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DE10241009A1 - Vorrichtung zum Einspannen von Faserverbundbauelementen - Google Patents

Vorrichtung zum Einspannen von Faserverbundbauelementen Download PDF

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Publication number
DE10241009A1
DE10241009A1 DE2002141009 DE10241009A DE10241009A1 DE 10241009 A1 DE10241009 A1 DE 10241009A1 DE 2002141009 DE2002141009 DE 2002141009 DE 10241009 A DE10241009 A DE 10241009A DE 10241009 A1 DE10241009 A1 DE 10241009A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
clamping
fiber composite
composite component
clamping element
section
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2002141009
Other languages
English (en)
Inventor
Alexander Dr. Horoschenkoff
Stefan Emmerling
Horst Dr. Bansemir
Walter Oefner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Alstom Transportation Germany GmbH
Original Assignee
Bombardier Transportation GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bombardier Transportation GmbH filed Critical Bombardier Transportation GmbH
Priority to DE2002141009 priority Critical patent/DE10241009A1/de
Priority to EP03747974A priority patent/EP1534977A2/de
Priority to PCT/EP2003/009890 priority patent/WO2004023000A2/de
Priority to AU2003267052A priority patent/AU2003267052A1/en
Priority to JP2004533496A priority patent/JP2005538317A/ja
Publication of DE10241009A1 publication Critical patent/DE10241009A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16FSPRINGS; SHOCK-ABSORBERS; MEANS FOR DAMPING VIBRATION
    • F16F1/00Springs
    • F16F1/36Springs made of rubber or other material having high internal friction, e.g. thermoplastic elastomers
    • F16F1/366Springs made of rubber or other material having high internal friction, e.g. thermoplastic elastomers made of fibre-reinforced plastics, i.e. characterised by their special construction from such materials
    • F16F1/368Leaf springs
    • F16F1/3683Attachments or mountings therefor
    • F16F1/3686End mountings

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Moulding By Coating Moulds (AREA)
  • Treatments For Attaching Organic Compounds To Fibrous Goods (AREA)

Abstract

Vorrichtung zum Einspannen wenigstens eines langgestreckten Faserverbundbauelements (1; 1'; 1''), insbesondere eines Feder- und/oder Führungselements aus Faserverbundwerkstoff, mit einem ersten Spannelement (6; 6') und einem damit über Befestigungsmittel (11, 12) verbindbaren zweiten Spannelement (7; 7'), die im montierten Zustand einen Aufnahmebereich zur klemmenden Aufnahme eines Einspannbereichs (1.1, 1.2) des Faserverbundbauelements (1; 1'; 1'') ausbilden, wobei das erste Spannelement (6; 6') wenigstens einen ersten Klemmabschnitt (2) aufweist und das zweite Spannelement (7; sie') wenigstens einen dem ersten Klemmabschnitt (2) zum Klemmen des Faserverbundbauelements (1; 1'; 1'') im moniterten Zustand zugeordneten zweiten Klemmabschnitt (3) aufweist, wobei das erste und zweite Spannelement (6, 7; 6', 7') derart ausgebildet sind, dass das Faserverbundbauelement (1; 1'; 1'') im montierten Zustand mit einer vorgegebenen Klemmkraft zwischen dem ersten und zweiten Klemmabschnitt (2, 3) geklemmt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einspannen wenigstens eines langgestreckten Faserverbundbauelements, insbesondere eines Feder- und/oder Führungselements aus Faserverbundwerkstoff, mit einem ersten Spannelement und einem damit über Befestigungsmittel verbindbaren zweiten Spannelement, die im montierten Zustand einen Aufnahmebereich zur klemmenden Aufnahme eines Einspannbereichs des Faserverbundbauelements ausbilden.
  • Im Fahrwerksbereich von Schienen- und Straßenfahrzeugen werden Federkomponenten, die gleichzeitig Radführungsaufgaben übernehmen können, aus Faserverbundwerkstoffen eingesetzt. Problematisch ist dabei grundsätzlich bei der Anbindung dieser Faserverbundbauelemente, die im Folgenden auch als FVK-Komponenten bezeichnet werden, an metallische Strukturen des Fahrwerks, wie Lagergehäuse oder Tragstrukturen, zur Moment- und Kraftübertragung.
  • Es sind Lösungen bekannt, bei denen die FVK-Komponente über entsprechend gestaltete Flansche geklemmt wird. Diese Lösungen werden derzeit im wesentlichen zur Federung des Fahrzeugs verwendet. Zur Radführung sind meist zusätzliche, insbesondere in Längsrichtung des Fahrzeugs angeordnete Lenker erforderlich. Weiterhin nachteilig ist, dass die Vorspannkraft im geklemmten Bereich durch Kriech- und Relaxationsvorgänge abgebaut wird.
