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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Vorrichtung zum Taumelfügen
von wenigstens zwei plattenförmigen
Werkstücken,
insbesondere Blechen, aneinander, mit
- – einem
Grundgestell,
- – einem
Stempel, der mittels eines Axialantriebs entlang einer Fügehauptachse
auf die Werkstücke
zu bzw. von diesen weg bewegbar ist und der mittels eines Taumelantriebs
in eine Taumelbewegung um die Fügehauptachse
herum versetzbar ist, und
- – einem
Gegenhalter auf der dem Stempel gegenüberliegenden Seite der Werkstücke.
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Zum Fügen zweier plattenförmiger Werkstücke, insbesondere
von Metallblechen, aneinander, sind diverse Verfahren bekannt.
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Beispiele solcher Verfahren sind
Punktschweißen,
Nieten sowie das Bolzenschweißen.
Im letzteren Fall wird an einem der Bleche eine Mutter aufgeschweißt und die
Werkstücke
werden aneinandergeschraubt.
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Neben den klassischen Nietverfahren,
bei denen die Werkstücke
vorab mit Bohrungen zu versehen sind, ist seit einigen Jahren das
sog. Stanznieten im Einsatz. Beim Stanznieten werden in der Regel
Halbhohlniete, aber auch Hohlniete und Vollniete verwendet, die
mittels eines Stempels in die zwei oder mehr Werkstücke hineingepresst
werden, ohne dass vorher eine Bohrung gesetzt wird. Dabei biegt sich
die hohlzylindrische Stirnseite des Nietelementes während des
Fügevorganges
auf und verbindet so die zwei Werkstücke "quasi formschlüssig". Obgleich es Stanznietelemente gibt,
die durchgehend hohl ausgebildet sind (vgl.
DE 100 32 816 A1 ), so werden
derzeit überwiegend
sog. Halbhohlnietelemente verwendet, deren Kopfseite geschlossen
ist (vgl. beispielsweise
DE
199 27 103 A1 ).
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Ferner ist es bekannt, zwei plattenförmige Werkstücke mittels
des sog. Durchsetzfügens
("Clinchen") zu verbinden. Dabei
wird an dem unteren Werkstück
eine Hohlmatrize als Gegenhalter ange ordnet. Von oben wird ein Stempel
in die zwei Werkstücke
hineingedrückt,
so dass eine durch beide Werkstücke
verlaufende Vertiefung darin eingepresst wird. Beispielhaft wird
zu diesem Stand der Technik auf die Druckschriften
DE 198 40 780 A1 ,
DE 199 29 778 A1 sowie
DE 199 45 743 A1 verwiesen.
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Schließlich ist als weitere Verbindungstechnik
das sog. Taumelnietclinchen bekannt. Hierbei handelt es sich um
eine Art Kombination des Taumelstanznietens und des Durchsetzfügens. Mittels
eines Stempels wird dabei ein massives Vollelement in die Werkstückanordnung
eingepresst, wobei an der Unterseite der Werkstückanordnung wiederum ein Gegenhalter
angeordnet ist. Das Vollnietelement verbleibt in der umgeformten
Werkstückanordnung
als eine Art "verlorener
Stempel". Hinsichtlich
dieses Standes der Technik wird beispielhaft verwiesen auf die
DE 101 02 712 A1 .
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Die drei beschriebenen Fügeverfahren
sind sämtlich
quasi formschlüssige
Verbindungen und gehören
zu dem Gebiet der mechanischen Fügetechnik,
auch umformtechnische Fügetechnologie
genannt.
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Die zum Herstellen der Fügeverbindung
notwendigen Axialkräfte
in Fügehauptrichtung
sind dabei in der Regel beträchtlich.
Für alle
drei Verfahren sind daher Abwandlungen dieser Technologie entwickelt
worden, bei denen der Stempel der Fügevorrichtung taumelartig bewegt
wird. Hierdurch lassen sich die hohen Fügekräfte um ein Vielfaches reduzieren.
Die oben angegebenen Dokumente arbeiten sämtlich nach dem Taumelverfahren.
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Dabei ist es sowohl bekannt, den
Stempel um einen Winkel in bezug auf die Fügehauptachse zu neigen und
auf einer Kreisbahn um diese Achse rotieren zu lassen. Dies wird
häufig
auch als Taumelfügen
bezeichnet. Bei einer anderen Ausführungsform beschreibt der Stempel
eine Rosettenbahn (Hypozykloide), wobei als Taumelgetriebe häufig ein
Planetengetriebe verwendet wird. Diese Technik wird auch als Orbitalfügen bezeichnet.
Im vorliegenden Zusammenhang werden diese Arten von Bewegungen generell
unter dem Begriff "Taumelfügen" zusammengefasst.
Entscheidend ist dabei, dass der Stempel keine rein axiale Bewegung
vollzieht, sondern sowohl eine Axialbewegung als auch eine Bewegung, bei
der der Stempel bezüglich
der Fügehauptachse geneigt
ist.
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Nichtsdestotrotz sind auch beim Taumelfügen die
in Axialrichtung auftretenden Kräfte
nicht unerheblich. Die bislang hergestellten Vorrichtungen sind
von einer relativ massiven stationären Bauart. Zudem werden diese
bekannten Taumelfügevorrichtungen
in der Regel lediglich zur Verbindung von durchgehend ebenen Werkstücken verwendet.
Sobald die plattenförmigen
Bauelemente gebogen sind, gestaltet sich der Fügevorgang schwierig oder ist
sogar unmöglich.
Dies gilt insbesondere deswegen, weil die Taumelfügevorrichtungen
im Bereich der Fügestelle
recht voluminös
aufbauen, insbesondere aufgrund des notwendigen Taumelgetriebes.
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Schließlich sind die bekannten Vorrichtungen
jeweils ausschließlich
zum Taumelstanznieten, zum Clinchen oder zum Taumelnietclinchen
ausgelegt. Der Fügevorgang
selbst ist arbeitsaufwendig, da die jeweiligen Nietelemente in der
Regel zunächst von
Hand zu positionieren sind.
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Demgegenüber ist es die Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Taumelfügevorrichtung anzugeben.
