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DE10248954A1 - Sicherheitselement für Ausweis- und Wertdokumente - Google Patents

Sicherheitselement für Ausweis- und Wertdokumente Download PDF

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DE10248954A1
DE10248954A1 DE10248954A DE10248954A DE10248954A1 DE 10248954 A1 DE10248954 A1 DE 10248954A1 DE 10248954 A DE10248954 A DE 10248954A DE 10248954 A DE10248954 A DE 10248954A DE 10248954 A1 DE10248954 A1 DE 10248954A1
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DE
Germany
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layer
security element
element according
sections
electrically conductive
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10248954A
Other languages
English (en)
Inventor
Lars Dr. Hoffmann
Norbert Dr. Holl
Jürgen Dr. Schützmann
Bernd Dr. Wunderer
Manfred Dr. Heim
Marius Dr. Dichtl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Giesecke and Devrient Currency Technology GmbH
Original Assignee
Giesecke and Devrient GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Giesecke and Devrient GmbH filed Critical Giesecke and Devrient GmbH
Priority to DE10248954A priority Critical patent/DE10248954A1/de
Priority to PCT/EP2003/011548 priority patent/WO2004037560A2/de
Priority to AU2003298090A priority patent/AU2003298090A1/en
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Sicherheitselement (2), insbesondere für Banknoten (1), mit einer oder mehreren elektrisch leitfähigen Komponenten sowie eine entsprechende Vorrichtung zur Prüfung von Sicherheitselementen. DOLLAR A Zur Gewährleistung einer hohen Fälschungs- und Manipulationssicherheit bei möglichst einfacher und kostengünstiger Herstellung ist bei dem erfindungsgemäßen Sicherheitselement (2) vorgesehen, daß durch die räumliche Struktur, insbesondere durch die räumliche Ausdehnung und/oder Lage und/oder Form, einer oder mehrerer der Komponenten eine Codierung gegeben ist. DOLLAR A Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist einfach aufgebaut und erlaubt eine zuverlässige Prüfung solcher Sicherheitselemente (2), indem ein mit ersten Mitteln (60) erzeugtes erstes Magnetfeld in den Komponenten einen Induktionsstrom induziert, durch welchen ein zweites Magnetfeld verursacht wird, das mit zweiten Mitteln (61a, 61b, 62a-62d) erfaßt wird. Die Ermittlung der Codierung des Stromkreises erfolgt in einer Auswerteeinrichtung anhand des erfaßten zweiten Magnetfeldes.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Sicherheitselement, insbesondere für Ausweis- und Wertdokumente, sowie eine Vorrichtung zur Prüfung eines solchen Sicherheitselements gemäß dem Oberbegriff der Ansprüche 1 bzw. 24.
  • Aus der WO 02/02350 A1 ist ein Sicherheitspapier mit einem mehrschichtigen Sicherheitselement bekannt, welches einen visuell prüfbaren Effekt aufweist und mit einem integrierten Schaltkreis versehen ist. Im integrierten Schaltkreis können abhängig von der Verwendung des Sicherheitselements verschiedene Informationen gespeichert werden, die bei Bedarf wieder ausgelesen werden können.
  • Solche Sicherheitselemente erlauben eine zuverlässige Sicherung von Dokumenten gegen unerlaubte Nachahmung, Vervielfältigung oder Manipulation und sind sowohl visuell als auch maschinell prüfbar. Die Verwendung von integrierten Schaltkreisen ist allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden, die für bestimmte Anwendungen zu hoch sein können. Auch entsprechende Geräte zum maschinellen Prüfen solcher Sicherheitselemente, insbesondere zum Auslesen der in den integrierten Schaltkreisen gespeicherten Informationen, sind relativ teuer.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Sicherheitselement anzugeben, welches bei hoher Fälschungs- und Manipulationssicherheit möglichst einfach und kostengünstig herzustellen ist, sowie eine Vorrichtung anzugeben, welche bei einfachem Aufbau eine möglichst zuverlässige Prüfung von Sicherheitselementen erlaubt.
  • Diese Aufgabe wird durch das Sicherheitselement bzw. die Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bzw. 24 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Das erfindungsgemäße Sicherheitselement zeichnet sich dadurch aus, daß durch die räumliche Struktur, insbesondere durch die räumliche Ausdehnung und/oder Lage und/oder Form, einer oder mehrerer der elektrisch leitfähigen Komponenten des Sicherheitselements eine Codierung gegeben ist.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß durch ein mit ersten Mitteln erzeugtes erstes Magnetfeld in den elektrisch leitfähigen Komponenten des Sicherheitselements, durch deren räumliche Struktur eine Codierung gegeben ist, ein Induktionsstrom induziert wird. Der Induktionsstrom verursacht ein zweites Magnetfeld, welches von zweiten Mitteln erfaßt wird. In einer Auswerteeinrichtung wird die Codierung anhand des erfaßten zweiten Magnetfeldes ermittelt.
  • Die Erfindung basiert auf dem Gedanken, als Sicherheitselement einen geschlossenen elektrischen Stromkreis vorzusehen, dessen elektrisch leitfähige Komponenten derart ausgestaltet und/oder miteinander gekoppelt sind, daß ein elektrischer Kreisstrom durch die Komponenten fließen kann. Abhängig von der jeweiligen räumlichen Struktur der einzelnen Komponenten variieren deren elektrische und/oder magnetische Eigenschaften, so daß dem Sicherheitselement durch die jeweilige räumliche Strukturierung der Komponenten eine elektrisch und/oder magnetisch codierte Information eingeprägt werden kann.
  • Diese Codierung wird in der erfindungsgemäßen Vorrichtung dadurch erfaßt, daß mittels eines von außen angelegten zeitlich und/oder räumlich variierenden Magnetfeldes ein oder mehrere Induktionsströme in dem geschlossenen Stromkreis induziert werden. Die induzierten Kreisströme flie ßen dabei durch die einzelnen, i.a. unterschiedlich räumlich strukturierten Komponenten und verursachen dort entsprechend unterschiedliche zweite Magnetfelder. Diese werden mit geeigneten sensorischen Mitteln erfaßt und zur Ermittlung der dem Stromkreis eingeprägten codierten Information ausgewertet.
  • Die erfindungsgemäßen Sicherheitselemente lassen sich, insbesondere im Vergleich zu integrierten Schaltkreisen, einfach und kostengünstig herstellen und gewährleisten eine hohe Sicherheit gegen Fälschungs- und Manipulationsversuche. Die erfindungsgemäße Vorrichtung sowie das entsprechende Verfahren erlauben eine zuverlässige Prüfung solcher Sicherheitselemente bei gleichzeitig einfachem Aufbau bzw. einfacher Durchführung.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitselemente sind die Komponenten als elektrisch leitfähige Schichten ausgebildet. Die codierte Information ist hierbei durch die Dicke und/oder Größe und/oder Form der flächenartig ausgebildeten leitfähigen Schichten gegeben. Die Schichten werden beispielsweise mittels drucktechnischer Verfahren oder anderer Techniken zum Aufbringen dünner Schichten erzeugt. Die Schichten werden entweder direkt auf dem mit dem Sicherheitselement zu versehenden Objekt, beispielsweise einem Sicherheitspapier oder einem Dokument, oder auf einer Trägerschicht erzeugt, welche zusammen mit dem Sicherheitselement auf das Objekt aufgebracht, z.B. aufgeklebt, wird.
  • Vorzugsweise ist zumindest ein Teil der Komponenten des elektrischen Stromkreises durch ein Verfahren erhältlich, bei dem zunächst eine Negativdarstellung einer zu erzeugenden Positivdarstellung, d.h. des elektrischen Stromkreises oder zumindest einer Komponente davon, auf eine Unterlage, beispielsweise eine Kunststoffolie als Trägerschicht, aufgedruckt wird. Hier zu eignen sich insbesondere Tiefdruckverfahren, wie z.B. Stichtiefdruck- oder Rollentiefdruckverfahren. Auf die gedruckte Negativdarstellung wird dann, beispielsweise durch Aufdampfen, Aufdrucken oder andere Beschichtungstechniken, eine dünne Deckschicht aus elektrisch leitendem oder halbleitendem Material aufgebracht. Bei einem anschließenden Waschvorgang in einem geeigneten Lösungsmittel wird die Struktur der aufgebrachten Negativdarstellung zusammen mit dem auf dieser Struktur befindlichen Material der Deckschicht entfernt, so daß im wesentlichen nur noch die Bereiche der Deckschicht außerhalb der Strukturen der Negativdarstellung auf der Unterlage verbleiben, wobei eine Positivdarstellung mit einer hohen Konturenschärfe erhalten wird. Mit diesem Verfahren lassen sich beliebig komplex strukturierte elektrische Stromkreise auf einfache und kostengünstige Weise erzeugen.
