-
Die Erfindung betrifft ein Audiosystem,
insbesondere für
ein Kraftfahrzeug, umfassend wenigstens eine erste Einrichtung zur
Gabe eines ersten Audiosignals an wenigstens einen Lautsprecher,
wenigstens eine zweite Einrichtung zur Gabe eines dem ersten Audiosignal
im Rahmen der Wiedergabe über den
Lautsprecher zu überlagernden
zweiten Audiosignals, sowie ein Lautstärkeeinstellorgan zum manuellen
Einstellen der Wiedergabelautstärke.
-
Über
ein solches Audiosystem können
beispielsweise dem Kraftfahrer die akustischen Informationen unterschiedlicher,
in das System eingebundener und separat betreibbarer Signalgabeeinrichtungen über den
Lautsprecher gegeben werden. Auf dem Kraftfahrzeugsektor wird ein
derartiges System häufig
auch „Infotainmentsystem" genannt. Ein solches
Audio- oder Infotainmentsystem umfasst dabei als erste Einrichtung,
die ein Audiosignal gibt, beispielsweise einen Rundfunkempfänger, über den entsprechende
Rundfunksignale empfangen und in Form von Audiosignalen an den Lautsprecher
zur Wiedergabe gegeben werden. Als zweite Signalgabeeinrichtung
ist bei einem insbesondere auf dem Kraftfahrzeugsektor bekannten
Audio- oder Infotainmentsystem beispielsweise eine Navigationseinrichtung
vorgesehen, die im Betrieb ebenfalls Audiosignale ausgibt, wenn
eine akustische Mitteilung an den Fahrer zu erfolgen hat. Diese
Audiosignale werden ebenfalls über
den oder die dem gesamten Audiosystem eigenen Lautsprecher gegeben.
Die vom Navigationsgerät
gegebenen Audiosignale werden dabei dem Rundfunk-Audiosignalen überlagert. Über den Lautsprecher werden
jedoch beide Signale wiedergegeben, das heißt es ist sowohl das Radioprogramm
als auch die Navigationsansage zu hören. Um dem Fahrer die Möglichkeit
einer besseren Unterscheidung der jeweiligen Wiedergaben zu ermöglichen,
ist im Betrieb die Lautstärke
des überlagernden
Audiosignals, im Beispielsfall also des Navigationsgeräts über ein
zentrales und dem gesamten Audiosystem zugeordneten Lautstärkeeinstellorgan
selektiv anhebbar, während
die Lautstärke
der Radiowiedergabe unverändert
bleibt. Das heißt,
im Falle einer solchen überlagerten
Wiedergabe wird dem überlagernden
Navigations-Audiosignal
Priorität
gegenüber
dem Radio-Audiosignal eingeräumt.
Ist bereits die überlagerte
Wiedergabe nachteilig, so ergeben sich insbesondere Schwierigkeiten
dadurch, dass der Kraftfahrer gezwungen ist, für eine gute Verständlichkeit
der Navigationsinformation, die er ja letztlich während der
Fahrt dringend benötigt
um ein gesuchtes Ziel anzufahren, die Lautstärke gegenüber dem vorherrschenden „Basisgeräusch" des Radios deutlich
zu erhöhen.
Ist nun der Radio von Haus aus relativ laut eingestellt gewesen,
ergibt sich insgesamt ein eklatant hoher Geräuschpegel. Dies ist sehr unangenehm
und mitunter auch gefährlich,
da sonstige Geräusche,
insbesondere solche von außerhalb des
Fahrzeugs, nicht mehr wahrgenommen werden können.
-
Der Erfindung liegt damit das Problem
zugrunde ein Audiosystem anzugeben, das die beschriebenen Nachteile
beseitigt.
-
Zur Lösung dieses Problems ist bei
einem Audio- oder Infotainmentsystem erfindungsgemäß vorgesehen,
dass bei überlagerter
Wiedergabe der ersten und zweiten Audiosignale über das gemeinsame Lautstärkeeinstellorgan
in antiparalleler Regelung die Wiedergabelautstärke des einen Audiosignals
anhebbar und gleichzeitig die des anderen Audiosignals absenkbar
ist.
