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Die
Erfindung betrifft eine Detektorlade für einen Röntgendetektor, die einen Anschlagbetätiger aufweist,
durch den ein Anschlag zur Begrenzung einer Einschubbewegung der
Lade betätigbar
ist. Die Erfindung betrifft außerdem
einen Einschub für
eine solche Detektorlade, der einen Anschlag aufweist, welcher eine
Einschubbewegung der Lade durch einen Anschlagbetätiger begrenzen
kann.
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Detektorladen
zum Einlegen von Röntgendetektoren
werden in Röntgen-Untersuchungsgeräten, kurz
Röntgengeräten, verwendet.
Röntgengeräte weisen
eine Röntgenstrahlquelle
zur Erzeugung von Röntgenstrahlen
auf, welche einen zu durchleuchtenden Körper durchlaufen und anschließend von
einem Röntgendetektor
detektiert werden. Der Röntgendetektor,
entweder ein herkömmliches Film-Folien-System
oder ein digitaler Detektor, muss dazu in dem von der Röntgenstrahlquelle
erzeugten Röntgenstrahlbündel positioniert
werden. Die Positionierung erfolgt mittels einer Detektorlade, in
die der Röntgendetektor
eingelegt wird, und die mit eingelegtem Detektor in einen Einschub
des Röntgengeräts eingeschoben
wird.
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Bei
sogenannten Bucky-Geräten
liegt der zu untersuchende Patient auf einem Patientenlagerungstisch
und wird von einer oberhalb des Tischs angeordneten Röntgenstrahlquelle
durchleuchtet. Der Einschub für
die Detektorlade befindet sich unterhalb der Tischplatte. Die Detektorlade
kann gleich einer Schublade herausgezogen werden, um den Röntgendetektor
einzulegen, und wird dann wieder hineingeschoben. Der Röntgendetektor
ist damit unterhalb des Patienten positioniert.
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Gegenwärtig verfügbare Bucky-Geräte sind meist
für analoge
Röntgendetektoren
auf Basis von Film-Folien-Systemen konzipiert, da digitale Röntgendetektoren
erst seit jüngerer
Zeit verfügbar
sind. Aus der WO 01/33921 A1 ist es bekannt, ein für analoge
Detektoren konzipiertes Bucky-Gerät in ein digitales System zu
konvertieren, indem anstelle der analogen Röntgenfilmkassette ein digitaler
Röntgendetektor
in den Einschub des Patientenlagerungstischs eingeschoben wird.
Zu diesem Zweck wird er in einer dafür angepassten Detektorlade
installiert. Sowohl die Detektorlade als auch der Röntgendetektor
sind in Abstimmung aufeinander jeweils speziell konzipiert. Um verschiedene
Aufnahmeformate wie Landscape und Portrait zu ermöglichen,
kann der Detektor in der Detektorlade gedreht werden.
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Aus
der
EP 0 218 594 B1 ist
eine Detektorlade bekannt, bei der ein einfacher Wechsel der Filmkassette
durch einen Zentriermechanismus ermöglicht wird. Der Zentriermechanismus
zentriert und fixiert die Filmkassette unabhängig vom Kassettenformat beim
Schließen
der Detektorlade automatisch.
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Aus
der
US 3 968 374 A ist
ein Kassettenhalter bzw. eine Detektorlade bekannt, die die korrekte Positionierung
einer Filmkassette sowohl in Längsorientierung
als auch in Querorientierung ermöglicht. Die
Filmkassette wird in den Kassettenhalter eingeschoben und ein Stopper
stellt die korrekte Positionierung sicher.
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Aus
der
US 4 559 641 A ist
ein mobiler integrierter Kassetten- und Bildverstärkerhalter bekannt. Die Filmkassette
wird dabei durch ein paar gegenläufig
beweglicher Spannzangen gehalten, die eine zentrale Positionierung
gewährleisten.