  • Alternativ können Komponenten des elektrischen Stromkreises auch durch andere Verfahren hergestellt werden. Besonders geeignet sind hierzu beispielsweise Ätzverfahren, bei welchen aus einer auf einer Unterlage aufgebrachten dünnen elektrisch leitfähigen Schicht die gewünschten Ausnehmungen durch Wegätzen des Schichtmaterials an den entsprechenden Stellen erzeugt werden.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung des Sicherheitselements weisen einzelne Abschnitte der elektrisch leitfähigen Schicht unterschiedlich hohe Leitfähigkeiten auf, durch welche die Codierung gegeben ist. Die unterschiedlich hohen elektrischen Leitfähigkeiten werden vorzugsweise durch unterschiedliche Schichtdicken und/oder Rasterung in den einzelnen Abschnitten der Schicht realisiert.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Sicherheitselements ist vorgesehen, daß eine oder mehrere der Komponenten eine geschlossene Leiterschleife bilden, durch deren räumliche Struktur, insbesondere Schichtdikke und/oder Breite einzelner Leiterbahnen und/oder deren Abstand zueinander, die Codierung gegeben ist. Zur Erhöhung der in die Leiterschleife eingeprägten Informationsdichte ist insbesondere vorgesehen, daß einzelne Abschnitte der Leiterschleife Komponenten unterschiedliche räumliche Strukturen aufweisen, durch welche die Codierung gegeben ist.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß der elektrische Stromkreis als Transformatorschaltung ausgebildet ist, welche sich aus mindestens zwei miteinander verbundenen elektrischen Spulen zusammensetzt, deren Transformationsverhalten die Codierung darstellt.
  • In einer anderen bevorzugten Ausführung ist der elektrische Stromkreis als Schwingkreis ausgebildet, welcher sich aus mindestens einer elektrischen Spule und mindestens einem Kondensator zusammensetzt. Die Codierung ist in diesem Falle durch das Resonanzverhalten, insbesondere die Resonanzfrequenz, des Schwingkreises gegeben.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1ae Beispiele für Sicherheitselemente mit unterschiedlichen Codierungsstrukturen;
  • 2ae weitere Beispiele für Sicherheitselemente;
  • 3 eine Banknote mit einem erfindungsgemäßen Sicherheitselement;
  • 4 einen Querschnitt durch die in 3 dargestellte Banknote;
  • 5a eine in Negativdarstellung gedruckte Spule;
  • 5b die in 5a gezeigte Spule in Positivdarstellung;
  • 5c eine Kondensatorplatte in Positivdarstellung;
  • 6 einen Querschnitt durch ein als Schwingkreis ausgebildetes Sicherheitselement;
  • 7 ein als Transformatorschaltung ausgebildetes Sicherheitselement mit einer Vorrichtung zu dessen Prüfung;
  • 8 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Prüfung eines codierten Sicherheitselements;
  • 9 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Prüfung eines codierten Sicherheitselements;
  • 10ab eine perspektivische Darstellung des Prinzips der Prüfung eines Sicherheitselements mit zugehörigem Signalverlauf;
  • 11ab eine perspektivische Darstellung des Prinzips der Detektion von periodisch angeordneten Sicherheitselementen mit zugehörigem Signalverlauf; und
  • 12ad weitere Ausführungsformen von Sicherheitselementen.
  • Die 1a bis 1e zeigen Beispiele für Sicherheitselemente mit unterschiedlichen Codierungsstrukturen.
  • Das in 1a gezeigte Sicherheitselement 2 wird durch eine dünne, elektrisch leitende Schicht in Form eines langgestreckten Rechtecks gebildet. Die typische Dicke der Schicht liegt im Bereich zwischen etwa 25 und 500 nm, vorzugsweise bei über 250 nm, um eine für den Nachweis von elektrischen Induktionsströmen ausreichend hohe elektrische Leitfähigkeit zu gewährleisten. Typische Breiten des Sicherheitselements liegen zwischen 1 und 20 mm, typische Längen zwischen 30 und 90 mm. Als elektrisch leitfähiges Material werden vorzugsweise Metalle, wie beispielsweise Aluminium, Nickel, Kupfer oder Leitsilber, oder halbleitende Materialien, insbesondere auf der Basis von organischen Polymeren, verwendet. Das Material kann auch mittels elektrisch leitender Farben, insbesondere elektrisch leitender Druckfarben, aufgebracht werden.
  • Gegenüber dem in 1a gezeigten Beispiel weist das in 1b dargestellte Sicherheitselement 2 im inneren Bereich der Schicht eine Ausnehmung 4 in Form eines schmalen, langgezogenen Rechtecks auf. Die geschlossene elektrisch leitfähige Struktur 3 im äußeren Bereich der Schicht bildet somit eine geschlossene Leiterschleife. Je nach Herstellungsverfahren können Ausnehmungen 4 mit sehr kleinen Breiten bis zu etwa 0,2 mm erzeugt werden.
  • 1c zeigt eine Weiterbildung der in 1b dargestellten geschlossenen Leiterschleife, wobei die Ausnehmungen 6a und 6b in einzelnen Abschnitten der Leiterschleife jeweils unterschiedliche räumliche Strukturen aufweisen. Im dargestellten Beispiel handelt es sich um einzelne quadratische Ausnehmungen 6b, welche durch gegenseitige Überlappung bzw. schmale Ausnehmungen 6a miteinander verbunden sind. Die Anordnung der einzelnen, ineinander übergehenden Ausnehmungen 6a und 6b ist hierbei symmetrisch zur Längsachse der geschlossenen, elektrisch leitfähigen Struktur 5.
  • Dem gegenüber zeigt das Sicherheitselement 2 in 1d eine zur Längsachse der geschlossenen elektrisch leitfähigen Struktur 5 asymmetrische Anordnung der jeweiligen Ausnehmungen 6a und 6b, wobei ein zahnartiges Profil der Ausnehmungen 6a und 6b erhalten wird.
  • Bei dem in 1e dargestellten Beispiel sind unterschiedlich große quadratische Ausnehmungen 8a und 8b vorgesehen, welche durch elektrisch leitfähige Stege der elektrisch leitfähigen Struktur 7 voneinander getrennt sind.
  • Durch die Wahl der räumlichen Struktur des jeweiligen Sicherheitselements 2, insbesondere Schichtdicke, Abmessungen und/oder Form der elektrisch leitfähigen Struktur 3, 5 und 7 bzw. der Ausnehmungen 4, 6a, 6b, 8a und 8b, läßt sich dem Sicherheitselement 2 eine codierte Information einprägen. Die in einzelnen Abschnitten unterschiedlich strukturierten Sicherheitselemente 2 der 1c bis 1e stellen hierbei eine Bit-Codierung von Informationen mit bis zu neun Bits dar, welche durch separates Prüfen der einzelnen, unterschiedlich strukturierten Abschnitte des jeweiligen Sicherheitselements 2 gelesen werden können.
  • Die 2a bis 2e zeigen weitere Beispiele erfindungsgemäßer Sicherheitselemente mit Bit-Codierung.
  • Das in 2a dargestellte Sicherheitselement 2 weist eine geschlossene elektrisch leitfähige Struktur 21 im äußeren Bereich und stufenförmige, ineinander übergehende Ausnehmungen 20a und 20b im inneren Bereich der Schicht auf.
  • Das in 2b gezeigte Sicherheitselement 2 bildet das in 2a dargestellte dahingehend weiter, daß hier auch die geschlossene elektrisch leitfähige Struktur 21 im äußeren Bereich der Schicht einen stufenförmigen Verlauf aufweist.
  • Das in 2c dargestellte Sicherheitselement 2 zeigt eine weitere Möglichkeit der Codierung in Form von kammartig strukturierten Ausnehmungen 22a und 22b. Der Gehalt codierter Information entspricht hierbei im wesentlichen den in den Sicherheitselementen 2 der 2a und 2b enthaltenen Informationen mit stufenförmiger Codierung, wobei an der Stelle der Flanken 20a/20b bzw. 20b/20a der stufenförmigen Ausnehmungen jeweils eine zahnartige Ausnehmung 22b angeordnet ist. In den Beispielen der 2d und 2e ist dieses Codierungsprinzip weiter verdeutlicht.
  • 3 zeigt ein Dokument in Form einer Banknote 1 mit einem erfindungsgemäßen Sicherheitselement 2. Auf die Banknote 1 ist eine Trägerschicht 10 aufgebracht, welche mit dem im Zusammenhang mit der 2a näher beschriebenen Sicherheitselement 2 versehen ist. Die Trägerschicht 10 ist vorzugsweise eine Kunststoffolie, z.B. aus PET, PVC oder PE, mit typischen Dicken zwischen 2 und 20 um.
  • 4 zeigt einen vergrößerten Querschnitt durch die in 3 dargestellte Banknote 1 mit Sicherheitselement 2 senkrecht zur Ebene der Banknote 1 note 1 entlang der Linie B–B'. Auf der Trägerschicht 10 sind die einzelnen, unterschiedlich strukturierten Abschnitte mit den elektrisch leitfähigen Strukturen 21 sowie den Ausnehmungen 20a der elektrisch leitfähigen Schicht zu erkennen.
  • In dem hier dargestellten Beispiel ist die Trägerschicht 10 mit den auf seiner Oberseite befindlichen elektrisch leitfähigen Strukturen 21 mittels einer Kleberschicht 12, insbesondere einer Schicht aus Kaschierkleber, mit einer Zwischenschicht 14 verklebt. Dieses Schichtsystem ist auf der Banknote 1 aufgebracht, beispielsweise mittels einer weiteren (nicht dargestellten) Kleberschicht. Alternativ kann die Trägerschicht 10 auch ohne Zwischenschicht 14 mit der Kleberschicht 12 direkt auf die Banknote 1 aufgeklebt werden. Ein in dieser Weise in ein solches Schichtsystem eingebrachtes bzw. auf die Banknote 1 aufgebrachtes Sicherheitselement 2 ist von außen her schwer zugänglich und damit gut gegen Manipulationsversuche geschützt. Generell kann die Trägerfolie 10 aber auch mit der dem Sicherheitselement 2 gegenüberliegenden Unterseite auf die Banknote 1 aufgebracht werden.
