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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
und ein Verfahren zum anisotropen Ätzen eines Substrates, insbesondere
eines Siliziumkörpers,
mit Hilfe einer Plasmaquelle nach der Gattung der unabhängigen Ansprüche.
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Stand der
Technik
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Beim anisotropen Hochratenplasmaätzen von
Silizium mit möglichst
hoher Maskenselektivität und
möglichst
guter Profilkontrolle, beispielsweise nach Art der
DE 42 41 045 C1 , ist es
erforderlich, auf den Seitenwänden
der zu ätzenden
Strukturen eine stabile Passivierung aufbringen, die auf dem Ätzgrund
der zu ätzenden
Strukturen leicht und unter Erhalt der Maskenselektivität, d.h.
durch einen Ioneneinfall mit geringem Energieeintrag pro Zeiteinheit, wieder
abgetragen werden kann. Gleichzeitig ist es erforderlich, eine hohe
Dichte an Ätzspezies
zum Abtrag des Siliziums auf dem Ätzgrund bereitstellen.
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Als Ätzspezies werden üblicherweise
Fluorradikale aus fluorliefernden Ätzgasen wie SF6,
NF3, ClF3, BrF3, usw. eingesetzt, welche in einem hochdichten
Plasma aufgebrochen werden. Als Passivierspezies kommen vor allem
teflonbildende Monomere aus Passiviergasen wie C4F8, C3F6 oder
anderen Fluorkohlen(wasser)stoffen mit vorzugsweise niedrigem Fluor-zu-Kohlenstoff-Verhältnis, z.B.
2:1 oder niedriger, in Frage, welche ebenfalls in einem hochdichten Plasma
aufgebrochen werden.
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Die teflonbildenden Monomere bauen
einen Seitenwandschutzfilm auf, der einen Ätzangriff auf die Seitenwand
verhindert und zur gewünschten
Anisotropie der Ätzung
führt,
während
ein gerichteter Ioneneinfall vor allem auf den Ätzgrund dafür sorgt, dass die teflonartigen
Schutzfilme dort bevorzugt wieder abgebaut werden, so dass der Ätzgrund
im Wesentlichen frei von dem Schutzfilm bleibt, während die
Fluorradikale als Ätzspezies
die freiliegenden Siliziumflächen
auf dem Ätzgrund ätzen.
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Versucht man, einem Plasma gleichzeitig
fluorliefernde Ätzgase
und polymerbildende Passiviergase zuzuführen und diese darin aufzubrechen,
um so gleichzeitig eine hohe Dichte an Ätzspezies und Passivierspezies
zu generieren, so beobachtet man eine schädliche gegenseitige Beeinflussung
und unerwünschte
Rekombination beider Spezies, d.h. statt einem Aufbau von Polymerfilmen
auf den Seitenwänden
und einem effizienten Ätzen
am Ätzgrund
reagieren die Fluorradikale und die polymerisationsfähigen Teflonbildner
zu gesättigten
Fluorverbindungen, die gegenüber
Silizium weitgehend inaktiv sind.
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In
US
5,498,312 ist in Inkaufnahme dieses Problems vorgeschlagen
worden, eine besonders hohe Plasmadichte einzusetzen, um über eine
hohe Dichte beider, an sich unverträglicher Spezies der unerwünschten
Rekombinationsreaktion mit einer entsprechend höheren Produktionsrate beider
Spezies zu begegnen. Dieser Ansatz führt jedoch, bezogen auf die
erzielbare Si-Ätzrate
pro kWatt Plasmaleistung, zu relativ ineffizienten Prozessen und
ist problematisch hinsichtlich der Profilkontrolle und der dabei auftretenden
Reaktorkontamination mit Polymeren, was vor allem durch den erforderlichen Überschuss an
Passiviergas gegenüber
dem Ätzgas
verursacht wird.
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Einen alternativen Lösungsansatz
beschreibt
US 6,303,512 ,
wo Ätz-
und Passiviergase eingesetzt werden, die besser verträglich zueinander sind.
So wird dort als fluorlieferndes Ätzgas SF
6 oder ClF
3 eingesetzt, während die Passivierung unter
Einsatz von Sauerstoff und Siliziumtetrafluorid durch Abscheidung
eines SiO
2-artigen Schutzfilms auf den Seitenwänden der
zu ätzenden
Strukturen erreicht wird. Fluorradikale und Sauerstoffradikale bzw.
SiF
4 reagieren bzw. rekombinieren nicht
untereinander, so dass Ätz-
und Passiviergase problemlos als stationäres Gasgemisch eingesetzt werden
können.
Nachteilig ist dabei jedoch, dass die Seitenwandpassivierung durch
vergleichsweise harte SiO
2-artige Filme
bewirkt wird, die einen erhöhten
Energieeintrag durch gerichteten Ioneneinfall erfordern, um auf
dem Ätzgrund
durchbrochen werden zu können,
was die Maskenselektivität
stark senkt. Der Ätzprozess
gemäß
US 6,303,512 muss somit
mit Rücksicht
auf die Maskenselektivität
grenzlastig betrieben werden, was das Risiko unerwünschter Ätzgrundrauhigkeiten und
sogenannter „Grasbildung" erhöht. Die
Passivierung mit Hilfe von SiO
2 hat zudem
den Nachteil, dass Inhomogenitäten
des Energieeintrags auf das geätzte
Substrat weit stärkere
Störeffekte
nach sich ziehen als im Fall von teflonartigen Filmen.
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Die
DE 42 41 045 C1 löst das Problem der „unfriedlichen
Koexistenz" von
Si-ätzenden
Fluorradikalen und teflonartige Filme bildenden Monomeren dadurch,
dass deren Erzeugung zeitlich getrennt wird bzw. alternierend erfolgt.
Auf diese Weise werden während
sogenannter „Passivierryklen" gebildete teflonartige
Filme während
nachfolgender, an sich isotroper „Ätzryklen" wieder abgetragen und tiefer in den erzeugten
Trenchgräben
redeponiert, so dass eine lokale Schutzwirkung durch Verschleppung
des Seitenwandfilms in die Tiefe der Trenchgräben entsteht. Problematisch
ist dabei die eingeschränkte
Plasmastabilität
während
der Gaswechsel, wo Impedanzänderungen
im Plasma zu einer Fehlanpassung der eingekoppelten Hochfrequenz-
oder Mikrowellenstrahlung führen
können,
was eine reflektierte Leistung bis hin zum Aussetzen der Plasmaentladung („Blinken") zur Folge hat.
Zudem sind mit diesem Verfahren im Einzelfall gelegentlich nicht
völlig
glatte Seitenwände
der erzeugten Trenchgräben
erreichbar, was beispielsweise für
optische Applikationen mit Spiegelflächen nachteilig sein kann.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
war, ausgehend von
DE
42 41 045 C1 , die Bereitstellung eines Verfahrens zur anisotropen
Hochratenätzung eines
Halbleitersubstrates wie Silizium mit Hilfe eines Plasmas sowie
einer zu dessen Durchführung
geeigneten Vorrichtung, mit dem die aus
DE 42 41 045 C1 bekannten
Nachteile wie zeitweilig damit verbundene Prozessinstabilitäten bzw.
Transienten überwunden und
stets möglichst
glatte Seitenwände
der erzeugten Trenchgräben
ohne Wandriefelungen erreicht werden können.
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Vorteile der
Erfindung
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren
hat gegenüber
dem Stand der Technik den Vorteil, dass auf einen ständigen Gaswechsel
zwischen Ätzgas
und Passiviergas in der Plasmaätzvorrichtung
verzichtet werden kann, so dass damit verbundene Prozessinstabilitäten vermieden
und insgesamt noch glattere Seitenwände der erzeugten Trenchgräben erzielt
werden. Gleichzeitig bleiben die Vorteile des Verfahrens gemäß
DE 42 41 045 C1 erhalten
und die dazu entwickelten Prozessparameter und Anlagenkonfigurationen
können, abgesehen
von dem neu vorgesehenen Mittel zur Definition der Ätzgas- bzw.
Passsiviergaszonen, weitgehend weiter verwendet werden. Insofern
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
leicht in eine bestehende Anlage integrierbar und das erfindungsgemäße Verfahren
lässt sich
ohne wesentlichen Investitionsaufwand und die Entwicklung völlig neuer
Prozessparameter auf der Grundlage des Verfahrens gemäß
DE 42 41 045 C1 weiterhin
führen.
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Besonders vorteilhaft ist, dass sich
mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
in einem zeitkontinuierlichen Prozess senkrechte und sehr glatte Ätzprofile
insbesondere in Silizium bei sehr hohen Ätzraten erreichen lassen. Insbesonders
sind damit optisch glatte Seitenwände herstellbar, wie sie für optische Komponenten
wie Mikrospiegel benötigt
werden. Gleichzeitig wird eine höhere
Strukturierungsgenauigkeit bei verringertem "critical dimension loss" erreicht, was für zukünftige Mikrosensoren
zunehmend wichtiger wird. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen.
