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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zur Kostenabrechnung für
das entgeltliche Herunterladen von Anwendungssoftware, insbesondere
in Form von elektronischen Spielen, von einem Senner, wobei die Software
zum Abspielen auf einem Mobilfunkendgerät ausgebildet ist. Gleichfalls
betrifft die Erfindung ein entsprechendes System mit einer Betreibereinrichtung
des Softwareanbieters, mit einem mit der Betreibereinrichtung verbindbaren
oder in dieser integrierten Server sowie auf dem Server abgespeicherter
Software.
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In den letzten Jahren sind die Hersteller
dazu übergegangen,
Mobilfunkendgeräte
bzw. Mobiltelefone nicht nur zur Kommunikation mit anderen Fernsprechteilnehmern – sei es
durch Telefonieren oder das Versenden von Kurznachrichten – auszubilden. Mehr
und mehr werden Mobilfunkendgeräte
auch zu Unterhaltungszwecken eingesetzt. Beliebt ist es insbesondere,
die Geräte
mit elektronischen Spielen auszustatten oder derart auszubilden,
daß die
entsprechende Software auf das Gerät übertragen werden kann. Im letzeren
Fall ist es insbesondere bekannt, daß der Benutzer sich die entsprechende
Software, die für
das Spiel kodiert, von einem Server auf sein Gerät herunterladen kann. Hierzu
wählt der
Benutzer die entsprechende Telefonnummer der Betreibereinrichtung
des Anbieters, um nach erfolgreicher Verbindung sich eines von ggf.
mehreren Spielen auszusuchen und anzufordern, woraufhin die entsprechende
Software vom Server auf das Mobilfunkendgerät per Funk übertragen wird.
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Die Software für die elektronischen Spiele kann
in vielfacher Weise zum Zwecke des Herunterladens zur Verfügung gestellt
werden. So ist es Stand der Technik, diese auf einem Server eines
Zugangsportals bzw. einer Betreibereinrichtung anzubieten, wobei
dieses Portal von einem Mobilfunknetzbetreiber (T-Mobile, Vodafone,
etc.) betrieben wird. Gleichfalls ist es bekannt, daß Netzwerk-unabhängige Anbieter
ein Spieleportal einrichten, auf dem Spiele verschiedenster Softwarefirmen
angeboten werden. In einer Alternative sind die Spiele zum Herunterladen auf
einem Server eines Portals eines Mobiltelefonherstellers abgelegt
und von dort herunterladbar. Die Kosten für das Herunterladen der Software
von einem Server wird hierbei bekanntermaßen über die Telefonrechnung des
jeweiligen Benutzers vorgenommen. Dieses Verfahren ist bei allen
genannten Ausbildungen dahingehend von Nachteil, daß die Kostenverrechnung
zum Aufteilen der vom Benutzer insgesamt bezahlten Summe auf die
jeweils beteiligten Parteien (Netzbetreiber, Portalbetreiber, Spielehersteller,
Mobiltelefonhersteller etc.) technisch relativ aufwendig ist. Auch
hat der Benutzer keine Kostenkontrolle über die heruntergeladene Software.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein
einfaches Verfahren bzw. ein einfaches System zur Kostenabrechnung
für das
entgeltliche Herunterladen von Anwendungssoftware zur Verfügung zu stellen.
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Diese Aufgabe wird bei dem Verfahren
der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß es folgende Schritte umfaßt:
- – es
wird bei bestehender Verbindung zwischen einer Betreibereinrichtung
des Softwareanbieters und dem Mobilfunkendgerät oder einem Computer auf Grundlage
einer vom Benutzer an die Betreibereinrichtung übertragenen Kennung automatisch
ein elektronisches Konto eingerichtet und/oder verwaltet, wobei
die Kennung, welche für
eine bestimmte Geldsumme kodiert, zuvor gegen Bezahlung dem Benutzer
von einer Verteileinrichtung zur Verfügung stellbar ist;
- – es
wird eine seitens des Benutzers angeforderte Software vom Server
auf das Mobilfunkendgerät oder
den Computer übertragen;
und
- – es
wird ein bestimmter Geldbetrag automatisch auf dem Konto für das Herunterladen
der Software verrechnet.
