-
Die Erfindung betrifft eine Kfz-Sicherheitseinrichtung,
insbesondere Kfz-Trennnetz, umfassend eine ausziehbare flexible
Werkstoffbahn, die in einem Gehäuse
gelagert ist, welches mittels Befestigungselementen einer ersten
Art oder mittels Befestigungselementen einer zweiten Art Kfz-seitig
lösbar
befestigbar ist.
-
Derartige Kfz-Sicherheitseinrichtungen
sind bekannt. Typischerweise sind Befestigungselemente erster Art
zur Befestigung des Gehäuses
in einer ersten Montageposition an den Kfz-Seitenwänden vorgesehen,
wobei die Befestigungselemente erster Art im wesentlichen axial
endseitig, also an den axialen Stirnseiten oder in dem axialen Endbereich,
beispielsweise an sogenannten Endkappen, befestigt sind. Üblicherweise
handelt es sich um Riegel- oder Schwenkriegelelemente, die mit entsprechenden
Gegenelementen an der Kfz-Seitenwand, insbesondere im Bereich der
Kfz-Seitenverkleidung, zusammenwirken. Als Befestigungselemente
erster Art im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung können auch
jedoch auch solche Elemente bezeichnet werden, die durch Formschluß und/oder
auf nichtverriegelnde Weise miteinander in Eintritt gebracht werden.
-
Die Formulierung in der vorliegenden
Patentanmeldung, wonach die Befestigungselemente erster Art zur
Befestigung an den Kfz-Seitenwänden dienen,
schließt
dabei auch solche Anordnungen ein, bei denen das Gehäuse mit
seinen axialen Endbereichen an zur Fahrzeugmitte hin vorspringenden
Wandungsteilen, z.B. im Bereich von Radkästen oder an den Kfz-Seitenwänden befestigt
wird.
-
Der Stand der Technik unterscheidet
zwischen solchen Gehäusen,
die lediglich eine einzige Werkstoffbahn, also beispieslweise ein
Kfz-Trennnetz oder
eine Kfz-Laderaumabdeckung od. dgl. aufnehmen, und die als Einzelkassette
bezeichnet werden und einer anderen Gruppe von Gehäusen, die als
Kombikassette bezeichnet werden und zugleich der Aufnahme zweier
Werkstoffbahnen, beispielsweise einem Kfz-Trennnetz und einer Kfz-Laderaumabdeckung,
dienen.
-
Im Falle einer als Kfz-Trennnetz
ausgebildeten Werkstoffbahn dient diese in ihrer ausgezogenen Gebrauchsposition
dazu, die zwischen der Oberkante der Rücklehne und dem Dachhimmel
verbleibende Öffnung
zu verschließen,
um beispielsweise im Falle eines Crashs zu verhindern, daß aus dem
Laderaum auf Grund der starken Verzögerung Gegenstände in die
Fahrgastzelle hineingeschleudert werden. Für den Fall, daß die flexible
Werkstoffbahn als Kfz-Laderaumabdeckung ausgebildet ist, kann diese
in eine ausgezogene Gebrauchsposition überführt werden, in der sie im wesentlichen
entlang einer horizontalen Ebene, beispielsweise entlang der Unterkante
der Kfz-Seitenfenster, verläuft
und die im Laderaum befindlichen Gegenstände vor Einblicken Dritter schützt. Auch
hier kann die Kfz-Laderaumabdeckung eine Schutzfunktion erfüllen und
verhindern, daß im Falle
eines Crashs beschleunigte Gegenstände in die Fahrgastzelle gelangen.
-
Die vorliegende Erfindung betrifft
vornehmlich eine sogenannte Einzelkassette, also ein Gehäuse, welches
zur Aufnahme lediglich einer einzelnen Werkstoffbahn, also insbesondere
einem Kfz-Trennnetz dient. Das erfinderische Prinzip kann jedoch gleichermaßen auch
bei Kombikassetten sowie bei einer Kombination von Einzelkassetten
Verwendung finden.
-
Dem Gehäuse wird in bekannter Weise
eine erste Montageposition zugeordnet, in der es im Bereich der
C-Säule
an den Kfz-Seitenwänden,
oder im Bereich der Radkästen
mittels der Befestigungselemente erster Art festgelegt wird.
