DE10341705B4 - Anordnung zum Betrieb eines elektrisch verstellbaren Sitz- und/oder Liegemöbels - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Betrieb eines elektrisch verstellbare Sitz- und/oder Liegemöbel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Heutige Sitz- und oder Liegemöbel können mit elektrischen Verstellantrieben ausgestattet sein. Eine elektrische Schaltung zur Ansteuerung der Antriebe ist beispielsweise in der gattungsbildenden europäischen Patentschrift
EP 0615667 B2 beschrieben. Durch die dort angegebene Anordnung zur Versorgungsstromfreischaltung von Steuereinrichtungen kann mit einfachen technischen Mitteln und ohne zusätzliche manuelle Schaltvorgänge eine Trennung vom Netz während der Zeiten erfolgen, in welchen keine Steuerfunktionen auszuführen sind. - Bei der angegebenen Anordnung zur Versorgungsstromfreischaltung des Standes der Technik wird die Betriebsspannung an einen Stellmotor über ein Relais angelegt, wobei die Relaisspule über einen Tastschalter, der einen einzelnen Schaltkontakt aufweist, am Betriebspotential liegt. Daneben ist ein weiteres Relais vorgesehen, das in der Netzzuleitung zum Transformator angeordnet ist und das auch über den angegebenen Tastschalter betätigt wird. Diese Tastschaltung befindet sich in der Regel an einem Handbedienelement, das über ein Kabel mit den weiteren Elementen der elektrischen Schaltungsanordnung verbunden ist. Tritt jedoch ein Defekt wie ein Kurzschluss, beispielsweise im Kabel oder in dem Tastschalter auf, können hierdurch unerwünschte Steuerungsfunktionen ausgelöst werden.
- Die Offenlegungsschritt
EP 1337023 A2 betrifft eine Steuerungsanordnung für mit elektrischer Spannung betriebene, mehrere Funktions-Stelleneinrichtungen aufweisende Geräte, die über einen mit der Netzfreischaltungseinrichtung versehenen netzabhängigen Transformator gespeist werden. Eine Schalteinheit dient zur Steuerung der Funktions-Stelleneinrichtungen sowie der Netzfreischaltungseinrichtung des zu steuernden Gerätes. - Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Anordnung zum Betrieb eines elektrisch betätigbaren Sitz- und/oder Liegemöbels mit einer Vorrichtung zur Versorgungsstromfreischaltung von Steuerungseinrichtungen bereitzustellen, die höheren Sicherheitsstandards als herkömmliche Anordnungen genügt, jedoch in der Handhabung einfach zu bedienen ist.
- Diese Aufgabe löst die Erfindung schon mit einer Anordnung zum Betrieb eines elektrisch betätigbaren Sitz- und/oder Liegemöbels mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Dabei weist die Anordnung eine Vorrichtung zur Versorgungsstromfreischaltung von Steuereinrichtungen auf, die mit einer ersten netzgebundenen Spannungsquelle zur Bereitstellung eines Betriebspotentials für einen Stellmotor verbunden sind. Ein erstes Relais ist umfasst, welches primär- oder sekundärseitig zu einem Netztransformator angeordnet ist, wobei sich das Relais im nichterregten Zustand in einer Aus-Stellung befindet. Eine Hilfsspannungsquelle ist mit dem Steuereingang des Relais verbindbar zur Freigabe der Versorgung an die Steuereinrichtung. Die Anordnung umfasst ein Schaltmittel, das zwei voneinander unabhängige Schaltkontakte zum gleichzeitigen Auslösen der Schaltvorgänge aufweist, wobei die Schaltkontakte durch einen oder zwei Tastschalter betätigbar sind. Dabei ist der erste Schaltkontakt zur Aufschaltung der Hilfsspannungsquelle an den Steuereingang des ersten Relais und der zweite Schaltkontakt zum Anlegen des Betriebspotentials an den Stellmotor auslösbar. „Gleichzeitiges Auslösen der Schaltvorgänge” bedeutet, das die Kontakte zu einem bestimmten Zeitpunkt beide ausgelöst sind, um die angegebenen Aktionen zu starten, es ist jedoch sehr wohl möglich, das beide Schaltkontakte zu unterschiedlichen Zeitpunkten in den Auslösezustand übergehen. In jedem Fall, muss dafür gesorgt sein, dass beim Abruf einer Steuerfunktion durch den zweiten Schaltkontakt die Versorgungsstromfreischaltung der Steuereinrichtungen vorliegt. Die erfindungsgemäße Anordnung zeichnet sich dadurch aus, dass eine zweite netzgebundene Spannungsquelle vorgesehen ist, die mit dem Steuereingang des ersten Relais über einen Schalter verbundenen ist, wobei erste und zweite Spannungsquellen unabhängig voneinander angeordnet und durch Abgriff einer Sekundärwicklung eines Transformators gebildet sind und wobei dem Steuereingang des ersten Relais ein Steuereingang eines zweites Relais parallel oder in Reihe geschaltet ist, das sekundärseitig im Stromkreis der ersten Spannungsquelle angeordnet ist und sich im nicht erregten Zustand in einer Aus-Stellung befindet.