  • In den beschriebenen Varianten des gezeigten Beispiels ist die Trägerschicht 10 mit den darauf befindlichen elektrisch leitfähigen Strukturen 21 vorzugsweise als selbsttragendes Etikett ausgebildet.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung wird das Sicherheitselement 2 mit Hilfe einer sog. Transferfolie auf das Sicherheitspapier bzw. die Banknote 1 aufgebracht. Hierbei wird eine dünne Trägerschicht lösbar auf eine Transferfolie aufgebracht. Auf der Trägerschicht wird dann, vorzugsweise mit einem der oben beschriebenen Verfahren, das Sicherheitselement 2 erzeugt. Auf die mit dem Sicherheitselement 2 versehene Trägerschicht wird eine Kleberschicht aufgebracht, die bei der Übertragung dieser Schichtstruk tur auf das Sicherheitspapier bzw. die Banknote 1 mittels Wärme und Druck aktiviert wird, so daß die Trägerschicht zusammen mit dem Sicherheitselement 2 auf dem Sicherheitspapier bzw. der Banknote 1 befestigt wird. In einem letzten Schritt wird die Transferfolie abgezogen.
  • Die Trägerschicht 10 und/oder die Zwischenschicht 14 kann derart ausgestaltet sein, daß diese einen für das Sicherheitselement charakteristischen optischen Effekt aufweist. Insbesondere kann diese einen optisch variablen Effekt zeigen, bei dem das Sicherheitselement unter verschiedenen Betrachtungswinkeln unterschiedliche visuelle Eindrücke erzeugt. Dies kann vorzugsweise durch mindestens eine zusätzliche Schicht mit optisch variablen Pigmenten, insbesondere Interferenzschicht- oder Flüssigkristallpigmenten, und/oder mit Beugungsstrukturen in Form einer Reliefstruktur, wie z.B. einem Hologramm, erreicht werden. Durch dieses zusätzliches Echtheitsmerkmal wird die Nachahmung oder Manipulation des erfindungsgemäßen Sicherheitselements weiter erschwert.
  • Nachfolgend wird der Aufbau eines als Schwingkreis ausgebildeten Sicherheitselements anhand der 5a bis 5c und 6 näher erläutert.
  • 5a zeigt eine Negativdarstellung 50 einer spiralförmigen Spule 51, deren Enden Kontaktflächen 52 aufweisen. Die Negativdarstellung 50 ist, vorzugsweise mittels Tiefdruckverfahren, insbesondere Stichtiefdruckverfahren oder Rollentiefdruckverfahren unter Verwendung gravierter und/oder geätzter Zylinder, auf einer Trägerschicht 10 aufgedruckt. Druckfarben mit einem hohen Pigmentanteil, der in der trockenen Druckfarbe typischerweise bei mehr als 10 Gewichtsprozent liegt, sind hierfür besonders geeignet.
  • Nach dem Trocknen der Druckfarbe wird auf die Negativdarstellung 50 eine dünne Deckschicht aus leitendem Material, wie z.B. Aluminium oder Nickel, aufgebracht. Typische Dicken dieser Deckschicht liegen zwischen etwa 30 nm und 500 nm. Die Aufbringung der Deckschicht erfolgt vorzugsweise durch Aufdampfen, Aufdrucken oder andere Beschichtungstechniken.
  • Anschließend wird die Struktur der Negativdarstellung 50 zusammen mit den auf der Struktur liegenden Teilen der Deckschicht in einem Waschvorgang entfernt. Bei Verwendung von wasserlöslichen Druckfarben, bei welchen als Bindemittel vorzugsweise Stärke, Alkohol oder Cellulose verwendet wird, ist bei diesem Waschvorgang lediglich Wasser erforderlich.
  • Am Ende des Waschvorgangs bleibt eine aus dem elektrisch leitenden Material bestehende Positivdarstellung der spiralförmigen Spule 51 einschließlich Kontaktflächen 52 erhalten.
  • Mit dem beschriebenen Verfahren lassen sich besonders feine Strukturen mit typischen Strukturgrößen bis zu 0,1 mm bei gleichzeitig sehr hoher Konturenschärfe herstellen. Insbesondere ist dieses Verfahren zur Erzeugung von strukturierten Sicherheitselementen 2, wie sie in den 1a bis 1e, 2a bis 2e und 7 dargestellt sind, geeignet.
  • 5c zeigt einen mit dem oben beschriebenen Verfahren in analoger Weise auf einer weiteren Trägerschicht 15 hergestellten elektrisch leitfähigen Flächenbereich 53. Wird der Flächenbereich 53 zusammen mit einer elektrisch isolierenden Schicht über die in 5b dargestellten Kontaktflächen 52 gebracht, so entsteht ein aus dem Flächenbereich 53 und den Kontaktflächen 52 als Kondensatorplatten bestehender Kondesator 52/53. Der Kondensator 52/53 bildet zusammen mit der Spule 51 einen Schwingkreis 51 bis 53.
  • Durch die räumliche Struktur von Spule 51 und Kondensator 52/53, d.h. Größe und Form sowie Windungszahl bzw. Abstand zueinander, erhält der Schwingkreis 51 bis 53 ein charakteristisches Resonanzverhalten, durch welches dem Schwingkreis eine bestimmte Information eingeprägt werden kann.
  • Das Resonanzverhalten, insbesondere die Resonanzfrequenz, des Schwingkreises 51 bis 53 wird beispielsweise durch Erfassung der Resonanzabsorption des Schwingkreises in einem hochfrequenten elektromagnetischen Wechselfeld, insbesondere durch Messung der durch den Schwingkreis 51 bis 53 verursachten Verstimmung eines Hochfrequenz-Senders, ermittelt. Eine bei der Resonanzfrequenz des Schwingkreises 51 bis 53 detektierbare Signalüberhöhung tritt im allgemeinen nur dann auf, wenn die sich aus dem ohmschen Widerstand des Stromkreises, der Induktivität der Spule 51 und der Kapazität des Kondensators 52/53 errechnende Güte des Schwingkreises größer als 1 ist.
  • Typische Frequenzen liegen zwischen etwa 1 MHz und 1 GHz. Typische Breiten und/oder Abstände der Spulenwindungen 51 liegen zwischen etwa 0,1 mm und 2 mm, vorzugsweise bei 0,2 mm, typische Schichtdicken zwischen 30 nm und 1000 nm, vorzugsweise bei etwa 500 nm. Die typische Anzahl der Windungen der Spule 51 liegt zwischen 5 und 100, insbesondere bei etwa 40.
  • Alternativ können die Eigenschaften des Schwingkreises 51 bis 53 auch mit einem Impedanzanalysator ermittelt werden. Herbei wird der Frequenzver lauf der Impedanz, d.h. des Wechselstromwiderstands, einer Sendespule gemessen, wobei vorzugsweise Betrag und Phase der Impedanz erfaßt werden. Die Sendespule besteht aus Kupferdraht mit einem typischen Durchmesser von etwa 0,7 mm und einer typischen Länge von etwa 85 mm. Die Induktivität der Sendespule liegt im Bereich zwischen 50 und 100 nH, ihre Resonanzfrequenz zwischen etwa 50 und 500 MHz. Wird der zu untersuchende Schwingkreis 51 bis 53 in das von der Sendespule erzeugte Nahfeld gebracht, so ändert sich aufgrund der magnetischen Kopplung beider Spulen die Impedanz der Sendespule. Diese Änderung ist im Frequenzbereich der Resonanzfrequenz des Schwingkreises 51 bis 53 maximal. Bei diesem Verfahren kann nicht nur die durch den Schwingkreis 51 bis 53 verursachte Verstimmung des Senders gemessen werden, sondern auch deren individuelle Charakteristik erkannt werden. Mit Hilfe der Impedanzanalyse ist somit eine besonders genaue Erfassung und Auswertung der Eigenschaften des Schwingkreises 51 bis 53 und der darin enthaltenen Codierung möglich. Ein geeignetes, einfach aufgebautes Detektionsgerät umfaßt einen abstimmbaren Sender (VCO) oder einen Sender mit, vorzugsweise drei bis vier, fest einstellbaren Sendefrequenzen sowie eine Detektionsschaltung zur Messung der Impedanz bei, vorzugsweise drei bis vier, fest einstellbaren Frequenzen.
  • 6 zeigt einen Querschnitt durch einen Schwingkreis 51 bis 53, welcher die in den 5b und 5c dargestellten Komponenten umfaßt. Die Spule 51 ist zusammen mit den Kontaktflächen 52 auf einer ersten Trägerschicht 10, die Kondensatorplatte 53 auf einer zweiten Trägerschicht 15 aufgebracht. Zwischen den beiden Trägerschichten 10 und 15 ist eine elektrisch isolierende Schicht 16, vorzugsweise aus Kunststoff, vorgesehen, welche das Dielektrikum zwischen den Kontaktflächen 52 und der Kondensatorplatte 53 des Kondensators bildet.
