DE10225474A1 - Trägerplatte mit einer Leitungsverbindung, sowie deren Herstellungs- und Montageverfahren - Google Patents
Trägerplatte mit einer Leitungsverbindung, sowie deren Herstellungs- und MontageverfahrenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Leitungsverbindung zum elektrischen oder optischen Verbinden von elektronischen oder elektromechanischen oder elektrooptischen Funktionseinheiten eines Kraftfahrzeugs, ein Verfahren zur Herstellung dieser Leitungsverbindung, sowie einer Trägerplatte einer Kraftfahrzeugtür, die Verwendung eines ferromagnetischen Bereichs einer Trägerplatte einer Kraftfahrzeugtür und ein Verfahren zur Montage einer Leitungsverbindung auf einem Strukturelement eines Kraftfahrzeugs.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Leitungsverbindung zum elektrischen oder optischen Verbinden von elektronischen oder elektromechanischen oder elektrooptischen Funktionseinheiten eines Kraftfahrzeugs, ein Verfahren zur Herstellung dieser Leitungsverbindung, sowie einer Trägerplatte einer Kraftfahrzeugtür, die Verwendung eines ferromagnetischen Bereichs einer Trägerplatte einer Kraftfahrzeugtür und ein Verfahren zur Montage einer Leitungsverbindung auf einem Strukturelement eines Kraftfahrzeugs.
- Herkömmlich erfolgt die Befestigung von Kabelbäumen an Trägerplatten oder Strukturelementen an Kraftfahrzeugen mittels Kunststoffbinder, die eine unlösbare Verbindung zwischen Kabelbäumen und der Trägerplatte ermöglichen.
- Aus der DE 201 11 019 U1 ist eine Vorrichtung zur Befestigung mindestens eines Funktionselementes oder einer Funktionseinheit auf einer Trägerplatte einer Kraftfahrzeugtür bekannt, die ein oder mehrere auf der Trägerplatte angeordnete Dome aufweist. Für eine Wirkverbindung zwischen den Domen ist das Funktionselement oder die Funktionseinheit mit einem oder mehreren Federringen oder dergleichen als strukturelle Einheit verbunden. Die Federringe und die Dome ermöglichen eine einfache eindimensionale Montagerichtung der Funktionselemente, die daher besonders einfach automatisierbar ist. Nachteilig an diesen herkömmlichen Befestigungsarten ist, daß zwei Montageschritte notwendig sind. Ein erster Montageschritt erfolgt zur Befestigung des Befestigungselementes auf der Trägerplatte oder dem Strukturelementes des Kraftfahrzeugs. Der zweite Befestigungsschritt erfolgt durch die Befestigung des Kabelbaumes an dem Befestigungselement.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine vereinfachte Befestigung von Leitungsverbindungen oder Funktionseinheiten auf einer Trägerplatte oder einem Strukturelement eines Kraftfahrzeugs zu ermöglichen, ohne die Anzahl der Montageschritte zu erhöhen.
- Diese Aufgabe wird durch die Leitungsverbindung mit den Merkmalen des Anspruchs 1, durch das Verfahren zur Herstellung einer Leitungsverbindung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 13, durch die Trägerplatte einer Kraftfahrzeugtür mit den Merkmalen des Patentanspruchs 18, dem Verfahren zur Montage einer Leitungsverbindung auf einem Strukturelement eines Kraftfahrzeugs mit den Merkmalen des Patentanspruchs 24 und der Verwendung eines ferromagnetischen Bereichs einer Trägerplatte einer Kraftfahrzeugtür mit den Merkmalen des Patentanspruchs 27 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
- Demgemäß weist eine Leitungsverbindung zum elektrischen oder optischen Verbinden von elektrischen, elektromechanischen oder elektrooptischen Funktionseinheiten eines Kraftfahrzeugs ein ferromagnetisches Mittel auf, das zur Befestigung der Leitungsverbindung mit einem ferromagnetischen Bereich eines Strukturelementes des Kraftfahrzeugs in Wirkverbindung bringbar ist. Das ferromagnetische Mittel zeigt dabei bereits bei kleinen Feldstärken eine große Magnetisierung. Als ferromagnetisches Mittel sind sowohl weichmagnetische Werkstoffe als auch hartmagnetische Werkstoffe verwendbar. Befindet sich beispielsweise eine weichmagnetischer Werkstoff als ferromagnetisches Mittel in einem äußeren magnetischen Feld so nimmt die Polarisation (Magnetisierung) stark zu. Weichmagnetische Werkstoffe haben eine relativ kleine koerzitiv Feldstärke. Beispiele für weichmagnetische Werkstoffe sind Systeme auf metallischer Basis, beispielsweise reine Metalle oder Legierung sowie Systeme auf oxykeramischer Basis, die auch als Ferrite bezeichnet werden. Alternativ zum ferromagnetischen Mittel kann der ferromagnetische Bereich des Strukturelementes aus einem weichmagnetischen Werkstoff bestehen.
