DE10211874A1 - Tragbares, handgeführtes Arbeitsgerät - Google Patents
Tragbares, handgeführtes ArbeitsgerätInfo
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Abstract
Ein Arbeitsgerät umfaßt einen in einem Maschinengehäuse angeordneten Verbrennungsmotor als Antrieb für ein Werkzeug und einen Vergaser (19) sowie Luftfilter (16). Eine Luftfilterkammer (18) ist mit einem Deckelelement (17) versehen, das zwei Deckelbereiche (17', 17'') umfaßt, von denen sich ein erster Deckelbereich (17') über der Luftfilterkammer (18) und ein zweiter Deckelbereich (17'') über einem der Luftfilterkammer (18) benachbarten, belüfteten Hohlraum (20) des Maschinengehäuses (1) erstreckt. Es ist mindestens ein Zuströmkanal (22, 23, 24) für die Verbrennungsluft vorgesehen, der in dem ersten Deckelbereich (17') in die Luftfilterkammer (18) mündet, und mindestens eine Durchtrittsöffnung (25, 26) verbindet diesen Hohlraum (20) mit dem Zuströmkanal.
Description
- Die Erfindung betrifft ein tragbares, handgeführtes Arbeitsgerät der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
- Tragbare, handgeführte Arbeitsgeräte mit einem Verbrennungsmotor, der zum Antrieb eines Werkzeugs dient, sind beispielsweise als Motorkettensägen, Freischneider, Trennschleifer, Bohrgeräte oder dgl. bekannt. Die für den Verbrennungsmotor benötigte Verbrennungsluft wird in einem Luftfilter gereinigt, um eine Verschmutzung des Vergasers und/oder des Zylinders zu vermeiden. Das Filterelement ist dabei in einer Luftfilterkammer eingesetzt, die mit einem Deckelelement verschlossen wird, das abnehmbar befestigt ist, um die Filterkammer zum Zwecke der Reinigung und/oder Auswechseln des Filtereinsatzes zu öffnen. Ein solches Deckelelement ist üblicherweise mit Schlitzen versehen, die als Eintrittsöffnung für die Verbrennungsluft in die Luftfilterkammer dienen.
- Je nach Handhabung des Gerätes durch die Bedienungsperson kann es vorkommen, daß unbeabsichtigt die Lufteintrittsöffnungen in dem Deckelelement abgedeckt werden, ohne daß die Bedienungsperson dies bemerkt. Dies führt dazu, daß zu wenig oder gar keine Verbrennungsluft mehr angesaugt werden kann und damit der Verbrennungsmotor zum Stillstand kommt.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Arbeitsgerät der im Obergriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung derart weiterzubilden, daß stets eine ausreichende Zuführung von Verbrennungsluft in die Luftfilterkammer gewährleistet ist.
- Diese Aufgabe wird durch ein tragbares, handgeführtes Arbeitsgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Durch die erfindungsgemäße Anordnung wird erreicht, daß bei freiem Zugang des Zuströmkanals die Luft von der Außenseite des Deckelelementes in den Zuströmkanal eintritt und durch diesen der Luftfilterkammer zugeführt wird. Die Durchtrittsöffnung, die den belüfteten Hohlraum im Maschinengehäuse mit dem Zuströmkanal verbindet, ist bei der normalen Funktion ohne Einfluß für die Verbrennungsluft. Wird jedoch der Zuströmkanal zum Teil oder vollständig eingangsseitig verschlossen, beispielsweise durch unbeabsichtigtes Abdecken, so wird die benötigte Luft zum Teil oder vollständig durch die Durchtrittsöffnung aus dem Hohlraum im Maschinengehäuse angesaugt, der wiederum von der Außenseite des Maschinengehäuses her belüftet ist.
- Gemäß einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung sind drei Zuströmkanäle im zweiten Deckelbereich angeordnet. Dabei ist es zweckmäßig, daß die Zuströmkanäle parallel zueinander verlaufen und diese geradlinig ausgebildet sind. Eine solche Gestaltung ist für die Herstellung des Deckelelementes als Spritzgußteil vorteilhaft.