  • Das Schichtsystem 10/16/15 ist in diesem Beispiel auf eine Banknote 1 aufgebracht, beispielsweise durch Aufkleben. Es kann aber auch teilweise oder ganz in eine Banknote 1 eingebracht werden, um eine besonders hohe Fälschungs- und Manipulationssicherheit zu erreichen.
  • Analog zu der in 4 näher beschriebenen Ausführungsform kann auch im Beispiel der 6 die erste und/oder zweite Trägerschicht 10 bzw. 15 derart ausgestaltet sein, daß diese einen für das Sicherheitselement charakteristischen optischen Effekt aufweist.
  • Eine besonders einfach herzustellende Alternative zu dem hier dargestellten Beispiel besteht darin, die Spule 51 mit den Kontaktflächen 52 einerseits und die Kondensatorplatte 53 andererseits auf jeweils eine der beiden Seiten einer Trägerschicht (nicht dargestellt) aufzubringen. Das Dielektrikum wird in diesem Fall durch die Trägerschicht selbst gebildet.
  • Bei einer noch einfacheren Variante wird der Schwingkreis lediglich durch eine auf einer Trägerschicht aufgebrachte, kurzgeschlossene Spule (nicht dargestellt) gebildet, wobei auf einen separaten Kondensator verzichtet wird. Die für einen solchen Schwingkreises nötigen Kapazitäten rühren von sog. parasitären Kapazitäten her, welche sich u.a zwischen den einzelnen Leiterbahnen der Spule ausbilden.
  • 7 zeigt ein als Transformatorschaltung ausgebildetes Sicherheitselement 2 mit einer Vorrichtung 48 zu dessen Prüfung.
  • Das Sicherheitselement 2 ist – analog dem in den 3 und 4 beschriebenen Ausführungsbeispiel – mittels einer Trägerschicht 10 auf der Banknote 1 aufgebracht. Die elektrisch leitfähige Schicht des Sicherheitselementes 2 weist in diesem Beispiel zwei breite, rechteckige Ausnehmungen auf, welche durch eine schmale Ausnehmung miteinander verbunden sind. Auf diese Weise wird ein geschlossener elektrischer Stromkreis erhalten, welchen man sich als aus zwei elektrischen Spulen 30 und 31 zusammengesetzt denken kann, deren Enden über zwei elektrisch leitende Verbindungen 32 miteinander verbunden sind. Der elektrische Stromkreis stellt somit eine einfache Transformatorschaltung 30 bis 32 mit einem Windungszahlenverhältnis der beiden Spulen 30 und 31 von 1 : 1 dar.
  • Wird beispielsweise an der Spule 30 ein magnetisches Wechselfeld angelegt, so werden in dieser elektrische Ströme induziert, die über die Verbindungen 32 in die andere Spule 31 fließen können und dort ihrerseits ein magnetisches Wechselfeld erzeugen, welches von einem im Bereich der Spule 31 angeordneten Detektor erfaßt werden kann. Aus der Art und Stärke des erfaßten Wechselfeldes kann auf die Art und/oder den Aufbau der Transformatorschaltung 30 bis 32 und damit auf die in ihr enthaltene codierte Information geschlossen werden. Die Codierung ist in diesem Beispiel insbesondere durch das Größenverhältnis der Spulen 30 und 31 bzw. der Ausnehmungen im Bereich der Spulen 30 bzw. 31 und/oder das Windungszahlenverhältnis der beiden Spulen 30 bzw. 31 zueinander gegeben. Letzteres kann beispielsweise dadurch verändert werden, daß eine Spule 30 bzw. 31 mit einer oder mehreren weiteren Spulen, gegebenenfalls in zusätzlichen Schichten des Sicherheitselements 2, gekoppelt wird.
  • Im rechten Bildteil der 7 ist eine geeignete Vorrichtung 48 zur Prüfung des als Transformatorschaltung ausgebildeten Sicherheitselements 2 dargestellt. Eine Anregungsspule 40 mit Ferritkern 42 wird mit elektrischer Wechselspannung aus der Spannungsquelle 44 betrieben. Typische Frequenzen der Wechselspannungen liegen zwischen etwa 1 und 30 MHz, insbesondere bei etwa 13,56 MHz. Mittels einer Transporteinrichtung (nicht dargestellt) wird die Banknote 1 in Transportrichtung T in den Bereich der Vorrichtung 48 gebracht, wo die Spule 30 des Sicherheitselements 2 im Bereich der Anregungsspule 40 zu liegen kommt. Das von der Anregungsspule 40 ausgehende magnetische Wechselfeld induziert dann in der Spule 30 elektrische Ströme, welche über die elektrischen Verbindungen 32 zur Spule 31 fließen und dort ein magnetisches Wechselfeld erzeugen, welches von der Detektionsspule 41 mit Ferritkern 43 erfaßt wird. Die in der Detektionsspule 41 induzierten elektrischen Ströme und/oder Spannungen werden von einer Meßeinrichtung 45 gemessen und gegebenenfalls einer weiteren Auswertung unterzogen.
  • In der Funktion des Ferritkerns 42 bzw. 43 können anstelle von Ferrit auch andere Materialien mit vergleichbar hoher magnetischer Permeabilität eingesetzt werden. Vorzugsweise ist der Querschnitt des Ferritkerns 42 bzw. 43 kleiner oder gleich dem inneren Querschnitt, d.h. der Ausnehmung, der jeweiligen Spule 30 bzw. 31, so daß der Ferritkern 42 bzw. 43 von der jeweiligen Spule 30 bzw. 31 bei der Messung quasi umschlossen wird. Typische Abstände zwischen der Transformatorschaltung 30 bis 32 und den Ferritkernen 40 und 41 mit Spule 42 und 43 liegen im Bereich zwischen 0,1 und 2 mm, vorzugsweise zwischen 0,7 und 1 mm, um eine gute magnetische Kopplung bei gleichzeitig geringer Störanfälligkeit, insbesondere infolge von Banknotenstaus im Bereich der Vorrichtung 48, zu gewährleisten. Vorzugsweise liegen die Zeitspannen, innerhalb derer die Transformatorschaltung einer Banknote 1 geprüft wird, im Bereich von Millisekunden, so daß auch schnell an der Vorrichtung 48 vorbeilaufende Banknoten 1 mit einer hohen Zuverlässigkeit geprüft werden können. Dies ist insbesondere für den Einsatz in Banknotenbearbeitungsmaschinen mit einer hohen Transport- und Bearbeitungsrate von Bedeutung.
  • Im dargestellten Beispiel der 7 haben die beiden Spulen 30 und 31 den selben rechteckigen Querschnitt bei jeweils nur einer Windung. Wie bereits erläutert wurde, können die jeweiligen Querschnitte und/oder Windungszahlen der Spulen unterschiedlich gewählt werden, beispielsweise durch Kopplung eine weiteren Spule (nicht dargestellt) an die Spule 31. In diesem Fall werden die an der Detektionsspule 41 induzierten Ströme erhöht, so daß eine besonders empfindliche Prüfung der Transformatorschaltung 30 bis 32 ermöglicht wird. Eine Erhöhung der Effizienz der Transformatorschaltung 30 bis 32 ist auch durch eine mit der Spule 30 gekoppelte zusätzliche Spule (nicht dargestellt) möglich, durch welche sich die gesamte Induktivität im Bereich der Spule 30 und damit die jeweils induzierten Ströme entsprechend erhöhen. In bestimmten Anwendungen, bei denen die Transformatorschaltung 30 bis 32 bei den zu prüfenden Banknoten 1 nicht durchgehend exakt an der selben Stelle plaziert ist, können in der Vorrichtung 48 Mittel vorgesehen sein, welche die Lage der Transformatorschaltung 30 bis 32 vorab erfassen und die Position der Ferritkerne 40 und 41 einschließlich der Spulen 42 und 43 entsprechend einstellen. Bei den genannten Mitteln kann es sich beispielsweise um optische Sensoren handeln.
  • 8 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Prüfung eines codierten Sicherheitselements. Das mittels einer Trägerschicht 10 auf der Banknote 1 aufgebrachte Sicherheitselement 2 weist, wie bereits im Zusammenhang mit den Beispielen der 2a, 2b und 2d näher erläutert, eine stufenförmige Ausnehmung 20a auf. Die Prüfvorrichtung besteht aus zwei ersten Mitteln 60, die ein zeitlich veränderliches Magnetfeld erzeugen. Hierzu ist jeweils eine Anregungsspule 40 mit Spulenkern 42 sowie eine – aus Gründen der Anschaulichkeit nicht dargestellte – Spannungsquelle zur Spannungsversorgung der Anregungsspule 40 vorgesehen. Bei dem erzeugten veränderlichen Magnetfeld handelt es sich vorzugsweise um ein periodisch veränderliches Magnetfeld. Als Spannungsquelle wird hierbei eine Wechselspannungsquelle verwendet. Wird die Banknote 1 mit dem Sicherheitselement 2 in Transportrichtung T in den Bereich der ersten Mittel 60 transportiert, so induzieren die von den ersten Mitteln 60 erzeugten magnetischen Wechselfelder im Sicherheitselement 2 Induktionsströme, die aufgrund der elektrisch geschlossenen Struktur des Sicherheitselements 2 Kreisströme ausbilden können. Diese Kreisströme verursachen ihrerseits magnetische Felder, welche von zweiten Mitteln 61a und 61b sowie 62a bis 62d detektiert werden können. Die zweiten Mittel umfassen jeweils eine Detektionsspule 41 mit einem zweiten Spulenkern 43 sowie eine Meßeinrichtung (nicht dargestellt) zur Erfassung der in der Detektionsspule 41 induzierten Ströme und/oder Spannungen.
