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DE10356286B4 - Röntgendetektorlade und Detektorladeneinschub - Google Patents

Röntgendetektorlade und Detektorladeneinschub Download PDF

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DE10356286B4 DE10356286A DE10356286A DE10356286B4 DE 10356286 B4 DE10356286 B4 DE 10356286B4 DE 10356286 A DE10356286 A DE 10356286A DE 10356286 A DE10356286 A DE 10356286A DE 10356286 B4 DE10356286 B4 DE 10356286B4
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    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
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    • G03B42/02Obtaining records using waves other than optical waves; Visualisation of such records by using optical means using X-rays

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Abstract

Detektorlade (1), in die ein Röntgendetektor (9) einlegbar ist, und die derart ausgebildet ist, dass sie in einen beidseitig geöffneten Detektorladeneinschub (31) von beiden Seiten einschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Anschlagbetätiger (15) aufweist, der in Abhängigkeit vom Einlegen eines Röntgendetektors (9) in eine die Betätigung eines Anschlags des Detektorladeneinschubs (31) ermöglichende Betätigungsstellung und in Abhängigkeit vom Entnehmen des Röntgendetektors (9) in eine die Betätigung des Anschlags verhindernde Ruhestellung bringbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Detektorlade für einen Röntgendetektor, die einen Anschlagbetätiger aufweist, durch den ein Anschlag zur Begrenzung einer Einschubbewegung der Lade betätigbar ist. Die Erfindung betrifft außerdem einen Einschub für eine solche Detektorlade, der einen Anschlag aufweist, welcher eine Einschubbewegung der Lade durch einen Anschlagbetätiger begrenzen kann.
  • Detektorladen zum Einlegen von Röntgendetektoren werden in Röntgen-Untersuchungsgeräten, kurz Röntgengeräten, verwendet. Röntgengeräte weisen eine Röntgenstrahlquelle zur Erzeugung von Röntgenstrahlen auf, welche einen zu durchleuchtenden Körper durchlaufen und anschließend von einem Röntgendetektor detektiert werden. Der Röntgendetektor, entweder ein herkömmliches Film-Folien-System oder ein digitaler Detektor, muss dazu in dem von der Röntgenstrahlquelle erzeugten Röntgenstrahlbündel positioniert werden. Die Positionierung erfolgt mittels einer Detektorlade, in die der Röntgendetektor eingelegt wird, und die mit eingelegtem Detektor in einen Einschub des Röntgengeräts eingeschoben wird.
  • Bei sogenannten Bucky-Geräten liegt der zu untersuchende Patient auf einem Patientenlagerungstisch und wird von einer oberhalb des Tischs angeordneten Röntgenstrahlquelle durchleuchtet. Der Einschub für die Detektorlade befindet sich unterhalb der Tischplatte. Die Detektorlade kann gleich einer Schublade herausgezogen werden, um den Röntgendetektor einzulegen, und wird dann wieder hineingeschoben. Der Röntgendetektor ist damit unterhalb des Patienten positioniert.
  • Gegenwärtig verfügbare Bucky-Geräte sind meist für analoge Röntgendetektoren auf Basis von Film-Folien-Systemen konzipiert, da digitale Röntgendetektoren erst seit jüngerer Zeit verfügbar sind. Aus der WO 01/33921 A1 ist es bekannt, ein für analoge Detektoren konzipiertes Bucky-Gerät in ein digitales System zu konvertieren, indem anstelle der analogen Röntgenfilmkassette ein digitaler Röntgendetektor in den Einschub des Patientenlagerungstischs eingeschoben wird. Zu diesem Zweck wird er in einer dafür angepassten Detektorlade installiert. Sowohl die Detektorlade als auch der Röntgendetektor sind in Abstimmung aufeinander jeweils speziell konzipiert. Um verschiedene Aufnahmeformate wie Landscape und Portrait zu ermöglichen, kann der Detektor in der Detektorlade gedreht werden.
  • Aus der EP 0 218 594 B1 ist eine Detektorlade bekannt, bei der ein einfacher Wechsel der Filmkassette durch einen Zentriermechanismus ermöglicht wird. Der Zentriermechanismus zentriert und fixiert die Filmkassette unabhängig vom Kassettenformat beim Schließen der Detektorlade automatisch.
