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DE10239950B3 - Applikationskatheter für Laserlicht - Google Patents

Applikationskatheter für Laserlicht Download PDF

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DE10239950B3
DE10239950B3 DE10239950A DE10239950A DE10239950B3 DE 10239950 B3 DE10239950 B3 DE 10239950B3 DE 10239950 A DE10239950 A DE 10239950A DE 10239950 A DE10239950 A DE 10239950A DE 10239950 B3 DE10239950 B3 DE 10239950B3
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DE
Germany
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light guide
catheter
light
guide
slide
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DE10239950A
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English (en)
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Verena Knappe
Daniela Schädel
Manfred Glotz
Michael Martin
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Trumpf Medizin Systeme GmbH and Co KG
Original Assignee
Trumpf Medizin Systeme GmbH and Co KG
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Publication date
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Abstract

Ein Applikationskatheter (1) zum Behandeln von Tumoren mit Laserlicht weist einen Lichtleiter (2) für dieses Laserlicht auf, der an seinem distalen Ende (3) über einen Teil seiner Länge lichtabgebend ist. Dieser Lichtleiter (2) ist in einem flüssigkeitsdichten oder Flüssigkeit abgebenden Hüllkatheter (4) angeordnet, welcher zumindest in dem lichtabgebenden Bereich des Lichtleiters (2) lichtdurchlässig ist. Der Hüllkatheter wird während des Gebrauchs mit Kühlflüssigkeit innenseitig durchströmt und deshalb ist zwischen dem distalen Ende des Lichtleiters (2) und dem Hüllkatheter (4) innenseitig ein diese Kühlflüssigkeit durchlassender Abstand (A) vorhanden. Ferner ist der Lichtleiter (2) innerhalb des Hüllkatheters (4) mit Hilfe eines in dem Hüllkatheter geführten und verschiebbaren Schiebers (5) axial verstellbar und der Hüllkatheter (4) an seinem distalen Ende zumindest über eine solche Länge lichtdurchlässig, dass der lichtabgebende Endbereich (3) des Lichtleiters (2) in seinen verschiedenen axialen Positionen, auch in der am weitesten axial zurückgezogenen Position, noch innerhalb dieses lichtdurchlässigen Bereichs angeordnet bleibt, also zur Wirkung kommen kann, so dass eine längere Koagulationsnekrose erzeugt werden kann, als es der Länge des lichtabgebenden Endes (3) des Lichtleiters (2) entspricht (Fig. 3).

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Applikationskatheter für Laserlicht zum Behandeln von Tumoren mit einem Lichtleiter für das Laserlicht, der in seinem distalen Endbereich über einen Teil seiner Länge lichtabgebend ist, und mit einem flüssigkeitsdichten oder Flüssigkeit abgebenden Hüllkatheter für diesen Lichtleiter, welcher zumindest in dem lichtabgebenden Bereich des Lichtleiters lichtdurchlässig ist, wobei der Hüllkatheter aus flexiblem oder starrem Material besteht und wenigstens einen Anschluss für eine ihn während des Gebrauchs durchströmende Kühlflüssigkeit hat und der Lichtleiter mit seinem lichtabgebenden Ende innenseitig eine definierte Lage relativ zu dem distalen Ende des Hüllkatheters hat, wobei der Lichtleiter innerhalb des Hüllkatheters axial verstellbar ist und der Hüllkatheter am distalen Ende zumindest über eine solche Länge lichtdurchlässig ist, dass der lichtabgebende Endbereich des Lichtleiters auch in axial zurückversetzter Position innerhalb des lichtdurchlässigen Bereichs des Hüllkatheters angeordnet ist.
  • Ein derartiger Laser-Applikationskatheter ist beispielsweise aus DE 197 02 898 A1 oder aus US 6 283 958 B1 bekannt. Nach dem Einsetzen dieses Katheters in einen im Inneren des menschlichen Körpers, zum Beispiel in der Leber, befindlichen Tumor kann dieser Tumor von innen her mit Laserlicht behandelt und koaguliert werden. Ist der Tumor größer und erheblich größer als die lichtabgebende Länge des Lichtleiters, muss der Applikationskatheter mehrfach in diesen Tumor eingeführt und dieser an unterschiedlichen Stellen behandelt werden. Entsprechend lang ist die Operationsdauer und entsprechend schwierig ist die gesamte Behandlung.
  • Aus der Praxis ist ein eingangs definierter Laser-Applikationskatheter bekannt, bei welchem die axiale Verstellbarkeit des Lichtleiters die Möglichkeit bietet, bei in einer zugeführten und eingenommenen Lage festliegendem Applikationskatheter größere Tumore ohne Delokalisation zu behandeln, indem zunächst ein erster Tumorbereich und nach dem axialen Verschieben des Lichtleiters ein benachbarter Bereich dieses Tumors behandelt werden. Diese Verstellung des Lichtleiters muss jedoch bei dem bekannten Gerät von dem Operateur nach Gefühl oder mit Hilfe von von ihm selbst angebrachten Markierungen durchgeführt werden. Ungünstig ist dabei, dass der Lichtleiter in den verschiedenen Verstell-Positionen nur unzureichend gehalten ist, also unbeabsichtigt auch wieder verschoben und vielleicht in einen schon behandelten Teil des Tumors zurückverschoben werden könnte, so dass es dort zu zu starken Gewebeverbrennungen kommen könnte. Wird der Lichtleiter hingegen in eine entgegengesetzte Richtung zu weit verstellt, können Teile des Tumorgewebes unbehandelt bleiben oder eventuell sogar versehentlich gesundes Gewebe oder nicht lichtdurchlässige Einführhilfen mit Laserlicht beaufschlagt und zerstört werden.