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Es
wäre wünschenswert,
einen handelsüblichen
portablen digitalen Röntgendetektor
verwenden zu können,
der nicht erst speziell angepasst werden muss. Derartige Detektoren
weisen eine elektrische Kabelverbindung zur Energieversorgung und
zum Übermitteln
der Detektorsignale auf. Das elektrische Kabel muss beim Einlegen
des Detektors in die Detektorlade berücksichtigt werden; es darf
weder geknickt noch abgeschert werden. Daher wird es im Allgemeinen
derart verlaufen, dass es aus der Einschuböffnung des Patientenlagerungstischs
her- aus verläuft. Von
dort führt
es zur Steuervorrichtung des Röntgensystems.
Ein so verlaufendes Kabel stellt eine nicht unerhebliche Stolpergefahr
dar und behindert medizinisches Personal beim Herantreten an den
Patientenlagerungstisch. Je nach Untersuchungszweck kann es jedoch
unvermeidbar sein, an den Patienten von allen Seite aus heranzutreten
zu können.
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Um
den Patienten situationsangepasst sowohl von der einen als auch
von der anderen Seite des Patientenlagerungstisches erreichen zu
können, ohne
dabei Handhabungsschwierigkeiten mit der Detektorlade zu haben,
ist ein Patientenlagerungstisch bekannt, bei dem ein beidseitig
geöffneter
Einschub für
die Lade vorhanden ist. Ein Gerät
mit beidseitig geöffnetem
Einschub wird auch in der
DE
30 34 282 C2 offenbart. In den beidseitig geöffneten
Einschub kann eine Detektorlade von beiden Seiten her eingeschoben werden.
Der beidseitig geöffnete
Einschub könnte
bei Verwendung eines portablen digitalen Röntgendetektors so genutzt werden,
dass der Detektor jeweils von der Seite her eingeschoben wird, von
der medizinisches Personal nicht an den Pa tienten heranzutreten
braucht. Dadurch kann sicher gestellt werden, dass das Kabel nicht
im Weg zu sein braucht.
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Bei
den beschriebenen, beidseitig geöffneten
Einschüben
besteht jedoch die Gefahr, dass die Detektorlade unbeabsichtigt
von einer Seite auf die andere durchgeschoben wird, obwohl sich
ein Detektor darin befindet. Während
dies bei einem analogen Detektor ohne Kabel unproblematisch wäre, besteht bei
einem digitalen Detektor mit aus dem Einschub herausgeführten Kabel,
insbesondere also bei einem portablen Detektor, die Gefahr, dass
das Kabel beim Durchschieben der Lade unter eine starke Zugbelastung
gerät oder
innerhalb des Einschubs abgeschert wird und dadurch Beschädigungen
erleidet. Derartige Beschädigungen
zu vermeiden, unterliegt daher der Achtsamkeit des Bedienpersonals.
Es erfordert daher Konzentration und lenkt insbesondere das medizinische
Fachpersonal von seinen eigentlichen Aufgaben ab.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Einschub für eine Detektorlade
sowie eine Detektorlade zu schaffen, durch die die Gefahr eines
unbeabsichtigten Durchschiebens der Lade durch den Einschub trotz
darinliegendem Detektor vermieden wird.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabe durch eine Detektorlade mit den Merkmalen des ersten
Patentanspruchs sowie durch einen Einschub für eine Detektorlade mit den
Merkmalen des fünften
Patentanspruchs.
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Ein
Grundgedanke der Erfindung besteht darin, eine Detektor lade, in
die ein Röntgendetektor einlegbar
ist, und die derart ausgebildet ist, dass sie in einen beidseitig
geöffneten
Detektorladeneinschub von beiden Seiten einschiebbar ist, an zugeben,
die einen Anschlagbetätiger
aufweist. Der Anschlagbetätiger
kann in Abhängigkeit
vom Einlegen eines Röntgendetektors
in eine die Betätigung
eines Anschlags des Detektorladeneinschubs ermöglichende Betätigungsstellung
und in Abhängigkeit
vom Entnehmen des Röntgendetektors
in eine die Betätigung
des Anschlags verhindernde Ruhestellung gebracht werden. Dadurch
ergibt sich der Vorteil, dass der Anschlagbetätiger nur bei eingelegtem Röntgendetektor wirksam
wird. Somit kann die Detektorlade mit eingelegtem Detektor durch
einen dafür
im Einschub vorgesehenen Anschlag am Durchschieben gehindert werden.
