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DE10345838B4 - Klemmvorrichtung für Kabel oder dergleichen - Google Patents

Klemmvorrichtung für Kabel oder dergleichen Download PDF

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DE10345838B4
DE10345838B4 DE2003145838 DE10345838A DE10345838B4 DE 10345838 B4 DE10345838 B4 DE 10345838B4 DE 2003145838 DE2003145838 DE 2003145838 DE 10345838 A DE10345838 A DE 10345838A DE 10345838 B4 DE10345838 B4 DE 10345838B4
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Germany
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cable
clamping element
elastic clamping
carrier rail
shaped body
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Karsten Dipl.-Ing. Krohn
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Faurecia Innenraum Systeme GmbH
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Faurecia Innenraum Systeme GmbH
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Abstract

Klemmvorrichtung zur Befestigung eines ersten kabelförmigen Körpers (112; 212) in einem Kraftfahrzeug zwischen einer ersten (208) und einer zweiten Trägerschiene (210) mittels eines mindestens ersten elastischen Klemmelements (100; 200), welches zwischen der ersten und zweiten Trägerschiene angeordnet ist und sich im wesentlichen quer zur Längsachse der Trägerschiene erstreckt, wobei die am ersten kabelförmigen Körper anliegende Seitenwand des Klemmelements einen Bereich größeren Querschnitts aufweist, welcher den eingeklemmten kabelförmigen Körper überragt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Klemmvorrichtung zur Befestigung von Kabeln oder kabelförmigen Körpern wie zum Beispiel Bowdenzügen, Transportsicherungen oder Schläuchen für den Kraftfahrzeugbereich.
  • Aus dem Stand der Technik sind vielfältigste Befestigungsvorrichtungen für Kabel oder kabelförmige Körper bekannt.
  • Die DE 197 06 693 C1 beschreibt eine Kabelklemme, mit über den Umfang verteilt radial abstehenden Verankerungsmitteln zum temporären Fixieren eines Kabels innerhalb eines Kabelkanals an einem Fahrzeugteil, welches ein axiales Verankern an einer beliebigen Stelle des Kabelkanals ermöglichen soll. Hier soll lediglich eine Fixierung in einer axialen Richtung gegeben sein, während in der anderen axialen Richtung eine Verschiebung der Kabelklemme möglich sein soll. Die Kabelklemme selbst ist in einer an sich bekannten Weise als zu öffnender Ring ausgebildet. Der Ringverschluss kann hierbei durch Schnellverschlussmittel wie beispielsweise Rastverschlussmittel gebildet sein.
  • Die DE 195 23 730 A1 offenbart eine Haltevorrichtung zur Montage von Kabel und ähnlichen Leitungen. Die Haltevorrichtung dient hierbei zur provisorischen Fixierung von Kabeln und ähnlichen Leitungen in Wand- oder Deckenschlitzen. Sie besteht aus einer im Wesentlichen U-förmigen, elastischen Klammer. Diese Klammer wird mit der offenen Seite in den Kanal mit den darin angeordneten Leitungen gedrückt. Die Klammer verspannt sich aufgrund ihrer elastischen Ausbildung an den Seitenwänden des Kanals und fixiert die Leitungen bis zum endgültigen Verschließen des Kanals.
  • Die DE 40 42 583 C2 offenbart eine Haltevorrichtung für Kabel, Schläuche oder dergleichen. Die Haltevorrichtung besteht hierbei im Wesentlichen aus einem Kabelhalteteil, welches aus zwei spiegelbildlich zueinander angeordneten Haken besteht, die sich punktuell an ihren Spitzen berühren und damit einen geschlossenen, gerundeten bzw. herzförmigen Kabelaufnahmeraum ergeben. Die Haken bilden oben eine trichterförmige Einfügeöffnung, in die das zu befestigende Kabel eingedrückt bzw. eingehakt wird. Ferner kann ein H-förmiges, biegsames Kabelhalterteil teilweise in einem 180-Grad-Winkel um ein Kabel oder Kabelbündel gebogen werden, wobei das Kabel in dem entstandenen Kabelaufnahmeraum eingeklemmt wird. Zur endgültigen Fixierung des Kabels ist das Kabelhalterteil an einer Halterung zu befestigen. Die Haltevorrichtung besteht somit aus mindestens zwei Elementen, dem Kabelhalteteil und einer Halterung. Soll ein Kabel an mehreren Stellen fixiert werden, so erfordert dies je weils die Anbringung eines Kabelhalteteils und einer Halterung an jeder Befestigungsstelle.
