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DE10338352A1 - Verfahren zum Inline-Stanzen beim Bogenoffsetdruck und Bogenoffsetdruckmaschine - Google Patents

Verfahren zum Inline-Stanzen beim Bogenoffsetdruck und Bogenoffsetdruckmaschine Download PDF

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DE10338352A1
DE10338352A1 DE10338352A DE10338352A DE10338352A1 DE 10338352 A1 DE10338352 A1 DE 10338352A1 DE 10338352 A DE10338352 A DE 10338352A DE 10338352 A DE10338352 A DE 10338352A DE 10338352 A1 DE10338352 A1 DE 10338352A1
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sheet
punching
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DE10338352A
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Bogenoffsetdruckmaschine (2) zum Bedrucken eines Bedruckstoffs in Form von einzelnen Bogen (1) sowie zum Ausstanzen von Ausschnitten (3) in den Bogen (1) in einem Druck- oder Lackierwerk (14) der Druckmaschine (2), wobei das Druck- oder Lackierwerk (14) einen Gummi- bzw. Lacktuchzylinder (22) und einen Gegendruckzylinder (24) umfasst, die einen Spalt (34) für den Hindurchtritt der Bogen (1) begrenzen, wobei der Gummi- bzw. Lacktuchzylinder (22) mit einem Stanzblech (36) versehen ist, das über eine äußere Oberfläche (46) überstehende Stanzgrate (44) aufweist, und wobei das Druck- oder Lackierwerk (14) eine Absaugeinrichtung (40) zum Absaugen der beim Hindurchtritt durch den Spalt (34) aus den Ausschnitten (3) ausgestanzten Stanzabfälle (38) umfasst. Um ein Abheben der Bogen (1) vom Gegendruckzylinder (24) infolge des beim Absaugen auf die Bogen (1) ausgeübten Unterdrucks zu vermeiden, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, das Stanzblech (36) in Umfangsrichtung des Gummi- bzw. Lacktuchzylinders (22) mit überstehenden Andruckleisten (68) zu versehen, welche die Bogen (1) im Bereich des Spaltes (34) gegen eine äußere Oberfläche (52) des Gegendruckzylinders (24) anpressen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Inline-Stanzen beim Offsetbogendruck gemäß dem Oberbegriff der Patentansprüche 1, 8 und 10. Die Erfindung betrifft weiter eine zum Inline-Stanzen geeignete Bogenoffsetdruckmaschine gemäß dem Oberbegriff der Patentansprüche 12, 17 und 18 und ein Stanzblech zum Aufspannen auf einen Gummituchzylinder oder Lacktuchzylinders eines Druckwerks bzw. Lackierwerks einer Bogenoffsetdruckmaschine.
  • Aus der DE 201 11 983 U1 ist bereits ein Verfahren der eingangs Art bekannt, bei dem in einer Bogenoffsetdruckmaschine bedruckte Bogen im letzten Druckwerk der Druckmaschine beim Hindurchtritt durch den Spalt zwischen dem mit einem aufgespannten Stanzblech versehenen Gummituchzylinder und dem mit einem Protektorblech versehenen Gegendruckzylinder ausgestanzt werden. Um die entstehenden Stanzabfälle unmittelbar nach dem Stanzvorgang abzuführen, weist die bekannte Druckmaschine eine Absaugeinrichtung mit einem Absaugtrichter auf, der mit einem Unterdruck beaufschlagbar ist und eine dem Gegendruckzylinder zugewandte Ansaugöffnung für die Stanzabfälle aufweist. Der am Absaugtrichter angelegte Unterdruck bewirkt jedoch nicht nur das Absaugen der Stanzabfälle, sondern übt darüber hinaus auch eine Sogwirkung auf die unter der Ansaugöffnung hindurch transportierten Bogen aus. Da die Bogen nur an ihrem vorderen Rand von Greifersystemen des Gegendruckzylinders festgehalten werden und ansonsten lose auf seiner äußeren Oberfläche bzw. der äußeren Oberfläche des Protektorblechs aufliegen, kann es durch die Sogwirkung zu einem Abheben der Bogen kommen. Entsprechend dem Ausmaß des Abhebens kann dies beim Stanzen zu Passerdifferenzen führen oder bei einem Kontakt des Bogens mit dem Rand der Ansaugöffnung ein Verschmieren der frisch bedruckten Bogenoberfläche oder sogar ein Zerreißen des Bogens und eine dadurch bedingte Unterbrechung des Druckvorgangs zur Folge haben.