Andererseits kann die Lade ohne Detektor, wenn also der Anschlagbetätiger in
seiner nichtwirksamen Ruhestellung ist, auf die andere Seite des Einschubs
durchgeschoben werden, ohne durch den Anschlag gestoppt zu werden.
Insbesondere bei Verwendung portabler Röntgendetektoren ist damit die Gefahr
unterbunden, dass das Kabel eines eingelegten Detektors beim unbeabsichtigten
Durchschieben einer Zugbelastung ausgesetzt oder abgeschert wird; andererseits
kann der Detektor wegen der Möglichkeit
des Durchschiebens der leeren Lade von beiden Seiten des Einschubs
in die Lade eingelegt werden.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Detektorlade umfasst der Anschlagbetätiger einen Schieber,
der in Abhängigkeit
von Einlegen des Röntgendetektors
in einer Richtung und in Abhängigkeit vom
Entnehmen des Röntgendetektors
in die entgegengesetzte Richtung verschiebbar ist. Ein solcher Schieber,
der beim Einlegen des Detektors zum Beispiel durch deren Gewicht
nach unten geschoben werden kann, stellt eine besonders einfache
Realisierung des Anschlagbetätigers
dar. Die Betätigungsstellung
und die Ruhestellung des Anschlagbetätigers werden durch eine Bewegung
des Schiebers eingestellt, die wiederum durch Einlegen und Entnehmen
des Detektors ohne komplizierte mechanische Umsetzung bewirkt wird.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Detektorlade umfasst
der Anschlagbetätiger
ein Federelement, durch des sen Federkraft der Schieber in Abhängigkeit
von einem Entnehmen des Röntgendetektors
verschiebbar ist. Ein solches Federelement stellt eine besonders
einfache mechanische Möglichkeit
dar, den Schieber in seine Ruhestellung zu bringen.
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Ein
weiterer Grundgedanke der Erfindung besteht darin, einen Detektorladeneinschub
anzugeben, der beidseitig geöffnet
ist, und in den eine Detektorlade von beiden Seiten einschiebbar
ist. Der Detektorladeneinschub weist einen Anschlag auf, der durch
einen Anschlagbetätiger
der Detektorlade in Abhängigkeit
von einem Einschieben der Detektorlade betätigbar ist. Dadurch ergibt
sich der Vorteil, dass der Einschub trotz beidseitiger Öffnung eine
Möglichkeit
aufweist, das Durchschieben einer Detektorlade zu verhindern. Damit
kann bei einem beidseitig geöffneten
Einschub, der ja grundsätzlich
ein Durchschieben gerade ermöglichen
soll, eine Möglichkeit
geschaffen werden, ein Durchschieben im Hinblick auf die Verwendung
portabler Röntgendetektoren,
deren Kabel beim Durchschieben beschädigt werden könnten, zu
verhindern.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung des Detektorladeneinschubs umfasst
der Anschlag einen Schiebeanschlag, der durch den Anschlagbetätiger an
einer von der Richtung des Einschiebens der Detektorlade abhängigen Schubposition
betätigbar
ist. Durch die variable Anschlagposition ergibt sich eine einfache
Möglichkeit,
eine Detektorlade mit Anschlagbetätiger unabhängig von der jeweiligen Einschubrichtung
bezogen auf den Einschub immer an der gleichen Position anschlagen
zu lassen, ohne dass der Anschlagbetätiger dafür einen besonderen Mechanismus
aufweisen müsste.
