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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zur Herstellung von Flexodruckformen mittels Laser-Direktgravur, bei
dem als Ausgangsmaterial ein Flexodruckelement eingesetzt wird,
dessen Reliefschicht eine Kombination aus einem im wesentlichen
hydrophoben elastomeren Bindemittel und einem inerten Weichmacher
aufweist. Die Erfindung betrifft weiterhin Flexodruckformen erhältlich nach
diesem Verfahren sowie die Verwendung der Flexodruckformen zum Flexodruck
mit Druckfarben auf Wasser- oder Alkoholbasis.
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Laser werden inzwischen sowohl auf
dem Gebiet von Offsetdruckplatten wie auf dem Gebiet von Reliefdruckformen
für verschiedene
Schritte des Herstellprozesses eingesetzt.
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So ist es beispielsweise bekannt,
die lichtempfindlichen Schichten von Offsetdruckplatten mittels
geeigneter Laserbelichter bildmäßig zu beschreiben.
Die lichtempfindliche Schicht wird durch den Laser chemisch verändert, beispielsweise
vernetzt. Aus dem bebilderten Rohprodukt wird mittels eines geeigneten
Entwicklungsprozesses die fertige Offsetdruckplatte erhalten (siehe
z.B. Imaging Technology, Kap. 3.4.1.2., Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry,
6th Edt., 2000 Electronic release). Die
Dicke der besagten lichtempfindlichen Schichten von Offsetdruckplatten
beträgt üblicherweise
0,3 bis 5μm.
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Weiterhin ist es bekannt, zur Bebilderung
von Flexodruckplatten anstelle von fotografisch erstellten Masken
IR-ablative Masken einzusetzen, wie beispielsweise in
EP-A 654 150 offenbart. Hierbei
wird eine dünne
IR-empfindliche, opake Schicht auf die fotopolymerisierbare Schicht
aufgetragen. Die Dicke derartiger IR-ablativer Schichten beträgt üblicherweise
nur einige μm.
Die IR-ablative Schicht wird mit einem IR-Laser bildmäßig beschrieben,
d.h. an den Stellen entfernt, an denen sie vom Laserstahl getroffen
wird. Das eigentliche Druckrelief wird auf konventionelle Art und
Weise hergestellt: Durch die erzeugte Maske hindurch wird mit aktinischem
Licht belichtet und die Reliefschicht somit selektiv vernetzt. Danach
wird auf übliche
Art und Weise mit einem Entwickler entwickelt, wobei sowohl fotoempfindliches
Material aus den unbelichteten Bereichen der Reliefschicht als auch
die Reste der IR-ablativen Schicht entfernt werden. Da die IR-ablative
Maskenschicht für
den eigentlichen Druckprozess keine Bedeutung hat, können die
Materialien dafür
ausschließlich
im Hinblick auf die optimale Verwendung als Maske ausgesucht werden.
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Bei der Laser-Direktgravur zur Herstellung
von Flexodruckformen hingegen wird ein druckendes Relief durch einen
Laser direkt in die Reliefschicht eines Flexodruckelementes eingraviert.
Ein nachfolgender Entwicklungsschritt wie bei konventionellen Platten
bzw. dem Maskenverfahren ist nicht mehr erforderlich. Typische Reliefschichtdicken
von Flexodruckformen liegen zwischen 0,5 bis 7 mm, bei speziellen
Dünnschichtplatten
unter Umständen
auch nur 0,2 mm. Die nichtdruckenden Vertiefungen im Relief betragen
im Rasterbereich mindestens 0,03 mm, bei anderen Negativelementen
deutlich mehr und können
bei dicken Platten Werte von bis zu 3 mm annehmen. Mit dem Laser
müssen
also große
Mengen an Material entfernt werden.
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EP-A 640 043 und
EP-A 640 044 offenbaren einschichtige bzw.
mehrschichtige elastomere lasergravierbare Flexodruckelemente zur
Herstellung von Flexodruckplatten mittels Lasergravur. Die Elemente
bestehen aus "verstärkten" elastomeren Schichten.
Zur Herstellung der Schicht werden elastomere Bindemittel eingesetzt.
Durch die so genannte Verstärkung
wird die mechanische Festigkeit der Schicht erhöht, um Flexodruck zu ermöglichen.
Die Verstärkung
wird entweder durch Einbringen geeigneter Füllstoffe, fotochemische öder thermochemische
Vernetzung oder Kombinationen davon erreicht.
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US
5,259,311 offenbart ein Verfahren, bei dem in einem ersten
Schritt ein handelsübliches
Flexodruckelement durch vollflächige
Bestrahlung mittels UV/A fotochemisch vernetzt, wird danach die
release-layer mit einem Flexoauswaschmittel entfernt und in einem
zweiten Schritt mittels eines Lasers ein druckendes Relief eingraviert
wird. Anschließend
wird ein Reinigungsschritt mittels eines Flexoauswaschmittels gefolgt
von abschließender
Trocknung der Platte durchgeführt.
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Obwohl die Gravur von Gummidruckzylindern
mittels Lasern bereits seit den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts
prinzipiell bekannt ist und auch die zitierten Schutzrechte bereits
vor 10 Jahren eingereicht worden sind, hat die Lasergravur breiteres
wirtschaftliches Interesse erst in den letzten Jahren mit dem Aufkommen
von verbesserten Lasersystemen gewonnen. Zu den Verbesserungen bei
den Lasersystemen zählen bessere
Fokussierbarkeit des Laserstrahls, höhere Leistung sowie computergesteuerte
Strahlmodulation.
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Mit der Einführung von neuen, leistungsfähigeren
Lasersystemen gewinnt aber auch die Frage nach besonders geeigneten
Materialien für
lasergravierbare Flexodruckplatten immer größere Bedeutung. Probleme, die
in der Vergangenheit gar keine Rolle spielten, weil die Lasersysteme
die Gravur sehr feiner Strukturen überhaupt nicht erlaubten, werden
nun bedeutsam und führen
zu neuen Anforderungen an das Material.
