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DE10231255B4 - Hinterleuchtete Flüssigkristallanzeige, insbesondere zum Einsatz als Anzeigemodul hinter der Bedienblende eines Haushaltsgroßgerätes - Google Patents

Hinterleuchtete Flüssigkristallanzeige, insbesondere zum Einsatz als Anzeigemodul hinter der Bedienblende eines Haushaltsgroßgerätes Download PDF

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DE10231255B4
DE10231255B4 DE10231255A DE10231255A DE10231255B4 DE 10231255 B4 DE10231255 B4 DE 10231255B4 DE 10231255 A DE10231255 A DE 10231255A DE 10231255 A DE10231255 A DE 10231255A DE 10231255 B4 DE10231255 B4 DE 10231255B4
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Abstract

Hinterleuchtete Flüssigkristallanzeige mit einer quer zur Sichtrichtung (13) auf die Anzeige lichtdurchfluteten Lichtleiterplatte (19) mit einem abgewinkelt verlaufenden Schenkel (36) unter einer ihrerseits unter einem die Bauhöhe des Moduls (11) bestimmenden haubenförmigen Rahmen (27) gelegenen, elektrisch und mechanisch an eine Schaltungsplatine (12) angeschlossenen Flüssigkristallzelle (17) und mit einer die Lichtleiterplatte (19) in sich aufnehmenden Reflektorwanne (22), die in geringem Abstand über der Lichtleiterplatte (19) die Flüssigkristallzelle (17) trägt, wobei die Flüssigkristallanzeige modulförmig aufgebaut ist und wobei eine Lichtquelle (18) durch den abgewinkelt verlaufenden Schenkel (36) seitlich in die Lichtleiterplatte (19) einstrahlt, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflektorwanne (22) elastisch abgestützt auf der Schaltungsplatine (12) aufliegend von dem Rahmen (27) übergriffen ist, wobei die Lichtleiterplatte (19) mit dem abgewinkelt verlaufenden Schenkel (36) in einen schlitzförmigen Durchbruch (34) im Wannen-Boden (21) eingreift, unter dem wenigstens eine Durchbrechung (35) in der Schaltungsplatine (12) gelegen ist, in der oder unter der die in den Schenkel...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Flüssigkristallanzeige mit einer von einer Lichtleiterplatte hinterlegten Flüssigkristallzelle, wie sie etwa in der DE 35 26 511 C2 skizziert ist. In die Lichtleiterplatte wird im wesentlichen parallel zu ihrer Hauptebene von einer Stirnseite her Licht eingestrahlt. Die dort im Längsschnitt keilförmige Lichtleiterplatte ist an ihrer von der Flüssigkristallzelle abgelegenen Rückseite stufig ausgebildet, um an den Stufenflanken Licht durch die Dicke der Platte hindurch in die Flüssigkristallanzeige hinein abzustrahlen, deren Betrachtungs- oder Sichtrichtung entgegen. Infolge der diskreten Stufengeometrie an der Rückseite der Lichtleiterplatte ist aber trotz deren Keilform mit einer hinreichend homogenen Durchstrahlung der transmissiven Flüssigkristalle nicht zu rechnen, die zwischen den Lichtleiterstufen auftretenden Helligkeitssprünge erschweren das Ablesen der alphanumerischen Informationsdarstellung. Offengelassen ist in dieser Vorveröffentlichung, wie ein kompakter, auch in Hinblick auf unvermeidliche Bauteiletoleranzen fertigungsfreundlicher Modulaufbau für die Anzeige unter Einschluß der Ansteuerschaltung für ihre Flüssigkristallzelle gestaltet sein könnte.
