DE10229257C1 - Verschluß für Behälter, insbesondere für Flaschen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Verschluß für Behälter, insbesondere für Flaschen, der einen auf den Behälter aufsetzbaren Grundkörper (1; 31) mit einer durch eine Abdeckung zunächst dicht verschlossenen Öffnung (15; 35) und ein relativ zum Grundkörper (1) bewegliches Verschlußteil (2; 32) mit einer zur Deckung mit der Öffnung (15; 35) bringbaren Durchgangsöffnung (14; 34) enthält. Um eine vor dem ersten Gebrauch gasdichte und anschließend flüssigkeitsdichte Aufbewahrung zu ermöglichen, ist die Abdeckung ein durch das Verschlußteil (2; 32) bei dessen erstmaliger Betätigung von dem Grundkörper (1) trennbares Abreißelement (17; 37), das durch eine Formschlußverbindung (25, 26; 27, 28) unverlierbar an dem Verschlußteil (2; 32) gehalten wird.
Description
Die Erfindung betrifft einen Verschluß für Behälter, insbesondere für Flaschen, nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei den herkömmlichen wiederverschließbaren Verschlüssen ergibt sich die
Problematik, daß diese nicht gasdicht sind und daher nicht für den längeren Verschluß
von Behältern für gashaltige Flüssigkeiten, wie z. B. kohlensäurehaltige Getränke und
dgl., geeignet sind.
Aus der DE 38 25 495 A1 ist ein gattungsgemäßer Verschluß bekannt, der eine auf
einen Behälter aufsetzbare Basis und eine drehbare Abdeckplatte enthält. In der Basis
sind innere Öffnungen vorgesehen, die zunächst durch sogenannte Ausstoßstreifen
hermetisch abgedichtet sind. Die gegenüber der Basis verdrehbare Abdeckplatte weist
eine oder mehrere äußere Öffnungen auf, die durch entsprechende Drehung der
Abdeckplatte zur Deckung mit inneren Öffnungen in der Basis gebracht werden können.
Bei diesem Verschluß müssen die in der Basis vorgesehenen Ausstoßstreifen vor dem
ersten Gebrauch zunächst von Hand nach Innen eingedrückt werden und verbleiben
danach im Behälter. Ein derartiger Verschluß ist im wesentlichen für die Aufbewahrung
von Schüttgut und nicht für die längere und abdichtende Aufbewahrung von gashaltigen
Flüssigkeiten konzipiert.
In der DE 200 04 152 U1 ist ein Verschluß für eine Dose offenbart, bei dem auf einem
oberen Abstützteil der Dose ein um deren Mittelachse drehbarer Drehdeckelverschluß
angeordnet ist. Bei diesem Verschluß ist in der Deckelwand der Dose ein durch
Schwächungskerben als Sollbruchstellen umgrenzter vertiefter Bereich vorgesehen, der
zum teilweisen Aufreißen bestimmt ist. Zum Öffnen des durch die Schwächungskerben
umgrenzten Bereichs der Deckelwand ist an dem Drehverschluß ein wulstartiger
Vorsprung ausgebildet, der sich durch Betätigen des Drehverschlusses in den
umgrenzten Bereich hineindrücken läßt, so daß die Deckelwand längs eines kurzen
Stückes der Schwächungskerben einreißt. Durch weiteres Drehen am Drehverschluß
läßt sich der wulstartige Vorsprung über die Fläche des umgrenzten Bereichs
hinwegverschieben, der dadurch aufbricht und die Deckelwandungsöffnung bildet. Der
wulstartige Vorsprung kommt schließlich zur Anlage am Rand der Deckelwandöffnung,
wodurch die gerade gebildete Wandöffnung wieder verschlossen bzw. abgedeckt ist.
