DE10244001A1 - Erhöhung des Bedienerkomforts bzw. Steigerung des Service-Leistungsumfangs bei / für Kraftfahrzeugassistenzsysteme - Google Patents
Erhöhung des Bedienerkomforts bzw. Steigerung des Service-Leistungsumfangs bei / für Kraftfahrzeugassistenzsysteme Download PDFInfo
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Abstract
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung und/oder ein Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts für Kraftfahrzeugassistenzsysteme, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung für Fahrzeuge/Leihfahrzeuge bei Autovermietungen mit Kraftfahrzeugassistenzsysteme, insbesondere für/mit Navigationssysteme, vorzustellen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und/oder ein Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts für Kraftfahrzeugassistenzsysteme, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung für Fahrzeuge/Leihfahrzeuge bei Autovermietungen mit Kraftfahrzeugassistenzsysteme, insbesondere für / mit Navigationssysteme, gemäß dem Oberbegriff der Ansprüche 1 und 2.
- Durch die zunehmende Entwicklung im Komfortbereich der Automobiltechnik, gehören Navigationsgeräte, wie z.B. GPS-Empfänger (globale Positions-System-Empfänger), schon nicht mehr dem Segment der exklusiven Sonderausstattung an, sondern werden bald vielmehr zum Standard der Fahrzeugausstattung gehören. Die Vorteile dieser Systeme sind vielseitig. Sei es die Unterstützung von Verkehrsteilnehmern beim Befahren einer unbekannten Streckenführung, oder die Empfehlung von bestimmten Reiserouten, bis hin zur eigenen Positionsbestimmung. Infolge der zunehmenden Leistungsfähigkeit dieser Kraftfahrzeugassistenzsysteme, wird auch die Handhabung, bzw. die Möglichkeit der Einstellungsvarianten / Bedienungsvarianten / Bedienungsmöglichkeiten, und damit automatisch auch der Umfang der unterschiedlichen individuellen Handhabungsmöglichkeiten / Benutzereinstellungen immer umfangreicher. Um den vollen Umfang der vielseitigsten Möglichkeiten dieser Kraftfahrzeugassistenzsysteme bestmöglichst nutzen zu können, bzw. eine Akzeptanz zu schaffen, damit Fahrzeugbenutzer diese Geräte auch benutzen, insbesondere dann wenn es sich um bedienerunbekannte Systeme handelt, wie diese meist in Leihfahrzeugen vorzufinden sind, wird angestrebt, die Handhabung / Benutzung dieser Assistenzsysteme möglichst benutzerfreundlich zu gestallten, bzw. mittels gespeicherten Daten, bzw. fernübertragenen Daten, individuelle Benutzungsgrundeinstellungen zu generieren, damit z. T. bereits bekannte Voreinstellungen aktiviert werden können.
- So sind aus verschiedenen Schriften beispielsweise nachfolgende Applikationen / Anwendungsbeispiele zum Thema Assistenzsysteme / Navigationssystem und Datenübertragung / Datenbereitstellung bekannt.
