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Die Erfindung betrifft eine Kuppelstange
mit Richtgelenken, deren Ausführung
und Anordnung in Eisenbahntragwageneinheiten mit End- und Mittenwagen
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Kuppelstangen mit Richtgelenken in
Eisenbahntragwageneinheiten, die Endtragwagen besitzen, die am freien
Ende der Einheit mit einer UICZug und Stoßeinrichtung ausgestattet sind
und am gegenüber
liegenden Ende zum Mittentragwagen hin eine DruckZugKuppelstange
besitzen sind bekannt und wurden auch bereits vorgeschlagen.
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So beinhaltet die vorgeschlagene
Lösung nach
DE-Aktenzeichen 102 46 428.6 ein vereinfachtes Richtgelenk für Kuppelstangen
von mehrgliedrigen Eisenbahntragwageneinheiten mit Federplattendämpfungselementen
und Kuppelstangenendzugteilen, bei welchen druckseitige Federplattendämpfungselemente,
eingespannt zwischen den Endflächen
der Kuppelstange und den Stützlagerplatten des
Richtgelenkes innerhalb eines Stützkäfiges, an dessen äußeren Rändern sich
Abstütz-
und Kipppunkte befinden, die einen solchen Abstand zur Anlagefläche der
Stützlagerplatte
aufweisen, dass sie beim Ausschwenken der Kuppelstange in vertikaler und/oder
horizontaler Richtung und dem gleichzeitigen Wirken anfänglicher
Längsdruckkräfte als
Kraftübertragungspunkt
zwischen Kuppelstange und Stützlagerplatte
zur Anlage kommen, angeordnet sind.
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Weiter wird vorgeschlagen, dass die
Anlage der Abstütz-
und Kipppunkte des Stützkäfiges an
der Stützlagerplatte
ab einem horizontalen Kuppelstangenausschlag erfolgt, der bei europäischen Normalspurbahnen
im definierten Bereichen der Gleisbögen mit kleinem Gleisradius
von ca. R 400 bis 300 m liegt und einem gleichzeitigen Wirken einer
anfänglichen Längsdruckkraft
von etwa 1/3 bis ½ der
Maximalkraft der im Gegen/Vollbogen verlangten Mindestlängsdruckkaft
entspricht.
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Weiter ist vorgeschlagen, dass am
Stützkäfig getrennte
Abstütz-
und Kipppunkte für
eine vertikale/horizontale Stabilisierung der Tragwagen angeordnet
sind, wobei die Stützkäfige in
horizontaler Richtung von ihren Mittelpunkten aus verbreitete Ränder aufweisen,
die Abrollkurven besitzen, so dass die Kraftübertragungspunkte zwischen
Richtgelenkplatten und Stützlagerplatten
beim Durchfahren kleinerer Bögen
sich nach außen
bewegen und beim Wirken von Längsdruckkräften Rückstellmomente
erzeugen. Es ist auch vorgesehen, dass der Stützkäfig als Abstütz- und
Kipppunkte Hilfdruckfedern besitzt.
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Die vorgeschlagene Ausführung hat
neben den unverkennbaren Vorteilen, dass sie im Normallastbereich,
das heißt
beim Durchfahren eines geraden Gleises und eines solchen mit großen Gleisradien,
der dem größten Anteil
des Fahrbetriebes eines Güterwagens
entspricht, allein mit der Richtgelenkwirkung des druckseitigen
Dämpfungselementes
arbeitet und erst im außergewöhnlichen
Lastbereich, das heißt
im Gleisbogen < R
= 400 bis 300 m Abstütz- und
Kipppunkte in Tätigkeit
treten, die dann insbesondere die hohen Richtgelenkwirkungen in
horizontaler Ebene erzeugen, jedoch auch die Nachteile, dass sie
einige empfindliche und auch Eisenbahn untypische Teile, wie besondere
und direkt wirkende Abstützelemente
zwischen Richtgelenk- und Stützlagerplatte
benötigt.
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Diese Kraftübertragung ist erwartungsgemäß auch nicht
vollständig
verschleißfrei.
