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Die
Erfindung bezieht sich auf ein elektrisches Gerät, insbesondere Reiheneinbaugerät, mit einer
Halte/-Lösevorrichtung
gemäß Patentanspruch 1.
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Ein
solches Gerät
ist dafür
vorgesehen, in Reihe mit einer Vielzahl weiterer Geräte auf einer
gemeinsamen Tragschiene, an seinem Gerätegehäuse montiert zu werden. Es
ist häufig
als Schutzschalter bzw. als Schalt- oder Steuergerät ausgeführt.
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Das
Gerätegehäuse eines
derartigen, beispielsweise aus der der
DE 197 24 945 A1 bekannten,
Geräts
ist üblicherweise
an seinem Geräteboden an
der Tragschiene fixiert. Als Geräteboden
wird die der Gehäusefrontseite,
d.h. der in montiertem Zustand einem Benutzer zugewandten Gehäuseseite, entgegengesetzte
Gehäuseseite
bezeichnet. Die Kontaktierung des Geräts erfolgt häufig an
einer Gehäusequerseite über eine
mehreren Geräten
gemeinsame Sammelschiene.
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Zur
Befestigung des bekannten Geräts
auf der Tragschiene ist eine Gehäuseführung vorgesehen,
an deren einer Flanke eine erste Haltenase zur Umgreifung eines
Tragschienenrandes angeformt ist. Eine der ersten Haltenase gegenüber angeordnete und
an einer weiteren Flanke der Gehäuseführung vorgesehene
zweite Haltenase ist Teil eines Schiebers, der in Richtung der ersten
Haltenase verschiebbar ist, um das Gerätegehäuse auf der Tragschiene je
nach Schieberstellung zu fixieren oder freizugeben. Der Schieber
ist seinerseits über
ein schrägstellbares
Ansatzteil mit einem Betätigungselement
und dieses mit einer Handhabe verbunden, welche zum Lösen des
Schiebers dient.
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Aus
der
EP 1 119 085 A1 ist
zudem eine Schnellbefestigung für
ein elektrisches Installationsgerät bekannt, das auf einer Hutprofiltragschiene
aufschnappbar ist und eine am Boden des Installationsgerätes angeordnete
Ausnehmung aufweist, an deren einer Wand eine feststehende und an
deren anderer Wand eine bewegliche Nase angeordnet sind, die beide
hinter Längskanten
der Hutprofiltragschiene aufrastbar sind. Die bewegliche Nase ist
an einem senkrecht zur Hutprofiltragschiene und in der Befestigungsebene
verschiebbar geführten
Schieber angebracht, wobei der Schieber einen rechteckigen Rahmen
aufweist, dessen Längsstege
je eine Leiste tragen, die aufeinanderzu weisen.
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Am
ersten Quersteg sind dabei die an der Hutprofiltragschiene anliegende
bewegliche Nase und ein zum zweiten Quersteg vorspringender federnder
Arm angeformt, an dem eine zum Installationsgerät vorspringende Nase angeordnet
ist, so dass der Schieber von der Schmalseite des Installationsgerätes an dem
Installationsgerät
anbringbar ist, in dem die Leisten in daran angepasste Nuten greifen und
darin verschiebbar sind und die Nase in einer Vertiefung an der
Befestigungsseite des Installationsgerätes einrastet.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein auf einer Tragschiene
aufschnappbares Gerät
mit einer einen Schieber aufweisenden Halte/-Lösevorrichtung mit einem erweiterten
Schieberweg anzugeben, bei der eine stabile Schieberführung gewährleistet
ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
die Merkmale des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen
sind jeweils Gegenstand der Unteransprüche.