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So ist vorteilhaft, wenn dem Ätzgas SF
6, das die der Fluorradikalenerzeugung dienenden Ätzgaszonen
durchströmt,
ein gewisser Anteil Sauerstoff zugesetzt wird, wie dies in
DE 198 26 382 C2 patentiert ist.
Dieser Sauerstoffzusatz bewirkt keinen schädlichen Prozesseinfluss, sorgt
jedoch dafür,
dass Schwefelverbindungen zu SO
2 und ähnlichen
flüchtigen
Stoffen reagieren, anstatt sich als hochkettige polymerartige Schwefelschicht
im Abgasbereich der Plasmaätzanlage
auszuscheiden.
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Vorteilhaft ist weiter, insbesondere
beim Einsatz von keramischen Materialien für den Kessel der Plasmaätzvorrichtung,
wenn auch dem Passiviergas, das die der Erzeugung teflonbildender
Monomere dienenden Passiviergaszonen durchströmt, eine geringere Menge an
Sauerstoff zugesetzt wird, um darüber die Entstehung von Graphitpartikeln
zu unterdrücken,
die auf dem zu ätzenden
Halbleitersubstrat, das in der Regel als Siliziumwafer ausgeführt ist,
als schädliche
Mikromasken wirken könnten.
Damit der Sauerstoffanteil im Passiviergas prozessunschädlich bleibt,
sind die dort eingesetzten Sauerstoffmengen in der Regel auf etwa
10 % bis 20 % des Sauerstoffwertes beschränkt, der dem Ätzgas zugesetzt
wird oder werden kann. Bei Verwendung von Quarzglas oder einem anderen
Glas als Kesselmaterial ist dieser Sauerstoffzusatz meist nicht
erforderlich, da sich auf Glasoberflächen aufgrund des dort vorhandenen, chemisch
gebundenen Sauerstoffes keine Graphitpartikel bilden.
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Daneben ist besonders vorteilhaft,
wenn die Plasmaätzvorrichtung
in Kombination mit einem magnetischen Ionendiskriminator eingesetzt
wird, wie er in
DE
199 33 841 A1 und insbesondere der darauf aufbauenden Anmeldung
DE 100 51 831 A1 beschrieben
ist. Durch die dort erläuterte
Technik der Einstellung von gegensinnigen Magnetspulenströmen unterhalb
der eigent lichen Plasmaerzeugungszone bzw. Plasmaquelle werden besonders
uniforme Ätzergebnisse über die
gesamte Substratoberfläche erzielt.
Darüber
hinaus ist es bei dem im Rahmen der Erfindung bevorzugt eingesetzten
induktiv gekoppelten Plasma vorteilhaft, wenn eine balancierte Speisung
der induktiven Spule verwendet wird, wie sie in
EP 1 062 679 B1 beschrieben
ist.
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Schließlich ist vorteilhaft, wenn
während
der Durchführung
des erläuterten
Plasmaätzverfahrens eine
kontinuierliche oder schrittweise Veränderung der Prozessparameter
vorgenommen wird, beispielsweise des Prozessdrucks, der Plasmaleistung,
der Substratbiasleistung, der Substratbiasspannung, der Prozessgasflüsse oder
der Substrattemperatur. Insbesondere ist vorteilhaft, wenn das Verhältnis von Passiviergasfluss
zu Ätzgasfluss
während
des Ätzverfahrens
kontinuierlich oder in diskreten Schritten variiert wird, wie dies
in
US 6,284,148 für ein Verfahren
nach Art der
DE 42
41 045 C1 bereits vorgeschlagen wurde.
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Im Übrigen ist vorteilhaft, dass
sich bekannte Weiterentwicklungen des Prozesses nach Art der
DE 42 41 045 C1 ,
seien sie prozesstechnischer oder anlagentechnischer Art, weitestgehend
mit der im Rahmen der vorliegenden Erfindung beschriebenen Ätzvorrichtung
und dem vorliegend erläuteren Ätzverfahren
kombinieren lassen. So lässt
sich insbesondere auch die in
DE 199 33 842 A1 beschriebene Doppelpulstechnik
für die
Substratbiasspannung oder Substratbiasleistung, die vor allem der
Unterdrückung
einer Taschenbildung im Bereich eines als Ätzstopp wirkenden dielektrischen
Interfaces dient, in das vorliegende Verfahren integrieren.
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Zeichnungen
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Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen und
der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert.
Es zeigt 1a eine Prinzipskizze
einer ersten Ausführungsform
eines Einsatzkörpers,
der auf die Kammer der Plasmaätzanlage
aufgesetzt ist, 1 b einen
Schnitt durch 1a entlang
der eingezeichneten Schnittebene, 2a eine
zweite, zu 1a alternative
Ausführungsform
des Einsatzkörpers, 2b einen Schnitt durch 2a entlang der eingezeichneten
Schnittebene, 3a eine
weitere, zu 1a oder 2a alternative Ausführungsform
des Einsatzkörpers, 3b einen Schnitt durch 3a, 4 eine vierte Ausführungsform des Einsatzkörpers, 5a eine Draufsicht auf eine
weitere Ausführungsform
des Einsatzkörpers, 5a einen Schnitt durch 5a entlang der dort eingezeichneten Schnittebene, 6 eine Prinzipskizze einer
Plasmaätzanlage, 7 ein zu 5a alternatives Ausführungsbeispiel, und 8 eine zu 6 alternative Ausführungsform einer Plasmaätzanlage.
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Ausführungsbeispiele
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung und das damit
durchführbare
erfindungsgemäße Verfahren zielt
in erster Linie darauf ab, anstelle einer zeitlichen Trennung der
Erzeugung von beispielsweise Silizium ätzenden Ätzspezies (F) und teflonartige
Filme bildenden Passivierspezies (C
nF
2n), wie dies aus
DE 41 42 045 C1 bekannt
ist, eine räumliche
Trennung der Erzeugung beider Spezies in der Plasmaätzanlage vorzunehmen,
um diese so gleichzeitig und weitestgehend ohne schädliche Wechselwirkungen
untereinander erzeugen zu können.
Es sei jedoch betont, dass neben der räumlichen Trennung weiterhin
natürlich
auch noch zusätzlich
eine zeitlich Trennung erfolgen kann, d.h. das erfindungsgemäß vorgeschlagene
Konzept lässt
sich bei Bedarf auch mit dem Vorgehen gemäß
DE 42 41 045 C1 kombinieren.
Dies ist jedoch in der Regel nicht erforderlich.
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Konkret ist in der Plasmaätzanlage 70 innerhalb
der Plasmaquelle, d.h. in einem Reaktionsbereich 20, zunächst mindestens
eine Ätzgaszone 23 vorgesehen,
die im Wesentlichen oder überwiegend von
einem Fluorradikale liefernden Ätzgas
wie SF6 durchströmt wird, d.h. in dieser findet
zumindest weitgehend die plasmainduzierte Erzeugung von Fluorradikalen
statt.
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Daneben ist innerhalb der Plasmaquelle
in dem Reaktionsbereich 20 mindestens eine Passiviergaszone 22 vorgesehen,
die im Wesentlichen oder überwiegend
von einem teflonbildende Monomere liefernden Passiviergas wie C4F8 (Octafluorcyclobutan),
C3F6 (Hexafluorpropen),
C4F6 (Hexafluor-1,3-butadien)
oder C5F8 (Octafluor-l,3-pentadien oder
Octafluorcyclopenten) durchströmt
wird, d.h. in dieser findet zumindest weitgehend die plasmainduzierte
Erzeugung von teflonbildenden Monomeren statt.
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Schließlich weist die Plasmaätzanlage 70 zwischen
der Plasmaquelle und dem zu ätzenden Substrat 59,
das in der Regel ein Siliziumwafer ist, einen Mischungsbereich 21 auf,
der möglichst
außerhalb
der Plasmaquelle bzw. der Ätzgaszone 23 und der
Passiviergaszone 22 angeordnet ist. In diesem Mischungsbereich 21 findet,
nachdem zunächst
eine möglichst
hohe Dichte von Ätzspezies
und Passivierspezies in der Ätzgaszone 23 bzw.
Passiviergaszone 22 zumindest weitgehend unabhängig voneinander erzeugt
wurde, eine möglichst
gute Durchmischung beider Spezies auf deren Weg zu dem zu ätzenden Substrat 59 statt.
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Diese Durchmischung ist notwendig,
um eine homogene Zusammensetzung des Reaktionsgases am Ort des Substrates 59 zu
erreichen, was Voraussetzung ist für ein homogenes Ätzergebnis über der
gesamten Substratoberfläche.
Andererseits tritt bei der Durchmischung a priori eine wie erläutert unerwünschte Rekombination
beider Speziessorten mit wechselseitiger Auslöschung auf.