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Diese Aufgabe wird gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung durch die eingangs genannte
Taumelfügevorrichtung
gelöst,
wobei der Stempel und wenigstens ein Taumelgetriebe des Taumelantriebs
an einem Fügekopf
gelagert sind, der an einem Ende eines ersten Armes angeordnet ist, der
sich quer zur Fügehauptachse
erstreckt, und wobei der Gegenhalter an einem Ende eines zweiten
Armes angeordnet ist, der sich quer zur Fügehauptachse erstreckt, wobei
der erste und der zweite Arm an dem Grundgestell gelagert sind.
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Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der
Taumelfügevorrichtung
ist es möglich,
die Taumelfügevorrichtung
universell zu verwenden.
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Die obige Aufgabe wird ferner gemäß einem zweiten
Aspekt der vorliegenden Erfindung durch die eingangs genannte Taumelfügevorrichtung
gelöst, wobei
der Stempel und wenigstens ein Taumelgetriebe des Taumelantriebs
an einem Fügekopf
gelagert sind, wobei der Fügekopf
einen auf das obere plattenförmige
Werkstück
auf setzbaren Niederhalter aufweist, der mittels einer elastischen
Einrichtung gegenüber
dem Fügekopf
in Fügehauptrichtung
vorgespannt ist, und wobei das Taumelgetriebe oberhalb der elastischen
Einrichtung angeordnet ist.
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Mit dieser Ausführungsform ist das Taumelgetriebe
an dem Fügekopf
relativ weit von der Fügestelle
entfernt angeordnet. Demzufolge baut der Fügekopf im Bereich der Fügestelle
klein. Die Taumelfügevorrichtung
kann folglich auch in Situationen verwen det werden, bei denen die
plattenförmigen
Werkstücke
benachbart zu der Fügestelle
gebogen sind.
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Gemäß einem dritten Aspekt der
vorliegenden Erfindung wird die obige Aufgabe gelöst durch die
eingangs genannte Taumelfügevorrichtung,
wobei die Taumelfügevorrichtung
zum Taumelfügen
mittels Hilfsfügeelementen,
wie z.B. Nietelementen, ausgebildet ist.
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Gemäß einem vierten Aspekt der
vorliegenden Erfindung wird die obige Aufgabe durch die eingangs
genannte Taumelfügevorrichtung
gelöst,
wobei der Stempel und wenigstens ein Taumelgetriebe des Taumelantriebs
an einem Fügekopf
gelagert sind und wobei an dem Grundgestell eine Mehrzahl unterschiedlicher
Gegenstücke
befestigbar ist, die für
unterschiedliche Fügeverfahren
ausgelegt sind, die Taumelstanznieten, Taumelclinchen und Taumelnietclinchen
beinhalten.
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Durch diese Maßnahme lässt sich die gleiche Grundvorrichtung
für unterschiedliche
Taumelfügeverfahren
verwenden. Wenn der Taumelantrieb nicht gestartet wird, kann die
Vorrichtung auch zum Stanznieten bzw. Clinchen verwendet werden.
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Es versteht sich, dass die Erfindungen
gemäß dem ersten
bis vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise
miteinander kombiniert werden können.
Dabei sind beliebige Kombinationen von nur zwei oder auch mehr Aspekten
der vorliegenden Erfindung möglich.
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Bei der Taumelfügevorrichtung gemäß dem ersten
Aspekt der vorliegenden Erfindung ist es besonders bevorzugt, wenn
der Axial antrieb in das Grundgestell integriert und dazu ausgelegt
ist, den ersten Arm und den zweiten Arm aufeinander zu bzw. weg
zu bewegen.
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Durch diese Ausführungsform lässt sich
die Masse und das Volumen des Fügekopfes
verringern. Hierdurch lässt
sich die Taumelfügevorrichtung
auch an unzugänglicheren
Stellen einsetzen. Durch die geringere Masse des Fügekopfes
können
die Arme bei gleicher Stabilität
ebenfalls leichter ausgebildet werden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
gemäß dem ersten
Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Taumelantriebsmotor des
Taumelantriebs in das Grundgestell integriert und über ein
Koppelgetriebe mit dem Taumelgetriebe in dem Fügekopf gekoppelt.
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Durch diese Ausführungsform wird die Masse und
das Volumen des Fügekopfes
noch weiter verringert, mit den sich daraus ergebenden Vorteilen.
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Dabei ist es von besonderem Vorteil,
wenn das Koppelgetriebe ein Umschlingungsgetriebe aufweist, das
sich entlang des ersten Armes erstreckt.
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Auf diese Weise kann die Motorleistung
des Taumelantriebsmotors auf effiziente und gewichtssparende Weise
zu dem Fügekopf übertragen
werden.
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Gemäß einer alternativen Ausführungsform gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung sind der erste Arm und der zweite Arm an dem
Grundgestell starr miteinander gekoppelt.
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Dabei sind der Taumelantrieb und
der Axialantrieb vorzugsweise in den Fügekopf integriert.
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Diese Ausführungsform ist konstruktiv
günstig
zu realisieren.
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Insgesamt ist es bei dem ersten Aspekt
der vorliegenden Erfindung von Vorteil, wenn ein Axialantriebsmotor
des Axialantriebs und ein Taumelantriebsmotor des Taumelantriebs
durch denselben Motor gebildet sind.
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Hierdurch kann die Taumelfügevorrichtung insgesamt
ein geringeres Gewicht und geringeres Volumen erhalten. Dabei können geeignete
Kupplungen und/oder Getriebe vorhanden sein, um die Leistung des
Motors für
den Axialantrieb und den Taumelantrieb zu verzweigen.
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Von besonderem Vorzug ist es ferner,
wenn ein Axialantriebsmotor des Axialantriebs ein Elektromotor ist.
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Dieser lässt sich leicht ansteuern und
benötigt
zur Energiezufuhr lediglich ein elektrisches Versorgungsnetz.
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Insgesamt ist es bei dem ersten Aspekt
der vorliegenden Erfindung ferner von Vorteil, wenn das Grundgestell
an einem Roboterarm eines Roboters festgelegt ist.
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Hierdurch lässt sich die Taumelfügevorrichtung
beispielsweise auch im industriellen Montagebereich, insbesondere
bei der Kfz-Karosserieherstellung,
einsetzen. Denn bei diesem Anwendungsgebiet ist es notwendig, die
jeweilige Fügevorrichtung
in beliebigen Raumlagen auch an unzugängliche Stellen zu versetzen.