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Durch
die Anordnung des quer zur Profilachse der Gehäuseführung zwischen einer Schließstellung
und einer Öffnungsstellung
verschiebbaren Schiebers, der einerseits an einem seiner Haltenase gegenüber liegenden
Ende in einer Gehäuseausnehmung
geführt
ist und andererseits im Bereich der Haltenase mit einem Führungsprofil
versehen ist, wobei das Gerätegehäuse ein
entsprechendes Gegenprofil zur Unterstützung der Schieberführung aufweist,
ist ein großer
Schieberweg und eine stabile Schieberführung des Schieber gegeben;
hierbei ist insbesondere durch den großen Schieberweg und des damit einhergehenden
Raumgewinns eine Montage bzw. Demontage des Geräts möglich, ohne dass eine gegebenermaßen vorhandene
Sammelschiene hierzu entfernt werden müsste.
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Mit
Vorteil ist das Führungsprofil
in Form von Profilhaken und das Gegenprofil in Form von Profilstegen
ausgeführt
ist, so dass eine formschlüssige Führung mit
einfachen Mitteln gegeben ist.
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Vorteilhafterweise
weisen die Profilstege Vertiefungen für das Einsetzen der Profilhaken
des Schiebers zur einfachen Montage desselben auf.
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Mit
Vorteil ist der Schieber mit einem Federelement versehen, mittels
welchem der Schieber in Richtung der Schließstellung an einem Riegelelement
widerlagerbar ist, so dass eine besonders einfache Handhabung des
Geräts
im Hinblick auf dessen Montage auf einer Tragschiene ermöglicht ist. Insbesondere
ist der Schieber über
das Federelement mechanisch weich mit dem Riegelelement gekoppelt,
so dass das Gerät
in verriegeltem wie in unverriegeltem Zustand auf die Tragschiene
aufsetzbar ist. Zur Entriegelung des Geräts genügt es, das Riegelelement in
seine Freigabestellung zu bewegen, wodurch das Federelement entspannt
wird und der Schieber sich quasi drucklos in seine Öffnungsstellung
verfahren lässt.
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In
konstruktiv besonders einfacher Ausgestaltung ist das Festende des
Federelements am Schieber festgelegt, insbesondere einstückig angeformt.
Das Federelement ist in platzsparender Ausführung bevorzugt innerhalb des
Schiebers angeordnet.
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Die
Erfindung sowie vorteilhafte Ausgestaltungen gemäß Merkmalen der weiteren Ansprüche werden
im Folgenden anhand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele
näher erläutert, ohne dass
insoweit eine Beschränkung
der Erfindung erfolgt; darin zeigen:
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1 bis 3 verschiedene Darstellungen eines Geräts mit einer
Halte/-Lösevorrichtung
in einer verriegelten und in einer entriegelten Stellung;
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4 eine perspektivische Darstellung
eines Schiebers als Teil der Halte/-Lösevorrichtung gemäß 1 bis 3; und
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5 und 6 abschnittsweise jeweils eine Schnittdarstellung
des Gerätes
bzw. der Halte/-Lösevorrichtung
gemäß 1.
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1 bis 3 zeigen ein elektrisches Gerät 1, insbesondere
ein Reiheneinbaugerät,
das auf einer Tragschiene 2 montiert ist. In Anlehnung
an ihre Profilform ist die Tragschiene 2 gewöhnlich auch
als Hutschiene bezeichnet. Das Gerät 1 ist gemäß der 1 und 3 seitlich mit einer Sammelschiene 3 kontaktiert, die
mit einem Steckkontakt 3a gemäß 1 und 2 in das
Gerät 1 eindringt.
Das Gerät 1 umfasst
ein flaches Gerätegehäuse 4,
das in der Darstellung gemäß der 1 im Bereich des Steckkontaktes 3a aufgeschnitten
ist, und das an einem Gehäuseboden 5 eine
nutartige Gehäuseführung 6 gemäß der 1 und 2 zur Aufnahme der Tragschiene 2 aufweist.
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Eine
Profilachse P der Tragschiene 2 und der korrespondierenden
Gehäuseführung 6 ist
in der Darstellung gemäß der 1 und 2 senkrecht zur Zeichnungsebene ausgerichtet.