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Die Reliefschichten von Flexodruckformen
sind naturgemäß weich
und haben relativ niedrige Schmelz- bzw. Erweichungspunkte. Sie
neigen bei der Lasergravur daher stark dazu, Schmelzränder um
die eingravierten Elemente herum zu bilden. Am Rand der eingravierten
Elemente schmilzt die Schicht zwar auf, wird aber nicht mehr bzw.
nicht mehr vollständig
zersetzt. Derartige Schmelzränder
lassen sich auch durch Nachwaschen meist nicht oder zumindest nicht
vollständig
entfernen und führen
zu einem unsauberen Druck. Unerwünschtes
Aufschmelzen der Schicht hat weiterhin eine verringerte Auflösung des
Druckmotivs im Vergleich zum digitalen Datensatz zur Folge.
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EP-A 1 136 254 schlägt zur Lösung dieses Problems vor, Reliefschichten
mit Polyoxyalkylen/Polyethylenglykol-Pfropfcopolymeren als Bindemittel
einzusetzen. Da diese Copolymere aber wasserlöslich sind, sind derartige
Reliefdruckformen nachteiligerweise nur in begrenztem Umfange einsetzbar.
Die Reliefschicht quillt in Flexodruckfarben auf Wasserbasis viel
zu stark, so dass beim Drucken unerwünschte Effekte auftreten, wie
beispielsweise eine nicht mehr tolerierbare Tonwertzunahme. Derartige
Druckformen sind daher im wesentlichen nur für den Druck mit UV-Farben einsetzbar.
Es besteht ein dringender Bedarf, auch zum Druck mit Wasserfarben
geeignete lasergravierbare Reliefdruckelemente bereitzustellen,
die sich dennoch ohne unerwünscht
starkes Aufschmelzen der Schicht mit Lasern gravieren lassen.
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Weiterhin bereiten die Abbauprodukte,
die im Zuge der Lasergravur entstehen, häufig Probleme. Neben gasförmigen Anteilen
werden auch Aerosole erzeugt. Dies sind im Regelfalle äußerst klebrig
und können sich
ganz oder teilweise wieder auf der Oberfläche des Druckreliefs abscheiden,
in ungünstigen
Fällen
sogar wieder mit der Oberfläche
reagieren. Dies führt
zu unsauberen Oberflächen
und somit auch zu einem schlechten Druckverhalten.
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Von
US
5,259,311 wird zur Lösung
dieses Problems vorgeschlagen die Oberfläche der Reliefdruckform nach
der Lasergravur mit Hilfe eines organischen Lösungsmittels nachzureinigen.
Die klebrigen Zersetzungsprodukte weisen jedoch im wesentlichen
das gleiche Löslichkeitsverhalten
auf wie die Reliefschicht. Für Relief schichten
aus hydrophoben Polymeren muss zum Ablösen der Zersetzungsprodukte
daher auch ein organisches Lösungsmittel
eingesetzt werden. Die vernetzte Reliefschicht ist darin zwar nicht
mehr löslich,
aber sehr wohl noch quellbar. Im Anschluss an einen derartigen Nachwaschschritt
muss die Schicht daher in einem weiteren Verfahrenschritt wieder
getrocknet werden. Dadurch wird der durch die Lasergravur erzielte
Zeit- und Handlingvorteil im Verfahren wieder zunichte gemacht,
da der Trockungsprozess die meiste Zeit im Zuge der Verarbeitung
beansprucht. Zersetzungsprodukte, die wieder mit der Oberfläche reagiert
haben, lassen sich überhaupt
nicht mehr entfernen und sich folglich auch im Druck erkennbar.
Es wäre äußerst wünschenswert, über ein
Flexodruckelement verfügen
zu können,
bei dem eventuelle Ablagerungen einfach mit Wasser oder wässrigen
Reinigungsmitteln entfernt werden können, ohne dass die Platte
dadurch quillt.
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Weiterhin ist für eine wirtschaftliche Herstellung
von Flexodruckformen mittels Lasergravur eine möglichst schnelle Gravur erforderlich.
Die Geschwindigkeit der Gravur hängt
einerseits vom gewählten
Lasersystem ab. Zum anderen sollte die Empfindlichkeit der Reliefschicht
gegenüber
der jeweils gewählten
Laserstrahlung möglichst
hoch sein. Bei der Frage der Empfindlichkeit ist allerdings zu berücksichtigen,
dass die Reliefschicht der Flexodruckplatte sowohl die elastomeren
Eigenschaften wie die drucktypischen Eigenschaften verleiht. Maßnahmen
zur Verbesserung der Empfindlichkeit dürfen die genannten Eigenschaften
daher nicht beeinträchtigen.
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Aufgabe der Erfindung war es daher,
ein Verfahren zur Herstellung von Flexodruckformen mittels Laser-Direktgravur
bereitzustellen, bei dem das Auftreten von Schmelzrändern deutlich
vermindert wird, eventuelle Ablagerungen von Zersetzungsprodukten
durch einfaches Behandeln der Platte mit Wasser oder wässrigen
Reinigungsmitteln entfernt werden können, eine möglichst
schnelle Gravur in hoher Auflösung
ermöglicht wird,
und die erhaltenen Flexodruckformen darüber hinaus zum Drucken mit
Flexodruckfarben auf Wasserbasis geeignet sind.
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Dementsprechend wurde ein Verfahren
zur Herstellung von Flexodruckformen mittels Lasergravur gefunden,
bei dem man als Ausgangsmaterial ein vernetzbares, lasergravierbares
Flexodruckelement einsetzt, welches übereinander angeordnet mindestens
umfasst
- – einen
dimensionsstabilen Träger,
- – mindestens
eine vernetzbare, lasergravierbare Reliefschicht mit einer Dicke
von mindestens 0,2 mm, mindestens umfassend ein im wesentlichen
hydrophobes elastomeres Bindemittel, einen Weichmacher sowie vernetzbare
Komponenten
und das Verfahren mindestens die folgenden
Schritte umfasst: - (a) vollflächiges Vernetzen
der Reliefschicht,
- (b) Eingravieren eines Druckreliefs in die vernetzte Reliefschicht
mit Hilfe eines Lasers, wobei die Tiefe der mit dem Laser eingravierten
Reliefelemente mindestens 0,03 mm beträgt,
wobei es sich
bei dem Bindemittel Weichmacher um einen inerten Weichmacher handelt.
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Weiterhin wurden Flexodruckformen
gefunden, die nach dem geschilderten Verfahren erhältlich sind, sowie
die Verwendung dieser Flexodruckformen zum Flexodruck mit Druckfarben
auf Wasserbasis und/oder auf Alkoholbasis.
