DE10312304A1 - Kraftffahrzeugschloß - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugschloß mit einer Schloßfalle (2) und einer Sperrklinkenanordnung (3), wobei die Schloßfalle (2) um eine Schwenkachse (4) verschwenkbar ist, wobei die Schloßfalle (2) in eine Offenstellung und in eine Hauptschließstellung sowie ggf. in eine Vorschließstellung bringbar ist, wobei die Sperrklinkenanordnung (3) in wenigstens eine Haltestellung und in eine Freigabestellung bringbar ist und wobei die in Haltestellung befindliche Sperrklinkenanordnung (3) die Schloßfalle (2) jedenfalls in der Hauptschließstellung hält. Es wird vorgeschlagen, daß die Sperrklinkenanordnung (3) eine Sperrklinkenkinematik (5) und ein verstellbares Blockierelement (6) aufweist, daß durch die Rückstellung der Schloßfalle (2) aus der Hauptschließstellung heraus in Richtung der Offenstellung die Sperrklinkenkinematik (5) verstellt wird und daß bei in Haltestellung befindlicher Sperrklinkenanordnung (3) das Blockierelement (6) die durch die Schloßfalle (2) bewirkbare Verstellung der Sperrklinkenkinematik (5) und damit die Rückstellung der Schloßfalle (2) blockiert.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugschloß mit einer Schloßfalle und einer Sperrklinkenanordnung gemäß Anspruch 1. Vorliegend sind unter dem Begriff Kraftfahrzeugschloß alle Arten von Tür-, Hauben- oder Klappenschlössern zusammengefaßt.
- Heutige Kraftfahrzeugschlösser sind in der Regel mit einer Schloßfalle und mit einer Sperrklinke ausgestattet, um eine kraftschlüssige Verbindung mit einem an der Kraftfahrzeugkarosserie angeordneten Schließkloben o. dgl. zu realisieren (
EP 0 589 158 A1 ). Die Schloßfalle ist dabei um eine Schwenkachse schwenkbar und jedenfalls in eine Hauptschließstellung bringbar. Die Sperrklinke ist hier hakenförmig ausgebildet und hält die Schloßfalle in der Hauptschließstellung, indem sie in eine entsprechende Ausformung – Hauptrast – an der Schloßfalle eingreift. Dieses Grundkonzept findet auch bei Kraftfahrzeugschlössern mit einem motorischen Öffnungsantrieb Anwendung, wie ebenfalls in derEP 0 589 158 A1 gezeigt ist. - Grundsätzlich stellt sich bei dem oben beschriebenen Kraftfahrzeugschloß das Problem, daß je nach Ausgestaltung von Schloßfalle und Sperrklinke das Ausheben der Sperrklinke und damit das Freigeben der Schloßfalle mit einer bestimmten Mindestkraft und einer bestimmten Mindestarbeit verbunden ist, die im wesentlichen durch die Reibkraft zwischen der Schloßfalle und der Sperrklinke während des Aushebens der Sperrklinke bestimmt wird. Neben dem Reibkoeffizienten ist für die Reibarbeit die von der Schloßfalle auf die Sperrklinke wirkende Rückstellkraft sowie der zum Ausheben der Sperrklinke erforderliche Verstellweg maßgebend.
- Unter Beibehaltung des beschriebenen Grundkonzepts ist eine Reduzierung der Reibkraft bzw. der Reibarbeit nur beschränkt möglich, ohne die Betriebssicherheit des Kraftfahrzeugschlosses zu gefährden. Dies führt dazu, daß es bei einem mechanisch betätigbaren Kraftfahrzeugschloß ggf. zu Komforteinbußen wegen hoher Betätigungskräfte kommt. Wenn das Kraftfahrzeugschloß mit einem motorischen Öffnungsantrieb ausgestattet ist, dann ist dieser Öffnungsantrieb entsprechend für hohe Kräfte bzw. Leistungen auszulegen. Dies führt zu hohen Platzanforderungen sowie zu hohen Kosten.
