DE10249395A1 - Maschine zur Herstellung und/oder Veredelung einer Materialbahn und sich auf eine derartige Maschine beziehende, Verschmutzungen vermeidende bzw. deren Beseitigung erleichternde Verfahren - Google Patents
Maschine zur Herstellung und/oder Veredelung einer Materialbahn und sich auf eine derartige Maschine beziehende, Verschmutzungen vermeidende bzw. deren Beseitigung erleichternde VerfahrenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft unter anderem eine Maschine zur Herstellung oder/und Veredelung einer Materialbahn (2), insbesondere aus Papier oder Karton, ggf. Streichmaschine zum einseitigen oder beidseitigen Auftragen von flüssigem oder pastösem Auftragsmedium (M) auf die laufende Materialbahn (2) unter Vermittlung wenigstens eines Auftragswerks (1), sowie ein Verfahren zur Behandlung einer Trägerfläche dieser Maschine (5, 6, 9, 10, 11, 12, 13). Erfindungsgemäß ist unter anderem vorgesehen, dass wenigstens eine Fläche oder Teilfläche der Maschine, die im Betrieb oder/und beim Anlaufen der Maschine oder/und beim Herunterfahren der Maschine oder/und in wenigstens einem Ausnahmebetriebszustand der Maschine der Herstellung bzw. Veredelung dienendem Medium (M), ggf. Auftragsmedium, ausgesetzt ist oder sein könnte oder/und der Gefahr einer sonstigen Verschmutzung unterliegt, durch eine auf einer Trägerfläche aufgebrachte Schutzschicht (A) ausgebildet ist oder wird, die in Bezug auf das Medium (M) bzw. auf verschmutzendes Material Antihafteigenschaften aufweist oder/und samt ggf. anhaftendem Medium (M) bzw. verschmutzendem Material entfernbar ist bzw. im Betrieb ständig erneuerbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Maschine zur Herstellung oder/und Veredelung einer Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, ggf. eine Streichmaschine zum einseitigen oder beidseitigen Auftragen von flüssigem oder pastösem Auftragsmedium auf die laufende Materialbahn unter Vermittlung wenigstens eines Auftragswerks, sowie ein Verfahren zur Behandlung oder zum Schutz einer Fläche einer derartigen Maschine. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Wartung oder/und Reinigung einer derartigen Maschine.
- Die Erfindung bezieht sich speziell auf Flächen oder Teilflächen bzw. wenigstens eine Fläche, ggf. Trägerfläche, oder Teilfläche einer derartigen Maschine, die im Betrieb oder/und beim Anlaufen der Maschine oder/und beim Herunterfahren der Maschine oder/und in wenigstens einem Ausnahmebetriebszustand der Maschine der Herstellung bzw. Veredelung dienendem Medium, ggf. Auftragsmedium, ausgesetzt ist oder sein könnte oder/und der Gefahr einer sonstigen Verschmutzung unterliegt.
- Derartige Flächen der Maschine sind beispielsweise solche, die einerseits das zur Beschichtung der Materialbahn verwendete Auftragsmedium (Streichfarbe, Leim, Stärke und dergleichen) führen bzw. damit beaufschlagt sind oder werden. Bei diesen Trägerflächen kann es sich beispielsweise um die Wandung der Düsenlippen einer Freistrahldüse oder auch um Farbauffangwannen und dergleichen handeln, die am Coater angebracht sind.
- Es handelt sich andererseits auch um solche Flächen, die beim Beschichten der Materialbahn von abspritzenden Farbpartikeln nebst herausgelösten Faserbestandteilen und sonstigen Teilchen verschmutzt werden, die an diesen Trägerflächen in der Regel - herkömmlich - haften bleiben.
- Vor allem wenn diese Flächen, insbesondere Oberflächen, mit der warmen bis heißen Streichfarbe und der Umgebungsluft in Berührung kommen, trocknen die Farbteile schnell an und verkrusten. Im weiteren Verlauf des Streichprozesses der Bahn bauen sich diese Verkrustungen immer mehr auf und können "Batzen" bilden. Diese Batzen können abbröckeln und auf die frisch gestrichene Bahn fallen und so das Beschichtungsergebnis negativ beeinflussen und gar zum Abriss der laufen den Materialbahn mit erheblichen Stillstandzeiten der Maschine führen. Derartige Batzen setzen sich auch an oder in den Auftragsdüsen fest und verursachen dadurch Verstopfungen, welche ebenfalls das Auftragsergebnis erheblich stören.
- Um das Anhaften und Festbacken von derartigen "Verschmutzungen" zu verringern oder zu beseitigen, werden die betroffenen Flächen herkömmlich mit Wasser besprüht, wodurch die Verkrustungen aufgeweicht und/oder verdünnt werden. Auch wenden bestimmte Flächen, z. B. die Düsenlippen einer Freistrahldüse gekühlt, wobei das sich bildende Kondensat zur Verdünnung und Vermeidung von Festbackungen der Farbpartikel beiträgt.
- In diesem Zusammenhang wird auf folgende Druckschriften verwiesen:
- - DE 34 04 706, in der ein Strichrandbegrenzer offenbart ist, der mit Kanälen versehen ist, durch den eine spezielle Reinigungsflüssigkeit anhaftende Klumpen des Streichmediums herausspült;
- - DE 296 17 829, in der ein Schwingungselement offenbart ist, welches im Raum zwischen einem Rakelelement und der Stauleiste einer Auftragseinrichtung angeordnet ist und infolge der Schwingung die Stauleiste von Verkrustungen freihalten soll;
- - DE 198 01 140, die eine Lösung vorschlägt, nach der die Strahlaustrittsöffnung einer Freistrahldüse dadurch freigehalten werden soll, dass der Zustrom an Auftragsmedium oder ein anderer Parameter des Auftragsmediums geregelt wird;
- - DE 198 14 491, in der die Möglichkeit offenbart ist, dass eine Reinigungsflüssigkeit direkt in den zur Strahlaustrittsöffnung führenden Dosierspalt gespritzt wird;
- - DE 198 14 490, die eine Lösung vorschlägt, nach der ein mechanisches Entfernen der Verstopfungen der Austrittsöffnung vorgesehen ist;
- - DE 101 18 631, die eine Lösung vorschlägt, nach der in eine oder beide Düsenlippen einer Freistrahldüse ein Kühlkanal, wie vorstehend bereits beschrieben, eingearbeitet ist.
- All die genannten Lösungen sind recht aufwendig und teuer. Oftmals sind die Intervalle, in der eine Reinigung erfolgen muss, sehr kurz. Zumeist muss dazu die Maschine abgeschaltet werden. Da die Reinigung oft sehr aufwändig ist, sind die Stillstandszeiten häufig recht lang und die bekannten Lösungen sind somit sehr uneffizient.
- Demgegenüber ist es eine Aufgabe der Erfindung, bauliche oder/und verfahrensmäßige Maßnahmen anzugeben, wie derartige Verschmutzungen vergleichsweise kostengünstig vermieden oder zumindest reduziert werden können oder leichter beseitigt werden können.
- Zur Lösung dieser Aufgabe wird nach einem erster Lösungsansatz unter Bezugnahme auf Anspruch 1 bereitgestellt eine Maschine zur Herstellung oder/und Veredelung einer Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, ggf. Streichmaschine zum einseitigen oder beidseitigen Auftragen von flüssigem oder pastösem Auftragsmedium auf die laufende Materialbahn unter Vermittlung wenigstens eines Auftragswerks, wobei wenigstens eine Fläche oder Teilfläche der Maschine, die im Betrieb oder/und beim Anlaufen der Maschine oder/und beim Herunterfahren der Maschine oder/und in wenigstens einem Ausnahme-Betriebszustand der Maschine der Herstellung bzw. Veredelung dienendem Medium, ggf. Auftragsmedium, ausgesetzt ist oder sein könnte oder/und der Gefahr einer sonstigen Verschmutzung unterliegt, durch eine auf einer Trägerfläche dauerhaft oder temporär aufgebrachte feste Schutzschicht (ggf. auch als Sperrschicht bezeichenbar) gebildet ist, die in Bezug auf das Medium bzw. auf verschmutzendes Material Antihaft-Eigenschaften aufweist oder/und samt ggf. anhaftendem Medium bzw. verschmutzendem Material entfernbar ist.
- Durch Vorsehen einer Antihaft-Eigenschaften aufweisenden Schutzschicht kann ein Kontakt zwischen einer jeweils gefährdeten Fläche eines jeweiligen Maschinenteils mit verschmutzendem Medium, insbesondere einem Auftragsmedium, vermieden werden. Die Antihaft-Eigenschaften sorgen dafür, dass die verschmutzenden Medien höchstens in geringem Maße an der Schutzschicht anhaften bleiben, so dass insoweit keine Reinigung erforderlich oder doch zumindest die Reinigung wesentlich erleichtert ist. Die Schutzschicht kann als Funktionsschicht innig mit der Oberfläche des jeweiligen Trägers (beispielsweise Edelstahl oder CFK) verbunden sein, und wird dann über die Lebensdauer des Bauteils nicht erneuert. Die Schutzschicht kann gewissermaßen integraler Bestandteil des Bauteils sein und verhindert aufgrund der Antihaft-Eigenschaften eine innige Verbindung zu Ablagerungen oder Verschmutzungen. Die Oberflächeneigenschaften der ursprünglichen Trägeroberfläche werden hierdurch gewissermaßen tiefgreifend verändert, nämlich derart, dass Verunreinigungen nicht mehr bzw. höchstens nur noch schlecht anhaften können.
