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DE10237395B4 - Verfahren zur Herstellung einer Brandschutzverglasung und Brandschutzverglasung - Google Patents

Verfahren zur Herstellung einer Brandschutzverglasung und Brandschutzverglasung Download PDF

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DE10237395B4
DE10237395B4 DE10237395A DE10237395A DE10237395B4 DE 10237395 B4 DE10237395 B4 DE 10237395B4 DE 10237395 A DE10237395 A DE 10237395A DE 10237395 A DE10237395 A DE 10237395A DE 10237395 B4 DE10237395 B4 DE 10237395B4
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Abstract

Verfahren zur Herstellung einer Brandschutzverglasung (1) mit wenigstens zwei im wesentlichen parallel zueinander angeordneten, über einen Spalt beabstandeten Glasscheiben (2, 3, 8) mit einer im Spalt befindlichen Brandschutzzusammensetzung auf Basis eines eine Flüssigkeit enthaltenden Gels, wobei der durch zwei benachbarte Scheiben (2, 3, 8) gebildete Spalt an allen Stirnflächen des Spaltes mit einer äußeren Ummantelung (5) nach außen abgeschlossen ist, wobei bei dem Verfahren zunächst über eine obere Einlaßöffnung (6) der Ummantelung (5) die Ausgangskomponenten einer Brandschutzzusammensetzung (4) in den Spalt eingefüllt werden und diesen im wesentlichen vollständig ausfüllen, wobei das in dem Spalt enthaltene Gas über eine untere Auslaßöffnung (7) der Ummantelung (5) austritt und/oder abgesaugt wird, und wobei nachfolgend die Brandschutzzusammensetzung (4) in situ zwischen zwei benachbarten Glasscheiben (2, 3 bzw. 3, 8) in dem Spalt erzeugt wird dadurch, daß die Ausgangskomponenten Acrylsäure und/oder Methacrylsäure und/oder deren jeweilige Alkalisalze und/oder Ammoniumsalze der Acrylsäure in Gegenwart einer Salzlösung oder...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Brandschutzverglasung mit wenigstens zwei im wesentlichen parallel zueinander angeordneten, über einen Spalt beabstandeten Glasscheiben mit einer im Spalt befindlichen Brandschutzzusammensetzung. Im übrigen betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Brandschutzzusammensetzung sowie ein Verfahren zur Herstellung einer Brandschutzverglasung.
  • Brandschutzverglasungen bestehen im allgemeinen aus wenigstens zwei im wesentlichen parallel zueinander angeordneten, über einen Spalt beabstandeten Glasscheiben mit einer im Spalt befindlichen Brandschutzzusammensetzung. Die Wirkungsweise beruht darauf, daß im Brandfalle die dem Feuer ausgesetzte Glasscheibe zerspringt und die Brandschutzzusammensetzung aufschäumt und Wasserdampf freisetzt. Die Verglasung verliert ihre Transparenz für Wärmestrahlung und aufgrund der Entwicklung von Wasserdampf wird die Glasscheibe auf der dem Feuer abgewandten Seite gekühlt. Man spricht hier gemäß DIN 4102-13 (Mai 1990) von den sogenannten F-Verglasungen. Sind mehrere über einen Spalt mit einer Brandschutzzusammensetzung beabstandete Glassscheiben angeordnet, erhöht sich entsprechend die Feuerwiderstandsdauer der Verglasung.
  • Üblicherweise verwendetes Fensterglas ist zwar ein nicht brennbarer Baustoff, würde jedoch bei Einwirkung von hohen Temperaturen bei einem Brandfall nach kurzer Zeit zerspringen. Ein weiterer Schwachpunkt von normalem Fensterglas ist die Wärmestrahlung durch das klare Glas hindurch, was zu einer Entzündung auch von Materialien und Bauteilen führen kann, die sich im Bereich der Verglasung auf der dem Brandherd abgewandten Seite befinden.
  • In besonderen Fällen wird der Einbau von speziellen Brandschutzgläsern gefordert, die über einen vorgegebenen Zeitraum einer Brandübertragung durch Zerstörung des Glases oder Wärmestrahlung verhindern. Zum Einsatz kommen derartige Sondergläser vor allem bei Glassichtflächen in Brandschutztüren, Brandtoren, verglasten Konstruktionen, innenliegenden Verglasungen zu Fluchtwegen oder bei bestimmten baulichen Gegebenheiten, die dies erfordern.
  • Bei G-Gläsern gemäß DIN 4102-4/DIN 4102-13 handelt es sich meist um eine Einscheibenverglasung, die den Durchlaß von Wärmestrahlung zwar nicht verhindert, während der festgelegten Feuerwiderstandsdauer aber nicht schmelzen oder bersten darf. Die Feuerwiderstandseigenschaften des Glases werden erreicht durch Drahteinlagen, spezielle Rahmen/Glas-Konstruktionen oder chemische Zusätze.
  • Sogenannte F-Verglasungen bestehen grundsätzlich aus einer Mehrscheibenverglasung mit einer Brandschutzfüllung:
    Die EP 0 712 919 B1 beschreibt Brandschutzfüllungen für feuerwiderstandsfähige Verglasungen aus quellfähigen, synthetischen Schichtsilikaten des Saponit- und/oder Hectorit-Typs, die bevorzugt in wäßrigen Lösungen eingebracht werden.
  • Die EP 0 527 401 A2 und die DE 41 26 702 A1 beschreiben ein Verfahren zur Herstellung von Brandschutzgelen aus Aminen, z. B. Ethanolamine, aus Aluminiumverbindungen, z. B. Aluminiumhydroxid und einer phosphorhaltigen Komponente, z. B. ortho-Phosphorsäure, in einer entsprechenden Menge Wasser.
  • Die US 5,580,661 A beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von solchen Brandschutzgelen, bei denen Lösungen, z. B. aus mono-Ethanolamin und saurem Aluminiumphosphat in Wasser, und Lösungen aus z. B. ortho-Borsäure und mono-Ethanolamin in Wasser, miteinander in einem bestimmten Verhältnis gemischt werden.
  • Entsprechend der DE 25 07 244 B1 , der WO 94/04355 A1 oder der US 4,451,312 A werden auch wasserhaltige Alkalisilikatschichten als Brandschutzfüllung zwischen zwei Glasscheiben eingebracht.
