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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
einerseits und ein System andererseits zur Messung, zur Analyse
und zur drahtlosen Übertragung
von Herzpotentialen und/oder von abgeleiteten Elektrokardiogrammen
von Anwendern sowie zur Sprachübertragung, wobei
mittels einer Meß-
und Auswerteeinrichtung eines eine Mehrzahl von Elektroden aufweisenden
Mobiltelefons Herzpotentiale eines Anwenders gemessen werden, wobei
die Elektroden als Meßwertaufnehmer
wirken und wobei die Herzpotentiale an verschiedenen Körperstellen
gemessen werden.
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Aus der
DE 197 07 681 C1 ist ein
Mobiltelefon bekannt, das Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen
die Ergreifung sofortiger Hilfsmaßnahmen umgehend ermöglichen
soll. Das bekannte Mobiltelefon weist mindestens zwei – vorzugsweise
vier – mit
dem Gehäuse
verbundene, die Aufnahme von Elektrokardiogramm-(EKG)-Signalen ermöglichende Elektroden
auf sowie einen die EKG-Signale auswertenden, sendefähig transformierenden
und an den Sender übermittelnden
EKG-Signalwander. Zur Erfassung eines EKGs legt der Patient selbst
oder eine Begleitperson die Elektroden auf die entkleidete Brust
des Patienten, woraufhin ein EKG abgeleitet wird, das automatisch
an ein Service-Center übermittelt
wird. Diese Ausgestaltung ermöglicht
die Differentialdiagnose eines akuten Herzinfarktes (ST-Streckenerhebung)
oder einer zugrundeliegenden Herzrhythmusstörung (Tachykardie, Bradykardie)
bzw. eines elektrischen Herzstillstands (Asystolie). Die EKG-Erfassung
und -Übermittlung
ermöglicht
die Einschätzung
der vitalen Bedrohung des Patienten und die Einleitung entsprechend
geeigneter Notfallmaßnahmen.
Auf Grundlage des übermittelten
EKGs ist auch eine Laien-Reanimation durch eine Begleitperson oder
eine zufällig
in der Nähe
befindliche Person über
das Mobiltelefon beeinflußbar
und steuerbar. Die EKG-Elektroden können beispielsweise auf der
den Tasten abgewandten Rückseite
des Gehäuses
angeordnet sein. In diesem Fall wird ein EKG einfach dadurch aufgenommen,
daß das
Mobiltelefon mit seiner Rückseite
auf die entkleidete Brust des Patienten gelegt wird.
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Nachteilig bei dem auf die Anmelderin
selbst zurückgehenden
zuvor beschriebenen Verfahren ist jedoch, daß die gemessenen Herzpotentiale
lediglich zur Ableitung eines Ein-Kanal-EKGs vorgesehen sind. Störungen der
elektrischen Gesamtaktivität
des Herzens können
auf der Grundlage eines Ein-Kanal-EKGs jedoch nur begrenzt beurteilt
werden.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, ein Verfahren der eingangs beschriebenen Art derart auszugestalten
und weiterzubilden, daß Störungen der
elektrischen Gesamtaktivität
des Herzens umfassend und ausreichend beurteilt werden können.
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Erfindungsgemäß ist die zuvor genannte Aufgabe
dadurch gelöst,
daß die
Elektroden des Mobiltelefons derart verschaltet sind, daß eine Mehrzahl von
Körperableitungen
zur Ableitung eines Mehrkanal-Elektrokardiogramms, insbesondere
eines peripheren Extremitäten-Elektrokardiogramms,
durchgeführt
werden kann. Der Erfindung liegt der Grundgedanke zugrunde, daß es für eine ausreichende
Beurteilung der Gesamtaktivität
des Herzens nicht ausreicht, lediglich ein 1-Kanal-EKG über das
Mobiltelefon abzuleiten. Durch den höheren Informationsgehalt von
Mehrkanal-EKGs können
lebensbedrohliche Erkrankungen, wie Herzinfarkt oder Lungenembolie, schneller
und zuverlässiger
als bisher beurteilt werden. Insbesondere können alle üblichen, in der klinischen
EKG-Diagnostik angewandten Verfahren zur Erkennung von Störungen der
elektrischen Gesamtaktivität
des Herzens erfindungsgemäß mobil,
d. h. unmittelbar am Patienten, in dessen natürlicher Umgebung, gemessen
werden. Weiterhin ist es nicht mehr erforderlich, daß sich ein
Patient zur Ableitung eines Mehrkanal-Elektrokardiogramms in ein
Krankenhaus o. dgl. begibt. Die Möglichkeiten einer präklinischen
Therapierung und Diagnose durch ein Service-Center bzw. einen dem
Service-Center zugeordneten Arzt werden durch das erfindungsgemäße Verfahren
entscheidend verbessert, wobei der hohe Informationsgehalt eines
Mehrkanal-Elektrokardiogramms vor allem bei Risikopatienten mit
ausgeprägten
Störungen
der Herzaktivität
zu einer frühzeitigen Warnung
und der schnellen Einleitung von Notfallmaßnahmen genutzt werden kann.