- Einen Ansatz zur Reduzierung der zum Ausheben der Sperrklinke erforderlichen Kraft zeigt das bekannte Kraftfahrzeugschloß (
EP 0 406 777 B1 ), von dem die vorliegende Erfindung ausgeht. Hier ist eine Sperrklinkenanordnung vorgesehen, die wie die oben beschriebene Sperrklinke in Eingriff mit der Schloßfalle bringbar ist, um die Schloßfalle in der Hauptschließstellung zu halten. Dabei besteht die Sperrklinkenanordnung aus einem ersten Hebel, an den ein zweiter Hebel schwenkbar angelenkt ist. Der zum Halten der Schloßfalle notwendige Eingriff zwischen der Sperrklinkenanordnung einerseits und der Schloßfalle anderseits erfolgt über den zweiten Hebel. Zur Freigabe der Schloßfalle wird der erste Hebel verschwenkt, was zu einem Verschwenken des zweiten Hebels relativ zum ersten Hebel führt. Gleichzeitig rollt der zweite Hebel gewissermaßen auf der Schloßfalle ab, bis ein instabiler Zustand entsteht und die Schloßfalle in ihre Offenstellung schwenkt. Reibarbeit kann durch das Verschwenken des zweiten Hebels bei der Freigabe der Schloßfalle weitgehend vermieden werden. - Problematisch ist bei dem oben genannten Kraftfahrzeugschloß allerdings die Tatsache, daß die Betriebssicherheit bei in Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle nicht hinreichend gewährleistbar ist. Bei hohen äußeren Beschleunigungen kann es sein, daß sich der zweite Hebel verschwenkt und zu einer ungewünschten Freigabe der Schloßfalle führt. Um eine hohe Betriebssicherheit zu erreichen, wäre eine hohe Vorspannung des zweiten Hebels gegen den ersten Hebel erforderlich, was wiederum zu einer hohen zur Freigabe der Schloßfalle erforderlichen Kraft führt.
- Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, das bekannte Kraftfahrzeugschloß derart auszugestalten und weiterzubilden, daß bei hoher Betriebssicherheit die für Freigabe der Schloßfalle aufzubringende Kraft bzw. Arbeit auf ein Minimum reduziert wird.
- Das vorliegende Problem wird bei einem Kraftfahrzeugschloß mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
- Wesentlich ist zunächst, daß die Rückstellung der Schloßfalle aus der Hauptschließstellung heraus in Richtung der Offenstellung die Verstellung einer Sperrklinkenkinematik der Sperrklinkenanordnung bewirkt. Bei in Haltestellung befindlicher Sperrklinkenanordnung blockiert ein verstellbares Blockierelement der Sperrklinkenanordnung die durch die Schloßfalle bewirkbare Verstellung der Sperrklinkenkinematik und damit die Rückstellung der Schloßfalle.
- Der Begriff "Sperrklinkenkinematik" ist vorliegend umfassend als ein beliebiger Mechanismus zu verstehen, der zwischen die Schloßfalle und das Blockierelement geschaltet ist. Bei entsprechender Auslegung der Sperrklinkenkinematik läßt sich damit die zur Freigabe der Schloßfalle notwendige Kraft, nämlich die Kraft zur Verstellung des Blockierelements, reduzieren.
- Für ein mechanisch betätigbares Kraftfahrzeugschloß ergibt sich daraus der Vorteil, daß die für die Freigabe der Schloßfalle notwendigen Betätigungskräfte gering sind und die Hebelketten von der Sperrklinkenanordnung, insbesondere vom verstellbaren Blockierelement, bis zu einem Außenbetätigungshebel bzw. bis zu einem Innenbetätigungshebel vergleichsweise schwach ausgelegt werden können. Durch die geringen Betätigungskräfte lassen sich hier auch Kunststoffmaterialien vorteilhaft einsetzen. Dies betrifft auch Verbindungselemente wie Seilzüge oder Stangen zu einem Türaußengriff oder zu einen Türinnengriff sowie den Türaußengriff oder den Türinnengriff selbst.
- Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, die genannte Lehre der Erfindung auszugestalten und weiterzubilden. Dazu darf auf die Unteransprüche verwiesen werden.
- Mit der Ausgestaltung der Sperrklinkenkinematik als Untersetzungsgetriebe gemäß Anspruch 2 läßt sich die vom Blockierelement aufzubringende Blockierkraft auf einfache Weise reduzieren. Durch die geringe Blockierkraft ist auch eine nur geringe Überdeckung zwischen dem Blockierelement und dem jeweiligen zu blockierenden Element der Sperrklinkenkinematik notwendig. Durch die resultierende Reduzierung des Verstellwegs des Blockierelements kann die für die Freigabe der Schloßfalle aufzubringende Arbeit weiter reduziert werden.
