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DE10327728A1 - Nanopartikuläres redispergierbares Zinkoxidpulver III - Google Patents

Nanopartikuläres redispergierbares Zinkoxidpulver III Download PDF

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DE10327728A1
DE10327728A1 DE2003127728 DE10327728A DE10327728A1 DE 10327728 A1 DE10327728 A1 DE 10327728A1 DE 2003127728 DE2003127728 DE 2003127728 DE 10327728 A DE10327728 A DE 10327728A DE 10327728 A1 DE10327728 A1 DE 10327728A1
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zinc oxide
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ether
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dispersion
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DE2003127728
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Rainer Dr. Kliss
Christian Dr. Kropf
Horst Prof. Dr. Hahn
Sören BERGMANN
Christian Umbreit
Jörg Dr. Peschke
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Sustech GmbH and Co KG
Original Assignee
Sustech GmbH and Co KG
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Abstract

Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein oberflächenmodifiziertes nanopartikuläres Zinkoxid, das dadurch gekennzeichnet ist, daß die Oberflächenmodifikation eine Beschichtung mit einer organischen Säure der allgemeinen Formel R¶1¶-CH=CH-R¶2¶-O-(CH¶2¶CH¶2¶-O)¶n¶-CH¶2¶-COOH umfaßt, wobei R¶1¶ und R¶2¶ Wasserstoffatome oder unverzweigte, gesättigte, nicht-cyclische Kohlenwasserstoffreste mit einem bis 30 Kohlenstoffatomen sein können und n = 1 bis 30 ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein oberflächenmodifiziertes nanopartikuläres Zinkoxid, das dadurch gekennzeichnet ist, daß die Oberflächenmodifikation eine Beschichtung mit einer organischen Säure der allgemeinen Formel R1-CH=CH-R2-O-(CH2CH2-O)n-CH2-COOH umfaßt, wobei R1 und R2 Wasserstoffatome oder unverzweigte, gesättigte, nicht-cyclische Kohlenwasserstoffreste mit einem bis 30 Kohlenstoffatomen sein können und n = 1 bis 30 ist. Ein mit derartigen Ethercarbonsäuren oberflächenmodifiziertes Zinkoxid zeichnet sich dadurch aus, daß es in einem flüssigen Medium stabile Dispersionen bildet. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung von oberflächenmodifiziertem Zinkoxid sowie ein Verfahren zur Herstellung von nanoskaligen Zinkoxiddispersionen. Derartige Zinkoxide oder Zinkoxiddispersionen können unterschiedliche technische Verwendung finden wie z.B. den Einsatz in kosmetischen Rezepturen, als UV-Schutz oder als antimikrobieller Wirkstoff.
  • Bekannt ist die Herstellung von Zinkoxid durch trockene und nasse Verfahren. Die klassische Methode der Verbrennung von Zink, die als trockenes Verfahren bekannt ist (z.B. Gmelin Band 32, B. Aufl., Ergänzungsband, S. 772 ff.), erzeugt aggregierte Partikel mit einer breiten Größenverteilung. Zwar ist es grundsätzlich möglich, durch Mahlverfahren Teilchengrößen im Submikrometerbereich herzustellen, doch aufgrund der zu geringen erzielbaren Scherkräfte sind aus solchen Pulvern Dispersionen mit mittleren Teilchengrößen im unteren Nanometerbereich nicht erzielbar. Besonders feinteiliges Zinkoxid wird vor allem naßchemisch durch Fällungsprozesse hergestellt. Die Fällung in wässriger Lösung liefert in der Regel hydroxid- und/oder carbonathaltige Materialien, die thermisch zu Zinkoxid umgesetzt werden müssen. Die thermische Nachbehandlung wirkt sich dabei auf die Feinteiligkeit negativ aus, da die Partikel dabei Sinterprozessen unterworfen sind, die zur Bildung mikrometergroßer Aggregate führen, die durch Mahlung nur unvollständig auf die Primärpartikel heruntergebrochen werden können.
  • Nanopartikuläre Metalloxide können beispielsweise durch das Mikroemulsionsverfahren erhalten werden. Bei diesem Verfahren wird eine Lösung eines Metallalkoxids zu einer Wasser-in-Öl-Mikroemulsion getropft. In den inversen Micellen der Mikroemulsion, deren Größe im Nanometerbereich liegt, findet dann die Hydrolyse der Alkoxide zum nanopartikulären Metalloxid statt. Die Nachteile dieses Verfahrens liegen insbesondere darin, daß die Metallalkoxide teure Ausgangsstoffe darstellen, daß zusätzlich Emulgatoren verwendet werden müssen und daß die Herstellung der Emulsionen mit Tröpfchengrößen im Nanometerbereich einen aufwendigen Verfahrensschritt darstellt.
  • In der DE 199 07 704 wird ein nanoskaliges über eine Fällungsreaktion hergestelltes Zinkoxid beschrieben. Hierbei wird das nanoskalige Zinkoxid ausgehend von einer Zinkacetatlösung über eine alkalische Fällung hergestellt. Das abzentrifugierte Zinkoxid kann durch Zugabe von Methylenchlorid zu einem Sol redispergiert werden. Die so hergestellten Zinkoxiddispersionen haben den Nachteil, daß sie aufgrund fehlender Oberflächenmodifizierung keine gute Langzeitstabilität besitzen.
  • Der vorliegenden Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, ein nanoskaliges Zinkoxid bereitzustellen, das die Herstellung stabiler nanopartikulärer Dispersionen in wenig polaren und unpolaren organischen Lösemitteln erlaubt. Um einen Einsatz in beispielsweise kosmetischen Rezepturen in technischem Maßstab realisieren zu können, ist es hierzu notwendig, von kommerziell verfügbaren, kostengünstigen Edukten für die Herstellung auszugehen, wobei das Herstellungsverfahren im weiteren eine leichte Abtrennung von Nebenprodukten ermöglichen soll. Eine irreversible Aggregation der Partikel soll nach Möglichkeit vermieden werden, damit ein aufwendiger Mahlprozeß vermieden werden kann.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß durch eine Oberflächenmodifikation von Zinkoxid mit bestimmten langkettigen organischen Säuren eine Langzeitstabilität von Dispersionen des oberflächenmodifizierten Zinkoxids in wenig polaren und unpolaren organischen Lösemittel erreicht werden kann.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein oberflächenmodifiziertes nanopartikuläres Zinkoxid, das dadurch gekennzeichnet ist, daß die Oberflächenmodifikation eine Beschichtung mit einer organischen Säure der allgemeinen Formel R1-CH=CH-R2-O-(CH2CH2-O)n-CH2-COOH umfaßt, wobei R1 und R2 Wasserstoffatome oder unverzweigte, gesättigte, nicht-cyclische Kohlenwasserstoffreste mit einem bis 30 Kohlenstoffatomen sein können und n = 1 bis 30 ist.
  • Überraschenderweise bildet dieses oberflächenmodifizierte nanopartikuläre Zinkoxid in einem flüssigen Medium langzeitstabile Dispersionen. Für die Herstellung des Oberflächenmodifizierten Zinkoxids kann frei erhältliches Zinkoxidpulver eingesetzt werden, wobei die primäre Kristallitgröße im nanopartikulären Bereich liegen muß. Hierunter sind Teilchen zu verstehen, die einen volumengewichteten mittleren Kristallitdurchmesser von weniger als 1000 nm aufweisen, insbesondere Teilchen, die einen Durchmesser von weniger als 500 nm aufweisen. Die volumengewichtete mittlere Kristallitgröße ist mit Röntgenbeugungsverfahren, insbesondere über eine Scherrer-Analyse bestimmbar. Das Verfahren ist beispielsweise beschrieben in: C. E. Krill, R. Birringer: „Measuring average grain sizes in nanocrystalline materials", Phil. Mag. A 77, S. 621 (1998). Demnach kann die volumengewichtete mittlere Kristallitgröße D bestimmt werden durch den Zusammenhang D = Kλ/βcosθ.
  • Dabei ist λ die Wellenlänge der verwendeten Röntgenstrahlung, β ist die volle Breite auf halber Höhe des Reflexes an der Beugungsposition 2θ. K ist eine Konstante der Größenordnung 1, deren genauer Wert von der Kristallform abhängt. Man kann diese Unbestimmtheit von K vermeiden, indem man die Linienverbreiterung als integrale Weite βi bestimmt, wobei βi definiert ist als die Fläche unter dem Röntgenbeugungsreflex, geteilt durch dessen maximaler Intensität I0:
    Figure 00040001
  • Dabei sind die Größen 2θ1 und 2θ2 die minimale und maximale Winkelposition des Bragg-Reflexes auf der 2θ-Achse. I(2θ) ist die gemessene Intensität des Reflexes als Funktion von 2θ. Unter Verwendung von diesem Zusammenhang ergibt sich als Gleichung zur Bestimmung der volumengewichteten mittleren Kristallitgröße D: D = λ/βicosθ
  • Dieses Zinkoxid kann direkt mit einer organischen Säure der oben angegebenen Formel oberflächenmodifiziert werden, oder zunächst einem Aktivierungsschritt unterzogen werden. Die Oberflächenaktivierung des Zinkoxids kann beispielsweise durch Versetzen mit einer stark verdünnten Säure oder Base erfolgen. Besonders gut geeignet ist die Verwendung von amorphen oder kristallinen Zinkoxiden, die über ein elektrochemisches Verfahren, das in der WO 00/14302 beschrieben ist, erhalten wird. Bei diesem Verfahren werden Metalle anodisch aufgelöst und an der Katodenseite als Metalloxide ausgefällt. Ermöglicht wird dies durch die Verwendung organischer Elektrolyte mit einem geringen Wassergehalt unter gleichzeitigem Zusatz von Leitsalzen. Beim Einsatz dieser Zinkoxide hat es sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn die Zinkoxide vor der Oberflächenmodifizierung nicht getrocknet werden, sondern als Zinkoxid-Suspension eingesetzt werden.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von oberflächenmodifiziertem nanopartikulären Zinkoxid, das dadurch gekennzeichnet ist, daß unbehandeltes Zinkoxid in einem unpolaren oder wenig polaren Lösemittel suspendiert wird, danach mit einer organischen Säure der allgemeinen Formel R1-CH=CH-R2-O-(CH2CH2-O)n-CH2-COOH versetzt und erhitzt wird und das Lösemittel entfernt wird, wobei R1 und R2 Wasserstoffatome oder unverzweigte, gesättigte, nicht-cyclische Kohlenwasserstoffreste mit einem bis 30 Kohlenstoffatomen sind und n = 1 bis 30 ist.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von Zinkoxiddispersionen, das dadurch gekennzeichnet ist, daß oberflächenmodifiziertes Zinkoxid in ein organisches Lösemittel eingebracht und durch ein geeignetes Verfahren dispergiert wird.
