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Die
Erfindung betrifft ein Wärmedämmverbundsystem
für die
Wärme-
und/oder Schalldämmung
einer insbesondere lotrecht ausgerichteten Gebäudeaußenfläche, bestehend aus plattenförmig ausgebildeten
Dämmstoffelementen,
die zwei parallel zueinander ausgerichtete große Oberflächen aufweisen, von denen eine
auf der Gebäudeaußenfläche befestigt
ist, wobei die Dämmstoffelemente
mit ihrer Längsachsenrichtung
horizontal verlaufend ausgerichtet sind, wobei im Bereich von Gebäudeöffnungen
und/oder Gebäudeausnehmungen
mit einer Laibung und einem Sturz, wie beispielsweise Fenstern,
Türen,
Toren oder dergleichen ein Einfassungsstreifen angeordnet ist, der
bündig
mit einer auf der Fläche
der Laibung und/oder des Sturzes angeordneten Dämmschicht fluchtet. Die Erfindung
betrifft ferner eine Mineralfaserlamelle für ein solches Wärmedämmverbundsystem,
mit zwei parallel ausgerichteten und im Abstand zueinander angeordneten großen Oberflächen sowie
zwei rechtwinklig zu den großen
Oberflächen
ausgerichteten, parallel zueinander verlaufenden Schmalseiten und
zwei rechtwinklig zu den Schmalseiten und zu den großen Oberflächen angeordneten
und parallel zueinander verlaufenden Längsseiten und einem Faserverlauf
im wesentlichen rechtwinklig zu den großen Oberflächen.
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Wärmedämmverbundsysteme
(abgek. WDVS) bestehen aus einzelnen, Dämmplatten aufweisenden Dämmschichten,
die auf Außenwände von
Gebäuden
aufgeklebt oder wandseitig mit Kleberschichten ausgesteift und gegebenenfalls
mit eingedübelten
Dämmstoffhaltern
befestigt werden. Alternativ werden die nachfolgend als Dämmplatten bezeichneten
Dämmstoffelemente
durch auf den Wänden
selbst befestigte, in Seitenflächen
der Dämmplatten
eingreifende Profilschienen gehalten. Auf die Dämmschicht wird eine zumeist
mit Textilglasgewebe bewehrte Grundschicht aus Kunstharz- oder mineralischen
Putzen oder Spachtelmassen aufgebracht. Den äußeren Abschluss bildet eine Deckschicht.
In anderen Fällen
werden auf die Grundschicht Verblender aus keramischen Scherben,
Kalksandstein oder aus kunststoffgebundenen mineralischen Zuschlägen aufgeklebt.
Die beiden Putzschichten können
auch auf mineralischen Platten aufgezogen werden, die nur teilweise
mit der Dämmschicht
in Kontakt stehen und somit hinterlüftet sind.
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An
die Dämmplatten
werden relativ hohe Anforderungen hinsichtlich ihrer Querzug-, Druck-
und Scherfestigkeit gestellt. Am häufigsten werden Dämmplatten
aus Hartschaum, beispielsweise expandiertem Polystyrol verwendet.
Dämmplatten
aus Mineralfasern werden wegen ihrer Nichtbrennbarkeit vor allem
dort eingesetzt, wo höhere
Anforderungen an den Brandschutz bestehen; das sind beispielsweise
Versammlungsstätten,
Hotels, Schulen, Krankenhäuser
sowie generell hohe Gebäude.
Dämmplatten aus
Kork, Polyurethan, Schaumglas, Porenbeton, aus gesinterten und geblähten Glaskugeln
spielen im Bereich der WDVS eine un- tergeordnete Rolle.
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Die
Dämmplatten
werden im allgemeinen mit den Abmessungen 800 mm Länge mal
625 mm Breite mal 40 bis 140 mm, im Extremfall bis ca. 300 mm Dicke
angeboten. Die Breite orientiert sich an einem Rastermaß von 125
mm. Die Länge
der Dämmplatte ist
sowohl auf beengte Raumverhältnisse
auf Gerüsten
als auch auf ein Standardmaß von
für den
Transport benötigten
Paletten von 1200 mm mal 800 mm abgestimmt.