- Alternativ werden hartmagnetische Werkstoffe verwendet, die als Dauermagnet fungieren. Wird keine Spule zur Generation eines Magnetfeldes verwendet, ist entweder das ferromagnetische Mittel oder der ferromagnetische Bereich des Strukturelementes zumindest teilweise ein Dauermagnetwerkstoff, der ein Magnetfeld aufweist. Das Magnetfeld bewirkt eine magnetische Kraft, die zumindest zwei ferromagnetische Stoffe zueinander fixiert.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das ferromagnetische Mittel ein Dauermagnet, der mittels einer magnetischen Kraft die Leitungsverbindung an dem ferromagnetischen Bereich des Strukturelementes befestigt. Ist alternativ der ferromagnetische Bereich des Strukturelementes ein Dauermagnet, wird das ferromagnetische Mittel der Leitungsverbindung zu diesen Dauermagneten des Strukturelementes positioniert und mittels der magnetischen Kraft ebenfalls befestigt.
- Zur Verbindung des ferromagnetischen Mittels zu einer oder mehreren optischen oder elektrischen Leitungen der Leitungsverbindung sind mehrere Ausbildungen möglich.
- In einer ersten vorteilhaften Ausbildung der Erfindung ist das ferromagnetische Mittel an einem Leitungselement der Leitungsverbindung befestigt. Das Leitungselement ist beispielsweise eine Isolierung oder eine sonstiges mit den Leitern verbundenes Element, beispielsweise eine Öse oder ein Steckergehäuse. Zur Befestigung des ferromagnetischen Mittels an dem Leitungselement sind alle form-, kraft- oder stoffschlüssigen Verbindungen verwendbar. Vorzugsweise wird das ferromagnetische Mittel mittels einer Schweißverbindung an dem Leitungselement befestigt. Das ferromagnetische Mittel ist für diese Ausbildung bevorzugt als Dauermagnet mit mindestens zwei magnetischen, an dem Strukturelement angeordneten Polen ausgebildet. Der Spalt zwischen jedem dieser Pole und dem ferromagnetischen Bereich des Strukturelementes sollte der gewünschten Befestigungskraft konstruktiv entsprechend klein ausgelegt werden.
- In einer zweiten, bevorzugten Ausbildung der Erfindung ist das ferromagnetische Mittel integraler Bestandteil des Leitungselementes. Zur Integration wird das ferromagnetische Mittel insbesondere in das Leitungselement eingebracht. Ist die Leitungsverbindung ein Flachbandleiter oder eine flexible Leiterplatte wird in einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung magnetisches Material als ferromagnetisches Mittel in das Leitungselement einlaminiert. Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung weist das Leitungselement mehrere Befestigungsbereiche mit jeweils einzelnen Dauermagneten auf. Die Befestigungsbereiche sind dabei den ferromagnetischen Bereichen des Strukturelementes zugeordnet. Um die Kräfte zur Befestigung zu erhöhen, sind die Befestigungsbereiche bevorzugt aneinander angrenzend angeordnet. Zusätzlich weisen in einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung zudem die ferromagnetischen Bereiche des Strukturelementes hartmagnetisches Material mit entgegengesetzter Polung auf.
- In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weisen mindestens zwei der einzelnen Dauermagneten der Leitungsverbindung eine unterschiedliche magnetische Polarität auf. Sind jeweils einzelne Dauermagneten mit entgegengesetzter Polarität aneinander angrenzend angeordnet, wird so vorteilhafterweise die Länge des magnetischen Rückschlusses verkürzt.
- In einer alternativen Weiterbildung der Erfindung weist die Leitungsverbindung einen Dauermagneten mit gleichbleibender Polarität über die Länge der Leitungsverbindung auf. Dieser Dauermagnet ist in einem Herstellungsverfahren besonders einfach in die Leitungsverbindung zu integrieren. Auch eine der Kontur des Strukturelementes angepaßte nachträgliche Polarisierung des hartmagnetischen Materials entlang der Leitungsverbindung kann vorteilhaft für eine partielle Verstärkung der magnetischen Kraft genutzt werden.