- Durch die erfindungsgemäße Gestaltung der Anordnung wird erreicht, dass das Auftreten eines einzelnen Fehlers, insbesondere im Bereich eines Handbedienelementes zur Abrufung von Steuerfunktionen keine unerwünschten Funktionen ausgelöst werden, wenn ein einzelner Fehler auftritt. Beispielsweise wird bei einem Kurzschluss im ersten Schaltkontakt, welcher den Versorgungsstrom für die Steuereinrichtungen freigibt, nicht automatisch und fehlerhaft ein Stellmotor angesteuert. Auch ein Kurzschluss im zweiten Schaltkontakt führt nicht automatisch zu einer Verstellung des Motors, da der Versorgungsstrom für die Steuereinrichtungen durch den angegebenen Fehler nicht freigegeben ist, solange der erste Schaltkontakt nicht betätigt ist. Darüber hinaus kann durch die erfindungsgemäße Gestaltung der Anordnung erreicht werden, das trotz Einhaltung einer Erstfehlersicherheit sowohl die Versorgungsstromfreischaltung für die Steuereinrichtungen als auch die Funktionsauslösung von einem Handbedienelement erfolgen kann.
- Durch das Vorsehen einer Spannungsquelle für den Steuereingang des ersten Relais und einer getrennten Spannungsquelle für die Bereitstellung des Betriebspotentials des Motors umfasst die Anordnung zwei im wesentlichen unabhängige Stromkreise, die eine nochmalige Verbesserung der Erstfehlersicherheit der erfindungsgemäßen Anordnung bereitstellt. Tritt beispielsweise ein Fehler in einem der beiden Stromkreise auf, hat dies in der Regel keinen Einfluss auf den anderen Stromkreis, sodass eine Fehlerbeeinflussung im Wesentlichen ausgeschlossen werden kann.
- Um zu verhindern, dass sich eine Batterie beim Auftritt eines Fehlers im ersten Schaltkontakt, beispielsweise durch einen Kurzschluss, unbeabsichtigt über den Stellmotor entlädt und damit eine ungewollte Funktion ausführt, ist vorgesehen, dass dem Steuereingang des ersten Relais ein Steuereingang eines zweiten Relais parallel oder in der Reihe geschaltet ist, wobei das zweite Relais sekundärseitig im Stromkreis der ersten Spannungsquelle angeordnet ist und sich im nichterregten Zustand in einer Aus-Stellung befindet, in welcher es eine Parallelschaltung von erster netzgebundener Spannungsquelle und Batterie vom Stellmotor trennt.
- Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Um einen Leerlaufstrom im Netztransformator während Zeiten zu vermeiden, in welchen die Anordnung nicht benutzt wird, kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung zur Versorgungsstromfreischaltung von Steuereinrichtungen zur Netzfreischaltung der Steuereinrichtungen ausgebildet ist, wobei das erste Relais räumlich getrennt von den Steuereinrichtungen und primärseitig zum Transformator angeordnet ist. Durch diese konstruktive Maß-Transformator hervorgerufene Gefahrenpotential im Hinblick auf Brand oder elektrischen Schlag stark vermindert werden.
- Das Handbedienelement kann sowohl über eine Luftschnittstelle als auch drahtgebunden an dem restlichen Teil der elektrischen Anordnung angekoppelt sein. Eine nichtdrahtgebundene Kopplung kann dabei eine Infrarot- oder auch eine Funkverbindung umfassen.
- Bei der drahtgebundenen Verbindung des Handbedienelementes mit der restlichen Schaltung der Anordnung ist es zweckmäßig, wenn im Verbindungskabel für beide Schaltkontakte des Schaltmittels jeweils eine Eingangs- und eine Ausgangsleitung vorgesehen ist, Ein Defekt im Kabel, welcher nur eine oder beide Leitungen eines einzelnen Schaltkontaktes betrifft, führt demnach auch nicht zu einer Fehlfunktion des Sitz- und/oder Liegemöbels.
