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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zum Herstellen von rechteckigen Zuschnitten vorgegebener Länge und
Breite aus bahn- oder bogenförmigem
flächigem
Material vorgegebener Breite, insbesondere Photoprintpapier, durch
Schneiden quer zu einer ersten Richtung (Länge) und quer zu einer dazu
senkrechten, zweiten Richtung (Breite), sowie eine zur Durchführung dieses
Verfahrens geeigneten Vorrichtung.
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Ein Anwendungsgebiet der Erfindung
ist das Schneiden, Stapeln und Verpacken von Photos, die auf der
Basis von Filmmaterial unter Nutzung der Silberhalogen-Technologie
oder der Digitaltechnologie (digital gespeicherte Bilder) mittels
digitalen Druckern, Tintenstrahldrukkern, Offset-Druckern oder anderen
Herstellungsverfahren auf Papier oder sonstigen Sub straten, üblicherweise
als Rollen- oder Blattware, hergestellt werden. Die genannten Ausgabegeräte (Drucker)
sind in der Lage, Photos unterschiedlichster Größe (Länge und Breite) hintereinander,
nebeneinander oder gemischt auf ein Substrat wie Photopapier auszugeben.
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Während
bei der analogen Photographie durch genormte Filmformate die Möglichkeit
besteht, daß das
zu belichtende Photopapier bereits im wesentlichen der Breite der
späteren
Photos entspricht, besteht in der digitalen Photographie die Schwierigkeit,
daß die
CCD-Chips der Digitalkameras
unterschiedliche Abmessungen aufweisen, was dazu führt, daß die Anzahl
der theoretisch möglichen
Bildformate steigt, wenn alle Bildinformationen erhalten bleiben
sollen. Die Verwendung von Papier, das bereits der Breite des späteren Photos
entspricht, wird damit immer schwieriger, und die Wahrscheinlichkeit, daß die belichteten
Photos nach der Entwicklung nicht nur in Längs-, sondern auch in Querrichtung
geschnitten werden müssen,
wächst.
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Bei der Silberhalogen-Technologie
werden einzelne Filme oder für
Nachbestellungen einzelne Filmstreifen zu einer sogenannten Batchrolle
von bis zu 400 Filmen zusammengefaßt, entwickelt und nachfolgend
auf einem Printer die Filme auf Photopapier belichtet. Das belichtete
Papier wird mittels eines chemischen Prozesses entwickelt, und man
erhält eine
Batchrolle von aneinander gereihten Papierphotos. Die Breite des
verwendeten Photopapiers entspricht üblicherweise der Breite der
späteren
einzelnen Photos. Anfang und Ende der Photos werden durch eine Lochstanzung
gekennzeichnet. Im anschließenden
Schneidprozeß werden
die Film-Batchrolle und die entsprechende Photopapier-Batchrolle auf
einem Schneidegerät
geschnitten, wobei die Filme üblicherweise
auftragsbezogen in Filmstreifen geschnitten und gestapelt und auch
die Photos auftragsbezogen in einzelne Bilder geschnitten und gestapelt
werden. Zur Sicherstellung der Synchronizität (Filme und Photos müssen zu
einem gemeinsamen Kundenauftrag gehören) wird ein entsprechendes Prüfverfahren
angewendet. Das genannte Schneidegerät schneidet die Bilder jeweils
nur in Längsrichtung,
bspw. quer zur Längsrichtung
(X-Richtung) eines bahnförmig
vorliegenden Photopapiers.
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Bei der digitalen Technologie besteht
der Auftrag aus einer Anzahl von Aufnahmen (digitalen Bildinformationen),
die entweder über
eine Digitalkamera oder durch Scannen eines analogen Films oder Filmstreifens
erzeugt wurden. Diese werden ebenfalls zu einem Batch zusammengefaßt und mittels
eines digitalen Printers auf Photopapier ausgegeben. Der Einsatz
von Tintenstrahl- oder Offset-Printern ermöglicht die Ausgabe von Photos
ohne die Verwendung von Photopapier. Werden solche Aufträge unter Berücksichtigung
der vorstehend genannten Voraussetzungen produziert, können sie
analog zu dem vorstehend genannten Verfahren weiter bearbeitet werden.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht
darin, ein Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs genannten
Gattung dahingehend zu verbessern, daß eine weitestgehend automatisierte
Arbeitsweise und eine große
Verarbeitungsgeschwindigkeit möglich werden.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, eine auftragsbezogene Sortierung
und Stapelung der Zuschnitte zu ermöglichen.