  • Aus der US 3 968 374 A ist ein Kassettenhalter bzw. eine Detektorlade bekannt, die die korrekte Positionierung einer Filmkassette sowohl in Längsorientierung als auch in Querorientierung ermöglicht. Die Filmkassette wird in den Kassettenhalter eingeschoben und ein Stopper stellt die korrekte Positionierung sicher.
  • Aus der US 4 559 641 A ist ein mobiler integrierter Kassetten- und Bildverstärkerhalter bekannt. Die Filmkassette wird dabei durch ein paar gegenläufig beweglicher Spannzangen gehalten, die eine zentrale Positionierung gewährleisten.
  • Es wäre wünschenswert, einen handelsüblichen portablen digitalen Röntgendetektor verwenden zu können, der nicht erst speziell angepasst werden muss. Derartige Detektoren weisen eine elektrische Kabelverbindung zur Energieversorgung und zum Übermitteln der Detektorsignale auf. Das elektrische Kabel muss beim Einlegen des Detektors in die Detektorlade berücksichtigt werden; es darf weder geknickt noch abgeschert werden. Daher wird es im Allgemeinen derart verlaufen, dass es aus der Einschuböffnung des Patientenlagerungstischs her- aus verläuft. Von dort führt es zur Steuervorrichtung des Röntgensystems. Ein so verlaufendes Kabel stellt eine nicht unerhebliche Stolpergefahr dar und behindert medizinisches Personal beim Herantreten an den Patientenlagerungstisch. Je nach Untersuchungszweck kann es jedoch unvermeidbar sein, an den Patienten von allen Seite aus heranzutreten zu können.
  • Um den Patienten situationsangepasst sowohl von der einen als auch von der anderen Seite des Patientenlagerungstisches erreichen zu können, ohne dabei Handhabungsschwierigkeiten mit der Detektorlade zu haben, ist ein Patientenlagerungstisch bekannt, bei dem ein beidseitig geöffneter Einschub für die Lade vorhanden ist. Ein Gerät mit beidseitig geöffnetem Einschub wird auch in der DE 30 34 282 C2 offenbart. In den beidseitig geöffneten Einschub kann eine Detektorlade von beiden Seiten her eingeschoben werden. Der beidseitig geöffnete Einschub könnte bei Verwendung eines portablen digitalen Röntgendetektors so genutzt werden, dass der Detektor jeweils von der Seite her eingeschoben wird, von der medizinisches Personal nicht an den Pa tienten heranzutreten braucht. Dadurch kann sicher gestellt werden, dass das Kabel nicht im Weg zu sein braucht.
  • Bei den beschriebenen, beidseitig geöffneten Einschüben besteht jedoch die Gefahr, dass die Detektorlade unbeabsichtigt von einer Seite auf die andere durchgeschoben wird, obwohl sich ein Detektor darin befindet. Während dies bei einem analogen Detektor ohne Kabel unproblematisch wäre, besteht bei einem digitalen Detektor mit aus dem Einschub herausgeführten Kabel, insbesondere also bei einem portablen Detektor, die Gefahr, dass das Kabel beim Durchschieben der Lade unter eine starke Zugbelastung gerät oder innerhalb des Einschubs abgeschert wird und dadurch Beschädigungen erleidet. Derartige Beschädigungen zu vermeiden, unterliegt daher der Achtsamkeit des Bedienpersonals. Es erfordert daher Konzentration und lenkt insbesondere das medizinische Fachpersonal von seinen eigentlichen Aufgaben ab.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Einschub für eine Detektorlade sowie eine Detektorlade zu schaffen, durch die die Gefahr eines unbeabsichtigten Durchschiebens der Lade durch den Einschub trotz darinliegendem Detektor vermieden wird.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe durch eine Detektorlade mit den Merkmalen des ersten Patentanspruchs sowie durch einen Einschub für eine Detektorlade mit den Merkmalen des fünften Patentanspruchs.
