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Elektronisches Leistungsmodul mit
mindestens zwei Leistungshalbleiterchips und Verfahren zur Herstellung
desselben
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Die Erfindung betrifft ein elektronisches
Leistungsmodul mit mindestens zwei Leistungshalbleiterchips gemäß der Gattung
der unabhängigen
Ansprüche.
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Unter elektronischen Leistungsmodulen
werden in diesem Zusammenhang auch diskrete elektronische Bauteile
verstanden, die mehr als einen Halbleiterchip aufweisen. Das Einbringen
von mindestens zwei Leistungshalbleiterchips in ein gemeinsames Gehäuse mit
vorgegebener Grundfläche
begrenzt die Schaltleistung des Leistungsmoduls, zumal Leistungshalbleiterchips,
die nicht unmittelbar der Schaltung von elektrischer Leistung dienen,
sondern Schutzfunktionen wie eine Freilaufdiode erfüllen müssen, einen
erheblichen Teil der Grundfläche
beanspruchen, um ihre Verlustwärme
abführen
zu können.
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Leistungsmodule mit nur zwei Leistungshalbleiterchips
auf ihrer Grundfläche
werden auch Duopack-Bauteile genannt. Ein derartiges Duopack-Bauteil
auf der Grundlage eines TO 252-Gehäuses mit
einem Leistungshalbleiterchip eines Leistungstransistors und einem
Leistungshalbleiterchip einer Leistungsdiode kann nur bis zu 6 Ampere schalten,
obgleich die Grundfläche
des Gehäuses TO252
wesentlich höhere
Schaltströme
zuließe, wenn
die gesamte Grundfläche
des TO252-Gehäuses
dem Leistungshalbleiterchip des Leistungstransistors zur Verfügung stände. Auch
die Duopack-Bauteile, die in einem TO220-Gehäuse
untergebracht sind und deren Schaltstrom aufgrund des Flächenbedarfs
einer Freilaufdiode auf bis zu 30 Ampere Schaltstrom begrenzt sind,
könnten
einen höheren
Strom schalten, wenn die gesamte Grundfläche dem Leistungshalbleiterchip
des Leistungstransistors zur Verfügung stände. Ähnliches gilt für Leistungsmodule
des Duopack-Typs, die auf einem TO247- Gehäuse
basieren und somit einen Strom von nur 50 Ampere zuverlässig schalten
können.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein
Leistungsmodul zu schaffen, dessen Leistungsfähigkeit bei vorgegebenen Gehäusedaten
wesentlich verbessert werden kann. Darüber hinaus ist es Aufgabe der
Erfindung, ein Leistungsmodul zu schaffen, das auch unter extremen
Temperatur- und Strahlungsbedingungen mit erhöhter Zuverlässigkeit betrieben werden kann.
Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren anzugeben, um
derartige Leistungsmodule herzustellen.
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Erfindungsgemäß wird ein elektronisches Leistungsmodul
mit mindestens zwei Leistungshalbleiterchips geschaffen, das einen
Schaltungsträger aufweist.
In dem elektronischen Leistungsmodul sind die Elektroden der Leistungshalbleiterchips
untereinander und/oder mit Außenkontakten
eines gemeinsamen Gehäuses
elektrisch verbunden. Mindestens zwei Leistungshalbleiterchips bilden
einen Stapel auf dem Schaltungsträger, wobei mindestens einer
der Leistungshalbleiterchips des Stapel ein Siliciumkarbid-Leistungschip
ist.
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Die bisher eingesetzten Leistungshalbleiterchips
auf Siliciumbasis zeigen aufgrund des geringen Bandabstands des
Halbleitermaterials Silicium eine hohe Wärmeempfindlichkeit, so dass
Verlustwärme, die
beim Schalten von hohen Strömen
auftritt, eine Funktionsunfähigkeit
des Leistungshalbleiterchips bewirken kann, wobei der Leistungshalbleiterchip
vorübergehend
zu einem elektrisch leitenden Widerstand degeneriert, wenn keine
ausreichende Kühlung
durch Anordnung des Leistungschips auf einer Gehäusegrundfläche vorgesehen ist. Siliciumkarbid-Leistungschips
entwickeln hingegen bei Betrieb eine geringere Verlustwärme, weisen
einen höheren Bandabstand
auf und sind selbst bei hohen Betriebstemperaturen noch funktionsfähig. Siliciumkarbid-Leistungschips,
die erfindungsgemäß in einer Chip-on-Chip-Struktur
eingesetzt werden, ermöglichen
eine Erhöhung
der Packungsdichte, eine Verminderung der Grundflächenabmessungen,
eine Optimierung der Gestaltung von Leistungsmodulen und eine Minderung
der Verlustleistung.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist der Stapel neben dem mindestens einen Siliciumkarbid-Leistungschip
einen Silicium-Leistungschip auf. Damit ist der Vorteil verbunden,
dass Schaltfunktionen von Leistungsmodulen, die auf der Basis Silicium-Leistungschips
erzielt werden können,
nach wie vor in einem derartigen Stapel zur Verfügung stehen. Dazu kann der
Silicium-Leistungschip mindestens einen Leistungschip der Gruppe
Silicium-Leistungsdiode, Silicium-Leistungstransistor, Silicium-Leistungs-MOS-Feldeffekttransistor, Silicium-Leistungs-Bipolartransistor
mit isoliertem Gate, Silicium-TRIAC oder Silicium-Thyristor aufweisen.
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Aufgrund der geringen Verlustleistung,
die ein Siliciumkarbid-Leistungschip in einem derartigen Stapel
in Kombination mit einem Silicium-Leistungschip entwickelt, wird
die Funktionalität
des thermisch empfindlichen Silicium-Leistungschips nicht beeinträchtigt.
Ein Stapel von mindestens zwei Leistungshalbleiterchips mit unterschiedlicher
Halbleitermaterialbasis beeinträchtigt
somit nicht die einzelnen Komponenten des Stapels. Die verminderte
Verlustleistung, die bei Siliciumkarbid-Leistungschips auftritt, liefert
den weiteren Vorteil, dass der Siliciumkarbid-Leistungschip in einem
elektronischen Leistungsmodul nicht auf einer kühlenden Grundfläche montiert
werden muss, so dass eine erhebliche Grundflächeneinsparung ermöglicht wird.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der Siliciumkarbid-Leistungschip ein Leistungshalbleiterchip
einer Leistungsdiode. Eine derartige Leistungsdiode kann in vorteilhafter
Weise antiparallel zu einem verstärkenden Leistungsbauteil geschaltet
werden, um dieses Leistungsbauteil vor Induktionsströmen eines
Induktivitäten
aufweisenden Verbrauchers zu schützen.
Die Fläche,
die eine derartige Freilaufdiode auf der Grundfläche eines Schaltungsträgers be anspruchen würde, kann
durch den erfindungsgemäßen Stapel mit
einer Siliciumkarbid-Leistungsdiode eingespart werden und steht
nun einem großflächigeren
Silicium-Leistungschip zur Verfügung.
