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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Drehteil, insbesondere eine Walze
oder einen Zylinder einer Maschine zur Herstellung oder/und Bearbeitung einer
Materialbahn, vorzugsweise einer Papier- oder Kartonbahn, welches
durch eine Lageranordnung um eine Drehachse drehbar gelagert ist,
mit einem elektrischen Hohlwellenmotor als Drehantrieb, welcher einen
Stator und einen relativ zu diesem drehbaren Läufer umfasst, der in einem
einen Luftspalt bildenden radialen Abstand zum Stator angeordnet
ist. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Maschine zur Herstellung
und/oder Bearbeitung einer Materialbahn, vorzugsweise einer Papier-
oder Kartonbahn.
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Ein
derartiges Drehteil ist als Walze für eine Papiermaschine aus der
DE 100 25 316 A1 bekannt. Die
aus der genannten Druckschrift bekannten Walzen weisen an ihren
Längsenden
Wellenstümpfe
auf, welche durch ein Wälzlager
drehbar gelagert und durch einen Hohlwellenmotor zur Drehung angetrieben
sind. Dabei ist der Läufer
des Hohlwellenmotors auf den Wellenstumpf aufgesteckt und vom Stator umgeben.
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Der
bezüglich
des Drehteils ruhende Lagerring des Wälzlagers und der Stator des
Hohlwellenmotors sind in einem gemeinsamen Gehäuse möglichst koaxial angeordnet.
Als Lageranordnung ist ein Wälzlager
gewählt,
welches zusätzlich
zur vorgesehenen Drehung des Wellenstumpfes um die Drehachse auch
eine Ausgleichskippung um eine zur Drehachse orthogonale Kippachse
ermöglicht.
Dies ist notwendig, da sich das Drehteil unter Last statisch und
dynamisch verformt, so dass die tatsächliche Drehachse des Drehteils
von der idealen Drehachse abweicht, in der Regel sogar zeitlich
und räumlich veränderlich.
Durch diese Abweichung geht die Koaxialität zwischen Hohlwellenmotor
und Wälzlager verloren.
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Nachteilig
an dem bekannten Drehteil ist, dass der Luftspalt zwischen dem Läufer und
dem Stator des Hohlwellenmotors ausreichend groß gewählt werden muss, um eine Verformung
bzw. Verlagerung des Wellenstumpfes im Betrieb zu gestatten, ohne
dass der auf diesen aufgesetzte Läufer mit dem ihn umgebenden
Stator in Kontakt kommt. Durch den erforderlichen großen Luftspalt
wird der Wirkungsgrad des elektrischen Antriebs unerwünschterweise gesenkt.
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Es
ist im Stand der Technik eine Lösung
bekannt, dieser betriebsbedingten Verlagerung des Wellenstumpfes
von der idealen Drehachse weg dadurch entgegenzuwirken und somit
einen geringeren Luftspalt zwischen Läufer und Stator zu erhalten, dass
man zusätzliche
Lager zwischen Läufer
und Stator vorsieht. Dies führt
jedoch nicht nur zu zusätzlichen
Kosten, sondern es muss unter Umständen auch der Wellenstumpf
länger
ausgebildet werden, um Lagerstellen für die Anbringung der zusätzlichen Lager
zu schaffen. Zum einen ist der erforderliche Bauraum häufig nicht
vorhanden, zum anderen begünstigt
gerade eine Verlängerung
des Wellenstumpfes dessen unerwünschte
Verformung bzw. Verlagerung. Für
einen solchen "Aufsteckmotor" ist außerdem zusätzlich eine
Drehmomentabstützung
erforderlich. Dadurch wird wiederum eine zusätzliche radiale Kraft und ein
Biegemoment in den verlängerten Wellenstumpf
eingeleitet. Dies erhöht
wiederum die Gefahr eines Auftretens von Schwingungen.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein gattungsgemäßes Drehteil
bereitzustellen, welches von einem Elektromotor mit hohem Wirkungsgrad
zur Drehung angetrieben werden kann, und welches gleichzeitig kostengünstig herstellbar ist.
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Die
Aufgabe wird gelöst
durch ein Drehteil der eingangs genannten Art, bei welchem eine
Lageranordnung vorgesehen ist, durch die ein Kippmoment mit wenigstens
einer zur Drehachse orthogonalen Komponente auf das Achselement übertragbar ist,
und bei welchem das Drehteil durch die Lageranordnung an einem im
Wesentlichen ruhenden Achselement drehbar gelagert ist, wobei ferner
der Stator an dem Achselement vorgesehen ist und der Läufer mit
dem Drehteil zur Drehmomentübertragung
verbunden ist.