  • Ein Grundgedanke der Erfindung besteht darin, eine Detektor lade, in die ein Röntgendetektor einlegbar ist, und die derart ausgebildet ist, dass sie in einen beidseitig geöffneten Detektorladeneinschub von beiden Seiten einschiebbar ist, an zugeben, die einen Anschlagbetätiger aufweist. Der Anschlagbetätiger kann in Abhängigkeit vom Einlegen eines Röntgendetektors in eine die Betätigung eines Anschlags des Detektorladeneinschubs ermöglichende Betätigungsstellung und in Abhängigkeit vom Entnehmen des Röntgendetektors in eine die Betätigung des Anschlags verhindernde Ruhestellung gebracht werden. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass der Anschlagbetätiger nur bei eingelegtem Röntgendetektor wirksam wird. Somit kann die Detektorlade mit eingelegtem Detektor durch einen dafür im Einschub vorgesehenen Anschlag am Durchschieben gehindert werden. Andererseits kann die Lade ohne Detektor, wenn also der Anschlagbetätiger in seiner nichtwirksamen Ruhestellung ist, auf die andere Seite des Einschubs durchgeschoben werden, ohne durch den Anschlag gestoppt zu werden. Insbesondere bei Verwendung portabler Röntgendetektoren ist damit die Gefahr unterbunden, dass das Kabel eines eingelegten Detektors beim unbeabsichtigten Durchschieben einer Zugbelastung ausgesetzt oder abgeschert wird; andererseits kann der Detektor wegen der Möglichkeit des Durchschiebens der leeren Lade von beiden Seiten des Einschubs in die Lade eingelegt werden.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Detektorlade umfasst der Anschlagbetätiger einen Schieber, der in Abhängigkeit von Einlegen des Röntgendetektors in einer Richtung und in Abhängigkeit vom Entnehmen des Röntgendetektors in die entgegengesetzte Richtung verschiebbar ist. Ein solcher Schieber, der beim Einlegen des Detektors zum Beispiel durch deren Gewicht nach unten geschoben werden kann, stellt eine besonders einfache Realisierung des Anschlagbetätigers dar. Die Betätigungsstellung und die Ruhestellung des Anschlagbetätigers werden durch eine Bewegung des Schiebers eingestellt, die wiederum durch Einlegen und Entnehmen des Detektors ohne komplizierte mechanische Umsetzung bewirkt wird.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Detektorlade umfasst der Anschlagbetätiger ein Federelement, durch des sen Federkraft der Schieber in Abhängigkeit von einem Entnehmen des Röntgendetektors verschiebbar ist. Ein solches Federelement stellt eine besonders einfache mechanische Möglichkeit dar, den Schieber in seine Ruhestellung zu bringen.
  • Ein weiterer Grundgedanke der Erfindung besteht darin, einen Detektorladeneinschub anzugeben, der beidseitig geöffnet ist, und in den eine Detektorlade von beiden Seiten einschiebbar ist. Der Detektorladeneinschub weist einen Anschlag auf, der durch einen Anschlagbetätiger der Detektorlade in Abhängigkeit von einem Einschieben der Detektorlade betätigbar ist. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass der Einschub trotz beidseitiger Öffnung eine Möglichkeit aufweist, das Durchschieben einer Detektorlade zu verhindern. Damit kann bei einem beidseitig geöffneten Einschub, der ja grundsätzlich ein Durchschieben gerade ermöglichen soll, eine Möglichkeit geschaffen werden, ein Durchschieben im Hinblick auf die Verwendung portabler Röntgendetektoren, deren Kabel beim Durchschieben beschädigt werden könnten, zu verhindern.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung des Detektorladeneinschubs umfasst der Anschlag einen Schiebeanschlag, der durch den Anschlagbetätiger an einer von der Richtung des Einschiebens der Detektorlade abhängigen Schubposition betätigbar ist. Durch die variable Anschlagposition ergibt sich eine einfache Möglichkeit, eine Detektorlade mit Anschlagbetätiger unabhängig von der jeweiligen Einschubrichtung bezogen auf den Einschub immer an der gleichen Position anschlagen zu lassen, ohne dass der Anschlagbetätiger dafür einen besonderen Mechanismus aufweisen müsste. Ohne den vorteilhaften Schiebeanschlag würde sich die Anschlagposition der Lade in Abhängigkeit von der jeweiligen Einschubrichtung zumindest um die geometrischen Abmessungen des Anschlagbetätigers voneinander unterscheiden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Detektorladeneinschubs ist der Schiebeanschlag in Schubrichtung des De tektorladeneinschubs verschiebbar gelagert. Eine verschiebbare Lagerung stellt eine besonders einfache mechanische Möglichkeit dar, einen Schiebeanschlag mit unterschiedlichen Anschlagpositionen zu realisieren.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Figuren näher erläutert. Es zeigen dabei:
  • 1 eine Detektorlade mit eingelegtem Röntgendetektor in Draufsicht,
  • 2 eine Detektorlade mit in anderer Orientierung eingelegtem Röntgendetektor in Draufsicht,
  • 3 einen Anschlagbetätiger für eine Detektorlade in perspektivischer Ansicht,
  • 4 einen Anschlagbetätiger ohne Detektor in Seitenansicht,
  • 5 einen Anschlagbetätiger mit Detektor in Seitenansicht, und
  • 6 eine Röntgeneinrichtung.
