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Die Erfindung geht von einer Gelenkverbindung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 aus.
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Aus der
DE 199 24 662 A1 ist ein Scheibenwischer mit einem gelenkfreien Wischblatt bekannt, das über ein so genanntes „Sidelock-System” mit einem Wischarm gelenkig verbunden ist. Hierzu dient ein zweiteiliges Verbindungsstück, dessen erstes Teil einen blockförmigen Abschnitt mit einer Lagerbohrung aufweist und das mit angeformten Formschlusselementen die als Tragelement dienenden Federleisten seitlich und von unten umfasst. Das zweite Teil ist an dem freien Ende des Wischarms vorgesehen, der ein zur Fahrzeugscheibe hin offenes, u-förmiges Profil aufweist. Ein Stift ist seitlich und quer zur Längsrichtung des Wischarms und zu dem Wischblatt zeigend in das zweite Teil eingesetzt, vorzugsweise verschweißt oder vernietet, und in der Lagerbohrung des ersten Teils des Verbindungsstücks schwenkbar gelagert. Bei einer anderen Ausführungsform ist der Wischarm mit einem separaten, gieß- oder spritztechnisch gefertigten Anschlussstück versehen, der sowohl den Stift als auch Sicherungselemente für das Wischblatt in einem Stück umfasst. Das Anschlussstück ist außen auf das Ende einer im Querschnitt rechteckigen Wischstange des Wischarms geschoben und dort befestigt.
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Parallel zum Stift ist am zweiten Teil des Verbindungsstücks in Längsrichtung zum Antriebsende hin versetzt eine Brücke angeordnet, die an ihrem freien Ende zur Seite des Wischblatts hin abgewinkelt ist. In einer Montageposition, in der das Wischblatt quer zur Längsrichtung des Wischarms gehalten wird, kann der Stift in die Lagerbohrung des Verbindungsteils geschoben werden. Wird das Wischblatt anschließend parallel zur Längsrichtung des Wischarms gedreht, übergreift die Brücke das Wischblatt und verriegelt es mit ihrem abgewinkelten Ende, so dass seitliche Führungsflächen des blockförmigen Abschnitts des ersten Teils des Verbindungsstücks im montierten Zustand zwischen dem abgewinkelten Ende der Brücke und einer gegenüberliegenden Fläche des zweiten Teils geführt werden. Die Brücke taucht in der Betriebsstellung des Wischblatts in eine entsprechende Nut des ersten Teils ein und schließt etwa bündig mit dessen Oberseite ab. Zur Demontage muss das Wischblatt in die entgegengesetzte Richtung geschwenkt werden, bis das abgewinkelte Ende außer Eingriff gebracht ist und das Wischblatt vom Stift gezogen werden kann. Mit dem bekannten System kann das gelenkfreie Wischblatt nicht an einem üblichen Wischarm mit einem hakenförmigen Ende montiert werden chen Wischarm mit einem hakenförmigen Ende montiert werden.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Wischblatt ohne dieses Manko zu schaffen. Gelöst wird diese Aufgabe bei einem gattungsgemäßen Wischblatt durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
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Beschreibung der Erfindung
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Nach der Erfindung ist ein Adapter auf einem gelenkfreien Wischblatt montiert und besitzt zwei von einer Wischleiste zu einem Wischarm weisende, parallel verlaufende Seitenwände und mindestens eine Federraste, durch die eine Basiskappe lösbar befestigt ist, die eine Lagerbohrung für einen Gelenkbolzen und eine nach oben offene Nabe zur Aufnahme von Gelenkzapfen eines Anschlussteils hat. Das gelenkfreie Wischblatt weist einen geteilten Spoiler auf, dessen Teile in einen mittleren Bereich ein Fenster für einen Adapter bilden. Dieser sitzt formschlüssig auf der Wischleiste, indem sein Bodenprofil dem angrenzenden Profil der Wischleiste angepasst ist und er mit Krallen das Tragelement umfasst. Dadurch ergibt sich eine sehr stabile Anbindung des Adapters an die Wischleiste, so dass das Wischblatt seitlich gut geführt ist.