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Weiterhin wird die Aufgabe bei einem
System der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die Betreibereinrichtung
ausgebildet ist zur Verarbeitung einer Kennung, die dem Benutzer
zuvor für
eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung gestellt wurde und die
der Benutzer über
eine zuvor hergestellte Kommunikationsverbindung zwischen der Betreibereinrichtung
und dem Mobilfunkendgerät
oder einem im Zugriffsbereich eines Benutzers befindlichen Computers
zur Betreibereinrichtung übermittelt,
wobei vom Benutzer eine Übertragung
von auf dem Server abgespeicherter Software auf das Mobilfunkendgerät oder den
Computer unter Verrechnung eines bestimmten Geldbetrags mit der
Geldsumme anforderbar ist.
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Unter dem Begriff „Computer"
sind im Rahmen dieser Erfindung Tischgeräte, Laptops, PDAs (Personal
Digital Assistants), Organizer o. dgl. zu verstehen, mittels welcher
Kommunikationsverbindungen zu einem Server aufbaubar sind und auf
welche Software von einem Server übertragen werden kann. Weiterhin
sind diese Geräte
zu einer anschließenden Übertragung
der Software auf ein Mobilfunkendgerät ausgebildet. Unter dem Begriff „Mobilfunkendgerät" sind
Geräte
zu verstehen, mit denen über Funknetzwerke
kommuniziert werden kann.
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Zunächst stellt der Benutzer über das
Mobilfunkendgerät
selbst oder einen Computer in seinem Zugriffsbereich eine Verbindung
zu einer Betreibereinrichtung des Softwareanbieters her. Unter dem Begriff „Betreibereinrichtung"
sind die notwendigen Einrichtungen zur Kommunikation mit Kommunikationsnetzwerken
(insbesondere Funknetzwerken und Internet) sowie Rechnereinheiten)
einschließlich Auswerteeinheiten)
etc. zu verstehen. Die Betreibereinrichtung hat Zugriff auf einen
Server, der Teil der Betreibereinrichtung sein kann oder extern
angeordnet ist. Auf dem Server ist die für die elektronischen Spiele
kodierende Software abgespeichert.
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Nach Aufbau der Verbindung zur Betreibereinrichtung
des Spieleanbieters gibt der Benutzer in sein Mobilfunkgerät oder seinen
Computer eine Kennung ein, die er zuvor durch Erwerb eines entsprechenden
Datenträgers
o. dgl. erhalten hat. Die Kennung kann hierbei über verschiedene Vertriebswege dem
Benutzer zur Verfügung
gestellt werden. Ein bevorzugter Vertriebsweg ist beispielsweise
der Verkauf dieser Datenträger
in Papierform oder auf Kunststoffkarten über Tankstellen, Zeitschriftenläden, Lottoannahmestellen,
Elektronikkaufhäusern
o. dgl. Alternativ oder zusätzlich
ist auch eine telefonische Übermittlung
oder eine Übermittlung über das Internet
mit bekannten Zahlmöglichkeiten
vorstellbar.
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Nach Verbindungsaufbau zur Betreibereinrichtung – ggf. unter
zusätzlicher
Eingabe der Kennung – erhält der Benutzer
bevorzugt die Möglichkeit, aus
einem Menü verschiedener
elektronischer Spiele eines oder mehrere auszuwählen. Vorteilhafterweise kann
der Benutzer eine Beschreibung der Spiele einsehen oder sogar Demoversionen
anschauen. Eine solche Demonstration der Spiele bietet sich insbesondere
dann an, wenn auf den Server mittels eines Computers zugegriffen
wird, wenn hierbei eine schnelle Datenkommunikation zwischen dem
Server und dem Computer beispielsweise über das Internet gewährleistet
ist. Bei Mobilfunkendgeräten
der neueren Generation, insbesondere dem UMTS-Standard (UMTS = Universal
Mobile Telecomunication System) ist eine solche Kommunikation zwischen
dem Mobilfunkendgerät
und der Betreibereinrichtung bzw. dem Server ebenfalls möglich, so
daß das
genannte Menü und/oder
die Demoversionen der Spiele ebenfalls auf dem Bildschirm des Mobilfunkendgeräts darstellbar
sind.
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Wenn im Rahmen dieser Erfindung von Kommunikation
zwischen Betreibereinrichtung und Mobilfunkendgerät bzw. Computer
die Rede ist, sind hiermit auch zwischengeschaltete Kommunikationselemente,
wie Basisstationen, Vermittlungsteilsysteme, Funkschnittstellen,
Internetrouter o. dgl., mitumfasst.