- Eine Fehlersicherheit kann erreicht werden, wenn zur Erzeugung der notwendigen Betriebsspannungen ein Netztransformator verwendet wird, der zumindest zwei Sekundärwicklungen aufweist zur Erzeugung der ersten Spannungsquelle, zur Bereitstellung eines Betriebspotentials für den Motor und zur Erzeugung einer zweiten Spannungsquelle, welche mit dem Steuereingang des ersten Relais mittels des ersten Schalters verbindbar ist. Erst wenn ein Fehler im Netztrafo auftritt, welcher Einfluss auf beide Sekundärwicklungen des Transformators hat, sind beide Stromkreise betroffen. Insofern ist es besonders vorteilhaft, wenn für beide der netzgebundenen Spannungsquellen jeweils ein eigener Transformator vorgesehen ist, wobei beide Transformatoren durch das erste Relais vom Netz abgetrennt sind, wenn sich das Relais in der Aus-Stellung, d. h. in der Ruhestellung befindet und primärseitig zum Transformator angeordnet ist.
- Es kann zweckmäßig sein, beiden netzgebundenen Spannungsquellen, die durch den Transformator und einen nachgeschalteten Gleichrichter gebildet sind, einen Kondensator zur Glättung der vom Gleichrichter gelieferten Spannung parallel zu schalten. Diese Kondensatoren können darüber hinaus die Funktion eines Energiespeichers aufweisen, um auch zu Zeitpunkten, an welchen die Netzspannung von der Anordnung getrennt ist, Betriebsfunktionen wie das Schließen des ersten Relais zum Anlegen der Netzspannung an den Transformator bereitzustellen. Um diese Betriebsfunktionen auch zur Verfügung stellen zu können, wenn die Kondensatoren beispielsweise aufgrund ihrer Leckströme entladen sind, kann vorgesehen sein, dass eine Batterie sowohl der ersten als auch der zweiten netzgebundenen Spannungsquelle über Dioden parallel angeschlossen ist.
- Je nach Ausführungsform können die Steuereinrichtungen durch mehrere zweite, als Motorfunktionsschalter arbeitende Schaltkontakte ausgebildet sein, die entweder direkt oder über ein zusätzliches Relais das Betriebspotential an den Motor leiten. Dabei ist jedem der zweiten Schaltkontakte jeweils zur Bildung eines obigen Schaltmittels ein erster Schaltkontakt zugeordnet. Beispielsweise ist es möglich, dass in dem Bedienteil ein einzelner Schalter mit einem ersten Schaltkontakt angeordnet ist und zum Abrufen einer Steuerfunktion für die Verstellung eines Stellmotors einer der Schalter mit einem zweiten Schaltkontakt gedrückt werden muss. Es kann jedoch auch sein, dass am Handbedienteil für jeden zweiten Schaltkontakt ein zugeordneter erster Schaltkontakt vorgesehen ist. Elektronisch sind in diesem Fall alle ersten Schaltkontakte elektrisch parallel angeordnet.
- Die Erfindung kann prinzipiell mit allen möglichen Tastschaltern umgesetzt werden. Es sind nicht nur mechanische Tastschalter sondern auch induktive oder kapazitive Schalter einsetzbar. Um Fehlfunktionen zu vermeiden, sind jedoch grundsätzlich mechanische Schalter zu bevorzugen. Ergonomisch besonders günstig ist die Anordnung eines einzelnen Schalters mit einem ersten, Schaltkontakt an einer Seite eines Handbedienteils, während die zweiten Schalter mit dem zweiten Schaltkontakt, welche zur Ansteuerung des Stellmotors dienen, auf der flachen Seite des Handbedienteils angeordnet sein können. Der Begriff „Handbedienteil„ bezeichnet dabei eine Einrichtung, welches vom Benutzer für die Betätigung i. d. R. in die Hand genommen wird.
- Um eine besonders einfache Bedienung der beiden zugeordneten, ein Schaltelement bildenden Schaltkontakte bereitzustellen, kann vorgesehen sein, dass das Schaltmittel ein Betätigungselement umfasst, welches bei der Betätigung direkt oder indirekt sowohl auf den ersten als auch auf den zweiten Schaltkontakt zur Auslösung der beiden Schaltkontakte einwirkt. Dieses konstruktive Merkmal lässt sich besonders einfach bei mechanisch auslösbaren Schaltern ansetzen. Das Schaltmittel kann derartig aufgebaut sein, dass abhängig von der Betätigung des Schaltmittels einer der beiden Schaltkontakte gegenüber dem anderen zeitverzögert ausgelöst wird. Dies kann insbesondere schaltungstechnische Vorteile bringen.
