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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Inline-Stanzen beim Offsetbogendruck
gemäß dem Oberbegriff
der Patentansprüche
1, 8 und 10. Die Erfindung betrifft weiter eine zum Inline-Stanzen
geeignete Bogenoffsetdruckmaschine gemäß dem Oberbegriff der Patentansprüche 12,
17 und 18 und ein Stanzblech zum Aufspannen auf einen Gummituchzylinder
oder Lacktuchzylinders eines Druckwerks bzw. Lackierwerks einer
Bogenoffsetdruckmaschine.
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Aus
der
DE 201 11 983
U1 ist bereits ein Verfahren der eingangs Art bekannt,
bei dem in einer Bogenoffsetdruckmaschine bedruckte Bogen im letzten Druckwerk
der Druckmaschine beim Hindurchtritt durch den Spalt zwischen dem
mit einem aufgespannten Stanzblech versehenen Gummituchzylinder
und dem mit einem Protektorblech versehenen Gegendruckzylinder ausgestanzt
werden. Um die entstehenden Stanzabfälle unmittelbar nach dem Stanzvorgang
abzuführen,
weist die bekannte Druckmaschine eine Absaugeinrichtung mit einem
Absaugtrichter auf, der mit einem Unterdruck beaufschlagbar ist
und eine dem Gegendruckzylinder zugewandte Ansaugöffnung für die Stanzabfälle aufweist.
Der am Absaugtrichter angelegte Unterdruck bewirkt jedoch nicht
nur das Absaugen der Stanzabfälle,
sondern übt
darüber
hinaus auch eine Sogwirkung auf die unter der Ansaugöffnung hindurch
transportierten Bogen aus. Da die Bogen nur an ihrem vorderen Rand
von Greifersystemen des Gegendruckzylinders festgehalten werden
und ansonsten lose auf seiner äußeren Oberfläche bzw.
der äußeren Oberfläche des
Protektorblechs aufliegen, kann es durch die Sogwirkung zu einem
Abheben der Bogen kommen. Entsprechend dem Ausmaß des Abhebens kann dies beim
Stanzen zu Passerdifferenzen führen oder
bei einem Kontakt des Bogens mit dem Rand der Ansaugöffnung ein
Verschmieren der frisch bedruckten Bogenoberfläche oder sogar ein Zerreißen des
Bogens und eine dadurch bedingte Unterbrechung des Druckvorgangs
zur Folge haben.
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Weiter
ist aus der
DE 201
04 247 U1 bereits eine Stanzanordnung mit einer Absaugeinrichtung für eine Bogenoffsetdruckmaschine
bekannt, bei der die hinter dem letzten Druckwerk der Druckmaschine angeordnete
Stanzanordnung zwei Zylinder umfasst und zum Ausstanzen von bedruckten
Bogen in einem Spalt zwischen den beiden Zylindern dient, von denen
der eine auf seinem Umfang die Bogen transportiert und der andere
auf seinem Umfang mit aufgespannten Stanzblechen versehen ist. Die
Absaugeinrichtung weist dort zwei in axialer Richtung der Zylinder
nebeneinander angeordnete Absaugtrichter auf, neben denen jeweils
mehrere Blasluftdüsen
angeordnet sind. Aus den Blasluftdüsen wird Druckluft auf die
Bogen geblasen, um sie gegen die Mantelfläche des Transportzylinders
anzupressen und dadurch eine Destabilisierung bzw. Flatterbewegung
der Bogen infolge des Unterdrucks im Absaugtrichter zu vermeiden.
Diese Anordnung hat jedoch den Nachteil, dass ein verhältnismäßig großer Aufwand
zum Umrüsten
der Druckmaschine erforderlich ist, wenn sich die Größe, Anzahl
und/oder Lage der in axialer Richtung der Zylinder nebeneinander
im Bogen angeordneten auszustanzenden Ausschnitte ändert.
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Ausgehend
hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
und eine Bogenoffsetdruckmaschine der eingangs genannten Art dahingehend
zu verbessern, dass ein Abheben der Bogen vom Gegendruckzylinder
mit einfacheren Mitteln verhindert wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass das Stanzblech mit überstehenden
Andruckleisten versehen wird, um die Bogen im Bereich des Spaltes
gegen den Gegendruckzylinder anzupressen und damit eine Verschiebung
der Bogen in Bezug zur Oberfläche
des Gegendruckzylinders infolge des beim Absaugen auf die Bogen
ausgeübten
Unterdrucks zu vermeiden.
