DE10260115B4 - Nockenwelle aus Kohlenfaserverbundwerkstoff (CFK) - Google Patents
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Abstract
Nockenwelle,
bestehend aus einem rohrförmigen
Grundkörper
(1) aus einem Kohlenfaserverbundwerkstoff sowie mindestens einem
mittelbar damit verbundenen Nocken (7), wobei der mindestens eine
Nocken über
eine Metallhülse
(2) mit dem Grundkörper
(1) verbunden ist, wobei die Metallhülse in den Grundkörper einlaminiert
ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Nockenwelle sowie ein Verfahren zur Herstellung einer Nockenwelle.
- Der
EP-B 0 290 758 ist eine Hohlwelle mit drehmomentübertragenden Konstruktionselementen, wie Zahnrädern, Kurven, Nocken oder dergleichen zu entnehmen, von denen wenigstens ein Konstruktionselement eine unrunde Öffnung zum Aufsetzen auf ein Ausgangsrohr mit im Wesentlichen gleicher Wandstärke aufweist und mit jeweils wenigstens einem Stützkörper zwischen dem Ausgangsrohr und jedem Konstruktionselement mit unrunder Öffnung, wobei das Ausgangsrohr zur kraft- und formschlüssigen Verbindung mit den Konstruktionselementen durch Innendruck derart aufgeweitet ist, dass das Ausgangsrohr mit einem Teilbereich seines Umfangs an der Innenwand der Konstruktionselemente mit mindestens bei einem anderen Teilbereich seines Umfangs an der Außenwand des Stützkörpers anliegt. Das Ausgangsrohr kann ein metallischer oder nicht metallischer Werkstoff, ggf. ein Laminatwerkstoff oder ein faserverstärkter Werkstoff aus verschiedenen Materialien sein. - Der
EP-B 0 303 845 ist eine Hohlwelle zu entnehmen, bestehend aus einem Rohr und aus drehmomentübertragenden Konstruktionselementen, mit einer Öffnung zum Aufsetzen auf das Rohr und Stützkörpern, wobei die Verbindung zwischen Rohr, Konstruktionselement und Stützkörpern durch Verkleinerung des Raumes zwischen Rohr und Konstruktionselement hergestellt ist, wobei Konstruktionselement und Rohr kraft- und/oder formschlüssig miteinander verbunden sind und in der Öffnung des Konstruktionselementes ferner mindestens ein Stützkörper angeordnet ist und das Rohrteil teilweise am Stützkörper anliegt. Das Rohr kann aus einem metallischen oder nicht metallischen Werkstoff, einem Laminatwerkstoff oder einem faserverstärkten Werkstoff aus verschiedenen Materialien gebildet sein. - Bei diesen beiden Druckschriften ist die Materialauswahl nicht nachvollziehbar und auch für einen Fachmann nicht ohne weiteres erkennbar, wie er derartige Materialien so auswählen soll, dass sie nach einer radialen Aufweitung des Rohres so wenig zurückfedern, dass ein dauerhafter Festsitz nach dem Ablassen des Innendruckes gewährleistet wird. Dies wird des weiteren noch durch die erheblichen Temperaturschwankungen, insbesondere im Einsatz einer Brennkraftmaschine, verschärft.