  • Mit dem stufenförmigen Verlauf der Ausnehmung 20a im inneren Bereich der Schicht variiert der induzierte Kreisstrom in den einzelnen Abschnitten des äußeren Bereichs der Schicht entsprechend. Die daraus resultierenden unterschiedlichen Magnetfelder werden von den zweiten Mitteln 61a und 61b sowie 62a bis 62d erfaßt. Die jeweils induzierten Spannungen bzw. Ströme werden zur Ermittlung der Codierung an eine Auswerteeinrichtung (nicht dargestellt) weitergeleitet.
  • Im dargestellten Beispiel weisen die zweiten Mittel zwei Positionssensoren 61a und 61b und vier Codesensoren 62a bis 62d auf. Die Positionssensoren 62a bis 62d erfassen die jeweilige Position einzelner Codierungseinheiten, im vorliegenden Fall einer Bit-Codierung die Einheiten 1 und 0. Die Signale der Codesensoren 62a bis 62d werden dann bei der Auswertung mit den Signalen der Positionssensoren 61a und 61b verglichen, so daß für jeden Codesensor 62a bis 62d eine Codierungseinheit, d.h. 1 oder 0, ermittelt wer den kann. Im vorliegenden Beispiel erfassen die Codesensoren 62a bis 62d die Bitfolge "0110".
  • Durch die Positionssensoren 61a und 61b kann die in Sicherheitselement 2 enthaltene Codierung auch dann richtig erkannt werden, wenn dieses seitenverkehrt in die Prüfvorrichtung eingelegt wird. Je nach Anwendungsfall, z.B. bei der Prüfung seitenrichtig eingebrachter und entsprechend ausgerichteter Dokumente, kann aber auch auf einen oder beide Positionssensoren 61a und 61b verzichtet werden. In diesen Fällen können die Positionssensoren 61a und 61b auch als Codesensoren dienen.
  • Alternativ zu dem gezeigten Beispiel können die ersten Mittel 60 lediglich eine Anregungsspule 42 mit Spulenkern 42 aufweisen, welche an nur einem Ende oder an einem anderen Bereich des Sicherheitselements 2 ein magnetisches Wechselfeld erzeugt. Selbstverständlich können aber auch mehrere erste Mittel 60 vorgesehen sein, welche z.B. in regelmäßigen Abständen entlang des Sicherheitselements 2 angeordnet sind.
  • 9 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Prüfung eines codierten Sicherheitselements. Für die Banknote 1 und das darauf befindliche Sicherheitselement 2 gelten die Ausführungen zu 8 entsprechend. Im Unterschied zu dem dort beschriebenen Ausführungsbeispiel wird das erste Magnetfeld, welches im Sicherheitselement 2 Induktionsströme induziert, mittels eines Permanentmagneten 73 erzeugt. Der Permanentmagnet 73 ist durch ein Eisenjoch 74 mit einem zweiten Spulenkern 43 gekoppelt, welcher von einer Detektionsspule 41 umgeben ist. Zwischen dem Permanentmagneten 73 und dem zweiten Spulenkern 43 bildet sich ein räumlich inhomogenes zweites Magnetfeld aus. Wird nun die Banknote 1 mitsamt dem Sicherheitselement 2 in Transportrichtung T an den zweiten Mitteln 71a und 71b sowie 72a bis 72d vorbeitransportiert, so werden im Sicherheitselement 2 aufgrund seiner Bewegung in den inhomogenen zweiten Magnetfeldern Induktionsströme induziert, welche abhängig sind von der Struktur des jeweiligen Abschnitts des Sicherheitselements 2 im Bereich der einzelnen Sensoren 71a und 71b sowie 72a bis 72d. Analog zu dem in 8 beschriebenen Ausführungsbeispiel ist auch hier eine Auswerteeinrichtung (nicht dargestellt) vorgesehen, welche aus den in den Detektionsspulen 41 induzierten Strömen bzw. Spannungen die im Sicherheitselement 2 enthaltene Codierung ermittelt. Wie in dem in 8 beschriebenen Ausführungsbeispiel können auch hier Positionssensoren 71a und 71b vorgesehen sein, welche die Lage der jeweiligen Codierungseinheiten erfassen.
  • Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung wurde in den 8 und 9 beispielhaft für die Prüfung von Sicherheitselementen 2 mit einer stufenförmigen Codierung näher erläutert. Prinzipiell eigenen sich die beschriebenen Vorrichtungen jedoch für eine Vielzahl von unterschiedlich strukturierten geschlossenen elektrischen Stromkreisen, insbesondere für die in den 1a bis 1e und 2a bis 2e dargestellten Sicherheitselemente.
  • 10a zeigt eine perspektivische Darstellung der in 9 beschriebenen Vorrichtung der Prüfung eines Sicherheitselements mittels eines statischen Magnetfeldes. 10b zeigt den zugehörigen Signalverlauf. Im dargestellten Beispiel wird eine Banknote 1 in Transportrichtung T an einem Sensor 71 vorbeitransportiert. Aus Gründen der Anschaulichkeit wurde in dieser Darstellung lediglich ein Sensor 71 eingezeichnet; je nach Anwendungsfall können entsprechend dem in 9 beschriebenen Beispiel selbstverständlich mehrere solcher Sensoren 71 nebeneinander angeordnet sein.
  • Das Sicherheitselement 2 wird in diesem Fall durch eine geschlossene Leiterschleife gebildet, in welcher beim Durchlaufen des inhomogenen ersten Magnetfeldes des Permanentmagneten 73 ein Kreisstrom induziert wird. Dieser Kreisstrom verursacht ein zweites Magnetfeld, welches der Änderung des ersten Magnetfeldes entgegengerichtet ist. Hierdurch verändert sich die magnetische Flußdichte im zweiten Spulenkern 43, wodurch in der Detektionsspule 41 eine Spannung induziert wird.
  • Ein typischer Verlauf der induzierten Spannung ist in 10b dargestellt. Das Spannungssignal S zeigt in Abhängigkeit der Position X der Banknote 1 einen positiven sowie einen negativen Spannungspuls, was durch die unterschiedliche Richtung des in den beiden Teilen der Leiterschleife 2 induzierten Kreisstroms Ik und den daraus entsprechend unterschiedlich orientierten Magnetfeldern zu erklären ist. Je nach Schichtdicke und/oder Breite der einzelnen Leiterbahnen der Leiterschleife und/oder deren Abstand zueinander variiert das detektierte Spannungssignal S, aus welchem in einem geeigneten Auswerteverfahren auf die Codierung geschlossen werden kann.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist zusätzlich zum Sensor 71 eine weitere Detektionsspule 47 mit einem Spulenkern 46 vorgesehen, welcher nicht mit dem Permanentmagneten 73 des Sensors 71 gekoppelt ist. In der vom Sensor 71 aus entgegen der Transportrichtung T angeordneten Detektionsspule 47 werden im wesentlichen nur dann Spannungen induziert, wenn die Leiterschleife 2 ausreichend breit ist oder das in der Leiterschleifenschicht befindliche Material eine ausreichend hohe magnetische Remanenz aufweist, da nur in diesen Fällen eine Änderung der magnetischen Flußdichte im Spulenkern 46 gegeben ist.
  • 11a zeigt eine perspektivische Darstellung einer weiteren Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei der Detektion von periodisch angeordneten Sicherheitselementen. 11b zeigt den zugehörigen Signalverlauf. Ein mit mehreren Sicherheitselementen 2 versehenes Dokument 25 wird in Transportrichtung T am Sensor 71, welcher im Zusammenhang mit Figur 10a bereits näher beschrieben wurde, vorbeitransportiert. Die einzelnen Sicherheitselemente 2 entsprechen vorzugsweise dem in 1a beschriebenen Beispiel einer durchgehenden elektrisch leitfähigen Schicht. Eine Codierung ist in diesem Fall durch die Struktur der einzelnen Sicherheitselemente 2 sowie deren Anordnung zueinander gegeben. Im dargestellten Beispiel weisen alle Sicherheitselemente 2 eine identische Form auf und sind periodisch, das heißt in gleichen Abständen zueinander, angeordnet.
  • Wird das Dokument 25 nun mit einer konstanten Transportgeschwindigkeit in Transportrichtung T am Permanentmagneten 73 des Sensors 71 vorbeitransportiert, so werden in den Sicherheitselementen 2 Wirbelströme induziert, welche ihrerseits jeweils ein Magnetfeld verursachen, das in der Detektionsspule 41 den in 11b dargestellten Spannungssignalverlauf S induziert. Für den Fall, daß analog zu dem in 9 gezeigten Beispiel mehrere Sensoren 71a, 71b, 72a bis 72d nebeneinander angeordnet sind, werden an mehreren Stellen der Sicherheitselemente 2 Wirbelströme erzeugt, welche sich zu einem, das ganze Sicherheitselement 2 durchströmenden Kreisstrom – ähnlich dem in Zusammenhang mit 10a beschriebenen – überlagern.