Durch Rückdrehen des Drehverschlusses kann dann die Deckelwandöffnung wieder
geöffnet werden und als Trinköffnung dienen. Bei diesem Verschluß müssen jedoch die
Dose und der dazugehörige Drehverschluß speziell aufeinander abgestimmt sein.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen einfach herstellbaren und kostengünstigen
Verschluß zu schaffen, der eine vor dem ersten Gebrauch gasdichte und anschließend
flüssigkeitsdichte Aufbewahrung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch einen Verschluß mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Zweckmäßige Ausgestaltungen und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in
den Unteransprüchen angegeben.
Bei dem erfindungsgemäßen Verschluß sind die Behälter zunächst hermetisch
verschlossen, so daß z. B. auch gashaltige Flüssigkeiten ohne Gasverlust über längere
Zeiträume gelagert werden können. Bei der ersten Betätigung des Verschlußteils zum
Öffnen des Verschlusses wird das die Öffnung im Grundkörper dicht verschließende
Abreißelement von dem Grundkörper abgetrennt und gibt die Öffnung frei. Das
Abreißelement wird am Verschlußteil unverlierbar gehalten, so daß ein Hineinfallen des
Abreißelements in den Behälter verhindert wird. Durch anschließende Betätigung des
Verschlußteils kann dann der Verschluß immer wieder geöffnet und geschlossen
werden, wobei im geschlossenen Zustand zumindest eine flüssigkeitsdichte Absperrung
gewährleistet ist. Da beim ersten Öffnungsvorgang des Verschlusses zunächst das
Abreißelement abgetrennt werden muß und hierfür ein erhöhter Kraftaufwand
erforderlich ist, kann der Verbraucher außerdem einfach erkennen, ob der Verschluß
zuvor geöffnet war oder nicht. Der einfach und kostengünstig herstellbare Verschluß
kann auf handelsübliche Behälter, insbesondere Flaschen ohne spezielle Vorkehrungen
an den Behältern aufgesetzt werden.
Das Verschlußteil kann zweckmäßigerweise als Drehschieber oder Linearschieber
ausgeführt sein. Der Drehschieber kann in oder auf dem Grundkörper angeordnet sein.
Weitere Besonderheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 einen auseinandergebauten Verschluß und einen zusammengesetzten
Verschluß mit geöffneter Verschlußkappe und geöffnetem Verschlußteil
in einer Perspektivansicht;
Fig. 2 einen Verschluß mit geöffneter Kappe und geschlossenem Verschlußteil
und einen Verschluß mit geschlossener Kappe und geschlossenem
Verschlußteil in einer Perspektivansicht;
Fig. 3 Schnittansichten des in Fig. 1 gezeigten Verschlusses und
Fig. 4 Schnittansichten eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Verschlusses
und
Fig. 5 eine Prinzipskizze eines Verschlusses mit verschiebbarem Verschlußteil.
Der in den Fig. 1 und 2 in einer Perspektive schematisch dargestellte Verschluß für
eine Flasche enthält einen Grundkörper 1, ein in diesem angeordnetes Verschlußteil 2
und eine Verschlußkappe 3, die über ein flexibles Verbindungsstück 4 mit dem
Grundkörper 1 verbunden ist. Bei der gezeigten Ausführung sind die vorstehend
genannten Teile zweckmäßigerweise als Kunststoffspritzteile ausgeführt. Der
Grundkörper 1 enthält einen unteren deckelförmigen Aufsatz 5 und ein Ansatzstück 6,
an dem ein im wesentlichen hohlzylindrisches Auslaßteil 7 angeformt ist.
Wie besonders aus Fig. 3 hervorgeht, ist in dem Ansatzstück 6 eine quer zur
Mittelachse 8 des Grundkörpers 1 angeordnete, einseitig offene Aufnahme 9 für das als
Drehschieber ausgeführte Verschlußteil 2 ausgebildet. Der deckelförmige Aufsatz 5
weist an seiner Innenseite ein Innengewinde 10 auf, so daß der Grundkörper 1 auf ein
übliches Verschlußgewinde einer Flasche aufgeschraubt werden kann. An der Unterseite
des Aufsatzes 5 kann ein an sich bekannter Abreißring 11 angeformt sein, der als
Manipulationssicherung dient. Wenn dieser Abreißring 11 bei einem auf die Flasche
aufgeschraubten Verschluß unversehrt ist, ist dies ein Zeichen, daß der Grundkörper 1
noch nicht von der Flasche abgeschraubt worden ist.