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Bei
dieser Anordnung wird ein am Drehteil, etwa durch dynamische Verformung,
entstehendes Biegemoment, welches eine zur Drehachse orthogonale
Momentenkomponente aufweist, auf das Achselement übertragen,
d.h. es findet, abgesehen von selbst bei höchststeifen Lageranordnungen
unvermeidlichen Minimalverdrehungen, im Wesentlichen keine Verdrehung
um die Biegemomentenachse (Kippachsel statt, so dass die Verformung
des Drehteils eine gleichgerichtete Verformung des Achselements
bewirkt. Da sich somit der am Achselement vorgesehene Stator des
Hohlwellenmotors im Falle einer Verformung des Drehteils mit dem
mit dem Drehteil verbundenen Läufer
mitbewegt, ist die Relativverlagerung zwischen Läufer und Stator gegenüber dem
bekannten Stand der Technik vermindert. Deshalb kann ein kleinerer
Luftspalt als bisher vorgesehen sein. Zusätzliche Lager zur Abstützung des Läufers gegenüber dem
Stator sind nicht erforderlich.
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Durch
Verwendung eines nicht drehenden Achselements anstelle des sich
drehenden Wellenstumpfes zur drehbaren Lagerung des Drehteils ist es
möglich,
den Stator an einem zwar ruhenden, jedoch von dem Drehteil durch
Krafteinwirkung beeinflussbaren Element anzuordnen.
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Zwar
mag es zur Ausnutzung des oben beschriebenen Vorteils ausreichen,
eine Lageranordnung vorzusehen, welche ein Kippmoment mit genau einer
zur Drehachse orthogonalen Biegemomentenkomponente auf das Achselement übertragen
kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das dynamische Verhalten
des Drehteils bekannt ist und dieses in nur einer Ebene schwingt.
Ganz allgemein ist jedoch eine Lageranordnung von Vorteil, welche
derart ausgebildet ist, dass durch sie ein Biegemoment mit zwei
zueinander und zur Drehachse orthogonalen Komponenten übertragbar
ist. In diesem Fall kann der oben beschriebene Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung
von Lageranordnung und Hohlwellenmotor bei beliebigem dynamischen
Verhalten des Drehteils genutzt werden.
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Gerade
für sich
längs der
Drehachse erstreckende Drehteile, wie Walzen oder Zylinder, ist
es üblich,
die Lageranordnung an einem Längsende
des Drehteils vorzusehen, vorzugsweise an beiden Längsenden,
um einerseits die Zugänglichkeit
des Lagers für
Wartungs- und Reparaturvorgänge
zu erhöhen,
und andererseits ein Verkippen des Drehteils um eine zur Drehachse
orthogonale Kippachse zu verhindern.
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Die
Lageranordnung kann eine beliebige Lageranordnung sein, welche im
Wesentlichen lediglich eine Drehung um die Drehachse zulässt. Mit "im Wesentlichen" soll dabei zum Ausdruck
gebracht werden, dass geringfügige
Verlagerungen bzw. Verformungen auch in Lageranordnungen mit größtmöglicher
Lagersteifigkeit nie vollständig
auszuschließen sind.
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Als
Lageranordnung kann ein hydrostatisches Gleitlager verwendet werden,
etwa in Form einer zwischen einer radial inneren und einer radial äußeren Lauffläche angeordnete
Gleitlagerbuchse. Bevorzugt werden zur drehbaren Lagerung von Drehteilen
aufgrund ihrer dynamischen Eigenschaften jedoch Wälzlager
eingesetzt. Dabei kann als Lageranordnung, welche ein Biegemoment
wenigstens einer zur Achse orthogonalen Biegemomentenkomponente
auf das Achselement überträgt, beispielsweise
ein zweireihiges Kegelrollenlager, ein Nadellager oder dergleichen
verwendet werden.
