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DE10246810B4 - Verfahren zum Übertragen von Daten in einem Daten-Übertragungs-System sowie Daten-Übertragungs-System - Google Patents

Verfahren zum Übertragen von Daten in einem Daten-Übertragungs-System sowie Daten-Übertragungs-System Download PDF

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DE10246810B4
DE10246810B4 DE10246810A DE10246810A DE10246810B4 DE 10246810 B4 DE10246810 B4 DE 10246810B4 DE 10246810 A DE10246810 A DE 10246810A DE 10246810 A DE10246810 A DE 10246810A DE 10246810 B4 DE10246810 B4 DE 10246810B4
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mobile terminal
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Vodafone Holding GmbH
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Abstract

Verfahren zum Übertragen von Daten in einem Daten-Übertragungs-System (10), aufweisend eine zentrale Rechnereinheit (11) und wenigstens zwei mobile Endgeräte (12), welche wenigstens einem Nutzer des Daten-Übertragungs-Systems (10) zugeordnet sind und welche zumindest zeitweilig mit der zentralen Rechnereinheit (11) zusammenwirken, wobei zumindest Bestandteile der Daten (20) von der zentralen Rechnereinheit (11) auf wenigstens eine mobiles Endgerät (12) des wenigstens einen Nutzers übertragen werden, wobei im Daten-Übertragungs-System (10) wenigstens eine Daten-Selektions-Einrichtung (13) vorgesehen ist, die zumindest zeitweilig mit der zentralen Rechnereinheit (11) zusammenwirkt und die zumindest zeitweilig auf dem Nutzer zugeordnete Profildaten zugreift, wobei in einem Vergleichsschritt vor der Übertragung der Daten an das mobile Endgerät (12) des Nutzers zumindest Bestandteile der zu übertragenden Daten (20) zunächst automatisch mit den dem Nutzer zugeordneten Profildaten verglichen werden und wobei in einem Bearbeitungsschritt die zu übertragenden Daten (20) auf der Basis der Profildaten automatisch bearbeitet werden, indem bei zumindest teilweiser Übereinstimmung der zu...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft zunächst ein Verfahren zum Übertragen von Daten in einem Daten-Übertragungs-System gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Daten-Übertragungs-System gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 12.
  • Mit dem Aufkommen und der raschen Verbreitung des Internet, aber auch der Mobilfunknetze und -systeme haben sich in letzter Zeit eine Reihe neuartiger Kommunikationsformen und -dienste entwickelt. Bei einer Variante handelt es sich beispielsweise um das Erstellen und Versenden so genannter E-Mails.
  • Hierbei handelt es sich in der Regel um Textnachrichten, die elektronisch auf einem Endgerät, beispielsweise einem Computer, erstellt und über ein Daten-Übertragungs-System, beispielsweise das Internet, auf wenigstens ein anderes Endgerät übertragen werden. Damit ist ein sehr schneller und bequemer Kommunikationsfluss realisierbar. An E-Mails können weiterhin zusätzliche Daten und Dateien als Anhänge angefügt werden, beispielsweise digitale Dokumente, digitale Präsentationen, Videodateien, Bilddateien und dergleichen. Mittels E-Mail können auf diese Weise bequem auch große Datenmengen verschickt werden.
  • Mit der zunehmenden Verbreitung der Mobilfunknetze und -systeme ist es mittlerweile auch möglich, E-Mails auf mobile Endgeräte wie beispielsweise Mobiltelefone und dergleichen zu verschicken. Dazu existieren im allgemeinen Stand der Technik bereits verschiedene Lösungen, die nachfolgend im Zusammenhang mit der 1 beschrieben werden. In 1 ist ein bekanntes Daten-Übertragungs- System (50) dargestellt, bei dem es sich um ein Hybridsystem handelt, bestehend aus dem Internet und einem Mobilfunksystem. Das Daten-Übertragungs-System (50) weist eine zentrale Rechnereinheit (51) und wenigstens ein mobiles Endgerät (52) auf, welches wenigstens einem Nutzer des Daten-Übertragungs-Systems (50) zugeordnet ist und welches zumindest zeitweilig mit der zentralen Rechnereinheit (51) zusammenwirkt. Bei den mobilen Endgeräten (52) handelt es sich beispielsweise um Mobiltelefone oder dergleichen. Bei der zentralen Rechnereinheit (51) kann es sich beispielsweise um einen entsprechend konfigurierten und ausgelegten E-Mail-Server handeln. Wenn nun ein Nutzer des Daten-Übertragungs-Systems (50) E-Mails von der zentralen Rechnereinheit (51) auf sein mobiles Endgerät (52) geschickt bekommen möchte, muss er sich zunächst bei der zentralen Rechnereinheit (51) registrieren lassen. Dies kann er beispielsweise dadurch bewerkstelligen, dass er die dafür erforderliche Registrierugsprozedur auf einer Eingabevorrichtung (54), beispielsweise einem Computer oder dergleichen vornimmt und die so erzeugten Registrierungsdaten anschließend in einem Konfigurationsschritt (55) von der Eingabevorrichtung (54) an die zentrale Rechnereinheit (51) übertragen werden. Dies kann beispielsweise über das Internet erfolgen. Wenn nun Daten (53) von der zentralen Rechnereinheit (51) auf das mobile Endgerät (52) übertragen werden sollen, kann dies nach den bisher bekannten allgemeinen Lösungen auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, wie in 1 durch die Bestandteile a) und b) dargestellt ist.
  • Bei der Lösungsvariante a) erhält der Nutzer des mobilen Endgeräts (52) in einem Übertragungsschritt (56) eine Mitteilung in Form einer SMS (Short-Message-Service), dass eine neue E-Mail in der zentralen Rechnereinheit (51) für ihn eingegangen ist. Im Falle der Meldung einer neuen E-Mail werden üblicherweise die ersten 150 Zeichen per SMS auf das mobile Endgerät (52) gesendet.
  • Sobald der Nutzer des mobilen Endgeräts (52) eine derartige SMS erhalten hat, kann er sich nunmehr in einem Download-Schritt (57) in die zentrale Rechnereinheit (51) einwählen, was beispielsweise über GPRS-WAP erfolgen kann, und die komplette E-Mail (53) herunterladen (Lösungsvariante b)).
  • Die bisher bekannten Lösungen weisen jedoch eine Reihe von Nachteilen auf. So ist es beispielsweise bisher nur möglich, sich den Eingang neuer E-Mails entweder nur ganz oder gar nicht melden zu lassen. Das bedeutet, dass der Nutzer nach einer erfolgten Registrierung über jede eingegangene E-Mail informiert wird. Dies kann jedoch aus verschiedenen Gründen nicht immer erwünscht sein. So kostet der Datentransfer zwischen der zentralen Rechnereinheit und dem mobilen Endgerät in der Regel Geld und außerdem könnten sich die Nutzer des Daten-Übertragungs-Systems (50) in bestimmten Situationen durch den Eingang neuer E-Mails bzw. die Benachrichtigungen über den Eingang einer neuen E-Mail auf den mobilen Endgeräten (52) belästigt fühlen. Der Hauptnachteil der bisher bekannten Lösungen liegt darin, dass eine Selektion der von der zentralen Rechnereinheit (51) übertragenen Daten (53) nicht möglich ist.