  • Gegenstand der Erfindung sind weiterhin Zinkoxiddispersionen, die nach dem oben angegebenen erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt sind und die dadurch gekennzeichnet sind, daß die Dispersionen einen Gehalt an dispergiertem Zinkoxid von 0,001 bis 50 % aufweisen.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein kosmetisches Mittel, das ein erfindungsgemäß oberflächenbeschichtetes Zinkoxid oder eine Zinkoxiddispersion enthält.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung von oberflächenmodifiziertem Zinkoxid oder Zinkoxiddispersionen, die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt sind:
    • – zum UV-Schutz
    • – als antimikrobieller Wirkstoff
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Oberflächenbeschichtung mit den erfindungsgemäßen Zinkoxiddispersionen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen oberflächenmodifizierten Zinkoxids ist das oberflächenmodifizierte Zinkoxid in einem flüssigen Medium redispergierbar und bildet stabile Dispersionen. Dies ist besonders vorteilhaft, weil die aus dem erfindungsgemäßen Zinkoxid hergestellten Dispersionen vor der Weiterverarbeitung nicht erneut dispergiert werden müssen, sondern direkt verarbeitet werden können.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das oberflächenmodifizierte Zinkoxid in unpolaren oder wenig polaren organischen Lösemitteln redispergierbar und bildet stabile Dispersionen. Dies ist besonders vorteilhaft, da hierdurch eine gleichmäßige Einarbeitung beispielsweise in Kunststoffe oder Folien möglich ist. Unter den wenig polaren und unpolaren organischen Lösemitteln sind im Sinne der vorliegenden Erfindungen die Lösemittel zu verstehen, deren Dipolmoment kleiner oder gleich 2,0 D ist.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen oberflächenmodifizierten Zinkoxids ist das oberflächenmodifizierte Zinkoxid in unverzweigten, verzweigten oder cyclischen Alkanen und Aklenen, in Aromaten, in symmetrischen oder unsymmetrischen Ethern, in cyclischen Ethern, in halogenierten Kohlenwasserstoffen sowie in organischen Estern redispergierbar und bildet dort stabile Dispersionen. Dies ist besonders vorteilhaft, da sich hierdurch die Möglichkeit eröffnet, das erfindungsgemäße Material beispielsweise in kosmetischen Rezepturen, insbesondere in ölhaltigen kosmetischen Rezepturen einzusetzen.
  • Gemäß einer weiteren, besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen oberflächenmodifizierten Zinkoxids umfaßt die Oberflächenmodifizierung eine Beschichtung mit einer organischen Säure der allgemeinen Formel R1-CH=CH-R2-O-(CH2CH2-O)n-CH2-COOH, wobei R1 und R2 zusammengenommen mehr als 5 Kohlenstoffatome aufweisen. Dies ist besonders vorteilhaft, da langkettigere Moleküle bei der Oberflächenmodifizierung häufig günstig für eine bessere Redispergierbarkeit sind.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen oberflächenmodifizierten Zinkoxids umfaßt die Oberflächenmodifizierung des Zinkoxids eine organische Säure der allgemeinen Formel R1-CH=CH-R2-O-(CH2CH2-O)n-CH2-COOH, wobei R1 = C8H17 und R2 = C8H16 ist. Dies ist besonders vorteilhaft, da durch den Einsatz einer Verbindung dieses Typs die Redispergierbarkeit in unpolaren und wenig polaren organischen Lösemitteln verbessert wird.
  • Nach einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen oberflächenmodifizierten Zinkoxids umfaßt die Oberflächenmodifizierung eine Beschichtung mit einer organischen Säure der allgemeinen Formel R1-CH=CH-R2-O-(CH2CH2-O)n-CH2-COOH, wobei R1 = C8H17 und R2 = C8H16 ist und n=2, 5, 9 oder 10 ist. Dies ist besonders vorteilhaft, da diese Substanzen einerseits eine feste Bindung an das nanopartikuläre Zinkoxid ausbilden und andererseits eine gute Redispergierbarkeit des mit diesen Substanzen oberflächenmodifizierten Zinkoxids in unpolaren und wenig polaren organischen Lösemitteln bewirken. Ein weiterer Vorteil dieser Verbindungen ist, daß diese Substanzen kommerziell leicht erhältlich sind und in kosmetischen Rezepturen eingesetzt werden können, da sie keine Toxizität aufweisen und bereits zugelassen sind, bspw. für kosmetische Anwendungen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen oberflächenmodifizierten Zinkoxids besitzen die oberflächenmodifizierten Zinkoxidpartikel einen Durchmesser von 1 bis 200 nm. Dies ist besonders vorteilhaft, da innerhalb dieser Größenverteilung eine gute Redispergierbarkeit gewährleistet ist. Die Bestimmung der Teilchengröße der oberflächenmodifizierten Partikel kann über Lichtstreuverfahren in Dispersion durchgeführt werden. Hierbei können jedoch noch weitere Faktoren die Messung beeinflussen, wie bspw. die Solvathülle, die die Meßergebnisse leicht verändern können. Dadurch ergeben die über Lichtstreuversuche bestimmten Teilchengrößen höhere Werte, da hierbei die Oberflächenmodifikation mit bestimmt wird. Aussagekräftiger sind daher die über Röntgenmethoden am Feststoff vorgenommenen Messungen (wie bspw. Scherrer-Analyse), die jedoch die Kristallitgröße des oberflächenmodifizierten Zinkoxids liefern. Zur exakten Bestimmung der Teilchengröße, insbesondere der organischen Hülle eignen sich TEM-Aufnahmen.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen oberflächenmodifizierten Zinkoxids weisen die Zinkoxidnanopartikel einen Durchmesser von 2 bis 50 nm, ganz besonders bevorzugt 3 bis 10 nm auf. Dieser Größenbereich ist besonders vorteilhaft, da nach Redispergierung von solchen Zinkoxidnanopartikeln die entstehenden Dispersionen transparent sind und somit beispielsweise bei Zugabe zu kosmetischen Rezepturen die Farbgebung nicht beeinflussen. Darüber hinaus ergibt sich hierdurch auch die Möglichkeit zum Einsatz in transparenten Folien. Wenn die Zinkoxiddispersionen als UV-Absorber eingesetzt werden sollen, ist es ratsam, Partikel mit einem Durchmesser von mehr als 5 nm einzusetzen, da unterhalb dieser Grenze eine Verschiebung der Absorptionskante in den kurzwelligen Bereich erfolgt (L. Brus, J. Phys., Chem. (1986), 90, 2555–2560).
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von oberflächenmodifiziertem Zinkoxid, das dadurch gekennzeichnet ist, daß man das unbehandelte Zinkoxid in einem unpolaren oder wenig polaren Lösemittel suspendiert, danach mit einer organischen Säure der allgemeinen Formel R1-CH=CH-R2-O-(CH2CH2-O)n-CH2-COOH mit R1 und R2 als Wasserstoffatome oder unverzweigte, gesättigte, nicht-cyclische Kohlenwasserstoffreste mit einem bis 30 Kohlenstoffatomen und n = 1 bis 30 versetzt und erhitzt und anschließend das Lösemittel entfernt. Unter einem unpolaren oder wenig polaren Lösemittel sind im Sinne der Erfindung organische Lösemittel zu verstehen, die der Klasse der unverzweigten, verzweigten oder cyclischen Alkane und Aklene, Aromaten, symmetrischen oder unsymmetrischen Ether, cyclischen Ether, halogenierten Kohlenwasserstoffe sowie der Klasse der organischen Ester angehören, wobei auch Mischungen dieser Lösemittel im erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzt werden können. Es ist vorteilhaft, wenn die im erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzten Lösemittel einen Siedepunkt haben, der nicht oberhalb von 150°C liegt, um die Entfernung des Lösemittels technisch nicht zu aufwendig zu gestalten. Allerdings können auch Lösemittel eingesetzt werden, die einen höheren Siedepunkt besitzen. Besonders gut geeignete Lösemittel sind n-Pentan, n-Hexan, n-Heptan, n-Octan, Benzol, Toluol, o- m- p-Xylol, Ethylbenzol, Isopropylbenzol, ter-Butylbenzol, Methylethylether, Diethylether, Diisopropylether, Di-n-Butylether, Methyl-tert-Butylether, Cyclohexylmethylether, Diphenylether, Furan, Tetrahydofuran, 1,4-Dioxan, Tetrachlormethan, Trichlormethan, Dichlormethan, Chlorpentafluorethan, 1,2-Dichlortetrafluorethan, Hexafluorethan, Pentachlorethan, 1,1,2,2,- Tetrachlorethan,1-Brom-2-Chlorethan, 1,2-Dichlorethan, 1,2-Dichlorpropan, Dimethylcarbonat und Diethylcarbonat oder Mischungen aus diesen. Der Einsatz von aliphatischen Alkoholen ist ebenfalls denkbar. Der Vorteil dieses erfindungsgemäßen Verfahrens ist es, daß als Produkt oberflächenmodifizierte Zinkoxide erhalten werden, die in einem flüssigen Medium sehr gut redispergierbar sind und stabile Dispersionen liefern.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zu Herstellung von oberflächenmodifiziertem Zinkoxid wird das suspendierte unbehandelte Zinkoxid mit einer organischen Säure der allgemeinen Formel R1-CH=CH-R2-O-(CH2CH2-O)n-CH2-COOH versetzt und erhitzt, wobei R1 = C8H17 und R2 = C8H16 ist (Verfahrensschritt b)). Dies ist besonders vorteilhaft, da durch den Einsatz einer Verbindung dieses Typs die Redispergierbarkeit in unpolaren und wenig polaren organischen Lösemitteln verbessert wird.