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Es hat sich jedoch überraschend
herausgestellt, dass diese Durchmischung, die erfindungsgemäß zumindest
weitgehend erst außerhalb
der Plasmaquelle bzw. der oder den Ätzgaszonen 23 und
der oder den Passiviergaszonen 22 stattfindet, wo das Gasgemisch
bereits zur Substratelektrode 60 und zum darauf angeordneten
Substrat 59 hin expandiert, nunmehr gegenüber dem
Stand der Technik hinsichtlich der unerwünschten Rekombination beider
Speziessorten wesentlich geringere Auswirkungen hat. Insbesondere
hat sich gezeigt, dass weniger die Gegenwart einer hohen Dichte
beider Speziessorten störend
ist hinsichtlich der unerwünschten
Rekombination, sondern vielmehr die gleichzeitige Gegenwart beider
Ausgangsstoffe am gleichen Erzeugungsort, nämlich im Bereich der Plasmaquelle
bzw. im Reaktionsbereich 20. Dort verändert bei einem Gasgemisch
die Gegenwart des Ätzgases
die Plasmabedingungen derart, dass keine effiziente Erzeugung von
passivierenden Spezies mehr möglich
ist, was im Stand der Technik einen beträchlichen Überschuss an Passiviergas erforderlich
macht, so dass der Gesamtätzprozess
erheblich an Ätzgeschwindigkeit
verliert.
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Ist dagegen erst einmal eine hohe
Dichte von Fluonadikalen und teflonartige Filme aufbauenden Monomeren
aus den Ausgangsstoffen möglichst
unabhängig
voneinander erzeugt worden, was durch die räumliche Trennung in getrennten
Zonen, d.h. Ätzgaszone 23 und
Passiviergaszone 22, erreicht wird, ist das Zusammentreffen
beider Speziessorten außerhalb
dieser Zonen 22, 23 und somit insbesondere außerhalb
der Plasmaquelle dann nicht mehr so störend. Insofern ist dann, wenn
erst einmal eine hohe Dichte von Passivierspezies und Ätzspezies unabhängig voneinander
gebildet wurde, und insbesondere die Kettenlänge und damit die Masse der Passivierspezies,
d.h. der aus teflonbildenden Radikalen aufgebauten teflonartigen
Precursorketten radikalischer Natur, schon relativ groß ist, die
Rekombinationsreaktion nicht mehr so ausschlaggebend, als wenn beide
Speziessorten schon während
des Erzeugungsprozesses im Plasma konkurrierten und auf die Plasmabedingungen
wie Elektronendichte und Elektronentemperatur rückwirkten. Die Situation ist weiter
umso unproblematischer je größer die
teflonartigen Precursorketten beim Eintritt in den Mischungsbereich
bereits geworden sind, d.h. je mehr möglichst lange und bevorzugt
verzweigte Radikalketten der Form (CF2)n gebildet wurden.
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Die
1a erläutert ein
erstes Ausführungsbeispiel
der Erfindung schematisch in perspektivischer Ansicht. Dazu ist
zunächst
gemäß
6 oder
8 eine Kammer
53 der Plasmaätzanlage
70,
in der die Ätzung
stattfindet, mit einer induktiv gekoppelten, auf den Reaktionsbereich
20 einwirkenden Plasmaquelle,
wie sie an sich beispielsweise aus
DE 199 33 841 A1 bekannt ist, versehen oder
verbunden. Weiter ist der Reaktionsbereich
20 zumindest bereichsweise
mit Hilfe eines in Draufsicht sternförmigen Einsatzkörpers
5,
der räumlich
betrachtet bevorzugt die Oberfläche
eines Zylinders als Einhüllende
aufweist, in mehrere, für
ein Gas zumindest weitgehend voneinander getrennte Zonen
22,
23 unterteilt.
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Im Einzelnen sind in dem Reaktionsbereich 20,
auf den die Plasmaquelle einwirkt, mehrere Ätzgaszonen 23 und
Passiviergaszonen 22 vorgesehen, die von einem den Ätzgaszonen 23 jeweils
zugeordneten Ätzgas
oder einem den Passiviergaszonen 22 jeweils zugeordneten
Passiviergas durchströmt
werden. Bevorzugt wechseln sich die Ätzgaszonen 23 und
Passiviergaszonen 22 in Draufsicht auf den Einsatzkörper 5 ab.
Die Zufuhr des den einzelnen Zonen 22, 23 jeweils
zugeordneten Gases erfolgt durch entsprechende Gaseinlässe oder
Gaseintrittsöffnungen 12, 13 in
Form von Bohrungen in einer Deckelplatte 14 des Einsatzkörpers 5,
so dass darüber
den Ätzgaszonen 23 das Ätzgas SF6 und den Passiviergaszonen 22 das
Passiviergas C4F8 gleichzeitig
zuführbar
ist, ohne dass es bereits im Bereich der Plasmaerzeugung oder der
Plasmaquelle zu einer Durchmischung dieser Gase kommt.
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Die 1b zeigt
die sternförmige
Struktur des Einsatzkörpers 5 in
Draufsicht auf eine Schnittebene parallel zu einer der Grundflächen des
Einsatzkörpers 5,
wobei auch eine Spule 10 angedeutet ist, die den Einsatzkörper 5,
der sich im Plasmaerzeugungsbereich der Plasmaätzanlage 70 befindet,
umgibt, und die das gewünschte
Plasma im Inneren des Einsatzkörpers 5 durch
induktive Kopplung erzeugt.
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Der Einsatzkörper 5 weist nicht
notwendigerweise eine äußere, beispielsweise
zylindrische Mantelfläche
auf, da diese auch von der Wand der Kammer 53 oder einem
im Bereich des Einsatzkörpers 5 auf
die Kammer 53 aufgesetzten oder integrierten Kessel gebildet
werden kann. Dazu ist der Einsatzkörper 5 entsprechend
dimensioniert und an den Durchmesser der Kammer 53 bzw.
des Kessels angepasst und dort eingesetzt oder eingeschweißt.
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Der Einsatzkörper 5 weist aber
bevorzugt neben sternförmig
von dessen Mitte ausgehenden Wänden 24,
die die Ätzgaszonen 23 und
die Passiviergaszonen 22 definieren, zusätzlich auch
eine den Mantel bildende äußere, in
der Regel zylindrische oder hülsenförmige Außenwand 44 auf,
so dass der Einsatzkörper 5 bereits
für sich
betrachtet, d.h. auch vor dem Einsetzen in die Plasmaätzanlage 70,
auch seitlich abgeschlossene Ätzgaszonen 23 und
Passiviergaszonen 22 definiert. Diese Ausführungsform
ist zwar aufwendiger, macht den Einsatzkörper 5 jedoch von
der Geometrie der Plasmaätzanlage 70 unabhängiger und
damit auch vielseitiger verwendbar.
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Der Gesamtgasstrom des Ätzgases
bzw. Ätzgasgemisches
und der Gesamtgasstrom des Passiviergases bzw. Passiviergasgemisches
in dem Einsatzkörper 5 wird über übliche Massenflussregler kontrolliert,
wobei sich der jeweilige Gesamtgasstrom bevorzugt gleichmäßig auf
jeweils äquivalente
Zonen 22, 23 verteilt. Alternativ ist es auch
möglich,
jeder der Zonen 22, 23 einen eigenen Massenflussregler zuzuordnen,
der die diesen Zonen 22, 23 zugeführte Gasmenge
jeweils individuell steuert.
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Die Plasmaanregung erfolgt im erläuterten Beispiel
durch die Spule
10, die um den Kessel der Plasmaätzanlage
70 herumgeführt ist.
Diese Spule
10 weist eine oder mehrere Windungen auf und
wird bevorzugt in der in
EP
1 062 679 B1 beschriebenen Weise balanciert gespeist.
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Die Zündung des Plasmas in den durch
den Einsatzkörper 5 bereichsweise
induzierten verschiedenen Zonen 22, 23 ist problemlos,
da die Spule 10 an jede dieser Zone 22, 23 unmittelbar
angrenzt, und die in das Volumen eingreifenden elektrischen Felder eine
ausreichende Vorionisation zum Aufbau der gewünschten induktiven Plasmamode
leistet.
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Wird ein Einsatzkörper 5 aus Quarzglas
verwendet, sorgt die auftretende ultraviolette Strahlung zusätzlich dafür, dass
das Plasma in allen Zonen 22, 23 gleichmäßig zündet, sobald
auch nur eine Zone 22, 23 gezündet hat und UV-Strahlung aussendet, d.h.
in diesem Fall wird unabhängig
von einem elektrischen Eingriff ein weiteres Zünden durch UV-Vorionisation
erreicht.
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Bevorzugt ist der Einsatzkörper 5 aus
Quarzglas und die Kammer 53 oder der auf die Kammer 53 aufgesetzte
Kessel aus Keramik ausgeführt,
wobei der Einsatzkörper 5 einfach
die Kammer 53 bzw. den Kessel eingestellt und möglichst
gut an deren Geometrie angepasst sein sollte, oder damit verschweißt ist.
