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Die Erfindung bezieht sich auf eine
Vorrichtung zum Aufbrühen
eines Heißwassergetränks mit einem
in einem Gehäuse
befindlichen Wasserbehälter
und mit einem Sammelbehälter
sowie einem darüber
angeordneten Gehäuseteil,
das aus dem Gehäuse
ausschwenkbar und in Gebrauchslage an dem Gehäuse mittels eines manuell betätigbaren
und in Gebrauchslage federbelasteten Rückhaltemittels gesichert ist.
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Aus der
DE 93 12 009 U1 ist eine
Vorrichtung zum Aufbrühen
eines Heißwassergetränkes gemäß Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 in Gestalt einer Kaffeemaschine bekannt, die
ein Gehäuse
mit einem Getränkesammelbehälter umfasst.
Oberhalb des Getränkesammelbehälters ist
ein Kaffeebrühgehäuse angeordnet,
welchem Heißwasser über eine
Leitung zugeführt
werden kann. Das Kaffeebrühgehäuse ist zur
Aufnahme einer Filtertüte
mit darin befindlichem Kaffeepulver vorgesehen. Nach Beendigung
eines Kaffeebrühvorgangs
wird die Filtertüte
mit dem ausgelaugten Kaffeepulver wieder entnommen, wonach eine
neue Filtertüte
mit Kaffeepulver eingelegt werden kann. Zu diesem Zweck befindet
sich am Gehäuse
ein Rückhalter,
der mit einem das Kaffeebrühgehäuse im Ausschwenksinne
beaufschlagenden und am Gehäuse
geführten
Schubstab gekuppelt ist. Wenn der Rückhalter betätigt wird,
um das Kaffeebrühgehäuse zu entsperren,
wird gleichzeitig das Kaffeebrühgehäuse aus
dem Gehäuse
der Kaffeemaschine herausgeschwenkt.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht
darin, eine gattungsgemäße Vorrichtung
zum Herstellen eines Heißwassergetränks dahin
gehend zu verbessern, dass die Bedien- und Handhabbarkeit eines ausschwenkbaren
Gehäuseteils
zur Aufnahme von aufzubrühendem
Getränkepulver
erleichtert und verbessert wird.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer
gattungsgemäßen Vorrichtung
dadurch gelöst, dass
das Rückhaltemittel
einen in einer Kulissenbahn entlang gleitenden Führungsstift umfasst, der in einer
Halteposition arretierbar und durch Drücken gegen das Gehäuseteil
bewegbar ist. Es sind nur wenige Bauelemente notwendig, die einerseits
eine stabile Halterung des Gehäuseteils
während
des Brühvorgangs
zur Bereitung des Heißwassergetränks, beispielsweise
Kaffee oder Tee, gewährleisten
und andererseits eine leichte Bedienbarkeit gestatten, um das Gehäuseteil
aus einer Gebrauchslage heraus zu schwenken, wenn der Inhalt oder
ein Teil des Inhalts des Gehäuseteils,
beispielsweise ein Filterbeutel und/oder verbrauchte, zur Zubereitung
des Getränks eingesetzte
Bestandteile des Heißwassergetränks wie
Teeblätter
oder Kaffeepulver, herausgenommen werden sollen.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung lässt sich
das Gehäuseteil
mit hohem Bedienkomfort aus dem Gehäuse heraus schwenken, um dessen
Inhalt ganz oder teilweise auszutauschen oder zu entnehmen. Durch
Drücken
gegen das Gehäuseteil,
d. h. den Filterbehälter,
wird dieser aus seiner Verrastung gedrückt. Eine Feder unterstützt die
Schwenkbewegung des Gehäuseteils
nach dem Lösen
der Arretierung. Beim Zurückschwenken
des Gehäuseteils in
seine Gebrauchslage wird es wieder gegen eine in eine Kulissenbahn
hinein ragende Feder gedrückt, bis
es innerhalb des Gehäuses
der Vorrichtung einrastet. Dabei fährt beim Schließen bzw.
beim Zudrücken
des Gehäuseteils
ein Führungsstift
eines mit dem den Filterbeutel aufnehmenden Gehäuseteil verbundenen Sperrhebels
in einer ersten Kulissen-Teilbahn bis zu einer Hinterschneidung.