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Der
Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, ein Abheben der Bogen von
der Oberfläche
des Gegendruckzylinders bzw. eines darauf angebrachten Protektorblechs
dadurch zu verhindern, dass der Bogen während seines Hindurchtritts
unter der Ansaugöffnung
der Absaugeinrichtung nicht nur an seinem vorderen Rand von den
Greifersystemen gegen die Oberfläche
des Gegendruckzylinders anliegend festgehalten wird, sondern zusätzlich auch
noch in dem in Bewegungsrichtung hinter der Ansaugöffnung angeordneten
Spalt, so dass sowohl Passerdifferenzen als auch ein Kontakt mit
dem Rand der Ansaugöffnung
sicher verhindert werden.
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Um
zu verhindern, dass die Andruckleisten in der dem Stanzblech zugewandten
und mit dem Druckbild versehenen Oberfläche der Bogen störende Spuren
hinterlassen, werden die Andruckleisten vorzugsweise so auf dem
Stanzblech angeordnet, dass sie über
unbedruckte Flächen
oder im Zwischenschnittbereich der Bogen verlaufen, und weisen zweckmäßig eine
solche Höhe
auf, dass sie zwar innerhalb des Spaltes gegen die Oberfläche der
Bogen angepresst werden und diese gegen den Gegendruckzylinder drücken, jedoch
keine bleibende Verformung im Bogen bewirken.
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Um
ein durch die Absaugung bedingtes Abheben des hinteren Randes des
Bogens zu vermeiden, nachdem dieser den Spalt verlassen hat und
daher nicht mehr gegen den Gegendruckzylinder bzw. das Protektorblech
angepresst wird, wird die Absaugung gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausgestaltung der Erfindung unterbrochen, bis sich der hintere Rand
der Bogen mindestens teilweise und vorzugsweise ganz unter der Ansaugöffnung der
Absaugeinrichtung hindurch bewegt hat. Um trotz diesem Maßnahme eine
Absaugung sämtlicher
Stanzabfälle
zu gewährleisten,
wird das Druckbild zweckmäßig so auf
den Bogen angeordnet, dass dessen hinterer Rand frei von ausgestanzten
Ausschnitten ist. Für den
Fall, dass die Bogen doch am hinteren Bogenende ausgestanzt werden
müssen
und somit wegen der Notwendigkeit der Abfuhr der Stanzabfälle die
Absaugung nicht unterbrochen werden darf, können im Bereich der Ansaugöffnung der
Absaugeinrichtung verstellbare Niederhalter oder Rollen angeordnet werden,
die ein Ansaugen des hinteren Randes des Bogens verhindern Ansonsten
wird die Absaugung bevorzugt in Synchronisation mit der Drehung
des Gegendruckzylinders oder des Gummituchzylinders unterbrochen,
zweckmäßigerweise
durch ein synchron zum Gegendruckzylinder drehbares Unterbrecherelement,
das eine Öffnung
in einem Saugkanal der Absaugeinrichtung immer dann verschlossen hält, wenn
der hintere Rand eines Bogens des Spalt verlässt und sich unter der Ansaugöffnung der
Absaugeinrichtung hindurchbewegt.
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Im
Unterschied zum Stand der Technik gemäß
DE 201 04 247 U1 erstreckt
sich die Ansaugöffnung
der Absaugeinrichtung über
die gesamte Breite der Bogen, so dass bei einer Veränderung
der Größe, Anzahl
oder Lage der Ausschnitte auf dem Bogen außer dem Aufspannen eines neuen
Stanzblechs keine Umrüstmaßnahmen
erforderlich sind. Zur Verringerung der benötigten Luftmenge kann jedoch
vorgesehen werden, zwischen axial benachbarten Ausschnitten der
Bogen Bleche im Bereich der Ansaugöffnung anzubringen, um diese
teilweise zu verschließen.