- Besonders vorteilhaft ist die erfindungsgemäße Lösung für ein Kraftfahrzeugschloß mit einem motorischen Öffnungsantrieb gemäß Anspruch 3. Durch die Reduzierung der für die Freigabe der Schloßfalle aufzubringende Kraft bzw. Arbeit ist hier ein Antrieb mit nur geringer Leistung und entsprechend mit geringen Betätigungsströmen erforderlich. Ferner ist es nunmehr bei elektrischer Betätigung möglich, die Betätigungszeiten auch bei Antrieben mit geringer Leistung zu reduzieren.
- Ferner ist es bei der oben genannten elektrischen Betätigung nun ohne weiteres möglich, die motorische Freigabe der Schloßfalle sowohl im Normalbetrieb bei geringen Dichtungsgegendrücken sowie im Notbetrieb bei hohen Türgegenkräften (Crashfall) zu gewährleisten, da die für die Freigabe der Schloßfalle aufzubringende Kraft bei entsprechender Auslegung der Sperrklinkenkinematik enzsprechend reduzierbar ist.
- Die besonders bevorzugte Ausgestaltung gemäß Anspruch 6 führt dazu, daß die Schloßfalle mit dem Zwischenhebel und dem Übertragungshebel ein Viergelenk bilden, mit dem weitgehend beliebige Untersetzungsverhältnisse, die gemäß Anspruch 7 in Abhängigkeit von der Stellung der Schloßfalle veränderbar sein können, mit geringem konstruktiven Aufwand einstellbar sind. Mit dieser einfachen Einstellbarkeit der Untersetzung, insbesondere mit der veränderbaren Untersetzung in Abhängigkeit von der Stellung der Schloßfalle, läßt sich die Sperrklinkenanordnung optimal auf den jeweiligen Anwendungsfall anpassen.
- Durch die schwenkbare Anlenkung des Zwischenhebels an die Schloßfalle entfällt die Notwendigkeit des direkten blockierenden Eingriffs zwischen der Sperrklinkenanordnung und der Schloßfalle. Dadurch ergibt sich eine bessere Zerreißfestigkeit des Kraftfahrzeugschlosses insbesondere in Richtung der Fahrzeuglängsachse, wenn hohe Kräfte senkrecht zur Flachseite der Schloßfalle wirken. Durch die schwenkbare Anlenkung des Zwischenhebels an die Schloßfalle ist ein Vorbeirutschen der Schloßfalle am Blockierelement weitgehend ausgeschlossen. Grundsätzlich gilt diese Überlegung auch im Hinblick auf die Zerreißfestigkeit des Kraftfahrzeugschlosses quer zur Fahrzeuglängsachse.
- Ferner kann dadurch, daß der Zwischenhebel schwenkbar an der Schloßfalle angelenkt ist, die Oberfläche der Schloßfalle weitgehend beliebig gestaltet sein. Eine besonders harte Oberfläche der Schloßfalle ist nicht erforderlich.
- Dies führt zur Möglichkeit der Ausgestaltung der Oberfläche der Schloßfalle im Hinblick auf eine optimale Zeneißfestigkeit sowie zu geringen Kosten.
- Es darf darauf hingewiesen werden, daß in allen Ausführungsbeispielen durch die erfindungsgemäße Lösung eine Gewichtsreduzierung möglich ist, sei es, daß leichtere Kunststoffwerkstoffe verwendbar sind, sei es, daß bestimmte Komponenten weniger "massiv" auszulegen sind oder sei es, daß kleinere Antriebe verwendbar sind.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
-
1 ein Kraftfahrzeugschloß mit einer Schloßfalle und einer Spenklinkenanordnung in Hauptschließstellung, -
2 das Kraftfahrzeugschloß gemäß1 in Vorschließstellung, -
3 das Kraftfahrzeugschloß gemäß1 in Offenstellung, -
4 das Kraftfahrzeugschloß gemäß1 in Überhubstellung (gestrichelte Darstellung) und -
5 ein weiteres Kraftfahrzeugschloß mit Schloßfalle und Spenklinkenanordnung in schematischer Darstellung. - Die