  • Aus EP 0 801 928 A1 ist ein Lasergerät, also ein Applikationskatheter für Laserlicht, zur transmyokardialen Revaskularisation bekannt. Das Gehäuse, welches von dem Benutzer gehalten wird, ist über ein Halselement, vergleichbar mit dem Hüllkatheter, mit dem distalen Kopfelement verbunden. Ein Lichtleitfaserbündel, also ein Lichtleiter, dessen proximales Ende mit der Laserlichtquelle verbunden ist, erstreckt sich durch das Gehäuse und durch das Halselement beziehungsweise durch den Hüllkatheter zum distalen Endelement.
  • In dem Gehäuse ist das Faserbündel mit einem beweglichen Wahlschieber verbunden, der sich außerhalb von dem Gehäuse erstreckt und mit einem Steuermittel verbunden ist, welches mit dem Daumen durch den Benutzer betätigt werden kann. Somit bewirkt diese Betätigung des Steuerelements durch den Chirurgen eine Bewegung des distalen Endes des Faserbündels über das distale Kopfelement des Halselements hinaus. Der Lichtleiter ist also mit einem im proximalen Bereich des Hüllkatheters axial verstellbaren Schieber verbunden und der Schieber ist um den Verstellweg des Lichtleiters in axialer Richtung relativ zu dem Hüllkatheter verstellbar.
  • Von einer Vakuumquelle geht eine Vakuumleitung aus, die mit einem mit Widerhaken versehenen Einlaß im Gehäuse verbunden ist, welcher mit einem Luftdurchgang um das Faserbündel herum kommuniziert, so daß eine Absaugung am distalen Kopfelement der Vorrichtung ermöglicht wird, die zwei wichtige Funktionen erfüllt. Einerseits zieht die Absaugkraft das Epikardgewebe fest gegen die Kontaktfläche des distalen Kopfelements, so daß eine relativ kleine Öffnung in den Muskelfasern ausgebildet werden kann, um zu ermöglichen, daß das distale Ende des Faserbündels das Myokard durchdringt und in dieses eingreift.
  • Während das Faserbündel durch den Benutzer über die Epikardöffnung durch und in das Myokard vorgeschoben wird, werden Laserimpulse von seinem distalen Ende erzeugt, um einen Kanal durch das Myokard auszubilden.
  • Wird der Vorschub des Faserbündels fortgesetzt, hilft andererseits die bereitgestellte Luftabsaugung dabei, Partikel zu entfernen, die durch den Laser verursacht worden sind, und auch Blut in den Kanal zu ziehen, um sicherzustellen, daß die Revaskulisierung richtig beginnt. Wird das Faserbündel nach der Ausbildung eines Kanals zurückgezogen, kann das distale Endelement wegbewegt werden, und die Öffnung im Epikard schließt sich auf natürliche Weise. Ein Durchströmen des dem Hüllkatheter entsprechenden Halselements mit einer Kühlflüssigkeit ist jedoch in EP 0 801 928 A1 nicht offenbart.
  • Es besteht deshalb die Aufgabe, einen Applikationskatheter der eingangs definierten Art zu schaffen, bei welchem der Vorteil erhalten bleibt, dass durch einen veschiebbaren Lichtleiter die Behandlung auch größerer Tumore durchführbar ist, ohne den Applikationskatheter delokalisieren zu müssen, mit welchem aber gleichzeitig ungewollte oder unkontrollierte oder ungenaue Verschiebungen des Lichtleiters und seines lichtabgebenden Bereichs vermieden werden können.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist der eingangs definierte Applikationskatheter dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter mit einem im proximalen Bereich des Hüllkatheters axial verstellbaren Schieber verbunden ist, und dass der Schieber um den Verstellweg des Lichtleiters in axialer Richtung relativ zu dem Hüllkatheter verstellbar ist. Dadurch wird dem Benutzer oder Operateur das Auffinden bevorzugter Positionen des Lichtleiters innerhalb des Hüllkatheters während einer Behandlung erleichtert. Somit kann ein Tumor einfach behandelt werden, der wesentlich größer als der lichtabgebende Bereich des Lichtleiters ist, ohne den Applikationskatheter versetzen zu müssen, indem der Schieber in gezielter Weise axial verschoben werden kann, wodurch der damit verbundene Lichtleiter entsprechend mit verstellt wird.
  • Beispielsweise kann eine erste Laserbestrahlung innerhalb eines Tumors mit einem Lichtleiter in einer vorgeschobenen Position erfolgen, in welcher sein lichtabgebender Bereich dem distalen Ende des Hüllkatheters möglichst nahe ist, aber noch mit Kühlflüssigkeit beaufschlagt wird. Nach erfolgter Laserbestrahlung kann dann der Schieber und damit der Lichtleiter innerhalb des Hüllkatheters, dessen Positionierung im Tumor unverändert bleibt, um einen bestimmten Weg zurückgezogen werden, wonach eine erneute Laserung erfolgen kann. Eine solche additive Ge samtnekrose hat also eine längliche Form und kann zum Beispiel doppelt so lang wie der lichtabgebende Bereich des Lichtleiters sein. Dabei kann eine solche Rückzugbewegung an dem Schieber mehrmals wiederholt werden, jedoch dürfte in der Mehrzahl der Fälle ein einmaliger oder gegebenenfalls zweimaliger Rückzug aufreichend sein.
  • Besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn der Schieber und damit der Lichtleiter innerhalb des Hüllkatheters zwischen zwei in axialer Richtung beabstandeten Endstellungen verstellbar und insbesondere zumindest in diesen Endstellungen relativ zu dem Hüllkatheter lösbar festlegbar ist. Dies erleichtert dem Operateur das Auffinden bevorzugter Positionen des Lichtleiters innerhalb des Hüllkatheters während einer Behandlung.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann vorsehen, dass der Schieber und damit der Lichtleiter in wenigstens einer Zwischenstellung zwischen seinen Endstellungen benutzbar und insbesondere lösbar festlegbar ist und dass der Abstand zwischen der distalen Endstellung und wenigstens der benachbarten Zwischenstellung und/oder der anderen Endstellung der Länge des lichtabgebenden Bereichs etwa entspricht, so dass durch axiale Verstellung des Lichtleiters Laserlicht-Applikationen einander lückenlos fortsetzend nacheinander durchführbar sind.
  • Die Abstände der jeweiligen bevorzugten Positionen des Lichtleiters können also der Länge des lichtabgebenden Bereichs derart entsprechen, dass ein Verstellen des Schiebers und des Lichtleiters um eine solche Länge zu einer lückenlosen Beaufschlagung des Inneren des Tumors mit Laserlicht führt und sich die einzelnen Behandlungsschritte fortsetzen und ergänzen. Ist der lichtabgebende Bereich jedoch länger als solche Einzel schritte oder verkürzt der Benutzer die einzelnen Rückzugsschritte des Lichtleiters, kann er auch bestimmte Bereiche eines Tumors mehrfach behandeln, also beispielsweise den Randbereich einmal und den benachbarten, dem Inneren des Tumors näheren Bereich dann nach einer Teilrückzugsbewegung erneut und so weiter.
  • Der Hüllkatheter kann am proximalen Ende eine Führung für den Schieber aufweisen, relativ zu welcher der Schieber in axialer Richtung verstellbar, insbesondere herausziehbar und einschiebbar ist. Beispielsweise könnte in eingeschobener Position des Schiebers, in welcher auch der Lichtleiter am weitesten in den Hüllkatheter eingeschoben ist und mit seinem lichtabgebenden Bereich dem distalen Ende des Hüllkatheters am nächsten ist, ein erster Behandlungsschritt und nach dem Zurückziehen des Schiebers ein weiterer Behandlungsschritt durchgeführt werden. Nicht ausgeschlossen ist aber auch ein umgekehrtes Vorgehen.
  • Besonders günstig ist es dabei, wenn der Schieber zwei Anschläge und die Schiebeführung entsprechende Gegenanschläge zum Begrenzen der beiden Endstellungen des Schiebers und damit des Lichtleiters hat. Somit findet der Benutzer auf einfache Weise die bevorzugten Positionen des Schiebers und damit auch des Lichtleiters.
  • Der Anschlag für die am weitesten zum distalen Ende des Applikationskatheters verschobenen Lichtleiter kann ein an der Schiebehülse außenseitig gegenüber der Führung überstehender Vorsprung oder Bund, insbesondere ein Griffstück, und der Gegenanschlag die Stirnseite der Führung sein. Dadurch erhält dieser Anschlag des Schiebers eine Doppelfunktion, weil er nicht nur als Anschlag, sondern auch als Griff für den Opera teur zur Verfügung steht, an welchem er den Schieber erfassen und hin- und herbewegen kann. Der Gegenanschlag befindet sich also an einem die Führungshülse in jedem Falle überragenden Schieberstück.
  • Die als Hülse ausgebildete Führung kann innenseitig am proximalen Ende eine Verengung, insbesondere einen fest eingesetzten Innenring oder dergleichen und der Schieber an seinem distalen Ende eine Querschnittsvergrößerung, zum Beispiel in Form eines Bundes oder Kragens, haben, welche beim Zurückziehen des Schiebers innenseitig an der Verengung anschlägt. Dadurch kann gleichzeitig verhindert werden, dass der Schieber aus der zu seiner Führung dienenden Hülse ungewollt herausgezogen wird.
  • Zumindest für die Endstellungen des Lichtleiters können Rastverbindungen mit dem Hüllkatheter vorgesehen sein. Dadurch wird für den Benutzer das Auffinden und Beibehalten dieser Endstellungen erleichtert, so dass diese Endstellungen als bevorzugte Positionen für Laserlichtapplikationen herangezogen werden können.
  • Die Rastverbindungen für die lösbare Festlegung der Endstellungen des Lichtleiters können innerhalb der Führungshülse zwischen dieser und dem Schieber vorgesehen sein, da der Lichtleiter mit dem Schieber fest verbunden ist.
  • Beispielsweise kann der Schieber an seinem distalen Ende eine Ringnut und darin einen radial etwas nachgiebigen Ring, beispielsweise einen O-Ring, und die Führung innenseitig wenigstens zwei Ringnuten aufweisen, in die der Ring insbesondere in den beiden Endstellungen eingreift oder einrastet.
  • Zusätzlich oder statt dessen kann der Schieber Rastöffnungen oder Rastnuten und die Führung einen dazu passenden Rastkörper oder Rastring aufweisen und insbesondere kann ein Dichtring zwischen Schieber und Führung vorgesehen sein. Auch auf diese Weise können die bevorzugten Positionen des Schiebers innerhalb der Führung und damit des Lichtleiters innerhalb dem Hüllkatheter spürbar erreicht und während der Behandlung auch ausreichend festgelegt werden.