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An die Dichtigkeit oder Gasundurchlässigkeit der
einzelnen Zonen 22, 23 untereinander werden keine
hohen Anforderungen gestellt. Insbesondere ist ausreichend, wenn
jeweils zumindest der überwiegende
Teil des die jeweilige Zone 22, 23 durchströmenden Gases,
sei es Ätzgas
oder Passiviergas, von der betreffenden Sorte, d.h. Ätzgas oder
Passiviergas, ist. Bevorzugt ist allerdings der Aufbau derart, dass
keine oder nur eine vernachlässigbare
Durchmischung von Ätzgas
und Passiviergas im Bereich des Einsatzkörpers 5 bzw. im Reaktionsbereich 20 auftritt.
Dabei sei jedoch betont, dass eine derartige Durchmischung vor allem
im unteren, dem zu ätzenden
Substrat 59 zugewandten Bereich des Einsatzkörpers 5,
der dort offen ist, nicht völlig
zu vermeiden und vielmehr dort sogar erwünscht ist.
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Die Zahl der Zonen 22, 23 des
Einsatzkörpers
ist im erläuterten
Beispiel gerade und beträgt beispielsweise
sechs, vorzugsweise acht bis zwölf um
ein homogenes Ätzergebnis
zu erreichen. Entsprechend wird der Einsatzkörper 5 dann durch
einen „sechszackigen", „achtzackigen" oder „zehnzackigen Stern" gebildet, der in
den eigentlichen Kessel oder die Kammer 53 der Plasmaätzanlage 70 eingesetzt ist.
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Unterhalb der Plasmaquelle, die im
erläuterten
Beispiel auch als induktiv gekoppelte Multipolplasmaquelle bezeichnet
werden kann, tritt das in den jeweiligen Zonen 22, 23 durch
das Plasma aufgebrochene Ätzgas
bzw. Passiviergas aus, und durchmischt sich in dem Mischungsbereich 21 auf dem
weiteren Weg zur Substratelektrode 60 und dem darauf angeordneten
Substrat 59.
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Die 2a zeigt
als zweites Ausführungsbeispiel
eine besonders vorteilhafte Form der bereichsweisen Unterteilung
des Innenraumes der Plasmaätzanlage 70 in
dem Reaktionsbereich 20 in Ätzgaszonen 23 und
Passiviergaszonen 22 zur räumlich getrennten jedoch vorzugsweise
gleichzeitigen Erzeugung von Ätzspezies
und Passivierspezies mit Hilfe des Einsatzkörpers 5.
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Dazu ist eine Mehrzahl von Rohren 32, 33, 34 vorgesehen,
die jeweils gegen eine Deckelplatte 14 mit entsprechenden
Bohrungen als Gaseintrittsöffnungen 12, l3 und
gegen eine Bodenplatte 11 mit Gasaustrittsöffnungen 25 an
ihren Stirnflächen
gedichtet oder mit dieser verschweißt sind. Jedes dieser Rohre 32, 33, 34 definiert
eine Erzeugungszone für Ätz- oder
Passivierspezies, d.h. begrenzt eine Ätzgaszone 23 oder
eine Passiviergaszone 22.
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Um die derart gebildete Anordnung
aus Rohren 32, 33, 34, die bevorzugt
eine zumindest annähernd
zylindrische Einhüllende
besitzt, wird erneut die Spule 10 gelegt, die in diesen
das Plasma erzeugt, das für
die Generierung der Ätzspezies
bzw. Passivierspezies erforderlich ist.
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Bei der Anordnung gemäß 2a, die in 2b noch einmal im Schnitt dargestellt
ist, kommen sieben Rohre zum Einsatz, wobei das Innenrohr oder zentrale
Führungsrohr 34 vorzugsweise
von dem Passiviergas durchströmt
wird, während
die konzentrisch angeordneten Außenrohre oder äußeren Führungsrohre 32, 33 umlaufend
abwechselnd von Ätzgas
und Passiviergas durchströmt
werden, d.h. jedes von dem Ätzgas
durchströmte
Rohr 33 ist zu einem von dem Passiviergas durchströmten Rohr 32 benachbart.
Es sei jedoch betont, dass das Innenrohr 34 prinzipiell
auch von dem Ätzgas
durchströmt werden
kann.
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Die Gesamtzahl der Rohre 32, 33, 34,
die erneut einen herausnehmbaren Einsatzkörper 5 im Bereich
der Plasmaquelle bilden oder alternativ in der Plasmaätzanlage 70 auch
fest installiert sein können, ist
gemäß 2b ungerade, und beträgt vor dem Hintergrund
des Erreichens eines möglichst
homogenen Ätzergebnisses
in der Regel mindestens sieben, besser neun, elf oder mehr.
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Die Spule
10 wird gemäß
2a oder
2b um die äußere Einhüllende der Rohre
32,
33,
34 geführt, wobei
erneut bevorzugt eine balancierte Spulenspeisung gemäß
EP 1 062 679 B1 verwendet wird.
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Die produzierten Spezies, d.h. Fluorradikale als Ätzspezies
und CnF2n-Radikale
als Passivierspezies treten jeweils am offenen, unteren Ende der Rohre 32, 33, 34,
d.h. in dem Bereich der unteren Gasaustrittsöffnungen 25, in die
Prozesskammer 53 aus, und können sich so auf dem Weg zu
dem zu ätzenden
Substrat 59 zunächst
im Mischungsbereich 21 durchmischen.
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Bei der Anordnung der Führungsrohre 32, 33, 34 gemäß 2a ist es vielfach notwendig,
als Material für
diese Quarzglas einzusetzen, da im Inneren des zentralen Führungsrohres 34 zur
Zündung
eines Plasmas in der Regel eine einfallende UV-Strahlung erforderlich
ist. Insofern ist, da nur die äußeren Führungsrohre 32, 33 unmittelbar
an die induktive Spule 10 grenzen, und meist nur in diesen äußeren Rohren 32, 33 eine
ausreichend hohe elektrische Vorionisation von dieser bewirkt werden
kann, die zum Zünden
eines induktiv gekoppelten Plasmas ausreicht, zum Zünden des
Plasmas im zentralen Führungsrohr 34 die
Vorionisation durch UV- Einstrahlung
aus den umgebenden äußeren Rohren 32, 33 der
entscheidende Mechanismus. Insbesondere reichen die von der Spule 10 erzeugten
elektrischen Felder im Allgemeinen für eine sichere Zündung des Plasmas
im zentralen Führungsrohr 34 nicht
mehr aus. Andererseits hat Quarzglas auch in anderer Hinsicht vorteilhafte
Eigenschaften, so dass dessen Verwendung ohnehin bevorzugt ist.
So ist Quarzglas ein besonders „sauberes" Material, das die Entstehung von Graphitpartikeln
und anderen Mikromasken beim Ätzen
in der Ätzanlage 70 und
insbesondere auf dem Substrat 59 wirkungsvoll unterdrückt, und
das besonders glatte, für
ein Plasmacontainment optimale Oberflächen besitzt.
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Die Anordnung der Führungsrohre 32, 33 für Ätz- bzw.
Passiviergas gemäß der ein
weiteres Ausführungsbeispiel
erläuternden 3a und 3b ist bevorzugt für die Verwendung von keramischen
Rohrmaterialien vorgesehen und verzichtet auf das zentrale Führungsrohr 34.
Ansonsten entspricht der Aufbau der 2a bzw. 2b.
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Die Dichtung der Rohre 32, 33 erfolgt
gemäß 3a beispielsweise stirnseitig
mittels O-Ringen
zu der Deckelplatte 14 mit den Gaseintrittsöffnungen 12, 13 und/oder
zu der Bodenplatte 11 mit den unteren Gasaustrittsöffnungen 25.
Alternativ können
die Stirnseiten der Rohre 32, 33 mit der Deckelplatte 14 und/oder
der Bodenplatte 11 auch verschweißt sein, sofern diese aus Quarzglas
ausgeführt
sind bzw. eine direkte mechanische Verbindung mit den Rohren 32, 33 gestatten.
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Durch die unteren Gasaustrittsöffnungen 25 im
Bereich der Bodenplatte 11 treten die in den Ätzgaszonen 23 und
Passiviergaszonen 22 produzierten reaktiven Spezies aus,
und vermischen sich in dem Mischungsbereich 21 vor dem
Einwirken auf das zu ätzende
Substrat 59. Die unteren Gasaustrittsöffnungen 25 haben
dazu vorzugsweise einen Durchmesser, der dem Innendurchmesser des
jeweiligen Rohres 32, 33, 34 entspricht.
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Um die Anordnung der Rohre
32,
33 gemäß
3a bzw.
3b, welche bevorzugt konzentrisch um das
Zentrum der Plasmaätzanlage
70 und
auch des Einsatzkörpers
5 angeordnet
sind, ist analog den vorstehenden Ausführungsbeispielen erneut die
Spule
10 geführt,
die mit einer vorzugsweise balancierten Spulenspeisung mit einem
Anpassnetzwerk nach Art der
EP
1 062 679 B1 verbunden ist. Da hier alle Rohre
32,
33 unmittelbar
an die Spule
10 angrenzen, erfolgt eine Plasmazündung im
Inneren der Rohre
32,
33 durch elektrischen/kapazitiven
Eingriff problemlos. Weiter kann das Wandmaterial der Rohre
32,
33 im
UV-Bereich nun auch undurchsichtig sein, was den Einsatz von keramischen
Wandmaterialien möglich
macht. Die Anzahl der Rohre
32,
33 ist gemäß
3a bevorzugt gerade und
sollte mindestens acht betragen.