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In dem Stapel kann auch ein Siliciumkarbid-Leistungschip
eingesetzt werden, der ein Leistungshalbleiterchip eines Leistungstransistors
auf Siliciumkarbidbasis ist. Derartige Siliciumkarbid-Leistungstransistoren
zeichnen sich durch ihre geringe Verlustwärme, ihre hohe Temperaturfestigkeit
und ihre hohe Spannungsfestigkeit aus, so dass die Eigenschaften
eines Leistungsmoduls mit einem derartigem erfindungsgemäßen Stapel
wesentlich verbessert werden. Hinzu kommt die hohe Strahlungsfestigkeit
gegenüber
hochenergetischen Strahlen des Halbleitermaterials Siliciumkarbid,
die ermöglicht, daß derartige
Leistungsmodule sowohl im Weltraum als auch in medizinischen Anlagen
mit hoher Strahlungsbelastung eingesetzt werden können.
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Als Siliciumkarbid-Leistungschip
kann insbesondere der Leistungshalbleiterchip eines Junction-Feldeffekt-Leistungstransistors
auf Siliciumkarbidbasis eingesetzt werden. Diese Junction-Feldeffekt-Leistungstransistoren
auf Siliciumkarbidbasis sind äußerst robust
und weisen aufgrund der spezifischen Halbleitereigenschaften des
Siliciumkarbids auch die oben erwähnten Vorteile auf.
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Ein Stapel mit einem derartigen Leistungshalbleiterchip
eines Junction-Feldeffekt-Leistungstransistors auf Silciumkarbidbasis
erhöht
die Einsatzfähigkeit
eines elektronischen Leistungsmoduls bei extremen Betriebsbedingungen,
wie sie beispielsweise in der Antriebstechnik auftreten. Weitere
stapelbare Siliciumkarbid-Leistungschips sind die Halbleiterchips
von MOS-Feldeffekttransistoren oder TRIACs oder Thyristoren auf
Siliciumkarbidbasis. Derartige Siliciumkarbid-Leistungschips können mit
den bereits oben erwähnten
Silicium-Leistungschips mit einem Stapel kombiniert werden, der
den Ein- Einsatzbereich
von elektronischen Leistungsmodulen wesentlich erweitert. Dabei
ist von besonderem Vorteil die hohe Strahlungsfestigkeit der Siliciumkarbid-Leistungschips,
die sich vorteilhaft bei erweiterten Einsätzen auswirkt.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des elektronischen Bauteils weist dieses einen Stapel mit mindestens
zwei Leistungshalbleiterchips auf, der einen Leistungshalbleiterchip
eines Silicium-Leistungs-Bipolartransistors mit isoliertem Gate
und einen zweiten Leistungshalbleiterchips einer Siliciumkarbid-Leistungsdiode
aufweist. Die Siliciumkarbid-Leistungsdiode
ist dabei als Schutzdiode für
den Silicium-Leistungs-Bipolartransistor
mit isoliertem Gate antiparallel zur Kollektor-Emitter-Strecke geschaltet,
wobei auf der großflächigen Elektrode
des Emitters des Siliciumleistungs-Bipolartransistors unmittelbar
die Anode der Siliciumkarbid-Leistungsdiode aufgelötet ist.
Dieses hat den Vorteil, dass keinerlei Umverdrahtungsstrukturen
zwischen den beiden Leistungshalbleiterchips erforderlich wird,
und somit ist diese Struktur kostengünstig herzustellen.
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Weiterhin ist es möglich, dass
der Stapel als Leistungshalbleiterchip einen Siliciumleistungs-MOS-Feldeffekttransistor
und eine Siliciumkarbid-Leistungsdiode aufweist. Auch in diesem
Fall kann die Leistungsdiode mit ihrer Anode unmittelbar auf der
großflächigen gemeinsamen
Source-Elektrode des Siliciumleistungs-MOS-Feldeffekttransistors angeordnet
werden. Wenn auch die einzelnen Source-Elektroden der mehrere tausend
MOS-Feldeffekttransistoren eines derartigen Siliciumleistungsbauteils
mikroskopisch klein sind, so sind diese Source-Elektroden noch auf
dem Silicium-Leistungschip zu einer großflächigen gemeinsamen Source-Elektrode
zusammengeführt,
auf der eine oder mehrere Schutzelektroden aus Siliciumkarbid mit
ihren Anoden angeordnet werden können.
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Die Reihenfolge in einem erfindungsgemäßen Stapel
von unten nach oben für
die einzelnen Leistungschips richtet sich nach ihrer Größe. In vorteilhafter
Weise wird der flächenmäßig größte Leistungschip
unmittelbar auf dem Schaltungsträger
angeordnet, und drauf werden Halbleiterchips mit kleiner werdender
Fläche
gestapelt. Das hat den Vorteil, dass auf Elektroden in den Randbereichen
der größeren Leistungshalbleiterchips
zugegriffen werden kann und eine Verbindung über Bonddrähte zum Schaltungsträger für diese
Elektroden herstellbar sind. Trotz dieser Größenrangfolge im Stapel kann ein
Siliciumkarbid-Leistungschip bei entsprechender Größe als unterer
Leistungschips unmittelbar auf dem Schaltungsträger angeordnet sein. Dieses
beeinträchtigt
den Wärmehaushalt
des Leistungsmoduls nicht, da die Wärmeleitfähigkeit eines Siliciumkarbid-Leistungschips
derart hoch ist, dass Verlustwärme
von einem darüber
liegenden Silicium-Leistungschip zu dem Schaltungsträger abgeführt werden
kann, ohne die Funktionalität
des Siliciumkarbid-Leistungschips zu beeinträchtigen.
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Bei den gegenwärtig verfügbaren Größen der Silicium-Leistungschips
ist es vorteilhaft, diese als unteren Halbleiterchip in dem Stapel
direkt in Kontakt mit dem Schaltungsträger zu stapeln, da gegenwärtig die
verfügbaren
Größen von
Siliciumkarbid-Leistungsdioden geringer sind als die von Siliciumkarbid-Leistungschips.
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In einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann es vorgesehen sein, dass der Stapel zwischen
den Leistungshalbleiterchips mindestens eine großflächige Zwischenelektrode aufweist,
die elektrisch mit mindestens einer Elektrode eines darunter angeordneten
Leistungschips und mit mindestens einer Elektrode eines darüber angeordneten
Leistungschips verbunden ist. Eine derartige Zwischenelektrode ist
dann vorteilhaft, wenn mehrere kleinere Elektroden eines darunter
liegenden Leistungschips mit mehreren kleineren Elektroden eines
darüber
liegenden Leistungschips miteinander elektrisch zu verbinden sind.
Außerdem
erweist sich eine derartige Zwischenelektrode von Vorteil, wenn
beide Leistungshalbleiterchips in dem Stapel gleiche Größen aufweisen.
