-
Die vorliegende Erfindung betrifft
neuartige Arzneimittelkompositionen auf der Basis neuer Anticholinergika
und NK1-Rezeptor-Antagonisten, Verfahren
zu deren Herstellung sowie deren Verwendung bei der Therapie von
Atemwegserkrankungen.
-
Beschreibung der Erfindung
-
Die vorliegende Erfindung betrifft
neuartige Arzneimittelkompositionen auf der Basis neuer Anticholinergika
und NK1-Rezeptor-Antagonisten, Verfahren zu deren Herstellung, sowie
deren Verwendung bei der Therapie von Atemwegserkrankungen.
-
Überraschenderweise
kann ein unerwartet vorteilhafter therapeutischer Effekt, insbesondere
ein synergistischer Effekt bei der Behandlung von entzündlichen
und/oder obstruktiven Atemwegserkrankungen beobachtet werden, wenn
ein oder mehrere, bevorzugt ein neues Anticholinergikum der Formel
1 gemeinsam mit einem oder mehreren, bevorzugt einem NK1-Rezeptor-Antagonisten
2 zur Anwendung gelangen. Aufgrund dieses synergistischen Effekts
sind die erfindungsgemäßen Arzneimittelkombinationen
unter geringerer Dosierung einsetzbar, als dies bei der sonst üblichen
Monotherapie der Einzelverbindungen der Fall ist.
-
Die erfindungsgemäßen Wirkstoffkombinationen
sind überraschenderweise
ferner sowohl durch einen raschen Wirkungseintritt, als auch durch
eine langandauernde Wirkdauer gekennzeichnet. Dies ist von hoher Bedeutung
für das
Wohlbefinden des Patienten, da er einerseits nach Applikation der
Kombination eine rasche Verbesserung seines Zustands verspürt und andererseits
aufgrund der langen Wirkdauer eine einmal pro Tag erfolgende Applikation
ausreichend ist.
-
Die vorstehend genannten Effekte
werden sowohl bei gleichzeitiger Applikation innerhalb einer einzigen
Wirkstoffformulierung als auch bei sukzessiver Applikation der beiden
Wirkstoffe in getrennten Formulierungen beobachtet. Erfindungsgemäß bevorzugt
ist die gleichzeitige Applikation der beiden Wirkstoffbestandteile
in einer einzigen Formulierung.
-
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung
gelangen als Anticholinergikum die Salze der Formel 1
worin
X – ein einfach
negativ geladenes Anion, vorzugsweise ein Anion ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus Chlorid, Bromid, lodid, Sulfat, Phosphat,
Methansulfonat, Nitrat, Maleat, Acetat, Citrat, Fumarat, Tartrat,
Oxalat, Succinat, Benzoat und p-Toluolsulfonat bedeutet zur Anwendung.
-
Bevorzugt gelangen die Salze der
Formel 1 zur Anwendung, worin
X – ein einfach negativ geladenes
Anion ausgewählt
aus der Gruppe Chlorid, Bromid, Methylsulfat, 4-Toluolsulfonat und
Methansulfonat, bevorzugt. Bromid, bedeutet.
-
Besonders bevorzugt gelangen die
Salze der Formel 1 zur Anwendung, worin
X – ein einfach negativ geladenes
Anion ausgewählt
aus der Gruppe Chlorid, Bromid und Methansulfonat, bevorzugt Bromid,
bedeutet.
-
Erfindungsgemäß besonders bevorzugt ist dasjenige
Salz der Formel 1, in dem
X – für Bromid steht.
-
Die Salze der Fromel 1 sind aus der
Internationalen Patentanmeldung
WO
02/32899 bekannt.
-
Im Rahmen der vorliegenden Patentanmeldung
ist eine explizite Bezugnahme auf das pharmakologisch aktive Kation
der Formel
durch Verwendung der Bezeichnung
1' zu erkennen.
Eine Bezugnahme auf Verbindungen 1 schließt naturgemäß eine Bezugnahme auf das Kation
1' mit ein.
-
Ein im Rahmen der vorliegenden Erfindung
erfolgende Bezugnahme auf die erfindungsgemäß einsetzbaren Salze 1 schließt gegebenenfalls
erhältliche
Hydrate und Solvate dieser Verbindungen mit ein.
-
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung
werden unter NK
1-Rezeptor-Antagonisten (im
Folgenden 2) Verbindungen verstanden, die ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend
aus N-[2-(3,5-Bis-trifluormethyl-phenyl)-ethyl]-2-{4-cyclopropylmethylpiperazin-1-yl}-N-methyl-2-phenyl-acetamid
(BIIF 1149), CP-122721, FK-888, NKP 608C, NKP 608A, CGP 60829, SR
48968(Saredutant), SR 140333 (Nolpitantium besilate/chloride), LY
303 870 (Lanepitant), MEN-11420 (Nepadutant), SB 223412, MDL-105172A, MDL-103896,
MEN-11149, MEN-11467, DNK 333A, SR-144190, YM-49244, YM-44778, ZM-274773, MEN-10930,
S-19752, Neuronorm, YM-35375, DA-5018, Aprepitant (MK-869), L-754030,
CJ-11974, L-758298, DNK-33A, 6b-I, CJ-11974, TAK-637, GR 205171 und den Arylglycinamidderivaten
der allgemeinen Formel 3
worin
R
1 und
R
2 zusammen mit dem N, an den sie gebunden
sind, einen Ring der Formel
bilden, worin r und s 2
oder 3 sind;
R
6 N, -C
1-C
5-Alkyl, C
3-C
5-Alkenyl, Propinyl, Hydroxy(C
2-C
4)alkyl, Methoxy(C
2-C
4)alkyl, Di(C
1-C
3)alkylamino(C
2-C
4)alkyl, Amino(C
2-C
4)alkyl,
Amino, Di(C
1-C
3)alkylamino,
Monofluor- bis Perfluor(C
1-C
2)alkyl,
N-Methylpiperidinyl, Pyridyl, Pyrimidinyl, Pyrazinyl oder Pyridazinyl
bedeutet,
R
7 eine der Bedeutungen (a)
bis (d) hat,
(a) Hydroxy
(b) 4-Piperidinopiperidyl,
worin R
16 und
R
17 unabhängig voneinander H, (C
1-C
4)Alkyl, (C
3-C
6)Cycloalkyl,
Hydroxy(C
2-C
4)alkyl,
Dihydroxy(C
2-C
4)alkyl,
(C
1-C
3)Alkoxy(C
2-C
4)alkyl, Phenyl(C
1-C
4)alkyl oder Di(C
1-C
3)alkylamino(C
2-C
4)alkyl sind,
R
8 N
bedeutet, gegebenenfalls in Form ihrer Enantiomere und Gemische
der Enantiomere, gegebenenfalls in Form ihrer Racemate.
-
Die vorstehend genannten Verbindungen
der Formel 3 sind beispielsweise aus den Internationalen Patentanmeldungen
WO 96/32386 ,
WO 97132865 und
WO 02/32865 bekannt, auf die an
dieser Stelle vollinhaltlich Bezug genommen wird.
-
Bevorzugt ist die Verbindung 2 ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus BIIF 1149, CP-122721, CGP 60829, MK-869,
CJ-11974, GR 205171 und den Arylglycinamidderivaten der allgemeinen
Formel 3, worin
R
1 und R
2 zusammen
mit dem N, an den sie gebunden sind, einen Ring der Formel
bilden, worin s 2 oder 3
ist;
R
7 für eine Grupe
worin R
16 und
R
17 unabhängig voneinander H, (C
1-C
4)Alkyl, (C
3-C
6)Cycloalkyl,
Hydroxy(C
2-C
4)alkyl,
Dihydroxy(C
2-C
4)alkyl,
(C
1-C
3)Alkoxy(C
2-C
4)alkyl, Phenyl(C
1-C
4)alkyl oder Di(C
1-C
3)alkylamino(C
2-C
4)alkyl sind,
R
8 H
bedeutet,
gegebenenfalls in Form ihrer Enantiomere und Gemische
der Enantiomere, sowie gegebenenfalls in Form ihrer Racemate.