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Diese Aufgaben werden in verfahrensmäßiger Hinsicht
durch ein Verfahren nach Anspruch 1 gelöst. In vorrichtungsmäßiger Hinsicht
werden die vorgenannten Aufgaben durch eine Vorrichtung nach Anspruch
14 gelöst.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgezeigt.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
eines Ausführungsbeispiels
beschrieben, wobei auf eine Zeichnung Bezug genommen ist, in der
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1 eine
schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zeigt,
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2 eine
schematische Draufsicht auf die Vorrichtung nach 1 zeigt,
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3 eine
Vorderansicht der Vorrichtung nach 1 und 2 zeigt,
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4 eine
leicht vergrößerte Seitenansicht des
in 1 rechts dargestellten
Teils der Vorrichtung zeigt,
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5 eine
leicht vergrößerte Seitenansicht des
in 1 links dargestellten
Teils der Vorrichtung zeigt,
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6 eine
bereichsweise aufgeschnittene Draufsicht auf die Vorrichtung im
Bereich einer ersten Schneidestation zeigt,
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7 eine
teilweise geschnittene, schematische Vorderansicht in Richtung des
Pfeils VII in 6 zeigt,
und
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8 eine
teilweise geschnittene, schematische Seitenansicht in Richtung VIII
in 6 zeigt.
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Zur Erläuterung des grundsätzlichen
Aufbaus einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
sei zunächst
auf 1 bis 5 Bezug genommen.
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Die nachfolgend beispielhaft beschriebene Vorrichtung
zum Herstellen von in zwei Richtungen geschnittenen Photos aus einer
fortlaufenden, belichteten Photopapierbahn dient lediglich der Erläuterung
der Erfindung und ist nicht dahingehend einschränkend zu verstehen, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung
lediglich im Photopapierbereich eingesetzt werden könnte. Vielmehr
eignet sie sich zur Verarbeitung jeglichen bahn- oder auch bogen-
bzw. blattförmigen
Materials durch aufeinanderfolgendes Schneiden in zwei zueinander
senkrechten Richtungen.
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Die in 1 bis 5 aus unterschiedlichen Ansichten
dargestellte Gesamtvorrichtung 1 gliedert sich aus technischen
Zweckmäßigkeitsgründen in drei
miteinander gekoppelte und zusammenwirkende Einheiten, nämlich eine
Papierabwicklungseinheit 2, eine erste (X-)Schneideeinheit 4 und
eine zweite (Y-)Schneideeinheit 6. Die genannten Einheiten 2, 4 und 6 weisen
jeweils ein unabhängiges
tragendes Gestell bzw. Gehäuse
auf und sind auf Füßen 8,
die eine gewisse Höhenverstellbarkeit
ermöglichen,
auf einem ebenen Untergrund 10 aneinandergestellt.
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Die Aufgabe der Papierabwicklungseinheit 2 besteht
darin, in Form einer Papierrolle (Batchrolle) 12 bereitgestelltes
Papier als fortlaufende Papierbahn 14, die in dieser Ausführungsform
das bahnförmige
flächige
Material bildet, in einer ersten Richtung (X-Richtung) abzuwickeln
und eine Bremskraft bzw. Bahnspannung zu erzeugen. Die Papierrolle 12 ist entweder
direkt oder unter Verwendung einer Spule, auf die das Papier aufgewickelt
wurde, auf einer Abwickeleinrichtung , z.B. einem pneumatischen Spanndorn 16,
aufgenommen.
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Da das „Papier" 14 eine aus mehreren Lagen unterschiedlicher
Materialien bestehende flexible Bahn sein kann, die sich je nach
Lagerungsart, -dauer und Luftfeuchtigkeit krümmen kann, kann die Notwendigkeit
bestehen, zunächst
den Krümmungsgrad des
Papiers zu reduzieren. Hierzu ist ein gesteuerter Schwenkarm 18 vorgesehen,
der eine Rolle 20 trägt, deren
Länge der
Breite b der Papierbahn 14 (2) entspricht
und die in Abhängigkeit
vom Krümmungsgrad
des Papiers zwischen zwei ortsfesten Rollen 22 und 24 in
den Bahnverlauf des Papiers geschwenkt werden kann. Zum Einführen der
Papierbahn 14 kann der Schwenkarm 18 bis oberhalb
der Rollen 22, 24 geschwenkt werden.