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Nach Anforderung der Software seitens
des Benutzers wird diese vom Server auf das Mobilfunkendgerät oder den
Computer übertragen.
Bei einer Übertragung
an einen Computer bietet sich an, hierzu den bekannten Übertragungsweg über das
Internet zu verwenden. Wird das Spiel direkt auf das Mobilfunkendgerät übertragen,
kann dies vorteilhafterweise im Rahmen von mehreren, hintereinander
versendeten Kurznachrichten (SMS = Short Message System) geschehen.
Bei Mobilfunkendgeräten
nach beispielsweise dem UMTS-Standard ist sogar eine wesentlich
schnellere Übertragung
möglich.
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Wird die Software zunächst an
einen Computer übertragen,
wird das Mobilfunkendgerät
bevorzugt mit einem entsprechenden Kabel an den Computer angeschlossen,
um das Spiel vom Computer auf das Mobilfunktelefon zu überspielen.
Selbstverständlich
sind auch alternative Übertragungsmöglichkeiten,
beispielsweise mittels Infrarot-Signalen, möglich. Der Computer und das
Mobilfunkendgerät
müssen
hierzu die notwendigen Schnittstellen aufweisen.
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Zur Kostenabrechnung der entgeltlichen Übertragung
der Software ist erfindungsgemäß vorgesehen,
daß ein
elektronisches Konto des Benutzers unter Vermittlung oder Kontrolle
der Betreibereinrichtung verwaltet wird, welches bevorzugt bei erstmaliger Übertragung
der Kennung an die Betreibereinrichtung eingerichtet wird. Das Konto
wird bevorzugt anhand der Kennung und/oder der Telefonnummer des
Mobilfunkendgeräts
und/oder der Mobilgerätekennungsnummer
(EI = Equipment Identity) und/oder einer spezifischen Identität oder Adresse verwaltet,
welche bei Verbindung mit dem Server an diesen übermittelt wird. Eine solche
Adresse kodiert beispielsweise für
die in das Mobilfunkendgerät
eingesetzte SIM-Karte (SIM = Subscriber Identity Module).
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Durch die erstmalige Eingabe der
Kennung schreibt die Betreibereinrichtung die der Kennung entsprechende
Geldsumme dem Konto des Benutzers gut. Von diesem Konto wird entsprechend
der Art und der Anzahl der heruntergeladenen Software ein entsprechender
Geldbetrag abgezogen bzw. verrechnet. Ist das Geldkonto erschöpft, ist
ein weiteres Herunterladen von Software zweckmäßigerweise nicht möglich. Durch
Eingabe einer neuen Kennung, die dem Benutzer bevorzugt wiederum
durch vorherigen Kauf eines entsprechenden Datenträgers zur Verfügung gestellt
wird, wird entweder das vorherige Konto des Benutzers aufgefüllt oder
ein neues Konto eingerichtet. Das vorherige Konto kann beispielsweise
durch Erkennung der Mobilfunktelefonnummer oder der Mobilgerätekennungsnummer
erkannt werden, wenn der Benutzer dasselbe Mobilfunkendgerät wie bei
der ersten Eingabe der ersten Kennung verwendet. Auch kann dem Benutzer
bei erstmaliger Einrichtung des Kontos ein Passwort zur Verfügung gestellt
werden, so daß er
für das
Aufladen des Kontos beispielsweise zunächst das Passwort an die Betreibereinrichtung
und anschließend
die neue Kennung übermittelt.
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Es bietet sich vorteilhafterweise
an, dem Benutzer die Möglichkeit
zur Überprüfung seines
Kontostandes zu beliebigen Zeiten zur Verfügung zu stellen. Hierzu sind
verschiedene Varianten möglich.
Bei einer Variante gibt dir Benutzer bei bestehender Verbindung
zwischen dem Mobilfunkendgerät
bzw. dem Computer und der Betreibereinrichtung erneut die Kennung
ein, woraufhin die Betreibereinrichtung den Zugriff auf das Konto
anhand dieser Kennung gestattet. Alternativ kann bei einer solch
bestehenden Verbindung zwischen Betreibereinrichtung und Mobillfunkendgerät bzw. Computer
die Betreibereinrichtung anhand der Mobiltelefonnummer oder der IP-Adresse
(Internet Protokoll) den Benutzer erkennen und ihm den Zugriff auf
das Konto zur Verfügung stellen.