-
Besonders bevorzugt ist die Verbindung
2 ausgewählt
aus BIIF1149 und den Arylglycinamidderivaten der allgemeinen Formel
3, worin
R
1 und R
2 zusammen
mit dem N, an den sie gebunden sind, einen Ring der Formel
bilden, worin s 2 ist und R
7 für
eine Grupe
worin R
16 und
R
17 unabhängig voneinander H, (C
1-C
4)Alkyl, (C
3-C
6)Cycloalkyl,
Hydroxy(C
2-C
4)alkyl
oder Dihydroxy(C
2-C
4)alkyl
sind,
R
8 H bedeutet, gegebenenfalls
in Form ihrer Enantiomere und Gemische der Enantiomere, sowie gegebenenfalls
in Form ihrer Racemate.
-
Ganz besonders bevorzugt sind als
Verbindungen 2 N-[2-(3,5-Bis-trifluormethylphenyl)-ethyl]-2-{4-[(3-hydroxy-propyl)-methyl-amino]-piperidin-1-yl}-N-methyl-2-phenyl-acetamid, N-[2-(3,5-Bis-trifluormethyl-phenyl)-ethyl]-2-[4-(2-hydroxy-lhydroxymethyl-ethylamino)-piperidin-1-yl]-N-methyl-2-phenylacetamid
, N-[2-(3,5-Bistrifluormethyl-phenyl-ethyl]-2-[4-(cyclopropylmethyl-methyl-amino)-piperidin-1-yl]-Nmethyl-2-phenyl-acetamid,
N-[2-(3,5-Bis-trifluormethyl-phenyl)-ethyl]-2-{4-[(2- hydroxy-ethyl)-(3-hydroxy-propyl)-amino]-piperidin-1-y1}-N-methyl-2-phenyl-acetamid
und N-[2-(3,5-Bis-trifluormethyl-phenyl)-ethyl]-2-{4-[cyclopropylmethyl-(3-hydroxypropyl)-amino]-piperidin-1-yl}-N-methyl-2-phenyl-acetamid
gegebenenfalls in Form ihrer Enantiomere und Gemische der Enantiomere,
sowie gegebenenfalls in Form ihrer Racemate.
-
Von besonderer Bedeutung ist das N-[2-(3,5-Bis-trifluormethyl-phenyl)-ethyl]-2-[4-(2-hydroxy-1-hydroxymethyl-ethylamino)-piperidin-1-yl]-N-methyl-2-phenylacetamid,
gegebenenfalls in Form seiner Enantiomere, bevorzugt in Form seines
(S)-Enantiomers,
gegebenenfalls in Form der Gemische der Enantiomere, sowie gegebenenfalls
in Form seiner Racemate.
-
Als Alkylgruppen (auch soweit sie
Bestandteil anderer Reste sind) werden, soweit nicht anders definiert,
verzweigte und unverzweigte Alkylgruppen mit 1 bis 5 Kohlenstoffatomen
betrachtet. Beispielsweise seien genannt: Methyl, Ethyl, Propyl,
1-Methylethyl (Isopropyl), n-Butyl, 1-Methylpropyl, 2-Methylpropyl,
1,1-Dimethylethyl (tert.Butyl), etc.. Dabei sind von den Definitionen
Propyl, Butyl und Pentyl die jeweiligen isomeren Reste stets mit
umfaßt.
Hydroxy- oder Dihydroxyalkylgruppen stellen Alkylgruppen dar, die
durch eine oder zwei Hydroxygruppen substituiert sind.
-
Als Alkenylgruppen (auch soweit sie
Bestandteil anderer Reste sind) werden verzweigte und unverzweigte
Alkenylgruppen mit 3 bis 5 Kohlenstoffatomen genannt, soweit sie
mindestens eine Doppelbindung aufweisen, wie zum Beispiel Propenyl,
iso-Propenyl, Butenyl etc.
-
Cycloalkyl steht im allgemeinen für einen
gesättigten
cyclischen Kohlenwasserstoffrest mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen.
Als Beispiele seien Cyclopropyl, Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl,
Cyclopropylmethyl, Cylobutylmethyl, Cyclopentylmethyl Cylopropylethyl,
Cyclobutylethyl etc. genannt.
-
Alkyloxy, welches gegebenenfalls
auch als Alkoxy bezeichnet werden kann, steht für eine über ein Sauerstoffatom gebundene,
geradkettige oder verzweigte Alkylgruppe. Besonders bevorzugt ist
die Methoxygruppe.
-
Eine Bezugnahme auf die vorstehen
d genannten NK1-Rezeptor-Antagonisten 2
schließt
im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine Bezugnahme auf deren gegebenenfalls
existierende pharmakologisch verträgliche Säureadditionssalze ein.
-
Unter den physiologisch verträglichen
Säureadditionssalzen,
die von 2 gebildet werden können,
werden erfindungsgemäß pharmazeutisch
verträgliche
Salze verstanden, die ausgewählt
aus den Salzen der Salzsäure,
Bromwasserstoffsäure,
Schwefelsäure,
Phosphorsäure,
Methansulfonsäure,
Essigsäure,
Fumarsäure,
Bernsteinsäure,
Milchsäure,
Zitronensäure,
Weinsäure
oder Maleinsäure
sind. Erfindungsgemäß bevorzugt
sind die Salze der Verbindungen 2 die ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend
aus Acetat, Hydrochlorid, Hydrobromid, Sulfat, Phosphat, Maleinsäure und
Methansulfonat.
-
Die Applikation der erfindungsgemäßen Arzneimittelkombinationen
aus 1 und 2 erfolgt vorzugsweise auf inhalativem Wege. Hierbei können geeignete
Inhaltionspulver, die in geeignete Kapseln (Inhaletten) abgefüllt mittels
entsprechender Pulverinhalatoren appliziert werden, zum Einsatz
kommen. Alternativ dazu kann eine inhalative Anwendung auch durch
Applikation geeigneter Inhalationsaerosole erfolgen. Hierzu zählen auch
pulverförmige
Inhalationsaerosole, die beispielsweise HFA134a, HFA227 oder deren
Gemisch als Treibgas enthalten. Die inhalative Applikation kann
ferne mittels geeigneter Lösungen
der Arzneimittelkombination nestehend aus 1 und 2 erfolgen.
-
Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung
betrifft dementsprechend ein Arzneimittel, welches eine Kombination
aus 1 und 2 enthält.
-
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden
Erfindung betrifft ein Arzneimittel, welches ein oder mehrere Salze
1 und ein oder mehrere Verbindungen 2, gegebenfalls in Form ihrer
Solvate oder Hydrate enthält.
Auch hierbei können
die Wirkstoffe entweder gemeinsam in einer einzigen Darreichungsform
oder in zwei getrennten Darreichungsformen enthalten sein. Erfindungsgemäß bevorzugt
sind Arzneimittel, die die Wirkstoffe 1 und 2 in einer einzigen
Darreichungsform enthalten.
-
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden
Erfindung betrifft ein Arzneimittel, welches neben therapeutisch wirksamen
Mengen von 1 und 2 einen pharmazeutisch verträglichen Trägerstoff bzw. Hilfsstoff enthält. Ein
weitere Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein Arzneimittel,
welches neben therapeutisch wirksamen Mengen von 1 und 2 keinen
pharmazeutisch verträglichen
Trägerstoff
bzw. Hilfsstoff enthält.
-
Die vorliegende Erfindung betrifft
ferner die Verwendung von 1 und 2 zur Herstellung eines therapeutisch
wirksame Mengen von 1 und 2 enthaltenden Arzneimittels zur Behandlung
von entzündlichen
oder obstruktiven Atemwegserkrankungen, insbesondere von Asthma
oder chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD), sowie deren
Komplikationen wie beispielsweise pulmonale Hypertension, daneben
auch allergische und nicht allergische Rhinitis, sofern eine Behandlung
mit NK1-Rezeptor-Antagonisten aus therapeutischer
Sicht nicht kontraindiziert ist, durch simultane oder sukzessive
Applikation.
-
Die vorliegende Erfindung zielt ferner
auf die simultane oder sukzessive Verwendung therapeutisch wirksamer
Dosen der Kombination vorstehender Arzneimittel 1 und 2 zur Behandlung
von entzündlichen und/oder
obstruktiven Atemwegserkrankungen, insbesondere von Asthma oder
chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD), sowie deren Komplikationen
wie beispielsweise pulmonale Hypertension, daneben auch allergische
und nicht allergische Rhinitis, sofern eine Behandlung mit NK1-Rezeptor-Antagonisten
aus therapeutischer Sicht nicht kontraindiziert ist, durch simultane
oder sukzessive Applikation.