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Eine
besonders steife Lageranordnung ergibt sich dann, wenn die Lageranordnung
zwei in Achsrichtung mit Abstand von einander angeordnete Lager
umfasst. Durch den Abstand in Achsrichtung der beiden Lager lässt sich
ein Hebelarm zwischen den Krafteinleitungsorten der Lagerstellen schaffen, mit
welchem auch große
unerwünschte
Biegemomente sicher am Achselement abgestützt werden können.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung können dann
Läufer
und Stator zwischen den beiden in Achsrichtung mit Abstand voneinander
angeordneten Lagern der Lageranordnung angeordnet sein. Dies ermöglicht es,
einen noch geringeren Luftspalt zwischen Läufer und Stator vorzugsehen,
da die biegemomentenbedingte Verlagerung von Bauteilen des Drehteils
zwischen den beiden Lagern am geringsten ist.
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Vorteilhafterweise
ist die Lageranordnung von einem mit dem Drehteil verbundenen Lagergehäuse umgeben,
da so einerseits eine Lebensdauer erhöhende Schmierung der Lageranordnung
vorgesehen werden kann, und andererseits in konstruktiv einfacher
Weise der Läufer
mit dem Lagergehäuse zur
Drehmomentübertragung
an dieses verbunden sein kann. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der
Erfindung kann der Läufer
zwischen den zwei Lagern der Lageranordnung angeordnet sein, da
dann einfach das Lagergehäuse
kostengünstig
auch als Läuferträger, d.h.
als Träger
einer Magnetfelderzeugungsanordnung des Läufers, genutzt werden kann.
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Der
Läufer
umfasst häufig
Permanentmagnete, die durch ein wechselndes elektromagnetisches
Feld des Stators zur Drehung um die Drehachse angetrieben werden.
Beispielsweise können
die Permanentmagnete an einem im Wesentlichen kreiszylindrischen
Innenwandabschnitt des Lagergehäuses
angeordnet sein, etwa durch Ankleben oder durch Anpressen mittels
eines Druckrings. Alternativ oder zusätzlich können die Permanentmagnete in
für sie
vorgesehene Vertiefungen eingelegt sein. Vertiefungen im Lagergehäuse zur
Aufnahme der Permanentmagnete gewährleisten eine formschlüssige Verbindung,
so dass die Permanentmagnete des Läufers das auf sie einwirkende
Drehmoment auch vollständig
an das Drehteil übertragen
können.
Die Gefahr eines "Durchrutschens" von einzelnen oder allen Magneten
unter Einwirkung des Drehfelds vom Stator ist somit beseitigt.
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Wünscht man
dagegen, Lager und Hohlwellenmotor strikt voneinander zu trennen,
so kann der Läufer
in Achsrichtung neben der Lageranordnung, von dieser etwa durch
einen Zwischendeckel getrennt, vorgesehen sein. In diesem Falle
kann zur Wartung oder Reparatur auf den Hohlwellenmotor oder auf
die Lagerung zugegriffen werden, ohne die jeweils andere Einheit
stören
zu müssen.
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In
der Regel umfassen Drehteile, insbesondere Walzen und Zylinder,
einen Mantel, welcher um die Drehachse drehend das Achselement umgibt.
In diesem Falle kann der Stator bzw. der gesamte Hohlwellenmotor,
da Läufer
und Stator in der Regel konzentrisch angeordnet sind, an einer von
dem Mantel umgebenen Stelle des Achselements an diesem angeordnet
sein. Dadurch kann die Gesamtlänge
des Drehteils in Richtung der Drehachse in Grenzen gehalten werden.
Außerdem
ist der Motor zusätzlich durch
den Mantel geschützt.
Durch den Mantel geschützt
und trotzdem noch für
Instandhaltungspersonal erreichbar ist der Hohlwellenmotor dann,
wenn er in Richtung der Drehachse neben oder zumindest nahe der
Lageranordnung angeordnet ist. Es soll jedoch nicht ausgeschlossen
sein, dass Läufer
und Stator auch dann, wenn sie zwischen zwei Lagern der Lageranordnung
angeordnet sind, von dem Mantel des Drehteils umgeben sind.
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Von
Vorteil ist dabei der Einsatz eines möglichst langen, das Drehteil
in Richtung der Drehachse durchsetzenden Achselements. Dadurch wird
die Möglichkeit
zur Anordnung des Stators beträchtlich erweitert.
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In
konstruktiv besonders einfacher Weise kann das Lagergehäuse über einen
Deckelflansch mit dem das Achselement Idealerweise konzentrisch umgebenden
Mantel zur Übertragung
eines Drehmoments verbunden sein.