  • In 1 ist eine Detektorlade 1 in Draufsicht schematisch dargestellt. Die Detektorlade 1 weist in Einschubrichtung zwei zueinander parallele, geradlinige Kanten auf. An den zwei anderen einander gegenüberliegenden, bogenförmigen Kanten können z.B. Griffe zum Hinein- und Herausschieben vorgesehen sein, die in der Abbildung jedoch nicht dargestellt sind.
  • Die Detektorlade 1 weist Führungen 3, 5 auf, die dazu dienen, einen Röntgendetektor beim Einlegen in die Detektorlade 1 zu führen. Zum Beispiel könnte. ein im Wesentlichen rechteckiger Röntgendetektor zwischen zwei einander gegenüberliegenden Führungen 3, 5 so geführt werden, dass ein seitliches Verrutschen verhindert und eine Längsbewegung beim Einlegen ermöglicht wird. Weiter sind einzelne Führungen 3, 5 in allen vier Ecken der Detektorlade 1 vorgesehen. In die Detektorlade 1 ist ein Röntgendetektor 9 eingelegt.
  • Der in die Detektorlade 1 eingelegte Röntgendetektor 9 ist ein portabler, digitaler Röntgendetektor. Als portabler Detektor weist er einen Griff 11 auf, an dem er ergriffen und transportiert werden kann. Er weist weiter ein elektrisches Kabel 13 auf, durch das Leitungen zur Energieversorgung sowie zur Signalübertragung verlaufen. Das Kabel 13, in der Abbildung rechts unten dargestellt, kann beim Einschieben der Detektorlade 1 in einen in der Abbildung nicht dargestellten Einschub abgeschert werden oder Zugbelastungen ausgesetzt werden. Daher wird im Allgemeinen darauf geachtet, dass das Kabel 13 an der dem Einschub abgewandten Seite der Detektorlade 1 positioniert wird; in der 1 wäre der Einschub demnach oben anzuordnen und die Detektorlade 1 in Richtung des Einschubs, also nach oben, in diesen einzuschieben.
  • Strichliert ist ein unten näher zu beschreibender Anschlagbetätiger 15 samt Schieber 17 dargestellt.
  • In 2 ist die gleiche Detektorlade 1 wie in der vorangehenden Figur in Draufsicht unter Verwendung der gleichen Bezugszeichen dargestellt. Der Röntgendetektor 9 ist jedoch mit einer um 90° im Uhrzeigersinn rotierten Orientierung eingelegt. Durch die rotierte Orientierung des Röntgendetektors 9 kann ein anderes Format für Röntgenaufnahmen erreicht werden. Anders als in dem in der vorangehenden Figur dargestellten Hochformat (Porträt) ist der Detektor durch die Rotation nun für eine Aufnahme im Querformat (Landscape) orientiert.
  • Mit dem Drehen des Röntgendetektors 9 rotiert auch die Position des elektrischen Kabels 13, in der Abbildung nach links unten. Wird die Detektorlade 1, wie vorangehend beschrieben, in der Abbildung in Richtung nach oben in einen Einschub eingeschoben, so ist durch die Position des Kabels 13 links unten die Gefahr eines Abscherens oder einer Zugbelastung minimiert.
  • In 3 ist ein Anschlagbetätiger 15 samt Schiebeanschlag 19 zur Begrenzung des möglichen Einschubweges der Detektorlade 1 in einem Einschub dargestellt. Die dargestellte Konstruktion dient dazu, das Durchschieben der Detektorlade 1 durch einen beidseitig geöffneten Einschub zu unterbinden, falls ein Röntgendetektor eingelegt ist. Beim Durchschieben mit eingelegtem digitalen Röntgendetektor würde andernfalls die Gefahr bestehen, dass dessen elektrisches Kabel einer ungewünschten Zugbelastung oder Scherkraft ausgesetzt würde.