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Eine Tänzerrolle 26 dient
der Regelung der Bahnspannung in Zusammenwirken mit einem nicht dargestellten
Bremssystem für
die Papierrolle 12, wodurch auch die Reduzierung des Papierkrümmungsgrades
mit der Rolle 20 ermöglicht
wird. Die Tänzerrolle 26 ist
pneumatisch gesteuert, bspw. über eine
Steuerungselektronik oder einen Mikrocontroller, und wird entweder
linear oder in Bezug auf einen Drehpunkt bewegt. Die Tänzerrolle
kann zum Einführen
der Papierbahn bis oberhalb der Rollen 22, 24 bewegt
werden.
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Eine motorisch angetriebene Zuführungswalze 28,
die vorzugsweise gummiert und über
einen Gleichstrommotor oder Schrittmotor angetrieben ist und eine
pneumatisch betätigte
An druckwalze (nicht dargestellt) aufweist, hat die Aufgabe, das
Papier von der Rolle 12 abzuziehen und in einen nachgeschalteten
Papierspeicher 30 zu transportieren.
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Der Papierspeicher 30 weist
feststehende Umlenkrollen 32 sowie linear oder bezüglich eines Drehpunkts
bewegbare Tänzerrollen 34 auf,
die sich in Abhängigkeit
von der Papierzuführung
bzw. vom Papierabtransport in vertikaler Richtung nach oben und
unten bewegen können.
Die Tänzerrollen 34 sind pneumatisch
angetrieben und können
zum Einführen der
Papierbahn bis oberhalb der Umlenkrollen 32 verfahren werden
(mit 34' bezeichnete
Stellung).
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Die Aufgabe des Papierspeichers 30 besteht in
einem Ausgleich der Papierzuführung
von einer kontinuierlichen Abwicklung des Papiers von der Rolle 12 bis
zu einem diskontinuierlichen Transport des Papiers an der ersten
Schneideeinheit 4.
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Die erste Schneideeinheit 4 hat
die Aufgabe, die Papierbahn 14 quer zur ersten Richtung
(Längsrichtung
bzw. X-Richtung) an entsprechend gekennzeichneten oder berechneten
Schnittpositionen zu schneiden. Die erste Schneideeinheit 4 weist
zunächst
einen nicht im einzelnen dargestellten Papiertransport auf, dessen
Aufgabe darin besteht, das Papier aus dem Papierspeicher 30 abzuziehen
und in einen Papierschlaufenspeicher 38 zu transportieren. Der
Papiertransport weist eine Transportwalze 40 auf, die über einen
Gleichstrommotor oder Schrittmotor mit einer entsprechenden elektronischen
Steuerung (z.B. Mikrocontroller) gesteuert ist, und eine nicht dargestellte
Andruckwalze, wobei die Transportwalze 40 in Abhängigkeit
des Füllgrades
des Papierschlaufenspeichers 38 gesteuert wird.
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Der Papierschlaufenspeicher 38 hat
die Aufgabe, die zu beschleunigende bzw. abzubremsende Masse des
Papiers so gering wie möglich
zu halten, um eine hohe Schnittleistung der ersten Schneideeinheit
bei intermittierendem Betrieb zu erreichen. Der Papierschlaufenspeicher 38 weist
eine Papierführung
und eine über
die Erstreckungslänge
einer gebildeten Schlaufe 42 angeordnete Sensorstrecke auf,
sowie eine entsprechende Steuerung, bspw. einen Mikrocontroller.
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Ein Material- bzw. Papierführungstisch 44, der
die Papierbahn 14 quer zur X- bzw. Vorschubrichtung führt, weist
eine geeignete Materialauflage 45 und eine quer zur X-Richtung
verstellbare Materialführung 46 auf.
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Eine erste Positioniereinrichtung 48 hat
die Aufgabe, die Papierbahn 14 in X-Richtung mit einer möglichst
großen
maximalen Geschwindigkeit zu transportieren und an entsprechend
gekennzeichneten oder berechneten Schnittpositionen für den Schneidvorgang
präzise
zu positionieren. Die Positioniereinrichtung 48 weist eine
untere, vorzugsweise über
einen Servomotor oder Schrittmotor angetriebene Transportrolle und
eine darüber
angeordnete Andruckrolle auf. Die Rollen sind vorzugsweise gummiert.