  • Aus der US 6,421,707 B1 sowie der WO 99/65256 A2 sind Lösungen bekannt, bei denen ein Nutzer ein geeignetes Profil für die Übertragung von eMails auf sein Mobiltelefon einstellen kann. Dabei kann es sich um Selektionskriterien bezüglich der Zeit, bestimmten Tagen, um absenderspezifische Kriterien, um Schlagwortkriterien und dergleichen handeln. Dabei verfügt der Nutzer über ein Endgerät, auf das ihm gemäß dem eingestellten Profil Informationen mit unterschiedlichem Umfang übertragen werden. Nun kann der Nutzer beispielsweise aber unterschiedliche Endgeräte haben, die unterschiedliche Mengen und Formate von Daten bewältigen können. Hierzu bieten die bekannten Lösungen keinen Ansatz.
  • Ausgehend vom genannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie ein System der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass die im Zusammenhang mit dem Stand der Technik beschriebenen Nachteile vermieden werden können. Insbesondere soll es auf einfache und kostengünstige Weise möglich werden, vorbestimmte, selektierte Daten auf ein mobiles Endgerät eines Nutzers übertragen zu können.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch das Verfahren zum Übertragen von Daten in einem Daten-Übertragungs-System mit den Merkmalen gemäß dem unabhängigen Patentanspruch 1, das Daten-Übertragungs-System mit den Merkmalen gemäß dem unabhängigen Patentanspruch 12 sowie durch die besondere Verwendung gemäß Patentanspruch 21. Weitere Vorteile, Merkmale, Details, Aspekte und Effekte der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung sowie der Zeichnung. Merkmale und Details, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren beschrieben sind, gelten dabei selbstverständlich auch für das erfindungsgemäße System, und umgekehrt. Analoges gilt für die erfindungsgemäße Verwendung.
  • Gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Übertragen von Daten in einem Daten-Übertragungs-System bereitgestellt, aufweisend eine zentrale Rechnereinheit und wenigstens zwei mobile Endgeräte, welche wenigstens einem Nutzer des Daten-Übertragungs-Systems (zugeordnet sind und welche zumindest zeitweilig mit der zentralen Rechnereinheit zusammenwirken, wobei zumindest Bestandteile der Daten von der zentralen Rechnereinheit auf wenigstens eine mobiles Endgerät des wenigstens einen Nutzers übertragen werden, wobei im Daten-Übertragungs-System wenigstens eine Daten-Selektions-Einrichtung vorgesehen ist, die zumindest zeitweilig mit der zentralen Rechnereinheit zusammenwirkt und die zumindest zeitweilig auf dem Nutzer zugeordnete Profildaten zugreift, wobei in einem Vergleichsschritt vor der Übertragung der Daten an das mobile Endgerät des Nutzers zumindest Bestandteile der zu übertragenden Daten zunächst automatisch mit den dem Nutzer zugeordneten Profildaten verglichen werden und wobei in einem Bearbeitungsschritt die zu übertragenden Daten auf der Basis der Profildaten automatisch bearbeitet werden, indem bei zumindest teilweiser Übereinstimmung der zu übertragenden Daten mit den Profildaten automatisch zumindest Bestandteile der zu übertragenden Daten auf das mobile Endgerät des Nutzers übertragen werden. Das Verfahren ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass vom Nutzer auf elektronischem Weg mehr als ein Satz von Profildaten erzeugt und mittels einer Übertragungseinrichtung zur Daten-Selektions-Einrichtung übertragen wird, dass dem Nutzer mehr als ein mobiles Endgerät zugeordnet ist, dass jeder Satz von Profildaten einem bestimmten mobilen Endgerät zugeordnet ist und dass die Daten-Selektions-Einrichtung, wenn der Nutzer ein mobiles Endgerät aktiviert und mit der zentralen Rechnereinheit in Kontakt tritt, automatisch auf die entsprechenden Profildaten zugreift.
  • Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird es nunmehr möglich, dass dem Nutzer der mobilen Endeinrichtung nur solche Daten übertragen werden, die er auch tatsächlich wünscht. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es folglich möglich, dass die in der zentralen Rechnereinheit vorliegenden zu übertragenden Daten selektiert werden und dass nur die selektierten Daten an den Nutzer übertragen werden.
  • Ein Grundgedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass nunmehr eine Daten-Selektions-Einrichtung vorgesehen ist. Bevor die zu übertragenden Daten von der zentralen Rechnereinheit auf das mobile Endgerät des Nutzers übertragen werden, werden diese Daten zunächst untersucht und bearbeitet. Dabei ist ein wesentliches Grundmerkmal der vorliegenden Erfindung, dass bestimmte Profildaten vorgesehen sind, die dem jeweiligen Nutzer des Systems zugeordnet sind. Die Daten-Selektions-Einrichtung, die zumindest zeitweilig mit der zentralen Rechnereinheit zusammenwirkt, greift zumindest zweitweilig auf diese Profildaten zu.
  • Bei den Profildaten handelt es sich generell um Daten, mittels derer der Nutzer des Systems bestimmt, welche Daten (insbesondere in Art und Umfang) von der zentralen Rechnereinheit auf sein mobiles Endgerät übertragen werden sollen. Wie dies im einzelnen geschehen kann, wird im weiteren Verlauf der Beschreibung näher erläutert.
  • Vor der Übertragung der Daten an das mobile Endgerät des Nutzers werden in einem Vergleichsschritt erfindungsgemäß zunächst zumindest Bestandteile der zu übertragenden Daten automatisch mit den dem Nutzer zugeordneten Profildaten verglichen.
  • Auf der Basis dieses Vergleichsschritts werden in einem sich daran anschließenden Bearbeitungsschritt die zu übertragenden Daten auf der Basis der Profildaten automatisch bearbeitet, in dem bei zumindest teilweiser Übereinstimmung der zu übertragenden Daten mit den Profildaten automatisch zumindest Bestandteile der zu übertragenden Daten auf das mobile Endgerät des Nutzers übertragen werden.
  • Auf diese Weise wird es möglich, dass dem Nutzer nicht, wie bisher üblich, sämtliche in der zentralen Rechnereinheit neu eingehenden Daten automatisch auf sein mobiles Endgerät übertragen werden. Vielmehr ist es für den Nutzer des Systems nun möglich, über die Profildaten genau zu bestimmen, wann, wo, wie und in welchem Umfang Daten von der zentralen Rechnereinheit auf sein mobiles Endgerät übertragen werden sollen.
  • Grundsätzlich ist die Erfindung nicht auf bestimmte Arten von Daten-Übertragungs-Systemen beschränkt. Denkbar ist jede Systemform, mit der Daten auf mobile Endgeräte übertragen werden können. Einige nicht ausschließliche Beispiele für geeignete Daten-Übertragungs-Systeme werden insbesondere im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Daten-Übertragungs-System beschrieben, so dass diesbezüglich auf die entsprechenden Ausführungen weiter unten verwiesen wird. Ebenso ist die Erfindung nicht auf eine bestimmte Anzahl von Nutzern im Daten-Übertragungs-System beschränkt.