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In einem elektronischen Leistungsmodul, das
einen Stapel aus einer Siliciumkarbid-Leistungsdiode und einem Silicium-Leistungstransistor
aufweist, ist der Kollektor des Silicium-Leistungstransistors unmittelbar auf
dem Schaltungsträger
angeordnet und mit einer Metallisierung entsprechend verbunden.
Die das obere Ende des Stapels bildende Kathodenelektrode der Siliciumkarbid-Leistungsdiode
ist über
einen Bonddraht mit der Metallisierung des Schaltungsträgers derart
verbunden, dass der Kollektor des Silicium-Leistungstransistors
und die Kathode der Siliciumkarbid-Leistungsdiode elektrisch zusammengeschlossen
sind und mit einem Außenkontakt
in Verbindung stehen. Die isolierte Gate-Elektrode des Silicium-Leistungstransistors kann über einen
weiteren Bonddraht und über
eine Steuersignalleitung auf dem Schaltungsträger mit einem Außenkontakt
in Verbindung stehen. Neben dem erfindungsgemäßen Stapel mit mindestens einem
Siliciumkarbid-Leistungschip kann der Schaltungsträger weitere
aktive und passive elektronische nicht gestapelte Bauteile aufweisen,
die zu einem Leistungsmodul auf dem Schaltungsträger zusammengeführt sind.
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Bei einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass das Leistungsmodul wenigstens
eine Stapel mit einem ersten und einem zweiten Leistungshalbleiterchip
aufweist, wobei beide Leistungshalbleiterchips des Stapels Siliciumkarbid-Leistungschips
sind. Wegen der vorteilhaften Eigenschaften von Siliciumkarbid-Leistungsbauelementen
in Bezug auf deren niedrige Verlustleistung, deren niedrigen thermischen
Widerstand, deren stabiles Verhalten bei hohen Temperaturen und
auf deren Sperrspannungen bis zu mehreren kV lassen sich Bauelemente
mit einer verringerten Verlustleistung bei gegebenen Bauelementabmessungen
bzw. mit verringerten Abmessungen bei einer gegebenen zulässigen Verlustleistung
realisieren.
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Die Siliciumkarbid-Leistungshalbleiterchips sind
vorzugsweise Siliciumkarbid-Leistungsdioden, wobei Vorderseiten
und Rückseiten
der Leistungshalbleiterchips Anschlusselektroden der Siliciumkarbid-Leistungsdioden
bilden und die Rückseite
eines ersten der Leistungshalbleiterchips des wenigstens einen Stapels
auf dem Schaltungsträger
befestigt und mit diesem elektrisch leitend verbunden ist und die
Rückseite
eines zweiten der Leistungshalbleiterchips auf der Vorderseite des
ersten Leistungshalbleiterchips befestigt und mit dieser elektrisch
leitend verbunden ist.
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Zur elektrischen Kontaktierung der
Siliciumkarbid-Leistungsdioden
weist der Schaltungsträger Außenkontakte
bzw. Anschlussbeine auf, an die die Vorderseiten bzw. Rückseiten
der Leistungsdiodenchips beispielsweise mittels Bonddrähten angeschlossen
sind. Um eine Kontaktierung der Elektroden zu ermöglichen,
die durch die Vorderseite des unteren, ersten Leistungschips und
die Rückseite des
oberen, zweiten Leistungschips gebildet sind, ist der zweite Leistungschips
vorzugsweise mit einer kleineren Fläche als der erste Leistungschip
ausgebildet, so dass nach dem Aufbringen des zweiten auf den ersten
Leistungschip Abschnitte der Vorderseite des ersten Leistungschips
für die
Herstellung einer Bondverbindung zu einem Anschlusskontakt freibleiben.
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Derartige Anordnungen mit zwei übereinander
auf einem Schaltungsträger
befestigten Leistungsdioden sind beispielsweise zur Realisierung
einer Gleichrichter-Diodenbrücke
einsetzbar. Hierzu können
zwei Schaltungsträger
verwendet werden, die je einen Stapel mit einer ersten und zweiten
Siliciumkarbid-Leistungsdiode
und externe Anschlusskontakte, über
die die Dioden kontaktierbar sind, aufweisen, wobei die durch je
einen der Schaltungsträger
mit den zwei Dioden gebildeten Bauelemente extern zu einer Diodenbrücke verschaltet
werden können.
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Zur Realisierung einer Diodenbrücke besteht weiterhin
die Möglichkeit,
zwei Stapel mit je einem ersten und einem zweiten Siliciumkarbid-Leistungsdiodenchip
auf einen Schaltungsträger
aufzubringen, wobei die unteren Diodenchips der beiden Stapel, die auf
dem Schaltungsträger
befestigt sind, über
den Schaltungsträger
elektrisch leitend miteinander verbunden sind. Hierbei bildet der
Abschnitt des Schaltungsträgers,
auf den die Stapel aufgebracht sind bzw. ein sich an diesen Abschnitt
anschließendes Anschlussbein,
einen ersten Anschluss der Diodenbrücke. Die Vorderseiten der oberen,
ersten Chips sind beispielsweise mittels eines Bonddrahtes verbunden
und an ein zweites Anschlussbein angeschlossen, um einen zweiten
Anschluss der Diodenbrücke
zu bilden. Außerdem
sind die Vorderseiten der unteren, ersten Chips, und damit die Rückseiten der
oberen, zweiten Chips über
Bonddrähte
an je ein Anschlussbein angeschlossen, um dritte und vierte Anschlüsse der
Diodenbrücke
zu bilden.
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Eine Diodenbrücke wird beispielsweise dadurch
realisiert, dass die Rückseiten
aller Diodenchips Kathodenanschlüsse
und die Vorderseiten Anodenanschlüsse der Dioden bilden oder
dass die Rückseiten
aller Diodenchips Anodenanschlüsse und
die Vorderseiten Kathodenanschlüsse
bilden.
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Bei einer Ausführungsform der Erfindung kann
der Schaltungsträger
mit dem Stapel in einer Kunststoffgehäusemasse verpackt sein, wobei
Außenkontakte
aus dem Gehäuse
des elektronischen Leistungsbauteils herausragen. Eine derartige
Ausführungsform
eines Leistungsmoduls hat den Vorteil, dass ein derartiges Gehäuse kostengünstig herstellbar
ist und sämtliche
Komponenten in der Kunststoffgehäusemasse
eingebettet sind und somit ein hoher mechanischer Schutz der Leistungshalbleiterchips und
auch der Bondverbindung erreicht wird. Die aus dem Gehäuse herausragenden
Außenkontakte
können
stiftförmig
ausgebildet sein und nach außen
Kontaktflächen
aufweisen, die auf den Randseiten und/oder auf der Unterseite des
elektronischen Leistungsmoduls angeordnet sind.
