DE10258263A1 - Schießmodul - Google Patents
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Abstract
Ein Schießmodul mit einem drehbar auf einer Trägerkonstruktion (T) lagerbaren Gehäuse (1), in dem eine schwere Waffe (W) in Elevation schwenkbar gelagert ist. Die im Geschossmagazin (4.1) stehend gelagerten Geschosse (4.11) werden mittels eines Geschosstransporters (6) der Ladeschale (5.1) eines Geschossansetzers zugeführt, der am freien Ende eines Geschossübergabearms (5) angeordnet ist. Der Geschossübergabearm (5) kann aus einer angehobenen Stellung, in der die Ladeschale (5.1) fluchtend zur Rohrseelenachse (R) der Waffe ausgerichtet ist, in eine abgesenkte Stellung geschwenkt werden, in welcher der im Wesentlichen vertikal ausgerichteten Ladeschale die Geschosse vom Geschosstransporter zugeführt werden. Im Gehäuse sind im Bereich vor dem Schildzapfen das Geschossmagazin sowie der Geschosstransporter angeordnet. Im Gehäuse ist weiterhin im Bereich neben oder hinter dem Schildzapfen mindestens ein Treibladungsmagazin (7.1) angeordnet. Der Waffe (W) werden Treibladungen mittels einer vollautomatisch arbeitenden Treibladungszuführungsvorrichtung zugeführt, die eine in den Bereich hinter der Waffe (W) einschwenkbare Treibladungszuführungsschale (8.11) mit einem Treibladungsansetzer aufweist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schießmodul mit einem in Azimut drehbar auf einer Trägerkonstruktion lagerbaren Gehäuse, in dem eine schwere Waffe um einen Schildzapfen in Elevation schwenkbar gelagert ist, wobei der Waffe Geschosse mittels einer vollautomatisch arbeitenden Geschosszuführungsvorrichtung zugeführt werden, die einen am Schildzapfen schwenkbar gelagerten Geschossübergabearm aufweist, an dessen freiem Ende ein mit einer Ladeschale versehener Geschossansetzer angeordnet ist und der aus einer angehobenen Stellung, in welcher die Ladeschale fluchtend zur Rohrseelenachse der Waffe ausgerichtet ist, parallel zur Elevationsebene in eine abgesenkte Stellung schwenkbar ist, in der die Ladeschale im wesentlichen vertikal ausgerichtet ist, sowie einen Geschosstransporter mit einem Transportarm, der an seinem freien Ende eine Greifvorrichtung aufweist, mittels der jeweils ein in einem Geschossmagazin vertikal und mit nach oben weisender Spitze gelagertes Geschoss ergriffen und vom Geschosstransporter in der abgesenkten Stellung des Geschossübergabearms der Ladeschale zugeführt wird.
- Eine derartige Einrichtung ist in einer Ausbildung als Panzerhaubitze in dem europäischen Patent
EP 0 331 980 B1 beschrieben. - Bei der bekannten Panzerhaubitze ist das Gehäuse als drehbarer Turm ausgebildet, an dem die schwere Waffe angeordnet ist. Der Turm ruht in Azimut drehbar auf einer Trägerkonstruktion, die als Kettenfahrzeug ausgebildet ist. Die Geschossmagazine befinden sich bei der bekannten Einrichtung unterhalb des Drehlagers in der Fahrzeugwanne des Trägerfahrzeugs, und die Geschosse werden vom Geschosstransporter ergriffen und zunächst in einer ebenfalls in der Fahrzeugwanne angeordneten, zunächst horizontal ausgerichteten Transportschiene abgelegt. Die Transportschiene verfährt das jeweilige Geschoss linear und dreht um die Vertikalachse zum Ausgleich der unterschiedlich möglichen Turmstellungen relativ zum Fahrgestell. Nach Erreichen der Turmposition klappt die Transportschiene das liegende Geschoss in eine senkrechte Position auf und übergibt es in die Ladeschale des Ansetzers. Der Geschossübergabearm wird dann um die Schildzapfenachse hochgeschwenkt, bis die Ladeschale des Geschossansetzers fluchtend zur Rohrseelenachse der Waffe ausgerichtet ist. Die Treibladungen werden bei der bekannten Einrichtung von Hand der Waffe zugeführt.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schießmodul der oben und im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 erwähnten Bauart so auszubilden, dass eine erhebliche Einsparung an Bauraum, insbesondere Bauhöhe, und an Gewicht erreicht wird und weiterhin die Geschosszuführungsvorrichtung in ihrem Aufbau vereinfacht wird. Der Schießbetrieb sollte vollautomatisch, also auch beispielsweise von einem Kommandostand außerhalb des Schießmoduls selbst durchgeführt werden können, und das Schießmodul sollte vielseitig einsetzbar sein, d.h. als Trägerkonstruktion sollte sowohl ein Kettenfahrzeug als auch ein Radfahrzeug für Straße oder Schiene als auch ein festes Bauwerk oder auch ein Schiff dienen können.
- Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen aus dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
- Der Grundgedanke der Erfindung beruht darin, sowohl die Geschossmagazine als auch die vollautomatisch arbeitende Geschosszuführungsvorrichtung im gleichen Gehäuse oberhalb eines Drehlagers anzuordnen, in dem zusätzlich sämtliche Treibladungsmagazine sowie eine vollautomatisch arbeitende Treibladungszuführungsvorrichtung untergebracht sind. Dabei erfolgt eine klare Trennung der Geschossmagazine von den Treibladungsmagazinen und der Geschosszuführungsvorrichtung von der Treibladungszuführungsvorrichtung. Hierdurch ergeben sich sehr kurze Wege der Übergabe sowohl der Geschosse als auch der Treibladungen zur Waffe, was eine hohe Schussfolgefrequenz ermöglicht.
- Waffe, Geschossübergabearm sowie das Geschossmagazin mit dem Geschosstransporter bilden also eine Einheit, das Schießmodul, das oberhalb des Drehlagers angeordnet wird. Die bei der bekannten Einrichtung notwendige Transportschiene entfällt, womit die Geschosszuführungsvorrichtung vereinfacht und gewichtsmäßig reduziert wird. Durch den Wegfall der Transportschiene wird auch die Bauhöhe des Schießmoduls verringert. Um einen vollautomatischen Schießbetrieb zu ermöglichen, wurde die Geschosszuführungsvorrichtung durch eine vollautomatisch arbeitende Treibladungszuführungsvorrichtung ergänzt.
- Das erfindungsgemäße Schießmodul erlaubt die Trennung des Geschütz-Bedienungspersonals von Waffe, Richtanlage, Geschosszuführungsvorrichtung, Treibladungszuführungsvorrichtung und der Munition. Damit kann der bei der bekannten Einrichtung vorhandene ballistische Schutzaufbau auf das Schutzvolumen des Personals und damit des Kommandostandes beschränkt werden.
- Mit dieser Maßnahme kann das Gesamtgewicht eines aus einem gering geschützten Schießmodul und optimal geschütztem Kommandostand bestehenden Geschützes unter weitgehender Beibehaltung der sonstigen Geschützeigenschaften (Feuerkraft, Reichweite, Kadenz, Automatik) auf ein Gewicht gebracht werden, dass einen Lufttransport mit kleineren und mittleren Transportflugzeugen ermöglicht.
- Die Vollautomatisierung erlaubt ferner die Reduzierung von Bedienungspersonal, was wiederum zu einer geringeren Gefährdung von Personal im Einsatzfall und im Friedensbetrieb führt.
- Durch die Trennung von Bedienungspersonal und Schießmodul kann die Personalanzahl auf ein Minimum reduziert und das Personal mit einem optimalen ballistischen Schutzaufbau geschützt werden. Weiterhin kann das Gesamtgewicht des Geschützes minimiert werden.
- Weiterhin erlaubt die Trennung von Personal und Schießmodul in der beschriebenen Form neue Laderkonzepte, da bisher für das Geschütz-Bedienungspersonal freigehaltene Räume genutzt werden können. Es können für die elektrischen Antriebe höhere Spannungen benutzt und damit Gewichts- und Kostenreduzierungen und/oder Leistungssteigerungen erreicht werden. Weiterhin wird der Aufwand für Klimatisierung und ABC-Schutzbelüftung geringer, da nur ein vergleichsweise kleines Kommandostand-Volumen veranschlagt werden muss. Eine Verbesserung des Schutzes des Personals wird durch die räumliche Trennung und Abschottung von der mitgeführten Munition und von Waffenricht- und Laderbewegungen erreicht.