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Bei dem zweiten Aspekt der vorliegenden
Erfindung ist es von Vorteil, wenn die elastische Einrichtung ein
Federpaket aufweist.
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Hierdurch lässt sich die elastische Vorspannung
des Niederhalters auf konstruktiv einfache Weise realisieren.
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Dabei ist es von besonderem Vorteil,
wenn der Stempel durch das Federpaket hindurchgeführt ist.
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Durch diese Maßnahme ist es möglich, den Fügekopf im
Bereich der Fügestelle
besonders schlank auszubilden, so dass Fügeverbindungen auch an unzugänglichen
Stellen realisierbar sind.
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Bei dem dritten Aspekt der vorliegenden
Erfindung ist es von Vorteil, wenn der Fügekopf eine Halteeinrichtung
für ein
Hilfsfügeelement
aufweist.
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Hierdurch ist es möglich, zunächst ein
Hilfsfügeelement
in dem Fügekopf
mittels der Halteeinrichtung festzulegen. Das Hilfsfügeelement
muss daher nicht von Hand zwischen Stempel und Werkstückanordnung
positioniert werden.
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Von besonderem Vorteil ist es dabei,
wenn die Halteeinrichtung wenigstens zwei in Radialrichtung elastisch
vorgespannte Backen aufweist, die dazu ausgelegt sind, radial an
dem Hilfsfügeelement anzugreifen.
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Durch die radial vorgespannten Backen
ist es möglich,
das Nietelement in der Halteeinrichtung zu halten, ohne dass die
Halteeinrichtung motorisch zu bewegen ist.
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Von besonderem Vorteil ist es dabei,
wenn die Backen mittels eines elastischen Ringelementes vorgespannt
sind, das an den Backen angreift, vorzugsweise von außen an den
Backen.
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Durch diese Maßnahme lässt sich die elastische Vorspannung
der Backen auf konstruktiv einfache Weise realisieren.
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Von besonderem Vorteil ist es bei
dem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung ferner, wenn die wenigstens
zwei Backen in Radialrichtung schwimmend gelagert sind.
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Hierdurch wird erreicht, dass die
Halteeinrichtung, und damit das Hilfsfügeelement, durch den Stempel
zentriert werden kann. Ferner ermöglicht die schwimmende Lagerung,
dass der durch die Halteeinrichtung, also zwischen den Backen hindurch
tretende Stempel, Taumelbewegungen vollziehen kann, ohne die Halteeinrichtung
zu beschädigen.
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Ferner ist es von Vorteil, wenn die
Backen einen Halteabschnitt für
das Hilfsfügeelement
aufweisen und wenn sich die Backen oberhalb des Halteabschnittes
konisch aufweiten.
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Hierdurch lässt sich zum einen alternativ
zu der Stempelzentrierung oder zusätzlich hierzu die Halteeinrichtung
zentrieren. Ferner ist das Einführen des
Stempels von oben in die Halteeinrichtung hinein erleichtert.
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Insgesamt ist es bei dem dritten
Aspekt der vorliegenden Erfindung ferner von Vorteil, wenn der Fügekopf eine
Zuführeinrichtung
zum Zuführen
von Hilfsfügeelementen
in die Halteeinrichtung aufweist.
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Durch diese Maßnahme lässt sich der Vorgang des Einsetzens
eines Hilfsfügeelementes
in die Halteeinrichtung automatisieren.
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Dabei ist es von besonderem Vorteil,
wenn die Zuführeinrichtung
einen Kanal in den Fügekopf hinein
aufweist, der oberhalb der Halteeinrichtung mündet.
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Hierdurch ist es möglich, die
Hilfsfügeelemente
von oben in die Halteeinrichtung hinein einzuführen.
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Bei der Ausführungsform mit radial vorgespannten
Backen nimmt das Hilfsfügeelement
dann den gleichen Weg in die Halteeinrichtung hinein wie der Stempel.
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Dabei ist es ferner von Vorteil,
wenn der Kanal von schräg
oben auf die Halteeinrichtung zu ausgerichtet ist.
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Hierdurch ist es möglich, die
Hilfsfügeelemente
von oben in die Halteeinrichtung in annähernd richtiger axialer Ausrichtung
einzuführen.
Es müssen keine
Mittel vorhanden sein, um das Hilfsfügeelement innerhalb des Fügekopfes
zu wenden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
gemäß dem dritten
Aspekt der vorliegenden Erfindung weist die Zuführeinrichtung ein Zuführrohr auf,
das in den Kanal einführbar
ist.
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Hierdurch ist es möglich, das
Hilfsfügeelement
lagerichtig geführt
unmittelbar bis zu der Halteeinrichtung bzw. in die Halteeinrichtung
hinein zu führen.
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Dabei ist der Stempel entweder aus
der Halteeinrichtung zurückziehbar.
Besonders bevorzugt ist es jedoch, wenn der Stempel in einer Ruheposition des
Fügekopfes
von der Oberseite der Halteeinrichtung beabstandet ist, um das Hilfsfügeelement
kollisionsfrei zuführen
zu können.
Hierbei wird der Stempel dann in die Halteeinrichtung eingeführt, indem
der Niederhalter beim Aufsetzen auf die Werkstückanordnung relativ zu dem
axial festgelegten Stempel versetzt wird.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
gemäß dem dritten
Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die Halteeinrichtung dazu
ausgelegt, jeweils ein Hilfsfügeelement
elastisch zu halten, wobei die Zuführeinrichtung Mittel aufweist,
die dazu ausgelegt sind, jeweils ein Hilfsfügeelement stempelseitig in
die Halteeinrichtung zu drücken.
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Dies kann vorteilhafterweise dadurch
erfolgen, dass die Mittel zum Drücken
des Hilfsfügeelementes
in die Halteeinrichtung als Druckluftmittel ausgebildet sind, insbesondere
in Verbindung mit dem Zuführrohr.
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Alternativ hierzu oder zusätzlich hierzu
können
die Mittel zum Drücken
des Hilfsfügeelementes in
die Halteeinrichtung auch einen Stößel aufweisen.
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Durch einen Stößel lässt sich eine lagerichtige
Einführung
des Hilfsfügeelementes
in die Halteeinrichtung konstruktiv einfach realisieren. Dabei kann
vorzugsweise durch den dabei erfolgenden Versatzweg des Stößels auf
einfache Weise erkannt werden, ob der Zuführvorganq tatsächlich erfolgreich war
oder nicht.
