DE10260935B4 - Verfahren zur Herstellung von klebgefalzten Rollenpackungsbeilagen und Rollenpackungsbeilagen - Google Patents
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Abstract
Verfahren
zur Herstellung von klebgefalzten Rollenpackungsbeilage (12) aus
einer ein- oder beidseitig bedruckten (14, 16, 18) Papierrolenbahn
deren Breite die übliche
Breite einer Packungsbeilage (12) um einen Faktor n übersteigt,
wobei eine anschließende
n-fache Faltung der Packungsbeilage (12) parallel zu den Papierrollenaußenseiten
(10) erfolgt, wobei vor dem Falten auf der Innenseite des Falzes
entlang der Falzlinien (20) ein Klebstoff (26, 28) aufgebracht wird.
Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Packungsbeilagen, wie sie beispielsweise in der Arzneimittelindustrie zur Anwendung kommen. Diese Packungsbeilagen werden in der Regel beim Drucker in Form von Rollen vorkonfektioniert. Bei der Verpackung der Arzneimittel werden die einzelnen Packungsbeilagen von der Rolle abgerollt, geschnitten und dann (gegebenenfalls unter weiterer Faltung) den Medizinverpackungen beigefügt. Neben der Anwendung in der Pharmaindustrie lassen sich diese Rollenpackungsbeilagen auch in anderen Zusammenhängen nutzen.
- Bei Arzneimittel sind den Medikamenten vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichttexte auf so genannten „Beipackzetteln" hinzuzufügen. Eine Art des Drucks derartiger Beipackzettel erfolgt auf Papierrollen, die in bestimmten, periodisch wiederkehrenden Abständen den Text der Packungsbeilage (ggfls. beidseitig) aufgedruckt haben. Die einzelnen Beipackzettel werden von dieser Papierrolle abgerollt, an dafür vorgesehenen Schneidepositionen abgetrennt und dann zusammen mit der Arznei in eine Verpackung gelegt. Dabei steht jedoch nur ein äußerst begrenzter Platz zum Abdruck des vorgeschriebenen Pflichttextes, nämlich nur die Vorder- und die Rückseite der Papierrolle in einer vorgegebenen Länge zur Verfügung.
- Geänderte gesetzliche Vorgaben haben in der jüngeren Vergangenheit dazu geführt, dass zusätzliche Angaben im Pflichttext aufgenommen werden müssen, so dass der Textumfang dieser Beipackzettel stark zugenommen hat. Zudem muss die Schrift in einer gut lesbaren Größe bleiben, so dass eine Verkleinerung der Schriftgröße als Problemlösung für den erhöhten Platzbedarf ausscheidet.
- Anstelle von einer einseitigen aber beidseitig bedruckten Packungsbeilage werden deshalb die Pflichttexte nunmehr auf mehreren Seiten abgedruckt. Die unterschiedlichen Seiten der Packungsbeilage kommen dabei von unterschiedlichen Papiertextrollen, die über Umlenkrollen so umgelenkt werden, dass sie aufeinander zu liegen kommen und dann an den Stoßkanten verklebt (gebunden) werden. Bei diesem Verfahren ist jedoch zunächst problematisch, dass ein genauer Synchronlauf der unterschiedlichen Papierrollen zu erfolgen hat, damit die jeweilig passende Textinformation auf den unterschiedlichen Seiten zueinander geführt wird. Zudem besteht in der späteren Verwendung der Beipackzettel die Gefahr, dass die einzelnen Blätter der Beipackzettel durch Lösen der Verklebung voneinander getrennt werden. Dies ist jedoch im Sinne der allgemeinen Gesundheitsvorsorge (und der damit verbundenen Frage der Produkthaftung) zu vermeiden, da dem Anwender in diesem Fall möglicherweise wichtige Information über die Medikamente nicht zur Verfügung stehen würde.
- Es wurden deshalb Versuche unternommen eine einzige Papierbahn zu bedrucken und diese anschließend durch Falzen auf ein Format zu bringen, welches in eine Arzneimittelverpackung eingebracht werden kann. Diese Versuche scheiterten jedoch daran, dass das gefaltete Papier am Falz aufsteht und es deshalb beim maschinellen Verpacken der Arzneimittel zu einem Verkanten der Produktbeilage während des Verpackungsvorgangs kommen konnte.
- Die
DE 195 37 099 A1 zeigt die Herstellung von gefalzten Abschnitten für Zigarettenpäckchen. Deutlich wird dabei, dass ein lang gestreckter Papierstreifen einfach längs gefaltet wird, so dass zwei bedruckte Flächen aufeinander zu liegen kommen. Ferner ist von einem Gummieren die Rede, wobei dies an den knickkantenfernen Randbereichen punktweise geschieht. - Die
DE 25 22 903 A1 geht von einer Verpackung von Süßwarenartikeln aus, wobei ein als Inneneinschlag bezeichneter Verpackungsteil ein „Bildchen" enthalten soll, das vorzugsweise möglichst groß sein soll. Deswegen wird diese Innenhülle um das Produkt gefaltet. - Die
EP 0 274 872 B1 (=DE 37 86 777 T2 ) zeigt Beipackzettel für Arzneimittel. Bahnen werden von einer Rolle abgerollt, in Stücke geschnitten und mit einer an sich bekannten Faltvorrichtung gefaltet. Dabei ist ein Außenteil noch nicht in den gefalteten Stapel inbegriffen. Auf den gefalteten Stapel wird dann mit Applikatoren mittig ein Klebstoffpunkt aufgebracht, woraufhin der Außenabschnitt auf den Stapel aufgeklebt wird, um eine Hülle zu bilden. - Die Erfindung steht deshalb unter der Aufgabe, einen mehrseitigen Beipackzettel für die Pharmaindustrie so herzustellen, dass die enthaltene Information (gesetzlich vorgeschriebener Pflichttext) voneinander untrennbar zur Verfügung gestellt wird.
