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Stand der Technik
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Die Erfindung geht von einem Verfahren
und von einer Vorrichtung zur Regelung einer Ausgangsgröße einer
Antriebseinheit eines Fahrzeugs nach der Gattung der unabhängigen Ansprüche aus.
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Bei heutigen Motorsteuerungen im
Fahrzeug werden hohe Anforderungen an die Sicherheit und den Fahrkomfort
gelegt. Dazu gehört,
dass die Verfügbarkeit
von Assistenz- und Komfortsystemen, wie z. B. Scheibenheizung und
Klimaanlage, durch den Fahrer so hoch wie möglich sein soll.
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Stellt die Motorsteuerung im Fahrbetrieb
einen Leistungsinangel zum Betreiben von Nebenaggregaten, wie z.
B. der Klimaanlage oder einem Generator, fest, so wird eine erhöhte Leerlaufdrehzahl des
Fahrzeugmotors angefordert, die direkt die Drehzahl im gerade aktuellen
Betriebszustand des Fahrzeugs und damit die Abgabeleistung dieser
Nebenaggregate erhöht.
Eine sofortige Erhöhung
der Leerlaufdrehzahl des Fahrzeugmotors könnte für den Fahrer jedoch überraschend
sein, z. B. wenn sich das Fahrzeug gerade in einem Betriebszustand
mit eingelegtem Gang und geschlossener Kupplung befindet und die
Drehzahl vom Leerlaufregler erhöht wird.
Dadurch würde
sich die Fahrzeuggeschwindigkeit unvermittelt erhöhen. Deshalb
wird die von den Nebenaggregaten angeforderte erhöhte Leerlaufdrehzahl
erst dann als Sollwert für
den Leerlaufregler übernommen,
wenn die Drehzahl des Fahrzeugmotors vom Fahrer selbst über die
gewünschte
erhöhte Leerlaufdrehzahl
angehoben wurde, z. B. durch Betätigen
des Fahrpedals.
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Erhöht der Fahrer die Drehzahl
des Fahrzeugmotors beispielsweise mittels Betätigung des Fahrpedals, erreicht
aber nicht die gewünschte
erhöhte
Leerlaufdrehzahl, so darf die Motorsteuerung die vom Fahrer über das
Fahrpedal eingestellte Drehzahl nicht als Sollwert für den Leerlaufregler übernehmen
und die Drehzahl des Fahrzeugmotors wird sich wieder auf den gerade
geltenden niedrigeren Sollwert einschwingen, wenn der Fahrer die
Betätigung
des Fahrpedals wieder zurückgenommen hat.
Dadurch können
die entsprechenden Nebenaggregate noch nicht mit der benötigten mechanischen Leistung
versorgt werden.
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Vorteile der Erfindung Das erfindungsgemäße Verfahren
und die erfindungsgemäße Vorrichtung zur
Regelung einer Ausgangsgröße einer
Antriebseinheit eines Fahrzeugs für mindestens einen ersten Betriebszustand
des Fahrzeugs mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche haben
demgegenüber den
Vorteil, dass ein Sollwert für
die Ausgangsgröße in Abhängigkeit
mindestens einer Anforderung einer motor- oder fahrzeugspezifischen
Komponente auf einen Zielwert eingestellt wird, wobei dieser Zielwert außerdem abhängig davon
eingestellt wird, dass ein an einem Bedienelement vorgegebener Fahrerwunsch
im ersten Betriebszustand oder in einem vom ersten Betriebszustand
verschiedenen zweiten Betriebszustand diesen Zielwert erreicht,
und der Sollwert für
die Ausgangsgröße bis zum
Erreichen des Zielwertes mit einer Erhöhung des am Bedienelement vorgegebenen
Fahrerwunsches ebenfalls erhöht
wird. Auf diese Weise lässt
sich ohne Beeinträchtigung
des Fahrkomforts das Leistungsdefizit einer anfordernden motor-
oder fahrzeugspezifischen Komponente zumindest verringern, sodass
die anfordernde motor- oder
fahrzeugspezifische Komponente unter Beibehaltung des Fahrkomforts
dennoch optimal mit mechanischer Leistung versorgt werden kann.