  • Gemäß einer weiteren, ebenfalls bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßem Verfahrens zur Herstellung von oberflächenmodifiziertem Zinkoxid wird das suspendierte unbehandelte Zinkoxid mit organischen Säure der allgemeinen Formel R1-CH=CH-R2-O-(CH2CH2-O)n-CH2-COOH versetzt und erhitzt (Verfahrensschritt b)), wobei R1 = C8H17 und R2 = C8H16 ist und n=2, 5, 9 oder 10 ist. Dies ist besonders vorteilhaft, da diese Substanzen einerseits eine feste Bindung an das nanopartikuläre Zinkoxid ausbilden und andererseits eine gute Redispergierbarkeit des mit diesen Substanzen oberflächenmodifizierten Zinkoxids in unpolaren und wenig polaren organischen Lösemitteln bewirken.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung von oberflächenmodifiziertem Zinkoxid wird das Lösemittel durch Verdampfen unter Normaldruck oder Unterdruck, durch Ausfrieren, Gefriertrocknen, Abfiltrieren und anschließendem Trocknen oder Trocknen bei erhöhter Temperatur bei Normaldruck oder bevorzugt bei vermindertem Druck entfernt. Dies ist besonders vorteilhaft, da hierdurch das Verfahren einerseits beschleunigt wird und andererseits ein schonender Umgang mit dem oberflächenmodifizierten, nanopartikulären Zinkoxid gewährleistet ist, sowie eine Möglichkeit der Lösemittelrückgewinnung gegeben wird.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von Zinkoxiddispersionen, das dadurch gekennzeichnet ist, daß man ein erfindungsgemäß oberflächenmodifiziertes Zinkoxid in ein organisches Lösemittel oder in eine Mischung verschiedener organischer Lösemittel einbringt und durch ein geeignetes Verfahren dispergiert. Hierzu geeignete Verfahren können sein Rühren, Schütteln, Ultraschallbehandlung, Erwärmen und/oder Einsatz kommerzieller Dispergierapparate wie Ultra-Turrax, Dissolver, Perlmühle. Dies ist besonders vorteilhaft, da bei diesem Verfahren auch getrocknete, erfindungsgemäß oberflächenmodifizierte Zinkoxidpulver eingesetzt werden können und in den angegebenen Lösemitteln bzw. Lösemittelgemischen nahezu vollständig wieder redispergiert werden. Hierdurch können bei Verwendung der gleichen Ausgangssubstanz durch Wahl des Dispergierungsmittels verschiedenartige Zinkoxiddispersionen hergestellt werden, die auf die unterschiedlichen Anwendungsgebiete abgestimmt sind.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsfom des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung von Zinkoxiddispersionen wird ein organisches Lösemittel mit einem Dipolmoment 2,0 D eingesetzt, bevorzugt kleiner als 1,8 D. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann es jedoch auch von Vorteil sein, Lösemittel mit einem Dipolmoment kleiner als 1,4 D, kleiner als 1,0 D, kleiner als 0,5 D bis zu Lösemitteln mit einem Dipolmoment von nahezu 0 einzusetzen. Welches Lösemittel mit welchem Dipolmoment sich am besten eignet richtet sich u.a. nach dem späteren Anwendungszweck der so hergestellten erfindungsgemäßen Zinkoxiddispersion. Dies ist besonders vorteilhaft, da durch die Wahl eines Löse- bzw. Dispergierungsmittels mit solchen Dipolmomenten einerseits die Langzeitstabilität der Dispersionen gewährleistet ist und andererseits hierdurch Zinkoxiddispersionen hergestellt werden, die sich beispielsweise zum Einsatz in Kunststoffen eignen.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung Zinkoxiddispersionen ist das organische Lösemittel ausgewählt oder eine Mischung aus n-Pentan, n-Hexan, n-Heptan, n-Octan, Isododecan, Isohexadecan, Benzol, Toluol, o- m- p-Xylol, Ethylbenzol, Isopropylbenzol, ter-Butylbenzol, Methylethylether, Diethylether, Diisopropylether, Di-n-Butylether, Di-n-Pentylether, Di-n-Hexylether, Di-n-Heptylether, Di-n-Octylether, Methyl-tert-Butylether, Cyclohexylmethylether, Diphenylether, Furan, Tetrahydofuran, 1,4-Dioxan, Tetrachlormethan, Trichlormethan, Dichlormethan, Chlorpentafluorethan, 1,2-Dichlortetrafluorethan, Hexafluorethan, Pentachlorethan, 1,1,2,2,-Tetrachlorethan,1-Brom-2-Chlorethan, 1,2-Dichlorethan, 1,2-Dichlorpropan, Dimethylcarbonat und/oder Diethylcarbonat. Dies ist besonders vorteilhaft, da durch dieses Verfahren Zinkoxiddispersionen in Flüssigkeiten unterschiedlicher physikalischer Eigenschaften hergestellt werden können, wodurch sich ein breites Anwendungsspektrum für weitere Verwendungen dieser Zinkoxiddispersionen ergibt. Als relevante physikalische Eigenschaften des Lösemittels kommen z.B. Dipolmoment, Siedetemperatur oder Schmelzpunkt in Frage. Für den späteren Einsatz der erfindungsgemäßen Zinkoxiddispersionen in Kosmetika z.B. zur Hautpflege oder in Sonneschutzprodukten ist es von Vorteil, daß mit Hilfe der erfindungsgemäßen oberflächenmodifizierten Zinkoxidpartikel Zinkoxiddispersionen in für kosmetische Anwendungen relevanten Substanzen redispergierbar sind (bspw. Di-n-Octylether) und dort vor allen Dingen auch langzeitstabile Dispersionen bilden. Dadurch ist die Gefahr einer Entmischung bei unsachgemäßer Lagerung oder Transport wesentlich geringer und auf mögliche Stabilisatorsubstanzen kann im wesentlichen verzichtet werden.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Zinkoxiddispersionen, die nach einem oben angegebenen Verfahren hergestellt wurden und die dadurch gekennzeichnet sind, daß die Dispersionen einen Gehalt an dispergiertem Zinkoxid von 0,001 bis 50 Gew.-% aufweisen. Dies ist besonders vorteilhaft, da hierdurch Zinkoxiddispersionen mit einem breiten Konzentrationsbereich bereitgestellt werden und somit für diverse Einsatzzwecke geeignet sind.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zinkoxiddispersionen haben die Dispersionen einen Gehalt an dispergiertem Zinkoxid von 0,1 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 1 bis 5 Gew.-%. Dispersionen mit einem solchen Gehalt an Zinkoxid haben den besonderen Vorteil, daß sie selbst bei widrigen äußeren Umständen stabil bleiben und es nicht zu einem Ausfallen des dispergierten Oxides kommt. Widrige Umstände sind in diesem Zusammenhang Umgebungstemperaturen in einem Bereich von mehr als +/- 10 °C Abweichung von der Raumtemperatur oder mechanische Belastungen wie Vibrationen oder Rühren.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zinkoxiddispersionen zeichnet sich dadurch aus, daß die Dispersionen weitestgehend transparent sind. Dies ist besonders vorteilhaft, da hierdurch die Zinkoxiddispersionen bei der Einarbeitung in andere Produkte wie z.B. Kunststoffformteile keinen Einfluß auf die Farbgebung nehmen. Insbesondere können die Zinkoxiddispersionen in Folien eingesetzt werden, da sie die Transparanz dieser Folien ebenfalls nicht beeinträchtigen.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Oberflächenbeschichtung mit dem erfindungsgemäß oberflächenmodifizierten Zinkoxid oder einer Dispersion hieraus das dadurch gekennzeichnet ist, daß man eine Dispersion der erfindungsgemäß oberflächenmodifizierten Zinkoxidpartikel auf die zu beschichtende Oberfläche aufträgt und das Dispergierungsmittel anschließend entfernt. Die Entfernung des Dispergierungsmittels kann auf verschiedene Arten vollzogen werden: Erwärmen, Abziehen des Dispergierungsmittels unter Vakuum evtl. bei gleichzeitigem Erwärmen, Gefriertrocknung, Lufttrocknung, Heißlufttrocknung, UV- und Infrarottrocknung oder Hochfrequenztrocknung. Das Beschichtungsverfahren kann auch mehrfach wiederholt werden, wenn dickere Schichten erwünscht sind. Der besondere Vorteil der dünneren Schichten ist die Transparenz für sichtbares Licht. So liefern dünne Zinkoxidbeschichtungen für optische Geräte wie Linsen, insbesondere auch Brillengläser, einen unsichtbaren UV-Breitbandfilter, der für sichtbares Licht zu nahezu 100% durchlässig ist und daher nicht zu Farbverschiebungen führt.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Oberflächenbeschichtung wird der Zinkoxiddispersion vor dem Auftragen auf die zu beschichtende Oberfläche ein Dotierungsmittel zugesetzt. Als Dotierungsmittel für Zinkoxid eignen sich insbesondere Metallionen mit einem Elektron mehr oder einem Elektron weniger auf der äußeren Schale. Besonders geeignet sind Haupt- und Nebengruppenmetalle in der Oxidationsstufe +III. Ganz besonders bevorzugt sind Bor(III), Aluminium(III), Gallium(III) und Indium(III). Diese Metalle können in Form löslicher Salze der Dispersion zugesetzt werden, wobei die Wahl des Metallsalzes danach gerichtet ist, ob es sich im Dispergierungsmittel in gewünschter Konzentration löst. Hierbei kommen anorganische Salze oder auch Komplexe in Betracht, wie Carbonate, Halogenide, Nitrate, Salze mit EDTA, Acetylacetonat usw. Eine Dotierung mit Edelmetallen wie Palladium, Platin, Gold etc. ist ebenfalls möglich. Die Donatorenkonzentration kann bis zu 5% betragen. Dotierte Zinkoxidbeschichtungen eignen sich vorzugsweise zum Einsatz als transparente Elektroden für Liquid Crystal Displays, Flat Panel Displays, elektrochrome Fenster (schaltbare Lichtdurchlässigkeit), Photovoltaik-Solarzellen oder beheizbare Spiegel.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Oberflächenbeschichtungsverfahrens wird die Zinkoxiddispersion über einen spincoater auf das zu beschichtende Substrat aufgebracht. Dazu wird das zu beschichtende Werkstück in den Spin-Coater eingespannt, auf eine bestimmte Startdrehzahl gebracht und die Zinkoxiddispersion auf das Substrat gegeben. Alternativ kann die Dispersion auch unmittelbar vor oder exakt mit dem Einschalten des Spin-Coater auf das Substrat gebracht werden. Der Spin-Coater vollzieht dann im weiteren ein Drehzahlprogramm, das individuell auf das zu beschichtende Werkstück abzustimmen ist. Dies ist ein in der Technik üblicherweise notwendiger Anpassungsprozeß, der sich nach der Oberflächenbeschaffenheit des Substrats (Rauhigkeit, Benetzbarkeit, Größe, usw.) sowie nach den Eigenschaften des Beschichtungsmittels richtet (Viskosität, Benetzung, Dichte usw.). Die Umdrehungsgeschwindigkeiten bewegen sich üblicherweise im Bereich zwischen einigen hundert bis hin zu einigen tausend Umdrehungen pro Minute. Dabei kann durch eine Programmsteuerung die Drehzahl während des Aufschleuderns („Auf-spinnes") variiert werden, wenn dies zu einer besseren Beschichtung führt. So kann für den Fall, daß die Dispersion auf das ruhende Substrat aufgebracht wird die Drehzahl nach Einschalten des Spin-Coater langsam gesteigert werden um eine gleichmäßigere Verteilung des Beschichtungsmittels zu erreichen.
  • Durch das Aufbringen der Schicht über einen Spin-Coater wird gleichzeitig ein Teil des Löse- bzw. Dispergierungsmittels durch Verdunstung entfernt; dies kann durch gleichzeitiges Anlegen von Vakuum während des Auf-spinnens noch verstärkt werden. Die Schichten, die mit Hilfe dieses Verfahrens in einem Aufschleudervorgang erzeugt werden weisen eine Dicke von etwa 20 bis 300 nm auf. Die Dicke kann über den Gehalt an Zinkoxid in der Dispersion und durch die Wahl des Lösemittels/Dispergierungsmittels beeinflußt werden. Ein hoher Massenprozent-Gehalt an oberflächenmodifiziertem Zinkoxid erhöht die Schichtdicke bei einem Aufschleudervorgang; ebenfalls die Wahl eines Dispergierungsmittels mit einer höheren Viskosität. Diese Schichten zeichnen sich darüber hinaus durch eine sehr gleichmäßige Schichtdicke und geringe Rauhigkeit aus. So sind Schichten herstellbar, die eine Oberflächenrauhigkeit von weniger als 1 nm aufweisen. Durch die durch dieses Verfahren erzielbare geringe Oberflächenrauhigkeit und gleichmäßige Dicke weisen die Beschichtungen sehr homogene optische und elektrische Eigenschaften auf.