  • Zwischen den Endstellungen des Lichtleiters kann wenigstens eine Zwischenstellung für den Lichtleiter insbesondere lösbar verrastbar vorgesehen sein, wobei innerhalb der Führung zwischen den Ringnuten für die Endstellungen wenigstens eine weitere Ringnut für eine Zwischenstellung vorgesehen sein kann. Durch die Wahl der Abstände der einzelnen Ringnuten können also die verschiedenen bevorzugten Positionen des Lichtleiters vorgegeben sein, so dass ein Benutzer auch mehrere Schiebe- oder Rückzugsbewegungen zum Anwenden des Laserlichts in unterschiedlichen Positionen ohne Veränderung der Lage des Hüllkatheters durchführen kann.
  • Zum Kuppeln des Schiebers mit dem Lichtleiter kann an dem über das proximale Ende des Schiebers beziehungsweise einer Innenlängshöhlung des Schiebers hinausragenden Bereich des Lichtleiters ein Anschlagvorsprung mit definiertem Abstand zum distalen Ende des Lichtleiters befestigt, zum Beispiel geklebt, angeklemmt oder gecrimpt, sein, der bei axialer Anlage an dem Schieber mit diesem und dem Lichtleiter gemeinsam axial verstellbar ist. Der festgelegte Abstand des Anschlagvorsprungs zum distalen Ende des Lichtleiters oder der lichtleitenden Faser ist dabei so gewählt, dass die Position des Endes der lichtleitenden Faser beziehungsweise des Lichtleiters im Hüllkatheter so weit wie möglich vorne im distalen Ende des Hüllka theters angeordnet ist, in einer geschlossenen Ausführungsform des Hüllkatheters aber von diesem Ende so weit entfernt bleibt, dass ein ausreichender oder ungehemmter Kühlmittelfluss gewährleistet bleibt insbesondere um das distale Ende herum. Gegebenenfalls lässt sich ein mit einem solchen Anschlagvorsprung versehener Lichtleiter auch an einem Hüllkatheter benutzen, der keinen Schieber für eine axiale Verstellbewegung des Lichtleiters aufweist, weil dann der Lichtleiter in jedem Falle und ohne großen Aufwand für den Benutzer die optimale – festliegende – Position innerhalb des Hüllkatheters erhält, ohne dass der Benutzer diese Position lange suchen muss.
  • Der in definiertem Abstand zum distalen Ende des Lichtleiters an diesem befestigte Anschlagvorsprung kann mit der Schiebehülse in axialer Richtung form- und/oder kraftschlüssig verbindbar – beispielsweise über einen oder mehrere Gewindegänge – verschraubar oder mittels Bajonettverschluss lösbar kuppelbar sein. Somit kann der Lichtleiter beziehungsweise die leitende Faser mit ihrem Anschlagvorsprung nach dem Positionieren des Hüllkatheters in diesen eingeschoben und mit dem Schieber verbunden werden, wonach der Applikationskatheter für die Benutzung bereit ist und dabei die axiale Verstellung des Lichtleiters für nacheinander durchzuführende Behandlungen innerhalb des selben Tumors ohne Änderung der Lage des Applikationskatheters durchführbar ist.
  • Eine besonders günstige Ausführungsform der Erfindung kann dabei darin bestehen, dass der mit der lichtleitenden Faser vor dem proximalen Ende des Schiebers verbundene Anschlagsvorsprung eine Anschlagkappe mit einem in axialer Richtung vorstehenden konischen Anschlag ist und dass der Schieber einen zu diesem vorstehenden konischen Anschlag passenden Mutterkonus aufweist. Dadurch wird gleichzeitig ermöglicht, dass die Anschlagkappe mit dem konischen Anschlag auch die Durchgangsöffnung für die lichtleitende Faser abdichtet, wobei außerdem verhindert ist, dass die lichtleitende Faser beziehungsweise der Lichtleiter aus der gewünschten Position verrutscht.
  • Als Anschlagvorsprung oder Anschlagkappe kann ein Luer-Anschluss vorgesehen sein, der benachbart zu seinem vorspringenden Konus eine Verriegelung, beispielsweise einen Gewindeabschnitt, aufweist, der zu einem entsprechenden Verriegelungsabschnitt oder Gewinde am stirnseitigen Ende des Schiebers passt. Somit kann ein handelsübliches Teil mit seinen Vorteilen zur Anwendung kommen, um die lichtleitende Faser beziehungsweise den Lichtleiter mit dem Schieber zu verbinden, dabei gleichzeitig eine Abdichtung und eine lösbare Kupplung zu schaffen und eine definierte Lage der lichtabgebenden Spitze innerhalb des Hüllkatheters zu bewirken, ohne dass der Benutzer diese optimale Lage suchen muss.
  • Der Schieber selbst kann innerhalb seiner Führung abgedichtet sein, wobei insbesondere der Rast- oder O-Ring gleichzeitig ein Dichtring sein kann. Somit ist sichergestellt, dass die Kühlflüssigkeit nicht am proximalen Ende des Hüllkatheters im Bereich des Schiebers austreten kann.
  • Vor allem bei Kombination einzelner oder mehrerer der vorbeschriebenen Merkmale und Maßnahmen kann mit einer Position des Laser-Applikationskatheters eine längliche Koagulationsnekrose erzeugt werden, die eine erheblich größere Länge als der lichtabgebende Bereich des Lichtleiters hat, wobei die Position des Applikationskatheters beziehungsweise des zu ihm gehörenden Hüllkatheters unverändert beibehalten bleiben kann, weil der Lichtleiter in definierter Weise innerhalb des Hüllkatheters axial verstellbar ist. Die lichtabgebende Länge des Lichtlei ters kann also mehrfach in sich ergänzenden Abschnitten benutzt werden, so dass ein entsprechend größerer Tumor behandelt werden kann. Gleichzeitig kann der Applikationskatheter gespült und gekühlt sein, da er trotz der Verschiebbarkeit auf einfache Weise abgedichtet sein kann. Über die Länge des herausgezogenen Schiebers, sei es, dass er im Inneren des Hüllkatheters, sei es dass er eventuell außenseitig an einer Führung verstellbar ist, hat der Anwender außerdem auf einfache Weise eine Information über die Position des Lichtleiters beziehungsweise der lichtleitenden Faser innerhalb des Hüllkatheters. Über die Rasterung hat er zusätzliche, taktile Informationen und kann dadurch bevorzugte Positionen fixieren.