  • Die DE 42 17 267 A1 offenbart eine Kabelklemme zum Befestigen von Kabelbäumen im Fahrzeugbau auf Hohlprofilen. Hierbei wird die Befestigung von Kabeln unterschiedlichen Durchmessers durch Einklemmen in einen Kabelkanal erreicht, weil der Kabelkanal Seitenflächen aufweist, deren Abstand sich von der Kanalsohle zur Öffnung hin vergrößernd, vorzugsweise in Stufen vergrößernd, ausgebildet ist. Auf diese Weise können unterschiedliche Kabeldurchmesser im Kabelkanal geklemmt werden. Der Kabelkanal weist verschiedene Raststellungen auf, in denen die Kabel mit unterschiedlichem Querschnitt geklemmt werden können. Zumindest eine Seitenfläche weist für jede Raststellung eine Auflageschräge sowie einen Hintergriff auf, die die Lage des Kabels bestimmen. Kabel unterschiedlichen Querschnitts werden somit übereinander im Kabelkanal angeordnet. Für den Montageprozess der Kabel erfordert dies, dass die Kabel in einer bestimmten Reihenfolge beginnend mit dem Kabel mit dem geringsten Querschnitt im Kabelkanal fixiert werden. Dies erweist sich insbesondere als nachteilig, wenn die unterschiedlichen Kabel provisorisch fixiert werden sollen.
  • JP 2000205452 A beschreibt eine schienenförmige Halterung, die in Form eines Clips oder einer Klammer ausgebildet ist. Der elastisch deformierbare Klammerteil ist zur Aufnahme kabelförmiger Körper ausgebildet und erlaubt ein Fixieren sowie ein Lösen des Kabels.
  • In der CH 439 880 wird eine Klemmvorrichtung zum Befestigen eines oder mehrerer Kabel oder Rohre an einer Auflagefläche beschrieben. Hier werden auf einer zum fixierenden Kabel senkrecht verlaufenden Schiene mehrere Schellen angeordnet, zwischen denen die Kabel eingepresst sind. Die Schiene weist ferner voneinander angeordnete Bohrungen mit Ansenkungen auf, die zur Befestigung der Schiene an einer Wand oder an einem anderen Körper dienen. Die Schellenkörper sind mit keilförmigen Ausnehmungen versehen. Die Schel len können lose auf der hin und her verschoben werden, um die Schellenkörper dem Querschnitt der zu befestigenden Kabel oder Rohre gemäß in eine Anpressstellung zu bringen.
  • Die oben beschriebenen Klemm- oder Befestigungsvorrichtungen weisen i.a. den Nachteil auf, dass für jeden Punkt, an dem das Kabel fixiert werden soll, ein Kabelhalteteil angebracht werden muss. Soll ein Kabel beispielsweise entlang oder in einer Schiene verlegt werden, so sind zur Anbringung des Kabels an mehreren Punkten entsprechend viele Verankerungsmittel oder Haltemittel für das Kabel notwendig. Zudem erfordert die Anbringung des Kabels an den Kabelhaltemitteln oder Verankerungsmitteln typischerweise mehrere Handgriffe. Vielfach ist ein provisorisches Anbringen oder Ablösen eines Kabels gar nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich.
  • Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zu Grunde, eine vereinfachte und effizientere Klemmvorrichtung für Kabel oder kabelförmige Körper insbesondere zur Fixierung von Kabeln im Kraftfahrzeugbereich zur Verfügung zu stellen, die eine effektive und effiziente Fixierung eines Kabels in Kombination mit einer einfachen Montage sowie Demontage erlaubt.
  • Die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe wierde mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
  • Erfindungsgemäß wird eine Fixierung eines kabelförmigen Körpers an eine Auflagefläche durch eine Klemmung des Körpers zwischen einer Führungsschiene und einem elastischen Klemmelement, wie zum Beispiel einem elastischen Dorn erreicht. Die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung verfügt über zwei Trägerschienen, an denen mindestens ein elastisches Klemmelement angeordnet ist. Das elastische Klemmelement ist hierbei an einer der beiden Trägerschienen angebracht und befindet sich zwischen den beiden Trägerschienen, so dass ein zu befestigender kabelförmiger Körper mittels einer Klemmung zwischen dem elastischen Klemmelement und einer Trägerschiene befestigt werden kann. Der zu befestigende Körper wird hierbei durch ein Eindrücken zwischen dem elastischen Klemmelement und der Trägerschiene befestigt.
  • Das elastische Klemmelement ist an zumindest einer der Trägerschienen entlang einer Richtung quer zur Längsachse der Trägerschiene angeordnet. Das elastische Klemmelement erstreckt sich im wesentlichen quer zur Längsachse der Trägerschiene und/oder quer zur Erstreckungsrichtung des kabelförmigen Körpers. Befestigt die Klemmvorrichtung einen kabelförmigen Körper, so weist die am kabelförmigen Körper anliegende Seitenwand des Klemmelements einen Bereich größeren Querschnitts auf, welcher den kabelförmigen Körper überragt. Der Bereich des größeren Querschnitts verhindert somit ein selbsttätiges Lösen des kabelförmigen Körpers von der Klemmvorrichtung.