  • Ein Brandschutzgel aus einer wäßrigen Lösung aus Polyvinylalkohol, Magnesiumchlorid und Glyoxal als Vernetzer wird in der DE 38 38 806 A1 beschrieben.
  • Die DE 35 30 968 C2 beschreibt eine feuerwiderstandsfähige Verglasung aus zwei durch einen metallischen Rahmen auf Abstand gehaltenen Glasscheiben, deren Zwischenraum am Rand abgedichtet ist und mit einem 70 bis 90% Wasser und 10 bis 30% eines wasserlöslichen Salzes enthaltenden Hydrogels gefüllt ist, welches als gelbildende in wäßriger Lösung polymerisierbare Stoffe Acrylsäurederivate, wie Acrylamid und N-Methylolacrylamid, sowie darüber hinaus Polymerisationskatalysatoren und Beschleunigerkomponenten enthält, wobei das salzhaltige Hydrogel mit einem Zusatz aus einem Alkaliphosphat, einem Alkali-Wolframat bzw. einem Alkalimolybdat als Korrosionsschutzsubstanz versehen ist.
  • Die US 4,264,681 A betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines mehrschichtigen feuerwiderstandsfähigen Fensters, wobei die Räume zwischen den einzelnen Scheiben durch ein wäßriges, mehrere ungesättigte Kohlenstoffbindungen aufweisendes Gel ausgefüllt sind. Um die Haftung des wässrigen Gels auf dem Glasuntergrund zu verbessern, wird die Glasoberfläche vor dem Einfüllen des Gels mit einer dünnen Schicht eines Haftungsverbessers auf Basis von Organotitanaten, Organozirconaten und/oder Silanen überzogen.
  • Die EP 0 590 978 A1 betrifft eine feuerwiderstandsfähige Verglasung sowie ein Verfahren zu deren Herstellung, wobei mindestens zwei Scheiben aus einem glasartigen Material parallel und beabstandet angeordnet und die Oberflächen der Scheiben mit einem Silankupplungsreagenz behandelt werden. Anschließend werden Abstandshalter zwischen den Scheiben eingefügt und ein wäßriges Gel in den Raum zwischen den Scheiben eingefüllt. Das wäßrige Gel weist dabei ein spezielles (Meth)acrylamidderivat, ein partikelförmiges Metalloxid, ein wäßriges Medium sowie ein Antifrostschutzmittel auf.
  • Weiter betrifft die EP 0 970 930 A2 ein Brandschutzglas, welches aus zwei über einen Abstandshalter am Rand miteinander verbundenen Glasscheiben und einer wasserhaltigen Zwischenschicht zwischen den beiden Glasscheiben besteht. Der Abstandshalter besteht aus Silikonkautschuk und zwischen dem Abstandshalter und der die Randfuge abdichtenden Dichtklebemasse ist ein Strang aus einem bei Hitzeeinwirkung aufschäumenden Material angeordnet.
  • Weiterhin betrifft die JP 09-227176 A eine Struktur zur Aufnahme und Befestigung einer feuerwiderstandsfähigen laminierten Verglasung. Durch die spezielle Befestigung der Brandschutzverglasung soll ein Bersten der Glasscheiben durch den Gasdruck eines sich im Brandfall zersetzenden Harzes, welches in die Räume zwischen den einzelnen Scheiben der Brandschutzverglasung eingebracht ist, verhindert werden.
  • Darüber hinaus betrifft die DE 27 13 849 A1 eine feuerwiderstandsfähige Mehrfachverglasung mit einer Gelzwischenschicht. Insbesondere wird eine feuerhemmende Verglasung aus wenigstens zwei parallel unter Abstand zueinander gehaltenen Glasscheiben bereitgestellt, bei welcher ein mit einem Gel füllbarer Raum gebildet wird, wobei das Gel auf Basis eines Derivats der Acrylsäure, insbesondere Acrylamid, gebildet ist.
  • Schließlich beschreibt die JP 05294682 A die Herstellung eines brandschutzsicheren Glaskörpers, wobei in den Spalt eines Doppelglases ein Hydrogel auf Basis eines wasseradsorbierenden Polymers, insbesondere Natriumpolyacrylat und eine anorganische Verbindung, nämlich Siliciumdioxid, eingebracht wird. Nach Einbringung der entsprechenden Mischung wird die Gesamtmischung durch UV-Strahlung nachvernetzt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein eine Brandschutzverglasung sowie ein Verfahren zu deren Herstellung zur Verfügung zu stellen, die kostengünstig herstellbar ist und eine hohe flammenhemmende Wirkung aufweist.
  • Zur Lösung der vorgenannten Aufgabe schlägt die vorliegende Erfindung ein Verfahren nach Patentanspruch 1 vor; weitere, vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind Gegenstand der diesbezüglichen Unteransprüche.
  • Weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist gleichermaßen die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erhältliche Brandschutzverglasung, wie sie in Patentanspruch 13 definiert ist.
  • Zur Lösung der vorgenannten Aufgabe ist also ein Verfahren zur Herstellung einer Brandschutzverglasung mit wenigstens zwei im wesentlichen parallel zueinander angeordneten, über einen Spalt beabstandeten Glasscheiben mit einer im Spalt befindlichen Brandschutzzusammensetzung auf Basis eines eine Flüssigkeit enthaltenden Gels vorgesehen, wobei der durch zwei benachbarte Scheiben gebildete Spalt an allen Stirnflächen des Spaltes mit einer äußeren Ummantelung nach außen abgeschlossen ist, wobei bei dem Verfahren zunächst über eine obere Einlaßöffnung der Ummantelung die Ausgangskomponenten einer Brandschutzzusammensetzung in den Spalt eingefüllt werden und diesen im wesentlichen vollständig ausfüllen, wobei das in dem Spalt enthaltene Gas über eine untere Auslaßöffnung der Ummantelung austritt und/oder abgesaugt wird, und wobei nachfolgend die Brandschutzzusammensetzung in situ zwischen zwei benachbarten Glasscheiben in dem Spalt erzeugt wird dadurch, daß die Ausgangskomponenten Acrylsäure und/oder Methacrylsäure und/oder deren jeweilige Alkalisalze und/oder Ammoniumsalze der Acrylsäure in Gegenwart einer Salzlösung oder Salzdispersion, eines Polymerisationsinitiators und eines Vernetzungsmittels unter Polymerisation zu einem Gel umgesetzt wird bzw. werden.
  • Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erhältliche Brandschutzverglasung gemäß Patentanspruch 13 weist wenigstens zwei im wesentlichen parallel zueinander angeordneten, über einen Spalt beabstandeten Glasscheiben mit einer im Spalt befindlichen Brandschutzzusammensetzung auf Basis eines eine Flüssigkeit enthaltenden Gels auf, wobei der durch zwei benachbarte Scheiben gebildete Spalt an allen Stirnflächen des Spaltes mit einer äußeren Ummantelung nach außen abgeschlossen ist.
  • Überraschenderweise ist festgestellt worden, daß der Brandüberschlag im Brandfall bei einer Brandschutzverglasung durch Einsatz eines eine Flüssigkeit enthaltenden Gels zwischen den beabstandeten Glasscheiben der Brandschutzverglasung deutlich verzögert werden kann. Bei dem Gel sollte es sich vorzugsweise um ein Hydrogel handeln. Hydrogele sind wasserenthaltende Gele auf der Basis hydrophiler, aber wasserunlöslicher Polymere, die als drei dimensionale Netzwerke vorliegen. In Wasser quellen diese Netzwerke unter weitgehender Formerhaltung zu einem Gleichgewichts-Volumen auf. Die Netzwerk-Bildung erfolgt vorwiegend über chemische Verknüpfungen der einzelnen Polymerketten, ist aber auch physikalisch durch elektrostatische, hydrophobe oder Dipol/Dipol-Wechselwirkungen zwischen einzelnen Segmenten der Polymerketten möglich. Die Wirkung der erfindungsgemäßen Brandschutzverglasung beruht nun darauf, daß bei anfänglicher Erhitzung der Verglasung ein Teil des in dem Gel gespeicherten Wassers bzw. der gespeicherten Flüssigkeit verdampft. Durch die Verdampfung kommt es zum einen zu einer Kühlwirkung des Glases, deren Betrag durch die Verdampfungsenthalpie der Flüssigkeit und die verdampfte Flüssigkeitsmenge der Brandschutzzusammensetzung festgelegt ist. Zum anderen bewirkt die Verdampfung der Flüssigkeit eine Eintrübung der Brandschutzverglasung, so daß der Durchgang der Wärmestrahlung vom Brandherd durch das Fenster hindurch abnimmt. Ferner sinkt in Folge des durch die Verdampfung freigesetzten Dampfes die Wärmeübertragung durch Wärmeleitung.
  • Bei stärkerer Hitzeeinwirkung bzw. mit zunehmender Dauer der Hitzeeinwirkung verdampft das in dem Gel enthaltene Wasser bzw. die gespeicherte Flüssigkeit nahezu vollständig. Handelt es sich bei dem Gel um ein organisches Gel, das insbesondere durch Polymerisation oder Polykondensation mindestens einer geeigneten organischen Verbindung in Gegenwart einer Flüssigkeit, vorzugsweise Wasser, erhältlich ist, kommt es bei weiterer Erwärmung der Brandschutzverglasung bzw. nach dem Verdampfen des in dem Gel gespeicherten Flüssigkeitsanteils zur Ausbildung einer Kruste bzw. einem Krustengerüst aus verbrannten organischen Bestandteilen. Die Ausbildung der Kruste aus verbrannten organischen Materialien setzt spätestens beim Bersten der dem Brand zugewandten Seite der Brandschutzverglasung ein. Die Kruste führt dazu, daß die Transparenz der Brandschutzverglasung stark abnimmt bzw. vollständig verloren geht und die Übertragung von Wärmestrahlung durch die Brandschutzverglasung abgeschwächt wird.
  • Bei der organischen Verbindung, die zu einem Gel umgesetzt wird, handelt es sich erfindungsgemäß um Acrylsäure, Methacrylsäure, substituierte und/oder modifizierte Acrylsäure und/oder Methacrylsäure oder deren Alkalisalze, vorzugsweise deren Kaliumsalze.
  • Als Flüssigkeit wird erfindungsgemäß eine, vorzugsweise wäßrige oder alkoholische, Salzlösung oder Salzdispersion verwendet. Bei der Verdampfung der in dem Gel enthaltenen Flüssigkeit kommt es dann zur Ausbildung einer Salzkruste, die ebenfalls zu einer Abschwächung der übertragenden Wärmestrahlung beiträgt. Offensichtlich ist es dabei so, daß die beiden Krusten miteinander zusammenwirken, wobei sich die Salzkruste stabilisierend auf die Kruste aus verbrannten organischen Bestandteilen auswirkt, so daß die Brandschutzwirkung der Brandschutzzusammensetzung bzw. der Brandschutzverglasung über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten werden kann.
  • Vorzugsweise handelt es sich bei der Salzlösung oder Salzdispersion um eine basische Salzlösung oder Salzdispersion, insbesondere um eine Salzlösung oder Salzdispersion mit einem pH-Wert ≥ 10. Erfindungsgemäß ist nämlich festgestellt worden, daß mit steigendem pH-Wert der Salzlösung bzw. Salzdispersion die Gelbildung durch Polymerisation oder Polykondensation erleichtert stattfindet und der Zeitraum zur Umsetzung der organischen Verbindung zu einem Gel verkürzt wird. Die Salzlösung oder Salzdispersion wird dazu bevorzugt auf der Basis eines Kaliumsalzes hergestellt. Selbstverständlich ist es jedoch auch möglich, eine saure Salzlösung oder Salzdispersion einzusetzen, wobei die Salzlösung oder Salzdispersion vorzugsweise auf Basis eines Ammoniumsalzes hergestellt wird.
  • Die Umsetzung der organischen Verbindung in Gegenwart einer Flüssigkeit erfolgt unter Zufuhr weiterer Komponenten. Insbesondere bietet es sich an, als weitere Komponente einen in Wasser löslichen Alkohol, vorzugsweise Ethylenglykol oder Glycerin einzusetzen. Die Zugabe eines Alkohols führt zu einer Gefrierpunktserniedrigung des Gels. Dadurch wird sichergestellt, daß auch bei niedrigen Umgebungstemperaturen die in der Brandschutzverglasung eingesetzte Brandschutzzusammensetzung nicht gefriert und zu einer ungewollten Trübung der Verglasung durch Bildung von Eiskristallen führt.