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Bei der vorgeschlagenen Verwendung
von Hilfsdruckfedern in den seitlichen Endbereichen der Richtgelenkplatten
können
selbige im Normallastbereich nur zu einem geringen Teil zur Übernahme
von Druckkräften
herangezogen werden, was nach wie vor die Verwendung eines starken
und aufwendigen druckseitigen Federelementes erforderlich macht.
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Eine optimale und möglichst
ständige
und ausgeglichene Ausnutzung der Dämpfungselemente zwischen Hilfsdruckfedern
und Hauptdruckfederelementen ist dabei nicht gegeben.
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Aufgabe der Endung ist es, eine Kuppelstange
mit Richtgelenken zu schaffen, welche die Nachteile der bekannten
Lösungen
vermeidet und durch die Anwendung von Eisenbahn typischen Bauelementen
bewährter
und robuster DruckZugEinrichtungen die Richtgelenkwirkung bei leichtgewichtigen End-
und Mittentragwagen von Eisenbahntragwageneinheiten mit standardisierten
Wagenabmessungen und geringen Eigenmassen, die Anforderung der Laufsicherheit
unter der Wirkung von Längsdruckkräften zuverlässig zu
gewährleisten
bei Geringhaltung des Herstellungs- und Unterhaltungsaufwandes.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ergänzungen
der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
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Erfindungsgemäß ist, dass die Kuppelstangen
mit ihren Richtgelenkplatten an dem, dem Endtragwagen zugewandten
Ende über
mindestens zwei, maximal drei Stück
Kuppelstangenendteile, die mindestens an der Stützlagerplatte gelenkig und
mindestens axial längsverschiebbar
gelagert angeordnet sind, verfügt,
und
dass die Kuppelstangenendteile, an denen die druckseitigen Einzelfederelemente
angeordnet sind, im seitlichen äußeren Endbereich
der Richtgelenkplatte und der Stützlagerplatte
in einem Abstand „a" parallel und paarweise
angeordnet sind,
und dass die genannten druckseitigen Einzelfederelemente,
insbesondere bei vertikalen Ausschlägen der Kuppelstange für die Erzielung
einer vergrößerten Stabilisierungsleistung
unter Ausnutzung ihrer keilförmigen
Deformation in Kuppelstangenschrägstellungen
ausgelegt und angeordnet sind,
und dass bei der Verwendung
eines dritten Kuppelstangenendteiles, dieses ausschließlich die
notwendigen zugseitigen Einzelfederelemente trägt,
und dass bei dem,
dem Mittentragwagen zugewandten Kuppelstangenende und an beiden
Enden der Kuppelstangen zwischen den Mittentragwagen nur ein Kuppelstangenendteil
mit druck- und zugseitigen Einzelfederelementen vorgesehen ist.
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Weiter ist erfindungsgemäß, dass
die äußeren Kuppelstangenendteile
auch in der Richtgelenkplatte paarweise gelenkig gelagert, zur Ermöglichung einer
elastischen Drehbewegung der Kuppelstange über die Längsachse mit dem Drehwinkel „αDr" und einer Drehrückstellbewegung
aus dem Ankippen der paarweisen Säulen von Einzelfederelementen
heraus, ausgeführt
sind,
und dass Auflagen im Tragwagenuntergestell angeordnet
sind.
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Zur Gewährleistung der Funktionssicherheit trägt weiter
bei, dass zur Begrenzung des Verspannmomentes der Tragwagen zueinander
beim Durchfahren sehr enger Gleisbögen ohne wirkende Längsdruckkraft
zwischen der Kuppelstange und Teilen des Richtgelenkes ein Drehpunkt,
welcher ein anfängliches
kraftfreies Ausschwenken der Kuppelstange um den Freilaufwinkel „ αF" bis zu einer Begrenzung
ermöglicht,
angeordnet ist.
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Der besondere Vorteil der vorgeschlagenen Kuppelstange
mit Richtgelenken in Eisenbahntragwageneinheiten ist, seine robuste
und Eisenbahn typische Bauweise in Form von in einem Abstand „a" parallel angeordneten
und paarweisen Druckfederelementen mit der Zuordnung von einer oder
zwei Stück
Federsäulen
zur Aufnahme der Zuglängskräfte und
von Zugkomponenten beim Ausschwenken der Kuppelstangen.