- Es kann zweckmäßig sein, dass die beiden Schaltkontakte so zueinander angeordnet sind, das bei der Betätigung des einen Schaltkontaktes dieser eine mechanische Kraft auf den zweiten Schaltkontakt ausgeübt wird, sodass auch der zweite Schaltkontakt ausgelöst wird.
- In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform mit einem geringeren Platzbedarf ist das Schaltmittel in einer Stapelbauweise ausgebildet und weist einen mechanischen Betätiger, einen in Betätigungsrichtung auslenkbaren Folienschalter mit einem schaltbaren Folienkontakt sowie einen unter der Folie angeordneten, mit einem Stößel versehenen Druckschalter mit einem schaltbaren Kontakt auf. Die in Betätigungseinrichtung übereinander angeordneten Bauelemente stehen in einer solchen mechanischen Wirkverbindung zueinander, dass bei einer Auslösung des Betätigers dieser auf die Schaltfolie zur Auslösung des Schaltfolienkontaktes drückt, wodurch sich die Schaltfolie verbiegt und gegen den Stößel zur Auslösung des Druckschalters drückt. Sind mehrere dieser Schaltmittel im Handbedienteil zur Ansteuerung von mehreren Motoren umfasst, können die ersten Schaltkontakte für alle Schaltmittel in Form einer Schaltmatte vorgesehen sein, die in einer Ebene eine Vielzahl von Folienschaltern bereitstellt. Erfindungsgemäß ist in dieser Ausführung jedem Folienkontakt der Schaltmatte ein mechanischer Betätiger und ein Druckschalter in Betätigungsrichtung zur Ausbildung des beschriebenen Schaltmittels in Stapelbauweise zugeordnet. Diese Druckschalter stellen jeweils den zweiten Schaltkontakt für das jeweilige Schaltmittel bereit.
- Ein Schaltmittel mit einer sehr geringen Ausfallrate wird gebildet durch einen mechanischen Betätiger, der auf zugeordnete Betätigungselemente von zwei im wesentlichen nebeneinander angeordneten Testschaltern bewegbar ist zur Auslösung der beiden Schalter. Dabei können beide Schalter beispielsweise als Druckschalter mit einem Stößel ausgebildet sein, wobei die Stößel je nach Ausführung durch den mechanischen Betätiger entweder gleichzeitig oder seitlich nacheinander betätigt werden, wodurch die Schalter entsprechend zeitlich beabstandet oder gleichzeitig ausgelöst werden.
- Um die Verwendung des Handbedienelementes zum Ansteuern der Stellmotoren zentral zu unterbinden, kann vorgesehen sein, dass im Handbedienelement ein Verriegelungsschalter, beispielsweise in Form eines Schlüsselschalters elektrisch in Reihe zu allen ersten Schaltern vorgesehen ist. Dieser Verriegelungsschalter verhindert trotz Betätigung eines der ersten Schaltkontakte und des zugeordneten zweiten Schaltkontaktes die Anlegung einer Spannung an dem Steuereingang des ersten Relais und damit die Erzeugung einer Betriebsspannung für den beziehungsweise die Stellmotoren.