-
In den erfindungsgemäßen Wirkstoffkombinationen
aus 1 und 2 können
die Bestandteile 1 und 2 in Form ihrer Enantiomere, Gemische der
Enantiomere oder in Form der Racemate enthalten sein.
-
Die Verhältnisse, in denen die beiden
Wirkstoffe 1 und 2 in die erfindungsgemäßen Wirkstoffkombinationen
eingesetzt werden können,
sind variabel. Die Wirkstoffe 1 und 2 können gegebenfalls in Form ihrer
Solvate oder Hydrate vorliegen. Je nach Wahl der Verbindungen 1
bzw. 2 variieren die im Rahmen der vorliegenden Erfindung einsetzbaren
Gewichtsverhältnisse
aufgrund des unterschiedlichen Molekulargewichts der verschiedenen
Verbindungen sowie aufgrund ihrer unterschiedlichen Wirkstärke. In
der Regel können
die erfindungsgemäßen Arzneimittelkombinationen
die Verbindungen 1 und 2 in Gewichtsverhältnissen enthalten, die in
einem Bereich von 1:100 bis 100:1, bevorzugt von 1:80 bis 80:1,
liegen. Bei den besonders bevorzugten Arzneimittelkombinationen,
die neben einer Verbindung der Formel 1 eine Verbindung ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus BIIF 1149, CGP 60829, MK-869, CJ-11974,
GR 205171, N-[2-(3,5-Bis-trifluormethyl-phenyl)-ethyl]-2-{4-[(3-hydroxy-propyl)-methyl-amino]-piperidin-1-yl}-N-methyl-2-phenyl-acetamid, N-[2-(3,5-Bis-trifluormethyl-phenyl)-ethyl]-2-[4-(2-hydroxy-1-hydroxymethyl-ethylamino)-piperidin-1-yl]-N-methyl-2-phenylacetamid
, N-[2-(3,5-Bis-trifluormethyl-phenyl)-ethyl]-2-[4-(cyclopropylmethyl-methyl-amino)-piperidin-1-yl]-N-methyl-2-phenyl-acetamid, N-[2-(3,5-Bis-trifluormethyl-phenyl)-ethyl]-2-{4-[(2-hydroxy-ethyl)-(3-hydroxy-propyl)-amino]-piperidin-1-yl}-N-methyl-2-phenyl-acetamid und N-[2-(3,5-Bis-trifluormethyl-phenyl)ethyl]-2-{4-[cyclopropylmethyl-(3-hydroxy-propyl)-amino]-piperidin-1-yl}-N-methyl-2-phenyl-acetamid sowie den
Arylglycinamidderivaten der Formel 3 als NK1-Rezeptor-Antagonist 2 enthalten,
liegen die Gewichtsverhältnisse
von 1 zu 2 besonders bevorzugt in einem Bereich, in dem 1' und 2 in Verhältnissen
von 1:50 bis 50:1, ferner bevorzugt von 1:20 bis 20:1 enthalten
sind.
-
Beispielsweise und ohne den Umfang
der Erfindung darauf zu beschränken,
können
bevorzugte erfindungsgemäße Kombinationen
aus 1 und 2 das Kation 1' und
NK1-Rezeptor-Antagonisten
2 in den folgenden Gewichtsverhältnissen
enthalten: 1:50; 1:49; 1:48; 1:47; 1:46; 1:45; 1:44; 1:43; 1:42;
1:41; 1:40; 1:39; 1:38; 1:37; 1:36; 1:35; 1:34; 1:33; 1:32; 1:31;
1:30; 1:29; 1:28; 1:27; 1:26; 1:25; 1:24; 1:23; 1:22; 1:21; 1:20;
1:19; 1:18; 1:17; 1:16; 1:15; 1:14; 1:13; 1:12; 1:11; 1:10; 1:9;
1:8; 1:7; 1:6; 1:5; 1:4; 1:3; 1:2; 1:1; 2:1; 3:1; 4:1; 5:1; 6:1;
7:1; 8:1; 9:1; 10:1; 11:1; 12:1; 13:1; 14:1; 15:1; 16:1; 17:1; 18:1;
19:1; 20:1.
-
Die Anwendung der erfindungsgemäßen Arzneimittel
enthaltend die Kombinationen aus 1 und 2 erfolgt üblicherweise
so, daß 1
und 2 gemeinsam in Dosierungen von 0,01 bis 10000μg, bevorzugt
von 0,1 bis 2000μg,
besonders bevorzugt von 1 bis 1500μg, ferner bevorzugt von 50 bis
1200μg pro
Einmalgabe enthalten sind. Beispielsweise enthalten erfindungsgemäße Kombinationen
aus 1 und 2 eine solche Menge an 1' und NK1-Rezeptor-Antagonist 2, daß die Gesamtdosierung
pro Einmalgabe 100μg,
105μg, 110μg, 115μg, 120μg, 125μg, 130μg, 135μg, 140μg, 145μg, 150μg, 155μg, 160μg, 165μg, 170μg, 175μg, 180μg, 185μg, 190μg, 195μg, 200μg, 205μg, 210μg, 215μg, 220μg, 225μg, 230μg, 235μg, 240μg, 245μg, 250μg, 255μg, 260μg, 265μg, 270μg, 275μg, 280μg, 285μg, 290μg, 295μg, 300μg, 305μg, 310μg, 315μg, 320μg, 325μg, 330μg, 335μg, 340μg, 345μg, 350μg, 355μg, 360μg, 365μg, 370μg, 375μg, 380μg, 385μg, 390μg, 395μg, 400μg, 405μg, 410μg, 415μg, 420μg, 425μg, 430μg, 435μg, 440μg, 445μg, 450μg, 455μg, 460μg, 465μg, 470μg, 475μg, 480μg, 485μg, 490μg, 495μg, 500μg, 505μg, 510μg, 515μg, 520μg, 525μg, 530μg, 535μg, 540μg, 545μg, 550μg, 555μg, 560μg, 565μg, 570μg, 575μg, 580μg, 585μg, 590μg, 595μg, 600μg, 605μg, 610μg, 615μg, 620μg, 625μg, 630μg, 635μg, 640μg, 645μg, 650μg, 655μg, 660μg, 665μg, 670μg, 675μg, 680μg, 685μg, 690μg, 695μg, 700μg, 705μg, 710μg, 715μg, 720μg, 725μg, 730μg, 735μg, 740μg, 745μg, 750μg, 755μg, 760μg, 765μg, 770μg, 775μg, 780μg, 785μg, 790μg, 795μg, 800μg, 805μg, 810μg, 815μg, 820μg, 825μg, 830μg, 835μg, 840μg, 845μg, 850μg, 855μg, 860μg, 865μg, 870μg, 875μg, 880μg, 885μg, 890μg, 895μg, 900μg, 905μg, 910μg, 915μg, 920μg, 925μg, 930μg, 935μg, 940μg; 945μg, 950μg, 955μg, 960μg, 965μg, 970μg, 975μg, 980μg, 985μg, 990μg, 995μg,.10.00μg, 1005μg, 1010μg, 1015μg, 1020μg, 1025μg, 1030μg, 1035μg, 1040μg; 1045μg, 1050μg, 1055μg, 1060μg, 1065μg, 1070μg, 1075μg, 1080μg, 1085μg, 1090μg, 1095μg, 1100μg oder ähnliches
beträgt.
Vorstehend genannte Dosierungsvorschläge pro Einmalgabe sind nicht
als auf die explizit angegebenen Zahlenwerte beschränkt anzusehen,
sondern dienen nur als beispielhaft offenbarte Dosierungen. Selbstverständlich sind
beispielsweise auch Dosierungen, die um o.g. Zahlenwerte in einem
Bereich von ca. +/– 2,5μg schwanken,
von den vorliegenden exemplarisch erläuterten Werten umfaßt. Bei
diesen Dosierungsbereichen können
die Wirkstoffe 1' und
2 in den vorhergehend beschriebenen Gewichtsverhältnissen enthalten sein.