-
Für
den Fall, daß die
verschwenkbare Kfz-Fonds-Rücklehne
in eine im wesentliche horizontale Ruheposition verschwenkt wird,
um beispielsweise den Kfz-Laderaum zu vergrößern, ist insbesondere bei
Kombinations-PKW das in der ersten Montageposition verbleibende
Gehäuse
nunmehr störend
im Weg und verhindert eine Beladung des Laderaums mit beispielsweise
sperrigen Gütern.
Es kann daher aus der ersten Montageposition gelöst werden.
-
Es besteht aber auch bei in horizontaler
Ruheposition befindlicher Kfz-Rücklehne
ein Bedarf, den Kfz-Laderaum von der Fahrgastzelle abzutrennen.
Hierfür
ist es bekannt, an einer Längsseitenwand
des Gehäuses
Befestigungselemente zweiter Art vorzusehen, die fest an der Längsseitenwand
angeordnet sind und von dieser vorspringen. Die Befestigungselemente
zweiter Art sind nach Art von Rastschienen ausgebildet und wirken
mit Führungsschienen
zusammen, die an der Rückseite
der Kfz-Rücklehne
angeordnet sind. Die Führungsschienen
sind dabei in die Rückwand
der Kfz-Rücklehne
eingelassen.
-
Das in einer Entnahmeposition befindliche Gehäuse kann
durch eine Axial-Verlagerung im wesentlichen quer zur Fahrtrichtung
des Kfz an der Kfz-Rücklehne
befestigt werden. Durch den Axialversatz kommen die Rastschienen
und die Führungsschienen
miteinander in Eingriff bzw. können
auf diese Weise voneinander gelöst
werden.
-
Bei einer bekannt gewordenen Kfz-Sicherheitseinrichtung
wird das Gehäuse
dadurch in seine erste Montageposition gebracht, daß es vertikal
von oben in entsprechende Aufnahmemulden für das Gehäuse eingesetzt wird. In der
ersten Montageposition des Gehäuses
ist diejenige Längsseitenwand
des Gehäuses,
an der die Befestigungselemente zweiter Art angeordnet sind, nach
unten gerichtet. Die Befestigungselemente zweiter Art ragen dabei
in den Laderaum hinein vor. Im Falle einer in die horizontale Ruheposition
verschwenkten Rücklehne
und einem in erster Montageposition verbleibenden Gehäuse wird die
zwischen dem Boden des Laderaums und dem Gehäuse befindliche Durchladeöffnung von
den Befestigungselementen zweiter Art begrenzt. Die Befestigungselemente
zweiter Art springen in diese Durchladeöffnung hinein vor. Beim Beladen
bzw. beim Entladen des Laderaums kann es hierbei zu einer Beschädigung des
Ladegutes kommen. Gleichermaßen
kann das Ladegut auch die Befestigungselemente zweiter Art beschädigen.
-
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt
die Aufgabe der Erfindung darin, die bekannte Kfz-Sicherheitseinrichtung
derart weiterzubilden, daß bei
Beibehaltung einer einfachen Bauweise die Nachteile des Standes
der Technik verhindert werden.
-
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen
des Anspruches 1. Demnach ist eine Kfz-Sicherheitseinrichtung, insbesondere
Kfz-Trennnetz, vorgesehen, umfassend wenigstens eine ausziehbare,
flexible Werkstoffbahn, die in einem Gehäuse gelagert ist, welches mittels
Befestigungselementen einer ersten Art oder mittels Befestigungselementen
einer zweiten Art kfz-seitig lösbar
festlegbar ist, wobei die Befestigungselemente erster Art zur Befestigung
des Gehäuses
in einer ersten Montageposition an den Kfz-Seitenwänden dienen
und im wesentlichen axial endseitig an dem Gehäuse angeordnet sind, und wobei
die Befestigungselemente zweiter Art fest an einer Längsseitenwand
des Gehäuses angeordnet
sind und zur Befestigung des Gehäuses in
einer zweiten Montageposition an einer verschwenkbaren Kfz-Rückenlehne
dienen, wobei die Befestigungselemente zweiter Art bei in der ersten Montageposition
befindlichem Gehäuse
versteckt in einem von der Längsseitenwand
und einer Rückseite der
in einer Gebrauchsposition befindlichen Rücklehne gebildeten toten Winkel
angeordnet sind.