- Die Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, wobei
-
1 in einer Prinzipskizze den Aufbau einer erfindungsgemäßen Anordnung zum Betrieb eines elektrisch betätigbaren Sitz- und/oder Liegemöbels und -
2 eine Ausführungsform eines Schaltmittels für die in1 dargestellte Anordnung zeigt. - In
1 ist eine erfindungsgemäße Anordnung zum Betrieb eines elektrisch betätigbaren Sitz- und/oder Liegemöbels in einer Prinzipskizze dargestellt. Zur Verdeutlichung des realen Aufbaus ist die Schaltung in vier Abschnitte A bis D aufgeteilt. - A betrifft das Handbedienteil, welches über ein Kabel im Abschnitt B mit dem Rest der Schaltungsanordnung C verbunden ist. Der Abschnitt D bezeichnet den Teil vom primärseitigen Anschluss des Trafos an das Netz, welcher im wesentlichen die Netzzuführung, d. h. ein Netzkabel sowie das Relais
2a aufweist. Die Anordnung umfasst im einzelnen einen Transformator1 mit einer Primärwindung1a und zwei Sekundärwindungen1b ,1c , welche zur Erzeugung von zwei netzgebundenen Spannungsquellen dienen. Die erste ergibt sich durch Abgriff der Reihenschaltung der Sekundärwicklungen und Zuführung der umgesetzten Netzspannung an einen Gleichrichter8 , dessen Ausgang ein Speicherkondensator9 parallel geschaltet ist. Die zweite netzgebundene Spannungsquelle wird durch Abgriff der umgesetzten Netzspannung von einem der Sekundärwicklungen und Zuführung zu einem Gleichrichter3 erzeugt, dessen Ausgang wiederum ein Speicherkondensator4 parallel geschaltet ist. Die von beiden netzgebundenen Spannungsquellen verlaufenden Stromkreise sind unabhängig voneinander. Der Stromkreis, welcher dem Speicherkondensator4 zugeordnet ist, verläuft über eine Steuerspule2b eines zweipoligen Relais, wobei das Relais primärseitig in der Netzzuführung des Transformators1 angeordnet ist. Der Stromkreis verläuft zum Handbedienteil20 über einen als erster Schaltkontakt arbeitender Tastschalter5 und einen Schlüsselschalter6 zurück zum Minuspol des Speicherkondensators4 . - Ferner ist eine Batterie
10 über Dioden parallel zum Speicherkondensator4 angeordnet, die zusammen eine Hilfsspannungsquelle zur Betätigung des Relais2a bilden, wenn die Anordnung nicht am Netz liegt, d. h. das Relais2a sich im Aus-Zustand befindet, da die zugehörige Steuerspule2b nicht erregt ist. - Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Einsatz der Batterie nicht zwingend für den Betrieb der erfindungsgemäßen Anordnung ist. Der Steuerspule
2b des zweipoligen Relais2a ist vorliegend eine weitere Steuerspule7b eines einpoligen Relais7a parallel zugeordnet, das den Stromkreis im Ansprechen auf eine Erregung der Steuerspule7b schließt. Dies bedeutet, dass der Relaiskontakt7a geöffnet ist, wenn die zugehörige Steuerspule7b nicht erregt ist. - Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist die Batterie
10 über Dioden auch dem Speicherkondensator9 der anderen netzgebundenen Spannungsquelle parallel geschaltet. Im Stromkreis dieser Spannungsquelle liegt ein Stellmotor11 , welcher über zweite Schalter11a ,11b mit einem zweiten Schaltkontakt mit der Betriebsspannung zur Ansteuerung des Motors versorgt werden kann. Im dargestellten Beispiel sind die Schalter11b und11a so ausgebildet und angeordnet, dass diese in der Ruhelage beide Anschlüsse des Motors11 auf das Pluspotential des Speicherkondensators9 liegen. Wie aus der Figur zu erkennen, weisen die Schalter11a ,11b zwei Schaltstellungen auf, mit welcher der jeweilige Motoranschluss entweder mit dem Plus- oder dem Minuspotential der durch den Gleichrichter8 bereitgestellten Spannungsquelle verbunden werden kann. Demnach dient ein Schalter zum Vorlauf und der andere Schalter zum Rücklauf des Motors11 . Sind beide Schalter11a ,11b gedrückt, liegt der Motor mit beiden Anschlüssen auf dem negativen Potential der Spannungsquelle. Sowohl der erste Schalter5 mit dem ersten Schaltkontakt als auch die Schalter11a ,11b mit dem zweiten Schaltkontakt sind als mechanische Tastschalter ausgebildet. - Im Folgenden soll die Funktionsweise der in