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Überraschenderweise
wurde gefunden, dass durch die erfindungsgemäße Kombination eines im wesentlichen
hydrophoben elastomeren Bindemittels mit inerten Weichmachern Flexodruckelemente
erhalten werden, die eine hervorragende Empfindlichkeit gegenüber Lasern
aufweisen. Die Reliefschicht schmilzt unter dem Einfluss der Laserstrahlung
kaum auf, und es bilden sich um die Negativelemente herum kaum Schmelzränder.
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Zu der Erfindung ist im Einzelnen
das Folgende auszuführen:
Beispiele
geeigneter dimensionsstabiler Träger
für die
als Ausgangsmaterial für
das Verfahren eingesetzten Flexodruckelemente sind Platten, Folien
sowie konische und zylindrische Röhren (Sleeves) aus Metallen
wie Stahl, Aluminium, Kupfer oder Nickel oder aus Kunststoffen wie
Polyethylenterephthalat (PET), Polyethylennaphthalat (PEN), Polybutylenterephthalat,
Polyamid, Polycarbonat, gegebenenfalls auch Gewebe und Vliese, wie
Glasfasergewebe sowie Verbundmaterialien, z.B. aus Glasfasern und
Kunststoffen. Als dimensionsstabile Träger kommen vor allem dimensionsstabile
Trägerfolien
wie beispielsweise Polyesterfolien, insbesondere PET- oder PEN-Folien
oder flexible metallische Träger,
wie dünne
Bleche oder Metallfolien aus Stahl, bevorzugt aus rostfreiem Stahl,
magnetisierbarem Federstahl, Aluminium, Zink, Magnesium, Nickel,
Chrom oder Kupfer in Betracht.
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Das Flexodruckelement umfasst weiterhin
mindestens eine lasergravierbare, vernetzbare Reliefschicht. Die
vernetzbare Reliefschicht kann unmittelbar auf dem Träger aufgebracht
sein. Zwischen dem Träger
und der Reliefschicht können
sich aber auch noch andere Schichten befinden, wie beispielsweise
Haftschichten und/ oder elastische Unterschichten.
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Die vernetzbare Reliefschicht umfasst
mindestens ein im wesentlichen hydrophobes elastomeres Bindemittel,
vernetzbare Komponenten und mindestens einen inerten Weichmacher.
Im Regelfalle weist bereits die vernetzbare Reliefschicht als Ganzes
elastomere Eigenschaften auf, für
die Erfindung ist es aber ausreichend, wenn erst die vernetzte Reliefschicht
die für
eine Flexodruckform typischen elastomeren Eigenschaften aufweist.
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Bei den im wesentlichen hydrophoben
Elastomeren, handelt es sich um solche Elastomere, die üblicherweise
zur Herstellung organisch entwickelbarer, konventioneller Flexodruckplatten
eingesetzt werden und die in Wasser weder löslich noch quellbar sind. Als
Beispiele seien Naturkautschuk, Polybutadien, Polyisopren, Styrol-Butadien-Kautschuk,
Nitril-Butadien-Kautschuk, Butyl-Kautschuk, Styrol-Isopren-Kautschuk,
Polynorbornen-Kautschuk oder Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM) genannt.
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Bevorzugt handelt es sich bei dem
im wesentlichen hydrophoben Elastomer um ein thermoplastisch elastomeres
Blockcopolymer aus Alkenylaromaten und 1,3-Dienen. Bei den Blockcopolymeren
kann es sich sowohl um lineare Blockcopolymere als auch um radiale
Blockcopolymere handeln. Üblicherweise
handelt es sich um Dreiblockcopolymere vom A-B-A-Typ, es kann sich
aber auch um Zweiblockpolymere vom A-B-Typ handeln, oder um solche
mit mehreren alternierenden elastomeren und thermoplastischen Blöcken, z.B. A-B-A-B-A.
Es können
auch Gemische zweier oder mehrerer unterschiedlicher Blockcopolymerer
eingesetzt werden. Handelsübliche
Dreiblockcopolymere enthalten häufig
gewisse Anteile an Zweiblockcopolymeren. Die Dien-Einheiten können 1,2-
oder 1,4-verknüpft
sein. Es können
sowohl Blockcopolymere vom Styrol-Butadien wie vom Styrol-Isopren-Typ
eingesetzt werden. Sie sind beispielsweise unter dem Namen Kraton® im
Handel erhältlich.
Weiterhin einsetzbar sind auch thermoplastisch elastomere Blockcopolymere
mit Endblöcken
aus Styrol und einem statistischen Styrol-Butadien-Mittelblock,
die unter dem Namen Styroflex® erhältlich sind. Die Blockcopolymere
können
auch ganz oder teilweise hydriert sein, wie beispielsweise in SEBS-Kautschuken.
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Selbstverständlich können auch Gemische mehrerer
Bindemittel eingesetzt werden, vorausgesetzt, die Eigenschaften
der Reliefschicht werden dadurch nicht negativ beeinflusst. Die
Gesamtmenge an Bindemitteln beträgt üblicherweise
40 bis 80 Gew.% bezüglich
der Summe aller Bestandteile der Reliefschicht, bevorzugt 40 bis
70 Gew.% und besonders bevorzugt 45 bis 65 Gew.%.
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Für
das erfindungsgemäße Verfahren
wird das im wesentlichen hydrophobe Bindemittel im Gemisch mit mindestens
einem inerten Weichmacher eingesetzt.
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"Inert" im Sinne dieser
Erfindung bedeutet, dass die Weichmacher keine oder zumindest im
wesentlichen keine polymerisierbaren Gruppen aufweisen, die im Zuge
radikalischer Vernetzung der Reliefschicht dergestalt reagieren
können,
dass die Weichmacher in das polymere Netzwerk der Reliefschicht
mit eingebunden werden. Inerte Weichmacher weisen insbesondere im
wesentlichen keine ethylenisch ungesättigten Doppelbindungen auf.
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Dem Fachmann ist selbstverständlich bekannt,
dass im Zuge radikalischer Polymerisation prinzipiell auch einfache
C-H-Bindungen auf dem Wege der Kettenübertragung reagieren können. Dies
soll dem Begriff "inert" aber nicht widersprechen,
denn dem Fachmann ist auch bekannt, dass diese Reaktion im Vergleich
zur Reaktion ethylenisch ungesättigter
Doppelbindungen nur in untergeordnetem Maße ablaufen wird.