  • Weiterhin erfolgt die Umsetzung der organischen Verbindung zu einem Gel erfindungsgemäß in Anwesenheit wenigstens eines Vernetzungsmittels. Das Vernetzungsmittel wirkt sich auf die mechanischen Eigenschaften der Brandschutzzusammensetzung, insbesondere auch auf die Elastizität des Gels aus. Bei großen Verglasungsflächen kann es ohne den Einsatz eines Vernetzungsmittels zu einem Ausbeulen der Scheiben in Folge des fließfähigen oder plastischen Verhaltens der Brandschutzzusammensetzung kommen. Das Vernetzungsmittel führt dazu, daß sich verzweigte Ketten in dem Gel ausbilden und das Gel sich im wesentlichen elastisch verhält.
  • Weiterhin wird erfindungsgemäß ein Polymerisationsinitiator, insbesondere ein Persalz, vorzugsweise in Form einer wäßrigen Lösung, bei der Umsetzung zugegeben. Der Polymerisationsinitiator dient als Starter für die Umsetzung. Als Polymerisationsinitiatoren können ebenfalls UV-Strahlen oder hohe Temperaturen wirken. Eine Lagerung nichtpolymerisierter Ausgangsstoffe der Brandschutzzusammensetzung sollte daher möglichst unter UV-Schutz und bei möglichst tiefen Temperaturen erfolgen. Allerdings ist es bei der erfindungsgemäßen Zusammensetzung so, daß diese nach der Umsetzung der Ausgangskomponenten der Brandschutzzusammensetzung zu einem Gel UV-beständig ist.
  • Die Polymerisationsgeschwindigkeit läßt sich durch die Verwendung von Beschleunigungsmitteln und/oder über den pH-Wert der Gellösung steuern. Bei dem Beschleunigungsmittel kann es sich beispielsweise um eine Stickstoffverbindung, vorzugsweise Triethanolamin handeln. Bei hohen pH-Werten kann gegebenenfalls auf den Einsatz eines Beschleunigungsmittels völlig verzichtet werden.
  • Um eine besonders hohe Brandschutzwirkung, d. h. eine möglichst geringe Durchdringung von Wärmestrahlen über einen möglichst langen Zeitraum hinweg sicherzustellen, sollte die Brandschutzzusammensetzung vorzugsweise erhältlich sein aus der Umsetzung wenigstens einer gegebenenfalls modifizierten und/oder substituierten Acrylsäure und/oder deren Kaliumsalze in einer Konzentration von 3–25 Gew.-%, vorzugsweise 5 Gew.-%, und gegebenenfalls wenigstens einer gegebenenfalls modifizierten und/oder substituierten Methacrylsäure und/oder deren Derivate in einer Konzentration von weniger als 3 Gew.-% in einem vorzugsweise wäßrigen Medium, das
    • – 60–95 Gew.-%, insbesondere 70 bis 90 Gew.-% einer wäßrigen Salzlösung oder Salzdispersion,
    • – gegebenenfalls weniger als 15 Gew.-%, insbesondere weniger als 10 Gew.-% wenigstens eines wasserlöslichen Alkohols,
    • – 0,1 bis 0,7 Gew.-%, insbesondere 0,2 bis 0,5 Gew.-% wenigstens eines Vernetzungsmittels,
    • – 0,25 bis 0,7 Gew.-%, insbesondere 0,5 Gew.-%, und wenigstens eines Polymerisationsinitiators,
    • – gegebenenfalls weniger als 0,5 Gew.-%, insbesondere weniger als 0,3 Gew.-% wenigstens eines Beschleunigungsmittels,
    • – gegebenenfalls weniger als 30 Gew.-%, insbesondere weniger als 20 Gew.-% wenigstens eines Verzögerungsmittels, vorzugsweise einer stark verdünnten wäßrigen Borsalzlösung
    enthält, wobei die Konzentrationsangaben auf die Gesamtmenge der Zusammensetzung bezogen sind.
  • Erfindungsgemäß wird der Spalt zwischen zwei benachbarten Scheiben der Brandschutzverglasung durch die Brandschutzzusammensetzung im wesentlichen vollständig ausgefüllt. Wesentlich dabei ist, daß Hohlräume, insbesondere Luftblasen, zwischen den Scheiben nicht auftreten dürfen, da ansonsten die Transparenz der Scheiben unter Nicht-Brandbedingungen getrübt ist. Darüber hinaus wird nur durch eine im wesentlichen vollständige Befüllung des Spaltes mit der Brandschutzzusammensetzung sichergestellt, daß im Brandfall unter Hitzeeinwirkung die zuvor genannten Vorteile der Brandschutzzusammensetzung erreicht werden können. Die gleiche Wirkung kann im übrigen erreicht werden, wenn benachbarte Scheiben durch die Brandschutzzusammensetzung im wesentlichen vollflächig miteinander verbunden sind, wobei insbesondere aufgrund der hohen Adhäsionskräfte der Brandschutzzusammensetzung Scheiben miteinander verklebt sind. Bei ausreichend hohen Adhäsionskräften der Brandschutzzusammensetzung kann auf den Einsatz sonstiger Befestigungsmittel, wie Klemmen o. dgl., unter Umständen vollständig verzichtet werden.
  • Um eine Befüllung des Spaltes mit der Brandschutzzusammensetzung in einfacher Art und Weise sicherzustellen, sind der Spalt und im wesentlichen die Stirnflächen der Glasscheiben mit einer äußeren Ummantelung umfaßt. Dadurch ist es möglich, beispielsweise die Brandschutzzusammensetzung vor der Umsetzung der Ausgangskomponenten in ein Gel bzw. – bei ausreichend hoher Fließfähigkeit des Gels – die Brandschutzzusammensetzung als solche nahezu vollständig in den Spalt einzufüllen. Die äußere Ummantelung dient dabei dem Zweck, ein Auslaufender Brandschutzzusammensetzung während des Füllungsvorgangs der Brandschutzverglasung zu verhindern.