  • Es sei noch erwähnt, dass der Applikationskatheter und der Hüllkatheter flexibel, aber auf starr sein können.
  • Nachstehend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in zum Teil schematisierter Darstellung:
  • 1 einen Längsschnitt eines Applikationskatheters mit Hüllkatheter und lichtleitender Faser beziehungsweise Lichtleiter, wobei diese lichtleitende Faser erst teilweise eingeschoben und noch nicht endgültig montiert ist,
  • 2 eine der 1 entsprechende Darstellung nach der endgültigen Montage, bei welcher die lichtleitende Faser mittels eines an ihr befestigten Luer-Anschlusses mit einer Schiebehülse gekuppelt ist, wobei sich die Schiebehülse und damit die lichtleitende Faser in einer vorgeschobenen Endposition befinden,
  • 3 eine Darstellung gemäß 2 nach einem Rückzug des Lichtleiters um einen beispielsweise der Länge des lichtabgebenden Bereichs des Lichtleiters entsprechenden Betrag sowie
  • 4 eine Darstellung gemäß 2 und 3, wobei der Lichtleiter gegenüber der Position gemäß 2 um zwei Längen seines lichtabgebenden Bereichs in eine zurückgezogene Endstellung axial zurückbewegt ist.
  • Ein im Ganzen mit 1 bezeichneter in der Regel flexibler, gegebenenfalls aber auch starrer Applikationskatheter für Laserlicht dient zum Behandeln von Tumoren und weist einen Lichtleiter 2, bestehend aus einer lichtleitenden Faser, für das Laserlicht auf, der in seinem distalen Endbereich 3 über einen Teil seiner Länge lichtabgebend ist. Zu dem Applikationskatheter 1 gehört ferner ein Hüllkatheter 4 für den Lichtleiter 2 und man erkennt in den 1 bis 4 deutlich, wie der Lichtleiter 2 im Inneren dieses Hüllkatheters 4 angeordnet ist. Dabei ist der Hüllkatheter 4 zumindest in dem lichtabgebenden Bereich des Lichtleiters 2 lichtdurchlässig, wobei er in bekannter, in den Fig. nicht näher dargestellter Weise Anschlüsse und Führungen für eine ihn während des Gebrauchs durchströmende Kühlflüssigkeit hat, die im Inneren des Hüllkatheters 4 zirkulieren kann, wie es beispielsweise in der US-Patentschrift 6 283 958 B1 , 7 und 8 dargestellt ist.
  • Gemäß 2 hat der Lichtleiter 2 mit seinem lichtabgebenden Ende 3 innenseitig von dem distalen Ende des Hüllkatheters 4 in Gebrauchsstellung einen eine ausreichende Kühlung zulassenden Abstand A.
  • Vor allem beim Vergleich der 2 bis 4 wird deutlich, dass der Lichtleiter 2 innerhalb des Hüllkatheters 4 axial verstellbar ist, so dass also der lichtabgebende Endbereich 3 unterschiedliche Positionen innerhalb des Hüllkatheters 4 einnehmen kann. Dadurch kann er bei positioniertem Hüllkatheter 4 also in unterschiedlichen Positionen wirksam gemacht werden, ohne den Applikationskatheter 1 neu positionieren zu müssen. Somit kann eine entsprechend längere Koagulationsnekrose ohne Veränderung der Lage des Applikationskatheters 1 beziehungsweise seines Hüllkatheters 4 erzeugt werden, das heißt, es kann ein erheblich größerer Tumor behandelt werden, als dies mit einem in axialer Richtung nicht verstellbaren Lichtleiter 4 der Fall ist.
  • Dabei ist ferner vorgesehen, dass der Hüllkatheter 4 an seinem distalen Ende zumindest über eine solche Länge lichtdurchlässig ist, dass der lichtabgebende Endbereich 3 des Lichtleiters 2 auch in axial zurückversetzter Position gemäß 4 noch innerhalb dieses lichtdurchlässigen Bereichs des Hüllkatheters 2 angeordnet ist, also sein Laserlicht nach außen abgeben kann.
  • 2 und 4 zeigen, dass der Lichtleiter 2 innerhalb des Hüllkatheters 4 zwischen zwei in axialer Richtung beabstandeten Endstellungen verstellbar und im Ausführungsbeispiel in noch zu beschreibender Weise zumindest in diesen Endstellungen relativ zu dem Hüllkatheter 4 lösbar festlegbar ist.
  • Dabei ist gemäß 3 außerdem vorgesehen, dass der Lichtleiter 2 in wenigstens einer Zwischenstellung zwischen seinen Endstellungen benutzbar ist, wobei diese Zwischenstellung gemäß 3 genau der Hälfte zwischen den beiden Endstellungen gemäß 2 und 4 entspricht. Dabei kann auch diese Zwischenstellung gemäß 3 in noch zu beschreibender Weise lösbar festlegbar sein.
  • Der Abstand zwischen den einzelnen Stellungen des Lichtleiters beziehungsweise seines Endes entspricht dabei der Länge seines lichtabgebenden Endbereichs 3, so dass durch die axiale Verstellung aus der Position gemäß 2 in die gemäß 3 und schließlich in die gemäß 4 Laserlicht-Applikationen einander lückenlos fortsetzend nacheinander durchgeführt werden können. Diese Behandlung könnte aber auch durch eine umgekehrte Verstellbewegung, ausgehend beispielsweise von der Lage gemäß 4 durchgeführt werden.