- Bei dem erfindungsgemäßen Schießmodul kann der Schießbetrieb vollautomatisch durchgeführt werden, und es ist von einer Stelle außerhalb des Gehäuses, also beispielsweise auch von einem im Gelände aufgestellten Kommandostand aus oder vom Führerhaus eines Trägerfahrzeugs aus, bedienbar. Wie weiter unten anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, können die Treibladungsmagazine und die Treibladungszuführungsvorrichtung so ausgebildet sein, dass unterschiedlich große Treibladungen frei anwählbar und zuführbar sind. Eine besonders schnelle Bereithaltung der Treibladungen wird erreicht, wenn, wie weiter unten beschrieben, im Gehäuse zwei voneinander unabhängige Treibladungsmagazine und zwei Treibladungszuführungsvorrichtungen angeordnet sind.
- Im folgenden werden anhand der beigefügten Zeichnungen Ausführungsbeispiele für ein Schießmodul nach der Erfindung näher erläutert.
- In den Zeichnungen zeigen:
-
1 In einer teilweise geschnittenen Seitenansicht ein Schießmodul in einem als Kettenfahrzeug ausgebildeten Trägerfahrzeug; -
2 in einer Teildarstellung analog1 das Schießmodul nach1 mit weiteren Einzelheiten; -
3 das Schießmodul nach1 in einer teilweise geschnittenen Rückansicht; -
4 ein Treibladungsmagazin des Schießmoduls nach1 bis3 in Rückansicht; -
5 das Schießmodul nach1 bis4 in Seitenansicht in einer auf dem Trägerfahrzeug um 180° Azimut gedrehten Stellung mit angehobener Waffe; -
6 das Schießmodul nach1 bis5 in einer teilweise geschnittenen Ansicht von oben; -
7 eine Variante des Schießmoduls nach1 bis6 in einer teilweise geschnittenen Rückansicht mit als Bandmagazine ausgebildeten Treibladungsmagazinen; -
8 eine weitere Ausführungsform des Schießmoduls in teilweise geschnittener Seitenansicht mit waffenfest angeordneten Treibladungsmagazinen; -
9 das Schießmodul nach8 in einer teilweise geschnittenen Ansicht von oben; -
10 das Schießmodul nach8 und9 in teilweise geschnittener vergrößerter Teildarstellung mit angehobener Waffe; -
11 eine weitere Ausführungsform des Schießmoduls in einer teilweise geschnittenen Ansicht von oben mit sternförmig angeordneten Geschossmagazinen; -
12 eine weitere Ausführungsform eines Schießmoduls in teilweise geschnittener Rückansicht mit Treibladungsmagazinen, die als waffenfeste Bandmagazine ausgebildet sind. - Das in den
1 bis6 dargestellte Schießmodul besitzt ein Gehäuse1 , das über ein Drehlager2 in Azimut verdrehbar auf dem Chassis eines als Ketten-Kraftfahrzeug ausgebildeten Trägerfahrzeugs T gelagert ist. - Im Gehäuse
1 ist eine schwere Waffe W um einen Schildzapfen3 in Elevation schwenkbar aufgehängt. Im vorderen Teil des Gehäuses1 im Bereich vor dem Schildzapfen3 sind zu beiden Seiten der Längsmittelachse L des Gehäuses zwei Munitionsmagazine4.1 und4.2 angeordnet, in denen Geschosse4.11 und4.21 in vertikaler Lage mit nach oben weisender Spitze angeordnet sind. Aus diesen Geschossmagazinen4.1 und4.2 werden die Geschosse mittels einer vollautomatisch arbeitenden Geschosszuführungsvorrichtung bis in den Bereich hinter der Waffe W gefördert. Diese Geschosszuführungsvorrichtung besitzt einen am Schildzapfen3 schwenkbar gelagerten Geschossübergabearm5 , an dessen hinterem freien Ende eine Ladeschale5.1 eines nicht dargestellten Geschossansetzers angeordnet ist. Der Geschossübergabearm5 kann aus einer angehobenen nicht dargestellten Stellung, in welcher die Ladeschale5.1 fluchtend zur Rohrseelenachse R der Waffe W ausgerichtet ist, parallel zur Elevationsebene in eine abgesenkte Stellung verschwenkt werden, die in den1 und3 erkennbar ist und in der die Ladeschale im wesentlichen vertikal, also senkrecht zum Gehäuseboden1.1 ausgerichtet ist. Die Ladeschale5.1 ist, wie den1 und2 zu entnehmen, um eine in der abgesenkten Stellung des Geschossübergabearms5 vertikal ausgerichtete Schwenkachse5.3 um 180° zwischen einer