-
Beispielsweise und ohne den Umfang
der Erfindung darauf zu beschränken,
können
die erfindungsgemäßen Kombinationen
aus 1 und 2 eine solche Menge an 1' und NK1-Rezeptor-Antagonist
2 enthalten, daß pro
Einmalgabe 16,5μg
1' und 25μg 2, 16,5μg 1' und 50μg 2, 16,5μg 1' und 100μg 2, 16,5μg 1' und 200μg 2, 16,5μg 1' und 300μg 2, 16,5μg 1' und 400μg 2, 16,5μg 1' und 500μg 2, 16,5μg 1' und 600μg 2, 16,5μg 1' und 700μg 2, 16,5μg 1' und 800μg 2, 16,5μg 1' und 900μg 2, 16,5μg 1' und 1000μg 2, 33,1 μg 1' und 25μg 2, 33,1 μg 1' und 50μg 2, 33,1 μg 1' und 100μg 2, 33,1 μg 1' und 200μg 2, 33,1 μg 1' und 300μg 2, 33,1 μg 1' und 400μg 2, 33,1 μg 1' und 500μg 2, 33,1 μg 1' und 600μg 2, 33,1 μg 1' und 700μg 2, 33,1 μg 1' und 800μg 2, 33,1μg 1' und 900μg 2, 33,1μg 1' und 1000μg 2, 49,5μg 1' und 25μg 2, 49,5μg 1' und 50μg 2, 49,5μg 1' und 100μg 2, 49,5μg 1' und 200μg 2, 49,5μg 1' und 300μg 2, 49,5μg 1' und 400μg 2, 49,5μg 1' und 500μg 2, 49,5μg 1' und 600μg 2, 49,5μg 1' und 700μg 2, 49,5μg 1' und 800μg 2, 49,5μg 1' und 900μg 2, 49,5μg 1' und 1000μg 2, 82,6μg 1' und 25μg 2, 82,6μg 1' und 50μg 2, 82,6μg 1' und 100μg 2, 82,6μg 1' und 200μg 2, 82,6μg 1' und 300μg 2, 82,6μg 1' und 400μg 2, 82,6μg 1' und 500μg 2, 82,6μg 1' und 600μg 2, 82,6μg 1' und 700μg 2, 82,6μg 1' und 800μg 2, 82,6μg 1' und 900μg 2, 82,6μg 1' und 1000μg 2, 165,1 μg 1' und 25μg 2, 165,1 μg 1' und 50μg 2, 165,1 μg 1' und 100μg 2, 165,1 μg 1' und 200μg 2, 165,1 μg 1' und 300μg 2, 165,1 μg 1' und 400μg 2, 165,1 μg 1' und 500μg 2, 165,1 μg 1' und 600μg 2, 165,1 μg 1' und 700μg 2, 165,1 μg 1' und 800μg 2, 165,1 μg 1' und 900μg 2, 165,1 μg 1' und 1000μg 2, 206,4μg 1' und 25μg 2, 206,4μg 1' und 50μg 2, 206,4μg 1' und 100μg 2, 206,4μg 1' und 200μg 2, 206,4μg 1' und 300μg 2, 206,4μg 1' und 400μg 2, 206,4μg 1' und 500μg 2 oder 206,4μg 1' und 600μg 2, 206,4μg 1' und 700μg 2, 206,4μg 1' und 800μg 2, 206,4μg 1' und 900μg 2, 206,4μg 1' und 1000μg 2, 412,8μg 1' und 25μg 2, 412,8μg 1' und 50μg 2, 412,8μg 1' und 100μg 2, 412,8μg 1' und 200μg 2, 412,8μg 1' und 300μg 2, 412,8μg 1' und 400μg 2, 412,8μg 1' und 500μg 2 oder
412,8μg
1' und 600μg 2, 412,8μg 1' und 700μg 2, 412,8μg 1' und 800μg 2, 412,8μg 1' und 900μg 2, 412,8μg 1' und 1000μg 2 appliziert werden.
-
Wird als erfindungsgemäß bevorzugte
Kombination aus 1 und 2 die Wirkstoffkombination verwendet, in der
1 für das
Bromid steht, entsprechen die vorstehend beispielhaft genannten
pro Einmalgabe applizierten Wirkstoffmengen von 1' und 2 den nachfolgenden
pro Einmalgabe applizierten Mengen an 1 und 2: 20μg 1 und 25μg 2, 20μg 1 und 50μg 2, 20μg 1 und 100μg 2, 20μg 1 und 200μg 2, 20μg 1 und 300μg 2, 20μg 1 und 400μg 2, 20μg 1 und 500μg 2, 20μg 1 und 600μg 2, 20μg 1 und 700μg 2, 20μg 1 und 800μg 2, 20μg 1 und 900μg 2, 20μg 1 und 1000μg 2, 40μg 1 und 25μg 2, 40μg 1 und 50μg 2, 40μg 1 und 100μg 2, 40μg 1 und 200μg 2, 40μg 1 und 300μg 2, 40μg 1 und 400μg 2, 40μg 1 und 500μg 2, 40μg 1 und 600μg 2, 40μg 1 und 700μg 2, 40μg 1 und 800μg 2, 40μg 1 und 900μg 2, 40μg 1 und 1000μg 2, 60μg 1 und 25μg 2, 60μg 1 und 50μg 2, 60μg 1 und 100μg 2, 60μg 1 und 200μg 2, 60μg 1 und 300μg 2, 60μg 1 und 400μg 2, 60μg 1 und 500μg 2, 60μg 1 und 600μg 2, 60μg 1 und 700μg 2, 60μg 1 und 800μg 2, 60μg 1 und 900μg 2, 60μg 1 und 1000μg 2, 100μg 1 und 25μg 2, 100μg 1 und 50μg 2, 100μg 1 und 100μg 2, 100μg 1 und 200μg 2, 100μg 1 und 300μg 2, 100μg 1 und 400μg 2, 100μg 1 und 500μg 2, 100μg 1 und 600μg 2, 100μg 1 und 700μg 2, 100μg 1 und 800μg 2, 100μg 1 und 900μg 2, 100μg 1 und 1000μg 2, 200μg 1 und 25μg 2, 200μg 1 und 50μg 2, 200μg 1 und 100μg 2, 200μg 1 und 200μg 2, 200μg 1 und 300μg 2, 200μg 1 und 400μg 2, 200μg 1 und 500μg 2, 200μg 1 und 600μg 2, 200μg 1 und 700μg 2, 200μg 1 und 800μg 2, 200μg 1 und 900μg 2, 200μg 1 und 1000μg 2, 250μg 1 und 25μg 2, 250μg 1 und 50μg 2, 250μg 1 und 100μg 2, 250μg 1 und 200μg 2, 250μg 1 und 300μg 2, 250μg 1 und 400μg 2, 250μg 1 und 500μg 2, 250μg 1 und 600μg 2, 250μg 1 und 700μg 2, 250μg 1 und 800μg 2, 250μg 1 und 900μg 2, 250μg 1 und 1000μg 2, 500μg 1 und 25μg 2, 500μg 1 und 50μg 2, 500μg 1 und 100μg 2, 500μg 1 und 200μg 2, 500μg 1 und 300μg 2, 500μg 1 und 400μg 2, 500μg 1 und 500μg 2, 500μg 1 und 600μg 2, 500μg 1 und 700μg 2, 500μg 1 und 800μg 2, 500μg 1 und 900μg 2 oder
500μg 1
und 1000μg
2.
-
Die Applikation der erfindungsgemäßen Wirkstoffkombinationen
aus 1 und 2 erfolgt bevorzugt auf inhalativem Wege. Hierzu müssen die
Bestandteile 1 und 2 in inhalierbaren Darreichungsformen bereitgestellt werden.
-
Als inhalierbare Darreichungsformen
kommen Inhalationspulver, treibgashaltige Dosieraerosole oder treibgasfreie
Inhalationslösungen
in Betracht. Erfindungsgemäße Inhalationspulver
enthaltend die Wirkstoffkombination aus 1 und 2 können allein
aus den genannten Wirkstoffen oder aus einem Gemisch der genannten Wirkstoffe
mit physiologisch verträglichen
Hilfsstoffen bestehen. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind von
dem Begriff treibgasfreie Inhaltionslösungen auch Konzentrate oder
sterile, gebrauchsfertige Inhalationslösungen umfaßt. Die erfindungsgemäßen Darreichungsformen
können
die Wirkstoffkombination aus 1 und 2 entweder gemeinsam in einer
oder in zwei getrennten Darreichungsformen enthalten. Diese im Rahmen
der vorliegenden Erfindung einsetzbaren Darreichungsformen werden
im nachfolgenden Teil der Beschreibung detailliert beschrieben.