Beim Loslassen des Gehäuseteils
fährt der
Führungsstift, nachdem
er in den Bereich der Hinterschneidung gelangt ist, an den von einer
Halteposition gebildeten Anschlag. Beim Öffnen wird durch Drücken gegen das
Gehäuseteil
der Sperrhebel aus der Halteposition in eine andere Kulissen-Teilbahn
gedrückt,
die den Sperrhebel wieder frei in die Öffnungsposition zurückführt.
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Eine bevorzugte Ausgestaltung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
sieht vor, dass das Gehäuseteil
mittels einer Zugbewegung manuell aus seiner arretierten Gebrauchslage
bewegbar ist. Damit kann gewährleistet
werden, dass das Gehäuseteil
auch unter Überwindung
seiner Kulissenführung aus
dem Gehäuse
gezogen werden kann, bspw. wenn die Führung verklemmt ist oder eine
andere Störung
aufgetreten ist. Hierbei wird allerdings der Rastmechanismus weder
beeinträchtigt
noch beschädigt,
da lediglich eine kleine Haltefeder überwunden werden muss, die
anschließend
wieder in ihre Ausgangsstellung zurück federt.
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Vorzugsweise ist die Kulissenbahn
oberhalb des Gehäuseteils
und unterhalb einer oberen Abdeckung angeordnet ist, wodurch sie
vor eindringendem Schmutz von außen sowie vor einem direkten Kontakt
mit dem aufzubrühenden
Getränk
geschützt ist.
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Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung ist der Führungsstift
drehfest bezüglich
einer Welle angeordnet, um die sich das Gehäuseteil dreht. Weiterhin ist
er gegenüber
der Welle in radialer Richtung verschiebbar angeordnet. Dies kann
insbesondere durch eine Gestaltung erreicht werden, bei der der
Führungsstift
in einer Führung
auf einem Sperrhebel verschiebbar angeordnet ist, welcher fest mit
der Welle verbunden ist. Der Sperrhebel kann mittels einer einfachen
Gleitlagerung schwenkbar im Gehäuse
gelagert sein. Der Führungsstift
selbst kann mittels einer einfachen Schiebeführung entlang der Längserstreckungsrichtung
des Schwenkhebels beweglich ausgebildet sein. Um dem Führungsstift
eine gewisse Trägheit
zu verleihen und ihn daran zu hindern, die jeweilige Kulissenbahn
zu verlassen, ist in der Führung
vorzugsweise eine die Verschiebbarkeit des Führungsstifts bremsende Einrichtung
vorgesehen. Dies kann insbesondere durch eine Fett- oder Silikonfüllung in
der Gleitbahn des Führungsstifts
erreicht werden. Dadurch wird eine definierte Verschiebbarkeit des
Führungsstifts
erreicht, die ausschließlich
von der jeweiligen Kulissenbahn abhängt und sonstige Einflüsse, bspw.
Trägheits-
oder Zentrifugalkräfte
weitgehend ausschließt.
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Eine definierte Federkraft sorgt
vorzugsweise dafür,
dass durch Drücken
des Gehäuseteils
dieses selbsttätig
aufschwenkt. Gegen diese Federkraft kann das Gehäuseteil wieder in seine Gebrauchslage
gebracht werden. Die Federkraft kann durch eine Spann- oder Druckfeder
bereit gestellt werden. Die Druckfeder lässt sich in verschiedenen Formen
ausbilden; mit Vorteil wird für
sie eine Bügelfeder
oder eine Wendelfeder eingesetzt.