- Der
EP-B 0 826 476 ist ein Verfahren zur Herstellung einer Nockenwelle aus Kunststoff mit rohrförmigem Metalleinsatz zu entnehmen, wobei ein aus Stahl bestehendes Rohr mit Kunststoff ummantelt wird. Dabei umfasst die Ummantelung auch die fertigen Nocken. Die Anforderungen an Verschleißfestigkeit und Festigkeit der Nocken können jedoch mit herkömmlichen Kunststoffen kaum erfüllt werden. Weiterhin müssen Kunststoffe gefunden werden, die einerseits thermoplastisch verformt/gespritzt werden können und andererseits die hohen Anforderungen an die Nocken über einen breiten Temperaturbereich erfüllen. - Durch die
EP-B 0 328 009 ist eine gebaute Welle, insbesondere Nockenwelle, Kurbelwelle oder Getriebewelle bekannt geworden, gebildet durch einen Rohrkörper und darauf einzeln aufgeschobenen Antriebselementen, die im Wesentlichen kraftschlüssig festgelegt sind, wobei jeweils zwischen zwei Antriebs elementen eine Hülse mit gegenüber dem Rohrkörper größerem Durchmesser und auf dem Rohrkörper geführten, im Durchmesser reduzierten Bundbereichen aufgeschoben ist, wobei die Bundbereiche unter die Antriebselemente reichen und zwischen Rohrkörper und Antriebselementen im Wesentlichen kraftschlüssig eingespannt sind. Der Rohrkörper und ggf. auch die Stützhülsen können aus Stahl gefertigt sein. Die Antriebselemente, insbesondere Steuernocken, sollen aus Gusswerkstoff bestehen. Die Zwischenhülse kann aus Stahl, Aluminium, Titan oder Kohlenfaserverbundwerkstoffen, jeweils ausschließlich oder im Verbund miteinander oder im Verbund mit Kunststoff gebildet sein. - Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Möglichkeiten bekannt, drehmomentübertragende Konstruktionselemente mit Antriebswellen, wie beispielsweise Getriebewellen, die als Hohlwellen aus Faserverbundwerkstoffen, wie beispielsweise Kohlefaserverbundwerkstoffen, ausgebildet sind, zu verbinden (
JP 55054710 A DE 82 22 839 U1 ;JP 63139733 A - Weiterhin sind aus dem Stand der Technik verschiedene Vorschläge bekannt, auf als Hohlwellen aus Faserverbundwerkstoffen, wie beispielsweise Kohlefaserverbundwerkstoffen, ausgebildete Nockenwellen metallische Nocken aufzubringen (
JP 5821 1513 A JP 57010718 A JP 5821 1513 A - Aus der
JP 58091311 A - Ferner ist es aus der
DE 36 06 111 C2 bekannt, metallische Nocken auf eine metallische Hohlwelle aufzuschieben. Die Hohlwelle weist dabei in bestimmten Bereichen, in denen die Nocken befestigt werden sollen, rollierte Bereiche auf. Der Nocken wird dabei über eine kraft- und formschlüssige Verbindung in Position gehalten. Die Verwendung einer Hohlwelle aus einem Faserverbundwerkstoff wird in dieser Druckschrift nicht erwähnt. - Der der Erfindung am nächsten kommende Gegenstand ist in der
JP 62199910 A - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gebaute Nockenwelle in Leichtbauweise zur Verfügung zu stellen und ein Herstellungsverfahren für derartige Nockenwellen anzugeben, das einfach in der Ausführung ist und darüber hinaus auch eine möglichst große Freiheit bei der Auswahl der Verbindung der Nocken mit der Welle mit sich bringt.
- Hinsichtlich der Nockenwelle wird diese Aufgabe durch eine Nockenwelle mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Die Unteransprüche 2 bis 7 geben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung an. Im Hinblick auf das Verfahren wird die Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 8 gelöst. In den Unteransprüchen 9 bis 15 sind vorteilhafte Weiterbildungen des Verfahrens angegeben.
- Im Herstellungsverlauf des rohrförmigen Grundkörpers wird an vorgebbaren Stellen des Rohres jeweils eine Metallhülse oder bedarfsweise gleich ein Nocken vorgesehen. Die Fixierung der Nocken bei Einsatz einer Metallhülse kann durch Fertigungstechniken wie Rohraufweiten, beispielsweise durch Innenhochdruckumformung, oder Rollieren/Rändeln bzw. Aufpressen, Schweißen, insbesondere Laserstrahlschweißen, oder dergleichen erzeugt werden.