sich zum Bereich vor dem Schildzapfen3 hin öffnenden Aufnahmestellung und einer sich zum Bereich hinter dem Schildzapfen3 öffnenden Abgabestellung schwenkbar. In den1 und3 sind Ladeschale und ein in ihr stehendes Geschoss in beiden Stellungen gestrichelt dargestellt. Die Geschosszuführungsvorrichtung besitzt weiterhin einen Geschosstransporter6 , der im Bereich zwischen den Geschossmagazinen4.1 und4.2 angeordnet ist. Der Geschosstransporter6 besitzt in an sich bekannter Weise einen Transportarm6.1 , der an seinem freien Ende eine mit zwei Greifern ausgestattete Greifvorrichtung6.2 aufweist, mittels der jeweils ein in einem der Geschossmagazine4.1 bzw.4.2 gelagertes Geschoss4.11 bzw.4.21 ergriffen und vom Geschosstransporter6 in der abgesenkten Stellung des Geschossübergabearms5 der Ladeschale5.1 zugeführt wird. Die Ladeschale5.1 wird sodann um die Achse5.3 um 180° verschwenkt. Sodann wird der Geschossübergabearm5 in die angehobene Stellung hochgeschwenkt und das Geschoss mittels des Geschossansetzers der Waffe W zugeführt. - Bei der Ausführungsform nach
1 bis6 sind im Bereich hinter dem Schildzapfen3 zwei Treibladungsmagazine7.1 und7.2 angeordnet, die zur Aufnahme modularer Treibladungen ausgebildet sind. Wie den Figuren zu entnehmen, sind die Treibladungsmodule vertikal übereinander in Schächten7.11 ,7.12 ,7.13 ,7.14 ,7.15 und7.16 angeordnet, aus denen sie durch nicht eigens dargestellte Fördereinrichtungen taktweise nach oben gefördert und am oberen Ende abgegeben werden. Die Treibladungen werden mittels einer vollautomatisch arbeitenden Treibladungszuführungsvorrichtung von den Magazinen bis zur Waffe gefördert und dieser zugeführt. Die Treibladungszuführungsvorrichtung besitzt im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Treibladungsübergabearme8.1 und8.2 , an denen jeweils eine Treibladungszuführungsschale8.11 und8.21 angeordnet ist. Dabei sind die Treibladungszuführungsschalen an am Treibladungsübergabearm8.1 und8.2 angeordneten Schwenkarmen8.12 und8.22 befestigt. Wie beispielsweise aus3 erkennbar, werden die Treibladungsmodule am oberen Ende der Treibladungsmagazine in einer zum Treibladungsmagazin hin verschwenkten Stellung des Schwenkarms8.12 oder8.22 der Treibladungszuführungsschale8.11 oder8.21 zugeführt. Der jeweilige Schwenkarm8.12 bzw.8.22 wird dann um eine Achse, die ggf. nach einer entsprechenden Verschwenkung des Treibladungsübergabearms8.1 oder8.2 parallel zur Rohrseelenachse R der Waffe steht, nach innen verschwenkt, bis die jeweilige Treibladungszuführungsschale – in3 beispielsweise die Treibladungszuführungsschale8.11 – hinter der Waffe fluchtend zur Rohrseelenachse R steht. In dieser Stellung werden die Treibladungsmodule mittels eines nicht eigens dargestellten Treibladungsansetzers, der beispielsweise als rückensteife Kette ausgebildet sein kann, dem Ladungsraum der Waffe W zugeführt. Bei dieser Art der Zuführung der Treibladungen ist es möglich, aus einem der Treibladungsmagazine7.1 oder7.2 genau die Anzahl von Treibladungsmodulen zu entnehmen, die für den betreffenden Schuss benötigt werden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel können aus jedem Magazin für jeden Schuss maximal sechs Treibladungsmodule entnommen werden, die in der Treibladungszuführungsschale zusammengeschoben und gemeinsam zugeführt werden. Durch die Anordnung von zwei unabhängigen Treibladungsmagazinen7.1 und7.2 und zwei Treibladungszuführungsvorrichtungen ist eine schnelle Bereitstellung der Treibladungen hinter der Waffe möglich. - Durch die genaue Portionierung der gewünschten Anzahl von Treibladungsmodulen bei der automatischen Zuführung wird erreicht, dass kein Restbestand an Treibladungsmodulen zurückbleibt, wie dies bei der manuellen Zuführung meist der Fall ist, wenn in Sechserpackungen vorliegende Treibladungsmodule verwendet werden.