-
Das Prinzip der Erfindung besteht
somit im wesentlichen darin, dem Gehäuse eine erste Montageposition
zuzuordnen, in der es gegenüber
dem Stand der Technik um seine Längsachse
verdreht angeordnet ist. In dieser verschwenkten Anordnung sind
die Befestigungselemente zweiter Art aus dem Bereich des Laderaums
weggedreht, so daß sie
nicht mehr stören
oder hinderlich sind.
-
Die Formulierung, wonach die Befestigungselemente
zweiter Art versteckt in einem toten Winkel angeordnet sind, bedeutet
dabei, daß das
von der heckseitigen Laderaumöffnung
des Kfz her in den Laderaum eingeführte Ladegut die Befestigungselemente
zweiter Art nicht sieht. Das Gehäuse
selbst bildet für
die Durchladeöffnung
zwischen Gehäuse
und Laderaumboden die obere Begrenzung, wobei die Befestigungselemente
zweiter Art oberhalb dieser Begrenzung angeordnet sind.
-
Mit der erfindungsgemäßen Lösung wird
es nunmehr möglich,
die Befestigungselemente zweiter Art bei in erster Montageposition
befindlichem Gehäuse
derart anzuordnen, daß sie
im wesentlichen in Fahrtrichtung des Kfz schräg nach unten angeordnet sind.
In dieser Position ragen sie weder nach unten noch zum Heck des
Kfz hin in den Laderaum hinein und bilden auf diese Weise keine;
im Stand der Technik störenden
Vorsprünge.
Andererseits kann aufgrund der gewählten Schräganordnung auch vermieden werden,
daß die
Befestigungselemente zweiter Art lotrecht zu der Rückseite
der Rücklehne
hingerichtet sind, was zu Problemen hinsichtlich des zur Verfügung stehenden
Einbauraums führen
könnte.
-
Aus der
DE 102 18 632.4 der Anmelderin geht
eine Kfz-Sicherheitseinrichtung
hervor, deren
10 ein in einer ersten
Montageposition befindliches Gehäuse
zeigt, bei dem Befestigungselemente zur Befestigung an einer Kfz-Rücklehne
an einer Längsseitenwand,
der Rücklehne
zugewandt, angeordnet sind. Hier sind die Befestigungselemente zweiter
Art jedoch nicht fest an einer Längsseitenwand
des Gehäuses
angeordnet sondern relativ zu diesem verlagerbar. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
ist gegenüber
diesem Stand der Technik deutlich einfacher aufgebaut.
-
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung ist für
das Gehäuse
eine Führung,
insbesondere eine Zwangsführung
vorgesehen, mittels der in das Gehäuse von einer Entnahmeposition
in eine Montageposition überführbar ist.
Eine derartige Führung
bietet insbesondere den Vorteil, daß die Handhabung des Gehäuses vereinfacht
ist.
-
Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung weist die Führung eine Führungsbahn
auf, die im wesentlichen entgegen der Fahrtrichtung des Kfz schräg nach unten
verläuft.
Die Anordnung einer derart angeordneten Führungsbahn erlaubt auf besonders
vorteilhafte Weise das Erreichen einer ersten Montageposition des
Gehäuses, da
die Schwerkraft des Gehäuses
bzw. der Kfz-Sicherheitseinrichtung für die Einführbewegung verwendet werden
kann, wodurch die Handhabung weiter erleichtert wird.
-
Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung ist der Kfz-Sicherheitseinrichtung ein
zweites, gesondertes Gehäuse
zur Aufnahme einer zweiten flexiblen Werkstoffbahn zugeordnet. Bei
dieser Ausgestaltung besteht die Möglichkeit einer besonders einfachen
variablen Ausstattung des Kfz's
in unterschiedlichen Ausstattungsvarianten sowie in einer komfortablen
Handhabung.