- Aus der
DE 199 17 817 A1 ist ein elektronisches Fahrzeugüberwachungssystem bekannt, welches flexibel an die jeweiligen Anforderungen anpassbar und einfach zu betreiben ist. Dieses wird hierbei mit einem transportablen Datenträger, insbesondere mit einem Datenspeicher versehenen Fahrzeugschlüssel oder einer Karte, realisiert, wobei der Datenspeicher als Schnittstelle zwischen der fahrzeugfesten Datenkommunikationseinrichtung und einer fahrzeugfernen Datenkommunikationseinrichtung dient. Die Datenkommunikation zwischen dem Datenträger und der jeweiligen Datenkommunikationseinrichtung kann hierbei bidirektional sein, damit mit Hilfe des Datenträgers Daten von der fahrzeugfernen Kommunikationseinrichtung zum Fahrzeug und umgekehrt vom Fahrzeug zu der fahrzeugfernen Datenkommunikationseinrichtung übertragen werden können. Des weiteren wird in dieser Schrift offenbart, dass mittels der fahrzeugfernen Datenkommunikationseinrichtung, oder unter Einbeziehung eines weiteren Übertragungskanals, auf den Datenspeicher Daten aufgebracht werden können, um Daten von der Quelle zum Zielort zu bringen, wobei es sich bei der Quelle oder des Zielorts dieser Daten um Fahrzeugvermieter, Fuhrparks usw., handeln kann. - Aus der
DE 196 06 552 A1 ist ein Verfahren zum Bereitstellen von Daten eines Fahrzeuggerätes bekannt, welches möglichst manipulationssicher, ohne kostenaufwendiger Einrichtungen, und möglichst flexibel funktioniert. Hierbei werden die Daten aus einer Kommunikation zwischen stationären Kommunikationsanlagen an Verkehrswegen und dem Fahrzeuggerät, mittels eines transportablen Datenträgers, insbesondere einer Chipkarte, gespeichert bzw. übertragen. - Aus der
DE 199 01 312 A1 ist eine für ein Kraftfahrzeug bestimmte Diagnose-Einrichtung zur Verminderung des Reparaturaufwandes bei Kraftfahrzeugen bekannt, wobei die Diagnose-Einrichtung so ausgebildet ist, dass mit möglichst geringem Aufwand eine möglichst weitgehende Fehlerdiagnose ermöglicht wird. Um eine Steigerung der Effektivität zu erlangen, wir hier unter anderem auch eine Fernüberwachung von Kraftfahrzeugen vorgeschlagen. Hierbei wird mittels einer Sendeeinrichtung zur Fernübertragung, der Fehlerspeicherinhalt bei einer Serviceanforderung mitübertragen, damit der Reparaturdienst, welcher zu einem reparatwbedürftigen Kraftfahrzeug gerufen wird, die zur Reparatur erforderlichen Ersatzteile entsprechend berücksichtigen, bzw. gleich mitbringen, kann. - Aus der
DE 199 01 312 A1 ist eine Vorrichtung zur Speicherung von betriebsabhängigen Fahrzeugdaten in einem entnehmbaren Speicherelement bekannt, welche insbesondere für kommerzielle Anwendungen geeignet ist. Hier werden betriebsabhängige Daten von einem aus dem Fahrzeug entnehmbaren Speicherelement abgespeichert, um anschließend eine Auswertung der Daten außerhalb des Fahrzeugs vornehmen zu können. Als Beispiele für konkrete Anwendungsfälle sind hier die Auswertung von Mietwagendaten, Taxidaten aufgeführt, um z.B. sicher und schnell eine Auswertung bzw. eine Kontrolle des Kilometerstandes, Kraftstoffverbrauches durchführen zu können. - Aus der
DE 199 01 312 A1 ist ein Fahrzeug mit einem Speicher bekannt, wobei der Speicher durch den Fahrzeugbenutzer hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten des Fahrzeugs programmierbar ist. Hierbei kann der Speicher beispielsweise in einem mobilen Transponder als Bestandteil eines mechanischen Fahrzeugschlüssels oder aber auch stationär im Fahrzeug selbst angeordnet sein. Als Beispiel für einen konkreten Anwendungsfall, ist hier die Vorbeugung gegen Missbrauch des Fahrzeugs, bzw. eine unbefugte Benutzung des Fahrzeugs, angeführt. - Wie aus den Schriften bzw. dessen Beschreibungen hervorgeht, wird hier schwerpunktmäßig je ein Verfahren bzw. eine Vorrichtung (unter Anführung von je eines konkretes Ausführungsbeispiel) beschrieben, mittels diesen eine Datenübertragung bzw. Datenspeicherung, möglichst sicher zu gewährleisten ist.
