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DE10344161B4 - Verfahren zum Herstellen einer aus Faserplatten bestehenden Rückwand für Möbel - Google Patents

Verfahren zum Herstellen einer aus Faserplatten bestehenden Rückwand für Möbel Download PDF

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DE10344161B4 DE2003144161 DE10344161A DE10344161B4 DE 10344161 B4 DE10344161 B4 DE 10344161B4 DE 2003144161 DE2003144161 DE 2003144161 DE 10344161 A DE10344161 A DE 10344161A DE 10344161 B4 DE10344161 B4 DE 10344161B4
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Abstract

Verfahren zum Herstellen einer aus Faserplatten bestehenden Rückwand für Möbel mit mindestens einer beschichteten Sichtseite gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte:
– halbieren einer Faserplatte (2) mittels einer Mittelschnittsäge (6),
– vereinzeln der halbierten Faserplatte (2.1) und (2.2) für die Kantenbearbeitungsstation (7),
– beidseitiges Besäumen der Seitenkanten (10.1) und (10.2),
– profilieren der Seitenkanten (10.1, 10.2) zur Herstellung einer steckbaren Formschlussverbindung wenigstens zweier Faserplatten (2.1) und (2.2),
– beschleunigen der Faserplatte (2.1) und (2.2) auf einer Beschleunigungsrollbahn (11),
– wenden jeder zweiten halbierten Faserplatte (2.2) und auflegen auf die erste halbierte Faserplatte (2.1) mittels eines Vakuumübersetzers.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer aus Faserplatten bestehenden Rückwand für Möbel mit mindestens einer beschichteten Sichtseite.
  • Zu den Faserplatten zählen alle unter Verwendung lignocellulosischer Fasern hergestellte Platten, zum Beispiel Hartfaserplatten oder mitteldichte Faserplatten (MDF). Solche Platten werden zum Beispiel als Schrankrückwände verwendet. Derartige Faserplatten weisen dabei eine Stärke von etwa 2,5 mm auf. So ist beispielsweise aus dem Stand der Technik bekannt, Schrankrückwände aus einzelnen Faserplatten aufzubauen, die durch separate Verbindungselemente miteinander verbunden und fixiert wurden. So wird in der DE 838 361 C vorgeschlagen, eine Rückwand aus der die miteinander zu verbindenden Faserplattenteile herzustellen, die zunächst mit einer Nuten zu versehen sind, wobei die Nuten dann von einem Klebeband überdeckt werden. Dieses Verfahren ist für die Herstellung von Möbelrückwänden ungeeignet. Es kann nicht für Platten mit mindestens einer Sichtseite angewendet werden, da bei. Durchführung dieses Verfahrens beide Oberflächen der Platte bearbeitet werden.
  • Zu dem ist aus dem Stand der Technik ein Holzwandteil gemäß der DE 200 09 333 U1 bekannt, dessen Holzwandteile mittels einer Nut-Feder-Verbindung verbindbar sind, wobei in der Verbindung ein Stabilisierungselement vorhanden ist. Gemäß der DE 696 05 621 T2 wird ein vorgefertigter Schrank beschrieben, der eine faltbare, aus einem Stück gefertigte Rückwand umfasst. Weiter wird zum Stand der Technik noch auf die DE 198 35 168 C1 verwiesen, die eine Maschinen mit mehreren Stationen zum Bearbeitung von plattenförmigen Werkstücken zeigt.