-
Außerdem besteht dann, wenn ein
zweites Gehäuse
für eine
zweite Werkstoffbahn vorgesehen ist, der Vorteil, daß die beiden
Gehäuse
in dichter Anordnung zueinander, also kompakt und platzsparend angeordnet
werden können
und auf Grund unterschiedlicher Montagerichtungen unabhängig voneinander,
insbesondere auch reihenfolgeunabhängig voneinander, festlegbar
und lösbar
sind.
-
Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung weist das zweite Gehäuse zu seiner Kfz-seitigen
Befestigung in einer Montageposition Befestigungselemente dritter
Art auf. Diese Ausgestaltung der Erfindung bietet insbesondere Vorteile
hinsichtlich einer variablen Einsetzbarkeit der beiden Gehäuse, die
gesondert und unabhängig voneinander
festlegbar bzw. lösbar
sein können.
-
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus den nicht zitierten Unteransprüchen sowie an Hand der nun
folgenden Beschreibung eines in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels.
Darin zeigen:
-
1 schematisch
in Ansicht die in Fahrtrichtung rechte Seitenwand eines Kfz etwa
vom Standpunkt eines im Laderaum befindlichen Betrachters mit einer
angedeuteten Kfz-Rücklehne
in zwei unterschiedlichen Positionen, und mit einem Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Kfz-Sicherheitseinrichtung,
-
2 in
vergrößerter Darstellung
schematisch in Ansicht den in 1 mit
Ausschnittskreis II bezeichneten Bereich der Kfz-Seitenwand mit
den Aufnahmesitzen für
ein erstes und ein zweites Gehäuse,
wobei der Übersichtlichkeit
halber die C-Säule
des Kfz, die Rücklehne
und die beiden Gehäuse weggelassen
sind,
-
3 in
einer Darstellung gemäß 2, jedoch verkleinert, den
Bereich der Kfz-Seitenwand sowie zusätzlich ein in einer Vor-Montageposition befindliches
Gehäuse
in Stirnansicht,
-
4 in
einer Darstellung gemäß 3 das in eine Montage-Zwischenposition
verschwenkte Gehäuse,
-
5 in
einer Darstellung gemäß 4 das in seiner ersten Montageposition
befindliche Gehäuse,
-
6 in
einer perspektivischen Schrägansicht
von unten etwa gemäß Ansichtspfeil
VI in 3, den axialen
Endbereich eines in Vor-Montageposition
befindlichen Gehäuse,
und
-
7 in
einer schematischen Schnittdarstellung etwa gemäß Teilausschnittskreis VII
in 5 in schematischer
Schnittdarstellung den oberen Bereich einer Kfz-Rücklehne,
das erste Gehäuse
in erster Montageposition und . ein zweites Gehäuse in Montageposition, wobei
der Übersichtlichkeit
halber wesentliche Teile, wie beispielsweise die Kfz-Seitenverkleidung,
die Endkappen etc. wegelassen sind.
-
1 zeigt
in schematischer Ansicht die Seitenwand 11 eines Kfz 10,
dessen Fahrtrichtung mit X bezeichnet ist. Zwei Fenster 12 sind
durch eine C-Säule
voneinander getrennt, wobei sich in Fahrtrichtung X an das bezüglich 1 linke Fenster eine B-Säule 14 anschließt. Der
Laderaum 15 des Kfz 10 wird typischerweise von
einer nicht dargestellten Kfz- Hecktür, einem
Boden 16 des Laderaums 15, einer in 1 in durchgezogenen Linien
in ihrer Gebrauchsposition dargestellten Rücklehne 17 und dem Kfz-Himmel 18 begrenzt.
Für den
Fall, daß die
Rücklehne 17 in
ihre in gestrichelten Linien angedeutete im wesentlichen horizontale
Nicht-Gebrauchsposition verschwenkt wird, kann der Laderaum 15 vergrößert werden.
-
Eine Kfz-Sicherheitseinrichtung 19 weist
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung zunächst
ein erstes Gehäuse 20 auf.