Die innerhalb einer zum Gehäuseboden 5 parallelen
Ebene und zur Profilachse P senkrecht verlaufende Richtung ist als Querrichtung
Q bezeichnet. Das Lot auf eine zum Gehäuseboden 5 parallelen
Ebene, d.h. die zur Profilachse P und der Querachse Q senkrechte
Richtung ist als Vertikale V bezeichnet. Die Vertikale V ist identisch
mit der Einschubrichtung der Tragschiene 2 in die Gehäuseführung 6.
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Gemäß der 1 und 2 sind zur Halterung der Tragschiene 2 in
der Gehäuseführung 6 zwei
an Flanken 7 bzw. 8 der Gehäuseführung 6 angeordnete Haltenasen 9 und 10 angeordnet,
die aufeinander zu gerichtet sind und Profilränder 11 der Tragschiene 2 formschlüssig umgreifen
und das Gerät 1 somit
an der Tragschiene 2 fixieren. Während die eine Haltenase 10 Teil
einer so genannten Halte/-Lösevorrichtung 12 ist,
ist die andere Haltenase 9 ortsfest mit dem Gerätegehäuse 4 verbunden,
insbesondere einstückig
am Gerätegehäuse angeformt.
Die auch als Schnellbefestigung bezeichnete Halte/-Lösevorrichtung 12 ermöglicht eine
einfache und schnelle Montage des Geräts 1 auf der Tragschiene 2 bzw.
eine einfache und schnelle Demontage von der Tragschiene 2.
Die Halte/-Lösevorrichtung 12 umfasst
einen die Haltenase 10 tragenden Schieber 13,
der in Querrichtung Q verschiebbar im Gerätegehäuse 4 geführt ist.
Die 1 zeigt in einer
Seitenansicht den Schieber 13 in seiner Schließstellung.
Der gemäß 2 und 3 in einer Seitenansicht und in einer
Vorderansicht dargestellte Schieber 13 befindet sich in seiner Öffnungsstellung.
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Der
Schieber 13 ist gemäß 4 rahmenartig aufgebaut
und umfasst zwei Seitenwände 14 (von denen
in der Schnittdarstellung gemäß 1 und 2 jeweils nur eine sichtbar ist). Die
Seitenwände 14 umschließen somit
zusammen mit einer Abschlusswand einen hohlen Innenraum 16,
in dem ein Federelement 17 gemäß 4 einliegt. Das Federelement 17 ist
an seinem der Haltenase 10 zugewandten Festende 18 ortsfest
mit dem Schieber 13 verbunden, insbesondere einstückig an
diesen angeformt und erstreckt sich von dort bevorzugt mäanderartig
in Querrichtung Q gemäß 1 bzw. 2. Das dem Festende 18 entgegen
gesetzte Freiende des Federelements 17 steht über Seitenwände 14 in
vertikaler Richtung hervor. Das Freiende des Federelements 17 ist
somit zur Verrastung des Schiebers 13 an einem schematisch
dargestellten beweglichen Riegelelement 19a gemäß 1 bzw. an einem schematisch
dargestellten feststehenden Riegelelement 19b gemäß 2 ausgebildet und ist aus
diesem Grund nachfolgend als Rastende 20 bezeichnet. Das
Rastende 20 gemäß 4 ist mit einer daran angeformten
Verriegelungskante ausrüstbar,
so dass eine Verrastung gegeben ist, die gegen Erschütterungen
und/oder Stöße unempfindlich
ist.