- In all diesen Schriften wird jedoch kein Hinweis gegeben, mit welchen konkreten Maßnahmen eine Erhöhung des Bedienerkomforts für Kraftfahrzeugassistenzsysteme, und/oder eine Service-Leistungs-Steigerung für Fahrzeuge / Leihfahrzeuge bei Autovermietungen mit Kraftfahrzeugassistenzsysteme, insbesondere für / mit Navigationssysteme ermöglicht wird.
- Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, dass weiterführende Möglichkeiten aufgezeigt werden sollen, welche ausbauend auf den bereits bekannten Möglichkeiten, eine Erhöhung des Bedienerkomforts für Kraftfahrzeugassistenzsysteme, und/oder eine Service-Leistungs-Steigerung für Fahrzeuge / Leihfahrzeuge bei Autovermietungen mit Kraftfahrzeugassistenzsysteme, insbesondere für / mit Navigationssysteme ermöglichen.
- Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen der Patenansprüche 1 und 2 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Auf die einzelnen Funktionsprinzipien der bereits angesprochenen Basislösungen wird in dem nachfolgendem erfindungsgemäßem Ausführungsbeispiel nicht mehr näher eingegangen, da das jeweilige Funktionsprinzip bzw. der Inhalt der jeweiligen Schriften, durch den Verweis in vollem Umfang als aufgenommen gilt, bzw. als Stand der Technik betrachtet werden kann. Der Einfachheit halber werden nachfolgend z.T. nur einzelne Begriffe verwendet werden, wobei zu beachten ist, das hierbei natürlich auch die für ein System erforderlichen, umgebenden Komponenten zu verstehen bzw. inbegriffen / einzubeziehen sind. Ebenso wird die grundsätzliche Funktionsweise von GPS-Systemen / Navigationssystemen nicht näher erläutert, da diese ebenso als Stand der Technik vorausgesetzt werden.
- Der Deutlichkeit halber sei hier noch mal erwähnt, dass der schätzenswerte Gedanke bei dieser Erfindung nicht darin zu sehen ist, irgend welche Daten mittels eines Datenträgers möglichst sicher von A nach B, und/oder wieder zurück von B nach A, zu übertragen, sondern vielmehr darin zu sehen ist, dass weiterführende Möglichkeiten (die bisher noch nicht dem Stand der Technik entsprechen) aufgezeigt werden sollen, welche ausbauend auf den bereits bekannten Möglichkeiten, eine Erhöhung des Bedienerkomforts für Kraftfahrzeugassistenzsysteme, und/oder eine Service-Leistungs-Steigerung für Fahrzeuge / Leihfahrzeuge bei Autovermietungen mit Kraftfahrzeugassistenzsysteme, insbesondere für / mit Navigationssysteme ermöglichen.
- Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Zuhilfenahme der
1 näher erläutert werden. Es sei bemerkt, dass der Einfachheit halber in der Figurbeschreibung meist nur der Begriff Kraftfahrzeugschlüssel verwendet wird. Selbstverständlich sind darunter ebenso auch Identifizierungs-Geber, bzw. Zugangsberechtigungskarten oder vergleichbare Einrichtungen, bzw. Einrichtungen mit sinngemäßen Funktionen, zu verstehen. -