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Um in Bezug auf die Anordnung der
Elektroden auf dem Körper
bzw. der daraus resultierenden Körperableitungen
besonders flexibel zu sein, ist erfin dungsgemäß vorgesehen, daß wenigstens
eine lösbar
mit dem Mobiltelefon verbundene periphere Körperelektrode, vorzugsweise
eine Mehrzahl peripherer Körperelektroden,
zur Messung von Herzpotentialen vorgesehen ist, wobei ein von der
peripheren Körperelektrode
gemessenes Herzpotential an die Meß- und Auswerteeinrichtung
des Mobiltelefons übertragen
wird. Grundsätzlich
ist es durch den Einsatz peripherer Körperelektroden erfindungsgemäß möglich, an
jeder beliebigen Körperstelle
das Herzpotential zu messen und eine Ableitung durchzuführen, wobei
sich je nach Ableitungspunkt eine unterschiedliche Ansicht über Richtung
und Größe des zwischen
zwei Ableitungspunkten aufgespannten Vektors ergibt.
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Bei der bipolaren Extremitätenableitung nach
der Methode von Eindhoven wirken Arme und Beine wie verlängerte Elektroden.
Zur Ableitung eines Mehrkanal-Elektrokardiogramms nach der Methode
von Eindhoven ist daher erfindungsgemäß vorgesehen, daß periphere
Körperelektroden
zur Durchführung
von Extremitätenableitungen
an Extremitäten
des Anwenders angeordnet werden, wobei, vorzugsweise, Herzpotentiale
an beiden Armen und an einem Bein des Anwenders gemessen werden.
Generell gilt jedoch, daß die
Ableitungen, d. h. die Position der Elektroden am Körper, abhängig von
den gewünschten
Informationen aus dem EKG sind. Neben der Ableitung nach Eindhoven
sind auch andere Standardableitungen, wie beispielsweise die Extremitätenableitungen
nach Goldberger oder auch die Brustwandableitungen nach Wilson,
durch das erfindungsgemäße Verfahren
durchführbar.
Zur Durchführung
der Extremitätenableitungen
nach Goldberger muß beispielsweise
eine zusätzliche
vierte Elektrode als periphere Körperelektrode
an den Extremitäten
des Anwenders angeordnet werden.
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Grundsätzlich kann die Übertragung
von Herzpotentialen von der peripheren Körperelektrode an die Meß- und Auswerteeinrichtung
des Mobiltelefons durch eine elektrische Verbindung oder drahtlos durch
ein herzpotentialspezifisches Signal erfolgen. Bei einem "herzpotentialspezifischen"
Signal handelt es sich beispielsweise um ein Funksignal. Während eine
elektrische Verbindung sich vor allem durch die Einfachheit der
technischen Ausführbarkeit
auszeichnet, hat die drahtlose Übertragung
der gemessenen Herzpotentiale den Vorteil, daß die Beweglichkeit des Patienten
beim Meßvorgang
lediglich sehr gering eingeschränkt
wird und es zu keiner nennenswerten Störung des Wohlbefindens des
Patienten kommt.
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Eine besonders bevorzugte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
sieht vor, daß zur
Kontaktierung der peripheren Körperelektroden
mit dem Mobiltelefon ein Kopplungselement vorgesehen wird, wobei
die Elektrode des Mobiltelefons und/oder die periphere Körperelektrode
bzw. mit den peripheren Körperelektroden
verbundene Kabelleitungen mit dem Kopplungselement vorzugsweise lösbar kontaktiert
werden. Das Kopplungselement ermöglicht
somit eine Entscheidung des Anwenders bzw. eines Arztes dahingehend,
ob Herzpotentiale unter Einsatz der peripheren Körperelektrode – nämlich in
räumlicher
Distanz zu dem Mobiltelefon bzw. zu den Elektroden des Mobiltelefons – gemessen werden
sollen, oder ob es ausreicht (insbesondere zur Verwendung im privaten
Bereich), ein Mehrkanal-Elektrokardiogramm unmittelbar aus den von
den Elektroden des Mobiltelefons gemessenen Herzpotentialen abzuleiten.
