Enzyme
werden in einer Vielzahl von Industriezweigen in immer größerem Umfang
genutzt. Das betrifft sowohl die hergestellten Mengen als auch die
verschiedensten Formen der Enzyme. In der Regel liegen Enzyme in
flüssiger
Form oder auch als Trockensubstanz vor. In der letzten Zeit werden
Granulate als Handelsform von Anwendern oder von der weiterverarbeitenden
Industrie immer mehr bevorzugt. Die Granulate zeichnen sich durch
vorteilhafte Eigenschaften wie beispielsweise leichte Dosierbarkeit,
sehr gute Fließeigenschaften,
homogene innere Struk tur, hohe Partikeldichte, geringen Staubgehalt
sowie eine gleichmäßige und geschlossene
Oberfläche
aus. Da Enzyme in der Regel durch ihre besonderen Eigenschaften
wie Instabilität, beispielsweise
in wässriger
Umgebung, und Verursachung von allergenen Reaktionen charakterisiert
werden können,
erweist sich die Granulatform als vorteilhafte Handelsform.
Die
Stabilität
von Enzymen kann dadurch verbessert werden, dass diese in eine trockene
Form überführt werden.
Dies kann beispielsweise durch Sprühtrocknung, verschiedene Agglomerationsprozesse
(Nassgranulation in Mischern bzw. Wirbelschichtagglomeration) oder
durch Aufbaugranulation in Wirbelschichtapparaten (Sprühgranulation)
erfolgen.
Nachteilig
bei der Sprühtrocknung
ist, dass sehr große
Apparatevolumina benötigt
werden und das pulverförmige
Produkt einen beträchtlichen
Staubanteil enthält.
Um
diesen Staubanteil zu verringern, wird die Sprühtrocknung häufig mittels
mehrstufiger Trocknungsanlagen ausgeführt. Nachteilig ist, dass mit
einer solchen mehrstufigen Trocknungsanlage hergestellte Enzym-Granulate
einen schlechten, d.h. hohen Rundheitsfaktor (gibt das Verhältnis der
Oberfläche
eines Granulum zu der Oberfläche
eines perfekt runden Granulum an) von mehr als 1,6 haben. Enzym-Granulate
mit einem Rundheitsfaktor von größer als
1,6 führen,
wegen der geringen Rundheit und deshalb vorhandener leicht abbrechender
vorstehender Abschnitte, rasch zu einem hohen Staubanteil bei mechanischer
Beanspruchung, wie sie beispielweise beim Verpacken und beim Transport
auftritt.
Dieser
Staubanteil erfordert spezielle Schutzmaßnahmen für das Produktionspersonal und
Anwender sowie einen deutlichen Mehraufwand an Anlagentechnik zur
Entstaubung, Entlüftung
und zur Wiederverwertung der Stäube.
Ein
mögliches
Verfahren zur Herstellung von Enzym-Granulaten stellt die Aufbaugranulation
in der Wirbelschicht dar, wie es in WO 01/83727 A2 veröffentlicht
wurde. Hier wird ein Prozess dargestellt, bei dem die flüssige Enzym-Formulierung
in eine Wirbelschicht über
Sprühdüsen eingedüst wird.
Der im Prozess entstehende Staub wird von der Abluft getrennt und
dem Granulationsprozess als Keim wieder zugeführt. Die entstehenden Granulate
werden unter Verwendung eines oder mehrerer im Anströmboden des
Wirbelschichtapparates angebrachter Schwerkraftsichter aus dem Prozess
entnommen. Die Größe der ausgetragenen
Granulate kann durch Einstellung der Sichtgasmenge eingestellt werden.
Optional können
die Granulate auch zusätzlich
beschichtet werden. Das Verfahren wendet den Wirbelschicht-Prozess
gemäß EP-A-0163836
und EP-A-0332929 an.
Der
beschriebene Wirbelschichtprozess zeichnet sich dadurch aus, dass
zur gleichmäßigen Verteilung des
zur Fluidisation und Trocknung benötigten Prozessgases ein Anströmboden über den
gesamten Querschnitt des Wirbelschichtapparates angebracht ist.