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Der
Schieber 13 ist einerseits an seinem der zweiten Haltenase 10 gegenüber liegenden
Ende in einer Gehäuseausnehmung 24 gemäß 3 geführt und andererseits im Bereich
der zweiten Haltenase 10 mit einem Führungsprofil versehen, wobei
das Gerätegehäuse 4 gemäß 1 und 2 ein entsprechendes Gegenprofil zur
Unterstützung
der Schieberführung
aufweist. Nach 4 erfolgt
die Führung des
Schiebers 13 demnach neben den beiden von dem Gerätegehäuse 4 gemäß 1 bis 3 umfassten Seitenwänden 14 zusätzlich über seitlich
an der Haltenase 10 angeformte Profilhaken 30,
die z.B. in Gehäusenuten 26 entlang
von Profilstegen 31 gemäß 1 und 2 eingreifen. Diese unterstützende Führung kann
gleichermaßen
mittels eines Profilsteges realisiert werden, der ebenfalls in entsprechend
ausgeformten Gehäusenuten
geführt
ist. Der Profilsteg kann dabei T-förmig ausgebildet und mittig
auf Höhe der
Haltenase 10 zwischen den beiden Seitenwänden 14 positioniert
sein. Bedingt durch die verstärkte Schieberführung kann
der Schieber 13 auch bei einer in Richtung der Vertikalen
V eintretenden Kraft ein ggf. vorhandenes Toleranzspiel der gehäuseseitigen Schieberführung in
der Gehäuseausnehmung 24 ausgleichen,
so dass eine stetige Wirkverbindung der zweiten Haltenase 10 des
Schiebers 13 an der Tragschiene, insbesondere deren Profilrändern, im Sinne
eines formschlüssigen
Anschlags sichergestellt ist.
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Auf
Grund des vergrößerten Schieberweges in
Querrichtung Q bei einer entsprechend vergrößerten Gehäuseführung 6 gemäß 1 und 2, wird erreicht, dass der Schieber 13 über einen
größeren Bereich
nach seiner Entriegelung verschoben werden kann. Das der zweiten
Haltenase 10 gegenüber
liegende Ende des Schiebers 13 lässt sich dabei in der Gehäuseausnehmung 24 über die
Gehäusequerseite – auch Geräteanschlussseite
genannt – hinaus verschieben.
Dadurch ist es möglich,
Geräte,
die mit der Sammelschiene 3 und deren Steckkontakten 3a gemäß 1 und 2 untereinander zu einem Geräteverbund
angeschlossen sind, aus diesem Geräteverbund zu lösen und
schließlich
für Wartungs-
und/oder Reparaturzwecke zu demontieren. Die Halte-/Lösevorrichtung 12 erfüllt somit
die für
die Montage und Demontage des Gerätes 1 erforderlichen
Freiraumanforderungen sowohl hinsichtlich der Tragschiene 2 als
auch hinsichtlich der Steckkontakte 3a.
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In 5 ist eine Schnittdarstellung
des Geräts 1 gemäß 1 gezeigt, wobei ein Teilbereich davon
in 6 vergrößert veranschaulicht
ist. Der Schieber 13 als Teil der Halte-/Lösevorrichtung 12 eignet
sich nach dieser vorteilhaften Ausführungsvariante insbesondere
für eine
schnelle und einfache Montage an dem Gerät 1. Hierbei weisen
die Profilstege 31 Vertiefungen 25 für das Einsetzen
der Profilhaken 30 des Schiebers 13 auf, der parallel
zu dem Gehäuseboden 5 in
die Geräteführung 6 des
Geräts 1 gemäß 1 zur Anlage gebracht wird.
Nachdem die Profilstege 31 des Schiebers 13 in
die Vertiefungen 25 eingreifen, erfolgt eine in Querrichtung
Q gerichtete Verschiebung des Schiebers 13 und damit eine
Einführung
der Profilstege 31 in die Profilhaken 30. Dabei
gleiten die Profilhaken 30 der Haltenase 10 über Rampen 32 auf
die Profilstege 31, wobei die federnden Profilhaken 30 derart
ausgebildet sind, dass sie unter Einfluss einer rampenbedingten
Querkraft eine elastische, jedoch reversierbare, Ausweichstellung
einnehmen. Bei dem Verschiebevorgang gleitet das der Haltenase gegenüber liegende
Ende des Schiebers 13 in die Gehäuseausnehmung 24,
wobei die Profilhaken 30 über das Ende der Rampen 32 geführt werden,
die zugleich als Anschlag 33 für den Schieber 13 bei
einem Verschiebevorgang entgegen der Querrichtung Q dienen, und
letztlich in die Gehäusenuten 26 für eine toleranzfreie
Schieberführung
eingreifen.
