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DE10208507B4 - Einrichtung zur Reinigung von Schleifleitungen - Google Patents

Einrichtung zur Reinigung von Schleifleitungen Download PDF

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DE10208507B4
DE10208507B4 DE10208507A DE10208507A DE10208507B4 DE 10208507 B4 DE10208507 B4 DE 10208507B4 DE 10208507 A DE10208507 A DE 10208507A DE 10208507 A DE10208507 A DE 10208507A DE 10208507 B4 DE10208507 B4 DE 10208507B4
Authority
DE
Germany
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brush
support
conductor rails
housing
drive
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE10208507A
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English (en)
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Andreas Nitzschke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ELEKTROTECHNIK CALVOERDE NITZS
Elektrotechnik Calvorde Nitzschke & Warnecke GbR
Original Assignee
ELEKTROTECHNIK CALVOERDE NITZS
Elektrotechnik Calvorde Nitzschke & Warnecke GbR
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Abstract

Einrichtung zur Reinigung von Schleifleitungen, die als stromführende Zuleitungen für Antriebseinheiten dienen, insbesondere von Schleifleitungen in Elektrohängebahnen, von Schleifleitungen von Bediengeräten in Hochregallagern und von Schleifleitungen von Elektropalettenbahnen, die aus einem Trag- und Stützrahmen besteht und mit Bürsten-Reinigungseinheiten sowie mit einem Fahrantrieb ausgerüstet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Trag- und Stützrahmen (1), der Fahrantrieb (2) sowie die Bürsten-Reinigungseinheiten, bestehend aus einem Bürstengehäuse (10), Gehäuseseitenteilen (34) und Bürstenantrieben (5), zueinander kombinierbar sind und Einrichtungen für längs verlaufende, in Innen- und Außenbögen gekrümmt verlaufende und in quer verlaufende, sich kreuzende Schleifleitungen (6) ausbildbar sind, wobei die Bürstengehäuse (10) und die Gehäuseseitenteile (34) schwenkbar an den Eckpunkten vom jeweiligen Trag- und Stützrahmen (1) angeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Reinigung von Schleifleitungen, die als stromführende Zuleitungen für Antriebseinheiten dienen, insbesondere für Schleifleitungen in Elektrohängebahnen, für Schleifleitungen von Bediengeräten in Hochregallagern und für Schleifleitungen von Elektropalettenbahnen.
  • Es ist allgemeiner Stand der Technik, dass sowohl Krananlagen als auch Bediengeräte für unterschiedliche Einsatzzwecke elektrisch angetrieben und zur Übertragung der Elektroenergie zu den Antriebsmotoren Schleifleitungen verwendet werden, die im Bereich der Lauf- und Stützeinheiten der jeweiligen Anlage vorgesehen und angeordnet sind.
  • Die Verwendung und der Einsatz derartiger Schleifleitungen erfolgt in verschiedenen Bereichen, sowohl in Industrieanlagen als auch in Lagerhallen und in stationären Regaleinheiten für die unterschiedlichsten Anwendungsfälle.
  • Dem Vorteil derartiger Schleifleitungsanordnungen, welche stationär im Bereich der Laufeinheiten für die Bedienelemente angeordnet sind, dass nämlich keine flexiblen und nachlaufenden Zuleitungen benötigt werden, steht der Nachteil gegenüber, dass derartige Schleifleitungen in einem hohen Grade der Verschmutzung ausgesetzt sind.
  • Der Grad der Verschmutzung ist dabei abhängig von den jeweils herrschenden Umgebungsbedingungen. So ist der Grad der Verschmutzung dieser Schleifleitungen für Industriebereiche wesentlich höher als in Regal- und Lagereinrichtungen, in denen lediglich ein Lagern oder auch ein Umschlagen von Gütern erfolgt. Aber auch bei diesen Anlagen treten Verschmutzungen auf, die sich insbesondere als Staubablagerungen auf den Oberflächen der Schleifleitungen darstellen und je nach Umwelteinflüssen auch in die Oberflächen der Schleifleitungen diffundieren bzw. sich fest auf den Oberflächen absetzen.