- Als zusätzlicher Vorteil kann in einer Weiterbildung der Erfindung das ferromagnetische Mittel dazu benutzt werden Energie oder Informationen zu übertragen. Hierzu weist die Leitungsverbindung ein ferromagnetisches Mittel auf, das gleichzeitig als elektrischer oder magnetischer Leiter dient. Wird das ferromagnetische Mittel in mehrere Leiter entlang der Leitungsverbindung eingeteilt und isoliert, sind mehrere Wege zur Informations- oder Energieübertragung möglich. Beispielsweise können durch Mittel mit großem Durchmesser hohe Ströme zur Versorgung einer Antriebseinheit übertragen werden.
- Um die Befestigung des Leitungselementes auf dem Strukturelement des Kraftfahrzeugs zusätzlich zu verbessern, wird in einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung die Oberfläche des Leitungselementes mit einem Haftmittel versehen, das zwischen der Oberfläche des Leitungselementes und der Oberfläche des Strukturelementes des Kraftfahrzeugs angeordnet ist. Nach der Befestigung des Leitungselementes auf der Oberfläche des Strukturelementes des Kraftfahrzeuges wird bis zur Aushärtung des Haftmittels die Befestigung der Leitungsverbindung durch die Wirkverbindung des ferromagnetischen Bereiches mit dem ferromagnetischen Mittel sichergestellt.
- Um eine derartige Leitungsverbindung, insbesondere einen Folienleiter, herzustellen, wird eine elektrische oder optische Leiterschicht auf eine Trägerfolie laminiert, eine Deckschicht aufgebracht und mit der Leiterschicht der Trägerfolie oder der Deckschicht magnetisches Material verbunden. Zur Verbindung kann dieses Material beispielsweise verklebt, verpreßt oder in ein Bindemittel beispielsweise ein Kunststoff in Pulverform eingebracht werden. Alternativ können auch Folien oder Blechstücke aus dem hart- oder weichmagnetischen Material mit einer der Schichten verbunden werden.
- Zur Verbindung wird bevorzugt das magnetische Material zwischen die Trägerfolie und die Deckschicht eingebracht. Dabei kann das magnetische Material durch die Verbindung der Trägerfolie und der Deckschicht befestigt werden, oder in einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung an einer der Trägerfolien oder der Deckschicht befestigt werden.
- Die Erfindung sieht eine Trägerplatte einer Kraftfahrzeugtür vor, auf der elektrische, elektromechanische oder elektrooptische Funktionseinheiten befestigbar sind. Zudem weist die Trägerplatte mindestens einen ersten ferromagnetischen Bereich auf, der einem zweiten ferromagnetischen Bereich einer Leitungsverbindung zugeordnet ist. Zumindest einer der ferromagnetischen Bereiche ist dabei als Dauermagnet ausgebildet. Die ferromagnetischen Bereiche sind zur Befestigung der Leitungsverbindung auf der Trägerplatte in magnetischer Wirkverbindung.
- In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung treten aus der Ebene der Oberfläche der Trägerplatte Anschläge zu Positionierung und/oder formschlüssigen Befestigung der Leitungsverbindung in dieser Ebene heraus. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die magnetische Kraft ein Verrutschen der Leitungsverbindung in der Ebene der Trägerplatte nicht verhindern kann. Zudem ist auf diese Weise eine leichtere Positionierung und eine automatische Justage der Leitungsverbindung auf der Trägerplatte möglich.
- Eine derartige Trägerplatte ist beispielsweise aus einem ferromagnetischen Metallblech hergestellt. Alternativ weist die Trägerplatte zumindest teilweise Kunststoff auf, in den ferromagnetische Befestigungselemente für die Wirkverbindung integriert sind. Diese ferromagnetischen Befestigungselemente sind insbesondere Dauermagneten, die mit ferromagnetischem Material der Leitungsverbindung in Wirkverbindung bringbar sind.
- Sind in der Trägerplatte Öffnungen, beispielsweise Montageöffnung oder Öffnungen zur Durchführung von Leitern oder anderen Bauelementen vorgesehen, dient in einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung die Leitungsverbindung in Doppelfunktion als Dichtung dieser Öffnung zwischen einem Naßraum und einem Trockenraum einer Kraftfahrzeugtür. Um die Dichtwirkung dieser Leitungsverbindung zusätzlich zu verbessern, kann ein Dichtungsmittel in Form eines Haftmittels oder dergleichen verwendet werden.
- Erfindungsgemäß wird das Verfahren zur Montage einer Leitungsverbindung verbessert, indem die Leitungsverbindung auf einem Strukturelement eines Kraftfahrzeugs durch ein Montagemittel vor der Montage automatisch transportiert wird. Zum Transport wird das Montagemittel mit einem ferromagnetischen Bereich der Leitungsverbindung in Wirkverbindung gebracht und anschließend die Leitungsverbindung auf dem Strukturelement positioniert und mittels einer dauermagnetischen Kraft zumindest temporär befestigt. Demnach dient der ferromagnetische Bereich der Leitungsverbindung in Doppelfunktion zum Transport beziehungsweise zur Montage der Leitungsverbindung und zur Positionierung und zur zumindest temporären Befestigung derselben auf dem Strukturelement des Kraftfahrzeugs.