  • Die Herstellung dickerer Schichten in einem Aufschleudervorgang ist jedoch ebenfalls möglich, jedoch sind diese nicht mehr komplett transparent. So können Schichten bis zu 1,2 μm Dicke erzeugt werden. Alternativ zum Spin-Coating kann die Beschichtung jedoch auch durch Tauchung oder Aufsprühen einer Zinkoxiddispersion erreicht werden.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahrens wird die bereits beschichtete Oberfläche anschließend auf eine Temperatur zwischen 100°C und 1000°C erwärmt. Dies wird vorzugsweise unter Sauerstoffausschluß oder unter reduzierender Atmophäre (H2 oder H2-haltig) durchgeführt. Die Temperdauer beträgt zwischen 10 Minuten und 6 Stunden. Die Erwärmung ist besonders vorteilhaft, weil damit einerseits Reste des Dispergierungsmittels entfernt werden und andererseits mögliche mechanische Spannungen in der Beschichtung ausheilen können. Werden dotierte Zinkoxidschichten hergestellt, so ist eine Erwärmung auf eine Temperatur von mehr als 300 °C vorteilhaft, da ab etwa dieser Temperatur ein Inkorporieren des Dotierungsmittels in das Zinkoxidgitter in relativ kurzer Zeit vonstatten geht. Auch kann es von Vorteil sein, die Oberflächenbeschichtung höheren Temperaturen auszusetzen um bspw. das Dotierungsmittel bzw. das Anion des Dotierungsmittels zu entfernen (z.B. durch Oxidation). Beim Erhitzen unter reduzierender Atmosphäre können beispielsweise Edelmetallprecursor bis zum Metall reduziert werden.
  • Eine Erwärmung bis in die Nähe des Schmelzpunktes von Zinkoxid kann ebenfalls vorteilhaft sein, um die einzelnen Nanopartikel zu einer kontinuierlichen Schicht zusammenzusintern.
  • Nach einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Oberflächenbeschichtungsverfahrens werden über dieses Verfahren elektrisch leitfähige Oberflächen und Schichten hergestellt. Die daraus resultierenden Vorteile wurden bereits weiter oben eingehend erläutert.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein kosmetisches Mittel, das ein erfindungsgemäß oberflächenmodifiziertes Zinkoxid oder eine Zinkoxiddispersion enthält. Dies ist besonders vorteilhaft, da aufgrund der feinen Verteilung der Zinkoxidpartikel diese ihre hautberuhigende Wirkung effektiver entfalten können. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß beim Auftragen auf z.B. die Haut aufgrund der geringen Partikelgröße kein Reibeeffekt auftritt, sondern ein sanftes Auftragen möglich ist, was ein angenehmes Hautgefühl hervorruft.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform des kosmetischen Mittels dient dieses der Pflege oder dem Schutz der Haut insbesondere zum Sonnenschutz bzw. zur Pflege bei Sonnenlichtexposition und liegt in Form einer Emulsion, einer Dispersion, einer Suspension, einer wässrigen Tensidzubereitung, einer Milch, einer Lotion, einer Creme, eines Balsams, einer Salbe, eines Gels, eines Granulats, eines Puders, eines Stiftpräparates, wie z.B. eines Lippenstifts, eines Schaums, eines Aerosols oder eines Sprays vor. Solche Formulierungen sind gut geeignet für topische Zubereitungen. Als Emulsionen kommen Öl-in-Wasser-Emulsionen (O/W) und Wasser in Öl (W/O)Emulsionen oder oder dreiphasige W1/O/W2 oder O1/W/O2 oder Wasser in Silikon Emulsionen (W/Si) oder Silikon in Wasser Emulsionen (Si/W) oder Mikroemulsionen oder PIT-Emulsionen (PIT = Phase Inversion Temperature) in Frage. Dies ist besonders vorteilhaft weil durch den Einsatz in Sonnenschutzmitteln die UV-absorbierende und die hautberuhigende Wirkung des Zinkoxids gleichzeitig genutzt werden können. Darüber hinaus eignet sich das erfindungsgemäß oberflächenmodifizierte Zinkoxid sehr gut zum Einsatz in Sonnenschutzmitteln, da die Partikel in einer Größe herstellbar sind, die sie für das menschliche Auge tranparent erscheinen lassen. Dadurch entsteht bei der Anwendung kein weißer Schleier auf der Haut. Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, daß es sich bei Zinkoxid um einen UV-Breitbandfilter handelt, dessen UV-Absorptionsverhalten es erlaubt, ein Sonnenschutzmittel zu schaffen, daß keine weiteren chemischen UV-Filtersubstanzen mehr benötigt. Dadurch kann die Gefahr von Haut-Irritationen oder allergischen Reaktionen durch Zersetzungsprodukte chemischer Filter oder durch diese Substanzen selbst vermieden werden, was die allgemeine Verträglichkeit eines derart gestalteten Sonnenschutzmittels stark erhöht.
  • Im Regelfall wird das kosmetische Mittel zur topischen Applikation auf der Haut verwendet. Unter topischen Zubereitungen sind dabei solche Zubereitungen zu verstehen, die dazu geeignet sind, die Wirkstoffe in feiner Verteilung und bevorzugt in einer durch die Haut resobierbaren Form auf die Haut aufzubringen. Hierfür eignen sich z.B. wässrige und wässrig-alkoholische Lösungen, Sprays, Schäume, Schaumaerosole, Salben, wässrige Gele, Emulsionen vom O/W- oder W/O-Typ, Mikroemulsionen oder kosmetische Stiftpräparate.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen kosmetischen Mittels enthält das Mittel einen Träger. Bevorzugt als Träger ist Wasser, ein Gas, eine Wasser-basierte Flüssigkeit, ein Öl, ein Gel, eine Emulsion oder Mikroemulsion, eine Dispersion oder eine Mischung davon. Die genannten Träger zeigen eine gute Hautverträglichkeit. Besonders vorteilhaft für topische Zubereitungen sind wässrige Gele, Emulsionen oder Mikroemulsionen.
  • Als Emulgatoren können nichtionogene Tenside, zwitterionische Tenside, ampholytische Tenside oder anionische Emulgatoren verwendet werden. Die Emulgatoren können in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung in Mengen von 0,1 bis 10, vorzugsweise 1 bis 5, Gew.-%, bezogen auf die Zusammensetzung, enthalten sein.
  • Als nichtionogenes Tensid kann bspw. ein Tensid aus mindestens einer der folgenden Gruppen verwendet werden:
    • • Anlagerungsprodukte von 2 bis 30 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen, an Fettsäuren mit 12 bis 22 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe;
    • • C12/18-Fettsäuremono- und -diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol Ethylenoxid an Glycerin;
    • • Glycerinmono- und -diester und Sorbitanmono- und -diester von gesättigten und ungesättigten Fettsäuren mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen und deren Ethylenoxidanlagerungsprodukte;
    • • Alkylmono- und -oligoglycoside mit 8 bis 22 Kohlenstoffatomen im Alkylrest und deren ethoxylierte Analoga;
    • • Anlagerungsprodukte von 15 bis 60 Mol Ethylenoxid an Ricinusöl und/oder gehärtetes Ricinusöl;
    • • Polyol- und insbesondere Polyglycerinester, wie z.B. Polyglycerinpolyricinoleat, Polyglycerinpoly-12-hydroxystearat oder Polyglycerindimerat. Ebenfalls geeignet sind Gemische von Verbindungen aus mehreren dieser Substanzklassen;
    • • Anlagerungsprodukte von 2 bis 15 Mol Ethylenoxid an Ricinusöl und/oder gehärtetes Ricinusöl;
    • • Partialester auf Basis linearer, verzweigter, ungesättigter bzw. gesättigter C6/22-Fettsäuren, Ricinolsäure sowie 12-Hydroxystearinsäure und Glycerin, Polyglycerin, Pentaerythrit, Dipenta-erythrit, Zuckeralkohole (z.B. Sorbit), Alkylglucoside (z.B. Methylglucosid, Butylglucosid, Lauryl-glucosid) sowie Polyglucoside (z.B. Cellulose);
    • • Mono-, Di- und Trialkylphosphate sowie Mono-, Di- und/oder Tri-PEG-alkylphosphate und deren Salze;
    • • Wollwachsalkohole;
    • • Polysiloxan-Polyalkyl-Polyether-Copolymere bzw. entsprechende Derivate;
    • • Mischester aus Pentaerythrit, Fettsäuren, Citronensäure und Fettalkohol gemäß DE-PS 1165574 und/oder Mischester von Fettsäuren mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, Methylglucose und Polyolen, vorzugsweise Glycerin oder Polyglycerin sowie
    • • Polyalkylenglycolesa
    • • Betaine
    • • Esterquats
  • Weiterhin können als Emulgatoren zwitterionische Tenside verwendet werden. Als zwitterionische Tenside werden solche oberflächenaktiven Verbindungen bezeichnet, die im Molekül mindestens eine quartäre Ammoniumgruppe und mindestens eine Carboxylat- oder eine Sulfonatgruppe tragen. Besonders geeignete zwitterionische Tenside sind die sogenannten Betaine wie die N-Alkyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise das Kokosalkyldimethylammoniumglycinat, N-Acylamino-propyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise das Kokosacylaminopropyldimethylammonium-glycinat, und 2- Alkyl-3-carboxylmethyl-3-hydroxyethylimidazoline mit jeweils 8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl- oder Acylgruppe sowie das Kokosacylaminoethylhydroxyethylcarboxymethylglycinat. Besonders bevorzugt ist das unter der CTFA-Bezeichnung Cocamidopropyl Betaine bekannte Fettsäureamid-Derivat.
  • Ebenfalls geeignete Emulgatoren sind ampholytische Tenside. Unter ampholytischen Tensiden werden solche oberflächenaktiven Verbindungen verstanden, die außer einer C8/18-Alkyl- oder -Acylgruppe im Molekül mindestens eine freie Aminogruppe und mindestens eine -COOH- oder -SO3H-Gruppe enthalten und zur Ausbildung innerer Salze befähigt sind. Beispiele für geeignete ampholytische Tenside sind N-Alkylglycine, N-Alkylpropionsäuren, N-Alkylaminobuttersäuren, N-Alkyliminodipropionsäuren, N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine, N-Alkyltaurine, N-Alkylsarcosine, 2-Alkylaminopropionsäuren und Alkylaminoessigsäuren mit jeweils etwa 8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl-gruppe. Besonders bevorzugte ampholytische Tenside sind das N-Kokosalkylaminopropionat, das Kokosacylaminoethylaminopropionat und das C12/18-Acylsarcosin. Neben den ampholytischen kommen auch quartäre Emulgatoren in Betracht, wobei solche vom Typ der Esterquats, vorzugsweise methyl-quaternierte Difettsäuretriethanolaminester-Salze, besonders bevorzugt sind. Des weiteren können als anionische Emulgatoren Alkylethersulfate, Monoglyceridsulfate, Fettsäuresulfate, Sulfosuccinate und/oder Ethercarbonsäuren eingesetzt werden.