  • Eine gattungsgemäße Flüssigkristallanzeige ist aus der DE 198 33 346 A1 bekannt. Dort ist eine Flüssigkristall-Displayanordnung beschrieben, welche auf ein die beleuchtende Lichtquelle enthaltendes Gehäuse aufgesteckt werden kann. Das Licht der Lichtquelle wird über einen L-förmigen Lichtleiter hinter die Flüssigkristallzelle geführt, um eine gleichmäßige flächige Ausleuchtung des Displays zu erreichen. Bei dieser Flüssigkristall-Displayanordnung sind die Flüssigkristallzelle, eine Streufolie, der flächige Körper des Lichtleiters, die Reflektorplatte eines Reflektorgehäuses und eine Leiterplatte zur Erzeugung der Ansteuersignale für das Display direkt aufeinander liegend innerhalb eines Gehäuses aus einem metallischen Rahmen und einer Rückwand angeordnet. Nachteilig an der Flüssigkristall-Displayanordnung gemäß dieser DE 198 33 346 A1 ist, dass die beleuchtende Lichtquelle in einem separaten Gehäuse angeordnet und somit das Flüssigkristallanzeige-Modul nicht autark betreibbar ist und auch hier eine Lösung für einen im Hinblick auf die unvermeidlichen Bauteiltoleranzen fertigungsfreundlichen Modulaufbau bei gleichzeitig sehr geringer Bautiefe nicht gegeben wird.
  • Aus der DE 33 43 829 A1 ist eine Vorrichtung zur Beleuchtung einer wenigstens teilweise lichtdurchlässigen Anzeigescheibe bekannt, bei welcher eine in einer Halterung sitzende Leuchtdiode, die in eine Ausnehmung einer Leiterplatte eingesetzt ist, in eine Lichtführungsplatte zur Beleuchtung einer Flüssigkristallanzeige einstrahlt.
  • Die DE 32 07 051 C2 offenbart eine Halterung zur Aufnahme einer Flüssigkristallanzeige bei welcher in einem Gehäuse hintereinander angeordnet eine Flüssigkristallanzeige, ein Distanzrahmen, ein Keramiksubstrat, eine Druckplatte und eine Leiterplatte verrastet gehalten sind, wobei zwischen zwei der genannten Teile wenigstens eine Feder angeordnet ist.
  • Den genannten Druckschriften ist jedoch nicht zu entnehmen, wie ein kompakter, toleranzresistenter und flacher Modulaufbau ausgebildet sein könnte, ohne dass kostspielige Montageerfordernisse bedingt werden.
  • Der Erfindung liegt deshalb die technische Problemstellung zugrunde, eine gattungsgemäße Flüssigkristallanzeige derart auszulegen, daß sie sich – ohne kostspielige Montageerfordernisse zu bedingen – durch kompakten und toleranzresistenten flachen Modulaufbau insbesondere zum Einsatz in der Bedienblende eines Haushaltsgroßgerätes eignet.
  • Gemäß der im Hauptanspruch angegebenen Merkmalskombination ist diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein Sandwich-Aufbau aus den wie dort angegeben miteinander verrastbaren bzw. ineinander ruhenden vorgefertigten Einzelteilen realisiert wird.
  • Bezüglich Details, Alternativen und Weiterbildungen des erfindungsgemäß gruppierten Anzeigemoduls wird außer auf die weiteren Ansprüche auf nachstehende Beschreibung eines in der Zeichnung unter Beschränkung auf das Wesentliche aber angenähert maßstabsgerecht skizzierten bevorzugten Realisierungsbeispiels verwiesen, in der auch auf zusätzliche Vorteile der erfindungsgemäßen Lösung und ihrer Abwandlungen eingegangen wird. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 die Elemente des erfindungsgemäß ausgestalteten Sandwich-Aufbaus in ihrer Montagereihenfolge nach Art einer Explosionsdarstellung noch distanziert übereinander und
  • 2 den gemäß 1 erstellten Flüssigkristallanzeige-Modul im vertikalen Längsschnitt.