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Die
Dämmplatten
werden flach im Verband, d. h. fugenversetzt, verlegt. Diese Verlegetechnik
ist insbesondere bei Dämmplatten
aus Hartschaum erforderlich, da diese Dämmplatten zum einen zum Nachschrumpfen
neigen, so dass auch nur ausreichend abgelagertes Material verwendet
werden darf. Zum anderen weisen diese Dämmplatten hohe spezifische
Wärmeausdehnungskoeffizienten
auf, wodurch es innerhalb unterschiedlich erwärmter Wandflächen zu
ständigen
Bewegungen im Fugenbereich kommen kann. Durch die Vermeidung durchlaufender
Vertikalfugen soll die latent vorhandene Gefahr der Rissbildung
in den Deckschichten über
den Fugen verringert werden. Dämmplatten
aus Polystyrol-Hartschaum sind mit Rohdichten von 15 bis 30 kg/m3 leicht und weisen sowohl hohe Druck- als
auch Querzugfestigkeiten auf. Die Dämmplatten schmelzen allerdings
bereits bei niedrigen Temperaturen durch Brandeinwirkung, wodurch
leicht entflammbare Schmelzen entstehen. Sie brennen intensiv unter starker
Qualmentwicklung ab.
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Bei
den Dämmplatten
aus Mineralfasern lassen sich vier Varietäten unterscheiden. In den üblichen
Dämmplatten
sind die Mineralfaserbündel
im Dämmstoffkörper aufgefaltet,
die Mineralfasern liegen aber in den unmittelbaren Oberflächenbereichen der
Dämmplatten
flach, so dass diese Dämmplatten im
Bereich dieser Zonen nur Querzugfestigkeiten zwischen ca. 4 bis
30 kPa erreichen. Es werden aber auch Dämmplatten verwendet, bei denen
eine Oberflächenzone
deutlich höher
verdichtet ist als der eigentliche Dämmstoffkörper. Beispielsweise beträgt die Rohdichte
des Dämmstoffkörpers ca.
80 bis 130 kg/m3, während eine ca. 15 bis 20 mm
dicke Oberflächenschicht
auf ca. 140 bis 180 kg/m3 verdichtet ist.
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In
den sogenannten Lamellenplatten sind die Mineralfasern überwiegend
rechtwinklig zu den großen
Oberflächen
angeordnet. Obwohl die Rohdichten dieser aus einzelnen Mineralfaserlamellen
zusammengesetzten Lamellenplatten üblicherweise auf ca. 60 bis
100 kg/m3, vorzugsweise ca. 70 bis 85 kg/m3, abgesenkt werden, erreichen die Lamellenplatten
mit mehr als ca. 60 kPa wesentlich höhere Querzugfestigkeiten als
die Dämmplatten
mit parallel zu großen
Oberflächen
ausgerichtetem Mineralfaserverlauf. Die Bezeichnung Lamellenplatten
ist aus der Herstellungsmethodik abgeleitet., da diese Lamellenplatten
von derzeit max. 200 mm hohen Dämmplatten
mit über
der Dicke weitgehend gleichmäßiger Rohdichte
scheibenweise, d. h. in der gewünschten Dicke,
als Mineralfaserlamellen abgetrennt werden. Die Mineralfaserlamellen
weisen derzeit Abmessungen von 1,2 m Länge, 0,2 m Breite und ≥ ca. 30 mm Dicke
auf. Die Mineralfaserlamellen können
entweder zu Lamellenplatten zusammengefügt oder direkt auf der Fassade
verarbeitet, d. h. aufgeklebt werden. Mit einer anderen Herstellungstechnik
lassen sich aber auch großformatige
Dämmplatten
aus Mineralfasern kontinuierlich herstellen, bei denen die Mineralfasern
ebenfalls überwiegend
rechtwinklig zu den großen
Oberflächen
orientiert sind. Hierbei wird ein dünnes Primärvlies regelmäßig auf-
und abgeführt,
in Produktionsrichtung zusammengeschoben und von oben verdichtet.
Die Struktur einer derart hergestellten endlosen Faserbahn wird
durch Aushärten
eines Bindemittels fixiert. Auf beiden großen Oberflächen vorhandene Schlingen mit
flach gelagerten Mineralfasern werden anschließend jeweils bis in Bereiche abgetrennt,
in denen die Mineralfasern überwiegend rechtwinklig
zu den neu geschaffenen Oberflächen angeordnet
sind. Die Querzugfestigkeit ist bei gleicher Rohdichte dennoch niedriger
als bei den voranstehend beschriebenen Mineralfaserlamellen bzw. daraus
hergestellten Lamellenplatten. In den meisten Wandflächen befinden
sich Öffnungen
für Fenster und/oder
Türen.
Des weiteren können Öffnungen
für Luftkanäle, Rohre,
Haltekonstruktionen oder dergleichen vorhanden sein. Die größte Beachtung
finden naturgemäß Fenster-
und/oder Türöffnungen.
Hier muss das WDVS besonders sorgfältig ausgeführt werden, um eine vollständige Dämmung auszubilden.
