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Die
Erfindung betrifft eine Sekundär-Verpackung,
bestehend aus einem im wesentlichen flachen Unterteil mit mindestens
einer Aufnahme für eine
Primärverpackung
in Form eines über
seinen Rand mit einer druckempfindlichen Dessertmasse befüllten Bechers
sowie einem haubenförmigen Oberteil,
wobei Unterteil und Oberteil mindestens streckenweise über komplementäre Randbereiche lösbar miteinander
verbunden sind.
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Es
ist bekannt, die genannten Becher insbesondere mit einer cremigen
oder pürierten
Dessertmasse, z. B. Kastanienbrei (bekannt unter der Bezeichnung „Vermicelle"), Vanillecreme (bekannt
unter der Bezeichnung „Diplomat") u.a. zu befüllen. Die
Becher umschließen
dabei das Unterteil der Dessertmasse, während das Oberteil weit über den
Becher übersteht.
So abgefüllt,
behält
die Dessertmasse ihre Form, bleibt aber druckempfindlich, d.h. sie
kann zerdrückt
oder zermatscht werden.
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Der
Becher stellt also erst eine Primärverpackung dar. Derartige
Desserts im Becher gelangen üblicherweise
weiterverpackt, d.h. in der Sekundär-Verpackung in den Handel. Die Sekundär-Verpackung
besteht dabei aus einem relativ flachen Unterteil (Boden) sowie
einem glocken- oder haubenförmigen
Oberteil (Deckel). Das Oberteil kann über ein Scharnier mit dem Unterteil
verbunden oder aber lose ausgebildet sein. Im letzterem Falle spricht
man von einer zweiteiligen Sekundär-Verpackung.
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Das
Unterteil weist in aller Regel Vertiefungen zur Aufnahme der Becher
auf. In diese Vertiefungen läßt sich
der Becher leicht einsetzen und daraus auch wieder mühelos entnehmen.
Für den
Transport der Sekundär-Verpackung
wäre es
allerdings wünschenswert,
wenn die darin enthaltene Primärverpackung(en)
einen festen Sitz hätte(n).
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Hierfür müßte der
Becher allerdings mit Nachdruck eingeführt werden und weit in die
Vertiefung eindringen. Dem steht entgegen, dass der Becher nur schwer
zu erfassen und für
eine zupackende Handhabung wenig formstabil ist, wodurch letztlich das
dekorativ aufgemachte, hochstehende Dessert leicht Gefahr läuft, zerdrückt und
unansehnlich zu werden. Was hier zunächst für das Einsetzen des Bechers
beschrieben ist, gilt in mindestens ebensolchem Masse für die Entnahme
des Bechers.
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So
ist es nicht verwunderlich, dass es die Verpackungsindustrie bis
heute vorgezogen hat, die mit Dessert befüllten Becher nur lose in die
Sekundär-Verpackung einzusetzen.
Das aber hat zur Folge, dass die eigentlichen Produkte bei unachtsamem Transport
der Sekundär-Verpackung
innerhalb dieser noch Schaden nehmen können. Das gilt vor allem, sobald
der Endverbraucher eine Sekundär-Verpackung
erworben hat und diese z.B. in einer Einkaufstasche neben vielen
anderen Dingen ungeordnet weitertransportiert. Da die genannten
Becher meist nicht einzeln weiterverpackt, sondern überwiegend mehrfach
in einer Sekundär-Verpackung zusammengefaßt werden,
ergibt sich auch daraus noch ein weiterer Spielraum, wodurch einzelne
Desserts sowohl mit der Sekundär-Verpackung als auch
miteinander in Berührung
geraten können.
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Hier
setzt die Erfindung an. Sie will eine Sekundär-Verpackung dahingehend weiterbilden,
dass sowohl eine leichte Handhabung der Primärverpackung (also ein spannungsfreies
Einsetzen und Entnehmen) möglich
ist als auch ein sicherer Sitz für
den Transport gewährleistet
ist.