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Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im Hauptanspruch
angegebenen Verfahrens möglich.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn
der Sollwert bei einem Absinken des am Bedienelement vorgegebenen
Fahrerwunsches beibehalten wird. Auf diese Weise wird die Voraussetzung
für eine
sukzessive Verringerung des Leistungsdefizits bis zum Erreichen
des Zielwertes geschaffen, die zu jeder Zeit ohne Komforteinbuße die optimale
Versorgung mit mechanischer Leistung für die anfordernde motor- oder
fahrzeugspezifische Komponente sicherstellt. Ein einmal erreichtes
Leistungsniveau ohne Komforteinbuße kann somit beibehalten werden
bis durch entsprechende Vorgabe des Fahrers am Bedienelement ein
höheres
Leistungsniveau erreicht und übernommen
wird.
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Zeichnung
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Es
zeigen
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1 ein
Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Regelung
einer Ausgangsgröße einer
Antriebseinheit eines Fahrzeugs,
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2 ein
Funktionsdiagramm zur Verdeutlichung des erfindungsgemäßen Verfahrens,
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3 einen
beispielhaften Verlauf eines Sollwertes für die Leerlaufdrehzahl über der
Zeit gemäß dem Stand
der Technik und
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4 einen
beispielhaften Verlauf des Sollwertes für die Leerlaufdrehzahl über der
Zeit gemäß der Erfindung.
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Beschreibung
des Ausführungsbeispiels
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In 1 kennzeichnet
15 eine Vorrichtung zur Regelung einer Ausgangsgröße einer
Antriebseinheit eines Fahrzeugs für mindestens einen ersten Betriebszustand
des Fahrzeugs. Die Antriebseinheit des Fahrzeugs kann beispielsweise
einen Verbrennungsmotor, einen Elektromotor oder einen Motor basierend
auf einem alternativen Antriebskonzept umfassen. Bei Verwendung
eines Verbrennungsmotors kann es sich beispielsweise um einen Diesel- oder
einen Ottomotor handeln. Der erste Betriebszustand des Fahrzeugs
kann beispielsweise ein Leerlaufzustand sein. Die Vorrichtung 15 kann
beispielsweise hardware- und/oder softwaremäßig in einer Motorsteuerung
des Fahrzeugs implementiert sein. Bei der Ausgangsgröße der Antriebseinheit
kann es sich beispielsweise um ein Ausgangsmoment des Motors des
Fahrzeugs, um ein Getriebeausgangsmoment, um eine Radausgangsmoment,
um eine Ausgangsleistung, um eine Motordrehzahl oder um eine von
einer der genannten Größen abgeleitete Ausgangsgröße handeln.
Im Folgenden soll beispielhaft angenommen werden, dass es sich bei
der Ausgangsgröße der Antriebseinheit
um die Motordrehzahl handelt. Die nachfolgende Beschreibung kann jedoch
in entsprechender Weise auf jede beliebige andere Ausgangsgröße der Antriebseinheit
des Fahrzeugs angewendet werden.
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Die Vorrichtung 15 umfasst
Mittel 20 zur Einstellung eines Sollwertes nsoll für die Motordrehzahl. Die
Vorrichtung 15 umfasst weiterhin einen Leerlaufregler 25,
dem einerseits der Sollwert nsoll für die Motordrehzahl und andererseits
ein Istwert nist für die
Motordrehzahl als Eingangsgrößen zugeführt sind.
Der Istwert nist für
die Motordrehzahl kann dabei in dem Fachmann bekannter Weise, z.
B. mit Hilfe eines Kurbelwinkelsensors, ermittelt werden. Der Leerlaufregler 25 gibt
in Abhängigkeit
der Differenz zwischen dem Sollwert nsoll und dem Istwert nist für die Motordrehzahl
mindestens eine Stellgröße ab, um
den Istwert nist dem Sollwert nsoll im Sinne einer minimalen Regelabweichung
nachzuführen.
Durch die mindestens eine Stellgröße wird dabei der Motor des
Fahrzeugs in dem Fachmann bekannter Weise eingestellt. Handelt es
sich dabei um einen Verbrennungsmotor, so kann durch die mindestens
eine Stellgröße die Luftzufuhr,
die Kraftstoffeinspritzung und/oder im Falle eines Ottomotors auch
der Zündzeitpunkt
entsprechend eingestellt werden.
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Die Mittel 20 werden im
Folgenden auch als Sollwertermittlungseinheit bezeichnet. Die Sollwertermittlungseinheit 20 ist
gemäß 1 mit motor- oder fahrzeugspezifischen
Komponenten 1 bis 5 sowie mit einem Bedienelement 10 verbunden.