- In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird zum Transport ein schaltbarer mit dem ferromagnetischen Bereich zusammenwirkender Magnet des Montagemittels aktiviert, und nach der erfolgten Positionierung wird dieser Magnet wiederum abgeschaltet. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn der ferromagnetische Bereich der Leitungsverbindung ein weichmagnetisches Material ist.
- Ist dagegen in einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung der ferromagnetische Bereich ein hartmagnetisches Material, wird zum Transport eine schaltbare mit dem als Dauermagneten ausgebildeten ferromagnetischen Bereich zusammenwirkende Spule aktiviert. Nach einer erfolgten Positionierung der Leitungsverbindung wird die magnetische Polarität der Spule oder Magneten geändert. Vorzugsweise wird die Polarität des Transportmagneten oder der Transportspule invertiert, so daß der Transportmagnet oder die Transportspule und der ferromagnetische Bereich eine abstoßende Kraft generieren.
- Der Grundgedanke der Erfindung ist jedoch nicht auf die Befestigung der Leitungsverbindung auf einer Trägerplatte einer Kraftfahrzeugtür beschränkt, vielmehr ermöglicht die Verwendung eines ferromagnetischen Bereiches einer Trägerplatte einer Kraftfahrzeugtür die zumindest temporäre Befestigung eines Funktionselementes, beispielsweise einer elektrischen oder optischen Leitungsverbindung oder eines Gehäuses einer elektrischen oder mechanischen Baugruppe. Dieses Funktionselement weist ein mit dem ferromagnetischen Bereich der Trägerplatte zusammenwirkenden Dauermagneten zur Befestigung derselben auf.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen bezugnehmend auf zeichnerische Darstellung näher erläutert.
- Dabei zeigen
- Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Türmoduls mit einer Trägerplatte, Funktionseinheiten und Leitungsverbindungen,
- Fig. 2 und Fig. 3 zwei vereinfachte Ausführungsformen mit Einzelmagneten zur Befestigung, und
- Fig. 4a bis Fig. 7b mehrere Ausführungsbeispiele von Flachleitern mit integrierten ferromagnetischen Befestigungsmittel.
- In Fig. 1 ist ein Türmodul 2 einer Kraftfahrzeugtür schematisch dargestellt. Das Türmodul 2 weist eine selbsttragende Trägerplatte 20 aus Metall auf. Die Trägerplatte 20 ist in ihrer dreidimensionalen Geometrie im wesentlichen der Geometrie der Kraftfahrzeugtüröffnung, in die sie eingebaut werden soll, angepaßt. Sie ist einstückig aus gestanztem Metallblech hergestellt, wobei die Schichtdicke der Trägerplatte 20 zwischen 0,6 bis 5 mm variieren kann. Auf der Trägerplatte 20 sind mehrere Funktionseinheiten, wie Tieftöner 11, Hochtöner 12, Türsteuergerät 13, Fensterheberantrieb 14, Kartentaschenleuchte 15, Bedientastatur 17, Türöffner 18 mit einem Mikroschalter, Vorfeld- oder Einstiegsleuchte 16 und Türschloß 19, montiert. Zudem weist das Türmodul Stecker 100, 101 zu dem Außenspiegel (101) und zur A-Säule (100) auf, die eine Verbindung zu weiteren Funktionseinheiten des Kraftfahrzeugs, beispielsweise der Autobatterie, ermöglichen.
- Weiterhin weist die Trägerplatte 20 Bereiche 21 zur Positionierung von Elementen 3 von Einzelleitungsverbindungen für eine elektrische oder optische Verbindung der Funktionseinheiten 11 bis 19 oder der Stecker 100, 101 auf. Diese separaten Bereiche 21 für die Befestigung des Elementes 3 der Leitungsverbindung sind ferromagnetisch ausgebildet, dienen also als magnetischer Leiter. Alternativ können diese ferromagnetischen Bereiche 21 auch in eine Kunststoffträgerplatte eingebracht werden. Zum Spritzgießen einer derartigen Kunststoffträgerplatte können Herstellungsverfahren - wie Prägen, Pressen, Gasinnendruck, Kaskadenspritzguß, Schäumen oder Slushen des Kunststoffes verwendet werden. Stanzbleche 21 als ferromagnetische Bereiche 21 werden mit dem Kunststoff der Trägerplatte 20 mittels einer Insert- oder Outsert-Technik, also einer Kombination von Stanzbiege- und Spritzgießtechnik, verbunden.