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Zur
Erhöhung
der Lebensdauer der Lageranordnung kann eine Schmiermittelversorgung
für diese
vorgesehen sein. Dabei kann das Achselement zumindest längs eines
in Drehachsenrichtung verlaufenden Abschnitts als Hohlachselement
mit wenigstens einer Ausnehmung ausgebildet sein. Zur Sicherstellung
einer symmetrischen Belastbarkeit des Achselements ist die Ausnehmung
vorzugsweise zentral, d.h. mit der Drehachse als Zentrum angeordnet. Durch
diese Ausnehmung kann einerseits Schmiermittel zu den Lagerstellen
hin und von diesen weg geleitet werden. Dabei kann die Ausnehmung
selbst als Schmiermittelleitung dienen oder es können gesonderte Schmiermittelleitungen
darin verlegt sein, was die Ausnehmung für weitere Zwecke nutzbar macht.
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Alternativ
oder zusätzlich
können
Energieversorgungsleitungen zur Stromversorgung des Stators durch
die Ausnehmung des hohlen Abschnitts des Achselements geführt sein.
Dies spart andernfalls zusätzlich
vorzusehende Schmiermittel- oder/und Energieversorgungsleitungen
ein und gewährleistet,
dass die Schmiermittel- oder/und Energieversorgungsleitungen durch
drehende Teile des Drehteils beschädigt oder gar zerstört werden.
Es lässt
sich im Übrigen
zeigen, dass der Übergang
von einem massiven Vollachselement auf ein zumindest abschnittsweise
rohrartiges Hohlachselement mit einer, vorzugsweise zentralen, Ausnehmung
kaum Steifigkeitsverluste erwarten lässt. Schließlich kann das Achselement
auch über
seine gesamte Länge als
Hohlachselement ausgebildet sein.
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Durch
ein zumindest abschnittsweise, vorzugsweise über seine gesamte Länge rohrartiges Hohlachselement
können
außerdem
weitere Funktionsbauteile geführt
sein, ohne durch das Drehteil gestört zu werden oder dieses zu
stören.
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Es
kann bei dem Einsatz eines Hohlachselements daran gedacht sein,
das Drehteil als Trockenzylinder zur Trocknung einer an dem Zylinder
anliegenden Materialbahn zu verwenden, wobei ein Dampfzuführrohr durch
den rohrartigen Abschnitt des Achselements hindurch geführt und
vorzugsweise an dessen Innenwänden
gelagert sein kann.
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Es
sind jedoch auch andere Arten von Funktionsteilen in dem Hohlachsenelement
anordenbar. So kann das Drehteil als Saugwalze mit einem von dem
Mantel umgebenen Saugkasten ausgebildet sein, wobei ein Rohr zur
Erzeugung eines Unterdrucks im Saugkasten wie zuvor das Dampfzuführrohr durch
den rohrartigen Abschnitt des Achselements hindurch geführt und
vorzugsweise an dessen Innenwänden
abgestützt
sein kann.
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Zur
besseren Zugänglichkeit
der Ausnehmung, etwa für
eine Installation einer oder mehrerer der oben genannten Funktionsbauteile,
kann das Achselement gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung geteilt ausgeführt sein. Vorteilhaft verläuft die Teilung
in Richtung der Drehachse, um eine größtmögliche Länge der Ausnehmung zugänglich zu
machen. Gerade im wichtigen Falle von rotationssymmetrischen Achselement-Ausnehmungen
schafft eine Teilung in einer die Drehachse enthaltenden Ebene die
bestmögliche
Zugänglichkeit
der Ausnehmung, da diese an ihrer weitesten Stelle aufgeschnitten
ist.
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Nutzt
man die oben erwähnte
Ausnehmung des Achselements zur Schmiermittelversorgung aus, so
kann in einfacher Weise über
wenigstens einen Durchgang in radialer Richtung, welcher die Ausnehmung
und die radial äußere Umgebung
des Achselements miteinander verbindet, das Schmiermittel vom Achselementinneren
zu der Lageranordnung gefördert
werden. Da das Schmiermittel von dem Lagergehäuse derart in Drehung versetzt
wird, dass seine Umfangsgeschwindigkeit linear mit dem Abstand von der
Drehachse ansteigt, kann der aus diesem Geschwindigkeitsunterschied
resultierende Unterschied im statischen Druck für eine Zirkulation von Schmiermittel
in dem Gehäuse
und in der des Achselements genutzt werden, indem das Achselement
im Inneren des Lagergehäuses
eine Mehrzahl von Durchgängen in
radialer Richtung aufweist, von denen wenigstens zwei in unterschiedlichem
radialen Abstand von der Drehachse in die radial äußere Umgebung
des Achselements münden.