-
A) Inhalationspulver enthaltend
die erfindungsgemäßen Wirkstoffkombinationen
aus 1 und 2:
-
Die erfindungsgemäßen Inhaltionspulver können 1 und
2 entweder allein oder im Gemisch mit geeigneten physiologisch unbedenkliche
Hilfsstoffen enthalten.
-
Sind die Wirkstoffe 1 und 2 im Gemisch
mit physiologisch unbedenklichen Hilfsstoffen enthalten, können zur
Darstellung dieser erfindungsgemäßen Inhalationspulver
die folgenden physiologisch unbedenklichen Hilfsstoffe zur Anwendung
gelangen: Monosaccharide (z.B. Glucose oder Arabinose), Disaccharide
(z.B. Lactose, Saccharose, Maltose), Oligo- und Polysaccharide (z.B.
Dextrane), Polyalkohole (z.B. Sorbit, Mannit, Xylit), Salze (z.B.
Natriumchlorid, Calciumcarbonat) oder Mischungen dieser Hilfsstoffe
miteinander. Bevorzugt gelangen Mono- oder Disaccharide zur Anwendung,
wobei die Verwendung von Lactose oder Glucose, insbesondere, aber
nicht ausschließlich
in Form ihrer Hydrate, bevorzugt ist. Als besonders bevorzugt im
Sinne der Erfindung gelangt Lactose, höchst bevorzugt Lactosemonohydrat
als Hilfsstoff zur Anwendung.
-
Die Hilfsstoffe weisen im Rahmen
der erfindungsgemäßen Inhaltionspulver
eine maximale mittlere Teilchengröße von bis zu 250μm, bevorzugt
zwischen 10 und 150μm,
besonders bevorzugt zwischen 15 und 80μm auf. Gegebenenfalls kann es
sinnvoll erscheinen, den vorstehend genannten Hilfststoffen feinere
Hilfsstofffraktionen mit einer mittleren Teilchengröße von 1
bis 9μm
beizumischen. Letztgenannte feinere Hilfsstoffe sind ebenfalls ausgewählt aus
der vorstehend genannten Gruppe an einsetzbaren Hilfsstoffen. Schließlich wird zur
Herstellung der erfindungsgemäßen Inhaltionspulver
mikronisierter Wirkstoff 1 und 2, vorzugsweise mit einer mittleren
Teilchengröße von 0,5
bis 10μm,
besonders bevorzugt von 1 bis 6μm,
der Hilfsstoffmischung beigemischt. Verfahren zur Herstellung der
erfindungsgemäßen Inhaltionspulver
durch Mahlen und Mikronisieren sowie durch abschließendes Mischen
der Bestandteile sind aus dem Stand der Technik bekannt. Die erfindungsgemäßen Inhaltionspulver
können
entweder in Form einer einzigen Pulvermischung, die sowohl 1 als auch
2 enthält
oder in Form von separaten Inhalationspulvern, die lediglich 1 und
2 enthalten bereitgestellt und appliziert werden.
-
Die erfindungsgemäßen Inhalationspulver können mittels
aus dem Stand der Technikbekannten Inhalatoren appliziert werden.
-
Erfindungsgemäße Inhalationspulver, die neben
1 und 2 ferner einen physiologisch unbedenklichen Hilfsstoff enthalten,
können
beispielsweise mittels Inhalatoren appliziert werden, die eine einzelne
Dosis aus einem Vorrat mittels einer Meßkammer, wie er in der
US 4570630A beschrieben
wird, oder über
andere apparative Vorrichtungen, wie sie in der
DE 36 25 685 A beschrieben
werden, dosieren. Vorzugsweise werden die erfindungsgemäßen Inhalationspulver,
die neben 1 und 2 physiologisch unbedenkliche Hilfsstoff enthalten,
allerdings in Kapseln abgefüllt
(zu sogenannten Inhaletten), die in Inhalatoren wie beispielsweise
in der
WO 94/28958 beschrieben,
zur Anwendung gelangen.
-
Ein zur Anwendung der erfindungsgemäßen Arzneimittelkombination
in Inhaletten besonders bevorzugter Inhalator ist 1 zu entnehmen.
-
Dieser Inhalator (Handihaler) für die Inhalation
pulverförmiger
Arzneimittel aus Kapseln ist gekennzeichnet durch ein Gehäuse 1,
enthaltend zwei Fenster 2, ein Deck 3, in dem
sich Lufteinlaßöffnungen
befinden und welches mit einem über
ein Siebgehäuse 4 befestigten
Sieb 5 versehen ist, eine mit Deck 3 verbundene
Inhalationskammer 6, an der ein mit zwei geschliffenen
Nadeln 7 versehener, gegen eine Feder 8 beweglicher
Drücker 9 vorgesehen
ist, sowie ein über
eine Achse 10 klappbar mit dem Gehäuse 1, dem Deck 3 und einer
Kappe 11 verbundenes Mundstück 12.
-
Sollen die erfindungsgemäßen Inhalationspulver
im Sinne der vorstehend gennannten bevorzugten Anwendung in Kapseln
(Inhaletten) abgefüllt
werden, bieten sich Füllmengen
von 1 bis 30mg, bevorzugt von 3 bis 20mg, bevorzugt 5 bis 10 mg
Inhalationspulver pro Kapsel an. Diese enthalten erfindungsgemäß entweder
gemeinsam oder jeweils die bereits vorstehend für 1' und 2 genannten Dosierungen pro Einmalgabe.
-
B) Treibgashaltige Inhalationsaerosole
enthaltend die erfindungsgemäßen Wirkstoftkombinationen
aus 1 und 2:
-
Erfindungsgemäße treibgashaltige Inhaltionsaerosole
können
1 und 2 im Treibgas gelöst
oder in dispergierter Form enthalten. Hierbei können 1 und 2 in getrennten
Darreichungsformen oder in einer gemeinsamen Darreichungsform enthalten
sein, wobei 1 und 2 entweder beide gelöst, beide dispergiert oder
jeweils nur eine Komponente gelöst
und die andere dispergiert enthalten sein können.
-
Die zur Herstellung der erfindungsgemäßen Inhaltionsaerosole
einsetzbaren Treibgase sind aus dem Stand der Technik bekannt. Geeignete
Treibgase sind ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Kohlenwasserstoffen wie n-Propan, n-Butan oder Isobutan
und Halogenkohlenwasserstoffen wie chlorierten und/oder fluorierten
Derivaten des Methans, Ethans, Propans, Butans, Cyclopropans oder
Cyclobutans. Die vorstehend genannten Treibgase können dabei
allein oder in Mischungen derselben zur Verwendnung kommen. Besonders
bevorzugte Treibgase sind halogenierte Alkanderivate ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus TG11, TG12, TG134a und TG227. Von der vorstehend
genannten halogenierten Kohlenwasserstoffen sind erfindungsgemäß das TG134a
(1,1,1,2-Tetrafluorethan) und das TG227 (1,1,1,2,3,3,3-Heptafluorpropan)
und Mischungen derselben bevorzugt.
-
Die erfindungsgemäßem treibgashaldigen Inhalationsaerosole
können
ferner weitere Bestandteile wie Kosolventien, Stabilisatoren, oberflächenaktive
Mittel (surfactants), Antioxidantien, Schmiermittel sowie Mittel zur
Einstellung des pH-Werts enthalten. All diese Bestandteile sind
im Stand der Technik bekannt.
-
Die erfindungsgemäßen treibgashaltigen Inhaltionsaerosole
können
bis zu 5 Gew-% an Wirkstoff 1 und/oder 2 enthalten. Erfindungsgemäße Aerosole
enthalten beispielsweise 0,002 bis 5 Gew-%, 0,01 bis 3 Gew-%, 0,015
bis 2 Gew-%, 0,1 bis 2 Gew-%, 0,5 bis 2 Gew-% oder 0,5 bis 1 Gew-%
an Wirkstoff 1 und/oder 2.
-
Liegen die Wirkstoffe 1 und/oder
2 in dispergierter Form vor weisen die Wirkstoffteilchen bevorzugt eine
mittlere Teilchengröße von bis
zu 10 μm,
bevorzugt von 0,1 bis 5 μm,
besonders bevorzugt von 1 bis 5 μm
auf.