Ohne den vorteilhaften Schiebeanschlag würde sich die Anschlagposition
der Lade in Abhängigkeit
von der jeweiligen Einschubrichtung zumindest um die geometrischen Abmessungen
des Anschlagbetätigers
voneinander unterscheiden.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Detektorladeneinschubs
ist der Schiebeanschlag in Schubrichtung des De tektorladeneinschubs
verschiebbar gelagert. Eine verschiebbare Lagerung stellt eine besonders
einfache mechanische Möglichkeit
dar, einen Schiebeanschlag mit unterschiedlichen Anschlagpositionen
zu realisieren.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
abhängigen
Patentansprüchen.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand von Figuren näher
erläutert.
Es zeigen dabei:
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1 eine
Detektorlade mit eingelegtem Röntgendetektor
in Draufsicht,
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2 eine
Detektorlade mit in anderer Orientierung eingelegtem Röntgendetektor
in Draufsicht,
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3 einen
Anschlagbetätiger
für eine
Detektorlade in perspektivischer Ansicht,
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4 einen
Anschlagbetätiger
ohne Detektor in Seitenansicht,
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5 einen
Anschlagbetätiger
mit Detektor in Seitenansicht, und
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6 eine
Röntgeneinrichtung.
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In 1 ist
eine Detektorlade 1 in Draufsicht schematisch dargestellt.
Die Detektorlade 1 weist in Einschubrichtung zwei zueinander
parallele, geradlinige Kanten auf. An den zwei anderen einander
gegenüberliegenden,
bogenförmigen
Kanten können z.B.
Griffe zum Hinein- und Herausschieben vorgesehen sein, die in der
Abbildung jedoch nicht dargestellt sind.
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Die
Detektorlade 1 weist Führungen 3, 5 auf, die
dazu dienen, einen Röntgendetektor
beim Einlegen in die Detektorlade 1 zu führen. Zum
Beispiel könnte.
ein im Wesentlichen rechteckiger Röntgendetektor zwischen zwei
einander gegenüberliegenden
Führungen 3, 5 so
geführt
werden, dass ein seitliches Verrutschen verhindert und eine Längsbewegung
beim Einlegen ermöglicht
wird. Weiter sind einzelne Führungen 3, 5 in
allen vier Ecken der Detektorlade 1 vorgesehen. In die
Detektorlade 1 ist ein Röntgendetektor 9 eingelegt.
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Der
in die Detektorlade 1 eingelegte Röntgendetektor 9 ist
ein portabler, digitaler Röntgendetektor.
Als portabler Detektor weist er einen Griff 11 auf, an
dem er ergriffen und transportiert werden kann. Er weist weiter
ein elektrisches Kabel 13 auf, durch das Leitungen zur
Energieversorgung sowie zur Signalübertragung verlaufen. Das Kabel 13,
in der Abbildung rechts unten dargestellt, kann beim Einschieben
der Detektorlade 1 in einen in der Abbildung nicht dargestellten
Einschub abgeschert werden oder Zugbelastungen ausgesetzt werden.
Daher wird im Allgemeinen darauf geachtet, dass das Kabel 13 an
der dem Einschub abgewandten Seite der Detektorlade 1 positioniert
wird; in der 1 wäre der Einschub demnach oben
anzuordnen und die Detektorlade 1 in Richtung des Einschubs,
also nach oben, in diesen einzuschieben.
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Strichliert
ist ein unten näher
zu beschreibender Anschlagbetätiger 15 samt
Schieber 17 dargestellt.
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In 2 ist
die gleiche Detektorlade 1 wie in der vorangehenden Figur
in Draufsicht unter Verwendung der gleichen Bezugszeichen dargestellt.
Der Röntgendetektor 9 ist
jedoch mit einer um 90° im
Uhrzeigersinn rotierten Orientierung eingelegt. Durch die rotierte
Orientierung des Röntgendetektors 9 kann ein
anderes Format für
Röntgenaufnahmen
erreicht werden. Anders als in dem in der vorangehenden Figur dargestellten
Hochformat (Porträt)
ist der Detektor durch die Rotation nun für eine Aufnahme im Querformat
(Landscape) orientiert.