  • Ferner wären auch überlappende Behandlungen möglich, falls bestimmte Stellen innerhalb eines Tumors mehrfach, andere Stellen aber weniger oft oder nur einmal mit Laserlicht beaufschlagt werden sollen.
  • Für die vorbeschriebene definierte Verstellung des Lichtleiters 2 ist im Ausführungsbeispiel vorgesehen, dass der Lichtleiter 2 mit einem im proximalen Bereich des Hüllkatheters 4 axial verstellbar angeordneten Schieber 5 verbunden ist, der um den Verstellweg des Lichtleiters in axialer Richtung relativ zu dem Hüllkatheter 4 axial verstellbar und verschiebbar ist. Man erkennt dies wiederum deutlich beim Vergleich der 2, 3 und 4, die unterschiedliche Positionen dieses Schiebers 5 zeigen, wobei der Schieber gemäß 2 so weit wie möglich eingeschoben, gemäß 3 etwa um die Hälfte des Schiebeweges axial nach hinten herausgezogen und schließlich gemäß 4 vollends um den gesamten Verschiebeweg herausgezogen ist.
  • Der Hüllkatheter 4 weist an seinem proximalen Ende eine Führung 6 für den Schieber 5 auf, relativ zu welcher der Schieber 5 in der vorbeschriebenen Weise in axialer Richtung verstellbar, nämlich herausziehbar und einschiebbar ist.
  • Dabei haben der Schieber 5 zwei Anschläge und die Schiebeführung 6 entsprechende Gegenanschläge zum Begrenzen der beiden Endstellungen des Schiebers 5 und damit der des Lichtleiters 2.
  • Der Anschlag für die am weitesten zum distalen Ende des Applikationskatheters 1 beziehungsweise des Hüllkatheters 4 verschobene Position des Lichtleiters 2 ist im Ausführungsbeispiel ein an der Schiebehülse 5 außenseitig gegenüber der Führung 6 überstehender Vorsprung 7 oder Bund, der im Ausführungsbeispiel gleichzeitig als Griffstück dient und dem Benutzer also die Handhabung erheblich erleichtert. Der Gegenanschlag ist gemäß 2 die proximale Stirnseite der Führung 6, bis zu welcher dieser Vorsprung beziehungsweise das Griffstück 7 verschoben werden kann. Zusätzlich oder statt dessen könnte aber auch die distale Stirnseite des Schiebers 5 an dem Ende der Führung 6 innenseitig zur Anlage kommen.
  • Die als Hülse ausgebildete Führung 6 hat außerdem innenseitig an ihrem proximalen Ende eine Verengung, die im Ausführungsbeispiel ein fest eingesetzter Innenring 8 ist, und der Schieber 5 hat an seinem distalen Ende eine Querschnittsvergrößerung 9, die im Ausführungsbeispiel ein Bund oder ein Kragen ist. Beim Zurückziehen des Schiebers kann diese Querschnittsvergrößerung 9 innenseitig an der Verengung beziehungsweise dem Innenring 8 anschlagen, so dass dadurch der zweite Anschlag und Gegenanschlag gebildet sind, wie es in 4 deutlich dargestellt ist.
  • Zusätzlich sind für diese Endstellungen des Lichtleiters Rastverbindungen mit dem Hüllkatheter vorgesehen, wobei diese Rastverbindungen für die Festlegung der Endstellungen des Lichtlei ters 2 innerhalb der Führungshülse 6 zwischen dieser und dem Schieber 5 vorgesehen sind. Der Schieber 5 hat dazu an seinem distalen Ende eine an der Querschnittsvergrößerung 9 umlaufende Ringnut und darin einen radial etwas überstehenden und nachgiebigen Ring 10, beispielsweise einen O-Ring, und die Führung 6 hat innenseitig rinnenförmige Ringnuten 11, in die der Ring 10 passt und in der jeweiligen bevorzugten Stellung eingreift und einrastet, beispielsweise gemäß 2 und 4 in den beiden Endstellungen.
  • Ferner ist zwischen den Endstellungen des Lichtleiters 2 im Ausführungsbeispiel eine Zwischenstellung für den Lichtleiter vorgesehen, die ebenfalls lösbar verrastbar ist, indem innerhalb der Führung 6 zwischen den Ringnuten 11 für die Endstellungen eine weitere Ringnut 11 für eine Zwischenstellung vorgesehen ist, die in 3 in Benutzung dargestellt und in 4 besonders deutlich erkennbar ist.
  • In 4 ist außerdem dargestellt, dass das distale Ende des Hüllkatheters 4 auch offen sein kann, so dass an dem offenen Ende Kühlflüssigkeit abfließen kann.
  • Damit mit Hilfe des Schiebers 5 der Lichtleiter 2 in der schon beschriebenen Weise axial verstellt werden kann, ist er mit dem Schieber 5 gekuppelt. Zum Kuppeln des Schiebers 5 mit dem Lichtleiter 2 ist im Ausführungsbeispiel an dem über das proximale Ende des Schiebers 5 beziehungsweise eine im Inneren dieses Schiebers 5 befindliche, durchgehende Innenlängshöhlung 5a hinausragenden Bereich des Lichtleiters 2 ein Anschlagvorsprung 12 mit definiertem Abstand zum distalen Ende des Lichtleiters 2 befestigt, zum Beispiel angeklemmt oder gecrimpt. Bei axialer Anlage dieses Anschlagvorsprungs 12 an dem proximalen Ende des Schiebers 5 ist also der Schieber 5 mit diesem Anschlagvor sprung 12 und damit auch mit dem Lichtleiter 2 gemeinsam axial verstellbar. Der in definiertem Abstand zum distalen Ende des Lichtleiters 2 an diesem befestigte Anschlagvorsprung 12 ist dazu mit dem Schieber 5 in axialer Richtung form- und/oder kraftschlüssig verbindbar und kann beispielsweise über einen oder mehrere Gewindegänge verschraubt oder mittels Bajonettverschluss – auch lösbar – gekuppelt sein.