Dabei ist die Anzahl der mit der Sollwertermittlungseinheit 20 verbundenen
motor- oder fahrzeugspezifischen Komponenten nicht begrenzt und
beträgt
mindestens 1. Im Folgenden wird beispielhaft von einer ersten motor-
oder fahrzeugspezifischen Komponente 1 und einer zweiten
motor- oder fahrzeugspezifischen Komponente 5 ausgegangen,
die beide mit der Sollwertermittlungseinheit 20 verbunden
sind. Bei den motor- oder fahrzeugspezifischen Komponenten 1, 5 kann
es sich um Nebenaggregate wie beispielsweise Klimaanlage, Scheibenheizung
oder Generator handeln, die für
Fahrerassistenz- oder Komfortsysteme des Fahrzeugs erforderlich
sind. Motorspezifische Komponenten können beispielsweise durch die
Leerlaufregelung 25 oder eine Antiruckelfunktion gegeben
sein. Fahrzeugspezifische Komponenten sind nicht motorspezifisch
und können
beispielsweise eine Fahrdynamikregelung, eine Fahrgeschwindigkeitsregelung,
eine Antriebsschlupfregelung oder ein Antiblockiersystem sein.
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Gemäß dem Beispiel nach 1 fordert die erste motor-
oder fahrzeugspezifische Komponente 1 einen ersten Zielwert
nziell für
die Motordrehzahl und die zweite motor- oder fahrzeugspezifische Komponente 5 einen
zweiten Zielwert nziell für
die Motordrehzahl. Der erste Zielwert nziell wird der Sollwertermittlungseinheit 20 von
der ersten motor- oder fahrzeugspezifischen Komponente 1 zugeführt. Der zweite
Zielwert nziell wird der Sollwertermittlungseinheit 20 von
der zweiten motor- oder fahrzeugspezifischen Komponente 5 zugeführt.
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Das Bedienelement 10 kann
beispielsweise als Fahrpedal ausgebildet sein. Je nach Fahrerwunsch
ergibt sich ein unterschiedlicher Betätigungsgrad des Fahrpedals 10.
Aus dem Betätigungsgrad des
Fahrpedals 10 wird ein dritter Zielwert nziel3 für die Motordrehzahl
abgeleitet und der Sollwertermittlungseinheit 20 zugeführt. Aus
den drei Zielwerten nziell, nziell, nziel3 bildet die Sollwertermittlungseinheit 20 den
Sollwert nsoll für
die Motordrehzahl und leitet diesen an den Leerlaufregler 25 weiter.
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Im Folgenden ist anhand von 2 beispielhaft der Aufbau
der Sollwertermittlungseinheit 20 in Form eines Funktionsdiagramms
beschrieben, das gleichzeitig das erfindungsgemäße Verfahren verdeutlicht.
In 2 kennzeichnen dabei
gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente wie in 1. Der erste Zielwert nziell und der
zweite Zielwert nziell sind einem Additionsglied 30 zugeführt und
werden dort zu einem resultierenden Zielwert nziel für die Motordrehzahl
addiert. Sind mehr als die beiden dargestellten motor- oder fahrzeugspezifischen
Komponenten 1, 5 vorgesehen, die jeweils einen
eigenen Zielwertanteil für
die Motordrehzahl anfordern, so werden im Additionsglied 30 sämtliche
Zielwertanforderungen dieser motor- oder fahrzeugspezifischen Komponenten
zum resultierenden Zielwert nziel addiert. Fordert nur eine motor-
oder fahrzeugspezifische Komponente einen Zielwert an, so wird dieser
als einziger dem Additionsglied 30 hinzugefügt und entspricht dem
resultierenden Zielwert nziel. Der resultierende Zielwert nziel
wird einem Minimalauswahlglied 35 als erste Eingangsgröße zugeführt. Dem
Minimalauswahlglied 35 wird als zweite Eingangsgröße der Ausgang
eines Maximalauswahlgliedes 40 zugeführt. Aus den beiden Eingangsgrößen ermittelt
das Minimalauswahlglied 35 die minimale Eingangsgröße und gibt
sie als Sollwert nsoll für
die Motordrehzahl an den Leerlaufregler 25 ab. Der Sollwert
nsoll für
die Motordrehzahl wird außerdem
dem Maximalauswahlglied 40 als eine zweite Eingangsgröße zugeführt, wobei
das Maximalauswahlglied 40 ebenfalls in der Sollwertermittlungseinheit 20 angeordnet
ist. Als erste Eingangsgröße wird
dem Maximalauswahlglied 40 der dritte Zielwert nziel3 vom
Fahrpedal 10 zugeführt.