Die Andruckrolle kann mittels Federkraft angedrückt oder angehoben werden.
Die Andruckrolle kann zusätzlich
mit einem Kodierer zur Erfassung des tatsächlichen Papiervorschubweges
ausgerüstet sein.
Alternativ kann hierfür
ein die Transportrolle antreibender Servo- oder Schrittmotor verwendet
werden. Eine elektronische Steuerung, vorzugsweise ein Mikrocontroller,
steuert den Positioniervorgang.
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Die Ermittlung einer genauen Schnittposition in
X-Richtung kann dadurch erfolgen, daß zwischen den einzelnen herzustellen
Zuschnitten (Bildern) Positionierungsinformationen wie bspw. Stanzungen angebracht
sind, die von einem geeigneten Sensor erfaßt und ausgewertet werden.
Beispielsweise kann zwischen je zwei aufeinanderfolgenden Zuschnitten ein
einzelnes gestanztes Loch mit kleinem Durchmesser, bspw. 0,5 mm,
angeordnet sein, bzw. eine Druckmarke, die die Lochstanzung ersetzt.
Zur Kennzeichnung eines neuen Auftrags können bspw. zwei getrennte Löcher vorgesehen
sein. Sensoren zur Erfassung der genannten Schnittinformationen können im
Bereich der Positioniereinrichtung 48 angeordnet sein.
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Anschließend an die erste Positioniereinrichtung 48 gelangt
die Papierbahn in den Bereich einer ersten Schneidestation oder
X-Messereinheit 50, die die Papierbahn 14 nach
dem Positionieren über
die gesamte Breite (quer zur ersten Richtung) schneidet. Nach der
X-Messereinheit
wird ein Materialstreifen erhalten, auf dem sich in der zweiten
(Y-)Richtung hintereinander ein oder mehrere Zuschnitte (Bilder) befinden
können,
die ebenfalls durch ei nen Kode, bspw. Druckmarke oder Stanzlöcher, gekennzeichnet
sein können.
Neben den Zuschnitten bzw. Bildern kann dieser Materialstreifen
Bereiche aufweisen, die als Abfall anzusehen sind, wobei unter Umständen auch
der gesamte Materialstreifen als Abfall zu behandeln ist. Im Photobereich
kann der Materialstreifen auch Bereiche aufweisen, die als Remake-Print oder
Ex-Print interpretiert werden müssen.
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In der bevorzugten Ausführungsform
besteht die X-Messereinheit 50 aus einem Obermesser, das bspw.
3 mm dick ist (Abmessung in X-Richtung), und zwei Untermessern,
die in einem entsprechenden Abstand, d.h. 3 mm, angeordnet sind
und zwischen die das Obermesser eintaucht. Dabei wird ein Streifen
von z.B. 3 mm Breite aus der Papierbahn herausgetrennt.
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3 zeigt
einen Messerführungsbalken 52 der
X-Messereinheit sowie andeutungsweise das Obermesser 54 mit
einer von einer Längsmittellinie beidseitig
schräg
nach unten verlaufenden Schneikante 55.
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Um zu verhindern, daß eine an
ihrer Vorderseite nach unten gekrümmte Papierbahn mit ihrer Vorderkante
in die genannte, bspw. 3 mm breite Lücke zwischen den Untermessern
eintauchen und es dadurch zu einem Papierstau kommen kann, ist die X-Messereinheit 50 mit
einem Anheber für
die Papierbahn versehen, der über
eine Steuerkurve oder einen Kurbeltrieb derart zwangsgesteuert ist,
daß das
Papiermaterial zum Transport durch die X-Messereinheit angehoben
und zum Schneiden wieder abgesenkt wird. Denkbar wäre auch,
daß die
Schnittkante des in X-Richtung weiter vorn angeordneten Untermessers
soweit unterhalb der Papierebene (Materialauflage 44) liegt,
daß auch
stark gekrümmte Papierbahnen
nicht an das vordere Untermesser anstoßen können.
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Alternativ könnte ein Messersystem vorgesehen
sein, das nach Art eines Scherenschnitts arbeitet und einen Streifen
von z.B. 3 mm dadurch aus der Papierbahn schneidet, daß nach einem
ersten Schnitt die Papierbahn um 3 mm in X-Richtung vorgeschoben
und ein weiterer Schnitt ausgeführt
wird. Eine andere Variante besteht im Einsatz eines Rollenmessers
oder Messerpaares, das quer zur X-Richtung verfahren wird.