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Der Schaltungsträger mit dem Stapel kann auch
in einem Hohlgehäuse
angeordnet sein, wobei das Hohlgehäuse eine Kunststoffgehäusemasse
aufweist, während
der Hohlraum mit einer Silikonmasse aufgefüllt ist. Ein derartiges Leistungsmodul
hat gegenüber
einem Leistungsmodul, dessen Komponenten vollständig in Kunststoffgehäusemasse
eingebettet sind, eine höhere
Stabilität
gegenüber
Feuchtigkeit und eine höhere
Spannungsfestigkeit aufgrund der die Komponenten umgebenden Silikonmasse.
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Das Leistungsmodul kann auch vorteilhafterweise
ein hermetisch abgeschlossenes Metallgehäuse aufweisen. Derartige Metallgehäuse werden
insbesondere in der Antriebstechnik eingesetzt, bei der mit extremen
Umweltbelastungen zu rechnen ist. Der Hohlraum kann zur Erhöhung der
Lebensdauer mit einem trockenen Inertgas gefüllt sein, das einerseits die
Spannungsfestigkeit erhöht
und andererseits den Widerstand gegen Luftfeuchte verbessert.
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Ein Verfahren zur Herstellung eines
elektronischen Leistungsmoduls weist die nachfolgenden Verfahrensschritte
auf. Zunächst
wird ein Schaltungsträger
bereit gestellt, der mindestens einen Stapel aus mehreren Leistungshalbleiterchips
aufnehmen kann und mit Außenkontakten
elektrisch verbunden ist. Ferner werden mindestens zwei Halbleiterchips
unter elektrischem Verbinden der Leistungshalbleiterchips über mindestens
eine großflächige Elektrode
gestapelt, wobei mindestens einer der Leistungshalbleiterchips ein
Siliciumkarbid-Leistungschip ist. Dieser Stapel wird auf den Schaltungsträger aufgebracht.
Anschließend
werden Bondverbindungen zwischen dem Schaltungsträger und
den Elektroden der Leistungshalbleiterchips hergestellt. Abschließend wird
der Schaltungsträger
mit mindestens dem Stapel aus mehreren Leistungshalbleiterchips
in ein Gehäuse
eingebracht.
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Dieses Verfahren hat den Vorteil,
dass aufgrund der unmittelbaren Verbindung von den Leistungshalbleiterchips über eine
großflächige Elektrode
keinerlei Umverdrahtungsstrukturen und andere komplexe Verbindungsplatten
zwischen den Leistungshalbleiterchips vorgesehen werden müssen, was
einerseits die Höhe
des Stapel vermindert und andererseits die Verfahrenskosten minimiert.
Darüber
hinaus hat das Verfahren den Vorteil, dass die Anzahl von Bondverbindungen
auf ein Mindestmaß reduziert
ist, was die Ausschussrate bei der Durchführung des Verfahrens vermindert,
da jeder zusätzliche
Bonddraht ein Verfahrensrisiko darstellt.
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In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel des
Verfahrens wird ein erster Halbleiterchip mit einer großflächigen Elektrode
auf seiner Oberseite auf den Schaltungsträger mit seiner passiven Rückseite
aufgebracht. Anschließend
wird ein zweiter Leistungshalbleiterchips auf der großflächigen Elektrode
gestapelt. Somit wird bei diesem Durchführungsbeispiel des Verfahrens
der Stapel nicht getrennt von dem Schaltungsträger bzw. parallel zu dem Schaltungsträger bereit
gestellt, sondern in vorteilhafter Weise unmittelbar auf dem Schaltungsträger zusammengebaut.
Damit vermindert sich die Anzahl der für ein derartiges Verfahren
vorzusehenden Haltesockel und Werkzeuge, da der Schaltungsträger direkt
mit den zu stapelnden Leistungshalbleiterchips aufeinander bestückt werden
kann.
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In einem weiteren Durchführungsbeispiel des
Verfahrens wird zunächst
eine großflächige Zwischenelektrode
auf dem ersten Leistungshalbleiterchip mit elektrischer Verbindung
zu Elektroden dieses ersten Leistungshalbleiterchips aufgebracht.
Anschließend
wird mindestens eine Elektrode eines darüber angeordneten zweiten Leistungshalbleiterchips
mit dieser Zwischenelektrode elektrisch verbunden. Die Stapelung über eine
Zwischenelektrode erweist sich insbesondere dann als vorteilhafte
Lösung,
wenn die zu verbindenden Elektroden des oberen und unteren Halbleiterchips
an verschiedenen Positionen auf der Oberseite bzw. der Rückseite
der zu stapelnden Leistungshalbleiterchips angeordnet sind. Die
Kosten des Verfahrens für
das Herstellen einer derartigen Zwischenelektrode sind in keiner
Weise vergleichbar mit den Kosten der Herstellung von entsprechenden
Umverdrahtungsstrukturen, wie sie für andere Stapeltechniken erforderlich
sind.
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Bei einem weiteren Durchführungsbeispiel des
Verfahrens ist es vorgesehen, dass als Schaltungsträger ein
Flachleiterrahmen mit mehreren Bauteilpositionen derart strukturiert
wird, dass er in jeder Bauteilposition eine Chipinsel zur Aufnahme
eines Stapels aus Leistungshalbleiterchips aufweist. Neben der Chipinsel
weist der Flachleiterrahmen an jeder Bauteilposition innere Flachleiter
mit Bondfingern auf, die in Außenflachleiter
zur Darstellung von Außenkontakten übergehen.
Auf den Bondfingern der inneren Flachleiter sind Bonddrähte angeordnet,
die mit Elektroden des Leistungshalbleiterchips verbunden sind und
die elektrische Verbindung zu den Außenkontakten herstellen.
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Ein Vorteil dieser Verfahrensvariante
ist, dass ein Schaltungsträger,
der als Flachleiterrahmen ausgebildet ist, mehrere Bauteilpositionen
aufweist, in denen parallel bzw. gleichzeitig Verfahrensschritte zur
Herstellung eines elektronischen Leistungsmoduls durchgeführt werden
können.
Erst nach Fertigstellung der jeweiligen Leistungsmodule in den einzelnen
Bauteilpositionen des Flachleiterrahmens werden dann die einzelnen
Leistungsmodule aus dem Flachleiterrahmen heraus getrennt. Das Strukturieren
des Flachleiterrahmens kann mittels Stanztechnik erfolgen, womit
ein äußerst preiswertes
Verfahren zur Herstellung eines Schaltungsträgers für ein Leistungsmodul möglich ist.
Zwar kann grundsätzlich
auch der Flachleiterrahmen aus einer Metallplatte herausgeätzt werden,
jedoch sind dazu vor dem Ätzen
Masken aufzubringen, was die Kosten des Verfahrens erhöht.