1 dargestellten Anordnung beschrieben werden. Dabei sei angenommen, dass der Schlüsselschalter6 geschlossen ist. Da das erste Relais2a bei nichterregter Steuerspule2b geöffnet ist, fließt anfangs kein Netzstrom in den Transformator, insofern liegen an den Speicherkondensatoren4 ,9 Spannungen an, welche vom Betrieb in der Vergangenheit abhängt. Durch die Parallelschaltung der Batterie zu beiden Speicherkondensatoren ist jedoch sichergestellt, dass minimal die Batteriespannung an den Kondensatoren4 ,9 anliegt. Wirkt in dieser Situation ein Fehler in einem der Schalter11a ,11b dergestalt, dass eine Tastung ausgelöst wird oder wird eine solche Betätigung unbeabsichtigt durchgeführt, verhindert das offene Relais7a , dass die entsprechende Steuerfunktion, welche der jeweiligen Taste zugeordnet ist, ausgeführt wird. Somit wird verhindert, dass der Stellmotor11 aufgrund eines Fehlers, z. B. durch einen Kontaktkurzschluss angesteuert wird. - Liegt dagegen kein Netz am Transformator und wird der Schalter
5 betätigt, kann aufgrund der Batteriespeisung des Kondensators4 sowohl die Steuerspule2b als auch die Steuerspule7b erregt werden. Das Schalten des zweipoligen Relais2a hat keine Wirkung, jedoch das einpolige Relais7a wird in einen Ein-Zustand versetzt, wodurch die Batteriespannung beziehungsweise die Spannung am Speicherkondensator9 im Handbedienelement an den Kontakten der zweiten Schalter anliegt. Insofern kann beim gleichzeitigen Betätigen des ersten Schalters5 mit dem ersten Schaltkontakt und einem der beiden Schalter11a ,11b mit dem zweiten Schaltkontakt eine Stellbewegung des Motors ausgelöst werden. - Liegt jedoch eine Netzspannung an den Anschlüssen des zweipoligen Relais an, wird durch die Betätigung des Schalters
5 die Steuerspule2b erregt und damit das zweipolige Relais geschaltet, wodurch die Netzspannung primärseitig am Transformator anliegt. Gleichzeitig schaltet, wie beschrieben auch das Relais7a . Die vom Gleichrichter8 gelieferte Spannung liegt geglättet am Kondensator9 an, sodass im Handbedienelement an den eingangsseitigen Kontakten die Betriebsspannung zur Ansteuerung des Stellmotors11 anliegt. Durch die Betätigung eines der beiden funktionsauslösenden Schaltern11a ,11b wird der Stellmotor11 angesteuert. Die Spannung der Batterie10 ist so gewählt, dass diese niedriger als die der netzgebundenen Spannungsquelle, welche am Ausgang des Gleichrichters8 abgreifbar ist, liegt. Damit wird erreicht, dass beim normalen Betrieb der Stellmotoren das jeweilige Betriebspotential nicht durch die Batterie10 bereitgestellt wird, sondern nur für ganz bestimmte Funktionssteuerungen zur Verfügung steht, wenn die Netzspannung ausfällt. Dies betrifft beispielsweise die Absenkung des Möbels in eine Grundstellung. Dagegen ist die Batteriespannung zu der anderen netzgebundenen Spannungsquelle auf einen ähnlichen Wert, hier 9 V eingestellt, damit in jedem Fall sichergestellt werden kann, dass zu jedem Zeitpunkt eine genügend große Spannung zur Verfügung steht, um die Steuerspulen2b beziehungsweise7b über den Schalter5 zu erregen. - Durch die erfindungsgemäße Gestaltung der in
1 dargestellten Anordnung wird eine hohe Erstfehlersicherheit bereitgestellt. Das im Abschnitt B vorhandene Kabel umfasst wie gezeigt 6 Leitungen a, b, c, d und e1 und e2, die den beiden Stromkreisen bzw. der Zuführung der Betriebsspannung an den Motor zugeordnet sind. Ein Kabelbruch mit einem Kurzschluss in einem der beiden Stromkreise führt nicht zu einer ungewollten Funktionsauslösung, d. h. zu einem Betrieb des Stellmotors11 . Ähnlich führt ein einzelner Fehler im Handbedienelement, beispielsweise ein Kurzschluss im Schalter5 mit dem ersten Schaltkontakt oder in einem der zweiten Schalter11a ,11b mit dem zweiten Schaltkontakt nicht zu einer ungewollten Funktionsauslösung. - Die spezifische Anordnung der zugeordneten Schalter im Bedienelement variiert je nach Ausführungsform. In einer ersten Ausführungsform ist der Schalter
5 örtlich getrennt von den funktionsauslösenden Schaltern11a ,11b angeordnet. Wie erwähnt, muss zur Auslösung einer vorgegebenen Funktion sowohl der Schalter5 mit dem ersten Schaltkontakt als auch der zweite Schalter11a oder11b mit dem zweiten Schaltkontakt gedrückt sein. - In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, im Handbedienelement ein Schaltmittel vorzusehen, das sowohl den ersten als auch den zweiten Schaltkontakt umfasst, wobei beide Schaltkontakte seitlich hintereinander durch das Drücken eines einzigen mechanischen Betätigers ausgelöst werden. Ein derartiges Schaltmittel