Entsprechend den allgemeinen Montage-Empfehlungen wird die erste, in der
Regel unterste Lage der Dämmplatten
auf eine auf der Wandfläche
aufgeschraubte und ausgerichtete Sockelschiene aufgesetzt. Die Öffnungen
werden demzufolge bei üblicher Arbeitsrichtung
von unten erreicht. Die Dämmschicht wird
dann beispielsweise bei Fensteröffnungen
dicht an die Fensterbank bzw. an das darunter befindliche dauerplastische
Fugenband herangeführt.
Wegen der steigenden Dämmdicken
bestehen die Fensterbänke
zumeist aus Blechen, auf denen jeweils seitlich ein Profil mit U-förmigem Querschnitt
aufgesetzt ist. Die Fensterbank weist ferner eine Tropfkante auf, die
mindestens 2 bis 4 cm vor der Oberfläche des fertigen WDVS angeordnet
sein soll. Seitlich sind Wangen befestigt, die das auskragende Blech
stabilisieren. Die Fensterbänke
reichen seitlich so weit in die Dämmschicht, dass die Beschichtungen
leicht überstehen
und das auf die Laibungsflächen
auftreffende Regenwasser hier abtropfen kann. Die Fensterbänke werden
umlaufend durch dauerplastische Fugenbänder abgedichtet, die auch
die Bewegungen des Metalls aufnehmen können.
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Die
in beiden Eckbereichen einer Fensterbank befestigten Dämmplatten
werden üblicherweise ausgeklinkt,
um durchgehende Fugen zu vermeiden. Im Sturzbereich ist sinngemäß zu verfahren.
Die äußere Dämmschicht
wird auf beiden Seiten der Öffnung
entsprechend der geplanten Dämmdicke
der Laibungs- und Sturzflächen über die
lichte Kante der Öffnung
hinweg geführt.
Hierzu ist es erforderlich, die Dämmplatten für diese Bereiche passgenau
zuzuschneiden. Bei Neubauten ist es möglich, die Öffnungen für Fenster, Türen usw.
so zu dimensionieren, dass die Dämmdicke
auf den Laibungs- und Sturzflächen
gleich oder nahezu gleich groß ist
wie in der Wandfläche.
Bei den nachträglich
auf bestehende Gebäude
aufgebrachten WDVS kann wegen der geringen Breite der Blendrahmen
der Fenster oder Türen
in den meisten Fällen
nur eine Dämmdicke
von 2 bis 3 cm erreicht werden, was die Dämmleistung des WDVS erheblich
mindert. Die Dämmplatten
werden vor dem Befestigen sorgfältig
so gesetzt oder nachträglich
entsprechend bearbeitet, dass jeweils scharfe vertikale und im Sturzbereich
horizontal liegende Kanten entstehen, die sich in einem rechten
Winkel schneiden. An die Geradheit der Kanten und ihre Fluchten
werden hohe Anforderungen gestellt, so dass der Arbeitsaufwand im
Bereich der Wandöffnungen
erheblich ist. Nach dem Aushärten
eines für die
Befestigung der Dämmplatten
verwendeten Klebers und dem damit erreichten festen Sitz der äußeren Dämmplatten
werden die entsprechend zugeschnittenen, im allgemeinen ca. 10 bis
20 cm breiten, plattenförmigen
Dämmelemente
für den
Laibungsbereich zwischen dem Blendrahmen oder zwischen ein davor
befestigtes Profil und den auf der Fassade befestigten Dämmplatten
press sitzend aufgeklebt. Die Dämmelemente
für den
Laibungsbereich können
aus normalen und somit steifen Mineralfaser-Dämmplatten bestehen. Die Innenecken
zwischen gedämmtem Sturz
und gedämmten
Laibungsflächen
bilden wiederum einen rechten Winkel.
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Zur
Vorbereitung der Dämmung
wird auf die Flächen
im Laibungs- und Sturzbereich sowie die unmittelbar benachbarten
Wandflächen
der Fassade zunächst
eine Ausgleichsschicht aus Putzen, Klebern oder Spachtelmassen aufgetragen.
In einigen Fällen
wird empfohlen, in die Innenecken zwischen Sturz und Laibungsflächen zusätzliche
Gewebestreifen einzukleben. Die zu dämmenden Flächen im Sturz- und Laibungsbereich
können
auch bereits insgesamt mit einer bewehrten Grundschicht abgedeckt werden,
wobei das Textilglasgewebe um die senkrecht verlaufenden Kanten
der Laibungen sowie im Sturzbereich nach oben geführt wird.
Bei dem Auftrag der bewehrten Grundschicht auf die Wandfläche kann
das der Bewehrung dienende Gewebe seinerseits um die Kanten herumgeführt werden,
so dass es in diesen Bereichen überlappt.