  • Weiter ist aus der DE 201 04 247 U1 bereits eine Stanzanordnung mit einer Absaugeinrichtung für eine Bogenoffsetdruckmaschine bekannt, bei der die hinter dem letzten Druckwerk der Druckmaschine angeordnete Stanzanordnung zwei Zylinder umfasst und zum Ausstanzen von bedruckten Bogen in einem Spalt zwischen den beiden Zylindern dient, von denen der eine auf seinem Umfang die Bogen transportiert und der andere auf seinem Umfang mit aufgespannten Stanzblechen versehen ist. Die Absaugeinrichtung weist dort zwei in axialer Richtung der Zylinder nebeneinander angeordnete Absaugtrichter auf, neben denen jeweils mehrere Blasluftdüsen angeordnet sind. Aus den Blasluftdüsen wird Druckluft auf die Bogen geblasen, um sie gegen die Mantelfläche des Transportzylinders anzupressen und dadurch eine Destabilisierung bzw. Flatterbewegung der Bogen infolge des Unterdrucks im Absaugtrichter zu vermeiden. Diese Anordnung hat jedoch den Nachteil, dass ein verhältnismäßig großer Aufwand zum Umrüsten der Druckmaschine erforderlich ist, wenn sich die Größe, Anzahl und/oder Lage der in axialer Richtung der Zylinder nebeneinander im Bogen angeordneten auszustanzenden Ausschnitte ändert.
  • Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Bogenoffsetdruckmaschine der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass ein Abheben der Bogen vom Gegendruckzylinder mit einfacheren Mitteln verhindert wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Stanzblech mit überstehenden Andruckleisten versehen wird, um die Bogen im Bereich des Spaltes gegen den Gegendruckzylinder anzupressen und damit eine Verschiebung der Bogen in Bezug zur Oberfläche des Gegendruckzylinders infolge des beim Absaugen auf die Bogen ausgeübten Unterdrucks zu vermeiden.
  • Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, ein Abheben der Bogen von der Oberfläche des Gegendruckzylinders bzw. eines darauf angebrachten Protektorblechs dadurch zu verhindern, dass der Bogen während seines Hindurchtritts unter der Ansaugöffnung der Absaugeinrichtung nicht nur an seinem vorderen Rand von den Greifersystemen gegen die Oberfläche des Gegendruckzylinders anliegend festgehalten wird, sondern zusätzlich auch noch in dem in Bewegungsrichtung hinter der Ansaugöffnung angeordneten Spalt, so dass sowohl Passerdifferenzen als auch ein Kontakt mit dem Rand der Ansaugöffnung sicher verhindert werden.
  • Um zu verhindern, dass die Andruckleisten in der dem Stanzblech zugewandten und mit dem Druckbild versehenen Oberfläche der Bogen störende Spuren hinterlassen, werden die Andruckleisten vorzugsweise so auf dem Stanzblech angeordnet, dass sie über unbedruckte Flächen oder im Zwischenschnittbereich der Bogen verlaufen, und weisen zweckmäßig eine solche Höhe auf, dass sie zwar innerhalb des Spaltes gegen die Oberfläche der Bogen angepresst werden und diese gegen den Gegendruckzylinder drücken, jedoch keine bleibende Verformung im Bogen bewirken.
  • Um ein durch die Absaugung bedingtes Abheben des hinteren Randes des Bogens zu vermeiden, nachdem dieser den Spalt verlassen hat und daher nicht mehr gegen den Gegendruckzylinder bzw. das Protektorblech angepresst wird, wird die Absaugung gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung unterbrochen, bis sich der hintere Rand der Bogen mindestens teilweise und vorzugsweise ganz unter der Ansaugöffnung der Absaugeinrichtung hindurch bewegt hat. Um trotz diesem Maßnahme eine Absaugung sämtlicher Stanzabfälle zu gewährleisten, wird das Druckbild zweckmäßig so auf den Bogen angeordnet, dass dessen hinterer Rand frei von ausgestanzten Ausschnitten ist. Für den Fall, dass die Bogen doch am hinteren Bogenende ausgestanzt werden müssen und somit wegen der Notwendigkeit der Abfuhr der Stanzabfälle die Absaugung nicht unterbrochen werden darf, können im Bereich der Ansaugöffnung der Absaugeinrichtung verstellbare Niederhalter oder Rollen angeordnet werden, die ein Ansaugen des hinteren Randes des Bogens verhindern Ansonsten wird die Absaugung bevorzugt in Synchronisation mit der Drehung des Gegendruckzylinders oder des Gummituchzylinders unterbrochen, zweckmäßigerweise durch ein synchron zum Gegendruckzylinder drehbares Unterbrecherelement, das eine Öffnung in einem Saugkanal der Absaugeinrichtung immer dann verschlossen hält, wenn der hintere Rand eines Bogens des Spalt verlässt und sich unter der Ansaugöffnung der Absaugeinrichtung hindurchbewegt.
  • Im Unterschied zum Stand der Technik gemäß DE 201 04 247 U1 erstreckt sich die Ansaugöffnung der Absaugeinrichtung über die gesamte Breite der Bogen, so dass bei einer Veränderung der Größe, Anzahl oder Lage der Ausschnitte auf dem Bogen außer dem Aufspannen eines neuen Stanzblechs keine Umrüstmaßnahmen erforderlich sind. Zur Verringerung der benötigten Luftmenge kann jedoch vorgesehen werden, zwischen axial benachbarten Ausschnitten der Bogen Bleche im Bereich der Ansaugöffnung anzubringen, um diese teilweise zu verschließen.