- Anstelle oder - bevorzugt - zusätzlich zu den Antihaft-Eigenschaften kann die Schutzschicht nur temporär aufgebracht sein, und ist dann samt ggf. anhaftendem verschmutzenden Material vergleichsweise einfach entfernbar. Die Schutzschicht kann hierzu als Funktionsschicht mit der Oberfläche eines Trägers oder dergleichen (meistens Edelstahl oder CFK) verbunden sein, und insoweit eine Trennfunktion zwischen verschmutzenden Medien einerseits und der Fläche bzw. Teilfläche andererseits ausüben, aber nach einer Funktionsperiode (z. B. nach einem Tag oder einem Monat oder einem halben Jahr) leicht entfernt werden. Soweit Verunreinigungen an der Schutzschicht (auch als Sperrschicht bezeichenbar) anhaften, sind diese zusammen mit der Schutzschicht leicht entfernbar, da es keinen Kontakt zur durch die Schutzschicht geschützten Fläche oder Teilfläche der Maschine gibt.
- Die Erfindung stellt in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf Anspruch 17 ferner bereit ein Verfahren zum Behandeln einer Trägerfläche einer Maschine zur Herstellung oder/und Veredelung einer Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, ggf. Streichmaschine zum einseitigen oder beidseitigen Auftragen von flüssigem oder pastösem Auftragsmedium auf die laufende Materialbahn unter Vermitilung wenigstens eines Auftragswerks, wobei eine Schutzschicht auf die Trägerfläche, die im Betrieb oder/und beim Anlaufen der Maschine oder/und beim Herunterfahren der Maschine oder/und in wenigstens einem Ausnahme- Betriebszustand der Maschine der Herstellung bzw. Veredelung dienendem Medium, ggf. Auftragsmedium, ausgesetzt ist oder sein könnte oder/und der Gefahr einer sonstigen Verschmutzung unterliegt, aufgebracht wird. Es wird betreffend die Schutzschicht in diesem Zusammenhang vor allem daran gedacht, dass die Schutzschicht in Bezug auf das Medium bzw. auf verschmutztes Material Antihaft-Eigenschaften aufweist oder/und samt ggf. anhaftendem Medium bzw. verschmutzendem Material entfernbar ist. Es ergeben sich die oben erläuterten Vorteile.
- Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Maschine und des erfindungsgemäßen Verfahrens ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 16 und 18 bis 25.
- Die Schutzschicht kann vorteilhaft aus einem hydrophoben, d. h. wasserabweisend wirkendem, Beschichtungsmaterial gebildet sein. Die Erfinder haben erkannt, dass an Oberflächen, die mit solch einer hydrophoben - nicht benetzend wirkenden - Beschichtung, etwa in Form eines Anstrichs, versehen sind, die zum Anhaften neigenden Medien (vorwiegend von der Maschine herrührende Farbpartikel und anderweitige Verschmutzungen) von den Trägerflächen einfach abperlen, so dass sich eine lange Zeit keinerlei Verschmutzungsansätze bzw. Verkrustungen bilden. Die Reinigungszyklen werden dadurch bedeutend länger. Somit muss die Maschine weniger oft abgeschaltet werden, was die nachteiligen und kostenintensiven Stillstandzeiten reduziert. Auch bei den nun in größeren Abständen durchzuführenden Reinigungsarbeiten gehen diese Arbeiten leichter vonstatten. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass weniger (durch herabfallende Batzen verursachte) Bahnabrisse entstehen.
- Das Beschichtungsmaterial kann vorteilhaft schmutzabweisende und/oder elektrostatisch abstoßende Eigenschaften aufweist. Dadurch lassen sich die Reinigungsintervalle besonders weit hinausschieben.
- Die Schutzschicht kann als PTFE (Teflon bzw. Polytetrafluoräthylen) oder/und Fluor enthaltende Schutzschicht ausgeführt sein oder/und auf dem Lotusblüteneffekt beruhende Antihafteigenschaften aufweisen.
- Vorteilhafterweise ist bzw. wird die Schutzschicht vor allem auf Trägerflächen in Maschinen der angesprochenen Art, insbesondere Streichmaschinen, angebracht, an denen die Verschmutzungsanfälligkeit besonders hoch ist. Die Schutzschicht könnte speziell auf innen liegenden oder/und außen liegenden Trägerflächen von Maschinenbauteilen wie Innen- und Außenwandung einer Austrittsöffnung einer Auftragsdüse, von Leitflächen, von Farbverteilrohren, einer Farbwanne und dergleichen, insbesondere innen liegenden oder/und außen liegenden Tragflächen eines Auftragsaggregats der Maschine, aufgebracht sein bzw. werden. Allgemein wird vorgeschlagen, dass wenigstens metallische Fläche mit der Schutzschicht ausgeführt ist bzw. wird. Selbstverständlich ist eine solche Schutzschicht an Auftragswerken diversen Typs sowie in anderen Bereichen der Maschine anwendbar. So können mit der Schutzschicht auch Flächen einer Filmpresse oder/und eines Auftragswerks mit langer Einwirkzeit des Auftragsmediums (LTDA) oder/und eines Auftragswerks mit kurzer Einwirkzeit des Auftragsmediums (SDTA) oder/und eines Auftragswerks mit mit einer Druck-Freistrahldüse oder/und eines Auftragswerks zur Vorhangsbeschichtung ausgeführt sein bzw. werden.
- Die Schutzschicht kann, wie schon kurz angesprochen, dauerhaft aufgebracht sein bzw. werden oder/und integrales Bestandteil eines Maschinenbauteils sein. Die Schutzschicht ist/wird hier fest mit der Oberfläche der Trägerfläche der Maschine verbunden, so dass die Schutzschicht während der Lebensdauer des entsprechenden Bauteils nicht erneuert werden muss. Die Schutzschicht kann gewissermaßen von vornherein in das Bauteil "hineinkonstruiert" sein und insoweit vom Bauteil nicht mehr wegdenkbar sein. Eine interessante Möglichkeit ist ferner, auf der Trägerfläche ein die Schutzschicht bildendes Bauteil, ggf. Plattenbauteil, vorzusehen.
- Die Schutzschicht verhindert eine feste Verbindung der Ablagerung bzw. Verschmutzungen mit der Trägerfläche, indem sie die Oberflächeneigenschaften der ursprünglichen Trägeroberfläche so verändert, dass Verunreinigungen nicht mehr an dieser haften können. Die Verbindung der Schutzschicht mit der Trägeroberfläche des Maschinenbauteils kann vorteilhaft durch adhäsive Kräfte erfolgen, beispielsweise unter Verwendung eines Klebstoffes.
- Die Schutzschicht kann in der Art einer Farbe oder eines Lackes auf den betreffenden Träger aufgetragen, insbesondere aufgestrichen oder aufgesprüht/aufgespritzt sein bzw. werden. Die Schutzschicht kann ferner aufgesprüht, aufgedampft oder sonstwie in einem gegenüber der fertigen Schutzschicht verschiedenen Zustand aufgetragen sein bzw. werden, wobei es dann an der Trägerfläche des Maschinenbauteils oder dergleichen insbesondere zu einer Aushärtung der Schutzschicht kommt.
- Die Schutzschicht kann auf polierte, gereinigte und auch auf bereits gestrichene, beispielsweise metallene, Oberflächen aufgetragen sein bzw. werden. Sie kann beispielsweise in einer Dicke von 40 bis 200 µm aufgetragen sein bzw. werden. Man kann eine polierte Schutzschicht vorsehen. So kann die Schutzschicht im Falle eines Streichauftrags der Schutzschicht beispielsweise nach einer Trocknungszeit von beispielsweise 1 bis 5 Stunden, je nachdem ob Heißluft zur Trocknung verwendet wird, poliert werden, wodurch die Antihaft-Eigenschaften deutlich verbessert werden können.
- Weiterhin könnte die Schutzschicht auch aus einem flexiblen flächigen, ggf. elastischen Material, etwa in der Art einer Folie oder eines Bahnmaterials bestehen. Dieses flächige Material könnte beispielsweise unter Einfluss von Temperatur aufgeschrumpft werden, wobei sich die aus dem flächigen Material bestehende Schutzschicht auch komplizierten Oberflächengeometrien problemlos anpassen könnte. Die Schutzschicht würde dann durch mechanische Spannkräfte an der Trägerfläche gehalten werden. Alternativ könnte die Schutzschicht auch auf die Trägerfläche der Maschine aufgeklebt werden.
- Die Schutzschicht könnte auch mehrlagig vorgesehen sein, wobei wenigstens eine oberste Lage der mehrlagigen Schutzschicht temporär aufgebracht ist und ohne Beschädigung der darunterliegenden Lage entfernbar ist. Die oberste Lage kann entfernt werden entweder für eine anschließende Erneuerung der entfernten Lage oder Schutzschicht oder - vorzugsweise - dafür, dass anschließend die darunterliegende Lage oder Lagen die Schutzschicht bilden. Die Anzahl der Schichten kann so bemessen sein, dass sie für das gesamte Leben des Bauteils ausreicht. Wenn die letzte Schicht entfernt worden ist, kannn aber auch eine neue (mehrlagige) Beschichtung wieder angebracht werden.
- Vorzugsweise ist die insbesondere temporär aufgebrachte Schutzschicht oder zumindest die entfernbare oberste Lage elastischer als die Trägerfläche.