In einer weiteren zusätzlichen
oder alternativen Variante erhält
der Benutzer beim erstmaligen Eingeben der Kennung ein Passwort
(s.o.) übermittelt,
mit dem er sein Geldkontos einsehen kann.
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Das erfindungsgemäße System zur Kostenabrechnung
umfaßt
die Betreibereinrichtung und den Server, auf dem die Software abgespeichert
ist. Die Betreibereinrichtung ist insbesondere zur Verarbeitung
der ihr übermittelten
Kennung ausgebildet, um aufgrund der Art und der Anzahl der an das
Mobilfunkendgerät
oder den Computer des Benutzers übermittelten
Software das Geldkonto des Benutzers zu verwalten bzw. verwalten
zu lassen. Wenn im Rahmen dieser Erfindung von spezifischen Funktionen
der Betreibereinrichtung die Rede ist, sind hierbei auch evtl. ausgelagerte
Funktionen mitumfasst. Wenn beispielsweise die Verwaltung des elektronischen
Geldkontos auf einem entsprechenden eigenen System vorgenommen wird,
ist eine solche Verwaltung ebenfalls unter dem Begriff der Betreibereinrichtung
eingeschlossen.
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Die Betreibereinrichtung ist insbesondere derart
ausgebildet, daß sie
anhand der ihr übertragenen
Kennung die Einrichtung und/oder Verwaltung des elektronischen Kontos
des Benutzers vornehmen kann. Die Kennung kodiert beispielsweise
dafür, ob
das Konto mit einem Betrag von beispielsweise EUR 25 oder EUR 50
eingerichtet werden soll. Gleichfalls zieht die Betreibereinrichtung
von diesem Geldkonto entsprechend der heruntergeladenen Software
Geldbeträge
ab und stellt dem Benutzer – gegebenenfalls
auf spezielle Anfrage hin – die
Information zur Verfügung,
welcher Restbetrag auf seinem Konto vorhanden ist.
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Die Betreibereinrichtung ist bevorzugt
derart ausgebildet, das sie von einem Computer und/oder einem WAP-Mobülfunkendgerät (WAP – Wireless Application
Protocol) und/oder UMTS-Mobilfunkendgerät angewählt werden kann. Gleichfalls
kann die Übertragung
der Software vom Server auf den Computer und/oder das Mobilfunkendgerät über die
genannten Übertragungswege
erfolgen. In einer besonders einfachen und damit vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung erwirbt der Benutzter die Kennung für einen
festen Geldbetrag, der dann die entsprechende Geldsumme auf seinem
elektronischen Konto präsentiert,
auf einem kleinen Datendokument, ähnlich einer Prepaid- Karte. Auf dieser
Karte ist die Kennung unter einer Schicht angeordnet, die beispielsweise
mittels eines Geldstücks
weggerubbelt werden kann, so daß die
Kennung sichtbar wird.
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Das erfindungsgemäße Verfahren bzw. das erfindungsgemäße System
zeichnen sich insbesondere dadurch aus, daß die Abrechnung für das Herunterladen
von entgeltlicher Software von einem Server zum Abspielen auf einem
Mobilfunkendgerät
wesentlich vereinfacht wird. Komplizierte Abrechnungsmodi mit Verteilung
der abzurechnenden Summen auf einzelne beteiligte Parteien fallen
fort.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der
Erfindung sind durch die Merkmale der Unteransprüche gekennzeichnet.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand
von Figuren näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung der Konfiguration eines Systems zum Herunterladen
von Software, und
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2 eine
zweite Ausführung
des vorgenannten Systems.
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In 1 ist
schematisch dargestellt, wie Software 3, insbesondere für elektronische
Spielen kodierend, von einem Server 2 heruntergeladen werden
kann, um diese Software auf einem Mobilfunkendgerät 10 ausführen zu
lassen. Insbesondere ist der Spieleablauf in bekannter Weise auf
dem Bildschirm 12 des Mobilfunkendgeräts 10 – insbesondere
gesteuert mit Hilfe der Tastatur 13 – darstellbar.