- Als integrale Bestandteile enthält das Türmodul zahlreiche Funktionselemente. Das Merkmal integral bedeutet, daß die Funktionselemente mit der Trägerplatte 20 zusammen hergestellt werden, also keinen zusätzlichen Herstellungsschritt benötigen. Sie können mit metallischen Teilen des Türmoduls eine Einheit bilden, so daß sie nicht von den Metallkörpern losgelöst werden können. Ein Beispiel für ein integrales Funktionselement ist das in Fig. 1 dargestellte umlaufende Dichtprofil 22 der Trägerplatte 20, das mit einer entsprechend eingebrachten Dichtmasse eine dichtende Trennung der Kraftfahrzeugtür in einen Naßraum und einen Trockenraum ermöglicht.
- Die Fixierung der Funktionseinheiten 11 bis 19 auf dem Kunststoff der Trägerplatte 20 erfolgt durch Kraftschluß, Formschluß oder Stoffschluß, beispielsweise in Form eines Haftvermittlers. Für eine mechanische Verankerung der Funktionseinheiten werden vorzugsweise Schrauben zur Anschraubung an die Trägerplatte 20 verwendet. Um die Leitungsverbindungen 3 auf dem ferromagnetischen Bereich 21 der Trägerplatte 20 zu befestigen, muß eine magnetische Wirkverbindung zwischen der Leitungsverbindung 3 und dem ferromagnetischen Bereich 21 hergestellt werden.
- Die Fig. 2 zeigt eine einfache Ausführungsform einer derartigen magnetischen Wirkverbindung zwischen der Trägerplatte 20a, die einen entsprechenden ferromagnetischen Bereich 21a aufweist und einen Dauermagneten 4a, der ein magnetische Feld H zwischen seinem magnetischen Nordpol N und seinem magnetischen Südpol S verursacht. Zu beachten ist, daß zwischen dem Dauermagneten 4a und dem Bereich 21a der Trägerplatte 20a ein geringer Spalt 42a als Rückschlußkontakt 42a zwischen dem Dauermagneten 4a und dem Bereich 21a der Trägerplatte 20a entsteht. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Leitungsverbindung 3a in einem Bereich zwischen dem Dauermagneten 4a und dem Bereich 21a der Trägerplatte 20a angeordnet und befestigt. Zwischenräume zwischen dem Dauermagneten 4a und der Leitungsverbindung 3a sind vorzugsweise mit einem Haftmittel 50a oder einem Klebstoff 50a ausgefüllt, der eine zumindest temporäre Verbindung zwischen dem Leitungselement 3a und dem Dauermagneten 4a und/oder eine entsprechende Dämpfung bewirkt.
- Fig. 3 zeigt eine zu Fig. 2 alternative, ebenfalls sehr einfache Ausführungsform der Erfindung. Auf der Trägerplatte 20b ist ein Dauermagnet 4b mittels einer magnetischen Kraft befestigt. Die magnetische Kraft wird durch das Magnetfeld H vom magnetischen Nordpol N zum magnetischen Südpol S des Dauermagneten 4b verursacht. Integraler Bestandteil des Dauermagneten 4b ist eine Klemmfeder 43b, die zur Einführung und Befestigung von Leitungsverbindungen 3b eine Klemmhilfe 431b aufweist. Die Leitungsverbindungen 3b können dabei unterschiedliche Geometrien aufweisen, die alle mittels der Klammer 43b des Dauermagneten 4b befestigt werden können. Diese Leitungsverbindungen 3b können wiederum verschiedene elektrische oder optische Leiter 31b aufweisen, die innerhalb von Isolierungen in Form von Flachleitern oder Rundleitern angeordnet sind.
- Im folgenden werden Ausführungsbeispiele beschrieben, in denen ein ferromagnetisches Mittel in einen Flachleiter vorzugsweise ein Folienleiter oder ein Flachbandleiter eingebracht und somit integraler Bestandteil des Flachbandleiters ist. Bei gedruckten Leiterplatten werden in allgemeiner Form zwei Gruppen unterschieden. Eine Gruppe mit steifen, eine Gruppe mit flexiblen Träger, wobei die Leiterplatten der zweiten Gruppe auch als Folienleiterplatten bezeichnet werden können. Solche Folienleiterplatten, weisen ein ausgezeichnetes Biegevermögen auf und werden bevorzugt dort eingesetzt, wo sich elektrische Schaltungen problemlos der Geometrie des Einsatzortes anpassen müssen, also insbesondere an komplexen Formen einer Trägerplatte einer Kraftfahrzeugtür. Zudem sind solche Folienleiterplatten hervorragend geeignet, wenn sie einer wiederholten Biegebeanspruchung unterliegen. Sie weisen ein geringes Gewicht auf und können, da sie sehr flach sind, platzsparend in die verschiedensten geometrischen Systeme einer Kraftfahrzeugtür integriert werden.