1 bis4 zeigen ausschnittsweise ein Kraftfahrzeugschloß mit einer einen Schließkloben1 haltenden Schloßfalle2 und einer Spenklinkenanordnung3 . Die Schloßfalle2 ist um eine Schwenkachse4 verschwenkbar und läßt sich in die in3 dargestellte Offenstellung sowie in die in1 dargestellte Hauptschließstellung bringen. Für die Begrenzung der Schwenkbewegung der Schloßfalle2 beim Schließvorgang ist ferner ein ortsfester Anschlag2a vorgesehen. Bei Seitentürschlössern ist es vorzugsweise vorgesehen, daß die Schloßfalle2 zusätzlich in eine Vorschließstellung bringbar ist (2 ). Die Spenklinkenanordnung3 ist in eine in1 und in2 dargestellte Haltestellung sowie in eine in3 dargestellte Freigabestellung bringbar. Die in der Haltestellung befindliche Spenklinkenanordnung3 hält die Schloßfalle2 in der Hauptschließstellung und, soweit vorgesehen, in der Vorschließ stellung. Dabei kann es sein, daß die Spenklinkenanordnung3 zum Halten der Schloßfalle2 in der Hauptschließstellung in eine erste Haltestellung bringbar ist und zum Halten der Schloßfalle2 in der Vorschließstellung in eine zweite Haltestellung bringbar ist. Es kann aber auch sein, daß nur eine einzige Haltestellung vorgesehen ist. - Wesentlich ist, daß die Spenklinkenanordnung
3 eine Spenklinkenkinematik5 und ein verstellbares Blockierelement6 aufweist. Durch eine Kopplung zwischen der Schloßfalle2 und der Sperrklinkenkinematik5 bewirkt die Rückstellung der Schloßfalle2 aus der in1 dargestellten Hauptschließstellung heraus in Richtung der in3 dargestellten Offenstellung eine entsprechende Verstellung der Sperrklinkenkinematik5 . Wenn sich die Spenklinkenanordnung3 , wie in1 dargestellt, in der Haltestellung befindet, so blockiert das Blockierelement6 die durch die Schloßfalle2 bewirkbare Verstellung der Spenklinkenkinematik5 und damit die Rückstellung der Schloßfalle2 . Die Vorteile einer derartigen Ausgestaltung der Spenklinkenanordnung3 wurden im allgemeinen Teil der Beschreibung bereits erläutert. - In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist die Spenklinkenkinematik
5 als Untersetzungsgetriebe ausgestaltet, so daß die vom Blockierelement6 zur Blockierung der Schloßfalle2 aufzubringende Blockierkraft entsprechend der Auslegung des Untersetzungsgetriebes reduziert ist. Mit dem Begriff "Untersetzungsgetriebe" ist vorliegend gemeint, daß der Betrag der von der Schloßfalle2 auf die Spenklinkenkinematik5 wirkende Rückstellkraft größer ist als die resultierende von der Spenklinkenkinematik5 auf das Blockierelement6 wirkende Kraft. - Es wurde ebenfalls im allgemeinen Teil der Beschreibung erläutert, daß die Ausgestaltung des Kraftfahrzeugschlosses mit einem motorischen Öffnungsantrieb in Verbindung mit der beschriebenen Spenklinkenanordnung
3 besonders vorteilhaft ist. Dabei ist die Freigabe der Schloßfalle2 dadurch auslösbar, daß ein nicht weiter dargestellter Öffnungsantrieb eine Verstellung des Blockierelements6 von der blockierenden Stellung in die in1 gestrichelt dargestellte, nicht blockierende Stellung bewirkt. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Öffnungsantrieb um einen Elektromotor. - Im dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die Sperrklinkenkinematik
5 einen um eine Schwenkachse7 schwenkbaren Übertragungshebel8 auf. Durch die Rückstellung der Schloßfalle2 aus der Hauptschließstellung heraus in Richtung der Offenstellung, in1 rechtsherum, ist der Übertragungshebel8 , in1 rechtsherum, verstellbar. Bei in Haltestellung befindlicher Sperrklinkenanordnung3 blockiert das Blockierelement6 den Übertragungshebel8 , so daß im Ergebnis auch die Rückstellung der Schloßfalle2 blockiert wird. - Eine besonders einfache, mit wenigen Bauteilen realisierbare Ausgestaltung des oben genannten Prinzips zeigt