  • Das Spannungssignal S in 11b zeigt einen im Bereich der Sicherheitselemente 2 im wesentlichen periodischen Spannungsverlauf. Aus der Anzahl der Perioden und deren Signalhöhe kann die auf dem Dokument 25 befindliche Codierung abgeleitet werden. Bei dem Dokument 25 handelt es sich vor zugsweise um eine sogenannte Trennkarte, welche zur Trennung von unterschiedlichen Banknotenpäckchen bei deren Bearbeitung in einer automatischen Banknotenbearbeitungsmaschine verwendet wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Prüfung von Sicherheitselementen kann daher sowohl zum Prüfen von Dokumenten selbst, insbesondere Banknoten, als auch zur Prüfung bzw. Erkennung von bei der Banknotenbearbeitung eingesetzten Trennkarten verwendet werden.
  • Eine weitere Form der Codierung von Banknoten bzw. Trennkarten besteht in der Anordnung mehrerer Sicherheitselemente 2 mit unterschiedlichen Breiten und/oder in unterschiedlichen Abständen relativ zueinander, wodurch eine Art Balkencode erhalten wird, welcher mit der oben beschriebenen Vorrichtung auf einfach Weise gelesen werden kann.
  • Die Ausnehmungen 4, 6a, 6b, 8a, 8b, 20a, 20b, 22a und 22b der oben beschriebenen Sicherheitselemente sind jeweils als Durchbrüche durch die elektrisch leitfähigen Strukturen 3, 5, 7, 21, 23, 30 bis 32 und 51 bis 53 ausgebildet, d.h. im Bereich einer Ausnehmung befindet sich kein elektrisch leitendes Material. In einer bevorzugten alternativen Ausführungsform ist jedoch im Bereich einer Ausnehmung 4, 6a, 6b, 8a, 8b, 20a, 20b, 22a und 22b elektrisch leitfähiges Material vorhanden, dessen elektrische Leitfähigkeit gegenüber der jeweiligen elektrisch leitfähigen Struktur 3, 5, 7, 21, 23, 30 bis 32 und 51 bis 53 vermindert ist. Eine verminderte Leitfähigkeit wird hierbei vorzugsweise durch eine geringere Schichtdicke des Materials im Bereich der Ausnehmung erreicht. Wie bereits im Zusammenhang mit 1a erläutert wurde, liegen typische Schichtdicken von Strukturen mit für den Nachweis von Induktionsströmen ausreichend hoher elektrischer Leitfähigkeit oberhalb von etwa 250 nm. Eine signifikante Verminderung der elektrischen Leitfähigkeit im Bereich der Ausnehmung wird demnach durch Schichtdik ken erreicht, welche deutlich kleiner sind als 250 nm und welche Erfahrungswerten entsprechend unterhalb von etwa 150 nm, insbesondere im Bereich zwischen 20 nm und 50 nm, liegen.
  • Die oben angegebenen typischen Schichtdicken gelten vorzugsweise für Aluminiumschichten. Bei Verwendung anderer elektrisch leitfähiger Materialien, wie z.B. andere Metalle oder elektrisch leitende Druckfarben, mit anderer spezifischer elektrischer Leitfähigkeit sind die Dicken der entsprechenden Schichten entsprechend größer bzw. kleiner.
  • Diese Ausführungsform hat den besonderen Vorteil, daß die Ausnehmungen lichtundurchlässig sind und folglich im Durchlicht nicht mit dem bloßen Auge erkannt werden können. Aufgrund der geringen absoluten Dickenunterschiede zwischen elektrisch leitender Struktur und Ausnehmung in der Größenordnung von etwa 200 nm ist außerdem weder ein manuelles Ertasten noch ein visuelles Erkennen der Codierungsstrukturen in Reflexionsgeometrie möglich. Solche Sicherheitselemente eignen sich somit insbesondere als Träger geheimzuhaltender, ausschließlich maschinell lesbarer Informationen.
  • Die 12a und 12b zeigen weitere Ausführungsformen von Sicherheitselementen.
  • Das in 12a dargestellte Sicherheitselement 2 weist im wesentlichen den Aufbau des in 1a dargestellten Sicherheitselements auf, wobei zusätzlich in unterschiedlichen Abschnitten der elektrisch leitende Schicht Aussparungen in Form von Unterbrechungen 24 eingebracht sind, durch welche die elektrisch leitenden Abschnitte 23 voneinander getrennt werden. Durch die Abfolge von elektrisch isolierenden Unterbrechungen 24 und leitenden Ab schnitten 23 entlang des Sicherheitselements 2 erhält dieses eine Bit-Codierung, welche vorzugsweise mit der in 9 dargestellten Vorrichtung geprüft bzw. gelesen werden kann. Analog zu dem in 9 gezeigten Beispiel sind in diesem Fall neun, jeweils gleich beabstandete Meßköpfe mit dem in Zusammenhang mit den Sensoren 72a bis 72d beschriebenen Aufbau vorzusehen. Wird bei der Prüfung das Sicherheitselement 2 an der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorbeibewegt, so werden – analog zu den Ausführungen im Zusammenhang mit den 8 und 9 – in den leitenden Abschnitten 23 Induktionsströme, insbesondere Wirbelströme, induziert, welche ein Magnetfeld erzeugen, das mit den Sensoren erfaßt werden kann. Im Bereich der Unterbrechungen 24 dagegen werden keine Induktionsströme induziert, so daß die Sensoren an diesen Stellen kein Signal, oder zumindest ein von den Sensoren über den leitenden Abschnitten verschiedenes Signal, liefern. Auf diese Weise wird die in dem Sicherheitselement 2 enthaltene Codierung "010010110" gelesen.
  • 12b zeigt eine Weiterbildung des in 12a dargestellten Sicherheitselements, bei welchem anstelle von Unterbrechungen Abschnitte 26 vorgesehen sind, welche eine im Vergleich zu den elektrisch leitenden Abschnitten 25 geringere Dicke aufweisen und damit eine verminderte elektrische Leitfähigkeit zeigen. Auch für solche Sicherheitselemente ist die in 9 dargestellte Vorrichtung besonders geeignet. Für das Lesen bzw. die Prüfung der Codierung gelten die Ausführungen zu dem in 12a gezeigten Beispiel entsprechend, wobei in den elektrisch leitenden Abschnitten 25 stärkere Induktionsströme induziert werden als in den Abschnitten 26 mit geringerer elektrischer Leitfähigkeit. Dementsprechend unterscheiden sich die von den einzelnen Meßköpfen über den Abschnitten 25 bzw. 26 erzeugten Signale, so daß auch hier die in dem Sicherheitselement 2 enthaltene Codierung "010010110" gemessen wird.
  • Alternativ kann zur Prüfung solcher Sicherheitselemente auch die in 8 dargestellte Vorrichtung verwendet werden, wobei insbesondere durch die Wahl einer ausreichenden Dicke der Abschnitte 26 sichergestellt werden muß, daß geschlossene Induktionsströme durch das Sicherheitselement 2 fließen können.
  • Eine besondere Variante dieses Ausführungsbeispiels zeichnet sich dadurch aus, daß die Dicke der Abschnitte 26 und damit deren elektrische Leitfähigkeit gerade so gewählt wird, daß keine ausreichend hohen elektrischen Ströme mehr fließen können, um mit der in den 8 bzw. 9 beschriebenen Vorrichtung nachgewiesen werden zu können. Die Abschnitte 26 verhalten sich bei der Prüfung in der entsprechenden Vorrichtung dann im Prinzip wie die Unterbrechungen 24 des in 12a gezeigten Sicherheitselements 2. Typische Dicken der Abschnitte 26 liegen zwischen 20 nm und 50 nm, typische Dicken der elektrisch leitenden Abschnitte 25 oberhalb von 150 nm, insbesondere oberhalb von 250 nm. Wie bereits oben näher ausgeführt, haben derart ausgestaltete Sicherheitselemente 2 den besonderen Vorteil, daß die enthaltene Codierung nicht mit bloßem Auge oder durch Ertasten erkannt werden kann.
  • Diese Variante des Sicherheitselements wird vorzugsweise wie folgt hergestellt:
    • – Aufbringen, insbesondere Aufdampfen, einer ersten Schicht aus Metall oder Aufdrucken einer ersten Schicht aus elektrisch leitfähiger Druckfarbe auf eine Unterlage;
    • – Aufdrucken einer Negativdarstellung der Codierung auf die erste Schicht, wobei diejenigen Abschnitte der ersten Schicht unbedruckt bleiben, auf welche eine zweite Schicht aufgebracht werden soll;
    • – Aufbringen, insbesondere Aufdampfen, einer zweiten Schicht aus Metall oder Aufdrucken einer zweiten Schicht aus elektrisch leitfähiger Druckfarbe auf die Negativdarstellung;
    • – Entfernen der aufgedruckten Negativdarstellung zusammen mit den auf den bedruckten Bereichen der Negativdarstellung befindlichen Bereichen der zweiten Schicht in einem Waschvorgang, so daß nur noch Bereiche der zweiten Schicht auf der ersten Schicht verbleiben, welche einer Positivdarstellung der Codierung entsprechen.