  • Ein anderes Verfahren wird in der DE 44 18 274 beschrieben, das zum Herstellung von faltbaren Rückwänden für Möbel, also für Faserplatten mit mindestens einer Sichtseite, geeignet ist. Bei diesem Verfahren wird zunächst eine die Faserplattenfläche teilende Nut in die Rückseite gefräst, in die ein Kleber aufgetragen wird, wobei dann durch Bearbeiten der Sichtseite der Boden der Nut durchtrennt wird. Die durch den Kleber verbundenen Plattenteile werden dann gefaltet, so dass die Sichtseiten zueinander gekehrt sind. Dieses Verfahren ist sehr aufwendig in der Durchführung. Das Bearbeiten der Faserplatten auf der Sichtseite – ohne Beschädigung der Nut mit dem Kleber – ist kaum möglich, ohne dass es zu Schäden auf der Sichtseite der Faserplatte oder am Kleber kommt. Das Falten der Faserplattenteile nach Aufbringen des Klebers und Fräsen der zweiten Nut führt häufig schon zu Schäden am Kleber. Ein ordnungsgemäßes Auffalten der Faserplattenteile ist dann nicht mehr möglich.
  • Außerdem wird es bei diesem Verfahren mit einem aufzutragenden Kleber als Nachteil angesehen, dass die Fertigungsgeschwindigkeit abhängig ist von der Aushärtzeit des aufgebrachten Klebers.
  • Als Nachteilig wird es hierbei auch angesehen, dass der die Plattenelemente verbindende Klebestreifen insbesondere im Fugenbereich zur Sichtfläche der verbindenden Plattenelemente sichtbar verbleibt, weil insbesondere die Schwenkachse, die durch den Klebestreifen gebildet wird, auf der Sichtseite der Plattenelemente zu liegen kommt. Nachteilig ist hierbei, dass bei dieser Ausführungsform der die Plattenelemente verbindende Klebestreifen eine Transparentwirkung aufweist, so dass Lichteinwirkungen durch den Klebestreifen auf der Sichtseite der Plattenelemente wahrnehmbar sind.
  • Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Herstellen einer aus Faserplatten bestehenden Rückwand für Möbel bereit zu stellen, das einerseits ein kleberloses Verbinden von Faserplatten an der Schrankrückwand ermöglicht, wobei andererseits eine Verbindung zwischen den Faserplatten bereit gestellt werden soll, die die aufgeführten Nachteile überwindet.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Um beispielsweise eine von ihrem Maß auf eine Schrankwand bestimmte Rückwandfläche für die anschließende Montage bereitzustellen, wird zunächst eine großflächige Faserplatte mittels einer Mittelschnittsäge halbiert. Ist die Faserplatte halbiert, so wird in der Anlage gemäß dem Verfahren zunächst eine Vereinzelung vorgenommen, die folgende Verfahrenszwischenschritte umfasst:
    Hierbei wird zunächst in Förderrichtung die rechte halbierte Faserplatte in eine Kantenbearbeitungsmaschine eingefahren. In dieser Kantenbearbeitungsmaschine wird die halbierte Faserplatte zunächst beidseitig besäumt, wobei dann eine Profilierungsfräse die Seitenkante derart bearbeitet, dass sie geeignet ist für eine steckbare Formschlussverbindung zu einer angrenzenden korrespondierenden zweiten Faserplatte. Hat die erste halbierte Faserplatte die Bearbeitungsstation verlassen, rückt die halbierte zweite Faserplatte nach, wobei dann mittels eines Verschiebemechanismus die zweite halbierte Faserplatte in die Förderfahrbahn der ersten halbierten Faserplatte verschoben wird. Eine entsprechende Bearbeitung der zweiten halbierten Faserplatte erfolgt dann, wie beschrieben für die erste, in der Kantenbearbeitungsstation.
  • Die bearbeiteten halbierten Faserplatten verlassen dann jeweils die Kantenbearbeitungsstation über eine Beschleunigungsrollbahn. Dann erfolgt in einer weiteren Station ein Wenden, wo entsprechend die Ausrichtung der Sichtseiten bzw. der nicht beschichteten Rückseite vorgenommen wird, damit für den Versand entsprechend die Sichtseiten beim Aufeinanderlegen zur Anlage kommen, was durch einen Vakuumsetzer erfolgt.