  • Die DE 197 31 867 C1 beschreibt ein Laufwerk für ein Schienenfahrzeug. Dabei sind jeweils zusammengehörige Enden einer Anordnung von faserverstärkten Kunststoff-Biegefedern schubweich gelenkig am oder im zugehörigen Radlagergehäuse mittels Schwenkzapfen oder gummielastischem Element zwischen Biegefeder und Radlager gelagert, damit sie in Fahrtrichtung auftretende Stöße und Schwingungen gedämpft über die in Längsrichtung relativ steifen Biegefedern auf den Fahrwerkrahmen übertragen können. Derartige Konstruktionen sind nicht in jedem Fall anwendbar, insbesondere dann nicht, wenn eine starre Verbindung von Feder- und/oder Führungselementen in FVK-Bauweise an entsprechenden Befestigungspunkten erforderlich ist.
  • In einer Ausführungsform ist das Radlager unmittelbar und unelastisch mit den zugehörigen Enden der Biegefedern verbunden. Hier kommt es zu den bereits oben genannten Problemen des Abbaus der Vorspannkraft im geklemmten Bereich durch Kriech- und Relaxationsvorgänge.
  • Die DE 42 07 405 C2 offenbart einen Achslenker für Drehgestelle von Schienenfahrzeugen, deren Achsen längs- und querelastisch durch Federblattachslenker geführt werden, die eine federblattartige Form aufweisen, aus einem Grundkörper aus Faserverbundwerkstoff bestehen und an beiden Enden großflächig am Fahrzeug- bzw. Drehgestellrahmen und am Achslagergehäuse eingespannt sind. Dabei sind im Vergleich zur Gesamtlänge kurze Querschnittsbereiche des Grundkörpers beidseitig nahe der Einspannbereiche im Verhältnis zum Querschnitt des Mittelbereiches dickenreduziert ausgeführt, so dass eine einem Filmscharnier vergleichbare Wirkung erzielt wird.
  • Die DE 29 52 182 A1 , DE 36 12 797 C1 , DE 39 30 873 C1 und DE 39 30 875 C1 betreffen jeweils Drehgestelle für Schienenfahrzeuge, wobei auch hier eine großflächige klemmende Lagerung des in FVK-Bauweise hergestellten Drehgestellrahmens vorgesehen ist.
  • Die DE 199 33 432 A1 beschreibt eine Radaufhängung bei einem Kraftfahrzeug. Dabei sind freie Enden von Federschenkeln eines als Blattfeder ausgebildeten Lenkers aus Faserverbundwerkstoff jeweils mittels vergleichsweise großflächiger Klemmplatten mit einem lenkerfesten Lagerteil durch Verschraubungen verbunden. Auch hier kommt es zu den bereits oben genannten Problemen des Abbaus der Vorspannkraft im geklemmten Bereich durch Kriech- und Relaxationsvorgänge.
  • Die DE 39 35 795 A1 offenbart eine Blattfeder aus Faserverbundwerkstoff mit einem im wesentlichen einheitlichen länglichen Federkörper und Befestigungseinrichtungen an den Enden des Federkörpers sowie zwischen diesen Enden, wobei die Befestigungseinrichtungen wenigstens ein metallisches Krafteinleitungselement aufweisen, welches unter Einschluss einer Zwischenschicht auf sich gegenüberliegenden Flächen des Federkörpers angeordnet ist. Dabei besteht die Zwischenschicht aus einem gießfähigen Kunststoff und verbindet während ihrer Ausbildung das Krafteinleitungselement und den Federkörper form- und stoffschlüssig miteinander.
  • Die DE 39 20 926 A1 beschreibt eine Blattfeder aus Faserverbundwerkstoff mit einem Federaugenkörper an wenigstens einem Federende und einem Klemmelement, welches den Federaugenkörper umschlingt und Endabschnitte aufweist, die an den entsprechenden Flächen des Federendes anliegen und durch Befestigungsmittel daran gehalten werden. Dabei sind die aneinanderliegenden Flächen eines oder beider Endabschnitte des Klemmelementes und des Federendes insgesamt nicht-eben und zumindest annähernd komplementär zueinander ausgebildet.
  • Die DE 38 41 846 A1 beschreibt eine Verbindung von Achse bzw. Schwenklager bei Doppelachsaggregaten mit rahmenseitig festgemachten Blattfedern aus Faserverbundwerkstoffen bei Nutzfahrzeugen. Zur kraftschlüssigen Aufnahme der Feder ist ein Gehäuse vorgesehen, das in mindestens einer Ebene geteilt ist. Zwischen der inneren Gehäusewand und der Feder sind mindestens zwei Gummi- oder Elastomer-Metallelemente angeordnet.