  • Erfindungsgemäß ist der Abstand zwischen den beiden parallel verlaufenden Trägerschienen kleiner als die Summe der Querschnitte des elastischen Klemmelements und des Querschnitts des zu befestigenden Körpers. Durch Eindrücken des Körpers in die Klemmvorrichtung erfährt das Klemmelement eine lokale Verformung. Auf diese Weise bildet der nicht verformte Bereich des Klemmelements eine Art Wulst, d.h. einen Bereich größeren Querschnitts, der den Körper daran hindert, sich selbsttätig von der Klemmvorrichtung wieder zu lösen.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein zweites elastisches Klemmelement an der zweiten Trägerschiene derart angebracht, so dass das zweite elastische Klemmelement dem mindestens ersten elastischen Klemmelement gegenüberliegt. Die beiden gegenüberliegenden Klemmelemente sind hierbei an den beiden unterschiedlichen Trägerschienen angeordnet. Die Befestigung des zu befestigenden Körpers wird hierbei durch Eindrücken des Körpers zwischen die beiden elastischen Klemmelemente realisiert. Um ein Einklemmen des Körpers zwischen den beiden elastischen Klemmelementen zu erreichen, muss der Abstand der beiden gegenüberliegenden Klemmelemente kleiner als der Querschnitt des zu befestigenden Körpers sein.
  • Um einen Körper mit einer vorgegebenen Geometrie bzw. einem vorgegebenen Querschnitt mit Hilfe der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung zu befestigen, muss der relative Abstand der beiden Trägerschienen und/oder der Querschnitt der zur Klemmung notwendigen elastischen Klemmelemente derart gewählt werden, so dass die Summe der Querschnitte der beiden Klemmelemente und des zu befestigenden Körpers größer als der relative Abstand der beiden Trägerschienen ist.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist ein drittes elastisches Klemmelement an einer der beiden Trägerschienen zwischen den beiden Trägerschienen angebracht. Die drei elastischen Klemmelemente sind hierbei gegeneinander versetzt an den beiden Trägerschienen angebracht. Vorzugsweise ist das erste Klemmelement an der ersten Trägerschiene, das zweite Klemmelement um einen Abstand versetzt an der zweiten Trägerschiene und das dritte Klemmelement mit einem Abstand versetzt zum zweiten Klemmelement an der ersten Schiene angebracht. Eine Befestigung des Körpers wird hierbei durch Eindrücken des Körpers zwischen die drei Klemmelemente erreicht. Ein effektives Einklemmen wird nur dann erreicht, wenn der relative Abstand der beiden Trägerschienen kleiner als die Summe der Querschnitte des ersten und zweiten oder dritten Klemmelements und des zu befestigenden Körpers ist.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die beiden Trägerschienen mit einer Auflagefläche fest verbunden oder aber in einer Auflagefläche integriert. Die Flächennormale der Auflagefläche verläuft hierbei zwischen den beiden Trägerschienen. Die Trägerschienen weisen bevorzugt ein rechteckiges Profil auf, wobei die kurze Seite des Profils mit der Auflagefläche verbunden bzw. in die Auflagefläche integriert ist. Die längere Seite des rechteckigen Profils verläuft somit parallel zur Normalen der Auflagefläche. Nach dieser Ausführungsform kann somit ein zu befestigender Körper an der Auflagefläche befestigt werden.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann zusätzlich zum ersten Körper noch ein weiterer, zweiter Körper mit Hilfe der Klemmvorrichtung befestigt werden. Zusätzlich zu den beiden, mit einer Auflagefläche verbundenen oder in einer Auflagefläche integrierten Trägerschienen, ist an der Auflagefläche inmitten der beiden Trägerschienen mindestens ein weiteres, viertes Klemmelement angebracht. Die beiden zu befestigenden Körper werden durch Einklemmen bzw. Eindrücken in die Klemmvorrichtung befestigt, so dass sich das vierte Klemmelement zwischen den beiden zu befestigenden Körpern befindet. Gemäß einer einfachsten Ausführungsform zur Befestigung zweier Körper ge nügt hierbei ein einziges elastisches Klemmelement, welches sich zwischen den beiden zu befestigenden Körpern befinden muss. Der zu befestigende erste Körper wird hier zwischen der ersten Schiene und dem elastischen Klemmelement eingeklemmt und der zweite zu befestigende Körper wird zwischen der zweiten Schiene und dem elastischen Klemmelement eingeklemmt. Bei einem vorgegebenen Querschnitt des ersten und zweiten Körpers kann hierbei eine Klemmung nur unter Berücksichtigung der beiden Abstände zwischen dem elastischen Klemmelement und der ersten bzw. der zweiten Schiene realisiert werden.