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In X-Richtung unmittelbar anschließend an die
X-Messereinheit 50 ist ein in der zweiten Richtung (Y)
bewegbares Transportmittel 56 angeordnet, dessen Aufgabe
einerseits darin besteht, eine positionierte Papierbahn unmittelbar
vor dem X-Schneidvorgang zu fixieren, und andererseits darin besteht, den
geschnittenen Materialstreifen in der zweiten oder Y-Richtung zu
der zweiten Schneideeinheit 6 bzw., falls erforderlich,
in entgegengesetzter Richtung zu einem Abfallbehälter 58 zu transportieren.
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Das Transportmittel 56 besteht
in der beschriebenen Ausführungsform
aus einem unterhalb der Papierebene bzw. Bahnauflage 44 angeordneten Transportsystem,
das als Vakuumband ausgeführt
ist und in Y-Richtung eine oder mehrere Vakuumkammern aufweist,
die dem Funktionsablauf entsprechend gesteuert werden. Aufbau und
Funktion des Vakuumbands werden weiter unten anhand 6 bis 8 näher erläutert.
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Alternativ könnte das Transportmittel 56 als Kombination
aus einem unterhalb der Papierebene angeordneten Transportband und
oberhalb der Papierebene angeordneten Andruckrollen ausgeführt sein.
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Der gesamte Maschinenbereich ist
oberhalb der Papierebene bzw. der Bahnauflage 44 durch (nicht
dargestellte) Oberführungen
abgedeckt, die verhindern, daß stärker gekrümmte Materialstreifen während des
Transports mit dem Transportmittel 56 Störungen verursachen
können.
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Da die Schnittleistung der Vorrichtung
durch das maximale Bildformat, das auf der Maschine geschnitten
werden kann, mitbestimmt wird, wird eine maximal mögliche Schnittbreite
für den
Schneidvorgang quer zur zweiten bzw. Y-Richtung festgelegt, um eine
optimale Maschinenleistung zu erreichen. Wird in der ersten Schneideinheit
ein Bildformat erkannt, das nicht durch die zweite Schneideinheit
gefahren werden kann, so wird dieses Format als Überformat ausgewiesen und der
entsprechende Materialstreifen parallel zur zweiten Schneideeinheit
einem Packplatz 60 zugeführt. Alternativ ist auch das
Ausweisen eines Überformats
mit Hilfe des Transportmittels 56 in Y-Richtung, von der
zweiten Schneideeinheit 6 wegweisend, möglich.
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Der Transport eines Überformats
in X-Richtung erfolgt vorzugsweise über ein oder mehrere Paare
von Transportrollen, die durch einen Schrittmotor angetrieben sein
können
und von denen jeweils eine Rolle eines Paars, pneumatisch oder per Hubmagnet,
von der Gegenrolle abgehoben werden kann, damit das Papier störungsfrei
einlaufen kann. Die Transportrollen sind so angeordnet, daß sie mit einem Überformat
zusammenwirken können,
sobald dieses an der ersten Schneidestation 50 geschnitten ist.
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In der zweiten (Y-)Richtung anschließend an das
Transportmittel 56 bzw. die erste Schneideeinheit 4 ist
die zweite Schneideeinheit 6 angeordnet, deren Aufgabe
darin besteht, den in der ersten Schneideeinheit erzeugten Materialstreifen
in einzelne Zuschnitte (Bilder) zu zerschneiden und diese auftragsweise
sortiert für
die weitere Verarbeitung abzulegen.
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In Bezug auf die X-Richtung ist im
dargestellten Ausführungsbeispiel
die zweite Schneideeinheit 6 linksseitig angeordnet. Vorzugsweise
wird in diesem Fall die in Y-Richtung links liegende Seite der zweiten
Schneideeinheit als System-Nullinie definiert, indem an der zweiten
Schneideeinheit eine im wesentlichen in Verlängerung der X-Messereinheit
in der zweiten Richtung (Y) verlaufende Führungskante 62 angeordnet
ist, an der sämtliche
Materialstreifen und Zuschnitte mit ihren an der ersten Schneideeinheit
erzeugten, quer zur X-Richtung verlaufenden Schnittkanten geführt werden.