  • Um die Kontaktfähigkeit der Schleifleitungen zu den Stromabnehmen der Antriebseinheiten wieder funktionsfähig herstellen zu können, bedarf es eines erheblichen Aufwandes, die Schleifleitungen zu renovieren, wobei in vielen Bereichen auch dazu übergegangen wird, anstelle eines Reinigungsvorganges neue Schleifleitungen zu installieren, was natürlich mit einem erheblichen Kosten- und Arbeitsaufwand verbunden ist.
  • Eine Stromschienen-Reinigungsvorrichtung für elektrische Einschienen-Hängebahnen ist mit der DE 35 18 789 C2 als nächstkommender Stand der Technik bekannt geworden, welche gleichfalls entlang der zu reinigenden Stromschienen/Schleifleitungen geführt wird, wobei die vorhandene Schmutzabstreifbürste als eine in Abhängigkeit vom Fahrzustand des Einschienen-Hängefahrzeuges drehantreibbare, rotationssymmetrische, im Profil den Stromschienen angepasste Bürste ausgebildet ist, die Reinigungsvorrichtung von einem Gehäuse umgeben und dem Bürstengehäuse eine Absaugeinrichtung zugeordnet ist.
  • Der Nachteil dieser Reinigungsvorrichtung besteht darin, dass diese nur an Einschienen-Hängebahnen zum Einsatz kommen kann, eine Vielfachanwendung somit ausgeschlossen ist. Dies wird noch dadurch untermauert, dass sie zum Einsatz kommenden Bürsten dem speziellen Anwendungsfall angepasst sind, wodurch der Einsatz in anderen Anwendungsfällen ausgeschlossen ist.
  • Eine Vorrichtung zum Reinigen einer Elektrohängebahnschiene oder dergleichen ist mit der DE 85 24 544 U1 bekannt geworden, welche durch einen Staubsammler an einem auf einer Elektrohängebahnschiene verfahrbaren Fahrzeug gekennzeichnet ist. Mittels des Staubsammlers soll anhaftender Staub, insbesondere Schleifstaub, eingesammelt werden, der an den Elektrohängebahnschienen anhaftet. Nachteilig bei dieser Lösung ist, dass der Staubsammler als Staubsauger ausgebildet ist, mit dem sicher aufliegender Staub abgesaugt werden kann, jedoch Verschmutzungen höheren Grades nicht entfernt werden können.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht daher in der Schaffung einer Einrichtung zur Reinigung von Schleifleitungen, mit der ein Reinigen derartiger Anlagen problemlos sowie zeit- und kostengünstig möglich ist.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
  • Bevorzugte Merkmale, die die Erfindung vorteilhaft weiterbilden, sind den nachgeordneten Patentansprüchen zu entnehmen.
  • So wurde eine Einrichtung zur Reinigung von Schleifleitungen geschaffen, die als eine selbstfahrende Einheit ausgebildet und so gestaltet ist, dass sie auf unterschiedliche Anwendungsfälle konstruktiv angepasst werden kann, somit ein breites Spektrum ihrer Verwendung und ihres Einsatzes gewährleistet und eine effektive Reinigung der zu behandelnden Schleifleitungen realisiert wird.
  • Die Einrichtung verfügt über einen eigenen Fahrantrieb, mit der die Einrichtung entlang der Reinigungsbereiche verfahrbar und gleichfalls so ausgebildet ist, dass diese in bzw. auf vorhandene Hängebahnen oder Laufschienen eingesetzt werden kann.
  • Die für den Reinigungsvorgang zum Einsatz kommenden Elemente, vorzugsweise Bürsten in unterschiedlicher Ausführungsform, sind in einem Bürstengehäuse untergebracht und werden über zugeordnete Bürstenantriebe, welche als Getriebemotore ausgebildet sind, angetrieben. Die Bürstengehäuse sind ferner mit Zuluft- und Abluftanschlüssen versehen, an denen jeweils Luftzuführungs- bzw. Luftabführungsleitungen angeschlossen werden.
  • Zur Einrichtung gehört gleichfalls ein Schaltkasten, in dem die zum Betreiben und zur Steuerung und Regelung der Einrichtung erforderlichen Funktionselemente untergebracht sind, mittels denen sowohl der Fahrantrieb als auch die einzelnen Bürstenantriebe angesteuert und geregelt werden.
