DE10323341A1 - Folienverpackung - Google Patents
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Abstract
Bei einer Folienverpackung (1) für sauerstoffempfindliche Lebensmittel (10), die aus einer mehrlagigen Folienbahn (11) besteht und eine umschlagbare, eine Öffnung (3) abdeckende, Verschlusskappe (4) aufweist, ist die Folienbahn (11) auf der der Öffnung (3) gegenüberliegenden Seite derart gefaltet, dass eine miteinander versiegelbare Lage (13) die Innenseite (16) bildet. Außerdem ist die Folienverpackung (1) in den beiden Randbereichen versiegelt und zur Versiegelung der Verschlusskappe (4) mit der als Sperrschicht ausgebildeten Lage (12) ist auf der Folienbahn (11) oder der Verschlusskappe (4) partiell eine Schicht aus einem Heißsiegellack (21) aufgebracht. DOLLAR A Durch diese Ausgestaltung wird erreicht, dass die Folienverpackung (1) auf einfache Weise in einem Arbeitsgang herzustellen ist und dass eine Folienbahn (11) verwendet werden kann, die lediglich aus zwei über einen Haftvermittler (14) verbundenen Lagen (12, 13) besteht.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Folienverpackung für sauerstoffempfindliche Lebensmittel, die aus einer mehrlagigen Folienbahn besteht und eine umschlagbare eine Öffnung abdeckende Verschlussklappe aufweist.
- Aus der
DE 69 401 208 T2 ist ein Beutel dieser Art aus flexiblem Verpackungsmaterial sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung bekannt. Die Folienbahn besteht hierbei aus drei Lagen, die in zwei Arbeitsgängen doppelt zu laminieren sind. Abgesehen davon, dass die Herstellung dieser Folienbahn somit äußerst aufwendig und diese demnach teuer ist, ist ein aus einem solchen Verpackungsmaterial gefertigter Beutel für sauerstoffempfindliche Lebensmittel nicht verwendbar, so dass der Einsatzbereich dieser bekannten Verpackungen sehr begrenzt ist. Nur wenn eine weitere Barrierefolie in die offenbarte Folienbahn mit eingebaut wird, könnte diese gegebenenfalls auch zum Verpacken von sauerstoffempfindlichen Gütern eingesetzt werden. Dies würde aber einen weiteren Fertigungs- und Kostenaufwand bedingen. - Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Folienverpackung für sauerstoffempfindliche Lebensmittel der vorgenannten Gattung zu schaffen, die nicht nur problemlos herzustellen ist, sondern die auch preisgünstig angeboten werden kann. Vor allem der Materialaufbau der Folienbahn soll einfach sein und nur wenige Lagen umfassen, wobei in einer der Lagen eine Barriereschicht integriert sein kann, so dass nicht nur eine hohe Betriebssicherheit gegeben ist, sondern die Folienbahn auch vielseitig eingesetzt werden kann.
- Gemäß der Erfindung wird dies dadurch erreicht, dass die Folienbahn auf der der Öffnung gegenüberliegenden Seite gefaltet ist, dass eine miteinander versiegelbare Lage der Folienbahnen die Innenseite der Folienverpackung bildet und in den beiden Randbereichen versiegelt ist und dass zum Versiegeln der Verschlussklappe mit der als Sperrschicht ausgebildeten Lage der Folienbahn auf dieser oder der Verschlussklappe partiell eine Schicht aus einem Heißsiegellack aufgebracht ist.
- Vorteilhaft ist es, die mit der Verschlussklappe verbindbare Seite der Folienverpackung gegenüber der Faltkante der Verschlussklappe zurückgesetzt auszubilden.
- Die Schicht des Heißsiegellackes kann bündig mit der Kante der zurückgesetzten Seite der Folienverpackung verlaufen und deren beide in den Randbereichen angeordnete Siegelnähte überdecken. Es ist aber auch möglich, die Schicht des Heißsiegellackes mit Abstand zu der Kante der zurückgesetzten Folienverpackung anzuordnen und an die beiden in den Randbereichen verlaufenden Siegelnähte anzuschließen.
- Die versiegelbare Lage der Folienbahn sollte durch eine Polyethylenschicht, die als Sperrschicht wirkende Lage der Folienbahn durch eine Polyamidschicht gebildet sein, wobei die Polyethylenschicht über einen Haftvermittler mit der Polyamidschicht verbunden sein sollte.
- Angebracht ist es auch, um die geöffnete Folienverpackung wiederum verschließen zu können, auf deren Außenseite im Bereich der Verschlussklappe oder auf dieser vorzugsweise im Anschluss an die Schicht des Heißsiegellackes eine doppelseitig wirkende Klebefolie anzuordnen.