- In weiterer Ausgestaltung kann vorgesehen werden, daß die Zuströmkanäle derart ausgerichtet sind, daß deren Längsachse mit der Mittellängsachse des Deckelelementes einen Winkel einschließen. Dieser Winkel liegt beispielsweise zwischen 25° und 40° und beträgt vorzugsweise etwa 32°. Bei in einem Winkel zur Mittellängsachse des Deckelelementes verlaufenden Zuströmkanälen ist es zweckmäßig, daß diese Zuströmkanäle an einer Längsseite des Deckelelementes beginnen. Darüber hinaus ist es vorteilhaft, daß die Zuströmkanäle über eine Teillänge zur Außenseite des zweiten Deckelbereichs hin offen sind und die andere Teillänge als geschlossener Kanal ausgebildet ist. Auf diese Weise wird ein möglichst großer Öffnungsbereich der Zuströmkanäle an deren Eintrittsseite geschaffen.
- In dem zweiten Deckelbereich ist zwischen den Zuströmkanälen und dem Hohlraum eine Zwischenwand vorgesehen, in der die Durchtrittsöffnungen vorgesehen sind, die den Hohlraum mit den Zuströmkanälen verbindet. Bei einer bevorzugten Ausführung des Erfindungsgegenstandes sind in der Zwischenwand zu zwei Zuströmkanälen Durchtrittsöffnungen vorgesehen. Der Hohlraum seinerseits ist über Belüftungsöffnungen mit der Außenseite des Maschinengehäuses verbunden.
- Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist an die Reinseite der Filterkammer ein zum Vergaser führender Verbindungskanal angeschlossen, der zweckmäßigerweise aus einem Gummimaterial besteht und an seinem luftfilterseitigen Ende einen Flansch aufweist, mittels dessen er in eine Öffnung einer Wand des Luftfiltergehäuses einknüpfbar ist. An dem Ende, das dem Vergaser benachbart ist, sind vorzugsweise zwei Bogenabschnitte vorgesehen, durch die eine Spucknapfwirkung erzielt wird. In der Filterkammer kann in weiterer Ausgestaltung eine Chokeklappe angeordnet sein, die zwischen einer den Verbindungskanal freigebenden Stellung und einer diesen verschließenden Stellung verschwenkbar ist.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnungen näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
- Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Handbohrmaschine,
- Fig. 2 eine Seitenansicht eines Gehäuses mit Handgriff,
- Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III-III in Fig. 2 teilweise schematisiert,
- Fig. 4 eine Vorderansicht eines Deckelelementes für einen Luftfilter,
- Fig. 5 einen Schnitt entlang der Linie V-V in Fig. 4,
- Fig. 6 eine Perspektivdarstellung des Deckelelementes in Fig. 4,
- Fig. 7a und 7b eine perspektivische Darstellung und eine Ansicht von unten einer Chokeklappe,
- Fig. 8a und 8b eine perspektivische Darstellung und einen Längsschnitt eines Klappenhebels,
- Fig. 9a und 9b eine perspektivische Darstellung und eine Vorderansicht einer Verbindungsleitung zum Vergaser.
- Die in Fig. 1 schematisch dargestellte Handbohrmaschine 2 besteht im wesentlichen aus einem Maschinengehäuse 1 mit einem darin angeordneten Verbrennungsmotor als Antriebsmotor. Der Verbrennungsmotor treibt über eine Fliehkraftkupplung ein am vorderen Ende des Maschinengehäuses 1 angeordnetes Getriebe 3 an, welches in einem Getriebegehäuse vorzugsweise gekapselt liegt und eine Ausgangswelle 4 aufweist, die ein Werkzeugfutter 5 trägt. An einem dem Werkzeugfutter 5 benachbarten Hals des Getriebegehäuses, ist bevorzugt über einen Ringflansch ein Vorderhandgriff 7 zu befestigen der - um die Maschinenlängsachse 8 drehbar - in jeder beliebigen Drehlage festzulegen ist. Zum Halten und Führen der Handbohrmaschine 2 ist ferner auf der in Maschinenlängsrichtung 8 hinteren Stirnseite 10 ein Handgriff 9 angeordnet, der die Stirnseite 10 brückenartig übergreift.