Der Vorteil einer solchen Anordnung besteht darin, daß mit einer
festen Sensorposition alle denkbaren Formate und Größen der
Zuschnitte erfaßt
werden können,
da sich alle Zuschnitte bzw. Bilder in X-Richtung gesehen von einer festen
Bezugslinie (Führungskante 62)
erstrecken.
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Ein oberhalb oder unterhalb der Papierebene
angeordneter Scanner 64 ist in der Lage, unterseitig auf
den Materialstreifen angebrachte Informationen bzw. Codes zu erfassen,
bspw. einen Barcode oder einen sonstigen maschinenlesbaren Code, bspw.
um Auftragsdaten zu erfassen. Diese können ggf. für die Verifizierung eines Auftrags
oder zur Erstellung eines Produkt- bzw. Preislabels benutzt werden.
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Eine dem Transportmittel 56 in
Y-Richtung nachgeordnete Positioniereinrichtung 64 hat
die Aufgabe, den geschnittenen Materialstreifen winklig ausgerichtet
mit möglichst
großer
maximaler Geschwindigkeit zu einer zweiten Schneidestation oder
Y-Messereinheit 66 zu transportieren und an entsprechend gekennzeichneten
oder berechneten Schnittpositionen präzise zu positionieren.
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Die Positioniereinrichtung 64 besteht
vorzugsweise aus einem oder mehreren Paaren von Transportrollen,
die durch einen Schrittmotor 78 angetrieben sind. Die Rollen
sind vorzugsweise gummiert, wobei mittels Federkraft angedrückte oder
abgehobene Andruckrollen vorgesehen sein können. Eine oder mehrere der
Andruckrollen können
zusätzlich
mit einem Codierer zum Erfassen und Steuern des erforderlichen Papiervorschubs
ausgerüstet sein.
Alternativ kann hierfür
der bereits genannte Schrittmotor verwendet werden. Anstelle von
Transportrollen könnte
auch hier eine Kombination aus Transportband und Andruckrollen oder
ein Vakuumtransportband eingesetzt werden. Die Positioniereinrichtung
kann gegen die Führungskante 62 angestellt sein.
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Die zweite Schneidestation 66 zerschneidet einen
in Y-Richtung herantransportierten Materialstreifen in einzelne
Zuschnitte (Einzelbilder) bzw. Abfall. Der Aufbau der zweiten Schneidestation
oder Y-Messereinheit 66 entspricht dem der ersten Schneidstation
bzw. X-Messereinheit 50 und
wird daher nicht im einzelnen beschrieben.
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In Y-Richtung anschließend an
die zweite Schneidestation 66 befindet sich eine im ganzen
mit 70 bezeichnete Ausgabeeinrichtung, die eine Transporteinrichtung 72 und
eine Verteilein richtung 74 für einzelne Zuschnitte aufweist.
An die Verteileinrichtung 74 schließen sich einzelne Gefache 76 an,
in denen die einzelnen Zuschnitte nach bestimmten Kriterien (z.B.
Format, Größe, Abmessung
in X- bzw. Y-Richtung, Auftrags-Nr. usw.) abgelegt werden. Werden
die Gefache zur auftragsweisen Ablage benutzt, so werden Bilder
von unterschiedlichen Formaten in ein Gefach abgelegt und nachfolgende
Aufträge
in einem anderen. Die Transporteinrichtung 72 weist Transportrollen
und Andruckrollen auf, die von einem gemeinsamen Schrittmotor 82 angetrieben sind.
Um bei unterschiedlichen Formaten bzw. Abmessungen der einzelnen
Zuschnitte (Bilder) eine saubere Stapelqualität in den Gefachen 76 zu
erreichen (sog. Mixaufträge),
wird die Geschwindigkeit der Transportrollen derart gesteuert, daß die in Y-Richtung
gesehen hintere Kante aller Zuschnitte im wesentlichen an der gleichen
Position abgelegt wird. Dies kann bspw. dadurch sichergestellt werden,
daß eine
Ausgabe-Positioniereinrichtung 86 nach
der Verteileinrichtung 74 angeordnet ist, die von einem Schrittmotor
angetriebene Transportrollen 88 aufweisen kann. Gemeinsam
mit der bereits beschriebenen Maßnahme, sämtliche Zuschnitte mit ihrer
in Y-Richtung gesehen linken Schnittkante an der festen Führungskante 62 (System-Nullinie)
zu führen,
wird dadurch eine Stapelqualität
erreicht, die einer Bedienung das Entnehmen einer Anzahl von aufeinandergestapelten
Zuschnitten erheblich erleichtert.