- Die Folienbahn zur Herstellung einer Folienverpackung für sauerstoffempfindliche Lebensmittel sollte aus einer die Außenseite der Folienverpackung bildenden als Sperrschicht wirksamen Polyamidschicht und einer die Innenseite bildenden Polyethylenschicht, die miteinander mittels eines Haftvermittlers oder Klebers verbunden sind, und einer auf der Außenseite der Folienverpackung im Bereich der Verschlussklappe oder auf dieser aufgebrachten Schicht aus einem Heißsiegellack bestehen.
- Wird eine Folienverpackung gemäß der Erfindung ausgebildet, so ist nicht nur eine kostengünstige Herstellung bei geringem Fertigungs- und Materialaufwand gegeben, sondern es ist auch gewährleistet, dass die Folienverpackung eine hohe Betriebssicherheit aufweist. Die Folienbahn, aus der die Folienverpackung gefertigt wird, besteht nämlich lediglich aus zwei über einen Haftvermittler verbundenen Lagen, von denen eine Lage, die die Innenseite der Folienverpackung bildet, mit sich versiegelbar ist, die andere Lage bildet dagegen eine Barriereschicht gegen Sauerstoff. Die vorschlagsgemäße Verpackung ist demnach, ohne dass es eines zusätzlichen Aufwandes bedarf, insbesondere zur Einlagerung von sauerstoffempfindlichen Lebensmitteln vielseitig verwendbar.
- Die Folienbahn, aus der die Verpackung in einer besonders einfachen Weise zu fertigen ist, ist in nur einem Arbeitsgang herzustellen, Störungen sind dabei nahezu ausgeschlossen. Dennoch ist mit Hilfe der im Bereich der Verpackungsöffnung vorgesehenen Schicht aus einem Heißsiegellack auch eine Versiegelung der Verschlussklappe, obwohl diese auf der als Sperrschicht wirkenden Außenseite der Folienbahn aufliegt, zu bewerkstelligen.
- In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der gemäß der Erfindung ausgebildeten Folienverpackung dargestellt, das nachfolgend im einzelnen erläutert ist. Hierbei zeigt:
-
1 die Folienverpackung in einer perspektivischen Darstellung, -
2 und3 die Folienverpackung gemäß1 mit geöffneter Verschlussklappe und unterschiedlich angeordneten Schichten eines Heißsiegellackes, -
4 einen Schnitt nach der Linie IV–IV der1 , in einer vergrößerten Darstellung, und -
5 die bei der Folienverpackung nach1 verwendete Folienbahn in einem vergrößerten Ausschnitt. - Die in den
1 bis3 dargestellte und mit1 bzw.1' bezeichnete Folienverpackung dient zur Aufnahme von sauerstoffempfindlichen Lebensmitteln10 in deren Innenraum2 und besteht aus einer zweilagigen Folienbahn11 , die aus einer Polyamidschicht12 und einer Polyethylenschicht13 zusammengesetzt ist. Mit Hilfe eines Haftvermittlers14 ist die Polyamidschicht12 , wie dies insbesondere der5 zu entnehmen ist, fest mit der Polyethylenschicht13 verbunden. - Zur Bildung der Folienverpackung
1 wird ein entsprechend breit bemessener Abschnitt der Folienbahn11 um eine Faltkante6 gefaltet und dieser wird an den beiden Längsseiten versiegelt, so dass sich Siegelnähte17 und18 bilden. Die durch das Falten aufeinanderliegenden Polyethylenschichten13 , durch die die beiden Innenseiten16 der Folienverpackung1 gebildet sind, sind nämlich miteinander versiegelbar. Außerdem ist zum Verschließen einer Öffnung3 der Folienverpackung1 diese mit einer Verschlussklappe4 versehen, die um eine Faltkante5 umgeschlagen ist und die Öffnung3 überdeckt. - Da die Verschlussklappe
4 mit der Polyethylenschicht13 auf der die Außenseite15 der Folienverpackung1 bildenden Polyamidschicht12 aufliegt und die Polyethylenschicht13 mit der Polyamidschicht12 nicht versiegelbar ist, ist auf dieser partiell eine Schicht aus einem Heißsiegellack21 aufgetragen. - Gemäß
2 schließt sich bei der Folienverpackung1 die Schicht aus Heißsiegellack21 unmittelbar an die Kante der Öffnung3 , die durch Versatz der mit der Verschlussklappe4 zusammenwirkenden Seite der Folienverpackung1 gegenüber der Faltkante5 gebildet ist, an und ist in Form eines durchgehenden Streifens angeordnet. Gemäß3 ist bei der Folienverpackung1' die Schicht aus Heißsiegellack21 gegenüber der Öffnung4 geringfügig zurückgesetzt, so dass in den beiden Randbereichen zwei zusätzliche Streifen21' der Schicht aus Heißsiegellack21 aufgetragen sind, die sich bis zur Kante der Öffnung4 erstrecken. Auf diese Weise ist auch bei dieser Ausgestaltung sichergestellt, dass bei verschlossener Folienverpackung1 bzw.1' keine Luft von außen in den Innenraum2 gelangen kann. - Die Folienverpackung
