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DE10323341A1 - Folienverpackung - Google Patents

Folienverpackung Download PDF

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Publication number
DE10323341A1
DE10323341A1 DE10323341A DE10323341A DE10323341A1 DE 10323341 A1 DE10323341 A1 DE 10323341A1 DE 10323341 A DE10323341 A DE 10323341A DE 10323341 A DE10323341 A DE 10323341A DE 10323341 A1 DE10323341 A1 DE 10323341A1
Authority
DE
Germany
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layer
foil packaging
film
flap
packaging
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Ceased
Application number
DE10323341A
Other languages
English (en)
Inventor
Carolin Dipl.-Ing. Remmele (FH)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Suedpack Verpackungen & C GmbH
Suedpack Verpackungen and Co GmbH
Original Assignee
Suedpack Verpackungen & C GmbH
Suedpack Verpackungen and Co GmbH
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Publication date
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Priority to DE502004008619T priority patent/DE502004008619D1/de
Priority to AT04009265T priority patent/ATE416990T1/de
Publication of DE10323341A1 publication Critical patent/DE10323341A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • B65D33/00Details of, or accessories for, sacks or bags
    • B65D33/16End- or aperture-closing arrangements or devices
    • B65D33/18End- or aperture-closing arrangements or devices using adhesive applied to integral parts, e.g. to flaps
    • B65D33/20End- or aperture-closing arrangements or devices using adhesive applied to integral parts, e.g. to flaps using pressure-sensitive adhesive
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Wrappers (AREA)
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Abstract

