DE10318987B3 - Kameraanordnung zur Überwachung eines Raumes hinter einem Kraftwagenheck - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kameraanordnung zur Überwachung eines Raumes hinter einem Kraftwagenheck (10), mit einer in das Kraftwagenheck (10) eingebauten Videokamera (31), deren Überwachungsbilder auf einem im Sichtfeld des Fahrers angeordneten Bildschirm sichtbar sind, wobei das Objektiv (32) der Kamera (31) im wesentlichen innerhalb der Kontur des Kraftwagenhecks angeordnet und schräg nach hinten unten gerichtet ist. DOLLAR A Um die Verschmutzungsgefahr für das Objektiv der Kamera (31) zu reduzieren, ist das Kraftwagenheck (10) mit einer Vertiefung (17) versehen, deren obere, stufig abgesetzte Begrenzungswand (18) eine Öffnung für die Videokamera (31) aufweist und die Videokamera (31) ist weitgehend verdeckt im oberen Bereich der Vertiefung (17) angeordnet.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Kameraanordnung zur Überwachung eines Raumes hinter einem Kraftwagenheck der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art.
- Eine derartige Kameraanordnung ist aus der
DE 43 36 288 C1 bereits als bekannt zu entnehmen, wobei die Videokamera im Eckbereich vom etwa horizontalen Längenbereich zum etwa vertikal abgewinkelten Endbereich in den Kofferraumdeckel integriert ist. Die Videokamera samt ihrem Objektiv sind dabei wesentlichen innerhalb der Kontur des Kraftwagenhecks angeordnet, wodurch eine an sich unauffällige Integration der Kamera gewährleistet ist. - Jedoch ist die Videokamera neig- und schwenkbar im Kraftwagenheck angeordnet, wodurch eine aufwändige Abdichtung des Objektivs gegenüber der entsprechend grossen Durchtrittsöffnung im Kofferraumdeckel erforderlich ist. Durch die Anordnung im steil abfallenden Endbereich des Kofferraumdeckels ist der aus dem Kofferraum herausragenden Teil des Objektivs außerdem im Fahrbetrieb starken Verschmutzungen ausgesetzt, so dass das Objektiv zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Überwachungssystems bei ungünstigen Witterungs bedingungen häufig gereinigt werden muss.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Kameraanordnung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art dahingehend zu verbessern, dass eine vereinfachte Abdichtung des Objektivs gegenüber dessen Umgebung und eine deutliche Reduzierung der Verschmutzungsgefahr des Objektivs im Fahrbetrieb des Kraftwagens möglich sind.
- Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 1.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den übrigen Ansprüchen zu entnehmen.
- Durch die Kameraanordnung an der oberen Begrenzungswand der Vertiefung lässt sich die Kamera samt Objektiv steiler anordnen, als dies beim Durchsetzen einer Öffnung in einer steilen Rückwand eines Kraftwagens ohne weiteres möglich wäre. Hierdurch ergibt sich also ein günstigerer Blickwinkel der Videokamera. Anstelle einer Relativbeweglichkeit zur Umgebung bzw. Durchtrittsöffnung kann hierdurch in vorteilhafter Weise ein Weitwinkelobjektiv vorgesehen und unbeweglich angeordnet werden. Somit ist eine einfache Abdichtung z. B. mittels eines umlaufenden Dichtprofils möglich, das zwischen zwei Fügeflächen zusammengedrückt wird. Da das Objektiv außerdem in einer Vertiefung des Hecks liegt, bleibt es auch bei Fahrten im Regen weitgehend vor Verschmutzungen geschützt.
- Um den zu überwachenden Raum mit einer einzigen Kamera übersehen zu können, ist eine mittig angeordnete Vertiefung zur zentralen Anordnung der Kamera vorgesehen.
- Vorzugsweise ist als Vertiefung für die Kameraanordnung eine ohnehin vorhandene Griffmulde genutzt. Zusätzlich kann die Griffmulde zu einem entsprechend großformatigen Kennzeichenfeld ausgedehnt sein oder anstelle der Griffmulde könnte ein Kennzeichenfeld allein die Vertiefung für die Kameraanordnung bilden.
- Vorteilhaft ist die Videokamera in ein als Baueinheit montierbares Türgriffmodul integriert. Hierdurch lässt sich die Kamera besonders einfach montieren. Außerdem muss für das Objektiv der Kamera kein eigenes Sichtfenster in der Begrenzungswand vorgesehen bzw. aus dieser ausgespart werden.
- Damit der Türgriff des Türgriffmoduls in üblicher Bedienlage mittig des Heckdeckels angeordnet werden kann, ist die Videokamera zweckmäßig in einen seitlichen Endbereich des Türgriffmoduls eingebaut.