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Um
sicherzustellen, dass die beim Stanzen im Spalt von den Bogen getrennten
Stanzabfälle
und insbesondere Stanzabfälle
aus rundum vom Bogen umgebenen Ausschnitten nicht durch Reibkräfte in den
Ausschnitten hängen
bleiben, sondern von dem bei der Absaugung erzeugten Luftstrom sicher
in die Ansaugöffnung
hinein mitgerissen werden, sieht eine weitere bevorzugte Ausgestaltung
der Erfindung und zugleich selbständig patentbegründende Erfindungsvariante
vor, dass der Gegendruckzylinder bzw. das darauf angebrachte Protektorblech
auf seiner äußeren Oberfläche unterhalb
der auszustanzenden Ausschnitte der Bogen elastisch verformbare
Polster trägt.
Diese Polster werden beim Hindurchtritt durch den Spalt zusammengedrückt und üben nach
dem Austritt aus dem Spalt infolge ihrer Ausdehnung eine von der
Oberfläche
des Gegendruckzylinders weg gerichtete Kraft auf die aus den Ausschnitten
ausgestanzten Abfallstücke
aus, so dass diese aus den Ausschnitten heraus gedrückt und
in die Ansaugöffnung
gesaugt werden. Die Polster sind vorzugsweise etwas kleiner als die
Ausschnitte und werden zweckmäßig nach
Bedarf unterhalb der Ausschnitte des Bogens auf den Gegendruckzylinder
bzw. das Protektorblech aufgeklebt.
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Um
ein Anhaften von frischer Druckfarbe an der Oberfläche der
Stanzbleche und insbesondere an den Stanzgraten zu verhindern, wenn
die auszustanzenden Ausschnitte innerhalb von bedruckten Bereichen
der Bogen liegen, wird das Stanzblech gemäß einer noch weiteren bevorzugten
Ausgestaltung der Erfindung und ebenfalls selbständig patentbegründenden
Erfindungsvariante mit einer das Anhaften von Druckfarbe verhindernden
Flüssigkeit
besprüht,
vorzugsweise vor dem Eintritt des Stanzblechs in den Spalt. Eine
geeignete Flüssigkeit
ist zum Beispiel Silikonöl,
das beim Offsetdruck bereits zu ähnlichen
Zwecken verwendet wird und hier zweckmäßig in Form eines feinen Sprühnebels
bei jedem Umlauf des Gummituchzylinders auf die äußere Oberfläche des Stanzblechs aufgebracht
wird.
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Das
Besprühen
des Stanzblechs mit einer das Anhaften von Druckfarbe verhindernden
Flüssigkeit
gestattet es grundsätzlich
auch, die Andruckleisten, falls erforderlich, statt über unbedruckten
Flächen
oder Zwischenschnittbereichen über
den bedruckten Bereichen des Bogens anzuordnen, da die Flüssigkeit
ein Anhaften der Druckfarbe an der Oberseite der Andruckleisten
verhindert.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels
näher beschreiben.
Es zeigen:
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1: eine schematische teilweise
geschnittene Seitenansicht einer Bogenoffsetdruckmaschine;
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2: eine schematische teilweise
geschnittene Seitenansicht eines vergrößerten Ausschnitts des letzten
Druckwerks der Bogenoffsetdruckmaschine aus 1;
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3: eine schematische perspektivische Ansicht
eines Gummituchzylinders des Druckwerks mit aufgespanntem Stanzblech;
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4: eine perspektivische
Ansicht eines Teils des Stanzblechs aus 3;
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5: eine Schnittansicht des
Stanzblechs entlang der Linie V-V der 4;
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6: eine zur Erläuterung
dienende Schnittansicht des Spaltbereichs zwischen dem Gummituchzylinder
aus 3 und einem Gegendruckzylinder
des Druckwerks;
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7: eine Ansicht entsprechend 6, jedoch mit einem modifizierten
Gegendruckzylinder;
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8: eine vereinfachte perspektivische
Ansicht eines Teils einer Absaugeinrichtung des Druckwerks zur Absaugung
von Stanzabfällen;
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9: eine Schnittansicht entlang
der Linie IX-IX der 8.
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In
der in 1 der Zeichnung
schematisch dargestellten Mehrfarben-Bogenoffsetdruckmaschine 2 werden
Bogen 1 aus einem Bedruckstoff, insbesondere aus Papier,
nacheinander mittels einer automatisierten Bogenzufuhr 4 von
einem in einer Bogenanlage 6 der Druckmaschine 2 angeordneten
Bogenstapel 8 an eine Anlegetrommel 10 eines ersten Druckwerks 12 übergeben,
dann in diesem und weiteren Druckwerken (nicht dargestellt) ein-
oder beidseitig ein- oder mehrfarbig bedruckt, bevor im letzten Druckwerk
(oder alternativ in einem nachgeordneten Lackierwerk) 14 der
Druckmaschine 2 Ausschnitte 3 aus den Bogen 1 ausgestanzt
werden.