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Um dem Führungsstift in der Kulissenbahn ein
definiertes Gleiten zwischen einer Schließbewegung in die Gebrauchslage
und einer Öffnungsbewegung
zur Befüllung
des schwenkbaren Gehäuseteils zu
ermöglichen,
weist die Kulissenbahn vorzugsweise eine Hinterschneidung aufweist,
innerhalb derer der Führungsstift
in der Halteposition arretiert ist. In der Halteposition kann eine
in die Kulissenbahn hineinragende zweite Feder vorgesehen sein,
die als Rückhaltefeder
fungiert und eine Weiterbewegung des Führungsstifts auf der Kulissenbahn
verhindert. Die zweite Feder ist vorteilhaft als dünnes Plättchen ausgebildet,
das bei stärkerem
Druck auf den Filterhalter problemlos von dem Führungsstift zurückgedrückt werden
kann. Vorzugsweise ist die Vorrichtung so ausgestaltet, dass die
Rückhaltefeder
durch Druck auf das Gehäuseteil
in die Gebrauchslage zurück
gedrückt
werden kann, wodurch der Führungsstift
freigegeben wird. Das Gehäuseteil
kann somit, unterstützt
durch die Druckkraft der ersten Feder, in die Öffnungslage geschwenkt werden.
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Wenn das Gehäuseteil geschlossen ist, befindet
sich der Sperrhebel am Anschlag in der Halteposition. Der Anschlag
in der Halteposition wird zusätzlich
durch die zweite Feder definiert. Sollte das Gehäuseteil nun unsachgemäß gegen
den Anschlag aus der Halteposition herausgezogen werden, gibt die
zweite Feder nach und gibt die andere Kulissenbahn frei, so dass
der Führungsstift
in dieser zur Öffnungsposition
gleiten kann. Die zweite Feder schwenkt dann zurück, und der Anschlag ist wieder für den nächsten Schließvorgang
fixiert. Bei unsachgemäßer Bedienung
kann die Verrastung des Gehäuseteils
ggf. nicht durch Drücken
gelöst,
sondern das Gehäuseteil
kann unmittelbar aus der Gebrauchslage herausgezogen werden. Die
Rastung in der Halteposition wird dadurch überwunden, so dass diese nachgibt
und das Gehäuseteil
freigibt. Gleichwohl verlässt
der Führungsstift
dabei nicht seine Kulissenbahn und die Rastung ist beim anschließenden Zurückschwenken
des Gehäuseteils
in das Gehäuse wieder
unverändert
gewährleistet.
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Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben
sich aus den Unteransprüchen
und aus der Beschreibung.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand
eines Ausführungsbeispiel
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt:
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1 eine
schematische Frontansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Aufbrühen eines
Heißwassergetränks,
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2 eine
schematische Draufsicht einer Kulissenbahn zur Definition und Begrenzung
verschiedener Endlagen eines schwenkbaren Gehäuseteils der Vorrichtung,
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3 bis 5 perspektivische Teilansichten
der Vorrichtung ohne eine obere Abdeckung, wobei das Gehäuseteil
im geschlossenen, halboffenen und offenen Zustand bezüglich der
Vorrichtung positioniert ist,
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6 bis 8 schematische Draufsichten
auf die Vorrichtung ohne die obere Abdeckung, wobei das Gehäuseteil
im geschlossenen, halboffenen und offenen Zustand bezüglich der
Vorrichtung positioniert ist.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zum
Aufbrühen
eines Heißwassergetränks, das
ein im Querschnitt im Wesentlichen ovales Gehäuse 3 aufweist. Das
Gehäuse 3 weist
in einem unteren Bereich einen Gehäusesockel 5 auf. Auf
diesem kann eine (nicht dargestellte) Warmhalteplatte angeordnet
sein. Das Gehäuse 3 enthält ferner
einen ebenfalls nicht dargestellten Wasserbehälter, aus dem über eine
Steigleitung und eine waagrecht verlaufende Anschlussleitung 7 (vgl. 3 bis 8) erhitztes Wasser in eine oberhalb
eines zumindest teilweise um eine vertikale Schwenkachse verschwenkbaren
Gehäuseteils 9 angeordnete
Auslaufkammer 11 überführt wird.
Diese weist eine Auslassöftnung 13 auf,
aus der das heiße
Wasser in einen von dem Gehäuseteil 9 aufgenommenen
Filtertrichter 15 fließen kann.