Das Maximalauswahlglied 40 ermittelt das Maximum aus dem
dritten Zielwert nziel3 und dem Sollwert nsoll für die Motordrehzahl und gibt
dieses Maximum als zweite Eingangsgröße für das Minimalauswahlglied 35 ab.
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Die Auswirkung dieses Verfahrens
wird im Folgenden anhand eines beispielhaften Verlaufs der Motordrehzahl
n über
der Zeit t beschrieben. Dem in 3 dargestellten
Verlauf liegt dabei die aus dem Stand der Technik bekannte Vorgehensweise
zugrunde. Zunächst
ist der resultierende Zielwert nziel gleich einem ersten Drehzahlwert
n1. Zu einem ersten Zeitpunkt t0 ergibt
sich eine zusätzliche
Drehzahlanforderung mindestens einer motor- oder fahrzeugspezifischen
Komponente, die zu einer Anhebung des resultierenden Zielwertes
nziel auf einen vierten Drehzahlwert n4 größer n1 führt.
Der Verlauf des resultierenden Zielwertes nziel ist dabei in 3 gestrichelt dargestellt.
Der Sollwert nsoll für
die Motordrehzahl verläuft
zunächst
ebenfalls auf dem ersten Drehzahlwert n1.
Er ist in 3 als durchgezogene
Linie dargestellt. Auch der Istwert nist für die Motordrehzahl verläuft zunächst auf
dem ersten Drehzahlwert n1 und ist in 3 strichpunktiert dargestellt. Erst
zu einem dem ersten Zeitpunkt t0 nachfolgenden zweiten
Zeitpunkt t1 steigt der Istwert nist aufgrund
einer Betätigung
des Fahrpedals 10 durch den Fahrer bis auf einen zweiten
Drehzahlwert n2 zu einem dritten Zeitpunkt
t, an, wobei n2 größer als n1 und
kleiner als n4 ist. Vom dritten Zeitpunkt
t1 an fällt
der Istwert nist wieder auf den ersten Drehzahlwert n1 ab,
um nachfolgend wieder anzusteigen und zu einem dem dritten Zeitpunkt
t2 nachfolgenden vierten Zeitpunkt t3 wieder den zweiten Drehzahlwert n2 zu erreichen. Zu einem dem vierten Zeitpunkt
t3 nachfolgenden fünften Zeitpunkt t4 steigt
der Istwert nist für
die Motordrehzahl noch weiter bis zu einem dritten Drehzahlwert
n3 größer n2 und kleiner n4 an.
Anschließend
fällt der
Istwert nist wieder auf den ersten Drehzahlwert n1 ab,
um zu einem dem fünften
Zeitpunkt t4 nachfolgenden sechsten Zeitpunkt
t5 wieder bis auf den dritten Drehzahlwert
n3 anzusteigen. Zu einem dem sechsten Zeitpunkt
t5 nachfolgenden siebten Zeitpunkt t6 steigt der Istwert nist noch weiter bis
zum vierten Drehzahlwert n1 an und erreicht
somit den resultierenden Zielwert nziel. Solange der Istwert nist
für die Motordrehzahl
nach dem ersten Zeitpunkt t0 den resultierenden
Zielwert nziel und damit den vierten Drehzahlwert n4 nicht
erreicht, bleibt der Sollwert nsoll unverändert auf dem ersten Drehzahlwert
n1. Erst zum siebten Zeitpunkt t6 wird der resultierende Zielwert nziel vom
Istwert nist gemäß dem Fahrerwunsch
am Fahrpedal 10 des Fahrzeugs erreicht, sodass zum siebten
Zeitpunkt t6 der Sollwert nsoll auf den
vierten Drehzahlwert n4 und damit auf den
resultierenden Zielwert nziel ansteigt. Anschließend wird der Istwert nist
für die
Motordrehzahl auf den Sollwert nsoll eingeregelt, sodass erst vom
siebten Zeitpunkt t6 an die zusätzliche
Drehzahlanforderung der mindestens einen motor- oder fahrzeugspezifischen Komponente
berücksichtigt
werden kann. Zuvor wird die Anforderung der Erhöhung der resultierenden Zieldrehzahl
nziel auf den vierten Drehzahlwert n4 in keinster
Weise berücksichtigt.
