DE10324038A1 - Patientenliege mit Dachkantstellung der Auflage - Google Patents
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Abstract
Bei einer Patientenliege ist der obere Tragrahmen (18) mit dem unteren Basisrahmen (10) mittels eines Scherengestells (30, 32) verbunden. Um eine Dachkantstellung der vom Tragrahmen (18) getragenen Auflage (22, 24, 26) zu erzielen, ist beim Aufwärtsfahren des oberen Tragrahmens ein Bügel (54) mit einem Fanghaken (60) des Auflageabschnitts (26) koppelbar. Der Bügel (54) ist an seinem anderen Ende mit einem Schlitten (52) verbunden. Wenn sich beim Anheben des Tragrahmens (18) das Scherengestell zunehmend schließt, schiebt das verschieblich gelagerte Ende des Scherenflügels (30) den Schlitten (52) in Richtung zum anderen Scherenflügel (32) hin, wodurch sich aufgrund der Scharnierverbindung (40) die Auflageabschnitte (24, 26) zunehmend dachkantartig aufstellen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Patientenliege mit einem unteren Basisrahmen, einem oberen Tragrahmen, einer auf dem Tragrahmen getragenen Auflage, die mindestens zwei miteinender gelenkig gebundene Auflageabschnitte umfaßt, sowie mit einem Scherengestell, dessen beide schwenkbar miteinander verbundene Scherenflügel an ihrem unteren Ende mit dem Basisrahmen und an ihrem oberen Ende mit dem Tragrahmen beweglich verbunden sind, wobei ein oberes Ende zumindest eines der beiden Scherenflügel am Tragrahmen schwenkbar und in Längsrichtung des Tragrahmens 1ängsverschieblich gelagert ist, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Insbesonders betrifft die vorliegende Erfindung eine solche Patientenliege, deren Auflage bei Bedarf in eine sogenannte Dachkantstellung verbrinbar ist.
- Bei bestimmten Behandlungsmethoden für den auf der Patientenliege befindlichen Patienten ist es erforderlich, dass die die Liegefläche für den Patienten bildenden Auflageabschnitte in einem Winkel zueinander geneigt werden derart, dass sie sich in einer Dachkantstellung befinden. Es ist bekannt, einen zusätzlichen Motor einzusetzen, um die Auflagenabschnitte in eine Dachkantstellung zu verbringen. Der Einsatz eines weiteren Motors ist jedoch aufwendig und teuer.
- Es ist auch eine rein mechanische Lösung bekannt, um die Auflagenabschnitte in eine Dachkantstellung zu verbringen. Hier bei wird zunächst der obere Tragrahmen samt Auflage in die oberste Position gebracht, sodann wird eine Stütze ausgeschwenkt, die im Bereich des Firsts abstützt, und schließlich wird der Tragrahmen wieder nach unten verfahren, wobei sich der First relativ zum Rahmen anhebt und hierdurch die gewünschte Dachkantstellung der Auflage erzeugt wird.
- Allerdings wird die Dachkantstellung hierbei zwangsläufig in einer unteren Position erreicht, was aus mehreren Gründen nachteilig sein kann. Zum einen ist dann eine hohe Behandlungsposition im Falle der Dachkantstellung nicht möglich, zum anderen muss, wenn der Patient sich bei einer unteren Position des Tragrahmens auf die Patientenliege legt, der Tragrahmen samt Auflage zunächst nach oben und dann zur Einnahme der Dachkantstellug wieder nach unten verfahren werden, was umständlich ist.
- Aus der
DE 36 11 436 A1 ist eine Patientenliege gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt, wobei eine Dachkantstellung der Auflage des oberen Tragrahmens jedoch nicht vorgesehen ist. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Patientenliege gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 so weiter zu bilden, dass ohne zusätzlichen Motor eine Dachkantstellung der Auflage realisiert werden kann, wobei die Dachkantstellung in einer hohen Position der Patientenliege eingenommen werden können soll.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass ein erster Auflageabschnitt der Auflage mit dem anderen der beiden Scherenflügel oder mit dem Tragrahmen an dessen einem Endbereich drehbar, aber nicht verschieblich verbunden ist und dass ein zweiter Auflageabschnitt, der mit dem ersten Aulageabschnitt schwenkbar verbunden ist, zum einen mit dem Tragrahmen an dessen anderen Endbereich schwenkbar und längsverschieblich verbindbar ist und zum anderen mit dem am Trag rahmen längsverschieblich gelagerten Scherenflügel koppelbar ist derart, dass sich beim Schließen des Scherengestells die Auflage dachkantartig aufstellt.