Aus diesem tritt es über
einen Auslass 17 in einen nach vorn entnehmbaren Sammelbehälter 19 ein,
der auf dem Gehäusesockel 5 steht
und durch die optionale Warmhalteplatte warm gehalten wird.
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Das Gehäuse 3 ist im gezeigten
Ausführungsbeispiel
nach oben durch eine verrastete und/oder aufklappbare Abdeckung 21 bzw.
durch einen Deckel verschlossen. Die Abdeckung 21 bzw. der
Deckel ermöglicht
den Zugang zu dem Wasserbehälter,
um diesen für
einen Brühvorgang
mit Wasser befüllen
zu können.
Gleichzeitig sorgt die Abdeckung 21 dafür, dass die im Folgenden beschriebene Kulissenführung nicht
durch Eindringen von Schmutz, Staub und/oder Feuchtigkeit in seiner Funktion
beeinträchtigt
wird.
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Das Gehäuseteil 9 ist über eine
an ihm angeformte Welle 23 auf einem gehäusefesten
Führungszapfen 25 gelagert.
Oberhalb des Gehäuseteils 9 ist mit
der Welle 23 ein Sperrhebel 27 mit einer Führung 29 für einen
radial zu der Welle 23 beweglichen Führungsstift 31 gelagert.
Dieser wird auf seiner Unterseite in einer Kulissenbahn 33 geführt. Die
Kulissenbahn 33 ist in einem Einsatzelement 35 ausgeformt. Das
Einsatzelement 35 hat eine im wesentlichen halbkreisförmige Ausbildung
und ist über
Vorsprünge 37 formschlüssig mit
einem Gehäuseinnenteil 38 verbunden,
das sich innerhalb des Gehäuses 3 oberhalb des
Gehäuseteils 9 und
unterhalb der gesamten Abdeckung 21 erstreckt und in dem
die Auslaufkammer 11 ausgeformt ist.
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Die Welle 23 trägt eine
wendelförmige
Feder 39 mit abgewinkelten Endbereichen 41 und 42,
die in einem Schlitz 43 in dem Einsatzelement 35 bzw.
auf einer Seite des Sperrhebels 27 unter Druckspannung gelagert
sind. Der Feder 39 bewegt das Gehäuseteil 9 durch Auseinanderspreizung
der Endbereiche 41 und 43 in die geöffnete Stellung
(vgl. 5 und 8), wobei der Sperrhebel 27 den
Führungsstift 31 in
eine Endstellung A verfährt.
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Wenn andererseits das Gehäuseteil 9 in Richtung
zu der geschlossenen Position bewegt wird, d. h., wenn die Endbereiche 41, 42 der
Feder 39 zusammengedrückt
werden, bewegt sich der Führungsstift 31 in
Richtung eines Pfeils B und über
eine erste Kulissen-Teilbahn 310 in
eine Halteposition C, in der er aufgrund einer Hinterschneidung 45 verrastet.
Die Endstellung A sowie die Halteposition C definieren somit einen
maximalen Schwenkweg zwischen einer geschlossenen Position des Gehäuseteils 9,
die einer Gebrauchslage entspricht, und dessen geöffneter
Position, die das Einlegen eines Filters sowie dessen Auffüllen mit
dem aufzubrühenden Pulver,
bspw. Kaffee oder Tee, ermöglicht.
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Wenn nun ein Benutzer einen kurzzeitigen Druck
auf die äußere Wandung
des Gehäuseteils 9, bevorzugt
auf einen als Drucktaste 47 kenntlich gemachten Bereich,
ausübt,
wird eine mit ihrem freien Ende in die Kulissenbahn 31 hinter
der Hinterschneidung 45 hinein ragende und mit ihrem festen
Ende an dem Einsatzelement 35 oder dem Gehäuseinnenteil 38 befestigte
Blattfeder 49 durch den Führungsstift 31 zur
Seite in Richtung eines Pfeils E gebogen. Dadurch gibt sie die Bewegung
des Führungsstiftes 31 über eine
zweite Kulissen-Teilbahn 311 in Richtung eines Pfeils D
frei, wobei die Bewegung durch die sich entspannende Feder 39 ausgelöst wird.