  • Die einzelnen funktionsbestimmenden Elemente der geschaffenen Einrichtung zum Reinigen von Schleifleitungen sind zu einer kompakten Einrichtung ausgebildet, in der sowohl der Fahrantrieb, die Bürstengehäuse mit ihren Bürstenantrieben und der Schaltschrank über einen Trag- und Stützrahmen zueinander gefügt sind. Der Trag- und Stützrahmen besteht aus einzelnen profilierten und zueinanderfügbaren Stabelementen, die als Längs- und Querstäbe sowie als Senkrechtstäbe fungieren und miteinander verbunden sind.
  • Der Fahrantrieb der Einrichtung ist mit einem oder mehreren Lauf- und Stützrädern ausgebildet, über das bzw. die der Fahrantrieb und somit die gesamte Einrichtung entlang der zu reinigenden Schleifleitungen verfahren wird. Unmittelbar im Bereich des bzw. der vorgesehenen Lauf- und Stützräder sind am Trag- und Stützrahmen Laufräder und seitliche Führungsrollen vorgesehen, die auf bzw. seitlich der Hängebahnen bzw. der Laufschienen von Hochregallagern und von Elektropalettenbahnen anliegen, wodurch die gesamte Einrichtung zu den Hängebahnen bzw. Laufschienen geführt wird. Durch die Lagerung dieser Laufräder und seitlichen Führungsrollen wird gewährleistet, dass die gesamte Einrichtung dem Verlauf der Hängebahnen bzw. der Laufschienen angepasst wird. Somit stellen Bögen oder Weichen, aber auch Höhendifferenzen keine Hindernisse dar, da über diese Führungselemente die gesamte Einrichtung sich den tatsächlichen Bahnverläufen anpasst.
  • Die zum Einsatz kommenden Reinigungselemente sind Bürsten, die zum einen als Rundbürsten ausgebildet sind, in dem jeweiligen Bürstengehäuse gelagert und über den zugeordneten Bürstenantrieb in eine rotative Umlaufbewegung versetzt werden.
  • In einem bevorzugten Ausführungsform werden die eingesetzten Bürsten paarweise im Bürstengehäuse angeordnet, wobei beide Bürsten über einen Antrieb angetrieben werden und die Bürsten gegensätzlich umlaufen. Dies wird dadurch realisiert, dass der Bürstenantrieb auf eines der Zahnräder einwirkt, die mit den Bürsten verbunden sind.
  • Zu dieser bevorzugten Ausführung gehört auch, dass die Bürsten in einem Gehäuse untergebracht und das Gehäuse einschließlich der gelagerten Bürsten und der Bürstenentriebe schwenkbar zum Trag- und Fahrrahmen der Einrichtung angeordnet sind.
  • So gehört auch zur Erfindung, dass in Abhängigkeit des Verlaufes der Laufschienen der Bediengeräte und der Elektroplattenbahnen das Bürstengehäuse gleichfalls schwenkbar am Trag- und Fahrrahmen gelagert und in seiner Ausbildung mehrteilig gestaltet ist.
  • Die zum Einsatz kommenden Bürsten sind jeweils in einem Bürstengehäuse untergebracht, wobei die einzelnen Bürstengehäuse mit Zuluft- und Abluftanschlüssen ausgerüstet sind, an denen flexible Zu- bzw. Ableitungen für die Zuführung von Luft und deren Ableitung anschließbar sind.
  • Im jeweiligen Bürstengehäuse vorgesehene Gebläseeinrichtungen unterstützen den bzw. die Reinigungsprozesse, da sie einmal den lose auf den Schleifleitungen aufliegenden Staub abpusten und dann absaugen und zum anderen die Verunreinigungen, die mittels der Bürsten von den Schleifleitungen abgetragen werden, aus dem jeweiligen Bürstengehäuse abfördern.
  • Die Vorteile der geschaffenen Einrichtung liegen darin, dass diese Einrichtung selbstfahrend ist, deren Geschwindigkeit den jeweiligen Bedingungen anpassbar ist, indem der Fahrantrieb steuer- und regelbar ist, die vorgesehenen Luftzuführ- und -abführleitungen sichern eine störungsfreie Zuführung der Zuluft und der Abluft mit den von den Schleifleitungen entfernten Staub- bzw. Verunreinigungspartikeln, ohne dass die Umwelt hier störend beeinflusst wird.
