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DE10348854A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Ermittlung der Restfehlsichtigkeit eines Patienten - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Ermittlung der Restfehlsichtigkeit eines Patienten Download PDF

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DE10348854A1
DE10348854A1 DE2003148854 DE10348854A DE10348854A1 DE 10348854 A1 DE10348854 A1 DE 10348854A1 DE 2003148854 DE2003148854 DE 2003148854 DE 10348854 A DE10348854 A DE 10348854A DE 10348854 A1 DE10348854 A1 DE 10348854A1
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patient
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Ein Verfahren zur Ermittlung der Restfehlsichtigkeit eines Patienten während der subjektiven Refraktionsbestimmung mittels eines Phoropters und einer Sehtafel, bei dem DOLLAR A (a) auf der Netzhaut eines Auges des Patienten ein Lichtfleck erzeugt wird; DOLLAR A (b) das von dem Lichtfleck emittierte Licht einem Wellenfrontsensor zugeführt wird; DOLLAR A (c) die Aberrationen des von dem Lichtfleck emittierten Lichts durch Wellenfrontanalyse ermittelt werden, DOLLAR A sowie eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Vorrichtung.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ermittlung der Restfehlsichtigkeit eines Patienten während der subjektiven Refraktionsbestimmung mittels eines Phoropters und einer Sehtafel sowie eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
  • Die Refraktion des menschlichen Auges kann auf unterschiedliche Arten gemessen werden. Prinzipiell ist zwischen zwei unterschiedlichen Methoden zu unterscheiden:
    • (a) bei der „objektiven" Methode wird die Refraktion durch Analyse eines von der Netzhaut eines Auges des Patienten reflektierten Lichtbündels bestimmt. Sie kann auch bei Patienten – wie Kleinkindern oder Behinderten – genutzt werden, die keine Auskunft über ihr Sehvermögen geben können.
    • (b) bei der „subjektiven" Methode liefert der Patient selbst die Rückmeldung über die Güte der Sehkraft. Hierzu schaut er durch einen Phoropter oder eine Testbrille auf eine Sehtafel. Dabei werden unterschiedliche optische Korrekturen für beide Augen separat in die Blickrichtung des Patienten eingebracht. Er entscheidet nun subjektiv durch Betrachtung der Optotypen auf der Sehtafel, welche Korrektur das optimale Sehvermögen liefert.
  • Es ist bekannt geworden, die vorbeschriebenen Methoden dahingehend zu kombinieren, um zunächst mittels der objektiven Methode die Refraktion grob zu ermitteln, und anschließend mit der subjektiven Methode die „Feinabstimmung" durchzuführen.
  • Mit den oben beschriebenen Methoden kann die Fehlsichtigkeit üblicherweise in 0,25 dpt Schritten hinsichtlich Defokus und Astigmatismus korrigiert werden. Es besteht allerdings keine Möglichkeit, höhere Ordnungen, wie z.B. das Koma oder die sphärische Aberration auszugleichen und damit zu vermessen. Solange die Refraktionsbestimmung über die subjektive Methode erfolgt und damit die Korrektur einer Fehlsichtigkeit des Patienten subjektiv festgelegt wird, ist eine gezielte, optimale Fehlsichtigkeitskorrektur nicht möglich. Denn die subjektive Wahrnehmung des Patienten basiert stets auf der ihm eigenen Art zu sehen. Hier fließen seine Erfahrungen beim Erkennen von Optotypen mit ein. Ein objektiver Messwert für die wirklich benötigte Korrektur eines Sehfehlers ist hiermit nicht möglich.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu schaffen, mit dem die Refraktion des menschlichen Auges präziser ermittelt und so die Güte der Korrektur einer Fehlsichtigkeit verbessert werden kann.
  • Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Vorrichtung zu schaffen.
  • Diese Aufgaben werden durch das in Anspruch 1 wiedergegebene Verfahren sowie durch die in Anspruch 6 wiedergegebene Vorrichtung gelöst.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird während der subjektiven Refraktionsmessung mittels eines Phoropters und einer Sehtafel, d.h. während der Durchführung der Fehlsichtigkeitsbestimmung nach der „subjektiven" Methode, auf der Netzhaut eines Auges des Patienten ein Lichtfleck erzeugt. Das von dem Lichtfleck emitierte Licht wird einem Wellenfrontsensor zugeführt. Die Aberrationen des von dem Lichtfleck emitierten Lichts wird durch Wellenfrontanalyse ermittelt.