-
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Audiosystems
lässt vorteilhaft
eine antiparallele Lautstärkeregelung
zu. Das heißt,
die beiden überlagerten
akustischen Informationen können
gleichzeitig in ihrer Lautstärke
geändert
werden, die eine wird leiser, während
die andere lauter wird. Auf diese Weise ist es möglich, durch Betätigung lediglich
des Lautstärkeeinstellorgans
eine simultane Regelung beider Wiedergabelautstärken vorzunehmen und so gezielt die überlagerte
Wiedergabe hinsichtlich der Lautstärke zu beeinflussen. Da in
der Regel als Lautstärkeeinstellorgan
ein Drehregler, z.B. in Form eines Potentiometers, oder Tastenregler
vorgesehen sind, versteht es sich von selbst, dass die bei Betätigung des
Lautstärkeeinstellorgans
in die eine Richtung vorgenommene Änderung selbstverständlich reversibel
auch in die andere Richtung möglich
ist. Das heißt,
ein beispielsweise durch Drehen des Lautstärkeeinstellorgans nach rechts
vorgenommene Anhebung des einen Signals und Absenkung des anderen Signals
wird durch Drehung des Lautstärkeeinstellorgans
nach links wieder rückgängig gemacht.
-
Dabei ist es zweckmäßig, wenn
durch eine manuelle Lautstärkeerhöhung am
Lautstärkeeinstellorgan
die Wiedergabelautstärke
des ersten Audiosignals absenkbar und die des überblendenden zweiten Audiosignals
anhebbar ist, und umgekehrt. In der Regel ist es gerechtfertigt,
dass dem überblendenden
zweiten Audiosignal, im vorher skizzierten Ausführungsbeispiel also beispielsweise
dem Navigationssignal eine Priorität insoweit zukommt, als es
dem Kraftfahrer bevorzugt zur Kenntnis zu bringen ist. Durch die
beschriebene Erfindungsausgestaltung kann der Kraftfahrer also durch
eine übliche
Lautstärkeerhöhung, z.B.
durch Drehen eines Lautstärkedrehreglers
nach rechts, die Wiedergabelautstärke des überlagerten Navigations-Signals
anheben, also die Navigationswiedergabe lauter machen, wenn gleichzeitig
z.B. die Radioinformation leiser wird.
-
Die Wiedergabelautstärke wird
zweckmäßigerweise
symmetrisch angehoben und abgesenkt, das heißt die einzelnen Wiedergaben
werden um jeweils gleiche Beträge
lauter beziehungsweise leiser geregelt. Daneben ist natürlich auch
eine asymmetrische Variation denkbar, beispielsweise der Gestalt, dass
das erste Audiosignal beziehungsweise dessen Wiedergabelautstärke deutlich
stärker
reduziert wird als das überblendende
zweite Audiosignal beziehungsweise dessen Wiedergabelautstärke, um
die Lautstärkedifferenz
und damit die Unterscheidbarkeit möglichst rasch herbeizuführen.
-
Die erste Einrichtung kann wie beschrieben ein
Rundfunkempfänger
sein, auch ein Kassetten-, ein CD- oder ein DVD-Abspielgerät kann als
erste Einrichtung verwendet werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, mehrere
unterschiedliche erste Einrichtungen vorzusehen, wie es z. B. in
Kraftfahrzeugen häufig
der Fall ist, wo ein Rundfunkempfänger, ein Kassetten- sowie
ein CD-Abspielgerät
häufig
bereits zur Grundausstattung gehören.