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Das Mobilfunkendgerät 10 kann
durch Eingabe einer Verbindungsadresse über ein Netzwerk 7 mit
einer Betreibereinrichtung 1 eines Anbieters zum Herunterladen
von Software 3 verbunden werden. Das tragbare Telefon 10 ist
hierbei mit Hilfe seiner Antenne 11 über eine Funkverbindung 20,
die mit gestrichelten Linien dargestellt ist, mit dem Kommunikationsnetzwerk 7 verbunden.
Die Betreibereinrichtung 1 ist mit dem Kommunikationsnetzwerk 7 über ebenfalls
eine Funkverbindung oder ein Festnetz 21 (durchgezogene
Linie) verbunden.
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Die Betreibereinrichtung 1 umfaßt neben (nicht
dargestellten) Kommunikationsreinrichtungen einen Server 2,
auf dem verschiedene Softwareprogramme 3 gespeichert sind.
Die Betreibereinrichtung 1 ist in der Lage, ein elektronisches
Konto 5 einzurichten und zu verwalten. Das elektronische
Konto 5 ist bei der Ausführungsform gemäß der 1 in einem Speicher der
Betreibereinrichtung 1 angelegt.
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Der Benutzer hat nun die Möglichkeit,
durch Kauf eine Kennung in Form einer Hintereinanderreihung von
beispielsweise Zahlen und/oder Buchstaben zu erwerben. Die Träger für derartige
Kennungen sind z.B. über
verschiedene Verkaufsstätten käuflich zu
erwerben, z.B. Tankstellen, Kioske, Elektronikgroßmärkte oder
dergleichen. Auf beispielsweise einer kleinen Karte ist die Kennung
vorzugsweise unter einer entfernbaren Schicht verborgen, so daß zum Zeitpunkt
des Kaufes ein Sichtschutz für
die Kennung besteht. Mittels einer Münze oder eines Stiftes läßt sich
diese Schicht in einfacher Weise entfernen, so daß die Kennung
freiliegt. Ähnliche
Karten sind bekannt und werden für
die Aufladung eines elektronischen Telefonkontos bei sog. Prepaid-Telefonen
verwendet. Die Kennung kann nach Sichtbarmachung über die
Tastatur 13 in das Mobilfunkendgerät 10 eingegeben werden.
Alternativ oder zusätzlich
ist die Eingabe der Kennung über
ein Mikrofon in dem Gerät 10 möglich. Andere
Eingabemöglichkeiten
können
ebenfalls vorgesehen sein, z.B. über
ein sogenanntes Scroll-Rad.
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Vor Eingabe bzw. Weitergabe der Kennung an
die Betreibereinrichtung 1 ist zunächst eine Verbindung des Mobilfunkendgeräts 10 über das
Netzwerk 7 mit der Betreibereinrichtung 1 herzustellen. Der
Benutzer kann beispielswei se über
die Tastatur 13 eine WAP-Adresse eingeben und wird daraufhin mit
Hilfe des Netzwerks 7 mit der Betreibereinrichtung 1 verbunden.
Die Betreibereinrichtung 1 stellt seinerseits über die
Verbindungsleitungen 21 und 20 mit Hilfe des Netzwerks 7 Informationen
für das
Endgerät 10 des
Benutzers derart zur Verfügung,
daß dieser
auf dem Bildschirm 12 eine Auswahl an verschiedenen Spielen
präsentiert
bekommt. Mit Hilfe beispielsweise der Tastatur 13 kann
der Benutzer dann eines oder mehrere der Spiele bzw. der Software 3 auf
dem Server 2 auswählen
und über
das Netzwerk 7 zum Herunterladen anfordern. Gemäß der Ausführungsform
der 1 wird dann die
ausgewählte
Software 3 vom Server 2 über das Netzwerk 7 auf
das Mobilfunkendgerät 10 übertragen.
Diese Übertragungsart
ist insbesondere für
moderne Mobilfunkstandards geeignet, insbesondere den UMTS-Standard,
mit dem die Übertragung
von großen
Datenmengen in kurzer Zeit möglich
ist.
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Die Abrechnung der entgeltlichen Übertragung
der Software 3 an das Endgerät 10 geschieht folgendermaßen: Nach
Verbindungsherstellung durch Eingabe der Verbindungsadresse der
Betreibereinrichtung – beispielsweise
ein Zugangsportal – und
anschließender
Eingabe der Kennung richtet die Betreibereinrichtung 1 das
elektronische Konto 5 in seinem Verfügungsbereich ein. Die Summe
auf diesem Geldkonto entspricht der gezahlten Summe des Benutzers
beim Erhalt der Kennung bei der entsprechenden Vertriebseinrichtung.