- Die Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe besteht darin, dass die verschiedenen Seiten der Beipackzettel auf einer Papierbahn gedruckt werden und nach Bedrucken der Papierbahn eine Falzung parallel zu den Rollenaußenseiten erfolgt, um die Packungsbeilage auf das Format zu bringen, das geeignet ist der Arzneimittelverpackung beigefügt zu werden. Dabei erreicht man durch eine Faltung den doppelten Platz an bedruckbarer Größe und durch eine zweifache Faltung den dreifachen Platz an bedruckbarer Größe (auf der Vorder- und Rückseite) usw. Bei einem parallel der Außenseiten gefalteten Blatt besteht zudem der Vorteil, dass die einzelnen Seiten eines Fließtextes, der über die Rollenbreite verteilt ist, nicht auseinander fallen können. Der dabei auftretende Missstand des Aufstehens der Papierbahnen an der Falzkante wird dadurch vermieden, dass vor dem Falzen auf der Innenseite des Falz entlang der Falzlinie ein wasserlöslicher Kleber aufgebracht wird, der zum einen das Faltverhalten des Papiers günstig beeinflusst und zudem nach der Faltung das Aufstehen des Papiers verhindert.
- Weitere Einzelheiten und Vorteile ergeben sich aus den Ansprüchen und der folgenden Beschreibung von der in der beigefügten Zeichnung beispielhaft dargestellten Ausführungsformen:
- Es zeigen die Figuren mit den Nummern:
- 1. Eine
Papierrolle mit einem abgerollten Ende Auf der sichtbaren Seite
des abgerollten Papiers sind die späteren Falzlinien (
20 ) zur besseren Darstellung aufgezeichnet. Zudem ist schematisch der Falzvorgang (Aufklappen der linken Papierseite auf die mittlere Papierbahn und anschließendes Aufklappen der rechten Papierseite auf die mittlere Papierbahn) dargestellt. Schließlich ist schematisch der abgetrennte Teil einer vollständigen Packungsbeilage (30 ) am unteren Ende zu sehen. - 2. Eine gefaltete und bereits abgetrennte Packungsbeilage (
30 ) als Endprodukt des Produktionsvorgangs. - Die
1 zeigt eine Papierrolle zur Herstellung einer sechsseitigen Packungsbeilage (12 ). Diese bereits beidseitig bedruckte (14 ,16 und18 ) Papierrolle wird im weiteren Herstellungsprozess durch Umlenkrollen (22 ,24 ) so gefaltet; dass das (in Draufsicht gesehene) linke, abgerollte Rollenpapierdrittel (14 ) auf das mittlere, abgerollte Rollenpapierdrittel (16 ) gefaltet wird und danach das (in Draufsicht gesehene) rechte, abgerollte Rollenpapierdrittel (18 ) auf die dann bereits zusammengefalteten übrigen beiden gefalteten Paperdrittel gefaltet wird. Naturgemäß ist ein Falten des abgerollten Papiers in einem 90° Winkel zur Rollenachse schwierig darzustellen, da das abgerollte Papier in dieser Richtung eine gewisse Stabilität besitzt. Die Falzung des abgerollten Papiers wird jedoch dadurch positiv beeinflusst, dass vor dem Falzen auf der Innenseite des Falzes entlang der (gedachten) Falzlinien (20 ), die parallel zu den Papierrollenaußenseiten verlaufen, ein wasserlöslicher Kleber (26 ) aufgebracht wird, der durch seinen Wasseranteil das Papier entlang der Auftragslinie aufweicht und dadurch geschmeidiger macht (28). Zudem wird dadurch eine genauere Faltung erreicht. - Die
2 zeigt eine fertige sechsseitige Packungsbeilage, die durch Faltung und Abtrennen der gefalteten und verklebten Papierbahn nach dem voran beschriebenen Prozess zeigt. An den jeweiligen Falzkanten ist das Papier der Packungsbeilage nicht nur gefaltet, sondern darüber hinaus auch noch verklebt (32), was ein Aufstellen der Papierkanten im weiteren Verarbeitungsprozess vermeidet.
Claims (3)
- Verfahren zur Herstellung von klebgefalzten Rollenpackungsbeilage (
12 ) aus einer ein- oder beidseitig bedruckten (14 ,16 ,18 ) Papierrolenbahn deren Breite die übliche Breite einer Packungsbeilage (12 ) um einen Faktor n übersteigt, wobei eine anschließende n-fache Faltung der Packungsbeilage (12 ) parallel zu den Papierrollenaußenseiten (10 ) erfolgt, wobei vor dem Falten auf der Innenseite des Falzes entlang der Falzlinien (20 ) ein Klebstoff (26 ,28 ) aufgebracht wird. - Verfahren zur Herstellung von klebgefalzten Rollenpackungsbeilage nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass wasserlöslicher Klebstoff (
26 ) aufgebracht wird. - Klebgefalzte Rollenpackungsbeilagen, hergestellt nach einem der voranstehenden Ansprüche, wobei entlang der Falzung an der Innenseite des Falzes (
20 ) Klebstoff (26 ,28 ) aufgebracht ist.
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