- Für eine nachträgliche Ausstattung einer vorhandenen Maschine im Sinne der Erfindung wird es in der Regel besonders vorteilhaft sein, die Schutzschicht aufzusprühen oder aufzudampfen und an der Trägerfläche des Maschinenbauteils auszuhärten. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Schutzschicht aufgeklebt wird. Ferner besteht die schon angesprochene Möglichkeit, die Schutzschicht aufzuschrumpfen. Eine besonders zweckmäßige Variante liegt darin, dass die Schutzschicht aufgestrichen wird, vorzugsweise in der Art eines Lacks, einer Farbe oder eine Paste. Ein solcher Anstrich ist einfach realisierbar. Das vorzugsweise hydrophob wirkende Beschichtungsmaterial kann insbesondere vorteilhaft auf polierte, gereinigte, und auch auf bereits gestrichene Oberfläche, ggf. metallene Oberflächen, aufgetragen werden. Wie oben angesprochen, kann das Beschichtungsmaterial vorteilhaft schmutzabweisende und/oder elektrostatisch abstoßende Eigenschaften aufweisen, um die Reinigungsintervalle besonders weit hinauszuschieben. Als Beschichtungsmaterial können beispielsweise Teflon (PTFE, d. h. Polytetrafluorethylen) oder fluorhaltige Medien (als Paste oder auch als Lack) verwendet werden. Das Verfahren kann auch in anderen Bereichen als bisher angesprochen einer Maschine zur Herstellung oder/und Veredelung einer Materialbahn, insbesondere Faserstoffbahn, angewendet werden, wo andere Verschmutzungen als bisher angesprochen auftreten. Das Verfahren wird besonders zweckmäßig anwendbar sein auf Oberflächen in Streichmaschinen, weil hier die Verschmutzungsanfälligkeit besonders hoch ist. Als zu behandelnde Flächen kommen beispielsweise Leitflächen innerhalb und außerhalb der Coater, Innen- und Außenwandungen der Austrittsöffnungen von Auftragsdüsen, Dosierspalte, Farbverteilrohre sowie Farbwannen der Streichmaschine in Betracht.
- Die Schutzschicht kann so ausgelegt sein, dass sie nach einer Funktionsperiode (z. B. ein Tag oder ein Monat oder ein halbes Jahr) leicht entfernt werden kann. Entscheidend ist, dass eventuelle Verunreinigungen zusammen mit der Schutzschicht leicht entfernt werden können. Das Ablösen der Schutzschicht kann beispielsweise unter Anwendung eines Lösungsmittels und/oder unter Einstellung einer besonderen Ablösetemperatur durchgeführt werden. Bei einem mehrlagigen Schichtaufbau der Schutzschicht kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass die oberste Lage einfach abgezogen werden kann.
- Die Erfindung stellt in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf Anspruch 26 ferner bereit ein Verfahren zur Wartung oder/und Reinigung einer Maschine, insbesondere einer erfindungsgemäßen Maschine wie vorstehend angesprochen, zur Herstellung oder/und Veredelung einer Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Kanon, ggf. Streichmaschine zum einseitigen oder beidseitigen Auftragen von flüssigem oder pastösem Auftragsmedium auf die laufende Materialbahn unter Vermittlung wenigstens eines Auftragswerks, wobei wenigstens eine Fläche oder Teilfläche der Maschine, die im Betrieb oder/und beim Anlaufen der Maschine oder/und beim Herunterfahren der Maschine oder/und in wenigstens einem Ausnahme-Betriebszustand der Maschine der Herstellung bzw. Veredelung dienendem Medium, ggf. Auftragsmedium, ausgesetzt ist oder sein könnte oder/und der Gefahr einer sonstigen Verschmutzung unterliegt, als eine auf einer Trägerfläche temporär aufgebrachte Schutzschicht ausgebildet ist, umfassend den Schritt, dass die Schutzschicht samt ggf. anhaftendem Medium bzw. verschmutzendem Material entfernt wird. Vorteilhafte Weiterbildungen des Verfahrens ergeben sich aus den Unteransprüchen 27 bis 31.
- Es wird auch betreffend das vorgeschlagene Wartungs-/Reinigungs- Verfahren daran gedacht, dass die Schutzschicht in Bezug auf das Medium bzw. auf verschmutzendes Material Antihaft-Eigenschaften aufweist. Das Verfahren kann sich an das erfindungsgemäße Verfahren zum Behandeln einer Trägerfläche anschließen bzw. dieses umfassen. Die entstandene Schutzschicht wird in der Regel wieder erneuert werden. Die Schutzschicht kann unter Anwendung eines Lösungsmittels oder/und unter Einstellung einer besonderen Ablösetemperatur abgelöst werden. Man kann vorteilhaft eine mehrlagige Schutzschicht vorsehen, von der wenigstens eine oberste Lage temporär aufgebracht ist und die oberste Lage entfernt wird, entweder für eine anschließende Erneuerung der entfernten Lage oder Schutzschicht oder - vorzugsweise - dafür, dass anschließend die darunter liegende Lage oder Lagen die Schutzschicht bilden.
- Nach einem anderen Lösungsansatz wird unter Bezugnahme auf Anspruch 32 erfindungsgemäß vorgeschlagen eine Maschine zur Herstellung oder/und Veredelung einer Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, ggf. Streichmaschine zum einseitigen oder beidseitigen Auftragen von flüssigem oder pastösem Auftragsmedium auf die laufende Materialbahn unter Vermittlung wenigstens eines Auftragswerks, wobei wenigstens eine Fläche oder Teilfläche der Maschine, die im Betrieb oder/und beim Anlaufen der Maschine oder/und beim Herunterfahren der Maschine oder/und in wenigstens einem Ausnahme-Betriebszustand der Maschine der Herstellung bzw. Veredelung dienendem Medium, ggf. Auftragsmedium, ausgesetzt ist oder sein könnte oder/und der Gefahr einer sonstigen Verschmutzung unterliegt, zumindest für den Betrieb mit einer Schutzschicht (auch als Sperrschicht bezeichenbar) auf Grundlage eines vermittels einer Zuführ- oder Aufbringungseinrichtung zugeführten bzw. aufgebrachten, die Schutzschicht auf der Fläche bzw. Teilfläche bildenden Schutzmediums versehbar ist, die bedarfsweise entfernbar oder/und im Betrieb ständig erneuerbar ist.
- Es wird beispielsweise daran gedacht, eine Sperrschicht aus einem Material vorzusehen, der auch im Betrieb nicht vollständig fest wird. Die Sperrschicht kann beispielsweise vor dem Einsatz aufgesprüht bzw. aufgedampft werden und verteilt sich dabei vorzugsweise sehr fein auf der Trägeroberfläche. Verschmutzungen und ggf. das Auftragsmedium kommen hierdurch nicht in Kontakt mit der Trägeroberfläche. Auf Wunsch kann die Sperrschicht nach dem Einsatz vergleichsweise leicht von der Trägeroberfläche entfernt werden. Eventuelle Verschmutzungen werden dabei gleichzeitig mitentfernt. Eine andere Möglichkeit ist, dass sich die Schutzschicht bzw. Sperrschicht im Betrieb ständig erneuert, wobei die Erneuerung eine Entfernung von Verschmutzungen vorteilhaft zwingend einschließen kann.
- Die Erfindung stellt in diesem unter Bezugnahme auf Anspruch 51 Zusammenhang ferner auch bereit ein Verfahren zum Schutz einer Trägerfläche einer Maschine, beispielsweise einer erfindungsgemäßen Maschine wie vorangehend angesprochen, zur Herstellung oder/und Veredelung einer Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, ggf. Streichmaschine zum einseitigen oder beidseitigen Auftragen von flüssigem oder pastösem Auftragsmedium auf die laulende Materialbahn unter Vermittlung wenigstens eines Auftragswerks, wobei zum Schutz der Trägerfläche auf dieser eine Schutzschicht angebracht oder bereitgestellt wird, derart, dass die Schutzschicht auf wenigstens einer Fläche oder Teilfläche der Maschine, die im Betrieb oder/und beim Anlaufen der Maschine oder/und beim Herunterfahren der Maschine oder/und in wenigstens einem Ausnahme-Betriebszustand der Maschine der Herstellung bzw. Veredelung dienendem Medium, ggf. Auftragsmedium, ausgesetzt ist oder sein könnte oder/und der Gefahr einer sonstigen Verschmutzung unterliegt, zumindest für den Betrieb vermittels eines über eine Zuführ- oder Aufbringeinrichtung zugeführten bzw. aufgebrachten Schutzmediums ausgebildet wird.
- Ferner wird in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf Anspruch 62 bereitgestellt ein Verfahren zur Wartung und Reinigung einer Maschine, beispielsweise einer erfindungsgemäßen Maschine wie vorangehend angesprochen, zur Herstellung oder/und Veredelung einer Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, ggf. Streichmaschine zum einseitigen oder beidseitigen Auftragen von flüssigem oder pastösem Auftragsmedium auf die laufende Materialbahn unter Vermittlung wenigstens eines Auftragswerks, wobei von wenigstens einer Fläche oder Teilfläche der Maschine, die im Betrieb oder/und beim Anlaufen der Maschine oder/und beim Herunterfahren der Maschine oder/und in wenigstens einem Ausnahme-Betriebszustand der Maschine der Herstellung bzw. Veredelung dienendem Medium, ggf. Auftragsmedium, ausgesetzt ist oder sein könnte oder/und der Gefahr einer sonstigen Verschmutzung unterliegt und zumindest für den Betrieb mit einer Schutzschicht auf Grundlage eines vermittels einer Zuführeinrichtung zugeführten, die Schutzschicht auf der Fläche bzw. Teilfläche bildenden Schutzmediums versehen ist, die Schutzschicht entfernt oder/und im Betrieb ständig erneuert wird.
- Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Maschine und der erfindungsgemäßen Verfahren ergeben sich aus den Unteransprüchen 33 bis 50, 52 bis 61 und 63 bis 65.
- Das Verfahren zur Wartung und Reinigung einer Maschine kann sich an eine Durchführung des Verfahrens zum Schutz einer Trägerfläche einer Maschine anschließen oder dieses umfassen. Insbesondere kann auf eine Entfernung der Schutzschicht zum erneuten Schutz der Trägerfläche erneut das Schutzmedium zur Ausbildung der Schutzschicht auf der Trägerfläche aufgebracht werden. Die erfindungsgemäße Entfernung und erfindungsgemäße erneute Aufbringung der Schutzschicht kann Teil einer automatischen Wartungssequenz für die zugeordnete Maschine sein, wobei die Entfernung der Schutzschicht eine Reinigung des betreffenden Bauteils einschließen kann oder sich an die Entfernung der Schutzschicht eine Reinigung des betreffenden Bauteils anschließen kann, die der erneuten Aufbringung der Schutzschicht vorausgeht.
- Die Schutzschicht kann beispielsweise auch aus einem flüssigen oder hochviskosen oder nichtstarr-festen Material bestehen.
- Vorzugsweise ist die Schutzschicht hydrophob und/oder weist schmutzabweisende und/oder elektrostatisch abstoßende Eigenschaften auf.
- Die Schutzschicht kann vorteilhaft auf Trägerflächen von Maschinenbauteilen, wie die Innen- und Außenwandung eine Austrittsöffnung einer Auftragsdüse, von Leitflächen, von Farbverteilrohren, einer Farbwanne und dergleichen, insbesondere innenliegende oder/und außenliegende Trägerflächen eines Auftragsaggregats der Maschine, vorgesehen sein. Insbesondere ist wenigstens eine metallische Fläche mit der Schutzschicht versehbar.
- Die Schutzschicht kann beispielsweise auf einer Fläche einer Filmpresse und/oder eines Auftragswerks mit langer Einwirkzeit des Auftragsmediums (LTDA) oder/und eines Auftragswerks mit kurzer Einwirkzeit des Auftragsmediums (SDTA) oder/und eines Auftragswerks mit einer Druck- Freistrahldüse oder/und eines Auftragswerks zur Vorhangsbeschichtung vorgesehen sein.
- Die Schutzschicht kann unter Vermittlung der Zuführ- bzw. Aufbringeinrichtung vor dem Einsatz beispielsweise aufgesprüht oder aufgedampft werden, vorzugsweise derart, dass sie sich sehr fein auf der Trägeroberfläche verteilt. Verschmutzungen und das Auftragsmedium kommen somit nicht in Kontakt mit der Trägeroberfläche. Beispielsweise kann die Schutzschicht durch an der Maschine angebrachte Spritz- oder Sprühdüsen aufgetragen werden. Alternativ kann die Schutzschicht auf der betreffenden Trägerfläche der Maschine auch mittels einer geeigneten Aufstreicheinrichtung aufgestrichen sein bzw. werden. Beispielsweise kann eine Schutzschicht auf Öl-Basis, Fett-Basis, Wachs-Basis, Paraffin-Basis oder dergleichen vorgesehen sein. Im Prinzip kommt ein einfaches Einölen oder Einfetten der betreffenden Fläche in Betracht.
- Vorzugsweise wird die Schutzschicht nicht durch das Auftragsmedium abgelöst bzw. aufgelöst, wobei kleinere Mengen der Schutzschicht, die sich im Betrieb ablösen könnten, das Auftragsmedium und den Auftragsprozess aber nicht unbedingt nachteilig beeinflussen. Das Schutzschichtmedium kann im Hinblick auf die Umwelt und die Entsorgungskosten vorteilhaft biologisch abbaubar sein.
- Soll die Schutzschicht entfernt werden, so kann dies vorteilhaft beispielsweise dadurch erreicht werden, dass eine Temperatur eingestellt wird, die im normalen Betrieb nicht vorkommt, wobei die Temperatur vorzugsweise größer 60° oder kleiner 20° beträgt. Zusätzlich oder alternativ kann die Schutzschicht auch durch ein zugeordnetes, in dem Auftragsmedium nicht vorkommendes Lösungsmittel gelöst werden.
- Die Schutzschicht könnte auch als eine sich im Betrieb ständig erneuernde Schutzschicht ausgebildet sein. Hierzu kann vorteilhaft eine strömende Barriere erzeugt werden bzw. erzeugbar sein, die die Verschmutzungen von der Oberfläche des Maschinenbauteils fernhält und vorzugsweise von der Oberfläche abtransportiert. Vorzugsweise besteht diese Flüssigkeitsschicht aus Wasser. Zumindest sollte ein Lösungsmittel vorgesehen sein, mittels dem das Auftragsmedium lösbar ist. So hat die Schutzschicht also neben der schützenden auch eine reinigende Funktion. Wird Wasser als Schutzschicht verwendet, so hat das den Vorteil, dass vorhandene Recyclingkreisläufe genutzt werden können.
- Beispielsweise kann die Schutzschicht als flächiger Wasservorhang ausgebildet sein, der über die Fläche des zu schützenden Maschinenbauteils strömt. Der Wasservorhang kann beispielsweise durch ein Sprührohr oder eine Schlitzdüse erzeugt werden. Bevorzugt wird dieser flächige Wasservorhang an Oberflächen von Bauteilen unterhalb bzw. hinter dem Auftragswerk, etwa an der Frei-Strahldüse, Farbwanne, Rinnen, usw., eingesetzt.
- Die Schutzschicht muss nicht notwendigerweise vollflächig eingesetzt werden, es könnte reichen, dass die Schutzschicht auf einer Teilfläche einer Maschinenfläche ausgebildet wird. Der Einsatz einer strömenden Barriere bzw. flächigen Schutzschichtmediumvorhangs, ggf. Wasservorhangs, eignet sich vor allem dort, wo Stellen starker Verschmutzung ausgesetzt sind. Die Schutzschichtmediumströmung, ggf. Wasserströmung, schützt insbesondere auch gegen Verschmutzungen, die nicht von außen kommen, sondern sich schon in diesem Bereich befinden (z. B. Verunreinigungen auf dem Walzenmantel) oder von innen kommen (austretende Medien, wie Streichfarbe). Ein besonderer Vorteil dieser Strömung ist, dass sie die Verunreinigungen abführt und dadurch eine normalerweise typische Anhäufung bzw. Aufbau von Material verhindert.
- Ein partieller Einsatz der Schutz- oder Sperrschicht kommt insbesondere für den seitlichen Rand der Materialbahn zugeordnete Bereiche der Maschine in Betracht. So können beispielsweise Formatschieber und Randbegrenzungen oft nicht vollständig abgedichtet werden. Es können hier dann winzige Mengen von Auftragsmedium austreten. Diese kleinen Mengen trocknen besonders schnell, was zu einem schnellen Aufbau von schädlichen Ablagerungen führt. Durch eine Schutz- oder Sperrschicht aus strömendem Sperrschichtmedium, etwa Wasser, können diese geringen Mengen abgeführt werden. Ein Aufbau von Streichfarbe oder allgemein Streichmedium auf den angrenzenden Flächen ist hierdurch zuverlässig vermieden. Auch an anderen besonders gefährdeten Stellen kann lokal bzw. partiell eine besonders wirkungsvolle Schutz- oder Sperrschicht durch eine separate Strömung, etwa einer Wasserströmung, erzeugt werden. Die Schutzschicht kann ohne weiteres auch an von außen nicht zugänglichen Stellen, etwa innerhalb eines abgeschlossenen Arbeitsraums, erzeugbar sein bzw. erzeugt werden.
- Erfindungsgemäß wird speziell auch das Verfahren des Anspruchs 66 bereitgestellt. Vorteilhafte Weiterbildungen zu diesem Verfahren ergeben sich aus den Unteransprüchen 67 bzw. 73.
- Die erfindungsgemäßen Lösungen helfen wesentlich dabei, Ausfallzeiten und damit Produktionsverluste in Folge von Bahnabrissen zu vermeiden. Wie schon angesprochen, könnten herkömmlich Bahnabrisse in Folge von Verschmutzung der Maschine insbesondere in den Randbereichen (Führerseite und Triebseite), in Folge von Schmutz aus dem Rohpapier, in Folge von Ablagerungen des Auftragsmediums in den Maschinenteilen (z. B. an den Airbars der Schwebetrockner) und in Folge von Ausschuss- Papierfetzen auftreten. Verschmutzungen könnten auch zu andersartigen Störungen und damit zu einem Maschinenstopp führen. Derartige Bahnabrisse und Maschinenstopps können im Falle starker oder/und hartnäckiger Verschmutzungen sowie in Folge langer Rüstzeiten in Verbindung mit einer Reinigung zu langen Stillstandzeiten und mit hohen Ausfallkosten führen. In Folge von unzureichend gesäuberten Bauteilen ist auch mit sonstigen Verzögerungen, insbesondere Aufführ- und Anlaufverzögerungen, zu rechnen.