  • Um sicherzustellen, dass die beim Stanzen im Spalt von den Bogen getrennten Stanzabfälle und insbesondere Stanzabfälle aus rundum vom Bogen umgebenen Ausschnitten nicht durch Reibkräfte in den Ausschnitten hängen bleiben, sondern von dem bei der Absaugung erzeugten Luftstrom sicher in die Ansaugöffnung hinein mitgerissen werden, sieht eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung und zugleich selbständig patentbegründende Erfindungsvariante vor, dass der Gegendruckzylinder bzw. das darauf angebrachte Protektorblech auf seiner äußeren Oberfläche unterhalb der auszustanzenden Ausschnitte der Bogen elastisch verformbare Polster trägt. Diese Polster werden beim Hindurchtritt durch den Spalt zusammengedrückt und üben nach dem Austritt aus dem Spalt infolge ihrer Ausdehnung eine von der Oberfläche des Gegendruckzylinders weg gerichtete Kraft auf die aus den Ausschnitten ausgestanzten Abfallstücke aus, so dass diese aus den Ausschnitten heraus gedrückt und in die Ansaugöffnung gesaugt werden. Die Polster sind vorzugsweise etwas kleiner als die Ausschnitte und werden zweckmäßig nach Bedarf unterhalb der Ausschnitte des Bogens auf den Gegendruckzylinder bzw. das Protektorblech aufgeklebt.
  • Um ein Anhaften von frischer Druckfarbe an der Oberfläche der Stanzbleche und insbesondere an den Stanzgraten zu verhindern, wenn die auszustanzenden Ausschnitte innerhalb von bedruckten Bereichen der Bogen liegen, wird das Stanzblech gemäß einer noch weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung und ebenfalls selbständig patentbegründenden Erfindungsvariante mit einer das Anhaften von Druckfarbe verhindernden Flüssigkeit besprüht, vorzugsweise vor dem Eintritt des Stanzblechs in den Spalt. Eine geeignete Flüssigkeit ist zum Beispiel Silikonöl, das beim Offsetdruck bereits zu ähnlichen Zwecken verwendet wird und hier zweckmäßig in Form eines feinen Sprühnebels bei jedem Umlauf des Gummituchzylinders auf die äußere Oberfläche des Stanzblechs aufgebracht wird.
  • Das Besprühen des Stanzblechs mit einer das Anhaften von Druckfarbe verhindernden Flüssigkeit gestattet es grundsätzlich auch, die Andruckleisten, falls erforderlich, statt über unbedruckten Flächen oder Zwischenschnittbereichen über den bedruckten Bereichen des Bogens anzuordnen, da die Flüssigkeit ein Anhaften der Druckfarbe an der Oberseite der Andruckleisten verhindert.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschreiben. Es zeigen:
  • 1: eine schematische teilweise geschnittene Seitenansicht einer Bogenoffsetdruckmaschine;
  • 2: eine schematische teilweise geschnittene Seitenansicht eines vergrößerten Ausschnitts des letzten Druckwerks der Bogenoffsetdruckmaschine aus 1;
  • 3: eine schematische perspektivische Ansicht eines Gummituchzylinders des Druckwerks mit aufgespanntem Stanzblech;
  • 4: eine perspektivische Ansicht eines Teils des Stanzblechs aus 3;
  • 5: eine Schnittansicht des Stanzblechs entlang der Linie V-V der 4;
  • 6: eine zur Erläuterung dienende Schnittansicht des Spaltbereichs zwischen dem Gummituchzylinder aus 3 und einem Gegendruckzylinder des Druckwerks;
  • 7: eine Ansicht entsprechend 6, jedoch mit einem modifizierten Gegendruckzylinder;
  • 8: eine vereinfachte perspektivische Ansicht eines Teils einer Absaugeinrichtung des Druckwerks zur Absaugung von Stanzabfällen;
  • 9: eine Schnittansicht entlang der Linie IX-IX der 8.
  • In der in 1 der Zeichnung schematisch dargestellten Mehrfarben-Bogenoffsetdruckmaschine 2 werden Bogen 1 aus einem Bedruckstoff, insbesondere aus Papier, nacheinander mittels einer automatisierten Bogenzufuhr 4 von einem in einer Bogenanlage 6 der Druckmaschine 2 angeordneten Bogenstapel 8 an eine Anlegetrommel 10 eines ersten Druckwerks 12 übergeben, dann in diesem und weiteren Druckwerken (nicht dargestellt) ein- oder beidseitig ein- oder mehrfarbig bedruckt, bevor im letzten Druckwerk (oder alternativ in einem nachgeordneten Lackierwerk) 14 der Druckmaschine 2 Ausschnitte 3 aus den Bogen 1 ausgestanzt werden.
  • Das zum Ausstanzen der Bogen 1 dienende Druck- oder Lackierwerk 14 der Druckmaschine 2 weist einen entsprechenden Aufbau wie die anderen Druckwerke 12 auf, so dass es wahlweise zum Drucken bzw. Lackieren oder zum Stanzen verwendet werden kann. Wie am besten in 1 und 2 dargestellt, umfasst das Druck- bzw. Lackierwerk 14 im Wesentlichen ein Farbwerk 16 und ein Feuchtwerk 18 bzw. ein Lackierwerk, einen Plattenzylinder 20, einen Gummituch- bzw. Lacktuchzylinder 22, sowie einen Gegendruckzylinder 24, von dem die bedruckten und ausgestanzten Bogen 1 über eine Auslagetrommel 26 an einen Kettenausleger 28 einer Bogenauslage 30 der Druckmaschine 2 übergeben und von diesem zur Ablage auf einem Bogenstapel 32 durch die Auslage 30 transportiert werden.