Um Rissbildungen in allen vier Ecken, d.h. sowohl im Sturzbereich
als auch seitlich der Fensterbänke
und Balkonplatten zu vermeiden, ist es allgemein üblich, im
Bereich aller vier Ecken zusätzliche
Gewebestreifen in jeweils diagonaler Anordnung einzulegen.
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Die
EP 1 008 697 A2 offenbart
die Anordnung eines Kombinationselementes aus einer Hartschaumplatte
und einem Streifen eines nicht brennbaren Dämmstoffs, beispielsweise aus
Mineralfasern, wobei der Streifen mit der Hartschaumplatte verklebt
ist. Die Ausrichtung des Faserverlaufs in dem Streifen ist aus der
voranstehend genannten Druckschrift nicht bekannt. Es hat sich aber
gezeigt, dass die erfindungsgemäße Ausrichtung
des Faserverlaufs vorteilhaft für
den Anschluss an eine Laibungsplatte ist, da durch den Faserverlauf
die Anordnung des Einfassungsstreifens in einfacher Weise derart
gewählt
werden kann, dass der Einfassungsstreifen mit einer Schmalseite
bündig
mit einem Dämmstoffelement
im Bereich der Laibung ausgerichtet werden kann, da die Ausrichtung
der Mineralfasern im Einfassungsstreifen eine Flexibilität des Einfassungsstreifens
ermöglicht,
die eine Anpassung der Länge
ohne Abschneiden des Einfassungsstreifens möglich macht.
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Aus
der
US 3 274 046 ist
eine Mineralfaserlamellenplatte bekannt, die aus mehreren Mineralfaserlamellen
zusammengesetzt sind, wobei im Übergangsbereich
zwischen den einzelnen Mineralfaserlamellen ein erhöhter Bindemittelanteil
oder ein Streifen einer Kaschierung eingebracht ist, um die einzelnen
Mineralfaserlamelle miteinander zu verbinden. Ergänzend sind
die Mineralfaserlamellen durch Deckschichten miteinander verbunden,
die auf beiden großen
Oberflächen
der Mineralfaserlamellenplatte aufgeklebt sind.
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Ferner
offenbart die
US 4 146 999 ein
Schalldämmelement
mit verhärtet
ausgebildeten Randbereichen, wobei ein Kern aus Mineralfasern im
Randbereich mit einem schnell aushärtenden Kunstharz ausgebildet
ist. Der Randbereich des Kerns ist mit diesem Kunstharz imprägniert,
in dem der Kern in eine entsprechende Kunstharzlösung getaucht wird. Diesbezüglich bildet
das schnell aushärtende
Kunstharz einen Streifen aus natürlich
gehärtetem
Material, der entlang der Außenkanten
des Kerns verläuft.
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Schließlich ist
aus der
DE 297 23
553 U1 ein Dämmstoffelement
aus Mineralwolle für
die Übersparrendämmung von
Dächern,
insbesondere für Steildächer bekannt,
wobei jedes Dämmstoffelement aus
zwei gleichlangen Teilelementen aus Mineralwolle mit unterschiedlicher
Festigkeit gebildet ist. Das Dämmstoffelement
besteht aus einem Dämmstoffstreifen
mit hoher Festigkeit und einer Dämmstoffplatte
mit geringer Festigkeit, wobei der Dämmstoffstreifen des Dämmstoffelementes
mit einer derart bemessenen Abdeckfolie versehen ist, dass diese beide
Elemente in Länge
und Breite vollflächig überdeckt
und an zumindest zwei aufeinandertreffenden Randkanten des Dämmstoffelementes
als Überlappungselement übersteht.
Beide Teilelemente können einen
unterschiedlichen Faserverlauf aufweisen.
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Ausgehend
von dem voranstehend dargestellten Stand der Technik liegt der Erfindung
Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Wärmedämmverbundsystem zu schaffen,
das eine wesentlich vereinfachte Verarbeitung bei hocheffizienter
Dämmleistung
im Bereich von Gebäudeöffnungen
ermöglicht. Darüber hinaus
ist es Aufgabe der Erfindung, eine Mineralfaserlamelle derart weiterzubilden,
dass sie einen verbesserten Anschluss an ein rechtwinklig zu ihrer
Ausrichtung verlaufendes Dämmelement
ermöglicht.
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Die
Lösung
dieser Aufgabenstellung sieht bei einem erfindungsgemäßen Wärmedämmverbundsystem
vor, dass der Einfassungsstreifen aus Mineralfasern besteht und
einen Faserverlauf rechtwinklig zu seinen großen Oberflächen aufweist und dass der
Einfassungsstreifen als Mineralfaserlamelle ausgebildet ist.
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Seitens
der erfindungsgemäßen Mineralfaserlamelle
ist zur Lösung
der voranstehenden Aufgabenstellung vorgesehen, dass zumindest eine Längsseite
einen hoch verdichteten Bereich aufweist, der sich über die
gesamte Längsseite
erstreckt.