Die zum Einbringen der Flüssigkeit
genutzten Sprühdüsen sprühen vertikal
nach oben und sind direkt im Anströmboden integriert (EP-A-0332929)
oder werden in Höhe des
Anströmbodens
von einem Sichter umgeben (EP-A-0163836 ). Die für den Prozess benötigten Granulationskeime
werden durch teilweise Sprühtrocknung
der eingedüsten
Flüssigkeit
durch teilweise Nichtüberdeckung
(Hindurchsprühen)
der Sprühdüsen mit
dem Wirbelschichtmaterial produziert. Die Wirbelschichtmasse wird
durch einen Gleichgewichtszustand zwischen sprühgetrockneten Keimen und durch
den Sichtvorgang zurückgeführtem Unterkorn
sowie dem Granulataustrag gebildet. Eine Abtrennung von zu großen Granulaten gibt
es nicht.
Bedingt
durch das Einbringen der Flüssigkeit
werden die in der Wirbelschicht enthaltenen Teilchen im bedüsten Bereich
mit der Flüssigkeit
benetzt und es findet eine Trocknung des Flüssigkeitsfilmes auf der Teilchenoberfläche statt.
Im restlichen Bereich der Wirbelschicht findet außerhalb
der Düsen
keine Trocknung von im Wesentlichen oberflächlich befeuchteten Teilchen
statt. Statt dessen wird nur ein geringer Anteil an in den Poren
der Teilchen enthaltener Feuchtigkeit verdampft, was zu einem Ansteigen
der (mittleren) Partikeltemperatur führt. Eine Zuführung von
erhitzten Prozessgasen ist jedoch auch außerhalb des Sprühbereiches
der Düsen
in herkömmlichen
Wirbelschichten notwendig, um die Partikeln im Apparat zu durchmischen
und ständig Teilchen
in den Bedüsungsbereich
zu befördern.
Da die Herstellung von Enzymen temperatursensibel ist, kann mit
diesen bekannten Verfahren keine optimale Ausbeute an Aktivität von Enzymen
erzielt werden. Außerdem können Temperaturungleichverteilungen
im Herstellungsprozess nicht vermieden werden.
Bei
dieser Prozessführung
in den beschriebenen Systemen kann die Verweilzeit nur dadurch vermindert
werden, dass die Trocknung der Granulate nicht bis zum erforderlichen
Endwert erfolgt und/oder ein Enzym-Granulat geringerer Korngröße hergestellt
wird, was jedoch die Qualität
des Enzym-Granulates beeinträchtigt.
Die nach dem Stand der Technik bekannten Enzym-Granulate haben einen hohen Anteil an
inaktivem Trägermaterial,
einen hohen Anteil an inaktiviertem Enzym, einen niedrigen Wert
der mittleren Korngröße D50 (Korngröße, bei
der 50 Gew.-% der Teilchen einen Durchmesser kleiner und 50 Gew.-%
der Teilchen einen Durchmesser größer als die mittlere Korngröße D50 haben)
oder einen hohen Feuchtigkeitsgehalt, oder meist zwei oder mehr dieser
Eigenschaften.
Beispielsweise
kann nach einem in der WO 01/83727 A2 beschriebenen Verfahren eine
Ausbeute an Enzymaktivität
von mehr als 85 % (bezogen auf die theoretisch mögliche Gesamtenzymaktivität) nur bei
kleinen Partikeln und/oder einem Feuchtigkeitsgehalt (Restfeuchte)
von mehr als 5 % erreicht werden.
Die
WO 98/55599 A2 andererseits beschreibt ein Verfahren zur Herstellung
von Enzym-Granulaten unter Verwendung eines Extrusionsgerätes und
eines Rondierapparates bei Verwendung eines Trägermaterials (wie Maisstärke). Dieses
Verfahren ist auch beschrieben in Beispiel 2 der WO 01/83727.
Hierbei
wird eine Enzymaktivitätsausbeute
von 95 % erzielt und ein Granulat mit einer mittleren Korngröße D50 von
600 μm,
einem Feuchtegehalt von 5 % und einem Rundheitsfaktor von 1,4. Dieses
Verfahren weist den Nachteil auf, dass einem Enzympräparat mit
27 % Trockensubstanz Stärke
in einem Gewichtsverhältnis
von 1 : 2 beigemischt werden muss, um eine extrudierbare Mischung
zu erreichen. Das durch das Extrusionsverfahren gewonnene Enzym-Granulat
weist dadurch einen Gehalt an aktivem Enzymmaterial von weniger
als 13 % auf, bezogen auf die Trockensubstanz.