Beim Herunterladen eines oder mehrere der elektronischen Spiele 3 werden
von diesem Geldkonto entsprechende Gebühren abgezogen, die für jede Software 3 verschieden
sein kann. Die abzuziehende Summe richtet sich selbstverständlich i.a.
auch nach der Anzahl der heruntergeladenen Software 3,
d.h. der heruntergeladenen Spiele. Die Betreibereinrichtung 1 verwaltet
hierbei das kennungsspezifische Konto 5 des Benutzers.
Bei weiterem Verbinden und Herunterladen von Software 3 auf
das Endgerät 10 kann
die Betreibereinrichtung 1 sich entweder an dieser Kennung
orientieren und/oder auch an der Endgerätetelefonnummer. Alternativ
oder auch zusätzlich
kann dem Benutzer ein Passwort zur Verfügung gestellt werden, mit dem er sich
bei der Betreibereinrichtung 1 anmeldet, um entweder den
Kontostand abzufragen oder auch weitere Software 3 herunterzuladen.
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In der in 2 dargestellten Ausführungsform ist eine Alternative
zum Herunterladen der Software 3 dargestellt. Hierbei ist
zusätzlich
ein Computer 15 vorgesehen, der einerseits mit der Betreibereinrichtung 1 über eine
Verbindungsleitung 22, insbesondere dem Internet (dargestellt
durch das Kürzel www – world
wide web), verbindbar ist. Weiterhin ist der Computer 15 über eine
Verbindungsleitung 23 mit dem Mobilfunkendgerät 10 verbindbar.
Die Verbindungsleitung 23 kann hierbei mittels eines Kabels oder
auch kabellos, beispielsweise mittels Infrarotsignalen, hergestellt
werden.
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Der Server 2 ist gemäß der in 2 dargestellten Ausführungsform
nicht in die Betreibereinrichtung 1 integriert. Diese ist
jedoch mit dem Server 2 verbunden (dargestellt durch den
Doppelpfeil).
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Die Anforderung einer auf dem Server 2 abgespeicherten
Software 3 kann nun mittels des Mobilfunkendgeräts 10 oder
mittels des Computers 15 vorgenommen werden. Im ersteren
Fall ist die Vorgehensweise ganz ähnlich wie anhand der 1 beschrieben. Jedoch wird
die Software 3 nicht vom Server 2 auf das Endgerät 10 heruntergeladen,
sondern zunächst über die
Verbindungsleitung 22 zum Computer 15. Der Beginn
der Datenübertragung
kann beispielsweise dann erfolgen, wenn beispielsweise über die
Tastatur des Computers 15 die Kennung zur Betreibereinrichtung 1 übermittelt
wird. Die Betreibereinrichtung 1 erkennt an der Kennung,
daß die
mittels des Endgeräts 10 angeforderte
Software 3 an den Computer 15 über die Verbindungsleitung 22 zu übertragen
ist. Auch kann vorgesehen sein, daß über die Tastatur des Computers 15 ein
Passwort einzugeben ist, das an die Betreibereinrichtung 1 übermittelt wird,
die daraufhin die angeforderte Software 3 an den Computer 15 überträgt.
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In einer schon erwähnten Alternative
kann die auf dem Server 2 abgespeicherte Software 3 mittels
des Computers 15 angefordert werden. Hierzu stellt zunächst der
Benutzer mit Hilfe des Computers 15 die Verbindung zur
Betreibereinrichtung 1 her und gibt anschließend die
Kennung ein. Auf dem Bildschirm des Computers 15 wird darin
das Spielemenü der
auf dem Server 2 abgespeicherten Software 3 angezeigt.
Aufgrund der schnellen Übertragungsrate über das
Internet sowie des größeren Bildschirms einschließlich besserer
optischer Auflösung
kann der Benutzer hierbei einen besseren Überblick und Eindruck von den
Spielen 3 erhalten. Über
beispielsweise die Tastatur des Computers 15 kann der Benutzer nunmehr
die von ihm gewünschte
Software 3 auswählen,
die über
die Verbindungsleitung 22 zum Computer 15 übertragen
wird.