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Diese
geradezu gegensätzlich
erscheinenden Forderungen werden von der Erfindung auf eine ebenso
einfache wie wirksame Weise gelöst.
Dafür ist
erfindungsgemäß vorgesehen,
dass das Oberteil der Sekundär-Verpackung
Anschläge
für den
Rand jedes einzelnen Bechers zur Höhenbegrenzung aufweist. Diese
sind nur bei aufgesetztem Oberteil (Deckel) wirksam, d.h. während der
kritischen Phase des Transportes. Vor dem Aufsetzen des Oberteils
ebenso wie nach dessen Abnahme können
dagegen die mit Dessert befüllten
Becher leicht und schonend gehandhabt werden.
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Die
Anschläge
sind also nur bei geschlossener Sekundär-Verpackung wirksam, brauchen
aber nicht notwendigerweise schon ab dem Schließen der Sekundär-Verpackung
in Berührung
mit dem Rand des Bechers zu stehen. Es genügt, wenn sie dem Becherrand
soweit angenähert
sind, dass die Beweglichkeit des jeweiligen Bechers in seiner Aufnahme soweit
eingeschränkt
wird, dass es nicht mehr zur Berührung
mit der Sekundär-Verpackung oder aber benachbarten
Desserts kommt.
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Hierfür ist es
vor allem wichtig, dass sich der Becher nicht eigentlich von seiner
Aufnahme abheben kann, weshalb hier auch von Höhenbegrenzung die Rede ist.
Dies bedeutet einerseits, dass eine Sekundär-Verpackung sogar auf den
Kopf gestellt werden kann, ohne dass die darin enthaltenen Primärverpackungen
aus ihren Aufnahmen geraten und Schaden erleiden. Andererseits kann
vor dem Eintreten solch eines Extremfalles ein geringfügiges Spiel innerhalb
der Aufnahme toleriert werden, soweit es keinen Schaden nach sich
zieht.
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Es
zählt bereits
zum Verdienst der Erfindung, erkannt zu haben, dass die an die Sekundär-Verpackung
gestellten Forderungen nicht gleichzeitig erfüllt sein müssen, sondern es entweder nur
auf eine leichte Handhabung der Primärverpackungen) oder deren sicheren
Sitz ankommt. Daraus ist dann der Vorschlag erwachsen, den eigentlichen
Sitz der Primärverpackung,
wie er im Unterteil der Sekundär-Verpackung
angelegt ist, unverändert
beizubehalten, wohl aber zusätzliche
Mittel an anderer Stelle vorzusehen, mit denen im Bedarfsfalle die
Primärverpackung
zusätzlich
gesichert werden kann. Dazu soll nach dem Vorschlag der Erfindung
das Oberteil der Sekundär-Verpackung
herangezogen werden.
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Dieser
Vorschlag muß gleich
in mehrfacher Hinsicht überraschen.
Zum einen hat es bisher keinen Wirkzusammenhang zwischen dem Sitz
(im Unterteil) und dem Deckel (Oberteil) gegeben oder ist ein solcher überhaupt
erkennbar gewesen. Zum anderen war es bisher das erklärte Ziel,
den Deckel gerade berührungslos über der
gesamten Primärverpackung
aufzuspannen und ausschließlich
als schützende
Aussenhülle
für die
Primärverpackung
zu verwenden. Mit diesen Vorstellungen und Zielen räumt die
Erfindung jetzt auf. Sie läßt nicht
nur den Kontakt des Deckels der Sekundär-Verpackung mit der Primärverpackung
zu, sondern strebt ihn bewußt
an, und zwar punktuell. Dabei werden als Kontaktpunkte solche vorgeschlagen,
auf die eine Krafteinwirkung ohne Gefährdung des Füllgutes
(Desserts) möglich ist.