Das
mit dem Sprühtrocknungsverfahren
nach WO 01/83727 erzielbare Enzym-Granulat ergibt zwar Granulat
mit einem Rundheitsfaktor im bevorzugten Bereich von 1 bis 1,6 und
ebenso mit Partikeln einer mittleren Korngröße D50 von 620 μm (siehe
Tabelle 2 Experiment 2), jedoch liegt der Gehalt an inaktivem Trägermaterial
viel niedriger, wodurch der Gehalt an Gesamt-Enzym höher liegt als bei dem in WO
98/55599 beschriebenen Verfahrensprodukt. Nachteilig ist jedoch
bei dem Enzym-Granulat nach WO 98/55599, wie auch aus dem genannten
Beispiel 2 in WO 01/83727 hervorgeht, dass der relative Anteil an
aktivem Enzym, bezogen auf die Gesamtmenge aus aktivem und inaktivem
Enzym, mit 85 % deutlich niedriger ist als beim Extrusionsverfahren.
Nach
der in WO 01/83727 beschriebenen Arbeitsweise werden die Enzym-Granulate
nach dem Verfahren gemäß
EP 0 332 929 hergestellt.
Dieses Verfahren hat die Eigenschaft, dass der Bettinhalt sich selbständig einstellt
(siehe
EP 0332 929 ,
S. 22, Zeile 27) Dadurch ist für
eine bestimmte Granulierungsleistung die Verweilzeit nicht mehr
kontrollierbar. So ist in Beispiel 1 der Inhalt des Wirbelbetts
3 kg und die Granulierungsleistung liegt bei 1,5 kg/Stunde bei Granulierung
aus einer wässrigen
Kochsalzlösung
mit einem Gehalt von 23 Gew.-% Trockenstoff. Die Verweilzeit ist
also in diesem Falle fixiert auf 2 Stunden. Somit ist die Verweilzeit
dort festgelegt durch das Verhältnis
von Bettinhalt zu Granulierungsleistung in kg/Stunde.
Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung von Enzym-Granulaten,
insbesondere mit niedrigem Staubgehalt, zu schaffen, bei dem die
Enzym-Granulate kontinuierlich oder chargenweise unter weitester
Vermeidung von Temperaturungleichverteilungen im Herstellungsprozess
und bei Erhöhung
der Ausbeute an Aktivität
von Enzymen hergestellt werden können.
Gleichzeitig soll die Kontrollierbarkeit der Granulation bei der
Herstellung verbessert werden. Wichtige Aufgabe der vorliegenden
Erfindung ist insbesondere, ein Wirbelschicht-Granulationsverfahren
zu schaffen, das eine kürzere
Verweilzeit im Vergleich mit den bekannten Wirbelschichtverfahren
unter sonst gleichen Bedingungen, wie Zusammensetzung des Enzymkonzentrats,
Trocknungslufttemperaturen, mittlere Korngröße D50 der Granulate und Rundheit
der Granulate ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch
die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst, die
ein darüber
hinaus besonders schonendes Verfahren beschreiben.
Erfindungsgemäß erfolgt
die Herstellung von Enzym-Granulaten durch eine Verknüpfung zwischen den
thermischen Bedingungen in der Sprühzone und den Temperaturbedingungen
im übrigen
Bereich der Wirbelschicht mittels der in Anspruch 1 im kennzeichnenden
Teil genannten Merkmale. Insbesondere können gegenüber den Verfahren aus dem Stand
der Technik verringerte Materialverweilzeiten erreicht werden, was
zu einer höheren
relativen Enzymaktivität
in den mittels des in Anspruch 1 genannten Verfahrens gewonnenen Enzym-Granulaten
führt.
Im erfindungsgemäßen Prozess
wird dies dadurch erreicht, dass die Zuführung des erhitzten Prozessgases
zur Trocknung hauptsächlich,
d.h. insbesondere zu mehr als 80 %, vorzugsweise ausschließlich im
Bedüsungsbereich
erfolgt. Die sichere Zuführung
von Teilchen in den Bedüsungsbereich
hinein erfolgt insbesondere durch die spezielle geometrische Gestaltung
des Apparates unter Nutzung der Schwerkraft, kann aber auch pneumatisch
oder durch Kombination der geometrischen Gestaltung unter Nutzung
der Schwerkraft und pneumatischer Zuführung geschehen.