In diesem ist typischerweise auf einer nicht dargestellten Wickelwelle aufgerollt
ein Trennnetz 21 aufbewahrt, welches in seine in 1 dargestellte ausgezogenen
Gebrauchsposition überführt werden
kann, in der es in einem Befestigungsbereich 22 am Kfz-Himmel 18 festgelegt
wird und auf diese Weise die zwischen dem oberen Rand der Rücklehne 17 und
dem Kfz-Himmel 18 verbleibende Öffnung verschließt und den
Laderaum 15 begrenzt.
-
Als erste Montageposition des Gehäuses 20 wird
diejenige Position bezeichnet, in der das Gehäuse 20 an den Kfz-Seitenwänden 11 festgelegt
ist. Die erste Montageposition ist in 1 in
durchgezogenen Linien dargestellt. Hierzu sind an den beiden axialen
Endbereichen 35 des ersten Gehäuses 20 Befestigungselemente 25 erster
Art vorgesehen, die mit entsprechenden Gegenbefestigungselementen 26 erster
Art, die Kfz-seitig
festgelegt sind, zusammenwirken.
-
6 verdeutlicht,
daß bei
dem ersten Gehäuse 20 eine
Endkappe 27 vorgesehen ist, die stirnseitig einen im wesentlichen
keilförmigen
Aufnahmeschlitz (3)
trägt,
der beim Ausführungsbeispiel das
Befestigungselement 25 erster Art ausbildet. Als Gegenbefestigungselement
erster Art ist ein von den beiden Kfz-Seitenwänden 11 jeweils zur
Fahrzeugmitte hin axial vorragender, keilförmiger, auf den Aufnahmeschlitz 25 angepaßter Zapfen 36 vorgesehen.
-
Weitere Befestigungselemente und
Gegenbefestigungselemente erster Art können alternativ oder zusätzlich vorgesehen
sein, und insbesondere das in seiner ersten Montageposition gemäß 5 befindliche Gehäuse 20 fahrzeugseitig
verriegeln. Hierzu können
nahezu beliebige, insbesondere mechanische, beispielsweise auch
federbelastete Riegel- und Gegenriegelelemente, auch Schwenkriegelelemente,
wie sie im Stand der Technik zur Befestigung von derartigen Gehäusen bekannt
sind, verwendet werden.
-
1 zeigt
darüber
hinaus ein zweites Gehäuse 23,
in dem eine zweite Werkstoffbahn 24, insbesondere aufgewickelt
auf einer Wickelwelle aufbewahrt werden kann. 1 deutet die ausgezogene Gebrauchsposition
der Werkstoffbahn 24 an, in der diese die Funktion einer
Laderaumabdeckung einnehmen kann.
-
Wie insbesondere aus 7 deutlich erkennbar ist, weist die erste
Werkstoffbahn einen Auszugsstab 32, gegebenenfalls auch
einen Griff 33 für den
Auszugsstab auf, wobei der Auszugsstab 32 Kfz-seitig festgelegt
wird (Befestigungsbereich 22 in 1). Gleichermaßen ist der zweiten Werkstoffbahn
gemäß 7 ein entsprechendes Endelement 37,
insbesondere ein Endbord, zugeordnet, welches im Bereich der Kfz-Hecktür oder an
anderen Orten Kfz-seitig festgelegt werden kann.
-
Das zweite Gehäuse 23 ist lediglich
optional, zusätzlich
zu dem ersten Gehäuse 20 vorgesehen. Bei
dem Ausführungsbeispiel
in den Figuren handelt es sich bei dieser Doppelanordnung von erstem
Gehäuse 20 und
zweitem Gehäuse 23 um
einen Einzel-Kassettenanordnung. Die beiden Gehäuse 20, 23 weisen
gesonderte Befestigungselemente auf, die eine unabhängige Befestigung
der beiden Gehäuse 20, 23 voneinander
Kfz-seitig ermöglichen.
Hierzu weist das zweite Gehäuse 23 ebenfalls
in seinem axialen, nicht dargestellten Endbereich angeordnete Befestigungselemente
dritter Art auf. 2 deutet eine
Mulde 38 im Bereich einer Seitenverkleidung der Kfz-Seitenwand 11 zur
Aufnahme einer nicht dargestellten Endkappe des zweiten Gehäuses 23 an.
