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DE10333082A1 - Wischblatt für Fahrzeugscheiben - Google Patents

Wischblatt für Fahrzeugscheiben Download PDF

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DE10333082A1
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adaptor
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Wischblatt für Scheiben von Fahrzeugen mit zumindest einer Federschiene (1), einer langgestreckten Wischerleiste (2), die mit der Federschiene (1) gekoppelt ist, und einem zumindest zum Teil aus einem Kunststoff bestehenden Adapter (5), der an der Federschiene (1) befestigt ist, zum Koppeln des Wischblatts mit einem Wischerarm (6). Das erfindungsgemäße Wischblatt ist dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Federschiene zumindest im Bereich der Befestigung des Adapters (5) beschichtet ist und eine Kunststofffläche des Adapters (5) mit der beschichteten Federschiene (1) verschweißt ist. Die Kunststofffläche des Adapters ist vorzugsweise durch eine Reibschweißung mit der beschichteten Federschiene verbunden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Wischblatt für Scheiben von Fahrzeugen mit zumindest einer Federschiene, einer langgestreckten Wischerleiste, die mit der Federschiene gekoppelt ist, und einem zumindest zum Teil aus einem Kunststoff bestehenden Adapter, der an der Federschiene befestigt ist, zum Koppeln des Wischblatts mit einem Wischerarm.
  • Wischblätter werden über einen Wischerarm an die Fahrzeugscheibe gedrückt und dort zum Wischen der Scheibe hin- und herbewegt. Das Wischblatt ist so gekrümmt, dass über die gesamte Länge des Wischblattes eine möglichst gleichmäßiger Anpressdruck an die Fahrzeugscheibe erzeugt wird. Herkömmliche Wischblätter weisen hierfür ein aufwendiges Bügelsystem auf. Ferner sind Wischblätter bekannt, bei denen die Wischerleiste mit einer Federschiene verbunden ist, die eine Krümmung besitzt. Wird das Wischblatt an die Fahrzeugscheibe gedrückt, verringert sich die Krümmung der Federschiene, so dass über die gesamte Länge des Wischblatts ein Anpressdruck an die Scheibe erzeugt wird.
  • Zur Verbindung des Wischblatts mit einem Wischerarm ist üblicherweise eine Anschlussvorrichtung bzw. ein Adapter vorgesehen. In der DE 100 36 122 A1 ist beispielweise ein solches Wischerblatt mit einer Anschlussvorrichtung für den Wischerarm beschrieben.
  • Ein anderer Adapter zum Koppeln des Wischblatts mit einem Wischerarm ist in 4 gezeigt. Das Wischblatt weist eine Wischerleiste 2 mit einer Wischlippe 3 auf. Von Einschnitten der Wischerleiste 2 werden zwei Federschienen 1 aufgenommen. Auf diese aus Federstahl bestehenden Federschienen 1 wird ein aus Stahl bestehender Reiter 10 aufgeschweißt. Dieser Reiter 10 weist auch die Anschlussbuchse für einen Wischerarm auf. Über die Anordnung aus dem Reiter 10 und den Federschienen 1 wird eine Kunststoffkappe 11 aufgesetzt.
