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DE10310916A1 - Verschluss für Türen oder Klappen - Google Patents

Verschluss für Türen oder Klappen Download PDF

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DE10310916A1
DE10310916A1 DE2003110916 DE10310916A DE10310916A1 DE 10310916 A1 DE10310916 A1 DE 10310916A1 DE 2003110916 DE2003110916 DE 2003110916 DE 10310916 A DE10310916 A DE 10310916A DE 10310916 A1 DE10310916 A1 DE 10310916A1
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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05B77/04Preventing unwanted lock actuation, e.g. unlatching, at the moment of collision

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Verschluss (V) mit einer ein Schließglied (11) einfangenden Gabeldrehfalle (2) und einer mit der Gabeldrehfalle (2) in Schließstellung verrasteten Sperrklinke (5), insbesondere für Kraftfahrzeuge, bspw. für Türen, Klappen oder Lehnen, wobei in der Schließstellung die Gabeldrehfalle (2) und die Sperrklinke (5) durch in Drehrichtung der Gabeldrehfalle (2) aneinander anliegenden, jeweils an zugewandten Randkanten ausgebildeten Anlageflächen gehalten werden. Um den gattungsgemäßen Verschluss in baulich einfacher Weise gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden, wird vorgeschlagen, dass im Bereich der Anlageflächen der Gabeldrehfalle (2) und/oder der Sperrklinke (5) gegenüber umgebenden Bereichen der Randkante eine Verbreiterung (12) und (13) der Anlagefläche in Dickenrichtung ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Verschluss mit einer ein Schließglied einfangenden Gabeldrehfalle und einer mit der Gabeldrehfalle in Schließstellung verrasteten Sperrklinke, insbesondere für Kraftfahrzeuge, bspw. für Türen, Klappen oder Lehnen, wobei in der Schließstellung die Gabeldrehfalle und die Sperrklinke durch in Drehrichtung der Gabeldrehfalle aneinander anliegenden, jeweils an zugewandten Randkanten ausgebildeten Anlageflächen gehalten werden.
  • Aus dem Stand der Technik ist das Patent DE 38 39 568 C3 bekannt. Das dortige Patent beschreibt einen Verschluss für Türen oder Klappen, insbesondere für Kraftfahrzeuge. Dort ist vorgesehen, dass in einer Schließstellung des Verschlusses eine Gabeldrehfalle mit einer Sperrklinke über eine Schlitz-/Zapfenverbindung in Formschlusseingriff steht, um bei Querkraftbeaufschlagung des Verschlusses in Richtung der Lagerachse der Gabeldrehfalle bzw. der Sperrklinke die Raststellung derselben zueinander weiterhin zu gewährleisten.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den gattungsgemäßen Verschluss in baulich einfacher Weise gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden.
  • Gelöst wird die Aufgabe dadurch, dass im Bereich der Anlageflächen der Gabeldrehfalle und/oder der Sperrklinke gegenüber umgebenden Bereichen der Randkante eine Verbreiterung der Anlagefläche in Dickenrichtung ausgebildet ist. Zufolge derartiger Ausgestaltung ist auch bei einer Querkraftbeaufschlagung des Verschlusses in Richtung der Lagerachse der Gabeldrehfalle und/oder der Sperrklinke bei einfachem Aufbau die Raststellung von Gabeldrehfalle und Sperrklinke weiterhin gegeben. Auch erweist es sich als vorteilhaft, dass durch die vorgesehenen Anlageflächen-Verbreiterungen die Schwenkbeweglichkeit der beiden korrespondieren, bevorzugt als Flächenbaustanzteile ausgebildeten Schließteile gewährleistet ist. Darüber hinaus er laubt die Ausgestaltung der Verbreiterung der Anlagefläche der Gabeldrehfalle und/oder der Sperrklinke eine gegenüber dem Stand der Technik toleranzunabhängigere Bauweise. Ferner ist es möglich, nur die Gabeldrehfalle oder auch nur die Sperrklinke und darüber hinaus auch sowohl die Gabeldrehfalle als auch die Sperrklinke mit der entsprechenden Verbreiterung auszustatten. Bevorzugt ist die Verbreiterung der Gabeldrehfalle und/oder der Sperrklinke materialeinheitlich mit der verbleibenden Anlagefläche ausgebildet. Darüber hinaus besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die Gabeldrehfalle und/oder die Sperrklinke mit einer nicht-materialeinheitlichen Verbreiterung zu versehen. So kann bspw. eine, im Kunststoffspritzgussverfahren hergestellte Verbreiterung formschlüssig an den entsprechenden Zonen der Flächenbaustanzteile aufgeklipst sein. Ein Anspritzen der Verbreiterung ist auch möglich. Darüber hinaus wird weiterhin vorgeschlagen, dass die Verbreiterung durch Umformung der aus einem Stahlwerkstoff bestehenden Gabeldrehfalle oder Sperrklinke gebildet ist. Es ist bevorzugt vorgesehen, dass die Verbreiterung kaltumgeformt ist, weiter bevorzugt durch Ziehen der Verbreiterung aus der Anlagefläche. Erfindungsgemäß ist bei einer vorgeschlagenen Verbreiterung sowohl an der Gabeldrehfalle als auch an der Sperrklinke vorgesehen, dass die Verbreiterungen der Gabeldrehfalle und der Sperrklinke gleichsinnig ausgebildet sind, demnach in einer unbelasteten Schließ-Grundstellung in Anlage treten oder in einer Nebeneinanderanordnung positioniert sind.
  • Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der 1 bis 8 erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Verschlusses ohne dargestellten Schlossgehäusedeckel mit in der Schließstellung verschwenkten Gabeldrehfalle;
  • 2 eine Darstellung auf das Eingerichte des Verschlusses gemäß der Stellung in 1;
  • 3 eine perspektivische Einzeldarstellung der Gabeldrehfalle;
  • 4 eine perspektivische Einzeldarstellung der Sperrklinke;
  • 5 eine perspektivische Darstellung der korrespondierenden Gabelfalle und Sperrklinke gemäß einer Stellung der 1 und 2;
  • 6 den schematisch dargestellten Schnitt gemäß der Linie VI-VI in 2;
  • 7 eine Darstellung gemäß 6, wobei durch Querkraftbeaufschlagung des Verschlusses die Gabeldrehfalle in eine zur Sperrklinke versetzt liegende Ebene verlagert ist und
  • 8 eine Darstellung gemäß 7, jedoch bei zur Gabeldrehfalle versetzter Sperrklinke.
  • Mit dem Buchstaben V ist ein Drehfallenverschluss bezeichnet, welcher in einem Kraftfahrzeug bspw. als Tür- oder Haubenschloss oder auch Lehnenschloss Verwendung findet.
  • An einem Schlossboden 1 des Verschlusses V ist eine Gabeldrehfalle 2 in Öffungsrichtung über eine Schenkelfeder 3 um einen Achsbolzen 4 schwenkbeweglich vorgespannt. Im Schwenkbereich der Gabeldrehfalle 2 ist eine, eine zu der Gabeldrehfalle 2 ebenengleich angeordnete Sperrklinke 5 schwenkbeweglich um einen Achsbolzen 6 auf dem Gehäuseboden 1 angeordnet. Die Gabeldrehfalle 2 ist durch die Sperrklinke 5 gegen eine Drehrückverlagerung in Freigaberichtung gesperrt. Hierbei stützt sich in bekannter Weise ein freies En de eines Gabelarmes 8 unterseitig an einer Sperrnase 9 der Sperrklinke 5 ab, welch letztere mittels einer weiteren Schenkelfeder 7 in diese Sperrstellung vorgespannt ist. Die aneinander tretenden Anlageflächen sind mit den Bezugszeichen 8' und 9' versehen. Des Weiteren besitzt die Gabeldrehfalle 2 ein Gabelmaul 10, mit welchem Gabelmaul 10 in bekannter Weise bei Schließbetätigung ein Schließbolzen 11 eingefangen wird.
  • Die trichterförmige Öffnung des Gabelmaules 10 besitzt im Bereich des Gabelarmes 8 eine randseitig abragende Verbreiterung 12, wobei letztere eine Verbreiterung der Anlagefläche 8' der Gabeldrehfalle 2 ausformt.
  • Die Sperrklinke 5 besitzt ebenfalls im Bereich der Sperrnase 9 eine randseitig abragende Verbreiterung 13, wobei auch hier die Verbreiterung 13 die Anlagefläche 9' der Sperrklinke 5 in diesem Bereich vergrößert.
  • Das Verhältnis der Anlageflächen der Verbreiterungen 12 und 13 zu den Anlageflächen 8' und 9' der Gabeldrehfalle 2 und der Sperrklinke 5 beträgt in diesem Ausführungsbeispiel etwa 1 : 2. Ein Verhältnis zwischen 1 : 5 bis 2 : 1 wäre auch möglich. Die Dicke der Anlageflächen 8' und 9' der Gabeldrehfalle 2 und der Sperrklinke 5 entsprechen im Wesentlichen der Materialstärke der Gabeldrehfalle 2 und der Sperrklinke 5.
  • Die Verbreiterungen 12 und 13 sind kalt umformt und beziehen ihr Material bspw. aus den Anlageflächen 8' und 9' der Gabeldrehfalle 2 und der Sperrklinke 5. Durch Kaltziehen sind die Verbreiterung 12 und die Gabeldrehfalle 2 sowie die Verbreiterung 13 und die Sperrklinke 5 materialeinheitlich ausgeformt.
  • Zufolge dieser Ausgestaltung sind die Anlageflächen 8' und 9' gegenüber umgebenden Bereichen der Randkanten mittels Verbreiterungen 12 und 13 partiell vergrößert. Bei einem, wie dargestellten Verhältnis zwischen Verbreiterungs- Anlagefläche und unverbreiterter Anlagefläche 8' und 9' von 1 : 2 ergibt sich eine wirksame Anlageverbreiterung von 50%. Um diesen Effekt unabhängig davon zu nutzen, ob bei einer Querkraftbeaufschlagung die Gabeldrehfalle 2 oder die Sperrklinke 5 in Achsrichtung verlagert wird, sind erfindungsgemäß beide Schließteile mit gleichsinnig ausgerichteten, in einer querkraftbeaufschlagten Schließstellung gemäß 1 aneinander anliegenden Verbreiterungen 12, 13 versehen. Diese unbelastete Schließstellung ist weiter auch in der Schnittdarstellung gemäß 6 gezeigt. Die 7 und 8 zeigen querverlagerte Stellungen von Gabeldrehfalle 2 bzw. Sperrklinke 5, wobei zu erkennen ist, dass auch nach einer solchen Querverlagerung die verrastete Stellung zwischen Gabeldrehfalle 2 und Sperrklinke 5 beibehalten ist.
  • Wie die Darstellungen in 6 bis 8 zeigen, bleiben die beiden bevorzugt aus einem Stahlwerkstoff bestehenden Flächenbaustanzteile mittels ihrer Verbreiterungen 12 und 13 trotz einer Querkraftbeaufschlagung stets in Anlage. Dies hat eine erhöhte Funktionssicherheit des Verschlusses V auch im Falle einer, bspw. durch einen Verkehrsunfall verursachte Querkraftbeaufschlagung zur Folge. Durch die stete Anlage der Schließteile kann die Gabeldrehfalle 2 nicht aufspringen, was insbesondere bei Türverschlüssen zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko führen würde.