- Je nach dem Aufbau der Treibladungsmagazine und der Zuführungsvorrichtungen, können auch Treibladungen unterschiedlicher Längen gefördert und zugeführt werden.
- Da die beiden Treibladungsmagazine
7.1 und7.2 fest mit dem Gehäuse1 verbunden sind, dienen die Treibladungsübergabearme8.1 und8.2 zur sicheren Zuführung in unterschiedlichen Elevationsstellungen der Waffe W. - Das beschriebene Schießmodul ist außerordentlich variabel im Hinblick auf die Anordnung und Ausbildung der Geschossmagazine und der Treibladungsmagazine.
-
7 zeigt eine Ausführungsform, bei der die Treibladungsmagazine17.1 und17.2 wiederum fest im Gehäuse1 angeordnet, aber nicht als Schachtmagazine sondern als Bandmagazine ausgebildet sind. Auch hier werden die Treibladungsmodule Treibladungszuführungsschalen18.11 und18.21 zugeführt, die in der bereits beschriebenen Weise aus dem Bereich der Treibladungsmagazine nach hinten hinter die Waffe eingeschwenkt werden können. Im übrigen ist die Ausführungsform nach7 genauso ausgebildet wie die Ausführungsform nach den1 bis6 . - Die
8 bis10 zeigen eine Ausführungsform des Schießmoduls, bei der die Treibladungsmagazine27.1 und27.2 , die als Schachtmagazine ausgebildet sind, nicht fest mit dem Gehäuse1 , sondern fest mit der Waffe W verbunden sind und somit die Schwenkbewegung der Waffe bei der Elevation mitvollziehen. Dies hat zur Folge, dass die Treibladungsmodule, die von den Treibladungsmagazinen27.1 und27.2 den Treibladungszuführungsschalen28.1 und28.2 zugeführt werden, bereits im richtigen Elevationswinkel angeordnet sind und nur noch mittels einer Vorrichtung, die den Schwenkarmen8.12 und8.22 aus3 entspricht, nach innen hinter die Waffe eingeschwenkt zu werden brauchen. Treibladungsübergabearme sind bei dieser Ausführungsform nicht erforderlich. Die Treibladungen werden vielmehr aus den Treibladungsmagazinen27.1 und27.2 zunächst jeweils einer Portionierstation27.11 bzw.27.21 zugeführt und dann an die Treibladungszuführungsschalen28.1 bzw.28.2 übergeben und dort nach dem Einschwenken mittels eines Treibladungsansetzers28.3 dem Laderaum der Waffe W zugeführt. Wie9 zu entnehmen, kann je nach dem vorzubereitenden Schuss eine unterschiedliche Anzahl von Treibladungsmodulen zugeführt werden. So enthält beispielsweise die Treibladungszuführungsschale28.1 sechs Treibladungsmodule, während die Treibladungszuführungsschale28.2 nur vier Treibladungsmodule enthält. - Da bei der in den
8 bis10 dargestellten Ausführungsform im Gehäuse1 der für die Abwärtsbewegung des hinteren Teils der Waffe mit den daran angeordneten Treibladungsmagazinen sowie der Treibladungszuführungsvorrichtung nur ein begrenzter Raum nach unten zur Verfügung steht, sind, um den vollen Elevationsbereich der Waffe sicherzustellen, die Treibladungsmagazine27.1 und27.2 mehr im Bereich des Schildzapfens3 angeordnet. Dies hat zur Folge, dass die von den Treibladungsmagazinen abgegebenen Treibladungsmodule auf einem besonderen Weg der Waffe zugeführt werden müssen, der in9 angedeutet ist. Wie zu erkennen, werden die Treibladungsmodule aus den Treibladungsmagazinen27.1 und27.2 zunächst in Pfeilrichtung T1 in die Portionierstationen27.11 bzw.27.21 gefördert. Von dort aus werden sie in den Pfeilrichtungen T2 an die Treibladungsschalen28.1 bzw.28.2 übergeben. Diese werden dann in den Pfeilrichtungen T3 hinter die Waffe eingeschwenkt, und die Treibladungen werden dann in entgegengesetzter Richtung zum Pfeil T1, nämlich in Pfeilrichtung T4 durch den Treibladungsansetzer dem Laderaum der Waffe zugeführt. - Das Zusammenschieben der Treibladungsmodule und ggf. das Zusammenstecken zu einer Treibladungseinheit kann mittels einer Verschiebungsvorrichtung bereits in der Portionierstation durchgeführt werden. Dies ist in