  • Basis für den aus 1 im Detail ersichtlichen Sandwichaufbau der erfindungsgemäß hinterleuchten Flüssigkristallanzeige als Anzeigemodul 11 ist eine Schaltungsplatine 12, die wenigstens auf ihrer der Sichtrichtung 13 abgewandten Rückseite 14 mit Leiterbahnen 15 zur Befestigung und Verschaltung von Bauelementen 16 für die Ansteuerung einer Flüssigkristallzelle 17 und von Lichtquellen 18 ausgestattet ist. Die Lichtquellen 18 strahlen in eine Lichtleiterplatte 19 ein, aus der quer zu ihrer Hauptebene die sichtseitig davor gelegene Flüssigkristallzelle 17 der Sichtrichtung 13 entgegen durchstrahlt wird, um die momentane Symboldarstellung auf dem Anzeigemodul kontrastreich erkennen zu können. Für eine intensive aber diffuse Abstrahlung in die Zelle 17 hinein ist die der Zelle 17 benachbarte Auskoppelfläche der Platte 19 aufgerauht, vorzugsweise schon durch entsprechende Profilierung der Spritzgußform oder sonst erst nachträglich etwa durch Sandbestrahlung bzw. durch Belegung mit Rauhlack oder mit einer Rauhfolie. Die anderen Flächen der Lichtleiterplatte 19 sind möglichst glatt und vorzugsweise poliert, weil das beste Eigenschaften in Hinblick auf die gewünschte Totalreflexion für die Lichtleitung über die gesamte Fläche der Platte 19 erbringt.
  • Für eine möglichst gleichförmige helle Durchstrahlung der Flüssigkristallzelle 17 über ihre gesamte Anzeigefläche hinweg, also zur Erhöhung der Lichtausbeute, ist die Lichtleiterplatte 19 der aufgerauhten Abstrahlfläche gegenüber von einem Reflektor 20 hinterlegt. Allgemein für den Sandwichaufbau und speziell für die Halterung der Lichtleiterplatte 19 auf der Schaltungsplatine 12 ist der Reflektor 20 als Wannenboden 21 einer flachen Reflektorwanne 22 ausgebildet, zwischen deren umlaufenden Seitenwänden 23 die Lichtleiterplatte 19 eingefaßt ist. Diese Reflektorwanne 22 ist ein Spritzgußteil aus Material mit hohem Weißpigmentanteil und deshalb gut reflektierend. An deren Stirnwände sind außen quer zur Sichtrichtung 13 orientierte Federarme 24 mit Auflagefüßen 25 an deren freien Stirnenden angeformt, um die Auflage der Wanne 22 auf der Oberfläche 26 der Platine 12 elastisch abzustützen. Die Lagefixierung der Wanne 22 auf der Platine 12 erfolgt mittels unter dem Wannenboden 21 in Sichtrichtung 13 angeformt vorstehender Kreuzzapfen 45, die in Positionier- und Haltelöcher in der Schaltungsplatine 12 eingreifen.
  • Die Höhe der an der Reflektorwanne 22 umlaufenden Seitenwände 23 überragt geringfügig die Dicke der Lichtleiterplatte 19, so daß trotz unvermeidbarer Fertigungstoleranzen über die gesamte Fläche ein dünner Luftspalt zwischen der Lichtleiterplatte und der Flüssigkristallzelle 17 sichergestellt ist, wenn diese auf den freien Stirnrand der Wände 23 aufgelegt wird. Die seitliche Halterung der Zelle 17 erfolgt mittels von der Wanne 22 elastisch aufragender Stützhaken, die an zwei winklig zueinander verlaufende Wannenwände 23 angeformt sind und über die Seitenränder der Zelle 17 schnappen, wenn diese auf die Reflektorwanne 22 aufgedrückt wird. Damit werden die gegenüberliegenden Stirnseiten der Zelle 17 gegen Anschläge an der Wanne 22 angedrückt, um so die Zelle 17 kraftschlüssig zu fixieren.
  • Die axiale, also quer dazu in Sichtrichtung 13 orientierte Lagefixierung dieses Sandwichaufbaus erfolgt mittels eines breit haubenförmig umlaufenden Rahmens 27, unter dessen Sichtöffnung 30 eine Aufnahme 28 für den sichtseitigen Umfang der Flüssigkristallzelle 17 stufenförmig umläuft. Dieser Rahmen 27 wird über die schon auf die Schaltungsplatine 12 aufgesetzte Reflektorwanne 22 mit der darauf ruhenden Flüssigkristallzelle 17 gestülpt und mit an den Rahmen 27 angeformten, quer zur Sichtrichtung 13 ausweichenden Federnasen 29 in Positionierungs- und Halterungsdurchbrechungen in der Schaltungsplatine 12 verrastet. Dabei drücken die Federarme 24 den Sandwichaufbau aus Wanne 22 und darauf positionierter Flüssigkristallzelle 17 von unten, also der Sichtrichtung 13 entgegen, in die Aufnahme 28 hinein, so daß der Wannenboden 21 von der Platinenoberfläche geringfügig der Sichtrichtung 13 entgegen abgehoben wird. Dadurch ist die Modulhöhe eindeutig durch die Höhe des Rahmens 27 und dessen Verankerung in der Schaltungsplatine 12 bestimmt.