- Im Falle der Erfindung wird die Dachkantstellung der Auflageabschnitte also im wesentlichen dadurch erreicht, dass der eine Auflageabschnitt mit dem relativ zum Tragrahmen verschieblichen Ende des entsprechenden Scherenflügels koppelbar ist und sich beim Schließen des Scherengestells aufgrund der Verkürzung der Basis desjenigen Dreiecks, das durch die beiden Auflagenabschnitte definiert wird, sich die miteinander gelenkig verbundenen Auflageabschnitte in zunehmendem Maße aufstellen.
- In besonders bevorzugter Weiterbildung der Erfindung ist die Konstruktion so, dass der zweite Auflageaschnitt mit einem Ende des Tragrahmens an einem mittelerem Abschnitt schwenkbar und längsverschieblich gelagert ist und dass eine Kopplungseinrichtung vorgesehen ist, um den längsverschieblich gelagerten Scherenflügel mit dem zweiten Auflageabschnitt in einem Bereich zwischen dem mittleren Abschnitt und dem dem ersten Auflageabschnitt abgewandten Ende des zweiten Auflageabschnitts zu koppeln.
- Vorzugsweise umfaßt die Kopplungseinrichtung einen Bügel und mindestens einen mit diesem in Eingriff bringbaren Haken, der an der Unterseite des zweiten Auflageabschnitts angeordnet sein kann. Darüberhinaus umfaßt die Kopplungseinrichtung vorzugsweise einen Schlitten, der am Traggestell in Längsrichtung des Traggestells verschieblich gelagert ist, wobei mit dem längsverschieblich gelagerten Scherenflügel koppelbar ist, wobei der Bügel am Schlitten befestigt sein kann. Wenn bei einer solchen Konstruktion die Schere geschlossen wird und somit der längsverschieblich gelagerte Scherenflügel den mit ihm gekoppelten Schlitten antreibt, so kann der am Schlitten befestigte Bügel mit dem am zweiten Auflageabschnitt befindlichen Haken in Eingriff kommen und beim weiteren Schließen des Scherengestells die beiden Auflageabschnitte dachkantartig aufstellen.
- In bevorzugter Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der erste Auflageabschnitt eine Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln des Auflageabschnitts am Tragrahmen aufweist für den Fall, dass die Auflage andere Stellungen als eine Dachkantstellung einnimmt. Zweckmäßigerweise weist die Verriegelungseinrichtung mindestens ein an der Unterseite des ersten Auflageabschnitts ausgebildetes Riegelelement sowie ein in Längsrichtung des Tragrahmens verschiebliches Verriegelungselement auf, welches in einer ersten Position mit dem Riegelelement in Eingriff steht und den ersten Auflageabschnitt am Tragrahmen verriegelt und in einer zweiten Position außer Eingriff mit dem Riegelelement steht und den ersten Auflageabschnitt freigibt.
- Im besonders vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Verriegelungselement vom Schlitten gebildet wird und mittels eines am Bügel aufgebildeten Griffs wahlweise in seine Verriegelungsposition oder in seine mit dem längsverschieblichen Scherenflügel gekoppelte Position verbracht werden kann. Mittels eines einzigen Betätigungselements wird somit gleichzeitig der erste Auflageabschnitt ver- und entriegelt und bewirkt, dass der zweite Auflageabschnitt mit dem längsverschieblichen Scherenflügel ent- bzw. gekoppelt wird.
- Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindungen ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert wird. In der Zeichnung zeigen:
-
1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Patientenliege, wobei sich die Auflage in der niedrigsten Position befindet, -
2 eine Seitenansicht der Patientenliege gemäß1 , wobei sich die Auflage in ihrer höchsten Position befindet, -
3 eine Seitenansicht der Patientenliege gemäß1 , wobei sich die Auflage in ihrer höchsten Position befindet und ein Auflagenabschnitt hochgestellt ist, -
4 die Patientenliege gemäß1 , wobei die Auflagenabschnitte so verschwenkt sind, dass ein Sitz entsteht, -
5 die Patientenliege gemäß1 , wobei sich die Auflagenabschnitte in einer Dachkantposition befinden, und -
6 eine perspektivische Ansicht der Patientenliege gemäß1 von schräg hinten in der Position nach4 . - Die erfindungsgemäße Patientenliege umfaßt einen unteren Basisrahmen
10 , der über Stellfüße12 auf dem Boden steht. Weiterhin sind neben den Stellfüßen Lenkrollen14 vorgesehen, die mittels eines Fußpedals16 zum Zwecke des Transports, aber auch zur exakten Positionierng des Patienten zum Therapeuten oder für Zusatzanwendungen ausgefahren werden können. - Parallel zum unteren Basisrahmen
10 ist ein oberer Tragrahmen18 vorgesehen, der eine insgesamt mit der Bezugsziffer20 bezeichnete Patietennauflage trägt, die sich aus drei Auflagenabschnitten22 ,24 und26 zusammensetzt. Ein Scherengestell28 , welches zwei gelenkig miteinander verbundene Scherenflügel30 und32 umfaßt, verbindet den Tragrahmen18 mit dem Basisrahmen10 . Der Scherenflügel30 ist mit seinem unteren Ende am Basisrahmen10 schwenkbar befestigt. Sein oberes Ende ist an zwei Lagerblöcken (31 ) schwenkbar gelagert, die in den sich gegenüberliegenden Längsholmen des Tragrahmens18 verschieb lich gelagert sind. Das untere Ende des Scherenflügels32 ist an zwei nicht dargestellten Lagerblöcken schwenkbar gelagert, die in den sich gegenüberliegenden Längsholmen des Basisrahmens10 längsverschieblich geführt sind. Das obere Ende des Scherenflügels32 ist an einem Ende des Tragrahmens18 schwenkbar, aber nicht verschiebbar gelagert. Mittels eines Motors34 kann über Antriebselemente36 die Öffnung des Scherengestells variiert werden, wodurch in bekannter Weise die Höhe des Tragrahmens18 bzw. der hiervon getragenen Auflage20 einstellbar ist. - Der mittlere Auflageabschnitt
24 ist an seinem einen Ende über ein Scharnier38 an einem Ende des Tragrahmens18 schwenkbar angelenkt. Ein weiterer Auflageabschnitt22 ist ebenfalls am Ende des Tragrahmens18 angelenkt und läßt sich relativ zum Auflageabschnitt24 verschwenken. Der Auflageabschnitt26 ist über ein Scharnier40 mit dem Auflageabschnitt24 verbunden und liegt in seinem mitteleren Bereich auf Rollen42 auf, die beidseitig am anderen Ende des Tragrahmens18 gelagert sind. - Bei den in
1 bis3 gezeigten Betriebsstellungen der Patientenliege dient der Auflageabschnitt22 als Kopfauflage, der Auflageabschnitt24 als Rumpfauflage und der Auflageabschnitt26 als Beinauflage. Die Beinauflage ist im Falle des Ausführungsbeispiels 110 cm lang und läßt sich im Bereich 0° bis 85° verstellen. Die Rumpfauflage ist im Falle des Ausführungsbeispiels 45 cm lang und läßt sich im Zusammenhang mit der Dachkantstellung (vergleiche weiter unten) im Bereich von 0° bis 30° verstellen. Die Kopfauflage ist ebenfalls 45 cm lang und läßt eine Bewegung von –90° bis +30° zu.3 bis5 zeigen Beispiele unterschiedlicher Betriebspositionen. - An der Unterseite des Auflageabschnitts