- Wie in Fig. 1 angedeutet, befinden sich in der offnen Stirnseite 10 eine Vielzahl von Luftdurchtrittsöffnungen 11, hinter denen ein Kühlluftgebläse liegt, welches Kühlluft in das Maschinengehäuse 1 ansaugt, um den darin angeordneten Verbrennungsmotor zu kühlen. Der Verbrennungsmotor kann ein schlitzgesteuerter Zweitaktmotor, ein ventilgesteuerter Zweitaktmotor, ein Viertaktmotor oder ein Verbrennungsmotor anderer Bauart sein. Die angesaugte Kühlluft wird über Kühlluftschlitze 12 in der Seitenwand 13 seitlich und über in Fig. 1 nicht näher dargestellte Kühlluftschlitze in Richtung der Maschinenlängsachse 8 zum vorderen Werkzeugfutter 5 hin ausgeblasen. Die Ansaugung der Verbrennungsluft erfolgt auf der in Fig. 1 nicht sichtbaren Seite des Maschinengehäuses 1, d. h. der Seitenwand, die der Seitenwand 13 abgewandt ist.
- Die Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht auf einem Teil des Maschinengehäuses, und zwar auf ein Gehäuseelement 14, das einstückig mit einem Teil des die Stirnseite 10 übergreifenden Handgriff 9 ausgebildet ist. Das Gehäuseelement umfaßt eine Seitenwand 15, die das Maschinengehäuse auf der in Fig. 1 nicht sichtbaren Seite begrenzt.
- Die Fig. 3 zeigt einen Schnitt entlang der Linie III-III in Fig. 2, wobei mit Hilfe von Strömungspfeilen der Weg der angesaugten Verbrennungsluft verdeutlicht ist. Für gleiche Teile sind in den Fig. 2 und 3 dieselben Bezugszeichen verwendet.
- Wie aus den Fig. 2 und 3 deutlich wird, ist im Bereich der Seitenwand 15 eine Filterkammer 18 gebildet und innerhalb des Gehäuseelementes 14 sowie ein der Filterkammer 18 benachbarter Hohlraum 20 ausgebildet, wobei in dem Hohlraum 20 ein Vergaser 19 angeordnet ist. Die Reinluftseite der in dem Maschinengehäuse 1 integrierten Filterkammer 18 ist mittels eines Verbindungskanals 21 mit dem Vergaser 19 verbunden. Der Verbindungskanal 21 ist vorzugsweise als Krümmer aus einem Gummiwerkstoff ausgebildet. In der Filterkammer 18 befindet sich eine schwenkbar gelagerte Chokeklappe 40, die in ihrer unteren Stellung den Verbindungskanal 21 verschließt.
- Die zur Außenseite des Gehäuseelementes 14 offene Filterkammer 18 und der Hohlraum 20 sind mittels eines Deckelelementes 17 gegen die Außenseite abgedeckt, wobei das Deckelelement 17einen ersten Deckelbereich 17', der die Filterkammer 18 abdeckt, und einen zweiten Deckelbereich 17", der den Hohlraum 20 abdeckt, umfaßt. Zwischen dem ersten Deckelbereich 17' und dem Gehäuseelement 14 ist ein Luftfilter 16 eingesetzt. Mittels einer im ersten Deckelbereich 17' vorgesehenen Gewindehülse 32, die auf einen Gewindebolzen 38 geschraubt ist, wird das Deckelelement 17 an dem Gehäuseelement 14 gehalten, wobei das untere Ende am zweiten Deckelbereich 17" mittels in das Gehäuseelement 14 greifenden Haken 37 gehalten ist.
