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Die Erfindung betrifft ein Halteteil
für eine Schlauchschelle
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Halteteile für Schlauchschellen dienen dazu, bereits
vor der Montage eines Schlauchs auf einem Rohrstück die Position der Schlauchschelle
auf dem Schlauch festzulegen. Der auf diese Weise vorbereitete Schlauch
wird dann direkt auf einen Rohrstutzen aufgesteckt und durch Anziehen
der Schlauchschelle befestigt.
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Es ist bereits eine Schlauchschelle
mit einem ringförmig
ausgebildeten und aus elastischem Material bestehenden Halteteil
bekannt, wobei das Halteteil aus zwei nebeneinander angeordneten,
koaxialen und offenen Ringen besteht, deren Enden paarweise in Axialrichtung
durch Stege miteinander verbunden sind (
EP 0 593 852 B1 ). Die Schlauchschelle ist
hierbei zwischen die offenen Ringe eingesetzt.
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Weiterhin ist eine Vorrichtung zum
Festklemmen eines auf einem Rohrendabschnitt aufgeschobenen Schlauchendabschnitts
aus überwiegend
weichelastomerem Material bekannt, wobei der Schlauchendabschnitt
mit einer Schlauchklemme umgeben ist (
DE 195 33 553 A1 ). Um den
Schlauchabschnitt ist auch noch ein Sicherungsring vorgesehen, der
radial zwischen Schlauch und Schlauchklemme angeordnet ist und aus
hartelastischem Material besteht.
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Schließlich ist auch noch eine Schlauchanordnung
bekannt, die einen Schlauch aus polymerem Werkstoff umfasst, der
insbesondere mit einem eingebetteten Festigkeitsträger versehen
ist, wobei wenigstens ein Schlauchende auf einen Stutzen aus Metall
oder Kunststoff aufgeschoben ist und eine Schraubschelle das Schlauchende
auf den Stutzen presst (
DE
101 28 457 A1 , insbesondere
3).
Das Schlauchende ist dabei mit einer aufgeschobenen Haltemanschette
aus polymerem Werkstoff für
die Schelle versehen. Diese Haltemanschette umfasst im Rahmen eines
einstöckigen
Formteils einen Haltering mit einem Innendurchmesser D1, der das Schlauchende
mit einem Außendurchmesser
D umgreift. Außerdem
umfasst sie eine Schellenaufnahme in Form von wenigstens zwei axial
verlaufenden Haltestegen, die jeweils über ihr eines Ende mit dem Haltering
verbunden sind, sowie einen Haltekragen am anderen Ende eines jeden
Haltestegs. Nachteilig ist bei dieser Schlauchanordnung, dass die
Führung der
Schelle in der Haltemanschette nicht definiert ist. Außerdem kann
das Schellenschloss beim Verschrauben auf die Manschette drücken und
damit eine Fehlmontage bewirken. Ferner ist durch die gleichen Abstandsmaße der Haltekragen
in der Manschette eine Schiefmontage möglich.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Schlauchschelle an einem Formschlauch aus polymerem Werkstoff unverlierbar
anzubringen.
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Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 gelöst.
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Die Erfindung betrifft somit ein
Halteteil für eine
Schlauchschelle, das aus einem elastischen Material, z. B. aus Gummi
besteht. Dieses Halteteil ist zylindrisch ausgebildet und weist
auf seinem Umfang zwei Durchbrechungen auf deren Enden von Aufnahmetaschen
begrenzt werden. Die eine Aufnahmetasche ist etwa halb so groß wie die
andere. Die kleinere Aufnahmetasche dient zur Aufnahme der Schlauchschelle,
während
die größere Aufnahmetasche
zur Aufnahme eines Wellfederelements dient, das in einem Teilbereich
auf der Innenseite der Schlauchschelle angeordnet ist.
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Der mit der Erfindung erzielte Vorteil
besteht insbesondere darin, dass die Schlauchschelle verdrehsicher
montiert werden kann und eine Schief- oder Fehlmontage nicht möglich ist.
Hierdurch ist eine präzise
Vormontage möglich,
sodass eine verkantete oder verkippte Hauptmontage ausgeschlossen
ist. Da die Auflageflächen
der Schlauchschelle kalibriert sind, kann eine sehr genaue Schellenführung auf
einem Schlauchstutzen erfolgen. Außerdem wird mit Hilfe kleiner
Anschläge
beim Montieren und Anziehen vermieden, dass das Schellenschloss
unter die Schellenfixierung rutscht.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
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1 ein
Halteteil für
eine Schlauchschelle in Verbindung mit dieser Schlauchschelle;
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2 das
Halteteil ohne die Schlauchschelle;
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3 einen
Längsschnitt
durch ein Schlauchende;
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3a das
Ende eines Formschlauchs, auf das ein Schlauchende gestülpt werden
kann;
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4 das
Schlauchende gemäß 3, mit aufgeschobener Schlauchschelle
und Halteteil;
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5 einen
Querschnitt durch das Halteteil;
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6 eine
Vorderansicht des Halteteils;
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7 eine
teilweise geschnittene Ansicht des Halteteils, wobei das Halteteil
gegenüber
der 6 um 90 Grad gekippt
ist;
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8 eine
Seiten-Teilansicht der Wellfederschelle;
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9 eine
Draufsicht auf den Teil der Wellfederschelle, die in 8 dargestellt ist;
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10 die
Wellfederschelle in einer perspektivischen Ansicht.
