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Die
Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Reinigung von Schleifleitungen,
die als stromführende
Zuleitungen für
Antriebseinheiten dienen, insbesondere für Schleifleitungen in Elektrohängebahnen, für Schleifleitungen
von Bediengeräten
in Hochregallagern und für
Schleifleitungen von Elektropalettenbahnen.
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Es
ist allgemeiner Stand der Technik, dass sowohl Krananlagen als auch
Bediengeräte
für unterschiedliche
Einsatzzwecke elektrisch angetrieben und zur Übertragung der Elektroenergie
zu den Antriebsmotoren Schleifleitungen verwendet werden, die im
Bereich der Lauf- und Stützeinheiten
der jeweiligen Anlage vorgesehen und angeordnet sind.
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Die
Verwendung und der Einsatz derartiger Schleifleitungen erfolgt in
verschiedenen Bereichen, sowohl in Industrieanlagen als auch in
Lagerhallen und in stationären
Regaleinheiten für
die unterschiedlichsten Anwendungsfälle.
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Dem
Vorteil derartiger Schleifleitungsanordnungen, welche stationär im Bereich
der Laufeinheiten für
die Bedienelemente angeordnet sind, dass nämlich keine flexiblen und nachlaufenden
Zuleitungen benötigt
werden, steht der Nachteil gegenüber, dass
derartige Schleifleitungen in einem hohen Grade der Verschmutzung
ausgesetzt sind.
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Der
Grad der Verschmutzung ist dabei abhängig von den jeweils herrschenden
Umgebungsbedingungen. So ist der Grad der Verschmutzung dieser Schleifleitungen
für Industriebereiche
wesentlich höher
als in Regal- und Lagereinrichtungen, in denen lediglich ein Lagern
oder auch ein Umschlagen von Gütern
erfolgt. Aber auch bei diesen Anlagen treten Verschmutzungen auf,
die sich insbesondere als Staubablagerungen auf den Oberflächen der Schleifleitungen
darstellen und je nach Umwelteinflüssen auch in die Oberflächen der
Schleifleitungen diffundieren bzw. sich fest auf den Oberflächen absetzen.
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Um
die Kontaktfähigkeit
der Schleifleitungen zu den Stromabnehmen der Antriebseinheiten
wieder funktionsfähig
herstellen zu können,
bedarf es eines erheblichen Aufwandes, die Schleifleitungen zu renovieren,
wobei in vielen Bereichen auch dazu übergegangen wird, anstelle
eines Reinigungsvorganges neue Schleifleitungen zu installieren,
was natürlich
mit einem erheblichen Kosten- und Arbeitsaufwand verbunden ist.
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Eine
Stromschienen-Reinigungsvorrichtung für elektrische Einschienen-Hängebahnen
ist mit der
DE 35 18
789 C2 als nächstkommender
Stand der Technik bekannt geworden, welche gleichfalls entlang der
zu reinigenden Stromschienen/Schleifleitungen geführt wird,
wobei die vorhandene Schmutzabstreifbürste als eine in Abhängigkeit
vom Fahrzustand des Einschienen-Hängefahrzeuges drehantreibbare,
rotationssymmetrische, im Profil den Stromschienen angepasste Bürste ausgebildet
ist, die Reinigungsvorrichtung von einem Gehäuse umgeben und dem Bürstengehäuse eine
Absaugeinrichtung zugeordnet ist.
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Der
Nachteil dieser Reinigungsvorrichtung besteht darin, dass diese
nur an Einschienen-Hängebahnen
zum Einsatz kommen kann, eine Vielfachanwendung somit ausgeschlossen
ist. Dies wird noch dadurch untermauert, dass sie zum Einsatz kommenden
Bürsten
dem speziellen Anwendungsfall angepasst sind, wodurch der Einsatz
in anderen Anwendungsfällen
ausgeschlossen ist.