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Am Adapter ist eine Basiskappe befestigt, beispielsweise geklipst und somit lösbar. Bei der Montage tauchen die parallel verlaufenden Seitenwände des Adapters in eine Führungsnut an den Innenwänden der Basiskappe ein, und links und rechts der Adapterseitenwände angeordnete Federrasten greifen in entsprechende Nuten mit Rastnocken, die in Rastlöchern an den freien Enden der Federrasten einrasten. Die Basiskappe sitzt fest auf dem Adapter, überdeckt ihn und füllt den Bereich zwischen den Spoilerteilen aus. Ihre Höhe ist dem Spoiler angepasst und zudem besitzt sie im Übergangsbereich ein Anschlussprofil, welches dem Querschnittsprofil des Spoilers entspricht. Die Basiskappe schließt somit das Fenster zwischen den Spoilerteilen und deckt mit seinen Seitenwänden den Adapter nach außen ab. Dadurch entsteht eine geschlossene, strömungsgünstige Anbindung, die sowohl im Bezug auf die Geräuschentwicklung als auch auf den optischen Eindruck sehr vorteilhaft ist.
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Da die erfindungsgemäße Basiskappe sowohl Lagerbohrungen für einen Gelenkbolzen als auch nach oben offene Naben zur Aufnahme von Gelenkzapfen aufweist, kann das gelenkfreie Wischblatt zum einen nach dem „Sidelock-System” an einem Wischarm mit seitlich angeordneten Verbindungselementen oder zum anderen nach einem so genannten „Toplock-System” an einem üblichen Wischarm mit einem hakenförmigen Ende montiert werden. Hierzu sind nur geringfügige Änderungen erforderlich, die an einem Deckel bzw. an einem Anschlussteil vorgesehen sind. Der Deckel und das Anschlussteil werden dem Montageset beigefügt, so dass das Wischblatt mit wenigen unterschiedlichen Bauteilen ohne großen Aufwand an den verschiedenen Wischarmen montiert werden kann.
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Wenn das gelenkfreie Wischblatt im „Sidelock-System” montiert werden soll, wird in einem nächsten Montageschritt der Deckel auf die Basiskappe gefügt. Er verschließt die vom Wischblatt abgewandte Öffnung der Basiskappe, wobei seine Seitenwände in die Öffnung eingreifen und seine Deckseite weitgehend bündig an den Seitenwänden der Basiskappe abschließt. Zudem verschließt der Deckel mit seitlich vorstehenden Verschlusskörpern die für diese Anwendung nicht benötigten offenen Naben. Das Wischblatt wird in bekannter Weise an einem Wischarm mit seitlichem Gelenkbolzen und Brücke montiert, indem der Gelenkbolzen in der Lagerungsbohrung der Basiskappe gelagert und die Gelenkverbindung durch die Brücke in Richtung des Gelenkbolzens gesichert wird. Der Deckel, der mit der Basiskappe lösbar verbunden ist, besitzt im Bereich seiner Seitenwände Rastfedern, durch die er mit der Basiskappe verrastet ist. Zweckmäßigerweise können an den offenen Naben Rastnasen vorgesehen sein, die mit den Verschlusskörpern zusammenwirken. Schließlich kann der Deckel zusätzlich dadurch gesichert werden, dass er in seinen Seitenwänden Öffnungen besitzt, die im montierten Zustand den Gelenkbolzen mehr als über die Hälfte seines Umfangs umfassen. Umfasst die Öffnung den Gelenkbolzen nur geringfügig mehr als über die Hälfte seines Umfangs, kann die Verbindung als Klipps dienen, so dass der Deckel auch bei montiertem Gelenkbolzen entfernt werden kann. Zur Demontage des Deckels können die Verschlusskörper dienen, die dazu in vorteilhafter Weise an ihren Stirnseiten Griffrillen aufweisen.
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Bei einer Montage eines Wischblatts an einen Wischarm mit einem hakenförmigen Ende wird anstelle des Deckels ein Anschlussteil verwendet, das zunächst am hakenförmigen Ende montiert wird. Dazu besitzt das Anschlussteil zweckmäßigerweise im Bereich einer Stirnseite eine walzenförmige Aufnahme, die in das hakenförmige Ende des Wischarms passt und überdies seitliche Halteflügel, die während der Montage nach außen nachgeben und das Anschlussteil anschließend fest am Wischarm halten. Das am Wischarm montierte Anschlussteil wird von oben und unter Einhaltung eines Montagewinkels in die Öffnung der Basiskappe gefügt, wobei seitlich am Anschlussteil angeordnete Gelenkzapfen in den offenen Naben des Basisteils verrasten und die Gelenkverbindung herstellen. Während dieses Vorgangs wird das Anschlussteil gleichzeitig durch eine Art Bajonettverschluss verriegelt, der über einen bestimmten Schwenkwinkel wirksam ist und die Schwenkbewegung des Wischblatts relativ zum Wischarm zulässt. Hierzu dient eine gebogene Verriegelungsrippe, die im Bereich der Gelenkzapfen am Anschlussteil vorgesehen ist und bei der Montage mit zunehmender Schwenkbewegung in die Betriebsstellung einen Riegel an der Innenwand der Basiskappe hintergreift. Das hakenförmige Ende und das Anschlussteil decken die Öffnung der Basiskappe ab, so dass auch bei dieser Anbindung eine aerodynamisch günstige Form entsteht.