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Mit
dem Drehen des Röntgendetektors 9 rotiert
auch die Position des elektrischen Kabels 13, in der Abbildung
nach links unten. Wird die Detektorlade 1, wie vorangehend
beschrieben, in der Abbildung in Richtung nach oben in einen Einschub
eingeschoben, so ist durch die Position des Kabels 13 links
unten die Gefahr eines Abscherens oder einer Zugbelastung minimiert.
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In 3 ist
ein Anschlagbetätiger 15 samt Schiebeanschlag 19 zur
Begrenzung des möglichen Einschubweges
der Detektorlade 1 in einem Einschub dargestellt. Die dargestellte
Konstruktion dient dazu, das Durchschieben der Detektorlade 1 durch einen
beidseitig geöffneten
Einschub zu unterbinden, falls ein Röntgendetektor eingelegt ist.
Beim Durchschieben mit eingelegtem digitalen Röntgendetektor würde andernfalls
die Gefahr bestehen, dass dessen elektrisches Kabel einer ungewünschten
Zugbelastung oder Scherkraft ausgesetzt würde.
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Der
Anschlagbetätiger 15 umfasst
einen Schieber 17, der auf einer nicht näher dargestellten Achse
auf- und abgleiten kann. Eine in der Abbildung ebenfalls nicht dargestellte
Feder hält
den Schieber 17 in der oberen Endposition auf der Achse.
Die Achse ist fest mit der in der Abbildung der Übersichtlichkeit halber nicht
dargestellten Detektorlade 1 verbunden. Im Einschub für die Detektorlade 1,
der ebenfalls der Übersichtlichkeit
halber nicht dargestellt ist, befindet sich ein Schiebeanschlag 19,
an den der Anschlagbetätiger 15 anschlagen
kann.
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Durch
Einlegen eines Detektors in die nicht dargestellte Detektorlade
wird der Schieber 17 gegen die Kraft der Feder nach unten
gedrückt.
Dadurch wird er in eine geeignete Höhe gebracht, um mit dem Schiebeanschlag 19 in
Berührung
zu kommen. Wird die Detektorlade 1 dann in den Einschub
eingeschoben, läuft
der Schieber 17 gegen den Schiebeanschlag 19.
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Der
Schiebeanschlag 19 ist in Führungsschienen 21 längsverschiebbar
geführt.
Wird er durch den Schieber 17 erfasst, kann er so weit
verschoben werden, bis er gegen die Stopper 23 stößt. Eine
weitere Verschiebung in derselben Richtung ist nicht möglich. Damit
bewirken die Stopper 23 gemeinsam mit dem Schiebeanschlag 19 eine
Anschlagposition, die die Bewegung des Schiebers 17 und
damit der Detektorlade begrenzt. Die Führungsschienen 21 sind
in Schubrichtung der Detektorlade orientiert, so dass die Konstruktion
einen Anschlag in Schubrichtung bewirkt.
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Bei
nicht eingelegtem Detektor wird der Schieber 17 – wie oben
erläutert – durch
eine Feder in seine oberste Position gedrückt, in der er mit dem Schiebeanschlag 19 nicht
in Eingriff treten kann. Dadurch kann die Detektorlade bei nicht
eingelegtem Detektor über
den Schiebeanschlag 19 hinweg durch den Einschub hindurchgeschoben
werden. Wird dann auf der anderen Seite des Einschubs ein Detektor
in die Detektorlade eingelegt, so wird der Schieber 17 auf
dieser anderen Seite des Schiebeanschlags 19 heruntergedrückt. Wird
anschließend
die Detektorlade in den Einschub hineingeschoben, läuft der Schieber 17 von
dieser Seite gegen den Schiebeanschlag 19 und schiebt diesen
gegen die gegenüberliegenden
Stopper 23. Damit ist für
beide Bewegungsrichtungen der Detektorlade eine Anschlagposition
in Einschubrichtung vorgegeben.