  • Als Ölkörper kommen Guerbetalkohole auf Basis von Fettalkoholen mit 6 bis 18, vorzugsweise 8 bis 10 Kohlenstoffatomen, Ester von linearen C6-C22-Fettsäuren mit linearen C6-C22-Fettalkoholen, Ester von verzweigten C6-C13-Carbonsäuren mit linearen C6-C22-Fettalkoholen, Ester von linearen C6-C22-Fettsäuren mit verzweigten Alkoholen, insbesondere 2-Ethylhexanol, Ester von linearen und/oder verzweigten Fettsäuren mit mehrwertigen Alkoholen (wie z.B. Propylenglycol, Dimerdiol oder Trimertriol) und/oder Guerbetalkoholen, Triglyceride auf Basis C6-C10-Fettsäuren, flüssige Mono-/Di-Triglyceridmischungen auf Basis von C6-C18-Fettsäuren, Ester von C6-C22-Fettalkoholen und/oder Guerbetalkoholen mit aromatischen Carbonsäuren, insbesondere Benzoesäure, Ester von C2-C12-Dicarbonsäuren mit linearen oder verzweigten Alkoholen mit 1 bis 22 Kohlenstoffatomen oder Polyolen mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen und 2 bis 6 Hydroxylgruppen, pflanzliche Öle, verzweigte primäre Alkohole, substituierte Cyclohexane, lineare C6-C22-Fettalkoholcarbonate, Guenbetcarbonate, Ester der Benzoesäure mit linearen und/oder verzweigten C6-C22-Alkoholen (z.B. Finsolv® TN), Dialkylether, Ringöffnungsprodukte von epoxidierten Fettsäureestenn mit Polyolen, Siliconöle und/oder aliphatische bzw. naphthenische Kohlenwasserstoffe in Betracht. Als Ölkörper können ferner auch Siliconverbindungen eingesetzt werden, beispielsweise Dimethylpolysiloxane, Methylphenylpolysiloxane, cyclische Silicone sowie amino-, fettsäure-, alkohol-, polyether-, epoxy-, fluor-, alkyl- und/oder glykosidmodifizierte Siliconverbindungen, die bei Raumtemperatur sowohl flüssig als auch harzförmig vorliegen können. Die Ölkörper können in den erfindungsgemäßen Mitteln in Mengen von 1 bis 90, vorzugsweise 5 bis 80, und insbesondere 10 bis 50, Gew.-% – bezogen auf die Zusammensetzung enthalten sein.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform enthält die erfindungsgemäße Zusammensetzung weitere UV-Lichtschutzfilter in Form löslicher Verbindungen oder anderer Pigmente.
  • Obwohl es wie bereits weiter oben beschrieben möglich ist, mit Hilfe der erfindungsgemäßen Zinkoxidpartikel ein Sonnenschutzmittel zu schaffen, das gute UV-Absorptionseigenschaften ohne weitere UV-Filtersubstanzen erreicht, kann es im Einzelfall gewünscht sein, dem kosmetischen Mittel bzw. dem Sonnenschutzmittel weitere UV-Filtersubstanzen zuzusetzen. Dies kann z.B. dann erforderlich sein, wenn ein besonderer Schwerpunkt bei der Filterleistung gelegt werden soll. Der erfindungsgemäßen Zusammensetzung können ein oder mehrere weitere UV-Lichtschutzfilter zugesetzt werden.
  • Im Falle der löslichen Verbindungen sind unter UV-Lichtschutzfiltern organische Substanzen zu verstehen, die in der Lage sind, ultraviolette Strahlen zu absorbieren und die aufgenommene Energie in Form längerwelliger Strahlung, z.B. Wärme, wieder abzugeben. Die organischen Substanzen können öllöslich oder wasserlöslich sein.
  • Als öllösliche UV-B-Filter können z.B. folgende Substanzen verwendet werden:
    • • 3-Benzylidencampher und dessen Derivate, z.B. 3-(4-Methylbenzyliden)campher;
    • • 4-Aminobenzoesäurederivate, vorzugsweise 4-(Dimethylamino)benzoesäure-2-ethylhexylester, 4-(Dimethylamino)benzoesäure-2-octylester und 4-(Dimethylamino)benzoesäureamylester;
    • • Ester der Zimtsäure, vorzugsweise 4-Methoxyzimtsäure-2-ethylhexylester, 4-Methoxyzimtsäurepropylester, 4-Methoxyzimtsäureisoamylester, 4-Methoxyzimtsäureisopentylester, 2-Cyano-3-phenyl-zimtsäure-2-ethylhexylester (Octocrylene);
    • • Ester der Salicylsäure, vorzugsweise Salicylsäure-2-ethylhexylester, Salicylsäure-4-isopropylbenzylester, Salicylsäurehomomenthylester;
    • • Derivate des Benzophenons, vorzugsweise 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon, 2-Hydroxy-4-meth-oxy-4'-methylbenzophenon, 2,2'-Dihydroxy-4-methoxybenzophenon;
    • • Ester der Benzalmalonsäure, vorzugsweise 4-Methoxybenzmalonsäuredi-2-ethylhexylester;
    • • Triazinderivate, wie z.B. 2,4,6-Trianilino-(p-carbo-2'-ethyl-1'-hexyloxy)-1,3,5-triazin (Octyltriazone) und Dioctyl Butamido Triazon (Uvasorb® HEB).
    • • Propan-1,3-dione, wie z.B. 1-(4-tert.Butylphenyl)-3-(4'methoxyphenyl)propan-1,3-dion.
  • Als wasserlösliche Substanzen kommen in Frage:
    • • 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure und deren Alkali-, Erdalkali-, Ammonium-, Alkylammonium-, Alkanolammonium- und Glucammoniumsalze;
    • • Sulfonsäurederivate von Benzophenonen, vorzugsweise 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon-5-sulfonsäure und ihre Salze;
    • • Sulfonsäurederivate des 3-Benzylidencamphers, wie z.B. 4-(2-Oxo-3-bornylidenmethyl)benzolsulfonsäure und 2-Methyl-5-(2-oxo-3-bornyliden)sulfonsäure und deren Salze.
  • Besonders bevorzugt ist die Verwendung von Estern der Zimtsäure, vorzugsweise 4-Methoxyzimtsäure-2-ethylhexylester, 4-Methoxyzimtsäureiso-pentylester, 2-Cyano-3-phenyl-zimtsäure-2-ethylhexylester (Octocrylene). Des weiteren ist die Verwendung von Derivaten des Benzophenons, insbesondere 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon, 2-Hydroxy-4-methoxy-4'-methylbenzophenon, 2,2'-Dihydroxy-4-methoxybenzophenon sowie der Einsatz von Propan-1,3-dionen, wie z.B. 1-(4-tert.Butylphenyl)-3-(4'methoxyphenyl)propan-1,3-dion bevorzugt.
  • Als typische UV-A-Filter kommen insbesondere Derivate des Benzoylmethans in Frage, wie beispielsweise 1-(4'-tert.Butylphenyl)-3-(4'-methoxyphenyl)propan-1,3-dion, 4-tert.-Butyl-4'-methoxydibenzoylmethan oder 1-Phenyl-3-(4'-isopropylphenyl)-propan-1,3-dion. Die UV-A und UV-B-Filter können selbstverständlich auch in Mischungen eingesetzt werden.
  • Als weitere Lichtschutzfilter können aber auch andere unlösliche Pigmente, z.B. feindisperse Metalloxide bzw. Salze wie beispielsweise Titandioxid, Eisenoxid, Aluminiumoxid, Ceroxid, Zirkoniumoxid, Silicate (Talk), Bariumsulfat und Zinkstearat verwendet werden. Die Partikel sollten dabei einen mittleren Durchmesser von weniger als 100 nm, vorzugsweise zwischen 5 und 50 nm und insbesondere zwischen 15 und 30 nm aufweisen.
  • Neben den beiden vorgenannten Gruppen primärer Lichtschutzstoffe können auch sekundäre Lichtschutzmittel vom Typ der Antioxidantien eingesetzt werden, die die photochemische Reaktionskette unterbrechen, welche ausgelöst wird, wenn UV-Strahlung in die Haut eindringt. Typische Beispiele hierfür sind Superoxid-Dismutase, Tocopherole (Vitamin E) und Ascorbinsäure (Vitamin C).
  • Der Gesamtanteil der Lichtschutzmittel in dem erfindungsgemäßen Sonnenschutzmittel liegt üblicherweise bei 1 bis 40, vorzugsweise 5 bis 20 Gew.-%. Die erfindungsgemäße Zusammensetzung als solche kann 1 bis 95, vorzugsweise 5 bis 80, und insbesondere 10 bis 60 Gew.-% Wasser enthalten.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform enthält die erfindungsgemäße kosmetische Zusammensetzung ferner pflegende Substanzen, weitere kosmetische Wirkstoffe und/oder Hilfs- und Zusatzstoffe. Als weitere kosmetische Wirkstoffe werden insbesondere Hautfeuchthaltemittel, antimikrobielle Stoffe und/oder deodorierende oder schweißhemmende Stoffe eingesetzt. Dies hat den Vorteil, dass sich weitere gewünschte Effekte erzielen lassen, die zur Pflege oder Behandlung der Haut beitragen oder beispielsweise das Wohlempfinden des Anwenders der kosmetischen Zusammensetzung bei der Verwendung dieser Zusammensetzung steigern.
  • So können in der kosmetischen Zusammensetzung neben dem Träger, dem oberflächenmodifizierten Zinkoxid, Wasser und physiologisch geeigneten Lösemitteln unter anderem auch pflegende Bestandteile, wie z.B. Öle, Wachse, Fette, rückfettende Substanzen, Verdickungsmittel, Emulgatoren und Duftstoffe enthalten sein. Ein hoher Anteil an pflegenden Substanzen ist insbesondere zur topischen prophylaktischen oder kosmetischen Behandlung der Haut vorteilhaft. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Zusammensetzung neben den in vielen Fällen ebenfalls Pflegewirkung aufweisenden tierischen und pflanzlichen Fetten und Ölen noch weitere Pflegekomponenten enthält. Die Gruppe der pflegenden Wirkstoffe, die zum Einsatz kommen können, umfasst z.B.: Fettalkohole mit 8 – 22 C-Atomen, insbesondere Fettalkohole von natürlichen Fettsäuren; tierische und pflanzliche Proteinhydrolysate, insbesondere Elastin-, Kollagen-, Keratin-, Milcheiweiß-, Sojaprotein-, Seidenprotein-, Haferprotein-, Erbsenprotein-, Mandelprotein- und Weizenproteinhydrolysate; Vitamine und Vitaminvorstufen, insbesondere die der Vitamin-Gruppen A und B; Mono-, Di- und Oligosaccharide; Pflanzenextrakte; Honigextrakte; Ceramide; Phospholipide; Vaseline, Paraffin- und Silikonöle; Fettsäure- und Fettalkoholester, insbesondere die Monoester der Fettsäuren mit Alkoholen mit 3–24 C-Atomen.
  • Zu den in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung bevorzugt einzusetzenden Vitaminen, Provitaminen oder Vitaminvorstufen gehören unter anderem:
    • • Vitamine, Provitamine und Vitaminvorstufen aus den Gruppen A, C, E und F, insbesondere 3,4-Didehydroretinol (Vitamin A2), β-Carotin (Provitamin des Vitamin A1), Ascorbinsäure (Vitamin C), sowie die Palmitinsäureester, Glucoside oder Phosphate der Ascorbinsäure, Tocopherole, insbesondere α-Tocopherol sowie seine Ester, z. B. das Acetat, das Nicotinat, das Phosphat und das Succinat; weiterhin Vitamin F, worunter essentielle Fettsäuren, besonders Linolsäure, Linolensäure und Arachidonsäure, verstanden werden; Vitamin A und seine Derivate und Provitamine zeigen vorteilhafterweise einen besonderen hautglättenden Effekt.