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Das
zum Ausstanzen der Bogen 1 dienende Druck- oder Lackierwerk 14 der
Druckmaschine 2 weist einen entsprechenden Aufbau wie die
anderen Druckwerke 12 auf, so dass es wahlweise zum Drucken bzw.
Lackieren oder zum Stanzen verwendet werden kann. Wie am besten
in 1 und 2 dargestellt, umfasst das Druck- bzw.
Lackierwerk 14 im Wesentlichen ein Farbwerk 16 und
ein Feuchtwerk 18 bzw. ein Lackierwerk, einen Plattenzylinder 20,
einen Gummituch- bzw. Lacktuchzylinder 22, sowie einen
Gegendruckzylinder 24, von dem die bedruckten und ausgestanzten
Bogen 1 über
eine Auslagetrommel 26 an einen Kettenausleger 28 einer
Bogenauslage 30 der Druckmaschine 2 übergeben
und von diesem zur Ablage auf einem Bogenstapel 32 durch die
Auslage 30 transportiert werden.
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Wie
am besten in 2, 6 und 7 dargestellt, erfolgt das Ausstanzen
der Ausschnitte 3 aus den Bogen 1 in einem Spalt 34 zwischen
dem Gegendruckzylinder 24 und dem Gummituch- bzw. Lacktuchzylinder 22,
auf dessen Umfangsfläche
ein Stanzblech 36 aufgespannt ist. Zur Beseitigung der aus
den Ausschnitten 3 in den Bogen 1 ausgestanzten
Stanzabfälle 38 weist
das Druckwerk 14 eine Absaugeinrichtung 40 auf,
mit der die Stanzabfälle 38 unmittelbar
nach ihrem Austritt aus dem Spalt 34 abgesaugt werden.
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Wie
am besten in 3 und 6 dargestellt, ist das Stanzblech 36 bei
dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel mit drei in
Umfangsrichtung um den Zylinder 22 umlaufenden und in dessen axialer
Richtung nebeneinander angeordneten Reihen von Stanzwerkzeugen 42 versehen,
mit denen die Ausschnitte 3 im Spalt 34 zwischen
dem Zylinder 22 und dem Gegendruckzylinder 24 aus
bedruckten Bereichen der Bogen 1 ausgestanzt werden. Die
ausgestanzten Ausschnitte 3 weisen dort eine rechteckige
Form auf und sind im Abstand von den Rändern des Bogens 1 angeordnet,
jedoch können
beliebige andere Formen an beliebigen Stellen der Bogen ausgestanzt
werden.
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Wie
am besten in 4 und 5 dargestellt, besteht jedes
der Stanzwerkzeuge 42 aus einem Stanzgrat 44,
der entlang des Umrisses des auszustanzenden Ausschnitts 3 über die
vom Zylinder 22 abgewandte äußere Oberfläche 46 des Stanzblechs 36 übersteht.
Der durch Ätzen
und eine nachfolgende mechanische Bearbeitung seiner Oberfläche aus dem
Material des Stanzblechs 36 herausgearbeitete Stanzgrat 44 weist
eine für
Stanzgrate übliche
Querschnittsform mit zwei schrägen
Flanken 48 auf, die sich zu einer scharfen Schneide 50 an
ihrer Oberkante verjüngen.
Die Höhe
der Stanzgrate 44 in Bezug zur Oberfläche 46 des Stanzblechs 36 ist
von der Stärke
des auszustanzenden Bogens 1 abhängig. Beim Stanzen von Bogen 1 aus
Papier mit einem gebräuchlichen
Flächengewicht
von 80 g/m2 und einer Stärke von etwa 80 μm beträgt die Höhe der Stanzgrate 44 etwa
120 μm,
so dass ihre Schneiden 50 bei richtiger Einstellung der
Druckbeistellung bzw. des Spaltmaßes des Spaltes 32 beim
Stanzen vollständig durch
das Papier bzw. den jeweiligen Bedruckstoff hindurch und geringfügig in die äußere Oberfläche 52 eines
auf die Umfangsfläche
des Gegendruckzylinders 24 aufgeklebten Protektorblechs 54 (6 und 7) eindringen.