- Das Laminieren erfolgt entweder durch Pultrusion (Strangziehverfahren) für Faserrichtungen in Längsrichtung oder durch Wickeltechniken für Faserrichtungen in Umfangsrichtung. Die Wickeltechniken können, einem weiteren Gedanken der Erfindung gemäß, programmgesteuert erfolgen, sodass verschiedene Winkel und Faserdichten eingestellt werden können.
- Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren können verschiedene Lösungsansätze definiert werden:
Allgemein kann die Befestigung der Hülsen durch Einlaminieren erfolgen. Beim Einlaminieren sind verschiedene Aspekte zu beachten: - – Durch eine entsprechende Gestaltung der Metallhülse (Abrundung der umlaufenden Kante am Fuß der Hülse) kann die Kerbwirkung auf das CFK-Rohr gering gehalten werden.
- – Das Rohr wird stufenweise in Längs- und Umfangsrichtung laminiert. Beim Laminieren in Umfangsrichtung werden ggf. auch gezielt bestimmte Winkel der Fasern zur Rohrachse eingestellt. Dadurch können die verschiedenen, auf die Welle aus den unterschiedlichen Richtungen einwirkenden Belastungen optimal aufgenommen werden.
- – So ist folgende Vorgehensweise beim Laminieren vorteilhaft: – Das Rohr wird in Längsrichtung laminiert. – Bei Bedarf wird eine oder werden zwei Schichten) mit Faserrichtung von beispielsweise 45 ° zur Rohrachse anschließend auflaminiert. – Die notwendige Anzahl an Metallhülsen wird über das Rohr geschoben und an die für die Befestigung notwendigen Stellen positioniert. – Die zweite oder einfach eine weitere Schicht wird in Umfangsrichtung laminiert, wobei die Hülsen partiell quasi mit eingewickelt werden. In den Hülsen sind dafür umlaufende und diagonal verlaufende Vertiefungen/Rillen vorgesehen.
- – Die Laminierung erfolgt so in die Vertiefungen der Hülse, dass die Fasern nicht über den Umfang der Metallhülse herausragen, wodurch die Oberfläche der Hülse für Fügeoperationen, beispielsweise zur Aufnahme von Nocken, zur Verfügung steht. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Fasern während des gesamten nachfolgenden Fügeprozesses nicht beschädigt werden. Für das Festsetzen der Funktionsbauteile kann beispielsweise im Anschluss die Hülse durch Rollieren oder Rändeln aufge weitet- werden. In diesem Fall müssen die Fasern so tief in die Vertiefungen der Hülse eingebettet sein, dass sie durch die Rollenwalzen nicht beschädigt werden.
- Diese Vorgehensweise kann auch so durchgeführt werden, dass die Metallhülse im Innern des Rohres angeordnet ist. Dadurch können Endzapfen bzw. Endstücke, an denen z.B. Antriebsräder befestigt werden, mit den für Stahlrohre bekannten Fügetechniken mit der Welle verbunden werden. Beispielsweise kann die klassische Verbindung durch einfaches Einpressen, die bei Kunststoffen kaum möglich ist, dadurch realisiert werden.