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Die Übertragung der Software 3,
die nach Herunterladen vom Server 2 auf einem Speicher
des Computers 15 abgelegt ist, kann nunmehr mit Hilfe des
Verbindungskabels 23 oder einer kabellosen Verbindung zum
Mobilfunkendgerät 10 übertragen werden.
Die hierfür
notwendige Software und die entsprechenden Schnittstellen sind vorzusehen.
Der Befehl zur Übertragung
vom Computer 15 auf das Endgerät 10 kann hierbei
vom Computer 15 oder dem Endgerät 10 ausgehen.
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Die Einrichtung und/oder Verwaltung
des elektronischen Kontos 5a zur Abrechnung der Kosten
für das
Herunterladen erfolgt analog zu der Ausführungsform gemäß der 1. Das Konto 5a ist
gemäß dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel nicht
auf der Betreibereinrichtung 1 angeordnet, kann jedoch
von dieser über
entsprechende Signalverbindungen kontrolliert werden (dargestellt
durch den Doppelpfeil).
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In einer nicht näher dargestellten Variante der
Erfindung kann die Software 3 vom Server 2 auch auf
eine mit dem Computer 15 verbundene Speicherkarte erfolgen.
Die Speicherkarte kann anschließend aus
dem entsprechenden Einschubfach des Computers bzw. eines mit dem
Computer signaltechnisch verbundenen Zusatzgeräts entnommen werden und in
ein analog ausgebildetes Einschubfach im Mobilfunkendgerät 10 eingesteckt
werden. Statt die Speicherkarte direkt ins Mobilfunkendgerät 10 einzuschieben,
kann gleichfalls eine Ansteckeinrichtung (Add-On-Device) vorgesehen
sein, die mit dem Endgerät 10 abnehmbar
koppelbar ist. Die Speicherkarte mit der Software 3 wird
dann in ein entsprechendes Einschubfach der Ansteckeinrichtung eingeschoben und
ist von dem Mobilfunkendgerät 10 zur
Anzeige des Spieleablaufs auf dem Bildschirm 12 abrufbar.
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Bei einer Alternative kann eine Ansteckeinrichtung
(Add-On-Device) auch dazu verwendet werden, um Software 3 von
einem Computer 15 auf diese Einrichtung zu überspielen.
Die Software 3 kann dann bei mit der Ansteckeinrichtung
verbundenen Mobilfunkendgerät 10 abgespielt
werden.
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Die Betreibereinrichtung 1 kann
anhand der IP-Adresse des Computers 15 und/oder der Telefonnummer
des Endgeräts 10 und/oder
einer spezifischen Gerätenummer
und/oder anhand eines dem Benutzer zugewiesenen Passwortes erkennen,
welches elektronische Konto 5 bzw. 5a dem jeweiligen Benutzer
zugeordnet ist. Auf diese Weise kann die Verwaltung des Kontos 5 bzw.
5a in einfacher und sicherer Weise gewährleistet werden.
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Der Zugriff auf sein Konto 5 bzw. 5a kann dem
Benutzer gewährt
werden, indem dieser ein ihm von der Betreibereinrichtung 1 zugewiesenem
Passwort an die Betreibereinrichtung 1 übermittelt, welches spezifisch
für das
Konto des Benutzers ist. Alternativ oder zusätzlich kann der Benutzer auch
jeweils die Kennung übermitteln.
Alternativ oder zusätzlich
kann die Betreibereinrichtung 1 das Endgerät 10 und/oder
den Computer 15 an seinen spezifischen Daten erkennen,
die jeweils an die Betreibereinrichtung 1 übermittelt
werden (IP-Adresse, Telefonnummer, SIM-Kartennummer, ...). Neben
der Kontoabfrage kann dem Benutzer auch die Möglichkeit gegeben werden, sein
einmal eingerichtetes Konto 5 bzw. 5a durch Eingabe
einer neu erworbenen Kennung aufzuladen. Alternativ wird mit jeder
Eingabe einer neuen Kennung ein neues Konto eröffnet. Das alte Konto, auf
dem kein Restguthaben ist, kann dann gelöscht werden.
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Die herunterzuladende Software kodiert
vorzugsweise für
elektronische Spiele, kann aber auch für Klingeltöne und andere Zusatzdienstdaten
oder Zusatzdienstprogramme für
Mobilfunkendgeräte
kodieren.