  • Der Rahmen 27 ist sichtseitig mit einer die zentrale Sichtöffnung 30 umgebend vorragenden weichelastischen Dichtung 31 ausgestattet, die etwa aus einer Moosgummimatte ausgestanzt ist. Damit wird dieser Sandwich-Aufbau gegen die Rückseite der Umgebung eines Sichtfensters in der Bedienblende (in der Zeichnung nicht berücksichtigt) eines Haushaltsgroßgerätes wie einer Waschmaschine, eines Trockners oder einer Spülmaschine staubdicht und vibrationssicher angedrückt, wenn der Anzeigemodul 11 beispielsweise mit seitlich an den Rahmen 27 vorstehend angeformten Haltelaschen zwischen rückwärtig an die Bedienblende angeformte Halteschienen eingesteckt wird. Die Dichtung 31 kann wie skizziert als separat erstelltes Teil in eine sichtseitig umlaufende Nut in den Rahmen 27 eingeklebt sein. Produktionstechnisch einfacher ist es jedoch, für diese Abdichtung gegen rückwärtige Verschmutzung des Sichtfensters in der Bedienblende kein unter großem Verschnitt separat beizustellendes, mechanisch nicht stabiles Teil extra einkleben zu müssen, sondern entsprechend wirkende Dichtlippen direkt vom Kunststoffrahmen 27 in der Umgebung dessen Sichtöffnung 30 vorstehend an diesen anzuformen. Allerdings verlangt die Dichtfunktion ein viel weicheres Material, als der die Modulhöhe bestimmende Hauben-Rahmen 27 selbst, weshalb der Rahmen 27 und die Dichtung 31 nicht homogen gespritzt werden können. Statt dessen kann vorgesehen sein, den schon gespritzten Rahmen 27 als Einlegeteil in ein anderes Werkzeug zu überführen und ihm dort die lippenförmige biegeweiche Dichtung 31 anzuspritzen. Oder alternativ dazu wird als Weiterbildung im Rahmen vorliegender Erfindung vorgesehen, die als solche bekannte 2K-Spritztechnik zu realisieren, wonach das speziell weichere Material für die Elastomer-Dichtlippe in einer benachbarten Werkzeugkavität mittels eines zweiten Spritzaggregates an das Spritzgußmaterial des Rahmens 27 anzuspritzen. Die gegenüber der getrennten Fertigung höheren Werkzeugkosten rechtfertigen sich nicht erst in der Massenproduktion, zumal das technologisch und fertigungstechnisch störanfällige Verkleben der unstabilen Moosgummi-Dichtung 31 entfällt.
  • Die elektrische Ansteuerung der Darstellsegmente in der Flüssigkristallzelle 17 von den Leiterbahnen 15 an der Rückseite 14 der Schaltungsplatine 12 her erfolgt mittels an einer Seite der Flüssigkeitszelle 17 verankerter Anschlußstifte 32. Diese Anschlußstifte 32 erfahren bei der Sandwichmontage eine seitliche Führung in einer wellenförmigen Profilierung 33 auf der Außenseite der zugeordneten Seitenwand 23 der Reflektorwanne 22, wie in 1 direkt oberhalb der Schaltungsplatine 12 ersichtlich. Solch eine Führung erleichtert die Bestückung, weil die Zelle 17 mit ihren Stiften 32 nun zunächst seitlich gegen die Profilierung 33 angelegt und dann bis zum seitlichen Überschnappen der Haltelaschen auf die Reflektorwanne 22 abgesenkt werden kann. Dabei greifen die Stifte 32, quer zur Hauptebene der Flüssigkeitszelle 17 und somit parallel zur Sichtrichtung 13 seitlich an der Reflektorwanne 22 vorbei, in Durchgangslöcher in der Schaltungsplatine 12 ein, um dort rückseitig im Lötprozeß mit den Leiterbahnen 15 elektrisch und mechanisch verbunden zu werden.