Bei einer Folienverpackung (1) für sauerstoffempfindliche Lebensmittel (10), die aus einer mehrlagigen Folienbahn (11) besteht und eine umschlagbare, eine Öffnung (3) abdeckende, Verschlusskappe (4) aufweist, ist die Folienbahn (11) auf der der Öffnung (3) gegenüberliegenden Seite derart gefaltet, dass eine miteinander versiegelbare Lage (13) die Innenseite (16) bildet. Außerdem ist die Folienverpackung (1) in den beiden Randbereichen versiegelt und zur Versiegelung der Verschlusskappe (4) mit der als Sperrschicht ausgebildeten Lage (12) ist auf der Folienbahn (11) oder der Verschlusskappe (4) partiell eine Schicht aus einem Heißsiegellack (21) aufgebracht. DOLLAR A Durch diese Ausgestaltung wird erreicht, dass die Folienverpackung (1) auf einfache Weise in einem Arbeitsgang herzustellen ist und dass eine Folienbahn (11) verwendet werden kann, die lediglich aus zwei über einen Haftvermittler (14) verbundenen Lagen (12, 13) besteht.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Folienverpackung für sauerstoffempfindliche Lebensmittel, die aus einer mehrlagigen Folienbahn besteht und eine umschlagbare eine Öffnung abdeckende Verschlussklappe aufweist.
  • Aus der DE 69 401 208 T2 ist ein Beutel dieser Art aus flexiblem Verpackungsmaterial sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung bekannt. Die Folienbahn besteht hierbei aus drei Lagen, die in zwei Arbeitsgängen doppelt zu laminieren sind. Abgesehen davon, dass die Herstellung dieser Folienbahn somit äußerst aufwendig und diese demnach teuer ist, ist ein aus einem solchen Verpackungsmaterial gefertigter Beutel für sauerstoffempfindliche Lebensmittel nicht verwendbar, so dass der Einsatzbereich dieser bekannten Verpackungen sehr begrenzt ist. Nur wenn eine weitere Barrierefolie in die offenbarte Folienbahn mit eingebaut wird, könnte diese gegebenenfalls auch zum Verpacken von sauerstoffempfindlichen Gütern eingesetzt werden. Dies würde aber einen weiteren Fertigungs- und Kostenaufwand bedingen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Folienverpackung für sauerstoffempfindliche Lebensmittel der vorgenannten Gattung zu schaffen, die nicht nur problemlos herzustellen ist, sondern die auch preisgünstig angeboten werden kann. Vor allem der Materialaufbau der Folienbahn soll einfach sein und nur wenige Lagen umfassen, wobei in einer der Lagen eine Barriereschicht integriert sein kann, so dass nicht nur eine hohe Betriebssicherheit gegeben ist, sondern die Folienbahn auch vielseitig eingesetzt werden kann.
  • Gemäß der Erfindung wird dies dadurch erreicht, dass die Folienbahn auf der der Öffnung gegenüberliegenden Seite gefaltet ist, dass eine miteinander versiegelbare Lage der Folienbahnen die Innenseite der Folienverpackung bildet und in den beiden Randbereichen versiegelt ist und dass zum Versiegeln der Verschlussklappe mit der als Sperrschicht ausgebildeten Lage der Folienbahn auf dieser oder der Verschlussklappe partiell eine Schicht aus einem Heißsiegellack aufgebracht ist.
  • Vorteilhaft ist es, die mit der Verschlussklappe verbindbare Seite der Folienverpackung gegenüber der Faltkante der Verschlussklappe zurückgesetzt auszubilden.
  • Die Schicht des Heißsiegellackes kann bündig mit der Kante der zurückgesetzten Seite der Folienverpackung verlaufen und deren beide in den Randbereichen angeordnete Siegelnähte überdecken. Es ist aber auch möglich, die Schicht des Heißsiegellackes mit Abstand zu der Kante der zurückgesetzten Folienverpackung anzuordnen und an die beiden in den Randbereichen verlaufenden Siegelnähte anzuschließen.
  • Die versiegelbare Lage der Folienbahn sollte durch eine Polyethylenschicht, die als Sperrschicht wirkende Lage der Folienbahn durch eine Polyamidschicht gebildet sein, wobei die Polyethylenschicht über einen Haftvermittler mit der Polyamidschicht verbunden sein sollte.
  • Angebracht ist es auch, um die geöffnete Folienverpackung wiederum verschließen zu können, auf deren Außenseite im Bereich der Verschlussklappe oder auf dieser vorzugsweise im Anschluss an die Schicht des Heißsiegellackes eine doppelseitig wirkende Klebefolie anzuordnen.
  • Die Folienbahn zur Herstellung einer Folienverpackung für sauerstoffempfindliche Lebensmittel sollte aus einer die Außenseite der Folienverpackung bildenden als Sperrschicht wirksamen Polyamidschicht und einer die Innenseite bildenden Polyethylenschicht, die miteinander mittels eines Haftvermittlers oder Klebers verbunden sind, und einer auf der Außenseite der Folienverpackung im Bereich der Verschlussklappe oder auf dieser aufgebrachten Schicht aus einem Heißsiegellack bestehen.
  • Wird eine Folienverpackung gemäß der Erfindung ausgebildet, so ist nicht nur eine kostengünstige Herstellung bei geringem Fertigungs- und Materialaufwand gegeben, sondern es ist auch gewährleistet, dass die Folienverpackung eine hohe Betriebssicherheit aufweist. Die Folienbahn, aus der die Folienverpackung gefertigt wird, besteht nämlich lediglich aus zwei über einen Haftvermittler verbundenen Lagen, von denen eine Lage, die die Innenseite der Folienverpackung bildet, mit sich versiegelbar ist, die andere Lage bildet dagegen eine Barriereschicht gegen Sauerstoff. Die vorschlagsgemäße Verpackung ist demnach, ohne dass es eines zusätzlichen Aufwandes bedarf, insbesondere zur Einlagerung von sauerstoffempfindlichen Lebensmitteln vielseitig verwendbar.
  • Die Folienbahn, aus der die Verpackung in einer besonders einfachen Weise zu fertigen ist, ist in nur einem Arbeitsgang herzustellen, Störungen sind dabei nahezu ausgeschlossen. Dennoch ist mit Hilfe der im Bereich der Verpackungsöffnung vorgesehenen Schicht aus einem Heißsiegellack auch eine Versiegelung der Verschlussklappe, obwohl diese auf der als Sperrschicht wirkenden Außenseite der Folienbahn aufliegt, zu bewerkstelligen.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der gemäß der Erfindung ausgebildeten Folienverpackung dargestellt, das nachfolgend im einzelnen erläutert ist. Hierbei zeigt:
  • 1 die Folienverpackung in einer perspektivischen Darstellung,
  • 2 und 3 die Folienverpackung gemäß 1 mit geöffneter Verschlussklappe und unterschiedlich angeordneten Schichten eines Heißsiegellackes,
  • 4 einen Schnitt nach der Linie IV–IV der 1, in einer vergrößerten Darstellung, und
  • 5 die bei der Folienverpackung nach 1 verwendete Folienbahn in einem vergrößerten Ausschnitt.
  • Die in den 1 bis 3 dargestellte und mit 1 bzw. 1' bezeichnete Folienverpackung dient zur Aufnahme von sauerstoffempfindlichen Lebensmitteln 10 in deren Innenraum 2 und besteht aus einer zweilagigen Folienbahn 11, die aus einer Polyamidschicht 12 und einer Polyethylenschicht 13 zusammengesetzt ist. Mit Hilfe eines Haftvermittlers 14 ist die Polyamidschicht 12, wie dies insbesondere der 5 zu entnehmen ist, fest mit der Polyethylenschicht 13 verbunden.
  • Zur Bildung der Folienverpackung 1 wird ein entsprechend breit bemessener Abschnitt der Folienbahn 11 um eine Faltkante 6 gefaltet und dieser wird an den beiden Längsseiten versiegelt, so dass sich Siegelnähte 17 und 18 bilden. Die durch das Falten aufeinanderliegenden Polyethylenschichten 13, durch die die beiden Innenseiten 16 der Folienverpackung 1 gebildet sind, sind nämlich miteinander versiegelbar. Außerdem ist zum Verschließen einer Öffnung 3 der Folienverpackung 1 diese mit einer Verschlussklappe 4 versehen, die um eine Faltkante 5 umgeschlagen ist und die Öffnung 3 überdeckt.
  • Da die Verschlussklappe 4 mit der Polyethylenschicht 13 auf der die Außenseite 15 der Folienverpackung 1 bildenden Polyamidschicht 12 aufliegt und die Polyethylenschicht 13 mit der Polyamidschicht 12 nicht versiegelbar ist, ist auf dieser partiell eine Schicht aus einem Heißsiegellack 21 aufgetragen.
  • Gemäß 2 schließt sich bei der Folienverpackung 1 die Schicht aus Heißsiegellack 21 unmittelbar an die Kante der Öffnung 3, die durch Versatz der mit der Verschlussklappe 4 zusammenwirkenden Seite der Folienverpackung 1 gegenüber der Faltkante 5 gebildet ist, an und ist in Form eines durchgehenden Streifens angeordnet. Gemäß 3 ist bei der Folienverpackung 1' die Schicht aus Heißsiegellack 21 gegenüber der Öffnung 4 geringfügig zurückgesetzt, so dass in den beiden Randbereichen zwei zusätzliche Streifen 21' der Schicht aus Heißsiegellack 21 aufgetragen sind, die sich bis zur Kante der Öffnung 4 erstrecken. Auf diese Weise ist auch bei dieser Ausgestaltung sichergestellt, dass bei verschlossener Folienverpackung 1 bzw. 1' keine Luft von außen in den Innenraum 2 gelangen kann.
  • Die Folienverpackung 1 ist demnach aus der Folienbahn 11 durch Falten eines Abschnittes um die beiden Faltkanten 5 und 6, durch Auftragen der Schicht aus Heißsiegellack 21 sowie Versiegeln der aufeinanderliegenden Polyethylenschicht 13 und der Schicht aus Heißsiegellack 21 mit der Verschlussklappe 4 und der Polyamidschicht 12 zu bilden.
  • Wurde die Folienverpackung 1 zur teilweisen Entnahme des eingelagerten Lebensmittels 10 geöffnet, kann ein erneuter Verschluss mit Hilfe eines auf der Außenseite 15 im Bereich der Verschlussklappe 4 auf der Polyamidschicht 12 aufgebrachten doppelseitigen Klebebandes 22 bewerkstelligt werden. Dazu ist lediglich von diesem das Deckblatt 23 abzuziehen, um die Verschlussklappe 4 ankleben zu können.