Claims (5)

  1. Verschluss (V) mit einer, ein Schließglied (11) einfangenden Gabeldrehfalle (2) und einer mit der Gabeldrehfalle (2) in Schließstellung verrasteten Sperrklinke (5), insbesondere für Kraftfahrzeuge, bspw. für Türen, Klappen oder Lehnen, wobei in der Schließstellung die Gabeldrehfalle (2) und die Sperrklinke (5) durch in Drehrichtung der Gabeldrehfalle (2) aneinander anliegenden, jeweils an zugewandten Randkanten ausgebildeten Anlageflächen (8', 9') gehalten werden, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Anlageflächen (8', 9') der Gabeldrehfalle (2) und/oder der Sperrklinke (5) gegenüber umgebenden Bereichen der Randkante eine Verbreiterung (12) und (13) der Anlagefläche (8', 9') in Dickenrichtung ausgebildet ist.
  2. Verschluss nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbreiterung (12, 13) materialeinheitlich mit der verbleibenden Anlagefläche (8', 9') ausgebildet ist.
  3. Verschluss nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbreiterung (12, 13) durch Umformung der aus einem Stahlwerkstoff bestehenden Gabeldrehfalle (2) oder Sperrklinke (5) gebildet ist.
  4. Verschluss nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbreiterung (12, 13) kaltumgeformt ist.
  5. Verschluss nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbreiterungen (12, 13) der Gabeldrehfalle (2) und der Sperrklinke (5) gleichsinnig ausgebildet sind.
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