5 in schematischer Darstellung. Der Übertragungshebel8 ist hier einerseits mit dem Blockierelement6 und andererseits mit der Schloßfalle2 in Eingriff bringbar.5 zeigt die Schloßfalle2 in Hauptschließstellung und die Sperrklinkenanordnung3 in Haltestellung. - Wird nun das Blockierelement
6 in5 nach rechts verschwenkt, so wird die Schloßfalle2 freigegeben. Die Rückstellung der Schloßfälle2 aus der in5 dargestellten Hauptschließstellung in5 rechtsherum bewirkt dann ein Verschwenken des Übertragungshebels8 in5 linksherum gegen der Vorspannung der Feder8b . Durch die an der Schloßfalle2 angeordnete Führungsfläche9 wird der Übertragungshebel8 in der ausgelenkten Stellung gehalten. Durch eine weitere Führungsfläche10 wird das Blockierelement6 ebenfalls in der ausgelenkten Stellung gehalten. Bei der anschließenden Verstellung der Schloßfalle2 aus der Offenstellung heraus in die Hauptschließstellung kommt das Blockierelement6 wieder in blockierenden Eingriff mit dem Übertragungshebel8 und hält damit die Schloßfalle2 in der dargestellten Hauptschließstellung. Besonders vorteilhaft ist hier die Tatsache, daß der Übertragungshebel8 , der Teil der Sperrklinkenkinematik3 ist, als Untersetzungsgetriebe ausgebildet ist, da die Schwenkachse7 des Übertragungshebels8 nicht mittig, sondern versetzt am Übertragungshebel8 angeordnet ist. - Es darf darauf hingewiesen werden, daß die Blockierung des Übertragungshebels
8 durch das Blockierelement6 vorzugsweise in nur einer Schwenkrichtung des Übertragungshebels8 vorgesehen ist. In bestimmten Anwendungsfällen kann es aber auch vorteilhaft sein, daß die Blockierung durch das Blockierelement6 ein Verschwenken des Übertragungshebels8 in beiden Schwenkrichtungen verhindert. - Bei dem in den
1 bis4 dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel ist es vorgesehen, daß der Übertragungshebel8 mit der Schloßfalle2 bewegungsgekoppelt ist. Hiermit ist eine Zwangskopplung zwischen dem Übertragungshebel8 und der Schloßfalle2 gemeint, die dazu führt, daß eine Verstellung der Schloßfalle2 grundsätzlich zu einer entsprechenden Verstellung des Übertragungshebels8 führt. - In bevorzugter Ausgestaltung ist zur oben genannten Bewegungskopplung ein Zwischenhebel
11 zwischen dem Übertragungshebel8 und der Schloßfalle2 angeordnet, der an der Schloßfalle2 einerseits und am Übertragungshebel8 andererseits schwenkbar angelenkt ist. Der Anlenkpunkt12 an der Schloßfalle2 ist bezüglich der Schwenkachse4 der Schloßfalle2 exzentrisch, also von der Schwenkachse4 beabstandet, angeordnet. Entsprechend ist der Anlenkpunkt13 am Übertragungshebel8 bezüglich der Schwenkachse7 des Übertragungshebels8 exzentrisch angeordnet. - Durch die oben beschriebene Kopplung zwischen Schloßfalle
2 , Zwischenhebel11 und Übertragungshebel8 ergibt sich ein Viergelenkgetriebe, durch das sich die jeweils gewünschte Untersetzung der Sperrklinkenkinematik5 mit geringem konstruktiven Aufwand einstellen läßt. Besonders vorteilhaft ist die Tatsache, daß sich die Untersetzung eines derartigen Viergelenkgetriebes je nach Stellung beispielsweise des Übertragungshebels8 ändert. - Besonders anwendungsgerecht ist es, wenn die Untersetzung bei in Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle
2 besonders hoch ist und wenn die Übersetzung bei in Vorschließstellung befindlicher Schloßfalle2 entsprechend niedriger ist. Dies ist insofern anwendungsgerecht, als die bei in der Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle2 auftretenden Haltekräfte weitaus höher sind als bei in der Vorschließstellung befindlicher Schloßfalle2 . Der Grad der Untersetzung bei in der Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle2 ist vorzugsweise bis zu achtmal größer als der Grad der Untersetzung bei in der Vorschließstellung befindlicher Schloßfalle2 . Insgesamt führt die variable Untersetzung des Viergelenks zu einer optimalen Nutzung des im Kraftfahrzeugschloß vorhandenen Bauraums. - Besonders vorteilhaft für die Betriebssicherheit des Kraftfahrzeugschlosses ist es, wenn bei in Hauptschließstellung und, falls vorgesehen, in Vorschließstellung befindlicher Schloßfalle