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Vorzugsweise sind der Adapter, die Basiskappe, der Deckel und das Anschlussteil aus einem Kunststoff hergestellt, wobei vorteilhafterweise während des Spritzvorgangs alle Formelemente mit der erforderlichen Genauigkeit ausgeformt werden. Zudem besitzt Kunststoff in der Regel gute Gleiteigenschaften, welche an der Basiskappe in den offenen Naben und den Lagerbohrungen wichtig sind, da hier die Gelenkzapfen bzw. der Gelenkbolzen vorteilhafterweise ohne besondere Lagerbuchsen drehbar gelagert sind.
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Zeichnung
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Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es zeigen:
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1 eine perspektivische Teilansicht eines Wischblatts bei der Montage einer Basiskappe,
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2 eine perspektivische Teilansicht eines Wischblatts mit der montierten Basiskappe bei der Montage eines Deckels,
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3 eine perspektivische Teilansicht eines Wischblatts mit der montierten Basiskappe und dem montierten Deckel bei der Montage an einen Wischarm,
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4 eine perspektivische Teilansicht eines hakenförmigen Endes eines Wischarms bei der Montage eines Anschlussteils,
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5. eine perspektivische Teilansicht eines Wischblatts mit der Basiskappe bei der Montage des hakenförmigen Endes des Wischarms mit dem Anschlussteil,
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6 eine perspektivische Ansicht eines Adapters,
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7 eine perspektivische Ansicht einer Basiskappe,
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8 eine perspektivische Ansicht eines Deckels und
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9 eine perspektivische Ansicht eines Anschlussteils.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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Ein gelenkfreies Wischblatt 10 weist eine Wischleiste 14 auf, welche aus einem elastomeren Werkstoff hergestellt ist (1). Ein Tragelement 12, beispielsweise in Form von zwei Federschienen, ist in der Wischleiste 14 eingebettet. An der Oberseite der Wischleiste 14 ist ein Spoiler 16 angebracht. Der Spoiler 16 ist geteilt. Seine Teile bilden im mittleren Bereich des Wischblatts 10 ein Fenster, in dem ein Adapter 34 montiert ist. Dieser umfasst mit seitlichen Krallen 36 das Tragelement 12. Damit zwischen dem Adapter 34 und der Wischleiste 14 gute formschlüssige Anbindung erreicht wird, besitzt der Adapter 34 einen Boden 48, dessen Profil 50 der angrenzenden Kontur der Wischleiste 14 angepasst ist.
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Der Adapter 34 dient zur Aufnahme einer Basiskappe 52 (1). Zur Führung der Basiskappe 52 weist der Adapter 34 (6) zwei senkrecht zur Oberseite der Wischleiste 14 angeordnete, parallel verlaufende Seitenwände 38 auf. Rechts und links daneben sind Federrasten 40 als Befestigungsmittel angeordnet. Die Basiskappe 52 wird lösbar auf den Adapter 34 gefügt, beispielsweise geklipst, indem die Federrasten 40 in Nuten 56 an den Innenwänden der Basiskappe 52 eingreifen. Dort angeordnete Rastnocken 54 rasten in Rastlöcher 42 ein, die an den freien Enden der Federrasten 40 angeordnet sind. Um die Montage zu erleichtern, sind die freien Enden der Federrasten 40 jeweils an der den Rastnocken 54 zugewandten Seiten mit einer Schräge 44 versehen.
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Der Boden 78 der Basiskappe 52 besitzt ein Querschnittprofil, welches dem Profil 50 des Adapterbodens 48 angepasst ist, so dass eine gute formschlüssige Anbindung zwischen beiden Teilen besteht. Zudem ist im Boden 78 der Basiskappe 52 mindestens eine Dränageöffnung 76 angeordnet, um eingedrungenes Wasser abzuleiten. Die Basiskappe 52 schließt das Fenster zwischen den Spoilerteilen 16 (2), indem es mit stirnseitigen Anschlussprofilen 62 an die Spoilerteile 16 anschließt. Um eine flache und strömungstechnisch günstige Form der Baugruppe Wischblatt 10, Adapter 34 und Basiskappe 52 zu erhalten, weist die Basiskappe 52 eine dem Spoiler 16 angepasste Höhe auf.