Der
Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung nach
Anspruch 1 besteht darin, dass die Herstellungsbedingungen an die
herzustellenden Materialeigenschaften angepasst werden. Temperaturungleichverteilungen werden
weitestgehend vermieden, wodurch auch eine Steigerung der Ausbeute
an Enzym-Granulaten erreicht wird.
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist auch, ein Enzym-Granulat zur Verfügung zu
stellen mit niedrigem Staubanteil und höherem Anteil an aktivem Enzym
als im Stand der Technik in Kombination mit einer mittleren Korngröße D50 von
60 (insbesondere 100) μm
bis 2000 μm,
guter Lagerstabilität,
insbesondere einem kleinen Rundheitsfaktor, und/oder geringem Feuchtegehalt.
Die
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
in Anspruch 1 und insbesondere den Unteransprüchen erhältlichen Enzym-Granulate nach
Anspruch 16 weisen diese vorteilhaften Eigenschaften auf. Diese
können vorteilhaft
für die
Herstellung von allerlei interessanten Formulierungen, insbesondere
wie in den Ansprüchen 23
bis 26 erwähnt,
verwendet werden, insbesondere durch Zusetzen eines oder mehrerer
geeigneter Trägermaterialien
und/oder Verpackung in geeigneten Anwendungsformen.
Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen (die
hier durch Bezugnahme aufgenommen werden) beschrieben, sie werden
weitgehend in der Beschreibung zusammen mit ihrer Wirkung erläutert.
Die
erfindungsgemäß herstellbaren
Enzym-Granulate sind hochkonzentriert und wasserlöslich oder wasserdispergierbar
und haben eine mittlere Korngröße D50 von
60 bis 2000 μm
und sind insbesondere weiter gekennzeichnet durch einen Staubgehalt
von < 800, vorzugsweise
kleiner 500 ppm nach dem Heubachtest bei einem Verhältnis aktiver
Enzymgehalte zur Summe aus aktiven und inaktiven Enzymgehalten von
80 % oder größer, insbesondere
88 oder mehr. Die Druckfestigkeit der herstellbaren Enzym-Granulate liegt vorteilhaft
bei 10 MPa oder höher,
in einer möglichen
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung bei 20 bis 50 MPa, und die Schüttdichte liegt bei 500 g/l
oder mehr, in einer möglichen
bevorzugten Ausführungsform
bei 550 bis 850 g/l. Die Korngrößenverteilung,
gekennzeichnet durch das Verhältnis
d10/d90 (Definition:
d10 ist der Korndurchmesser, bei dem 10
% der Masse des Granulats kleiner sind als dieser Durchmesser, d90 ist der Korndurchmesser, bei dem 90 %
der Masse des Granulats kleiner sind als dieser Durchmesser), liegt
insbesondere bei 0,4 oder höher.
Die Phytaseaktivität
eines erfindungsgemäß vorteilhaft
herstellbaren Enzym-Granulats (hier beinhaltend Phytase als Enzym)
ist vorzugsweise gleich oder größer als
15 000 FTU/g. Dabei ist eine FTU die Enzymaktivität, welche
1 Micromol Phosphat pro Minute bei 37 °C unter Assay-Bedingungen (0,25
M Natriumacetat, pH-Wert von 5,5; 51 nM Natriumphytat) freisetzt.
Die
Erfindung wird nachfolgend anhand einer bevorzugten Ausführungsform
näher erläutert. In
der dazugehörigen
Zeichnungen ist schematisch eine Anlage zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens dargestellt.
Die
zur Trocknung der herzustellenden Enzym-Granulate erforderliche
Menge an erwärmtem
Prozessgas 10 (in der Regel erhitzte Luft) wird einer Zuluftkammer 17,
mit rechteckigem Querschnitt 9 und begrenzenden Seitenwänden 5,
zugeführt.
In der Zuluftkammer 17 verteilt sich das Prozessgas 10 und
tritt über Spaltöffnungen 1 in
den Prozessraum 8 in Form von Gasstrahlen 2 ein.