  • Nachteilhaft an der in 4 gezeigten Anordnung ist, dass das Schweißen des Reiters an die Federschienen aufwendig ist. Außerdem besteht der Adapter aus zwei Teilen, nämlich dem Reiter 10 und der Kunststoffkappe 11. Diese Teile müssen miteinander verbunden werden.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Wischblatt der Eingangs genannten Art zu schaffen, das einfach und kostengünstig hergestellt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Wischblatt mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Das erfindungsgemäße Wischblatt ist dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Federschiene zumindest im Bereich der Befestigung des Adapters beschichtet ist und eine Kunststofffläche des Adapters mit der beschichteten Federschiene verschweißt ist. Vorzugsweise ist die Kunststofffläche des Adapters durch eine Reibschweißung mit der beschichteten Federschiene verbunden. Unter Reibschweißung wird hier die Verbindung einer Oberfläche der Endkappe und einer Oberfläche der Federschiene verstanden, die durch Erwärmung der zu verbindenden Oberflächen durch mechanische Reibung erfolgt. Die Erwärmung kann beispielweise durch Ultraschall herbeigeführt werden. In diesem Fall spricht man auch von Ultraschallschweißen. Die Verbindung kann zwischen der aus einem Metall bestehenden Federschiene und dem aus Kunststoff bestehenden Adapter erzeugt werden. Bevorzugt wird jedoch die Verbindung zwischen der Oberflächenbeschichtung der Federschiene und einer Kunststofffläche des Adapters herbeigeführt.
  • Das erfindungsgemäße Wischblatt kann sehr viel einfacher und kostengünstiger hergestellt werden, da eine Kunststofffläche des Adapters mit der Federschiene verschweißt wird und nicht ein aus Stahl bestehender Reiter mit der Federschiene verschweißt wird. Außerdem kann eine Reibschweißung zwischen einer beschichteten Federschiene und einer Kunststofffläche des Adapters kostengünstiger durchgeführt werden als die Verschweißung zweier Metalle.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des Wischblatts ist die Oberfläche der Federschiene, zumindest im Bereich der Befestigung des Adapters, lackiert oder pulverbeschichtet. Diese Ausgestaltung ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn der Adapter mit der Federschiene durch Reibschweißung verbunden wird. Die Reibschweißung lässt sich besonders einfach bei einer Lackierung oder Pulverbeschichtung durchführen.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Wischblatts greift die Federschiene in einen Einschnitt des Adapters ein. Auf diese Weise lassen sich vorteilhafterweise Befestigungsflächen zwischen dem Adapter und der Federschiene schaffen, die eine besonders feste Verbindung zwischen dem Adapter und dem Wischblatt ermöglichen.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Wischblatts ist in den aus einem Kunststoff bestehenden Adapter eine Metallbuchse eingepresst. In diese Metallbuchse kann ein Bolzen für die Verbindung mit dem Wischerarm eingesteckt werden.
  • Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug zu den Zeichnungen erläutert.
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Wischblatts, welches mit einem Wischerarm gekoppelt ist,
  • 2 zeigt den Adapter 5 und die Federschienen 1 des Ausführungsbeispiels des Wischblatts,
  • 3 zeigt die in 2 gezeigte Anordnung von unten und
  • 4 zeigt ein herkömmliches Wischblatt mit einem aufgeschweißten Reiter und einer abgenommenen Kunststoffkappe.
  • Das Wischblatt besteht aus einer Wischerleiste 2, zwei Federschienen 1, einem Luftleitprofil 4 und zwei (nicht gezeigten) Endkappen.
  • Die Wischerleiste 2 ist ein langgestrecktes Element, welches an seiner der Fahrzeugscheibe zugewandten Kante eine Wischlippe 3 aufweist. Die Wischerleiste 2 umfasst ein im Querschnitt im wesentlichen dreieckiges Element, das mit der Wischlippe 3 abschließt. Auf der der Wischlippe 3 abgewandten Seite weist die Wischerleiste 2 mehrere Einschnitte auf, im vorliegenden Ausführungsbeispiel auf beiden Seiten jeweils drei Einschnitte. Von den obersten Einschnitten werden zwei Federschienen 1 aufgenommen. Die Federschienen 1 sind in die Einschnitte eingesteckt, ragen jedoch seitlich über die Einschnitte hinaus.
  • Die Federschienen 1 bestehen aus einem Federstahl. Sie sind gebogen, wobei die Krümmung größer als die Krümmung einer Fahrzeugscheibe ist, für welche das Wischblatt eingesetzt werden soll. Wird das Wischblatt gegen eine solche Fahrzeugscheibe gedrückt, erzeugt die Federkraft der Federschienen 1 einen gleichmäßigen Druck der Wischlippe 3 gegen die Fahrzeugscheibe.
