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DE10351818A1 - Medizingerät für die Elektrotomie - Google Patents

Medizingerät für die Elektrotomie Download PDF

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Publication number
DE10351818A1
DE10351818A1 DE2003151818 DE10351818A DE10351818A1 DE 10351818 A1 DE10351818 A1 DE 10351818A1 DE 2003151818 DE2003151818 DE 2003151818 DE 10351818 A DE10351818 A DE 10351818A DE 10351818 A1 DE10351818 A1 DE 10351818A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
gripping
instrument
cutting
generator
electrode
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2003151818
Other languages
English (en)
Inventor
Kai Desinger
Thomas Stein
André ROGGAN
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Celon AG Medical Instruments
Original Assignee
Celon AG Medical Instruments
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Celon AG Medical Instruments filed Critical Celon AG Medical Instruments
Priority to DE2003151818 priority Critical patent/DE10351818A1/de
Priority to AT04090402T priority patent/ATE437611T1/de
Priority to DE502004009815T priority patent/DE502004009815D1/de
Priority to EP04090402A priority patent/EP1527743B1/de
Priority to US10/973,893 priority patent/US20050096681A1/en
Priority to KR1020040086197A priority patent/KR20050040761A/ko
Priority to JP2004312999A priority patent/JP4603854B2/ja
Priority to CNB2004100867446A priority patent/CN100455273C/zh
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    • A61B18/1402Probes for open surgery
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    • A61B2018/00571Surgical instruments, devices or methods for transferring non-mechanical forms of energy to or from the body for achieving a particular surgical effect
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Medizingeräteanordnung für das Schneiden von Körpergewebe mittels Elektromie, mit DOLLAR A - einem Generator für einen hochfrequenten Wechselstrom, der über einem Pol und einem Gegenpol abgegeben werden kann, wobei jeder Pol mit jeweils wenigstens einem Ausgangsanschluss des Generators verbunden ist, DOLLAR A - einem Greifinstrument mit zwei Greifarmen, die jeweils wenigstens eine Greifoberfläche aufweisen und derart miteinander verbunden sind, dass die Greifoberflächen aufeinander zu beweglich sind, wobei die Greifoberflächen wenigstens teilweise elektrisch leitend ausgebildet und jeweils einzeln mit je einem Anschluss oder mit einem gemeinsamen Anschluss für eine elektrische Zuleitung elektrisch verbunden sind, und DOLLAR A - einem Schneidinstrument, welches einen Handgriff und eine Schneidelektrode aufweist, DOLLAR A wobei im Betrieb die Schneidelektrode mit einem Pol des Generators verbunden ist und beide Greifoberflächen mit dem Gegenpol des Generators verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Medizingeräteanordnung für das Trennen oder Entfernen von Körpergewebe mittels Elektrotomie. Die Medinzingeräteanordnung umfasst einen Generator für einen hochfrequenten Wechselstrom und ein Schneidinstrument. Die Erfindung betrifft ebenfalls ein Greifinstrument zur Verwendung mit der Medizingeräteanordnung, ein Schneidinstrument für die Medizingeräteanordnung und eine entsprechende Konvertereinheit.
  • Die Nutzung elektrochirurgischer Verfahren zur Gewebetrennung oder Gewebeentfernung (Elektrotomie) ist bereits seit Jahrzehnten ein Routineverfahren in der Chirurgie. Solche Verfahren bieten den Vorteil, dass das Gewebe in Form eines sogenannten Schmelzschnittes getrennt wird, bei dem von der Schneidelektrode eine Funkenentladung ausgeht, die das Gewebe in unmittelbarer Umgebung der Schneidelektrode zur Verdampfung bringt und kleine Kapillargefäße umgehend verschließt, sodass ein fast blutfreies Gewebeschneiden möglich ist.
  • Dieses Verfahren wird in allen chirurgischen und anderen medizinischen Disziplinen zur Gewebetrennung oder Gewebeentfernung eingesetzt. Die elektrochirurgische Applikationstechnik wird nach dem Stand der Technik in der sogenannten monopolaren Anwendungstechnik eingesetzt, das heißt, es wird neben der als Aktivelektrode ausgebildeten Schneidelektrode eine großflächige Rückleitelektrode (auch Neutralelektrode genannt) an den Extremitäten des behandelnden Patienten angebracht um einen hochfrequenten Stromfluss zu gewährleisten. Diese monopolare Anwendungstechnik hat den Nachteil, dass der Strom über den gesamten Patienten abfließt. Der Nachteilt resultiert zum einen daraus, dass die monopolare Anwendungstechnik ein immanentes Gefahrenpotential für den Patienten und den Anwender darstellt, da der Strom durch den gesamten Patienten fließt und Verbrennungen durch vagabundierende Leckströme und eine Neutralelektrode nicht ausgeschlossen werden können. Der Nachteil resultiert weiterhin daraus, dass ein Teil der für die Elektrotomie, insbesondere die Funkenentladung benötigte Energie auf seinem Weg zur Neutralelektrode in Wärme umgesetzt wird, so dass der Wirkungsgrad einer entsprechenden Anordnung schlecht ist.