Der vorzugsweise horizontal in den Spalt 1 eintretende
Prozessgasstrom wird durch das Umlenkteil 3 vorzugsweise
nach oben in den Prozessraum 8 hinein umgelenkt und strömt als eine
Art Freistrahl in den Apparat hinein. Des weiteren kann sich der Apparatequerschnitt
optional in der Expansionszone 14 vergrößern, so dass sich die Geschwindigkeit
der Prozessgasströmung
nach oben hin stetig verringert. Das Gas verlässt den Apparat als Abgas 11 oberhalb
der Expansionszone 14 über
das Abluftteil 19, in das optional ein Entstaubungssystem
(z.B. Filterpatronen oder Textilfilterelemente) integriert werden
kann.
Im
Prozessraum 8 befindet sich eine Menge an Partikeln, die
durch den Prozessgasstrahl nach oben hin mitgerissen werden. Im
oberen Bereich des Prozessraumes 8 sowie in der darüber befindlichen
Expansionszone 14 nimmt die Gasgeschwindigkeit ab, so dass
die aufwärts
strömenden
Teilchen seitlich aus dem Gasstrahl 23 heraustreten und
in den Prozessraum 8 zurückfallen. Der Prozessraum 8 wird
im unteren Bereich von geneigten Seitenwänden 29 begrenzt.
Bedingt durch diese Seitenneigung werden die Teilchen unter Wirkung
der Schwerkraft über
die Rücklaufzone 24 in
Richtung des Gaseintrittsspaltes 1 befördert, wo sie anschließend wieder
vom Prozessgas in den Prozessraum 8 mitgerissen werden.
Durch
diesen Mechanismus bildet sich eine sehr gleichförmige Feststoffzirkulation 15 bestehend
aus einer Aufwärtsströmung und
einem Rücklauf
in Richtung des Prozessgaseintrittes. Dadurch liegt auch bei sehr geringen
Mengen an Teilchen im Prozessraum 8 in der Kernzone oberhalb
des Umlenkteiles 3 eine hohe Partikeldichte vor. In diesem
Bereich werden ein oder mehrere Sprühdüsen 7 angeordnet,
die gleichgerichtet zum Prozessgasstrahl nach oben sprühen und
zum Einbringen der flüssigen
Enzymformulierung dienen.
Durch
die hohe Partikelbeladung in der Kernzone ergeben sich in der Bedüsungszone 22 sehr
vorteilhafte Bedingungen für
den Wärme-
und Stoffübergang.
Weiterhin wird erreicht, dass sich die Flüssigkeit weitestgehend an den
Teilchen abscheidet und diese somit gleichmäßig an den Partikeloberflächen benetzt
werden. Das gleichmäßige Benetzen
bei gleichzeitiger hoher Feststoffzirkulation zwischen Bedüsungsbereich
und Rücklaufzone 24 bewirkt,
dass ein sehr gleichmäßiger Flüssigkeitsfilm
gebildet wird. Durch den Trocknungsprozess verdampft die Flüssigkeit
und verlässt
mit dem Abgas 11 den Apparat. Der in der Formulierung enthaltene
Feststoff verbleibt auf der Teilchen oberfläche. Dadurch wachsen die Granulate
sehr gleichförmig
und homogen, was zu einer sehr engen Korngrößenverteilung führt. Durch
die in dem Prozessraum 8 ausgebildete kreisähnliche
Feststoffströmung
wird im Bereich der Sprühdüsen 7 und 6 ein
Sprühtrocknungsbereich
und daran anschließend
ein Granulationsbereich ausgebildet.
Das
Prozessgas kann einen Teil der Partikeln sowie Feingut und Stäube als
feststoffbeladene Abluft 20 aus dem Prozessraum 8 austragen.
Zur Abscheidung dieser Teilchen kann das im Abluftteil 19 optional
integrierte Filtersystem oder dem Apparat nachgeschaltete Entstaubungsanlagen
verwendet werden. Im Falle einer integrierten Entstaubungsanlage 25 können beispielsweise
Druckluftimpulse 18 genutzt werden, um die zurückgehaltenen
Partikeln als abgetrennter Feststoff 21 in den Prozessraum 8 zurückzuführen.