- Der Erfindungsgegenstand ist anhand verschiedener Ausführungsbeispiele dargestellt und wird wie folgt beschrieben. Es zeigen:
-
1 Welle mit einlaminierter Metallhülse; -
2 Welle mit einlaminierter Metallhülse und aufgebrachter Rollierung zur Vorbereitung einer Fügeoperation; -
3 Welle mit einlaminierter Metallhülse und gefügtem Funktionselement; -
4 und5 Prinzipskizzen zur Erzeugung eines CFK-Grundkörpers mit einlaminierter Metallhülse; - Die
1 ,2 und3 zeigen die Montagefolge für eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung am Beispiel der Montage von Nockenwellen. -
1 zeigt eine Metallhülse2 , die in einem aus einem Kohlefaserverbundwerkstoff (CFK) gebildeten rohrförmigen Grundkörper1 einlaminiert ist. Damit die Kohlefaser während der nachfolgenden Operation nicht beschädigt wird, ist die Hülse im Fügebereich3 für das Funktionselement von der Kohlefaser freigestellt. Die übrigen Bereiche, zumindest die Bundbereiche4 und5 , sind von Laminat umgeben. Für das Einlaminieren ist zu beachten, die Metallhülse2 so zu gestalten, dass die Kerbwirkung gering gehalten wird. Scharfe Kanten sind grundsätzlich zu vermeiden, damit die Fasern im Betrieb nicht beschädigt werden. - In der
2 ist die auf die Metallhülse2 aufgebrachte Rollierung6 zu erkennen. Die Rollierung6 weitet die Metallhülse2 partiell so weit auf, dass sie die innere Öffnung eines zu fügenden Funktionselementes überragt. - In der weiteren Montagefolge wird, wie in
3 dargestellt, ein Funktionselement, hier ein Nocken7 , über die Metallhülse2 , die im Fügebereich3 rolliert ausgebildet war, gepresst. Durch die durch das Rollieren erfolgte Materialverdrängung entsteht eine Aufweitung der Metallhülse2 . Der Durchmesser der im Fügebereich3 aufgeweiteten Metallhülse2 überragt den Innendurchmesser der Öffnung im Nocken7 . Durch das Aufschieben des Nockens7 erfolgt ein Verpressen mit der Metallhülse2 . Dadurch entsteht eine kraft- und – je nach Form der Öffnung – eine formschlüssige Verbindung zwischen Metallhülse2 und Nocken7 und damit mit dem Grundkörper1 . - Durch die nachträgliche Aufweitung des Fügebereiches
3 der Metallhülse2 können die Nocken7 über die gesamte Rohrlänge und über mehrere Metallhülsen problemlos geschoben werden, ehe sie an der eigentlichen Fügestelle verpresst werden. Würden bereits mehrere aufgeweitete Metallhülsen2 eingesetzt, so würde der Nocken7 nicht so problemlos an die vorgesehene Fügestelle geschoben werden können. - Anstelle der in den
1 bis3 vorgestellten Fügemethode kann auch auf den Rollierprozess verzichtet werden. Der Nocken7 wird dann über die Metall hülse2 geschoben und durch eine andere bekannte Fügemethode festgesetzt. Hier kann beispielsweise auch das Verschweißen mit Laserschweißen angewendet werden. - Für diesen Fall muss die Metallhülse
2 und die zugehörige Öffnung im Nocken7 entsprechend ausgelegt sein. - In
3 ist eine Möglichkeit zur Erhöhung der Verbindungsfestigkeit zwischen Metallhülse2 und Grundkörper1 gezeigt. Hierzu kann der Bund4 ,5 der Metallhülse2 an seiner Stirnfläche8 mit in Umfangsrichtung gegensinnig abgebogenen Zungen9 ,10 versehen sein. -
4 zeigt als Prinzipskizze einen Grundkörper1 , in diesem Beispiel gebildet durch in Längsrichtung verlaufende, durch Strangziehen gebildete Kohlenfasern11 sowie in Umfangsrichtung verlaufende, bedarfsweise unter einem vorgebbaren Winkel gewickelte Fasern12 , die bedarfsweise von einer Deckschicht13 ummantelt sind. -
5 zeigt den Grundkörper1 samt Fasern11 ,12 . Ferner dargestellt ist eine Metallhülse2 , die über in Umfangsrichtung sowie diagonal verlaufende Vertiefungen14 ,15 verfügt und die Fasern12 die Metallhülse2 in diesen Bereichen14 ,15 einwickeln. Die Fasern12 sollen hierbei nicht über die Umfangsfläche16 der Metallhülse2 vorstehen. Bedarfsweise können weitere Schichten in Form von Fasern17 vorgesehen werden. Auf die Umfangsfläche16 der Metallhülse2 wird nachträgliche eine Rollierung6 zur Fügung des Funktionselementes, beispielsweise des Nockens7 (3 ), aufgebracht.