Das Verschlußteil 2 enthält einen in der Aufnahme 9 drehbar geführten zylindrischen
Verschlußkörper 12 und einen nach außen vorstehenden Griffteil 13, durch den der in
der Aufnahme 9 angeordnete Verschlußkörper 12 zwischen einer in Fig. 3 links oben
gezeigten Öffnungsstellung und einer rechts oben gezeigten Schließstellung bewegt
werden kann. In dem Verschlußkörper 12 des Verschlußteils 2 ist eine
Durchgangsöffnung 14 vorgesehen, durch den in der Öffnungsstellung des
Verschlußkörpers 12 ein Durchgang zwischen einer zur Mittelachse 8 koaxialen
Öffnung 15 im Grundkörper und einem ebenfalls zur Mittelachse 8 koaxialen
Auslaßkanal 16 im hohlzylindrischen Auslaßteil 7 freigegeben wird. In der
Schließstellung ist dagegen die Durchgangsöffnung 14 quer zur Mittelachse 8
angeordnet, so daß der Durchgang von der Öffnung 15 zum Auslaßkanal 16
verschlossen ist.
Die Öffnung 15 in dem Grundkörper 1 wird durch ein Abreißelement 17 verschlossen,
das zunächst fest mit dem Grundkörper 1 verbunden ist und die Öffnung 15 hermetisch
verschließt. Zweckmäßigerweise wird das nach innen vorstehende Abreißelement 17
einteilig mit dem Grundkörper 1 hergestellt. Das Abreißelement 17 ist allerdings derart
ausgeführt, daß es bei erstmaligen Öffnen des Verschlußteils 2 von dem Grundkörper 1
abgeschert wird und die Öffnung 15 freigibt. Hierzu befindet sich an der Außenseite des
Verschlußkörpers 12 eine Ausnehmung 18, in welche das als Abdeckplatte oder
Abdecklasche ausgeführte Abreißelement 17 eingreift. Bei der gezeigten Ausführung ist
die Ausnehmung 18 um 90° versetzt zum Durchgang 14 angeordnet.
Wie aus der unteren Darstellung von Fig. 3 hervorgeht, ist an der Abreißelement 17
eine Sollbruchstelle 19 vorgesehen, die dessen Abscherung bzw. Abtrennung von
Grundkörper 1 erleichtert. Die Ausnehmung 18 ist zum inneren Ende des
Verschlußkörpers 12 offen, damit die Abdeckplatte 17 beim Einsetzen des
Verschlußteils 2 in den Grundkörper 1 in die Ausnehmung 18 eingreifen kann. Das
Abreißelement 17 ist durch eine Formschlußverbindung derart am Verschlußkörper 12
geführt, daß es bei dessen Drehung unverlierbar am Verschlußteil 2 gehalten wird.
Dadurch kann verhindert werden, daß das Abreißelement 17 beim Wiederverschließen
in die Öffnung 15 fällt.
An dem inneren Ende des Verschlußkörpers 12 ist ein ringförmiger Ansatz 20
angeformt, der in eine entsprechende Ringnut 21 an einer Innenwand 22 des
Ansatzstücks 6 eingreift. Zwischen dem ringförmigen Ansatz 20 und der Ringnut 21
wird eine innere Dichtfläche gebildet, die nach dem Abtrennen des Abreißelements 17
eine Abdichtung ermöglicht. An der Außenseite des Verschlußkörpers 12 befindet sich
außerdem im Bereich des Griffteils 13 eine umlaufende Ringwulst 23, die in eine
Ringnut 24 an der Innenseite der Aufnahme 9 eingreift. Dadurch wird eine Art
Schnappverschluß für die Halterung des Verschlußteils 2 an dem Grundkörper 1
gebildet. Zwischen der Ringwulst 23 und der Ringnut 24 wird außerdem eine äußere
Dichtfläche gebildet, die den Austritt der Flüssigkeit nach dem Öffnen verhindert.