  • Verfügen die beiden zu befestigenden Körper beispielsweise über einen gleichgroßen Querschnitt, so sollte das mindestens eine elastische Klemmelement im idealen Fall genau in der Mitte zwischen der ersten und der zweiten Trägerschiene an der Auflagefläche angebracht sein. Verfügen die beiden zu befestigenden Körper jedoch über Querschnitte unterschiedlicher Größe, so ist das elastische Klemmelement derart an der Auflagefläche zwischen den beiden Trägerschienen anzubringen, so dass der Abstand zwischen dem elastischen Klemmelement und der ersten Trägerschiene geringer als der Querschnitt des ersten zu befestigenden Körpers und der Abstand zwischen dem elastischen Klemmelement und der zweiten Trägerschiene kleiner als der Querschnitt des zweiten zu befestigenden Körpers ist. Des Weiteren sind vielfältigste Ausführungsformen denkbar, bei denen sowohl weitere Klemmelemente zwischen dem ersten und dem zweiten Körper angebracht sind als auch weitere elastische Klemmelemente zwischen den Körpern und den Trägerschienen angebracht sind.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind entlang der beiden Trägerschienen mehrere elastische Klemmelemente an der ersten und/oder zweiten Trägerschiene angebracht. Somit kann ein zu befestigender Körper mehrfach in gewissen Abständen zwischen der ersten und der zweiten Trägerschiene befestigt werden.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind die elastischen Klemmelemente als zylindrische Hohlkörper ausgebildet. Die eine Seite des äußeren Zylindermantels ist hierbei mit einer Trägerschiene verbunden, während die gegenüberliegende Seite des äußeren Zylindermantels mit dem zu befestigenden Körper in Berührung steht. Falls die beiden Trägerschienen mit einer Auflagefläche verbunden sind, so zeigt eine Stirnseite des zylindrisch ausgebildeten elastischen Klemmelements in Richtung der Auflagefläche bzw. das elastische Klemmelement ist mit einer seiner Stirnseiten ebenfalls mit der Auflagefläche verbunden.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weisen die elastischen Klemmelemente ein zylindersymmetrisches konkaves Profil auf. Ein solches konkaves Profil eignet sich besonders zum Befestigen von Körpern mit einem kreisförmigen Querschnitt. Körper mit einem kreisförmigen Querschnitt, wie zum Beispiel Kabel oder Bowdenzüge fügen sich hervorragend in ein vorgegenebenes konkaves Profil eines elastischen Klemmelements ein. Wird beispielsweise ein Kabel oder ein Bowdenzug mit Hilfe eines solchen konkaven Klemmelements befestigt, so wird das Klemmelement lediglich beim Eindrücken des Kabels oder des Bowdenzugs verformt bzw. elastisch beansprucht. Dies wirkt sich vorteilhaft auf eine eventuelle Materialermüdung oder einen eventuellen Materialverschleiß des Klemmelements aus.
  • Das elastische Klemmelement mit einem zylindersymmetrischen konkaven Profil kann hierbei eine gerade und/oder eine konvexe von der Auflagefläche abgewandte Stirnseite aufweisen. Eine konvexe Stirnseite erweist sich beim Eindrücken eines zu befestigenden Körpers als vorteilhaft. Wenn der zu befestigende Körper vielmehr auf eine solche konvexe Stirnseite als in den Zwischenraum zwischen elastischem Klemmelement und Trägerschiene gedrückt wird, so fördert eine konvexe Stirnseite des elastischen Klemmelements ein Hinabgleiten des zu befestigenden Körpers zwischen Klemmelement und Trägerschiene.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das elastische Klemmelement ein konisches Profil auf. Ist das elastische Klemmelement ferner an einer Auflagefläche befestigt, so weist die von der Auflagefläche abgewandte Stirnseite des elastischen Klemmelements eine größere Fläche als die an der Auflagefläche befestigte Stirnseite des elastischen Klemmelements auf. Durch ein solches konisches Profil wird der zu befestigende Körper effektiv in der Nähe der Auflagefläche befestigt. Durch das konische Profil des elastischen Klemmelements wird ein Entfernen des befestigten Körpers von der Auflagefläche effektiv verhindert bzw. erschwert.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das elastische Klemmelement ein wellenförmiges und/oder treppenförmiges dem zu befestigenden Körper zugewandtes Profil auf. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn der zu befestigende Körper ebenfalls ein wellenförmiges oder treppenförmiges Profil aufweist. Ein solch gearteter Körper kann somit effektiv zwischen dem elastischen Klemmelement und der Führungsschiene eingeklemmt werden.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung bestehen die elastischen Klemmelemente sowie die Trägerschiene aus unterschiedlich elastischen Kunststoffen, die mittels eines Zwei-Komponenten-Spritz-Gießprozess fest miteinander verbunden werden. Erfindungsgemäß weist hierbei die Trägerschiene eine weit geringere, zu vernachlässigende Elastizität als die elastischen Klemmelemente auf. Vorzugsweise bestehen die elastischen Klemmelemente aus einem Thermoplastelastomer, welches unter Erwärmung eine erhöhte Elastizität aufweist. Durch Verwendung verschiedener thermoplastischer Elastomere oder auch Duroplast Materialien, können verschiedene Klemmelemente mit verschiedenen elastischen Eigenschaften hergestellt werden.