  • Üblicherweise strahlen die Lichtquellen 18 zum Durchstrahlen der Zelle 17 in einen Stirnrand einer ebenen Lichtleiterplatte 19 etwa parallel zu deren Hauptebene hinein und geben quer dazu über die Auskoppelfläche Streulicht ab, wie eingangs schon erläutert. Die vorliegende Anordnung der Lichtleiterplatte 19 auf einem Reflektor 20 innerhalb der ebenfalls reflektierenden Seitenwände 23 der Reflektorwanne 22 erhöht die Lichtausbeute beim rückwärtigen Durchstrahlen der Flüssigkristallzelle 17. Für das seitliche Einstrahlen in die Platte 19 ist es allerdings erforderlich, die Lichtquellen neben der Lichtleiterplatte 19 auf der Vorderseite der Schaltungsplatine 12 und somit den übrigen Bauelementen 16 gegenüber zu montieren. Das vergrößert die Modul-Grundfläche, erhöht die Kosten wegen einer durchzukontaktierenden Schaltungsplatine 12 und stellt auch einen erheblichen fertigungstechnischen Mehraufwand gegenüber einer SMD-Montage auf einer nur einseitig kaschierten Schaltungsplatine 12 dar. Um diese bevorzugte Bestückungstechnik auch im Falle vorliegenden Anzeigemoduls 11 realisieren zu können, läuft die Lichtleiterplatte 19 an einer ihrer schmalen Stirnseiten erfindungsgemäß in einen letztlich parallel zur Sichtrichtung 13 abgewinkelten Schenkel 36 aus. Der ragt mit seinem freien Stirnende durch einen rechteckigen Durchbruch 34 im Wannenboden 31 hindurch auf eine genau darunter gelegene Durch brechung 35 in der Schaltungsplatine 12 zu, gegebenenfalls auch noch in eine grabenförmige Durchbrechung 35 hinein. Darunter, in oder hinter der Durchbrechung 35, ist die Lichtquelle 18 unter der Rückseite 14 der Schaltungsplatine 12 gehaltert, indem sie mit ihren Anschlußdrähten 37 quer zur Längsrichtung der Durchbrechung 35 auf die Leiterbahnen 15 aufgelötet ist. So können mehrere Lichtquellen 18 längs der Durchbrechung 35 (oder gemäß 1 links unten längs einer einander benachbarten Folge solcher Durchbrechungen 35-35) nebeneinander montiert sein, um eine besonders intensive und gleichförmige Lichtdurchflutung in der Platte 19 zu erzielen.
  • Bei der hinter der Schaltungsplatine 12 montierten Lichtquelle 18 handelt es sich vorzugsweise um eine sog. Reverse-Mount-LED, wie sie etwa aus der Zeitschrift DESIGN & ELEKTRONIK, Heft 06/2002, Seite 25 als solche bekannt ist – dort zur direkten Einstrahlung in die Flüssigkristallzelle, die dadurch aber über ihrer Sichtfläche mit sehr unterschiedlichen Intensitäten durchstrahlt wird.