1 zeigt eine prinzipielle Darstellung der erfindungsgemäßen Vomchtung (1 ). Die Vorrichtung besteht im wesentlichem, aus einer fahrzeugfernen Kommunikationseinrichtung (2 ), welche in der einfachsten Weise aus einem PC (2) besteht, sowie einer nicht näher dargestellten Schnittstelle (2 ) zum Fahrzeugschlüssel (3 ), welcher beispielsweise der klassische Autoschlüssel (3.1 ) sein kann, oder ein Identifizierungs-Geber (3.2 ), bzw. eine Zugangsberechtigungskarte (3.2 ), sein kann, welche/r eine Weiterentwicklung des klassischen Autoschlüssels darstellt. Des weiteren umfasst die Vorrichtung eine fahrzeugfeste Kommunikationseinrichtung (4 ), welche in der einfachsten Weise aus einem μP / Bordcomputer (4 ) besteht, sowie einer nicht näher dargestellten Schnittstelle (4 ) zum Fahrzeugschlüssel (3 ). Zum „übermitteln / transportieren" der Daten bzw. Informationen besitzt der Fahrzeugschlüssel (3 ) einen Speicher (3.3 ) bzw. Datenträger (3.3 ), auf diesen sowohl die fahrzeugferne Kommunikationseinrichtung (2 ) wie auch die fahrzeugfeste Kommunikationseinrichtung (4 ) zugreifen, bzw. schreiben/lesen, können. Der μP / Bordcomputer stellt die Schnittstelle bzw. das Bindeglied / Gatewayfunktion zum eigentlichen Fahrerassistenzsystem / Navigationssystem her. Gegebenfalls kann diese Schnittstellenfunktion auch direkt vom Fahrerassistenzsystem / Navigationssystem wahrgenommen werden. Der Pfeil im Doppelpfeil zeigt jeweils die hauptsächliche, jedoch nicht automatisch zwangsweise sowie ausschließliche, Datenkommunikationsrichtung, der beiden Kommunikationseinrichtungen (2 ,4 ) an. - Eine Erhöhung des Bedienerkomforts für Kraftfahrzeugassistenzsysteme, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung für Fahrzeuge / Leihfahrzeuge bei Autovermietungen mit Kraftfahrzeugassistenzsysteme, insbesondere für / mit Naviga tionssysteme, wird durch den erfindungsgemäßen Gedanken dadurch erreicht, indem die Eingabe / Programmierung der gewünschten / auszuwählenden Fahrtroute am Fahrerassistenzsystem / Navigationssystem nicht vor Ort im Fahrzeug erfolgen muss, sondern in einer fahrzeugfernen Einrichtung, unter anderem auch als Dienstleistung oder Service, erfolgen kann. Die Programmierung an einer fahrzeugfernen Einrichtung, wie zum Beispiel dem heimischen PC, hat den Vorteil, dass der Benutzer der eine Reise plant, die Planung in aller Ruhe in einer gewohnten Umgebung, mit besseren Hilfsmitteln durchführen bzw. auch unter Berücksichtigung von Sehenswürdigkeiten optimieren kann, als wie dieses bei einem fahrzeugfestem Navigationssystem, mit einer geringen Anzeigemöglichkeit sowie auf wenige „Knöpfe" begrenzte Eingabemöglichkeit, der Fall ist. Nach der Festlegung der Reiseroute, kann die gewählte Route mittels des Fahrzeugschlüssels, beim Steckvorgang des Schlüssels in das Fahrzeug oder durch das örtliche Zusammenbringen des Fahrzeugschlüssels mit dem Fahrzeug, automatisch dem Fahrerassistenzsystem / Navigationssystem übergeben werden. Somit ist sichergestellt, dass der Benutzer des Fahrerassistenzsystems / Navigationssystems keine speziellen Kenntnisse zum Bedienen dieser Geräte benötigt, da der Benutzer in einfachster Weise die Übertragung bestenfalls noch mit einer Bestätigungstaste bestätigen bzw. aktivieren muss. Dieses ist speziell immer dann von Vorteil, wenn es sich um Leihfahrzeuge bzw. um fremde / ungewohnte Fahrzeuge handelt, da die Bedienung der Fahrerassistenzsystem / Navigationssystem sich in der Regel von Gerät zu Gerät unterscheidet, wozu im Regelfall dann immer eine Bedienungsanleitung erforderlich wird.