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Die Bonddrähte können auf den Bondfingern des
Flachleiterrahmens und auf den Elektroden der Leistungshalbleiterchips
mittels Thermokompressionsbonden aufgebracht werden. Beim Thermokompressionsbonden
entsteht auf einer der beiden zu bondenden Flächen ein Bondkopf, von dem
aus der Bonddraht zunächst in
Richtung der Flächennormalen
abgezogen wird und erst danach kann der Bonddraht zu der zweiten
zu bondenden Fläche
hin gebogen werden. Unter Ausbildung eines Bondbogens wird danach
die zweite Bondstelle ausgeführt.
Dieser Bondbogen ist flacher ausführbar als der Bondkopf, so
dass es von Vorteil ist, den Bondkopf zunächst auf einer tiefer gelegenen
Bondstelle, wie beispielsweise den Bondfingern, durchzuführen und
den flacheren Bondbogen dann auf den Elektroden der gestapelten Halbleiterchips
auszuführen.
Mit dieser Umkehr der Bondtechnik kann die Höhe des elektronischen Leistungsmoduls
minimiert werden.
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Zur Herstellung eines Gehäuses aus
einer Kunststoffgehäusemasse
kann ein Transfermoldverfahren verwendet werden, bei dem der Schaltungsträger und
die Komponenten des Leistungsmoduls in der Kunststoffgehäusemasse
eingebettet werden. Dabei entsteht ein Gehäuse, das vollständig die Komponenten
vor mechanischer Beschädigung schützt, jedoch
bildet die Kunststoffgehäusemasse einen
thermischen Übergangswiderstand,
der eine Ableitung der Verlustwärme
erschwert. Um dieses Problem zu lösen, können Gehäuse hergestellt werden, bei
denen die Chipinsel auf einer Kühlplatte
angeordnet ist, die ihrerseits aus der Kunststoffgehäusemasse
herausragt, so dass eine intensive Kühlung des Leistungschipstapels über die
Kühlplatte
und die Chipinsel vorteilhafterweise möglich ist.
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Die thermischen Probleme der Gehäusestruktur
können
auch durch Einsetzen eines Metallgehäuses, das hermetisch zu seiner
Umgebung abgeschlossen ist, gelöst
werden. Dazu wird der Hohlraum in dem Metallgehäuse mit trockenem Inertgas gefüllt, um
ein Eindringen von Umluft und Feuchte zu vermeiden. Derartige Metallgehäuse für Leistungsmodule
sind vorteilhaft in der Antriebs- und KFZ-Technik einsetzbar.
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Bei einem weiteren Durchführungsbeispiel des
Verfahrens werden zum Einbringen des Schaltungsträgers mit
mindestens einem Stapel aus mehreren Leistungshalbleiterchips in
ein Gehäuse die Komponenten
in ein Kunststoffgehäuse
eingeschlossen und anschließend
wird der Hohlraum mit einer Silikonmasse aufgefüllt. Mit diesem Auffüllen wird ebenfalls
ein Schutz der Komponenten gegen Feuchtigkeit und Korrosion erreicht,
wobei gleichzeitig ein hoher mechanischer Schutz realisiert wird.
Darüber hinaus
ist diese Gehäusevariante
preiswerter zu realisieren als ein mit Edelgas gefülltes hermetisch
abgeschlossenes metallisches Hohlgehäuse.
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Die Erfindung wird nun anhand von
Ausführungsformen
mit Bezug auf die beiliegenden Figuren näher erörtert.
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1 zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht eines Leistungsmoduls
einer ersten Ausführungsform
der Erfindung,
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2 zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht eines Leistungsmoduls
einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung,
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3 zeigt
ein schematisches Ersatzschaltbild eines Stapels aus zwei Leistungshalbleiterchips, der
mit drei Außenanschlüssen (C,
G, E) verbunden ist,
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4 zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht eines TO220-Gehäuses eines
erfindungsgemäßen Leistungsmoduls
der zweiten Ausführungsform
der Erfindung,
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5 zeigt
eine schematische Draufsicht auf das Leistungsmodul der 4,
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6 zeigt
eine schematische Seitenansicht des Leistungsmoduls der 4,
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7 zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht eines TO247-Gehäuses eines
erfindungsgemäßen Leis tungsmoduls
der ersten Ausführungsform
der Erfindung,
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8 zeigt
eine schematische Draufsicht auf das Leistungsmodul der 7,
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9 zeigt
eine schematische Seitenansicht des Leistungsmoduls der 7,
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10 zeigt
eine schematische Draufsicht auf ein Leistungsmodul mit metallischem
Hohlgehäuse,
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11 zeigt
eine schematische Seitenansicht des Leistungsmoduls der 10,
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12 zeigt
ein perspektivische Ansicht eines Leistungsmoduls mit einem Träger und
einem darauf aufgebrachten Stapel eines ersten und zweiten Siliciumkarbid-Leistungsbauelementchips,
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13 zeigt
eine schematische Draufsicht des Leistungsmoduls nach 12,
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14 zeigt
der Leistungsmodule nach den 12 und 13, bei denen die Sliziumkarbid-Leistungsbauelementchips
jeweils Dioden sind, wobei die beiden Module über Anschlussbeine als Diodenbrücken verschaltet
sind,
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15 zeigt
eine schematische Draufsicht eines Leistungsmoduls mit einem Träger und
zwei darauf aufgebrachten Stapeln mit je einem ersten und zweiten
Siliciumkarbid-Leistungsbauelementchip,
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16 zeigt
das elektrische Ersatzschaltbild der Leistungsmodule gemäß der 14 und 15 bei Verwen dung von Siliciumkarbid-Leistungsdioden
als Leistungshalbleiterchips,
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17 zeigt
schematisch eine Möglichkeit zur
Realisierung einer Diodenbrücke
mittels zweier Leistungsmodule gemäß 13 bei Verwendung von Siliciumkarbid-Leistungsdioden als
Leistungsbauelementchips.
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In den Figuren bezeichnen, sofern
nicht anders angegeben gleiche Bezugszeichen gleiche Teile mit gleicher
Bedeutung.
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1 zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht eines Leistungsmoduls 1 einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung. Die gestrichelte Linie 31 zeigt die Umrisse
eines Gehäuses 7 aus Kunststoffgehäusemasse 21.
Innerhalb des Kunststoffgehäuses 7 des
Leistungsmoduls 1 ist auf einem Schaltungsträger 4 ein
Stapel 8 aus einem Silicium-Leistungschip 10 und
einen Siliciumkarbid-Leistungschip 9 angeordnet. Der Silicium-Leistungschip 10 des
Stapels 8 ist ein Silcicium-Leistungs-Bipolartransistor 12 mit isoliertem
Gate G. Die Rückseite
des Siliclium-Leistungs-Bipolartransistors 12 bildet die Kollektorelektrode 16 des
Kollektors C des Silicium-Leistungs-Bipolartransistors 12 und ist
auf einer Chipinsel 27 eines Flachleiterrahmens 26 angeordnet.