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Beispiele geeigneter inerter Weichmacher
umfassen insbesondere Alkylester von Alkancarbonsäuren, insbesondere
Alkandicarbonsäuren,
Arylcarbonsäuren
oder Phosphorsäure.
Als alkoholische Komponente der Ester bevorzugt sind unverzweigte
oder verzweigte C8 bis C20-Alkanole,
besonders bevorzugt C8 bis C13-Alkanole
wie n-Octanol, 2-Ethylhananol, n-Nonanol, Isononanol, n-Decanol,
Isodecanol, n-Undecanol, Isoundecanol, n-Dodecanol, Isododecanol,
n-Tridecanol, Isotridecanol.
Der Begriff "Iso"alkanole wird bei
den genannten Verbindungen als Gemisch verschiedener Isomerer verstanden,
die bei der technischen Synthese der Alkanole üblicherweise erhalten werden.
Bevorzugte Carbonsäure-Komponenten
in den Estern sind insbesondere Alkandicarbonsäuren mit mindestens 6 C-Atomen
wie beispielsweise Adipinsäure,
Azelainsäure,
Sebacinsäure
und Phthalsäure.
Bei geeigneten Diestern kann es sich sowohl um symmetrische Ester
handeln, oder um solche, die zwei verschiedene alkoholische Gruppen
aufweisen. Beispiele inerter Weichmacher auf Esterbasis umfassen
Di-2-ethylhexylphthalat, Di-2-ethylhexyladipat, Diisononyladipat,
Diisodecylphthalat, Dii soundecylphthalat, Undecyldodecylphthalat,
Ditridecylphthlat oder Ditridecyladipat.
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Weitere Beispiele inerter Weichmacher
umfassen hochsiedende paraffinische, naphthenische und aromatische
Mineralöle.
Derartige Mineralöle
werden durch Vakuumdestillation aus Erdölen gewonnen.
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Bevorzugt sind hochsiedende im wesentlichen
paraffinische und/ oder naphthenische Mineralöle. Derartige Mineralöle werden
auch als Weißöle bezeichnet,
wobei der Fachmann zwischen technischen Weißölen, die noch einen geringen
Aromatengehalt aufweisen können,
sowie medizinischen Weißölen, die
im wesentlichen aromatenfrei sind, unterscheidet. Sie sind kommerziell
erhältlich,
beispielsweise Shell Risella (technisches Weißöl) oder Shell Ondina (medizinisches
Weißöl).
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Ganz besonders bevorzugt sind medizinische
Weißöle.
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Es können selbstverständlich auch
Gemische verschiedener Weichmacher eingesetzt werden, vorausgesetzt,
die Eigenschaften der Reliefschicht werden dadurch nicht negativ
beeinträchtigt.
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Die Menge an inertem Weichmacher
wird vom Fachmann in wirksamen Mengen je nach den gewünschten
Eigenschaften der Schicht eingesetzt. Im Regelfalle sind mindestens
5 Gew.% an inertem Weichmacher bezüglich der Summe aller Bestandteile
der Reliefschicht erforderlich. Dies schließt selbstverständlich nicht
aus, dass in Ausnahmefällen
auch mit geringeren Mengen wirksame Effekte bei der Lagergravur
erzielt werden können.
Im Regelfalle beträgt
die Menge des inerten Weichmachers 5 bis 40 Gew.% bezüglich der Summer
aller Bestandteile der Reliefschicht, bevorzugt 10 bis 40 Gew.%
und besonders bevorzugt 20 bis 40 Gew.%.
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Art und Menge der Komponenten zur
Vernetzung der Schicht richten sich nach der gewünschten Vernetzungstechnik
und werden vom Fachmann entsprechend ausgewählt. Insbesondere wird die
vollflächige Vernetzung
der vernetzbaren Reliefschicht fotochemisch oder thermochemisch
vorgenommen. Bevorzugt wird die Vernetzung fotochemisch vorgenommen.
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Bei der fotochemischen Vernetzung,
umfasst die Reliefschicht mindestens einen Fotoinitiator oder ein Fotoinitiatorsystem
sowie geeignete Monomere bzw. Oligomere.
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Als Initiatoren für die Fotopolymerisation sind
in bekannter Art und Weise Benzoin oder Benzoinderivate, wie α-Methylbenzoin
oder Benzoinether, Benzilderivate, wie z.B. Benzilketale, Acylaryl phosphinoxide, Acylarylphosphinsäureester
oder Mehrkernchinone geeignet, ohne dass die Aufzählung darauf
beschränkt sein
soll.
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Die Monomere weisen mindestens eine
polymerisierbare, olefinisch ungesättigte Gruppe auf. Als besonders
vorteilhaft haben sich Ester oder Amide der Acrylsäure oder
Methacrylsäure
mit mono- oder polyfunktionellen
Alkoholen, Aminen, Aminoalkoholen oder Hydroxyethern und -estern,
Styrol oder substituierte Styrole, Ester der Fumar- oder Maleinsäure oder
Allylverbindungen erwiesen. Beispiele für geeignete Monomere umfassen
Butylacrylat, 2-Ethylhexylacrylat, Laurylacrylat, 1,4-Butandioldiacrylat,
1,6-Hexandioldiacrylat, 1,6-Hexandioldimethacrylat, 1,9-Nonandioldiacrylat,
Trimethylolpropantriacrylat, Dioctylfumarat, N-Dodecylmaleimid.
Es können
auch geeignete Oligomere mit olefinischen Gruppen eingesetzt werden.
Selbstverständlich
können
auch Mischungen verschiedener Monomerer bzw. Oligomerer eingesetzt
werden, vorausgesetzt es treten keine unerwünschten Effekte auf. Die Gesamtmenge
der Monomeren wird vom Fachmann je nach den gewünschten Eigenschaften der Reliefschicht
festgelegt. Im Regelfalle sollten aber 20 Gew.% bezüglich der
Menge aller Bestandteile der lasergravierbaren Reliefschicht nicht überschritten
werden.