Die zweite Einrichtung kann wie beschrieben beispielsweise eine Navigationseinrichtung,
häufig
auch als Navigationssystem beschrieben, sein. Auch ein Telefon kann
als zweite Einrichtung vorgesehen sein, wobei in diesem Fall das
Telefon bzw. das damit beschriebene komplette Telefonsystem im Kraftfahrzeug
eine Freisprecheinrichtung umfasst, bei der die Kommunikation vom
Gesprächsteilnehmer über den
oder die im Audiosystem zugeordneten Lautsprecher wiedergegeben
wird. Auch hier ist eine überlagerte
Informationswiedergabe möglich,
das heißt
hier wäre
denkbar, das Radioprogramm oder die CD-Wiedergabe während des
Telefonats leise im Hintergrund ablaufen zu lassen, während die
Kommunikation des Gesprächsteilnehmers überlagert
ebenfalls wiedergegeben wird. Auch hier ist die erfindungsgemäße antiparallele
Regelung sehr zweckmäßig.
-
Neben dem Audiosystem selbst betrifft
die Erfindung ferner ein Kraftfahrzeug, umfassend ein Audiosystem
der beschriebenen Art.
-
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der
Erfindung ergeben sich aus dem im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel
sowie anhand der Zeichnungen.
-
1 ein
erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug mit
einem erfindungsgemäßen Audiosystem
und
-
2 das
Audiosystem aus 1 in
vergrößerter Detaildarstellung.
-
1 zeigt
ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug 1 mit
einem eingebauten erfindungsgemäßen Audiosystem 2,
das häufig
auch als Infotainmentsystem bezeichnet wird. Dieses besteht aus zwei
Gruppen von Einrichtungen zur Gabe von Audiosignalen, die jeweils
von einem gestrichelten Kasten umgrenzt sind. Die erste Gruppe 1 umfasst
erste Einrichtungen 3 zur Gabe von Audiosignalen, wobei im
gezeigten Beispiel ein Rundfunkempfänger 4, ein CD-Abspielgerät 5 und
ein Kassetten-Abspielgerät 6 miteinander
zu einem ersten Subsystem gekoppelt sind.
-
Die Gruppe II umfasst zweite Einrichtungen 7 zur
Audiosignalgabe, wobei im gezeigten Beispiel hier eine Navigationseinrichtung 8,
häufig
auch als Navigationssystem bezeichnet, sowie ein Telefon 9, hier
umfassend ein Telefonsystem mit einer Freisprecheinrichtung zur
zweiten Gruppe zusammengefasst sind.
-
Weiterhin ist ein Lautsprecher 10 vorgesehen, über den
die von einer der Einrichtungen der Gruppen I und II gegebenen Audiosignale
ausgegeben werden. Es versteht sich, dass natürlich im Innenraum des Kraftfahrzeugs
mehrere solche Lautsprecher verteilt angeordnet sind. Auf jeden
Fall wird der oder werden die Lautsprecher 10 gemeinsam
zur Wiedergabe der Informationen sowohl der Einrichtungen der Gruppe
I als auch der Einrichtungen der Gruppe II genutzt. Normalerweise
wird während
der Fahrt der Rundfunkempfänger 4 oder
beispielsweise das CD-Abspielgerät 5 betrieben,
das heißt
der Fahrer hört
Radio oder CD. Ist nun beispielsweise auch die Navigationseinrichtung 8 eingeschaltet,
was der Fall ist wenn der Fahrer ein bestimmtes Ziel anfahren möchte, so
tritt häufig
der Fall auf, dass über
diese dem Kraftfahrer Informationen betreffend die weitere Fahrstrecke
zu geben sind. Dies erfolgt durch Gabe entsprechender Audiosignale über die
Navigationseinrichtung 8 an den Lautsprecher 10.
Der Betrieb ist aber nun derart, dass diese Audiosignale denen des
Rundfunkempfängers 4 oder
des CD-Abspielgeräts 5 überlagert
werden, das heißt
sowohl das Rundfunk- oder
CD-Programm als auch die Navigationsansage werden gleichzeitig wiedergegeben.
-
Aufgrund der überlagerten Wiedergabe beider
akustischer Informationen muss dem Kraftfahrer die Möglichkeit
eingeräumt
werden, auf einfache Weise primär
die für
ihn sehr wichtige Navigationsansage in einer gut verständlichen
Lautstärke
wiedergegeben zu bekommen, wobei diese Ansage für ihn hinsichtlich der Fortsetzung
der Fahrt wichtig ist, zumal er ansonsten die Navigationseinrichtung 8 nicht zugeschalten
hätte.