  • Vorzugsweise handelt es sich bei der Ummantelung um eine Folie o. dgl.. Alternativ kann jedoch auch ein starrer Rahmen vorgesehen sein. Bei stärkerer Erhitzung der Scheiben im Brandfall kommt es zu einer Ausdehnung der dem Brandherd zugewandten Scheibe in Folge der Erwärmung. Gleichzeitig steigt der Druck im Spalt aufgrund der freigesetzten Verdampfungsgase an. Beide Ursachen führen dazu, daß die dem Brandherd zugewandte Scheibe sich stärker ausdehnt als die dem Brandherd abgewandte Scheibe. Erfindungsgemäß sollte die äußere Ummantelung des Spaltes bzw. der Stirnflächen der Glasscheiben in der Art erfolgen, daß die stärkere Ausdehnung der dem Brandherd zugewandten Scheibe zu einem Aufreißen oder zur Öffnung der Ummantelung führt und somit der Spalt gegenüber der Umgebung freigelegt wird. Die Freigabe des Spaltes im Brandfall sollte vorzugsweise vollständig erfolgen, so daß die Entgasung der Brandschutzzusammensetzung – zumindest in Nähe der Stirnseiten des Spaltes – vereinfacht ablaufen kann. Dementsprechend sollte die Befestigung der Ummantelung an den Glasscheiben sein, so daß sich im Brandfall in einfacher Weise eine Freigabe des Spaltes ergibt. Alternativ ist jedoch auch der Einsatz von Ventilen vorstellbar. Günstig ist es im übrigen, daß die verbundenen Scheiben wenigstens einen Freiheitsgrad aufweisen, der eine Bewegung der dem Brandherd zugewandten Scheibe relativ zu der dem Brandherd abgewandten Scheibe ermöglicht. Damit wird vom Stand der Technik abgewichen, bei dem die Scheiben der Brandschutzverglasung in einem starren Rahmen angeordnet und gehalten sind. Durch den zusätzlichen Freiheitsgrad wird erfindungsgemäß ein Vorteil erreicht, dahingehend, daß es bei starker Wärmeentwicklung bzw. starker Ausdehnung der dem Brandherd zugewandten Scheibe nicht unmittelbar zu einem Zerspringen oder Zerbersten der Scheibe kommt. Die stärkere Ausdehnung der dem Brandherd zugewandten Scheibe kann durch den vorgesehenen Freiheitsgrad der Bewegung kompensiert werden. Das Zerbersten der Scheibe findet daher erst bei höheren Temperaturen bzw. längerer Brandzeit statt.
  • Dabei ist von Bedeutung, daß in Folge der höheren Temperaturen auf der dem Brandherd zugewandten Seite der Brandschutzverglasung sich die Scheibe als solche ausdehnt, wobei es auch in Folge der Entgasung der Brandschutzzusammensetzung zu einem Druckanstieg im Spalt und damit zu einem Spannungsanstieg bzw. einer Verformung der dem Brandherd zugewandten Scheibe kommen kann. Die Scheiben der Brandschutzverglasung sollten daher in der Art miteinander verbunden sein, daß vorzugsweise sowohl in Richtung der Stirnflächen der Scheibe als auch quer dazu eine Lageverschiebung gegenüber der dem Brandherd abgewandten Scheibe möglich ist. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, daß die dem Brandherd zugewandte Scheibe später reißt oder zerspringt.
  • Die Breite des Spaltes zwischen benachbarten Glasscheiben ergibt sich nach vollständiger Ausfüllung des Spaltes mit der Brandschutzzusammensetzung im wesentlichen durch die Schichtdicke der Brandschutzzusammensetzung an sich oder durch entsprechende Abstandshalter, die zwischen zwei benachbarten Scheiben eingesetzt sind. Durch die Wahl der Schichtdicke der Brandschutzzusammensetzung läßt sich unter anderem die Brandschutzzeit und die Intensität der Strahlungsminderung durch die Brandschutzverglasung einstellen. Zudem ist eine gleichbleibende Stärke der Brandschutzverglasung auch im Hinblick auf den späteren Einbau in einen Fensterrahmen o. dgl. notwendig.
  • Bei einem Brandschutzfenster, welches die erfindungsgemäße Brandschutzverglasung aufweist, kann es vorgesehen sein, daß wenigstens eine Stirnfläche, vorzugsweise alle Stirnflächen, und/oder wenigstens eine Stirnkante, vorzugsweise alle Stirnkanten, der Brandschutzverglasung in den Rahmen eingefaßt sind und daß vorzugsweise wenigstens zwischen einer Stirnfläche und/oder einer Stirnkante der Brandschutzverglasung und dem Rahmen im Bereich der Einfassung eine elastische Fuge vorgesehen ist. Durch die elastische Fuge wird sichergestellt, daß miteinander verbundene Glasscheiben in Abhängigkeit von der unterschiedlichen Erwärmung der Glasscheiben und der temperaturabhängigen Reaktionen der Brandschutzzusammensetzung zwischen den Glasscheiben sich unterschiedlich stark ausdehnen und gegeneinander verschieben können. Bei der elastischen Fuge kann es sich beispielsweise ebenfalls um ein Brandschutzmaterial handeln, wie beispielsweise einen Bauschaum, der vorzugsweise eine hohe Temperaturbeständigkeit aufweist.
  • Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung einer Brandschutzverglasung ist es vorgesehen, daß der durch zwei benachbarte Scheiben gebildete Spalt an allen Stirnflächen des Spaltes mit einer äußeren Ummantelung, insbesondere einer Folie oder einem starren Rahmen, nach außen abgeschlossen ist und einen Hohlraum bildet, wobei über eine obere Einlaßöffnung der Ummantelung die Komponenten der Brandschutzzusammensetzung und/oder die Brandschutzzusammensetzung in den Hohlraum eingefüllt werden und diesen zumindest im wesentlichen vollständig ausfüllen und wobei das in dem Hohlraum enthaltene Gas über eine untere Auslaßöffnung der Ummantelung austritt und/oder abgesaugt wird und daß gegebenenfalls nach der Befüllung des Spaltes die obere und die untere Einlaßöffnung verschlossen werden.
  • Wie bereits zuvor erläutert, bewirkt die Ummantelung einen Abschluß des Spaltes gegenüber der Umgebung, so daß es nicht zum Auslaufen der Brandschutzzusammensetzung bei der Befüllung des Spaltes kommt. Dabei sollte, wie zuvor bereits ausgeführt, sichergestellt sein, daß die Ummantelung derart ausgebildet ist, daß eine Bewegung der Scheiben in jedem Falle quer zur Ebene der Scheiben möglich ist. Bei der Verwendung eines starren Rahmens muß dementsprechend sichergestellt sein, daß der Rahmen die Scheiben jedenfalls nicht derart hintergreift, daß eine Bewegung der vorgenannten Art nicht möglich ist. Erfindungsgemäß wird die Befüllung des Spaltes von oben vorgenommen, während von unten das in dem Spalt enthaltene Gas aus dem Spalt abgezogen wird. Die Ummantelung muß dazu wenigstens eine (obere) Auslaßöffnung und eine (untere) Auslaßöffnung. aufweisen. Abweichend von der erfindungsgemäßen Lösung ist es natürlich auch denkbar, daß die Absaugung des in dem Spalt enthaltenen Gases über eine seitliche oder obere Auslaßöffnung erfolgt. Nach der Befüllung des Spaltes ist es erfindungsgemäß vorgesehen, die Einlaß- bzw. Auslaßöffnung zu verschließen. Nachdem die Umsetzung der Brandschutzzusammensetzung in ein Gel abgeschlossen ist, die beiden benachbarten Scheiben einer Brandschutzverglasung somit miteinander verklebt bzw. verbunden sind, ist es grundsätzlich möglich, die äußere Ummantelung vollständig zu entfernen, sofern das Gel eine ausreichend geringe Fließfähigkeit und ein entsprechendes Adhäsionsvermögen aufweist, daß es nicht aus dem Spalt zwischen den Scheiben herausläuft.