  • Vor allem in 1 ist gut zu erkennen, dass der mit der lichtleitenden Faser 2 vor dem proximalen Ende des Schiebers 5 verbundene Anschlagvorsprung 12 eine Anschlagkappe mit einem in axialer Richtung vorstehenden konischen Anschlag 13 ist und dass der Schieber 5 einen zu diesem vorstehenden konischen Anschlag 13 passenden Aufnahme- oder Mutterkonus 14 aufweist. In gemäß 2 verbundener Position ergibt sich dadurch nicht nur eine definierte Anschlagposition, sondern gleichzeitig wird dadurch das hintere Ende des Schiebers 5 flüssigkeitsdicht abgedichtet, so dass keine Kühlflüssigkeit durch die Innenlängshöhlung 5a des Schiebers austreten kann. Der Hüllkatheter 4 wird auf diese Weise gleichzeitig am Ende der Führung 6 und des Schiebers 5 abgedichtet, wobei auch der Schieber 5 innerhalb der Führung 6 dadurch abgedichtet ist, dass der Rast- oder O-Ring 10 gleichzeitig ein innenseitig mit der Führung 6 zusammenwirkender Dichtring ist.
  • Da im Ausführungsbeispiel als Anschlagvorsprung 12 oder Anschlagkappe ein Luer-Anschluss dargestellt ist, der benachbart zu seinem vorspringenden Konus 13 eine Verriegelung, beispielsweise einen Gewindeabschnitt aufweist, welcher zu einem entsprechenden Verriegelungsabschnitt 15 oder Gewinde am stirnseitigen Ende des Schiebers 5 passt, und solche Luer-Anschlüsse bekannt sind, ist dessen Befestigung an dem Schieber in den Zeichnungen nicht näher dargestellt.
  • Der Applikationskatheter 1 zum Behandeln von Tumoren mit Laserlicht kann starr oder flexibel sein und weist einen Lichtleiter 2 für dieses Laserlicht auf, der an seinem distalen Ende 3 über einen Teil seiner Länge lichtabgebend ist. Dieser Lichtleiter 2 ist in einem flüssigkeitsdichten (1 bis 3) oder flüssigkeitsabgebenden (4) Hüllkatheter 4 angeordnet, welcher zumindest in dem lichtabgebenden Bereich des Lichtleiters 2 lichtdurchlässig ist. Ferner ist der Lichtleiter 2 innerhalb des Hüllkatheters 4 mit Hilfe eines in dem Hüllkatheter geführten und verschiebbaren Schiebers 5 axial verstellbar und der Hüllkatheter 4 an seinem distalen Ende zumindest über eine solche Länge lichtdurchlässig, dass der lichtabgebende Endbereich 3 des Lichtleiters 2 in seinen verschiedenen axialen Positionen, auch in der am weitesten axial zurückgezogenen Position, noch innerhalb dieses lichtdurchlässigen Bereichs angeordnet bleibt, also zur Wirkung kommen kann, so dass eine längere Koagulationsnekrose erzeugt werden kann, als es der Länge des lichtabgebenden Endes 3 des Lichtleiters 2 entspricht.
  • Der vorbeschriebene Applikationskatheter 1 erbringt für den Benutzter und für den Patienten bei vereinfachter Handhabung durch definierte Positionen der Endlagen des Lichtleiters 2 innerhalb des Hüllkatheters 4 bei der Behandlung eines Tumors eine höhere Sicherheit. Vor allem wird die Möglichkeit eröffnet, in der Praxis bisher auftretende gefährliche Situationen zu vermeiden.

Claims (17)

  1. Applikationskatheter (1) für Laserlicht zum Behandeln von Tumoren mit einem Lichtleiter (2) für das Laserlicht, der in seinem distalen Endbereich (3) über einen. Teil seiner Länge lichtabgebend ist, und mit einem flüssigkeitsdichten oder Flüssigkeit abgebenden Hüllkatheter (4) für diesen Lichtleiter (2), welcher zumindest in dem lichtabgebenden Bereich des Lichtleiters (2) lichtdurchlässig ist, wobei der Hüllkatheter (4) aus flexiblem oder starrem Material besteht und wenigstens einen Anschluss für eine ihn während des Gebrauchs durchströmende Kühlflüssigkeit hat und der Lichtleiter (2) mit seinem lichtabgebenden Ende (3) innenseitig eine definierte Lage relativ zu dem distalen Ende des Hüllkatheters (4) hat, wobei der Lichtleiter (2) innerhalb des Hüllkatheters (4) axial verstellbar ist und der Hüllkatheter (4) am distalen Ende zumindest über eine solche Länge lichtdurchlässig ist, dass der lichtabgebende Endbereich (3) des Lichtleiters (2) auch in axial zurückversetzter Position innerhalb des lichtdurchlässigen Bereichs des Hüllkatheters (4) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter (2) mit einem im proximalen Bereich des Hüllkatheters (4) axial verstellbaren Schieber (5) verbunden ist und dass der Schieber um den Verstellweg des Lichtleiters (2) in axialer Richtung relativ zu dem Hüllkatheter (4) verstellbar ist.