  • Wie am besten in 2, 6 und 7 dargestellt, erfolgt das Ausstanzen der Ausschnitte 3 aus den Bogen 1 in einem Spalt 34 zwischen dem Gegendruckzylinder 24 und dem Gummituch- bzw. Lacktuchzylinder 22, auf dessen Umfangsfläche ein Stanzblech 36 aufgespannt ist. Zur Beseitigung der aus den Ausschnitten 3 in den Bogen 1 ausgestanzten Stanzabfälle 38 weist das Druckwerk 14 eine Absaugeinrichtung 40 auf, mit der die Stanzabfälle 38 unmittelbar nach ihrem Austritt aus dem Spalt 34 abgesaugt werden.
  • Wie am besten in 3 und 6 dargestellt, ist das Stanzblech 36 bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel mit drei in Umfangsrichtung um den Zylinder 22 umlaufenden und in dessen axialer Richtung nebeneinander angeordneten Reihen von Stanzwerkzeugen 42 versehen, mit denen die Ausschnitte 3 im Spalt 34 zwischen dem Zylinder 22 und dem Gegendruckzylinder 24 aus bedruckten Bereichen der Bogen 1 ausgestanzt werden. Die ausgestanzten Ausschnitte 3 weisen dort eine rechteckige Form auf und sind im Abstand von den Rändern des Bogens 1 angeordnet, jedoch können beliebige andere Formen an beliebigen Stellen der Bogen ausgestanzt werden.
  • Wie am besten in 4 und 5 dargestellt, besteht jedes der Stanzwerkzeuge 42 aus einem Stanzgrat 44, der entlang des Umrisses des auszustanzenden Ausschnitts 3 über die vom Zylinder 22 abgewandte äußere Oberfläche 46 des Stanzblechs 36 übersteht. Der durch Ätzen und eine nachfolgende mechanische Bearbeitung seiner Oberfläche aus dem Material des Stanzblechs 36 herausgearbeitete Stanzgrat 44 weist eine für Stanzgrate übliche Querschnittsform mit zwei schrägen Flanken 48 auf, die sich zu einer scharfen Schneide 50 an ihrer Oberkante verjüngen. Die Höhe der Stanzgrate 44 in Bezug zur Oberfläche 46 des Stanzblechs 36 ist von der Stärke des auszustanzenden Bogens 1 abhängig. Beim Stanzen von Bogen 1 aus Papier mit einem gebräuchlichen Flächengewicht von 80 g/m2 und einer Stärke von etwa 80 μm beträgt die Höhe der Stanzgrate 44 etwa 120 μm, so dass ihre Schneiden 50 bei richtiger Einstellung der Druckbeistellung bzw. des Spaltmaßes des Spaltes 32 beim Stanzen vollständig durch das Papier bzw. den jeweiligen Bedruckstoff hindurch und geringfügig in die äußere Oberfläche 52 eines auf die Umfangsfläche des Gegendruckzylinders 24 aufgeklebten Protektorblechs 54 (6 und 7) eindringen.
  • Wie am besten in 2, 8 und 9 dargestellt, besteht die Absaugeinrichtung 40 im Wesentlichen aus einem innerhalb des Druckwerks 14 angeordneten Absaugtrichter 56 mit einer dem Gegendruckzylinder 24 zugewandten Ansaugöffnung 58, einem vom oberen Ende des Absaugtrichters 56 aus der Druckmaschine 2 nach außen führenden und dort mit einer Unterdruckquelle (nicht dargestellt) kommunizierenden Saugkanal 60, sowie einer außerhalb der Druckmaschine 2 entlang des Saugkanals 60 angeordneten Einrichtung 62 zur intermittierenden Unterbrechung der Absaugung während der Drehung des Gegendruckzylinders 24.
  • Die Ansaugöffnung 58 befindet sich vorzugsweise in einem radialen Abstand von 10 bis 12 mm über der äußeren Oberfläche 54 des Protektorblechs 56, so dass die im Spalt 34 entlang ihres äußeren Randes vom Bogen 1 getrennten Stanzabfälle 38 unmittelbar nach ihre Austritt aus dem Spalt 34 durch den von der Unterdruckquelle erzeugten Unterdruck erfasst und in die Ansaugöffnung 58 des Absaugtrichters 56 gesaugt werden, wie schematisch durch den Pfeil U in 6 und 7 dargestellt.