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Wie
am besten in 2, 8 und 9 dargestellt, besteht die Absaugeinrichtung 40 im
Wesentlichen aus einem innerhalb des Druckwerks 14 angeordneten
Absaugtrichter 56 mit einer dem Gegendruckzylinder 24 zugewandten
Ansaugöffnung 58,
einem vom oberen Ende des Absaugtrichters 56 aus der Druckmaschine 2 nach
außen
führenden
und dort mit einer Unterdruckquelle (nicht dargestellt) kommunizierenden
Saugkanal 60, sowie einer außerhalb der Druckmaschine 2 entlang
des Saugkanals 60 angeordneten Einrichtung 62 zur
intermittierenden Unterbrechung der Absaugung während der Drehung des Gegendruckzylinders 24.
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Die
Ansaugöffnung 58 befindet
sich vorzugsweise in einem radialen Abstand von 10 bis 12 mm über der äußeren Oberfläche 54 des
Protektorblechs 56, so dass die im Spalt 34 entlang
ihres äußeren Randes
vom Bogen 1 getrennten Stanzabfälle 38 unmittelbar
nach ihre Austritt aus dem Spalt 34 durch den von der Unterdruckquelle
erzeugten Unterdruck erfasst und in die Ansaugöffnung 58 des Absaugtrichters 56 gesaugt
werden, wie schematisch durch den Pfeil U in 6 und 7 dargestellt.
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Um
eine Absaugung sämtlicher
Stanzabfälle 38 durch
den Absaugtrichter 56 sicherzustellen, muss vermieden werden,
dass die Stanzabfälle 38 infolge
von Reibkräften
in den Ausschnitten 3 haften bleiben. Um eine solche Haftung
zu verhindern, sind bei dem in 7 dargestellten
Gegendruckzylinder 24 unterhalb der späteren Ausschnitte 3 jedes
Bogens 1 elastisch verformbare Polster 64 aufgeklebt. Diese
Polster 64 werden bei ihrem Hindurchtritt durch den Spalt 34 zusammengedrückt, so
dass sie nach ihrem Austritt aus dem Spalt 34 infolge ihrer
Ausdehnung eine von der Oberfläche
des Gegendruckzylinders 24 weg gerichtete Kraft auf die
Stanzabfälle 38 ausüben, wodurch
diese aus den Ausschnitten herausgedrückt werden. Die Polster 64 bestehen
zweckmäßig aus
einem unter Druck reversibel verformbaren Elastomermaterial, wie
geschäumtem
Polyurethan oder Schaumstoff, und weisen in unverformtem Zustand
eine Dicke von 0,5 bis 5 mm auf. Ihre Abmessungen in Umfangsrichtung
bzw. in Längsrichtung
des Gegendruckzylinders 24 sind vorzugsweise etwas kleiner
als diejenigen der Ausschnitte 3, wie in 7 dargestellt.
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Um
zu verhindern, dass die an ihrem vorderen Rand von Bogengreifern 66 (1) gehaltenen und ansonsten
lose auf der Oberfläche 54 des
Protektorblechs 52 aufliegenden Bogen 1 infolge
des von der Absaugeinrichtung 40 erzeugten Unterdrucks
zur Ansaugöffnung 58 des
Absaugtrichters 56 hin angesaugt werden, ist das Stanzblech 36 in
axialer Richtung zwischen benachbarten Reihen von Stanzwerkzeugen 42 sowie
an seinen Seitenrändern mit
je einer überstehenden
Andruckleiste 68 versehen, die den Bogen 1 im Spalt 34 gegen
die Oberfläche 54 des
Protektorblechs 52 anpresst. Durch die Anpressung der Bogen 1 gegen
das Protektorblech 52 wird zum einen verhindert, dass sich
die Bogen 1 in Bezug zum Protektorblech verschieben, was
zu Passerdifferenzen beim Stanzen führen würde. Zum anderen wird sichergestellt,
dass die Bogen 1 während
ihres Vorbeitritts an der Ansaugöffnung 58 nicht mit
deren Rand in Berührung
treten, was ein Verschmieren der Druckfarbe oder ggf. sogar ein
Zerreißen
der Bogen 1 zur Folge haben könnte.