26 ist ein Rastschlitten44 längsverschieblich gelagert. Eine Rastleiste46 definiert mehrere Rastungen, an denen der Rastschlitten44 eingerastet werden kann. Ein in etwa U-förmiger Bügel48 ist an seinen beiden Enden seitlich am Tragrahmen18 schwenkbar befestigt und mit seiner Basis im Rastschhlitten44 gehalten. Zum Verstellen des Rastschlittens44 ist ein Griff50 vorgesehen. - Zum Verstellen der Neigung des Auflageabschnitts
24 wird dieser in die gewünschte Position verschwenkt, vergleiche beispielsweise3 und4 , und mittels des Rastschlittens44 in dieser Funktion fixiert. Durch Betätigung des Handgriffs50 kann die Verrastung wieder aufgehoben werden. - Die Rumpfauflage
24 ist bewußt kurz gehalten. Dies erlaubt auch die optimale Nutzung des Auflageabschnitts24 als Sitzfläche, vergleiche4 . Hierzu kann die Beinauflage26 , die dann als Rückenlehne dient, in verschiedenen Positionen fixiert werden. Es können für den Auflageabschnitt26 (nicht dargestellte) ausgleichende Balancefedern zur Unterstützung vorgesehen sein, um das medizinische Personal zu entlasten. Der Auflageabschnitt22 kann nach unten geschwenkt werden, wie in4 gezeigt. Diese Position erlaubt Behandlungen des sitzenden Patienten sowohl im Schulter- bzw. Nackenbereich als auch an den unteren Extremintäten. Die Arbeitshöhe kann in bestimmten Bereichen eingestellt werden. Im Falle des Ausführungsbeispiels bewegt sich dieser Bereich zwischen 73 und 98 cm und wird nach unten durch den abgeklappten Auflageabschnitt22 limitiert. - Zwischen den sich gegenüberliegenden Längsholmen des Tragrahmens
18 ist ein Verriegelungsschlitten52 längsverschieblich gelagert. An der Unterseite des mittleren Auflageabschnitts24 sind zwei sich in der Darstellung gemäß1 nach rechts erstreckende Verriegelungsnasen55 (vergleiche z.B.5 ) ausgebildet, die von der waagrechten Basis des Verriegelungsschlittens52 hintergriffen werden können und in diesem Fall den Auflageabschnitt24 und damit auch hieran schwenkbar befestigten Auflageabschnitt26 in waagrechter Position am Tragrahmen18 verriegeln. Eine solche Verriegelung erfolgt in den in1 ,2 ,3 und4 dargestellten Funk tionspositionen. - Am Verriegelungsschlitten
52 ist ein Bügel54 befestigt, der sich in der Darstellung gemäß1 nach rechts erstreckt und an seinem Ende einen nach oben gerichteten Fangabschnitt56 und einen nach unten gerichteten Griffabschnitt58 aufweist. An der Unterseite des Auflageabschnitts24 ist ein Fanghaken60 angeordnet. Bei den in1 bis4 dargestellten Funktionspositionen der Patientenliege befindet sich der Fanghaken60 außer Eingriff mit dem Bügel54 . - Soll die Auflage
20 nunmehr in die in5 gezeigte Dachkantstellung gebracht werden, so wird der Bügel54 in der in1 gezeigten unteren Stellung der Auflage20 nach rechts gezogen, bis der Verriegelungsschlitten52 an den Lagerblöcken31 des Scherenflügels30 anschlägt. Hierdurch kommt zunächst der Verriegelungsschlitten52 außer Eingriff mit den Verriegelnasen55 und die Auflageabschnitte24 ,26 sind somit in der Lage, zu verschwenken. Es wird dann die Liege in ihre in5 gezeigte obere Position verfahren. Beim Hochfahren der Liegenauflage schließt sich das Scherengestell zunehmend, d.h. das obere Ende des Scherenflügels30 bewegt sich samt den entsprechenden Lagerblöcken nach links. Hierbei schieben die Lagerblöcke den Verriegelungsschlitten52 ebenfalls nach links. Bei dieser Bewegung hakt der Bügel54 mit seinem Fangabschnitt 56 im Fanghaken60 des Auflageabschnitts26 ein und bei der weiteren Schließbewegung des Scherengestells stellen sich die Auflageabschnitte24 und26 zunehmend dachkantförmig auf, bis die in5 gezeigte maximale Dachkantstellung erreicht ist.