Das Kopplungselement dient dabei als Adapter zwischen den Elektroden
des Mobiltelefons und den peripheren Körperelektroden.
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Eine besonders einfache Ausgestaltung
des Kopplungselementes sieht vor, daß dieses kappenförmig ausgebildet
und zur elektrischen Verbindung über
die Elektrode und/oder die Elektrodenanordnung der Mehrzahl von
Elektroden eines Mobiltelefons gestülpt wird. Das Kopplungselement
sollte vorzugsweise derart über
die Elektrode und/oder die Elektrodenanordnung gestülpt werden,
daß alle
Elektroden des Mobiltelefons von dem Kopplungselemerit umgeben sind
und mit entsprechenden Kontakten des Kopplungselementes, die mit
den peripheren Körperelektroden
verbunden sind, kontaktieren, so daß die Elektroden einerseits
gegenüber
dem Körper des
Anwenders und/oder gegenüber
der Umgebung abgeschirmt und andererseits elektrisch mit den peripheren
Körperelektroden
verbunden sind. Dadurch wird sichergestellt, daß eine Beeinflussung der Meßergebnisse
durch möglicherweise
den Anwender umgebende elektrische Felder ausgeschlossen werden kann
und sich. eine sichere elektrische Verbindung ergibt.
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Um eine sichere und trotzdem lösbare Verbindung
des Kopplungselementes mit dem Mobiltelefon zu gewährleisten,
ist es von Vorteil, das Kopplungs element und das Mobiltelefon durch
eine Bajonett- und/oder eine Steck- und/oder eine Klemm- und/oder eine
Schiebverbindung lösbar
miteinander zu verbinden. Auch eine magnetische Verbindung und/oder
ein Klettverschluß o.
dgl,. ist vorstellbar. Letztlich muß durch die Verbindung jedoch
sichergestellt werden, daß es
nicht zu einem unbeabsichtigten Lösen des Kopplungselementes
von dem Mobiltelefon bzw. von den mit dem Kopplungselement kontaktierten
Elektroden des Mobiltelefons bei einem Meßvorgang kommt.
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Um. die elektrische Kontaktierung
der peripheren Körperelektroden
mit den Elektroden des Mobiltelefons in einfacher An und Weise sicherzustellen und
um gleichzeitig Verwechselungen der Elektroden zu vermeiden, ist
es von Vorteil, daß die
Anzahl peripherer Körperelektroden
bzw. die Anordnung der Kontaktstellen des Kopplungselementes der
Anzahl und Anordnung von Elektroden des Mobiltelefons entspricht.
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Um. das Herzpotential im herznahen
Bereich des Anwenders zu messen, ist bei einer Ausführungsform
vorgesehen, daß wenigstens
eine Elektrode des Mobiltelefons nicht mit einer peripheren Körperelektrode
verbunden ist und beispielsweise bei aufgesetztem Kopplungselement
außenseitig
an diesem vorgesehen ist. Diese Elektrode des Mobiltelefons kann
dann direkt zur Messung des Herzpotentials im Brustbereich des Anwenders
vorgesehen werden. Grundsätzlich
ist es jedoch auch möglich,
daß eine
weitere periphere Körperelektrode
zur Messung des Herzpotentials im Brustbereich vorgesehen wird.
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Die Methode zur Durchführung von
Körperableitungen
kann beispielsweise vom Anwender selbst einstellbar sein. Dabei
kann der Anwender vorzugsweise über
eine Tastenkombination des Mobiltelefons auswählen, ob er beispielsweise
die Extremitätenableitung
nach Eindhoven durchführen
möchte. Dies
gilt selbstverständlich
nur unter der Voraussetzung, daß die
mit dem Mobiltelefon verbundenen peripheren Körperelektroden so auf dem Körper des Anwenders
angeordnet sind, daß die
Durchführung von
Körperableitungen
gemäß der ausgewählten Methode überhaupt
möglich
ist.