2 die von der Schloßfalle2 über den Zwischenhebel11 auf den Übertragungshebel8 wirkende Kraft ein Drehmoment am Übertragungshebel8 bezüglich dessen Schwenkachse7 bewirkt, das dem durch die Blockierkraft des Blockierelements6 bewirkbaren Drehmoment entgegenwirkt. In der Darstellung gemäß1 läßt sich erkennen, daß bei einer Kraftwirkung vom Schließkloben1 auf die Schloßfalle2 in1 nach unten (beispielsweise bei einer Zugkraft auf eine geschlossene Seitentür) eine entsprechende Kraft von der Schloßfalle2 über den Zwischenhebel11 auf den Übertragungshebel8 geleitet wird. Die Kraftwirkungslinie14 dieser Kraft läuft durch die beiden Anlenkpunkte12 ,13 . Dadurch, daß die Kraftwirkungslinie14 in1 rechts an der Schwenkachse7 des Übertragungshebels8 vorbeiläuft, wird ein Drehmoment am Übertragungshebel8 in1 rechtsherum erzeugt. Dieses Drehmoment wirkt dem durch die Blockierkraft des Blockierelements6 bewirkten Drehmoment entgegen.1 macht dabei deutlich, daß die Untersetzung desto größer wird, je näher die Kraftwirkungslinie14 zu der Schwenkachse7 verläuft. Man wird die beiden obigen Ziele im Sinne eines optimalen Kompromisses durch eine geeignete Beabstandung der Kraftwirkungslinie14 zur Schwenkachse7 miteinander verbinden. - Dadurch, daß bei in Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle
2 in der Regel eine Zugkraft vom Schließkloben1 auf die Schloßfalle2 wirkt (Dichtungsgegendrücke), entsteht in der Regel das oben genannte Drehmoment auf den Übertragungshebel8 . Dies führt dazu, daß bei in Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle2 der Überragungshebel8 grundsätzlich in der in1 dargestellten Stellung steht, die durch das in der blockierenden Stellung stehende Blockierelement6 definiert ist. - Um bei der Freigabe der Schloßfalle
2 eine sichere Rückstellung der Schloßfalle2 aus der Hauptschließstellung heraus in die Offenstellung gewährleisten zu können, ist es in bevorzugter Ausgestaltung vorgesehen, daß der Übertragungshebel8 vorgespannt ist und daß die Vorspannung des Übertragungshebels8 dem durch die Blockierkraft des Blockierelements6 bewirkbaren Drehmoment entgegenwirkt. Grundsätzlich kann diese Vorspannung auch an anderen Komponenten der Sperrklinkenkinematik5 vorgesehen werden. Im Hinblick auf die im dargestellten Ausführungsbeispiel herrschenden Hebel verhältnisse ist es allerdings besonders vorteilhaft, wenn der Übertragungshebel8 wie beschrieben vorgespannt ist. Die Richtung dieser Vorspannung ist in den1 bis4 durch den Pfeil15 dargestellt. - Um die oben genannte Blockierkraft vom Blockierelement
6 auf den Übertragungshebel8 übertragen zu können, weist der Übertragungshebel8 in bevorzugter Ausgestaltung eine Hauptrast16 und eine Vorrast16a auf. Wie oben bereits erläutert wurde, kann auf eine Vorrast16a je nach Anwendungsfall ggf. verzichtet werden. Das Blockierelement6 ist über die Hauptrast16 , und, falls vorhanden, die Vorrast16a in blockierenden Eingriff mit dem Übertragungshebel8 bringbar. Dies ist in den1 und2 für die Hauptschließstellung und die Vorschließstellung der Schloßfalle2 dargestellt. - Das Blockierelement