Im
Vergleich zu Wirbelschichtapparaten mit integrierten Filteranlagen
wird die Staubrückführung dadurch
erleichtert, dass die aufwärts
gerichtete Prozessgasströmung
im wesentlichen örtlich
begrenzt ist und somit die zurückzuführenden
Teilchen außerhalb
des Gasstrahles sicher absinken können. Durch die Sogwirkung
in der Nähe
des Gaseintrittsspaltes 1 wird dieser Mechanismus zusätzlich gefördert. Alternativ
können von
der Abluft abgeschiedene Teilchen oder anderweitig gewonnene enzymhaltige
Teilchen (siehe unten) in den Prozessraum 8 zurückgeführt werden.
Dazu können
im unteren Bereich der geneigten Seitenwände 29 verschiedenartigste
Zuführungen 26 angeordnet
sein. Bedingt durch die hohe Geschwindigkeit des Prozessgasstrahls
in der Nähe
des Gaseintrittsspaltes 1 werden die feinen Partikeln angesaugt
und der Bedüsungszone 22 zugeführt, wo
diese mit Flüssigkeit
benetzt werden und am Wachstumsprozess teilnehmen.
Optional
eingebaute Leitbleche 16 stützen den Gasstrahl, verstärken den
Sogeffekt und verbessern die Zuführung
der Feststoffe in der Bedüsungszone 22 hinein.
Eventuell auftretende Agglomerationseffekte werden minimiert, da
im Bedüsungsbereich
sehr hohe Strömungsgeschwindigkeiten
und somit höhere
Trennkräfte
als in Wirbelschichten auftreten. Dadurch werden Teilchen separiert
und wachsen zu sehr kugeligen Granulaten.
Das
Strömungsprofil
des Prozessgases im Prozessraum 8 bewirkt weiterhin, dass
von der optional integrierten Filteranlage in den Prozessraum zurückgeführte Feinpartikel
nicht in die Bedüsungszone 22 zurückfallen.
Dadurch werden das Verkleben von Feinpartikeln und daraus folgende
Agglomeratbildungsprozesse unterbunden.
Zur
kontinuierlichen Prozessführung
kann der Apparat mit optional unterschiedlichen Eintragsystemen 13 für Feststoffe
ausgerüstet
werden. Dadurch können
beispielsweise Enzym-Partikel dem Prozess zugeführt werden, die z.B. durch
Zerkleinerung von beispielsweise (zu großen) Granulaten gewonnen werden
können oder/und
aus zu kleinen Granulaten bestehen, oder aus einem oder mehreren
Enzympartikeln oder enzymhaltigen Edukten in Form anderweitig gewonnener
ausreichend feiner Stäube
und/oder Pulver bestehen. Derartige Enzympartikel oder enzymhaltige
Edukte (enzymhaltige Zwischenprodukte) können Produkte anderer Prozesstufen
und Verfahren (z.B. Sprühtrocknung
von Enzymlösungen)
sein. Der Anteil dieser eingetragenen enzymhaltigen Zwischenprodukte
beträgt
insbesondere 1 Gew.-% oder mehr, in einer möglichen bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung 5 bis 20 Gew.-%. Dabei ist es auch möglich und
kann vorteilhaft sein, dass die eingetragenen Enzympartikel durch
eine separate Sprühtrocknung
einer Enzymsuspension hergestellt werden. Dabei ist es auch möglich, in
einer möglichen
vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung bereits von Anfang an Enzympartikel zuzuführen. Diese
Teilchen dienen dann als Granulationskeime oder als Startfüllung zur
Verkürzung
der Inbetriebnahmezeit. Außerdem
können
hier Additive in fester Form in den Prozess eingeschleust werden,
die in die Enzym-Granulate eingebettet werden sollen.
Weiterhin
kann der Apparat mit Austragsorganen 4 versehen werden,
um Partikel aus dem Prozessraum 8 entnehmen zu können. Das
kann beispielsweise durch einen Überlauf
oder durch ein volumetrisches Austragsorgan (z.B. eine Zellenradschleuse)
oder auch durch einen Schwerkraftsicher (z.B. einen mit Sichtgas beaufschlagten
Zick-Zack-Sichter oder einen Steigrohrsichter) erfolgen.