- Demgegenüber ermöglicht die Erfindung eine deutliche Verbesserung des Laufzeitwirkungsgrads bzw. der Performance, unter anderem durch Vermeidung unbeabsichtigter Bahnrisse in Folge von Verschmutzungen, durch Vermeidung von sonstigen Maschinenstopps oder zumindest durch Reduzierung deren Anzahl, durch Verkürzung der Stillstandzeit bei einem Stopp und durch Beschleunigung der Aufführ- und Wiederanlaufzeit. Diese Vorteile werden erreicht durch eine effektive Bekämpfung von Verschmutzungen auf die verschiedenen erfindungsgemäßen Arten. Dabei wird nach einem Ansatz der Aufbau von Verschmutzungen verhindert bzw. verringert, was die Laufzeit vor dem nächsten Stillstand erheblich verlängert und somit den Laufzeitwirkungsgrad erhöht. Es wird unter anderem eine Reinigung während des Betriebs vorgeschlagen. Zum anderen wird nach einem anderen Ansatz die Stillstandzeit wesentlich reduziert, wodurch ebenfalls der Laufzeitwirkungsgrad deutlich vergrößert wird. Ferner ist eine Reinigung mit bzw. auf Grundlage einer erfindungsgemäßen Schutzschicht bzw. Sperrschicht deutlich gründlicher als eine konventionelle Reinigung, wodurch die Sicherheit gegen Störungen noch zusätzlich vergrößert wird.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand von in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
- Fig. 1 zeigt in einer schematischen Darstellung eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Maschine, und dient auch zur Erläuterung einer bevorzugten Anwendungsmöglichkeit einer Ausprägung des erfindungsgemäßen Verfahrens,
- Fig. 2 zeigt mit Teilfigur 2a in einer schematischen Darstellung eine Ausführungsvariante des Beispiels der Fig. 1. Teilfigur 2b stellt den Lagenaufbau eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Schutzschicht A dar, entsprechend Schnittlinie B-B in Teilfigur 2a,
- Fig. 3, 4 zeigen in einer schematischen Darstellung weitere Ausführungsvarianten des Beispiels der Fig. 1.
- In der Fig. 1 ist ein so genanntes Frei-Strahldüsenauftragswerk 1 dargestellt. Mit diesem Auftragswerk wird eine laulende Papierbahn 2, die um eine Stützwalze 3 geführt ist, mit einem Auftragsmedium M, beispielsweise einer pigmenthaltigen Streichfarbe, beschichtet. Die Laufrichtung der Walze und der Bahn ist mit dem Pfeil L bezeichnet.
- Das Auftragswerk 1 umfasst einen Tragbalken 4, der die einzelnen Elemente der Auftragsdüse 5 trägt. Der Tragbalkon 4 umfasst wiederum ein Verteilrohr, über das flüssige oder pastöse Auftragsmedium M der Düse 5 zugeführt wird.
- Der Tragbalken 4 besitzt auf seiner Oberseite eine etwa radial zur Walze 3 verlaufende Rückwand 7 und eine zur Rückwand verlaufende parallele Vorderwand 8, die jeweils in Düsenlippen 9 und 10 übergehen, bzw. auf die Düsenlippen aufgesetzt sind. Zwischen der Vorderwand 8 mit Düsenlippe 10 und der Rückwand 7 mit Düsenlippe 9 besteht ein vom Verteilrohr ausgehender Zufuhrspalt 11, der im Bereich der Düsenlippen dann die Austritts- bzw. Auftragsdüse 5 bildet, aus der das Medium M an die laufende Papierbahn 2 abgegeben wird. In der Wand 8 ist auf ihrer Außenseite eine Überströmfläche 12 ausgebildet, die in eine Überschuss- Sammelrinne 13 mündet. Aus dieser Sammelrinne kann das Überschussmedium abgeführt und ggf. nach entsprechender Reinigung und Entlüftung dem Auftragswerk erneut zugeführt werden.
- Damit nun das ca. 60° warme Auftragsmedium sich nicht (oder lange Zeit nicht) an den metallischen Auftragswerkteilen festsetzt und in Verbindung mit der Umgebungsluft dort weiter aufbauen kann, sind im vorliegenden Beispiel die Auftragsdüse 5, der Zufuhrspalt 11, das Verteilrohr 6, die Außenfläche der Düsenlippen 9 und 10, die Überströmfläche 12 und auch die Sammelrinne 13 mit einer Schutzschicht versehen, die in Bezug auf das Auftragsmedium Antihafteigenschaften aufweist. Beim vorhergehenden Beispiel sind die genannten Bauteile bzw. Flächen mit einem hydrophob wirkenden Anstrich versehen. Diese Schutzschicht bzw. dieser Anstrich ist mit einer stark gezeichneten, gestrichelten Linie A dargestellt.
- Das die Schutzschicht A bildende Beschichtungsmaterial kann vorteilhaft beispielsweise in einer Dicke von 40 bis 200 µm aufgetragen und nach einer Trocknungszeit von 1 bis 5 Stunden, je nachdem ob Heissluft zur Trocknung verwendet wird oder nicht, poliert werden, wodurch die Abperleigenschaften verbessert werden.
- Das hydrophobe Beschichtungsmaterial A, welches handelsübliches Teflon oder eine fluorhaltige Dispersionsfarbe sein kann, kann auch Mittel zur Schmutzabweisung oder/und elektrostatischen Abstoßung enthalten. Dadurch lassen sich die Zeiträume für eine Reinic ung der beaufschlagten Oberflächen verlängern.
- Aufgrund der erfindungsgemäßen Beschichtung sind die aus dem Stand der Technik bekannten, etwa in die Düsenlippen 9 und 10 eingearbeiteten Kühlkanäle zur Durchleitung einer Kühlflüssigkeit, sowie der damit verbundene Aufwand für den Kühlkreislauf, nicht mehr notwendig.
- Ein Anstrich ähnlich wie beim Ausführungsbeispiel kann auch an anderen Auftragswerken bzw. anderen Bereichen einer Streichmaschine, allgemein einer Maschine zur Herstellung oder/und Veredelung einer Materialbahn, insbesondere Fasermaterialbahn (insbesondere aus Papier oder Karton), vorteilhaft angewendet werden. Beispielsweise können mit Auftragsmedium beaufschlagte Oberflächen einer Filmpresse, eines Auftragswerks mit langer Einwirkzeit des Auftragsmediums (LDTA), eines Auftragswerks mit kurzer Einwirkzeit des Auftragsmediums (SDTA) oder eines Auftragswerks zur Vorhangsbeschichtung mit einer erfindungsgemäßen Beschichtung ausgeführt werden, beispielsweise entsprechend dem Ausführungsbeispiel mit einen erfindungsgemäßen Anstrich versetzt werden.
- Man kann vorsehen, dass die Schutzschicht bzw. der Anstrich A etwa durch Einsatz eines geeigneten Lösungsmittels wieder ablösbar ist, etwa um an der Schutzschicht anhaftende Verschmutzungsreste mit abzulösen. Es wird hier insbesondere an von außen zugängliche Flächen, etwa die Überstromfläche 12 und die Sammelrinne 13, gedacht.
- Die Schutzschicht kann aber auch dauerhaft aufgebracht sein, ggf. im aufgebrachten Zustand, je nach Ausführung, als integraler Bestandteil des betreffenden Bauteils anzusehen sein. Eine dauerhafte Beschichtung ist insbesondere für von außen nicht zugängliche Flächen, etwa die den Zufuhrspalt 11 begrenzenden Innenoberflächen der Wandungsbauteile 7 und 8, zweckmäßig.
- Es bestehen grundsätzlich sehr viele Möglichkeiten, welche Eigenschaften die Schutzschicht vorteilhaft aufweisen könnte bzw. wie die Schutzschicht aufgebracht bzw. angebracht sein könnte.
- Die Schutzschicht A kann beispielsweise allgemein schmutzabweisende und/oder elektrostatische abstoßende Eigenschaften aufweisen. Die Schutzschicht A kann beispielsweise auf dem Lotusblüteneffekt beruhende Antihafteigenschaften aufweisen.
- Die Schutzschicht A könnte beispielsweise auch aufgesprüht/aufgespritzt worden sein. Es ist aber auch vorstellbar, dass ein flexibles flächiges Material, z. B. eine Folie, auf die Trägerfläche aufgeklebt ist oder aufgeschrumpft wurde. Alternativ könnte die Schutzschicht A auch beispielsweise als Plattenbauteil ausgebildet sein.
- Fig. 2 zeigt in den Teilfiguren 2a und 2b eine Variante der Anordnung gemäß Fig. 1. Es sollen hier und in der Erläuterung weiterer Ausführungsbeispiele nur die Unterschiede gegenüber vorangehend schon behandelten Ausführungsbeispielen erläutert werden. Für gleiche bzw. analoge Teile werden die gleichen Bezugszeichen verwendet.
- Eine besonders zweckmäßige Art und Weise des Aufbringens einer erfindungsgemäßen Schutzschicht ist, die Schutzschicht auf einer zu schützenden Fläche aufzukleben, wobei vorzugsweise ein Wiederablösen der Schutzschicht einfach möglich ist, um mit der Schutzschicht daran anhaftende Verschmutzungen ablösen zu können. Insoweit ist die Schutzschicht nur temporär aufgebracht.
- Die Schutzschicht A kann beispielsweise, wie in Fig. 2b dargestellt, mehrlagig aufgebaut sein (A1, A2, A3, A4), wobei die jeweils oberste Lage (hier A1) ohne Beschädigung der darunter liegenden Lagen (hier A2, A3, A4) entfernt werden kann, damit anschließend dio darunter liegende Lage (hier A2) freiliegt und die Oberfläche der Schutzschicht bildet. Ist die letzte Lage entfernt, kann eine neue mehrlagige Schutzschicht auf der betreffenden Maschinenoberfläche aufgebracht, beispielsweise angeklebt, werden. Man kann statt einem Kleben mittels eines gesonderten Klebstoffs auch die Schutzschicht bzw. Schutzschichtlagen selbst anhaftend ausführen und insoweit die Erneuerung der Schutzschicht stark vereinfachen. Geeignete Klebstoffe bzw. Haftmittel, die ein lösbares Anbringen einer Schutzschicht bzw. Schutzschichtlage erlauben, stehen dem Fachmann zur Verfügung.