1 ist demnach aus der Folienbahn11 durch Falten eines Abschnittes um die beiden Faltkanten5 und6 , durch Auftragen der Schicht aus Heißsiegellack21 sowie Versiegeln der aufeinanderliegenden Polyethylenschicht13 und der Schicht aus Heißsiegellack21 mit der Verschlussklappe4 und der Polyamidschicht12 zu bilden. - Wurde die Folienverpackung
1 zur teilweisen Entnahme des eingelagerten Lebensmittels10 geöffnet, kann ein erneuter Verschluss mit Hilfe eines auf der Außenseite15 im Bereich der Verschlussklappe4 auf der Polyamidschicht12 aufgebrachten doppelseitigen Klebebandes22 bewerkstelligt werden. Dazu ist lediglich von diesem das Deckblatt23 abzuziehen, um die Verschlussklappe4 ankleben zu können.
Claims (9)
- Folienverpackung (
1 ) für sauerstoffempfindliche Lebensmittel (10 ), die aus einer mehrlagigen Folienbahn (11 ) besteht und eine umschlagbare eine Öffnung (3 ) abdeckende Verschlussklappe (4 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienbahn (11 ) auf der der Öffnung (3 ) gegenüberliegenden Seite gefaltet ist, dass eine miteinander versiegelbare Lage (13 ) der Folienbahnen (11 ) die Innenseite (16 ) der Folienverpackung (1 ) bildet und in den beiden Randbereichen versiegelt ist und dass zum Versiegeln der Verschlussklappe (4 ) mit der als Sperrschicht ausgebildeten Lage (12 ) der Folienbahn (11 ) auf dieser oder der Verschlussklappe (4 ) partiell eine Schicht aus einem Heißsiegellack (21 ) aufgebracht ist. - Folienverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mit der Verschlussklappe (
4 ) verbindbare Seite der Folienverpackung (1 ) gegenüber der Faltkante (5 ) der Verschlussklappe (4 ) zurückgesetzt ausgebildet ist. - Folienverpackung Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht des Heißsiegellackes (
21 ) bündig mit der Kante der zurückgesetzten Seite der Folienverpackung (1 ) angeordnet ist und deren beide in den Randbereichen verlaufende Siegelnähte (17 ,18 ) überdeckt. - Folienverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht des Heißsiegellackes (
21 ) mit Abstand zu der Kante der zurückgesetzten Seite der Folienverpackung (1 ) angeordnet ist und sich an die beiden in den Randbereichen verlaufenden Siegelnähten (17 ,18 ) anschließt. - Folienverpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die versiegelbare Lage (
13 ) der Folienbahn (11 ) durch eine Polyethylenschicht gebildet ist. - Folienverpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die als Sperrschicht wirkende Lage (
12 ) der Folienbahn (11 ) durch eine Polyamidschicht gebildet ist. - Folienverpackung nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Polyethylenschicht (
13 ) über einen Haftvermittler (14 ) mit der Polyamidschicht (12 ) verbunden ist. - Folienverpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Außenseite (
15 ) der Folienverpackung (1 ) im Bereich der Verschlussklappe (4 ) oder auf dieser, vorzugsweise im Anschluss an die Schicht des Heißsiegellackes (21 ), eine doppelseitig wirkende Klebefolie (22 ) angeordnet ist. - Folienbahn zur Herstellung einer nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8 ausgebildeten Folienverpackung, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienbahn (
11 ) aus einer die Außenseite (15 ) der Folienverpackung (1 ) bildenden als Sperrschicht wirksamen Polyamidschicht (12 ) und einer die Innenseite (16 ) bildenden Polyethylenschicht (13 ), die miteinander mittels eines Haftvermittlers (14 ) oder Klebers verbunden sind, und einer auf der Außenseite (15 ) der Folienverpackung im Bereich der Verschlussklappe (4 ) oder auf dieser aufgebrachten Schicht aus einem Heißsiegellack (21 ) besteht.
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