  • Die Kastenbauweise des Trag- und Stützrahmens sichert ferner die Variierbarkeit der gesamten Einrichtung zu den unterschiedlichen Anwendungsfällen. Die Einrichtung wird dabei im spannungslosen Zustand auf die zu reinigende Anlage verbracht, und deren Energieversorgung erfolgt über entspechende gesonderte Zuleitungen, so dass ein eventueller Spannungsüberschlag zwischen den Schleifleitungen vermieden wird. Die vorgesehenen Steuereinheiten sichern ferner, dass die Einrichtung sowohl vorwärts als auch rückwärts fahren kann und gleichfalls verschiedene Bürstengeschwindigkeiten und Bürstendrehrichtungen einstellbar sind, was abhängig ist vom Verschmutzungsgrad der jeweiligen Anlage.
  • Im Normalfall sind in den Bürstengehäusen handelsübliche Staubsaugergebläse vorgesehen, mittels denen ein Aufwirbeln der losen Verunreinigungen, welche sich auf oder auch hinter den Schleifleitungen befinden, erfolgt. Einsetzbar sind aber auch Presslufteinsätze oder auch Turbinengebläse, um die Prozesse des Aufwirbelns und des Absaugens der Dreckpartikel positiv zu unterstützen.
  • Der Reinigungsvorgang, insbesondere das Lösen der auf den Schleifleitungen fest aufsitzenden Verunreinigungen, wird erfindungsgemäß dadurch unterstützt, dass der Motor des Bürstenantriebes frequenzgeregelt ist, somit über die Bürstenrotation gewisse Resonanzen auf die zu reinigenden Schleifleitungen übertragen werden, welche sozusagen ausgeklopft werden. Gleichfalls hat dies zur Folge, dass der Kohlenstaub, welcher sich hinter den Verbindern und Grenzstücken von Schleifleitungen angesammelt hat, viel besser herausgebürstet werden kann, weil auch dieser Staub in Schwingungen versetzt wird und somit aus unzugänglichen Stellen weitestgehend geschüttelt wird.
  • Die zum Einsatz kommenden Bürsten sind als Nockenbürsten ausgebildet, und das Bürstenmaterial enthält einen gewissen Schleifmittelanteil, um zusätzliche Wirkungen auf festsitzende Verunreinigungen zu erzielen, was den gesamten Reinigungsvorgang positiv beeinflusst.
  • Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel soll die Erfindung näher erläutert werden.
  • Die dazugehörige Zeichnung zeigt in
  • 1: die Ausbildung der Einrichtung und deren Anordnung zu Laufschienen in einer prinziphaften Darstellung
  • 2: eine Draufsicht nach 1
  • 3: eine Draufsicht auf das Bürstengehäuse mit einer im Bürstengehäuse gelagerten Bürste
  • 4: eine Ansicht nach 3
  • 5: das Bürstengehäuse mit Antrieb
  • 6: eine Anordnung von zwei Bürsten im Bürstengehäuse
  • 7: die Einrichtung zum Reinigen von Schleifleitungen für den Einsatz an Hängebahnen
  • 8: eine weitere Ausbildung der Einrichtung nach 7
  • 9: die Ausbildung eines mehrteiligen Bürstengehäuses beim Einsatz am Innenbogen von gekrümmt verlaufenden Laufschienen
  • 10: die Ausbildung eines mehrteiligen Bürstengehäuses beim Einsatz am Außenbogen von gekrümmt verlaufenden Laufschienen.
  • Der Grundaufbau der Einrichtung zum Reinigen von Schleifleitungen und dessen Anordnung zu Laufschienen 4 ergibt sich unmittelbar aus der Darstellung nach den 1 und 2, welche prinziphafte Darstellungen der Einrichtung zum Reinigen zeigen. Der Trag- und Stützrahmen 1 besteht dabei in üblicher Weise aus profilierten Leichtbauelementen, die zueinander gefügt sind, somit den Trag- und Stützrahmmen 1 herausbilden, welcher Träger der funktionswesentlichen Elemente ist. So ist der Trag- und Stützrahmen 1 mit Lauf- und Stützrädern 3 ausgebildet, mittels denen die gesamte Einrichtung auf Laufschienen 4 aufgesetzt und auf diesen verfahrbar ist. Vorgesehene Führungsrollen sichern den exakten Verlauf der gesamten Einrichtung zu den Laufschienen 4 und zu den an den Laufschienen 4 befestigten Schleifleitungen 6. Der zur Steuerung der gesamten Einrichtung erforderliche Schaltkasten 7 ist gleichfalls am Trag- und Stützrahmen 1 befestigt, an dem gleichfalls Bürstenreinigungseinheiten angeordnet sind. Diese Bürstenreinigungseinheiten bestehen aus einem Bürstengehäuse 10, in dem die Bürsten 16, ob als Einzelbürste oder als Bürstenpaar, angeordnet sind und jedes einzelne Bürstengehäuse 10 mit einem Bürstenantrieb 5 ausgerüstet ist.