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Die Ausführung der Rohre 32, 33 aus
Keramik hat gegenüber
Quarzglas den Vorteil, dass keine Wandätzung stattfindet, und dass
Keramik prinzipiell eine unbegrenzte Lebensdauer besitzt, während Quarzglas
von Zeit zu Zeit wegen Aufbrauchs ersetzt werden muss.
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Alternativ zu der vorstehend eingesetzten
induktiv gekoppelten Plasmaquelle eignet sich auch eine Mikrowellenquelle,
mit der in dem Reaktionsbereich
20 in den Ätzgaszonen
23 und
den Passiviergaszonen
22 bzw. den diesen jeweils zugeordneten Rohren
32,
33,
34 über eine
in diese eingekoppelte Mikrowellenstrahlung mit einer Frequenz von
beispielsweise 2,45 GHz ein Plasma erzeugbar ist. Dazu kann das
schon in
DE 42 41 045
C1 beschriebene Swfatron-Prinzip eingesetzt werden, d.h.
eine über
einen oder mehrere Mikrowellenhohlleiter in jedes der Rohre
32,
33,
34 eingekoppelte
Mikrowellenstrahlung breitet sich in einer Grenzschicht zwischen deren
dielektrischer Wandung und dem erzeugten Plasma über die volle Rohrlänge aus,
so dass so jedes der Rohre
32,
33,
34 von
einem hochdichten Mikrowellenplasma ausgefüllt wird. Dabei kann jedem Rohr
32,
33,
34 ein
eigener Mikrowellenhohlleiter mit einem Zirkulator, Abstimmelementen
und einem Magnetron zugeordnet sein, bevorzugt ist jedoch lediglich
ein solcher Mikrowellenhohlleiter vorgesehen, der sich an seinem
Ende insbesondere rotationssymmetrisch über Hohlleiterabzweigungen
in die Rohre
32,
33,
34 verzweigt. In
der Ausführungsform
gemäß
2a sind in diesem Fall dann
beispielsweise acht Abzweigungen aus dem Haupthohlleiter mit nachgeordneten
Teilhohlleitern vorgesehen, die zentrosyrnmetrisch von diesem abzweigen,
und so die gewünschte
Mikrowellenstrahlung in die Rohre
32,
33,
34 einkoppeln.
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Die 4 zeigt
ein viertes Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Dabei ist eine vertikale Trennung der Plasmaätzvorrichtung
in eine obere Zone 42, vorzugsweise eine Passiviergaszone,
und eine darunter befindliche untere Zone 43, vorzugsweise
eine Ätzgaszone,
vorgesehen, was bevorzugt über
eine im Bereich der Plasmaquelle etwa auf halber Höhe in den
Einsatzkörper 5 eingefügte horizontale
Trennwand 35 erfolgt. Die obere Zone 42 entspricht
somit einer Passiviergaszone 22 gemäß 1a, 2a oder 3a, während die untere Zone 43 einer Ätzgaszone gemäß 1a, 2a oder 3a entspricht.
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Weiter wird durch eine bevorzugt
zentrische Bohrung als obere Gasaustrittsöffnung 26 in der horizontalen
Trennwand 35 mit einem daran angesetzten Austrittsrohr
als untere Gasführung 16 das
in der oberen Zone 42 durch Plasmaeinwirkung aufgebrochene
Gas der Prozesskammer 53 zugeführt, d.h. es durchströmt lediglich
die untere Zone 43 ohne mit dem dort zugeführten Gas
in Kontakt zu kommnen, und erreicht so den Mischungsbereich 21.
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Der unteren Zone 43 wird
das Ätzgas
beispielsweise über
eine oder mehrere, beispielsweise zwei oder vier Durchführungen
oder obere Gasführungen 15 und
zugeordnete untere Gaseintrittsöffnungen 17 in
der Trennwand 35 von oben zugeführt, wobei diese bevorzugt
die obere Zone 42 durchqueren ohne dass das darin geführte Gas
mit dem in der oberen Zone 42 befindlichen Gas in Kontakt
kommt, und wobei der Durchmesser der oberen Gasführungen 15 bevorzugt
so eng gewählt
ist, dass darin bei der Durchführung
durch die obere Zone 42 kein parasitäres Plasma gezündet wird.
Das in der unteren Zone 43 durch das darauf einwirkende
Plasma aufgebrochene Ätzgas
tritt weiter dann durch eine beispielsweise um ein als untere Gasführung 16 dienendes
Austrittsrohr angeordnete Austrittsblende 27 in die Prozesskammer 53 ein,
wo es sich mit dem aus der unteren Gasführung 16 austretenden
Gas erstmals vermischt.
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Im Übrigen sei betont, dass die
Zuordnung von Ätzgas
und Passiviergas zu der oberen Zone 42 und unteren Zone 43,
die in ihrer Funktion der Ätzgaszone 23 bzw.
der Passiviergaszone 22 gemäß den 1a bis 3b entsprechen,
in dem vorstehenden Ausführungsbeispiel
auch vertauscht sein kann, d.h., es ist auch möglich, das Passiviergas der
unteren Zone 43 und das Ätzgas der oberen Zone 42 zuzuführen.
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Die 4 zeigt
weiter, dass um die obere Zone 42 und die untere Zone 43 die
Spule 10 gelegt ist, die nun vorzugsweise zwei oder mehr
Windungen aufweist. Damit ist sichergestellt, dass sowohl in die untere
als auch in die obere Zone 42, 43 ausreichend Hochfrequenzleistung
für den
Betrieb eines induktiven Plasmas eingekoppelt wird. Das Zünden des Plasmas
in der oberen und der unteren Zone 42, 43 ist
unproblematisch, da beide unmittelbar an die Spule 10 angrenzen
und durch den elektrisch-kapazitiven Eingriff ausreichend Vorionisation
für ein
induktiv gekoppeltes Plasma gegeben ist.
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Als Material für einen Einsatzkörper 5 gemäß 4 mit oberer Zone 42 und
unterer Zone 43 sowie den darin integrierten Gasführungen 15, 16 eignet sich
vor allem Keramik oder Quarzglas, wobei Quarzglas leichter verarbeitbar
ist.
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Die Zufuhr von Ätzgas bzw. Passiviergas zu dem
Einsatzkörper 5 gemäß 4 erfolgt erneut über die
Deckelplatte l4, die die Gaseintrittsöffnungen 12, 13 aufweist,
die das jeweilige Gas der oberen Zone 42 oder den oberen
Gasführungen 15 zu
der unteren Zone 43 zuführen.
Als Dichtungen werden erneut beispielsweise O-Ringe gegen die Stirnflächen eingesetzt.
Die untere Anbindung des Einsatzkörpers 5 gemäß 4 an die Prozesskammer erfolgt
erneut beispielsweise über
eine in 4 nicht dargestellte
Bodenplatte, deren Bohrung bevorzugt dem Innendurchmesser der unteren
Zone 43 entspricht. Auch hier wird als Dichtung bevorzugt
ein O-Ring gegen die Stirnfläche
der Kesselwandung eingesetzt.
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Da der Aufbau des Einsatzes gemäß 4 verglichen mit 1a, 2a oder 3a relativ
komplex ist, ist dieser gegenüber
diesen weniger bevorzugt.
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Bei der Durchführung einer anisotropen Plasmaätzung von
Silizium, beispielsweise zur Erzeugung möglichst senkrechter und glatter
Trenchgräben,
mit Hilfe einer der vorstehend erläuterten Vorrichtungen kann
weitestgehend auf die bereits aus
DE 42 41 045 C1 bekannten Rezepturen zurückgegriffen
werden. Insbesondere liegen die induktiv eingekoppelten elektrischen
Leistungen an der Spule
10 zwischen 400 Watt und 6 kWatt,
und die Leistung an der Substratelektrode beträgt im Zeitmittel zwischen 5
und 30 Watt, wodurch erzeugte Ionen auf das zu ätzende Substrat hin beschleunigt
werden. Weiter können
sowohl im Fall der Spulenleistung als auch der Substratelektrodenleistungen
Pulstechniken gemäß
DE 199 33 842 A1 oder
Magnetfelder im Bereich von einigen mTesla gemäß
DE 199 33 841 A1 oder der
Anmeldung
DE 100 51 831.1 eingesetzt werden.
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Die Prozessdrücke in der Plasmaätzvorichtung
liegen zwischen 10 μbar
und 300 μbar,
vorzugsweise zwischen 30 μbar
und 150 μbar,
insbesondere 45 μbar
bis 90 μbar.
