DE10317111B4 - Schmutzsauger mit Füllstandsmessung - Google Patents
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Abstract
Schmutzsauger
mit Füllstandsmessung
für Flüssigkeiten
im Schmutzbehälter
(1) mit einem Differenzdrucksensor (11) und einem daran angeschlossenen
Füllstandsmessrohr
(19), welches in den Innenraum des Schmutzbehälters bis in die Nähe des Bodens
ragt, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens der untere Bereich
des Füllstandsmessrohres
(19) von einem luftdurchspülten
Schutzrohr (22) umgeben ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Schmutzsauger mit Füllstandsmessung für Flüssigkeiten nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Ein herkömmlicher Schmutzsauger besteht im Wesentlichen aus einem Schmutzbehälter, mit einem dort angeordneten Entsorgungssack, in den das eine Ende eines Einlassfittings mündet, das durch die Wand des Schmutzbehälters hindurchgeht und durch den die Einlassluft angesaugt wird.
- In an sich bekannter Weise strömt die schmutzbelastete Luft in den Innenraum des Entsorgungssackes und strömt durch ein im oberen Bereich des Schmutzbehälters angeordnetes Faltenfilter, an dem das Ansaugende einer im Oberteil angeordneten Turbine ansetzt.
- Nachdem mit dem Schmutzsauger trockene Stäube und auch Flüssigkeiten aufgesaugt werden können, müssen beim Aufsaugen von Flüssigkeiten bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
- Hierzu gehört die Messung des Füllstandes der aufgesaugten Flüssigkeit im Schmutzbehälter. Es ist bekannt, den Füllstand mit einem Differenzdrucksensor zu messen, der im Oberteil des Schmutzbehälters angeordnet ist und der mit einem entsprechenden Füllstandsmessrohr nach unten in den Schmutzbehälter hineinreicht.
- Der Differenzdruck wird zwischen der unteren, bodenseitigen Öffnung und dem oberen Ende des Füllstandsmessrohres noch im Bereich des Schmutzbehälters erfasst und von dem Differenzdrucksensor ausgewertet.
- Beim Stand der Technik besteht der Nachteil, dass beim Aufsaugen von trockenem Staub sich dieser im Entsorgungssack niederschlägt und beim nachfolgenden Arbeiten mit Flüssigkeiten muss zunächst der Staub aus dem Entsorgungssack entfernt werden. Dies deshalb, um beim nachfolgenden Aufsaugen von Flüssigkeiten die Messung des Differenzdrucksensors nicht zu stören.
- Nun hat sich herausgestellt, dass die vorherige Staubbelastung, die sich auch am Füllstandsmessrohr anlagerte, die spätere Füllstandsmessung der Flüssigkeit unmöglich machte. Der Staub drang in die Öffnungen des Füllstandsmessrohres ein und verstopfte dieses. Eine nachfolgende Füllstandsmessung war nicht mehr möglich.
- Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Schmutzsauger mit Füllstandsmessung für Flüssigkeiten so weiterzubilden, dass das Füllstandsmessrohr nicht mehr von Schmutz beeinträchtigt wird.
- Die Erfindung löst die Aufgabe nach der technischen Lehre des Anspruches 1 in der Weise, dass der untere Bereich des Füllstandsmessrohres von einem luftdurchspülten Schutzrohr umgeben ist,
- Damit wird der Vorteil erreicht, dass der untere, möglicherweise im Schmutzbereich liegende Teil des Füllstandsmessrohres von einem Schutzrohr umgeben ist, das ständig von einem Luftstrom durchspült ist, so dass das Füllstandsmessrohr zuverlässig von Schmutz freigehalten wird.
- Die Erfindung sieht zwar ebenfalls vor, dass nach dem Arbeiten mit trockenem Staub dieser zunächst aus dem Schmutzbehälter entfernt werden muss, um nachfolgend mit Flüssigkeiten zu arbeiten und deren Stand im Schmutzbehälter messen.