  • Die Bürstengehäuse 10 sind dabei an den Eckpunkten des Trag- und Stützrahmens 1 schwenkbar gelagert, so dass damit gesichert wird, dass die Bürsten 16 im Bürstengehäuse 10 sich genau der Lage und Führung der auf den Laufschienen 4 angeordneten Schleifleitungen 6 anpassen. Die Schwenkbarkeit der einzelnen Bürstengehäuse 1Q in den verschiedensten Richtungen ist in der Zeichnung nach 2 mit der Bezugszahl 9 dargestellt. Diese Schwenkbarkeit der einzelnen Bürstengehäuse 10 gewährleistet auch, dass diese Einrichtung in ihrer Kompaktheit auch in Elektropalettenbahnen zum Einsatz kommen kann, welche mit sogenannten Quatroweichen ausgebildet sind, die Fahrtrichtungsänderungen der gesamten Einrichtung um 90° erfordern. Dabei bedarf es keiner Umrüstung der Einrichtung, sondern die schwenkbare Lagerung der Bürstengehäuse 10 gewährleistet, dass diese zu den Richtungen der Laufschienen 4 geschwenkt und somit zu den reinigenden Schleifleitungen 6 positioniert werden. Die gesamte Reinigungseinrichtung wird bei diesem Anwendungsfall so zu der Weiche positioniert, dass beim Betätigen der Weiche die schwenkbar gelagerten Bürstengehäuse 10 gleichfalls geschwenkt werden und dabei die Position zu den jeweiligen Laufschienen 4 einnehmen.
  • Wie bereits ausgeführt, können im jeweiligen Bürstengehäuse 10 ein oder auch zwei Bürsten 16 angeordnet sein, welche über den Bürstenantrieb 5, bestehend aus einem frequenzgeregelten Antriebsmotor 19, einer Kupplung und Wellenlagerung 20 sowie aus im Zahnradkasten 21 angeordneten Zahnrädern 23 besteht.
  • Die Anordnung und Lagerung einer Bürste 16 ist in den 3 und 4 gezeigt, aus denen sich ergibt, dass das Bürstengehäuse 10 bogenförmig ausgebildet ist, sich somit der Struktur der Bürsten 16 anpasst, was inbesondere für die strömungstechnischen Abläufe positiv ist. Das Bürstengehäuse 10 ist dabei mit einer Wellendurchführung 12 und mit Befestigungsbohrungen 11 ausgebildet, mittels denen zum einen die Bürsten 16 geführt und zum anderen befestigt werden. Das Bürstengehäuse 10 ist ferner mit einem Zuluftanschluss 13, einem Absauganschluss 15 ausgerüstet und besitzt Blasluftdüsen 14, über die zusätzlich Luft in das Bürstengehäuse 10 eingetragen wird, die den Reinigungsprozess positiv unterstützt. Diese eingeblasene Luft wird über den Absaugraum 18 und den Absauganschluss 15 aus dem Bürstengehäuse 10 abtransportiert. Das Bürstengehäuse 10 ist ferner mit Führungsrollen 17 ausgebildet, die an den jeweiligen Laufschienen 4 anliegen, so dass das Bürstengehäuse 10 zu den Laufschienen 4 und den damit zu reinigenden Schleifleitungen 6 positioniert ist.
  • Die zum Einsatz kommenden Bürsten 16 sind als Nockenbürsten ausgebildet, so dass diese bei ihrem Einsatz nicht vollflächig auf den zu reinigenden Schleifleitungen 6 aufliegen, sondern halt nur mit ihrem äußeren Umfang der herausgebildeten Nocken und durch diese Ausbildung der Bürsten 16 umfängliche Freiräume entstehen, über die die abgetragenen Schmutzteilchen und der Staub gut abgesaugt und abtransportiert werden können.