  • In den letzten Jahren wurden daher einige Konzepte zur elektrochirurgischen Gewebetrennung in bipolarer Applikationstechnik untersucht, die jedoch mit der Qualität eines monopolaren Systems nicht konkurrieren können. Dieses liegt daran, dass bei der Bipolartechnik beide Elektroden in unmittelbarer Nähe im Zielgebiet des Eingriffs nebeneinander angeordnet sein müssen. Da aus physikalischen Gründen jedoch immer nur eine Elektrode, selbst bei gleicher Geometrie, sich zu einer Aktivelektrode ausbilden kann, an der die Funken entstehen, wird die andere Elektrode quasi als Rückleitelektrode mitgeschleppt, was zu einer stark verminderten Schnittqualität führt.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Medizingeräteanordnung und Komponenten für das Schneiden von Körpergewebe anzugeben, welche die vorgenannten Nachteile möglichst vermeidet. Ebenso sollen Komponenten für eine derartige Anordnung angegeben werden.
  • Erfindungsgemäß besteht die Lösung dieser Aufgabe in einer Medizingeräteanordnung für das Schneiden von Körpergewebe mittels Elektrotomie, welche
    • – einen Generator für einen hochfrequenten Wechselstrom aufweist, der über einen Pol und einen Gegenpol abgegeben werden kann, wobei jeder Pol mit jeweils wenigstens einem Ausgangsanschluss des Generators verbunden ist,
    • – sowie ein Greifinstrument mit zwei Greifarmen aufweist, die jeweils wenigstens eine Greifoberfläche aufweisen und derart miteinander verbunden sind, dass die Greifoberflächen aufeinander zu beweglich sind, wobei die Greifoberfläche wenigstens teilweise elektrisch leitend ausgebildet und jeweils einzeln mit je einem Anschluss oder beide Greifoberflächen mit einem gemeinsamen Anschluss für eine elektrische Zuleitung elektrisch verbunden sind, und
    • – ein Schneidinstrument aufweist, welches einen Handgriff und eine Schneidelektrode aufweist, wobei im Betrieb die Schneidelektrode mit einem Pol des Generators verbunden ist und beide Greifoberflächen mit dem Gegenpol des Generators verbunden sind.
  • Das Greifinstrument, beispielsweise in Form eine Pinzette, die mit ihren entsprechenden Greifoberflächen eine Neutralelektrode darstellt, während das Schneidinstrument selbst eine Schneidelektrode aufweist, die sich in dieser Konfiguration als Aktivelektrode ausbildet. Da gleichzeitig regelmäßig beispielsweise im Falle des Kürzens eine Uvula das abgetrennte Gewebe ohnehin gegriffen werden muss, erfüllt das Greifinstrument bei der erfindungsgemäßen Anordnung in eleganter Weise eine Doppelfunktion.
  • Vorzugsweise ist bei der zuvor beschriebenen Medizingeräteanordnung eine Konvertereinheit vorgesehen, die zwischen Generator und Greifinstrument bzw. zwischen Generator und Schneidinstrument geschaltet ist und generatorseitig mit Pol und Gegenpol des Generators sowie ausgangsseitig mit dem Greifinstrument einerseits und dem Schneidinstrument andererseits derart verbunden ist, dass zu einem gegebenen Zeitpunkt beide Greifoberflächen des Greifinstrumentes ein gemeinsames ersten Potential und die Schneidelektrode ein zweites Potential aufweist.
  • Eine solche Konvertereinheit erlaubt es, bereits auf dem Markt befindliche Generatoren für die hier vorgestellte Elektrotomieanordnung zu verwenden, in dem durch die Konvertereinheit Ausgangs- und Eingangsimpedanzen des Generators einerseits und der übrigen Anordnung andererseits aneinander angepasst werden können.
  • Selbstständige, erfinderische Aspekte sind in einem Greifinstrument für eine Medizingeräteanordnung der vorgenannten Art verwirklicht, welches zwei Greifarme aufweist, die jeweils wenigstens eine Greifoberfläche besitzen und derart miteinander verbunden sind, dass die Greifoberflächen aufeinander zu beweglich sind und das Greifinstrument wahlweise einen geöffneten oder einen geschlossenen Zustand annehmen kann. Dabei ist jede Greifoberfläche wenigstens elektrisch leitend ausgebildet und gegenüber der jeweils anderen Greifoberfläche elektrisch isoliert. Beide Greifoberflächen sind in einer ersten Variante des Greifinstrumentes jeweils einzeln mit einem Anschluss für je eine elektrische Zuleitung elektrisch verbunden, sodass das Greifinstrument in der ersten Ausführungsvariante als bipolares Instrument zu betreiben ist, wenn an die beiden Greifoberflächen unterschiedliche Potentiale angelegt werden. Für den Betrieb im Zusammenhang mit dem Schneidinstrument wird jedoch vorzugsweise an beide Greifoberflächen das gleiche Potential angelegt, so dass das Greifinstrument in der ersten Variante in diesem Fall quasi monopolar betrieben wird.