  • Zu den in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung bevorzugt einzusetzenden Vitaminen, Provitaminen oder Vitaminvorstufen der Vitamin B-Gruppe oder deren Derivaten sowie den Derivaten von 2-Furanon gehören unter anderem:
    • • Vitamin B1, Trivialname Thiamin, chemische Bezeichung 3-[(4'-Amino-2'-methyl-5'-pyrimidinyl)-methyl]-5-(2-hydroxyethyl)-4-methylthiazoliumchlorid. Bevorzugt wird Thiaminhydrochlorid in Mengen von 0,05 bis 1 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, eingesetzt.
    • • Vitamin B2, Trivialname Riboflavin, chemische Bezeichung 7,8-Dimethyl-10-(1-D-ribityl)-benzo[g]pteridin-2,4(3H,10H)-dion. In freier Form kommt Riboflavin z. B. in Molke vor, andere Riboflavin-Derivate lassen sich aus Bakterien und Hefen isolieren. Ein erfindungsgemäß ebenfalls geeignetes Stereoisomeres des Riboflavin ist das aus Fischmehl oder Leber isolierbare Lyxoflavin, das statt des D-Ribityl einen D-Arabityl-Rest trägt. Bevorzugt werden Riboflavin oder seine Derivate in Mengen von 0,05 bis 1 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, eingesetzt.
    • • Vitamin B3, Unter dieser Bezeichnung werden häufig die Verbindungen Nicotinsäure und Nicotinsäureamid (Niacinamid) geführt. Erfindungsgemäß bevorzugt ist das Nicotinsäureamid, das in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 1 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten ist.
    • • Vitamin B5 (Pantothensäure und Panthenol). Bevorzugt wird Panthenol eingesetzt. Erfindungsgemäß einsetzbare Derivate des Panthenols sind insbesondere die Ester und Ether des Panthenols sowie kationisch derivatisierte Panthenole. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können an Stelle von sowie zusätzlich zu Pantothensäure oder Panthenol auch Derivate des 2-Furanon mit der allgemeinen Strukturformel (I) eingesetzt werden.
      Figure 00250001
      Bevorzugt sind die 2-Furanon-Derivate, in denen die Substituenten R1 bis R6 unabhängig voneinander ein Wasserstoffatom, einen Hydroxylrest, einen Methyl-, Methoxy-, Aminomethyl- oder Hydroxymethylrest, einen gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, linearen oder verzweigten C2-C4-Kohlenwasserstoffrest, einen gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxy-C2-C4-Kohlenwasserstoffrest oder einen gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triamino-C2-C4- Kohlenwasserstoffrest darstellen. Besonders bevorzugte Derivate sind die auch im Handel erhältlichen Substanzen Dihydro-3-hydroxy-4,4-dimethyl-2(3H)-furanon mit dem Trivialnamen Pantolacton (Merck), 4-Hydroxymethyl-γ-butyrolacton (Merck), 3,3-Dimethyl-2-hydroxy-γ-butyrolacton (Aldrich) und 2,5-Dihydro-5-methoxy-2-furanon (Merck), wobei ausdrücklich alle Stereoisomeren eingeschlossen sind. Das erfindungsgemäß außerordentlich bevorzugte 2-Furanon-Derivat ist Pantolacton (Dihydro-3-hydroxy-4,4-dimethyl-2(3H)-furanon), wobei in Formel (I) R1 für eine Hydroxylgruppe, R2 für ein Wasserstoffatom, R3 und R4 für eine Methylgruppe und R5 und R6 für ein Wasserstoffatom stehen. Das Stereoisomer (R)-Pantolacton entsteht beim Abbau von Pantothensäure. Vorteilhafterweise verleihen diese Verbindungen der erfindungsgemäßen kosmetischen Zusammensetzung feuchtigkeitsspendende sowie hautberuhigende Eigenschaften. Die genannten Verbindungen des Vitamin B5-Typs sowie die 2-Furanonderivate sind in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in einer Gesamtmenge von 0,05 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten. Gesamtmengen von 0,1 bis 5 Gew.-% sind besonders bevorzugt.
    • • Vitamin B6, wobei man hierunter keine einheitliche Substanz, sondern die unter den Trivialnamen Pyridoxin, Pyridoxamin und Pyridoxal bekannten Derivate des 5-Hydroxymethyl-2-methylpyridin-3-ols versteht. Vitamin B6 ist in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,0001 bis 1,0 Gew.-%, insbesondere in Mengen von 0,001 bis 0,01 Gew.-%, enthalten.
    • • Vitamin B7 (Biotin), auch als Vitamin H oder "Hautvitamin" bezeichnet. Bei Biotin handelt es sich um (3aS,4S, 6aR)-2-Oxohexahydrothienol[3,4-d]-imidazol-4-valeriansäure. Biotin ist in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,0001 bis 1,0 Gew.-%, insbesondere in Mengen von 0,001 bis 0,01 Gew.-% enthalten.
  • Panthenol, Pantolacton, Nicotinsäureamid sowie Biotin sind erfindungsgemäß ganz besonders bevorzugt.
  • Unter Hilfs- und Zusatzstoffen sind Stoffe zu verstehen, die zur Verbesserung der ästhetischen, anwendungstechnischen und/oder kosmetischen Eigenschaften geeignet sind, wie z.B. Co-Emulgatoren, organische Lösemittel, Überfettungsmittel, Stabilisatoren, Antioxidationsmittel, Wachse oder Fette, Konsistenzgeber, Verdickungsmittel, Bräunungsmittel, Vitamine, kationische Polymere, biogene Wirkstoffe, Konservierungsmittel, Hydrotope, Solubilisatoren, Farb- und Duftstoffe.
  • Beispielsweise können folgende Hilfs- und Zusatzstoffe verwendet werden:
    • – Allantoin,
    • – Aloe Vera,
    • – Bisabolol,
    • – Ceramide und Pseudoceramide,
    • – Antioxidationsmittel verbessern vorteilhafterweise die Stabilität der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen. Antioxidantien sind beispielsweise Aminosäuren (z. B. Glycin, Histidin, Tyrosin, Tryptophan) und deren Derivate, Imidazol und Imidazolderivate (z. B. Urocaninsäure), Peptide wie z. B. D,L-Carnosin, D-Carnosin, L-Carnosin und deren Derivate (z. B. Anserin), Carotinoide, Carotine (z. B. α-Carotin, β-Carotin, Lycopin) und deren Derivate, Liponsäure und deren Derivate (z. B. Dihydroliponsäure), Aurothioglucose, Propylthiouracil und weitere Thioverbindungen (z. B. Thioglycerin, Thiosorbitol, Thioglycolsäure, Thioredoxin, Glutathion, Cystein, Cystin, Cystamin und deren Glycosyl-, N-Acetyl-, Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Amyl-, Butyl-, Lauryl-, Palmitoyl-, Oleyl-, γ-Linoleyl-, Cholesteryl- und Glycerylester) sowie deren Salze, Dilaurylthiodipropionat, Distearylthiodipropionat, Thiodipropionsäure und deren Derivate (Ester, Ether, Peptide, Lipide, Nukleotide, Nukleoside und Salze) sowie Sulfoximinverbindungen (z. B. Buthioninsulfoximine, Homocysteinsulfoximin, Buthioninsulfone, Penta-, Hexa-, Heptathioninsulfoximin) in sehr geringen verträglichen Dosierungen (z. B. pmol/kg bis μmol/kg), ferner Metallchelatoren (z. B. α-Hydroxyfettsäuren, EDTA, EGTA, Phytinsäure, Lactoferrin), α-Hydroxysäuren (z. B. Zitronensäure, Milchsäure, Äpfelsäure), Huminsäuren, Gallensäure, Gallenextrakte, Gallussäureester (z. B. Propyl-, Octyl- und Dodecylgallat), Flavonoide, Catechine, Bilirubin, Biliverdin und deren Derivate, ungesättigte Fettsäuren und deren Derivate (z. B. γ-Linolensäure, Linolsäure, Arachidonsäure, Ölsäure), Folsäure und deren Derivate, Hydrochinon und dessen Derivate (z. B. Arbutin), Ubichinon und Ubichinol sowie deren Derivate, Vitamin C und dessen Derivate (z. B. Ascorbylpalmitat, – stearat, -dipalmitat, -acetat, Mg-Ascorbylphosphate, Natrium- und Magnesiumascorbat, Dinatriumascorbylphosphat und -sulfat, Kaliumascorbyltocopherylphosphat, Chitosanascorbat), Isoascorbinsäure und deren Derivate, Tocopherole und deren Derivate (z. B. Tocopherylacetat, -linoleat, -oleat und – succinat, Tocophereth-5, Tocophereth-10, Tocophereth-12, Tocophereth-18, Tocophereth-50, Tocophersolan), Vitamin A und Derivate (z. B. Vitamin-A-Palmitat), das Coniferylbenzoat des Benzoeharzes, Rutin, Rutinsäure und deren Derivate, Dinatriumrutinyldisulfat, Zimtsäure und deren Derivate (z. B. Ferulasäure, Ethylferulat, Kaffeesäure), Kojisäure, Chitosanglycolat und – salicylat, Butylhydroxytoluol, Butylhydroxyanisol, Nordihydroguajakharzsäure, Nordihydroguajaretsäure, Trihydroxybutyrophenon, Harnsäure und deren Derivate, Mannose und deren Derivate, Zink und Zink-Derivate (z. B. ZnO, ZnSO4), Selen und Selen-Derivate (z. B. Selenmethionin), Stilbene und Stilben-Derivate (z. B. Stilbenoxid, trans-Stilbenoxid). Erfindungsgemäß können geeignete Derivate (Salze, Ester, Zucker, Nukleotide, Nukleoside, Peptide und Lipide) sowie Mischungen dieser genannten Wirkstoffe oder Pflanzenextrakte (z. B. Teebaumöl, Rosmarinextrakt und Rosmarinsäure), die diese Antioxidantien enthalten, eingesetzt werden. Als lipophile, öllösliche Antioxidantien aus dieser Gruppe sind Tocopherol und dessen Derivate, Gallussäureester, Flavonoide und Carotinoide sowie Butylhydroxytoluol/anisol bevorzugt. Als wasserlösliche Antioxidantien sind Aminosäuren, z. B. Tyrosin und Cystein und deren Derivate sowie Gerbstoffe, insbesondere solche pflanzlichen Ursprungs bevorzugt. Die Gesamtmenge der Antioxidantien in den erfindungsgemäßen kosmetischen Zusammensetzungen beträgt 0,001 – 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 – 10 Gew.-%, insbesondere 0,1 – 5 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt 0,1 bis 2 Gew.-%.