Der Kollektor C bedeckt weitgehend die Oberfläche der Chipinsel 27.
Die Chipinsel 27 des hier nur teilweise gezeigten Flachleiterrahmens 26 geht über in einen
inneren Flachleiter 28, an den sich ein äußerer Flachleiter 32 anschließt, der
als Außenkontakt 6 ausgebildet
ist.
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Auf der Oberseite des Silicium-Leistungschips 10 ist
eine isolierte Gate-Elektrode 19 angeordnet, die über einen
Bonddraht 20 mit einem Bondfinger 29 eines inneren
Flachleiters 28 verbunden ist. Der innere Flachleiter 28 geht
in einen Außenflachleiter 32 über, so
dass Steuersignale an das isolierte Gate G des Silicium-Leistungs-Bipolartransistors 12 angelegt
werden können.
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Neben der Gate-Elektrode 19 weist
die Oberseite des Silicium-Leistungschips 10 eine
Emitterelektrode 15 auf, die den Siliciumkarbid-Leistungschip 9 trägt und mit
dessen Anode 14 flächig
verbunden ist. Dazu ist in dieser Ausführungsform der Erfindung die
Anode 14 der Siliciumkarbid-Leistungsdiode 11 auf
die Emitterelektrode 15 des Silicium-Leistungs-Bipolartransistors 12 gelötet. Eine
für die
Emitterelektrode 15 und die Anode 14 gemeinsame
Bondverbindung 24 ist mit einem inneren Flachleiter 28 verbunden,
der in einen Außenflachleiter 32 in
Form eines Außenkontaktes 6 übergeht.
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Die Oberseite der Siliciumkarbid-Leistungsdiode 11 weist
eine Kathodenelektrode 18 auf, die über eine Bondverbindung 17 mit
dem Bondfinger 29 des inneren Flachleiters 28 für die Chipinsel 27 verbunden
ist. Somit sind der Kollektor C und die Kathode der Siliciumkarbid-Leistungsdiode
gemeinsam mit einem Außenkontakt 30 für die Chipinsel 27 verbunden.
In dieser ersten Ausführungsform
der Erfindung wird somit weitgehend die volle Grundfläche der
Chipinsel 27 für
den Leistungsschaltungstransistor genutzt, während für die Freilaufdiode aus einem
Siliciumkarbid-Leistungschip 9 kein zusätzlicher Platzbedarf erforderlich
ist, zumal diese Leistungsdiode ohne Funktionseinbußen für die beiden
gestapelten Leistungschips auf der Emitterelektrode 15 des
Silicium-Leistungs-Bipolartransistors 12 angeordnet ist.
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2 zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht eines Leistungsmoduls 1 einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in 1 werden mit gleichen Bezugszeichen
gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
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Der wesentliche Unterschied zwischen
der ersten und der zweiten Ausführungsform
der Erfindung liegt in der Gehäusegestaltung.
Die Chipinsel 27 trägt
nicht nur den Stapel 8 aus zwei Leistungshalbleiterchips 2 und 3,
sondern weist auch auf ih rer Unterseite eine Wärmesenke in Form einer strukturierten
Metallplatte 33 auf, die zur Wärmeableitung aus dem Gehäuse 7 herausragt.
Diese strukturierte Metallplatte 33 weist Aussparungen 34, 35 und 36 auf,
die ein Ausrichten und Fixieren der strukturierten Metallplatte 33 ermöglichen.
Ferner weist die strukturierte Metallplatte 33 eine Öffnung 37 auf,
mit der die Metallplatte 33 über eine nicht gezeigte Befestigungsschraube
zusätzlich
gekühlt
werden kann.
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3 zeigt
ein schematisches Ersatzschaltbild eines Stapels aus zwei Leistungshalbleiterchips, der
mit drei Außenanschlüssen C,
G, E, nämlich
Kollektor C, isoliertem Gate G und Emitter E verbunden ist. Bei
dieser Schaltung von zwei Leistungshalbleitern ist eine Siliciumkarbid-Leistungsdiode 11 antiparallel
zur Kollektor-Emitterstrecke (C-E) angeschlossen, wobei die Kathode 18 der
Siliciumkarbid-Leistungsdiode 11 einen Knotenpunkt 38 mit
dem Kollektor C des Silicium-Leistungs-Bipolartransistors 12 mit isoliertem
Gate 19 bildet. Die Anode 14 der Siliciumkarbid-Leistungsdiode 11 ist über den
Knotenpunkt 39 mit dem Emitter E des Silicium-Leistungs-Bipolartransistors 12 verbunden.
Die Siliciumkarbid-Leistungsdiode 11 dient hier als Freilaufdiode,
um den Silicium-Leistungs-Bipolartransistor 12 vor Induktionsstromspitzen
eines Induktivitäten
aufweisenden Verbrauchers zu schützen.
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4 zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht eines TO220-Gehäuses eines
erfindungsgemäßen Leistungsmoduls 1 der
zweiten Ausführungsform
der Erfindung. Aus dem Kunststoffgehäuse 7 ragen zu der
einen Seite Außenkontakt 6 heraus,
während
zur gegenüberliegenden
Seite eine strukturierte Metallplatte 33 eine Befestigungsmöglichkeit
für das
Leistungsmodul 1 sowie eine zusätzliche Kühlmöglichkeit liefert.
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5 zeigt
eine schematische Draufsicht auf das Leistungsmodul 1 der 4, wobei die Außenkontakte 6 eine
Verbreiterung 40 aufweisen, bevor sie von der Kunststoffgehäusemasse
21 eingebettet
werden. Diese Verbreiterung 40 gewährleistet einen sicheren Halt
in der Kunststoffgehäusemasse 21.
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6 zeigt
eine schematische Seitenansicht des Leistungsmoduls 1 der 4, wobei die strukturierte
Metallplatte 33 seitlich versetzt gegenüber den Außenkontakten 6 in
Form von Außenkontaktstiften angeordnet
ist. Diese versetzte Anordnung ergibt sich aus dem Aufbringen der
strukturierten Metallplatte 33 auf eine hier nicht zu sehende
Chipinsel, auf welcher der Stapel aus mindestens zwei Leistungshalbleiterchips
angeordnet ist. In einem derartigen TO220-Gehäuse können in herkömmlicher
Duopack-Bauweise, bei der die Leistungshalbleiterchips nebeneinander
auf einer Chipinsel angeordnet sind, Schaltungsströme bei intensiver
Kühlung
bis 30 Ampere auftreten, ohne dass das Kunststoffgehäuse Schaden
nimmt. Durch einen erfindungsgemäßen Stapel
besteht die Möglichkeit,
dass der schaltende Leistungstransistor aus Silicium die gesamte
Grundfläche
in der Kunststoffgehäusemasse 21 einnimmt, da
die Freilaufdiode aus einer Siliciumkarbid-Leistungsdiode auf dem
Silicium-Leistungstransistor angeordnet werden kann. Damit kann
der zulässige Schaltstrom
bei intensiver Kühlung
mindestens um 50% gesteigert werden, ohne das Leistungsmodul zu schädigen.