  • Wichtiges Merkmal des Greifinstrumentes ist es, dass dessen elektrische Zuleitung über eine Leitungsverzweigung einerseits mit einer elektrischen Zuleitung für ein Schneidsinstrument und andererseits mit einer gemeinsamen elektrischen Zuleitung für Greif- und Schneidinstrument verbunden ist, die zu einem Generator oder einer Konvertereinheit führt.
  • Alternativ können auch beide Greifoberflächen des Greifinstrumentes mit einem gemeinsamen Anschluss für eine elektrische Zuleitung verbunden sein, sodass das Greifinstrument in dieser zweiten Ausführungsvariante nur uni- bzw. monopolar zu betreiben ist.
  • Bevorzugte Ausführungsvarianten der beiden vorgenannten Varianten des Greifinstrumentes erweisen Greifoberflächen mit einer Oberflächenstruktur auf, die solche Erhebungen besitzt, dass ein sicheres Greifen von Körperteilen möglich wird. Die Erhebungen haben beispielsweise die Gestalt von Fasszähnen, also eine angespitzte Form, die ähnlich einem Steigeisen in das Körpergewebe dringen kann. Dies ist besonders deshalb vorteilhaft, weil zu entfernendes Körpergewebe häufig sowohl feucht als auch weich ist, sodass es grundsätzlich schwer zu greifen ist.
  • Diese Greifoberflächen sind vorzugsweise Bestandteil eines jeweils austauschbar an dem Greifinstrument zu befestigenden Greifansatzes der vorzugsweise auf ein jeweiliges distales Ende eines Greifarmes aufzuklemmen ist. Dies ermöglicht es, nach einer Operation wesentliche Teile des Greifinstrumentes wieder zu verwenden und aus Sterilitätsgründen nur die Greifansätze selbst durch Neue auszutauschen.
  • Geeignete und bevorzugte Ausgestaltungen des Greifinstrumentes schließen die Gestaltung des Greifinstrumentes nach Art einer Pinzette oder nach Art einer Fasszange ein.
  • Dabei ist es bevorzugt, wenn das Greifinstrument ohne äußere Krafteinwirkung selbständig den geöffneten Zustand annimmt, so, wie man dies von Pin zetten kennt. Das Greifinstrument ist dann beispielsweise gegen eine Federkraft zu schließen.
  • Ebenso kann es vorteilhaft sein, wenn das Greifinstrument so ausgestaltet ist, dass es nach dem Einstellen des geschlossenen Zustandes den geschlossenen Zustand beibehält oder im geschlossenen Zustand zu verriegeln ist. Dies ermöglicht es, das Greifinstrument an einem Körperteil zu befestigen ohne es dauerhaft festhalten zu müssen.
  • Letzteres kann auch dadurch erreicht werden, dass das Greifinstrument im Gegensatz zu bekannten Pinzetten von sich aus den geschlossenen Zustand annimmt und zum Ansetzten des Greifinstrumentes an einem Körperteil zu öffnen ist. Bei dieser Variante übt das Greifinstrument selbstständig eine Klemmkraft auf das Körpergewebe aus.
  • Ein weiterer selbstständiger Erfindungsaspekt betrifft ein Schneidinstrument für eine Medizingeräteanordnung der Eingangs genannten Art, bei dem die Schneidelektrode an einem distalen Ende eines Elektrodenschaftes angeordnet und über den Elektrodenschaft mit den Handgriff verbunden ist. Die Schneidelektrode ist dabei vorzugsweise angespitzt. Alternativ kann die Schneidelektrode auch die Form einer Drahtschlaufe haben. Ein solches Schneidinstrument erlaubt durch die von der Schneidelektrode ausgehende Funkenentladung saubere Gewebeschnitte.
  • Ein besonderes Merkmal des Schneidinstrumentes ist es, dass dessen elektrische Zuleitung über eine Verzweigung einerseits mit der elektrischen Zuleitung zu dem Greifinstrument und andererseits mit einer gemeinsamen elektrischen Zuleitung für Greif- und Schneidinstrument verbunden ist, die beispielsweise zu einem Generator oder einer Konvertereinheit führt.
  • Der Handgriff des Schneidinstrumentes weist vorzugsweise eine Greifoberfläche auf, die gegenüber der Schneidelektrode isoliert ist. Außerdem weist der Handgriff einen Anschluss für eine elektrische Zuleitung auf, mit der die Schneidelektrode elektrisch mit einer zu dem Generator oder der Konvertereinheit führenden elektrischen Leitung zu verbinden ist.