  • Die erste Schicht hat hierbei eine wesentlich geringere elektrische Leitfähigkeit als die zweite Schicht. Dies wird vorzugsweise durch eine wesentlich geringere Dicke der ersten Schicht im Vergleich zur Dicke der zweiten Schicht erreicht. Vorzugsweise ist die Dicke der ersten Schicht ist kleiner als 50 nm und die Dicke der zweiten Schicht größer als 150 nm.
  • In einer weiteren Verfahrensvariante werden die unterschiedlich dicken Abschnitte der Schicht wie folgt erzeugt:
    • – Aufdrucken einer Negativdarstellung der Codierung auf eine Unterlage;
    • – Aufbringen, insbesondere Aufdampfen, einer ersten Schicht aus Metall oder Aufdrucken einer ersten Schicht aus elektrisch leitfähiger Druckfarbe auf die Negativdarstellung;
    • – Entfernen der aufgedruckten Negativdarstellung zusammen mit den auf den bedruckten Bereichen der Negativdarstellung befindlichen Bereichen der ersten Schicht in einem Waschvorgang, so daß nur noch Bereiche der ersten Schicht auf der Unterlage verbleiben, welche einer Positivdarstellung der Codierung entsprechen;
    • – Aufbringen, insbesondere Aufdampfen, einer zweiten Schicht aus Metall oder Aufdrucken einer zweiten Schicht aus elektrisch leitfähiger Druckfarbe auf die Positivdarstellung der Codierung.
  • Bei dieser Variante wird die Dicke der ersten Schicht so gewählt, daß diese wesentlich größer ist als die Dicke der zweiten Schicht, so daß die elektrisch leitfähigen Abschnitte der ersten Schicht eine wesentlich höhere elektrische Leitfähigkeit aufweisen als die Abschnitte der zweiten Schicht.
  • Ausgehend von 12b ist es auch möglich, in den dünnen Abschnitten 26 eine beugungsoptische Struktur, insbesondere ein Hologramm, vorzusehen. Prinzipiell ist es auch möglich, die elektrisch leitenden Abschnitte 25 in einer ersten Schichtebene mit einer sich über die gesamte Länge des Sicherheitselements 2 erstreckenden beugungsoptischen Struktur in einer zweiten Schichtebene zu kombinieren. Die in eine dünne Metallschicht mit typischen Dicken zwischen 20 nm und 50 nm eingebrachte beugungsoptische Struktur in der zweiten Schichtebene weist eine im Vergleich zu den elektrisch leitenden Abschnitten 25 vernachlässigbar geringe elektrische Leitfähigkeit auf, so daß die durch die Anordnung der Abschnitte 25 gegebene Codierung mit der in 9 dargestellten Vorrichtung – wie im Zusammenhang mit den 12a und 12b beschrieben – gelesen bzw. geprüft werden kann.
  • Darüber hinaus ist es möglich, Sicherheitselemente derart auszugestalten, daß die Dicke der Schicht und damit die elektrische Leitfähigkeit der Schicht entlang einer Dimension der Schicht, insbesondere entlang der Längsausdehnung, kontinuierlich variiert. Alternativ kann die Schicht in unterschiedlichen Abschnitten mehr als zwei unterschiedliche Dicken aufweisen, so daß im Querschnitt der Schicht eine Art Treppenstruktur mit über einer Dimension der Schicht unterschiedlich hohen Treppenstufen erhalten wird. Auch die Codierungen solcher Sicherheitselemente können mit den oben näher beschriebenen Vorrichtungen gemäß den 8 und 9 nachgewiesen bzw. ausgelesen werden. Die einzelnen Meßköpfe 61, 62 bzw. 71, 72 liefern hierbei von der Schichtdicke des jeweiligen Abschnitts der Schicht abhängige Signale, welche zur weiteren Decodierung entsprechend ausgewertet werden.
  • In den 12c und 12d sind weitere Ausführungsformen der in den 12a bzw. 12b gezeigten Codierungsprinzipien dargestellt.
  • Anstelle von Unterbrechungen 24 bzw. dünnen Schichten 28 sind bei dem Sicherheitselement 2 der 12c Abschnitte 28 mit einer Rasterung vorgesehen. Die Dicke der Schicht in den Abschnitten 28 der Rasterung ist vorzugsweise gleich der Dicke der Schicht in den elektrisch leitfähigen Abschnitten 27. Im dargestellten Beispiel eines sog. Linienrasters ist die elektrisch leitfähige Schicht in den gerasterten Abschnitten 28 durch eine Vielzahl kleiner, länglicher Aussparungen unterbrochen. Hierdurch wird die elektrische Leitfähigkeit der Abschnitte 28 so stark reduziert, daß dort mit den in den 8 und 9 dargestellten Vorrichtungen keine Kreisströme mehr nachgewiesen werden können. Die gerasterten Abschnitte 28 verhalten sich damit wie die Unterbrechungen 24 bzw. die sehr dünnen Schichten 26 der in den 12a und 12b dargestellten Sicherheitselemente 2. Der Nachweis der enthaltenen Codierung "010010110" erfolgt im einzelnen entsprechend den Ausführungen im Zusammenhang mit den 8, 9 und 12a bzw. 12b.
  • Anstelle von Linienrastern können beispielsweise auch Punktraster oder Kreuzraster vorgesehen sein, wobei über die Struktur des jeweiligen Rasters sowie die Größe einzelner Rasterelemente die elektrische Leitfähigkeit der gerasterten Abschnitte 28 gezielt vorgegeben werden kann.
  • Bei dem in 12d dargestellten Sicherheitselement 2 sind in unterschiedlichen Abschnitten 29 und 34 der Schicht unterschiedliche Rasterungen vorge sehen. Die Rasterung der Abschnitte 34 entspricht hierbei der in den Abschnitten 28 der 12c gezeigten Rasterung, wodurch diese eine sehr geringe elektrische Leitfähigkeit aufweisen. Die Rasterung der Abschnitte 29 ist als ein Punktraster ausgebildet, bei welchem sich die einzelnen, leitfähigen Rasterpunkte (schwarz gezeichnet) berühren. Die elektrische Leitfähigkeit dieser Abschnitte 29 ist dadurch zwar niedriger als in den entsprechenden Abschnitten 27 des in 12c dargestellten Sicherheitselements, für den induktiven Nachweis ist diese jedoch ausreichend hoch. Der Nachweis der enthaltenen Codierung "010010110" erfolgt wiederum analog zu der im Zusammenhang mit den 8, 9 12a bzw. 12b näher beschriebenen Weise.
    • Die Codierung mit den Rasterungen in den Abschnitten 28, 29 und 34 der Sicherheitselemente der 12c bzw. 12d werden vorzugsweise wie folgt erhalten:
    • – Aufdrucken einer Negativdarstellung der Codierung mit gerasterten Bereichen auf eine Unterlage;
    • – Aufbringen, insbesondere Aufdampfen, einer Metallschicht oder Aufdrucken einer Schicht aus elektrisch leitfähiger Druckfarbe auf die Negativdarstellung;
    • – Entfernen der aufgedruckten Negativdarstellung zusammen mit den auf den bedruckten Bereichen der Negativdarstellung befindlichen Bereichen der Metallschicht bzw. elektrisch leitfähigen Schicht in einem Waschvorgang, so daß eine Positivdarstellung der Codierung mit Rasterung erhalten wird.
  • Die Dicke der Metallschicht bzw. der Schicht aus elektrisch leitender Druckfarbe wird hierbei so gewählt, daß diese eine für den Nachweis von Induktionsströmen ausreichend hohe elektrische Leitfähigkeit aufweist. Vorzugsweise ist die Dicke der Schicht größer als 150 nm.
  • Durch geeignete Wahl der Rasterung kann erreicht werden, daß unterschiedlich gerasterte Abschnitte oder Abschnitte mit und ohne Rasterung weder mit bloßem Auge noch durch Betasten voneinander unterschieden werden können. Solche Sicherheitselemente sind daher insbesondere als Träger geheimzuhaltender, ausschließlich maschinell lesbarer Informationen geeignet.
  • Da die elektrische Leitfähigkeit der einzelnen Abschnitte nicht nur von der Schichtdicke, sondern auch von der spezifischen Leitfähigkeit des verwendeten Materials abhängt, ist es auch möglich, die unterschiedlich hohen elektrischen Leitfähigkeiten in den einzelnen Abschnitten der Schicht – zusätzlich oder alternativ zur oben beschriebenen Dickenvariation bzw. Rasterung – durch Verwendung unterschiedlicher Materialien, insbesondere Metalle und/oder elektrisch leitende Druckfarben, mit unterschiedlichen spezifischen elektrischen Leitfähigkeiten in den einzelnen Abschnitten zu realisieren.

Claims (32)

  1. Sicherheitselement, insbesondere für Ausweis- und Wertdokumente, mit einer oder mehreren elektrisch leitfähigen Komponenten (3, 5, 7, 21, 23, 2532, 34, 5153), dadurch gekennzeichnet, daß durch die räumliche Struktur, insbesondere durch die räumliche Ausdehnung und/oder Lage und/oder Form, einer oder mehrerer der Komponenten (3, 5, 7, 21, 23, 2532, 34, 5153) eine Codierung gegeben ist.