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Weitere
Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen sowie
der nachfolgenden Beschreibung.
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Das
erfindungsgemäße Wärmedämmverbundsystem
weist im Bereich von Wandöffnungen insbesondere
streifenförmige,
als Einfassungsstreifen ausgebildete Dämmplatten auf, die beispielsweise
Längen
von ca. 1 m bis ca. 3 m und Breiten ≥ ca. 15 cm haben. Diese Einfassungsstreifen
werden auf beiden Seiten der Öffnung
beispielsweise durch Aufkleben so befestigt, dass ihre der Öffnung zugewandten
Seitenflächen
mit der nachfolgend auf die Laibungsflächen aufzubringenden Dämmschicht
fluchtet.
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Beispielsweise
wird der Einfassungsstreifen bis zu einer im Sturzbereich aufgeklebten
ausgeklinkten als Eckplatte ausgebildeten Dämmplatte geführt. Alternativ
kann der Einfassungsstreifen auf eine untere ausgeklinkte Eckplatte
in der Flucht des seitlichen Abdeckprofils der Fensterbank aufgesetzt sein.
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Da
der thermische Längenausdehnungskoeffizient
von Dämmplatten
aus Mineralfasern null ist, kann aber auch auf das übliche Versetzen
der vertikalen Fugen verzich tet werden. Hierdurch besteht die Möglichkeit,
die Einfassungsstreifen bis zur Oberkante des Sturzes zu führen. Im
Bereich des Sturzes wird dann ein weiterer, horizontal liegend angeordneter
Einfassungsstreifen angeschlossen oder auf beide vertikalen Einfassungsstreifen
aufgelegt. Bei bestehenden Gebäuden
sind Stürze
oberhalb von Fenstern und Türen
häufig
gewölbt.
Die im Sturzbereich verwendeten Einfassungsstreifen können daher
werkseitig dementsprechend geformt sein. Anstelle eines durchgehenden
Einfassungsstreifens können
insbesondere im Sturzbereich auch Segmentplatten verwendet werden,
die zusammengesetzt einen Einfassungsstreifen bilden.
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Die
der Öffnung
abgewandten Längsseiten der
Einfassungsstreifen können
je nach der Art des verwendeten Dämmstoffs gerade ausgebildet
sein oder Ausnehmungen aufweisen, die entsprechend den Breiten der
auf der Fassade verwendeten Dämmplatten
ausgebildet sind. Die Tiefe der Ausnehmungen wird je nach dem Dämmstoff
zwischen ca. 2 bis ca. 10 cm variiert. Die Längsseiten können aber auch gewellt, gezackt
oder gezahnt ausgebildet sein. In diesen Fällen weisen die unmittelbar
hier angrenzenden Dämmplatten
zumindest auf einer Schmalseite die entsprechenden Formen auf, um eine
fugendichte Verlegung zu ermöglichen
und spätere
Rissbildungen in den Deckschichten zu vermeiden. Auch kann die gewellte,
gezackte oder gezahnte Ausbildung der Längsseiten des Einfassungsstreifens
bei entsprechender Kompressibilität für einen dichtenden Anschluss
der Dämmplatten
genutzt werden.
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Dämmplatten
aus Mineralfasern mit Rohdichten ≥ ca.
120 kg/m3, üblicherweise jedoch > 150 kg/m3,
haben eine ausreichende Kantenfestigkeit. Dasselbe gilt für Dämmplatten
mit verdichteter Oberfläche,
wenn die Rohdichte der verdichteten Oberflächen das eben genannte Niveau
erreicht. Lamellenplatten sind demgegenüber kantenweich ausgebildet.
Für den
Anschluss an die Einfassungsstreifen werden daher Mineralfaserlamellen
verwendet, die von einer Mineralfasermatte abgeschnitten werden, welche
im Bereich einer oder beider großen Oberflächen hoch verdichtete Zonen
aufweisen, so dass die Mineralfaserlamellen im Kantenbereich mit
einer verdichteten Zone aufweisen. Derartige Mineralfaserlamellen
lassen sich wegen ihrer höheren
Druckfestigkeit gut in der Wandfläche, insbesondere aber im Bereich
von Ecken als Dämmelemente
für Laibungsflächen und/oder
Sturzflächen verwenden.
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Die
auf die Dämmschicht
aufgebrachten Putzschichten quellen und schwinden bzw. verändern ihre
Längen
unter wechselnden hygrothermischen Bedingungen. Durch einen abrupten
Richtungswechsel im Bereich von scharten Kanten kommt es daher leicht
zu Abplatzungen und/oder Rissbildungen in den Deckschichten, die
das Aussehen des WDVS beeinträchtigen,
zu Schäden
führen und
letztlich die Gebrauchsdauer des WDVS verkürzen, wenn diese Stellen nicht
laufend nachgebessert werden.