  • Dabei ist es von besonderem Vorteil, dass in der Bearbeitungsstation wahlweise eine einseitige Kantenprofilierung bzw. eine zweiseitige Kantenprofilierung möglich ist. Es kann also beidseits eine kleberlose Formschlussverbindung an den halbierten Faserplatten vorgenommen werden, wenn eine Rückwandsektion aus drei Hartfaserplatten oder vier Faserplatten gebildet wird. Es versteht sich von selbst, dass, wenn beispielsweise drei Faserplatten eine Rückwandsektion bilden, nur das Mittelteil eine beidseitige Kantenprofilierung aufweisen muss.
  • Um insbesondere die kleberfreie steckbare Verbindung von für Schrankwände zu verwendenden Hartfaserplatten zu ermöglichen, wird nach der Erfindung vorgeschlagen, dass eine Seitenkante der Faserplatte mit einer Federprofilierung versehen wird und wobei die korrespondierende Seitenkante der angrenzenden Faserplatte mit einer Nutprofilierung versehen wird. Aufgrund dieser Ausbildung wird erreicht, dass ein einfaches kleberloses Zusammenstecken einzelner Plattensegmenten über die gesamte Kantenlänge des Formschlusses möglich ist. Somit wird ebenfalls in vorteilhafter Weise erreicht, dass insbesondere die beschichtete Seite infolge der Formschlussverbindung derart zusammengefügt werden kann, dass zwar noch die Andeutung eines Überganges erkennbar ist, jedoch die Fläche eine geschlossene Einheit einnimmt, als wäre es dem Anschein nach ein Flächenelement.
  • Zum anderen kann die Aufgabe dadurch gelöst, dass eine Formschlussverbindung für eine aus wenigsten zwei Faserplatten bestehende Rückwand für Möbel mit mindestens einer beschichteten Sichtseite bereitgestellt wird, bei der eine Seitenkante einer Faserplatte die Profi lierung einer Feder und die andere korrespondierende Seitenkante einer zweiten Faserplatte die Profilierung einer Nut aufweist. Dabei ist die Feder bzw. die Nut in ihrer Länge bzw. in ihrer Tiefe derart bemessen, dass die Kanten des Federansatzes im gesteckten Zustand mit den freien Schenkeln der Nut zur Anlage kommen. Also eine Toleranz bei der Bemessung der Feder bzw. der Nut vorhanden ist, damit sichergestellt ist, dass die Kante des Federansatzes sowie die Stirnseite des freien Schenkels eine Stossverbindung eingehen, wenn die Faserplatten zusammengefügt werden.
  • Dabei kann nach einer besonderen Ausführung der Erfindung eine der Kanten gegenüber der anderen Kante zurückspringen. Hierbei können gegebenenfalls die Kanten mit einem Hinterschnitt versehen sein. Der Hinterschnitt selbst kann hierbei vorzugsweise einen Winkel bis zu 65° einnehmen. Aufgrund dieser Ausbildung wird erreicht, dass infolge des Hinterschnitts im Bereich des Federansatzes eine Art Verzahnung in der Fläche mit dem nutförmigen Gegenstück erreicht wird. Dadurch wird auch in der Fläche ein nicht mehr wahrnehmbarer Übergang zwischen den zusammengefügten Faserplatten geschaffen, der völlig lichtundurchlässig ist. Dabei nimmt der Hinterschnitt vorzugsweise einen. Winkel von bis zu 65° ein. Um insbesondere neben der Nut-Federverbindung die Verzahnungsverbindung zu unterstützen, ist eine der Kanten um einen Betrag gegenüber der anderen Kante versetzt angeordnet. Somit ergibt sich auch eine quasi Formschlussverbindung in der Fläche der zueinander stehenden Faserplatten. In zweckmäßiger Weise sind die die Nuten bildenden freien Schenkel stirnseitig angefasst. Dabei nimmt der Faserschnitt vorzugsweise ebenfalls einen Winkel bis zu 65° ein, so dass eine Korrespondenz geschaffen wird zu dem Hinterschnitt der Kanten des Federansatzes. Um insbesondere die in der Fläche wirkende Verzahnung zu erreichen, ist der eine freie Schenkel der Nut um einen Betrag kürzer ausgebildet, als der andere Schenkel.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der nachstehenden 1 bis 4 näher erläutert; dabei zeigen:
  • 1: Eine Draufsicht auf eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zum Herstellen einer aus Faserplatten bestehenden Rückwand für Möbel, gemäß der Erfindung;
  • 2: Unterschiedliche Seitenansichten von Variationen von Faserplattenrückwänden;
  • 3: Eine besondere Ausführungsform gemäß der Erfindung in geschnittener Seitenansicht einer Federfräsung an einer Faserplatte; und
  • 4: Eine entsprechend korrespondierende Nutfräsung an einer Seitenkante einer Faserplatte.