  • Um eine Absaugung sämtlicher Stanzabfälle 38 durch den Absaugtrichter 56 sicherzustellen, muss vermieden werden, dass die Stanzabfälle 38 infolge von Reibkräften in den Ausschnitten 3 haften bleiben. Um eine solche Haftung zu verhindern, sind bei dem in 7 dargestellten Gegendruckzylinder 24 unterhalb der späteren Ausschnitte 3 jedes Bogens 1 elastisch verformbare Polster 64 aufgeklebt. Diese Polster 64 werden bei ihrem Hindurchtritt durch den Spalt 34 zusammengedrückt, so dass sie nach ihrem Austritt aus dem Spalt 34 infolge ihrer Ausdehnung eine von der Oberfläche des Gegendruckzylinders 24 weg gerichtete Kraft auf die Stanzabfälle 38 ausüben, wodurch diese aus den Ausschnitten herausgedrückt werden. Die Polster 64 bestehen zweckmäßig aus einem unter Druck reversibel verformbaren Elastomermaterial, wie geschäumtem Polyurethan oder Schaumstoff, und weisen in unverformtem Zustand eine Dicke von 0,5 bis 5 mm auf. Ihre Abmessungen in Umfangsrichtung bzw. in Längsrichtung des Gegendruckzylinders 24 sind vorzugsweise etwas kleiner als diejenigen der Ausschnitte 3, wie in 7 dargestellt.
  • Um zu verhindern, dass die an ihrem vorderen Rand von Bogengreifern 66 (1) gehaltenen und ansonsten lose auf der Oberfläche 54 des Protektorblechs 52 aufliegenden Bogen 1 infolge des von der Absaugeinrichtung 40 erzeugten Unterdrucks zur Ansaugöffnung 58 des Absaugtrichters 56 hin angesaugt werden, ist das Stanzblech 36 in axialer Richtung zwischen benachbarten Reihen von Stanzwerkzeugen 42 sowie an seinen Seitenrändern mit je einer überstehenden Andruckleiste 68 versehen, die den Bogen 1 im Spalt 34 gegen die Oberfläche 54 des Protektorblechs 52 anpresst. Durch die Anpressung der Bogen 1 gegen das Protektorblech 52 wird zum einen verhindert, dass sich die Bogen 1 in Bezug zum Protektorblech verschieben, was zu Passerdifferenzen beim Stanzen führen würde. Zum anderen wird sichergestellt, dass die Bogen 1 während ihres Vorbeitritts an der Ansaugöffnung 58 nicht mit deren Rand in Berührung treten, was ein Verschmieren der Druckfarbe oder ggf. sogar ein Zerreißen der Bogen 1 zur Folge haben könnte.
  • Wie am besten in 5 dargestellt, sind die in Umfangsrichtung des Gummituchzylinders 22 verlaufenden Andruckleisten 68 niedriger als die Stanzgrate 44 und weisen eine abgeflachte Oberseite 70 mit einer Breite von einigen Millimetern auf, die durch schräge Flanken 72 zur umgebenden Oberfläche 46 des Stanzblechs 36 abfallen. Die Höhe der Andruckleisten 68 über der Oberfläche des Stanzblechs 36 wird vorzugsweise so gewählt, dass die Andruckleisten 68 keine bleibende Verformung in der Oberfläche des aus dem Spalt 34 austretenden Bedruckstoffs hinterlassen. Bei einem Bogen aus Papier mit einem gebräuchlichen Flächengewicht von 80 g/m2 und einer Stärke von etwa 80 μm wird dies erreicht, wenn die Andruckleisten 68 an der engsten Stelle des Spaltes 34 nicht mehr als 30 μm und vorzugsweise nicht mehr als 20 μm in die dem Stanzblech 36 zugewandte bedruckte Oberfläche des Bogens 1 eindringen. Dies bedeutet, dass bei einem solchen Bedruckstoff die Höhe der Andruckleisten 68 etwa 100 μm niedriger als die Höhe der Schneiden 50 der Stanzgrate 44 sein muss und somit ausgehend von der Oberfläche 46 zwischen etwa 20 und 40 μm beträgt.
  • Bei dem in den 3 bis 7 dargestellten Stanzblech 36 sind die Andruckleisten 68 wie die Stanzgrate 44 aus dem Stanzblech 36 herausgeätzt und mechanisch nachbearbeitet. Alternativ dazu ist es jedoch auch möglich, Andruckleisten aus Kunststoff, Hartgummi oder einem geeigneten Material zum Beispiel durch Kleben auf der Oberfläche 46 des Stanzblechs 36 anzubringen.
  • Um zu verhindern, dass die frische Druckfarbe auf der Oberfläche der Bogen 1 durch die Andruckleisten 68 verschmiert wird, wird die Anordnung der Andruckleisten 68 auf dem Stanzblech 36 und die Anordnung der Druckbilder auf den Bogen 1 so gewählt, dass die Andruckleisten 68 in den unbedruckten Bereichen der Bogen 1, d.h. entlang der Bogenränder und/oder entlang der Zwischenräume zwischen benachbarten bedruckten Bereichen der Bogen 1 verlaufen. Vorzugsweise weist das Stanzblech 36 über die Breite des Gummituchzylinders 22 zwischen zwei und acht Andruckleisten 68 auf, jedoch kann ihre Anzahl auch größer sein. Solange gewährleistet ist, dass der Bogen 1 beim Hindurchtritt durch den Spalt 34 dort festgehalten wird, brauchen nicht alle Andruckleisten 68 über das gesamte Stanzblech 36 zu verlaufen, sondern können auch Unterbrechungen aufweisen.