9 für die Portionierstation27.21 mit der Verschiebungsvorrichtung27.22 dargestellt. Die Portionierstation27.11 ist in analoger Weise ausgestattet. - In den übrigen Teilen ist das Schießmodul nach den
8 bis10 in der gleichen Weise aufgebaut wie das Schießmodul nach den1 bis6 . - Die
11 und12 zeigen ein Schießmodul, bei welchem einerseits die Treibladungsmagazine waffenfest als Bandmagazine37.1 und37.2 ausgebildet sind und andererseits eine besondere, sternförmig ausgerichtete Anordnung der Geschossmagazine14 vorliegt. Die Treibladungsmodule werden aus den Treibladungsmagazinen37.1 und37.2 über die Portionierstationen37.11 und37.21 den Treibladungszuführungsschalen38.1 und38.2 zugeführt, und diese werden in der bereits beschriebenen Weise nach innen hinter die Waffe eingeschwenkt und zwar mittels der Schwenkarme9.1 und9.2 , an denen die Treibladungszuführungsschalen38.1 und38.2 befestigt sind. - Das Einschwenken der Treibladungsmodule hinter die Waffe ist aus
12 zu erkennen. In12 ist der Schwenkarm9.1 mit der Treibladungszuführungsschale38.1 in beiden Stellungen eingezeichnet und zwar in einer Aufnahmestellung im Bereich des oberen Endes des Treibladungsmagazins37.1 und in einer Abgabestellung hinter der Waffe W. Die Treibladungszuführungsschale28.1 bewegt sich dabei in Pfeilrichtung S aus der Aufnahmestellung in die Abgabestellung. In den übrigen Teilen ist die Ausführungsform nach den11 und12 in der gleichen Weise aufgebaut wie die Ausführungsform nach1 bis6 .
Claims (10)
- Schießmodul mit einem in Azimut drehbar auf einer Trägerkonstruktion lagerbaren Gehäuse, in dem eine schwere Waffe um einen Schildzapfen in Elevation schwenkbar gelagert ist, wobei der Waffe Geschosse mittels einer vollautomatisch arbeitenden Geschosszuführungsvorrichtung zugeführt werden, die einen am Schildzapfen schwenkbar gelagerten Geschossübergabearm aufweist, an dessen freiem Ende ein mit einer Ladeschale versehener Geschossansetzer angeordnet ist und der aus einer angehobenen Stellung, in welcher die Ladeschale fluchtend zur Rohrseelenachse der Waffe ausgerichtet ist, parallel zur Elevationsebene in eine abgesenkte Stellung schwenkbar ist, in der die Ladeschale im wesentlichen vertikal ausgerichtet ist, sowie einen Geschosstransporter mit einem Geschosstransportarm, der an seinem freien Ende eine Greifvorrichtung aufweist, mittels der jeweils ein in einem Geschossmagazin vertikal und mit nach oben weisender Spitze gelagertes Geschoss ergriffen und vom Geschosstransporter in der abgesenkten Stellung des Geschossübergabearms der Ladeschale zugeführt wird, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) Im Gehäuse (
1 ) sind im Bereich vor dem Schildzapfen (3 ) mindestens ein Geschossmagazin (4.1 ,4.2 ) sowie der Geschosstransporter (6 ) angeordnet; b) die Ladeschale (5.1 ) am Geschossübergabearm (5 ) ist um eine in der abgesenkten Stellung des Geschossübergabearms im wesentlichen vertikal ausgerichtete Schwenkachse (5.3 ) um mindestens 180° zwischen einer sich zum Bereich vor dem Schildzapfen (3 ) hin öffnenden Aufnahmestellung und einer sich zum Bereich hinter dem Schildzapfen (3 ) öffnenden Abgabestellung schwenkbar; c) im Gehäuse (1 ) ist im Bereich neben oder hinter dem Schildzapfen (3 ) mindestens ein Treibladungsmagazin (7.1 ,7.2 ;17.1 ,17.2 ;27.1 ,27.2 ;37.1 ,37.2 ) angeordnet; d) der Waffe (W) werden Treibladungen mittels einer im Gehäuse (1 ) angeordneten vollautomatisch arbeitenden Treibladungszuführungsvorrichtung zugeführt, die eine in den Bereich hinter der Waffe (W) und fluchtend zur Rohrseelenachse (R) der Waffe einschwenkbare Treibladungszuführungsschale (8.11 ,8.21 ;18.11 ,18.21 ;28.1 ,28.2 ;38.1 ,38.2 ) mit einem Treibladungsansetzer aufweist. - Schießmodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Treibladungsmagazin (