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Dadurch wird von vornherein über die
Federelemente mit ihrem beträchtlichen
Abstand zueinander im Gleisbogen die Grundlage für eine hohe Richtgelenkwirkung
geschaffen.
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Durch die Federelastizität ist für einen
progressiven Anstieg der Rückstellung
aus dem Richtgelenk im Gleisbogen mit kleinen Radien von 400 bis 150
in gemäß den Forderungen
des internationalen Eisenbahnverbandes UIC gesorgt.
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Die angemessene Richtgelenkleistung
ist gepaart mit einer Kosten und Masse sparenden Ausführung.
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Durch die Anwendungsmöglichkeit
eines Drehpunktes zwischen Kuppelstange und Richtgelenk kann unzulässig hohen
Verspannmomenten der Leichten Wagen in extrem engen Kurven vorgebeugt werden.
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Die vorstehende erfinderische Lösung stellt einen
Beitrag dar zur Gewährleistung
einer hohen Zuverlässigkeit
sowie eines stabilen und sicheren Wagenlaufes bei niedrigen Eigengewichten
und extrem großen
Wagenlängenparametern,
insbesondere von Endtragwagen, die über DruckZugKuppelstangen mit
den nachfolgenden Mittentragwagen der Einheit verbunden sind.
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Durch die erzielte Vergrößerung der
Zuladung und der Ladelänge
der Wagen bei Geringhaltung der Kosten wird maßgebend auf einen wirtschaftlichen
Schienentransport Einfluss genommen.
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Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1:
eine Draufsicht auf ein Kuppelstangenende und drei Kuppelstangenendteilen,
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2:
eine Draufsicht, wie 1,
jedoch mit angeordneten 2 Stück
Kuppelstangenendteilen,
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3:
eine Draufsicht, wie 2 mit
angeordnetem Drehpunkt,
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4:
einen Längsschnitt
durch eine Federsäule
gemäß 2,
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5:
einen Schnitt gemäß 2 als Vorderansicht des Kuppelstangenendes
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6:
eine Draufsicht auf gekuppelte Tragwagen.
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Die 1 bis 3 zeigen Draufsichten auf
Endpartien von Kuppelstangen 4 mit der erfindungsgemäßen Ausführung der
Richtgelenke und der Anordnung am Tragwagenuntergestelle des Endtragwagens 1.
Letzterer befindet sich an den Enden der mehrteiligen Einheiten
und besitzt als Schnittstelle zur UICDruck und Zugeinrichtung an
einem Ende Seitenpuffer mit einer Schraubenkupplung und am anderen
Ende eine DruckZugKuppelstange mit dem Vorteil eines geringeren
Gewichtes gegenüber
der UICSchnittstelle und der Möglichkeit über die
Kuppelstange eine Ladelängenanpassung
vorzunehmen.
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Die Ausführungen zeigen, dass die Kuppelstangen 4 mit
ihren Richtgelenkplatten 5 an dem, dem genannten Endtragwagen 1 zugewandten
Ende über
maximal drei, aber mindestens zwei Kuppelstangenendteilen 7,
die mindestens an der Stützlagerplatte 6 gelenkig
und mindestens axial längsverschiebbar
gelagert angeordnet sind, wobei der Gelenkpunkt innerhalb oder außerhalb
des Dickenmaßes
der Stützlagerplatte
liegen kann, verfügt,
wobei die Kuppelstangenendteile 7, an denen die druckseitigen
Einzelfederelemente 8.1 angeordnet sind, im seitlichen äußeren Endbereich
der Richtgelenkplatte 5 und der Stützlagerplatte 6 in
einem Abstand „a" parallel und paarweise
angeordnet sind.
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Dabei ist denkbar, dass in den gelenkigen Lagerstellen
der Kuppelstangenendteile 7 in der Stützlagerplatte 6 auch
vergrößerte Radialspiele
vorgesehen werden.