- Um am Heck- bzw. Kofferraumdeckel unabhängig vom Einbau der Videokamera eine einheitliche Einbauöffnung für das Türgriffmodul vorsehen zu können, kann das Türgriffmodul mit Videokamera die gleichen Einbauabmessungen aufweisen wie ein Türgriffmodul ohne Kamera.
- Eine noch besser vor Verschmutzungen geschützte Einbaulage der Videokamera wird erreicht, wenn ein oberer Abschnitt der Vertiefung von einer Griffleistenblende überdeckt ist.
- Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer zeichnerischen Darstellung näher erläutert.
- Dabei zeigen:
-
1 eine Heckpartie eines Kraftwagens mit einer Kameraanordnung in Ansicht von hinten, -
2 die Heckpartie des Kraftwagens in Seitenansicht samt zugehörigem Türgriffmodul, -
3 einen Vertikalschnitt durch das eingebaute Türgriffmodul gemäss der Schnittlinie III-III in1 und -
4 eine perspektivische Rückansicht des Türgriffmoduls. -
1 zeigt ein Kraftwagenheck10 eines nicht in seiner Gesamtheit dargestellten Kraftwagens mit Stufenheck in Ansicht von hinten. Dabei ist ein Kofferraumbereich des Kraftwagens zu sehen, der seitlich von Kotflügeln11 , hinten von einer großformatigen Stoßfängerverkleidung12 , welche sich über die gesamte Heckbreite erstreckt, und von einem bis zur Ladekante reichenden Heckmittelstück13 begrenzt wird. Das Heckmittelstück13 bildet die hintere Begrenzungswand des Kofferraums, ist jedoch von seitlichen Heckleuchten14 und einem diese miteinander verbindenden Leuchtenband verdeckt und daher nicht sichtbar. - Der Kofferraum im Kraftwagenheck
10 ist nach oben und hinten durch einen Kofferraumdeckel15 geschlossen, der über ein übliches Drehfallenschloss zugehalten ist und nach dem Entriegeln des Schlosses in üblicher Weise um eine in seinem vorderen Endbereich verlaufende, horizontale Fahrzeugquerachse hochklappbar ist. Im Übergangsbereich vom leicht nach hinten abfallenden Längenbereich zum steil geneigten Endbereich weist der Kofferraumdeckel15 eine erhabene Abrisskante16 auf. Durch diese Abrisskante ergibt sich eine aerodynamisch günstige Strömungsablösung des den Kofferraumdeckel15 überstreichenden Fahrtwindes, was sich zudem günstig auf die Schmutzfreihaltung des Heckabschlusses unterhalb der Abrisskante16 auswirkt. - In einem Abstand unterhalb der Abrisskante
16 weist der Kofferraumdeckel15 in seinem Mittelbereich eine großformatige Vertiefung17 auf, deren obere Begrenzungswand18 im Querschnitt gesehen etwas schräg nach vorn geneigt ist und die über ihre Längserstreckung gesehen im wesentlichen horizontal verläuft. Die Vertiefung17 erstreckt sich etwa über die halbe Breite des Kofferraumdeckels15 , verläuft unter seitlicher Verjüngung nach unten und endet in einem geringen Abstand oberhalb der Unterkante des Kofferraumdeckels15 , wobei sie in an sich bekannter Weise ein Kennzeichenfeld begrenzt. - Die Vertiefung
17 dient im oberen Bereich gleichzeitig als Griffmulde für eine Griffbetätigung des Kofferraumschlosses, welche von einer länglichen Griffleistenblende19 überdeckt ist. - Wie man in Verbindung mit
2 und3 sieht, ist in den Kofferraumdeckel15 ein Türgriffmodul20 eingebaut, das in2 hinter dem Kraftwagenheck10 in einer der Einbaulage entsprechenden Position separat gezeigt ist. In diesem Türgriffmodul20 sind die zur Schlossbetätigung üblicherweise vorhandenen Bauelemente, wie Schließzylinder samt zugeordneter Sicherungsmechanik und Griffklappenanordnung mit einer gegen eine Federkraft schwenkbaren Griffklappe21 für die Schlossauslösung zu einer Montagebaugruppe zusammengefasst. Das Türgriffmodul20 weist zur Auflage am Öffnungsrand einer Aussparung30 in der oberen Begrenzungswand18 des Kofferraumdeckels15 einen umlaufenden Befestigungsflansch22 auf. - Wie in Verbindung mit
4 deutlicher zu erkennen ist, weist das Türgriffmodul20 eine Rahmenöffnung auf, in der üblicherweise eine Griffplatte mit an die Rahmenöffnung angepasster Länge gelagert ist. Jedoch ist die darin um ihre Längsachse pendelbeweglich gelagerte Griffplatte21 entsprechend verkürzt. In dem dadurch freigewordenen Längenabschnitt der Rahmenöffnung befindet sich seitlich neben dem Ende der Griffplatte21 einen Videokamera31 , welche die Rahmenöffnung quer durchsetzt. Dabei liegt eine untere Ringstirnseite der Kamera31 flächig auf der Oberseite eines Ausgleichskeils33 auf. Durch den Ausgleichskeil33 wird der gewünschte Neigungswinkel des Objektivs32 und damit das einzusehende Sichtfeld bestimmt. Der Ausgleichskeil33 ist ein separates Bauteil, das zur Anpassung an andere Einbaubedingungen der Kamera leicht ausgewechselt werden kann. - Im vorliegenden Fall ist die Videokamera