  • Weiterhin ist bei dem Schneidinstrument die Schneidelektrode oder die Schneidelektrode samt Elektrodenschaft vorzugsweise auswechselbar mit dem übrigen Schneidinstrument, insbesondere mit dem Handgriff verbunden. Auf diese Weise muss nach einer Operation nur die Schneidelektrode oder der Elektrodenschaft samt Schneidelektrode ausgewechselt werden, während der Rest des Schneidinstrumentes wieder verwendet werden kann.
  • An dem Schneidinstrument kann außerdem ein mit einem Finger zu betätigenden Druckschalter vorgesehen werden, der an dem Handgriff angeordnet und ausgebildet ist, eine elektrische Verbindung zu der Schneidelektrode wahlweise herzustellen oder zu unterbrechen.
  • Anstelle oder zusätzlich zu einem Druckschalter am Schneidinstrument kann auch ein Fußschalter vorgesehen sein, der mit einem entsprechenden Generator oder Steuergerät so verbunden ist, dass mittels des Fußschalters der hochfrequente Strom einzuschalten und zu unterbrechen ist. Der Fußschalter ist vorzugsweise so gestaltet, dass bei Drücken des Fußschalters ein Potential an Schneidinstrument und Greifinstrument anliegt und beim Loslassen des Fußschalters dieser Strom der entsprechende Strom unterbrochen wird.
  • Bezüglich des Generators für die Eingangs genannten Medizingeräteanordnung sind solche Generatoren bevorzugt, die eine Schutzeinrichtung aufweisen, die auf ein Unter- oder Überschreiten eines kritischen Impedanzgrenzwertes zwischen Pol und Gegenpol ansprechen. Auf diese Weise lässt sich eine automatische Abschaltung des Generators im Falle eines Kurzschlusses (Unterschreiten eines kritischen Impedanzwertes) oder nach Ende des Schneidvorganges (Überschreiten eines kritischen Impedanzwertes) verwirklichen.
  • Die Eingangs genannte Konvertereinheit besitzt vorzugsweise einen Transformator, der eingangsseitig mit zwei Polen des Generators zu verbinden ist und eine entsprechende Primärwicklung aufweist und der ausgangsseitig eine Sekundärwicklung aufweist, die einerseits mit einem ersten Anschluss für das Schneidinstrument verbunden ist und andererseits mit wenigstens einem zweiten Anschluss für das Greifinstrument. Zwei Anschlüsse für das Greifinstrument auf der entsprechenden Seite der Sekundärwicklung erlauben es, auch die zuvor beschriebene, bipolare erste Variante des Greifinstrumentes monopolar zu betreiben.
  • Vorzugsweise sind zwischen der Sekundärwicklung und den jeweiligen Anschlüssen für das Schneidinstrument einerseits und das Greifinstrument andererseits Kondensatoren angeordnet.
  • Die Erfindung soll nun anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Von den Figuren zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Medizingeräteanordnung
  • 2 einen Überblick über eine Vorrichtung zum bipolaren Schneiden von biologischem Gewebe
  • 3 einen Schaltplan einer Konvertereinheit für eine Vorrichtung gemäß 1
  • 4 ein distales Ende eines Greifarmes eines Greifinstrumentes mit aufgestecktes Greifansatz
  • 5a bis c alternative distale Enden der Greifarme eines Greifinstrumentes
  • 6 ein alternatives Schneidinstrument in Form einer koagulierenden Schere
  • 7 eine beispielhafte Darstellung des Gebrauchs der Vorrichtung aus 2.
  • 8 eine alternative Anordnung der Vorrichtung in schematischer Darstellung.
  • Die Medizingeräteanordnung aus 1 zeigt ein Steuergerät 1 mit integriertem Generator. Das Steuergerät hat einen Steueranschluss 3, mit dem ein Fußschalter 4 verbunden ist. Außerdem hat das Steuergerät 1 einen bipolaren Anschluss 2, an den über elektrische Zuleitungen 16 und eine Leitungsverzweigung 7 einerseits ein Schneidinstrument 10 und andererseits ein Greifinstrument 12 angeschlossen sind, und zwar derart, dass ein hochfrequenter Wechselstrom bipolar zwischen einer Schneidelektrode 23 des Schneidinstrumentes 10 einerseits und Greifoberflächen 32 des Greifinstrumentes 12 als Gegenelektrode andererseits anliegt, sobald der Fußschalter 4 betätigt wird.
  • Das Steuergerät 1 umfasst einen Generator und Druckschalter 5 und 6, die bewirken, dass je nach dem welcher der beiden Schalter betätigt ist, am bipolaren Ausgang 2 entweder ein für die interstetielle Thermotherapie (RFITT) benötigte Wechselstrom mit einer spitzen Spitzenamplitude von 80 V anliegt oder ein für das Schneiden geeignete Wechselstrom mit einer spitzen Spitzenamplitude von 200 V.