  • Um den Energieverbrauch der Absaugvorrichtung 40 bei einem vorgegebenen Unterdruck im Bereich der Ansaugöffnung 58 möglichst gering zu halten, ist das über die gesamte Breite des Gegendruckzylinders 24 verlaufende untere Ende des Absaugtrichters 56 zum Teil durch dünne Bleche (nicht dargestellt) verschließbar, so dass nur oberhalb des Bewegungswegs der ausgestanzten Ausschnitte der Bogen Luft in die Ansaugöffnung eintreten kann. Die zum Verschließen des unteren Endes des Absaugtrichters 56 dienenden Bleche weisen eine an die Krümmung des Protektorblechs 54 angepasste Krümmung auf und werden so im Bereich der Ansaugöffnung 58 befestigt, dass sie sich in Umfangsrichtung des Gegendruckzylinders 24 über die Öffnung 58 hinweg erstrecken. Um zu verhindern, dass abgesaugte Stanzabfälle 38 an den Blechen hängen bleiben, sind die Zwischenräume zwischen diesen Blechen etwas größer als die Breite der Ausschnitte 3, die zweckmäßig in Umfangsrichtung des Gummituchzylinders 22 in einer oder mehreren fluchtenden Reihen angeordnet werden, wie in 3 dargestellt.
  • Da die Bogen 1 nach dem Austritt ihres hinteren Randes aus dem Spalt 34 nicht mehr von den Andruckleisten 68 festgehalten werden, wird die Absaugung der Stanzabfälle 38 synchron zur Drehung des Gegendruckzylinders 24 unterbrochen, sobald sich der hintere Rand jedes Bogens 1 durch den Spalt 34 zwischen dem Gummituchzylinder 22 und dem Gegendruckzylinder 24 hindurch bewegt. Zu diesem Zweck ist die außerhalb der Druckmaschine 2 im Saugkanal 60 angeordnete Einrichtung 62 vorgesehen, die eine intermittierende Unterbrechung des Saugluftstroms ermöglicht.
  • Wie am besten in 8 und 9 dargestellt, besteht die Einrichtung 62 im Wesentlichen aus einem Unterbrecherelement 74, das innerhalb eines zylindrischen, am hinteren Stirnende verschlossenen Teilstücks 76 des Saugkanals auf einer drehbar um die Längsachse des Teilstücks 76 gelagerten Welle 78 befestigt ist. Das Unterbrecherelement 74 weist zum Massenausgleich zwei zueinander diametral entgegengesetzte Zylindersegmente 80 mit geschlossenen äußeren Umfangsflächen auf, die sich in geringem Abstand an der Innenwand des Saugkanals 60 entlangbewegen und bei jeder vollen Umdrehung des Unterbrecherelements 74 zwei Mal einen seitlichen Luftauslass 82 des Saugkanals 60 verschließen. Die Welle 78 ist über ein Getriebe (nicht dargestellt) mit einer Abtriebswelle der Druckmaschine 2 verbunden und wird von dieser in Synchronisation mit der Drehung des Gegendruckzylinders 24 angetrieben, so dass die Umfangsflächen der Zylindersegmente 80 den Luftauslass 82 immer dann verschließen, wenn der hintere Rand eines vom Gegendruckzylinder 24 mitgeführten Bogens 1 aus dem Spalt 34 austritt, und den Luftauslass 82 im Wesentlichen so lange verschlossen halten, wie sich der Bogen 1 unter der Ansaugöffnung 58 hindurchbewegt.
  • Alternativ kann das Unterbrecherelement 74 auch von einem hohlen Zylinder gebildet werden, dessen Wand mit einem Paar von diametral entgegengesetzten axialen Schlitzöffnungen versehen ist, von denen sich jeweils eine mit der Eintrittsöffnung des seitlichen Luftauslasses 82 überlappt, solange sich der hintere Rand des Bogen noch im Spalt 34 befindet. Anschließend wird der Luftauslass 82 durch einen zwischen den Schlitzöffnungen angeordneten Mantelabschnitt des Zylinders verschlossen, bis sich der hinteren Rand des Bogens 1 im Wesentlichen unter der Ansaugöffnung 58 des Absaugtrichters 56 hindurchbewegt hat.
  • Um ein Anhaften von feuchter Druckfarbe an den Stanzgraten 44 zu verhindern, wenn die Stanzlinien durch bedruckte Bereiche der Bogen 1 verlaufen, ist weiter eine Sprüheinrichtung 86 vorgesehen, die es ermöglicht, die Oberfläche 46 des Stanzblechs 36 bei jedem Umlauf mit Silikonöl oder einer anderen, das Anhaften von Druckfarbe verhindernden Flüssigkeit zu besprühen. Wie am besten in 2 dargestellt, kann die Sprüheinrichtung 86 eine Reihe von Flachstrahldüsen 88 umfassen, die vorzugsweise in Bewegungsrichtung des Zylinders 22 vor dem Spalt 34 im radialen Abstand von der Oberfläche 46 des Stanzblechs 36 so nebeneinander angeordnet sind, dass ihre Sprühstrahlen zumindest die Stanzwerkzeuge 42 mit einem feinen Sprühnebel der Flüssigkeit besprühen.