    • – Triterpene, insbesondere Triterpensäuren wie Ursolsäure, Rosmarinsäure, Betulinsäure, Boswelliasäure und Bryonolsäure,
    • – Monomere Catechine, besonders Catechin und Epicatechin, Leukoanthocyanidine, Catechinpolymere (Catechin-Gerbstoffe) sowie Gallotannine,
    • – Verdickungsmittel, z. B. Gelatine, Pflanzengumme wie Agar-Agar, Guar-Gum, Alginate, Xanthan-Gum, Gummi arabicum, Karaya-Gummi oder Johannisbrotkernmehl, natürliche und synthetische Tone und Schichtsilikate, z. B. Bentonit, Hectorit, Montmorillonit oder Laponite®, vollsynthetische Hydrokolloide wie z. B. Polyvinylalkohol, und außerdem Ca-, Mg- oder Zn-Seifen von Fettsäuren,
    • – Pflanzenglycoside,
    • – Strukturanten wie Maleinsäure und Milchsäure,
    • – Dimethylisosorbid,
    • – Alpha-, beta- sowie gamma-Cyclodextrine, insbesondere zur Stabilisierung von Retinol,
    • – Lösemittel, Quell- und Penetrationsstoffe wie Ethanol, Isopropanol, Ethylenglykol, Propylenglykol, Propylenglykolmonoethylether, Glycerin und Diethylenglykol, Carbonate, Hydrogencarbonate, Guanidine, Harnstoffe sowie primäre, sekundäre und tertiäre Phosphate
    • – Parfümöle, Pigmente sowie Farbstoffe zum Anfärben des Mittels,
    • – Substanzen zur Einstellung des pH-Wertes, z. B. α- und β-Hydroxycarbonsäuren,
    • – Komplexbildner wie EDTA, NTA, β-Alanindiessigsäure und Phosphonsäuren,
    • – Trübungsmittel wie Latex, Styrol/PVP- und Styrol/Acrylamid-Copolymere,
    • – Perlglanzmittel wie Ethylenglykolmono- und -distearat sowie PEG-3-distearat,
    • – Treibmittel wie Propan-Butan-Gemische, N2O, Dimethylether, CO2 und Luft.
  • Die Zugabe von Allantoin, Bisabolol und/oder Aloe Vera auch in Form von Extrakten zu den erfindungsgemäßen kosmetischen Zusammensetzungen verbessert die weiterhin die hautberuhigenden, feuchtigkeitsspendenden und hautpflegende Eigenschaften der Formulierungen und ist daher besonders bevorzugt.
  • Als weitere Inhaltsstoffe kann die erfindungsgemäße kosmetische Zusammensetzung in untergeordneten Mengen weitere, mit den anderen Inhaltsstoffen kompatible Tenside enthalten. Typische Beispiele für anionische Tenside sind Seifen, Alkylbenzolsulfonate, Alkansulfonate, Olefinsulfonate, Alkylethersulfonate, Glycerinethersulfonate, α-Methylestersulfonate, Sulfofettsäuren, Alkylsulfate, Fettalkoholethersulfate, Glycerinethersulfate, Hydroxymischethersulfate, Monoglycerid(ether)sulfate, Fettsäureamid(ether)sulfate, Mono- und Dialkyl-sulfosuccinate, Mono- und Dialkylsulfosuccinamate, Sulfotriglyceride, Amidseifen, Ethercarbonsäuren und deren Salze, Fettsäureisethionate, Fettsäuresarcosinate, Fettsäuretauride, N-Acylaminosäuren, wie beispielsweise Acyllactylate, Acyltartrate, Acylglutamate und Acylaspartate, Alkyloligoglucosidsulfate, Proteinfettsäurekondensate (insbesondere pflanzliche Produkte auf Weizenbasis) und Alkyl(ether)phosphate. Sofern die anionischen Tenside Polyglycoletherketten enthalten, können diese eine konventionelle, vorzugsweise jedoch eine eingeengte Homologenverteilung aufweisen. Typische Beispiele für nichtionische Tenside sind Fettalkoholpolyglycolether, Alkylphenolpolyglycolether, Fettsäurepolyglycolester, Fettsäureamidpolyglycolether, Fettaminpolyglycolether, alkoxylierte Triglyceride, Mischether bzw. Mischformale, gegebenenfalls partiell oxidierte Alk(en)yloligoglykoside bzw. Glucoronsäurederivate, Fettsäure-N-alkylglucamide, Proteinhydrolysate (insbesondere pflanzliche Produkte auf Weizenbasis), Polyolfettsäureester, Zuckerester, Sorbitanester, Polysorbate und Aminoxide. Sofern die nichtionischen Tenside Polyglycoletherketten enthalten, können diese eine konventionelle, vorzugsweise jedoch eine eingeengte Homologenverteilung aufweisen. Typische Beispiele für kationische Tenside sind quartäre Ammoniumverbindungen und Esterquats, insbesondere quaternierte Fettsäuretrialkanolaminestersalze. Typische Beispiele für amphotere bzw. zwitterionische Tenside sind Alkylbetaine, Alkylamidobetaine, Aminopropionate, Aminoglycinate, Imidazoliniumbetaine und Sulfobetaine.
  • Nach einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform wird das erfindungsgemäße kosmetische Mittel als Sonnenschutzmittel verwendet. Die daraus resultierenden Vorteile wurden bereits eingehend erläutert.
  • Der Einsatz der erfindungsgemäßen Zinkoxiddispersionen ist insbesondere ebenfalls möglich in Haarkosmetika wie Shampoos, Conditioner, Spülungen, Haarwässer, Haargel, Haarspray etc.. Insbesondere leave-on Produkte, die nach erfolgter Applikation auf dem Haar bzw. der Kopfhaut verbleiben sind besonders gut geeignet. Das so auf die Kopfhaut und das Haar aufgetragene Zinkoxid kann somit auch dort als UV-Schutzmittel wirken bzw. auf der Kopfhaut seine hautberuhigende Wirkung entfalten.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen kosmetischen Mittels wird das kosmetische Mittel auf die Oberfläche des zu behandelnden bzw. zu schützenden Körpers also topisch aufgetragen. Diese Applikationsform ist besonders vorteilhaft, da sie einfach zu handhaben ist, so dass Fehldosierungen weitestgehend ausgeschlossen sind. Ferner lässt sich ein zusätzlicher pflegender Effekt für die Haut erreichen. Falls nur einzelne Körperteile der Sonnenstrahlung ausgesetzt werden, kann das Sonnenschutzmittel außerdem nur gezielt auf diese Körperteile aufgetragen werden.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung von erfindungsgemäß oberflächenmodiziertem Zinkoxid oder Zinkoxiddispersionen zum UV-Schutz. Dies ist besonders vorteilhaft, da aufgrund der Feinteiligkeit des oberflächenmodifizierten Zinkoxids und der guten Verteilung eine besonders hohe UV-Absorption erreicht wird.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung von erfindungsgemäß oberflächenmodiziertem Zinkoxid oder Zinkoxiddispersionen als antimikrobieller Wirkstoff. Die Verwendung dieser Partikel ist für diesen Einsatzzweck besonders vorteilhaft, da aufgrund der Feinteiligkeit der Partikel und der daraus resultierenden großen Oberfläche, die antimikrobielle Wirkung stark verbessert ist und andererseits aufgrund der guten Dispergiereigenschaften des Materials das Zinkoxid in fein verteilter Form vorliegt. Somit kann das Zinkoxid problemlos in verschiedenen Darreichungsformen eingesetzt werden wie beispielsweise Cremes, Hautmilch, Lotionen oder Tonics.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein pharmazeutisches Mittel, das ein oberflächenmodifiziertes Zinkoxid oder eine Zinkoxiddispersion enthält. Dieses pharmazeutische Mittel weist sich dadurch aus, daß aufgrund der Feinteiligkeit der Partikel die pharmazeutische Wirksamkeit stark erhöht ist. Darüber hinaus besitzt das erfindungsgemäße pharmazeutische Mittel den Vorteil, daß aufgrund der bereits oben beschriebenen guten Langzeitstabilität der Zinkoxiddispersionen auf den Zusatz von Stabilisatoren verzichtet werden kann, die eine Entmischung verhindern. Somit wird zusätzlich die Verträglichkeit des pharmazeutischen Mittels erhöht.
  • Beispiel 1: Herstellung eines modifizierten Zinkoxids
  • 40,9g (0,3mol) Zinkchlorid werden in 400ml Methanol gelöst. Dazu werden unter Wasserkühlung 24,0g (0,6mol) NaOH gegeben. Die Reaktionsmischung wird 30 min gerührt und zentrifugiert. Es wird einmal mit 200ml Methanol und zweimal mit 200ml Toluol gewaschen und jeweils zentrifugiert. Die über eine Scherrer-Analyse durchgeführte Teilchengrößenbestimmung liefert einen Primärpartikeldurchmesser von 8 nm. Das so hergestellte ZnO wird in 350ml Toluol aufgenommen und in einen Kolben überführt. Dazu werden 6,2g (0,00857mol) der Ethercarbonsäure C8H17-CH=CH-C8H16-O-(CH2CH2O)9-CH2-COOH (entspricht einem Oleylrest mit der DB an 9-Position) und n = 9) Akypo RO 90 VG (INCI: Oleth-10-Carboxylic acid), gelöst in 50ml Toluol, gegeben. Es wird am Wasserabscheider erhitzt und 3h unter Rückfluß gerührt. Anschließend wird die Dispersion im Wasserbad auf RT abgekühlt. Das NaCl wird abzentrifugiert und das Zentrifugat im Trockenschrank bei 50°C getrocknet.
  • Redispergierung:
  • Das Produkt wird durch einfaches Aufrühren in 1,5 l Toluol ohne Einsatz von mechanischen Dispergierhilfen (Dissolver, Ultra-Turrax) oder Behandlung mit Ultraschall auf Primärpartikelgröße redispergiert. Die entstehenden Dispersionen sind nahezu transparent. Die mittlere volumengemittelte Partikelgröße, bestimmt über Lichtreuung der Dispersion in Toluol beträgt 23nm (gemessen mit dem Gerät UPA 150 der Fa.: Microtrac Inc.).
  • 1 zeigt in einem UV-VIS Transmissionsspektrum die UV-Absorption des nach Beispiel 1 hergestellten oberflächenmodifizierten Zinkoxids als 1 % ige Dispersion in Toluol bei 1 mm Schichtdicke. Das UV-Vis Spektrum wurde mit einem Spektrometer der Fa. Cary Mod. 50 Bio UV-Visible Spectrophotometer gemessen.
  • Beispiel 2: Herstellung eines modifizierten Zinkoxids
  • 40,9g (0,3mol) Zinkchlorid werden in 400ml Methanol gelöst. Dazu werden unter Wasserkühlung 24g (0,6mol) NaOH gegeben. Es wird 30 min gerührt und dann zentrifugiert. Das Salzgemisch wird 4mal mit je 300ml VE Wasser gewaschen.
  • Das ZnO wird dann zweimal mit je 200ml THF gewaschen. Die über eine Scherrer-Analyse durchgeführte Teilchengrößenbestimmung liefert einen Primärpartikeldurchmesser von 8 nm. Das ZnO wird in 350ml THF aufgenommen und in einen Kolben überführt. Dazu werden 6,2g (0,00857mol) der Ethercarbonsäure C8H17-CH=CH-C8H16-O-(CH2CH2O)9-CH2-COOH (entspricht einem Oleylrest mit der DB an 9-Position) und n = 9) Akypo°RO°90°VG (INCI: Oleth-10-Carboxylic acid)), gelöst in 50ml THF, gegeben. Es wird erhitzt und drei Std. unter Rückfluß gerührt, anschließend auf RT abgekühlt. Danach wird die Dispersion zentrifugiert und das ZnO im Trockenschrank getrocknet.