  • 2 zeigt diejenigen Bestandteile einer Medizingeräteanordnung, die an einen Generator für einen hochfrequenten Wechselstrom anzuschließen sind. Der Generator selbst ist nicht abgebildet.
  • In 2 dargestellt sind zum einen ein Schneidinstrument 10' und ein als Pinzette ausgebildetes Greifinstrument 12. Außerdem zeigt 2 schematisch eine Konvertereinheit 14, an welche einerseits das Schneidinstrument 10' und andererseits das Greifinstrument 12 über entsprechende elektrische Zuleitungen 16 angeschlossen ist. Die Konvertereinheit 14 weist eingangssei tig ein Kabel 18 mit daran angeschlossenem Anschlussstecker 20 für den Anschluss der Konvertereinheit 14 an einen Generator auf.
  • Das Schneidinstrument 10' weist eine Schneidelektrode 22 auf, die distal an einem Elektrodenschaft 24 angeordnet ist und über den Elektrodenschaft 24 mit einem Handgriff 26 des Schneidinstrumentes verbunden ist. Schneidelektrode 22 samt Elektrodenschaft 24 sind lösbar mit dem Handgriff 26 verbunden, sodass die Schneidelektrode 22 samt Elektrodenschaft 24 nach einer Operation auszutauschen ist, während der Handgriff 26 wieder zu verwenden ist. Am Handgriff 26 befindet sich ein Anschluss für diejenige elektrische Zuleitung 16, mit der das Schneidinstrument 10 mit der Konvertereinheit 14 verbunden ist. Diese elektrische Verbindung ist lösbar. Außerdem ist im Bereich des Handgriffes 26 ein Druckschalter angeordnet, der mit einem Finger zu bedienen ist und eine elektrische Verbindung zur Schneidelektrode 22 unterbrechen oder wiederherstellen kann.
  • Alternativ zu einer stabförmigen, angespitzten Schneidelektrode 22 kann auch eine Schneidelektrode in Form einer Drahtschlaufe 23 vorgesehen sein, wie sie in 1 abgebildet ist.
  • Schließlich zeigt 6 ein alternatives Schneidinstrument in Form einer koagulierenden Schere 10''. Diese Schere 10'' ist mit über eine elektrische Zuleitung 16 mit dem Steuergerät 1 zu verbinden mit der Folge, dass an die Schneiden der Schere ein elektrisches Potential anzulegen ist. Dies erlaubt es, mit der Schere, wie von üblichen Scheren bekannt, zu schneiden, wobei gleichzeitig auf Grund des anliegenden Potentials im Bereich des Schnittes eine Gewebeverödung eintritt (Koagulation), die eventuell geschnittene Blutgefäße sofort schließt.
  • Das Greifinstrument 12' ist entsprechend der Eingangs beschriebenen ersten Variante als bipolare Pinzette ausgebildet und daher über zwei elektrische Zuleitungen 16 mit einem Pol der Konvertereinheit 14 und über die Konvertereinheit 14 mit einem Pol des Generators verbunden. Das Greifinstrument 12' weist zwei Greifarme 30 auf, welche am distalen Ende einander zugewandte Greifoberflächen 32 aufweisen. Jede der beiden Greifoberflächen 32 ist mit einer der elektrischen Zuleitungen 16 elektrisch verbunden und wenigstens in Teilbereichen elektrisch leitend ausgebildet. Die Greifoberflächen 32 weisen in 1 nicht erkennbare Erhebungen in Form von Fasszähnen 34 auf, wie sie der 4 zu entnehmen sind. 4 ist weiterhin zu entnehmen, dass eine jeweilige Greifoberfläche 32 samt der Fasszähne 34 Bestandteil eines Greifansatzes 36 sind, die aus Edelstahl besteht und auf das distale Ende eines jeweiligen Greifarmes 32 des Greifinstrumentes 12 aufzuschieben ist. Auf diese Weise können nach einer Operation die entsprechenden Greifansätze ausgewechselt und das übrige Greifinstrument 12 wieder verwendet werden.
  • 5 zeigt eine alternative Gestaltung des distalen Endes der Greifarme 30' eines Greifinstrumentes 12 oder 12', wie es in 1 oder 2 dargestellt ist. 5a zeigt die Greifarme 30' in der Seitenansicht. In 5b und c ist das distale Ende der Greifarme 30' perspektivisch einmal im geschlossenen und einmal im geöffneten Zustand dargestellt.
  • In einer alternativen Ausführungsvariante ist das Greifinstrument nicht als herkömmliche Pinzette gestaltet, sondern als selbstschließende Pinzette, wie sie in 1 in Form des Greifinstrumentes 12 schematisch dargestellt ist. Eine Druckfeder 8 führt dazu, dass sich das Greifinstrument 12 selbsttätig schließt und durch Druck auf die Griffflächen 9 gegen die Federkraft der Druckfeder 8 öffnen lässt. Ein derartiges Greifinstrument 12 bietet den Vorteil, dass der behandelnde Arzt mit der das Greifinstrument 12 führenden Hand nicht gleichzeitig ständig die erforderliche Haltekraft ausüben muss.