Claims (23)

  1. Verfahren zum Inline-Stanzen beim Offset-Bogendruck, bei dem einzelne Bogen eines Bedruckstoffs in einer Offset-Druckmaschine bedruckt werden, bei dem in einem Druck- oder Lackierwerk der Druckmaschine beim Hindurchtritt durch einen Spalt zwischen einem mit einem Stanzblech bestückten Gummi- bzw. Lacktuchzylinder und einem Gegendruckzylinder Ausschnitte in den Bogen ausgestanzt werden, wobei beim Ausstanzen über eine äußere Oberfläche des Stanzblechs überstehende Stanzgrate den Bedruckstoff beim Hindurchtritt durch den Spalt durchschneiden, und bei dem anschließend aus den Ausschnitten ausgestanzte Stanzabfälle abgesaugt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Bogen (1) im Bereich des Spaltes (34) mit über das Stanzblech (36) überstehenden Andruckleisten (68) gegen den Gegendruckzylinder (24) angepresst werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Andruckleisten (68) so angeordnet werden, dass sie über unbedruckte Oberflächenbereiche oder Zwischenschnittbereiche der Bogen (1) verlaufen.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der Andruckleisten (68) so gewählt wird, dass sie keine bleibende Verformung in der Oberfläche des Bogens (1) hinterlassen.
  4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Absaugung der Stanzabfälle (38) beim Austritt eines hinteren Randes der Bogen (1) aus dem Spalt (36) kurzzeitig unterbrochen wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Absaugung unterbrochen wird, bis sich der hintere Rand der Bogen (1) mindestens teilweise unter einer Ansaugöffnung (58) einer zur Absaugung der Stanzabfälle (38) dienenden Absaugeinrichtung (40) hindurch bewegt hat.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Druckbild so auf den Bogen (1) angeordnet wird, dass sich während der Unterbrechung der Absaugung keine ausgestanzten Ausschnitte (3) der Bogen (1) unter der Ansaugöffnung (58) hindurch bewegen.
  7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Absaugung in Synchronisation mit der Drehung des Gegendruckzylinders (24) unterbrochen wird.
  8. Verfahren zum Inline-Stanzen beim Offset-Bogendruck, bei dem einzelne Bogen eines Bedruckstoffs in einer Offset-Druckmaschine bedruckt werden, bei dem in einem Druck- oder Lackierwerk der Druckmaschine beim Hindurchtritt durch einen Spalt zwischen einem mit einem Stanzblech bestückten Gummi- bzw. Lacktuchzylinder und einem Gegendruckzylinder Ausschnitte in den Bogen ausgestanzt werden, wobei beim Ausstanzen über eine äußere Oberfläche des Stanzblechs überstehende Stanzgrate den Bedruckstoff beim Hindurchtritt durch den Spalt durchschneiden, und bei dem anschließend aus den Ausschnitten ausgestanzte Stanzabfälle abgesaugt werden, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Oberfläche (46) des Stanzblechs (36) mit einer das Anhaften von Druckfarbe verhindernden Flüssigkeit besprüht wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche (46) des Stanzblechs (36) mit einem Silikonöl besprüht wird.
  10. Verfahren zum Inline-Stanzen beim Offset-Bogendruck, bei dem einzelne Bogen eines Bedruckstoffs in einer Offset-Druckmaschine bedruckt werden, bei dem in einem Druck- oder Lackierwerk der Druckmaschine beim Hindurchtritt durch einen Spalt zwischen einem mit einem Stanzblech bestückten Gummi- bzw. Lacktuchzylinder und einem Gegendruckzylinder Ausschnitte in den Bogen ausgestanzt werden, wobei beim Ausstanzen über eine äußere Oberfläche des Stanzblechs überstehende Stanzgrate den Bedruckstoff beim Hindurchtritt durch den Spalt durchschneiden, und bei dem anschließend aus den Ausschnitten ausgestanzte Stanzabfälle abgesaugt werden, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine äußere Oberfläche (52) des Gegendruckzylinders (24) unterhalb der späteren Ausschnitte (3) der Bogen (1) mit elastisch verformbaren Polstern (64) versehen wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Polster (64) auf ein auf dem Gegendruckzylinder (24) angebrachtes Protektorblech (54) aufgeklebt werden.
  12. Bogenoffsetdruckmaschine zum Bedrucken eines Bedruckstoffs in Form von einzelnen Bogen sowie zum Ausstanzen von Ausschnitten in den Bogen in einem Druck- oder Lackierwerk der Druckmaschine, wobei das Druck- oder Lackierwerk einen Gummi- bzw. Lacktuchzylinder und einen Gegendruckzylinder umfasst, die einen Spalt für den Hindurchtritt der Bogen begrenzen, wobei der Gummi- bzw. Lacktuchzylinder mit einem Stanzblech versehen ist, das über seine äußere Oberfläche überstehende Stanzgrate aufweist, und wobei das Druck- oder Lackierwerk eine Absaugeinrichtung zum Absaugen der beim Hindurchtritt durch den Spalt aus den Ausschnitten ausgestanzten Stanzabfälle umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Stanzblech (36) in Umfangsrichtung des Gummi- bzw. Lacktuchzylinders (22) mit überstehenden Andruckleisten (68) versehen ist, welche die Bogen (1) im Bereich des Spaltes (34) gegen eine äußere Oberfläche (52) des Gegendruckzylinders (24) anpressen.