7.1 ,7.2 ;17.1 ,17.2 ) gehäusefest angeordnet ist und die Treibladungszuführungsvorrichtung mindestens einen am Schildzapfen (3 ) schwenkbar gelagerten Treibladungsübergabearm (8.1 ,8.2 ) aufweist, an dessen freiem Ende die Treibladungszuführungsschale (8.11 ,8.21 ;18.11 ,18.21 ) und der Treibladungsansetzer angeordnet sind und der aus einer Aufnahmestellung, in welcher der Treibladungszuführungsschale Treibladungen zuführbar sind, parallel zur Elevationsebene in eine Abgabestellung schwenkbar ist, in welcher die Treibladungszuführungsschale (8.11 ,8.21 ;18.11 ,18.21 ) mittels eines Schwenkarms (8.12 ,8.22 ) in einer Ebene senkrecht zur Rohrseelenachse (R) der Waffe in eine Stellung fluchtend zur Rohrseelenachse (R) der Waffe einschwenkbar ist. - Schießmodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Treibladungsmagazin (
27.1 ,27.2 ;37.1 ,37.2 ) waffenfest angeordnet ist und die Treibladungszuführungsvorrichtung einen um eine Achse parallel zur Rohrseelenachse (R) der Waffe (W) schwenkbaren Treibladungszuführungsarm (9.1 ,9.2 ) aufweist, an dessen freiem Ende die Treibladungs zuführungsschale (28.1 ,28.2 ;38.1 ,38.2 ) und der Treibladungsansetzer angeordnet sind und der aus einer Aufnahmestellung, in welcher der Treibladungszuführungsschale Treibladungen zuführbar sind, in einer Ebene senkrecht zur Rohrseelenachse (R) der Waffe (W) in eine Abgabestellung schwenkbar ist, in welcher die Treibladungszuführungsschale fluchtend zur Rohrseelenachse der Waffe angeordnet ist. - Schießmodul nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Treibladungsmagazine (
7.1 ,7.2 ;17.1 ,17.2 ;27.1 ,27.2 ;37.1 ,37.2 ) zur Aufnahme modularer Treibladungen ausgebildet und mit Einrichtungen zur Abgabe einer vorgegebenen Anzahl in der Treibladungsschale hintereinander anordenbarer Treibladungsmodule versehen sind. - Schießmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Treibladungsmagazine vorhanden sind und jedem Treibladungsmagazin eine Treibladungszuführungsvorrichtung zugeordnet ist.
- Schießmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Treibladungsmagazin als Schachtmagazin (
7.1 ,7.2 ;27.1 ,27.2 ) ausgebildet ist, in dem die Treibladungsmodule in Einzelschächten (7.11 bis7.16 ) übereinander liegen und aus jedem Einzelschacht taktweise abgebbar sind. - Schießmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Treibladungsmagazin als umlaufendes Bandmagazin ausgebildet ist, in dem die Treibladungsmodule an einzelnen umlaufenden Bändern gelagert sind und aus jedem Band taktweise abgebbar sind.
- Schießmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem Treibladungsmagazin (
27.1 ,27.2 ) eine Portionierstation (27.11 ,27.21 ) angeordnet ist, in welche die gewünschte Anzahl von Treibladungsmodulen aus dem Treibladungsmagazin abgegeben wird und die Treibladungsmodule aus der Portionierstation in die Treibladungszuführungsschale überführt werden. - Schießmodul nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass bei Verwendung von ineinandersteckbaren Treibladungsmodulen das Zusammenschieben der Treibladungsmodule in der Portionierstation (
27.11 ,27.21 ) erfolgt. - Schießmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Geschosszuführungsvorrichtung sowie die Treibladungszuführungsvorrichtung bzw. -vorrichtungen automatisch ansteuerbare Antriebs- und Steuervorrichtungen aufweisen, die von einem Bedienungsstand außerhalb des Gehäuses ansteuerbar sind.
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