  • Die Effektivität des Reinigungsprozesses wird wesentlich erhöht, wenn in den einzelnen Bürstengehäusen 10 zwei Bürsten 16 paarweise eingesetzt werden, wobei die Bürsten 16 gegenläufig, somit gegeneinander, umlaufen gemäß dem dargestellten Umlaufsinn 22 nach 6.
  • Die Anordnung und Lagerung der Bürsten 16 eines Bürstenpaares entspricht dem einer einzelnen Bürste 16, wobei auf den Wellen der Bürsten 16 Zahnräder 23 angeordnet sind, die über den frequenzgeregelten Motor 19 in Drehbewegung gesetzt werden und die Gegenläufigkeit der Bürsten 16 bewirken.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Reinigungseinrichtung ergibt sich aus der 7, welche den Einsatz in einer Elektrohängebahn zeigt. Auch bei dieser Ausführungsform sind die funktionsbestimmenden Elemente im oder am Trag- oder Stützrahmen 1 angeordnet, wobei die Einrichtung über die Lauf- und Stützräder 3 auf der Laufschiene 4 der Elektrohängebahn aufliegt und der Fahrantrieb 2 mit einem Führungsarm 24 ausgebildet ist, dem endseitig eine Laufrolle 25 sowie seitliche Führungsrollen 17 zugeordnet sind, so dass bei der Längsbewegung der gesamten Einrichtung gewährleistet wird, dass diese dem Verlauf und der Richtung der Laufschienen 4 folgt. Die Bürstengehäuse 10 sind frontseitig der Laufschiene 4 vorgesehen, so dass im Bürsten gehäuse 10 angeordneten Bürsten 16 unmittelbar auf die Schleifleitungen 6 einwirken. Die Bürstengehäuse 10 können sowohl mit einer als auch mit zwei Bürsten 16 bestückt sein, wie bereits beschrieben. Dies betrifft sowohl den Antrieb der gesamten Einrichtung als auch den Antrieb der Bürsten 16 und deren Drehrichtungen. Die für diese Vorgänge notwendigen Steuer- und Regeleinheiten sind im Schaltschrank 7 untergebracht. Über ein externes Bedienpult besteht die Möglichkeit, die gesamte Einrichtung in Funktion zu setzen und entsprechend den vorherrschenden Betriebsbedingungen zu regeln und anzusteuern.
  • Die Energiezuführung zum Schaltkasten 7 erfolgt über eine gesondere Elektrozuführungsleitung, welche der Einfachheit halber nicht näher dargestellt ist. Diese Elektrozuführungsleitung ist als sogenannte Schleppleitung ausgebildet und vorgesehene Auf-/Abwickeleinheiten sichern, dass diese Elektrozuführungsleitung nicht durch äußere Einflüsse beschädigt wird.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform ist in der 8 gezeigt, welche sich auf den Einsatz der Einrichtung zum Reinigen von Schleifleitungen für Regalbediengeräte 36 bezieht, wie sie in Hochregallagern und anderen Einrichtungen zum Einsatz kommen. Der Trag- und Stützrahmen 1 besteht auch bei dieser Ausführung, wie nach 1, aus profilierten Stäben, die als Längs- und Querstäbe sowie als Senkrechtstäbe zueinander gefügt und befestigt sind. An dem Trag- und Stützrahmen 1 sind sowohl der Fahrantrieb 2, der Schaltkasten 7, als auch das oder die Bürstengehäuse 10 mit ihren Bürstenantrieben 5 befestigt. Dies in der Art und Weise, dass der Fahrantrieb 2 über sein Lauf- und Stützrad 3 auf der Laufschiene 26 aufliegt und auf dieser längsverfahrbar ist, wobei die Laufschiene 26 selbst in Flurebene 27 befestigt ist.
  • In diesem Bereich sind gleichfalls an dem Trag- und Stützrahmen 1 Führungsrollen vorgesehen, die seitlich an der Laufschiene 26 anliegen und somit sichern, dass bei der Fahrbewegung der gesamten Einrichtung diese dem Verlauf der Laufschiene 26 folgt. Der Laufschiene 26 gegenüber und zur Flurebene 27 befestigt, verlaufen die an entsprechenden Führungen befestigten Schleifleitungen 6 von Regalbediengeräten 36, zu denen das bzw. die Bürstengehäuse 10 mit ihren Bürstenantrieben 5 positioniert werden.