  • Die DE 34 15 125 A1 offenbart eine Blattfeder aus Faserverbundwerkstoff, die im Bereich der Mittenbefestigung formschlüssig mit einer Achse verbunden ist, wobei im wesentlichen die gesamte Berührungsfläche zwischen Federlage und Achse als Formschlussverbindung ausgebildet ist. Insbesondere weist die der Achse zugekehrte Seite der Federlage mehrere Querrippen auf, die in korrespondierende Quernuten der Auflagefläche der Achse eingreifen.
  • Nachteilig bei allen klemmend ausgeführten, mehr oder weniger aufwendigen Halterungen der Komponente aus Faserverbundwerkstoff ist, dass die Vorspannkraft im geklemmten Bereich durch Kriech- und Relaxationsvorgänge abgebaut wird. Hierdurch wird die Festigkeit der Verbindung unter Umständen erheblich herabgesetzt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die beschriebenen Nachteile des Standes der Technik zu beseitigen und insbesondere eine Vorrichtung zum Einspannen von Feder- und/oder Füh rungselementen in Faserverbundbauweise vorzuschlagen, die bei zuverlässiger Einspannung eine verbesserte Kraft- und Momentenübertragung ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die technische Lehre zu Grunde, dass man eine besonders zuverlässige und definierte Kraft- und Momenteneinleitung in das Faserverbundbauelement erreicht, wenn das erste Spannelement wenigstens einen ersten Klemmabschnitt aufweist und das zweite Spannelement wenigstens einen dem ersten Klemmabschnitt zum Klemmen des Faserverbundbauelements im montierten Zustand zugeordneten zweiten Klemmabschnitt aufweist, wobei das erste und zweite Spannelement derart ausgebildet sind, dass das Faserverbundbauelement im montierten Zustand mit einer vorgegebenen Klemmkraft zwischen dem ersten und zweiten Klemmabschnitt geklemmt ist.
  • Hierdurch erzielt man in vorteilhafter Weise eine definierte Vorspannkraft und damit eine definierte Einspannung des Faserverbundbauelements, die so ausgelegt sein kann, dass es zu keinem unerwünschten Lockern der Verbindung durch undefinierte Kriech- oder Relaxationsvorgänge kommt, welches sich wiederum negativ auf die Verbindung zwischen den beiden Spannelementen auswirken und zu deren Lösen führen könnte.
  • Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, dass die auf das Faserverbundbauelement ausgeübte Vorspannkraft vergleichsweise gering ausfällt, sodass es im unbelasteten Zustand des Faserverbundbauelements zu keinen nennenswer ten Kriech- oder Relaxationsvorgängen kommt. Die Vorspannkraft muss dann lediglich so groß sein, dass der Zusammenhalt der Anordnung im unbelasteten Zustand sichergestellt ist. Im belasteten Zustand kann die Fixierung dann durch die aus der Last resultierenden Kräfte im Bereich der Spannelemente sichergestellt sein.
  • Um eine günstige Biegemomenteinleitung in das Faserverbundbauelement zu erzielen, können einander zwei Paare aus einem ersten und zweiten Spannelement entsprechend zugeordnet werden. Bei bevorzugten Varianten der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist hierzu jedoch vorgesehen, dass das erste Spannelement wenigstens einen dritten Klemmabschnitt aufweist und das zweite Spannelement wenigstens einen dem dritten Klemmabschnitt zum Klemmen des Faserverbundbauelements im montierten Zustand zugeordneten vierten Klemmabschnitt aufweist. Das erste und zweite Spannelement sind dann derart ausgebildet, dass das Faserverbundbauelement im montierten Zustand mit jeweils einer vorgegebenen Klemmkraft zwischen dem dritten und vierten Klemmabschnitt geklemmt ist.
  • Zur Erzielung einer definierten Vorspannkraft auf das Faserverbundbauelement ist vorzugsweise vorgesehen, dass das erste Spannelement wenigstens einen ersten Anschlag und das zweite Spannelement wenigstens einen zweiten Anschlag aufweist, die im montierten Zustand derart miteinander zusammenwirken, dass das Faserverbundbauelement im montierten Zustand mit einer vorgegebenen ersten Klemmkraft zwischen dem ersten und zweiten Klemmabschnitt und/oder mit einer vorgegebenen zweiten Klemmkraft zwischen dem dritten und vierten Klemmabschnitt geklemmt ist. Die Anschläge stellen dabei in vorteilhafter Weise sicher, dass auch eine definierte, einstellbare Vorspann kraft zwischen den Spannelementen wirkt, die deren dauerhafte Verbindung sicherstellt. Kriech- oder Relaxationsvorgänge im Bereich des Faserverbundbauelements führen hierbei nicht zu einer nennenswerten Beeinflussung der Vorspannung zwischen den Spannelementen.