  • Bei diesem Verfahren werden die „subjektive" und die „objektive" Methode also parallel durchgeführt, wobei im Gegensatz zu den bekannten Vorgehensweisen die objektive Methode zur Ermittlung der Restfehlsichtigkeit bereits während der Fehlsichtigkeitsdiagnose nach der üblichen subjektiven Methode angewandt wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird der Lichtfleck auf der Netzhaut mittels einer auf Seiten der Sehtafel des Phoropters angeordneten Lichtquelle erzeugt. Für den Patienten spürbar erfolgt die Ermittlung der Restfehlsichtigkeit somit weiterhin nach der subjektiven Methode, da er weiterhin lediglich durch den Phoropter auf die Sehtafel schaut.
  • Um zu verhindern, dass bei der Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens die subjektive, optische Wahrnehmung des Patienten beeinflusst wird, wird der Lichtfleck vorzugsweise durch Licht im nicht sichtbaren Wellenlängenbereich erzeugt.
  • Durchläuft das von dem Lichtfleck auf der Netzhaut emitierte Licht ebenfalls den Phoropter, bevor es dem Wellenfrontsensor zugeführt wird, so können bereits vorhandene Phoropter, die nicht über einen Ausgang verfügen, der den gerade eingestellten optischen Korrekturwert liefert, unverändert Verwendung finden. Desweiteren ist durch diese Maßnahme gewährleistet, dass lediglich geringe Restfehlsichtigkeitswerte durch den Wellensensor erfasst und berechnet werden müssen, so dass dieser auf ein schmales Spektrum von Werten abgestimmt und mit einer hohen Empfindlichkeit ausgestattet werden kann.
  • Das von dem Lichtfleck emitierte Licht wird – vom Patienten aus gesehen – vorzugsweise hinter dem Phoropter aus der Blickrichtung des Patienten ausgekoppelt. Aufgrund dieser Maßnahme ist es möglich, die Erfassung und Ermittlung der Restfehlsichtigkeit entfernt von der Sehtafel durchzuführen. Bereits vorhandene Sehtafeln können somit unverändert Verwendung finden.
  • Eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens umfasst eine Punktlichtquelle, einen Wellensensor sowie eine Einkopplung des von der Punktlichtquelle emitierten und Auskopplung des von der Netzhaut des Auges des Patienten reflektierten Strahls in bzw. aus der Blickrichtung des Patienten. Eine derartige Vorrichtung braucht vom Patienten aus gesehen lediglich hinter dem Phoropter in den Strahlengang eingebracht werden, um das erfindungsgemäße Verfahren durchführen zu können. Sämtliche bereits vorhandenen Diagnosegeräte wie Phoropter und Sehtafeln können dann unverändert weiter verwendet werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist daher auch für Nachrüstungszwecke bereits bestehender Systeme geeignet.
  • Die Punktlichtquelle umfasst vorzugsweise eine Infrarotlichtquelle, um die subjektive Refraktionsbestimmung nicht durch zusätzlichen Lichteinfall in das Auge des Patienten im Sichtbaren zu beeinflussen.
  • Die Infrarotlichtquelle kann eine Laserquelle umfassen.
  • Die Einrichtung zur Einkopplung des von der Punktlichtquelle emitierten und Auskopplung des von der Netzhaut des Auges des Patienten reflektiertem Lichts umfasst in einer besonders konstruktiv einfachen und damit bevorzugten Ausführungsform einen Strahlteiler, der im Bereich des sichtbaren Lichts transparent ist, im Infraroten jedoch als Spiegel wirkt.
  • Der Wellenfrontsensor umfasst vorzugsweise einen Kamerachip. In Betracht kommt beispielsweise ein solcher, der nach dem CCD-Prinzip arbeitet.
  • Da bereits bestehende Systeme nicht auf eine Ergänzung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgelegt sind, ist es von Vorteil, wenn letztere möglichst geringe Abmessungen aufweist. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist daher der Punktlichtquelle lediglich eine optische Einrichtung zur Erzeugung eines parallelen Lichtbündels, nicht aber einer Einrichtung zur Vorkorrektur nachgeschaltet.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung sollen nun anhand der Zeichnung näher dargestellt werden.