  • Diese Ausführung der Einrichtung verdeutlicht, dass auch größere Abstände zwischen den Schleifleitungen 6 von Regalbediengeräten 36 zu der Laufschiene 26 von Regalbediengeräten 36 keine Hindernisse für einen funktionellen Einsatz der geschaffenen Einrichtung darstellen. Bei diesem Anwendungsfall erhält die Einrichtung eine Stützführung 28, die unmittelbar am Trag- und Stützrahmen 1 befestigt und ferner zur Flurebene 27 mit einem Stützrad 29 ausgebildet ist. Auf der gegenüberliegenden Seite ist die Stützführung 28 mit einen Höhenverstellung 30 ausgebildet, welche in bevorzugter Ausführung als Getriebemotor gestaltet ist. Über diese Stützführung 28 und das zugeordnete Stützrad 29 wird zum einen gesichert, dass die gesamte Einrichtung eine zusätzliche Stützung und Führung erhält und zum anderen wird gewährleistet, dass Höhendifferenzen in Flurebene 27 ausgeglichen werden können, ohne dass es zu Funktionsstörungen der gesamten Einrichtung kommt, da der Fahrantrieb 2 mit seinem zugeordneten Lauf- und Stützrad 3 auf der Laufschiene 26 ohne Beeinträchtigungen verfahrbar ist und so die gesamte Einrichtung an den zu reinigenden Schleifleitungen 6 von Regalbediengeräten 36 entlangführt.
  • Vorhandene Unebenheiten werden über eine Messeinrichtung 33 erfasst, die aus zwei Mikrotastern besteht, die über ein Gestänge 32 zum Trag- und Stützrahmen 1 befestigt sind, wobei das Gestänge 32 mit einem kleinen Laufrad 31 ausgebildet ist, welches bei Fahrbewegung der gesamten Einrichtung auf der Flurebene 27 entlanggleitet bzw. -rollt und jede Höhenveränderung auf die Messeinrichtung 33 überträgt. Die vorgesehenen Mikrotaster nehmen diese Höhenveränderungen auf und steuern den Getriebemotor der Höhenverstellung 30 an, welcher eine in der Stützführung 28 vorgesehene Gewindespindel in Drehbewegung setzt, wodurch sich vertikale Verstellungen der Stützführung 28 ergeben, die auf das Stützrad 29 übertragen werden.
  • Es besteht somit ein funktioneller Zusammenhang zwischen den Höhenveränderungen in Flurebene 27 zur vertikalen Verstellung des auf Flurebene 27 laufenden Stützrades 29 der Stützführung 28.
  • Wird z. B. der obere Mikrotaster der Messeinrichtung 33 betätigt, weil sich der Boden in Flurebene 27 in bezug zur Laufschiene 26 senkt, so wird das Stützrad 29 mittels der vom Getriebemotor angetriebenen Spindel ausgefahren, bis der Mikrotaster seine Nulllage erreicht, und der Getriebemotor wird ausgeschaltet. Treten demgegenüber Erhebungen in Flurebene 27 in bezug auf die Laufschiene 26 auf, schaltet der untere Mikrotaster der Messeinrichtung 33 und setzt den Getriebemotor der Höhenverstellung 30 in entgegengesetzter Umlaufrichtung in Betrieb. Dadurch wird das Stützrad 29 eingefahren, bis der Getriebemotor ausgeschaltet wird, was in analoger Weise wie beim Ausfahren der Gewindespindel erfolgt. So ist gewährleistet, dass das bzw. die Bürstengehäuse 10 immer in Höhe der zu reinigenden Schleifleitungen 6 positioniert und zu diesen ohne Funktionsbeeinträchtigung verfahrbar ist/sind.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Einrichtung zum Reinigen von Schleifleitungen, hier beim Einsatz der gesamten Einrichtung an gekrümmt verlaufenden Laufschienen 4, sind die einzelnen Bürstengehäuse 10 am Trag- und Stützrahmen 1 gleichfalls schwenkbar gelagert, wobei die Bürstengehäuse 10 mehrteilig ausgebildet sind. Dies in der Form, dass das Bürstengehäuse 10 aus drei Teilen besteht, so dem Mittelteil des Bürstengehäuses 10, dem über Gelenkpunkte 35 Gehäuseseitenteile 34 zugeordnet sind.