30 ist schematisch in2 dargestellt. Das Schaltmittel30 weist in Betätigungseinrichtung übereinander angeordnete mehrere Elemente auf. Diese sind ein mechanischer Betätiger31 , ein in Betätigungsrichtung auslenkbarer Folienschalter sowie ein auch in Betätigungsrichtung unterhalb der Folie angeordneter Druckschalter. Dabei ist der Folienschalter einpolig (siehe Schalter5 in1 ) sowie der Druckschalter33 als Wechseltaster (siehe Schalter11a beziehungsweise11b in1 ) ausgebildet. Der Folienschalter weist demnach zwei Kontaktzungen32a und32b auf, während der darunter liegende Druckschalter drei Anschlusskontakte besitzt. Bei der manuellen Betätigung des Betätigers31 drückt dieser gegen den Folienschalter32 , sodass die beiden Kontaktzungen32a und32b in Kontakt geraten. Der Betätigungsweg des Betätigungselementes31 ist so eingestellt, dass beim Weiterdrücken des Betätigers dieser den Folienkontakt in Richtung eines Stößels34 des Druckschalters33 bewegt, bis letztlich die untere Fläche des Folienschalters32 gegen den Stößel bewegt wird, wodurch der Schalter33 ausgelöst wird. Wie schon erläutert, kann ein Defekt in einer der beiden Schalter, beispielsweise ein Kurzschluss im Folienschalter keine unerwünschte Steuerfunktion zur Ansteuerung des Motors11 auslösen. - Wie der Fachmann erkennt, eignet sich das in
2 dargestellte Schaltmittel hervorragend zur Bildung einer entsprechenden Schaltmittelmatrix, mit welcher mehrere Motoren wie angegeben angesteuert werden können. Dabei sind alle ersten Schaltkontakte, d. h. die Schalter32 der Schaltmittelmatrix parallel geschaltet. Hier entspricht der Schalter32 in2 dem Schalter5 in1 . In dieser nicht dargestellten Schaltmittelmatrix zur Ansteuerung von mehreren Motoren sind die diesen Motoren zugeordneten Schalter33 der Schaltmittelmatrix eingangsseitig parallel geschaltet, sodass alle jeweiligen Wechselkontakte am Pluspol des Speicherkondensators9 beziehungsweise an dessen Minuspol anliegen, sodass jeder Motor durch die Betätigung des zugeordneten Schalters33 bei gleichzeitiger Betätigung des Folienschalters32 an das Betriebspotential angelegt ist. - In einer nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung ist das erste Relais nicht primärseitig sondern sekundärseitig zum Netztransformator angeordnet, wodurch in dessen Ruhestellung eine Versorgungsstromfreischaltung der Steuereinrichtungen erreicht wird. Auch hier führt ein Kurzschluss in einem der zweiten Schaltkontakte dann nicht zu einem fehlerhaften Anlegen des Betriebspotentials an den zugeordneten Stellmotor, da der zweite Schaltkontakt durch die Ruhestellung des ersten Relais stromfrei geschaltet ist. Bei der in
1 dargestellten Ausführungsform kann das erste Relais bei einer sekundärseitigen Anordnung in der Verbindung zwischen dem Gleichrichter8 und der Sekundärseite des Transformators1 angeordnet sein. Es ist jedoch auch möglich, dass das erste Relais mehrpolig ausgebildet ist und sowohl den ersten Gleichrichter8 als auch den zweiten Gleichrichter3 in seiner Ruhelage vom Transformator trennt. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Trafo
- 1a
- Primärwicklung
- 1b, c
- Sekundärwicklungen
- 2a
- Zweipoliges (erstes) Relais
- 2b
- Steuerspule des zweipoligen Relais
- 3
- Gleichrichter
- 4
- Speicherkondensator
- 5
- Schalter mit erstem Schaltkontakt
- 6
- Schlüsselschalter
- 7a
- Einpoliges (zweites) Relais
- 7b
- Steuerspule des einpoligen Relais
- 8
- Gleichrichter
- 9
- Speicherkondensator
- 10
- Batterie
- 11a, b
- Schalter mit zweitem Schaltkontakt
- 12
- Motor
- 20
- Handbedienelement
- 30
- Schaltmittel
- 31
- Betätigungselement, Betätiger
- 32
- Folienschalter
- 32a
- Folienkontaktzunge
- 32b
- Folienkontaktzunge
- 33
- Druckschalter
- 34
- Stößel
- 35a, b, c
- Druckschalterkontaktfahne
Claims (11)
- Anordnung zum Betrieb eines elektrisch betätigbaren Sitz- und/oder Liegemöbel, mit einer Vorrichtung zur Versorgungsstromfreischaltung von Steuereinrichtungen, die mit einer ersten netzgebundenen Spannungsquelle zur Bereitstellung eines Betriebspotentials für einen Stellmotor (