  • Ein gewünschter Klemmeffekt kann somit unter Berücksichtigung des Abstands zwischen den beiden Trägerschienen, der Geometrie des elastischen Klemmelements sowie der Elastizität des elastischen Klemmelements erzielt werden.
  • Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus der Herstellung der Klemmvorrichtung, mittels des Zwei-Komponenten-Spritz-Gießprozesses. Hierbei werden die elastischen Klemmelemente mit den Trägerschienen und/oder der Auflagefläche fest verbunden. Zur Befestigung eines Körpers werden keine weiteren Verankerungsmittel oder Körperhaltemittel, wie zum Beispiel Clipse oder Kabelbinder benötigt. Die Befestigung des Körpers geschieht durch einfaches Eindrücken zwischen elastischem Klemmelement und Trägerschienen und erfordert keine weiteren Montageschritte. Die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung eignet sich daher zur schnellen und einfachen Montage eines Körpers zwischen zwei Trägerschienen.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der zu befestigende Körper als Kabel, als Schlauch, als Bowdenzug oder sogar als Rohr ausgebildet. Die beiden Trägerschienen mögen hierbei als Kabelkanal oder als Führungsschiene für das Kabel, den Schlauch oder den Bowdenzug dienen. Um erfindungsgemäß eine Klemmwirkung zu erreichen, muss der Querschnitt des Kabels, des Schlauchs, des Bowdenzugs oder des Rohrs größer als der Abstand zwischen Klemmelementen oder zwischen Klemmelement und Trägerschiene sein.
  • Somit kann der erfindungsgemäß befestigte Körper durch Aufwendung einer Zugkraft reversibel von den Trägerschienen und/oder von der Auflagefläche entfernt werden. Durch Aufwenden dieser Zugkraft werden die elastischen Klemmelemente derart verformt, so dass sie den befestigten Körper freigeben. Die Größe der zum Entfernen eines Körpers notwendigen Zugkraft hängt von der Geometrie der Klemmelemente, von der Elastizität der Klemmelemente sowie vom Abstand der Klemmelemente zu gegenüberliegenden Klemmelementen oder zur gegenüberliegenden Trägerschiene ab. Nach einem Entfernen des Körpers von der Klemmvorrichtung nehmen die elastischen Klemmelemente wieder ihre ursprüngliche Form an. Somit kann ein weiterer, zu befestigender Körper in die Klemmvorrichtung eingedrückt werden. Idealerweise können zu befestigende Körper wie zum Beispiel Kabel oder Bowdenzüge beliebig oft an der Klemmvorrichtung befestigt sowie von der Klemmvorrichtung gelöst werden. Dies ist von besonderem Vorteil, wenn ein Kabel oder ein Bowdenzug während des Herstellungsprozesses eines Kraftfahrzeugs provisorisch befestigt werden soll.
  • Im Folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung mit Bezugnahme auf die Bezeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Skizze eines erfindungsgemäßen elastischen Klemmelements sowie der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung,
  • 2 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung mit einem elastischen Klemmelement,
  • 3 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung mit zwei elastischen Klemmelementen,
  • 4 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung mit drei elastischen Klemmelementen,
  • 5 eine Skizze einer erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung zur Befestigung von zwei Körpern,
  • 6 unterschiedliche Ausführungsformen erfindungsgemäßer elastischer Klemmelemente.
  • Die 1 zeigt einen Querschnitt eines erfindungsgemäßen elastischen Klemmelements 100 sowie einen Querschnitt der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung bestehend aus dem elastischen Klemmelement 100, einer Trägerschiene 108, einer Auflagefläche 114 sowie einem zu befestigenden Körper 112. Das elastische Klemmelement 100 ist hierbei als Hohlzylinder mit einer Hohlzylinderinnenwand 116 ausgebildet. Dadurch dass der Abstand zwischen dem elastischen Klemmelement 100 und der Trägerschiene 108 geringer als der Querschnitt des zu befestigenden Körpers 112 ist, wird durch Eindrücken des zu befestigenden Körpers 112 in den Zwischenraum zwischen dem elastischen Klemmelement 100 und der Trägerschiene 108 eine Klemmwirkung erreicht.