- Die Folienleiterplatten, die zur Herstellung sogenannter FPC's (Flexible Printed Circuit) verwendet werden, weisen ein Material für die Trägerfolie aus Polyimid- oder Polyesterverbindungen auf, während die Leiterzüge aus elektrolytisch abgeschiedener oder gewalzter Kupferfolie bestehen. Für die Deckschicht kann entweder wie für den Träger ebenfalls eine Folie oder auch ein flexibler Lack zur Anwendung kommen. Trägerfolie, Leiterzüge und Deckschicht können mit Klebstoff und unter Anwendung von Wärme und Druck miteinander verbunden werden. Eine derartige Herstellung einer Folienleiterplatte umfaßt folgende Verfahrensschritte: Zuerst wird eine elektrische Leiterschicht auf die Trägerfolie laminiert. Das gewünschte Leiterbild wird auf die Leiterschicht aufgedruckt und die Leiterzüge anschließend entwickelt sowie durch Ätzen freigelegt. Alternativ können die gewalzten Kupferbahnen bereits in der gewünschten Geometrie aufgebracht werden. Danach wird eine Deckschicht auf den Verbund aus Trägerfolie und Leiterzügen aufgebracht. Vorzugsweise weisen die nun folgenden Ausführungsbeispiele einen analogen Aufbau auf, der durch Hinzufügen eines ferromagnetischen Mittels erfindungsgemäß komplettiert ist.
- In dem Ausführungsbeispiel der Fig. 4a bis 4c weist die Trägerfolie 45c als integralen Bestandteil magnetische Partikel (45c) auf oder ist bereits als Ferritfolie 45c ausgebildet. In der Fig. 4a ist eine Draufsicht auf den Flachleiter 3c schematisch dargestellt, wobei die elektrischen oder optischen Leiter 31c sichtbar sind. Fig. 4b zeigt den Schnitt AA der Fig. 4a. Deutlich zu erkennen ist der Schichtaufbau der Folienleiterplatte 3c. Die beispielsweise als Ferritfolie 45c ausgebildtete Trägerfolie 45c umfaßt mit der Kunststofffolie 33c, die als Deckfolie 33c ausgebildet ist, die elektrischen Leiter 31c sowie zwei Haftmittelschichten 35c. Der Schnitt BB der Fig. 4a ist in Fig. 4c schematisch dargestellt. Die elektrischen oder optischen Leiter 31c können alternativ zu dem in Fig. 4c dargestellten Aufbau direkt an der die Ferrite aufweisenden Folie 45c oder an der Kunststofffolie 33c angeordnet sein. Wird eine Ferritfolie verwendet, kann diese in Doppelfunktion als elektrischer Leiter verwendet werden. Um mehrere voneinander isolierte Leiter zur Verfügung zu stellen, ist vorzugsweise, in Fig. 4a bis 4c nicht dargestellt, die elektrisch leitende magnetische Folie in entsprechende voneinander isolierte Einzelfolien unterteilt, die an den Enden mit der Funktioneinheit der Kraftfahrzeugtür kontaktiert werden.
- Die Fig. 5a bis 5c zeigen ausgehend von einem herkömmlichen Aufbau einer Folienleiterplatte 3d einen erfindungsgemäßen Flachleiter 3d mit den bereits genannten elektrischen oder optischen Leitern 31d und der Deckfolie 33d. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Trägerfolie 39d mit einer Ferritfolie 45d verbunden, indem beispielsweise Fügestellen 99d in Form von Formschlüssen oder Kraftschlüssen oder ein Stoffschluß zwischen der Trägerfolie 39d und der Ferritfolie 45d hergestellt wurden.
- Die Fig. 6a und 6b zeigen einen ähnlichen Aufbau einer Folienleiterplatte 3e, an die in diesem Ausführungsbeispiel seitlich Ferrite 45e oder Ferritefolien 45e angeordnet sind, die über eine Fügestelle 99e mit der Deckfolie 33e direkt verbunden sind. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, sollten die beiden ferromagnetischen Elemente 45e des Flachbandleiters 3e in Doppelfunktion zugleich als elektrische Leiter genutzt werden.