  • Beispielsweise kann das Daten-Übertragungs-System ein Mobilfunksystem umfassen, wobei die mobilen Endgeräte in einem solchen Fall beispielsweise als mobile Telefone ausgebildet sein können.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es möglich, eine Datenübertragung, beispielsweise eine Nachrichtenversorgung mittels E-Mail, zu ermöglichen, die individuell an die Bedürfnisse der Nutzer im mobilen Umfeld angepasst ist. Mit der erfindungsgemäßen Lösung ist es dem Nutzer möglich, über die Erzeugung der Profildaten die Entscheidung über Empfang und Umfang von Daten, beispielsweise von E-Mails und dergleichen, die auf sein mobiles Endgerät übertragen werden sollen, vorzukonfigurieren. Auf der Basis der Profildaten werden die von der zentralen Rechnereinheit zu übertragenden Daten zunächst automatisch geprüft, wobei sichergestellt ist, dass anschließend nur die vom Nutzer gewünschten Daten auf dessen mobiles Endgerät übertragen bzw. elektronisch zugestellt werden.
  • Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die Daten-Selektions-Einrichtung als Bestandteil der zentralen Rechnereinheit ausgebildet ist. Ebenso ist natürlich auch denkbar, dass die Daten-Selektions-Einrichtung als von der zentralen Rechnereinheit unabhängiges Bauteil ausgebildet ist, und dass die zentrale Rechnereinheit und die Daten-Selektions-Einrichtung in diesem Fall zumindest zeitweilig miteinander kommunizieren.
  • Erfindungsgemäß wird vom Nutzer auf elektronischem Weg mehr als ein Satz von Profildaten erzeugt und mittels einer Übertragungseinrichtung zur Daten-Selektions-Einrichtung übertragen, wobei dem Nutzer mehr als ein mobiles Endgerät zugeordnet ist und wobei jeder Satz von Profildaten einem bestimmten mobilen Endgerät zugeordnet ist. Auf diese Weise ist es beispielsweise möglich eine Abstimmung des Daten-Übertragungs-Systems über die Erstellung entsprechender Profildaten auf unterschiedliche mobile Endgeräte einzustellen.
  • Wie bereits beschrieben wurde, ist die vorliegende Erfindung nicht auf bestimmte mobile Endgeräte beschränkt. So ist es beispielsweise denkbar, dass die mobilen Endgeräte als mobile Computer, beispielsweise Laptops, Notebooks oder dergleichen, als PDA (Personal Digital Assistent), als Mobiltelefon und dergleichen ausgebildet sind. Die vorstehend genannten Endgeräte unterscheiden sich beispielsweise in der Größe ihrer Displays, in der Handhabbarkeit ihrer Eingabetastaturen, in ihrer Speicherkapazität und dergleichen. So ist es beispielsweise mit einem Notebook wesentlich einfacher, große Datenmengen zu verschicken, zu empfangen und zu betrachten, als dies beispielsweise mit einem Mobiltelefon möglich wäre.
  • Durch die besondere Ausgestaltung des Verfahrens ist es möglich, dass der Nutzer unterschiedliche Profildaten für jedes seiner Endgeräte erzeugt und an die Daten-Selektions-Einrichtung überträgt. Dies soll anhand eines nicht ausschließlichen Beispiels verdeutlicht werden.
  • Wenn der Nutzer des Daten-Übertragungs-Systems etwa über einen mobilen Computer sowie ein Mobiltelefon verfügt, kann er beispielsweise zwei Sätze von Profildaten erzeugen, die jeweils auf das entsprechende Endgerät zugeschnitten sind. In dem Satz mit Profildaten für den mobilen Computer ist es beispielsweise nicht erforderlich, die Menge der zu übertragenden Daten zu begrenzen. Anders verhält es sich beispielsweise bei dem Mobiltelefon, wo es aufgrund der begrenzten Größe des Displays sowie der begrenzten Speicherkapazität möglicherweise erforderlich ist, die Menge der zu übertragenden Daten zu beschränken. Wenn nun der Nutzer sein mobiles Endgerät aktiviert und mit der zentralen Rechnereinheit in Kontakt tritt, greift die Daten-Selektions-Einrichtung, die mit der zentralen Rechnereinheit zumindest zeitweilig zusammenwirkt, automatisch auf die entsprechenden Profildaten zu. Dies kann beispielsweise derart erfolgen, dass jedes Endgerät des Nutzers eine bestimmte Kennung erhält, und dass diese Kennungsdaten ebenfalls im entsprechenden Profildatensatz abgelegt sind.
  • Je nach Ausgestaltung des Daten-Übertragungs-Systems können die zu übertragenden Daten in der zentralen Rechnereinheit und/oder in der Daten-Selektions-Einrichtung mit dem den Nutzer zugeordneten Profildaten verglichen werden. Ebenso ist es denkbar, dass die zu übertragenden Daten in der zentralen Rechnereinheit und/oder in der Daten-Selektions-Einrichtung bearbeitet werden.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Profildaten vom Nutzer auf elektronischem Weg erzeugt und mittels einer Übertragungseinrichtung zur Daten-Selektions-Einrichtung übertragen werden. Dabei kann natürlich auch vorgesehen sein, dass die Profildaten, nachdem sie vom Nutzer einmal erstellt worden sind, natürlich jederzeit auch wieder geändert werden können. Die Erstellung und Übertragung der Profildaten kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, wobei dazu nachfolgend zwei nicht ausschließliche Beispiele beschrieben werden.
  • Beispielsweise ist es denkbar, dass die Profildaten im mobilen Endgerät erzeugt und zur Daten-Selektions-Einrichtung übertragen werden, wobei die Übertragungseinrichtung als Bestandteil des mobilen Endgeräts ausgebildet ist. Wenn es sich bei dem mobilen Endgerät beispielsweise um ein Mobiltelefon handelt, können die Profildaten somit direkt im Mobiltelefon bzw. unter Zuhilfenahme des Mobiltelefons erzeugt und über dieses anschließend zur Daten-Selektions-Einrichtung übertragen werden. Bei der Daten-Selektions-Einrichtung kann es sich dann beispielsweise um einen Bestandteil eines Mobilfunksystems handeln.
  • Alternativ oder zusätzlich zu dieser Variante ist es auch denkbar, dass die Profildaten in einer vom mobilen Endgerät unabhängigen Eingabevorrichtung erzeugt und zur Daten-Selektions-Einrichtung übertragen werden, wobei die Übertragungseinrichtung als Bestandteil der Eingabevorrichtung ausgebildet ist. Bei einer derartigen Eingabevorrichtung kann es sich beispielsweise um einen Computer oder dergleichen handeln. So ist es beispielsweise denkbar, dass ein Nutzer des Systems an seinem Computer, bei dem es sich beispielsweise um einen stationären oder mobilen Computer handeln kann, die Profildaten zunächst erstellt und diese anschließend zur Daten-Selektions-Einrichtung überträgt. Hierzu ist es beispielsweise denkbar, dass die Daten in der Eingabeeinrichtung zunächst erzeugt und anschließend zur Daten-Selektions-Einrichtung übertragen werden, was beispielsweise wiederum mittels eines Mobilfunksystems oder eines anderen Kommunikationssystems erfolgen kann. Beispielsweise ist es auch denkbar, dass die Erzeugung der Profildaten unter Zuhilfenahme des Internet erfolgen kann. So ist es denkbar, dass der Betreiber des Daten-Übertragungs-Systems eine entsprechende Internetseite (Webseite) bereitstellt, auf die der Nutzer des Systems über seine Eingabeeinrichtung Zugriff nehmen kann.