Claims (16)
- Patientenliege mit einem unteren Basisrahmen (
10 ), einem oberen Tragrahmen (18 ), einer auf dem Tragrahmen getragenen Auflage (20 ), die mindestens zwei miteinander gelenkig verbundene Auflagenabschnitte (24 ,26 ) umfaßt, und einem Scherengestell (28 ), dessen beide schwenkbar miteinander verbundenen Scherenflügel (30 ,32 ) an ihrem unteren Ende mit dem Basisrahmen (10 ) und an ihrem oberen Ende mit dem Tragrahmen (18 ) beweglich verbunden sind, wobei ein oberes Ende zumindest einer der beiden Scherenflügel (30 ) am Tragrahmen schwenkbar und in Längsrichtung des Tragrahmens längsverschieblich gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Auflageabschnitt (24 ) der Auflage mit dem anderen der beiden Scherenflügel (32 ) oder mit dem Tragrahmen (18 ) an dessen einem Endbereich drehbar, aber nicht verschieblich verbunden ist und dass ein zweiter Auflageabschnitt (26 ), der mit dem ersten Auflageabschnitt (24 ) schwenkbar verbunden ist, zum einen mit dem Tragrahmen (18 ) an dessen anderem Endbereich schwenkbar und längsverschieblich verbindbar ist und zum anderen mit dem am Tragrahmen (18 ) längsverschieblich gelagerten Scherenflügel (30 ) koppelbar ist derart, dass sich beim Schließen des Scherengestells (28 ) die Auflage (20 ) dachkantartig aufstellt. - Patientenliege nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Auflageabschnitt (
26 ) an einem Ende des Tragrahmens (18 ) an einem mittleren Abschnitt schwenkbar und längsverschieblich gelagert ist und dass eine Kupplungseinrichtung (52 ,54 ,60 ) vorgesehen ist, um den längs verschieblich gelagerten Scherenflügel (30 ) mit dem zweiten Auflageabschnitt (26 ) in einem Bereich zwischen dem mittleren Abschnitt und dem dem ersten Auflageabschnitt abgewandten Ende des zweiten Auflageabschnitts zu koppeln. - Patientenliege nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplungseinrichtung einen Bügel (
54 ) und mindestens einen mit diesem in Eingriff bringbaren Haken (60 ) umfaßt. - Patientenliege nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Haken (
60 ) an der Unterseite des zweiten Auflageabschnitts (26 ) angeordnet ist. - Patientenliege nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungseinrichtung einen Schlitten (
52 ) umfaßt, der am Tragrahmen (18 ) in Längsrichtung des Tragrahmens verschieblich gelagert ist und mit dem längsverschieblich gelagerten Scherenflügel (30 ) koppelbar ist. - Patientenliege nach Anspruch 3 oder 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel (
54 ) am Schlitten (52 ) befestigt ist. - Patientenliege nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste oder zweite Auflageabschnitt (
24 ,26 ) eine Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln des Auflageabschnitts (24 ,26 ) am Tragrahmen (18 ) aufweist. - Patientenliege nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, die Verriegelungseinrichtung mindestens ein an der Unterseite des ersten Auflagenabschnitts (
24 ) ausgebildetes Riegelelement (55 ) aufweist. - Patientenliege nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung ein in Längsrichtung des Tragrahmens (
18 ) verschiebliches Verriegelungselement (52 ) aufweist, welches in einer ersten Position mit dem Riegelelement (55 ) in Eingriff steht und den ersten Auflagenabschnitt (24 ) am Tragrahmen verriegelt und in einer zweiten Position außer Eingriff mit dem Riegelelement (55 ) steht und den ersten Auflagenabschnitt freigibt. - Patientenliege nach einem der Ansprüche 5 bis 8 und nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement vom Schlitten (
52 ) gebildet wird. - Patientenliege nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten (
52 ) mittels eines am Bügel (54 ) ausgebildeten Griffs (58 ) wahlweise in seine Verriegelungsposition oder in seine mit dem längsverschieblichen Scherenflügel (30 ) gekoppelte Position verbringbar ist. - Patientenliege nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Auflageabschnitt (
26 ) länger ist als der erste Auflageabschnitt (24 ). - Patientenliege nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Auflageabschnitt (
26 ) mindestens doppelt so lang ist wie der erste Auflageabschnitt (24 ). - Patientenliege nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein dritter Auflageabschnitt (
22 ) anschließend an den ersten Auflageabschnitt (24 ), dem zweiten Auflageabschnitt gegenüberliegend, angeordnet und relativ zum ersten Auflageabschnitt schwenkbar ist. - Patientenliege nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Auflageabschnitt (
22 ) etwa ebenso lang ist wie der erste Auflageabschnitt (24 ). - Patientenliege nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das untere Ende eines ersten Scherenflügels (
30 ) am Basisrahmen (10 ) schwenkbar, aber unverschieblich gelagert ist, dass das untere Ende des zweiten Scherenflügels (32 ) am Basisrahmen (10 ) verschwenkbar und in Längsrichtung des Basisrahmens verschieblich gelagert ist, dass das obere Ende des ersten Schrerenflügels (30 ) am Tragrahmen (18 ) schwenkbar und in Längsrichtung des Tragrahmens verschieblich gelagert ist, und dass das obere Ende des zweiten Scherenflügels (32 ) am Tragrahmen schwenkbar aber unverschieblich gelagert ist.
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