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Wie
am besten in 5 dargestellt,
sind die in Umfangsrichtung des Gummituchzylinders 22 verlaufenden
Andruckleisten 68 niedriger als die Stanzgrate 44 und
weisen eine abgeflachte Oberseite 70 mit einer Breite von
einigen Millimetern auf, die durch schräge Flanken 72 zur
umgebenden Oberfläche 46 des
Stanzblechs 36 abfallen. Die Höhe der Andruckleisten 68 über der
Oberfläche
des Stanzblechs 36 wird vorzugsweise so gewählt, dass
die Andruckleisten 68 keine bleibende Verformung in der
Oberfläche des
aus dem Spalt 34 austretenden Bedruckstoffs hinterlassen.
Bei einem Bogen aus Papier mit einem gebräuchlichen Flächengewicht
von 80 g/m2 und einer Stärke von etwa 80 μm wird dies
erreicht, wenn die Andruckleisten 68 an der engsten Stelle
des Spaltes 34 nicht mehr als 30 μm und vorzugsweise nicht mehr
als 20 μm
in die dem Stanzblech 36 zugewandte bedruckte Oberfläche des
Bogens 1 eindringen. Dies bedeutet, dass bei einem solchen
Bedruckstoff die Höhe
der Andruckleisten 68 etwa 100 μm niedriger als die Höhe der Schneiden 50 der
Stanzgrate 44 sein muss und somit ausgehend von der Oberfläche 46 zwischen
etwa 20 und 40 μm
beträgt.
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Bei
dem in den 3 bis 7 dargestellten Stanzblech 36 sind
die Andruckleisten 68 wie die Stanzgrate 44 aus
dem Stanzblech 36 herausgeätzt und mechanisch nachbearbeitet.
Alternativ dazu ist es jedoch auch möglich, Andruckleisten aus Kunststoff,
Hartgummi oder einem geeigneten Material zum Beispiel durch Kleben
auf der Oberfläche 46 des Stanzblechs 36 anzubringen.
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Um
zu verhindern, dass die frische Druckfarbe auf der Oberfläche der
Bogen 1 durch die Andruckleisten 68 verschmiert
wird, wird die Anordnung der Andruckleisten 68 auf dem
Stanzblech 36 und die Anordnung der Druckbilder auf den
Bogen 1 so gewählt,
dass die Andruckleisten 68 in den unbedruckten Bereichen
der Bogen 1, d.h. entlang der Bogenränder und/oder entlang der Zwischenräume zwischen
benachbarten bedruckten Bereichen der Bogen 1 verlaufen.
Vorzugsweise weist das Stanzblech 36 über die Breite des Gummituchzylinders 22 zwischen
zwei und acht Andruckleisten 68 auf, jedoch kann ihre Anzahl
auch größer sein.
Solange gewährleistet
ist, dass der Bogen 1 beim Hindurchtritt durch den Spalt 34 dort
festgehalten wird, brauchen nicht alle Andruckleisten 68 über das
gesamte Stanzblech 36 zu verlaufen, sondern können auch
Unterbrechungen aufweisen.
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Um
den Energieverbrauch der Absaugvorrichtung 40 bei einem
vorgegebenen Unterdruck im Bereich der Ansaugöffnung 58 möglichst
gering zu halten, ist das über
die gesamte Breite des Gegendruckzylinders 24 verlaufende
untere Ende des Absaugtrichters 56 zum Teil durch dünne Bleche
(nicht dargestellt) verschließbar,
so dass nur oberhalb des Bewegungswegs der ausgestanzten Ausschnitte
der Bogen Luft in die Ansaugöffnung
eintreten kann. Die zum Verschließen des unteren Endes des Absaugtrichters 56 dienenden
Bleche weisen eine an die Krümmung
des Protektorblechs 54 angepasste Krümmung auf und werden so im
Bereich der Ansaugöffnung 58 befestigt,
dass sie sich in Umfangsrichtung des Gegendruckzylinders 24 über die Öffnung 58 hinweg
erstrecken. Um zu verhindern, dass abgesaugte Stanzabfälle 38 an
den Blechen hängen bleiben,
sind die Zwischenräume
zwischen diesen Blechen etwas größer als
die Breite der Ausschnitte 3, die zweckmäßig in Umfangsrichtung
des Gummituchzylinders 22 in einer oder mehreren fluchtenden Reihen
angeordnet werden, wie in 3 dargestellt.