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6 bis 8 erläutern Aufbau und Funktion des
als Vakuumband ausgeführten
Transportmittels 56, das sich in X-Richtung gesehen unmittelbar
an die erste Schneidestation 50 anschließt und dem Transport
von geschnittenen Materialstreifen in Y-Richtung zu der zweiten
Schneidestation 66 dient.
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Wie 6 und 7 zeigen, ist unterhalb der Bahnauflage 44 (Papierebene)
ein gelochtes Transportband 90 angeordnet, das um zwei
Umlenkrollen 92 mit horizontaler Drehachse endlos umlaufend
geführt
ist. Eine der Umlenkrollen 92 ist über einen Zahnriemen 94 durch
einen Antriebsmotor 96, bspw. einen Schrittmotor, unter
Zwischenschaltung einer Antriebswelle 98 angetrieben. Wie 6 weiter zeigt, ist das
Transportband 90 mit Umlenkrollen 92 und Antriebsmotor 96 auf
einem aus vier Längs-
und Querträgern 102 gebildeten
Rahmen 104 ange ordnet und kann gemeinsam mit diesem als
Ganzes sowohl in X-Richtung als auch in einer vertikalen, senkrecht zu
X- und Y-Richtung verlaufenden Z-Richtung relativ zu einem Grundgestell
der ersten Schneideeinheit 4 begrenzt verfahren werden.
Zur Bewegung in X-Richtung
dient ein Steuerzylinder 106, der zwischen dem Rahmen 104 und
dem nicht dargestellten Grundgestell der ersten Schneideinheit 4 wirkt,
während
zur Verlagerung in Z-Richtung
ein weiterer Steuerzylinder 108 dient, der ebenfalls zwischen
dem Rahmen 104 und dem Grundgestell der ersten Schneideinheit
angeordnet ist. Die Steuerzylinder 106, 108 werden
pneumatisch oder hydraulisch über Steuerleitungen 110, 112 angesteuert.
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Denkbar ist auch die Verwendung von
Hub- oder Drehmagneten.
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Unterhalb des Transportbands 90,
dessen Breite d relativ gering im Vergleich zur größten Breite b
eines von der zweiten Schneidestation 66 verarbeitbaren
Materialstreifens ist, sind in Y-Richtung hintereinanderliegend
mehrere, in der vorliegenden Ausführung drei Vakuumkammern 114a,
b, c angeordnet, die von Vakuumleitungen 116 unabhängig voneinander
mit Unterdruck beaufschlagbar sind. Durch die Anordnung mehrerer
Vakuumkammern ist sichergestellt, daß dann, wenn ein von der ersten Schneidestation 50 geschnittener
Materialstreifen, der von dem Transportband 90 randseitig
mittels Unterdruck erfaßt
worden ist, in Y-Richtung transportiert wird, der Unterdruck unterhalb
des Transportbands 90 nicht zusammenbricht, wenn das Transportband 90 zunehmend
freiliegt bzw. nicht mehr von dem in Y-Richtung abtransportierten
Materialstreifen abgedeckt ist. So wird bspw. dann, wenn sich der
Materialstreifen um etwa 1/3 der Länge des Transportbands 90 in
Y-Richtung bewegt hat, die nicht mehr benötigte, in 6 links angedeutete Vakuumkammer 114a abgeschaltet,
während
der Unterdruck in den beiden anderen Vakuumkammern unverändert aufrechterhalten
bleibt. Bei weiterem Vorschub des Materialstreifens in Y-Richtung
wird auch die mittlere Vakuumkammer 114b abgeschaltet,
wobei dann der Materialstreifen bereits von der zweiten Positioniereinrichtung 64 sicher übernommen
worden ist.
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Die genannte Verfahrbarkeit des Transportmittels 56 (Transportband
mit Antrieb und Rahmen) in vertikaler Richtung Z dient der erleichterten Übernahme
bzw. Erfassung und Fixierung eines Materialstreifens, bevor dieser
von der ersten Schneidestation 50 geschnitten wird. Die
Verfahrbarkeit des Transportmittels 56 in X-Richtung (um
bspw. 2 oder 3 mm) hat dagegen die Aufgabe, einen geschnittenen
Materialstreifen in einen gewissen Abstand von der ersten Schneidestation
zu bringen, damit er problemlos und in Ausrichtung mit der Führungskante 62 (System-Nullinie)
abtransportiert werden kann.