-
Für
den Fall, daß ein
größerer Laderaum 15 benötigt wird,
kann die Rücklehne 17 in
ihre in 1 gestrichelt
dargestellte, im wesentlichen horizontale Nicht-Gebrauchsposition
verlagert werden. Das erste Gehäuse 20 kann
nun aus seiner in 5 dargestellten
ersten Montageposition in eine nicht dargestellte Entnahmeposition überführt werden.
-
Das erste Gehäuse 20 kann anschließend durch
Vornahme einer Axialbewegung quer zur Fahrtrichtung (entlang Doppelpfeil
Y in 6) auf folgende
Weise an der Rücklehne 17 befestigt
werden: 7 zeigt, daß in der
Rückseite
der Rücklehne 17 eine
Aufnahmemulde 31 angeordnet ist, innerhalb der sich ein
im wesentlichen T-förmiger
Vorsprung 29 befindet. Dieser bildet das Gegenbefestigungselement 29 zweiter
Art aus.
-
An einer Längsseitenwand 39 des
ersten Gehäuses 20 sind
Befestigungselemente 28 zweiter Art angeordnet. Derartige
Befestigungselemente 28 zweiter Art sind im Stand der Technik
bekannt und werden dort als Prismen bezeichnet. Sie umfassen typischerweise
zwei Schenkel 30a, 30b, die das Gegenbefestigungselement 29 zweiter
Art umgreifen können.
-
Typischerweise befinden sich zwei
Gegenbefestigungselemente 29 zweiter Art an der Kfz-Rücklehne 17,
so daß entsprechend
ein Paar von Befestigungselementen 28 zweiter Art an dem
Gehäuse 20 vorgesehen
ist. Die Zahl der Befestigungselemente und Gegenbefestigungselemente
zweiter Art ist jedoch grundsätzlich
beliebig. Wichtig ist jedoch, daß das Paar von Befestigungselementen 28 zweiter
Art innerhalb der Breite des Laderaumes 15 angeordnet sind,
also insbesondere innerhalb der typischerweise ebenfalls paarweise
angeordneten Befestigungselemente 25 erster Art.
-
Zumindest zum Verständnis der
Montage sei angemerkt, daß die
Aufnahmemulden 31 in Axialrichtung, also in Richtung des
Doppelpfeiles y,länger ausgestreckt
sind, und zwar vornehmlich mindestens doppelt so lang, als die Befestigungselemente 28 und Gegenbefestigungselemente 29 zweiter
Art. Zur Festlegung des ersten Gehäuses 20 an der Kfz-Rücklehne 17 ist es
daher erforderlich, die Befestigungselemente 28 zweiter
Art zunächst
in die Aufnahmemulden 31 einzutauchen und anschließend eine
axiale Relativverschiebung des Gehäuses 20 relativ zur
Rücklehne 17 durchzuführen. Die
Befestigungselemente 28 erster Art bilden auf diese Weise Rastschienen
aus, die mit von den Gegenbefestigungselementen 29 zweiter
Art bereitgestellten Führungsschienen
kooperieren.
-
Ist die Relativverschiebung des Gehäuses 20 relativ
zur Rücklehne 17 durchgeführt worden,
befindet sich das Gehäuse 20 in
einer zweiten Montageposition. 1 zeigt
hierzu das Gehäuse 20 ebenfalls
gestrichelt. Das Trennnetz 21 kann nun über eine größere Länge ausgezogen werden und entsprechend
am Dachhimmel (Befestigungsbereich 22') festgelegt werden.
-
Bei besonderen Beladungssituationen
des Laderaums 15, insbesondere dann, wenn Ladegut von besonders
großer
Länge aber
geringer Höhe
untergebracht werden soll, ist es zwar erforderlich, die Rücksitzlehne 17 in
ihre in 1 gestrichelt
dargestellte Nicht-Gebrauchsposition
zu verschwenken. Es erscheint in diesem Fall aber entbehrlich, das
Gehäuse 20 der
Kfz-Sicherheitseinrichtung 19 aus der ersten Montageposition
zu lösen.