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Weiterhin sind die genannten druckseitigen Einzelfederelemente 8.1,
insbesondere bei vertikalen Ausschlägen der Kuppelstange 4 für die Erzielung
einer vergrößerten Stabilisierungsleitung
unter Ausnutzung ihrer keilförmigen
Deformation bei Kuppelstangenschrägstellungen ausgelegt und angeordnet.
Das bedeutet zum Beispiel, dass diese druckseitigen Einzelfederelemente 8.1 größere Durchmesser,
geringere Dicke, härteren
Federwerkstoff und/oder eine hohe spezifische Federung besitzen
können
oder auch in geringerer Stückzahl
hintereinander angeordnet sind.
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Bei der Verwendung eines dritten
Kuppelstangenendteiles 7 trägt dieses ausschließlich die notwendigen
zugseitigen Einzelfederelemente 8.2.
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Dabei wird vorteilhaft erreicht,
dass die Verspannung in engeren Kurven durch die Hebelarmverkürzung auf „a/2" gering
gehalten wird, jedoch die Rückstellwirkung über den
Hebelarm des vollen Abstandes „a" verbleibt auf hohem
Niveau.
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Gemäß der 6 ist vorgesehen, dass bei dem, dem Mittentragwagen 2 zugewandten
Kuppelstangenende und an beiden Enden der Kuppelstange 4 zwischen
den Mittentragwagen 2 nur ein Kuppelstangenendteil 7 mit
druck- und zugseitigen Einzelfederelementen 8.1 und 8.2 angeordnet
sind. Dies wird möglich,
da das große
horizontale Drehmoment durch die Außermittigkeit der Druckkrafteinleitung
in den Gleisbögen über nur
einen Seitenpuffer im wesentlichen nur in den Endtragwagen wirkt.
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Der nachfolgende Mittentragwagen
ist davon nur zum Teil beeinflusst, in Abhängigkeit von der Richtgelenkleistung
des Stangenendes im Endwagen 1.
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Gegebenenfalls ist bei extrem leichten
Mittentragwagen 2 die Richtgelenkleistung bis je zum ersten
Mittentragwagen stufenweise zu reduzieren.
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Gemäß den 4 und 5 ist
vorgesehen, dass die äußeren Kuppelstangenendteile 7 auch noch
in der Richtgelenkplatte 5 paarweise gelenkig gelagert
sind.
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Damit wird eine elastische Drehbewegung und
Lagerung der Kuppelstange 4 über die Längsachse mit dem Drehwinkel „ αDr" erreicht.
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Infolge des Ankippens der Eizelfederelemente
in den paarweisen Säulen
wird eine Drehrückstellbewegung
der Kuppelstange erreicht, wodurch auch die Laufgüte der Tragwagen
günstig
beeinflusst wird.
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Gemäß 3 ist
vorgesehen, dass zur Begrenzung des Verspannmomentes zwischen den Wagen
beim Durchfahren sehr enger Gleisbögen ohne wirkende Längsdruckkraft „LK" zwischen
dem Schaft der Kuppelstange 4 und den Teilen des Richtgelenkes
ein Drehpunkt 11 angeordnet ist, welcher ein anfängliches
kraftfreies Ausschwenken der Kuppelstange 4 um den Freilaufwinkel „αF" bis zur Begrenzung 12 ermöglicht.
Besondere Bedeutung hat diese Lösung
für die
Ausführungen
gemäß 2 und 3.
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- 1
- Endtragwagen
- 2
- Mittentragwagen
- 3
- Tragwagenuntergstell
- 4
- Kuppelstange
- 5
- Richtgelenkplatte
- 6
- Stützlagerplatte
- 7
- Kuppelstangenendteil
- 8
- Einzelfederelement
- 8.1
- druckseitiges
Einzelfederelement
- 8.2
- zugseitiges
Einzelfederelement
- 9
- Endscheibe
- 10
- Auflage
- 11
- Drehpunkt
- 12
- Begrenzung
- 13
- Gelenk
- αV
- -
vertikaler Ausschlagwinkel
- αH
- -
horizontaler Ausschlagwinkel
- αF
- -
Freilaufwinkel
- αDr
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Drehwinkel (der Kuppelstange)
- LK
- -
Längskraft
- a
- -
Abstandsmaß
- b
- -
maximaler Drucklängshub