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Eine besonders einfache Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens
sieht vor, daß durch
die Auswertungseinrichtung des Mobiltelefons und/oder durch eine
Auswertungseinrichtung des Kopplungselementes die Methode zur Durchführung von
Körperableitungen
ausgewählt
wird, vorzugsweise in Abhängigkeit
von der Anzahl der mit dem Mobiltelefon verbundenen peripheren Körperelektroden und/oder
deren Anordnung auf der Körperoberfläche. Eine
alternative Ausführungsform
sieht vor, daß unterschiedliche
Kopplungselemente vorgesehen werden, wobei jedes einzelne Kopplungselement
die Durchführung
von Körperableitungen
jeweils nach einer bestimmten Methode ermöglicht. Beispielsweise weist
ein Kopplungselement zur Durchführung
von Körperableitungen
nach der Methode von Eindhoven mindestens 3 periphere Körperelektroden
auf, während
ein anderes Kopplungselement zur Durchführung von Körperableitungen nach der Methode
von Goldberger mindestens 4 periphere Körperelektroden aufweist.
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Um die Sicherheit bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
zu erhöhen,
ist es von Vorteil, daß bei fehlerhafter
elektrischer Verbindung zwischen der Elektrode des Mobiltelefons
und/oder dem Kopplungselement und/oder der peripheren Elektrode
ein Warnhinweis von dem Mobiltelefon generiert wird.
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Um die Beurteilung der gemessenen
Herzpotentiale bzw. der abgeleiteten EKGs präklinisch durch ein Service-Center
durchzuführen,
wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
vorzugsweise ein einem Herzpotential entsprechendes elektrisches Signal
und/oder wenigstens eine Ableitung und/oder ein abgeleitetes Mehrkanal-Elektrokardiogramm
vom Mobiltelefon an das Service-Center übertragen. Um den Zeitbedarf
zur Datenübertragung
und die übertragenen
Datenmengen zu reduzieren, sollte vorzugsweise nur eine Ableitung
an das Service-Center übertragen
werden, während
alle anderen durchgeführten
Ableitungen auf dem Mobiltelefon gespeichert und nur bedarfsweise
vom Service-Center abgerufen werden können. Um den Anwender nicht
unnötig
zu besorgen, bietet es sich dabei an, daß vorzugsweise alle Ableitungen
vom Service-Center ohne Einwirkung des Anwenders bedarfsweise abgerufen
werden können.
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Die den Herzpotentialen entsprechenden
Signale und/oder wenigstens eine Ableitung und/oder ein abgeleitetes
Mehrkanal-Elektrokardiogramm kann zur Vor-Ort-Bewertung mittels
einer Auswerteeinrichtung des Mobiltelefons bearbeitet, insbesondere
gespeichert und/oder therapeutisch analysiert werden.
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Dadurch ist es möglich, daß ein Notfallarzt oder auch
der kundige Anwender die elektrische Gesamtaktivität des Herzens
vor der Übersendung
an ein Service-Center beurteilen kann. In diesem Zusammenhang kann
ein abgeleitetes Elektrokardiogramm beispielsweise digitalisiert
und graphisch auf einer Anzeigeeinrichtung des Mobiltelefons angezeigt
werden. Die auf dem Mobiltelefon gespeicherten Elektrokardiogramme
können
in einer Schlag-Zu-Schlag-Analyse
ausgewertet werden. Dabei wird vorgesehen, daß das Elektrokardiogramm auf
der Grundlage der jeweils zum Zeitpunkt eines Herzschlages gemessenen
Herzpotentiale ausgewertet wird.
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Um die Begutachtung eines gespeicherten Elektrokardiogramms
auf dem Mobiltelefon zu erleichtern, kann das abgeleitete Mehrkanal-Elektrokardiogramm
auf der Anzeigeeinrichtung in eine Mehrzahl von Ausschnitte unterteilt
und ausschnittsweise angezeigt werden, wobei die Abfolge der einzelnen
Ausschnitte vor- oder zurückgeblättert oder wobei
die Abfolge als sich bewegende Bildabfolge eingesehen werden kann.
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Darüber hinaus ist es auch möglich, daß ein vorzugsweise
drahtloser Signal- und/oder
Datenaustausch, insbesondere mittels einer Bluetooth-Schnittstelle,
zwischen dem Mobiltelefon und einer weiteren mobilen Meßeinrichtung
vorgesehen wird, wobei die Meßeinrichtung
zur Messung und/oder Analyse weiterer Biodaten, vorzugsweise des
Blutdrucks und/oder des Pulsschlags und/oder metabolischer Parameter
ausgebildet ist. Auch eine Messung des Blutzuckers des Patienten
ist durch die weitere mobile Meßeinrichtung
möglich.