- Die Erfindung stellt jedoch sicher, dass das Füllstandsmessrohr nicht mehr von Staubpartikel zugesetzt wird, weil dieses während des Arbeitens mit Staub stets aufgrund der Anordnung des luftumspülten Schutzrohres von Staubpartikeln freigehalten wird. Es besteht nicht mehr die Notwendigkeit, dass beim Übergang vom Staub- zum Flüssigkeitsbetrieb das Füllstandsmessrohr gereinigt werden muss. Damit ergibt sich eine betriebssichere und einfache Arbeit, weil die Füllstandsmessung für Flüssigkeiten nicht mehr von Staubpartikeln gestört wird, und eine Reinigung des Füllstandsmessrohres nicht mehr erforderlich ist.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass das Füllstandsmessrohr etwa über ein Drittel seiner in den Schmutzbehälter hineinragenden Länge von dem erfindungsgemäß, luftdurchströmten Schutzrohr umgeben ist.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist es im Übrigen vorgesehen, dass im oberen Bereich oberhalb des Schutzrohres eine Abweisscheibe angeordnet ist. Dadurch wird vermieden, dass von oben herabfallender Staub, welcher sich auf den luftführenden Bohrungen des Schutzrohres niederschlagen könnte, nicht in die luftführenden Bohrungen eindringt.
- Es hat sich herausgestellt, dass aufgrund der ohnedies im Schmutzbehälter vorhandenen turbulenten Luftströmung diese verwendet wird, um durch obere Bohrungen in den Mantelraum zwischen dem Innenumfang des Schutzrohres und dem Außenumfang des Füllstandsmessrohres einzudringen.
- Die Luftströmung dringt in den Mantelraum ein, durchströmt diesen in axialer Richtung mit turbulenten Wirbeln und tritt an der Unterseite des Schutzrohres wieder aus.
- Weil die Unterseite des Schutzrohres gegenüber der zugeordneten, zurückspringenden Öffnung des Füllstandsmessrohres in axialer Richtung verlängert ist, wird im Ergebnis diese Öffnung stets von Luftwirbeln im Mantelraum des Schutzrohres umspült, so dass mit Sicherheit verhindert wird, dass in das Füllstandsmessrohr Staub eindringt.
- Es handelt sich um eine selbsttätige Reinigung des Außenumfanges und der unteren stirnseitigen Bohrung des Füllstandsmessrohres durch das luftdurchströmte Schutzrohr.
- Es wird bevorzugt, wenn sich die vorher erwähnten Bohrungen im Zwischenraum unterhalb der Abweisscheibe und der Oberseite (Dachfläche) des Schutzrohres befinden, weil die Abweisscheibe dann verhindert, dass in die oberen, luftführenden Bohrungen in der Dachfläche des Schutzrohres entsprechender Staub eindringt.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Füllstandsmessrohr aus einem elastomeren Schlauch besteht, der z. B. aus einem Polyäthylen-Material besteht. Der Schlauch ist luftführend mit der einen Seite des Differenzdrucksensors verbunden, während die andere Seite in das Schutzrohr hineinragt.
- Es wird ferner bevorzugt, wenn auch das Material des Schutzrohres aus einem elastomeren Material besteht, wie z. B. Polyäthylen, EPDM oder dgl. Ein weichelastisches Material wird deshalb bevorzugt, weil es stabiler gegen den Einfluss von Staub ist, in dem Schmutzbehälter hin und her schwingen kann und durch diese Schwingbewegungen sich selbsttätig von Staub frei hält. Außerdem wird wegen der Elastizität dieses Materials eine Anlagerung von Staub vermieden, weil sich das Material selbsttätig zurückverformt und eine entsprechende harte Anlagerung von Staubnestern verhindert.
- Ein elastisches Material des Differenzdrucksensors und des zugehörigen Schutzrohres wird auch deshalb bevorzugt, weil beim Öffnen des Schmutzsaugers und Abnehmen des Oberteils die Füllstandsmesseinrichtung am Oberteil montiert bleibt. Das Oberteil kann dann leicht auf den Boden abgesetzt werden, wodurch sich beide Rohre der Füllstandsmessanordnung elastisch verbiegen und nicht beschädigt werden.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere Vorteile der Erfindung hervor.