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Von besonderem Vorteil ist es, wenn
der Stößel in dem
Zuführrohr
verschieblich gelagert ist.
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Dabei ist es von besonderem Vorteil,
wenn der Stößel wenigstens
abschnittsweise elastisch ausgebildet ist, insbesondere in Richtung
quer zu seiner Längserstreckung.
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Hierdurch ist es möglich, die
Hilfsfügeelemente
auch durch ein gekrümmtes
Zuführrohr
zuzuführen.
Dabei kann der Stößel entweder
insgesamt oder nur abschnittsweise elastisch ausgebildet sein, beispielsweise
nur an einem vorderen Ende, an dem die Umlenkung von einem schrägen Zuführkanal
auf die Fügehauptrichtung
erfolgt.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
weist der Stößel eine
kalottenförmige
Spitze auf.
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Durch die kalottenförmige Spitze
kann gewährleistet
werden, dass die Hilfsfügeelemente
bei der Umlenkung von einem schrägen
Zuführkanal
in die Fügehauptrichtung
nicht verkanten. Mittels der kalottenförmigen Spitze kann beim Einführen in
die Halteeinrichtung immer eine Axialkraft auf das Hilfsfügeelement übertragen
werden, parallel zu der Fügehauptrichtung.
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Es versteht sich, dass die vorstehend
genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur
in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen
Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen
der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung
sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden
Beschreibung näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
schematische Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Taumelfügevorrichtung;
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2 eine
schematische Schnittansicht durch einen unteren Teil des Fügekopfes
der Taumelfügevorrichtung
der 1;
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3 ein
Detail III der 2;
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3a eine
der 3 entsprechende
Darstellung mit einer alternativen Halteeinrichtung;
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4 eine
perspektivische Explosionsdarstellung der Halteeinrichtung des Fügekopfes
der 2;
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5 eine
Ansicht auf den Fügekopf
der 2 von unten, bei
geschlossener Halteeinrichtung;
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6 eine
der 5 entsprechende
Ansicht, bei teilweise geöffneter
Halteeinrichtung;
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7 eine
der 5 entsprechende
Ansicht, bei geöffneter
Halteeinrichtung;
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8 eine
schematische Schnittansicht durch ein Zuführrohr einer Zuführeinrichtung
der Taumelfügevorrichtung
der 1;
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9 eine
Seitenansicht eines alternativen Stempels für das Zuführrohr der 8;
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10 eine
weitere Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Taumelfügevorrichtung;
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11 eine
weitere Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Taumelfügevorrichtung;
und
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12 eine
Schnittansicht der Zuführeinrichtung
der Taumelfügevorrichtung
der 1.
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In 1 ist
eine erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Taumelfügevorrichtung
generell mit 10 bezeichnet.
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Die Taumelfügevorrichtung 10 weist
ein längliches
Grundgestell 12 mit einem Gehäuse 14 auf.
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Von dem Grundgestell 12 erstreckt
sich ein erster Arm (im Folgenden zweiter Arm) 16, an dessen Ende
ein Gegenhalter 18 (Matrize) festgelegt ist. Der Gegenhalter 18 ist
auswechselbar, um verschiedene Taumelfügeverfahren durchführen zu
können,
einschließlich
von Taumelnieten, Taumelclinchen, Taumelnietclinchen und Stanznieten.
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An dem Grundgestell 12 ist
ferner ein Verschiebeblock 20 in axialer Richtung verschieblich
gelagert, und zwar mittels einer Linearführung 22. An dem Verschiebeblock 20 ist
ein weiterer Arm 24 (im Folgenden erster Arm) 24 angebracht.
Am Ende des ersten Armes 24 ist ein Fügekopf angeordnet, der in 1 generell mit 26 bezeichnet
ist.
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An dem Grundgestell 12 ist
ein Motor 28, hier ein elektrischer Motor 28,
angeordnet. Anstelle eines elektrischen Motors kann jedoch ein fluidischer
Motor oder ähnliches
vorgesehen sein.
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Oberhalb des Motors 28 ist
ein Getriebe 30 vorgesehen, das die Drehzahl des elektrischen
Motors 28 übersetzt.
Der Ausgang des Getriebes 30 ist mit dem Verschiebeblock 20 gekoppelt,
so dass der Verschiebeblock 20 an der Linearführung 22 mittels des
elektrischen Motors 28 versetzbar ist. Hierzu kann beispielsweise
ein nicht dargestellter Spindeltrieb dienen. Axialbewegungen des
Verschiebeblockes 20 führen
zu Axialbewegungen 32 des Fügekopfes 26.
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Die Antriebsleistung des elektrischen
Motors 28 wird in dem Getriebe 30 ferner verzweigt
auf einen Riemenantrieb, der einen Riemen 34 aufweist.
Der Riemen 34 erstreckt sich parallel zu dem ersten Arm 24 und
dient dazu, einem nachstehend noch beschriebenen Stempel des Fügekopfes 26 eine
Taumelbewegung zu erteilen. Anstelle eines Riemenantriebes kann
jede andere Art von Koppelgetriebe verwendet werden.
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An dem Fügekopf 26 ist seitlich
eine Zuführeinrichtung 36 vorgesehen.
Die Zuführeinrichtung 36 weist
ein schräg
nach unten weisendes Zuführrohr 38 auf,
das in ein Mundstück 40 des
Fügekopfes 26 einführbar ist,
wie es schematisch bei 39 angedeutet ist.
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Die Zuführeinrichtung 36 weist
ferner eine Zuführschnittstelle 42 auf,
die mit einer herkömmlichen
Zuführeinheit
(nicht gezeigt) verbindbar ist. Die herkömmliche Zuführeinheit kann bei dem Fügevorgang
zu verwendende Hilfsfügeelemente
(z.B. Nietelemente) zu der Zuführeinrichtung 36 zuführen, beispielsweise
mittels Druckluft.
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An einer den Armen 16, 24 abgewandten Seite
des Grundgestells 12 ist ferner eine Versorgungsschnittstelle 44 vorgesehen, über die
die Taumelfügevorrichtung 10 mit
Versorgungsleitungen und Steuerleitungen eines nicht näher dargestellten
Steuersystems verbindbar ist.