-
Um dies zu ermöglichen, ist bei dem erfindungsgemäßen Audiosystem 2 eine
antiparallele simultane Regelung der Lautstärke zweier einander überlagerter
oder überblendeter
Informationswiedergaben realisiert. 2 zeigt
in detaillierterer Darstellung das erfindungsgemäße Audiosystem 2.
Gezeigt ist der Rundfunkempfänger 4,
das CD-Abspielgerät 5 und
das Kassetten-Abspielgerät 6 sowie
die Navigationseinrichtung 8 und das Telefon 9.
Allen zugeordnet ist eine gemeinsame Steuerungseinrichtung 11, z.B.
ein gemeinsames, für
das Audiosystem 2 zentrales Steuergerät 11. Dem Steuergerät 11 werden
alle Audiosignale der gezeigten Einrichtungen gegeben, wobei hinsichtlich
der Einrichtungen der Gruppe I entweder der Rundfunkempfänger 4 oder
das CD-Abspielgerät 5 oder
das Kassetten-Abspielgerät 6 in
Betrieb sein kann, ein gleichzeitiger Betrieb zweier dieser Einrichtungen
ist nicht möglich.
In der Regel ist eine dieser Einrichtungen während der Fahrt zu Unterhaltungs-
und Informationszwecken angestellt.
-
Wird nun beispielsweise über die
Navigationseinrichtung 8 ein Audiosignal zur Informationswiedergabe
ausgegeben, so wird dieses ebenfalls an die Steuerungseinrichtung 11 gegeben,
die dieses dann beispielsweise dem Rundfunkempfängersignal überlagert und am Lautsprecher 10 ausgibt.
Der Steuerungseinrichtung 11 ist ein Lautstärkeeinstellorgan 12,
z.B. ein bekannter Drehregler zugeordnet, über den die Wiedergabelautstärke eingestellt
werden kann. Die Steuerungseinrichtung 11 ist nun derart
ausgebildet, dass bei einer manuellen Betätigung des Lautstärkeeinstellorgans 12 simultan
die Wiedergabelautstärke
des Audiosignals des Rundfunkempfängers 4 abgesenkt
und die der Navigationsansage verstärkt wird. Das heißt das Radioprogramm
wird leiser, die Navigationsansage lauter wiedergegeben, wobei dies
allein durch einfaches Betätigen
des Lautstärkeeinstellorgans 12 simultan
erfolgt. Für
den Kraftfahrer besteht also die Möglichkeit auf einfache Weise
eine deutliche akustische Differenzierung der einzelnen Informationswiedergaben zu
erzielen, ohne dass hier für
ihn die Gesamtlautstärke
in inakzeptabler Weise zu erhöhen
ist.
-
Das System kann dabei derart ausgelegt sein,
dass die Gesamtlautstärke
auch bei einer Lautstärkevariation
stets im Wesentlichen dem entspricht, wie sie bei einer reinen überlagerten
Informationswiedergabe beider Informationen ohne manuellen Eingriff
seitens des Fahrers gegeben wäre,
das heißt der
Lautstärkepegel
bleibt im Wesentlichen gleich.
-
Dabei kann die Steuerungseinrichtung
derart ausgelegt sein, dass die Lautstärkeerhöhung und -erniedrigung um jeweils
die gleichen Beträge
erfolgt, das heißt
es ist eine symmetrische Änderung
in beide Richtungen vorgesehen. Auch eine asymmetrische Änderung
ist denkbar, beispielsweise eine deutlich stärkere Reduzierung der Lautstärke der „Basiswiedergabe", hier also des Rundfunkprogramms.
-
Die in den 1 und 2 gezeigte
Konfiguration des Audiosystems ist lediglich beispielhaft und nicht
beschränkt.
Es besteht selbstverständlich
die Möglichkeit,
noch weitere „Akustiksysteme" oder ähnliches
einzubinden, sofern diese zur wie auch immer gearteten Ausgabe von über einen
Lautsprecher wiederzugebenden Audiosignalen dienen.