- Die Fig. 7a und 7b zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung mit einer nur abschnittsweise über die Länge der Folienleiterplatte 3f angeordneten Ferritfolie 45f, die an den Befestigungsstellen mittels einer entsprechenden Fügestelle 99f mit dem Kunststoff der Trägerfolie 39f unlösbar verbunden sind. Bezugszeichenliste 11 Tieftöner
12 Hochtöner
13 Türsteuergerät
14 Fensterheberantrieb
15 Leuchte, Kartentasche
16 Leuchte, Vorfeld
17 Bedientastartur
18 Türöffner mit Mikroschalter
19 Türschloß
2 Türsystem, Türmodul
20, 20a, 20b Trägerplatte
21, 21a magnetisch leitender Bereich der Trägerplatte
22 umlaufendes Dichtungsprofil
23b Dom, Ausformung
3, 3a, 3b, 3c, 3d, 3e, 3f Leitungsverbindung
31b, 31c, 31d, 31e, 31f elektrischer oder optischer Leiter
33c, 33d, 33e, 33f Kunststofffolie
35c, 35d, 35f Haftmittelschicht, Klebstoff
39d, 39e, 39f Kunststofffolie
4a, 4b Dauermagnet
42a Rückschlußkontakt, Spalt
43b Feder, Klammer
431b Klemmhilfe
45c, 45d, 45e, 45f Magnete, Ferrite, Ferritfolie
50a Haftmittel, Dämpfer
99d, 99e, 99f Fügestelle, Formschluß, Kraftschluß, Stoffschluß
100 Stecker zur A-Säule
101 Stecker zum Seitenspiegel
N magnetischer Nordpol
S magnetischer Südpol
H magnetisches Feld
Claims (27)
1. Leitungsverbindung zum elektrischen oder optischen Verbinden von elektrischen,
elektromechanischen oder elektrooptischen Funktionseinheiten eines Kraftfahrzeugs,
gekennzeichnet durch
ein ferromagnetisches Mittel, das zur Befestigung der Leitungsverbindung mit einem
ferromagnetischen Bereich eines Strukturelementes des Kraftfahrzeugs in
Wirkverbindung bringbar ist.
2. Leitungsverbindung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das ferromagnetische Mittel ein Dauermagnet ist.
3. Leitungsverbindung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das ferromagnetische Mittel an einem Leitungselement der Leitungsverbindung
befestigt ist.
4. Leitungsverbindung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
ferromagnetische Mittel mittels einer Schweißverbindung an dem Leitungselement
befestigt ist.
5. Leitungsverbindung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das ferromagnetische Mittel integraler Bestandteil des Leitungselementes ist.
6. Leitungsverbindung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
magnetisches Material als Mittel in das Leitungselement einlaminiert ist.
7. Leitungsverbindung nach einem der Ansprüche 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Leitungselement mehrere Befestigungsbereiche mit jeweils einzelnen
Dauermagneten aufweist.
8. Leitungsverbindung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens zwei der einzelnen Dauermagneten eine unterschiedliche magnetische
Polarität aufweisen.
9. Leitungsverbindung nach einem der Ansprüche 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leitungsverbindung einen Dauermagneten mit gleichbleibender Polarität
aufweist.
10. Leitungsverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das ferromagnetische Mittel der Leitungsverbindung zugleich als elektrischer oder
magnetischer Leiter zur Energieübertragung oder Informationsübertragung dient.
11. Leitungsverbindung nach einem der Ansprüche 3 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine Oberfläche des Leitungselementes zusätzlich ein Haftmittel aufweist.
12. Leitungsverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein Leitungselement der Leitungsverbindung ein Folienleiter ist.
13. Verfahren zur Herstellung einer Leitungsverbindung, indem
- eine elektrische oder optische Leiterschicht auf eine Trägerfolie laminiert wird,
- eine Deckschicht aufgebracht wird, und
- mit der Leiterschicht, der Trägerfolie oder der Deckschicht magnetisches Material
verbunden wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
zur Verbindung das magnetische Material zwischen die Trägerfolie und die
Deckschicht eingebracht wird.
15. Verfahren nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
zur Verbindung das magnetische Material an der Trägerfolien oder der Deckschicht
befestigt wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
das magnetische Material durch Thermoschweißen oder Ultraschallschweißen
befestigt wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
das magnetische Material als Ferritfolie hergestellt wird.
18. Trägerplatte einer Kraftfahrzeugtür auf der elektrische, elektromechanische oder
elektrooptische Funktionseinheiten befestigbar sind,
gekennzeichnet durch
mindestens einen ersten ferromagnetischen Bereich der Trägerplatte, der einem
zweiten ferromagnetischen Bereich einer Leitungsverbindung zugeordnet ist, wobei
zumindest einer der ferromagnetischen Bereiche als Dauermagnet ausgebildet ist,
und die ferromagnetischen Bereiche zur Befestigung der Leitungsverbindung auf der
Trägerplatte in Wirkverbindung sind.