-
Die vorstehend genannten erfindungsgemäßen treibgashaltigen
Inhaltionaerosole können
mittels im Stand der Technik bekannten Inhalatoren (MDIs = metered
dose inhalers) appliziert werden. Dementsprechend betrifft ein weiterer
Aspekt der vorliegenden Erfindung Arzneimittel in Form von wie vorstehend
beschriebenen treibgashaltigen Aerosolen in Verbindung mit einem
oder mehreren zur Verabreichung dieser Aerosole geeigneten Inhalatoren.
Ferner betrifft die vorliegende Erfindung Inhalatoren, dadurch gekennzeichnet, daß sie vorstehend
beschriebene erfindungsgemäße treibgashaltige
Aerosole enthalten.
-
Die vorliegende Erfindung betrifft
ferner Kartuschen, die ausgestattet mit einem geeigneten Ventil
in einem geeigneten Inhalator zur Anwendung gelangen können und
die eine der vorstehend genannten erfindungsgemäßen treibgashaltigen Inhalationsaerosole
enthalten. Geeignete Kartuschen und Verfahren zur Abfüllung dieser
Kartuschen mit den erfindungsgemäßen treibgashaltigen
Inhaltionsaerosolen sind aus dem Stand der Technik bekannt.
-
C) Treibgasfreie Inhaltionslösungen oder
Suspensionen enthaltend die erfindungsgemäßen Wirkstoffkombinationen
aus 1 und 2:
-
Besonders bevorzugt erfolgt die Applikation
der erfindungsgemäßen Wirkstoffkombination
in Form von treibgasfreien Inhalationslösungen und Inhaltionssuspensionen.
Als Lösungsmittel
kommen hierzu wässrige oder
alkoholische, bevorzugt ethanolische Lösungen in Betracht. Das Lösungsmittel
kann ausschließlich
Wasser sein oder es ist ein Gemisch aus Wasser und Ethanol. Der
relative Anteil an Ethanol gegenüber
Wasser ist nicht begrenzt, bevorzugt liegt die maximale Grenze jedoch
bei bis 70 Volumenprozent, insbesondere bei bis zu 60 Volumenprozent
und besonders bevorzugt bei bis zu 30 Volumenprozent. Die restlichen
Volumenprozente werden von Wasser aufgefüllt. Die 1 und 2 , getrennt
oder gemeinsam enthaltenden Lösungen
oder Suspensionen werden mit geeigneten Säuren auf einen pH-Wert von
2 bis 7, bevorzugt von 2 bis 5 eingestellt. Zur Einstellung dieses
pH-Werts können
Säuren
ausgewählt
aus anorganischen oder organischen Säuren Verendung finden. Beispiele
für besonders
geeignete anorganische Säuren
sind Salzsäure,
Bromwasserstoffsäure, Salpetersäure, Schwefelsäure und/oder
Phosphorsäure.
Beispiele für
besonders geeignete organische Säuren
sind: Ascorbinsäure,
Zitronensäure, Äpfelsäure, Weinsäure, Maleinsäure, Bernsteinsäure, Fumarsäure, Essigsäure, Ameisensäure und/oder Propionsäure und
andere. Bevorzugte anorganische Säuren sind Salzsäure; Schwefelsäure. Es
können
auch die Säuren
verwendet werden, die bereits mit einem der Wirkstoffe ein Säureadditionssalz
bilden. Unter den organischen Säuren
sind Ascorbinsäure,
Fumarsäure
und Zitronensäure bevorzugt.
Gegebenenfalls können
auch Gemische der genannten Säuren
eingesetzt werden, insbesondere in Fällen von Säuren, die neben ihren Säuerungseigenschaften
auch andere Eigenschaften, z.B. als Geschmackstoffe, Antioxidantien
oder Komplexbildner besitzen, wie beispielsweise Zitronensäure oder
Ascorbinsäure.
Erfindungsgemäß besonders
bevorzugt wird Salzsäure
zur Einstellung des pH-Werts verwendet.
-
Erfindungsgemäß kann in der vorliegenden
Formulierung auf den Zusatz von Editinsäure (EDTA) oder einem der bekannten
Salze davon, Natriumedetat, als Stabilisator oder Komplexbildner
verzichtet werden.
-
Andere Ausführungsformen beinhalten diese
Verbindung(en).
-
In einer solchen bevorzugten Ausführungsform
liegt der Gehalt bezogen auf Natriumedetat unter 100 mg / 100 ml,
bevorzugt unter 50 mg/100 ml, besonders beovorzugt unter 20 mg/100
ml.
-
Generell sind solche Inhaltionslösungen bevorzugt,
in denen der Gehalt an Natriumedetat bei 0 bis 10mg/100ml liegt.
-
Den erfindungsgemäßen treibgasfreien Inhaltionslösungen können Co-Solventien
und/oder weitere Hilfsstoffe zugesetzt werden.
-
Bevorzugte Co-Solventien sind solche,
die Hydroxylgruppen oder andere polare Gruppen enthalten, beispielsweise
Alkohole – insbesondere
Isopropylalkohol, Glykole – insbesondere
Propylenglykol, Polyethylenglykol, Polypropylenglykol, Glykolether,
Glycerol, Polyoxyethylenalkohole und Polyoxyethylen-Fettsäureester.
-
Unter Hilfs- und Zusatzstoffen wird
in diesem Zusammenhang jeder pharmakologisch verträgliche Stoff
verstanden, der kein Wirkstoff ist, aber zusammen mit dem (den)
Wirkstoffen) in dem pharmakologisch geeigneten Lösungsmittel formuliert werden
kann, um die qualitativen Eigenschaften der Wirkstoffformulierung zu
verbessern. Bevorzugt entfalten diese Stoffe keine oder im Kontext
mit der angestrebten Therapie keine nennenswerte oder zumindest
keine unerwünschte
pharmakologische Wirkung. Zu den Hilfs- und Zusatzstoffen zählen z.B.
oberflächenaktive
Stoffe, wie z.B. Sojalecithin, Ölsäure, Sorbitanester,
wie Polysorbate, Polyvinylpyrrolidon sonstige Stabilisatoren, Komplexbildner,
Antioxidantien und/oder Konservierungsstoffe, die die Verwendungsdauer
der fertigen Arzneimittelformulierung gewährleisten oder verlängern, Geschmackstoffe,
Vitamine und/oder sonstige dem Stand der Technik bekannte Zusatzstoffe.
Zu den Zusatzstoffen zählen
auch pharmakologisch unbedenkliche Salze wie beispielsweise Natriumchlorid
als Isotonantien.
-
Zu den bevorzugten Hilfsstoffen zählen Antioxidantien,
wie beispielsweise Ascorbinsäure,
sofern nicht bereits für
die Einstellung des pH-Werts verwendet, Vitamin A, Vitamin E, Tocopherole
und ähnliche
im menschlichen Organismus vorkommende Vitamine oder Provitamine.
-
Konservierungsstoffe können eingesetzt
werden, um die Formulierung vor Kontamination mit Keimen zu schützen. Als
Konservierungsstoffe eignen sich die dem Stand der Technik bekannten,
insbesondere Cetylpyridiniumchlorid, Benzalkoniumchlorid oder Benzoesäure bzw.
Benzoate wie Natriumbenzoat in der aus dem Stand der Technik bekannten
Konzentration. Die vorstehend genannten Konservierungsstoffe sind
vorzugsweise in Konzentrationen von bis zu 50mg/100ml, besondersbevorzugt
zwischen 5 und 20 mg/100ml enthalten.
-
Bevorzugte Formulierungen enthalten
außer
dem Lösungsmittel
Wasser und der Wirkstoffkombination aus 1 und 2 nur noch Benzalkoniumchlorid
und Natriumedetat. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform wird
auf Natriumedetat verzichtet.
-
Zur Applikation der erfindungsgemäßen treibgasfreien
Inhaltionslösungen
sind besonders solche Inhalatoren, die eine kleine Menge einer flüssigen Formulierung
in der therapeutisch notwendigen Dosierung binnen weniger Sekunden
in ein therapeutisch-inhalativ geeignetes Aerosol vernebeln können. Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung sind solche Vernebler bevorzugt,
bei denen bereits eine Menge von weniger als 100 μL, bevorzugt
weniger als 50 μL,
besonders bevorzugt zwischen 20 und 30 μL Wirkstofflösung mit bevorzugt einem Hub
zu einem Aerosol mit einer durchschnittlichen Teilchengröße von weniger
als 20 μm,
bevorzugt weniger als 10 μm,
so vernebelt werden können,
daß der
inhalierbare Anteil des Aerosols bereits der therapeutisch wirksamen
Menge entspricht.