Claims (9)

  1. Folienverpackung (1) für sauerstoffempfindliche Lebensmittel (10), die aus einer mehrlagigen Folienbahn (11) besteht und eine umschlagbare eine Öffnung (3) abdeckende Verschlussklappe (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienbahn (11) auf der der Öffnung (3) gegenüberliegenden Seite gefaltet ist, dass eine miteinander versiegelbare Lage (13) der Folienbahnen (11) die Innenseite (16) der Folienverpackung (1) bildet und in den beiden Randbereichen versiegelt ist und dass zum Versiegeln der Verschlussklappe (4) mit der als Sperrschicht ausgebildeten Lage (12) der Folienbahn (11) auf dieser oder der Verschlussklappe (4) partiell eine Schicht aus einem Heißsiegellack (21) aufgebracht ist.
  2. Folienverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mit der Verschlussklappe (4) verbindbare Seite der Folienverpackung (1) gegenüber der Faltkante (5) der Verschlussklappe (4) zurückgesetzt ausgebildet ist.
  3. Folienverpackung Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht des Heißsiegellackes (21) bündig mit der Kante der zurückgesetzten Seite der Folienverpackung (1) angeordnet ist und deren beide in den Randbereichen verlaufende Siegelnähte (17, 18) überdeckt.
  4. Folienverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht des Heißsiegellackes (21) mit Abstand zu der Kante der zurückgesetzten Seite der Folienverpackung (1) angeordnet ist und sich an die beiden in den Randbereichen verlaufenden Siegelnähten (17, 18) anschließt.
  5. Folienverpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die versiegelbare Lage (13) der Folienbahn (11) durch eine Polyethylenschicht gebildet ist.
  6. Folienverpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die als Sperrschicht wirkende Lage (12) der Folienbahn (11) durch eine Polyamidschicht gebildet ist.
  7. Folienverpackung nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Polyethylenschicht (13) über einen Haftvermittler (14) mit der Polyamidschicht (12) verbunden ist.
  8. Folienverpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Außenseite (15) der Folienverpackung (1) im Bereich der Verschlussklappe (4) oder auf dieser, vorzugsweise im Anschluss an die Schicht des Heißsiegellackes (21), eine doppelseitig wirkende Klebefolie (22) angeordnet ist.
  9. Folienbahn zur Herstellung einer nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8 ausgebildeten Folienverpackung, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienbahn (11) aus einer die Außenseite (15) der Folienverpackung (1) bildenden als Sperrschicht wirksamen Polyamidschicht (12) und einer die Innenseite (16) bildenden Polyethylenschicht (13), die miteinander mittels eines Haftvermittlers (14) oder Klebers verbunden sind, und einer auf der Außenseite (15) der Folienverpackung im Bereich der Verschlussklappe (4) oder auf dieser aufgebrachten Schicht aus einem Heißsiegellack (21) besteht.
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