19. Trägerplatte nach Anspruch 18,
gekennzeichnet durch
aus der Ebene der Oberfläche der Trägerplatte heraustretende Anschläge zur
Positionierung und/oder formschlüssigen Befestigung der Leitungsverbindung in dieser
Ebene.
20. Trägerplatte nach einem der Ansprüche 18 oder 19,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Trägerplatte zumindest teilweise Kunststoff aufweist, in den ferromagnetische
Befestigungselemente integriert sind.
21. Trägerplatte nach einem der Ansprüche 18 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß
der ferromagnetische Bereich der Trägerplatte einen oder mehrere magnetische
Rückschlüsse mit dem Dauermagneten der Leitungsverbindung bildet.
22. Türmodul nach einem der Ansprüche 18 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leitungsverbindung in Doppelfunktion als Dichtung einer Öffnung zwischen
einem Naßraum und einem Trockenraum der Kraftfahrzeugtür dient.
23. Trägerplatte nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet, daß
mittels der Abdichtung durch die Leitungsverbindung eine Durchführung eines
Leitungsabzweiges der Leitungsverbindung vom Trockenraum in den Naßraum
gedichtet ist.
24. Verfahren zur Montage einer Leitungsverbindung auf einem Strukturelement eines
Kraftfahrzeugs, insbesondere einer Trägerplatte einer Kraftfahrzeugtür,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leitungsverbindung durch Montagemittel transportiert wird, die zum Transport mit einem ferromagnetischen Bereich der Leitungsverbindung in Wirkverbindung gebracht werden, und
die Leitungsverbindung auf dem Strukturelement positioniert und mittels einer dauermagnetischen Kraft zumindest temporär befestigt wird.
die Leitungsverbindung durch Montagemittel transportiert wird, die zum Transport mit einem ferromagnetischen Bereich der Leitungsverbindung in Wirkverbindung gebracht werden, und
die Leitungsverbindung auf dem Strukturelement positioniert und mittels einer dauermagnetischen Kraft zumindest temporär befestigt wird.
25. Verfahren nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, daß
zum Transport ein schaltbarer, mit dem ferromagnetischen Bereich
zusammenwirkender Magnet aktiviert wird, und
nach erfolgter Positionierung der Magnet abgeschalten wird.
26. Verfahren nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, daß
zum Transport ein schaltbarer, mit dem als Dauermagneten ausgebildeten
ferromagnetischen Bereich zusammenwirkender Magnet aktiviert wird, und
nach erfolgter Positionierung die magnetische Polarität des Magneten geändert wird.
27. Verwendung eines ferromagnetischen Bereiches einer Trägerplatte einer
Kraftfahrzeugtür zur zumindest temporären Befestigung eines Funktionselementes,
beispielsweise einer elektrischen oder optischen Leitungsverbindung oder eines
Gehäuses einer elektrischen oder mechanischen Baugruppe, das einen mit dem
ferromagnetischen Bereich zusammenwirkenden Dauermagneten zur Befestigung
auf der Trägerplatte aufweist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2002125474 DE10225474A1 (de) | 2002-06-10 | 2002-06-10 | Trägerplatte mit einer Leitungsverbindung, sowie deren Herstellungs- und Montageverfahren |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2002125474 DE10225474A1 (de) | 2002-06-10 | 2002-06-10 | Trägerplatte mit einer Leitungsverbindung, sowie deren Herstellungs- und Montageverfahren |
Publications (1)
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ID=29557675
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DE2002125474 Withdrawn DE10225474A1 (de) | 2002-06-10 | 2002-06-10 | Trägerplatte mit einer Leitungsverbindung, sowie deren Herstellungs- und Montageverfahren |
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Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE102016219999A1 (de) | 2016-10-13 | 2018-04-19 | Robert Bosch Gmbh | Kabelbaum |
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---|---|---|---|---|
DE19702956A1 (de) * | 1997-01-28 | 1998-07-30 | Sven Kellner | Kabelschelle für Montage auf Metallfächen |
EP1104720A1 (de) * | 1999-12-01 | 2001-06-06 | Lisa Dräxlmaier GmbH | Verfahren und Werkzeug zum Fixieren von Leitern auf einem Formträgerteil und Formträgerteil |
DE20111019U1 (de) * | 2001-07-03 | 2001-10-04 | Brose Fahrzeugteile GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, 96450 Coburg | Befestigungsclip, Trägerplatte und Vorrichtung zur Befestigung in einem Kraftfahrzeug |
-
2002
- 2002-06-10 DE DE2002125474 patent/DE10225474A1/de not_active Withdrawn
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