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Ferner ist in 1 ein Halter 46 gezeigt, an dem
die Taumelfügevorrichtung 10 anbringbar
ist. Der Halter 46 ist am Ende eines ein- oder mehrgliedrigen
Roboterarms 50 eines Roboters 48 festgelegt, der
in 1 schematisch dargestellt
ist.
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Mittels des Roboters 48,
der über
eine geeignete Steuerung verfügt,
lässt sich
die Taumelfügevorrichtung 10 als
Montagewerkzeug verwenden, beispielsweise bei der Karosseriefertigung
für Kraftfahrzeuge.
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Bei 52 und 54 sind
zwei plattenförmige
Werkstücke
in Form von Blechen gezeigt, beispielsweise zwei an einer Fahrzeugkarosserie
zu verbindende Bleche aus Metall, die beispielsweise aus Stahl oder Aluminium
bestehen können.
Mittels des Roboters 48 wird die Taumelfügevorrichtung 10 zu
einem gewünschten
Fügeort 55 verfahren,
so, dass der Fügekopf 26 oberhalb
des oberen Werkstückes 52 und
der Gegenhalter 18 unterhalb des unteren Werkstückes 54 angeordnet
sind. Dabei wird die Lage der Taumel fügevorrichtung 10 mittels
des Roboters 48 so gesteuert, dass eine durch den Fügekopf 26 und
den Gegenhalter 18 verlaufende Fügehauptachse 56 am Fügeort 55 senkrecht
auf den Werkstücken 52, 54 steht.
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Der eigentliche Fügevorgang wird durchgeführt, indem
der Fügekopf 26 mittels
des Verschiebeblockes 20 auf den Gegenhalter 18 zu
abgesenkt wird.
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Gleichzeitig mit dieser Axialbewegung 32 des
Fügekopfes 26 wird
ein in dem Fügekopf 26 angeordneter
Stempel mittels des Taumelantriebes (über Motor 28 und Riemen 34)
in eine Taumelbewegung versetzt. Alternativ kann die Taumelbewegung des
Stempels auch zeitversetzt erfolgen, also eine bestimmte Zeit nach
dem Einleiten der Axialbewegung und/oder ab dem Überschreiten bestimmter Kraftgrenzen
(die sich beispielsweise mittels des Motorstromes ermitteln lassen).
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Nachstehend wird der Fügekopf 26 an
Hand des Anwendungsbeispieles Taumelstanznieten erläutert. Es
versteht sich jedoch, dass allein durch Austauschen des Gegenhalters 18 der
Fügekopf 26 auch
für andere
Taumelfügeverfahren
verwendbar ist, beispielsweise für
Taumelclinchen oder Taumelnietclinchen.
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Durch die Taumelbewegung werden,
wie oben erläutert,
die Axialkräfte
beim Fügevorgang
heruntergesetzt. Dies hat zur Folge, dass die Taumelfügevorrichtung 10 insgesamt
leichter und weniger voluminös
ausbildbar ist. Demzufolge kann ein Roboter 48 mit geringeren
Leistungsanforderungen zum Einsatz kommen. Außerdem sind die am Fügeort auftretenden
Spannungen kleiner als bei einer Standardfügeverbindung, die rein axial
durchgeführt wird.
Durch die geringeren Fügekräfte ist
es möglich,
die Arme 16, 24 weniger steif auszuführen. Demzufolge
können
die Arme 16, 24 mit geringerer Masse ausgebildet
werden. Alternativ oder zusätzlich
hierzu können die
Arme 16, 24 länger
ausgebildet sein, so dass sich eine größere Rachentiefe ergibt.
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Die Länge der Arme kann beispielsweise
im Bereich von wenigstens 40 cm, insbesondere wenigstens 50 cm liegen.
Hierdurch lassen sich Fügevorgänge auch
an relativ unzugänglichen
Stellen, insbesondere mit einem relativ großen Abstand des Fügeortes 55 von
einer Kante der Werkstücke 52, 54 durchführen.
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Durch die Anordnung des Motors 28
im Bereich des Grundgestells 12 und dadurch, dass der Fügekopf 26 mittels
des Verschiebeblockes 20 an dem Grundgestell 12 bewegt
wird, ergibt sich eine schlanke bzw. flache Bauform des Fügekopfes 26. Auch
dies trägt
dazu bei, dass Fügeverbindungen
an nur schwer zugänglichen
Stellen durchgeführt
werden können,
z.B. im Automobilbau im Inneren der Karosserie.
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2 zeigt
das untere Ende des Fügekopfes 26 in
einer Schnittdarstellung.
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Der Fügekopf 26 weist einen
Gehäuseabschnitt 60 von
im wesentlichen hohlzylindrischer Ausgestaltung auf. An dem Gehäuseabschnitt 60 ist
ein Niederhalter 62 axial verschieblich gelagert. Der Niederhalter 62 ist
dazu ausgelegt, mit seiner Stirnseite 64 das obere Werkstück 52 zu
kontaktieren.
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Dabei ist der Niederhalter 62 mittels
eines oberhalb des Niederhalters 62 im Inneren des Gehäuseabschnittes 60 angeordneten Federpaketes 66 in
Fügehauptrichtung 56 auf
den Gegenhalter 18 zu vorgespannt. Das Federpaket 66 kann
beispielsweise ein Paket aus Tellerfedern mit mittiger Ausnehmung
sein. Alternativ kann es sich um eine Schraubenfeder o.ä. handeln.
Der Niederhalter kann auch durch hydraulische oder pneumatische
Mittel angedrückt
werden.
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Wenn bei einem Axialhub des Fügekopfes 26 der
Niederhalter 62 mit seiner Stirnseite 64 das obere
Werkstück 52 kontaktiert,
erfolgt bei fortgesetztem Hub des Fügekopfes 26 eine Ausweichbewegung
des Niederhalters 62 in den Gehäuseabschnitt 60 hinein,
gegen die Kraft des Federpaketes 66. Dies ist schematisch
bei 68 gezeigt.
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Oberhalb des Federpaketes 66 weist
der Fügekopf 26 ein
Taumelgetriebe 70 auf, das in herkömmlicher Weise beispielsweise
als Hohlradgetriebe oder als Planetenradgetriebe ausgebildet sein kann.