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Die
Länge des
Schiebeanschlags 19 und sein Schubweg sowie die Abmessungen
des Schiebers 17 können
so bemessen sein, dass sich für
die Detektorlade unabhängig
von der Einschubrichtung ein Anschlag exakt in der Mitte des Einschubs
ergibt. Dadurch kann gewährleistet
werden, dass ein in die Detektorlade eingelegter Detektor immer
zentral im Einschub positioniert ist.
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Im
Gegensatz zu einem starren Anschlag anstelle des Schiebeanschlags 19 kann
bei geeigneter Dimensionierung der genannten Abmessungen eine Anschlagposition
der Detektorlade unabhängig
von der jeweiligen Richtung des Einschiebens vorgegeben werden,
die immer an der gleichen Position in Bezug auf den Einschub liegt.
Dagegen würde
sich bei einem starren Anschlag anstelle des Schiebeanschlags 19 eine
Anschlagposition der Detektorlade ergeben, die je nach Einschubrichtung
zumindest um die Abmessungen des Schiebers 17 unterschiedlich wäre.
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In 4 ist
der vorangehend beschriebene Schiebeanschlag 19 samt Anschlagbetätiger 15 in Seitenansicht
dargestellt. Der Anschlagbetätiger 15 - wie
vorangehend erläutert – weist
einen auf einer nicht dargestellten Achse gelagerten Schieber 17 auf,
der durch die Kraft einer nicht dargestellten Feder in die oberste
Position gedrückt
wird. Der Anschlagbetätiger 15 ist
mit der Detektorlade 1 verbunden. Solange kein Detektor
eingelegt ist, befindet sich der Schieber 17 oberhalb des
Schiebeanschlags 19 und kann in beide Richtungen, in der
Abbildung nach rechts und nach links, über diesen hinweg verschoben
werden.
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Damit
kann bei nicht eingelegtem Detektor die Detektorlade 1 durch
den Einschub hindurchgeschoben werden, ohne dass der Anschlagbetätiger 15 wirksam
würde.
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Der
Schiebeanschlag 19 ist in Führungsschienen 21 so
geführt,
dass seine Beweglichkeit in Schubrichtung, in der Abbildung also
nach rechts und nach links, durch die Stopper 23 eingeschränkt wird.
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In 5 ist
der Anschlagbetätiger 15 samt Schiebeanschlag 19 und
Detektorlade 1 wie in der vorangehenden Figur in Seitenansicht
dargestellt, hier jedoch mit dem Anschlagbetätiger 15 in Betätigungsstellung.
Im Gegensatz zur vorangehend dargestellten Ruhestellung des Anschlagbetätigers 15, in
der der Schieber 17 in seine oberste Position gedrückt wird,
ist er in der Betätigungsstellung
durch den jetzt in die Lade 1 eingelegten Röntgendetektor 9 nach
unten gedrückt.
Der Detektor 9 drückt
den Schieber 17 also gegen die Kraft der Feder nach unten.
Dadurch wird die Anschlagfläche 25 des
Schiebers 17 in eine Höhe
abgesenkt, in der sie mit dem Schiebeanschlag 19 in Eingriff
treten kann.
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Beim
Einschieben der Detektorlade 1 in den Einschub erfasst
der Schieber 17 in seiner Betätigungsstellung daher mit der
Anschlagfläche 25 den Schiebeanschlag 19 und
nimmt ihn bei weiterem Einschieben der Detektorlade 1 so
weit in Einschubrichtung mit, bis er gegen den Stopper 23 anschlägt. Damit
definieren der Stopper 23 sowie der Schiebeanschlag 19 die
Anschlagposition, bis zu der die Detektorlade 1 in den
Einschub eingeschoben werden kann.