Optional
können
mechanische Aggregate 27 im Prozessraum 8, jedoch
vorzugsweise im Bereich der Rücklaufzone 24 an
den geneigten Wänden
angebracht werden, um durch Zerkleinerung ausreichend Feinmaterial
als Keime für
den Granulatbildungsprozess zu erzeugen. Weiterhin kann die Rücklaufzone 24 optional zur
Positionierung von Beheizungen oder anderen Wärmeübertragungseinrichtungen 28 genutzt
werden. Beispielsweise kann die Apparatewand doppelwandig ausgeführt sein,
um diese beispielsweise unter Nutzung von flüssigen oder gasförmigen Wärmeträgern zur
Beheizung oder Kühlung
zu verwenden. Alternativ könnten auch
Mikrowellenheizer genutzt werden, um die Partikel in der Rücklaufzone 24 nachzutrocknen
oder vorzuwärmen.
Im
Prozessraum 8 oder in den darüberliegenden Apparateteilen,
z.B. der Expansionszone 14 und dem Abluftteil 19,
können
optional Sprühdüsen 6 angeordnet
werden, die vorzugsweise nach unten, aber auch teilweise nach oben
sprühen.
Hier kann ebenfalls die flüssige
Enzym-Formulierung eingedüst
werden, um beispielsweise durch Sprühtrocknung im Apparat Granulationskeime zu
erzeugen. Alternativ können über einige der
Sprüheinrichtungen 6 und 7 Additive
oder andere Komponenten in flüssiger
Form eingesprüht
und somit in die Granulatstruktur homogen eingebettet werden. Wenn
die Sprühdüsen 7 die
heißgasbeaufschlagte
Zuluftkammer 17 passieren, können optional die flüssigkeitsführenden
Teile mit Isolationen oder unterschiedlichen Kühlsystemen 12 versehen
werden, um Schädigungen
an der flüssigen
Formulierung zu unterbinden.
Zur
Verminderung der Wasserempfindlichkeit und/oder zur Kontrolle der
Wasserlöslichkeit
der erfindungsgemäß hergestellten
Enzym-Granulate können
diese in einem nachfolgenden separaten Prozess durch Coating mit
einem Schutzüberzug
versehen werden.
Als
weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Prozesses ist der sehr
einfache Aufbau zu nennen, der eine hohe Betriebssicherheit und
Störungsunempfindlichkeit
mit sehr guter Reinigbarkeit verbindet. Somit werden verbesserte
Produktionsbedingungen insbesondere hinsichtlich der Hygieneanforderungen
bei Produktwechsel bei biologischen Stoffen geschaffen.
Beispiele:
Die
Erfindung wird anhand der nachfolgenden konkreten Anwendungsbeispiele
veranschaulicht, ohne dadurch in irgend einer Weise eingeschränkt zu werden.
Beispiel 1: Herstellung
von Enzym-Granulaten
Es
wurde eine Enzymformulierung, die zusätzlich zur Enzymlösung einen
Stabilisator sowie Binderkomponenten enthielt und eine Endkonzentration
an Feststoffen von etwa 22 Massenprozent hatte, in einen Apparat
eingesprüht,
der durch den zuvor beschriebenen Aufbau gekennzeichnet ist. Der
Prozessraum ist gekennzeichnet durch einen rechteckigen Querschnitt
und hat oberhalb der geneigten Seitenwände eine Querschnittsfläche von
0,15 × 0,2
= 0,03m
2 und eine Höhe von etwa 1m. Die Zufuhr
des auf etwa 140°C
erwärmten Prozessluftstromes
von etwa 180 kg/h erfolgte über
2 längs
durch den Apparat verlaufende Gaszuführungsspalte. Die flüssige Formulierung
wurde über
eine druckluftbeaufschlagte vertikal nach oben sprühende Zweistoffdüse in den
Prozessluftstrahl mit einem Massenstrom von etwa 50g/min eingesprüht. Im Prozessraum
befanden sich etwa 500g an Enzym – Partikeln. Durch den Verdampfungsprozess
kühlte
sich die Prozessluft ab und verließ mit etwa 45°C den Apparat.
Die Entstaubung der Abluft erfolgte durch einen dem Apparat nachgeschalteten
Zyklon, und der abgeschiedenen Feststoff wurde gravimetrisch in
den Prozessraum in Spaltnähe als
Keimmaterial zugeführt.