  • 3 zeigt einen Schaltplan der Konvertereinheit 14, aus dem hervorgeht, dass die Konvertereinheit 14 einen Transformator 40 aufweist, der eine Primärwicklung 42 besitzt, die zum Anschluss an den Generator gedacht ist und eine Sekundärwicklung 44, die einerseits mit einem Anschluss 46 für das Schneidinstrument und andererseits mit zwei parallel geschalteten Anschlüssen 48 für das Greifinstrument verbunden ist. Zwischen der Sekundärwicklung 44 und der Schneidelektrode 46 ist ein erster Kondensator 50 angeordnet. Auf der anderen Seite der Sekundärwicklung ist zwischen der Sekundärwicklung 44 und den Anschlüssen 48 ein zweiter Kondensator 52 angeordnet. Erster und zweiter Kondensator 50 und 52 können zur Impedanzanpassung ausgetauscht werden. Die Kondensatoren haben weiterhin die Wirkung, Gleichstromanteile und damit Faradische Effekte zu unterdrücken.
  • Der Transformator 40 ist im übrigen ein Hochfrequenztransformator, bei dem das Verhältnis der Windungszahl n2 der Sekundärwicklung 44 zur Windungszahl n1 der Primärwicklung 42 n2 > n1 ist. Ein derartiger Hochfrequenztransformator transformiert eine niedrige, für den Zweck einer Gewebekoagulation ausgelegte Ausgangsspannung eines üblichen Generators (in etwas 80 V) Hochspannungswerte hoch, die das Zünden eines Funkens einer Schneidelektrode und damit das Durchtrennen von biologischem Gewebe ermöglichen. Die Ausgangsspannung an der Konvertereinheit 14 ist beispielsweise etwa 200 V.
  • In 7 ist schließlich ein Anwendungsfall für die zuvor beschriebene Medizingeräteanordnung dargestellt, und zwar konkret am Beispiel des Kürzens einer Uvula. Mit den Greifoberflächen 32 greift das Greifinstrument 12 die Uvula. Das Greifinstrument 12 ist wie in 2 dargestellt quasi – monopolar an die Konvertereinheit 14 angeschlossen und bildet mit seinen Greifoberflächen 32 eine Neutralelektrode.
  • Am zweiten Pol der Konvertereinheit 14 ist das Schneidinstrument 10 angeschlossen, sodass bei Betätigen des entsprechenden Druckschalters eine elektrische Verbindung zwischen dem entsprechenden Pol der Konvertereinheit 14 und der Schneidelektrode 22 des Schneidinstrumentes 10 gegeben ist. Es kommt dann zu den durch Pfeile 60 schematisch dargestellten Stromfluss von der Schneidelektrode 22 zu den Greifoberflächen 32 wobei sich auf Grund der Feldstärkekonzentration die Schneidelektrode 22 als aktive Elektrode ausbildet und es zu einer Funkenentladung zwischen der Spitze der Schneidelektrode 22 und dem abzutrennenden Körpergewebe kommt.
  • Die Konvertereinheit 14 ist dabei die ganze Zeit an den symbolisch dargestellten Generator 1' angeschlossen, der eine Steuereinheit aufweist, die ein Abschalten des Stromes im Falle eines Kurzschlusses oder bei Überschreiten eines maximalen Impedanzgrenzwertes bewirkt.
  • Für den in 7 dargestellten Anwendungsfall kann das verwendete Greifinstrument auch entsprechend der Eingangs beschriebenen zweiten Ausführungsvariante als unipolares Greifinstrument ausgebildet sein, bei dem beide Greifoberflächen 32 mit einem gemeinsamen elektrischen Anschluss verbunden sind.
  • Ein Verfahren zur Anwendung der beschriebenen Medizingeräteanordnung besteht darin, dass zunächst die Anordnung wie beispielhaft in 7 dargestellt, zusammengestellt wird. Der Arzt greift dann als nächstes den zu entfernenden Gewebeteil mit den Greifinstrument 12. Da das Greifinstrument 12 als Gegenelektrode an dem zu entfernenden Gewebeteil ansetzt, kommt es zu einem Stromfluss im wesentlichen nur in dem zu entfernenden Gewebeteil, sodass potentielle Verbrennungen durch schlechten elektrischen Kontakt beispielsweise zwischen dem Greifinstrument 12 und dem zu entfernenden Gewebeteil unproblematisch sind.