Dabei können
sich je nach Einstellung der Gasflüsse in den einzelnen Ätzgaszonen 23, 43 oder
Passiviergaszonen 22, 42 auch unterschiedliche
Drücke
ergeben, d.h. die Druckangabe bezieht sich auf den Mischungsbereich 21 in
der Plasmaätzvorrichtung,
nicht auf die Drücke
in den Rohren 15, 16, 32, 33, 34 oder
Zonen 22, 23, 42, 43 mit Ätzgas oder
Passiviergas.
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Die eingesetzten Gasflüsse betragen
beispielsweise 100 sccm bis 2000 sccm (cm3/min
bei Standarddruck von 1 bar) SF6 für das Ätzgas, insbesondere
500 sccm SF6, wobei ein Anteil von 10 %
bis 20 % Sauerstoff zugesetzt sein kann, 10 sccm bis 1000 sccm C4F8 für das Passiviergas,
insbesondere 30 sccm bis 250 sccm C4F8, dem ein Anteil von bis zu 2 % Sauerstoff
zugesetzt sein kann. Sind die Gasflüsse für Ätz- und Passiviergas stark
voneinander verschieden eingestellt, ist es auch möglich, deutlich voneinander
verschiedene Drücke
in den Ätzgaszonen 23, 43 gegenüber den
Passiviergaszonen 22, 42 zu generieren, d.h. man
hat nun eine Möglichkeit, darüber für jede Spezies
(Ätzspezies,
Passiviergasspezies) in den zugeordneten Zonen 22, 23, 42, 43 den
für deren
Erzeugung unter den gegebenen Leistungsparametern jeweils optimalen
Druck dort einzustellen.
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Die Substrattemperatur beträgt im Übrigen vorzugsweise –30°C bis +100°C, beispielsweise +50°C. Sie sollte
in jedem Fall auf Werte unter 100°C begrenzt
werden, um die Stabilität
von Fotolackmasken aufrechtzuerhalten.
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Bei den vorstehend erläuterten
Verfahrensführungen
ist generell vorteilhaft, wenn eine möglichst große Menge an freien Fluorradikalen
bereit gestellt werden, da diese die Ätzung von Silizium treiben.
Entsprechend strebt man einen möglichst
großen
Gasfluss an fluorliefernden Ätzgasen
an, beispielsweise 300 sccm bis 1000 sccm SF6,
ClF3, F2 oder andere,
so dass man zusammen mit einer möglichst
hohen eingekoppelten Plasmaleistung von beispielsweise 3 kWatt bis
5,5 kWatt eine große
Menge an Fluorradikalen erhält.
Daneben wird aber auch eine gewisse Menge an polymerbildenden Spezies für die Seitenwandpassivierung
benötigt:
Ansonsten ist das Passiviergas aber eher unerwünscht, da es vorhandene Ätzspezies
in jedem Fall verdünnt,
darüber
hinaus aber auch durch Einfangreaktionen zu neutralisieren vermag.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass
nicht nur polymerbildende Monomere, d. h. im Plasma aktivierte Spezies,
als Rekombinationspartner agieren können, sondern auch und vor
allem unangeregte Passiviergasmoleküle, die im Stand der Technik
meist den wesentlichen Teil des zugeführten Passiviergases, typischerweise
80 % bis 95 % ausmachen. Diese Passiviergasmoleküle werden im Stand der Technik
nicht plasmaaktiviert, sondern passieren die Plasmaerzeugungszone
unaktiviert. Insofern ist ein möglichst
niedriger, aber zur Passivierung bzw. zur Gewährleistung einer ausreichenden Zahl
polymerbildender Monomere noch reichender Gasfluss zur Minimierung
von Rekombinationsverlusten erstrebenswert.
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Dies kann dadurch erreicht werden,
dass einerseits gegenüber
C4F8 stärker polymerisierende Passiviergase
wie C4F6 oder C5F8 eingesetzt werden, und/oder
dass andererseits dem der Plasmaätzanlage 70 und
insbesondere der Plasmaquelle zugeführten Passiviergas unabhängig vom
jeweiligen Passiviergasfluss ein zumindest näherungsweise fester Anteil
der von der Plasmaquelle in das Plasma eingetragenen Leistung zugeführt wird.
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Diese Entkoppelung der dem Passiviergas zugeführten Plasmaleistung
vom Passiviergasfluss im Bereich der Plasmaquelle ermöglicht es,
auch bei einem kleineren Passiviergasfluss das Passiviergas einer äußerst intensiven
Plasmaanregung auszusetzen, und so eine deutlich höhere Crackrate,
d.h. einen deutlich höheren
Anteil von Passiviergasmolekülen,
die im Plasma wirklich aktiviert werden, zu erreichen. Auf diese
Weise kann mit einem Passiviergasfluss von beispielsweise lediglich
40 sccm C
4F
8 eine ähnliche
Menge an Polymerbildnern generiert werden, als dies bei einem Prozess
gemäß
US 5,498,312 erst bei einem
Gasfluss von 200 sccm oder mehr möglich wäre.
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Dieser vom Passiviergasfluss unabhängige Leistungseintrag
in das Passiviergas und die sehr effiziente Bildung von im Plasma
aktivierten Passiviergasmolekülen
wird bei der vorstehend erläuterten "Multipolanordnung" dadurch erreicht,
dass die für eine
Gassorte bereit gestellte Plasmaleistung vorrangig von der Geometrie
der einzelnen Anregungszonen, d.h. der Ätzgaszonen 23 und
der Passiviergaszonen 22 bestimmt wird, und in einfacher
Näherung unabhängig vom
Gasfluss der jeweiligen Gassorte ist. Somit werden im Fall einer
beispielsweise stationären
Gaszusammensetzung während
des Prozesses die Parameter "Gasfluss
einer Sorte" und "auf die jeweilige
Gassorte entfallende Plasmaleistung" voneinander entkoppelt, was den Optimierungsspielraum
erheblich erweitert und es, wie ausgeführt, gestattet, bei erheblich
reduzierten Passiviergasflüssen Prozesse
mit stationärer
Gaszusammensetzung und minimalen Rekombinationsverlusten durchzuführen.
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In diesem Zusammenhang ist auch die
aus
DE 100 51 831
A1 bekannte Magnetspulenanordnung unterhalb der Plasmaquelle
bzw. dem Reaktionsbereich
20 in Form einer "Multipolplasmaerzeugungszone" sehr vorteilhaft,
da diese neben einer Homogenisierung von Ionen- und Radikalenströmen zum
bearbeiteten Substrat
59 hin gerade mit stationärer Gaszusammensetzung
eine weiter erhöhte
Effizienz der Plasmaquelle bewirkt. Eine derartige magnetische Plasmaunterstützung fördert in
hohem Maße
die Aktivierung von Passiviergasspezies auch bei niedrigen Passiviergasflüssen, so
dass insgesamt eine Crackrate von 50 % bis 90 % erreicht werden
kann.
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Die 5a und 5b zeigt vor diesem Hintergrund
einen weiteren, zu den 1a bis 4 alternativen Einsatzkörper 5.
Die 5a und 5b sind beispielhaft mit
Bemaßungen
in Millimeter versehen und weitgehend maßstabsgerecht gezeichnet.
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Im Einzelnen zeigt
5a eine Draufsicht auf einen Kessel oder
Einsatzkörper
5 aus
einer Keramik oder, bevorzugt, aus Quarzglas, mit einer bevorzugt
zylindrischen Außenwand
44 in
den vier Rohre als Passiviergasführungsrohre
32 eingesetzt
sind. Innerhalb des Kessels wird ein Plasma bevorzugt durch induktive
Anregung und besonders bevorzugt mit magnetischer Unterstützung nach
Art der
DE 100 51
831 A1 unterhalten, wobei dem nicht von den Passiviergasführungsrohren
32 eingenommenen
Volumen des Kesselinneren das Ätzgas,
vorzugsweise SF
6 zugeführt wird. Den Passiviergasführungsrohren
32 wird
das Passiviergas, vorzugsweise C
4F
8, C
3F
6, C
4F
6 oder C
5F
8, zugeführt, und
darin ebenfalls eine Plasmaentladung induziert.
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Wie aus den in 5a in Millimeter angegebenen Abmessungen
des Kessels und der vier Rohre 32 hervorgeht, entfällt unabhängig von
den Gasflüssen
auf die von Passiviergas durchströmten Rohre 32 ca.
1/3 der eingekoppelten Gesamtleistung, während auf den Bereich außerhalb
der Rohre 32 ca. 2/3 der eingekoppelten Gesamtleistung
entfallen. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einer Plasmaleistung
von 3600 Watt ca. 1200 Watt auf die Passivierkomponente (unabhängig vom
Passiviergasfluss) und ca. 2400 Watt auf die Ätzkomponente (unabhängig vom Ätzgasfluss)
entfallen. Die 5b zeigt
im Schnitt, wie die Rohre 32 in den Kessel 5 eingestellt sind.
Weiter sind auch die im Bereich der Deckelplatte 14 vorgesehenen
Gaseintrittsöffnung 12 für das Passiviergas
und Gaseintrittsöffnungen 13 für das Ätzgas erkennbar.