12 ) verbunden sind, und mit einem ersten Relais (2a ), welches primär- oder sekundärseitig zu einem Transformator (1 ) angeordnet ist, das sich im nicht erregten Zustand in einer Aus-Stellung befindet sowie mit einer Hilfsspannungsquelle, die mit dem Steuereingang des ersten Relais (2a ) verbindbar ist, sowie mit einem Schaltmittel (5 ,11a ;5 ,11b ;30 ) mit zwei voneinander unabhängigen Schaltkontakten zum gleichzeitigen Auslösen von zwei Schaltvorgängen, wobei die Schaltkontakte durch einen oder zwei Tastschalter betätigbar sind, und der erste Schaltkontakt zur Aufschaltung der Hilfsspannungsquelle an den Steuereingang des ersten Relais (2a ) und der zweite Schaltkontakt zum Anlegen des Betriebspotentials an den Stellmotor (12 ) auslösbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite netzgebundene Spannungsquelle vorgesehen ist, die mit dem Steuereingang des ersten Relais (2a ) über einen Schalter verbundenen ist, wobei erste und zweite Spannungsquellen unabhängig voneinander angeordnet und durch Abgriff einer Sekundärwicklung (1b ,1c ) eines Transformators (1 ) gebildet sind und wobei dem Steuereingang des ersten Relais (2a ) ein Steuereingang eines zweites Relais (7a ) parallel oder in Reihe geschaltet ist, das sekundärseitig im Stromkreis der ersten Spannungsquelle angeordnet ist und sich im nicht erregten Zustand in einer Aus-Stellung befindet. - Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur Versorgungsstromfreischaltung von Steuereinrichtungen zur Versorgungsstromfreischaltung der Steuereinrichtungen ausgebildet ist und das erste Relais (
2a ) räumlich getrennt von den Steuereinrichtungen netzseitig angeordnet ist. - Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltmittel (
5 ,11a ;5 ,11b ;30 ) in einem Handbedienelement (20 ) integriert ist, und drahtgebunden über ein Kabel an die restliche Schaltung der Anordnung angeschlossen ist, wobei für beide Schaltkontakte jeweils zumindest eine Eingangs- und eine Ausgangsleitung im Kabel vorgesehen ist. - Anordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der beiden Spannungsquellen jeweils ein Kondensator (
4 ,9 ) parallel geschaltet ist. - Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Batterie (
10 ) sowohl der ersten als auch der zweiten netzgebundenen Spannungsquelle über Dioden parallel geschaltet ist. - Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtungen durch mehrere, als Motorfunktionsschalter arbeitende Schalter (
11a ,11b ,33 ) mit jeweils einem zweiten Schaltkontakt gebildet sind, denen jeweils ein Schalter (5 ;32 ) mit einem ersten Schaltkontakt zur Bildung eines Schaltmittels (30 ) zugeordnet ist. - Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltmittel (
30 ) ein Betätigungselement (31 ) umfasst, welches bei der Betätigung direkt oder indirekt sowohl auf den ersten als auch auf den zweiten Schaltkontakt zur Auslösung der Kontakte einwirkt. - Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Schaltkontakt zeitverzögert zum ersten Schaltkontakt ausgelöst ist.
- Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltmittel (
30 ) in einer Stapelbauweise ausgebildet ist und in Betätigungsrichtung übereinander angeordnet einen mechanischen Betätiger (31 ), einen in Betätigungsrichtung auslenkbaren Folienschalter (32 ) mit einem schaltbaren Folienkontakt (32a ,32b ) sowie einen unter der Folie angeordneten, mit einem Stößel (34 ) versehenen Schalter mit einem schaltbaren Kontakt aufweist, die in mechanischer Wirkverbindung so zueinander angeordnet sind, dass bei einer Auslösung des Betätigers (31 ) dieser auf die Schaltfolie zur Auslösung des Schaltfolienkontaktes drückt, wodurch sich die Schaltfolie verbiegt und gegen das Stößel (34 ) zur Auslösung des Schalters drückt. - Anordnung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltmittel einen mechanischen Betätiger (
31 ) aufweist, welcher mit einem Stößel (34 ) auf zugeordnet ausgebildete Betätigungselemente von zwei im wesentlichen nebeneinander angeordneten Schaltkontakten bewegbar ist zur Auslösung der beiden Schaltkontakte. - Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Handbedienelement (
20 ) einen Schlüsselschalter (6 ) elektrisch in Reihe zu einem ersten Schaltkontakt umfasst.
Priority Applications (6)
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DE10341705.2A DE10341705B4 (de) | 2003-09-10 | 2003-09-10 | Anordnung zum Betrieb eines elektrisch verstellbaren Sitz- und/oder Liegemöbels |
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