  • Wird der zu befestigende Körper 112 bis an die Auflagefläche 114 in den Zwischenraum zwischen dem elastischen Klemmelement 100 und der Trägerschiene 108 hineingedrückt, so verformt sich das elastische Klemmelement 100 in der Nähe der Auflagerfläche und passt sich dem Querschnitt des zu befestigenden Körpers 112 an. Der von der Auflagefläche 114 abgewandte Teil des elastischen Klemmelements 100 nimmt nach dem Anbringen des Körpers 112 wieder seine ursprüngliche Form ein. Die elastische Verformung des Klemmelements 100 in der Nähe des Körpers 112 in Kombination mit der von der Auflagefläche 114 abgewandten, in ihrer ursprünglichen Form erhaltenen Form des elastischen Klemmelements stellt ein Hindernis zum Lösen des Körpers 112 von der Auflagerfläche 114 dar.
  • Um eine möglichst effektive Klemmwirkung zu erreichen, darf der Querschnitt des Körpers 112 nicht größer als die Höhe des elastischen Klemmelements 100 sowie die Höhe der Trägerschiene 108 sein.
  • 2 zeigt zwei Skizzen, die eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung sowie eine Aufsicht auf die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung darstellen. In der in 2 gezeigten Ausführungsform wird ein Körper 212 mittels eines elastischen Klemmelements 200 zwischen zwei Trägerschienen 208, 210 eingeklemmt. Der zu befestigende Körper 212 wird hierbei zwischen das elastische Klemmelement 200 und die Trägerschiene 210 geklemmt. Das elastische Klemmelement 200 ist an der Trägerschiene 208 befestigt. Um eine ausreichende Klemmwirkung zu erreichen, muss der Abstand der beiden Trägerschienen 208 und 210 geringer als der Querschnitt des elastischen Klemmelements 200 und des zu befestigenden Körpers 212 sein.
  • 3 zeigt ähnlich wie 2 eine Skizze einer perspektivischen Ansicht der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung sowie eine Aufsicht auf die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung. In der in 3 dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung wird ein zu befestigender Körper 312 zwischen zwei elastischen Klemmelementen 300 und 302, die an den Trägerschienen 308 und 310 befestigt sind, eingeklemmt. Das elastische Klemmelement 300 befindet sich hierbei zwischen der Trägerschiene 308 und dem zu befestigenden Körper 312. Das elastische Klemmelement 302 hingegen befindet sich auf der anderen Seite des zu befestigenden Körpers 312 und ist zwischen dem zu befestigenden Körper 312 und der Trägerschiene 310 angebracht. Der zu befestigende Körper 312 wird hier im Unterschied zu der in 1 gezeigten Ausführungsform zwischen zwei elastischen Klemmelementen 300 und 302 beidseitig befestigt. Die beiden elastischen Klemmelemente 300 und 302 sind in der in 3 gezeigten Ausführungsform gegenüber angeordnet. Weitere Ausführungsformen, bei denen die elastischen Klemmelemente 300 und 302 versetzt zueinander an den Trägerschienen 308 und 310 angeordnet sind, sind ebenfalls denkbar.
  • Eine solch versetzte Anordnung von elastischen Klemmelementen ist in 4 dargestellt. Ähnlich wie in 2 und 3 zeigt auch 4 eine perspektivische Ansicht als auch eine Aufsicht auf die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung. In der in 4 dargestellten Ausführungsform werden insgesamt 3 elastische Klemmelemente 400, 402, 404 zum Einklemmen des zu befestigenden Körpers 412 verwendet. Der zu befestigende Körper 412 wird hierbei linksseitig vom elastischen Klemmelement 400 und rechtsseitig von den beiden elastischen Klemmelementen 402 und 404 eingefasst.
  • Das elastische Klemmelement 400 ist an der Trägerschiene 408 befestigt und die beiden elastischen Klemmelemente 402 und 404 sind an der gegenüberlie genden Trägerschiene 410 befestigt. Zudem sind die elastischen Klemmelemente zueinander versetzt, so dass das elastische Klemmelement 400 gegenüber der geometrischen Mitte der beiden elastischen Klemmelemente 402 und 404 liegt.
  • 5 zeigt eine Aufsicht einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform, bei der zwei zu befestigende Körper 512 und 514 nebeneinander zwischen die beiden Trägerschienen 508 und 510 eingeklemmt werden. Zwischen den beiden zu befestigenden Körpern 512 und 514 befinden sich weitere elastische Klemmelemente 504 und 506. Der zu befestigende Körper 512 ist somit linksseitig vom elastischen Klemmelement 500 und rechtsseitig von den elastischen Klemmelementen 504 und 506 eingefasst. Der zu befestigende Körper 514 hingegen ist linksseitig von den elastischen Klemmelementen 504 und 506, aber rechtsseitig vom elastischen Klemmelement 502 eingefasst.