  • Wenn der Nutzer – beispielsweise nach Eingabe einer bestimmten Nutzerkennung sowie eines bestimmten Passwords – Zugang zu der für die Konfiguration der Profildaten vorgesehenen Webseite erhalten hat, kann der Nutzer die Profildaten über seine Eingabevorrichtung bequem auf der Webseite anlegen bzw. verändern. Auf diese erzeugten Profildaten kann dann die Daten-Selektions-Einrichtung Zugriff nehmen. Für den Nutzer des Systems wird damit eine besonders einfache und komfortable Möglichkeit geschaffen, die Profildaten auf elektronischem Weg zu erzeugen bzw. zu ändern.
  • Die Erfindung ist nicht auf bestimmte Arten von Profildaten beschränkt. Als Profildaten können grundsätzlich jede Art von Daten und Informationen dienen, die es ermöglichen, eine bestimmte Auswahl bei den von der zentralen Rechnereinheit zu übertragenden Daten zu erzeugen.
  • Vorteilhaft können die Profildaten-Selektionskriterien zur Auswahl bestimmter Daten, die übertragen werden sollen, aufweisen. Hierbei kann es sich beispielsweise um positive und/oder negative Ausschlusskriterien handeln. Beispielsweise können die Profildaten-Selektionskriterien in Bezug auf die zu übertragenden Datenmengen und/oder Datentypen und/oder den Standort des mobilen Endgerätes und/oder die Zeit und/oder den Erzeuger der zu übertragenden Daten und/oder den Adressaten der zu übertragenden Daten und/oder den Inhalt der zu übertragenden Daten und/oder den Status der zu übertragenden Daten aufweisen. Dabei ist selbstverständlich, dass die Aufzählung der vorstehenden Selektionskriterien rein exemplarisch ist, sodass auch andere Selektionskriterien denkbar und vom Schutzumfang der vorliegenden Erfindung mit umfasst sind. Vorzugsweise können die zu übertragenden Daten in Form von Textdaten und/oder akustischen Daten und/oder Bilddaten und/oder Videodaten, insbesondere in Form von E-Mail, übertragen werden. Natürlich sind auch andere Formen von zu übertragenden Daten denkbar.
  • Insbesondere dann, wenn mit dem Verfahren Daten in Form von E-Mail übertragen werden, bietet das erfindungsgemäße Verfahren nicht mehr nur – wie bisher üblich – systemseitig einen E-Mail-Account an. Vielmehr ermöglicht das erfindungsgemäße Verfahren nunmehr ein flexibles Bündel an unterschiedlichen E-Mail-Services. Wie weiter oben bereits dargelegt wurde, ist es bei den Nutzern des Daten-Übertragungs-Systems nicht immer erwünscht, alle auf ihren E-Mail-Account in der zentralen Rechnereinheit eingehenden E-Mails auch auf ihr mobiles Endgerät übertragen zu bekommen. Zusätzlich zu einem derartigen E-Mail Account ist es durch die vorliegende Erfindung nunmehr möglich, dass die Nutzer des Systems die Übertragung bzw. dem Empfang von E-Mails auf ihren Endgeräten steuern bzw. selektieren können. Beispielsweise ist es denkbar, dass über eine entsprechende Konfiguration der Profildaten, E-Mails bestimmter Absender oder Absendergruppen, E-Mails zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten und dergleichen von der zentralen Rechnereinheit auf das mobile Endgerät übertragen werden.
  • Vorteilhaft kann die Position des wenigstens einen mobilen Endgeräts mittels eines Standortermittlungsverfahrens ermittelt werden, wobei die ermittelten Positionsdaten während des Bearbeitungsschritts, in dem die zu übertragenden Daten auf der Basis der Profildaten automatisch bearbeitet werden, automatisch mit verarbeitet werden.
  • Durch die Standortbestimmung ist es beispielsweise möglich, die Übertragung von Daten bei Zeitverschiebung durch Ortswechsel des Daten-Empfängers automatisch anzupassen. Die Erfindung ist nicht auf spezielle Standortermittlungsverfahren beschränkt, mittels derer die Position des wenigstens eines mobilen Endgeräts bestimmt werden kann. Vorzugsweise können die Positionsdaten mittels eines GSM basierten Standortermittlungsverfahrens und/oder mittels eines satellitengestützten basierten Standortermittlungsverfahrens (etwa GPS) ermittelt werden. Die Kommunikation zwischen den mobilen Endgeräten und der zentralen Rechnereinheit kann beispielsweise via zellularem Mobilfunk (etwa GPRS) erfolgen.
  • Zur Ortung mobiler Endgeräte über bestimmte Standortermittlungsverfahren sind bereits verschiedene Lösungen bekannt geworden. So ist in der DE 19803960 , deren Offenbarungsgehalt insoweit in die Beschreibung der vorliegenden Erfindung mit einbezogen wird, ein Verfahren und System zur Nutzung von modernen Ortungssystemen in Mobilfunksystemen beschrieben. Die Ortung eines Mobiltelefons kann beispielsweise auch nach dem sogenannten EOTD-Verfahren (Enhanced Observed Time Difference) erfolgen. Dabei werden Laufzeitunterschiede von Signalen eine Mobiltelefons zu mehreren Sendern gemessen. Aus den ermittelten Werten kann dann unter Verwendung geeigneter Algorithmen automatisch der Standort des Mobiltelefons ermittelt werden.
  • Vorzugsweise können die zu übertragenden Daten und/oder die Profildaten und/oder die bearbeiteten Daten und/oder Daten die nicht übertragen werden, zumindest zeitweilig in wenigstens einer Speichereinrichtung abgespeichert werden. Natürlich ist es auch denkbar, dass mehr als eine Speichereinrichtung vorgesehen ist, wobei beispielsweise jede Art von Daten in einer eigenen Speichereinrichtung abgespeichert werden kann. Insbesondere von Vorteil ist es, wenn solche Daten, die nicht übertragen werden, in einer Speichereinrichtung abgespeichert werden. Auf diese Weise wird sicher verhindert, dass es zu einem Datenverlust kommen kann. Wenn beispielsweise über das Verfahren bestimmte zu übertragende Daten auf der Basis der Nutzer-Profildaten ausselektiert und nicht an das Endgerät des Nutzers übertragen werden, besteht dennoch der Wunsch oder gar das Erfordernis, diese Daten zu einem späteren Zeitpunkt zu übertragen. Beispielsweise wird es vom Nutzer des Systems erwünscht sein, wenn er etwa nur Überschriften von E-Mails auf sein als Mobiltelefon ausgestaltetes Endgerät übertragen bekommen hat, zu einem späteren Zeitpunkt auch den gesamten Inhalt der E-Mail zu lesen. Aus diesem Grund werden die zu übertragenden Daten zusätzlich auch in der Speichereinrichtung abgespeichert, sodass der Nutzer zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit Zugriff auf die Gesamtdatenmenge hat.
  • Weiterhin kann mit dem vorstehend beschriebenen Verfahren auch ein Roaming-Verfahren – etwa ein Wechsel regional und/oder zwischen verschiedenen technischen Netzen oder dergleichen realisiert werden. Auch kann ein direkter Upload von Kontakten aus dem mobilen Endgerät in ein entsprechendes digitales Adressbuch sowie eine Modifikation dieses Adressbuchs im Internet ermöglicht werden.
  • Gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung wird ein Daten-Übertragungs-System bereitgestellt, aufweisend eine zentrale Rechnereinheit und wenigstens zwei mobile Endgeräte, welche wenigstens einem Nutzer des Daten-Übertragungs-Systems zugeordnet sind und welche zumindest zeitweilig mit der zentralen Rechnereinheit zusammenwirken, wobei zumindest Bestandteile der Daten von der zentralen Rechnereinheit auf wenigstens ein mobiles Endgerät des wenigstens einen Nutzers übertragen werden, wobei im Daten-Übertragungs-System wenigstens eine Daten-Selektions-Einrichtung vorgesehen ist, die zumindest zeitweilig mit der zentralen Rechnereinheit zusammenwirkt und die zumindest zeitweilig auf dem Nutzer zugeordnete Profildaten zugreift, wobei Vergleichsmittel vorgesehen sind, mittels derer vor der Übertragung der Daten an das mobile Endgerät des Nutzers zumindest Bestandteile der zu übertragenden Daten zunächst automatisch mit den dem Nutzer zugeordneten Profildaten verglichen werden, und wobei Bearbeitungsmittel vorgesehen sind, mittels derer die zu übertragenden Daten auf der Basis der Profildaten automatisch bearbeitet werden, indem bei zumindest teilweiser Übereinstimmung der zu übertragenden Daten mit den Profildaten automatisch zumindest Bestandteile der zu übertragenden Daten auf das mobile Endgerät des Nutzers übertragen werden. Das System ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass in der Daten-Selektions-Einrichtung mehr als ein Satz von Profildaten des Nutzers abgelegt ist, dass dem Nutzer mehr als ein mobiles Endgerät zugeordnet ist, wobei jeder Satz von Profildaten einem bestimmten mobilen Endgerät zugeordnet ist und dass die Daten-Selektions-Einrichtung in einer Weise ausgebildet ist, dass wenn der Nutzer ein mobiles Endgerät aktiviert und mit der zentralen Rechnereinheit in Kontakt tritt, diese automatisch auf die entsprechenden Profildaten zugreift.
  • Das erfindungsgemäße Daten-Übertragungs-System ist insbesondere dazu geeignet, dass in diesem das wie vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Verfahren durchgeführt werden kann. Vorteilhaft ist das Daten-Übertragungs-System daher gekennzeichnet durch Mittel zur Durchführung des wie vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahrens. Bei diesen Mitteln kann es sich beispielsweise um wenigstens eine Rechnereinheit, um Bestandteile einer Rechnereinheit, um elektronische Bauteile, Komponenten, Schaltungen, Schaltungsteile, um geeignete Programmmittel und dergleichen handeln. Bei den Programmmitteln kann es sich beispielsweise um geeignete Computerprogrammprodukte, Computerprogramme, bzw. Software, und dergleichen handeln. Vorteilhaft kann die Daten-Selektions-Einrichtung als Bestandteil der zentralen Rechnereinheit ausgebildet sein. Selbstverständlich ist auch denkbar, dass die Daten-Selektions-Einrichtung als zur zentralen Rechnereinheit unabhängiges Bauteil ausgebildet ist. Im letzt genannten Fall muss lediglich gewährleistet sein, dass die Daten-Selektions-Einrichtung zumindest zeitweilig mit der zentralen Rechnereinheit zusammenwirken kann.
  • Vorzugsweise kann wenigstens eine Speichereinrichtung zum zumindest zeitweiligen Abspeichern von zu übertragenden Daten und/oder von Profildaten und/oder von bearbeiteten Daten und/oder von Daten, die nicht übertragen werden, vorgesehen sein. Natürlich ist es auch möglich, dass mehr als eine Speichereinrichtung vorgesehen ist, und das einzelne Daten bzw. Datentypen auf jeweils unterschiedlichen Speichereinrichtungen abgespeichert sind.
  • In weiterer Ausgestaltung kann das mobile Endgerät als Mobiltelefon und/oder mobiler Computer (Notebook, Laptop) und/oder Personal Digital Assistent (PDA) ausgebildet sein. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die genannten Beispiele beschränkt.
  • Vorzugsweise kann wenigstens eine dem wenigstens einen Nutzer zugeordnete, vom mobilen Endgerät unabhängige Eingabevorrichtung vorgehen sein. Eine derartige Eingabevorrichtung, bei der es sich beispielsweise um einen Computer oder dergleichen handeln kann, hat insbesondere den Vorteil, dass über diese auf besonders einfache Weise die Profildaten erstellt beziehungsweise bearbeitet werden können. Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass eine solche Eingabevorrichtung auch als Bestandteil des mobilen Endgeräts ausgebildet ist.
  • In weiterer Ausgestaltung können Mittel zur Positionsbestimmung des wenigstens einen mobilen Endgeräts vorgesehen sein. Wie diese Mittel ausgebildet sein können, ist im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren bereits beschrieben worden.
  • Vorteilhaft kann das Daten-Übertragungs-System als Informations-Übertragungs-System insbesondere als Mobilfunksystem und/oder als Internet, ausgebildet sein. Vorteilhaft kann das Daten-Übertragungs-System auch als hybrides System ausgebildet sein, bestehend aus zwei Teilsystemen, wobei ein Teilsystem als Mobilfunksystem und das andere Teilsystem als Internet ausgebildet ist.
  • Besonders vorteilhaft sein kann, dass das wie vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Verfahren und/oder das wie vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Daten-Übertragungs-System zum selektiven Übertragen von Daten in Form von Textdaten und/oder akustischen Daten und/oder Bilddaten und/oder Videodaten, insbesondere zum selektiven Übertragen von Daten in Form von E-Mail, verwendet werden. Im letztgenannten Fall kann der Nutzer des Systems über die Erstellung bzw. die Bearbeitung seiner Profildaten insbesondere selbst einstellen, welche E-Mails, von welchem Absender oder von welchen Absendergruppen abhängig von Ort, Zeit, Stichwörtern und Status automatisch auf das mobile Endgerät zugestellt werden. Zur Vereinfachung der Bedienung kann vorgesehen sein, dass vom Betreiber des Daten-Übertragungs-Systems vorkonfigurierte Profildatensätze für verschiedene Bedürfnisse angeboten werden, aus denen der Nutzer dann in entsprechender Weise auswählen kann, bzw. diese modifizieren kann.
  • Durch die wie vorstehend beschriebene Erfindung wird dem Nutzer eines Daten-Übertragungs-Systems insbesondere ein Zusatznutzen im mobilen Umfeld bereitgestellt. Im Hinblick auf die Übertragung von E-Mails wird der Nutzer die automatische, selektive Zustellung von E-Mails als vorteilhaft empfinden, da er sich nicht mehr um Kosten und Belästigung durch nicht erwünschte E-Mails sorgen muss. Durch die vorliegende Erfindung wird beim Nutzer folglich die Bereitschaft erhöht, sich Daten, insbesondere E-Mails, auf sein mobiles Endgerät zustellen zu lassen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1) eine schematische Darstellung eines aus dem Stand der Technik bekannten Daten-Übertragungs-Systems, welches im Rahmen der Beschreibungseinleitung erläutert ist;
  • 2) eine Ausführungsform eines Daten-Übertragungs-Systems gemäß der vorliegenden Erfindung; und
  • 3) ein Beispiel für ein Ablaufschema eines erfindungsgemäßen Verfahrens zum Übertragen von Daten in einem Daten-Übertragungs-System.