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Grundsätzlich kann
das Achselement selbst starr an einer Stuhlung aufgenommen sein.
Da das Drehteil an dem Achselement möglichst starr drehbar gelagert
ist, kann zur Vermeidung von unerwünschten Spannungen in der Stuhlung
das Achselement um wenigstens eine zur Drehachse orthogonale Kippachse
kippbar gelagert sein. Vorzugsweise ist das Achselement um zwei
zueinander und zur Drehachse orthogonale Kippachsen gelagert, um
auch bei zeitlich und räumlich
sich verändernden
Verformungen von Drehteil und Achselement Spannungen in der Stuhlung
zu vermeiden. Je nach Ausmaß der
auftretenden Verformungen kann es ausreichen, das Achselement an
einem seiner Längsenden
kippbar zu lagern. Große
Verformungen und damit hohe dynamische Lasten können durch derartige kippbare Lagerung
des Achselements an beiden Längsenden ertragen
werden.
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Grundsätzlich reicht
es aus, für
das Drehteil lediglich einen einzigen Hohlwellenmotor und sogar nur
eine einzige Lageranordnung vorzusehen. Gerade bei länglichen
sich in Richtung der Drehachse erstreckenden Drehteilen kann es
jedoch, etwa zur Vermeidung von Verwindungen oder für einen
schnellen gleichmäßigen Anlauf
(Drehbeschleunigung), vorteilhaft sein, wenn der Hohlwellenmotor
und die Lageranordnung im Bereich eines jeden Längsendes des Drehteils vorgesehen
sind.
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Aufgrund
seiner Eigenschaften wird als Hohlwellenmotor bevorzugt ein Synchronmotor
eingesetzt.
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Das
obige Drehteil eignet sich besonders als Walze oder Zylinder für eine Maschine
zur Herstellung oder/und Bearbeitung einer Materialbahn, vorzugsweise
einer Papier- oder Kartonbahn, weshalb eine solche mit erfindungsgemäßen Drehteilen
bestückte
Maschine einen eigenen Wert besitzt, für den unabhängiger Schutz angestrebt wird.
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Die
vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden
Zeichnung näher
erläutert. Diese
zeigt einen Querschnitt durch einen Längsendbereich einer Walze einer
Maschine zur Papierveredelung.
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In 1 ist eine Walze einer Maschine
zur Papierveredelung allgemein mit10 bezeichnet. Die Walze 10 umfasst
einen kreiszylindrischen Mantel 12, welcher an seinem in 1 dargestellten Längsende
mit einem scheibenartigen Deckelflansch 14 verbunden ist.
An seinem radial inneren Endbereich ist der Deckelflansch 14 mit
einem zylindrischen Lagergehäuse 16 verschweißt. In dem
Lagergehäuse 16 befindet
sich eine Lageranordnung 18, welche die Walze 10 an
einem ruhenden Achselement 20 zur Drehung um eine Drehachse 22 lagert.
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Das
in 1 gezeigte Längsende 24 des Achselements 20 ist über einen
Ring 26 mit kugelkalottenartiger Außenfläche in einer Stuhlung 28 gelagert.
Der Ring 26 gestattet eine Kippbewegung des Achselements 20 um
zur Drehachse 22 orthogonale Kippachsen, so dass eine im
Betrieb auftretende Durchbiegung aufgrund dynamischer Belastung
des Achselements 22 möglich
ist.
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Die
Lageranordnung 18 umfasst im dargestellten Beispiel zwei
Rollenlager 30 und 32, von denen das in 1 linke Lager 30 als
Festlager und das in 1 rechte
Lager 32 als Loslager vorgesehen ist. Als Loslager können etwa
Pendelrollenlager, Zylinderrollenlager oder/und ein CARB-Lager verwendet werden.
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Der
Festsitz des Lagers 30 wird erreicht durch eine Spannmutter 34,
welche am ruhenden inneren Lagerring des Lagers 30 angreift
und diesen gegen einen Achsvorsprung spannt, sowie einen in 1 linken Lagerdeckel 36,
welcher den äußeren drehenden
Lagerring 30 gegen einen Vorsprung in der Lagergehäuseinnenwand
spannt und gleichzeitig das Lagergehäuse 16 nach Außen, insbesondere
zur Außenumfangsfläche des
Achselements 20 hin, abdichtet.