  • Um auf einfache Weise sicherzustellen, daß der Spalt nahezu vollständig mit der Brandschutzzusammensetzung ausgefüllt wird, wird die Brandschutzzusammensetzung in situ zwischen zwei benachbarten Glasscheiben in dem Spalt erzeugt. Dabei werden die Ausgangskomponenten der Brandschutzzusammensetzung oder auch einzelne Komponenten, insbesondere ein oder mehrere Polymerisationsinitiatoren, erst unmittelbar vor der Befüllung des Spaltes mit der Brandschutzzusammensetzung vermischt. Die Polymerisation bzw. Polykondensation der organischen Komponente bzw. Komponenten findet dann unmittelbar in dem Spalt statt. Ist die Brandschutzzusammensetzung dagegen ausreichend fließfähig, so kann die Befüllung des Spaltes auch nach Erzeugung der Brandschutzzusammensetzung stattfinden.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Brandschutzverglasung und eines Brandschutzfensters anhand der Zeichnungen erläutert. Dabei zeigt:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Brandschutzverglasung mit zwei über einen Spalt beabstandeten Glasscheiben,
  • 2 eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Brandschutzverglasung mit drei einander beabstandeten Glasscheiben,
  • 3 eine Querschnittsansicht einer Brandschutzverglasung mit einer umlaufenden Ummantelung
  • 4 eine Querschnittsansicht einer Ausführungsform eines Brandschutzfensters, welches die erfindungsgemäße Brandschutzverglasung aufweist.
  • In 1 ist eine Brandschutzverglasung 1 mit zwei über einen Spalt beabstandeten Glasscheiben 2, 3 dargestellt. Zwischen den Glasscheiben 2, 3 ist eine Brandschutzzusammensetzung 4 eingebracht. Erfindungsgemäß handelt es sich bei der Brandschutzzusammensetzung 4 um ein eine Flüssigkeit, vorzugsweise Wasser, enthaltenes Gel, insbesondere ein organisches Gel, vorzugsweise ein Hydrogel. Gemäß der 1 ist es dabei vorgesehen, daß die Brandschutzzusammensetzung 4 den Spalt zwischen zwei beabstandeten Glasscheiben 2, 3 im wesentlichen vollständig ausfüllt.
  • In der 2 ist eine Brandschutzverglasung 1 dargestellt, die aus drei zueinander im wesentlichen parallel angeordneten Glasscheiben 2, 3, 8 besteht. Zwischen jeweils zwei über einen Spalt beabstandeten Glasscheiben 2, 3 bzw. 3, 8 ist jeweils eine Brandschutzzusammensetzung 4 in den Spalt eingebracht. Die im wesentlichen parallel zueinander angeordneten Scheiben 2, 3 bzw. 3, 8 werden vorzugsweise über die Adhäsionskräfte der Brandschutzzusammensetzung 4 miteinander verklebt. Nicht im einzelnen dargestellt ist dabei, daß zur Festlegung der Spaltdicke Abstandshalter zwischen zwei zueinander beabstandeten Glasscheiben 2, 3 bzw. 3, 8 vorgesehen sein können. Diese Abstandshalter dienen dazu, eine konstante Spaltdicke während der Herstellung der Brandschutzverglasung vorzugeben und können gegebenenfalls nach der Ausbildung einer nicht fließfähigen Gelstruktur der Brandschutzzusammensetzung 4 bzw. eines stabilen Verbundes der zusammenwirkenden Glasscheiben 2, 3 bzw. 3, 8 von der Brandschutzverglasung 1 wieder entfernt werden.
  • Die in der 3 dargestellte Brandschutzverglasung 1 zeichnet sich dadurch aus, daß die Stirnflächen der Glasscheiben 2, 3 bzw. 2, 3, 8 von einer äußeren Ummantelung 5 umfaßt sind. Die Ummantelung 5 schließt den durch die beabstandeten Glasscheiben 2, 3 gebildeten Spalt im wesentlichen vollständig von der Umgebung ab. Bei der Herstellung der Brandschutzverglasung 1 können beispielsweise über eine obere Einlaßöffnung 6 die Komponenten der Brandschutzzusammensetzung 4 vor der Umsetzung der Komponenten zu einem Gel in den Spalt eingebracht werden. Über eine untere Auslaßöffnung 7 wird gleichzeitig das in dem Spalt enthaltene Gas abgesaugt. Sobald der Spalt zwischen den beabstandeten Glasscheiben 2, 3 im wesentlichen vollständig mit der Brandschutzzusammensetzung 4 oder deren Komponenten gefüllt ist, werden die Ein- und Auslaßöffnungen 6, 7 geschlossen. Die Ummantelung 5 verhindert ein ”Auslaufen” der in den Spalt eingebrachten Brandschutzzusammensetzung 4. Nachdem die Komponenten der Brandschutzzusammensetzung 4 in situ, d. h. in dem Spalt zu einem Gel umgesetzt worden sind, kann unter Umständen die Ummantelung 5 von der Brandschutzverglasung 1 wieder entfernt werden. Es ist jedoch auch möglich, daß die Ummantelung 5 nicht von der Brandschutzverglasung 1 gelöst wird. Wesentlich bei der Anordnung der Ein- und Auslaßöffnungen 6, 7 ist, daß sowohl die Befüllung des Spaltes mit der Brandschutzzusammensetzung 4 als auch die Abfuhr des in dem Spalt vorhandenen Gases sichergestellt sein muß.