Die Blattfeder 49 hat an ihrem freien Ende einen abgebogenen
Bereich 490, der mit der Hinterschneidung 45 einen
spitzen Winkel ausbildet, innerhalb dessen der Führungsstift 31 im geschlossenen
Zustand des Gehäuseteils 9 verbleibt.
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Jedoch kann die von der Blattfeder 49 ausgeübte Haltespannung
nicht nur durch Ausüben
eines Drucks auf die von außen
zugängliche
Wandung des Gehäuseteils 9,
insbesondere auf die Drucktaste 47, überwunden werden, sondern auch
in unsachgemäßer Weise
durch Zug auf das Gehäuseteil 9.
Auch in diesem Fall wird die Blattfeder 49 in Richtung
des Pfeils E weg gebogen und gibt die Bewegung des Führungsstiftes 31 über die
Kulis sen-Teilbahn 311 frei, aus der er infolge der von
der Feder 39 ausgeübten
Federspannung wieder in die Position der Endstellung A gelangt.
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Vorzugsweise ist die Kulissenbahn 33 mit
einer den Führungsstift 31 einbettenden
und leicht verzögernden
Fettfüllung
o. dgl. versehen, damit dieser nicht zu locker in seiner Führung 29 im
Sperrhebel 27 gleiten und bspw. durch eine Stoßbelastung
bei einer Bewegung von der Endstellung A in Richtung zur Halteposition
C versehentlich an der Gabelungsstelle zwischen erster und zweiter
Kulissen-Teilbahn 310, 311 blockiert wird.
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Die Rückstellkraft der Feder 39 ist
vorzugsweise so gewählt,
dass das Gehäuseteil 9 über einen ausreichenden
Winkel aus dem Gehäuse 3 herausgeschwenkt
wird, der einen bequemen Zugriff des Benutzers auf den Filtertrichter 15 zur
Entnahme eines Filterbeutels und zum Einsetzen eines neuen Filterbeutels
gestattet. Aus praktischen Gründen
kann die Rückstellkraft
bspw. so bemessen sein, dass das Gehäuseteil 9 nicht ganz
in seine Endstellung A geschwenkt wird, um nicht eine zu große Andruckkraft zum
Zurückschwenken
in die Halteposition C aufbringen zu müssen.
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Anhand der 2 bis 8 wird
die Arbeitsweise des Mechanismus der erfindungsgemäßen Vorrichtung
verdeutlicht. Der Mechanismus arbeitet nach einem sog. Push-Push-Prinzip mit der herzförmigen Kulissenbahn 33,
in der der Führungsstift 31 gleitend geführt ist.
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Wie anhand der Figuren deutlich wird,
kann das Gehäuseteil 9 auch
mittels einer einfachen Zugbewegung manuell aus seiner arretierten
Gebrauchslage bewegt werden. Damit kann gewährleistet werden, dass das
Gehäuseteil 9 auch
unter Überwindung
seiner Kulissenführung
aus dem Gehäuse 3 gezogen
werden kann, bspw. wenn die Führung
verklemmt ist oder eine andere Störung aufgetreten ist. Hierbei
wird allerdings der Rastmechanismus weder beeinträchtigt noch
beschädigt,
da lediglich die kleine Blattfeder 49 überwunden werden muss, die
anschließend
wieder in ihre Ausgangsstellung zurück federt.
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Um diese manuelle Zugbewegung zur Überwindung
der Kulissenführung
zu ermöglichen,
kann am Gehäuseteil 9 ein
Handgriff oder ein geeigneter Vorsprung (nicht dargestellt) vorgesehen
sein. Das Gehäuseteil 9 kann
dann wieder in seine arretierte Gebrauchslage zurück geschwenkt
werden, wobei die Kulissenführung
wieder ihre ursprüngliche
Aufgabe übernimmt.