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7 zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht eines TO247-Gehäuses eines
erfindungsgemäßen Leistungsmoduls 1 der
ersten Ausführungsform
der Erfindung. Die Grundfläche
dieses elektronischen Leistungsmoduls ist so groß, dass in einer Duopack-Version
ein Strom von bis zu 50 Ampere geschaltet werden kann. Mit einem
erfindungsgemäßen Stapel
kann die volle Grundfläche
innerhalb der Kunststoffgehäusemasse 21 für das Schalten
von Strömen
genutzt werden, womit Ströme
zulässig
werden, die um bis zu 50% größer sind.
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8 zeigt
eine schematische Draufsicht auf das Leistungsmodul 1 der 7. Im Unterschied zum Leistungsmodul 1,
das in den 4 bis 6 gezeigt wird, weist dieses
Leistungs modul keine strukturierte Metallplatte auf, mit der eine
Wärmesenke unmittelbar
an die in der Kunststoffgehäusemasse 21 angeordnete
Chipinsel, die den erfindungsgemäßen Stapel
trägt,
angeschlossen ist.
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9 zeigt
eine schematische Seitenansicht des Leistungsmoduls 1 der 7, wobei in dieser Seitenansicht
die Außenkontakte 7 in
Form von Außenflachleitern
in etwa mittig aus der Kunststoffgehäusemasse 21 herausragen.
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10 zeigt
eine schematische Draufsicht auf ein Leistungsmodul 1 mit
metallischem Hohlgehäuse 22.
Dieses Metallgehäuse 23 umschließt hermetisch
einen Schaltungsträger 4,
der mehrere erfindungsgemäße Stapel
aus mindestens zwei Leistungshalbleiterchips aufweist. Auf dem Randbereich des
Metallgehäuses
sind Aussparungen 42 vorgesehen, in denen der Schaltungsträger 4 aus
dem hermetisch geschlossenen Hohlgehäuse 22 mit Sockeln 43 herausragt,
die Außenkontakte 6 in
Form von Außenkontaktstiften 41 tragen.
Durch das Stapeln von Leistungshalbleiterchips können wesentlich mehr Leistungsfunktionen
in einem derartigen Metallgehäuse 23 für ein Leistungsmodul 1 untergebracht werden.
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11 zeigt
eine schematische Seitenansicht des Leistungsmoduls 1 der 10. Mit Hilfe von 4 Schrauben
in den vier Ecken des rechteckigen Metallgehäuses 23 wird der Hohlraum
des Hohlgehäuses 22 hermetisch
von der Umgebung abgeschlossen. Zusätzlich kann der Hohlraum des
Hohlgehäuses 22 mit
einem Inertgas gefüllt
sein, um die Lebensdauer des Leistungsmoduls zu erhöhen und Feuchte, Öle und Fettsäuren, sowie
korrosive Gase von den Komponenten auf dem Schaltungsträger fernzuhalten.
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Die 12 und 13 zeigen ein Leistungsmodul
mit einem Schaltungsträger
(Leadframe) auf dessen Chipinsel 50 ein Stapel 80 mit
einem ersten und zweiten Siliciumkarbid-Leistungsbauelementchip 60, 70 aufgebracht
ist, wobei die Leistungsbauelementchips 60, 70 Siliciumkarbid-Leistungsdioden
sind und Rückseiten
und Vorderseiten der Chips 60, 70 Anschlusselektroden
der Dioden, also deren Anoden- bzw. Kathodenanschlüsse, bilden.
Die Rückseite
des ersten Chips 60 ist dabei auf die Chipinsel 50 aufgebracht
und elektrisch leitend mit dieser verbunden. Mit der Chipinsel einstückig verbunden
ist ein Anschlussbein 51, das aus einem lediglich gestrichelt dargestellten
Gehäuse 7 herausragt,
um den Anschluss an der Rückseite
des ersten Chips 60 von außen kontaktieren zu können. Der
zweite Chip 70 ist mit seiner Rückseite auf die Vorderseite 61 des
ersten Chips 60 aufgebracht und elektrisch leitend mit dieser
verbunden. Die in dem Stapel 80 oben liegende Vorderseite 71 des
zweiten Chips ist mittels eines Bonddrahtes an ein weiteres Anschlussbein 53 des Trägers angeschlossen,
das von der Chipinsel 50 isoliert ist.
-
Der obere, zweite Chip 70 ist
flächenmäßig kleiner
als der untere, erste Chip 60 ausgebildet, wodurch Abschnitte
der Vorderseite 61 des ersten Chips freiliegen. Dieser
freiliegende Abschnitt der Vorderseite des ersten Chips 60 und
damit die Rückseite des
zweiten Chips 70 ist über
einen weiteren Bonddraht 82 an ein weiteres von der Chipinsel 50 isoliertes
Anschlussbein 52 angeschlossen.
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Die Chipinsel ragt vorzugsweise über die Grundfläche des
ersten Chips 60 hinaus umfasst und weist an einem den Anschlussbeinen
abgewandten Ende ein Loch zum Verschrauben mit einem Kühlkörper (nicht
dargestellt) auf.
-
Zum Befestigen des ersten Chip 60 auf
dem Träger 50 und
Befestigen des zweiten Chip 70 auf dem ersten Chip 60 unter
Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung sind beliebige
herkömmliche Befestigungsverfahren
anwendbar, wie beispielsweise Löten,
Kleben mittels eines elektrisch leitenden Klebers oder Klammern
mittels (nicht dargestellter Klemmen), Verschrauben, usw.
-
Derartige Reihenschaltungen zweier
Leistungsdioden sind in verschiedensten Schaltungsanwendungen einsetzbar,
wobei die Dioden 60, 70 elektrisch sowohl in Reihe
als auch in Sperrrichtung gegeneinander geschaltet werden können.
-
14 zeigt
ein Anwendungsbeispiel für zwei
Leistungsmodule der in den 13 und 14 dargestellten Art zur
Realisierung einer Dioden-Brückenschaltung.
Das elektrische Ersatzschaltbild dieser Schaltung, in dem entsprechende
Anschlüsse wie
in 14 entsprechend bezeichnet
sind, ist in 15 dargestellt.