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In 4 ist
nun der Verlauf der Drehzahl n über
der Zeit t dargestellt, wie er sich aufgrund der erfindungsgemäßen Vorrichtung
und des erfindungsgemäßen Verfahrens
ergibt. Dabei wird der gleiche Verlauf des Istwertes nist für die Motordrehzahl
sowie des resultierenden Zielwertes nziel wie in 3 vorausgesetzt. Der Istwert nist für die Motordrehzahl entspricht
dabei dem vom Fahrer am Fahrpedal 10 vorgegebenen dritten
Zielwert 3 für
die Motordrehzahl. Auch der Sollwert nsoll für die Motordrehzahl startet
zunächst
beim ersten Drehzahlwert n1. Somit entsprechen
sowohl der Sollwert nsoll als auch der dritte Zielwert nziel3 bis
zum ersten Zeitpunkt t0 dem ersten Drehzahlwert
n1, der somit auch am Ausgang des Maximalauswahlgliedes 40 steht.
Mit dem Anstieg des resultierenden Zielwertes nziel zum ersten Zeitpunkt
t0 auf den vierten Drehzahlwert n4 ändert sich
am Ausgang des Minimalauswahlgliedes 35 zunächst nichts,
d. h. der Sollwert nsoll für
die Motordrehzahl bleibt auf dem ersten Drehzahlwert n1.
Mit dem Anstieg des Istwertes nist bzw. des dritten Zielwertes nziel3
vom zweiten Zeitpunkt t1 an steigt jedoch
der Ausgang des Maximalauswahlgliedes 40 und damit auch
des Minimalauswahlgliedes 35 und damit der Sollwert nsoll
in gleicher Weise an. Nach dem dritten Zeitpunkt t2 sinkt
der dritte Zielwert nziel3 ab, wobei jedoch der Ausgang des Maximalauswahlgliedes 40 weiterhin
auf dem zum dritten Zeitpunkt t2 erreichten
Sollwert nsoll, nämlich
dem zweiten Drehzahlwert n2 verbleibt, sodass
der zweite Eingang des Minimalauswahlgliedes 35 ebenfalls
auf dem zweiten Drehzahlwert n2 bleibt und
der Sollwert nsoll für
die Motordrehzahl somit unverändert
bleibt. Das Absinken des gemäß dein Fahrerwunsch
am Fahrpedal 10 vorgegebenen dritten Zielwertes nziel3
führt somit nicht
zu einem Absinken des Sollwertes nsoll. Vielmehr wird der Sollwert
nsoll beibehalten. Erst wenn ab dem vierten Zeitpunkt t1 der
dritte Zielwert nziel3 den zweiten Drehzahlwert n2 überschreitet,
steigt der Ausgang des Maximalauswahlgliedes 40 wieder
entsprechend an, um zum fünften
Zeitpunkt t1 den dritten Drehzahlwert n1 zu eneichen. Somit steigt auch der Sollwert
nsoll als Ausgang des Minimalauswahlgliedes 35 bis zum
fünften
Zeitpunkt t4 vom zweiten Drehzahlwert n2 auf den dritten Drehzahlwert n3 an. Das
Absinken des dritten Zielwertes nziel3 nach dem fünften Zeitpunkt
t1 führt
aus den bereits beschriebenen Gründen
nicht zu einer Absenkung des Sollwertes nsoll. Vielmehr wird der
Sollwert nsoll trotz des Absinkens des dritten Zielwertes nziel3
vom fünften Zeitpunkt
t4 an beibehalten. Ab dem sechsten Zeitpunkt
t5 steigt der dritte Zielwert nziel3 über den
dritten Drehzahlwert n3 an, sodass der Ausgang
des Maximalauswahlgliedes 40 in entsprechender Weise ansteigt.
Zum siebten Zeitpunkt t6 erreicht der dritte
Zielwert nziel3 den vierten Drehzahlwert n4 und
damit den resultierenden Zielwert nziel, sodass eine weitere Erhöhung des
dritten Zielwertes nziel3 vom siebten Zeitpunkt t6 an
nicht zu einer weiterett Erhöhung des
Ausgangs des Minimalauswahlgliedes 35 und damit des Sollwertes
nsoll führen
kann. Ein Absinken des Sollwertes nsoll für die Motordrehzahl nach dem siebten
Zeitpunkt t6 ist dann erst wieder mit Absinken des
resultierenden Zielwertes nziel möglich.