  • Bevorzugt ist durch die Anschläge im montierten Zustand ein definierter erster Abstand zwischen dem ersten und zweiten Klemmabschnitt vorgegeben. Zusätzlich oder alternativ ist dann ein definierter zweiter Abstand zwischen dem dritten und vierten Klemmabschnitt vorgegeben. Mit den bekannten Abmessungen des Einspannbereichs des Faserverbundbauelements und den sich beim gegenseitigen Anliegen der Anschläge ergebenden Verformungen im Bereich der Klemmabschnitte bzw. des Faserverbundbauelements ergeben sich dann in vorteilhafter Weise vergleichsweise genau definierte Vorspannkräfte.
  • Die Spannelemente können grundsätzlich beliebig ausgestaltet sein. Besonders einfach gestaltete Varianten der Erfindung zeichnen sich dadurch aus, dass wenigstens eines der Spannelemente U-förmig mit einem ersten und zweiten Schenkel ausgebildet ist, wobei im Bereich der Schenkelenden ein Anschlag für das andere Spannelement ausgebildet ist.
  • Die Klemmabschnitte können grundsätzlich ebenfalls in beliebiger geeigneter Weise ausgebildet sein. Bei besonders vorteilhaften Varianten der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit besonders gut definierter Vorspannkraft ist wenigstens ein Klemmabschnitt nach Art eines Vorsprungs am Spannelement ausgebildet. Hierbei kann der Klemmabschnitt beispielsweise höckerartig ausgebildet sein.
  • Um die Kerbbelastungen des Faserverbundbauelements möglichst gering zu halten, weist bei günstigen Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung wenigstens ein Klemmabschnitt einen zum Zusammenwirken mit dem Faserverbundbauelement vorgesehenen Verschleißschutz auf. Hierbei kann es sich insbesondere um eine Verschleißschutzschicht handeln.
  • Bei bevorzugten, weil einfach zu wartenden Varianten der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist wenigstens ein Klemmabschnitt von einem lösbar mit dem Spannelement verbundenen Klemmelement gebildet. Das Klemmelement umfasst vorzugsweise einen Metall-Kunststoff-Verbund, insbesondere einem Metall-Gummi-Verbund. Weiter vorzugsweise weist das Spannelement eine Ausnehmung zur Aufnahme des Klemmelements auf, um dieses in einfacher Weise definiert zu halten.
  • Günstige Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zeichnen sich dadurch aus, dass zur Aufnahme von auf das Faserverbundbauelement wirkenden Quer- und/oder Längskräften eine Formschlussverbindung vorgesehen ist. Bei diesen Varianten wird durch die Funktionstrennung hinsichtlich der Kraft- bzw. Momenteneinleitung eine besonders günstige Belastungsverteilung erzielt.
  • Bei besonders vorteilhaften und hoch belastbaren Varianten der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist zur Aufnahme von auf das Faserverbundbauelement wirkenden Querund/oder Längskräften als Formschlussverbindung wenigstens eine Scherbuchse vorgesehen, die im montierten Zustand in einer ersten Ausnehmung im ersten Spannelement und in einer zweiten Ausnehmung im zweiten Spannelement sitzt. Hierbei erstreckt sie sich durch eine dritte Ausnehmung im Faserverbundbauelement hindurch.
  • Die beiden Spannelemente können grundsätzlich in beliebiger Weise miteinander verbunden werden. Bei bevorzugten, weil besonders einfach aufgebauten Varianten der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist wenigstens ein Befestigungsmittel, insbesondere eine Spannschraube, zum Hindurchführen durch die Scherbuchse vorgesehen. Zusätzlich kann noch eine Abhebesicherung vorgesehen sein, die verhindert, dass sich die beiden Spannelemente unbeabsichtigt voneinander lösen.
  • Eine besonders kompakte Einspannung wird erzielt, wenn die Scherbuchse im montierten Zustand im Bereich eines Klemmabschnitts angeordnet ist.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein Faserverbundbauelement mit einem Einspannbereich zum Zusammenwirken mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Einspannen. Erfindungsgemäß ist dabei vorgesehen, dass wenigstens ein im Bereich der Formschlussverbindung liegender erster Teil des Einspannbereichs nach Art eines Kreuzverbundes ausgebildet ist. Durch den Kreuzverbund wird in vorteilhafter Weise die Einleitung höherer Kräfte und Momente in diesem Bereich ermöglicht. Insbesondere zeichnet sich ein solcher Kreuzverbund durch eine geringere Kerbempfindlichkeit aus.
  • Bei besonders hoch belastbaren Varianten des erfindungsgemäßen Faserverbundbauelements ist vorgesehen, dass es in einem Teilabschnitt wenigstens eine unidirektionale Faserlage umfasst. Vorzugsweise erstreckt sich der Teilabschnitt wenigstens über einen dem ersten Teil des Einspannbereichs benachbarten zweiten Teil des Einspannbereichs.