- Die Programmierung als Dienstleistung oder Service / Serviceleistung in einem Service-Leistungs-Zentrum bzw. in der Einsatzzentrale, wie diese zum Beispiel von Autovermietungen durchgeführt werden kann, hat den Vorteil, dass ein Kunde, z.B. ein Geschäftsreisender in einer fremden Stadt / Umgebung, der ein Auto bestellt, bereits bei der Bestellung ein gewünschtes Ziel angeben kann, so dass der Autovermieter die Fahrtroute im Vorfeld in den Fahrzeugschlüssel einprogrammieren kann, damit der Kunde bereits bei Fahrtantritt ein vollfunktionsfähiges Navigationssystem zur Unterstützung zum auffinden des Ziels bzw. zum leichteren befahren der im nicht so vertrauten oder unbekannten Fahrtroute hat. Bei längeren Mietzeiten des Fahrzeuges, wenn zum Beispiel das Fahrzeug für mehrere Tage angemietet wird, was in der Regel dann auch immer mehrere Strecken / Fahrtrouten / Ziele / Stationen / zeitliche Intervalle zur Folge hat, ist es sinnvoll, wenn eine Folge von individuellen Fahrtrouten einprogrammiert werden können, damit Pausen und Unterbrechungen jederzeit möglich sind.
- Die Programmierung als Dienstleistung oder Service / Serviceleistung, wie diese zum Beispiel von Autovermietungen durchgeführt werden kann, stellt einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Mitwettbewerbern mit Fahrzeugen ohne dieser Servicemöglichkeit dar, da der Kunde / Benutzer einen Service bzw. eine Leistung angeboten bekommt, die es dem Kunden ermöglicht, ohne spezieller Kenntnisse bzgl. der Bedienung eines im nicht vertrauten Navigationssystems, dieses ohne Zeitaufwand aktiv benutzen zu können. Diese Dienstleistung oder Service / Serviceleistung wird besonders von Geschäftsreisenden, welche z.B. mit dem Flugzeug reisen und mit einem Leihfahrzeug Ihre Reise vom Flughafen aus fortsetzen, geschätzt, denn gerade bei dieser Personengruppe ist der Faktor Zeit und Service, von entscheidender Bedeutung.
- Die fahrzeugferne Programmierung zur Erhöhung des Bedienerkomforts für Kraftfahrzeugassistenzsysteme, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung für Fahrzeuge / Leihfahrzeuge, kann aber nicht nur bei Autovermietungen als entscheidendes „Plus" angeboten werden, sondern kann auch ebenso wirksam generell in Fuhrparkverwaltungen, wie beispielsweise Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr, Hilfsdienste, und Vergleichbarem, umgesetzt werden. Mit der Einsatzerteilung kann dem Fahrer des Fahrzeugs bei der Schlüsselentnahme / Schlüsselübergabe automatisch und äußerst schnell, eine optimale Anfahrtsbeschreibung / Streckenbeschreibung übergeben werden. Dieses ist gerade bei diesen Diensten / Organisationseinheiten von Vorteil, da gerade bei diesen Organisationseinheiten ein sicheres Auffinden des Zieles in möglichst kurzer Zeit äußerst wichtig ist. Somit lassen sich Einsätze von den Einsatzzentralen ausgehend, optimal und äußerst effektiv Steuern, da besondere Ereignisse wie, Tagesbaustellen, örtliche Sperrungen infolge von Veranstaltungen, Staues, Behinderungen infolge von Unfällen, jahreszeitlich bedingte Straßenverhältnisse, beeinflusstes Verkehrsaufkommen infolge einer Urlaubssituation, usw., bei der Routenfestlegung / Streckenauswahl mit berücksichtigt werden können.