  • Der Anschlagbetätiger 15 umfasst einen Schieber 17, der auf einer nicht näher dargestellten Achse auf- und abgleiten kann. Eine in der Abbildung ebenfalls nicht dargestellte Feder hält den Schieber 17 in der oberen Endposition auf der Achse. Die Achse ist fest mit der in der Abbildung der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellten Detektorlade 1 verbunden. Im Einschub für die Detektorlade 1, der ebenfalls der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt ist, befindet sich ein Schiebeanschlag 19, an den der Anschlagbetätiger 15 anschlagen kann.
  • Durch Einlegen eines Detektors in die nicht dargestellte Detektorlade wird der Schieber 17 gegen die Kraft der Feder nach unten gedrückt. Dadurch wird er in eine geeignete Höhe gebracht, um mit dem Schiebeanschlag 19 in Berührung zu kommen. Wird die Detektorlade 1 dann in den Einschub eingeschoben, läuft der Schieber 17 gegen den Schiebeanschlag 19.
  • Der Schiebeanschlag 19 ist in Führungsschienen 21 längsverschiebbar geführt. Wird er durch den Schieber 17 erfasst, kann er so weit verschoben werden, bis er gegen die Stopper 23 stößt. Eine weitere Verschiebung in derselben Richtung ist nicht möglich. Damit bewirken die Stopper 23 gemeinsam mit dem Schiebeanschlag 19 eine Anschlagposition, die die Bewegung des Schiebers 17 und damit der Detektorlade begrenzt. Die Führungsschienen 21 sind in Schubrichtung der Detektorlade orientiert, so dass die Konstruktion einen Anschlag in Schubrichtung bewirkt.
  • Bei nicht eingelegtem Detektor wird der Schieber 17 – wie oben erläutert – durch eine Feder in seine oberste Position gedrückt, in der er mit dem Schiebeanschlag 19 nicht in Eingriff treten kann. Dadurch kann die Detektorlade bei nicht eingelegtem Detektor über den Schiebeanschlag 19 hinweg durch den Einschub hindurchgeschoben werden. Wird dann auf der anderen Seite des Einschubs ein Detektor in die Detektorlade eingelegt, so wird der Schieber 17 auf dieser anderen Seite des Schiebeanschlags 19 heruntergedrückt. Wird anschließend die Detektorlade in den Einschub hineingeschoben, läuft der Schieber 17 von dieser Seite gegen den Schiebeanschlag 19 und schiebt diesen gegen die gegenüberliegenden Stopper 23. Damit ist für beide Bewegungsrichtungen der Detektorlade eine Anschlagposition in Einschubrichtung vorgegeben.
  • Die Länge des Schiebeanschlags 19 und sein Schubweg sowie die Abmessungen des Schiebers 17 können so bemessen sein, dass sich für die Detektorlade unabhängig von der Einschubrichtung ein Anschlag exakt in der Mitte des Einschubs ergibt. Dadurch kann gewährleistet werden, dass ein in die Detektorlade eingelegter Detektor immer zentral im Einschub positioniert ist.
  • Im Gegensatz zu einem starren Anschlag anstelle des Schiebeanschlags 19 kann bei geeigneter Dimensionierung der genannten Abmessungen eine Anschlagposition der Detektorlade unabhängig von der jeweiligen Richtung des Einschiebens vorgegeben werden, die immer an der gleichen Position in Bezug auf den Einschub liegt. Dagegen würde sich bei einem starren Anschlag anstelle des Schiebeanschlags 19 eine Anschlagposition der Detektorlade ergeben, die je nach Einschubrichtung zumindest um die Abmessungen des Schiebers 17 unterschiedlich wäre.