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Ein Abtrieb des Taumelgetriebes 70 ist
mit einem sich generell axial nach unten erstreckenden Stempel 74 verbunden.
Das Taumelgetriebe 70 erteilt dem Stempel 74 eine
Taumelbewegung 72 um die Fügehauptachse 56 herum.
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Der Stempel 74 durchsetzt
das Federpaket 66, ohne dieses zu berühren. Eine Stirnseite 76 des Stempels 74 ist
in einer Ausgangs- bzw. Ruhelage (in 2 gezeigt)
des Niederhalters 62 von einem in dem Fügevorgang zu verwendenden Stanznietelement 78 beabstandet
angeordnet. In dieser Ausgangs- bzw. Ruhelage des Niederhalters 62 ist
der Stempel 74 koaxial zur Fügehauptachse angeordnet.
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Hierdurch ist es möglich, das
Stanznietelement 78 mittels des Zuführrohrs 38 zuzuführen, das über einen
in 2 nicht näher bezeichneten
Kanal in das Mundstück 40 eingeführt wird.
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Der Bereich des Mundstückes 40 des
Niederhalters 62 ist in 3 in
größerer Genauigkeit dargestellt.
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Das dort gezeigte Stanznietelement 78 ist
als Halbhohlniet ausgebildet, mit einem sich nach vorne erstreckenden
Hohlzylinderabschnitt 79 und einem Kopfabschnitt 80,
dessen Kopffläche
als geschlossene Fläche
ausgebildet ist, an der die Stirnseite 76 des Stempels 74 angreifen
kann.
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Das Stanznietelement 78 ist
in dem Mundstück 40 mittels
einer Halteeinrichtung 82 gehalten.
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Die Halteeinrichtung 82 (s.
auch 4) weist vier annähernd in
einer Kreisform angeordnete Backen 84 auf. Die Backen 84 sind
in einem Hohlraum 86 des Mundstückes 40 in Radialrichtung
schwimmend gelagert. Die Backenelemente 84 weisen außenumfänglich eine
gemeinsame Ringnut 89 auf, in die ein elastisches Ringelement,
beispielsweise ein Federring 88, eingelegt ist. Durch den
Federring 88 werden die Backen 84 in radialer
Richtung nach innen zusammengedrückt,
lassen sich jedoch auch elastisch radial nach außen bewegen, wie es in 4 schematisch angedeutet
ist.
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Die Backen 84 weisen jeweils
einen inneren Halteabschnitt 90 auf. Die Halteabschnitte 90 sind dazu
angepasst, den Kopfabschnitt 80 des Stanznietelementes 78 zwischen
sich elastisch zu halten.
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Unterhalb des Halteabschnittes 90 weisen die
Backen 84 jeweils einen nach innen tretenden Vorsprung
auf, die gemeinsam eine Ringnase 91 bilden. Der Hohlzylinderabschnitt 79 durchsetzt
die Ringnase 91 berührungsfrei;
er kann aber auch an der Ringnase 91 anliegen. Die Ringnase 91 verhindert
jedoch, dass ein in der Halteeinrichtung 82 gehaltenes Stanznietelement 78 nach
unten durchrutscht.
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Oberhalb des Halteabschnittes 90 bilden
die Backen 84 gemeinsam einen sich nach oben hin konisch
aufweitenden Einführabschnitt 92.
Das Mundstück 40 weist
an seinem den Backen 84 zugekehrten Ende einen in den Einführabschnitt 92 hineinragenden
Zentrierkranz mit kegelstumpfförmiger
Außenfläche auf.
Die Backen 84 liegen an dem Zentrierkranz 93 an,
wenn sie durch den Federring 88 in die in 5 gezeigte Position gebracht werden.
Demzufolge zentrieren sich die Backen 84 an dem Zentrierkranz 93.
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Zwischen dem Halteabschnitt 90 und
dem Einführabschnitt 92 bilden
die Backen 84 ferner einen nach innen vortretenden Ringvorsprung 94.
Der Ringvorsprung 94 übergreift
den Kopfabschnitt 80 des Stanznietelementes 78 und
verhindert so, dass dieses aus der Halteeinrichtung 82 nach
oben entweicht, beispielsweise bei auf den Kopf gestellten Fügekopf 26.
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Oberhalb der Halteeinrichtung 82 weist
das Mundstück 40 einen
sich nach oben hin konisch aufweitenden Innenraum 96 auf.
Der Innenraum 96 mündet
zu der Halteeinrichtung 82 hin in einem zylindrischen Führungsabschnitt 98.
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Der den Führungsabschnitt 98 bildende
Gehäuseabschnitt
weist axiale Vorsprünge
auf, an denen sich die Halteeinrichtung 82 im Ruhezustand
mit ihrem Einführabschnitt 92 von
selbst zentriert.
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In der dargestellten Ruheposition
ist die Stirnseite 76 des Stempels 74 deutlich
oberhalb des Führungsabschnittes 98 angeordnet.
An dem Mundstück 40 ist
ein von schräg
oben in den Innenraum 96 führender Zuführkanal 100 vorgesehen, über den das
Zuführrohr 38 in
den Innenraum 96 einführbar
ist, ohne mit dem Stempel 74 zu kollidieren.
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3a zeigt
eine alternative Ausführungsform
eines Mundstückes 40a.
Der Aufbau und die Wirkungsweise des Mundstückes 40a entsprechen der
Ausführung
des Mundstückes 40 der 3. Zur Lagerung von zylindrischen
Hilfsfügeelementen 78a weist
die Halteeinrichtung 82a geänderte Backen 84a auf.
Deren Innenkontur einschließlich
des Halteabschnittes 90a, des Ringvorsprunges 91a und
der Ringnase 94a ist so angepasst, dass nunmehr jeweils
ein zylindrisches Hilfsfügeelement 78a elastisch
gehalten werden kann.
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Der Vorgang des Zuführens eines
Stanznietelements 78 in die Halteeinrichtung 82 wird
im Folgenden an Hand der 3 und 4 sowie der 5 bis 7 erläutert.
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Ausgehend von der Darstellung der 3 sei angenommen, dass sich
in der Halteeinrichtung 82 kein Stanznietelement 78 befindet.