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Das
für die
Verriegelung des Schiebers 13 einsetzbare Riegelelement 19a gemäß 1 ist stäbchen- oder plättchenförmig ausgebildet
und entlang der Vertikale V im Gerätegehäuse 4 verschiebbar
geführt.
Das bewegliche Riegelelement 19a weist ein mit dem Federelement 17 zusammenwirkendes Sperrende 21a auf.
Das entgegengesetzte Ende des beweglichen Riegelelements 19a ist
als Betätigungsende 22 zur
manuellen, insbesondere händischen, Betätigung des
beweglichen Riegelelements 19a vorgesehen und steht an
der dem Gehäuseboden 5 entgegengesetzten
Gehäusefrontseite 23 aus
dem Gerätegehäuse 4 hervor.
Alternativ dazu ist das feststehende Riegelelement 19b gemäß 2 vorsehbar, das seinerseits
ebenfalls mit einem Sperrende 21b zur Verriegelung des
Schiebers 13 versehen ist.
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1 zeigt das bewegliche Riegelelement 19a in
der Sperrstellung, wobei das Sperrende 21a an dem Rastende 20 des
Federelements 17 gemäß 4 anliegt. Das bewegliche
Riegelelement 19a dient somit als Widerlager für das Federelement 17. Der
Schieber 13 ist hierdurch in seiner Schließstellung
federnd fixiert, d.h. nur unter Überwindung
der durch das Federelement 17 auf den Schieber 13 ausgeübten Federkraft
in Querrichtung Q verschiebbar, und bei in der Gehäuseführung 6 einliegender
Tragschiene 2 vorgespannt. Gleiches gilt sinngemäß für die Verriegelung
mittels des feststehenden Riegelelements 19b bzw, dessen
Sperrende 21b.
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Zur
Demontage des Geräts 1 von
der Tragschiene 2 wird das bewegliche Riegelelement 19a gemäß 1 durch Zugbelastung an
dem Betätigungsende 22 in
Richtung der Gehäusefrontseite 23 in
eine Freigabestellung gezogen. Das Sperrende 21a des beweglichen
Riegelelements 19a wird hierdurch aus der Eingriffsstellung
mit dem Rastende 20 des Federelements 17 entfernt.
Mit anderen Worten wird das Federelement 17 entspannt,
so dass nunmehr der Schieber 13 in Querrichtung Q frei
beweglich ist.
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Zur
Demontage des Geräts 1 von
der Tragschiene 2 gemäß 2 wird das der Haltenase 10 entgegengesetzte
Ende des Schiebers 13 durch Druckbelastung mit einem geräteexternen
Mittel, vorzugsweise mit einem Werkzeug, wie beispielsweise einem
Schraubendreher, etwa in Richtung des Gehäusebodens 5 in eine
Freigabestellung gedrückt. Das
auf Grund seiner einseitigen Verbindung mit dem Schieber 13 in
Richtung der Vertikalen V federnde Rastende 20 des Federelements 17 wird
hierdurch aus der Eingriffsstellung mit dem Sperrende 21b des feststehenden
Riegelelements 19b entfernt. Mit anderen Worten wird das
Federelement 17 entspannt, so dass nunmehr der Schieber 13 in
Querrichtung Q frei beweglich ist.
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Die
Demontage des Gerätes 1 von
der Tragschiene 2 erfolgt danach, indem das Gerätegehäuse 4 entgegen
der Querrichtung Q gegenüber
der Tragschiene 2 verschoben wird. Dabei verschiebt die Tragschiene 2 den
Schieber 13 von seiner in 1 dargestellten
Schließstellung
in die in 2 dargestellte Öffnungsstellung.