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Somit wird zwar auch beim Verlauf
nach 4 der resultierende
Zielwert nziel vom Sollwert nsoll für die Motordrehzahl erst zum
siebten Zeitpunkt t6 erreicht, jedoch nähert sich
der Sollwert nsoll bereits vom zweiten Zeitpunkt t1 an
sukzessive an den resultierenden Zielwert nziel an, sodass das Leistungsdefizit
für die
mindestens eine anfordernde motor- oder fahrzeugspezifische Komponente
sukzessive reduziert wird, ohne dass dadurch der Fahrkomfort beeinträchtigt wird.
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Durch das erfindungsgemäße Verfahren
und die erfindungsgemäße Vorrichtung
wird so bei einer Anforderung mindestens einer motor- oder fahrzeugspezifische
Komponente auf eine Erhöhung
des Sollwertes für
die Ausgangsgröße der Antriebseinheit,
in diesem Beispiel die Motordrehzahl, auf einen Zielwert dieser
Zielwert nicht unmittelbar und damit für den Fahrer ruckartig als
Sollwert für
die Regelung übernommen.
Auf diese Weise wird der Fahrkomfort nicht beeinträchtigt.
Durch die sukzessive Anhebung des Sollwertes entsprechend dem Fahrerwunsch wird
gleichzeitig jedoch das Leistungsdefizit der mindestens einen anfordernden
motor- oder fahrzeugspezifischen Komponente reduziert. Somit wird eine
optimale Versorgung der mindestens einen anfordernden motor- oder
fahrzeugspezifischen Komponente mit mechanischer Leistung sichergestellt, ohne
gleichzeitig den Fahrkomfor zu beeinträchtigen.
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In diesem Beispiel handelt es sich
bei dem Sollwert nsoll um den Sollwert für den Leerlaufregler 25 und
damit die im Leerlauf als einem ersten Betriebszustand einzustellende
Motordrehzahl. Der Leerlaufregler 25 regelt die Leerlaufdrehzahl
für den Motor,
aber auch in mindestens einem vom ersten Betriebszustand bzw. vom
Leerlaufzustand verschiedenen zweiten Betriebszustand den Sollwert
nsoll, um die Anforderungen der motor- oder fahrzeugspezifischen
Komponenten, also beispielsweise der erwähnten Nebenaggregate, erfüllen zu
können.
Dadurch kann der zweite Betriebszustand beispielsweise durch einen
eingelegten Gang mit geschlossener Kupplung gekennzeichnet sein.
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Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung
der beschriebenen Erhöhung
des Sollwertes mit der Erhöhung
des am Fahrpedal 10 vorgegebenen Fahrerwunsches bis zum
Erreichen des Zielwertes und damit insbesondere die sukzessive Anhebung
des Sollwertes bis maximal zum Zielwert lässt sich dabei sowohl im ersten Betriebszustand
des Fahrzeugs als auch im zweiten Betriebszustand des Fahrzeugs
in der beschriebenen Weise realisieren. Für den Fall, dass abweichend
vom beschriebenen Beispiel der dritte Zielwert nziel3 den resultierenden
Zielwert nziel nicht erreichen würde,
würde auch
der Sollwert diesen resultierenden Zielwert nziel nicht erreichen.
Für die
Erfindung ist es also nicht zwingend erforderlich, dass der Zielwert
vom Sollwert erreicht wird. Der Sollwert kann aber nur in Richtung
zum Zielwert mit der Erhöhung des
am Fahrpedal 10 vorliegenden Fahrerwunsches erhöht werden,
wenn er kleiner als der Zielwert ist. Sobald er den Zielwert erreicht
hat, kann er nicht weiter erhöht
werden. Die Erhöhung
des Sollwertes entspricht dabei der Erhöhung des am Fahrpedal 10 vorgegebenen
Fahrerwunsches, im beschriebenen Beispiel der Erhöhung des
dritten Zielwertes nziel3, sofern der dritte Zielwert nziel3 den
bisher erreichten Sollwert überschreitet.
Die Erhöhung
des Sollwertes in Richtung zum Zielwert kann somit vor Erreichen des
Zielweres gestoppt werden, wenn der am Fahrpedal 10 vorgegebene
Fahrerwunsch wieder absinkt. Dieser Fall ist auch im Beispiel nach 4 für den Bereich zwischen dem
dritten Zeitpunkt t2 und dem vierten Zeitpunkt
t3 sowie für den Bereich zwischen dem
fünften
Zeitpunkt t0 und dem sechsten Zeitpunkt t5 verdeutlicht.