  • In 4 ist der vorangehend beschriebene Schiebeanschlag 19 samt Anschlagbetätiger 15 in Seitenansicht dargestellt. Der Anschlagbetätiger 15 - wie vorangehend erläutert – weist einen auf einer nicht dargestellten Achse gelagerten Schieber 17 auf, der durch die Kraft einer nicht dargestellten Feder in die oberste Position gedrückt wird. Der Anschlagbetätiger 15 ist mit der Detektorlade 1 verbunden. Solange kein Detektor eingelegt ist, befindet sich der Schieber 17 oberhalb des Schiebeanschlags 19 und kann in beide Richtungen, in der Abbildung nach rechts und nach links, über diesen hinweg verschoben werden.
  • Damit kann bei nicht eingelegtem Detektor die Detektorlade 1 durch den Einschub hindurchgeschoben werden, ohne dass der Anschlagbetätiger 15 wirksam würde.
  • Der Schiebeanschlag 19 ist in Führungsschienen 21 so geführt, dass seine Beweglichkeit in Schubrichtung, in der Abbildung also nach rechts und nach links, durch die Stopper 23 eingeschränkt wird.
  • In 5 ist der Anschlagbetätiger 15 samt Schiebeanschlag 19 und Detektorlade 1 wie in der vorangehenden Figur in Seitenansicht dargestellt, hier jedoch mit dem Anschlagbetätiger 15 in Betätigungsstellung. Im Gegensatz zur vorangehend dargestellten Ruhestellung des Anschlagbetätigers 15, in der der Schieber 17 in seine oberste Position gedrückt wird, ist er in der Betätigungsstellung durch den jetzt in die Lade 1 eingelegten Röntgendetektor 9 nach unten gedrückt. Der Detektor 9 drückt den Schieber 17 also gegen die Kraft der Feder nach unten. Dadurch wird die Anschlagfläche 25 des Schiebers 17 in eine Höhe abgesenkt, in der sie mit dem Schiebeanschlag 19 in Eingriff treten kann.
  • Beim Einschieben der Detektorlade 1 in den Einschub erfasst der Schieber 17 in seiner Betätigungsstellung daher mit der Anschlagfläche 25 den Schiebeanschlag 19 und nimmt ihn bei weiterem Einschieben der Detektorlade 1 so weit in Einschubrichtung mit, bis er gegen den Stopper 23 anschlägt. Damit definieren der Stopper 23 sowie der Schiebeanschlag 19 die Anschlagposition, bis zu der die Detektorlade 1 in den Einschub eingeschoben werden kann.
  • Aus den vorangehend beschriebenen 4 und 5 ist ersichtlich, dass die Detektorlade 1 mit Anschlagbetätiger 15 in Ruhestellung über den Schiebeanschlag 19 hinweg durch den Einschub durchgeschoben werden kann. Durch ein Durchschieben der Detektorlade 1, in den vorangehenden Abbildungen in Richtung nach links, würde der Anschlagbetätiger 15 auf der anderen Seite des Schiebeanschlags 19 zu liegen kommen. Würde dort ein Detektor in die Detektorlade 1 eingelegt werden und diese in den Einschub eingeschoben werden, so würde der Anschlagbetätiger 15 in seiner Betätigungsstellung den Schiebeanschlag 19 in der Abbildung von links kommend erfassen und gegen den in der Abbildung rechts dargestellten Stopper 23 schieben. Beim Einschieben aus dieser Richtung würde damit der rechts dargestellte Stopper 23 gemeinsam mit dem Schiebeanschlag 19 die Anschlagposition der Detektorlade 1 im Einschub definieren.
  • Die vorangehend beschriebenen 3 bis 5 beschreiben damit eine mögliche Funktionsweise des Anschlagbetätigers 15 in seiner Ruhestellung und in seiner Betätigungsstellung. Die Endposition der Detektorlade beim Anschlagen in dem Einschub wird durch den beweglichen Schiebeanschlag 19 definiert. In einer anderen, nicht dargestellten Ausführungsform könnte stattdessen der Anschlag 19 nicht als Schiebeanschlag, sondern als starrer Anschlag ausgeführt sein. Stattdessen könnte in dieser Ausführungsform der Anschlagbetätiger 15 in Schubrichtung der Detektorlade 1 verschiebbar gelagert sein, um so dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch Verschiebbarkeit des Schiebeanschlags 19 gegeben ist.