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Da
die Bogen 1 nach dem Austritt ihres hinteren Randes aus
dem Spalt 34 nicht mehr von den Andruckleisten 68 festgehalten
werden, wird die Absaugung der Stanzabfälle 38 synchron zur
Drehung des Gegendruckzylinders 24 unterbrochen, sobald sich
der hintere Rand jedes Bogens 1 durch den Spalt 34 zwischen
dem Gummituchzylinder 22 und dem Gegendruckzylinder 24 hindurch
bewegt. Zu diesem Zweck ist die außerhalb der Druckmaschine 2
im Saugkanal 60 angeordnete Einrichtung 62 vorgesehen,
die eine intermittierende Unterbrechung des Saugluftstroms ermöglicht.
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Wie
am besten in 8 und 9 dargestellt, besteht die
Einrichtung 62 im Wesentlichen aus einem Unterbrecherelement 74,
das innerhalb eines zylindrischen, am hinteren Stirnende verschlossenen Teilstücks 76 des
Saugkanals auf einer drehbar um die Längsachse des Teilstücks 76 gelagerten
Welle 78 befestigt ist. Das Unterbrecherelement 74 weist zum
Massenausgleich zwei zueinander diametral entgegengesetzte Zylindersegmente 80 mit
geschlossenen äußeren Umfangsflächen auf,
die sich in geringem Abstand an der Innenwand des Saugkanals 60 entlangbewegen
und bei jeder vollen Umdrehung des Unterbrecherelements 74 zwei
Mal einen seitlichen Luftauslass 82 des Saugkanals 60 verschließen. Die
Welle 78 ist über
ein Getriebe (nicht dargestellt) mit einer Abtriebswelle der Druckmaschine 2 verbunden
und wird von dieser in Synchronisation mit der Drehung des Gegendruckzylinders 24 angetrieben,
so dass die Umfangsflächen
der Zylindersegmente 80 den Luftauslass 82 immer
dann verschließen,
wenn der hintere Rand eines vom Gegendruckzylinder 24 mitgeführten Bogens 1 aus
dem Spalt 34 austritt, und den Luftauslass 82 im
Wesentlichen so lange verschlossen halten, wie sich der Bogen 1 unter
der Ansaugöffnung 58 hindurchbewegt.
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Alternativ
kann das Unterbrecherelement 74 auch von einem hohlen Zylinder
gebildet werden, dessen Wand mit einem Paar von diametral entgegengesetzten
axialen Schlitzöffnungen
versehen ist, von denen sich jeweils eine mit der Eintrittsöffnung des
seitlichen Luftauslasses 82 überlappt, solange sich der
hintere Rand des Bogen noch im Spalt 34 befindet. Anschließend wird
der Luftauslass 82 durch einen zwischen den Schlitzöffnungen
angeordneten Mantelabschnitt des Zylinders verschlossen, bis sich der
hinteren Rand des Bogens 1 im Wesentlichen unter der Ansaugöffnung 58 des
Absaugtrichters 56 hindurchbewegt hat.
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Um
ein Anhaften von feuchter Druckfarbe an den Stanzgraten 44 zu
verhindern, wenn die Stanzlinien durch bedruckte Bereiche der Bogen 1 verlaufen,
ist weiter eine Sprüheinrichtung 86 vorgesehen, die
es ermöglicht,
die Oberfläche 46 des Stanzblechs 36 bei
jedem Umlauf mit Silikonöl
oder einer anderen, das Anhaften von Druckfarbe verhindernden Flüssigkeit
zu besprühen.
Wie am besten in 2 dargestellt,
kann die Sprüheinrichtung 86 eine
Reihe von Flachstrahldüsen 88 umfassen,
die vorzugsweise in Bewegungsrichtung des Zylinders 22 vor
dem Spalt 34 im radialen Abstand von der Oberfläche 46 des Stanzblechs 36 so
nebeneinander angeordnet sind, dass ihre Sprühstrahlen zumindest die Stanzwerkzeuge 42 mit
einem feinen Sprühnebel
der Flüssigkeit
besprühen.