Im Innenraum der mit dem Passiviergas durchströmten Rohre 32 bilden
sich bei Betrieb somit Passiviergaszonen 22 und im übrigen Volumen
des Kessels 5 eine Ätzgaszone 23 aus.
Im unteren Teil des Kessels sind Gasaustrittsöffnungen 25 vorgesehen.
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Selbstverständlich eignen sich auch andere Anordnungen
als die beispielhaft angegebene für den Einsatzkörper 5.
So können
an Stelle eines Kessels auch eine Anzahl von nebeneinander angeordneten
Rohren 32, 33 als Plasmaerzeugungskammern vorgesehen
sein, wobei die Anzahl der Ätzgasführungsrohre 33 und
der Passiviergasführungsrohre 32 unabhängig von
den tatsächlichen
Gasflüssen
die Aufteilung der zugeführten
Plasmaleistung auf die jeweilige Prozesskomponente regelt. Wichtig
ist lediglich, dass dem Passiviergas und dem Ätzgas jeweils ein apparativ
vorgegebenes eigenes Volumen im Reaktionsbereich 20 zuordnet
ist. Insofern ist es auch, ausgehend von 4, ohne Weiteres möglich, bei einer vertikalen
Aufteilung des Einsatzkörpers 5 in
zwei Plasmaerzeugungszonen 42, 43 diese mit unterschiedlichen
Leistungen zu speisen, und so die gewünschte Aufteilung unabhängig von
den tatsächlichen
Gasflüssen
vorzu nehmen und durch Wahl der jeweils den Zonen 42, 43 zugeordneten
Generatorleistung festzulegen.
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Die Anordnung gemäß 5a bzw. 5b ist besonders
vorteilhaft, da sie nahe am Standard von üblichen Ätzanlagen bleibt und nur einen
Hochfrequenzgenerator 54 für die Spule 10 und
nur eine Spule 10 für
die Plasmaerzeugung erfordert. Im Übrigen weist der Einsatzkörper 5 einen
vergleichsweise kleinen Innendurchmesser von 100 mm bis 150 mm, beispielsweise
144 mm, auf, was zu einer besonders hohen Leistungsdichte im Inneren
führt,
das Plasma besonders stabil macht, und die Effizienz der Molekülanregung
insbesondere mit Blick auf das Passiviergas erhöht.
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Die
6 zeigt
eine Prinzipskizze einer weitgehend aus
DE 100 51 831 A1 bekannten
Plasmaätzanlage
70 mit
einem Substratbiasgenerator
50, einem diesem zugeordneten
ersten Anpassnetzwerk
51 ("Matchbox"), einer Kammer
53, einer Abgasleitung
52,
die mit leistungsfähigen
Vakuumpumpen verbunden ist, einer Substratelektrode
60,
auf der sich bei Betrieb ein Substrat
59, beispielsweise
ein Siliziumwafer, befindet, einem Spulengenerator
54, einem
diesem zugeordneten zweiten Anpassnetzwerk ("Matchbox"), einer Spule 10 zum Erzeugen eines
induktiv gekoppelten Plasmas, und dem Einsatzkörper
5 gemäß einem
der erläuterten
Ausführungsbeispiele.
Der Einsatzkörper
5 oder
Kessel befindet sich weiter in dem Reaktionsbereich 20, dem der
Mischungsbereich 21 im Inneren der Kammer
53 nachgeordnet
ist. Schließlich
ist in
6 eine die Kammer
53 bereichsweise
umgebende obere Spule
57 und eine entsprechende untere
Spule
58 vorgesehen, die im Inneren der Kammer
53 jeweils
ein Magnetfeld erzeugen, die einander entgegengerichtet sind. Ein
mit dieser Plasmaätzanlage
70 beim Ätzen
von Trenchgräben
in Silizium ausgeführtes
bevorzugtes Prozessrezept lautet: Ätzgas und Ätzgasfluss: 500 sccm SF
6 Passiviergas und Passiviergasfluss:
30 sccm C
4F
8 oder
C
3F
6 Prozessdruck
innerhalb der Kammer
53 im Substratbereich: 70 μbar
Plasmaquellenleistung
(bei einer Hochfrequenz von 13,56 MHz): 2700 Watt bis 5500 Watt
Strom
der oberen Spule
57 (420 Windungen, 40 cm Durchmesser):
7,5 Ampère
Strom
der unteren Spule
58 (360 Windungen, 40 cm Durchmesser):
5,5 Ampère
-
Weiter wird in die Substratelektrode
60 bevorzugt
eine Hochfrequenzleistung (bei z.B. 13,56 MHz Trägerfrequenz) im Doppelpulsbetrieb
gemäß
DE 199 57 169 A1 mit
einer Spitzenleis tung von 500 Watt, einer Pulswiederholrate von
100 kHz bei 10 % Duty Cycle und einer zusätzlichen langsamen Pulsung
mit beispielsweise 40 Hz bei 50 % Duty Cycle eingekoppelt, was eine
effektive Leistung an der Substratelektrode
60 von 20 bis
25 Watt bedeutet.
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Falls man auf diese Doppelpulstechnik
verzichten, und die Substratelektrode mit einer ungepulsten Hochfrequenzleistung
(bei z.B. 13,56 MHz Trägerfrequenz)
beaufschlagt, ergibt sich ein modifiziertes Prozessrezept:
Ätzgas und Ätzgasfluss:
500 sccm SF6
Passiviergas und Passiviergasfluss:
50 sccm C4F8 oder
C3F6
Prozessdruck
innerhalb der Kammer 53 im Substratbereich: 45 μbar
Plasmaquellenleistung
(bei einer Hochfrequenz von 13,56 MHz): 2700 Watt bis 5500 Watt
Strom
der oberen Spule 57 (420 Windungen, 40 cm Durchmesser):
7,5 Ampère
Strom
der unteren Spule 58 (360 Windungen, 40 cm Durchmesser):
5,5 Ampère
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In diesem Fall wird weiter eine effektive
Biasleistung von 15 Watt in die Substratelektrode 60 eingekoppelt.
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Im Fall des ersten Prozessrezeptes
genügt ein
gegenüber
dem zweiten rezept kleinerer Passiviergasfluss, da die eingesetzte
Doppelpulstechnik die Effzienz der angestrebten Seitenwandpassivierung
deutlich verbessert. Insbesondere führen periodische Phasen ohne
Ionenbeschuss und die dadurch induzierte verbesserte Passiviereffizienz
dazu, dass eine kleinere Zahl von Passivierspezies für die Passivierung
genügt,
was wiederum weniger Rekombinationsverluste mit sich bringt.
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Andere Prozessrezepte lassen sich
insbesondere bei einer geänderten
Aufteilung der dem Passiviergas und dem Ätzgas im Bereich der Plasmaquelle
oder Reaktionsbereich 20 zur Verfügung stehenden Volumina unmittelbar
daraus ableiten.
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Die 7 erläutert ein
weiteres Ausführungsbeispiel
für einen
Einsatzkörper 5,
der als zylinderförmiger
Kessel aus Quarzglas oder Keramik ausgeführt ist und einen Außendurchmesser
von beispielsweise 160 mm und einem Innendurchmesser von beispielsweise
130 mm aufweist. Weiter ist eine Anordnung von beispielsweise sechs
Rohren 32, 33 mit jeweils einem Außendurchmesser
von 42 mm und einer Wandstärke
von 3 mm in diesen Kessel eingestellt, so dass sich sechs Einzelkammern
ergeben, von denen im erläuterten
Beispiel drei mit Ätzgas
und drei mit Passiviergas beaufschlagt werden. Damit bilden sich
im Inneren der Rohre 32, 33 drei Passiviergaszonen 22 und
drei Ätzgaszonen 23 aus. Da
Quarzrohre durch die Plasmachemie angeätzt werden, müssen sie
regelmäßig erneuert
werden, stellen also "Consumables" dar. Selbstverständlich kann
aber auch eine andere, insbesondere größere Zahl von Rohren 32, 33 eingesetzt
werden. In 7 ist ein
Austausch der Rohre 32, 33 besonders einfach und
kostengünstig
möglich,
da diese einfach in den Kessel eingesteckt sind, und sich gegenseitig
nach innen abstützen
bzw. und nach außen
von der Innenwandung des Kessels bzw. der Außenwand 44 gestützt werden.
Zudem muss nicht der gesamte Kessel bzw. Einsatzkörper 5 ausgetauscht
werden, sondern lediglich die Rohre 32, 33. Weiter
ist eine nicht dargestellte Bodenplatte mit einer einige Millimeter überstehenden
Kante vorgesehen, die die dem Substrat 59 zugewandte Seite
der Rohre 32, 33 abstützt, und so ein Durchfallen
der Rohre 32, 33 in die Kammer 53 verhindert.
Jedem der Rohre 32, 33 ist weiter auf der dem
Substrat 59 abgewandten Seite im Bereich der Deckelplatte
eine Gaseintrittsöffnung 12, 13 zugeordnet.