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Im
Ergebnis kann somit über
den Deckel der Sekundär-Verpackung
eine Kraft auf die Primärverpackung
ausgeübt
werden, welche die Primärverpackung
in ihrem Sitz hält,
das aber nur so lange, wie der Deckel verschlossen ist (=Transportzustand). Damit
entspricht eine erfindungsgemäße Sekundär-Verpackung
jeweils zum richtigen Zeitpunkt voll und ganz den an sie gestellten
praktischen Anforderungen, nämlich
nach bequemer und schonender Handhabung der zugehörigen Primärverpackungen sowie
einem sicheren Transport derselben.
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Vorzugsweise
sind je Becher zwei diametral gegenüberliegende Anschläge am Deckel
vorgesehen.
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Verschiedene
Weiterbildungen des Erfindungsgedankens – insbesondere auch hinsichtlich einer
mehrreihigen Anordnung von Primärverpackungen – sind in
den Unteransprüchen
angegeben.
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U.a.
ist es zweckmäßig, den
Anschlag als Ende einer Rille oder Sicke, ausgehend von der Oberseite
des Deckels, vorzusehen.
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Die
Rille oder Sicke kann sich vom Anschlag aus auch noch in schwächerer Ausprägung nach
unten fortsetzen, was den Anschlag noch formstabiler macht.
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Vorteilhaft
sind die Anschläge
so auf den Becherrand gerichtet, dass ggfs. eine Krafteinwirkung unter
einem Winkel ≤ 45° in Bezug
auf die Vertikale erfolgt. Hierbei wirkt jeweils noch eine wesentliche Kraftkomponente
senkrecht in Richtung Aufnahme, welche den Becher in der Aufnahme
hält, und
erweist sich so der Becher auch am formstabilsten. Eine solche Krafteinwirkung
kann auch dazu genutzt werden, dass sich die Anschläge schon
beim Verbinden des Oberteils mit dem Unterteil am Becherrand andrücken und
den Becher ab da in seiner Aufnahme immobilisieren.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden nachstehend noch
für bevorzugte
Ausführungsbeispiele
in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Darin zeigen:
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1 eine
erfindungsgemäße Sekundär-Verpackung
mit zwei darin enthaltenen Primärverpackungen
in Seitenansicht,
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2 einen
Schnitt durch den Gegenstand von 1 entlang
der Linie II-II,
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3 das
Detail A von 2 in Vergrößerung,
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4 eine
weitere Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Sekundär-Verpackung
in Draufsicht,
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5 einen
Schnitt durch den Gegenstand von 4 entlang
der Linie V-V und
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6 das
Detail B von 5 in Vergrößerung.
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Nach
den 1-3 besteht eine erfindungsgemäße Sekundär-Verpackung 1 aus
einem etwa rechteckigen, relativ flachen Boden oder Unterteil 2 mit
einem umlaufenden Randbereich 3 sowie einem haubenförmigen Deckel
oder Oberteil 4 mit einem ebenfalls umlaufenden Randbereich 5.
Die Randbereiche 3, 5 sind in ihrem Profil wie
auch in ihrer Verformbarkeit so aufeinander abgestimmt, dass sich
der Randbereich 5 des Oberteils 4 über den Randbereich 3 des
Unterteils 2 stülpen
lässt,
um so Oberteil 4 und Unterteil 2 lösbar miteinander
zu verbinden. Je nach Verwendungszweck kann es auch schon ausreichen,
dass zumindest streckenweise komplementäre Randbereiche gegeben sind
und damit eine lösbare
Verbindung zwischen Oberteil 4 und Unterteil 2 besteht.
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Das
Unterteil 2 weist im vorliegenden Fall zwei leicht konische
Vertiefungen als Aufnahme 6 für eine Primärverpackung 7 auf.
Letztere umfasst einen relativ niedrigen Becher 8 mit einem
oberen Rand 9, wobei in den Becher 8 eine Dessertmasse 10 so
abgefüllt
ist, dass sie mit ihrem ersteiften Oberteil den Becherrand 9 deutlich überragt.