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Thermische Vernetzung kann einerseits
in Analogie zur fotochemischen Vernetzung vorgenommen werden, indem
statt eines Fotoinitiators ein thermischer Polymerisationsinitiator
eingesetzt wird. Prinzipiell geeignet sind handelsübliche thermische
Initiatoren für
die radikalische Polymerisation, wie beispielsweise Peroxide, Hydroperoxide
oder Azoverbindungen. Die thermische Vernetzung kann auch durchgeführt werden,
indem man der Schicht ein thermisch härtendes Harz wie beispielsweise
ein Epoxyharz als vernetzende Komponente zusetzt.
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Optional kann die vernetzbare Reliefschicht
weiterhin einen Absorber für
Laserstrahlung umfassen. Es können
auch Gemische verschiedener Absorber für Laserstrahlung eingesetzt
werden. Geeignete Absorber für
Laserstrahlung weisen eine hohe Absorption im Bereich der Laserwellenlänge auf.
Insbesondere sind Absorber geeignet, die eine hohe Absorption im
nahen Infrarot sowie im längerwelligen
VIS-Bereich des elektromagnetischen Spektrums aufweisen. Derartige
Absorber eignen sich besonders zur Absorption der Strahlung von
Nd-YAG-Lasern (1064 nm) sowie von IR-Diodenlasern, die typischerweise
Wellenlängen
zwischen 700 und 900 nm sowie zwischen 1200 und 1600 nm aufweisen.
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Beispiele für geeignete Absorber für die Laserstrahlung
sind im infraroten Spektralbereich stark absorbierende Farbstoffe
wie beispielsweise Phthalocyanine, Naphthalocyanine, Cyanine, Chinone,
Metall-Komplex-Farbstoffe wie beispielsweise Dithiolene oder photochrome
Farbstoffe. Weiterhin geeignete Absorber sind anorganische Pigmente,
insbesondere intensiv gefärbte
anorganische Pigmente wie beispielsweise Chromoxide, Eisenoxide,
Ruß oder
metallische Partikel. Besonders geeignet als Absorber für Laserstrahlung
sind feinteilige Rußsorten
mit einer Primärpartikelgröße zwischen
10 und 50 nm.
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Die Menge des optional zugesetzten
Absorbers wird vom Fachmann je nach den jeweils gewünschten Eigenschaften
des lasergravierbaren Flexodruckelementes gewählt. In diesem Zusammenhang
wird der Fachmann berücksichtigen,
dass die zugesetzten Absorber nicht nur die Gravur der elastomeren
Schicht durch Laser beeinflussen, sondern auch andere Eigenschaften
der als Endprodukt des Verfahrens erhaltenen Reliefdruckform wie
beispielsweise deren Härte,
Elastizität,
Wärmeleitfähigkeit
oder Farbübertragungsverhalten.
Im Regelfalle empfiehlt es sich daher, nicht mehr maximal 20 Gew.
%, bevorzugt nicht mehr als 10 Gew.% an Absorber für die Laserstrahlung
bzgl. der Summe aller Bestandteile der Schicht einzusetzen.
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Im Regelfalle empfiehlt es sich nicht,
Reliefschichten, die fotochemisch vernetzt werden sollen, Absorber
für Laserstrahlung
zuzusetzen, die auch im UV-Bereich absorbieren, da dadurch die Fotopolymerisation zumindest
stark beeinträchtigt
und eventuell völlig
unmöglich
gemacht wird. Es empfiehlt sich regelmäßig, derartige Laserabsorber
enthaltende Reliefschichten thermisch zu vernetzen.
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Die Reliefschicht kann weiterhin
auch noch Zusatzstoffe und Hilfsstoffe wie beispielsweise Farbstoffe, Dispergierhilfsmittel
oder Antistatika umfassen. Die Menge derartiger Zusätze sollte
im Regelfalle aber 5 Gew.% bezüglich
der Menge aller Komponenten der vernetzbaren, lasergravierbaren
Schicht des Aufzeichnungselementes nicht überschreiten.
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Die vernetzbare Reliefschicht kann
auch aus mehreren Teilschichten aufgebaut werden. Diese vernetzbaren
Teilschichten können
von gleicher, in etwa gleicher oder von unterschiedlicher stofflicher
Zusammensetzung sein.
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Die Dicke der lasergravierbaren,
elastomeren Reliefschicht beträgt
mindestens 0,2 mm. Bevorzugt beträgt die Dicke 0,3 bis 7 mm,
besonders bevorzugt 0,5 bis 5 mm und ganz besonders bevorzugt 0,7
bis 4 mm. Die Dicke wird vom Fachmann je nach dem gewünschten
Verwendungszweck der Flexodruckform geeignet gewählt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst das Ausgangsmaterial eine zusätzliche, wässrig lösliche oder zumindest quellbare
lasergravierbare Polymerschicht, die auf der lasergravierbaren Reliefschicht
angeordnet ist, und die mindestens ein in wässrigen Lösemitteln lösliches oder quellbares Polymer
umfasst. Eine derartige Schicht dient dazu, einen -optional durchzuführenden-Nachreinigungsschritt
zu erleichtern. Im Zuge der Lasergravur gebildete feste Zersetzungsprodukte
können
sich auf dieser Hilfsschicht ab und scheiden leichter abgelöst werden.
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Beispiele für das in wässrigen Lösemitteln lösliche oder zumindest quellbare
Polymer umfassen Polyvinylalkohol, Polyvinylylkohol/Polyethylenglykol-Pfropfcopolymere,
Polyvinylpyrrolidon und dessen Derivate oder Cellulose-Derivate,
insbesondere Celluloseester und Celluloseether wie beispielsweise
Methylcellulose, Ethylcellulose, Benzylcellulose, Hydroxyalkylcellulosen,
oder Nitrocellulosen. Selbstverständlich können auch Gemische mehrerer
Polymerer eingesetzt werden.
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Die zusätzliche lasergravierbare Polymerschicht
kann auch noch Zusatzstoffe und Hilfsstoffe enthalten, beispielsweise
Weichmacher oder Laserabsorber. Wenn vorgesehen ist, die lasergravierbare
Reliefschicht fotochemisch zu vernetzen, dann sollte die zusätzliche
Polymerschicht im UV-Bereich möglichst
transparent sein. Bei anderen Vernetzungstechniken ist dies nicht
unbedingt erforderlich.
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Die Dicke der zusätzlichen Polymerschicht sollte
möglichst
gering sein. Sie richtet sich im wesentlichen nach der Tiefenschärfe des
zur Gravur im Verfahren verwendeten Lasers. Sie wird so begrenzt,
dass es auf der Oberfläche
der Reliefschicht nicht zu einer wesentlichen Verbreiterung des
Fokus kommt. Die Dicke einer solchen zusätzlichen Polymerschicht sollte
im Regelfalle 100 μm
nicht überschreiten.