- In dem Deckelelement 17 sind im zweiten Deckelbereich 17" Zuströmkanäle 22, 23 und 24 ausgebildet, die zu Durchtrittsöffnungen 28 führen und somit in die Filterkammer 18 stromauf des Luftfilters 16 münden. In einer Zwischenwand 29 des zweiten Deckelbereichs 17", welche sich vor dem Hohlraum 20 erstreckt, befinden sich Durchtrittsöffnungen 25 und 26, die die Zuströmkanäle 22 und 23 mit dem Hohlraum 20 verbinden. Der Hohlraum 20 ist belüftet und steht mit der Außenseite des Gehäuseelementes 14 über Belüftungsöffnungen 27 in Verbindung.
- Gemäß den Strömungspfeilen in Fig. 3 tritt die angesaugte Verbrennungsluft durch die Zuströmkanäle 22, 23 und 24 in den zweiten Deckelbereich 17" des Deckelelementes 17 ein und gelangt durch die Eintrittsöffnungen 28 in die Filterkammer 18. Die Verbrennungsluft tritt durch den Luftfilter 16 und gelangt über den Verbindungskanal 21 zum Vergaser 19. Für den Fall, daß aufgrund von Unachtsamkeit oder falscher Haltung einer Hand der Bedienungsperson die Zuströmkanäle 22, 23 und 24 zu einem erheblichen Teil oder vollständig abgedeckt sind, wird Luft über die Durchtrittsöffnungen 25 und 26 aus dem von außen belüfteten Hohlraum 20 angesaugt und gelangt somit über die Eintrittsöffnung 28 in die Filterkammer 18.
- Die Fig. 4 zeigt die Vorderansicht des Deckelelementes 17. Für mit den Fig. 2 und 3 übereinstimmende Teile, sind die Bezugszeichen aus den vorrausgegangenen Figuren übernommen. Wie in Fig. 4 zeigt, sind die Zuströmkanäle 22, 23, 24 über eine Teillänge zur Vorderseite hin offen, so daß sich an deren Eintrittsbereich eine größere Öffnung ergibt. In der anderen Teillänge sind die Zuströmkanäle 22, 23, 24 als geschlossene, rohrförmige Kanäle ausgebildet, die - von der Vorderseite gesehen - verdeckt sind und daher mit gestrichelten Linien dargestellt sind.
- Wie in Fig. 4 weiter ersichtlich ist, sind die Zuströmkanäle 22, 23, 24 geradlinig ausgeführt und verlaufen parallel zueinander. Dabei sind die Zuströmkanäle bezüglich ihrer Längsachsen in einem Winkel α zu einer Mittellängsachse M von etwa 20° bis 40° angeordnet, im dargestellten Beispiel beträgt der Winkel α etwa 32°. Auf diese Weise beginnen die Zuströmkanäle 22, 23, 24 an einer Längsseite 39 des Deckelelementes 17.
- Die Fig. 5 zeigt einen Schnitt entlang der Linie V-V in Fig. 4. Schließlich ist in Fig. 6 noch eine perspektivische Darstellung des Deckelelementes 17 gezeigt. Wie insbesondere aus den Fig. 4 und 5 hervorgeht, sind die einzelnen Zuströmkanäle 22, 23 und 24 durch Kanalwände 33, 35, 36 voneinander getrennt, wobei diese Kanalwände 33, 35, 36 bis zu einer Querwand 34 geführt sind. Die Querwand 34 ist mit Eintrittsöffnungen 28 versehen, durch welche die Zuströmkanäle 22, 23, 24 in die hinter dem ersten Deckelbereich 17' liegende Filterkammer 18 münden. Auf der Innenseite des ersten Deckelbereichs 17' sind Stützwände 30, 31 angeordnet, die dazu dienen, den in Fig. 3 gezeigten Luftfilter 16 in seiner Lage zu fixieren. In dem vom zweiten Deckelbereich 17" nicht abgedeckten Abschnitt der Zuströmkanäle 22 und 23 sind die Durchtrittsöffnungen 25 und 26 sichtbar. An dem unteren Ende des zweiten Deckelbereichs 17" befinden sich die Haken 37 zum Einhängen in das Gehäuseelement, wie dies aus Fig. 3 ersichtlich ist.