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In den Seitenwänden 38 der Basiskappe 52 ist jeweils eine Lagerbohrung 66, die zur Aufnahme eines Gelenkbolzens 22 dient, der zusammen mit einer Brücke 24 über ein Verbindungselement 20 mit einem Wischarm 18 verbunden ist (3). Die Seitenwände 38 des Adapters 34 weisen im Bereich der Lagerbohrungen 66 Aussparungen 46 auf, um eine ungehinderte Montage und Funktion des Gelenkbolzens 22 zu ermöglichen.
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Bevor das vormontierte Wischblatt 10 nach dem „Sidelock-System” weiter montiert werden soll, wird die vom Wischblatt 10 abgewandte Öffnung der Basiskappe 52 von einem Deckel 80 verschlossen 2. Dazu wird der Deckel 80 von oben in die Basiskappe 52 eingesetzt, wobei seine Seitenwände 84 in die Öffnung eingreifen und seine Deckseite 82 an die Seitenwände 58 und die Stirnwände 60 der Basiskappe 52 anschließt (3). Zudem sind am Deckel 80 seitlich vorstehende Verschlusskörper 88 angeformt, die in nach oben offene Naben 64 der Basiskappe 52 passen und diese verschließen. Der Deckel 80 wird in der Basiskappe 52 durch Rastfedern 86 gehalten, die im mittleren Bereich der Seitenwände 84 vorgesehen sind und an inneren Vorsprüngen der Basiskappe 52 verrasten. Ein zusätzlicher Halt entsteht durch Rastnasen 68, die an den Naben 64 angeformt sind und an den Verschlusskörpern 88 des Deckels 80 einrasten. Um die Montage und Demontage des Deckels 80 zu erleichtern, weisen die Stirnseiten der Verschlusskörper 88 Griffrillen 90 auf. Zusätzlich wird der Deckel 80 durch zwei Öffnungen 92 in seinen Seitenwände 84 im Bereich der Lagerbohrungen 66 gesichert. Hierzu umfassen die Öffnungen 92 den montierten Gelenkbolzen 22 mehr als über die Hälfte seines Umfangs. Die Öffnungen 92 können so dimensioniert werden, dass sie mit dem Gelenkbolzen 22 als Klippverbindung wirken oder die Demontage des Deckels 80 bei montiertem Gelenkbolzen 22 verhindern.
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Zur Montage des Wischblatts 10 an einen Wischarm 18 mit einem Verbindungselement 20, das einen Gelenkbolzen 22 und eine Brücke 24 aufweist, wird das vormontierte Wischblatt 10 nun um seine Drehachse so weit gedreht, dass es etwa senkrecht zur Längsrichtung des Wischarms 18 steht. In dieser Position lassen sich die Lagerbohrungen 66 der Basiskappe 52 auf den Gelenkbolzen 22 schieben. Anschließend wird das Wischblatt 10 in die Ausgangslage zurückgedreht und verläuft dann etwa parallel zur Längsrichtung des Wischarms 18, wobei die Wischleiste 14 einer nicht dargestellten Fahrzeugscheibe zugewandt ist. In dieser Position greift die Brücke 24 über die Basiskappe 52 und taucht in einer Stufe 94 der Deckseite 82 des Deckels 80 ein, so dass die äußeren Oberflächen der Brücke 24 und des Deckels 80 etwa bündig abschließen. Gleichzeitig kommt ein abgewinkeltes Ende 26 der Brücke 24 an einer Seitenwand 58 der Basiskappe 52 zur Anlage und verriegelt somit die Gelenkverbindung in axialer Richtung des Gelenkbolzens 22.
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Das Wischblatt 10 kann mit dem gleichen Adapter 34 und der gleichen Basiskappe 52 auch an einen Wischarm 28 mit einem hakenförmigen Ende 30 montiert werden. Dazu wird anstelle des Deckels 80 ein Anschlussteil 96 verwendet. In einem ersten Montageschritt wird dieses in das hakenförmige Ende 30 montiert (4), wobei das hakenförmigen Ende 30 eine walzenförmige Aufnahme 102 im Bereich einer Stirnseite des Anschlussteils 96 umfasst (5.) und mit einem Rastloch 32 an seinem unteren Schenkel an einem entsprechenden Nocken des Anschlussteils 96 einrastet. Seitlich der walzenförmigen Aufnahme 102 sind parallele Führungsflächen 106 angeordnet, die an den Seitenflächen des hakenförmigen Endes 30 anliegen. Im Bereich der Stirnseite sind in Verlängerung der Seitenwände 108 Halteflügel 104 vorgesehen, die während der Montage seitlich nachgeben und anschließend zurückfedern und das Anschlussteil 96 im hakenförmigen Ende 30 festhalten. Das Anschlussteil 96 ist kompatibel mit Wischarmen 28, deren hakenförmige Enden 30 eine Größe von 9×2,5; 9×3; 9×3,6 sowie 9×4 aufweisen.