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Um
einen werkstoffgerechten Übergang
zu schaffen, werden die Kanten der Einfassungsstreifen zumindest
teilweise abgerundet. Der Krümmungsradius
kann variabel gestaltet werden und ist bei relativ spröderen mineralischen
Putzen größer als
bei Kunstharzputzen oder kunststoffreichen Spachtelmassen. Der Krümmungsradius
sollte ≥ 5
mm sein. Dieser Ansatz gilt auch für die Abrundung der Innenecken
im Sturzbereich der Öffnungen.
Der Einfassungsstreifen wird oberhalb der Einfassung der Fensterbank
aufgeklebt und die Abrundung der Kante durch Eck- und Sturzplatten
bis in den Bereich oberhalb der Öffnung
fortgeführt.
Auch in die Innenecken zwischen Laibungs- und Sturzflächen können Formteile
mit abgerundeter Innenecke eingeklebt werden. Die Rückseite
des Formteils ist entsprechend dem Winkel zwischen beiden Flächen sowie der
Form der jeweiligen Flächen
gestaltet. Anstelle eines Formteils kann dieser Bereich auch mit
Hilfe mehrerer Segmente gedämmt
werden.
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Dämmplatten
aus Mineralfasern können
ergänzend
im Längsseitenbereich
höher verdichtet ausgebildet
sein. Die eigentliche Laibungsplatte besteht vorzugsweise aus einer
Mineralfaserlamelle, da diese bei hoher Querzugfestigkeit seitlich
kompressibel ist und deshalb fugendicht zwischen Blendrahmen und äußerer Dämmschicht,
d.h. dem Einfassungsstreifen eingepresst werden kann. Die Laibungsplatten
werden auch in Kombination mit brennbaren Dämmschichten aus Hartschäumen verwendet,
da sie aufgrund ihrer Thermostabilität das Ablösen der bewehrten Grundschicht
von dem Dämmstoff zumindest
verzögert
und solange eine Brandweiterleitung in die leicht schmelzbare Dämmschicht
verhindert. Die Laibungsplatten sind vorzugsweise auf beiden großen Oberflächen mit
anorganischen Imprägnierungen
und/oder Grundierungen versehen, die für Kleber und Deckschichtmaterial
gut benetzend und haftvermittelnd wirken.
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Anstelle
abgerundeter Kanten und Eckwinkel können die Einfassungsstreifen
sowie die ergänzenden
Eck- und Sturzplatten Ausnehmungen aufweisen, in welche Formteile
mit entsprechender Kantengestaltung eingeklebt werden. Diese Formteile
bestehen aus Mineralfasern, faserverstärktem Zement, gesinterten Blähglaspartikeln,
Schaumglas, Porenbeton, glasfaserverstärkten Kunststoffen oder Hartschaum.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung der zugehörigen
Zeichnungen, in der bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
dargestellt sind. In der Zeichnung zeigen:
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1 Einen
Ausschnitt einer Fassade mit einer Wärme- und/oder Schalldämmung in
zwei Ausführungsformen
in einer Ansicht;
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2 einen
Ausschnitt einer Gebäudefassade
mit einer Wärme-
und/oder Schalldämmung
in einer dritten Ausführungsform
in Ansicht;
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3 einen
Ausschnitt einer Fassade mit einer Wärme- und/oder Schalldämmung in
einer vierten Ausführungsform
in Ansicht;
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4 einen
Abschnitt einer Gebäudeöffnung mit
einem Dämmstoffelement
in Ansicht und
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5 eine
Wärme-
und/oder Schalldämmung
im Bereich einer Gebäudeöffnung im
Querschnitt.
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1 zeigt
zwei Ausführungsformen
einer Wärme-
und/oder Schalldämmung
auf einer lotrecht ausgerichteten Gebäudeaußenfläche. In der linken Hälfte der 1 ist
eine erste Ausführungsform
einer derartigen Wärme-
und/oder Schalldämmung
dargestellt, während
die rechte Hälfte
der 1 eine zweite Ausführungsform der Wärme- und/oder
Schalldämmung
zeigt. Die Wärme-
und/oder Schalldämmung
besteht aus mit den Bezugsziffern 1, 2, 3 und 4 bezeichneten
Dämmstoffelementen,
die aus Mineralfasern ausgebildet sind, wobei jedes Dämmstoffelement 1, 2, 3 und 4 plattenförmig ausgebildet
ist und zwei parallel zueinander ausgerichtete große Oberflächen 5 und 6 sowie
zwei rechtwinklig zu den großen
Oberflächen
verlaufende Schmalseiten (vergl. 5) und zwei
parallel zueinander verlaufende und ebenfalls rechtwinklig zu den
großen
Oberflächen 5, 6 sowie
zu den Schmalseiten verlaufende Längsseiten 9, 10 aufweisen.