  • Die 1 zeigt in der Draufsicht eine Vorrichtung bzw. Anlage 1 mittels der Faserplatten 2 hergestellt werden können, die insbesondere zur Verwendung für Möbelrückwände Verwendung finden. Die Faserplatte 2 umfasst dabei eine mit einem nicht näher dargestellten Dekor beschichtete Sichtseite 3.1 und eine unbeschichtete Rückseite 3.2. Gemäß der in der 1 eingezeichneten Pfeilrichtung erfolgt einerseits die Förderung bzw. die Bearbeitung der Faserplatten 2. Es versteht sich von selbst dass die in der 1 dargestellten versetzt angeordneten Anlagenteile hintereinander angeordnet sind zur Bildung einer geraden Förderlinie.
  • Wie zu erkennen ist, wird zunächst auf einen Tisch 4 durch einen Stapler 5 eine Palette mit Faserplatten 2 aufgesetzt, wobei von diesem Faserplatten-Stapel entsprechend sich die Beschickung der Anlage 1 gemäß dem Pfeil vollzieht. Somit wird – nach dem ein Stapel auf dem Tisch 4 aufliegt – der Stapel vereinzelt. Hierbei wird die einzelne Faserplatte 2 auf den Förderweg 5.1 aufgelegt, wobei im Bereich des Förderweges 5.1 ein halbieren der Faserplatte 2 mittels einer Mittelsäge 6 erfolgt. Die geteilte Faserplatte 2 teilt sich dann in eine linke Faserplatte 2.1 und in eine rechte Faserplatte 2.2 auf, wobei, wie aus der 1 aus der Draufsicht zu erkennen ist, die rechte Faserplatte 2.2 weiter gefördert wird, bis sie in eine Kantenbearbeitungsstation 7 gelangt. In der Kantenbearbeitungsstation 7 sind beidseitig Fräsen 8.1, 8.2 und Sägen 9.1, 9.2 angeordnet, die insbesondere die Kantenbearbeitung vornehmen. Dabei erfolgt in der Kantenbearbeitungsstation 7 zunächst ein beidseitiges Besäumen der Seitenkanten 10.1 und 10.2 vorgenommen, wobei nach dem Besäumen zur Herstellung einer steckbaren Formschlussverbindung, wie sie sich in der 2 darstellt, das Profilieren der Seitenkanten 10.1 bzw. 10.2 erfolgt.