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Der vormontierte Wischarm 28 wird nach dem „Toplock-System” von oben in die von der Wischleiste 14 abgewandte Öffnung der Basiskappe 52 gefügt und verschließt diese anstelle des Deckels 80. Dazu wird der Wischarm 28 zunächst unter einem Winkel von ca. 20° bezüglich der Längsrichtung des Wischblatts 10 in die Öffnung der Basiskappe 52 geschoben, wobei zwei an den Seitenwänden 108 des Anschlussteils 96 angeformte Gelenkzapfen 98 in die offenen Naben 64 einrasten, indem sie die Rastnasen 68 überwinden. Anschließend wird der Wischarm 28 in Richtung Wischblatt 10 gedreht, bis er etwa parallel zur Längsrichtung des Wischblatts 10 verläuft. In dieser Position greifen zwei seitlich angeformte, etwa konzentrisch zum Gelenkzapfen 98 gebogene Verriegelungsrippen 100 des Anschlussteils 96 hinter entsprechende Riegel 70 an der Innenwand der Basiskappe 52. In der Betriebsposition ist das Wischblatt 10 somit über einen begrenzten Schwenkwinkelbereich mit dem Wischarm 28 verriegelt. Diese Verriegelung ist so dimensioniert, dass sie in einem Winkelbereich von –3° bis 15° aktiv ist, welcher dem Schwenkwinkel eines Scheibenwischers im Wischbetrieb entspricht. Um die Demontage zu erleichtern, begrenzt zweckmäßigerweise ein Anschlag 110 den Schwenkwinkel des Anschlussteils 96, so dass bei Anlage an dem Anschlag 110 das Anschlussteil 96 entriegelt ist.
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Wenn das Wischblatt 10 am Wischarm 28 montiert ist, können die das hakenförmige Ende 30 umfassenden Halteflügel 104 nicht mehr nach außen nachgeben, so dass auch dieser Bereich verriegelt ist. Zusätzlicher Halt ist durch zwei Rippen 72 an der Innenseite der vorderen Stirnwand 60 gegeben, an denen sich das hakenförmige Ende 30 abstützt, während das gegenüberliegende Ende des Anschlussteils 96 an der hinteren Stirnwand 60 der Basiskappe 52 anliegt. Seitliche Stabilität und Führung erhält die Verbindung durch zwei parallel verlaufende Führungswände 74 an den Innenseiten der Basiskappe 52, an denen die Seitenwände 108 des Anschlussteils 96 anliegen.
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Zweckmäßigerweise erstrecken sich die Führungswände 74 nicht über die gesamte Länge der Innenseiten der Basiskappe 52 und besitzen zudem Rippen 72, so dass unnötige Toleranzanforderungen vermieden werden und trotzdem ein definierter Kontakt im diesem Bereich besteht.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Wischblatt
- 12
- Tragelement
- 14
- Wischleiste
- 16
- Spoiler
- 18
- Wischarm
- 20
- Verbindungselement
- 22
- Gelenkbolzen
- 24
- Brücke
- 26
- Ende
- 28
- Wischarm
- 30
- hakenförmiges Ende
- 32
- Rastloch
- 34
- Adapter
- 36
- Kralle
- 38
- Seitenwand
- 40
- Federraste
- 42
- Rastloch
- 44
- Schräge
- 46
- Aussparung
- 48
- Boden
- 50
- Profil
- 52
- Basiskappe
- 54
- Rastnocken
- 56
- Nut
- 58
- Seitenwand
- 60
- Stirnwand
- 62
- Anschlussprofil
- 64
- Nabe
- 66
- Lagerbohrung
- 68
- Rastnase
- 70
- Riegel
- 72
- Rippe
- 74
- Führungswand
- 76
- Dränageöffnung
- 78
- Boden
- 80
- Deckel
- 82
- Deckseite
- 84
- Seitenwand
- 86
- Rastfeder
- 88
- Verschlusskörper
- 90
- Griffrille
- 92
- Öffnung
- 94
- Stufe
- 96
- Anschlussteil
- 98
- Gelenkzapfen
- 100
- Verriegelungsrippe
- 102
- Aufnahme
- 104
- Halteflügel
- 106
- Führungsfläche
- 108
- Seitenwand
- 110
- Anschlag