- Es zeigt:
-
1 : schematisiert einen Schmutzsauger nach der Erfindung -
2 : schematisiert die Füllstandsmesseinrichtung nach der Erfindung - Gemäß
1 besteht der Schmutzsauger aus einem Schmutzbehälter1 , in dessen Mantelfläche ein Einlassfitting2 mündet, das einen im Innenraum des Schmutzbehälters1 eingesetzten Entsorgungssack6 durchsetzt. Die Einlassluft wird in Pfeilrichtung16 durch das Einlassfitting2 angesaugt und strömt in Pfeilrichtung15 in den Innenraum des Entsorgungssackes6 , wobei aus der schmutzbeladenen Luft Staub17 ausfällt, der sich im Bodenbereich des Entsorgungssackes6 niederschlägt. - Weiterhin ist es vorgesehen, dass der Entsorgungssack mindestens stellenweise, bevorzugt jedoch über seinen gesamten Bereich porös ausgebildet ist, um zu vermeiden, dass er sich unbeabsichtigt zusammen zieht.
- Er ist im Zwischenraum zwischen dem Rand
7 und dem Oberteil3 des Schmutzbehälters1 aufgenommen. - Es kann vorkommen, dass in diesen Bereich Leckluft eindringt, die in Pfeilrichtung
8 aufgrund der porösen Materialbeschaffenheit des Entsorgungssackes aus dem Zwischenraum9 in den Innenraum des Entsorgungssackes6 abströmt. - Im oberen Bereich des Schmutzbehälters
1 ist in an sich bekannter Weise ein Faltenfilter5 angeordnet, das luftschlüssig mit dem Ansaugende einer Turbine4 verbunden ist. Die Turbine4 saugt die Luft durch den Faltenfilter5 ab und entlässt diese in Pfeilrichtung14 in das Oberteil3 . - Erfindungsgemäß ist eine Füllstandsmessanordnung
10 für Flüssigkeiten im Schmutzbehälter1 angeordnet, die aus einem im Oberteil3 angeordneten Differenzdrucksensor11 besteht, der etwa bei Position12 vom Luftdruck im Schmutzbehälter1 beaufschlagt wird. Die andere Seite des Differenzdrucksensors11 ist luftschlüssig mit einem Messrohr19 verbunden, dessen unteres Ende bei Position13 mit dem Luftdruck im Schmutzbehälter1 beaufschlagt ist. - Wird der Schmutzbehälter
1 zunehmend mit Flüssigkeit gefüllt, steigt diese im Innenraum des Messrohres19 an. Der zwischen Position12 und13 entstehende Differenzdruck beaufschlagt den Differenzdrucksensor11 , so dass dieser den Füllstand im Schmutzbehälter1 anzeigt. - Bei der vorherigen Arbeit mit Staub bestand die Gefahr, dass der Staub
17 das Messrohr19 verstopft. Hier setzt die Erfindung ein, die nach2 vorsieht, dass mindestens das untere Drittel des Messrohres19 von einem luftdurchströmten Schutzrohr18 umgeben ist. - Das Schutzrohr
18 ist luftschlüssig am Außenumfang des Messrohres19 angeschlossen und weist eine abgeschrägte Dachfläche24 auf, in der zugeordnete luftführende Bohrungen33 angeordnet sind, die bevorzugt gleichmäßig am Umfang verteilt in der Dachfläche24 angeordnet sind. - Die im Schmutzbehälter
1 vorhandene, turbulente Luft strömt in Form eines Zirkulationsstromes27 in Pfeilrichtung26 durch den Mantelraum32 in das Schutzrohr18 ein. Das Schutzrohr22 wird dadurch von dem Zirkulationsstrom27 durchsetzt. Es ist im übrigen erkennbar, dass die untere Stirnseite20 des Messrohres19 um einen axialen Abstand21 hinter der unteren Stirnseite23 des Schutzrohres22 zurückversetzt angeordnet ist. Damit ist gewährleistet, dass der Zirkulationsstrom27 an der offenen Stirnseite20 des Messrohres19 vorbeiströmt und nicht in diesem Bereich abbricht. Die Stirnseite20 wird von Staubeinflüssen freigehalten. Sie wird vom Zirkulationsstrom27 freigeblasen. - Zur zentrischen Stabilisierung der Lage des Messrohres
19 im Schutzrohr18 sind radiale, abstandshaltende Stege34 vorgesehen, die das Messrohr19 im zentrischen Innenbereich des Schutzrohres18 halten. - Um zu vermeiden, dass Schmutzpartikel in die oberen Bohrungen
33 am Schutzrohr18 eintreten, ist eine Abweisscheibe25 mit dem Außenumfang des Messrohres19 verbunden. Ein sich dort möglicherweise absetzende Staubbeladung29 , rieselt in Pfeilrichtung28 herab. Damit wird vermieden, dass die Bohrungen33 mit Staub belastet werden. - Damit ist eine einwandfreie Messung des Füllstandes von Flüssigkeiten im Schmutzbehälter möglich, auch wenn vorher mit Staub gearbeitet wurde. Eine Reinigung der gesamten Füllstandsmessanordnung beim Übergang von der einen Betriebsweise auf die andere ist deshalb nicht mehr erforderlich.