  • Eine bevorzugten Varianten des erfindungsgemäßen Faserverbundbauelements weist in dem hoch belastbaren ersten Teil des Einspannbereichs eine dritte Ausnehmung auf, insbesondere eine dritte Ausnehmung zur Aufnahme einer Scherbuchse. Hierdurch ist gewährleistet, dass besonders hohe Kräfte in das Faserverbundbauelement eingeleitet werden können.
  • Das erfindungsgemäße Faserverbundbauelement kann grundsätzlich einen oder mehrere für solche Faserverbundbauelemente üblicherweise verwendete Werkstoffe umfassen. Bevorzugt umfasst es Glasfasern, Kohlenstofffasern, Kevlarfasern, Borfasern, Synthesefasern oder beliebige Kombinationen dieser Fasern. Als Matrixwerkstoff werden bevorzugt geeignete duroplastische oder thermoplastische Harze verwendet. Vorzugsweise werden Vinylester-Harze (VE) oder Epoxid-Harze (EP) verwendet.
  • Das erfindungsgemäße Faserverbundbauelement kann für beliebige Anwendungen ausgebildet sein. Besonders vorteilhaft lässt sie sich im Fahrzeugbau einsetzen. Hierbei wird bevorzugt als Feder, insbesondere Blattfeder, oder als ein Teil eines Trägers oder Lenkers des Fahrzeugs eingesetzt. Bei dem Fahrzeug kann es sich insbesondere um ein Schienenfahrzeug handeln.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin eine Anordnung mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung und einem durch die Vorrichtung gehaltenen erfindungsgemäßen Faserverbundbauelement, da sich hiermit die oben geschilderten Vorteile dieser beiden Komponenten ergänzen.
  • Eine besonders günstige Konfiguration mit verteilter Krafteinleitung ergibt sich bei bevorzugten Varianten der erfindungsgemäßen Anordnung, bei denen das Faserverbundbauelement eine dritte Ausnehmung zur Aufnahme der Scherbuchse aufweist und die Scherbuchse an wenigstens einer der Wandungen der ersten, zweiten oder dritten Ausnehmung mit Presspassung anliegt. Hierdurch ergibt sich schon eine bestimmte Fixierung der Bauteile zueinander, die es ermöglicht, die Einspannung zu lockern, ohne dass er sofort zu einem Auseinanderfallen der einzelnen Bestandteile kommt. Dies ist insbesondere bei den oben beschriebenen Varianten mit austauschbaren Klemmelementen von Vorteil.
  • Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen bzw. der nachstehende Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels, welche auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt. Es zeigen schematisch und nicht maßstäblich:
  • 1 eine Schnittansicht durch ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anordnung aus einer erfindungsgemäßen Vorrichtung und einem erfindungsgemäßen Faserverbundbauelement entlang der Linie I-I in 2;
  • 2 eine Schnittansicht durch die Ausführung aus 1 entlang Linie II-II in 1;
  • 3 eine Draufsicht auf die Ausführung aus 1 in Richtung III in 1;
  • 4 eine Schnittansicht durch die Ausführung aus 1 entlang Linie IV-IV in 1;
  • 5 eine Schnittansicht durch ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anordnung mit einer Abhebesicherung;
  • 6 eine Draufsicht auf ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Faserverbundbauelements.
  • Die 1 bis 4 zeigen Schnittansichten durch ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anordnung aus einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Einspannen eines erfindungsgemäßen Faserverbundbauelements in Form einer Blattfeder 1 für ein Fahrwerk eines Schienenfahrzeugs.
  • Wie den 1 und 2 zu entnehmen ist, erfolgt die Lagerung bzw. Einspannung der Blattfeder 1 zwischen vier flächig, nach Art eines Vorsprungs ausgebildeten Höckern, die den ersten Klemmabschnitt 2, den zweiten Klemmabschnitt 3, den dritten Klemmabschnitt 4, und den vierten Klemmabschnitt 5 bilden. Jeweils zwei dieser eine Höhe von wenigen Millimetern aufweisenden Höcker sind einander zum Klemmen der Blattfeder 1 im Bereich ihrer Einspannbereiche 1.1 und 1.2 zugeordnet. So sind der erste Klemmabschnitt 2 und der zweite Klemmabschnitt 3 ebenso übereinander angeordnet wie der dritte Klemmabschnitt 4 und der vierte Klemmabschnitt 5.
  • Der erste und dritte Klemmabschnitt 2 und 4 sind an einem ersten Spannelement 6 angeordnet, während der zweite und vierte Klemmabschnitt 3 und 5 an einem zweiten Spannelement 7 angeordnet sind. Die nach Art eines Vorsprungs am jeweiligen Spannelement ausgebildeten Klemmabschnitte 2, 3, 4 und 5 sind jeweils als lösbar mit dem jeweiligen Spannelement 6 bzw. 7 verbundenen Klemmelemente 2.1, 3.1, 4.1 und 5.1 gestaltet. Die Klemmelemente 2.1 und 4.1 sind jeweils lösbar in einer zugeordneten Ausnehmung 6.1 bzw. 6.2 des ersten Spannelements 6 angeordnet, während die Klemmelemente 3.1 und 5.1 jeweils lösbar in einer zugeordneten Ausnehmung 7.1 bzw. 7.2 des zweiten Spannelements 7 angeordnet sind.