- Als ein weiteres Einsatzgebiet dieser besonderen Serviceleistung der fahrzeugfernen Programmierung des Navigationssystems, kommen beispielsweise auch Touristeninformationszentren / Touristeninformationsstellen in Betracht. Während einer individuellen Beratung, bzgl. der Auswahl der Route / Rundreise bzw. der örtlichen Sehenswürdigkeiten, bei dieser auch zeitliche / naturbedingte / saisonbedingte Ereignisse berücksichtigt werden können, kann automatisch das Ergebnis der Beratung festgehalten werden, bzw. dem Kunden in Form eines „programmierten Schlüssels" übergeben werden. Diese alternative Art der Übergabe der Wegbeschreibung, bringt als Vorteil beispielsweise eine Reduzierung der sonst üblichen alles abdeckenden bzw. in großer Sortenvielfalt existierenden Informationsbroschüren bzw. Gebietslandkarten mit sich.
Claims (20)
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts für Kraftfahrzeugassistenzsysteme, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung für Fahrzeuge / Leihfahrzeuge bei Autovermietungen mit Kraftfahrzeugassistenzsysteme, insbesondere für / mit Navigationssysteme, bestehend wenigstens aus – einen Kraftfahrzeugschlüssel und/oder Identifizierungs-Geber, bzw. einer Zugangsberechtigungskarte, mit einem Datenträger zum Übertragen von Daten, – einer fahrzeugfernen Datenkommunikationseinrichtung, zur Kommunikation bzw. Übertragung der Daten / Informationen eines Datengenerierungssystems zum Datenträger, – einer fahrzeugfesten Datenkommunikationseinrichtung, zur Kommunikation bzw. Übertragung der Daten / Informationen des Datenträgers zum Navigationsassistenzsystem, – einen fahrzeugfestem Navigationsassistenzsystem, zur Unterstützung des Kraftfahrzeugbenutzers zum leichteren Auffinden mindesten eines gewünschten Zieles, dadurch gekennzeichnet, dass – eine Steigerung des Bediener-Komforts für Kraftfahrzeugassistenzsysteme, insbesondere für Navigationsassistenzsysteme, und/oder eine Service-Leistungs-Steigerung bei Leihfahrzeugen mit Kraftfahrzeugassistenzsysteme, insbesondere mit Navigationsassistenzsysteme, erreicht wird, – indem mindestens eine ausgewählte bzw. gewünschte Fahrtroute, welche an einem fahrzeugfernen System / einer fahrzeugfernen Einrichtung ermittelt, bzw. ausgewählt, und festgelegt wurde, – mittels dem Kraftfahrzeugschlüssel und/oder dem Identifizierungs-Geber, bzw. der Zugangsberechtigungskarte, – an das fahrzeugfeste Assistenzsystem übergeben wird, und/oder übertragen und aktiviert werden kann.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bediener-Komforts für Kraftfahrzeugassistenzsysteme, insbesondere für Navigationssysteme, bestehend wenigstens aus – einen Kraftfahrzeugschlüssel und/oder Identifizierungs-Geber, bzw. einer Zugangsberechtigungskarte, mit einem Datenträger zum Übertragen von Daten, – einer fahrzeugfernen Datenkommunikationseinrichtung, zur Kommunikation bzw. Übertragung der Daten / Informationen eines Datengenerierungssystems zum Datenträger, – einer fahrzeugfesten Datenkommunikationseinrichtung, zur Kommunikation bzw. Übertragung der Daten / Informationen des Datenträgers zum Navigationsassistenzsystem, – einen fahrzeugfestem Navigationsassistenzsystem, zur Unterstützung des Kraftfahrzeugbenutzers zum leichteren Auffinden mindesten eines gewünschten Zieles, dadurch gekennzeichnet, dass – eine Steigerung des Bediener-Komforts für Kraftfahrzeugassistenzsysteme, insbesondere für Navigationsassistenzsysteme, erreicht wird, – indem mindestens eine ausgewählte bzw. gewünschte Fahrtroute, welche an einem fahrzeugfernen System / einer fahrzeugfernen Einrichtung ermittelt, bzw. ausgewählt, und festgelegt wurde, – mittels dem Kraftfahrzeugschlüssel und/oder dem Identifizierungs-Geber, bzw. der Zugangsberechtigungskarte, – an das fahrzeugfeste Assistenzsystem übergeben wird, und/oder übertragen und aktiviert werden kann.