Folglich wird die Gehäuseführung 6 in
Querrichtung Q erweitert, so dass die Haltenase 9 und die
Haltenase 10 aus der Eingriffsstellung mit der Tragschiene 2 entfernt
werden und das Gerät 1 infolgedessen
von der Tragschiene 2 abgehoben werden kann. Der Verschiebeweg
des Schiebers 13 in Richtung seiner Öffnungsstellung wird erst begrenzt
durch das Anliegen der Haltenase 10 an einem korrespondierenden
Gehäuseanschlag 27.
Der zu dem Gehäuseanschlag 27 in
entgegengesetzter Richtung angeordnete Anschlag 33 definiert die
Endlage des Schiebers 13 im verriegelten Zustand, so dass
der Schieber 13 zwischen dem Gehäuseanschlag 27 und
dem Anschlag 33 an dem Gerät 1 gesichert ist.
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Durch
mittelbaren oder unmittelbaren Druck auf den Schieber 13,
und zwar in Querrichtung Q, wird dieser bei demontiertem Gerät 1 auf
einfache Weise wieder in seine Schließstellung zurückverfahren.
Hierbei schnappt das federbeaufschlagte bewegliche Riegelelement 19a gemäß 1 bzw. das federnde Rastende 20 des
Federelements 17 gemäß 2 selbsttätig in sei ne
Sperrstellung zurück,
wodurch der in 1 dargestellte
Zustand des Geräts 1, insbesondere
die erneute Widergelagert des Federelements 17, im Wesentlichen
wieder hergestellt ist.
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Die
erfindungsgemäße Halte/-Lösevorrichtung 12 erlaubt
eine einfache Montage des Geräts 1 auf
der Tragschiene 2. Hierzu wird das Gerät 1 mit verriegelter
Halte/-Lösevorrichtung 12,
d.h. mit hinter dem jeweiligen Sperrende 21a, 21b verrastetem
Federelement 17 und sich in Schließstellung befindendem Schieber 13,
schräg
auf die Tragschiene 2 aufgesetzt, so dass die ortsfeste
Haltenase 9 den korrespondierenden Profilrand 11 der
Tragschiene 2 umgreift, und der entgegengesetzte Profilrand 11 auf
der als Aufgleitschräge 28 gemäß 4 ausgebildeten Außenseite
der Haltenase 10 aufliegt. Unter Druckbelastung der Aufgleitschräge 28 durch
die Tragschiene 2 weicht der Schieber 13 unter Überwindung der
Federkraft des Federelements 17 in Querrichtung Q zurück, bis
die Tragschiene 2 hinter der Haltenase 10 einschnappt,
was zu einer Vereinfachung des Montagevorgangs führt. Alternativ kann das Gerät 1 auch
in horizontaler Stellung oder mit der Haltnase 10 voran
auf die Tragschiene 2 aufgeschnappt werden.
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Die
zuvor erläuterte
Erfindung kann wie folgt zusammengefasst werden:
Um ein auf
einer Tragschiene 2 aufschnappbares Gerät 1 mit einer einen
Schieber 13 aufweisenden Halte/-Lösevorrichtung 12 mit
einem erweiterten Schieberweg anzugeben, bei der eine stabile Schieberführung gewährleistet
ist, ist vorgesehen, dass der zwischen einer Schließstellung
und einer Öffnungsstellung
verschiebbare Schieber 13, einerseits an einem seiner Haltenase 10 gegenüber liegenden Ende
in einer Gehäuseausnehmung
geführt
ist und andererseits im Bereich der Haltenase 10 mit einem Führungsprofil
versehen ist, wobei das Gerätegehäuse 4 ein
entsprechendes Gegenprofil zur Unterstützung der Schieberführung aufweist.