6 ist in bevorzugter Ausgestaltung nach Art einer Sperrklinke um eine Schwenkachse17 schwenkbar. Es ist ferner ein Anschlag6a vorgesehen, an dem das Blockierelement6 in der blockierenden Stellung anliegt und gegen den die Vorspannung einer am Blockierelement6 angreifenden Feder6b wirkt. Bei in Haltestellung befindlicher Sperrklinkenanordnung3 steht das Blockierelement6 , wie oben beschrieben, in blockierendem Eingriff mit dem Übertragungshebel8 . Eine derartige Ausgestaltung des Blockierelements8 nach Art einer Sperrklinke führt zu einer konstruktiv besonders einfachen Realisierung. - In besonders bevorzugter Ausgestaltung weist die Anlenkung des Zwischenhebels
11 an der Schloßfalle2 einen Freilauf auf. Dadurch ist es möglich, daß eine Verstellung der Schloßfalle2 aus der Hauptschließstellung heraus in eine von der Offenstellung aus gesehen jenseits der Hauptschließstellung liegende Überhubstellung möglich ist, ohne notwendigerweise eine Verstellung des Übertragungshebels8 nach sich zu ziehen. Diese Überhubstellung der Schloßfalle2 ist in4 gestrichelt dargestellt. Die Überhubstellung der Schloßfalle2 wird kurzzeitig dann eingenommen, wenn beispielsweise die Seitentür eines Kraftfahrzeugs zugeschlagen wird. Der Übertragungshebel8 wird währenddessen gegen den Anschlag8a in seine Überhubstellung gedrückt, so daß das Blockierelement6 in die blockierende Stellung einfallen kann. - Der oben genannte Freilauf ist dadurch realisiert, daß die Schloßfalle
2 ein Langloch18 und der Zwischenhebel11 einen im Langloch18 angeordneten Zapfen19 aufweist. Bei der Verstellung der Schloßfalle2 von der Hauptschließstellung in die Überhubstellung läuft der Zapfen19 im Langloch18 , wie in4 dargestellt. Grundsätzlich kann es auch vorgesehen werden, daß die Schloßfalle2 einen Zapfen und entsprechend der Zwischenhebel11 ein Langloch aufweist. - Um eine hinreichende Kopplung zwischen Schloßfalle
2 und Spenklinkenkinematik5 insbesondere für die Rückstellung der Schloßfalle2 aus der Hauptschließstellung in die Offenstellung sowie die oben bereits beschriebene Fixierung des Übertragungshebels8 am Anschlag8a beim Überhub der Schloßfalle2 zu gewährleisten, und um ferner ein unkontrolliertes Laufen des Zapfens19 im Langloch18 zu vermeiden, ist der Zwischenhebel11 gegen die Schloßfalle2 derart vorgespannt, daß die Schloßfalle2 nur gegen die Vorspannung in die Überhubstellung bringbar ist. Diese Vorspannung läßt sich durch eine Vorspannfeder20 realisieren, wie in1 dargestellt. - Mit der erfindungsgemäßen Lösung lassen sich auch Vorteile im Hinblick auf den Diebstahlschutz erreichen. Eine bevorzugte Ausgestaltung sieht vor, daß das Kraftfahrzeugschloß einen Einlaufschlitz
20 aufweist und daß das Blockierelement6 zum Diebstahlschutz derart im Kraftfahrzeugschloß angeordnet ist, daß das Blockierelement6 vom Einlaufschlitz20 aus nicht oder nur schwer erreichbar ist. Hiermit ist gemeint, daß durch das Zwischenschalten der Spenklinkenkinematik5 nunmehr die Möglichkeit besteht, das Blockierelement6 dort im Kraftfahrzeugschloß anzuordnen, wo es vor unberechtigten Eingriffen vom Einlaufschlitz21 aus geschützt ist. - Ferner bietet die erfindungsgemäße Lösung auch eine besonders kompakte Realisierung einer Schließhilfe. Nach dieser Ausgestaltung ist ein nicht weiter dargestellter Schließhilfsantrieb vorgesehen, der mit dem Übertragungshebel
8 gekoppelt ist. Die Schloßfalle2 ist dann mittels des Schließhilfsantriebs über den Übertragungshebel8 in die Hauptschließstellung verstellbar. Die notwendige Voraussetzung hierfür ist die oben erläuterte Bewegungskopplung zwischen dem Übertragungshebel8 und der Schloßfalle2 .