  • Das Zinkoxid läßt sich rückstandfrei und ohne mechanische oder sonstige (Ultraschall) Hilfsmittel in Toluol dispergieren, die mittlere volumengemittelte Partikelgröße, bestimmt über Lichtreuung beträgt 27nm (gemessen mit dem Gerät UPA 150 der Fa.: Microtrac Inc.).
  • 2 zeigt in einem UV-VIS Transmissionsspektrum die UV-Absorption des nach Beispiel 2 hergestellten oberflächenmodifizierten Zinkoxids als 1 % ige Dispersion in Cetiol OE bei 1 mm Schichtdicke. Das UV-Vis Spektrum wurde mit einem Spektrometer der Fa. Cary Mod. 50 Bio UV-Visible Spectrophotometer gemessen.
  • Beispiel 3: Herstellung einer kosmetische Formulierung
  • Rezeptur:
    Figure 00340001
  • Konsistenzgeber
    Figure 00340002
  • Figure 00350001
  • Der Emulgator (1), die Konsistenzgeber (2 und 3) und das Siliconöl (4) werden in ein Becherglas eingewogen und mit einem Ölbad auf 85°C erhitzt. Das gemäß Beispiel 1 oberflächenmodifizierte Zinkoxid (5) wird in der Ölphase (6 und 7) dispergiert und 2 Minuten mit Ultraschall behandelt. Diese Dispersion wird zu den Komponenten 1 bis 4 gegeben, kurz gerührt und dann das Parsol MCX (8) zugesetzt. Nach 10 Minuten Rühren wird das auf 85°C erhitzte Wasser zu der Ölphase (Komponenten 1 bis 8) gegeben. Nach weiteren 10 Minuten bei 85°C wird auf 40°C abgekühlt, Phenonip (9) zugegeben und unter Rühren auf RT abgekühlt.

Claims (33)

  1. Oberflächenmodifiziertes nanopartikuläres Zinkoxid, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenmodifikation eine Beschichtung mit einer organischen Säure der allgemeinen Formel R1-CH=CH-R2-O-(CH2CH2-O)n-CH2-COOH umfaßt, wobei R1 und R2 Wasserstoffatome oder unverzweigte, gesättigte, nicht-cyclische Kohlenwasserstoffreste mit einem bis 30 Kohlenstoffatomen sein können und n = 1 bis 30.
  2. Oberflächenmodifiziertes Zinkoxid nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zinkoxid in einem flüssigen Medium redispergierbar ist und stabile Dispersionen bildet.
  3. Oberflächenmodifiziertes Zinkoxid nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Zinkoxid in unpolaren oder wenig polaren organischen Lösemitteln redispergierbar ist und stabile Dispersionen bildet.
  4. Oberflächenmodifiziertes Zinkoxid nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das oberflächenmodifizierte Zinkoxid in unverzweigten, verzweigten oder cyclischen Alkanen und Aklenen, in Aromaten, in symmetrischen oder unsymmetrischen Ethern, in cyclischen Ethern, in halogenierten Kohlenwasserstoffen sowie in organischen Estern redispergierbar ist und stabile Dispersionen bildet.
  5. Oberflächenmodifiziertes Zinkoxid nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenmodifizierung eine Beschichtung mit einer organischen Säure der allgemeinen Formel R1-CH=CH-R2-O-(CH2CH2-O)n-CH2-COOH umfaßt, wobei R1 und R2 zusammengenommen mehr als 5 Kohlenstoffatome aufweisen.
  6. Oberflächenmodifiziertes Zinkoxid nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenmodifizierung eine Beschichtung mit einer organischen Säure der allgemeinen Formel R1-CH=CH-R2-O-(CH2CH2-O)n-CH2-COOH umfaßt, wobei R1 = C8H17 und R2 = C8H16 ist.
  7. Oberflächenmodifiziertes Zinkoxid nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenmodifizierung eine Beschichtung mit einer organischen Säure der allgemeinen Formel R1-CH=CH-R2-O-(CH2CH2-O)n-CH2-COOH umfaßt, wobei R1 = C8H17 und R2 = C8H16 ist und n=2, 5, 9 oder 10 ist.
  8. Oberflächenmodifiziertes Zinkoxid nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinkoxid-Primärteilchen einen Durchmesser von 1–200 nm besitzen.
  9. Oberflächenmodifiziertes Zinkoxid nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinkoxid- Primärteilchen einen Durchmesser von 2–50 nm, insbesondere 3–10 nm, aufweisen.
  10. Verfahren zur Herstellung von oberflächenmodifiziertem nanopartikulären Zinkoxid, dadurch gekennzeichnet, daß a) unbehandeltes Zinkoxid in einem unpolaren oder wenig polaren Lösemittel suspendiert wird, b) danach mit einer organischen Säure der allgemeinen Formel R1-CH=CH-R2-O-(CH2CH2-O)n-CH2-COOH mit R1 und R2 als Wasserstoffatome oder unverzweigte, gesättigte, nicht-cyclische Kohlenwasserstoffreste mit einem bis 30 Kohlenstoffatomen und n = 1 bis 30 versetzt und erhitzt wird und c) das Lösemittel entfernt wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß beim Verfahrensschritt b) das suspendierte unbehandelte Zinkoxid mit einer organischen Säure der allgemeinen Formel R1-CH=CH-R2-O-(CH2CH2-O)n-CH2-COOH versetzt und erhitzt wird, wobei R1 = C8H17 und R2 = C8H16 ist.
  12. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß beim Verfahrensschritt b) das suspendierte unbehandelte Zinkoxid mit einer organischen Säure der allgemeinen Formel R1-CH=CH-R2-O-(CH2CH2-O)n-CH2-COOH versetzt und erhitzt wird, wobei R1 = C8H17 und R2 = C8H16 ist und n=2, 5, 9 oder 10 ist.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Lösemittel durch Verdampfen unter Normaldruck oder Unterdruck, durch Ausfrieren, Gefriertrocknen, Abfiltrieren und anschließendem Trocknen oder Trocknen bei erhöhter Temperatur bei Normaldruck oder bevorzugt bei vermindertem Druck entfernt wird.
  14. Verfahren zur Herstellung von Zinkoxiddispersionen, dadurch gekennzeichnet, daß oberflächenmodifiziertes Zinkoxid nach einem der Ansprüche 1 bis 9 in ein organisches Lösemittel eingebracht und durch ein geeignetes Verfahren dispergiert wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das organische Lösemittel ein Dipolmoment kleiner oder gleich als 2,0 D, bevorzugt kleiner oder gleich als 1,8 D besitzt.
  16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß das organische Lösemittel ausgewählt ist, oder eine Mischung ist aus n-Pentan, n-Hexan, n-Heptan, n-Octan, Isododecan, Isohexadecan, Benzol, Toluol, o- m-p-Xylol, Ethylbenzol, Isopropylbenzol, ter-Butylbenzol, Methylethylether, Diethylether, Diisopropylether, Di-n-Butylether, Di-n-Pentylether, Di-n-Hexylether, Di-n-Heptylether, Di-n-Octylether, Methyl-tert-Butylether, Cyclohexylmethylether, Diphenylether, Furan, Tetrahydofuran, 1,4-Dioxan, Tetrachlormethan, Trichlormethan, Dichlormethan, Chlorpentafluorethan, 1,2-Dichlortetrafluorethan, Hexafluorethan, Pentachlorethan, 1,1,2,2,-Tetrachlorethan,1-Brom-2-Chlorethan, 1,2-Dichlorethan, 1,2-Dichlorpropan, Dimethylcarbonat und/oder Diethylcarbonat.
  17. Zinkoxiddispersion, hergestellt nach einem Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Dispersion einen Gehalt an dispergiertem Zinkoxid von 0,001 bis 50 Gew.-% aufweist.
  18. Zinkoxiddispersion nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Dispersion einen Gehalt an dispergiertem Zinkoxid von 0,1 bis 10 Gew.-%, insbesondere 1 bis 5 Gew.-% aufweist.
  19. Zinkoxiddispersion nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Dispersion weitestgehend transparent ist.
  20. Verfahren zur Oberflächenbeschichtung, dadurch gekennzeichnet, daß man eine Zinkoxiddispersion, die nach einem Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 19 hergestellt worden ist auf die zu beschichtende Oberfläche aufträgt und anschließend das Lösemittel entfernt.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Zinkoxiddispersion vor dem Auftragen auf die zu beschichtende Oberfläche ein Dotierungsmittel zugesetzt wird.
  22. Verfahren nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinkoxiddispersion in einem spin-coater auf das zu beschichtende Substrat aufgebracht wird.
  23. Verfahren nach Anspruch einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die beschichtete Oberfläche anschließend auf eine Temperatur zwischen 100 und 1000°C erwärmt wird, vorzugsweise unter Sauerstoffausschluß oder unter reduzierender Atmosphäre.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 23 zur Herstellung elektrisch leitfähiger Oberflächen.
  25. Kosmetisches Mittel, enthaltend ein oberflächenmodifiziertes Zinkoxid nach einem der Ansprüche 1 bis 9 oder eine Zinkoxiddispersion nach einem der Ansprüche 17 bis 19.
  26. Kosmetisches Mittel nach Anspruch 25 zur Pflege oder zum Schutz der Haut, insbesondere zum Sonnenschutz, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung in Form einer Emulsion, einer Dispersion, einer Suspension, einer wäßrigen Tensidzubereitung, einer Milch, einer Lotion, einer Creme, eines Balsams, einer Salbe, eines Gels, eines Granulats, eines Puders, eines Stiftpräparates, eines Schaums, eines Aerosols oder eines Sprays vorliegt.
  27. Kosmetisches Mittel nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel weitere UV-Lichtschutzfilter in Form löslicher Verbindungen oder anderer Pigmente enthält.
  28. Kosmetisches Mittel nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass sie pflegende Substanzen, weitere kosmetische Wirkstoffe, insbesondere Vitamine, Hautfeuchthaltemittel, Antioxidantien, antimikrobielle Wirkstoffe, deodorierende oder schweißhemmende Stoffe, und/oder Hilfs- und Zusatzstoffe enthält.
  29. Verwendung eines kosmetischen Mittels nach einem der Ansprüche 25 bis 27 als Sonnenschutzmittel.
  30. Verwendung eines kosmetischen Mittels nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das kosmetische Mittel topisch angewendet wird.
  31. Verwendung von oberflächenmodifiziertem Zinkoxid nach einem der Ansprüche 1 bis 9 oder Zinkoxiddispersionen nach einem der Ansprüche 17 bis 19 zum UV-Schutz.
  32. Verwendung von oberflächenmodifiziertem Zinkoxid nach einem der Ansprüche 1 bis 9 oder Zinkoxiddispersionen nach einem der Ansprüche 17 bis 19 als antimikrobieller Wirkstoff.
  33. Pharmazeutisches Mittel, enthaltend ein oberflächenmodifiziertes Zinkoxid nach einem der Ansprüche 1 bis 9 oder eine Zinkoxiddispersion nach einem der Ansprüche 17 bis 19.
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