-
Eine derartige Vorrichtung zur treibgasfreien
Verabreichung einer dosierten Menge eines flüssigen Arzneimittels zur inhalativen
Anwendung, wird beispielsweise in der internationalen Patentanmeldung
WO 91/14468 als auch in
der
WO 97/12687 (dort
insbesondere
6a und
6b)
ausführlich
beschrieben. Die dort beschriebenen Vernebler (Devices) sind auch
unter der Bezeichnung Respimat
® bekannt.
-
Dieser Vernebler (Respimat®)
kann vorteilhaft zur Erzeugung der erfindungsgemäßen inhalierbaren Aerosole
enthaltend die Wirkstoffkombination aus 1 und 2 eingesetzt werden.
Aufgrund seiner zylinderähnlichen
Form und einer handlichen Größe von weniger
als 9 bis 15 cm in der Länge
und 2 bis 4 cm in der Breite kann dieses Device jederzeit vom Patienten
mitgeführt
werden. Der Vernebler versprüht
ein definiertes Volumen der Arzneimittelformulierung unter Anwendung
hoher Drücke
durch kleine Düsen,
so daß inhalierbare
Aerosole entstehen.
-
Im wesentlichen besteht der bevorzugte
Zerstäuber
aus einem Gehäuseoberteil,
einem Pumpengehäuse,
einer Düse,
einem Sperrspannwerk, einem Federgehäuse, einer Feder und einem
Vorratsbehälter,
gekennzeichnet durch
- – ein Pumpengehäuse, das
im Gehäuseoberteil
befestigt ist, und das an seinem einen Ende einen Düsenkörper mit
der Düse
bzw. Düsenanordnung
trägt,
- – einen
Hohlkolben mit Ventilkörper,
- – einen
Abtriebsflansch, in dem der Hohlkolben befestigt ist, und der sich
im Gehäuseoberteil
befindet,
- – ein
Sperrspannwerk, das sich im Gehäuseoberteil
befindet,
- – ein
Federgehäuse
mit der darin befindlichen Feder, das am Gehäuseoberteil mittels eines Drehlagers drehbar
gelagert ist,
- – ein
Gehäuseunterteil,
das auf das Federgehäuse
in axialer Richtung aufgesteckt ist.
-
Der Hohlkolben mit Ventilkörper entspricht
einer in der
WO 97/12687 offenbarten
Vorrichtung. Er ragt teilweise in den Zylinder des Pumpengehäuses hinein
und ist im Zylinder axial verschiebbar angeordnet. Insbesondere
wird auf die
1–
4 – insbesondere
3 – und
die dazugehörigen
Beschreibungsteile Bezug genommen. Der Hohlkolben mit Ventilkörper übt auf seiner
Hochdruckseite zum Zeitpunkt des Auslösens der Feder einen Druck
von 5 bis 60 Mpa (etwa 50 bis 600 bar), bevorzugt 10 bis 60 Mpa
(etwa 100 bis 600 bar) auf das Fluid, die abgemessene Wirkstofflösung aus.
Dabei werden Volumina von 10 bis 50 Mikroliter bevorzugt, besonders
bevorzugt sind Volumina von 10 bis 20 Mikroliter, ganz besonders
bevorzugt ist ein Volumen von 15 Mikroliter pro Hub.
-
Der Ventilkörper ist bevorzugt an dem Ende
des Hohlkolbens angebracht, das dem Düsenkörper zugewandt ist.
-
Die Düse im Düsenkörper ist bevorzugt mikrostrukturiert,
d.h. durch Mikrotechnik hergestellt. Mikrostrukturierte Düsenkörper sind
beispielsweise in der
WO-94/07607 offenbart;
auf diese Schrift wird hiermit inhaltlich Bezug genommen, insbesondere
auf die dort offenbarte
1 und
deren Beschreibung.
-
Der Düsenkörper besteht z.B. aus zwei
fest miteinander verbundenen Platten aus Glas und/oder Silizium,
von denen wenigstens eine Platte einen oder mehrere mikrostrukturierte
Kanäle
aufweist, die die Düseneinlaßseite mit
der Düsenauslaßseite verbinden.
Auf der Düsenauslaßseite ist
mindestens eine runde oder nicht-runde Öffnung von 2 bis 10 Mikrometer
Tiefe und 5 bis 15 Mikrometern Breite, wobei die Tiefe bevorzugt bei
4, 5 bis 6,5 Mikrometern und die Länge bei 7 bis 9 Mikrometern
beträgt.
-
Im Fall von mehreren Düsenöffnungen,
bevorzugt sind zwei, können
die Strahlrichtungen der Düsen im
Düsenkörper parallel
zueinander verlaufen oder sie sind in Richtung Düsenöffnung gegeneinander geneigt. Bei
einem Düsenkörper mit
mindestens zwei Düsenöffnungen
auf der Auslaßseite
können
die Strahlrichtungen mit einem Winkel von 20 Grad bis 160 Grad gegeneinander
geneigt sein, bevorzugt wird ein Winkel von 60 bis 150 Grad, insbesondere
bevorzugt 80 bis 100°.
-
Die Düsenöffnungen sind bevorzugt in
einer Entfernung von 10 bis 200 Mikrometern angeordnet, stärker bevorzugt
in einer Entfernung von 10 bis 100 Mikrometer, besonders bevorzugt
30 bis 70 Mikrometer. Am stärksten
bevorzugt sind 50 Mikrometer.
-
Die Strahlrichtungen treffen sich
dementsprechend in der Umgebung der Düsenöffnungen.
-
Die flüssige Arzneimittelzubereitung
trifft mit einem Eingangsdruck von bis zu 600 bar, bevorzugt 200 bis
300 bar auf den Düsenkörper und
wird über
die Düsenöffnungen
in ein inhalierbares Aerosol zerstäubt. Die bevorzugten Teilchen- bzw. Tröpfchengrößen des
Aerosols liegen bei bis zu 20 Mikrometern, bevorzugt 3 bis 10 Mikrometern.
-
Das Sperrspannwerk enthält eine
Feder, bevorzugt eine zylindrische schraubenförmige Druckfeder, als Speicher
für die
mechanische Energie. Die Feder wirkt auf den Abtriebsflansch als
Sprungstück,
dessen Bewegung durch die Position eines Sperrglieds bestimmt wird.
Der Weg des Abtriebsflansches wird durch einen oberen und einen
unteren Anschlag präzise
begrenzt. Die Feder wird bevorzugt über ein kraftübersetzendes
Getriebe, z.B. ein Schraubschubgetriebe, durch ein äußeres Drehmoment
gespannt, das beim Drehen des Gehäuseoberteils gegen das Federgehäuse im Gehäuseunterteil
erzeugt wird. In diesem Fall enthalten das Gehäuseoberteil und der Abtriebsflansch
ein ein- oder mehrgängiges
Keilgetriebe.
-
Das Sperrglied mit einrückenden
Sperrflächen
ist ringförmig
um den Abtriebsflansch angeordnet. Es besteht z.B. aus einem in
sich radial elastisch verformbaren Ring aus Kunststoff oder aus
Metall. Der Ring ist in einer Ebene senkrecht zur Zerstäuberachse
angeordnet. Nach dem Spannen der Feder schieben sich die Sperrflächen des
Sperrgliedes in den Weg des Abtriebsflansches und verhindern das
Entspannen der Feder. Das Sprerrglied wird mittels einer Taste ausgelöst. Die
Auslösetaste
ist mit dem Sperrglied verbunden oder gekoppelt. Zum Auslösen des
Sperrspannwerkes wird die Auslösetaste
parallel zur Ringebene, und zwar bevorzugt in den Zerstäuber hinein,
verschoben; dabei wird der verformbare Ring in der Ringebene verformt.
Konstruktive Details des Sperrspannwerkes sind in der
WO 97/20590 beschrieben.
-
Das Gehäuseunterteil wird in axialer
Richtung über
das Federgehäuse
geschoben und verdeckt die Lagerung, den Antrieb der Spindel und
den Vorratsbehälter
für das
Fluid.