Claims (15)
- Kraftfahrzeugschloß mit einer Schloßfalle (
2 ) und einer Sperrklinkenanordnung (3 ), wobei die Schloßfalle (2 ) um eine Schwenkachse (4 ) verschwenkbar ist, wobei die Schloßfalle (2 ) in eine Offenstellung und in eine Hauptschließstellung sowie ggf. in eine Vorschließstellung bringbar ist, wobei die Sperrklinkenanordnung (3 ) in wenigstens eine Haltestellung und in eine Freigabestellung bringbar ist und wobei die in Haltestellung befindliche Sperrklinkenanordnung (3 ) die Schloßfalle (2 ) jedenfalls in der Hauptschließstellung hält, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinkenanordnung (3 ) eine Sperrklinkenkinematik (5 ) und ein verstellbares Blockierelement (6 ) aufweist, daß durch die Rückstellung der Schloßfalle (2 ) aus der Hauptschließstellung heraus in Richtung der Offenstellung die Sperrklinkenkinematik (5 ) verstellt wird und daß bei in Haltestellung befindlicher Sperrklinkenanordnung (3 ) das Blockierelement (6 ) die durch die Schloßfalle (2 ) bewirkbare Verstellung der Sperrklinkenkinematik (5 ) und damit die Rückstellung der Schloßfalle (2 ) blockiert. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinkenkinematik (
5 ) ein Untersetzungsgetriebe ist und daß dadurch die vom Blockierelement (6 ) zur Blockierung der Schloßfalle (2 ) aufzubringende Blockierkraft entsprechend der Auslegung des Untersetzungsgetriebes reduziert ist. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kraftfahrzeugschloß einen motorischen Öffnungsantrieb, insbesondere einen Elektromotor, aufweist und daß die Freigabe der Schloßfalle (
2 ) motorisch auslösbar ist. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinkenkinematik (
5 ) einen um eine Schwenkachse (7 ) schwenkbaren Übertragungshebel (8 ) aufweist, daß durch das Verschwenken der Schloßfalle (2 ) aus der Hauptschließstellung heraus in Richtung der Offenstellung der Übertragungshebel (8 ) verstellbar ist und daß bei in Haltestellung befindlicher Sperrklinkenanordnung (3 ) das Blockierelement (6 ) den Übertragungshebel (8 ) blockiert. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Übertragungshebel (
8 ) mit der Schloßfalle (2 ) bewegungsgekoppelt ist. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bewegungskopplung ein Zwischenhebel (
11 ) zwischen dem Übertragungshebel (8 ) und der Schloßfalle (2 ) angeordnet ist und daß der Zwischenhebel (11 ) an der Schloßfalle (2 ) einerseits und am Übertragungshebel (8 ) andererseits schwenkbar und bezüglich der jeweiligen Schwenkachse (4 ,7 ) exzentrisch angelenkt ist. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 2 und ggf. nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Grad der Untersetzung der Sperrklinkenkinematik (
5 ) bei in der Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle (2 ) höher ist als bei in der Vorschließstellung befindlicher Schloßfalle (2 ). - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 6 und ggf. nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei in Hauptschließstellung und ggf. in Vorschließstellung befindlicher Schloßfalle (
2 ) die von der Schloßfalle (2 ) über den Zwischenhebel (11 ) auf den Übertragungshebel (8 ) wirkende Kraft ein Drehmoment am Übertragungshebel (8 ) bezüglich dessen Schwenkachse (7 ) bewirkt und daß dieses Drehmoment dem durch die Blockierkraft des Blockierelements (6 ) bewirkbaren Drehmoment entgegenwirkt. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 4 und ggf. nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Übertragungshebel (
8 ) vorgespannt ist und daß die Vorspannung des Übertragungshebels (8 ) dem durch die Blockierkraft des Blockierelements (6 ) bewirkbaren Drehmoment entgegenwirkt. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 4 und ggf. nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Übertragungshebel (
8 ) eine Hauptrast (16 ) und ggf. eine Vorrast (16a ) aufweist und daß das Blockierelement (6 ) über die Hauptrast (16 ) und ggf. die Vorrast (16a ) in blockierenden Eingriff mit dem Übertragungshebel (8 ) bringbar ist. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 4 und ggf. nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Blockierelement (
6 ) nach Art einer Sperrklinke um eine Schwenkachse (17 ) schwenkbar ist und bei in Haltestellung befindlicher Sperrklinkenanordnung (3 ) in blockierendem Eingriff mit dem Übertragungshebel (8 ) steht. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 6 und ggf. nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlenkung des Zwischenhebels (
11 ) an der Schloßfalle (2 ) einen Freilauf aufweist und daß damit eine Verstellung der Schloßfalle (2 ) aus der Hauptschließstellung heraus in eine von der Offenstellung aus gesehen jenseits der Hauptschließstellung liegende Überhubstellung ohne eine Verstellung des Übertragungshebels (8 ) möglich ist. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenhebel (
11 ) gegen die Schloßfalle (2 ) derart vorgespannt ist, daß die Schloßfalle (2 ) gegen die Vorspannung in die Überhubstellung bringbar ist. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kraftfahrzeugschloß einen Einlaufschlitz (
21 ) aufweist und daß das Blockierelement (6 ) zum Diebstahlschutz derart im Kraftfahrzeugschloß angeordnet ist, daß das Blockierelement (6 ) vom Einlaufschlitz (21 ) aus nicht oder nur schwer erreichbar ist. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 5 und ggf. nach einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schließhilfsantrieb vorgesehen ist, daß der Schließhilfsantrieb mit dem Übertragungshebel (
8 ) gekoppelt ist und daß die Schloßfalle (2 ) mittels des Schließhilfsantriebs über den Übertragungshebel (8 ) in die Hauptschließstellung verstellbar ist.
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