  • Die in der Zeichnung als ganzes mit R bezeichnete Vorrichtung ist derart in den Strahlengang S eines Auges A eines Patienten eingestellt, dass das von der Netzhaut N reflektierte Licht zunächst einen üblichen Phoropter P und einen Strahlteiler 1 der Vorrichtung R durchläuft. Er umfasst einen im Bereich des sichtbaren Lichts transparenten, im Infraroten jedoch reflektierenden Spiegel, der in einem Winkel von 45 ° zur optischen Achse O des Systems Auge A – Phoropter P – Sehtafel T angeordnet ist.
  • In der optischen Achse Q der Vorrichtung R befindet sich ein aus zwei zueinander verlagerbaren Sammellinsen 2,3 und einer dazwischen befindlichen Blende 4 bestehendes optisches System, das zur Erzeugung eines parallelen Lichtbündels L im Infraroten dient.
  • Zur Erzeugung des Infrarotlichts ist vor dem optischen System eine Lichtquelle 5 und ein dieser nachgeschalteter Polarisator 6 vorgesehen, von dem das polarisierte Infrarotlicht einem Polarisationsstrahlteiler zugeführt wird. Letzterer ist derart konzipiert, dass er das von der Lichtquelle 5 stammende Licht in Richtung der optischen Achse Q zum Strahlteiler 1 reflektiert.
  • Ferner umfasst die Vorrichtung R einen Polarisator 8, dessen Polarisationsrichtung gegenüber dem Polarisator 6 um 90 ° gedreht ist.
  • Das den Polarisator 8 durchsetzende Licht trifft dann auf ein Linsenarray, von dem es einem Kamerachip 10 zugeführt wird.
  • Die vorstehend prinzipiell beschriebene Vorrichtung dient der Durchführung des folgenden Verfahrens:
    Von der Lichtquelle 5 wird ein Infrarot-Lichtstrahl mit einer ebenen Wellenfront erzeugt. Dieser wird mittels des Polarisators 6 polarisiert und mittels des Strahlteilers 7 in den Strahlengang entlang der optischen Achse Q gebracht. Das polarisierte Infrarotlicht wird mittels der teleskopartig angeordneten Linsen 2,3 und der dazwischen befindlichen Blende 4 aufgeweitet und über den Spiegel 1 der Netzhaut N des Auges A zugeführt. Es durchläuft hierbei den Phoropter P.
  • Das von der Netzhaut N emittierte Infrarotlicht durchläuft dann wiederum den Phoropter und wird mittels des Strahlteilers 1 über die Linse 2, die Lochblende 4 und die Linse 3 dem Strahlteiler 7 zugeführt. Bei Durchgang durch das Auge wurde das Infrarotlicht derart polarisiert, daß es den Strahlteiler 7 und den Polarisator 8 teilweise durchsetzt.
  • Dabei filtert der Polarisator 8 solches Licht heraus, das beispielsweise durch Reflexionen an Linsen erzeugt wurde und nicht vom Augenhintergrund stammt. Das den Polarisator 8 durchsetzende Licht durchdringt ein Linsenarray 9 und wird schließlich von dem Kamerachip 10 erfasst.
  • Während der Durchführung der „subjektiven" Methode, bei der der Patient eine Sehtafel mit Optotypen beobachtet, trifft daher Licht im Infraroten, das von dem Lichtfleck auf der Netzhaut N des Auges A reflektiert wird, auf den Kamerachip 10, die durch das Patientenauge geformt und von dem Phoropter vorkorrigiert wurde.
  • Die Wellenfrontanalyse erfolgt nun durch eine Darstellung der Wellenfront in einer Art und Weise, die neben der eigentlichen Form gleichzeitig Informationen über Fehlsichtigkeit des Auges liefert, die in der Ophthalmologie direkt verwendet werden kann. Sie basiert auf dem Zernike-Polynom, die von F. Zernike in einer Arbeit über die Phasenkontrastmethode zur Wellenfrontanalyse eingeführt wurden. Diese Zernike-Polynome beschreiben die Wellenfronten klassischer Aberrationen optischer Systeme mit je einem Polynom, sowie die höheren Ordnungen davon.
  • Das Verfahren der Wellenfrontanalyse basiert auf einer Modifikation des Hartmann's Screen-Test. Die zu analysierende Wellenfront wird mit Hilfe eines Lochblendenarrays in viele Abschnitte eingeteilt. Diese einzelnen Lichtquellen bilden je ein Hauptmaximum auf einen Schirm ab, dessen Lage von der Form der eingestrahlten Wellenfront abhängig ist.