-
Beim Betätigen des Zerstäubers wird
das Gehäuseobereil
gegen das Gehäuseunterteil
gedreht, wobei das Gehäuseunterteil
das Federgehäuse
mitnimmt. Dabei wird die Feder über
das Schraubschubgetriebe zusammengedrückt und gespannt, und das Sperrwerk
rastet selbsttätig
ein. Der Drehwinkel, ist bevorzugt ein ganzzahliger Bruchteil von
360 Grad, z.B. 180 Grad. Gleichzeitig mit dem Spannen der Feder
wird das Abtriebsteil im Gehäuseoberteil
um einen vorgegebenen Weg verschoben, der Hohlkolben wird innerhalb
des Zylinders im Pumpengehäuse
zurückgezogen,
wodurch eine Teilmenge des Fluids aus dem Vorratsbehälter in den
Hochdruckraum vor der Düse
eingesaugt wird.
-
In den Zerstäuber können gegebenenfalls nacheinander
mehrere das zu zerstäubende
Fluid enthaltende austauschbare Vorratsbehälter eingeschoben und benutzt
werden. Der Vorratsbehälter
enthält
die erfindungsgemäße wässerige
Aerosolzubereitung.
-
Der Zerstäubungsvorgang wird durch leichtes
Eindrücken
der Auslösetaste
eingeleitet. Dabei gibt das Sperrwerk den Weg für das Abtriebsteil frei. Die
gespannte Feder schiebt den Kolben in den Zylinder des Pumpengehäuses hinein.
-
Das Fluid tritt aus der Düse des Zerstäubers in
zerstäubter
Form aus.
-
Weitere konstruktive Details sind
in den PCT-Anmeldungen
WO 97/12683 und
WO 97/20590 offenbart, auf
die hiermit inhaltlich Bezug genommen wird.
-
Die Bauteile des Zerstäubers (Verneblers)
sind aus einem der Funktion entsprechend geeignetem Material. Das
Gehäuse
des Zerstäubers
und – so
weit es die Funktion erlaubt – auch
andere Teile sind bevorzugt aus Kunststoff, z.B. im Spritzgießverfahren,
hergestellt. Für
medizinische Zwecke werden physiologisch unbedenkliche Materialien
verwendet.
-
In den dieser Patentanmeldung beigefügten
2a/b, die identisch sind
mit den
6a/b der
WO 97/12687 , ist der Vernebler (Respimat®) beschrieben,
mit dem die erfindungsgemäßen wäßrigen Aerosolzubereitungen
vorteilhaft inhaliert werden können.
-
2a zeigt
einen Längsschnitt
durch den Zerstäuber
bei gespannter Feder, 2b zeigt einen Längsschnitt
durch den Zerstäuber
bei entspannter Feder.
-
Das Gehäuseoberteil (51) enthält das Pumpengehäuse (52),
an dessen Ende der Halter (53) für die Zerstäuberdüse angebracht ist. In dem Halter
befindet sich der Düsenkörper (54)
und ein Filter (55). Der im Abtriebsflansch (56)
des Sperrspannwerkes befestigte Hohlkolben (57) ragt teilweise
in den Zylinder des Pumpengehäuses
hinein. An seinem Ende trägt
der Hohlkolben den Ventilkörper
(58). Der Hohlkolben ist mittels der Dichtung (59)
abgedichtet. Innerhalb des Gehäuseoberteils
befindet sich der Anschlag (60), an dem der Abtriebsflansch
bei entspannter Feder anliegt. Am Abtriebsflansch befindet sich
der Anschlag (61), an dem der Abtriebsflansch bei gespannter
Feder anliegt. Nach dem Spannen der Feder schiebt sich das Sperrglied
(62) zwischen den Anschlag (61) und eine Abstützung (63)
im Gehäuseoberteil.
Die Auslösetaste
(64) steht mit dem Sperrglied in Verbindung. Das Gehäuseobereil
endet im Mundstück
(65) und ist mit der aufsteckbaren Schutzkappe (66)
verschlossen.
-
Das Federgehäuse (67) mit Druckfeder
(68) ist mittels der Schnappnasen (69) und Drehlager
am Gehäuseoberteil
drehbar gelagert. Über
das Federgehäuse
ist das Gehäuseunterteil
(70) geschoben. Innerhalb des Federgehäuses befindet sich der austauschbare
Vorratsbehälter
(71) für
das zu zerstäubende
Fluid (72). Der Vorratsbehälter ist mit dem Stopfen (73)
verschlossen, durch den der Hohlkolben in den Vorratsbehälter hineinragt
und mit seinem Ende in das Fluid (Vorrat an Wirkstofflösung) eintaucht.
-
In der Mantelfläche des Federgehäuses ist
die Spindel (74) für
das mechanische Zählwerk
angebracht. An dem Ende der Spindel, das dem Gehäuseoberteil zugewandt ist,
befindet das Antriebsritzel (75). Auf der Spindel sitzt
der Reiter (76).
-
Der oben beschriebene Vernebler ist
geeignet, die erfindungsgemäßen Aerosolzubereitungen
zu einem für
die Inhalation geeignetem Aerosol zu vernebeln.
-
Wird die erfindungsgemäße Formulierung
mittels der vorstehend beschriebenen Technik (Respimat®) vernebelt,
sollte die ausgebrachte Masse bei wenigstens 97%, bevorzugt wenigstens
98% aller Betätigungen des
Inhalators (Hube) einer definierten Menge mit einem Toleranzbereichs
von maximal 25%, bevorzugt 20% dieser Menge entsprechen. Bevorzugt
werden pro Hub zwischen 5 und 30 mg Formulierung als definierte
Masse ausgebracht, besonders bevorzugt zwischen 5 und 20 mg.
-
Die erfindungsgemäße Formulierung kann jedoch
auch mittels anderer als der vorstehend beschriebenen Inahalatoren,
beispielsweise Jet-Stream-Inhalatoren, vernebelt werden.
-
Dementsprechend betrifft ein weiterer
Aspekt der vorliegenden Erfindung Arzneimittel in Form von wie vorstehend
beschriebenen treibgasfreien Inhaltionslösungen oder Suspensionen in
Verbindung mit einer zur Verabreichung dieser Formulierungen geeigneten
Vorrichtung, bevorzugt in Verbindung mit dem Respimat®. Bevorzugt
zielt die vorliegende Erfindung auf treibgasfreie Inhaltionslösungen oder
Suspensionen gekennzeichnet durch die erfindungsgemäßen Wirkstoffkombination
aus 1 und 2 in Verbindung mit der unter der Bezeichnung Respimat® bekannten
Vorrichtung. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung vorstehend
genannte Vorrichtungen zur Inhalation, bevorzugt den Respimat®,
dadurch gekennzeichnet, daß sie
vorstehend beschriebene erfindungsgemäße treibgasfreie Inhaltionslösungen oder
Suspensionen enthalten.
-
Die erfindungsgemäßen treibgasfreien Inhalationslösungen oder
Suspensionen können
neben den vorstehend, zur Applikation im Respimat vorgesehenen Lösungen und
Suspensionen auch als Konzentrate oder sterile gebrauchsfertige
Inhalationslösungen
bzw. -suspensionen vorliegen. Aus den Konzentraten lassen sich beispielsweise
durch Zugabe von isotonischen Kochsalzlösungen gebrauchsfertige Formulierungen
generieren. Sterile gebrauchsfertige Formulierungen können mittels
energiebetriebener Stand- oder transportabler Vernebler, die inhalierbare
Aerosole mittels Ultraschall oder Druckluft nach dem Venturiprinzip
oder anderen Prinzipien erzeugen, appliziert werden.
-
Dementsprechend betrifft ein weiterer
Aspekt der vorliegenden Erfindung Arzneimittel in Form von wie vorstehend
beschriebenen treibgasfreien Inhaltionslösungen oder Suspensionen, die
als Konzentrate oder sterile gebrauchsfertige Formulierungen vorliegen,
in Verbindung mit einer zur Verabreichung dieser Lösungen geeigneten
Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dieser Vorrichtung
um einen energiebetriebenen Stand- oder transportablen Vernebler
handelt, der inhalierbare Aerosole mittels Ultraschall oder Druckluft
nach dem Venturiprinzip oder anderen Prinzipien erzeugt.
-
Die folgenden Beispiele dienen einer
weitergehenden Erläuterung
der vorliegenden Erfindung, ohne den Umfang der Erfindung allerdings
auf die nachfolgenden beispielhaften Ausführungsformen zu beschränken.
-
Inhaltionspulver: Formulierungsbeispiele
-
-
-