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Dadurch, daß das Transportmittel 56 unabhängig von
der zweiten Positioniereinheit 64 ausgebildet und gesteuert
ist, besteht die Möglichkeit,
in X- und Y-Richtung vollkommen unabhängig zu arbeiten, da quer zur
ersten Richtung geschnittene Materialstreifen zunächst mit
relativ großer
Geschwindigkeit in der zweiten Richtung abtransportiert werden können und
erst danach, nachdem das Transportmittel 56 zur Fixierung
eines weiteren zu schneidenden Materialstreifens bereit ist, der
Positioniervorgang für den
Schnitt quer zur zweiten Richtung erfolgt.
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Obwohl in der vorstehenden Beschreibung von
bahnförmigen
Material ausgegangen worden ist, eignet sich das erfindungsgemäße Verfahren
und die Vorrichtung ebenso zur Verarbeitung von Material, das in
Form einzelner Bögen
bereitgestellt wird, bspw. in Form von belichteten Photopapierbögen, wobei
dann anstelle der Papierabwicklungseinheit 2 eine geeignete
Bogenanlegeeinrichtung Verwendung findet.
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Die für die einzelnen Schneidevorgänge erforderlichen
Positionsinformationen sowie ggf. Sortierinformationen für die hergestellten
Zuschnitte können
extern bereitgestellt werden, bspw. aufgrund eines vorangehenden
Arbeitsschritts. Dies kann bei der Verarbeitung von Photopapier
bspw. die vorausgehende Belichtung des Papiermaterials sein. Alternativ
oder zusätzlich
können
Positions- und Sortierinformationen im Zuge des Durchlaufs des Materials durch
die erfindungsgemäße Vorrichtung
erfaßt
werden, wobei zu diesem Zweck entsprechende Sensoren an geeigneten
Stellen angeordnet sein können.
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Speziell auf dem Gebiet der Film-
und Photoindustrie ermöglicht
die Erfindung den parallelen Betrieb eines Filmcutters, der immer
dann erforderlich ist, wenn von Filmen digitale Bilder durch Scannen des
Films erzeugt werden.
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- 1
- Gesamtvorrichtung
- 2
- Papierabwicklung
- 4
- erste
(X-)Schneideeinheit
- 6
- zweite
(Y-)Schneideeinheit
- 8
- Fuß
- 10
- Untergrund
- 12
- Papierrolle
- 14
- Papierbahn
- 16
- Spanndorn
- 18
- Schwenkarm
- 20
- Rolle
- 22,
24
- ortsfeste
Rolle
- 26
- Tänzerrolle
- 28
- Zuführungswalze
- 30
- Papierspeicher
- 32
- Umlenkrolle
- 34
- Tänzerrolle
- 34'
- obere
Stellung von 34
- 36
- Papiertransport
- 38
- Schlaufenspeicher
- 40
- Transportwalze
- 42
- Schlaufe
- 44
- Materialführungstisch
- 45
- Materialauflage
- 46
- Materialführung
- 48
- erste
Positioniereinrichtung
- 50
- X-Messereinheit
(erste
-
- Schneidestation)
- 52
- Messerführungsbalken
- 54
- Obermesser
- 55
- Schneidkante
- 56
- Transportmittel
- 58
- Abfallbehälter
- 60
- Packplatz
- 62
- Führungskante
(System-
-
- Nullinie)
- 64
- zweite
Positioniereinrichtung
- 66
- Y-Messereinheit
(zweite
-
- Schneidestation)
- 70
- Sortiereinheit
- 72
- Transporteinrichtung
- 74
- Verteileinrichtung
- 76
- Gefach
- 78,
82
- Schrittmotor
- 86
- Abgabe-
-
- Positioniereinrichtung
- 88
- Transportrolle
- 90
- Transportband
(Vakuum
-
- band)
- 92
- Umlenkrolle
- 94
- Zahnriemen
- 96
- Antriebsmotor
- 98
- Antriebswelle
- 102
- Balken
- 104
- Rahmen
- 106,
108
- Steuerzylinder
- 110,
112
- Steuerleitung
- 114a,
b, c
- Vakuumkammer
- 116
- Vakuumleitung
- b
- Materialbreite
- d
- Breite
(von 90, in X-
-
- Richtung)