  • In 2 ist ein Daten-Übertragungssystem (10) dargestellt, bei dem es sich um ein Hybridsystem handelt, bestehend aus einem ersten und zweiten Teilsystem. Bei dem ersten Teilsystem handelt es sich um das Internet, während es sich bei dem zweiten Teilsystem um ein Mobilfunksystem handelt.
  • Das Daten-Übertragungssystem (10) weist zunächst eine zentrale Rechnereinheit (11) auf, bei der es sich beispielsweise um einen E-Mail-Server handelt. In der zentralen Rechnereinheit (11) gehen zu übertragende Daten (20) ein, bei denen es sich im vorliegenden Ausführungsbeispiel um E-Mails handelt. Diese E-Mails (20) sollen auf mobile Endgeräte (12) übertragen werden. Die mobilen Endgeräte (12), bei denen es sich im vorliegenden Beispiel um Mobiltelefone handelt, sind jeweils bestimmten Nutzern des Systems (10) zugeordnet.
  • Ein wichtiger Bestandteil des Daten-Übertragungs-Systems (10) stellt eine Daten-Selektions-Einrichtung (13) dar, in der die zu übertragenden E-Mails (20) mit vom Nutzer zuvor erzeugten Profildaten verglichen werden.
  • Um den Service einer selektiven Übertragung von E-Mails wahrnehmen zu können, muss ein Nutzer zunächst wenigstens einen Satz von Profildaten erstellen. Diese Profildaten beinhalten vorteilhaft Selektionskriterien zur Auswahl bestimmter Daten, die übertragen werden sollen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Selektionskriterien in Bezug auf die zu übertragenden Datenmengen und/oder Datentypen und/oder den Standort des mobilen Endgeräts (12) und/oder die Zeit und/oder den Erzeuger der zu übertragenden Daten und/oder den Adressaten der zu übertragenden Daten und/oder den Inhalt der zu übertragenden Daten und/oder den Status der zu übertragenden Daten und dergleichen handeln.
  • Um die Erzeugung bzw. die Bearbeitung der Profildaten zu erleichtern, können diese beispielsweise über eine besondere, von dem mobilen Endgerät (12) unabhängige Eingabevorrichtung (14) erzeugt werden. Bei einer solchen Eingabevorrichtung (14) kann es sich beispielsweise um einen Computer oder dergleichen handeln. Der Nutzer erzeugt auf seiner Eingabevorrichtung (14) einen oder mehrere Sätze von Profildaten und überträgt diese in einem Konfigurationsschritt (15) zur Daten-Selektions-Einrichtung (13).
  • Bei der Daten-Selektions-Einrichtung (13) kann es sich beispielsweise um einen Bestandteil der zentralen Rechnereinheit (11) handeln. Ebenso ist es denkbar, dass die Daten-Selektion-Einrichtung (13) als ein zur zentralen Rechnereinheit (11) unabhängiges Bauteil ausgebildet ist, wobei in einem solchen Fall die Daten-Selektions-Einrichtung (13) und die die zentrale Rechnereinheit (11) zumindest zeitweilig zusammenwirken.
  • Die Übertragung der Profildaten von der Eingabevorrichtung (14) zur Daten-Selektions-Einrichtung (13) kann beispielsweise über das Internet erfolgen. Um die Erstellung bzw. Bearbeitung der Profildaten zu vereinfachen, kann beispielsweise hierzu vorgesehen sein, dass der Betreiber des Daten-Übertragungs-Systems (10) eine entsprechende Internetseite (Webseite) bereitstellt, zu der der Nutzer des Systems Zutritt erhält. Nachdem der Nutzer über seine Eingabevorrichtung (14) die Internetseite aufgerufen hat, kann er über die Eingabevorrichtung (14) die entsprechenden Profildaten auf der Internetseite direkt erzeugen bzw. modifizieren. Anschließend werden die so hergestellten Profildaten in einer Weise aufbereitet, dass die Daten-Selektions-Einrichtung (13) Zugriff darauf nehmen kann.
  • In der zentralen Rechnereinheit (11) ist wenigstens eine Speichereinrichtung (24) vorgesehen. In der Daten-Selektions-Einrichtung (13) sind Vergleichsmittel (21) sowie Bearbeitungsmittel (25) vorgesehen.
  • Nachfolgend wird nun die Funktionsweise des in 2 dargestellten Daten-Übertragungs-Systems beschrieben.
  • Wenn in der zentralen Rechnereinheit (11) zu übertragende Daten (20) eingehen, bei denen es sich im vorliegenden Ausführungsbeispiel um zu übertragende E-Mail-Daten handelt, werden die zu übertragenden E-Mail-Daten zunächst an die Vergleichsmittel (21) weitergeleitet, was durch den Pfeil (22) dargestellt ist. In den Vergleichsmitteln (21) werden die zu übertragenden E-Mail-Daten (20) mit den Profildaten des Nutzers verglichen. Dabei wird zunächst überprüft, ob der Nutzer auf seiner Endeinrichtung (12) überhaupt E-Mails empfangen möchte, und wenn dies der Fall ist, in welchem Umfang die Übertragung der E-Mail-Daten (20) erfolgen soll. Wie dies im einzelnen geschehen kann, ist beispielhaft im Zusammenhang mit 3 weiter unten erläutert.
  • Sofern sich beim Vergleich der Daten innerhalb der Vergleichsmittel (21) ergibt, dass diese Daten nicht oder nur im begrenzten Umfang übertragen werden sollen, werden die gesamten zu übertragenden E-Mail-Daten (20) zur Sicherheit in der Speichereinrichtung (24) abgespeichert, was durch den Pfeil (23) dargestellt ist. Ebenso kann vorgesehen sein, dass auch bei Übertragung bzw. teilweiser Übertragung der E-Mail-Daten (20) auf das Endgerät (12) des Nutzers die zu übertragenden E-Mail-Daten (20) trotzdem, als eine Art Backup-Version, in der Speichereinrichtung (24) abgespeichert werden.
  • In einem nächsten Verfahrensschritt, dessen Einleitung durch den Pfeil (26) dargestellt ist, werden die zu übertragenden E-Mail-Daten (20) mittels Bearbeitungsmitteln (25) auf der Basis der Profildaten automatisch bearbeitet. Dies kann beispielsweise derart erfolgen, dass bei zumindest teilweiser Übereinstimmung der zu übertragenden Daten mit den Profildaten automatisch zumindest Bestandteile der zu übertragenden Daten (20) auf das mobile Endgerät (12) des Nutzers übertragen werden, was durch den Pfeil (16) dargestellt ist. Weiterhin können die letztendlich auf das Endgerät (12) übertragenden Daten ebenfalls in der Speichereinrichtung (24) abgespeichert werden, was durch Pfeil (27) dargestellt ist.
  • Durch das wie vorstehend beschriebene Verfahren wird es einem Nutzer des Daten-Übertragungssystems (10) auf besonders einfache Weise ermöglicht, eine selektive Auswahl von E-Mail-Daten (20) zu erzeugen, die er auf sein mobiles Endgerät (12) übertragen bekommen möchte. Dabei ist es dem Nutzer möglich, über die Erzeugung entsprechender Profildaten genau festzulegen, welche Art von Daten übertragen werden sollen. So ist es beispielsweise zunächst möglich, dass der Nutzer in dem Profildatensatz angibt, von welchen Absendern bzw.