- Fig. 3 stellt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Maschine dar. Eine an der Maschine angebrachte Sprühdüsenanordnung 14 sorgt dafür, dass auf Trägerflächen des Maschinenbauteils, hier auf der Überströmfläche 12 und auf der Oberfläche der Rinne 13, ein feiner Film, beispielsweise Ölfilm, als Schutzschicht A aufgebracht wird. 18 bezeichnet einen zugeordneten Vorratsbehälter für das Schutzschichtmedium. Eine jeweilige Sprühdüse der Sprühdüsenanordnung kann schwenkbar oder/und verschiebbar oder sonstwie verstellbar angeordnet sein, um eine möglichst große Fläche der Maschine, die mit dem Auftragsmedium in Kontakt kommen kann, mit einer Schutzschicht A versehen zu können. Über die Sprühdüsenanordnung 14 kann man den aufgebrachten Schutzfilm mittels eines Lösungsmittels auch wieder entfernen, samt ggf. anhaftenden Verschmutzungen. Ein weiterer, nicht dargestellter Vorratsbehälter für das Lösungsmittel kann über eine Schaltventilanordnung wahlweise mit der Sprühdüsenanordnung verbindbar sein.
- Es ist vorstellbar, beispielsweise die Düsenlippen 10 mit einem Heizelement 16 zu versehen, um ein Ablösen der Schutzschicht A durch eine Temperaturerhöhung zu bewirken oder zu unterstützen. Ist eine Ablösung mittels eines Lösungsmittels vorgesehen, kann eine Aufheizmöglichkeit für das Lösungsmittel zweckmäßig sein, beispielsweise ein beheizbarer Vorratsbehälter.
- In Fig. 4 ist eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Maschine dargestellt. In Fig. 4 ist an der Maschine ein Sprührohr 22 in enger Nachbarschaft zur Austritts- bzw. Auftragsdüse 5 angebracht, mittels dem eine strömende Barriere A erzeugbar ist. Die strömende Barriere, beispielsweise Wasser, fließt über eine an die Düse 5 angrenzende Randfläche sowie über die Überströmfläche 12 und nimmt so Streichmediumspritzer und sonstige verschmutzende Substanzen mit in die Überschuss-Sammelrinne 13. Eine Verschmutzung der genannten Flächen während des Betriebes wird damit von vornherein verhindert. Sollten sich doch einmal Ablagerungen oder Verschmutzungen auf den Flächen gebildet haben, so werden diese durch das Wasser wieder abgelöst und in die Überschuss-Sammelrinne 13 befördert. Der Vorteil dieser Ausführungsform ist also, dass eine Verschmutzung der genannten Flächen von vornherein vermieden wird bzw. eine Reinigung während des Betriebes erfolgt. Die Laufzeit bis zum nächsten Stillstand der Maschine wird deswegen erheblich verlängert.
Claims (73)
1. Maschine zur Herstellung oder/und Veredelung einer Materialbahn
(2), insbesondere aus Papier oder Karton, ggf. Streichmaschine zum
einseitigen oder beidseitigen Auftragen von flüssigem oder pastösem
Auftragsmedium (M) auf die laufende Materialbahn (2) unter
Vermittlung wenigstens eines Auftragswerks (1),
wobei wenigstens eine Fläche oder Teilfläche der Maschine, die im
Betrieb oder/und beim Anlaufen der Maschine oder/und beim
Herunterfahren der Maschine oder/und in wenigstens einem
Ausnahme-Betriebszustand der Maschine der Herstellung bzw.
Veredelung dienendem Medium (M), ggf. Auftragsmedium,
ausgesetzt ist oder sein könnte oder/und der Gefahr einer sonstigen
Verschmutzung unterliegt, durch eine auf einer Trägerfläche
dauerhaft oder temporär aufgebrachte feste Schutzschicht (A)
gebildet ist, die in Bezug auf das Medium bzw. auf verschmutzendes
Material Antihaft-Eigenschaften aufweist oder/und samt ggf.
anhaftendem Medium (M) bzw. verschmutzendem Material
entfernbar ist.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schutzschicht (A) hydrophob ist.
3. Maschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
die Schutzschicht (A) schmutzabweisende und/oder elektrostatisch
abstoßende Eigenschaften aufweist.
4. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) als PTFE (Teflon)
oder/und Fluor enthaltende Schutzschicht (A) ausgeführt ist
oder/und auf dem Lotusblüteneffekt beruhende
Antihafteigenschaften aufweist.
5. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass innenliegende oder/und außenliegende
Trägerflächen von Maschinenbauteilen, wie Innen- und
Außenwandung einer Austrittsöffnung einer Auftragsdüse (5), von
Leitflächen (12), von Farbverteilrohren (6), einer Farbwanne und
dergleichen, insbesondere innenliegende oder/und außenliegende
Trägerflächen eines Auftragaggregats der Maschine, mit der
Schutzschicht ausgeführt sind.
6. Maschine nach einem der einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens metallische Fläche mit der
Schutzschicht (A) ausgeführt ist.
7. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens eine Fläche einer Filmpresse
oder/und eines Auftragswerks mit langer Einwirkzeit des
Auftragsmediums (LTDA) oder/und eines Auftragswerks mit kurzer
Einwirkzeit des Auftragmediums (SDTA) oder/und eines
Auftragswerks mit einer Druck-Freistrahldüse oder/und eines
Auftragswerks zur Vorhangsbeschichtung mit der Schutzschicht (A)
ausgeführt ist.
8. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) dauerhaft aufgebracht
ist oder/und integraler Bestandteil eines Maschinenbauteils (5, 6, 9,
10, 11, 12, 13) ist.
9. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) in der Art einer Farbe
oder eines Lacks aufgetragen, insbesondere aufgestrichen oder
aufgesprüht/aufgespritzt ist.
10. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) aufgesprüht,
aufgedampft oder sonst wie in einem gegenüber der fertigen
Schutzschicht (A) verschiedenen Zustand aufgetragen ist.
11. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) in einer Dicke von 40 bis
200 µm aufgetragen ist.
12. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass auf der Trägerfläche ein die Schutzschicht (A)
bildendes Bauteil, ggf. Plattenbauteil, vorgesehen ist.
13. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) aus flexiblem flächigen,
ggf. elastischem Material, etwa in der Art einer Folie oder eines
Bahnmaterials, besteht.
14. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) auf der Trägerfläche
durch adhäsive Kräfte gehalten ist, ggf. aufgeklebt ist, oder durch
mechanische Spannkräfte an der Trägerfläche gehalten ist.
15. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass eine mehrlagige Sch utzschicht (A1, A2, A3,
A4) vorgesehen ist, von der wenigstens eine oberste Lage (A1)
temporär aufgebracht und ohne Beschädigung der darunter liegenden
Lage (A2) entfernbar ist, entweder für eine anschließende
Erneuerung der entfernten Lage (A1) oder Schutzschicht oder -
vorzugsweise - dafür, dass anschließend die darunter liegende Lage
(A2) oder Lagen (A2, A3, A4) die Schutzschicht (A) bilden.
16. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass die vorzugsweise temporär aufgebrachte
Schutzschicht (A) oder zumindest die entfernbare oberste Lage (A1)
elastischer als die Trägerfläche ist.
17. Verfahren zum Behandeln einer Trägerfläche einer Maschine,
beispielsweise nach einem der Ansprüche 1-15, zur Herstellung
oder/und Veredelung einer Materialbahn (2), insbesondere aus Papier
oder Karton, ggf. Streichmaschine zum einseitigen oder beidseitigen
Auftragen von flüssigem oder pastösem Auftragsmedium (M) auf die
laufende Materialbahn (2) unter Vermittlung wenigstens eines
Auftragswerks (1),
wobei eine Schutzschicht (A) auf die Trägerfläche, die im Betrieb
oder/und beim Anlaufen der Maschine oder/und beim Herunterfahren
der Maschine oder/und in wenigstens einem Ausnahme-
Betriebszustand der Maschine der Herstellung bzw. Veredelung
dienendem Medium (M), ggf. Auftragsmedium, ausgesetzt ist oder
sein könnte oder/und der Gefahr einer sonstigen Verschmutzung
unterliegt, aufgebracht wird.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schutzschicht in Bezug auf das Medium (M) bzw. auf
verschmutzendes Material Antihaft-Eigenschaften aufweist oder/und
samt ggf. anhaftendem Medium bzw. verschmutzendem Material
entfernbar ist.
19. Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass
die Schutzschicht (A) aufgesprüht oder aufgedampft wird und an der
Trägerfläche des Maschinenbauteils (5, 6, 9, 10, 11, 12, 13)
aushärtet.
20. Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass
die Schutzschicht (A) aufgeklebt wird.
21. Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass
die Schutzschicht (A) aufgeschrumpft wird.
22. Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass
die Schutzschicht (A) aufgestrichen wird, vorzugsweise in der Art
eines Lacks, einer Farbe oder einer Paste.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schutzschicht (A) mit einer Dicke von 40-200 µm aufgetragen wird.
24. Verfahren nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass
die Schutzschicht (A) nach einer Trocknungszeit von 1-5 Stunden
poliert wird.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, dass eine mehrlagige Sch utzschicht (A1, A2, A3,
A4) aufgebracht wird, von der wenigstens eine oberste Lage (A1)
temporär aufgebracht und ohne Beschädigung der darunter liegenden
Lage (A2, A3, A4) entfernbar ist, entweder für eine anschließende
Erneuerung der entfernten Lage (A1) oder Schutzschicht oder -
vorzugsweise - dafür, dass anschließend die darunter liegende Lage
(A2) oder Lagen (A2, A3, A4) die Schutzschicht (A) bilden.