-
- 1
- Schmutzbehälter
32 Mantelraum - 2
- Einlassfitting
33 Bohrungen - 3
- Oberteil
34 Stege - 4
- Turbine
- 5
- Faltenfilter
- 6
- Entsorgungssack
- 7
- Rand
- 8
- Pfeilrichtung
- 9
- Zwischenraum
- 10
- Füllstandsmessanordnung
- 11
- Differenzdrucksensor
- 12
- Position
- 13
- Position
- 14
- Pfeilrichtung
- 15
- Pfeilrichtung
- 16
- Pfeilrichtung
- 17
- Staub
- 18
- Schutzrohr
- 19
- Messrohr
- 20
- Stirnseite
- 21
- Abstand
- 22
- Schutzrohr
- 23
- Stirnseite
- 24
- Dachfläche
- 25
- Abweisscheibe
- 26
- Pfeilrichtung
- 27
- Zirkulationsstrom
- 28
- Pfeilrichtung
- 29
- Staubbeladung
- 30
- Innenraum
Claims (10)
- Schmutzsauger mit Füllstandsmessung für Flüssigkeiten im Schmutzbehälter (
1 ) mit einem Differenzdrucksensor (11 ) und einem daran angeschlossenen Füllstandsmessrohr (19 ), welches in den Innenraum des Schmutzbehälters bis in die Nähe des Bodens ragt, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens der untere Bereich des Füllstandsmessrohres (19 ) von einem luftdurchspülten Schutzrohr (22 ) umgeben ist. - Schmutzsauger mit Füllstandsmessung dadurch gekennzeichnet, dass sich die untere Mündung des Füllstandsmessrohres (
19 ) in axialer Richtung über die stirnseitige Öffnung (20 ) des Füllstandsmessrohres (19 ) hinaus erstreckt. - Schmutzsauger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllstandsmessrohr (
19 ) etwa über ein Drittel seiner in den Schmutzbehälter hineinragenden Länge von dem luftdurchströmten Schutzrohr (22 ) umgeben ist. - Schmutzsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllstandsmessrohr (
19 ) aus einem elastomeren Schlauch besteht. - Schmutzsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzrohr (
22 ) aus einem elastomeren Schlauch besteht. - Schmutzsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzrohr (
18 ) luftschlüssig am Außenumfang des Füllstandsmessrohres19 angeschlossen ist und obere luftführende Bohrungen (33 ) aufweist, so dass die im Schmutzbehälter (1 ) vorhandene, turbulente Luft als Zirkulationsstrom (27 ) durch den Mantelraum (32 ) in das Schutzrohr (18 ) einströmt. - Schmutzsauger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzrohr über eine abgeschrägte Dachfläche (
24 ) an das Füllstandsmessrohr (19 ) angeschlossen ist, wobei die luftführenden Bohrungen (33 ) in der Dachfläche (24 ) angeordnet sind. - Schmutzsauger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrungen (
33 ) am Umfang verteilt in der Dachfläche (24 ) angeordnet sind. - Schmutzsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zur zentrischen Stabilisierung der Lage des Messrohres (
19 ) im Schutzrohr (18 ) radiale, abstandshaltende Stege (34 ) angeordnet sind. - Schmutzsauger nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass am Messrohr (
19 ) eine Abweisscheibe (25 ) angeordnet ist, die das obere, geschlossene Ende des Schutzrohres (22 ) übergreift und die dort angeordneten Bohrungen (33 ) dachförmig abdeckt.
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