Im Folgenden wird das Zuführrohr 38 von
schräg
oben über
den Zuführkanal 100 in
den Innenraum 96 eingeführt,
wie es schematisch bei 101 gezeigt ist. Sobald ein in 3 gezeigtes Ende des Zuführrohres 38 über der
Halteeinrichtung 82 liegt, wird ein Stanznietelement 78 über das
Zuführrohr 38 zugeführt. Dabei
wird zunächst
dessen Hohlzylinderabschnitt 79 zwischen die Backen 84 eingeführt, ggf.
zentriert durch den Einführabschnitt 92 (vgl. 5).
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Sobald der Kopfabschnitt 80 an
dem Einführabschnitt 92 anliegt,
weiten sich die Backen 84 radial nach außen elastisch
auf, wie es in 6 gezeigt
ist. Durch weiteres Ausüben
von Zuführdruck von
oben auf das Stanznietelement 78 schnappt dieses schließlich hinter
den Ringvorsprung 94. Die Backen 84 werden mittels
des Federringes 88 radial nach innen zusammengedrückt und
halten so den Kopfabschnitt 80 zwischen sich fest. Anschließend wird
das Zuführrohr 38 wieder
aus dem Zuführkanal 100 zurückgezogen,
um den Weg für
den Stempel 74 freizumachen.
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Bei dem anschließenden Fügevorgang wird, wie bereits
oben erläutert,
der Fügekopf 26 auf
die Werkstückanordnung 52, 54 zu
bewegt, bis die Stirnseite 64 des Niederhalters 62 auf
dem oberen Werkstück 52 auftrifft.
Bei Fortsetzen der Axialbewegung 32 wird der Niederhalter 62 nach
innen in den Gehäuseabschnitt 60 hineingedrückt, so
dass die Lage des von der Halteeinrichtung 82 gehaltenen
Stanznietelementes 78 in Bezug auf die Werkstückanordnung 52, 54 konstant
bleibt. Durch den weiteren Axialhub wird der Stempel 74 weiter
nach unten abgesenkt, bis er schließlich, geführt durch den Führungsabschnitt 98, auf
den Einführabschnitt 92 der
Backen 84 auftrifft. Hierbei werden die Backen 84 wiederum
radial auf geweitet. Dabei gibt der Halteabschnitt 90 das
Stanznietelement 78 frei, so dass dieses nach unten durch eine Öffnung 102 durchrutscht
und auf dem oberen Werkstück 52 zu
liegen kommt. Bei Fortsetzen der Axialbewegung berührt schließlich die
Stirnseite 76 des Stempels 74 die Ober seite des
Kopfabschnittes 80, wobei die Backen 84 in einem
aufgeweiteten Zustand bleiben, wie es schematisch in 7 gezeigt ist.
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Anschließend erfolgt der oben bereits
beschriebene Fügevorgang,
mit Fortsetzen der Axialbewegung und kombinierter Taumelbewegung
des Stempels 74. Das Mundstück 40 weist die untere Öffnung 102 auf,
so dass der Stempel 74 sich bis auf die Oberseite des oberen
Werkstückes 52 bewegen kann,
um das Stanznietelement 78 bündig in die Werkstückanordnung 52, 54 zu
fügen.
Dabei bildet der Gegenhalter 18 eine Matrize für den Fügevorgang.
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Wie es insbesondere in den 3 und 4 erkennbar ist, verjüngt sich das auf das Stanznietelement 78 einwirkende
Ende des Stempels 74 von der Stirnseite 76 ausgehend
nach oben in Richtung hin zur Stempelmitte. Die Verjüngung ist
dabei in dem Bereich des Stempels 74 ausgebildet, der in
den Halteabschnitt 90 eindringt. Die Verjüngung ist
dabei vorzugsweise so groß gewählt, dass
der Endabschnitt des Stempels 74 während der Taumelbewegung die Backen 84 nicht
oder nur geringfügig
bewegt. Hierdurch werden die Backen 84 geschont und Verschleiß wird vermieden.
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Nach erfolgtem Fügevorgang wird der Fügekopf 26 mittels
des Motors 28 von der Werkstückanordnung 52, 54 abgehoben,
wobei das Federpaket 66 den Niederhalter 62 wieder
in die Ruheposition versetzt, die in 2 gezeigt
ist.
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8 zeigt
in größerer Genauigkeit
das Zuführrohr 38.
Generell ist es möglich,
Stanznietelemente 78 über
das Zuführrohr 38 mittels
Druckluft in die Halteeinrichtung 82 zu fördern.
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Bei der vorgestellten Ausführungsform
werden die Stanznietelemente 78 jedoch durch einen Stößel 104 in
die Halteeinrichtung 82 hineingedrückt, der in dem Zuführrohr 38 verschieblich
ist.
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Der Stößel 104 weist an seinem
vorderen Ende eine kalottenförmige
Spitze 106 auf, um zu gewährleisten, dass die Stanznietelemente 78 bei
dem Übergang
von der schrägen
Ausrichtung des Zuführrohrs 38 in
die axiale Ausrichtung in der Halteeinrichtung 82 nicht
verkanten.
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Hierzu ist das Zuführrohr 38 an
seinem vorderen Ende mit einer geeigneten Abbiegung versehen, die
in 8 mit 108 bezeichnet.
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9 zeigt
eine alternative Ausführungsform
eines Stößels 104'. Der Stößel 104' weist an seinem
vorderen Bereich einen in Querrichtung elastischen Abschnitt 110 auf,
an dessen vorderem Ende eine kalottenförmige Spitze 106 angeordnet
ist. Hierdurch ist es möglich,
auch stärkere
Biegungen 108 eines Zuführrohrs 38 mittels
des Stößels 104' zu durchfahren.
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10 schließlich zeigt
eine alternative Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Taumelfügevorrichtung 114.
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Die Taumelfügevorrichtung 114 weist
ein Grundgestell 115 auf, von dem aus sich ein unterer Arm 16' (zweiter Arm)
und ein oberer Arm 24' (erster Arm)
starr erstrecken.
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Der zweite Arm 16' ist ähnlich aufgebaut
wie der Arm 16 der Taumelfügevorrichtung 10.
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Der erste Arm 24 ist, wie
gesagt, starr an dem Grundgestell 115 festgelegt. An dem
Ende des ersten Arms 24 ist ein Fügekopf 116 angeordnet,
der sowohl einen Axialantrieb 118 zum axialen Bewegen des
Stempels 74 (Setzvorschub und Setzkraft) als auch einen
Taumelantrieb 120 aufweist, der dazu ausgelegt ist, den
Stempel 74 über
einen Winkelkopf 119 in eine Taumelbewegung zu versetzen.