26. Verfahren zur Wartung und/oder Reinigung einer Maschine,
beispielsweise nach einem der Ansprüche 1-16, zur Herstellung
oder/und Veredelung einer Materialbahn (2), insbesondere aus Papier
oder Karton, ggf. Streichmaschine zum einseitigen oder beidseitigen
Auftragen von flüssigem oder pastösem Auftragsmedium (M) auf die
laufende Materialbahn (2) unter Vermittlung wenigstens eines
Auftragswerks (1),
wobei wenigstens eine Fläche oder Teilfläche der Maschine (5, 6, 9, 10, 11, 12, 13), die im Betrieb oder/und beim Anlaufen der Maschine oder/und beim Herunterfahren der Maschine oder/und in wenigstens einem Ausnahme-Betriebszustand der Maschine der Herstellung bzw. Veredelung dienendem Medium (M), ggf. Auftragsmedium, ausgesetzt ist oder sein könnte oder/und der Gefahr einer sonstigen Verschmutzung unterliegt, als eine auf einer Trägerfläche temporär aufgebrachte Schutzschicht (A) ausgebildet ist,
umfassend den Schritt, dass die Schutzschicht (A) samt ggf. anhaftendem Medium (M) bzw. verschmutzendem Material entfernt wird.
wobei wenigstens eine Fläche oder Teilfläche der Maschine (5, 6, 9, 10, 11, 12, 13), die im Betrieb oder/und beim Anlaufen der Maschine oder/und beim Herunterfahren der Maschine oder/und in wenigstens einem Ausnahme-Betriebszustand der Maschine der Herstellung bzw. Veredelung dienendem Medium (M), ggf. Auftragsmedium, ausgesetzt ist oder sein könnte oder/und der Gefahr einer sonstigen Verschmutzung unterliegt, als eine auf einer Trägerfläche temporär aufgebrachte Schutzschicht (A) ausgebildet ist,
umfassend den Schritt, dass die Schutzschicht (A) samt ggf. anhaftendem Medium (M) bzw. verschmutzendem Material entfernt wird.
27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schutzschicht (A) in Bezug auf das Medium (M) bzw. auf
verschmutzendes Material Antihaft-Eigenschaften aufweist.
28. Verfahren nach Anspruch 26 oder 27, umfassend eine
vorausgehende Durchführung oder/und eine nachfolgende
Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 16 bis 23.
29. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 28, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) erneuert wird.
30. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) unter Anwendung eines
Lösungsmittels und/oder unter Einstellung einer besonderen
Ablösetemperatur abgelöst wird.
31. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, dass eine mehrlagige Schutzschicht (A1, A2, A3,
A4) vorgesehen ist, von der wenigstens eine oberste Lage (A1)
temporär aufgebracht ist und die oberste Lage (A1) entfernt wird,
entweder für eine anschließende Erneuerung der entfernten Lage
(A1) oder Schutzschicht oder - vorzugweise - dafür, dass
anschließend die darunter liegende Lage (A2) oder Lagen (A2, A3,
A4) die Schutzschicht (A) bilden.
32. Maschine zur Herstellung oder/und Veredelung einer Materialbahn
(2), insbesondere aus Papier oder Karton, ggf. Streichmaschine zum
einseitigen oder beidseitigen Auftragen von flüssigem oder pastösem
Auftragsmedium (M) auf die laufende Materialbahn (2) unter
Vermittlung wenigstens eines Auftragswerks (1),
wobei wenigstens eine Fläche oder Teilfläche der Maschine, die im
Betrieb oder/und beim Anlaufen der Maschine oder/und beim
Herunterfahren der Maschine oder/und in wenigstens einem
Ausnahme-Betriebszustand der Maschine der Herstellung bzw.
Veredelung dienendem Medium (M), ggf. Auftragsmedium,
ausgesetzt ist oder sein könnte oder/und der Gefahr einer sonstigen
Verschmutzung unterliegt, zumindest für den Betrieb mit einer
Schutzschicht (A) auf Grundlage eines vermittels einer Zuführ- oder
Aufbringeinrichtung zugeführten bzw. aufgebrachten, die
Schutzschicht (A) auf der Fläche bzw. Teilfläche bildenden
Schutzmediums versehbar ist, die bedarfsweise entfernbar oder/und
im Betrieb ständig erneuerbar ist.
33. Maschine nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schutzschicht (A) flüssig oder hochviskos oder nichtstarr-fest ist.
34. Maschine nach Anspruch 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, dass
die Schutzschicht (A) hydrophob ist.
35. Maschine nach einem der Ansprüche 32 bis 34, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) schmutzabweisende
und/oder elektrostatisch abstoßende Eigenschaften aufweist.
36. Maschine nach einem der Ansprüche 32 bis 35, dadurch
gekennzeichnet, dass innenliegende oder/und außenliegende
Trägerflächen von Maschinenbauteilen wie Innen- und
Außenwandung einer Austrittsöffnung einer Auftragsdüse (5), von
Leitflächen (12), von Farbverteilrohren (6), einer Farbwanne und
dergleichen, insbesondere innenliegende oder/und außenliegende
Trägerflächen eines Auftragaggregats der Maschine, mit der
Schutzschicht (A) versehbar sind.
37. Maschine nach einem der Ansprüche 32 bis 36, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens eine metallische Fläche mit der
Schutzschicht (A) versehbar ist.
38. Maschine nach einem der Ansprüche 32 bis 37, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens eine Fläche einer Filmpresse
oder/und eines Auftragswerks mit langer Einwirkzeit des
Auftragsmediums (LTDA) oder/und eines Auftragswerks mit kurzer
Einwirkzeit des Auftragmediums (SDTA) oder/und eines
Auftragswerks mit einer Druck-Freistrahldüse oder/und eines
Auftragswerks zur Vorhangsbeschichtung mit der Schutzschicht (A)
versehbar ist.
39. Maschine nach einem der Ansprüche 32 bis 38, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) aufgesprüht oder
aufgedampft ist, vorzugsweise fein verteilt auf der Oberfläche der
Maschine.
40. Maschine nach einem der Ansprüche 62 bis 39, dadurch
gekennzeichnet, dass an oder in der Maschine Sprühdüsen (14)
angebracht sind, die geeignet sind, die Schutzschicht (A)
aufzutragen.
41. Maschine nach einem der Ansprüche 82 bis 40, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) aufgestrichen ist bzw.
wird.
42. Maschine nach einem der Ansprüche 32 bis 41, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Schutzschicht (A) auf Öl-Basis, Fett-
Basis, Wachs-Basis, Paraffin-Basis oder dergleichen vorgesehen ist.
43. Maschine nach einem der Ansprüche 32 bis 42, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) nicht oder höchstens in
geringem Maße durch das Auftragsmedium (M) ablösbar ist.
44. Maschine nach einem der Ansprüche 32 bis 43, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) mittels eines
zugeordneten, insbesondere nicht im Auftragsmedium
vorkommendes Lösungsmittels ablösbar ist, wobei vorzugsweise
eine Einrichtung zur Beaufschlagung der Schutzschicht mit dem
Lösungsmittel vorgesehen ist.
45. Maschine nach einem der Ansprüche 32 bis 44, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) in Folge einer Einstellung
einer Ausnahmetemperatur ablösbar ist.
46. Maschine nach einem der Ansprüche 32 bis 38, dadurch
gekennzeichnet, dass eine strömende Barriere als Schutzschicht (A)
erzeugbar ist, die die Verschmutzungen von der Oberfläche des
Maschinenbauteils (5, 6, 9, 10, 11, 12, 13) fernhält und von der
Oberfläche abtransportiert.
47. Maschine nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, dass die
Barriere aus einem Lösungsmittel erzeugbar ist, mittels dem das
Auftragsmedium (A) lösbar ist.
48. Maschine nach Anspruch 46 oder 47, dadurch gekennzeichnet, dass
als Barriere eine Flüssigkeitsschicht oder ein flächiger
Flüssigkeitsvorhang, vorzugsweise aus Wasser, erzeugbar ist,
vorzugsweise mittels eines Sprührohrs, einer Schlitzdüse oder
dergleichen.
49. Maschine nach einem der Ansprüche 46 bis 48, dadurch
gekennzeichnet, dass die erzeugte Schutzschicht (A) nur eine
Teilfläche einer Maschinenfläche abdeckt.
50. Maschine nach einem der Ansprüche 46 bis 49, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (P) in einem nach außen
abgeschlossenen Arbeitsraum erzeugbar ist.
51. Verfahren zum Schutz einer Trägerfläche einer Maschine,
beispielsweise nach einem der Ansprüche 32 bis 50, zur Herstellung
oder/und Veredelung einer Materialbahn (2), insbesondere aus Papier
oder Karton, ggf. Streichmaschine zum einseitigen oder beidseitigen
Auftragen von flüssigem oder pastösem Auftragsmedium (M) auf die
laufende Materialbahn (2) unter Vermitilung wenigstens eines
Auftragswerks (1),
wobei zum Schutz der Trägerfläche auf dieser eine Schutzschicht (A)
angebracht oder bereitgestellt wird, derart, dass die Schutzschicht
(A) auf wenigstens einer Fläche oder Teilfläche der Maschine, die im
Betrieb oder/und beim Anlaufen der Maschine oder/und beim
Herunterfahren der Maschine oder/und in wenigstens einem
Ausnahme-Betriebszustand der Maschine der Herstellung bzw.