  • Absendergruppen er E-Mails erhalten bzw. nicht erhalten möchte. Ebenso kann er bestimmte Zeiträume oder Zeitpunkte festlegen, innerhalb derer bzw. zu denen er E-Mails erhalten bzw. nicht erhalten möchte. Ebenso ist es möglich, bestimmte Orte festzulegen, an denen er E-Mails empfangen möchte.
  • Eine weitere Möglichkeit, die Menge und/oder den Umfang der übertragenden E-Mails zu limitieren besteht beispielsweise darin, dass der Nutzer bestimmte Schlüsselwörter vorgibt, die in den übertragenden E-Mail-Daten vorhanden sein müssen. Auch ist es dem Nutzer beispielsweise möglich, in den Profildaten Selektionskriterien in Bezug auf die Menge der übertragenden Daten festzulegen. So wäre es beispielsweise denkbar, in den Profildaten festzulegen, dass beispielsweise die gesamte E-Mail übertragen wird, dass die ersten 150 Zeichen der E-Mail übertragen werden, dass beispielsweise Anlagen von E-Mails nicht übertragen werden und dergleichen. Auch ist es mit dem Verfahren möglich, dass nur E-Mails mit einem bestimmten Status, beispielsweise „besonders dringend", „besonders wichtig" und dergleichen übertragen werden.
  • Wie ein derartiges Übertragungsverfahren ablaufen kann, ist beispielhaft im Zusammenhang mit der 3 beschrieben. Die auf ein Endgerät eines Nutzers zu übertragenden E-Mail-Daten (20) werden innerhalb der Vergleichsmittel (21) zunächst dahingehend geprüft, ob überhaupt ein Empfängerprofildatensatz vorhanden ist. Dies ist durch das Feld (30) dargestellt. Sofern dies nicht der Fall ist, werden die E-Mail-Daten (20) dem allgemeinen Mail-Server-Verfahren zugeführt (Feld 31). Sofern ein entsprechender Profildatensatz vorhanden ist, wird anschließend geprüft, ob die zu übertragenden E-Mail-Daten (20) zumindest teilweise die in den Profildaten festgelegten Selektionskriterien erfüllen.
  • So ist es beispielsweise denkbar, zunächst einige grundsätzliche Selektionskriterien zu überprüfen. So kann beispielsweise zunächst überprüft werden, ob der Absender der E-Mail-Daten (20) als jemand angegeben ist, von dem der Nutzer des Endgeräts (12) E-Mail-Daten empfangen möchte (Feld 32) und/oder ob in den zu übertragenden E-Mail-Daten (20) bestimmte Schlagworte (Feld 33) vorhanden sind, zu denen der Nutzer der Endeinrichtung (12) E-Mails erhalten möchte, und/oder ob die generelle Dringlichkeit der zu übertragenden E-Mail-Daten (20) (Feld 34) den in den Profildaten angegebenen Anforderungen entspricht. Sofern dies nicht zutrifft, werden die zu übertragenden E-Mail-Daten (20) nicht an den Nutzer des Endgeräts (12) übertragen. Vielmehr werden diese Daten in einer Speichereinrichtung abgelegt, was durch das Feld 35 in 3 dargestellt ist. Alternativ oder zusätzlich dazu kann dem Nutzer ein allgemeiner Hinweis übermittelt werden, dass E-Mails in seinem E-Mail-Account eingegangen sind.
  • Sofern die zu übertragenden E-Mail-Daten (20) diese primären Selektionskriterien erfolgreich erfüllt haben, können weitere Selektionskriterien vorgesehen sein, um die Menge und Anzahl der übertragenden E-Mail-Daten (20) auf das mobile Endgerät (12) des Nutzers weiter zu begrenzen. Hierzu sind in 3 eine Reihe von Auswahlkriterien dargestellt. In dem gezeigten Beispiel sollen E-Mail-Daten (20) nur dann übertragen werden, wenn diese zusätzlich zu den bereits geschilderten Selektionskriterien weitere Kriterien erfüllen, nämlich Auswahlkriterien im Zusammenhang mit der Übertragungszeit der E-Mail-Daten (Feld 36) und Auswahlkriterien bezüglich des Aufenthaltsorts des Empfängers (Feld 37), Auswahlkriterien bezüglich des Empfängerstatus (Feld 38), Auswahlkriterien bezüglich der Menge an zu übertragenden Daten (Feld 39), Auswahlkriterien bezüglich des Status der zu übertragenden E-Mail-Daten (Feld 40) und Auswahlkriterien bezüglich bestimmter Schlagworte (Feld 41). Natürlich sind auch andere Auswahlkriterien denkbar, wobei die Auswahlkriterien jeweils einzeln oder aber in jeder beliebigen Kombination vorliegen können.
  • Sofern die zu übertragenden E-Mail-Daten (20) diese Kriterien nicht erfüllen, werden die E-Mail-Daten nicht an den Empfänger, d. h. an den Nutzer des Enderäts (12), übertragen, sondern in der Speichereinrichtung (24) abgespeichert (Feld 42). Zusätzlich und/oder alternativ kann wiederum vorgesehen sein, den Nutzer in kurzer allgemeiner Form generell über den Eingang von E-Mail-Daten (20), die den Auswahlkriterien nicht entsprechen, zu informieren.
  • Sofern die zu übertragenden E-Mail-Daten (20) alle Selektionskriterien erfolgreich erfüllen, werden die E-Mail-Daten (20), beziehungsweise solche Bestandteile der E-Mail-Daten (20), die alle Selektionskriterien erfüllen, auf das Endgerät (12) des Nutzers übertragen (Feld 43).
  • Durch die vorliegende Erfindung wird es dem Nutzer des Daten-Übertragungs-Systems ermöglicht, die Menge und Anzahl von E-Mail-Daten, die ihm auf sein mobiles Endgerät übertragen werden sollen, in für ihn geeigneter Weise zu begrenzen, sodass ihm nur solche E-Mail-Daten übertragen werden, die er selber wünscht. Alle übrigen in der zentralen Rechnereinheit (11) eingehenden E-Mail-Daten werden in der Speichereinrichtung (24) abgespeichert, sodass der Nutzer des Systems (10) auf diese zu einem späteren Zeitpunkt Zugriff nehmen kann.