Die Entnahme von Granulaten aus dem Prozessraum erfolgte stirnseitig
unter Verwendung eines Siebes. Die im Sichter abgetrennten Feinanteile
wurden pneumatisch in den Prozessraum zurückgeblasen. Das entnommene
Granulat hat eine unverfestigte Schüttdichte von 800 g/1 und folgende
Korngrößenverteilung
(Siebanalyse):
> 400 μm: | 0,8
Mass.-% |
315...400 μm: | 6,8
Mass.-% |
250...315 μm: | 15,3
Mass.-% |
160...250 μm: | 42,3
Mass.-% |
100...160 μm: | 24,9
Mass.-% |
0...100 μm: | 9,9
Mass.-% |
Beispiel 2: Enzym-Granulate
mit Phytase aus Aspergillus niger:
Kommerziell
erhältliche
Phytase (Natuphos 5000L, BASF, Ludwigshafen, Deutschland) wird diafiltriert mit
demineralisiertem Wasser und einem Ultrafilter mit einer Porengröße, die
das Enzym nicht passieren lässt, um
Konservierungsmittel und Salze zu entfernen. Das Enzym wird anschließend ultrafiltriert,
um ein hochkonzentriertes flüssiges
Enzympräparat
zu erhalten.
Zu
25 Gew.-% dieses flüssigen
Enzympräparates
mit einer Phytase-Aktivität
von 24 000 FTU/g und einem Trockengehalt von 25 Gew.-% wird Polyvinylalkohol
als Bindemittel hinzugefügt.
Die übrigen
75 Gew.-% der Lösung
werden sprühgetrocknet
bei einer Lufteintrittstemperatur von 180 °C und einer Ablufttemperatur von
70 °C in
dem in Beispiel 1 genannten Apparat.
Das
sprühgetrocknete
Enzympulver wird in einem staubdicht angedockten Behälter aufgefangen.
Es resultiert ein Enzympulver mit einer Phytase-Aktivität von 90
000 FTU/g und 95 % Trockensubstanz. Der Behälter mit dem sprühgetrockneten
Enzympulver wird mit einer staubdichten Kupplung an das Eintragsystem 13 angedockt.
Das flüssige
Enzympräparat
wird mit einer Dosierpumpe durch eine Sprühdüse in den Prozessraum 8 gesprüht.
Flüssiges Enzympräparat und
Enzympulver werden in einem Massenverhältnis von 4 : 1 zugeführt. Die
Eintrittstemperatur liegt bei 120 °C, die Ablufttemperatur bei
60 °C. Es
entsteht ein Phytase-Granulat mit den in Tabelle 1 gezeigten Eigenschaften.
Der Gehalt an aktiver und an inaktiver Phytase wird bestimmt unter Verwendung
der in
EP 0 420 356 beschriebenen
Vorgehensweise zur Charakterisierung von Aspergillus ficuum-Phytase – die Referenz
wird hier diesbezüglich
durch Bezugnahme aufgenommen.
Tabelle
1: Eigenschaften der Phytase-Granulate nach Beispiel 2
Zusammenfassend
lässt sich
folgendes feststellen:
Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zur Herstellung von Enzym-Granulaten.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung von
Enzym-Granulaten zu schaffen, bei dem die Enzym-Granulate kontinuierlich oder
chargenweise unter weitester Vermeidung von Temperaturungleichverteilungen
im Herstellungsprozess und bei Erhöhung der Ausbeute an Aktivität von Enzymen
hergestellt werden können.
Gleichzeitig soll die Kontrollierbarkeit der Granulation bei der
Herstellung verbessert werden. Mit dem Verfahren erhältliche
Enzym-Granulate
und deren Verwendung werden offengelegt.
Erfindungsgemäß erfolgt
die Herstellung von Enzym-Granulaten durch eine Verknüpfung zwischen den
thermischen Bedingungen in der Sprühzone und den Temperaturbedingungen
im übrigen
Bereich der Wirbelschicht. Im erfindungsgemäßen Prozess wird dies dadurch
erreicht, dass die Zuführung
des erhitzten Prozessgases zur Trocknung ausschließlich im
Bedüsungsbereich
erfolgt. Die sichere Zuführung
von Teilchen in den Bedüsungsbereich
hinein erfolgt durch die spezielle geometrische Gestaltung des Apparates
unter Nutzung der Schwerkraft.