  • In 6 ist eine Röntgeneinrichtung, ein sogenanntes Bucky-Gerät, schematisch dargestellt. An einem Deckenstativ 33 ist eine Röntgenstrahlquelle 35 befestigt. Die Röntgenstrahlquelle 35 dient der Erzeugung eines Röntgenstrahlbündels, das in der Abbildung nach unten gerichtet verläuft. Unterhalb der Röntgenstrahlquelle 35 befindet sich ein Patientenlagerungstisch 29, auf dem z.B. ein zu untersuchender Patient liegen könnte. Der Patientenlagerungstisch 29 weist einen Einschub 31 auf, in den eine Detektorlade eingeschoben werden kann. Befindet sich in der Detektorlade ein Röntgendetektor, so kann ein über dem Einschub 31 befindlicher Patient durch die von der Röntgenstrahlquelle 35 kommenden Röntgenstrahlung durchlaufen werden, und die Röntgenstrahlung kann anschließend durch den im Einschub befindlichen Röntgendetektor detektiert werden.
  • Der Einschub 31 ist, in der Abbildung nicht erkennbar, beidseitig geöffnet, so dass eine Detektorlade von beiden einander gegenüberliegenden Seiten eingeschoben werden kann. Detektorlade und Einschub 31 können – wie vorangehend beschrieben – einen Schiebeanschlag aufweisen, der ein Durchschieben der Detektorlade durch den Einschub 31 unterbindet, falls ein Röntgendetektor eingelegt ist. Dazu weist die Detektorlade – wie vorangehend beschrieben – einen Anschlagbetätiger auf, während ein entsprechend geführter Schiebeanschlag samt Stoppern im Einschub 31 angebracht ist. Dadurch kann die vorangehend beschriebene Detektorlade mit portablem digitalem Röntgendetektor so verwendet werden, dass der Röntgendetektor unabhängig von der Einschubrichtung immer zentral im Einschub 31 anschlägt, und ohne dass die Detektorlade durch den Einschub 31 in wegen des Detektor-Kabels ungewünschter Weise hindurchgeschoben werden könnte.

Claims (8)

  1. Detektorlade (1), in die ein Röntgendetektor (9) einlegbar ist, und die derart ausgebildet ist, dass sie in einen beidseitig geöffneten Detektorladeneinschub (31) von beiden Seiten einschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Anschlagbetätiger (15) aufweist, der in Abhängigkeit vom Einlegen eines Röntgendetektors (9) in eine die Betätigung eines Anschlags des Detektorladeneinschubs (31) ermöglichende Betätigungsstellung und in Abhängigkeit vom Entnehmen des Röntgendetektors (9) in eine die Betätigung des Anschlags verhindernde Ruhestellung bringbar ist.
  2. Detektorlade (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlagbetätiger (15) einen Schieber (17) umfasst, der in Abhängigkeit vom Einlegen des Röntgendetektors (9) in einer Richtung und in Abhängigkeit vom Entnehmen des Röntgendetektors (9) in die entgegengesetzte Richtung verschiebbar ist.
  3. Detektorlade (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlagbetätiger (15) ein Federelement umfasst, durch dessen Federkraft der Schieber (17) in Abhängigkeit von einem Entnehmen des Röntgendetektors (9) verschiebbar ist.
  4. Detektorlade (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlagbetätiger (15) eine Anschlagfläche (25) aufweist, die in Abhängigkeit von einem Einschieben der Detektorlade (1) an einer Anschlagfläche (27) eines Anschlags des Detektorladeneinschubs (31) anschlagen kann.
  5. Detektorladeneinschub (31), der beidseitig geöffnet ist, und in den eine Detektorlade (1) von beiden Seiten einschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Anschlag aufweist, der durch einen Anschlagbetätiger (15) der Detektorlade (1) in Abhängigkeit von einem Einschieben der Detektorlade (1) betätigbar ist.
  6. Detektorladeneinschub (31) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag einen Schiebeanschlag (19) umfasst, der durch den Anschlagbetätiger (15) an einer von der Richtung des Einschiebens der Detektorlade (1) abhängigen Schubposition betätigbar ist.
  7. Detektorladeneinschub (31) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schiebeanschlag (19) in Schubrichtung des Detektorladeneinschubs (31) verschiebbar gelagert ist.
  8. Detektorladeneinschub (31) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebbarkeit des Schiebeanschlags (19) in beiden Schubrichtungen jeweils durch einen Stopper (23) begrenzt wird.
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