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Die
in 1 dargestellten Dämmstoffelemente und im Bereich
einer Gebäudeöffnung 11, nämlich einer
Fensteröffnung
angeordnet, wobei die Gebäudeöffnung 11 lotrecht
verlaufende Laibungen 12 und einen Sturz 13 im
oberen Bereich sowie eine Fensterbank 14 im unteren Bereich
aufweist.
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Die
Dämmstoffelemente
sind als Mineralfaserlamellen 1, als Eckplatten 2,
als Einfassungsstreifen 3 und als Segmentplatten 4 angeordnet,
wobei die Einfassungsstreifen 3 parallel zu der Laibung 12 verlaufend
angeordnet sind. Die Eckplatten 2 sind als Verbindungselemente
zwischen dem Einfassungsstreifen 3 und den oberhalb des
Sturzes 13 angeordneten Segmentplatten 4 vorgesehen.
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An
die Eckplatten 2 und die Einfassungsstreifen 3 schließen sich
die Mineralfaserlamellen 1 an. Unterhalb der Fensterbank 14 sind
wiederum Segmentplatten 4 angeordnet. Neben den Mineralfaserlamellen 1 weisen
auch die Eckplatten 2, die Einfassungsstreifen 3 und
die Segmentplatten 4 einen Faserverlauf rechtwinklig zu
den großen
Oberflächen 5, 6 auf.
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In
die Gebäudeöffnung 11 ist
ergänzend
ein Blendrahmen 15 umlaufend eingesetzt.
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Die
Einfassungsstreifen 3 fluchten bündig mit einer auf der Fläche der
Laibung 12 angeordneten Dämmschicht, die in Form einer
Laibungsplatte 16 (vergl. 5) auf die
Laibung 12 mit einem Kleber 17 aufgeklebt ist.
Die Laibungsplatte 16 weist ebenfalls einen Faserverlauf
rechtwinklig zu ihren großen Oberflächen auf,
so dass auch die Laibungsplatte 16 als Mineralfaserlamelle
ausgebildet ist und unter Pressspannung zwischen dem Blendrahmen 15 und dem
Einfassungsstreifen 3 angeordnet ist, wobei der Einfassungsstreifen 3 ebenfalls
mit einem Kleber 18 auf der Gebäudeaußenfläche aufgeklebt ist.
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In
gleicher Weise sind auch die Segmentplatten 4 im Bereich
des Sturzes 13 und die Eckplatten 2 derart auf
der Gebäudeaußenfläche angeordnet,
so dass sie mit einer in diesem Bereich auf den Sturz 13 angeordneten
Dämmschicht
bündig
fluchten.
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Hierdurch
wird insbesondere im Bereich der Gebäudeöffnung 11 ein nach
außen
hin gegebenenfalls sichtbarer Übergang
in einer auf Wärme- und/oder
Schalldämmung
aufzutragenden Putzschicht vermieden. Der Übergang liegt dann in dem nicht
in der Ansicht der Fassade sichtbaren Laibungs- bzw. Sturzbereich,
so dass hier beispielsweise durch das Aufbringen von Geweben die
Gefahren der Beschädigung
der Putzschichten gering gehalten werden können.
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Die
an die Einfassungsstreifen 3 anschließenden Mineralfaserlamellen 1 sind
im Übrigen
im Verband verlegt, so dass sich nicht näher dargestellte versetzte
vertikale Fugen zwischen benachbarten Mineralfaserlamellen 1 ausbilden.
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In 2 ist
eine alternative Ausgestaltung der Wärme- und/oder Schalldämmung im
Bereich einer Gebäudeöffnung 11 dargestellt.
Diese Ausgestaltung unterscheidet sich dadurch von der Ausgestaltung
gemäß 1,
dass im Bereich des Sturzes 13 keine Segmentplatte 4,
sondern ein weiterer Einfassungsstreifen 3 angeordnet ist.
Hierdurch können auch
die in 1 dargestellten Eckplatten 2 entfallen.
Im Übrigen
entspricht die Ausführungsform
gemäß 2 der
Ausführungsform
gemäß 1.
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In 3 sind
zwei unterschiedliche Einfassungsstreifen 3 dargestellt.