  • Um Lichtverluste im bogenförmigen oder entsprechend mehrfach abgewinkelt verlaufenden Übergangsbereich 39 vom Schenkel 34 in die großflächige, parallel zur Flüssigkristallzelle 17 und damit quer zur Sichtrichtung 13 sich erstreckende Lichtleiterplatte 19 hinein möglichst zu vermeiden, weist die Reflektorwanne 22 neben dem wandparallelen Durchbruch 34 im Wannenboden 21 eine dem abgeknickten Übergangsbereich 39 zum Schenkel 36 hin entsprechend geneigt verlaufende Reflektorwand 38 auf. Damit die Lichtleiterplatte 19 mit ihrem zum Schenkel 36 abknickenden Randbereich 39 im Interesse guter Reflexionsgegebenheiten möglichst spaltfrei flächig gegen die Reflektorwand 38 anliegt, ist zwischen der gegenüberliegenden schmalen Seitenwand 23 der Reflektorwanne 22 und der Lichtleiterplatte 19 ein quer zur Sichtrichtung 13 wirkendes Federelement 40 vorgesehen. Dabei kann es sich um ein eingelegtes Gummistück, montagetechnisch einfacher jedoch um einen innen an die Stirnwand 23 angespritzten kleinen Federarm handeln, der unter Vorspannung quer zur Sichtrichtung 13 gegen den benachbarten Stirnrand der Lichtleiterplatte 19 elastisch anliegt. Der Bereich der Auskoppelfläche auf der Lichtleiterplatte 19, der nicht von der Flüssigkristallzelle 17 belegt ist, wird zur Vermeidung von Abstrahlverlusten vom rückwärtig entsprechend abgestuft profilierten Rahmen 27 bedeckt, wie in 2 neben der geneigten Reflektorwand 38 berücksichtigt. Dabei kann jedoch die rückseitige Abstufung des Rahmens 27 sich entgegen der Beispielsdarstellung auch auf den Bereich und die Funktion der geneigten Reflektorwand 38 erstrecken.
  • Problematisch hinsichtlich der hinter der Bedienblende konstruktiv vorgegebenen Einbauabmessungen für den Anzeigemodul 11 ist im Stande der Technik regelmäßig dessen schwankende Bauhöhe zwischen der Rückseite 14 der Schaltungsplatine 12 und der sichtseitigen Front des Rahmens 27 (ohne Berücksichtigung der darüber auftragenden weichen Dichtung 31) aufgrund der Dickentoleranzen der einzelnen Komponenten eines Sandwichaufbaus der beschriebenen Art. Deshalb ist vorgesehen, für die mechanische Halterung des Moduls 11 die schon erwähnten vorragenden Rastklammern oder Steckrippen 46 in definierter Höhe unter der Sichtöffnung 30 direkt seitlich an den Rahmen 27 anzuformen, aber den elektrischen Anschluß nicht ebenfalls starr vorzugeben, sondern über ein flexibles Kabel mit Vielfachsteckkeinrichtung zu am vorragenden Leiterplattenrand 41 aufkaschierten Kontakten 42 auszuführen.
  • Jedenfalls erzielt man erfindungsgemäß beim Modul 11 einer hinterleuchteten Flüssigkristallanzeige, wie sie insbesondere in der Bedienblende eines Haushaltsgroßgerätes vorkommt, einen herstellungstechnisch einfachen, räumlich kompakten und hinsichtlich der Einbaumaße eng tolerierten Aufbau bei guter Ausleuchtung der transmissiven Flüssigkristallzelle 17, wenn dafür die Lichtleiterplatte 19 in einer Reflektorwanne 22 und die Flüssigkristallzelle 17 unter geringem Abstand zur Auskoppelfläche der Platte 19 auf den Seitenwänden 23 der Wanne 22 angeordnet wird.
  • Unter bewußter Abkehr von dem gängigen, gegenüber der Schaltungsplatine spielfreien Aufbau bestimmt nun ein jene Anordnung haubenförmig übergreifender Rahmen 27 die Modulhöhe bei seiner formschlüssigen Verankerung in der Schaltungsplatine 12, auf welcher die Reflektorwanne 22 nun federnd aufliegt. Die Federn 24 am Reflektor 21 drücken die Schaltungsplatine (Leiterplatte) 12 gegen die Verrastung der Federarme 29 am Rahmen 27 und gleichen dadurch die einzelnen Dickentoleranzen im Sandwichaufbau aus.
  • Um die Lötstellen der Stifte 32 für die elektrische Ansteuerung der Flüssigkristallzelle 17 beim Einbau des Moduls 12 zwischen Blende und Leiterplatte 12 sowie infolge Vibrationen im Maschinenbetrieb nicht mechanisch zu beanspruchen, erfolgt die Modulmontage nicht mittels der Leiterplatte (Schaltungsplatine) 12, sondern mittels Steckrippen oder Rasthaken, die außen an den Rahmen 27 angeformt sind.