  • Das jeweilige Bürstengehäuse 10 als auch die Gehäuseseitenteile 34 sind mit Führungsrollen 17 ausgebildet, die unmittelbar am Außen- und Innenradius der jeweiligen Laufschiene anliegen und somit gewährleistet wird, dass die Gehäuseteile sich dem Verlauf der Laufschienen 4 und somit den daran befestigten und zu reinigenden Schleifleitungen 6 anpassen. Dadurch wird auch gesichert, dass die zugeleitete Luft unmittelbar im Bereich der zu reinigenden Schleifleitungen 6 wirksam wird und die Abluft mit den Schmutzteilen und dem Staub kontrolliert über den am jeweiligen Bürstengehäuse 10 vorgesehenen Absauganschluss 15 abgeführt werden. Vorgesehene Abdichtungen an den Bürstengehäusen 10 und den Gehäuseseitenteilen 34 dichten die vorhandenen Spalte zwischen den Gehäuseteilen und den jeweiligen Laufschienen ab.

Claims (8)

  1. Einrichtung zur Reinigung von Schleifleitungen, die als stromführende Zuleitungen für Antriebseinheiten dienen, insbesondere von Schleifleitungen in Elektrohängebahnen, von Schleifleitungen von Bediengeräten in Hochregallagern und von Schleifleitungen von Elektropalettenbahnen, die aus einem Trag- und Stützrahmen besteht und mit Bürsten-Reinigungseinheiten sowie mit einem Fahrantrieb ausgerüstet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Trag- und Stützrahmen (1), der Fahrantrieb (2) sowie die Bürsten-Reinigungseinheiten, bestehend aus einem Bürstengehäuse (10), Gehäuseseitenteilen (34) und Bürstenantrieben (5), zueinander kombinierbar sind und Einrichtungen für längs verlaufende, in Innen- und Außenbögen gekrümmt verlaufende und in quer verlaufende, sich kreuzende Schleifleitungen (6) ausbildbar sind, wobei die Bürstengehäuse (10) und die Gehäuseseitenteile (34) schwenkbar an den Eckpunkten vom jeweiligen Trag- und Stützrahmen (1) angeordnet sind.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Bürstengehäuse (10) ein oder zwei Bürsten (16), als Nockenbürsten ausgebildet, angeordnet sind und beim paarweisen Einsatz die Bürsten (16) gegenläufig umlaufen und der Bürstenantrieb (5) aus einem frequenzgeregelten Motor (19), einer Kupplung/Wellenlagerung (20) sowie aus in einem Zahnradkasten (21) angeordneten Zahnrädern (23) besteht.
  3. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Bürstengehäuse (10) mit einem Zuluftanschluss (13), einem Absauganschluss (15) und mit einer oder mehreren Blasluftdüsen (14) ausgebildet ist.
  4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseseitenteile (34) über Gelenkpunkte (35) an dem Bürstengehäuse (10) beweglich gelagert sind, die Bürstengehäuse (10) sowie Gehäuseseitenteile (34) mit Führungsrollen (17) ausgerüstet und umfänglich mit Abdichtungen ausgebildet sind.
  5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrantrieb (2) über ein Lauf- und Stützrad (3) auf einer Laufschiene (26) eines Regalbediengerätes (36) verfahrbar angeordnet ist und in diesem Bereich an dem Trag- und Stützrahmen (1) Führungsrollen vorgesehen sind, die am oberen Gurt der Laufschiene (26) anliegen, wobei die Laufschiene (26) zur Flurebene (27) befestigt ist.
  6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass dem Trag- und Stützrahmen (1) eine Stützführung (28) und ein mit einer Messeinrichtung (33) ausgebildetes Gestänge (32) zugeordnet ist.
  7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestänge (32) zur Flurebene (27) mit einem Laufrad (31) ausgeführt ist und die Messeinrichtung (33) aus zwei Mikrotastern besteht.
  8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützführung (28) mit einem zur Flurebene (27) frei umlaufenden Stützrad (29) ausgebildet ist und eine Höhenverstellung (30) in Form eines Getriebemotors besitzt, der über eine Gewindespindel mit der Lagerung des Stützrades (29) in Verbindung steht.
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