  • Die lokale Verkippung der Wellenfront W(xi,yi) an einer Stelle (xi,yi) ist über die Beziehung:
    Figure 00080001
    direkt mit der Verschiebung des Maximas Dxi korreliert, wobei a den Abstand des Kamerachips zum Linsenarray darstellt.
  • Die Information über die Wellenfront liegt somit in den Positionen der Maxima. Mit Hilfe der Wellenfrontrekonstruktion, die ein in der Zeichnung nicht dargestellter Computer durchführt, lässt sich diese Front ermitteln und in Form von Zernikepolynomen darstellen. Dieses Verfahren unterliegt einem Messbereich, der im folgenden dargestellt wird. Die Verschiebung der Maxima stellt immer eine Mittelung über eine Blende dar. Eine Wellenfront mit Unstetigkeitsstellen, die auf Blendenränder fallen, lässt sich nicht als solche erkennen, da nur lokale Verkippungen wahrgenommen werden. Der Messbereich eines solchen Wellenfrontsensors ist nicht uneingeschränkt. Er wird durch den Abstand des Schirms, den Durchmesser der Blenden sowie den Abstand der Blenden zueinander bestimmt. Die benachbarten Steigungen der Wellenfront dürfen einen maximalen Winkelunterschied (mit Vorzeichenwechsel) nicht überschreiten, da sonst die Fokuspunkte nicht mehr getrennt aufgelöst werden können. Im Falle der automatischen Schwerpunktsbestimmung der Hauptmaximapunkte, die ohne ein Modell für die Intensitätsverteilung dieser auskommt, müssen diese vollständig voneinander getrennt sein. Durch die Vorkorrektur der Fehlsichtigkeit mit Hilfe des Linsensystems des Phoropters kann davon ausgegangen werden, dass der Wertebereich bei dieser Analyse nicht überschritten wird.
  • Die Rekonstruktion und Darstellung der Wellenfront aus den gemessenen Verschiebungen Dxi und Dyi geschieht in drei Schritten: Zuerst wird die Steigung der Wellenfront mit Hilfe von orthogonalen Polynomen rekonstruiert, da sie über die folgende Beziehung mit den einzelnen Fokuspunktabweichungen direkt korreliert ist. Die Funktion W(x,y) stellt hierbei die Wellenfront dar, a der Abstand Linsenarray und Kamerachip und der Laufparameter i steht für die einzelnen gemessenen Maxima.
  • Figure 00090001
  • Danach wird mittels Koeffizientenvergleich aus der gewonnenen Steigung der Wellenfront die eigentliche Wellenfront ermittelt und in Taylorpolynomen dargestellt. Um eine hohe Anschaulichkeit der Wellenfront zu erreichen, wird diese nun in Zernikepolynomen entwickelt. Der erste Schritt, die Rekonstruktion der Steigung, geschieht über ein Anpassungsverfahren, das nach der Methode der kleinsten quadratischen Abweichung funktioniert. Es wird eine Hilfswellenfront WH angesetzt, die durch orthogonale Polynome Ln bis zur Ordnung M dargestellt werden kann, Gleichung (3).
  • Figure 00090002
  • Das Quadrat der Abweichung S der Ableitung der Hilfswellenfront von den gemessenen Verschiebungen dividiert durch die Brennweite, die die Ableitung der gemessenen Wellenfront darstellt, lautet:
    Figure 00100001
  • Durch Einsetzen der Gleichung (3) in (4) ergibt sich das Quadrat der Abweichung zu:
    Figure 00100002
  • Zum minimieren von S wird die Ableitung des Ausdrucks nach Dkj und Dlj null gesetzt, das zu den Minimierungsbedingungen führt:
    Figure 00100003
  • Die Gleichungen (6) lassen sich umformen zu:
    Figure 00110001
  • Für die orthogonalen Polynome gilt zumindest über einen diskreten Satz von Punkten innerhalb einer vorgegebenen Fläche, die durch die Linsenverteilung gegeben ist:
    Figure 00110002
  • Wenn die Beziehung (8) gilt, dann lässt sich das Gleichungspaar (8) nach den Koeffizienten kn und ln auflösen. Damit hat man die Ableitung der Wellenfront ermittelt.