  • Durch die beschriebene Gestaltung mit den lösbaren Klemmelementen ist eine einfache Wartung bzw. Reparatur der Anordnung durch Austausch der Klemmelemente möglich. Es versteht sich jedoch, dass die Klemmabschnitte bei anderen Varianten der Erfindung auch einstöckig mit dem jeweiligen Spannelement ausgebildet sein können.
  • Das den oberen Teil der Einspannung bildende erste Spannelement 6 und das den unteren Teil der Einspannung bildende zweite Spannelement 7 sind U-förmig mit den Schenkeln 8.1 und 8.2 bzw. 9.1 und 9.2 ausgebildet.
  • An den Enden der Schenkel 8.1, 8.2, 9.1 und 9.2 sind erste bzw. zweite Anschläge in Form von Anschlagflächen vorgesehen, in deren Bereich sich die Schenkel 8.1 und 9.1 sowie 8.2 und 9.2 im montierten Zustand berühren.
  • Zwischen der Blattfeder 1 und den Höckern 2, 3, 4 und 5 ist jeweils eine Verschleißschutzschicht 10 angeordnet, die dank der Gestaltung mit den lösbaren Klemmelementen 2.1, 3.1, 4.1 und 5.1 so gestaltet ist, dass sie ohne Demontage der Einspannung gewechselt werden kann, wie dies weiter unten noch ausführlicher beschrieben wird.
  • Bei der Verschleißschutzschicht 10 handelt es sich um ein abriebfestes, zähelastisches Material, wie beispielsweise ein gefülltes Elastomer, dessen Dicke etwa 2 mm beträgt. Die Verschleißschutzschicht 10 bis auf dem Metallkörper des jeweiligen Klemmelements 2.1, 3.1, 4.1 bzw. 5.1 angeordnet. Das jeweilige Klemmelement ist mithin als Metall-Kunststoff-Verbund ausgebildet, wodurch eine ausreichende Formstabilität und eine einfache Auswechselbarkeit gewährleistet ist.
  • Wie den 1 bis 3 zu entnehmen ist, besteht die Blattfeder 1 aus zwei Einzelfedern 1.3 und 1.4 mit unidirektionalen Faserlagen. Im Bereich der Einspannbereiche 1.1 und 1.2 ist über einem ersten Teil des jeweiligen Einspannbereichs 1.1 bzw. 1.2 eine nach Art eines Kreuzverbundes ausgebildete Verbindung in Form einer Brücke 1.5 zwischen den Einzelfedern 1.3 und 1.4 vorgesehen.
  • Wie 2 und 3 zu entnehmen ist, sind Bereich der Brücke 1.5 Scherbuchsen 11 angeordnet, über die eine Formschlussverbindung zur Aufnahme von Quer- und Längskräften realisiert ist. Die jeweilige Scherbuchse 11 erstreckt sich dabei durch eine erste Ausnehmung 6.3 des ersten Spannelements 6, eine zweite Ausnehmung 7.3 des zweiten Spannelements 7 und eine dritte Ausnehmung 1.6 der Blattfederl.
  • Während die beiden Scherbuchsen 11 in Verbindung mit der Brücke 1.5 also die Quer- und Längskräfte aufnehmen, wird das aus dem Fahrzeuggewicht resultierende Biegemoment als Kräftepaar über die Höcker 2 bis 5 eingeleitet.
  • Die Verbindung zwischen dem ersten Spannelement 6 und dem zweiten Spannelement 7 erfolgt über Schrauben 12, wobei sich jeweils eine Schraube 12 durch eine Scherbuchse 11 hindurch erstreckt.
  • Über die Höhe der Schenkel 8.1, 8.2, 9.1 und 9.2 ist ein definierter Abstand zwischen dem ersten und zweiten Klemmabschnitt 2 und 3 sowie dem zweiten und dritten Klemmabschnitt 4 und 5 vorgegeben. Im montierten Zustand ist hierdurch sichergestellt, dass eine definierte Vorspannkraft auf die Blattfeder 1 wirkt. Weiterhin ist durch die Anschläge sichergestellt, dass im wesentlichen unabhängig davon durch die Verschraubungen 12 zwischen den beiden aus Metall bestehenden Spannelementen 6 und 7 ebenfalls eine definierte, festigkeitsbestimmende Vorspannkraft wirkt. Auf die Blattfeder 1 wirkt infolge der Verspannung der beiden Spannelemente 6 und 7 nur eine vergleichsweise geringe Vorspannkraft. Die Vorspannkraft der Verschraubungen ist daher keinen nennenswerten zeitabhängigen Kriech- oder Relaxationsvorgängen ausgesetzt.