- Die Fig. 7a und 7b zeigen verschiedene Ansichten der Chokeklappe 40, welche eine Klappenachse 41 und eine Platte 42 umfaßt. Die Platte 42 ist an ihrer zu dem den Verbindungskanal 21 bildenden Krümmer gewandten Seite mit einem ovalförmigen Vorsprung 43 versehen, der zum besseren Verschließen dient. An einem Ende ist die Klappenachse 41 zur Aufnahme eines Klappenhebels 44 ausgebildet, der in den Fig. 8a und 8b dargestellt ist. Der Klappenhebel 44 weist an seinem freien Ende einen Betätigungsknopf 45 auf, der im eingebauten Zustand der Chokeklappe auf der Außenseite des Deckelelementes 17 bzw. der Seitenwand 15 (siehe Fig. 3) liegt und somit zur Betätigung zugänglich ist. Das Deckelelement 17 ist auf der dem Betätigungsknopf 45 zugewandten Seite derart ausgebildet, daß dieser bei Krafteinwirkung in Richtung des Pfeiles F abgestützt ist, so daß das Deckelelement 17 als Abbrechschutz wirkt. Der Betätigungsknopf 45 ist in zwei stabilen Lagen einstellbar, die in Fig. 2 mit den Positionen A und B bezeichnet sind und in denen der Klappenhebel 44 verrastbar ist.
- Die Fig. 9a und 9b zeigen den Verbindungskanal 21, der im Ausführungsbeispiel als Krümmer 46 aus einem Gummimaterial ausgebildet ist. Am oberen, dem Luftfilter 16 benachbarten Ende 46' weist der Krümmer 46 einen in die Öffnung einer die Filterkammer 18 begrenzenden Wand einknüpfbaren Flansch 47 auf, in dem eine im Querschnitt ovale Kanalöffnung 48 ausgebildet ist. In dem Bereich, der sich an den Flansch 47 anschließt, ist der Krümmer 46 nach Art eines Balgs ausgebildet. Der dem Vergaser benachbarte Bereich des Krümmers weist zwei Bogenabschnitte 50', 50" auf, die jeweils etwa 90° betragen, so daß die Luftströmung der Verbrennungsluft zwei deutliche Umlenkungen erfährt, bevor am Vergaserflansch 49 die Luft in den Vergaser eintritt. Durch die Bogenabschnitte 50' und 50" ist eine Kanalführung erreicht, durch die sich eine Spucknapffunktion ergibt, d. h. Kraftstofftröpfchen, die durch irgendwelche Betriebszustände oder -bedingungen vom Vergaser in den Krümmer 46 gelangen, werden in den Bogenabschnitten aufgefangen und bei der nächsten ausreichenden Ansaugung des Verbrennungsmotors wieder mitgerissen und im Luftstrom aufgenommen.
Claims (19)
1. Tragbares, handgeführtes Arbeitsgerät (2) mit in einem
Maschinengehäuse (1) angeordnetem Verbrennungsmotor als
Antrieb für ein Werkzeug oder dgl. und mit einem Vergaser
(19) sowie einer stromauf von diesem befindlichen
Luftfilterkammer (18) mit darin aufgenommenem Luftfilter
(16), wobei die Luftfilterkammer (18) mit einem
Deckelelement (17) versehen ist, in dem mindestens eine
Lufteintrittsöffnung zum Eintritt von Verbrennungsluft
vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelelement (17) zwei
Deckelbereiche (17', 17") umfaßt, von denen sich ein
erster Deckelbereich (17') über der Luftfilterkammer (18)
und ein zweiter Deckelbereich (17") über einem der
Luftfilterkammer (18) benachbarten, belüfteten Hohlraum (20)
des Maschinengehäuses (1) erstreckt, wobei in dem zweiten
Deckelbereich (17") mindestens ein Zuströmkanal (22, 23,
24) für die Verbrennungsluft angeordnet ist, der in dem
ersten Deckelbereich (17') in die Luftfilterkammer (18)
mündet und daß mindestens eine Durchtrittsöffnung (25,
26) vorgesehen ist, die diesen Hohlraum (20) mit dem
Zuströmkanal (22, 23, 24) verbindet.
2. Arbeitsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß drei Zuströmkanäle (22, 23,
24) im zweiten Deckelbereich (17") angeordnet sind.
3. Arbeitsgerät nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zuströmkanäle (22, 23,
24) parallel zueinander verlaufen.
4. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Zuströmkanal bzw. die
Zuströmkanäle (22, 23, 24) geradlinig ausgebildet sind.
5. Arbeitsgerät nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachse des
Zuströmkanals bzw. der Zuströmkanäle mit einer Mittellängsachse
(M) des Deckelelementes (17) einen Winkel (α)
einschließen.
6. Arbeitsgerät nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (α) zwischen 25°
und 40°, vorzugsweise etwa 32°, beträgt.
7. Arbeitsgerät nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zuströmkanäle (22, 23,
24) an einer Längsseite (39) des Deckelelementes (17)
beginnen.
8. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zuströmkanäle (22, 23,
24) über eine Teillänge zur Außenseite des zweiten
Deckelbereichs (17") offen sind und die andere Teillänge
als geschlossener Kanal ausgebildet ist.
9. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß in dem zweiten Deckelbereich
(17") eine den Zuströmkanal bzw. die Zuströmkanäle (22,
23, 24) von dem Hohlraum (20) trennende Zwischenwand (29)
vorgesehen ist.
10. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine
Durchtrittsöffnung (25, 26) in der Zwischenwand (29) ausgebildet
ist.
11. Arbeitsgerät nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Zwischenwand (29) zu
zwei Zuströmkanälen (22, 23) Durchtrittsöffnungen (25,
26) vorgesehen sind.
12. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (20) über
Belüftungsöffnungen (27) mit der Außenseite des
Maschinengehäuses (1) verbunden ist.
13. Arbeitsgerät nach einen der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der Vergaser (19) in dem
Maschinengehäuse (1) angeordnet ist.
14. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Reinluftseite der
Luftfilterkammer (18) über einen Verbindungskanal (21) mit
dem Vergaser (19) verbunden ist und durch diesen
Verbindungskanal die Verbrennungsluft geführt wird.
15. Arbeitsgerät nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungskanal (21) als
ein aus einem Gummimaterial bestehender Krümmer (46)
ausgebildet ist, der an einem Ende einen einknüpfbaren
Flansch (47) aufweist und benachbart zum anderen Ende mit
zwei Bogenabschnitten (50', 50") versehen ist.
16. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Luftfilterkammer (18)
auf der Reinluftseite eine schwenkbar gelagerte
Chokeklappe (40) angeordnet ist, die zwischen einer eine
Kanalöffnung (48) des Verbindungskanals (21)
verschließende Position (B) und einer die Kanalöffnung (48)
freigebende Position (A) bewegbar ist.
17. Arbeitsgerät nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungskanal (21)
eine im Querschnitt ovale Kanalöffnung (48) aufweist und
an einer Platte (42) der Chokeklappe (40) ein ovaler
Vorsprung (43) ausgebildet ist, der in Schließstellung
(Position B) in die Kanalöffnung (48) eintaucht.
18. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 16 oder 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Chokeklappe (40) mittels
eines Klappenhebels (44) betätigbar ist, der einen
Betätigungsknopf (45) umfaßt, der auf der Außenseite des
Deckelelementes (17) befindlich und auf dieser
verschiebbar gehalten ist.
19. Arbeitsgerät nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsknopf (45)
bzw. der Klappenhebel (44) im Hinblick auf die Stellungen
der Chokeklappe (40) in zwei definierten Lagen (Position
A und B) einstellbar und in diesen verrastbar ist.
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8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
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