Der Taumelantrieb 120 und der Winkelkopf 119 bewegen
sich beim Fügevorgang
mit.
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Die Ausführungsform in 10 kann genau so wie die Taumelfügevorrichtung 10 der 1 an einem Roboter 48 montiert
werden.
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Der Axialantrieb 118 kann
als elektrisch angetriebene Spindel ausgebildet sein.
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11 zeigt
eine weitere alternative Ausführungsform
einer Taumelfügevorrichtung 124.
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Die Taumelfügevorrichtung 124 weist
ein Grundgestell 126 auf, das eine untere C-Bügelhälfte 128 und
eine obere C-Bügelhälfte 130 aufweist.
Die Bügelhälften 128, 130 sind
parallel zur Fügerichtung gegeneinander
versetzbar. Hierzu dient ein Gestellmotor 132, der einen
Schnellvorschub einrichten kann. Mit ihm werden die beiden Bügelhälften 128, 130 aufeinander
zu und voneinander weg bewegt. Hierdurch ist es möglich, unterschiedliche Öffnungsweiten
der Bügelhälften 128, 130 einzustellen.
Der Gestellmotor 132 treibt einen Linearantrieb 136 an. Führungen 134 verhindern
ein Verdrehen der C-Bügelhälften 128, 130.
Außerdem
nehmen sie die durch die Setzkraft verursachten Momente auf.
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In 12 ist
die Zuführeinrichtung 36 der 1 im Schnitt dargestellt.
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Die Zuführeinrichtung 36 weist
ein Gehäuse 140 auf,
das an dem Niederhalter 62 des Fügekopfes 26 befestigt
und mit Hilfe eines Lagerabschnittes 142 an dem Gehäuseabschnitt 60 gleitend
gelagert ist. In dem Gehäuse 140 ist
ein Empfänger 144 beweglich gelagert.
An dem Empfänger 144 ist
ein gebogener Zuführkanal 146 angebracht,
der an seinem freien Ende die Zuführschnittstelle 42 für den Anschluss
einer flexiblen Leitung zur Zuführung
von Hilfsfügeelementen 78 aufweist.
Der Empfänger 144 ist
fest mit dem Zuführrohr 38 verbunden,
das in dem Gehäuse 140 längs beweglich
gelagert ist.
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Auf der dem Zuführrohr 38 entgegengesetzten
Seite und koaxial zu diesem ist der Empfänger 144 mit einem
Zylinderrohr 148 verbunden. Das Zylinderrohr 148 enthält den Stößel bzw.
Ladestift 104 und einen Kolben 150 zum Bewegen
des Ladestiftes 104. Über
Anschlüsse 152, 154 ist
der Kolben 150 auf entgegengesetzten Seiten mit einem Antriebsfluid,
z.B. Druckluft, beaufschlagbar.
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In dem Gehäuse 140 ist parallel
zu dem Zylinderrohr 148 eine Zylinderbohrung 156 vorgesehen. In
der Zylinderbohrung 156 befindet sich ein weiterer Kolben 158 mit
einer Kolbenstange 160, die in dem Gehäuse 140 geführt an dem
Empfänger 144 befestigt
ist. Durch Beaufschlagung mit einem Arbeitsfluid, z.B. Druckluft,
das über
einen Anschluss 162 zuführbar
ist, ist der Kolben 158 gegen die Kraft einer Druckfeder 164 in
Richtung des Empfängers 144 bewegbar.
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Die Zuführung eines Hilfsfügeelementes 78 erfolgt
bei der Zuführeinrichtung 36 in
mehreren Stufen.
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In der ersten Stufe wird das Hilfsfügeelement 78 aus
Richtung des Pfeils 165 kommend mittels Druckluft durch
den Zuführkanal 146 in
den Empfänger 144 gefördert. In
dem Empfänger 144 wird
das Hilfsfügeelement 78 durch
einen Anschlag 166 und ein federndes Sperrelement 168 vor
dem Ende 106 des Ladestiftes 104 festgehalten.
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In der nächsten Stufe wird der Kolben 158 mit
Druck beaufschlagt. Hierdurch verschiebt er den Empfänger 144 und
die mit diesem verbundenen Teile gegenüber dem Gehäuse 140 in Richtung
des Pfeils 165. Hierdurch dringt das Zuführrohr 38 in
den Kanal 100 des Mundstückes 40 ein und gelangt
mit seiner Austrittsöffnung über die
Halteeinrichtung 42 in dem Mundstück 40.
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In der dritten Stufe wird über den
Anschluss 154 der Kolben 150 mit Druck beaufschlagt,
so dass dieser das Hilfsfügeelement 78 mit
Hilfe des Ladestiftes 104 bis in die Halteeinrichtung 82 hineinschiebt.
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In der vierten Stufe wird der Anschluss 162 mit
einem drucklosen Raum verbunden und der Empfänger 144 wird durch
die Feder 164 in die dargestellte Ausgangslage zurückbewegt.
Ferner wird durch Druckbeaufschlagung des Anschlusses 152 und durch
Verbinden des Anschlusses 154 mit einem drucklosen Raum
der Kolben 150 zusammen mit dem Ladestift 104 in
die dargestellte Ausgangsposition zurückgefahren.
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Sobald der Ladestift 104 seine
Ausgangslage erreicht hat, wird das nächste Hilfsfügeelement 78 über die
Schnittstelle 42 zugeführt.
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Es versteht sich, dass die Zuführeinrichtung 36 auch
bei den Taumelfügevorrichtungen 114 bzw. 124 der 10 und 11 verwendet werden kann.
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Es versteht sich ferner, dass die
erfindungsgemäßen Taumelfügevorrichtungen 10, 114, 124 dann,
wenn der Stempel 74 auch in eine mit der Fügehauptrichtung 56 ausgerichtete
Position verbracht werden kann (z.B. beim Orbitalfügen), gleichermaßen dazu
geeignet sind, Standardfügeverbindungen (z.B.
Standardstanznietverbindungen, Standardclinchverbindungen, Standardclinchnietverbindungen) auszuführen.