Veredelung dienendem Medium (M), ggf. Auftragsmedium,
ausgesetzt ist oder sein könnte oder/und der Gefahr einer sonstigen
Verschmutzung unterliegt, zumindest für den Betrieb vermittels eines
über eine Zuführ- oder Aufbringeinrichtung zugeführten bzw.
aufgebrachten Schutzmediums ausgebildet wird.
52. Verfahren nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schutzschicht (A) aufgesprüht oder aufgedampft wird, vorzugsweise
derart, dass sie sich fein auf der Oberfläche der Maschine verteilt.
53. Verfahren nach Anspruch 51 oder 52, dadurch gekennzeichnet, dass
die Schutzschicht (A) mittels an oder in der Maschine angebrachter
Sprühdüsen (14) aufgetragen wird.
54. Verfahren nach einem der Ansprüche 51 bis 53, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) aufgestrichen wird.
55. Verfahren nach einem der Ansprüche 51 bis 54, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Schutzschicht (A) verwendet wird, die
nicht von dem Auftragsmedium (M) abgelöst werden kann.
56. Verfahren nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schutzschicht (A) im Betrieb ständig erneuert wird.
57. Verfahren nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, dass als
Schutzschicht (A) eine strömende Barriere erzeugt wird, die die
Verschmutzungen von der Oberfläche des Maschinenbauteils (5, 6,
9, 10, 11, 12, 13) fernhält und von der Oberfläche abtransportiert.
58. Verfahren nach Anspruch 56 oder 57, dadurch gekennzeichnet, dass
die Schutzschicht (A) aus einem Lösungsmittel gebildet wird, mittels
dem das Auftragsmedium (M) gelöst werden kann.
59. Verfahren nach einem der Ansprüche 56 bis 58, dadurch
gekennzeichnet, dass zur Bildung der Schutzschicht (A) eine
Flüssigkeit, vorzugsweise Wasser, zugeführt wird.
60. Verfahren nach einem der Ansprüche 56 bis 59, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) unter Verwendung eines
Sprührohrs oder einer Schlitzdüse (22) erzeugt wird.
61. Verfahren nach einem der Ansprüche 56 bis 59, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (A) auf einer Teilfläche einer
Maschinenfläche gebildet wird.
62. Verfahren zur Wartung und Reinigung einer Maschine, beispielsweise
nach einem der Ansprüche 32 bis 50, zur Herstellung oder/und
Veredelung einer Materialbahn (2), insbesondere aus Papier oder
Karton, ggf. Streichmaschine zum einseitigen oder beidseitigen
Auftragen von flüssigem oder pastösem Auftagsmedium (M) auf die
laufende Materialbahn (2) unter Vermittlung wenigstens eines
Auftragswerks (1),
wobei von wenigstens einer Fläche oder Teilfläche der Maschine, die
im Betrieb oder/und beim Anlaufen der Maschine oder/und beim
Herunterfahren der Maschine oder/und in wenigstens einem
Ausnahme-Betriebszustand der Maschine der Herstellung bzw.
Veredelung dienendem Medium (M), ggf. Auftragsmedium,
ausgesetzt ist oder sein könnte oder/und der Gefahr einer sonstigen
Verschmutzung unterliegt und zumindest für den Betrieb mit einer
Schutzschicht (A) auf Grundlage eines vermittels einer
Zuführeinrichtung zugeführten, die Schutzschicht (A) auf der Fläche
bzw. Teilfläche bildenden Schutzmediums versehen ist, die
Schutzschicht (A) entfernt oder/und im Betrieb ständig erneuert
wird.
63. Verfahren nach Anspruch 62, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schutzschicht (A) durch ein zugeordnetes, insbesondere in dem
Auftragsmedium (M) nicht vorkommendes Lösemittel gelöst wird.
64. Verfahren nach Anspruch 62 oder 63, dadurch gekennzeichnet, dass
die Schutzschicht (A) unter Einstellung einer Ausnahmetemperatur
abgelöst wird, die im normalen Betrieb nicht vorkommt, wobei die
Temperatur vorzugsweise größer 60° oder kleiner 20° beträgt.
65. Verfahren nach einem der Ansprüche 62 bis 64, umfassend eine
vorausgehende Ausführung oder/und eine nachfolgende Ausführung
des Verfahrens nach einem der Ansprüche 51 bis 61.
66. Verfahren zur Behandlung von Oberflächen einer Maschine (5, 6, 9,
10, 11, 12, 13) zur Herstellung und/oder Veredelung einer
Faserstoffbahn (2), insbesondere aus Papier oder Karton, wobei
diese Oberflächen beim Streichen der Faserstoffbahn (2) mit
flüssigem oder pastösem Auftragsmedium (M) in Berührung
kommen,
dadurch gekennzeichnet,
dass diese Maschinen-Oberflächen (5, 6, 9, 10, 11, 12, 13) mit
einem hydrophob, d. h. wasserabweisend wirkenden
Beschichtungsmaterial, versehen werden.
67. Verfahren nach Anspruch 66, dadurch gekennzeichnet, dass das
Beschichtungsmaterial (A) zusätzlich schmutzabweisende und/oder
elektrostatisch abstoßende Eigenschaften aufweist.
68. Verfahren nach Anspruch 66 oder 67, dadurch gekennzeichnet, dass
als Beschichtungsmaterial (A) Teflon (PTFE) oder fluorhaltige Farben
verwendet werden.
69. Verfahren nach einem der Ansprüche 66 bis 68, dadurch
gekennzeichnet, dass derartige Flächen wie die Innen- und
Außenwandung einer Austrittsöffnung einer Auftragsdüse (5),
Leitflächen (12), Farbverteilrohren (6), Farbwannen und dergleichen
eines Auftragsaggregats der Maschine, insbesondere
Streichmaschine, mit dem Beschichtungsmaterial behandelt werden.
70. Verfahren nach einem der Ansprüche 66 bis 69, dadurch
gekennzeichnet, dass mit dem Beschichtungsmaterial (A) metallische
Flächen behandelt werden.
71. Verfahren nach einem der Ansprüche 66 bis 70, dadurch
gekennzeichnet, dass das Beschichtungsmaterial (A) in einer Dicke
von 40-200 µm aufgetragen wird.
72. Verfahren nach einem der Ansprüche 66 bis 71, dadurch
gekennzeichnet, dass das Beschichtungsmaterial (A) nach einer
Trocknungszeit von 1-5 Stunden poliert wird.
73. Verfahren nach einem der Ansprüche 66 bis 72, dadurch
gekennzeichnet, dass mit dem Beschichtungsmaterial (A) Flächen
der Maschine, insbesondere Streichmaschine, wie Filmpresse,
Auftragswerk mit langer Einwirkzeit des Auftragsmediums (LDTA),
Auftragswerk mit kurzer Einwirkzeit des Auftragsmediums (SDTA),
Auftragswerk mit einer Druck-Freistrahldüse, Auftragswerk zur
Vorhangsbeschichtung, behandelt werden.
Priority Applications (4)
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---|---|---|---|
DE10249395A DE10249395A1 (de) | 2002-01-29 | 2002-10-23 | Maschine zur Herstellung und/oder Veredelung einer Materialbahn und sich auf eine derartige Maschine beziehende, Verschmutzungen vermeidende bzw. deren Beseitigung erleichternde Verfahren |
PCT/EP2003/000898 WO2003064768A1 (de) | 2002-01-29 | 2003-01-29 | Maschine zur herstellung und/oder veredelung einer materialbahn und sich auf eine derartige maschine beziehende, verschmutzungen vermeidende bzw. deren beseitigung erleichternde verfahren |
EP20030734712 EP1470293A1 (de) | 2002-01-29 | 2003-01-29 | MASCHINE ZUR HERSTELLUNG UND/ODER VEREDELUNG EINER MATERIALBAHN UND SICH AUF EINE DERARTIGE MASCHINE BEZIEHENDE, VERSCHMUTZUNGEN VERMEIDENDE BZW. DEREN BESEITIGUNG ERLEICHTERNDE VERFAHREN |
US10/902,355 US20050069635A1 (en) | 2002-01-29 | 2004-07-29 | Machine for the production and/or converting of a material web and methods for removing contaminations in regard to such machinery |
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Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE10358219A1 (de) * | 2003-12-12 | 2005-07-07 | Voith Paper Patent Gmbh | Verwendung eines Kunststoffes oder eines Kunststoff-Verbundwerkstoffes oder -Gemisches für eine Auftrags-Vorrichtung |
DE102008033248A1 (de) * | 2008-07-15 | 2010-01-28 | Düspohl Maschinenbau Gmbh | Verfahren zum Lackieren eines Substrats mit einem strahlungshärtenden Lack |
EP3180475B1 (de) | 2014-08-15 | 2018-10-10 | Voith Patent GmbH | Streichaggregat |
-
2002
- 2002-10-23 DE DE10249395A patent/DE10249395A1/de not_active Withdrawn
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE10358219A1 (de) * | 2003-12-12 | 2005-07-07 | Voith Paper Patent Gmbh | Verwendung eines Kunststoffes oder eines Kunststoff-Verbundwerkstoffes oder -Gemisches für eine Auftrags-Vorrichtung |
DE102008033248A1 (de) * | 2008-07-15 | 2010-01-28 | Düspohl Maschinenbau Gmbh | Verfahren zum Lackieren eines Substrats mit einem strahlungshärtenden Lack |
EP3180475B1 (de) | 2014-08-15 | 2018-10-10 | Voith Patent GmbH | Streichaggregat |
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