Im Regelfalle werden bei größeren Dicken
keine zufriedenstellenden Resultate mehr erzielt. Bevorzugt sollte
die Dicke 50 μm nicht überschreiten.
Besonders bevorzugt beträgt
die Dicke 1–40 μm, und ganz
besonders bevorzugt 5–25 μm.
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Das lasergravierbare Flexodruckelement
kann optional noch weitere Schichten umfassen.
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Beispiele derartiger Schichten umfassen
eine elastomere Unterschicht aus einer anderen Formulierung, die
sich zwischen dem Träger
und der bzw. den lasergravierbaren Schicht (en) befindet und die
nicht notwendigerweise lasergravierbar sein muss. Mit derartigen
Unterschichten können
die mechanischen Eigenschaften der Relief druckplatten verändert werden,
ohne die Eigenschaften der eigentlichen druckenden Reliefschicht
zu beeinflussen.
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Dem gleichen Zweck dienen so genannte
elastische Unterbauten, die sich unter dem dimensionsstabilen Träger des
lasergravierbaren Flexodruckelementes befinden, also auf der von
der lasergravierbaren Schicht abgewandten Seite des Trägers.
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Weitere Beispiele umfassen Haftschichten,
die den Träger
mit darüber
liegenden Schichten oder verschiedene Schichten untereinander verbinden.
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Des Weiteren kann das lasergravierbare
Flexodruckelement gegen mechanische Beschädigung durch eine, beispielsweise
aus PET bestehende Schutzfolie geschützt werden, die sich auf der
jeweils obersten Schicht befindet, und die vor dem Gravieren mit
Lasern entfernt werden muss. Die Schutzfolie kann zur Erleichterung
des Abziehens auf geeignete Art und Weise oberflächenbehandelt sein, beispielsweise
durch Silikonisierung, vorausgesetzt, durch die Oberflächenbehandlung
wird die Reliefoberschicht in ihren Drukkeigenschaften nicht negativ
beeinflusst.
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Das als Ausgangsmaterial für das Verfahren
eingesetzte Flexodrukkelement kann beispielsweise durch Lösen bzw.
Dispergieren aller Komponenten in einem geeigneten Lösemittel
und Aufgießen
auf einen Träger
hergestellt werden. Bei mehrschichtigen Elementen können in
prinzipiell bekannter Art und Weise mehrere Schichten aufeinander
gegossen werden. Nach dem Gießen
kann – wenn
gewünscht – die Deckfolie
zum Schutz vor Beschädigungen
des Ausgangsmaterials aufgebracht werden. Es ist auch umgekehrt
möglich,
auf die Deckfolie zu gießen
und zum Schluss den Träger
aufzukaschieren. Die Gießmethode
ist insbesondere empfehlenswert, wenn thermisch vernetzt werden
soll.
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Wenn thermoplastisch elastomere Bindemittel
eingesetzt werden, kann die Herstellung der Reliefschicht besonders
vorteilhaft in prinzipiell bekannter Art und Weise durch Schmelzextrusion
zwischen eine Trägerfolie
und eine Deckfolie oder ein Deckelement und Kalandrieren des erhaltenen
Verbundes, wie beispielsweise von
EP-A 084 851 offenbart. Diese Methode ist
besonders empfehlenswert, wenn fotochemisch oder mittels Elektronenstrahlung
vernetzt werden soll. Auf diese Art und Weise lassen sich auch dicke
Schichten in einem einzigen Arbeitsgang herstellen. Mehrschichtige
Elemente können
mittels Coextrusion hergestellt werden. Flexodruckelemente mit metallischen
Trägern
können
bevorzugt erhalten werden, indem man auf einen temporären Träger gießt oder extrudiert,
und die Schicht dann auf den metallischen Träger kaschiert.
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Das Aufbringen der zusätzlichen
Polymerschicht kann beispielsweise durch Lösen der Bestandteile in einem
geeigneten Lösemittel
und Aufgießen
auf die Reliefschicht erfolgen. Bevorzugt wird aber die Deckfolie mit
der zusätzlichen
Polymerschicht beschichtet und auf die Reliefschicht aufkaschiert
oder als Folie zum Extrusionsverfahren eingesetzt.
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Beim erfindungsgemäßen Verfahren
wird das Ausgangsmaterial im ersten Verfahrensschritt (a) zunächst vollflächig vernetzt.
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Die vollflächige Vernetzung der vernetzbaren
Reliefschicht kann fotochemisch insbesondere durch Bestrahlung mit
UV-A-Strahlung mit einer Wellenlänge
zwischen 320 und 400 nm, bzw. UV-A/VIS-Strahlung mit einer Wellenlänge von
ca. 320 bis ca. 700 nm vorgenommen werden. Vollflächige thermochemische
Vernetzung erfolgt durch möglichst
gleichmäßiges, temperaturkonstantes
Erwärmen
der Reliefschicht.
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Die fotochemische Vernetzung eignet
sich insbesondere für
Reliefschichten, die keine stark gefärbten Absorber für Laserstrahlung
enthalten und im UV/VIS-Bereich transparent oder zumindest weitgehend
transparent sind. Transparente Reliefschichten können aber selbstverständlich auch
thermochemisch vernetzt werden. Gefärbte Laserabsorber enthaltende
Reliefschichten können
vorteilhaft thermochemisch vernetzt werden.
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Die vollflächige Vernetzung kann auch
mittels Elektronenstrahlung vorgenommen werden.
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Naturgemäß wird das als Ausgangsmaterial
für das
Verfahren eingesetzte Flexodruckelement üblicherweise von einem Druckplattenhersteller
produziert, während
die Lasergravur von einer Klischeeanstalt bzw. Druckerei vorgenommen
wird. Die vollflächige
Vernetzung (a) kann einerseits von der Klischeeanstalt selbst vorgenommen
werden. Beispielsweise kann die fotochemische Vernetzung in handelsüblichen
Flexobelichtern vorgenommen werden. Die Vernetzung kann andererseits
natürlich
auch vom oder beim Hersteller des Flexodruckelementes erfolgen.