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In der 1 ist
eine Wellfederschelle 1 dargestellt, die einen Schneckenantrieb 2 aufweist,
mit dem der Durchmesser der Wellfederschelle 1 vergrößert oder
verkleinert werden kann. Hierzu wird an einem Schraubkopf 3 gedreht,
wodurch eine im Schneckenantrieb 2 befindliche – in 1 nicht sichtbare – Schnecke
gedreht wird, die in die Welle 4 der Wellfederschelle 1 eingreift.
Um die Wellfederschelle 1 herumgeführt ist ein Halteteil 5 aus
vorzugsweise weichelastomerischem Material, beispielsweise aus Polyethylen,
Acrylat, AEM oder ACM. Das Halteteil 5 weist zwei Taschen 6, 7 auf,
die breiter als die Wellfederschelle 1 sind und diese in
bestimmten Bereichen vollständig
umschließen.
Die Tasche 6 ist dabei nur etwa halb so groß wie die
Tasche 7. Die beiden Taschen 6, 7 sind
an ihren äußeren Rändern über durchgehende
Schellenbegrenzungsstege 8, 9 miteinander verbunden.
Die Taschen 6, 7 dienen als Fangtaschen zum Aufnehmen
von zwei Bereichen der Wellfederschelle 1. Die Tasche 6 dient
außerdem als
Anschlag für
den Schneckenantrieb 2 beim Schraubprozess.
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Der Abstand zwischen den Schellenbegrenzungsstegen 8, 9 ist
im Bereich der Tasche 6 kleiner als im Bereich der Tasche 7,
weil die Wellfederschelle an einer Stelle eine Breite von nur 12
mm, an der gegenüberliegenden
Stelle aber eine Breite von 16 mm hat.
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In der 2 ist
das Halteteil 5 noch einmal in Alleinstellung gezeigt.
Man erkennt hierbei wieder die Taschen 6, 7 und
die Schellenbegrenzungsstege 8, 9. An den beiden
Enden der kleineren Tasche 6 erkennt man außerdem jeweils
zwei Zapfen 10, 11 bzw. 12, 13,
die beim Montieren und Anziehen der Schelle verhindern, dass das
Schellenschloss unter das Halteteil 5 rutscht. Diese Zapfen
wirken also gewissermaßen
als Anschlag für
die Wellfederschelle 1.
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Die 3 zeigt
einen Schnitt durch ein Schlauchende 15, über das
die Wellfederschelle 1 mit dem Halteteil 5 geschoben
wird. Die Fläche,
auf der im montierten Zustand die Wellfederschelle 1 ruht,
ist mit 16 bezeichnet. Sie ist zylindrisch ausgebildet
und weist einen Anschlag 17 auf. Im Anschluss an den Anschlag 17 ist
ein Übergangsstück 18 zu
einem Schlauch 14 gezeigt.
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In der 3a ist
das Ende 40 des Formschlauchs 41 gezeigt, über den
das Schlauchende 15 gestülpt wird. Dieses Ende 40 weist
einen Kragen 42 auf, der sich von unten nach oben verbreitert
und dann in eine Nut 43 übergeht, die an ein zylindrisches Stück 44 anschließt. Auf
dieses zylindrische Stück folgt
wieder eine Nut 45, die von einem Rand 46 begrenzt
wird. Der Durchmesser des Rands 46 ist 1 mm größer als
der Durchmesser der Nut 45. Der Abstand des Rands 46 von
der Unterkante der Nut 43 beträgt 25 mm, während die Breite der Nuten 43, 45 vier
mm beträgt.
Der äußere Durchmesser
des zylindrischen Stücks 44 beträgt 54 mm;
und die untere Kante des Kragens 42 hat einen Durchmesser
von 48 mm.
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Das Schlauchende 15 mit
der aufgesetzte Wellfederschelle 1 ist in der 4 gezeigt. Man erkennt hierbei
wieder die kleine Tasche 6 und die große Tasche 7 sowie
die beiden Schellenbegrenzungsstege 8 und 9.
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Die 5 zeigt
eine Draufsicht auf das Halteteil 5, wobei die Taschen 6, 7 geschnitten
dargestellt sind. Man erkennt hierbei, dass die kleinere Tasche 6 eine
größere Wandstärke hat
als die große
Tasche 7. Außerdem
erkennt man, dass die Breite der Schellenbegrenzungsstege 8, 9 im
Bereich der großen
Tasche 7 größer ist
als im Bereich der kleinen Tasche 6.
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Durch diese unterschiedliche Gestaltung
der Taschen 6, 7, die an die unterschiedlichen
Bereiche der Wellfederschelle 1 angepasst sind, kann die Wellfederschelle 1 innerhalb
des Halteteils 5 nicht verrutschen.