  • Anhand der 4 wird nun die Wirkung der Verglasung 1 im einzelnen erläutert. In der 4 ist ein Brandschutzfenster 9 mit einem Rahmen 10 und mit einer Brandschutzverglasung 1 schematisch dargestellt. Die Brandschutzverglasung 1 weist wiederum zwei über einen Spalt beabstandete Glasscheiben 2, 3 auf. Es ist selbstverständlich, daß auch eine Mehrzahl von über einen Spalt beabstandeten Glasscheiben 2, 3 vorgesehen sein können. Wesentlich ist lediglich, daß zwischen den benachbarten Glasscheiben 2, 3 jeweils die Brandschutzzusammensetzung 4 eingebracht wird. Die Brandschutzverglasung 1 ist gemäß der 4 mit einer äußeren Ummantelung 5 versehen. Die Brandschutzverglasung 1 wird weiterhin von dem Rahmen 10 umfaßt, wobei der Rahmen 10 zumindest im Bereich der Stirnflächen der Scheiben 2, 3 und die Brandschutzverglasung 1 über eine elastische Fuge 11 beabstandet sind.
  • Kommt es nun beispielsweise auf der Seite der Scheibe 3 zu der Entstehung eines Brandes, wird die durch den Brand freigesetzte Wärmeenergie in Folge von Strahlung und – zu geringerem Maße – durch Wärmeleitung von der dem Brand zugewandten Scheibe 3 über die in dem Spalt befindliche Brandschutzzusammensetzung 4 an die dem Brand abgewandte Scheibe 2 übertragen. In Folge der Erwärmung verdampft das in der Brandschutzzusammensetzung 4 enthaltene Wasser. Die Verdampfung bewirkt eine Kühlung der dem Brand zugewandten Scheibe 3. Durch die Umsetzung einer organischen Verbindung in Gegenwart einer Salzlösung im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens entsteht mit zunehmender Verdampfung der Flüssigkeit eine Salzkruste. Durch den entstehenden Dampf bzw. die ausgebildete Salzkruste sinkt die Transparenz der Brandschutzverglasung 1, so daß der Betrag der übertragenden Wärmeenergie von der dem Brand zugewandten Scheibe 3 zu der dem Brand abgewandten Scheibe 2 ebenfalls abnimmt.
  • Bei der Erwärmung der dem Brand zugewandten Scheibe 3 dehnt sich die Scheibe 3 im Vergleich zu der dem Brand abgewandten Scheibe 2 stärker aus. Wichtig dabei ist, daß die Scheiben 2, 3 in ihrer relativen Lage zueinander verschiebbar angeordnet sind. Diese Verschiebung wird zum einen durch die Verklebung der beiden Scheiben mit der Brandschutzzusammensetzung 4 gewährleistet, zum anderen durch die Lagerung der Brandschutzverglasung 1 in der elastischen Fuge 11 des Rahmens 10. Bei der stärkeren Ausdehnung der Scheibe 3 drückt sich die Scheibe 3 dabei stärker in die elastische Fuge 11 hinein, ohne daß es zu starken Spannungsspitzen in der Scheibe 3 kommt. In Folge der Verschiebung der Lage der beiden Scheiben 2, 3 relativ zueinander ist es erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Ummantelung 5 vorzugsweise entlang einer oder aller Stirnflächen der Brandschutzverglasung 1 einreißt bzw. sich eine Öffnung bildet und den Spalt zwischen den benachbarten Scheiben 2, 3 freigibt. Über diese Öffnung erfolgt dann die Ausgasung des in dem Spalt freigesetzten Flüssigkeitsdampfes. Dies trägt zu einem Druckabbau im Spalt bei, was sich wiederum spannungssenkend auf die dem Brand zugewandte Scheibe 3 auswirkt. Insbesondere ist es von Vorteil, wenn die Entgasung des Spaltes über nahezu die gesamte Länge des Spaltes erfolgen kann.
  • Mit zunehmender Hitzeeinwirkung auf die dem Brand zugewandte Scheibe 3 kommt es bei Erreichen einer Grenztemperatur zum Bersten der Scheibe 3. In Folge der möglichst weitreichenden Entgasung des Spaltes, die zu einem Druckabbau im Spalt führt, und des Spannungsabbaus der Scheibe 3 durch die Lagerung der Brandschutzverglasung 1 in der elastischen Fuge 11 wird das Bersten der Scheibe 3 verzögert. Nach dem Bersten der Scheibe 3 liegt die Brandschutzzusammensetzung 4 frei und es kommt zu einer schnellen Verdampfung des restlichen in der Brandschutzzusammensetzung 4 enthaltenen Flüssigkeitsanteils, wobei die Brandschutzzusammensetzung 4 aufschäumt und sich eine Salzkruste bildet. Weiterhin verbrennen die organischen Bestandteile der Brandschutzzusammensetzung 4 und bilden zusammen mit der Salzkruste eine dunkle Kohlenstoff-Asche-Salzschicht, die zu einer weiteren Abnahme der Transparenz der Brandschutzverglasung 1 und somit zu einer reduzierten Übertragung von Wärmestrahlung durch die Brandschutzverglasung 1 führt.
  • Letztlich kann durch Einsatz der erfindungsgemäßen Brandschutzverglasung 1 die Brandübertragung durch Zerstörung der dem Brand zugewandten Scheibe 3 und Wärmeabstrahlung über einen längeren Zeitraum verhindert werden, als dies bislang mit den bekannten Brandschutzverglasungen möglich war.

Claims (13)

  1. Verfahren zur Herstellung einer Brandschutzverglasung (1) mit wenigstens zwei im wesentlichen parallel zueinander angeordneten, über einen Spalt beabstandeten Glasscheiben (2, 3, 8) mit einer im Spalt befindlichen Brandschutzzusammensetzung auf Basis eines eine Flüssigkeit enthaltenden Gels, wobei der durch zwei benachbarte Scheiben (2, 3, 8) gebildete Spalt an allen Stirnflächen des Spaltes mit einer äußeren Ummantelung (5) nach außen abgeschlossen ist, wobei bei dem Verfahren zunächst über eine obere Einlaßöffnung (6) der Ummantelung (5) die Ausgangskomponenten einer Brandschutzzusammensetzung (4) in den Spalt eingefüllt werden und diesen im wesentlichen vollständig ausfüllen, wobei das in dem Spalt enthaltene Gas über eine untere Auslaßöffnung (7) der Ummantelung (5) austritt und/oder abgesaugt wird, und wobei nachfolgend die Brandschutzzusammensetzung (4) in situ zwischen zwei benachbarten Glasscheiben (2, 3 bzw. 3, 8) in dem Spalt erzeugt wird dadurch, daß die Ausgangskomponenten Acrylsäure und/oder Methacrylsäure und/oder deren jeweilige Alkalisalze und/oder Ammoniumsalze der Acrylsäure in Gegenwart einer Salzlösung oder Salzdispersion, eines Polymerisationsinitiators und eines Vernetzungsmittels unter Polymerisation zu einem Gel umgesetzt wird bzw. werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Brandschutzzusammensetzung auf Basis eines Wasser enthaltenden Gels ausgebildet ist und/oder dass das Gel ein Hydrogel ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Ummantelung (5) eine Folie oder ein Rahmen (10) ist.