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Aus
den vorangehend beschriebenen 4 und 5 ist
ersichtlich, dass die Detektorlade 1 mit Anschlagbetätiger 15 in
Ruhestellung über
den Schiebeanschlag 19 hinweg durch den Einschub durchgeschoben
werden kann. Durch ein Durchschieben der Detektorlade 1,
in den vorangehenden Abbildungen in Richtung nach links, würde der
Anschlagbetätiger 15 auf
der anderen Seite des Schiebeanschlags 19 zu liegen kommen.
Würde dort
ein Detektor in die Detektorlade 1 eingelegt werden und diese
in den Einschub eingeschoben werden, so würde der Anschlagbetätiger 15 in
seiner Betätigungsstellung
den Schiebeanschlag 19 in der Abbildung von links kommend
erfassen und gegen den in der Abbildung rechts dargestellten Stopper 23 schieben. Beim
Einschieben aus dieser Richtung würde damit der rechts dargestellte
Stopper 23 gemeinsam mit dem Schiebeanschlag 19 die
Anschlagposition der Detektorlade 1 im Einschub definieren.
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Die
vorangehend beschriebenen 3 bis 5 beschreiben
damit eine mögliche
Funktionsweise des Anschlagbetätigers 15 in
seiner Ruhestellung und in seiner Betätigungsstellung. Die Endposition
der Detektorlade beim Anschlagen in dem Einschub wird durch den
beweglichen Schiebeanschlag 19 definiert. In einer anderen,
nicht dargestellten Ausführungsform
könnte
stattdessen der Anschlag 19 nicht als Schiebeanschlag,
sondern als starrer Anschlag ausgeführt sein. Stattdessen könnte in
dieser Ausführungsform
der Anschlagbetätiger 15 in
Schubrichtung der Detektorlade 1 verschiebbar gelagert sein,
um so dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch Verschiebbarkeit des
Schiebeanschlags 19 gegeben ist.
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In 6 ist
eine Röntgeneinrichtung,
ein sogenanntes Bucky-Gerät,
schematisch dargestellt. An einem Deckenstativ 33 ist eine
Röntgenstrahlquelle 35 befestigt.
Die Röntgenstrahlquelle 35 dient
der Erzeugung eines Röntgenstrahlbündels, das
in der Abbildung nach unten gerichtet verläuft. Unterhalb der Röntgenstrahlquelle 35 befindet
sich ein Patientenlagerungstisch 29, auf dem z.B. ein zu
untersuchender Patient liegen könnte.
Der Patientenlagerungstisch 29 weist einen Einschub 31 auf,
in den eine Detektorlade eingeschoben werden kann. Befindet sich
in der Detektorlade ein Röntgendetektor,
so kann ein über dem
Einschub 31 befindlicher Patient durch die von der Röntgenstrahlquelle 35 kommenden
Röntgenstrahlung
durchlaufen werden, und die Röntgenstrahlung
kann anschließend
durch den im Einschub befindlichen Röntgendetektor detektiert werden.
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Der
Einschub 31 ist, in der Abbildung nicht erkennbar, beidseitig
geöffnet,
so dass eine Detektorlade von beiden einander gegenüberliegenden
Seiten eingeschoben werden kann. Detektorlade und Einschub 31 können – wie vorangehend
beschrieben – einen
Schiebeanschlag aufweisen, der ein Durchschieben der Detektorlade
durch den Einschub 31 unterbindet, falls ein Röntgendetektor
eingelegt ist. Dazu weist die Detektorlade – wie vorangehend beschrieben – einen
Anschlagbetätiger
auf, während ein
entsprechend geführter
Schiebeanschlag samt Stoppern im Einschub 31 angebracht
ist. Dadurch kann die vorangehend beschriebene Detektorlade mit
portablem digitalem Röntgendetektor
so verwendet werden, dass der Röntgendetektor
unabhängig von
der Einschubrichtung immer zentral im Einschub 31 anschlägt, und
ohne dass die Detektorlade durch den Einschub 31 in wegen
des Detektor-Kabels ungewünschter
Weise hindurchgeschoben werden könnte.