  • Das elastische Klemmelement 500 ist ferner mit der Trägerschiene 508 verbunden und das elastische Klemmelement 502 ist mit der Trägerschiene 510 verbunden. In der hier gezeigten Ausführungsform sind die beiden elastischen Klemmelemente 500 und 502 gegenüber angeordnet und die elastischen Klemmelemente 504 und 506 sind in Bezug auf die elastischen Klemmelemente 500 und 502 versetzt angeordnet.
  • Es sind jedoch auch weitere Ausführungsformen denkbar, bei denen sämtliche elastische Klemmelemente 500, 502, 504 entlang einer Linie, die senkrecht zu den Trägerschienen verläuft, angeordnet sind. Die beiden elastischen Klemmelemente 500 und 502 können ferner jedoch auch versetzt zueinander angeordnet sein.
  • In dem in 5 gezeigten Beispiel hat der Körper 514 einen größeren Querschnitt als der Körper 512. Um eine optimale Klemmwirkung zu erreichen, dürfen die beiden Klemmelemente 504 und 506 nicht in der geometrischen Mitte der beiden Trägerschienen 508 und 510, sondern sollten idealerweise zur Trägerschiene 508 hin verschoben angebracht sein.
  • 6 zeigt verschiedene Ausführungsformen erfindungsgemäßer elastischer Klemmelemente. Sämtliche in 6 dargestellten Klemmelemente sind als Hohlkörper mit einer Hohlzylinderinnenwand 616 ausgebildet. 6 zeigt ein zylinderförmiges elastisches Klemmelement 600, ein zylindersymmetrisches, konkaves elastisches Klemmelement 602 mit zwei geraden Stirnflächen, ein zylindersymmetrisches konkaves elastisches Klemmelement 604 mit einer konvexen Stirnfläche und einer geraden Stirnfläche, ein elastisches Klemmelement 606 mit einer geraden Seitenwand und einer wellenförmigen Seitenwand, ein elastisches Klemmelement 608 bis 610 mit einer geraden Seitenwand und einer treppenförmig ausgebildeten Seitenwand, ein elastisches Klemmelement 612 mit einer wulstförmigen, der Auflagefläche abgewandten Stirnseite und ein elastisches Klemmelement 614 mit einer geraden Seitenfläche und einer partiell konkav geformten Seitenfläche.
  • Die in 6 gezeigten verschiedenen Ausprägungen von elastischen Klemmelementen sind für verschiedene Querschnittsprofile der zu befestigenden Körper geeignet. Beispielsweise eignet sich ein elastischer Klemmkörper mit einer wellenförmigen Seitenwand 606 hervorragend zur Befestigung eines Kabels mit einem wellenförmigen Querschnitt, wie zum Beispiel ein Flachbandkabel. Die elastischen Klemmkörper mit einem konkaven Profil 602, 604 und 614 eignen sich indes hervorragend zur Befestigung von Kabeln oder Bowdenzügen mit einem runden Querschnitt. Ferner erleichtert ein elastisches Klemmelement mit einer konvexen Stirnseite 604 das Anbringen eines zu befestigenden Körpers in die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung.
  • Sämtliche in 6 dargestellten elastischen Klemmelemente sind als Hohlkörper mit einem Innenzylinder ausgebildet. Derartige Hohlkörper weisen im Vergleich zu einem Vollkörper eine höhere Elastizität auf, d.h. sie können durch einen geringeren Kraftaufwand verformt werden. Die elastischen Klemmelemente können jedoch auch als Vollkörper ausgebildet sein, sofern das Material eine entsprechende zur Verformung des Klemmelements notwendige Elastizität aufweist.