  2. Sicherheitselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder mehrere der Komponenten (3, 5, 7, 21, 23, 2532, 34, 5153) durch mindestens eine elektrisch leitfähige Schicht gebildet werden.
  3. Sicherheitselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß einzelne Abschnitte der elektrisch leitfähigen Schicht jeweils unterschiedliche räumliche Strukturen, insbesondere mit unterschiedlicher Breite und/oder Länge, aufweisen, durch welche die Codierung gegeben ist.
  4. Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß einzelne Abschnitte (23, 2529, 34) der elektrisch leitfähigen Schicht unterschiedlich hohe elektrische Leitfähigkeiten aufweisen, durch welche die Codierung gegeben ist.
  5. Sicherheitselement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die unterschiedlich hohen elektrischen Leitfähigkeiten durch unterschiedliche Dicken der Schicht in den einzelnen Abschnitten (25, 26) der Schicht gegeben sind.
  6. Sicherheitselement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der Schicht, welche vorzugsweise aus Aluminium besteht, in einzelnen Abschnitten (26) der Schicht kleiner als 50 nm, insbesondere kleiner als 30 nm, ist, wodurch diese Abschnitte (26) eine niedrige elektrische Leitfähigkeit aufweisen.
  7. Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der Schicht, welche vorzugsweise aus Aluminium besteht, in einzelnen Abschnitten (25) der Schicht größer als 150 nm, insbesondere größer als 250 nm, ist, wodurch diese Abschnitte (25) eine hohe elektrische Leitfähigkeit aufweisen.
  8. Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die unterschiedlich hohen elektrischen Leitfähigkeiten durch eine Rasterung einzelner Abschnitte (28, 29, 34) der Schicht gegeben sind.
  9. Sicherheitselement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß erste Abschnitte (28) der Schicht eine Rasterung aufweisen und zweite Abschnitte (27) der Schicht keine Rasterung aufweisen, wodurch die ersten Abschnitte (28) eine von den zweiten Abschnitten (27) verschiedene, insbesondere niedrigere, elektrische Leitfähigkeit aufweisen.
  10. Sicherheitselement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß erste Abschnitte (34) der Schicht eine erste Rasterung aufweisen und zweite Abschnitte (29) der Schicht eine von der ersten Rasterung verschiedene zweite Rasterung aufweisen, wodurch die ersten Abschnitte (34) eine von den zweiten Abschnitten (29) verschiedene elektrische Leitfähigkeit und/oder verschiedene Fähigkeit zur Ausbildung von Kreisströmen, insbesondere Wirbelströmen, aufweisen.
  11. Sicherheitselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß durch eine oder mehrere der Komponenten (3, 5, 7, 21) eine geschlossene Leiterschleife (3, 5, 7, 21) gebildet wird, durch deren räumliche Struktur die Codierung gegeben ist.
  12. Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch leitfähige Schicht, welche insbesondere die Leiterschleife (3, 5, 7, 21) bildet, mindestens eine Ausnehmung (4, 6a, 6b, 8a, 8b, 20a, 20b, 22a, 22b), insbesondere einen Durchbruch durch die Schicht, in einem inneren Bereich der Schicht und eine geschlossene elektrisch leitfähige Struktur (3, 5, 7, 21) in einem äußeren Bereich der Schicht aufweist.
  13. Sicherheitselement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch leitfähige Struktur (3, 5, 7, 21) im äußeren Bereich der Schicht und/oder die Ausnehmung (4) im inneren Bereich der Schicht die Form eines Rechtecks aufweist.
  14. Sicherheitselement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (6a, 6b, 8a, 8b, 20a, 20b, 22a, 22b) in einzelnen Abschnitten der Schicht unterschiedliche räumliche Strukturen aufweisen.
  15. Sicherheitselement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß einzelne Ausnehmungen (6a, 6b, 20a, 20b, 22a, 22b) ineinander übergehen.
  16. Sicherheitselement nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (20a, 20b; 22a, 22b) eine stufenförmige und/oder kammartige Struktur bilden.
  17. Sicherheitselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch leitfähigen Komponenten (3032) mindestens eine Transformatorschaltung (3032) bilden, welche zwei miteinander verbundene elektrische Spulen (30, 31) aufweist und deren Transformationsverhalten die Codierung darstellt.
  18. Sicherheitselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch leitfähigen Komponenten (3032) mindestens einen Schwingkreis (51-53) bilden, welcher mindestens eine elektrische Spule (51) und mindestens einen Kondensator (52/53) umfaßt und dessen Resonanzverhalten, insbesondere Resonanzfrequenz, die Codierung darstellt.
  19. Sicherheitselement nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwingkreis (5153) zwei oder mehrere Schichten (10,15,16) umfaßt, wobei die Spule (51) und mindestens eine erste Platte (52) des Kondensators (52/53) auf einer ersten Trägerschicht (10) angeordnet sind und mindestens eine zweite Platte (53) des Kondensators (52/53) auf einer zweiten Trägerschicht (15) angeordnet ist.
  20. Sicherheitselement nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der ersten und zweiten Trägerschicht (10 bzw. 15) eine Isolationsschicht (16) aus elektrisch isolierendem Material angeordnet ist.
  21. Sicherheitselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Komponente (3, 5, 7; 21, 23, 25, 2732, 34, 5153) durch ein Verfahren mit folgenden Schritten erhältlich ist: – Aufdrucken einer Negativdarstellung der zu erzeugenden Komponente (3, 5, 7, 21, 23, 25, 2732, 34, 5153) auf einer Unterlage, – Aufbringen einer elektrisch leitenden Deckschicht auf die Negativdarstellung und – Entfernen der Negativdarstellung zusammen mit den auf der Struktur der Negativdarstellung befindlichen Teilen der Deckschicht mittels eines Waschvorgangs, so daß Bereiche der Deckschicht außerhalb dieser Strukturen auf der Unterlage verbleiben, wobei eine Positivdarstellung der Komponente (3, 5, 7, 21, 23, 25, 2732, 34, 5153) erhalten wird.
  22. Sicherheitspapier zur Herstellung von Dokumenten, insbesondere Ausweis- oder Wertdokumenten, wie z.B. Banknoten, gekennzeichnet durch mindestens ein Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 21.
  23. Dokument, insbesondere Ausweis- oder Wertdokument, gekennzeichnet durch mindestens ein Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 21.
  24. Vorrichtung zur Prüfung eines Sicherheitselements, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 21, mit einer oder mehreren elektrisch leitfähigen Komponenten (3, 5, 7, 21, 23, 2532, 34, 5153), umfassend – erste Mittel (40, 42, 44, 73) zur Erzeugung eines ersten Magnetfeldes und – zweite Mittel (41, 43, 45, 46, 47) zur Erfassung eines zweiten Magnetfeldes, dadurch gekennzeichnet, daß – durch das erste Magnetfeld in den Komponenten (3, 5, 7, 21, 23, 2532, 34, 5153), durch deren räumliche Struktur eine Codierung gegeben ist, mindestens ein Induktionsstrom induziert wird, durch welchen das zweite Magnetfeld verursacht wird, und – eine Auswerteeinrichtung zur Ermittlung der Codierung anhand des erfaßten zweiten Magnetfeldes vorgesehen ist.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Mittel (40, 42, 44) zur Erzeugung eines zeitlich veränderlichen, insbesondere periodischen, Magnetfeldes ausgebildet sind.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Mittel (40, 42, 44) eine Anregungsspule (40), insbesondere mit einem ersten Spulenkern (42), und eine Spannungsquelle (44), insbesondere eine Wechselspannungsquelle, zur Spannungsversorgung der Anregungsspule (40) umfassen.
  27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Mittel (41, 43, 45, 46, 47) eine Detektionsspule (41, 47), insbesondere mit einem zweiten Spulenkern (43, 46), und eine Meßeinrichtung (45) zur Erfassung von in der ersten Detektionsspule (41, 47) induzierten Strömen und/oder Spannungen umfassen.
  28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Mittel (73) zur Erzeugung eines statischen, insbesondere räumlich inhomogenen, ersten Magnetfeldes ausgebildet sind, wobei der Induktionsstrom in den Komponenten (3, 5, 7, 21, 23, 3032, 5153) durch eine Bewegung des Stromkreises relativ zu den ersten Mitteln (73) erzeugt wird.
  29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Mittel (73) mindestens einen Permanentmagneten umfassen.
  30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Mittel (73), insbesondere der Permanentmagnet, mit den zweiten Mitteln, insbesondere mit dem zweiten Spulenkern (43), magnetisch gekoppelt sind.
  31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß eine Transportvorrichtung vorgesehen ist, welche das Sicherheitselement (2) an dem statischen, insbesondere räumlich inhomogenen, Magnetfeld der ersten Mitteln (73) vorbeitransportiert, wobei in den Komponenten (3, 5, 7, 21, 23, 2532, 34, 5153) des Sicherheitselements (2) ein Induktionsstrom erzeugt wird.
  32. Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 4 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die unterschiedlich hohen elektrischen Leitfähigkeiten in den einzelnen Abschnitten der Schicht durch unterschiedliche Materialien, insbesondere Metalle und/oder elektrisch leitende Druckfarben, mit unterschiedlichen elektrischen Leitfähigkeiten in den einzelnen Abschnitten gegeben ist.
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