  • Nach der Bearbeitung der Seitenkante 10.1 und 10.2 der einzelnen Faserplatte 2.1 und 2.2 gelangen die Faserplatten 2.1 und 2.2 auf eine Beschleunigungsrollbahn 11, wobei sie dann auf eine Wendestation 12 gelangen. Die Wendestation 12 wendet dabei jeweils nur die nachlaufende Faserplatte 2.2, um auf diese Weise die entsprechende Sichtseite 3.1/Rückseite 3.2 derart auszurichten, dass in einer Zusammenlegestation 13 jeweils Sichtseite 3.1/Rückseite 3.2 zur Anlage kommen, um auf diese Weise dann die bearbeiteten Faserplatten 2.1 und 2.2 derart aufeinander legen zu können, dass beispielsweise die Sichtseiten 3.1 nach innen liegen. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass die Sichtseiten 3.1 für den Versand unbeschädigt bleiben. Die Zusammenlegestation 13 – in Verbindung mit der Wendestation 12 – ist dabei als parallel angeordnete Rollenförderer 14.1 und 14.2 ausgebildet, wobei in der vorgeschalteten Wendestation 12 zwischen den Rollen Schwenkbügel oder Schwenkstangen 15 vorgesehen sind, die aus der Förderebene herausschwenken um die Faserplatte 2.2 zu wenden und auf den Rollenförderer 14.2 abzulegen. Die gewendete Faserplatte 2.2 wird dann auf dem Rollenförderer 14.2 zur Zusammenlegestation 13 verbracht, wo mittels einer Brücke 16, die mit Sauggreifern 17 ausgestattet ist, das Aufeinanderlegen von Faserplatte 2.1 und Faserplatte 2.2 erfolgt.
  • Der Zusammenlegestation 13 ist eine sogenannte Entnahmestation 18 nachgeschaltet, wo dann die versandfertigen Platten wieder für die Staplerentnahme vorgehalten werden. Gemäß dem Verfahren bzw. auch gemäß der Vorrichtung 1 wird es ermöglicht, dass in der Bearbeitungsstation 7 wahlweise eine einseitige Kantenprofilierung bzw. eine zweiseitige Kantenprofilierung möglich ist. Dabei wird eine Seitenkante 10.1 der Faserplatte 2.1 bzw. 2.2 mit einer Federprofilierung 19 versehen, und wobei die gegenüberliegende Seitenkante 10.2 der Faserplatte 2.1 bzw. 2.2 mit einer Nutprofilierung 20 versehen wird. Es versteht sich von selbst, dass wenn beispielsweise eine Schrankrückwand bestückt werden, die hinsichtlich ihrer Erstreckung mit zwei Fa serplatten 2.1 und 2.2 auskommt, bedarf es nur der Profilierung einer Seitenkante, also einer Nut 21 auf der einen Faserplatte 2.1 und einer Feder 22 auf der entsprechend korrespondierenden Seitenkante der anderen Faserplatte 2.2. Stellt sich jedoch die Rückwand entsprechend größer dar, und es bedarf beispielsweise drei Faserplatten, so ist insbesondere das Mittelteil 23 jeweils beidseitig mit einer Profilierung zu versehen. Entsprechendes gilt dann auch für vier Faserplatten, wobei insbesondere die zwei Mittleren entsprechend mit beiseitigen Profilierungen ausgestattet sind, dargestellt in der 2.
  • Die 3 und 4 zeigen insbesondere eine weitergebildete Ausführungsform einer steckbaren Formschlussverbindung in vergrößerter Form, wobei eine Seitenkante 10.1 einer Faserplatte 2 die Profilierung einer Feder 22 und die andere korrespondierende Seitenkante 10.2 einer zweiten Faserplatte 2 die Profilierung einer Nut 21 aufweist. Wie aus der 3 zu erkennen ist, sind die zurückspringenden Kanten 24.1 und 24.2 des Federansatzes 25 mit einem Hinterschnitt 26.1 und 26.2 versehen. Der Hinterschnitt 26.1 bzw. 26.2 nimmt dabei vorzugsweise einen Winkel von 65° ein. Wie aus der 3 deutlich zu erkennen ist, ist dabei eine der Kanten 24.1 um einen Betrag gegenüber der anderen Kante 24.2 versetzt angeordnet. Das heißt, die eine springt gegenüber der anderen vor. Entsprechend ist auch das Nutprofil 20 ausgebildet, welches zu dem Federprofil 19 korrespondierend ausgebildet ist. Dabei sind die die Nut 21 bildenden freien Schenkel 27.1 und 27.2 stirnseitig angefasst, wobei der Fasenschnitt ebenfalls vorzugsweise einen Winkel bis zu 65° einnimmt. Dabei ist, um insbesondere den Formschluss in seiner Verzahnung zu vervollständigen, der eine freie Schenkel 27.1 der Nut 21 um einen Betrag kürzer ausgebildet, als der andere Schenkel 27.2. Es versteht sich nun von selbst, dass wenn die Feder 22 in die Nut 21 eingefügt wird, die entsprechenden Schenkel 27.1 und 27.2 mit ihrer Anfassung in den Hinterschnitt 26.1 und 26.2 des Federansatzes 25 greifen, so dass selbst im Kantenbereich sich eine Überlappung in der Fläche ergibt, was zu einer nicht mehr wahrnehmbaren Längsverbindung der zueinander stehenden Faserplatten 2.1 und 2.2 führt.