  • Figure 00110003
  • Im zweiten Schritt wird nun wiederum eine Wellenfront, die diesmal in Taylorpolynomen entwickelt wird, angenommen, um mit deren Ableitung unter Zuhilfenahme der Methode des Koeffizientenvergleichs auf die Wellenfront des gemessenen Lichtstrahls zu schließen. In Gleichung (10) ist diese Wellenfront aufgeführt und in Gleichung (11) wird dann der Vergleich der Ableitung durchgeführt.
  • Figure 00120001
  • Somit ist die Wellenfront ermittelt und darstellbar. Eine für diese Anwendung bessere Darstellungsweise ist die Benutzung von Zernike-Polynomen. Diese Darstellungsweise ist für die Ophthalmologie sehr vorteilhaft. Die Umrechnung der Wellenfront W(x,y) in die Form der Zernikedarstellung durch die Koeffizienten zi und deren Polynome Zi geschieht nach der folgenden Formel:
    Figure 00120002
  • Die Analyse der Wellenfront, die durch das Patientenauge geformt und von dem Phoropter vorkorrigiert wurde, ergibt somit den erwünschten Datensatz über die mit Hilfe der subjektiven Methode nicht erfassten Restfehlsichtigkeit. Ihre zahlenwertige Ermittlung erfolgt mit Hilfe eines mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung verbundenen Rechners, der in der Zeichnung nicht dargestellt ist.
  • Hierzu werden zunächst die von dem Kamerachip erfassten Daten in den Arbeitsspeicher des Rechners eingelesen. In einem ersten Auswerteschritt werden die so aufgenommen Bilder in Bezug auf Helligkeit, Kontrast und eventuelle Artefakte vorbereitet. Bei der daran anschließenden Bildanalyse geht es darum, alle relevanten Parameter aus den Bilddaten zu extrahieren. Von Interesse sind insbesondere die Schwerpunktskoordinaten und die Form der einzelnen Fokuspunkte.
  • Aus den Informationen aus der Form und Lage der Fokuspunkte lassen sich detaillierte Aussagen über die Form der Wellenfront, die in direktem Zusammenhang zu der Aberration steht, machen. Die Form der Wellenfront kann beispielsweise – wie erwähnt – mit den in der Optik oft verwendeten Zernikepolynomen dargestellt werden.
  • Die Ergebnisse der Wellenfrontanalyse werden dem Anwender nun unter Verwendung grafischer Darstellungsmethoden nahegebracht. Hierzu gehören Diagramme über zeitliche Entwicklungen von interessanten Parametern wie Sphäre, Zylinder, Zylinderwinkel, Augenposition, aber auch Ansichten von 3-D-Wellenfront- und Brechkraftverteilung innerhalb des vermessenden Pupillenbereichs. Diese bereits während des Messverfahrens zugänglichen Informationen ermöglichen eine sofortige Beurteilung der Messungen.

Claims (12)

  1. Verfahren zur Ermittlung der Restfehlsichtigkeit eines Patienten während der subjektiven Refraktionsbestimmung mittels eines Phoropters und einer Sehtafel, bei dem (a) auf der Netzhaut eines Auges eines Patienten ein Lichtfleck erzeugt wird, (b) das von dem Lichtfleck emitierte Licht einem Wellenfrontsensor zugeführt wird, (c) die Aberration des von dem Lichtfleck emitierten Lichts durch Wellenfrontanalyse ermittelt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtfleck mittels einer auf Seiten der Sehtafel des Phoropters angeordneten Lichtquelle erzeugt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtfleck durch Licht im nicht Sichtbaren erzeugt wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das von dem Lichtfleck emitierte Licht den Phoropter durchläuft.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das von dem Lichtfleck emitierte Licht aus der Blickrichtung des Patienten ausgekoppelt wird.
  6. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 5, mit einer Lichtquelle, mit einem Wellenfrontsensor, und mit einer Einrichtung zur Einkopplung des von der Lichtquelle emitierten und Auskopplung des von der Netzhaut des Auges des Patienten reflektierten Lichts in bzw. aus der Blickrichtung des Patienten.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle eine Punktlichtquelle ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle eine Infrarotlichtquelle umfasst.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Infrarotlichtquelle eine Laserquelle umfasst.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung einen im Sichtbaren transparenten, im Infraroten reflektierenden Strahlteiler umfasst.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Wellenfrontsensor einen Kamerachip umfasst.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Punktlichtquelle lediglich eine optische Einrichtung zur Erzeugung eines parallelen Lichtbündels, nicht aber eine Einrichtung zur Vorkorrektur nachgeschaltet ist.
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