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Ferner kann das Mobiltelefon auch
in der Sportmedizin zur Herzfrequenzkontrolle eingesetzt werden,
wobei der Pulsschlag hierzu mit einem Brustgurt an der Körperoberfläche abgegriffen
und mittels Bluetooth-Modul auf das Mobiltelefon übertragen
wird. Bei Auswahl einer speziellen Menüfunktion des Mobiltelefons
kann dann z.B. die Herzfrequenz digital auf dem Mobiltelefon angezeigt
werden.
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Um im Notfall die schnelle Einleitung
von Therapiemaßnahmen
zu ermöglichen,
wird vorzugsweise bei Unterschreiten und/oder Überschreiten des gemessenen
und/oder des an das Service-Center übertragenen Herzpotentials und/oder
bei pathologischen Elektrokardiogrammen ein Alarmsignal vom Mobiltelefon
und/oder vom Service-Center generiert und/oder vom Service-Center an das Mobiltelefon übertragen.
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Darüberhinaus betrifft die Erfindung
nach den Oberbegriffen der nebengeordneten Patentansprüche 22 und 23 ein
Verfahren sowie System zur Messung, zur Analyse und zur drahtlosen Übertragung
von Biosignalen, insbesondere von Herzpotentialen und/oder von abgeleiteten
Elektrokardiogrammen, sowie zur Sprachübertragung, wobei mittels einer
Meß- und
Auswerteeinrichtung eines Mobiltelefons Biosignale eines Anwenders
gemessen werden.
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Verfahren zur Messung und Analyse
sowie zur drahtlosen Übertragung
von Biosignalen werden zunehmend im Bereich der Telemedizin eingesetzt. Die
bei den vorgenannten Verfahren eingesetzten Mobiltelefone sind zur
Ortsbestimmung des Anwenders in der Regel mit satellitengestützten Ortungsmöglichkeiten
ausgestattet. Die Hersteller greifen dabei auf eine Technologie
zurück,
die auf dem Global Positioning System (GPS) beruht. GPS-Navigationsgeräte sind
reine Empfänger
der Signale, die von den GPS-Satelliten ausgesendet werden. Aus
den empfangenen Signalen wird der Standort des Benutzers des Mobiltelefons
errechnet. Die GPS-Navigationsgeräte senden also selbst kein
Signal aus, sie können
deshalb auch nicht angepeilt und damit lokalisiert werden. Von Nachteil
bei diesen Verfahren zur Positionsbestimmung mittels GPS ist jedoch,
daß die
zur GPS-Positionsbestimmung benötigten
technischen Bauteile kostenintensiv und von hohem Gewicht sind,
was sich unter anderem negativ auf die Kosten der Positionsortung
und das Gesamtgewicht des Mobiltelefons auswirkt.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es daher, bei einem Verfahren der zuvor genannten Art die Positionsortung
des Anwenders zu vereinfachen und die Kosten und das Gewicht des
Mobiltelefons zu senken.
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Die zuvor hergeleitete Aufgabe wird
bei einem Verfahren gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 22 dadurch gelöst, daß eine Positionsortung des
Anwenders durch GSM-Ortung des Mobiltelefons vorgesehen wird, wobei
zur Positionsortung des Mobiltelefons eine Kommunikationsverbindung zwischen
dem Mobiltelefon und einer Mehrzahl von Basisstationen vorzugsweise
kon sekutiv hergestellt wird. Der Vorteil der GSM-Ortung liegt zunächst darin,
daß auf
die kostenintensive GPS-Ortung verzichtet werden kann. Die technischen
Bauteile zur Umsetzung der GSM-Ortung weisen darüber hinaus ein geringes Gewicht
und eine geringe Baugröße auf, was
sich positiv auf das Gesamtgewicht des Mobiltelefons und dessen
Abmessungen auswirkt. Um die Genauigkeit der GSM-Ortung zu verbessern,
ist erfindungsgemäß nun vorgesehen,
daß ein
GSM-Modul des Mobiltelefons sich nicht nur in eine Basisstation,
sondern in mehrere Basisstationen vorzugsweise konsekutiv einloggt,
so daß eine
genauere Positionsbestimmung erfolgen kann. Dabei ist es so, daß das Mobiltelefon über Funk
mit mehreren der nächstgelegenen
Basisstationen (Base Transceiver Stations) kommuniziert. Während erfindungsgemäß vorzugsweise
vorgesehen ist, daß die
Kommunikationsverbindung zwischen dem Mobiltelefon und den verschiedenen
Basisstationen nacheinander aufgebaut wird, ist es grundsätzlich natürlich auch
möglich,
daß sich
ein GSM-Modul des Mobiltelefons parallel in mehrere Basisstationen
gleichzeitig einloggt. Dazu ist jedoch ggf. eine technische Anpassung
des GSM-Moduls bzw. des Mobiltelefons in der Art notwendig, daß das Mobiltelefon überhaupt
gleichzeitig mit einer Mehrzahl von nächstgelegenen Basisstationen
kommunizieren kann.