Das so in der Primärverpackung 7 gebundene
Dessert soll dekorativ und appetitlich wirken, bedarf aber im Weiteren
des Schutzes der Sekundär-Verpackung 1.
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Die
Aufnahmen 6 sorgen zunächst
für eine ausreichende
Beabstandung der Primärverpackungen 7 untereinander
wie auch vom Oberteil 4 der Sekundär-Verpackung 1. Sie wirken jedoch
nur so lange, wie die Sekundär-Verpackung 1 sich
in Ruhestellung in der abgebildeten Lage befindet. Wird die Sekundär-Verpackung 1 dagegen
ruckartig bewegt, geschüttelt
oder gekippt, geraten die Primärverpackungen 7 aus
ihrem ordnungsgemäßen Sitz
und kann die nach wie vor druckempfindliche Dessertmasse 10 beschädigt werden.
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Um
die Primärverpackungen 7 gegen
solche Einflüsse
zu schützen,
sind erfindungsgemäß Anschläge 11 am
Oberteil 4 vorgesehen, welche in das Innere des Oberteils 4 vorspringen
und die Beweglichkeit der Primärverpackungen 7 einschränken, sobald
das Oberteil 4 mit dem Unterteil 2 verbunden ist. Dann
nämlich
sind die Anschläge 11 dicht über dem Becherrand 9 angeordnet,
so dass sich der Becher 8 praktisch nicht mehr von seiner
Aufnahme 6 abheben kann, oder aber nur noch über ein
unschädliches Spiel
in seiner Aufnahme 6 verfügt.
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Im
gezeigten Ausführungsbeispiel
gemäß den 1-3 sind
die Anschläge 11 durch
einfache seitliche Einprägungen
im Oberteil 4 gebildet. Dabei sind je Becher 8 zwei
sich diametral gegenüberliegende
Anschläge 11 vorgesehen.
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Das
Ausführungsbeispiel
gemäß den 4-6 lässt eine
mehrreihige Anordnung von Primärverpackungen 7 in
einer Sekundär-Verpackung 1 erkennen.
Dabei sind wiederum Anschläge 11 vorgesehen.
Diese sind zum Teil unmittelbar an der Haube des Oberteils 4 angeordnet.
Dort bilden sie das untere Ende einer von der Oberseite ausgehenden
Rille 12, welche sich danach in schwächerer Ausprägung als
Rille 13 formstabilisierend nach unten hin fortsetzt.
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Wie
weiter erkennbar, gehen von der Oberseite des Oberteils 4 Eintiefungen 14 aus,
welche sich zwischen benachbarten Primärverpackungen 7 erstrecken
und mit ihrer Unterseite weitere Anschläge 11 bilden. Die
Eintiefungen 14 haben hier die Form eines sich nach unten
verjüngenden
Kegelstumpfes. Bei diesem Ausführungsbeispiel
verteilen sich jeweils drei Anschläge 11 über den
Rand 9 jedes Bechers 8. Die Wirkungsweise entspricht
ansonsten derjenigen des zuvor beschriebenen Beispiels.
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Es
versteht sich von selbst, dass die Eintiefungen 14 recht
unterschiedlich gestaltet sein können,
vor allem zapfenförmig
mit unterschiedlichen Querschnitten (rund, oval, rechteckig, quadratisch, kreuzförmig), aber
auch nutartig, also beispielsweise von Längsseite zu Längsseite
und/oder Schmalseite zu Schmalseite des haubenförmigen Oberteils 4 durchlaufend,
wie auch in anderer Form.
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- 1
- Sekundär-Verpackung
- 2
- Unterteil,
Boden
- 3
- Randbereich
des Unterteils
- 4
- Oberteil,
Deckel
- 5
- Randbereich
des Oberteils
- 6
- Aufnahme
- 7
- Primärverpackung
- 8
- Becher
- 9
- Becherrand
- 10
- Dessertmasse
- 11
- Anschlag
- 12
- Rille,
Sicke
- 13
- Rille,
Sicke
- 14
- Eintiefung