  • Über die in den Einschnitten 4 aufgenommenen Federschienen 1 ist ein Luftleitprofil 4 aufgesetzt. Es umschließt die äußeren Kanten der Federschienen 1 und deckt das Wischblatt somit von oben ab.
  • Für die Befestigung des Wischblatts an einem Wischerarm 6 weist das Wischblatt einen Adapter 5 auf. Der Adapter 5 ist ungefähr in der Mitte des Wischblatts angeordnet. Die 1 bis 3 zeigen daher nur den mittleren Abschnitt des Wischblatts. Der Adapter 5 ist oberhalb der Federschienen 1, d.h. auf der der Wischlippe 3 abgewandten Seite der Federschienen 1, angeordnet. Auf der der Wischlippe 3 zugewandten Seite der Federschienen 1 weist der Adapter 5 jedoch Vorsprünge 9 auf, die Einschnitte bilden, welche die Federschienen 1 außen aufnehmen. Die Vorsprünge 9 umfassen die Federschienen 1 so weit wie die Federschienen 1 aus den Einschnitten der Wischerleiste 2 herausragen (vgl. 3).
  • Zumindest im Bereich des Einschnitts des Adapters 5, der die Federschienen 1 aufnimmt, besteht der Adapter 5 aus einem Kunststoff. Ferner sind die Federschienen 1 in diesem Bereich beschichtet. Sie sind beispielweise lackiert oder pulverbeschichtet. Die Verbindung zwischen dem Einschnitt des Adapters 5 und den Federschienen 1 wird durch eine Reibschweißung hergestellt. Es wird somit durch Ultraschall die Oberfläche des Einschnitts des Adapters 5 sowie die Beschichtung der Federschiene 1 geschmolzen und dadurch eine Verschweißung erzeugt.
  • Für die Befestigung eines Wischerarms 6 an dem Adapter 5 ist in den Adapter 5 eine Buchse 8 eingepresst. Diese Buchse 8 besteht aus einem Metall, insbesondere aus Stahl. Der Wischerarm 6 weist für die Befestigung in der Buchse 8 einen Bolzen 7 auf, der in der Buchse 8 einrastet. Dabei wird eine fest Verbindung zwischen dem Wischerarm 6 und dem Adapter 5 in radialer Richtung des Bolzens 7 hergestellt. Die Verbindung erlaubt jedoch eine Drehung des Wischblatts um die Achse des Bolzens 7. Da der Wischerarm seitlich an dem Adapter 5 befestigt ist, ist die Bauhöhe der Anordnung des Wischblatts und des Wischerarms 6 sehr gering.

Claims (5)

  1. Wischblatt für Scheiben von Fahrzeugen mit zumindest einer Federschiene (1), einer langgestreckten Wischerleiste (2), die mit der Federschiene (1) gekoppelt ist, und einem zumindest zum Teil aus einem Kunststoff bestehenden Adapter (5), der an der Federschiene (1) befestigt ist, zum Koppeln des Wischblatts mit einem Wischerarm (6), dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Federschiene zumindest im Bereich der Befestigung des Adapters (5) beschichtet ist und eine Kunststofffläche des Adapters (5) mit der beschichteten Federschiene (1) verschweißt ist.
  2. Wischblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststofffläche des Adapters (5) durch eine Reibschweißung mit der beschichteten Federschiene (1) verbunden ist.
  3. Wischblatt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Federschiene (1) zumindest im Bereich der Befestigung des Adapters (5) lackiert oder pulverbeschichtet ist.
  4. Wischblatt nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Federschiene (1) in einen Einschnitt des Adapters (5) eingreift.
  5. Wischblatt nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem aus einem Kunststoff bestehenden Adapter (5) eine Metallbuchse (8) eingepresst ist.
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