  • Und die Einstrahlung in die Lichtleiterplatte 19 erfolgt der Sichtrichtung 13 entgegen von der SMD-bestückten Rückseite 14 der Schaltungsplatine 12 her durch wenigstens eine Durchbrechung 35 in der Schaltungsplatine 12 und durch einen darüber gelegenen Durchbruch 34 im Reflektor 21 hindurch über einen gegenüber der Hauptebene der Lichtleiterplatte 19 in Sichtrichtung 13 abgewinkelt nach unten verlaufenden Schenkel 36.

Claims (10)

  1. Hinterleuchtete Flüssigkristallanzeige mit einer quer zur Sichtrichtung (13) auf die Anzeige lichtdurchfluteten Lichtleiterplatte (19) mit einem abgewinkelt verlaufenden Schenkel (36) unter einer ihrerseits unter einem die Bauhöhe des Moduls (11) bestimmenden haubenförmigen Rahmen (27) gelegenen, elektrisch und mechanisch an eine Schaltungsplatine (12) angeschlossenen Flüssigkristallzelle (17) und mit einer die Lichtleiterplatte (19) in sich aufnehmenden Reflektorwanne (22), die in geringem Abstand über der Lichtleiterplatte (19) die Flüssigkristallzelle (17) trägt, wobei die Flüssigkristallanzeige modulförmig aufgebaut ist und wobei eine Lichtquelle (18) durch den abgewinkelt verlaufenden Schenkel (36) seitlich in die Lichtleiterplatte (19) einstrahlt, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflektorwanne (22) elastisch abgestützt auf der Schaltungsplatine (12) aufliegend von dem Rahmen (27) übergriffen ist, wobei die Lichtleiterplatte (19) mit dem abgewinkelt verlaufenden Schenkel (36) in einen schlitzförmigen Durchbruch (34) im Wannen-Boden (21) eingreift, unter dem wenigstens eine Durchbrechung (35) in der Schaltungsplatine (12) gelegen ist, in der oder unter der die in den Schenkel (36) einstrahlende und elektrisch und mechanisch an Leiterbahnen (15) der Schaltungsplatine (12) angeschlossene Lichtquelle (18) angeordnet ist, die an Leiterbahnen (15) auf der vom Rahmen (27) abgewandten Rückseite (14) der Schaltungsplatine (12) angeschlossen ist, an welcher der Rahmen (27) mit Federnasen (29) der elastischen Abstützung der Reflektorwanne (22) entgegen starr verrastet ist.
  2. Flüssigkristallanzeige nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich des abgewinkelten Verlaufes der Lichtleiterplatte (19) zum Schenkel (36) mit einer entsprechend geneigt verlaufenden Reflektorwand (38) belegt ist.
  3. Flüssigkristallanzeige nach dem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Reflektorwand (38) Teil der Reflektorwanne (22) oder des Rahmens (27) ist.
  4. Flüssigkristallanzeige nach dem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtleiterplatte (19) in Richtung ihrer Hauptebene elastisch gegen die Reflektorwand (38) angedrückt ist.
  5. Flüssigkristallanzeige nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine im Rahmen (27) über der Flüssigkristallzelle (17) gelegene Sichtöffnung (30) von einer weichelastischen Dichtung (31) auftragend umgeben ist.
  6. Flüssigkristallanzeige nach dem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (31) einstückig mit dem Rahmen (27) aber aus jenem gegenüber aus weicherem Kunststoffmaterial gespritzt ist.
  7. Flüssigkristallanzeige nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (18) wenigstens eine auf der Rückseite der einseitig kaschierten Schaltungsplatine (12) in Oberflächenmontage angeschlossene lichtemittierende Diode ist.
  8. Flüssigkristallanzeige nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkristallzelle (17) auf den Seitenwänden (23) der Reflektorwanne (22) gehaltert ist, welche die Stärke der Lichtleiterplatte (19) geringfügig überragen.
  9. Flüssigkristallanzeige nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Reflektorwanne (22) mit in Sichtrichtung (13) auslenkenden Federarmen (24) zur elastischen Auflage auf der Schaltungsplatine (12) ausgestattet ist.
  10. Flüssigkristallanzeige nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß über der Schaltungsplatine (12) Profilierungen (33) für die Längsführung von Anschlußstiften (32) an der Flüssigkristallzelle (17) vorgesehen sind.
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