  • Anschließend führt der Arzt das Schneidinstrument 10 und genauer gesagt die Schneidelektrode 22 in den Bereich des vorgesehenen Gewebeschnitts. Er kann durch Drücken des entsprechenden Druckschalters die elektrische Verbindung zwischen Schneidelektrode 22 und dem entsprechenden Pol der Konvertereinheit 14 herstellen, sodass es bei ausreichender Annäherung der Schneidelektrode 22 an das Körpergewebe zu einer Funkenstrecken zwischen Schneidelektrode 22 und Körpergewebe kommt, durch die das Körpergewebe getrennt wird. Der entsprechende Strom fließt zwischen der Schneidelektrode durch den abzutrennenden Körpergewebeteil zu den wegen ihrer größeren Oberfläche als Neutralelektrode wirkenden Greifoberflächen 32 des Greifinstrumentes. Während dieser Operation hält der Arzt den zu entfernenden Körpergewebeteil mit dem Greifinstrument 12 fest um ihn nach vollständi gem Abtrennen vom übrigen Körpergewebe mit Hilfe des Greifinstrumentes 12 entfernen zu können. Damit ist die Elektrotomie abgeschlossen.
  • In 8 ist dargestellt, wie die zuvor beschriebene Medizingeräteanordnung beispielsweise für Einschnitte in ein Gaumensegel verwendet werden kann. Dazu wird die Uvula mit dem Greifinstrument 12' in eine Richtung gezogen (in 8 nach links) und gleichzeitig mit dem Schneidinstrument 10' ein Einschnitt ausgeführt. Auf Grund des Zuges mit dem Greifinstrument 12' öffnet sich der Einschnitt wie in 8 dargestellt.
  • Alternativ zu der in 7 beispielhaft dargestellten Kürzung einer Uvula (Uvulapalatopharyngoplastik; UPPP) ist beispielsweise auch die Kürzung eines Gaumensegels ebenfalls zur Behandlung der Rhonchopathie möglich. Weitere Anwendungsfelder sind ebenfalls denkbar. Zu solchen weiteren Anwendungsfeldern zählen die Entfernung oder die Reduzierung der Tonsillen. Außerdem kann die Medizingeräteanordnung auch in der Dermatologie eingesetzt werden, beispielsweise zur Warzenbehandlung. Eine Warze kann beispielsweise mit einem Greifinstrument gegriffen werden und dann mit einem Schneidinstrument beispielsweise mit einer Drahtschlaufe wie in 1 dargestellt ausgerüstet, vom übrigen Gewebe abschälend getrennt werden.

Claims (22)

  1. Medizingeräteanordnung für das Schneiden von Körpergewebe mittels Elektromie, mit – einem Generator für einen hochfrequenten Wechselstrom, der über einem Pol und einem Gegenpol abgegeben werden kann, wobei jeder Pol mit jeweils wenigstens einem Ausgangsanschluss des Generator verbunden ist, – einem Greifinstrument (12) mit zwei Greifarmen (30), die jeweils wenigstens eine Greifoberfläche (32) aufweisen und derart miteinander verbunden sind, dass die Greifoberflächen (32) aufeinander zu beweglich sind, wobei die Greifoberfläche (32) wenigstens teilweise elektrisch leitend ausgebildet und jeweils einzeln mit je einem Anschluss oder mit einem gemeinsamen Anschluss für eine elektrische Zuleitung elektrisch verbunden sind, und – einem Schneidinstrument (10), welches einen Handgriff (26) und eine Schneidelektrode (22) aufweist, wobei im Betrieb die Schneidelektrode (22) mit einem Pol des Generators verbunden ist und beide Greifoberflächen (32) mit dem Gegenpol des Generators verbunden sind.
  2. Medizingeräteanordnung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Konvertereinheit (14), die zwischen Generator und Greifinstrument (12) sowie Schneidinstrument (10) geschaltet und generatorseitig mit Pol und Gegenpol des Generators und ausgangseitig mit dem Greifinstrument (12) einerseits und dem Schneidinstrument (10) andererseits derart verbunden ist, dass zu einem gegebenen Zeitpunkt beide Greifoberflächen (32) des Greifinstrumentes (12) ein gemeinsames erstes Potential und die Schneidelektrode (22) ein zweites Potential aufweisen.
  3. Greifinstrument (12) für eine Medizingeräteanordnung nach Anspruch 1 oder 2, mit zwei Greifarmen (30), die jeweils wenigstens eine Greifoberfläche (32) aufweisen und derart miteinander verbunden sind, dass die Greifoberflächen (32) aufeinander zu beweglich sind und das Greifinstrument (12) wahlweise einen geöffneten oder einen geschlossenen Zustand annehmen kann, wobei die jede Greifoberfläche (32) wenigstens teilweise elektrisch leitend ausgebildet, gegenüber der jeweils anderen Greifoberfläche (32) elektrisch isoliert und jeweils einzeln mit einem Anschluss für je eine elektrische Zuleitung elektrisch verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden elektrischen Zuleitungen über eine Verzweigung mit einer elektrischen Zuleitung zu einem Schneidinstrument fest verbunden und die beiden Zuleitungen über die Verzweigung mit einer gemeinsamen Zuleitung für den Anschluss an einen Generator oder eine Konvertereinheit verbunden sind.