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Im Verfahrensschritt (b) wird mittels
eines Lasers ein druckendes Relief in die vernetzte Reliefschicht eingraviert.
Falls eine Schutzfolie vorhanden ist, wird diese vor der Gravur
abgezogen.
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Unter dem Begriff "lasergravierbar" ist zu verstehen,
dass die Reliefschicht die Eigenschaft besitzt, Laserstrahlung,
insbesondere die Strahlung eines IR-Lasers, zu absorbieren, so dass
sie an solchen Stellen, an denen sie einem Laserstrahl ausreichender
Intensität
ausgesetzt ist, entfernt oder zumindest abgelöst wird. Vorzugsweise wird
die Schicht dabei ohne vorher zu schmelzen verdampft oder thermisch
oder oxidativ zersetzt, so dass ihre Zersetzungsprodukte in Form
von heißen
Gasen, Dämpfen,
Rauch oder kleinen Partikeln von der Schicht entfernt werden.
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Zur Gravur eigenen sich insbesondere
IR-Laser. Beispielsweise kann ein CO2-Laser
mit einer Wellenlänge
von 10,6 μm
eingesetzt werden. Weiterhin können
Nd-YAG-Laser (1064 nm), IR-Diodenlaser oder Festkörperlaser
eingesetzt werden. Es können
auch Laser mit kürzeren
Wellenlängen
eingesetzt werden, vorausgesetzt der Laser weist eine ausreichende
Intensität
auf. Beispielsweise kann auch ein frequenzverdoppelter (532 nm)
oder frequenzverdreifachter (355 nm) Nd-YAG-Laser eingesetzt werden
oder auch Excimer-Laser (z.B. 248 nm).
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Der Zusatz von Absorbern für Laserstrahlung
richtet sich im wesentlichen nach dem Lasertyp, der zur Gravur eingesetzt
werden soll. Die für
die Reliefschicht eingesetzten im wesentlichen hydrophoben elastomeren
Bindemittel absorbieren die Strahlung von CO2-Lasern
im Regelfalle in ausreichendem Maße, so dass bei Verwendung
dieses Lasertyps zusätzliche
IR-Absorber in der Reliefschicht im Regelfalle nicht erforderlich sind.
Das gleiche gilt für
UV-Laser, wie bspw. Excimer-Laser. Bei Nd-YAG-Lasern und IR-Dioden-Lasern
ist der Zusatz eines Laserabsorbers im Regelfalle erforderlich.
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Die einzugravierende Bildinformation
kann direkt aus den Lay-Out-Computersystem
zur Laserapparatur übertragen
werden. Die Laser können
entweder kontinuierlich oder gepulst betrieben werden.
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Vorteilhaft werden Reliefelemente
eingraviert, bei denen die Flanken der Elemente zunächst senkrecht
abfallen und sich erst im unteren Bereich verbreitern. Dadurch wird
eine gute Versockelung der Reliefpunkte bei dennoch geringer Tonwertzunahme
erreicht.
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Es können aber auch andersartig
gestaltete Flanken eingraviert werden.
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Die Tiefe der einzugravierenden Elemente
richtet sich nach der Gesamtdicke des Reliefs und der Art der einzugravierenden
Elemente und wird vom Fachmann je nach den gewünschten Eigenschaften der Druckform
bestimmt. Die Tiefe der einzugravierenden Reliefelemente beträgt zumindest
0,03 mm, bevorzugt 0,05 mm – genannt ist
hier die Mindesttiefe zwischen einzelnen Rasterpunkten. Druckplatten
mit zu geringen Relieftiefen sind für das Drucken mittels Flexodrucktechnik
im Regelfalle ungeeignet, weil die Negativelemente mit Druckfarbe
vollaufen. Einzelne Negativpunkte sollten üblicherweise größere Tiefen
aufweisen; für
solche von 0,2 mm Durchmesser ist üblicherweise eine Tiefe von
mindestens 0,07 bis 0,08 mm empfehlenswert. Bei weggravierten Flächen empfiehlt
sich eine Tiefe von mehr als 0,15 mm, bevorzugt mehr als 0,4 mm.
Letzteres ist natürlich
nur bei einem entsprechend dickem Relief möglich.
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Vorteilhaft wird die erhaltene Flexodruckform
im Anschluss an die Lasergravur in einem weiteren Verfahrensschritt
(c) nachgereinigt. In manchen Fällen
kann dies durch einfaches Abblasen mit Druckluft oder Abbürsten geschehen.
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Es ist aber bevorzugt, zum Nachreinigen
ein flüssiges
Reinigungsmittel einzusetzen um auch Polymerbruchstücke vollständig entfernen
zu können.
Dies ist beispielsweise dann besonders zu empfehlen, wenn mit der
Flexodruckform Lebensmittelverpackungen bedruckt werden sollen,
bei denen besonders strenge Anforderungen im Hinblick auf flüchtige Bestandteile
gelten.
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Ganz besonders vorteilhaft kann die
Nachreinigung mittels Wasser oder einem wässrigen Reinigungsmittel erfolgen.
Wässrige
Reinigungsmittel bestehen im wesentlichen aus Wasser sowie optional
geringen Mengen von Alkoholen und können zur Unterstützung des
Reinigungsvorganges Hilfsmittel, wie beispielsweise Tenside, Emulgatoren,
Dispergierhilfsmittel oder Basen enthalten. Es können auch Mischungen verwendet werden,
die üblicherweise
zum Entwickeln konventioneller, wasserentwickelbarer Flexodruckplatten
eingesetzt werden. Da die Reliefschicht mit dem im wesentlichen
hydrophoben elastomeren Bindemittel in Wasser nicht quellbar ist,
wird durch die Verwendung von Wasser oder wässrigen Reinigungsmitteln zeitaufwändiges Trocknen
der Druckform vermieden.
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Die Nachreinigung kann beispielsweise
durch einfaches Eintauchen oder Abspritzen der Reliefdruckform erfolgen
oder aber auch zusätzlich
durch mechanische Mittel, wie beispielsweise durch Bürsten oder
Plüsche
unterstützt
werden. Es können
auch übliche
Flexowascher verwendet werden.
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Beim Nachwaschschritt werden eventuelle
Ablagerungen sowie die Reste der zusätzlichen Polymerschicht entfernt.