Die von den Rohren 32, 33 eingerahmte Zone im
Bereich des Zentrums 64 des Einsatzkörpers 5 kann bei Bedarf über einen
zugeordneten Gaseinlass 13 ebenfalls von Ätzgas oder
Passiviergas durchströmt
werden, und kann so ebenfalls zu einer Passiviergaszone 22 oder,
bevorzugt, zu einer Ätzgaszone 23 werden. Überdies
kann auch hier ein zusätzliches
zentrales Rohr 34 analog 2b vorgesehen
sein, das unter anderem die übrigen
Rohre 32, 33 mit abstützt.
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Die 8 erläutert schließlich ein
weiteres Ausführungsbeispiel
für eine
Plasmaätzanlage 70, bei
dem die Passiviergaszonen 22 und Ätzgaszonen 23 im Reaktionsbereich 20 der
Plasmaquelle nicht durch einen Einsatzkörper 5 definiert werden,
sondern durch eine Erzeugung von in dem Reaktionsbereich 20 möglichst
gebündelten
Gasströmen.
Auf diese Weise kann auch auf den Einsatz von Rohren 32, 33 verzichtet
werden. Konkret sind in 8 im
Unterschied zu 6 beispielsweise
lanzenförmige
Gasführungen
vorgesehen, die in Passiviergaslanzen 62 und Ätzgaslanzen 63 unterteilt
sind. Mit diesen kann das Ätzgas
bzw. das Passiviergas direkt in die Plasmaquelle injiziert werden,
wobei sie bevorzugt etwas oberhalb einer von der Spule 10 definierten
Spulenebene 61 enden. Auf diese Weise werden Ätzgas und Passiviergas
einerseits in eine Zone mit einem sehr dichten Plasma mit hoher
Anregungseffizienz eingebracht, und andererseits wird damit eine
zu frühe
Vermischung der beiden Gase schon in der Plasmaquelle durch Diffusion
und einen für
jede Lanze 62, 63 sich unvermeidbar allmählich öffnenden
Gasströmungskegel
weitgehend unterdrückt.
Somit kann jede Gassorte lokal für
sich individuell und ohne Rekombinationsverluste im hochdichten
Plasma angeregt werden kann, wobei sich Plasmabedingungen einstellen,
die den Eigenschaften der jeweiligen Gassorte weitgehend optimal
entsprechen und unbeeinträchtigt
von der jeweils anderen Gassorte sind. Der durch die Lanzen 62, 63 induzierte
gerichtete Gasstrom definiert in ausreichendem Maße ein der
jeweiligen Gassorte zugeordnetes Volumen, was gemäß den 1 bis 5 bzw. 7 durch
die dort verwendeten Rohre 32, 33 oder Zonen 42, 43 erfolgte,
bevor sich die Gase dem Durchströmen
der Plasmaquelle in dem nachgeordneten Mischungsbereich 21 vermischen.
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Die Lanzen 62, 63 sind
bevorzugt in Form von Röhrchen
oder Kapillaren, beispielsweise aus Aluminium, eloxiertem Aluminium,
Keramik, Glas, Quarzglas, oder einem anderen Material, welches von
der Plasmachemie nicht angegriffen wird, ausgebildet. Bevorzugt
sind insgesamt mindestens fünf, vorzugsweise
mindestens sieben Lanzen 62, 63 eingesetzt, wobei
die räumliche
Anordnung und Aufteilung der Funktion in Passiviergaslanzen 62 und Ätzgaslanzen 63 in
Draufsicht der Anordnung der Rohre 32, 33 oder
Zonen 22, 23 gemäß 1b, 2b, 3b, 5a oder 7 entsprechen
kann. Insbesondere werden benachbarte Lanzen 62, 63 bevorzugt
von unterschiedlichen Gassorten (Ätzgas oder Passiviergas) durchströmt.
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Bevorzugt ist gemäß
8 eine induktive Spule
10 mit
einer einzigen ebenen Windung vorgesehen, die die Spulenebene
61 festlegt,
wobei die induktive Spule
10 vorzugsweise balanciert gemäß
EP 1 062 679 B1 mit
Hochfrequenz gespeist wird und in ihrer Mitte geerdet ist. Die Zone
hochdichter Plasmaanregung erstreckt sich damit ca. 20 mm bis 30
mm oberhalb und unterhalb der Spulenebene
61. Besonders
bevorzugt enden die Lanzen
62,
63 ca. 20 mm bis
60 mm oberhalb der Spulenebene
61, d.h. genau am Rande
oder etwas oberhalb der Zone hochdichter Plasmaanregung.
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Wird eine Spule 10 mit mehreren
Windungen eingesetzt, muss zuerst festgestellt werden, wie weit sich
die Zone hochdichter induktiver Plasmaanregung nach oben hin ausdehnt.
Danach kann man festlegen, wie weit die Gaslanzen 62, 63 in
die Kammer 53 im Bereich der Plasmaquelle hineinragen sollen.
Dabei sollten die Lanzen 62, 63 die Prozessgase etwas
oberhalb der ermittelten Zone hochdichter Plasmaanregung in die
Kammer 53 entlassen, so dass sie sich bis zum und im Reaktionsbereich 20 möglichst
wenig durchmischen.
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Bei einem typischen Prozessdruck
von 30 μm
bis 100 μm
liegen die freien Weglängen
der Gasmoleküle
in einer Größenordnung
von einigen Millimetern bis etwa 10 mm. Für eine Anordnung von beispielsweise
sieben Gaslanzen 62, 63 beträgt der Abstand zwischen diesen
be vorzugt ca. 50 mm, für
eine größere Anzahl
homogen verteilter Gaslanzen 62, 63 entsprechend
weniger. Die Untergrenze des Abstandes der Lanzen 62, 63 liegt
bei ca. 10 mm, d.h. mehr als die freie Weglängen der Gasmoleküle bei dem gegebenen
Druck. Damit vermischen sich die beiden Gasarten auf ihrem Weg zum
bzw. durch den Reaktionsbereich 20 nur wenig, und breiten
sich im Wesentlich auf den Austrittskegeln der Lanzen 62, 63 durch
die Plasmaquelle hinweg aus, wo sie individuell, unter günstigen
Plasmabedingungen und ohne Rekombinationsverluste angeregt werden
können. Der
erwünschte
Effekt des gerichteten Austritts der Gase aus den Lanzen 62, 63 kann
noch dadurch verstärkt
werden, dass man relativ enge Austrittsquerschnitte und somit relativ
hohe Austrittsgeschwindigkeiten vorsieht. So können die Lanzen 62, 63 in
Form von Röhren
mit einem Außendurchmesser
von 3 mm bis 4 mm und einem Innendurchmesser von 1 mm bis 2 mm ausgeführt sein,
oder man sieht noch kleinere Kapillaren mit Querschnitten deutlich
unter 1 mm vor, um eine möglichst
gerichtete Gasströmung
mit hoher Austrittsgeschwindigkeit darzustellen. Je gerichteter der
Austrittskegel aus den Gaslanzen 62, 63 sind, umso
geringer ist auch die Durchmischung der einzelnen Gassorten auf
ihrem Weg durch die hochdichte Plasmazone bzw. den Reaktionsbereich 20,
umso besser also auch die strömungsbedingte
Trennung der einzelnen Gassorten voneinander. Die Form der Austrittskegel
der Lanzen 62, 63 kann überdies durch die Form der
Austrittsöffnung
der Lanzen 62, 63 erheblich beeinflusst werden.
Weiter können
darüber auch
unerwünschte
Turbulenzen oder Strömungsabrisse
unterdrückt
werden.
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Alternativ zu einer Anordnung von
einzelnen Rohren 32, 33 oder Lanzen 62, 63 können die
einzelnen Gasaustritte auch durch einen Deckel mit einer Vielzahl
von engen Austrittsöffnungen
nach Art einer Gasdusche, einem sogenannten "Shower-Head", dargestellt werden, der die Rolle
der Lanzen 62, 63 oder des Einsatzkörpers 5 übernimmt,
wobei erneut bevorzugt benachbarte Austrittsöffnungen jeweils unterschiedliche
Gassorten ausströmen
lassen.
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Ein solcher Gasduschkopf kann aus
Aluminium, eloxiertem Aluminium, Keramik, Glas, Quarzglas oder einem
anderen, gegenüber
der Plasmachemie beständigen
Material ausgeführt
sein. Weiter ist in diesem Fall dem Gasduschkopf ein Netzwerk von Strömungskanälen auf
beispielsweise zwei Ebenen zugeordnet, welches den Austrittsöffnungen
die jeweilige Gassorte definiert und getrennt zuführt. Schließlich ist
auch in diesem Fall wichtig, dass der Gasduschkopf im richtigen
Abstand zur Zone hoher Plasmaanregungsdichte platziert ist, d.h.
bevorzugt 20 mm bis 60 mm oberhalb der durch die vorzugsweise eine
Windung der induktiven Spule 10 definierten Spulenebene 61.