Bei der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführung ist die Formschlußverbindung
zwischen dem Abreißelement 17 und dem Verschlußteil 2 in Art einer
Schwalbenschwanzverbindung ausgeführt. Die Ausnehmung 18 ist hier als nach innen
erweiterte Schwalbenschwanznut mit gemäß Fig. 1 schrägen Seitenflächen 25
ausgeführt. Das Abreißelement 17 weist zu den Seitenflächen 25 korrespondierende
seitliche Schrägflächen 26 auf. Die unverlierbare Halterung der Abreißelements 17 an
dem Verschlußteil 2 kann aber auch auf andere Weise erfolgen.
In Fig. 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Verschlusses gezeigt. Dort ist das
Abreißelement 17 über eine Art Nut- und Federverbindung am Verschlußkörper 12 des
Verschlußteils 2 geführt. Wie aus der vergrößerten Teilansicht rechts unten hervorgeht,
sind hier an den Seitenflächen der Ausnehmung 18 halbrunde Vorsprünge 27
vorgesehen, die in entsprechend geformte Nuten 28 an den Seitenflächen des
Abreißelements 17 eingreifen. Die Nuten 28 können auch an der Ausnehmung 18 und
die Vorsprünge 27 an dem Abreißelement 17 angeordnet sein. Ansonsten ist dieser
Verschluß wie der in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Verschluß aufgebaut. Die einander
entsprechenden Teile sind daher mit denselben Bezugszeichen versehen.
Bei den gezeigten Ausführungen ist das Griffteil 13 derart ausgebildet, daß es in der
Schließstellung des Verschlußteils 2 mit einem schmäler werdenden freien Ende vertikal
nach oben zeigt. In der Verschlußkappe 3 ist eine seitliche Aussparung 29 vorgesehen,
die das Griffteil 13 in der Schließstellung übergreift. Bei geschlossenen Verschlußkappe
3 kann somit der Verschluß nicht geöffnet werden. Die Verschlußlappe 3 kann aber
auch so ausgeführt sein, daß das Verschlußteil 2 mit dem Griffteil 13 vollständig
abgedeckt wird.
Der vorstehend beschriebene Verschluß ist besonders gut als Flaschenverschluß für
kohlensäurehaltige Flüssigkeiten geeignet. Solange das Verschlußteil noch nicht betätigt
wurde, sind die Flaschen gasdicht verschlossen und können somit auch über einen
längeren Zeitraum gelagert werden. Bei der ersten Betätigung des Verschlußteils 2 wird
dann das die Öffnung im Grundteil zunächst noch fest verschleißende Abreißelement
abgetrennt und gibt diese frei. Durch anschließende Betätigung des Verschlußteils kann
dann der Verschluß immer wieder geöffnet und verschlossen werden, wobei dann im
geschlossenen Zustand zumindest noch eine flüssigkeitdichte Absperrung gewährleistet
ist.
Die Erfindung ist jedoch nicht auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt. In der Prinzipskizze von Fig. 5 ist z. B. ein Ausführungsbeispiel gezeigt,
bei dem das Verschlußteil als linear beweglicher Schieber 32 ausgeführt ist. Dieser ist in
einer entsprechenden Aufnahme 30 eines Grundkörper 31 verschiebbar geführt. In
diesem Schieber 32 ist eine Durchgangsöffnung 34 vorgesehen, die zur Deckung mit
einer oberen und unteren Öffnung 33 und 35 im Grundkörper 31 gebracht werden kann.