Claims (21)

  1. Verfahren zum Übertragen von Daten in einem Daten-Übertragungs-System (10), aufweisend eine zentrale Rechnereinheit (11) und wenigstens zwei mobile Endgeräte (12), welche wenigstens einem Nutzer des Daten-Übertragungs-Systems (10) zugeordnet sind und welche zumindest zeitweilig mit der zentralen Rechnereinheit (11) zusammenwirken, wobei zumindest Bestandteile der Daten (20) von der zentralen Rechnereinheit (11) auf wenigstens eine mobiles Endgerät (12) des wenigstens einen Nutzers übertragen werden, wobei im Daten-Übertragungs-System (10) wenigstens eine Daten-Selektions-Einrichtung (13) vorgesehen ist, die zumindest zeitweilig mit der zentralen Rechnereinheit (11) zusammenwirkt und die zumindest zeitweilig auf dem Nutzer zugeordnete Profildaten zugreift, wobei in einem Vergleichsschritt vor der Übertragung der Daten an das mobile Endgerät (12) des Nutzers zumindest Bestandteile der zu übertragenden Daten (20) zunächst automatisch mit den dem Nutzer zugeordneten Profildaten verglichen werden und wobei in einem Bearbeitungsschritt die zu übertragenden Daten (20) auf der Basis der Profildaten automatisch bearbeitet werden, indem bei zumindest teilweiser Übereinstimmung der zu übertragenden Daten mit den Profildaten automatisch zumindest Bestandteile der zu übertragenden Daten auf das mobile Endgerät (12) des Nutzers übertragen werden, dadurch gekennzeichnet, dass vom Nutzer auf elektronischem Weg mehr als ein Satz von Profildaten erzeugt und mittels einer Übertragungseinrichtung zur Daten-Selektions-Einrichtung (13) übertragen wird, dass dem Nutzer mehr als ein mobiles Endgerät (12) zugeordnet ist, dass jeder Satz von Profildaten einem bestimmten mobilen Endgerät (12) zugeordnet ist und dass die Daten-Selektions-Einrichtung, wenn der Nutzer ein mobiles Endgerät aktiviert und mit der zentralen Rechnereinheit in Kontakt tritt, automatisch auf die entsprechenden Profildaten zugreift.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zu übertragenden Daten (20) in der zentralen Rechnereinheit (11) und/oder in der Daten-Selektions-Einrichtung (13) mit den dem Nutzer zugeordneten Profildaten verglichen werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zu übertragenden Daten (20) in der zentralen Rechnereinheit (11) und/oder in der Daten-Selektions-Einrichtung (13) bearbeitet werden.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Profildaten vom Nutzer auf elektronischem Weg erzeugt und mittels einer Übertragungseinrichtung zur Daten-Selektions-Einrichtung (13) übertragen werden.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Profildaten im mobilen Endgerät (12) erzeugt und zur Daten-Selektions-Einrichtung (13) übertragen werden, wobei die Übertragungseinrichtung als Bestandteil des mobilen Endgeräts (12) ausgebildet ist.
  6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Profildaten in einer vom mobilen Endgerät (12) unabhängigen Eingabevorrichtung erzeugt und zur Daten-Selektions-Einrichtung (13) übertragen werden, wobei die Übertragungseinrichtung als Bestandteil der Eingabevorrichtung (14) ausgebildet ist.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Profildaten Selektionskriterien zur Auswahl bestimmter Daten, die übertragen werden sollen, aufweisen.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Profildaten Selektionskriterien in Bezug auf die zu übertragenden Datenmengen und/oder Datentypen und/oder den Standort des mobilen Endgeräts (12) und/oder die Zeit und/oder den Erzeuger der zu übertragenden Daten und/oder den Adressaten der zu übertragenden Daten und/oder den Inhalt der zu übertragenden Daten und/oder den Status der zu übertragenden Daten aufweisen.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die zu übertragenden Daten (20) in Form von Textdaten und/oder akustische Daten und/oder Bilddaten und/oder Videodaten, insbesondere in Form von E-Mail übertragen werden.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Position des wenigstens eines mobilen Endgeräts (12) mittels eines Standort-Ermittlungs-Verfahrens ermittelt wird und daß die ermittelten Positionsdaten während des Bearbeitungsschritts, in dem die zu übertragenden Daten (20) auf der Basis der Profildaten automatisch bearbeitet werden, automatisch mit verarbeitet werden.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die zu übertragenden Daten (20) und/oder die Profildaten und/oder die bearbeiteten Daten und/oder Daten, die nicht übertragen werden, zumindest zeitweilig in wenigstens einer Speichereinrichtung (24) abgespeichert werden.
  12. Daten-Übertragungs-System (10), aufweisend eine zentrale Rechnereinheit (11) und wenigstens zwei mobile Endgeräte (12), welche wenigstens einem Nutzer des Daten-Übertragungs-Systems (10) zugeordnet sind und welche zumindest zeitweilig mit der zentralen Rechnereinheit (11) zusammenwirken, wobei zumindest Bestandteile der Daten (20) von der zentralen Rechnereinheit (11) auf wenigstens ein mobiles Endgerät (12) des wenigstens einen Nutzers übertragen werden, wobei im Daten-Übertragungs-System (10) wenigstens eine Daten-Selektions-Einrichtung (13) vorgesehen ist, die zumindest zeitweilig mit der zentralen Rechnereinheit (11) zusammenwirkt und die zumindest zeitweilig auf dem Nutzer zugeordnete Profildaten zugreift, wobei Vergleichsmittel (21) vorgesehen sind, mittels derer vor der Übertragung der Daten an das mobile Endgerät (12) des Nutzers zumindest Bestandteile der zu übertragenden Daten (20) zunächst automatisch mit den dem Nutzer zugeordneten Profildaten verglichen werden, und wobei Bearbeitungsmittel (25) vorgesehen sind, mittels derer die zu übertragenden Daten (20) auf der Basis der Profildaten automatisch bearbeitet werden, indem bei zumindest teilweiser Übereinstimmung der zu übertragenden Daten (20) mit den Profildaten automatisch zumindest Bestandteile der zu übertragenden Daten auf das mobile Endgerät (12) des Nutzers übertragen werden, dadurch gekennzeichnet, dass in der Daten-Selektions-Einrichtung (13) mehr als ein Satz von Profildaten des Nutzers abgelegt ist, dass dem Nutzer mehr als ein mobiles Endgerät (12) zugeordnet ist, wobei jeder Satz von Profildaten einem bestimmten mobilen Endgerät (12) zugeordnet ist und dass die Daten-Selektions-Einrichtung (13) in einer Weise ausgebildet ist, dass wenn der Nutzer ein mobiles Endgerät aktiviert und mit der zentralen Rechnereinheit (11) in Kontakt tritt, diese automatisch auf die entsprechenden Profildaten zugreift.
  13. Daten-Übertragungs-System nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch Mittel zur Durchführen des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 11.
  14. Daten-Übertragungs-System nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten-Selektions-Einrichtung (13) als Bestandteil der zentralen Rechnereinheit (11) ausgebildet ist.
  15. Daten-Übertragungs-System nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Speichereinrichtung (24) zum zumindest zeitweiligen Abspeichern von zu übertragenden Daten (20) und/oder von Profildaten und/oder von bearbeiteten Daten und/oder von Daten, die nicht übertragen werden, vorgesehen ist.
  16. Daten-Übertragungs-System nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das mobile Endgerät (12) als Mobiltelefon und/oder mobiler Computer (Notebook, Laptop) und/oder Personal Digital Assistant (PDA) ausgebildet ist.
  17. Daten-Übertragungs-System nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine dem wenigstens einen Nutzer zugeordnete, vom mobilen Endgerät (12) unabhängige Eingabevorrichtung vorgesehen ist.
  18. Daten-Übertragungs-System nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zur Positionsbestimmung wenigstens eines mobilen Endgeräts (12) vorgesehen sind.
  19. Daten-Übertragungs-System nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß dieses als Informations-übertragungs-System, insbesondere als Mobilfunksystem und/oder als Internet, ausgebildet ist.
  20. Daten-Übertragungs-System nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß dieses als hybrides System, bestehend aus zwei Teilsystemen ausgebildet ist, wobei ein Teilsystem als Mobilfunksystem und das andere Teilsystem als Internet ausgebildet ist.
  21. Verwendung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 11 und/oder eines Daten-Übertragungs-Systems (10) nach einem der Ansprüche 12 bis 20 zum selektiven Übertragen von Daten in Form von Textdaten und/oder akustischen Daten und/oder Bilddaten und/oder Videodaten, insbesondere zum selektiven Übertragen von Daten in Form von eMail.
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