  • Wie 4 zu entnehmen ist, weist das Klemmelement 2.1 eine Öffnung 13 auf, durch die sich die Scherbuchse 11 hindurch erstreckt, die mit Presspassung an der ersten, zweiten und dritten Ausnehmung 6.3, 7.3 und 1.6 anliegt. Zum Austausch des Klemmelements 2.1 sind die Schrauben 12 zu lösen und die Spannelemente 6 und 7 so weit voneinander zu entfernen, dass das Klemmelement 2.1 aus der zugehörigen Ausnehmung 6.1 in Richtung des Pfeils 14 herausgenommen werden kann. Die Presspaarungen zwischen der Scherbuchse 11 und den angrenzenden Teilen müssen dabei in vorteilhafter Weise nicht gelöst werden, wodurch sich der Austausch besonders einfach und komfortabel gestaltet. Der Austausch der übrigen Klemmelemente erfolgt analog.
  • 5 zeigt eine Teilschnittansicht durch ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anordnung, die in ihrem grundsätzlichen Aufbau derjenigen aus den 1 bis 4 gleicht, sodass lediglich auf die Unterschiede eingegangen werden soll.
  • Der Unterschied besteht darin, dass bei dieser Variante eine Abhebesicherung 15 vorgesehen ist, durch die verhindert wird, dass sich die Spannelemente 6' und 7' bei einem Lösen der Verschraubungen 12' voneinander lösen und so das Faserverbundbauelement 1' nicht mehr gehalten wird.
  • 6 zeigt eine Draufsicht auf ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Faserverbundbauelements 1''. Dieses besteht aus einer Einzelfedern 1.3'' mit unidirektionalen Faserlagen. Im Einspannbereich sind seitlich benachbart zu der Einzelfeder 1.3'' zwei nach Art eines Kreuzverbundes ausgebildete Ansätze 1.5'' angebracht, in deren Bereich jeweils eine dritte Ausnehmung 1.6'' zur Aufnahme einer Scherbuchse vorgesehen ist.
  • Die Befestigung dieses Faserverbundbauelements 1'' kann analog zu der oben beschriebenen Verspannung erfolgen, sodass lediglich auf die obigen Ausführungen verwiesen werden soll.

Claims (22)

  1. Vorrichtung zum Einspannen wenigstens eines langgestreckten Faserverbundbauelements (1; 1'; 1''), insbesondere eines Feder- und/oder Führungselements aus Faserverbundwerkstoff, mit einem ersten Spannelement (6; 6') und einem damit über Befestigungsmittel (11,12) verbindbaren zweiten Spannelement (7; 7'), die im montierten Zustand einen Aufnahmebereich zur klemmenden Aufnahme eines Einspannbereichs (1.1, 1.2) des Faserverbundbauelements (1; 1'; 1'') ausbilden, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Spannelement (6; 6') wenigstens einen ersten Klemmabschnitt (2) aufweist und das zweite Spannelement (7; sie') wenigstens einen dem ersten Klemmabschnitt (2) zum Klemmen des Faserverbundbauelements (1; 1'; 1'') im montierten Zustand zugeordneten zweiten Klemmabschnitt (3) aufweist, wobei das erste und zweite Spannelement (6, 7; 6', 7') derart ausgebildet sind, dass das Faserverbundbauelement (1; 1'; 1'') im montierten Zustand mit einer vorgegebenen Klemmkraft zwischen dem ersten und zweiten Klemmabschnitt (2, 3) geklemmt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Spannelement (6; 6') wenigstens einen dritten Klemmabschnitt (4) aufweist und das zweite Spannelement (7; 7') wenigstens einen dem dritten Klemmabschnitt (4) zum Klemmen des Faserverbundbauelements (1; 1'; 1'') im montierten Zustand zugeord neten vierten Klemmabschnitt (5) aufweist, wobei das erste und zweite Spannelement (6, 7; 6', 7') derart ausgebildet sind, dass das Faserverbundbauelement (1; 1'; 1'') im montierten Zustand mit einer vorgegebenen Klemmkraft zwischen dem dritten und vierten Klemmabschnitt (4, 5) geklemmt ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Spannelement (6; 6') wenigstens einen ersten Anschlag und das zweite Spannelement (7; 7') wenigstens einen zweiten Anschlag aufweist, die im montierten Zustand derart miteinander zusammenwirken, dass das Faserverbundbauelement (1; 1'; 1'') im montierten Zustand mit einer vorgegebenen ersten Klemmkraft zwischen dem ersten und zweiten Klemmabschnitt (2, 3) und/oder mit einer vorgegebenen zweiten Klemmkraft zwischen dem dritten und vierten Klemmabschnitt (4, 5) geklemmt ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Anschläge im montierten Zustand ein definierter erster Abstand zwischen dem ersten und zweiten Klemmabschnitt (2, 3) vorgegeben ist und/oder ein definierter zweiter Abstand zwischen dem dritten und vierten Klemmabschnitt (4, 5) vorgegeben ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Spannelemente (6, 7; 6', 7') U-förmig einem ersten und zweiten Schenkel (8.1, 8.2, 9.1, 9.2) ausgebildet ist, wobei im Bereich der Schenkelenden ein An schlag für das andere Spannelement (6, 7; 6', 7') ausgebildet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Klemmabschnitt (2, 3, 4, 5) nach Art eines Vorsprungs am Spannelement (6, 7; 6', 7') ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Klemmabschnitt (2, 3, 4, 5) einen zum Zusammenwirken mit dem Faserverbundbauelement (1; 1'; 1'') vorgesehenen Verschleißschutz (10), insbesondere eine Verschleißschutzschicht, aufweist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Klemmabschnitt (2, 3, 4, 5) von einem lösbar mit dem Spannelement verbundenen Klemmelement (2.1, 3.1, 4.1, 5.1) gebildet ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (2.1, 3.1, 4.1, 5.1) einen Metall-Kunststoff-Verbund, insbesondere einen Metall-Gummi-Verbund, umfasst.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannelement (6, 7; 6', 7') eine Ausnehmung (6.1, 6.2, 7.1, 7.2) zur Aufnahme des Klemmelements (2.1, 3.1, 4.1, 5.1) aufweist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Aufnahme von auf das Faserverbundbauelement (1; 1'; 1'') wirkenden Quer- und/oder Längskräften eine Formschlussverbindung (11) vorgesehen ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprΰche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Aufnahme von auf das Faserverbundbauelement (1; 1'; 1'') wirkenden Quer- und/oder Längskräften als Formschlussverbindung wenigstens eine Scherbuchse (11) vorgesehen ist, die im montierten Zustand in einer ersten Ausnehmung (6.3) im ersten Spannelement (6) und in einer zweiten Ausnehmung (7.3) im zweiten Spannelement (7) sitzt, wobei sie sich durch eine dritte Ausnehmung (1.6; 1.6'') im Faserverbundbauelement (1; 1'') hindurch erstreckt.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Befestigungsmittel (12), insbesondere eine Spannschraube, zum Hindurchführen durch die Scherbuchse (11) vorgesehen ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Scherbuchse (11) im montierten Zustand im Bereich eines Klemmabschnitts (2, 3, 4, 5) angeordnet ist.
  15. Faserverbundbauelement mit einem Einspannbereich zum Zusammenwirken mit einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein im Bereich der Formschlussverbindung (11) liegender erster Teil (1.5; 1.5'') des Einspannbereichs nach Art eines Kreuzverbundes ausgebildet ist.
  16. Faserverbundbauelement nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass es in einem Teilabschnitt (1.3, 1.4; 1.3'') wenigstens eine unidirektionale Faserlage umfasst.
  17. Faserverbundbauelement nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Teilabschnitt (1.3, 1.4; 1.3'') wenigstens über einen dem ersten Teil (1.5; 1.5'') des Einspannbereichs benachbarten zweiten Teil des Einspannbereichs erstreckt.
  18. Faserverbundbauelement nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass es im ersten Teil (1.5; 1.5'') des Einspannbereichs eine dritte Ausnehmung (1.6; 1.6''), insbesondere eine dritte Ausnehmung zur Aufnahme einer Scherbuchse (11), aufweist.
  19. Faserverbundbauelement nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass es Glasfasern und/oder Kohlenstofffasern und/oder Kevlarfasern und/oder Borfasern und/oder Synthesefasern umfasst.
  20. Faserverbundbauelement nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Feder, insbesondere eine Blattfeder, oder ein Teil eines Trägers oder Lenkers eines Fahrzeugs, insbesondere eines Schienenfahrzeugs, ist.
  21. Anordnung mit einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14 und einem durch die Vorrichtung gehaltenen Faserverbundbauelement (1; 1'; 1'') nach einem der Ansprüche 15 bis 20.
  22. Anordnung mit einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14 und einem durch die Vorrichtung gehaltenen Faserverbundbauelement (1; 1'; 1'') nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Faserverbundbauelement (1; 1'; 1'') eine dritte Ausnehmung (1.6; 1.6'') zur Aufnahme der Scherbuchse (11) aufweist und die Scherbuchse (11) an wenigstens einer der Wandungen der ersten, zweiten oder dritten Ausnehmung (6.3, 7.3, 1.6; 1.6'') mit Presspassung anliegt.
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