  4. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nach der Befüllung des Spaltes die Einlaßöffnung (6) und/oder die Auslaßöffnung (7) verschlossen werden.
  5. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die benachbarten Scheiben (2, 3 bzw. 3, 8) im wesentlichen durch die Brandschutzzusammensetzung (4) miteinander verbunden, insbesondere miteinander verklebt werden und/oder daß benachbarte Scheiben (2, 3 bzw. 3, 8) im Einbauzustand im wesentlichen durch die Adhäsionskräfte der Brandschutzzusammensetzung (4) in ihrer relativen Lage zueinander fixiert werden.
  6. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Salzlösung oder Salzdispersion eine wäßrige oder wäßrig-alkoholische Salzlösung oder Salzdispersion eingesetzt wird.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Salzlösung oder Salzdispersion eine basische Salzlösung oder Salzdispersion, insbesondere eine Salzlösung oder Salzdispersion mit einem pH-Wert größer 10, vorzugsweise eine Salzlösung oder Salzdispersion auf der Basis eines Kaliumsalzes, eingesetzt wird oder daß als Salzlösung oder Salzdispersion eine saure Salzlösung oder Salzdispersion, vorzugsweise eine Salzlösung oder Salzdispersion auf Basis eines Ammoniumsalzes, eingesetzt wird.
  8. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Umsetzung in Gegenwart weiterer Komponenten durchgeführt wird, ausgewählt aus der Gruppe der vorzugsweise in Wasser löslichen Alkohole, insbesondere Glycerin oder Ethylenglykol, und/oder der Beschleunigungsmittel, insbesondere der Stickstoffverbindungen, vorzugsweise Triethanolamin, und/oder der Verzögerungsmittel, insbesondere in Form von wäßrigen Borsalzlösungen.
  9. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Polymerisationsinitiatoren Persalze, vorzugsweise in Form von wäßrigen Lösungen, eingesetzt werden.
  10. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Brandschutzzusammensetzung erhältlich ist durch Umsetzung von Acrylsäure und/oder deren Alkaliacrylaten und/oder deren Ammoniumacrylaten in einer Konzentration von 3 bis 25 Gew.-%, vorzugsweise 5 Gew.-%, und gegebenenfalls Methacrylsäure in einer Konzentration von weniger als 3 Gew.-% in einem vorzugsweise wäßrigen Medium, wobei das vorzugsweise wäßrige Medium – 60 bis 95 Gew.-%, insbesondere 70 bis 90 Gew.-% einer wäßrigen Salzlösung oder Salzdispersion, – gegebenenfalls weniger als 15 Gew.-%, insbesondere weniger als 10 Gew.-% wenigstens eines wasserlöslichen Alkohols, – 0,1 bis 0,7 Gew.-%, insbesondere 0,2 bis 0,5 Gew.-% wenigstens eines Vernetzungsmittels, vorzugsweise in einer 1,5prozentigen bis 1,8prozentigen wäßrigen Lösung, – 0,25 bis 0,7 Gew.-%, insbesondere 0,5 Gew.-%, wenigstens eines Polymerisationsinitiators, vorzugsweise in einer 2prozentigen wäßrigen Lösung, – gegebenenfalls weniger als 0,5 Gew.-%, insbesondere weniger als 0,3 Gew.-% wenigstens eines Beschleunigungsmittels, vorzugsweise in einer 10prozentigen wäßrigen Lösung, – gegebenenfalls weniger als 30 Gew.-%, insbesondere weniger als 20 Gew.-% wenigstens eines Verzögerungsmittels, vorzugsweise einer wäßrigen Borax- oder Dinatriumoctaborattetrahydrat-Lösung, insbesondere in einer 40prozentigen Lösung, enthält, wobei die Konzentrationsangaben auf die Gesamtmenge der Zusammensetzung bezogen sind.
  11. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Spaltes zwischen zwei benachbarten Glasscheiben (2, 3) im wesentlichen durch die Schichtdicke der Brandschutzzusammensetzung (4) und/oder durch wenigstens zwei Abstandshalter festgelegt wird.
  12. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß alle Stirnflächen und wenigstens eine Stirnkante, vorzugweise alle Stirnkanten, der Brandschutzverglasung (1) in dem Rahmen (10) eingefaßt wird bzw. werden und daß vorzugsweise zwischen wenigstens einer Stirnfläche und/oder einer Stirnkante der Brandschutzverglasung (1) und dem Rahmen (10) im Bereich der Einfassung eine elastische Fuge (11) angebracht wird.
  13. Brandschutzverglasung (1) mit wenigstens zwei im wesentlichen parallel zueinander angeordneten, über einen Spalt beabstandeten Glasscheiben (2, 3, 8) mit einer im Spalt befindlichen Brandschutzzusammensetzung (4) auf Basis eines eine Flüssigkeit enthaltenden Gels, wobei die Brandschutzzusammensetzung (4) in situ zwischen zwei benachbarten Glasscheiben (2, 3, 8) in dem Spalt dadurch erzeugt wird, daß die Ausgangskomponenten Acrylsäure und/oder Methacrylsäure und/oder deren jeweilige Alkalisalze und/oder Ammoniumsalze der Acrylsäure in Gegenwart einer Salzlösung oder Salzdispersion, eines Polymerisationsinitiators und eines Vernetzungsmittels unter Polymerisation zu einem Gel umgesetzt wird bzw. werden, und wobei der durch zwei benachbarten Scheiben (2, 3, 8) gebildete Spalt an allen Stirnflächen des Spaltes mit einer äußeren Ummantelung (5) nach außen abgeschlossen ist, erhältlich durch das Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 12.
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