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Die 6 zeigt
das Halteteil 5 in einer gegenüber der 5 um 90 Grad gedrehten Ansicht. Man blickt
hierbei auf die große
Tasche 7, über
die oben und unten die Schellenbegrenzungsstege 8, 9 hinausragen.
Auf der rechten Seite schließt
die Tasche 7 mit dem rechten Rand des Schellenbegrenzungsstegs 8 ab,
während
auf der linken Seite die Begrenzung der Tasche 7 abfällt, sodass
ein Teil des Schellenbegrenzungsstegs 9 übersteht.
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In der 7 ist
ein Schnitt S-S durch den Halteteil 5 gezeigt. Man erkennt
hierbei die beiden Zapfen 12, 13 der kleineren,
aber dickeren Tasche 6. Durch diese Zapfen 12, 13 und
die in 7 nicht erkennbaren
Zapfen 10, 11 wird ein Unterrutschen der Wellfederschelle 1 vermieden.
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Die Wellfederschelle 1 wird
in das Halteteil 5 eingebracht, wobei das Schellenschloss 2 in
Richtung der Zapfen 10, 11 gedreht wird, bis es
dort anschlägt.
Die derart vormontierte Vorrichtung wird dann mit oder ohne Haftvermittler
auf den Schlauch gesteckt, sodass sich der in der 4 dargestellte Zustand einstellt. Mit
einer Montagevorrichtung wird die Wellfederschelle 1 mit
dem Halteteil dann in eine vorgegebene Position gebracht. Anschließend wird das
Halteteil 5 gegebenenfalls noch auf den Schlauch vulkanisiert.
Der Schlauch wird dann zusammen mit Wellfederschelle 1 und
Halteteil auf einen Rohrstutzen geschoben. Sodann wird die Schellenschraube 3 angezogen.
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Die vorstehend erwähnte Wellfederschelle kann
auch durch eine Schelle ohne Wellen ersetzt werden.
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In der 8 ist
ein Teilbereich der Wellfederschelle 1, die als solche
bekannt ist (vgl. Internet-Adresse http://www.bertsch-gmbh.de, Abbildung TORRO
mit Wellfeder und Drehmomentkappe), dargestellt. Man erkennt hierbei
einen äußeren Bereich 20 der
Wellfederschelle 1 mit einem Wellfederelement 21,
das aus einem kreisbogenförmigen
Teil 22 und zwei kuppenförmigen Teilen 23, 24 besteht.
Das Wellfederelement 21 schert beim Erreichen des zulässigen Drehmoments
ab und erspart somit einen Drehmomentenschlüssel. Hierdurch ergibt sich
ein definiertes Anzugsdrehmoment ohne Spezialwerkzeug.
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In 9 ist
der in der 8 dargestellte
Teilbereich noch einmal in einer Draufsicht dargestellt. Man erkennt
hierbei wieder das Wellfederelement 21, die unterhalb des
Elements 20 angeordnet ist, und zwar derart, dass sich
zwischen dem kreisbogenförmigen
Teil 22 und dem Bereich 20 die beiden kuppenförmigen Teile 23, 24 befinden.
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Außerdem erkennt man, dass der
kreisbogenförmige
Teil 22 des Wellfederelements 21 mit seinen Enden 25 bis 28 den
Bereich 20 der Wellfederschelle 1 umgreift. Die
Breite des Bereichs 20 ist dabei mit a kleiner als die
Breite b des Wellfederelements 21.
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Die 10 zeigt
die Wellfederschelle 1 noch einmal in einer perspektivischen
Ansicht. Man erkennt hierbei den Schneckenantrieb 2 mit
dem Schraubkopf 3 sowie den kreisbogenförmigen Teil 22 mit
seinen Enden 25 bis 28. Außerdem sind die Riffelungen 30 der
Welle 4 zu erkennen.
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Die größere Tasche 7 des
Halteteils 5 nimmt den Teil 22 auf. Die Größe der Tasche 7 ist
somit eine Anpassung an die Breite b des Teils 22. Die
kleine Tasche 6 ist an die Breite a des Elements 20 angepasst.
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Die Zwischenräume zwischen den Taschen 6 und 7,
die in 2 deutlich dargestellt
sind, ergeben sich aus der Geometrie der Wellfederschelle 1. Der
Abstand zwischen den Taschen 6 und 7 ist so gewählt, dass
in Spannposition eine optimale Haltefunktion gewährleistet ist. Die kleinere
Tasche 6 dient im Wesentlichen als Anschlag mit den Anschlagelementen 10 bis 13,
die ein Unterrutschen vermeiden sollen. Außerdem wird durch die geführte Aufnahme in
den Taschen 6, 7 die Wellfederschelle 1 in
Position gehalten.
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Obgleich zwischen den beiden Taschen 6 und 7 ein
einziger Durchbruch genügen
würde,
um Zugriff zu dem Schellenschloss 2, 3 zu haben,
sind zwei Durchbrüche
besser, um eine beidseitige Montage zu ermöglichen. Der zweite Durchbruch
ermöglicht
auch eine optische Kontrolle, ob das Federband ringsum fest angezogen
ist.