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Eine alternative Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
sieht gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 23 eine Positionsortung des Anwenders durch
GSM-Ortung des Mobiltelefons vor, wobei zur Positionsortung des
Mobiltelefons eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Mobiltelefon
und einer Mehrzahl von Kommunikationsnetzen verschiedener Netzbetreiber
vorzugsweise parallel hergestellt wird. Dazu können SIM-Karten verschiedener
Netzbetreiber genutzt werden, so daß sich das Mobiltelefon parallel
in verschiedene Netze einloggen kann, was dazu führt, daß die Standortbestimmung exakter
durchgeführt
werden kann. Die Genauigkeit der Ortung liegt in der Stadt beispielsweise
im Bereich zwischen 20 und 50 m, auf dem Land bei ca. 300 m. Natürlich ist
es auch möglich, daß eine Kommunikationsverbindung
zwischen dem Mobiltelefon und verschiedenen Netzbetreibern konsekutiv
aufgebaut wird.
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Die Erfindung wird nachstehend ohne
Beschränkung
des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen exemplarisch beschrieben. Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Draufsicht auf ein zur Messung, zur Analyse und
zur drahtlosen Übertragung
von Herzpotentialen und/oder von abgeleiteten Elektrokardiogrammen
ausgebildetes Mobiltelefon,
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2 eine
perspektivische Ansicht des in der 1 dargestellten
Mobiltelefons von unten und
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3 eine
perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kopplungselementes
mit vier mit dem Kopplungselement verbundenen peripheren Körperelektroden.
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In der 1 ist
eine perspektivische Draufsicht auf eine Ausführungsform eines Mobiltelefons 1 zur
Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
dargestellt, wobei mittels einer nicht im einzelnen dargestellten
Meß- und
Auswerteeinrichtung des Mobiltelefons 1 Herzpotentiale
eines Anwenders gemessen werden. Das Mobiltelefon 1 weist
eine Anzeigeeinrichtung 2 auf, auf der gemäß der 1 ein abgeleitetes und digitalisiertes
Elektrokardiogramm 3 graphisch angezeigt wird. Nicht dargestellt
ist das bei Mobiltelefonen übliche
Tastenfeld.
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Die 2 zeigt
das Mobiltelefon 1 in einer Ansicht von unten, wobei eine
Mehrzahl von Elektroden 4 des Mobiltelefons 1 zu
erkennen sind. Die Elektroden 4 dienen zur Meßwertaufnahme
von Herzpotentialen des Anwenders an verschiedenen Körperstellen.
Von besonderer Bedeutung dabei ist, daß die Elektroden 4 des
Mobiltelefons 1 derart verschaltet sind, daß eine Mehrzahl
von Körperableitungen
zur Ableitung eines Mehrkanal-Elektrokardiogramms, insbesondere
eines peripheren Extremitäten-Elektrokardiogramms,
durchgeführt
werden können.
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In der 3 ist
ein Kopplungselement 5 dargestellt, welches Kontaktstellen 6 aufweist,
die vorzugsweise federbelastet bzw. federnd ausgebildet sind. Ferner ist
das Kopplungselement 5 mit peripheren Körperelektroden 7 über Kabelleitungen 8 elektrisch
verbunden. Nicht dargestellt ist im übrigen, daß die Körperelektroden 7 mit
dem Kopplungselement 5 auch über eine Funkverbindung o.
dgl. drahtlos verbunden sein können.
Insbesondere bietet sich in diesem Zusammenhang die Datenübertragung
per Bluetooth-Schnittstelle an.