Claims (12)

  1. Verfahren zum Herstellen einer aus Faserplatten bestehenden Rückwand für Möbel mit mindestens einer beschichteten Sichtseite gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte: – halbieren einer Faserplatte (2) mittels einer Mittelschnittsäge (6), – vereinzeln der halbierten Faserplatte (2.1) und (2.2) für die Kantenbearbeitungsstation (7), – beidseitiges Besäumen der Seitenkanten (10.1) und (10.2), – profilieren der Seitenkanten (10.1, 10.2) zur Herstellung einer steckbaren Formschlussverbindung wenigstens zweier Faserplatten (2.1) und (2.2), – beschleunigen der Faserplatte (2.1) und (2.2) auf einer Beschleunigungsrollbahn (11), – wenden jeder zweiten halbierten Faserplatte (2.2) und auflegen auf die erste halbierte Faserplatte (2.1) mittels eines Vakuumübersetzers.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Bearbeitungsstation (7) wahlweise eine einseitige Kantenprofilierung bzw. eine zweiseitige Kantenprofilierung möglich ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Seitenkante (10.1) der Faserplatte (2.1) mit einer Federprofilierung (19) versehen wird, und wobei die gegenüberliegende Seitenkante (10.2) der Faserplatte (2.1) mit einer Nutprofilierung (20) versehen wird.
  4. Formschlussverbindung für eine aus wenigstens zwei Faserplatten bestehende Rückwand für Möbel mit mindestens einer beschichteten Sichtseite, dadurch gekennzeichnet, dass eine Seitenkante (10.1) einer Faserplatte (2.1) die Profilierung einer Feder (22) und die andere korrespondierende Seitenkante (10.2) einer zweiten Faserplatte (2.2) die Profilierung einer Nut (21) aufweist.
  5. Formschlussverbindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (22) bzw. die Nut (21) in ihrer Länge bzw. in ihrer Tiefe derart bemessen ist, dass die Kanten (24.1) und (24.2) des Federansatzes (25) im gesteckten Zustand mit den freien Schenkeln (27.1) und (27.2) zur Anlage kommen.
  6. Formschlussverbindung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Kanten (24.1) gegenüber der anderen Kante (24.2) zurückspringt.
  7. Formschlussverbindung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanten (24.1, 24.2) mit einem Hinterschnitt (26.1) und (26.2) versehen sind.
  8. Formschlussverbindung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Hinterschnitt (26.1, 26.2) vorzugsweise einen Winkel bis zu 65° einnimmt.
  9. Formschlussverbindung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kante (24.1) um einen Betrag gegenüber der anderen Kante (24.2) versetzt angeordnet ist.
  10. Formschlussverbindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die die Nut (21) bildenden freien Schenkel (27.1) und (27.2) stirnseitig angefasst sind.
  11. Formschlussverbindung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet. dass der Fasenschnitt vorzugsweise ebenfalls einen Winkel bis zu 65° einnimmt.
  12. Formschlussverbindung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der eine freie Schenkel (27.1) um einen Betrag kürzer ausgebildet ist als der andere Schenkel (27.2).
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