Der in 3 rechts dargestellte Einfassungsstreifen 3 entspricht
den Einfassungsstreifen 3, wie sie in den 1 und 2 dargestellt
sind, während
sich die Ausgestaltung des Einfassungsstreifens 3 in der
linken Bildhälfte
der 3 von den in 1 und 2 sowie
in der rechten Bildhälfte
der 3 dargestellten Einfassungsstreifen 3 dahingehend
unterscheidet, dass der Einfassungsstreifen 3 in der linken
Bildhälfte
der 3 im Bereich seiner Längsseite 10 Ausnehmungen 19 aufweist,
die als Ausklinkungen mit einer Tiefe von ca. 5 cm ausgebildet sind.
Die Ausnehmungen 19 sind in gleichmäßigen Abständen angeordnet und weisen
eine Länge
auf, die mit der Breite der sich an den Einfassungsstreifen 3 anschließenden Mineralfaserlamellen 1 übereinstimmt,
so dass in die Ausnehmungen 19 die Mineralfaserlamellen 1 einsteckbar
sind, um eine verbesserte Verbindung zwischen dem Einfassungsstreifen 3 und
den Mineralfaserlamellen 1 zu erzielen und gleichzeitig eine
in diesem Bereich über
die gesamte Höhe
der Gebäudeöffnung 11 verlaufende
durchgehende Fuge zu vermeiden. Der Abstand von zwei benachbarten
Ausnehmungen 19 entspricht der Länge einer Ausnehmung 19.
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Neben
den in 3 dargestellten Ausnehmungen 19 kann
die Längsseite 10 des
Einfassungsstreifens 3 auch gewellt, gezackt oder gezahnt
ausgebildet sein, wobei dann die Mineralfaserlamellen 1 entsprechende
Schmalseiten aufweisen, um eine formschlüssige Verbindung mit dem Einfassungsstreifen 3 auszubilden.
Sind diese Ausbildungen der Längsseite 10 im
Bereich des Einfassungsstreifen 3 relativ klein und aufgrund
ihrer Faseransammlung mit hoher Kompressibilität ausgebildet, so kann über diese
Ausgestaltung auch eine verbesserte Abdichtung zwischen den Mineralfaserlamellen 1 und
den Einfassungsstreifen 3 erzielt werden.
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4 zeigt
eine ergänzende
Anordnung eines Formteils 20 im Übergangsbereich zwischen der Laibung 12 und
dem Sturz 13, wobei das Formteil 20 L-förmig ausgebildet
ist und zwei im wesentlichen gleich lange Schenkel aufweist, die
zum einen an der Fläche
des Sturzes 13 und zum anderen an der Fläche der
Laibung 12 anliegen und dort verklebt sind. Im Übergangsbereich 21 zwischen
den Schenkeln des Formteils 20 ist eine Abrundung angeordnet.
An das Formteil 20 können
sich weitere Formteile anschließen,
die vor den Blendrahmen gesetzt sind und die Dämmschicht im Bereich der Laibung 12 bzw.
des Sturzes 13 bilden, bevor abschließend die Mineralfaserlamellen 1 in
Verbindung mit den Einfassungsstreifen 3 und/oder den Segmentplatten 4 auf
die Gebäudefassade 22 aufgebracht,
insbesondere aufgeklebt werden. In diesem Fall schließen die
Einfassungsstreifen mit der der Gebäudeöffnung 11 zugewandten
Fläche
der Formteile 20 bündig
ab.
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Schließlich zeigt 5 einen
Horizontalschnitt durch die Dämmung
im Bereich der Gebäudeöffnung 11 und
eine Gebäudewand 23.
Auf die Gebäudefassade 22 der
Gebäudewand 23 ist
der Kleber 18 teilflächig
aufgetragen und mit dem Einfassungsstreifen 3 verklebt.
Es ist zu erkennen, dass der Einfassungsstreifen 3 mit
dem im Bereich seiner Längsseite 9 liegenden
Abschnitt 24 über
die Laibung 12 in den Bereich der Gebäudeöffnung 11 hervorsteht,
wobei auf die Laibung 12 der Kleber 17 aufgetragen
und die Laibungsplatte 16 mit dem Kleber 17 auf
der Flä che
der Laibung 12 verklebt ist. Die Oberfläche 5 der Laibungsplatte 16 schließt hierbei
bündig
mit der Längsseite 9 des
Einfassungsstreifens 3 ab.
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Im
Abschnitt 24 ist der Einfassungsstreifen 3 mit
einer erhöhten
Rohdichte ausgebildet, wobei die Tiefe des Abschnitts 24 der
erhöhten
Rohdichte im wesentlichen der Materialstärke der Laibungsplatte 16 zuzüglich des
Klebers 17 entspricht.
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Ergänzend weist
der Abschnitt 24 außenliegend
eine Abrundung 25 auf.
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Schließlich ist
in 5 durch eine Strichlinie 26 die Ausbildung
einer Ausnehmung 19 angedeutet.