Vorteilhaft verhindert diese Schicht, oder erschwert es zumindest,
dass sich im Zuge der Lasergravur gebildete Polymertröpfchen wieder
fest mit der Oberfläche
der Reliefschicht verbinden. Ablagerungen können daher besonders leicht
entfernt werden. Es ist regelmäßig empfehlenswert,
den Nachwaschschritt unmittelbar im Anschluss an den Schritt der
Lasergravur durchzuführen.
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Wenngleich nicht die bevorzugte Variante,
können
zum Nachreinigen prinzipiell auch Mischungen organischer Lösemittel
eingesetzt werden, insbesondere solche Mischungen, die üblicherweise
als Auswaschmittel für
konventionell hergestellte Flexodruckformen dienen. Beispiele umfassen
Auswaschmittel auf Basis hochsiedender, entaromatisierter Erdölfraktionen,
wie beispielsweise von
EP-A
332 070 offenbart oder auch "Wasser-in-Öl"-Emulsionen, wie von
EP-A 463 016 offenbart. Diese
Variante kann vor allem dann angewandt werden, wenn keine zusätzliche
Polymerschicht vorhanden ist. Falls eine zusätzliche Polymerschicht vorhanden,
aber damit nicht entfernbar ist, muss zusätzlich mit Wasser oder einem
wässrigen
Reinigungsmittel gereinigt werden.
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Die erhaltenen Flexodruckformen eignen
sich besonders zum Drucken mit Wasserfarben und Alkoholfarben. Sie
sind aber selbstverständlich
auch zum Drucken mit UV-Farben oder Flexodruckfarben, die geringe Anteile
von Estern enthalten, geeignet.
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Die folgenden Beispiele sollen die
Erfindung näher
erläutern:
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Allgemeine Herstellvorschrift
für das
Ausgangsmaterial:
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Es wurde eine fotochemisch vernetzbare
lasergravierbare Reliefschicht aus jeweils 55 Gew.% (bezüglich der
Summe aller Komponenten) eines hydrophoben elastomeren Bindemittels
(Kraton D-1102, SBS-Blockcopolymeres), 32 Gew.% eines Weichmachers,
10 Gew.% Hexandioldiacrylat, 2 Gew.% Photoinitiator sowie 1% Farbstoff
und thermischem Stabilisator hergestellt.
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Die Komponenten wurden mit einem
Extruder (ZSK 53) bei 140°C
verarbeitet, mittels einer Breitschlitzdüse zwischen eine dimensionsstabile
Trägerfolie
aus PET und eine Schutzfolie aus PET eingebracht und anschließend mittels
eines Zweiwalzenkalanders kalandriert. Die Schichtdicke der erhaltenen
vernetzbaren, 1asergravierbaren Schicht betrug jeweils 1,14 mm.
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Als Weichmacher wurden die in Tabelle
1 aufgeführten
Weichmacher eingesetzt. Für
die Beispiele 1 und 2 wurden inerte Weichmacher aus im wesentlichen
paraffinischen Mineralölen
eingesetzt, die keine ethylenisch ungesättigten Doppelbindungen aufweisen,
für die
Vergleichsbeispiele wurden Polybutadienöle eingesetzt, die in der Kette
oder seitenständig
ethylenisch ungesättigte
Doppelbindungen aufweisen.
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Tabelle
1: Für
Versuche und Vergleichsversuche eingesetzte Weichmacher
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Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens:
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Von den in den Beispielen und Vergleichsbeispielen
erhaltenen lasergravierbaren Flexodruckelementen wurde die PET-Schutzfolie
abgezogen. Sie wurden in einem ersten Verfahrensschritt durch 20-minütiges Bestrahlen
mit UVA-Licht vollflächig
vernetzt. Bei den Beispielen 1 und 2 wurde eine zusätzliche
Vernetzung des obersten Bereiches der Reliefschicht mit UVC-Licht
vorgenommen.
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Lasergravur
der Flexodruckelemente
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Für
Lasergravurversuche wird ein CO2-Laser (Fa.
ALE, Typ "ALE meridian
finesse") mit einem
Spotdurchmesser von ca. 30 μm
und einer Nennleistung von 250 Watt verwendet. Die Leistung auf
der Plattenoberfläche
betrug bei maximaler Leistung ca. 150 Watt. Die Lasergravurversuche
wurden mit den folgenden Software-Parametern durchgeführt: Total
relief = 75, First step = 48, Engraving Speed = 240 U/min und Shoulder
base width = 1,24.
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Nach dem Aufspannen des Flexodruckelements
auf einen Zylinder wurde ein Testmotiv bestehend aus verschiedenen,
repräsentativen,
positiven und negativen Elementen in das Flexodruckelement eingraviert. Neben
vollständig
weggravierten Freiflächen
und 100%-Tonwerten enthält
das Motiv auch verschiedene Rasterflächen mit Tonwerten zwischen
1% und 98% sowie 40 μm
breite Negativlinien in axialer und transversaler Richtung zur Zylinderdrehachse.
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Ergebnisse
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Die Gravurtiefe betrug bei allen
Flexodruckplatten zwischen 0,64 und 0,685 mm. Die erfindungsgemäß hergestellten
Platten der Beispiele 1 und 2 mit inerten Weichmachern wiesen jedoch
im wesent lichen keine Schmelzränder
auf, während
die Platten der Vergleichsbeispiele 1 und 2 mit reaktiven Weichmachern
im Vergleich dazu deutliche Schmelzränder aufwiesen.
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Im Anschluss an die Lasergravur wurden
die erhaltenen Flexodruckformen für zwei Minuten mit einem Gemisch
aus Wasser und einem Tensid bei gleichzeitigem Bürsten der Oberfläche nachgewaschen.
Hierzu wurde ein nyloprint®-Wascher (Gerätekombination "CW 22 × 30", BASF Drucksysteme
GmbH) verwendet.
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Die Platten mit inertem Weichmacher
wurden 5 min, die mit reaktivem Weichmacher 10 min bei 60°C nachgewaschen.
Dennoch ist auf den Flexodruckplatten mit reaktiven Weichmachern
trotz der doppelten Waschzeit noch deutlich Abraum zu erkennen,
während
die Flexodruckformen mit den erfindungsgemäß verwendeten, inerten Weichmachern
rückstandsfrei
gereinigt sind.
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Die erhaltenen Flexodruckplatten
eignen sich gut zum Druck mit Alkohol- und Wasserfarben.