-
Die Diodenbrücke umfasst zwei identisch aufgebaute
Leistungsmodule, wobei für
entsprechende Teile die selben Bezugszeichen verwendet sind, die
sich lediglich durch die Buchstaben "A" und "B" unterscheiden und die im Übrigen den
Bezugszeichen gemäß der 13 und 14 entsprechen. Die Stapel 80A, 808 umfassen
jeweils zwei Siliciumkarbid-Leistungsdiodenchips 60A, 70A, 60B, 70B die derart
auf die Chipinseln 50A, 508 der Schaltungsträger aufgebracht
sind, dass die Kathodenanschlüsse der
ersten Diodenchips 50A, 60B durch deren Rückseiten
gebildet und elektrisch mit den Chipinseln 50A bzw. 50B verbunden
sind. Die mit den Chipinseln 50A, 50B verbundenen
Anschlussbahnen 51A, 51B sind über eine Leitungsverbindung
miteinander verbunden, die in 14 nur
schematisch eingezeichnet ist und die einen Abzweig aufweist, der
einen der Anschlüsse
der Diodenbrücke
bildet. Die Rückseiten der
ersten Diodenchips 70A, 70B bilden ebenfalls die Kathodenanschlüsse dieser
Diodenchips und sind elektrisch mit den Anodenanschlüssen an
der Vorderseite der ersten Diodenchips 60A, 60B verbunden.
Die Anoden der zweiten Diodenchips 70A, 70B sind
jeweils über
Bonddrähte 81A, 81B mit
Anschlussbeinen 53A, 53B verbunden, wobei diese
Anschlussbeine 53A, 53B mittels einer schematisch eingezeichneten
Leitungsverbindung miteinander verbunden sind, die einen weiteren
Abzweig aufweist, der einen weiteren Anschluss der Diodenbrücke bildet.
Schließlich sind
die Anodenanschlüsse der
ersten Diodenchips 60A, 60B über Bonddrähte 82A, 82B an
weitere Anschlussbahnen 52A, 52B angeschlossen,
die jeweils zwei weitere Anschlüsse
der Diodenbrücke
bilden.
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16 zeigt
das elektrische Ersatzschaltbild der aus zwei Leistungsmodulen mit
je einem Diodenchip-Stapel 80A, 80B bestehenden
Diodenbrücke gemäß 14, wobei zum besseren Verständnis in 16 Anschlüsse α, β, γ, δ der Diodenbrücke eingezeichnet
sind, die sich auch in der Darstellung in 14 wiederfinden. Entsprechend sind neben
den Schaltsymbolen der Dioden der Diodenbrücke in 16 die zugehörigen Bezugszeichen der Bauelemente
gemäß 14 eingezeichnet.
-
Ein besonders platzsparend zu realisierendes
Ausführungsbeispiel
einer solchen Diodenbrücke
ist in 15 dargestellt.
Dabei sind die beiden Stapel 80A, 80B mit den
jeweils zwei Diodenchips 60A, 60B auf einem einzigen
Träger
angeordnet, wobei die Kathodenanschlüsse der ersten Diodenchips 60A, 60B,
die sich an deren Rückseiten
befinden, direkt über
die Chipinsel 55 des Trägers
miteinander kurzgeschlossen sind. Ein an diese Chipinsel 55 angeformtes
Anschlussbein 56 bildet einen Abschluss der Diodenbrücke. Die
Anodenanschlüsse
der ersten Diodenchips 60A, 60B sind über Bonddrähte 82A, 82B an
weitere Anschlussbahnen 57, 58 angeschlossen und
die Anodenanschlüsse
an der Vorderseite der zweiten Diodenchips 70A, 70B sind
mittels eines Bonddrahtes 83 elektrisch leitend miteinander
verbunden und mittels eines weiteren Bonddrahtes 81 an
ein weiteres Anschlussbein 59 angeschlossen.
-
Die Verwendung von Siliciumkarbid-Leistungsdiodenchips
ermöglicht
es, die in 15 dargestellte
Diodenbrücke
in platzsparender Weise in einem Gehäuse zu integrieren, wobei in
dem Beispiel gemäß 15 ein den Trägerrahmen
umgebendes und die Anschlussbeine mechanisch fixierendes Gehäuse aus
Gründen
der Übersichtlichkeit
nicht dargestellt ist.
-
Das elektrische Ersatzschaltbild
des Moduls gemäß 15 mit zwei Diodenchip-Stapeln
entspricht dem in 16 dargestellten,
wobei die Anschlüsse α, β, γ, δ der Diodenbrücke in 15 ebenfalls dargestellt
sind. Entsprechend sind neben den Schaltsymbolen der Dioden der
Diodenbrücke
in 16 die zugehörigen Bezugszeichen
der Bauelemente gemäß 15 eingezeichnet, wobei
dieselben Bezugszeichen in den 14 und 15 Bauelemente mit derselben
Funktion bezeichnen.
-
- 1
- Leistungsmodul
- 2,
3
- Leistungshalbleiterchips
- 4
- Schaltungsträger
- 5
- Elektrode
eines Leistungschips
- 6
- Außenkontakt
- 7
- Gehäuse
- 8
- Stapel
- 9
- Siliciumkarbid-Leistungschip
- 10
- Silicium-Leistungschip
- 11
- Siliciumkarbid-Leistungsdiode
- 12
- Silicium-Leistungs-Bipolartransistor
mit isoliertem Gate
- 13
- Zwischenelektrode
- 14
- Anode
der Siliciumkarbid-Leistungsdiode
- 15
- Emitterelektrode
- 16
- Kollektor
des Silicium-Leistungs-Bipolartransistors
mit isoliertem Gate
- 17
- Bondverbindung
- 18
- Kathode
der Siliciumkarbid-Leistungsdiode
- 19
- isolierte
Gate-Elektrode
- 20
- Bondverbindung
- 21
- Kunststoffgehäusemasse
- 22
- Hohlgehäuse
- 23
- Metallgehäuse
- 24
- großflächige Elektrode
- 25
- Bondverbindung
- 26
- Flachleiterrahmen
- 27
- Chipinsel
- 28
- innere
Flachleiter
- 29
- Bondfinger
- 30
- Außenkontakt
zu Chipinsel
- 31
- gestrichelte
Linie
- 32
- Außenflachleiter
- 33
- strukturierte
Metallplatte
- 34,35,36
- Aussparungen
- 37
- Öffnung
- 38,39
- Knotenpunkte
- 40
- Verbreiterung
- 41
- Außenkontaktstifte
- 42
- Aussparungen
- 43
- Sockel
- 50
- Träger, Chipinsel
- 51,52,
53
- Anschlussbeine
- 50A,50B
- Träger, Chipinsel
- 51A,52A,53A
- Anschlussbeine
- 51B,52B,53B
- Anschlussbeine
- 56,57,58,59
- Anschlussbeine
- 55
- Träger, Chipinsel
- 60,60A,60B
- erster
Leistungshalbleiterchip
- 70,70A,70B
- zweiter
Leistungshalbleiterchip
-
-
- 61,61A,61B
- Vorderseite
des Leistungshalbleiterchips, Anodenanschluss
- 71,71A,71B
- Vorderseite
des Leistungshalbleiterchips, Anodenanschluss
- 81,82
- Bonddrähte
- 81A,82A
- Bonddrähte
-
-
- 81B,82B
- Bonddrähte
- α, β, χ, δ
- Anschlüsse der
Diodenbrücke
- 80,80A,
80B
- Stapel