31 so abgestimmt, dass sie im Einbauzustand gemäß3 Bilder eines Sichtfeldes liefern kann, das sich im wesentlichen über die gesamte Breite der Stoßfängerverkleidung12 und hinter der Verkleidung12 über einen zum Rangieren erforderlichen Sichtbereich nach hinten erstreckt. - Die von der elektronischen Videokamera
31 aufgenommenen Bilder werden mittels einer Flachleitung zu einem nicht gezeigten Display übertragen, das im Sichtbereich des Fahrers z. B. auf der Instrumententafel angeordnet sein kann. Diese Technik zur Bildübertragung ist als solches bekannt. - Mit der Einstellung des Sichtfeldes über den Ausgleichskeil
33 ist nur eine Grobeinstellung möglich. Die Feineinstellung wird über die Videokamera31 selbst vorgenommen. Auch die Feineinstellung des Bildfeldes über die Kamera ist als solches von Digitalkameras moderner Bauart bekannt. Gleiches gilt für eine vorgesehene Bildnachbearbeitung der Videokamera31 , durch welche optische "Verzerrungen" des Weitwinkelobjektives weitgehend kompensiert werden können. - Die Kamera
31 ist im Bereich ihrer Leitungsdurchführung gegenüber dem Gehäuse des Türgriffmoduls20 abgedichtet. Alle übrigen Durchtrittsöffnungen sind am Befestigungsflansch22 durch eine Dichtungsanordnung35 mit ausschließlich umlaufenden Ringbereichen abgedichtet. Die Ringen der Dichtungsanordnung bestehen dabei aus gummielastischem Material und werden im eingebauten Zustand mit ausreichender Kraft auf ihre Gegenfläche am die Aussparung30 begrenzenden Randbereich der Wand18 gedrückt. - Zusätzlich zur Videokamera
31 kann der Rückraum mittels eines üblichen Parktronic-Systems überwacht werden, was auch akustische Signale liefert. Hierzu ist in der Stoßfängerverkleidung12 zusätzlich eine Anordnung entsprechender Ultraschallsensoren vorgesehen.
Claims (8)
- Kameraanordnung zur Überwachung eines Raumes hinter einem Kraftwagenheck, mit einer in das Kraftwagenheck eingebauten Videokamera, deren Überwachungsbilder auf einem im Sichtfeld des Fahrers angeordneten Bildschirm sichtbar sind, wobei das Objektiv der Kamera im wesentlichen innerhalb der Kontur des Kraftwagenhecks angeordnet und schräg nach hinten unten gerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftwagenheck (
10 ) eine Vertiefung (17 ) aufweist, deren obere, stufig abgesetzte Begrenzungswand (18 ) mit einer Öffnung für die Videokamera (31 ) versehen ist, wobei die Videokamera (31 ) weitgehend verdeckt im oberen Bereich der Vertiefung (17 ) angeordnet ist. - Kameraanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (
17 ) im Mittelbereich eines Heckdeckels (Kofferraumdeckels15 ) angeordnet ist, wobei die Videokamera (31 ) mit diesem bewegbar in den Heckdeckel (Kofferraumdeckel15 ) integriert ist. - Kameraanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (
17 ) eine Griffmulde für eine Türgriffanordnung (Griffklappe21 ) des Heckdeckels (Kofferraumdeckels15 ) umfasst. - Kameraanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (
17 ) ein Kennzeichenfeld für das Kraftwagenheck (10 ) umfasst. - Kameraanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Türgriff (Griffklappe
21 ) zu einem als Baueinheit montierbaren Türgriffmodul (20 ) gehört, in welches die Videokamera (31 ) integriert ist, wodurch das Sichtfenster für die Videokamera (31 ) von einem entsprechenden Bereich der Durchtrittsöffnung (Aussparung30 ) des Türgriffmoduls (20 ) gebildet ist. - Kameraanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Videokamera (
31 ) in einem seitlichen Endbereich des in seiner Einbaulage etwa horizontal verlaufenden Türgriffmoduls (20 ) angeordnet ist. - Kameraanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Türgriffmodul (
20 ) mit Videokamera (31 ) mit gleichen Einbauabmessungen wie ein alternativ vorgesehenes Türgriffmodul ohne Videokamera versehen ist. - Kameraanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein oberer Abschnitt der Vertiefung (
17 ) von einer Griffleistenblende (19 ) überdeckt ist.
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