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Zur
anderen Seite hin wird das Lagergehäuse 16 durch einen
in 1 rechten Lagerdeckel 38 begrenzt,
welcher ebenfalls nach außen
und insbesondere zur Außenumfangsfläche des
Achselements 20 hin abdichtet.
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Vom
Mantel 12 umgeben und geschützt ist in 1 rechts neben dem rechten Lagerdeckel 38 ein Hohlwellenmotor 40 vorgesehen,
durch welchen die Walze 10 zur Drehung um die Drehachse 22 antreibbar
ist. Der Hohlwellenmotor 40 umfasst einen Läufer 42,
welcher einen Stator 44, durch einen Luftspalt 43 getrennt,
konzentrisch umgibt. Der Läufer 42 umfasst eine
Mehrzahl von Permanentmagneten 46, welche in Vertiefungen 48 auf
der Innenwand eines Lagergehäusefortsatzes 50 eingelegt
und verklebt sind.
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Die
elektrischen Wicklungen 52 des Stators sind an einem Statorträger 54 angeordnet,
welcher über
geeignete Verbindungsmittel 56, etwa einem Spannsatz, drehfest
mit dem Achselement 20 verbunden ist.
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Bei
ausreichendem Durchmesser des Achselements 20 kann in vorteilhafter
Weiterbildung der Erfindung auch daran gedacht sein, auf den Statorträger 54 zu
verzichten und statt dessen die elektrischen Wicklungen 52 unmittelbar
am Achselement, etwa ebenso in Vertiefungen in der Außenumfangswand
des Achselements 20 anzuordnen.
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Der
Lagergehäusefortsatz 50 ist
gemeinsam mit dem rechten Lagerdeckel 38 durch Schrauben am
Lagergehäuse 16 befestigt.
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Das
Achselement 20 weist von seinem Längsende 24 bis zum
Anbringungsort des Stators 44 eine zentrale Ausnehmung 58 längs der
Drehachse 22 auf. Die zentrale Ausnehmung 58 ist
am Längsende 24 durch
einen Deckel 60 abgedeckt.
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In
dem vom Lagergehäuse 16 umschlossenen
Bereich weist das Achselement 20 radiale Durchgänge 62, 64 und 66 auf,
von denen der Durchgang 64 bis nahe an die Innenwand des
Lagergehäuses 16 herangeführt ist.
Befindet sich ein Schmiermittel, wie etwa Schmieröl im Inneren
des Lagergehäuses
und wird dieses durch die Drehung der Walze 10 in Drehung
versetzt, so bildet sich in dem rotierenden Schmiermittel ein Unterschied
im statischen Druck aus. Der statische Druck sinkt mit zunehmender
Umfangsgeschwindigkeit, was zu einer Zirkulation des Schmiermittels über die
Durchgänge 62, 64 und 66 führt. Dadurch
werden die Lager 30 und 32 im Drehbetrieb der
Walze 10 mit Schmiermittel versorgt.
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Weiterhin
sind elektrische Versorgungsleitungen 68 durch die zentrale
Ausnehmung 58 hindurch zu einer Stromquelle 70 geführt. Dadurch
ist sichergestellt, dass die Stromversorgungsleitungen 68 nicht
durch die Walze 10 beschädigt werden können. Ebenso
müssen
keine Schmiermittelleitungen vorgesehen werden. Ordnet man darüber hinaus
die Durchgänge 62, 64 und 66 derart
an, dass sie in Richtung der Schwerkraft verlaufen, ist auch ein
Austausch des Schmiermittels im Lagergehäuse 16 über die
zentrale Ausnehmung 58 des Achselements 20 ohne
die Montage des Lagergehäuses 16 und
unabhängig
von dessen Winkelstellung möglich.
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In
der Ausnehmung 58 können
auch in Fortsetzung der Durchgänge 62, 64 und 66 gesonderte Schmiermittelleitungen
vorgesehen sein. Darüber
hinaus kann in der Ausnehmung ein Funktionsbauteil, etwa ein Dampfzufuhrrohr
oder ein Saugrohr, vorgesehen sein, wenn das Drehteil als Trocknungszylinder
bzw. als Walze mit Saugkasten eingesetzt werden soll.
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Zur
Erleichterung der Installation von Funktionsbauteilen im Inneren
der Ausnehmung kann das Achselement geteilt, etwa in Form von zwei
im Wesentlichen gleichen Achselement-Halbschalen, ausgeführt sein.