Es verbleibt daher in seiner beispielsweise in 5 dargestellten ersten Montageposition,
die – schematisch – auch in 7 dargestellt ist. Gemäß 1 wird eine Durchladeöffnung des
Laderaumes 15 nunmehr durch den Abstand s zwischen dem
Laderaumboden 16 und der untersten Kante 34 des
ersten Gehäuses 20 begrenzt.
Insbesondere aus 7 wird
in diesem Zusammenhang deutlich, daß die Befestigungselemente 28 zweiter
Art versteckt in einem toten Winkel α angeordnet sind. Die unterste
Kante 34 des Gehäuses 20 liegt,
wie insbesondere 7 deutlich
macht, dem Boden 16 des Ladraumes 15 näher als
die unterste Kante 40 des Befestigungselementes 28 zweiter
Art. Auf diese Weise wird gewährleistet,
daß an
dem Gehäuse 20 keinerlei
in den Laderaum 15 hineinragende vorspringende Elemente
angeordnet sind, die das Ladegut beschädigen können oder vom Ladegut selbst
beschädigt
werden könnten.
-
Der tote Winkel α wird dabei, wie 5 zeigt, von einer Rückseite 50 der
Kfz-Rücklehne 17 und
der Längsseitenwand 39 des
Gehäuses 20 gebildet.
-
Im folgenden soll noch erläutert werden,
wie das erste Gehäuse 20 aus
seiner Entnahmeposition in seine erste Montageposition überführt wird: 3 zeigt eine Vor-Montageposition,
bei der das Gehäuse 20 mit
einer der Längsseite 39 benachbarten
Seite 41 der Endkappe 27 auf eine Auflagefläche 42 aufgesetzt
wird. Die Auflagefläche 42 ist
Kfz-seitig angeordnet und Bestandteil einer Führung 43. Die Führung 43 umfaßt neben
der Auflagefläche 42 noch Steuerflächen 44,
die mit der Seite 41 der Endkappe 27 zusammenwirken.
Ausgehend von einer Position gemäß 3 wird das Gehäuse 20 entgegen
der Fahrtrichtung x geringfügig
verlagert und verschwenkt aufgrund seines Eigengewichtes und aufgrund
der bezüglich 3 schräg nach rechts unten, im wesentlichen
entlang einer dem Pfeil P verlaufenden Steuerfläche 44, in seine in 4 dargestellte Montage-Zwischenposition.
Die Verschwenkung erfolgt etwa um eine Mittellängsachse M des Gehäuses 20 im
Uhrzeigersinn.
-
Im folgenden kann das Gehäuse 20 entlang der
Steuerfläche 44,
nach Art einer Gleitbahn, im wesentlichen entlang der Richtung des
Pfeils P, aufgrund des Eigengewichtes hinabgleiten und erreicht schließlich seine
in 5 dargestellte erste
Montageposition. In dieser Position ist der Zapfen 36 vollständig innerhalb
der keilförmigen
Aufnahme 25 aufgenommen.
-
Bei Erreichen der ersten Montageposition gemäß 5 können beispielsweise auch Rastmechanismen
für eine
Verriegelung des Gehäuses 20 in seiner
ersten Montageposition sorgen. Derartige Rastelemente oder Verriegelungselemente
sind jedoch in den Figuren der Übersichtlichkeit
halber nicht dargestellt. Für
den Fall, daß derartige
Verriegelungselemente vorgesehen sind, können diese die Befestigungselemente
erster Art im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung darstellen.
-
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wirken
die Steuerflächen 42, 44 unmittelbar
mit entsprechenden Gegensteuerflächen 45 an
der Endkappe 27 des. Gehäuses 20 zusammen.
Gleichermaßen ist
jedoch auch vorstellbar, daß Gegensteuerflächen 45 unmittelbar
am Gehäuse 20,
also beispielsweise auch im Bereich einer Längsseitenwand, vorgesehen sind.
-
Zur Überführung des Gehäuses 20 aus
seiner ersten Montageposition in die nicht dargestellte Entnahmeposition
entspricht der Bewegungsablauf dem oben beschriebenen jedoch in
umgekehrter Reihenfolge.