  4. Greifinstrument (12) für eine Medizingeräteanordnung nach Anspruch 1 oder 2, mit zwei Greifarmen (30), die jeweils wenigstens eine Greifoberfläche (32) aufweisen und derart miteinander verbunden sind, dass die Greifoberflächen (32) aufeinander zu beweglich sind und das Greifinstrument (12) wahlweise einen geöffneten oder einen geschlossenen Zustand annehmen kann, wobei die Greifoberfläche (32) wenigstens teilweise elektrisch leitend ausgebildet und mit einem gemeinsamen Anschluss für eine elektrische Zuleitung elektrisch verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Zuleitung über eine Verzweigung mit einer elektrischen Zuleitung zu einem Schneidinstrument fest verbunden und die beiden Zuleitungen über die Verzweigung mit einer gemeinsamen Zuleitung für den Anschluss an einen Generator oder eine Konvertereinheit verbunden sind.
  5. Greifinstrument (12) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifoberfläche (32) eine Oberflächenstruktur mit Erhebungen aufweist, die ein sicheres Greifen von Körperteilen erlaubt.
  6. Greifinstrument (12) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebungen die Gestalt von Fasszähnen (34) haben.
  7. Greifinstrument (12) nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine jeweilige Greifoberfläche (32) Bestandteil eines jeweils austauschbar an dem Greifinstrument (12) zu befestigenden Greifansatzes ist.
  8. Greifinstrument (12) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein jeweiliger Greifansatz auf ein jeweiliges distales Ende eines Greifarmes (30) aufzuklemmen ist.
  9. Greifinstrument (12) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Greifansatz aus Edelstahl gefertigt ist.
  10. Greifinstrument (12) nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Greifinstrument (12) nach Art einer Pinzette gestaltet ist.
  11. Greifinstrument (12) nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Greifinstrument (12) nach Art einer Fasszange gestaltet ist.
  12. Greifinstrument (12) nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Greifinstrument (12) ohne äußere Krafteinwirkung selbständig den geöffneten Zustand annimmt.
  13. Greifinstrument (12) nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Greifinstrument (12) nach Einstellen des geschlossenen Zustands diesen beibehält oder im geschlossenen Zustand zu verriegeln ist.
  14. Greifinstrument (12) nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Greifinstrument (12) im geschlossenen Zustand federnd vorgespannt und gegen eine Federkraft zu öffnen ist.
  15. Schneidinstrument (10) für eine Medizingeräteanordnung nach Anspruch 1 oder 2, bei dem der Handgriff (26) eine Greifoberfläche (32) aufweist, die gegenüber der Schneidelektrode (22) isoliert ist und dass der Handgriff (26) einen Anschluss für eine elektrische Zuleitung aufweist, der elektrisch mit der Schneidelektrode (22) verbunden ist, wobei die Schneidelektrode (22) an einem distalen Ende eines Elektrodenschaftes (24) angeordnet und über den Elektrodenschaft (24) mit dem Handgriff (26) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Zuleitung über eine Verzweigung mit einer elektrischen Zuleitung zu dem Greifinstrument fest verbunden und die beiden Zuleitungen über die Verzweigung mit einer gemeinsamen Zuleitung für den Anschluss an einen Generator oder eine Konvertereinheit verbunden sind.
  16. Schneidinstrument (10) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidelektrode (22) angespitzt ist.
  17. Schneidinstrument (10) nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidelektrode als Drahtschlaufe ausgebildet ist.
  18. Schneidinstrument (10) nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidelektrode oder die Schneidelektrode samt Elektrodenschaft auswechselbar mit dem übrigen Schneidinstrument, insbesondere dem Handgriff verbunden ist.
  19. Schneidinstrument nach einem der Ansprüche 15 bis 18, gekennzeichnet durch einen einen an dem Handgriff angeordneten, mit einem Finger zu betätigenden Druckschalter, mit dem eine elektrische Verbindung zu der Schneidelektrode wahlweise herzustellen oder zu unterbrechen ist.
  20. Generator für eine Medizingeräteanordnung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Schutzeinrichtung, auf ein Unter- oder Überschreiten eines Impedanzgrenzwertes zwischen Pol und Gegenpol anspricht oder auf beides.
  21. Konvertereinheit für eine Medizingeräteanordnung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch einen Transformator mit einer mit den Polen eines Generators zu verbinden Primärwickelung und einer Sekundärwicklung, die mit wenigstens einem ersten Anschluss für ein Schneidinstrument einerseits und mit wenigstens einem zweiten Anschluss für ein Greifinstrument andererseits verbunden ist.
  22. Konvertereinheit nach Anspruch 21, gekennzeichnet durch jeweils einen Kondensator zwischen der Sekundärwicklung und dem ersten Anschluss einerseits und der Sekundärwicklung und dem zweiten Anschluss andrerseits.
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