  13. Bogenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Andruckleisten (68) beim Stanzen mit ihren Oberseiten (70) in einem Abstand von der Oberfläche (52) des Gegendruckzylinders angeordnet sind, der zwischen etwa 70 und 90 % der Materialstärke des Bedruckstoffs entspricht.
  14. Bogenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Absaugeinrichtung (40) eine Einrichtung zur intermittierenden Unterbrechung der Absaugung während der Drehung des Gegendruckzylinders (24) umfasst.
  15. Bogenoffsetdruckmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Absaugeinrichtung (40) eine im Wesentlichen über die gesamte Breite der Bogen (1) verlaufende Ansaugöffnung (58) aufweist, und dass die Ansaugöffnung (58) zwischen axial benachbarten Ausschnitten (3) der Bogen (1) mindestens teilweise verschließbar ist.
  16. Bogenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansaugöffnung (58) durch Bleche verschließbar ist, die eine an die Krümmung der äußeren Oberfläche (52) des Gegendruckzylinders (24) angepasste Krümmung aufweisen.
  17. Bogenoffsetdruckmaschine zum Bedrucken eines Bedruckstoffs in Form von einzelnen Bogen sowie zum Ausstanzen von Ausschnitten in den Bogen in einem Druck- oder Lackierwerk der Druckmaschine, wobei das Druck- oder Lackierwerk einen Gummi- bzw. Lacktuchzylinder und einen Gegendruckzylinder umfasst, die einen Spalt für den Hindurchtritt der Bogen begrenzen, wobei der Gummi- bzw. Lacktuchzylinder mit einem Stanzblech versehen ist, das über seine äußere Oberfläche überstehende Stanzgrate aufweist, und wobei das Druck- oder Lackierwerk eine Absaugeinrichtung zum Absaugen der beim Hindurchtritt durch den Spalt aus den Ausschnitten ausgestanzten Stanzabfälle umfasst, insbesondere nach einem der Ansprüche 12 bis 16, gekennzeichnet durch Einrichtungen (86) zum Besprühen der äußeren Oberfläche (46) des Stanzblechs (36) mit einer das Anhaften von Druckfarbe verhindernden Flüssigkeit.
  18. Bogenoffsetdruckmaschine zum Bedrucken eines Bedruckstoffs in Form von einzelnen Bogen sowie zum Ausstanzen von Ausschnitten in den Bogen in einem Druck- oder Lackierwerk der Druckmaschine, wobei das Druck- oder Lackierwerk einen Gummi- bzw. Lacktuchzylinder und einen Gegendruckzylinder umfasst, die einen Spalt für den Hindurchtritt der Bogen begrenzen, wobei der Gummi- bzw. Lacktuchzylinder mit einem Stanzblech versehen ist, das über seine äußere Oberfläche überstehende Stanzgrate aufweist, und wobei das Druck- oder Lackierwerk eine Absaugeinrichtung zum Absaugen der beim Hindurchtritt durch den Spalt aus den Ausschnitten ausgestanzten Stanzabfälle umfasst, insbesondere nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Gegendruckzylinder (24) auf seiner äußeren Oberfläche unterhalb der Ausschnitte (3) der Bogen (1) mit elastisch verformbaren Polstern (64) versehen ist.
  19. Stanzblech zum Aufspannen auf einen Gummi- bzw. Lacktuchzylinder eines Druck- oder Lackierwerks einer Bogenoffsetdruckmaschine, umfassend eine Mehrzahl von Schneidgraten, die über eine vom Gummi- bzw. Lacktuchzylinder abgewandte äußere Oberfläche des Stanzblechs überstehen und zum Ausstanzen von Teilbereichen von einzelnen in der Druckmaschine bedruckten Bogen eines Bedruckstoffs dienen, gekennzeichnet durch mehrere in Umfangsrichtung des Gummi- bzw. Lacktuchzylinders (22) verlaufende überstehende Andruckleisten (68), die eine geringere Höhe als die Schneidgrate (44) aufweisen und die Bogen (1) im Bereich des Spaltes (34) gegen den Gegendruckzylinder (24) anpressen.
  20. Stanzblech nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Andruckleisten (68) über die gesamte Umfangserstreckung des Stanzblechs (36) verlaufen.
  21. Stanzblech nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Andruckleisten (68) aus dem Stanzblech (36) herausgeätzt und mechanisch nachbearbeitet sind.
  22. Stanzblech nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der Andruckleisten (68) zwischen 80 und 120 μm geringer als die Höhe der Schneidgrate (44) ist.
  23. Stanzblech nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Andruckleisten (68) eine flache Oberseite (70) aufweisen.
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