Claims (15)
- Nockenwelle, bestehend aus einem rohrförmigen Grundkörper (
1 ) aus einem Kohlenfaserverbundwerkstoff sowie mindestens einem mittelbar damit verbundenen Nocken (7 ), wobei der mindestens eine Nocken über eine Metallhülse (2 ) mit dem Grundkörper (1 ) verbunden ist, wobei die Metallhülse in den Grundkörper einlaminiert ist. - Nockenwelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
1 ) aus einem mehrschichtigen Laminataufbau, gebildet durch Fasern (12 ,17 ) mit unterschiedlichem Faserverlauf besteht. - Nockenwelle nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Stirnfläche (
8 ) der Metallhülse (2 ) in radialer Richtung gegeneinander versetzte abgebogene Zungen (9 ,10 ) aufweist. - Nockenwelle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Nocken (
7 ) durch eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung mit der Umfangsfläche (16 ) der Metallhülse (2 ) verbunden ist. - Nockenwelle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Umfangsfläche (
16 ) der Metallhülse (2 ) mit einer Rollierung (6 ) versehen ist. - Nockenwelle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass durch das Aufschieben des Nockens (
7 ) ein Verpressen mit der Metallhülse (2 ) erfolgt und dadurch eine kraft- und – je nach Form der Öffnung – eine formschlüssige Verbindung zwischen Metallhülse (2 ) und Nocken (7 ) entsteht. - Nockenwelle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Nocken (
7 ) durch eine Schweißverbindung, insbesondere eine Laserschweißverbindung, mit der Metallhülse (2 ) verbunden ist. - Verfahren zur Herstellung einer Nockenwelle mit Nocken, indem ein rohrförmiger Grundkörper (
1 ) aus einem Kohlenfaserverbundwerkstoff (CFK) erzeugt und in mittelbarer Weise mit mindestens einem Nocken aus einem anderen Werkstoff in Wirkverbindung gebracht wird, dadurch gekennzeichnet, dass im Verlauf der Erzeugung des Grundkörpers (1 ) eine notwendige Anzahl an Metallhülsen (2 ) an vorgebbaren Stellen des Grundkörpers (1 ) positioniert werden und in die Fasern (12 ,17 ) des Kohlenfaserverbundwerkstoffes einlaminiert werden. - Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
1 ) durch in Längs- und/oder Umfangsrichtung und/oder geneigt dazu verlaufenden Fasern (12 ,17 ) erzeugt wird. - Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
1 ) durch Strangziehen der Kohlenfasern (11 ) in Längsrichtung und/oder durch Wickeln der Fasern (12 ) für Faserrichtungen in Umfangsrichtung und/oder durch Wickeln der Fasern (17 ) für geneigt dazu verlaufende Faserrichtungen erzeugt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufbau des Grundkörpers (
1 ) stufenweise durch Laminierung in Längs- und Umfangsrichtung bzw. geneigt dazu, insbesondere programmgesteuert, erfolgt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 1 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallhülsen (
2 ) rohrseitig mit einer abgerundeten Kante versehen werden. - Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
1 ) in Längsrichtung laminiert wird, mindestens eine Schicht in Umfangsrichtung und/oder mit Faserrichtungen von etwa 45 ° zur Rohrachse auflaminiert wird, die notwendige Anzahl an Metallhülsen (2 ) über den Grundkörper (1 ) geschoben und im Bereich der für die Befestigung notwendigen Stellen positioniert werden, mindestens eine weitere Schicht in Längs- und/oder Umfangsrichtung und/oder geneigt dazu auf den Grundkörper (1 ) und die Metallhülse (2 ) auflaminiert wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallhülse (
2 ) mit Vertiefungen (14 ,15 ), insbesondere mit in Längsrichtung und/oder Umfangsrichtung und/oder geneigt dazu verlaufenden Rillen versehen wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Laminierung dergestalt erfolgt, dass die Fasern (
12 ,17 ) nicht über die Umfangsfläche (16 ) im Fügebereich für den Nocken der Metallhülse (2 ) herausragen.
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