  2. Applikationskatheter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (5) und damit der Lichtleiter (2) innerhalb des Hüllkatheters (4) zwischen zwei in axialer Richtung beabstandeten Endstellungen verstellbar und insbesondere zumindest in diesen Endstellungen relativ zu dem Hüllkatheter (4) lösbar festlegbar ist.
  3. Applikationskatheter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (5) und damit der Lichtleiter (2) in wenigstens einer Zwischenstellung zwischen seinen Endstellungen benutzbar und insbesondere lösbar festlegbar ist und dass der Abstand zwischen der distalen Endstellung und wenigstens der benachbarten Zwischenstellung und/oder der anderen Endstellung der Länge des lichtabgebenden Endbereichs (3) etwa entspricht, so dass durch axiale Verstellung des Lichtleiters Laserlicht-Applikationen einander lückenlos fortsetzend nacheinander durchführbar sind.
  4. Applikationskatheter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Hüllkatheter am proximalen Ende eine Führung (6) für den Schieber (5) aufweist, relativ zu welcher der Schieber (5) in axialer Richtung verstellbar, insbesondere herausziehbar und einschiebbar ist.
  5. Applikationskatheter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (5) zwei Anschläge und die Schiebeführung (6) entsprechende Gegenanschläge zum Begrenzen der beiden Endstellungen des Schiebers (5) und damit des Lichtleiters (2) haben.
  6. Applikationskatheter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag für die am weitesten zum distalen Ende des Applikationskatheters (1) verschobene Position des Lichtleiters (2) ein an der Schiebehülse (5) außenseitig gegenüber der Führung (6) überstehender Vorsprung (7) oder Bund, insbesondere ein Griffstück, und der Gegenanschlag die Stirnseite der Führung (6) sind.
  7. Applikationskatheter nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die als Hülse ausgebildete Führung (6) innenseitig am proximalen Ende eine Verengung, insbesondere einen fest eingesetzten Innenring (8) oder dergleichen und der Schieber (5) an seinem distalen Ende eine Querschnittsvergrößerung (9), zum Beispiel in Form eines Bundes oder Kragens, hat welche beim Zurückziehen des Schiebers innenseitig an der Verengung (8) anschlägt.
  8. Applikationskatheter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest für die Endstellungen des Lichtleiters Rastverbindungen mit dem Hüllkatheter vorgesehen sind.
  9. Applikationskatheter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastverbindungen für die Festlegung der Endstellungen des Lichtleiters (2) innerhalb der Führungshülse (6) zwischen dieser und dem Schieber (5) vorgesehen sind.
  10. Applikationskatheter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (5) an seinem distalen Ende eine Ringnut und darin einen radial etwas nachgiebigen Ring (10), beispielsweise einen O-Ring, und die Führung (6) innenseitig wenigstens zwei Ringnuten (11) aufweist, in die der Ring (10) insbesondere in den beiden Endstellungen eingreift.
  11. Applikationskatheter nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (5) Rastöffnungen oder Rastnuten und die Führung einen dazu passenden Rastkörper oder Rastring aufweisen und dass insbesondere ein zwischen Führung und Schieber wirksamer Dichtring vorgesehen ist.
  12. Applikationskatheter nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Endstellungen des Lichtleiters (2) wenigstens eine Zwischenstellung für den Lichtleiter insbesondere lösbar verrastbar vorgesehen ist, wobei innerhalb der Führung (6) zwischen den Ringnuten (11) für die Endstellungen wenigstens eine weitere Ringnut (11) für eine Zwischenstellung vorgesehen ist.
  13. Applikationskatheter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Kuppeln des Schiebers (5) mit dem Lichtleiter (2) an dem über das proximale Ende des Schiebers (5) beziehungsweise einer Innenlängshöhlung (5a) des Schiebers (5) hinausragenden Bereich des Lichtleiters (2) ein Anschlagvorsprung (12) mit definiertem Abstand vom distalen Ende des Lichtleiters (2) befestigt, zum Beispiel geklebt, angeklemmt oder gecrimpt ist, der bei axialer Anlage an dem Schieber (5) mit diesem und dem Lichtleiter (2) gemeinsam axial verstellbar ist.
  14. Applikationskatheter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der in definiertem Abstand zum distalen Ende des Lichtleiters (2) an diesem befestigte Anschlagvorsprung (12) mit dem Schieber (5) in axialer Richtung form- und/oder kraftschlüssig verbindbar, beispielsweise – über einen oder mehrere Gewindegänge – verschraubbar oder mittels Bajonettverschlusses lösbar kuppelbar ist.
  15. Applikationskatheter nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der mit der lichtleitenden Faser (2) vor dem proximalen Ende des Schiebers (5) verbundene Anschlagvorsprung (12) eine Anschlagkappe mit einem in axialer Richtung vorstehenden konischen Anschlag (13) ist und dass der Schieber (5) einen zu diesem vorstehenden konischen Anschlag (13) passenden Mutterkonus (14) aufweist.
  16. Applikationskatheter nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass als Anschlagvorsprung (12) oder Anschlagkappe ein Luer-Anschluss vorgesehen ist, der benachbart zu seinem vorspringenden Konus (13) eine Verriegelung, beispielsweise einen Gewindeabschnitt, aufweist, der zu einem entsprechenden Verriegelungsabschnitt (15) oder Gewinde am stirnseitigen Ende des Schiebers (5) passt.
  17. Applikationskatheter nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (5) innerhalb seiner Führung (6) abgedichtet ist, wobei insbesondere der Rast- oder O-Ring (10) gleichzeitig ein Dichtring ist.
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