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Programmierung / Eingabe / Übertragung der gewünschten Fahrtroute im Fahrerassistenzsystem / Navigationssystem, keine speziellen, dem Durchschnittsanwender übersteigenden, anwendungsspezifischen Kenntnisse erforderlich sind.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Programmierung / Eingabe / Übertragung der gewünschten Fahrtroute im Fahrerassistenzsystem / Navigationssystem automatisch durch das örtliche Zusammenbringen des Datenträgers mit der fahrzeugseitigen Kommunikationseinrichtung erfolgt, und gegebenenfalls nur noch bestätigt werden muss.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahl und Festlegung der gewünschten Fahrtroute, an einem fahrzeugfernen System / einer fahrzeugfernen Einrichtung ermittelt wird, bzw. erfolgt.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahl und Festlegung der gewünschten Fahrtroute als Service und/oder als Dienstleistung angeboten werden kann, bzw. erfolgen kann.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass auch eine Folge von Fahrtrouten ins / zum Fahrerassistenzsystem / Navigationssystem übertragen / übermittelt werden kann.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Folge von Fahrtrouten immer dann als sinnvoll angebracht erscheint, wenn eine Reiseroute mehrere Stationen / Ziele, und/oder mehrere zeitliche Intervalle, aufweist.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich dadurch ein Wetbewerbsvorteil bei Autovermietungen, sowie Fuhrparkverwaltungen, hinsichtlich der bevorzugten Auswahl (Gesellschaft der Autovermietung, wie auch dem Typ des Fahrzeuges) erzielen lässt.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass dieser Wettbewerbsvorteil besonders bei „ortsfremden" Geschäftsreisenden als entscheidendes „Plus" / Auswahlkriterium genutzt / geschätzt wird, da gerade bei dieser Personengruppe der Faktor Zeit, von entscheidender Bedeutung ist.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahl und Festlegung der gewünschten Fahrtroute, hinsichtlich einer individuell für den Benutzer des Fahrzeuges empfohlenen und/oder gewünschten Rundreise erfolgen kann.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahl und Festlegung der gewünschten Fahrtroute, im privatem häuslichem Bereich, und/oder in einem Serviceleistungszentrum und/oder einer Einsatzzentrale erfolgen kann.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Serviceleistungszentrum und/oder Einsatzzentrale um eine Fuhrparkverwaltung handeln kann.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Serviceleistungszentrum um eine Touristeninformationszentrum / Touristeninformationsstelle handeln kann.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Erstellung der individuellen Routenpläne zeitliche und naturbedingte Ereignisse berücksichtigt werden können.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den zeitlichen Ereignissen beispielsweise um Tagesbaustellen, Berufsverkehrssituationen, Urlaubssituationen, veranstaltungsbedingten Situationen, usw. handeln kann.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den naturbedingten Ereignissen beispielsweise um wetterbedingte Situationen, saisonbedingte Situationen, usw. handeln kann.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass infolge der „anderen Wegbeschreibung", sich eine Reduzierung bei Informationsbroschüren bzw. Gebietslandkarten (mit Sehenswürdigkeiten) erzielen lässt.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Fahrzeugen, und/oder Leihfahrzeugen, um Fahrzeuge eines betriebsinternen Fuhrparks, und/oder eines betriebsexternen Fuhrparks, handeln kann.
- Vorrichtung und/oder Verfahren zur Erhöhung des Bedienerkomforts, und/oder einer Service-Leistungs-Steigerung, nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Fahrzeugen, und/oder Leihfahrzeugen, um Einsatzfahrzeuge, wie beispielsweise Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr, Hilfsdienste, und Vergleichbarem, sowie auch um Privatfahrzeuge bzw. Fahrzeuge von Privatpersonen, handeln kann.
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