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Die peripheren Körperelektroden 7 werden über das
Kopplungselement 5 mit dem Mobiltelefon 1 kontaktiert,
wobei die Körperelektroden 7 ebenfalls zur
Messung von Herzpotentialen vorgesehen sind. Die von den peripheren
Körperelektroden 7 gemessenen
Herzpotentiale werden über
das Kopplungselement 5 an eine nicht im einzelnen dargestellte
Meß- und
Auswerteeinrichtung des Mobiltelefons 1 übertragen.
Die peripheren Körperelektroden 7 werden vorzugsweise
an den Extremitäten
des Anwenders in der Art angeordnet, daß Herzpotentiale an beiden
Armen und an einem Bein oder an beiden Beinen des Anwenders gemessen
werden können.
Letztlich hängt
die Anordnung der peripheren Körperelektroden 7 auf
dem Körper
des Anwenders jedoch von der Methode zur Durchführung von Körperableitungen ab, die zur
Ableitung eines Multikanal-Elektrokardiogramms ausgewählt wird.
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Vorzugsweise sind die peripheren
Körperelektroden 7 mit
den Kabelleitungen 8 und/oder mit dem Kopplungselement 5 lösbar verbunden.
Dies bietet die Möglichkeit,
daß das
Kopplungselement 5 nur dann mit dem Mobiltelefon 1 kontaktiert
wird, wenn Herzpotentiale des Anwenders an weit voneinander beabstandeten
Stellen des Körpers
gemessen werden sollen, die ansonsten durch die Elektroden 4 des
Mobiltelefons 1 nicht unmittelbar gemessen werden könnten.
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Nicht dargestellt ist im übrigen,
daß anstelle eines
Kopplungselementes 5 eine oder eine Mehrzahl von Schnittstellen
des Mobiltelefons 1 zur Kontaktierung mit den peripheren
Körperelektroden 7 vorgesehen
sein kann. Dabei ist es vorzugsweise so, daß nach erfolgter Kontaktierung
des Mobiltelefons 1 mit den peripheren Körperelektroden 7 über die
vorgenannten Schnittstellen die Elektroden 4 des Mobiltelefons 1 vorzugsweise
automatisch deaktiviert werden. Wenngleich bei der zuletzt genannten
Ausführungsform
das Kopplungselement 5 nicht länger zur Kontaktierung der
peripheren Körperelektroden 7 mit den
Elektroden 4 des Mobiltelefons 1 notwendig ist, kann
das Kopplungs element 5 dennoch vorgesehen werden, um die
Elektroden 4 gegenüber
der Umgebung abzuschirmen.
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Gemäß der 3 sind die Kontaktstellen 6 auf
dem Kopplungselement 5 in der Art angeordnet, daß diese
Anordnung mit der Anordnung der Elektroden 4 auf dem Mobiltelefon 1 übereinstimmt.
Wird nun das Kopplungselement 5 auf die Rückseite
des Mobiltelefons 1 aufgesetzt, werden vorzugsweise alle
Elektroden 4 des Mobiltelefons 1 von dem Kopplungselement 5 abgedeckt
und kontaktieren mit den elektrischen Kontaktstellen 6.
Die Kontaktstellen 6 wirken dabei federnd auf die Elektroden 4.
Dadurch wird sichergestellt, daß die
Elektroden 4 gegenüber dem
Körper
des Anwenders und/oder gegenüber
der Umgebung abgeschirmt werden und sich eine elektrische Verbindung
ergibt. Das Kopplungselement 5 und das Mobiltelefon 1 können durch
einen Bajonett- und/oder eine Steck- und/oder einen Klemm- und/oder
einen Schiebverschluß miteinander
verbunden werden. Darüber
hinaus kann die Verbindung auch durch einen Klettverschluß o. dgl.
oder unter Ausnutzung magnetischer Kräfte erfolgen.
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Bei Vergleich der 2 und 3 wird
deutlich, daß nur
eine der Anzahl peripherer Körperelektroden 7 entsprechende
Anzahl von Elektroden 4 des Mobiltelefons 1 mit
dem Kopplungselement 5 elektrisch verbunden wird. Es ist
jedoch auch vorstellbar, daß nicht
alle Elektroden 4 mit Kontaktstellen 6 kontaktiert werden.
In diesem Fall kann beispielsweise eine Elektrode 4 des
Mobiltelefons weiterhin zur Messung von Herzpotentialen des Anwenders
im herznahen Bereich vorgesehen werden.