  • 100
    elastisches Klemmelement
    108
    Trägerschiene
    112
    Körper
    114
    Auflagefläche
    116
    Hohlzylinderinnenwand
    200
    elastisches Klemmelement
    208
    Trägerschiene
    210
    Trägerschiene
    212
    Körper
    300
    elastisches Klemmelement
    302
    elastisches Klemmelement
    308
    Trägerschiene
    310
    Trägerschiene
    312
    Körper
    400
    elastisches Klemmelement
    402
    elastisches Klemmelement
    404
    elastisches Klemmelement
    408
    Trägerschiene
    410
    Trägerschiene
    412
    Körper
    500
    elastisches Klemmelement
    502
    elastisches Klemmelement
    504
    elastisches Klemmelement
    506
    elastisches Klemmelement
    508
    Trägerschiene
    510
    Trägerschiene
    512
    Körper
    514
    Körper
    600
    elastisches Klemmelement
    602
    elastisches Klemmelement
    604
    elastisches Klemmelement
    606
    elastisches Klemmelement
    608
    elastisches Klemmelement
    610
    elastisches Klemmelement
    612
    elastisches Klemmelement
    614
    elastisches Klemmelement
    616
    Hohlzylinderinnenwand
    618
    elastisches Klemmelement

Claims (14)

  1. Klemmvorrichtung zur Befestigung eines ersten kabelförmigen Körpers (112; 212) in einem Kraftfahrzeug zwischen einer ersten (208) und einer zweiten Trägerschiene (210) mittels eines mindestens ersten elastischen Klemmelements (100; 200), welches zwischen der ersten und zweiten Trägerschiene angeordnet ist und sich im wesentlichen quer zur Längsachse der Trägerschiene erstreckt, wobei die am ersten kabelförmigen Körper anliegende Seitenwand des Klemmelements einen Bereich größeren Querschnitts aufweist, welcher den eingeklemmten kabelförmigen Körper überragt.
  2. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, wobei mindestens ein zweites elastisches Klemmelement (302) an der zweiten Trägerschiene (310) zwischen der ersten (308) und zweiten Trägerschiene (310) dem mindestens ersten Klemmelement (300) gegenüber, angeordnet ist.
  3. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, wobei mindestens ein zweites (402) und ein drittes elastisches Klemmelement (404) an der zweiten Trägerschiene (410) zwischen der ersten (408) und der zweiten Trägerschiene (410) angeordnet sind und das erste Klemmelement (400) an der ersten Trägerschiene (408) zwischen erster (408) und zweiter Trägerschiene (410) versetzt zu dem zweiten und dritten Klemmelement angeordnet ist.
  4. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die erste (108) und zweite Trägerschiene fest mit einer Auflagefläche (114) verbunden oder in eine Auflagefläche integriert sind.
  5. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das mindestens erste elastische Klemmelement (100; 200) fest mit einer Auflagefläche (114) verbunden oder in eine Auflagefläche integriert ist.
  6. Klemmvorrichtung nach einem der Anspüche 1 bis 5, wobei ein zweiter kabelförmiger Körper (514) parallel zum ersten kabelförmigen Körper (512) zwischen dem ersten kabelförmigen Körper (512) und der zweiten Trägerschiene (510) einklemmbar ist, und zwischen erstem (512) und zweitem kabelförmigen Körper (514) mindestens ein viertes elastisches Klemmelement (506) angeordnet ist.
  7. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei mehrere voneinander beabstandete Klemmelemente (100; 200; 300, ...) entlang der ersten (108; 208; 308, ...) und/oder zweiten Trägerschiene (210; 310; 410; ...); zwischen erster und zweiter Trägerschiene angeordnet sind, und die mehreren voneinander beabstandeten Klemmelemente zu einer mehrfachen Befestigung des kabelförmigen Körpers (112; 212; 312; ...) zwischen der ersten und zweiten Trägerschiene durch eine Klemmung ausgebildet sind.
  8. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das elastische Klemmelement (1 00; 200; 300, ...) als zylindrischer Hohlkörper (600) ausgebildet ist.
  9. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das elastische Klemmelement als ein zylindersymmetrischer Körper (602, 604, 612) mit konkavem Profil und einer geraden oder konvexen Stirnseite ausgebildet ist.
  10. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, wobei mindestens eines der elastischen Klemmelemente (618) ein konisches Profil aufweist und die der Auflagefläche abgewandte Stirnseite des elastischen Klemmelements eine größere Fläche als die an der Auflagefläche befestigte Stirnseite aufweist.
  11. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei das elastische Klemmelement eine zum ersten kabelförmigen Körper zeigende Einkerbung mit wellenförmigem (606) und/oder treppenförmigem (608, 610) Profil aufweist.
  12. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei das elastische Klemmelement (100; 200; 300; ...) und die Trägerschiene (108; 208; 308; ...) aus unterschiedlich Kunststoffen besteht und diese mittels eines Zwei-Komponenten-Spritz-Gießprozesses fest miteinander verbunden sind.
  13. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei eine Klemmung des ersten kabelförmigen Körpers (112; 212; 312; ...) durch Eindrücken des ersten kabelförmigen Körpers zwischen das mindestens erste elastische Klemmeelement (100; 200; 300; ...) und die zweite Trägerschiene (210; 310; 410; ...) derart realisierbar ist, so dass sich das Profil des ersten elastischen Klemmelements (100; 200; 300; ...) dem Profil des ersten kabelförmigen Körpers (112; 212; 312; ...) anpasst.
  14. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei der erste und/oder zweite kabelförmige Körper (112; 212; ...; 514) als Kabel, als Schlauch oder als Bowdenzug ausgebildet ist.
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