Die untere Öffnung 35 ist durch ein mit dem Grundkörper 31 zunächst dicht
verbundenes plattenförmiges Abreißelement 37 abgedeckt. Dieses ist in einer
Ausnehmung 36 im dem Schieber 32 derart geführt, daß es bei der ersten Betätigung des
Schiebers 32 unter Freigabe der Öffnung 35 abgetrennt und dann am dem Schieber 32
unverlierbar gehalten wird.
Claims (15)
1. Verschluß für Behälter, insbesondere für Flaschen, der einen auf den Behälter
aufsetzbaren Grundkörper (1; 31) mit einer durch eine Abdeckung zunächst dicht
verschlossenen Öffnung (15; 35) und ein relativ zum Grundkörper (1) bewegliches
Verschlußteil (2; 32) mit einer zur Deckung mit der Öffnung (15; 35) bringbaren
Durchgangsöffnung (14; 34) enthält, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung
ein durch das Verschlußteil (2; 32) bei dessen erstmaliger Betätigung von dem
Grundkörper (1) abtrennbares Abreißelement (17; 37) ist, das durch eine
Formschlußverbindung (25, 26; 27, 28) unverlierbar an dem Verschlußteil (2; 32)
gehalten wird.
2. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Abreißelement (17;
37) in einer Ausnehmung (18; 36) des Verschlußteils (2; 32) angeordnet ist.
3. Verschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Formschlußverbindung zwischen der Abreißelement (17; 37) und dem Verschlußteil
(2; 32) als Schwalbenschwanzverbindung (25, 26) ausgeführt ist.
4. Verschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Formschlußverbindung zwischen der Abreißelement (17; 37) und dem Verschlußteil
(2; 32) als Nut- und Federverbindung (27, 28) ausgeführt ist.
5. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an
dem Abreißelement (17; 37) eine Sollbruchstelle (19) vorgesehen ist.
6. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis S. dadurch gekennzeichnet, daß das
Verschlußteil als Drehschieber (2) ausgeführt ist und einen in einer Aufnahme (9)
des Grundteils (1) drehbar geführten Verschlußkörper (12) enthält.
7. Verschluß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Abreißelement (17)
in einer an der Außenseite des Verschlußkörpers (12) angeordneten Ausnehmung
(18) angeordnet ist.
8. Verschluß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (18)
winkelversetzt zur Durchgangsöffnung (14; 34) angeordnet ist.
9. Verschluß nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an
dem Verschlußkörper (12) ein umlaufender Ringbund (23) zur Aufnahme in einer
Ringnut (24) des Grundkörpers (1) angeordnet ist.
10. Verschluß nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an
dem Verschlußkörper (12) ein ringförmiger Ansatz (20) zum Eingriff in eine
Ringnut (21) an einer Innenwand (6) des Grundkörpers (1) angeordnet ist.
11. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
Grundkörper (1) einen deckelförmigen Aufsatz (5) mit einem Innengewinde (10)
zum Aufschrauben auf das Gewinde einer Flasche enthält.
12. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an
dem Grundkörper (1) ein Abreißring (11) angeformt ist.
13. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß an
dem Grundkörper (1) eine Verschlußkappe (3) zur Abdeckung des Verschlußteils
(2) angeordnet ist.
14. Verschluß nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußkappe
(2) eine seitliche Ausnehmung (29) zur Aufnahme eines Griffteils (13) des
Verschlußteils (2) in seiner Schließstellung enthält.
15. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verschlußteil als linear beweglicher Schieber (32) ausgeführt ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE10229257A DE10229257C1 (de) | 2002-06-28 | 2002-06-28 | Verschluß für Behälter, insbesondere für Flaschen |
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DE10229257A DE10229257C1 (de) | 2002-06-28 | 2002-06-28 | Verschluß für Behälter, insbesondere für Flaschen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE10229257C1 true DE10229257C1 (de) | 2003-04-17 |
Family
ID=7714724
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DE10229257A Expired - Fee Related DE10229257C1 (de) | 2002-06-28 | 2002-06-28 | Verschluß für Behälter, insbesondere für Flaschen |
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