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Eine
Vorrichtung zum Reinigen einer Elektrohängebahnschiene oder dergleichen
ist mit der
DE 85 24
544 U1 bekannt geworden, welche durch einen Staubsammler
an einem auf einer Elektrohängebahnschiene
verfahrbaren Fahrzeug gekennzeichnet ist. Mittels des Staubsammlers
soll anhaftender Staub, insbesondere Schleifstaub, eingesammelt werden,
der an den Elektrohängebahnschienen
anhaftet. Nachteilig bei dieser Lösung ist, dass der Staubsammler
als Staubsauger ausgebildet ist, mit dem sicher aufliegender Staub
abgesaugt werden kann, jedoch Verschmutzungen höheren Grades nicht entfernt
werden können.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht daher in der Schaffung einer Einrichtung
zur Reinigung von Schleifleitungen, mit der ein Reinigen derartiger
Anlagen problemlos sowie zeit- und kostengünstig möglich ist.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Bevorzugte
Merkmale, die die Erfindung vorteilhaft weiterbilden, sind den nachgeordneten
Patentansprüchen
zu entnehmen.
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So
wurde eine Einrichtung zur Reinigung von Schleifleitungen geschaffen,
die als eine selbstfahrende Einheit ausgebildet und so gestaltet
ist, dass sie auf unterschiedliche Anwendungsfälle konstruktiv angepasst werden
kann, somit ein breites Spektrum ihrer Verwendung und ihres Einsatzes
gewährleistet und
eine effektive Reinigung der zu behandelnden Schleifleitungen realisiert
wird.
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Die
Einrichtung verfügt über einen
eigenen Fahrantrieb, mit der die Einrichtung entlang der Reinigungsbereiche
verfahrbar und gleichfalls so ausgebildet ist, dass diese in bzw.
auf vorhandene Hängebahnen
oder Laufschienen eingesetzt werden kann.
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Die
für den
Reinigungsvorgang zum Einsatz kommenden Elemente, vorzugsweise Bürsten in
unterschiedlicher Ausführungsform,
sind in einem Bürstengehäuse untergebracht
und werden über
zugeordnete Bürstenantriebe,
welche als Getriebemotore ausgebildet sind, angetrieben. Die Bürstengehäuse sind
ferner mit Zuluft- und Abluftanschlüssen versehen, an denen jeweils
Luftzuführungs-
bzw. Luftabführungsleitungen
angeschlossen werden.
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Zur
Einrichtung gehört
gleichfalls ein Schaltkasten, in dem die zum Betreiben und zur Steuerung und
Regelung der Einrichtung erforderlichen Funktionselemente untergebracht
sind, mittels denen sowohl der Fahrantrieb als auch die einzelnen
Bürstenantriebe
angesteuert und geregelt werden.
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Die
einzelnen funktionsbestimmenden Elemente der geschaffenen Einrichtung
zum Reinigen von Schleifleitungen sind zu einer kompakten Einrichtung
ausgebildet, in der sowohl der Fahrantrieb, die Bürstengehäuse mit
ihren Bürstenantrieben
und der Schaltschrank über
einen Trag- und Stützrahmen zueinander
gefügt
sind. Der Trag- und Stützrahmen besteht
aus einzelnen profilierten und zueinanderfügbaren Stabelementen, die als
Längs-
und Querstäbe sowie
als Senkrechtstäbe
fungieren und miteinander verbunden sind.
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Der
Fahrantrieb der Einrichtung ist mit einem oder mehreren Lauf- und
Stützrädern ausgebildet, über das
bzw. die der Fahrantrieb und somit die gesamte Einrichtung entlang
der zu reinigenden Schleifleitungen verfahren wird. Unmittelbar
im Bereich des bzw. der vorgesehenen Lauf- und Stützräder sind
am Trag- und Stützrahmen
Laufräder
und seitliche Führungsrollen
vorgesehen, die auf bzw. seitlich der Hängebahnen bzw. der Laufschienen
von Hochregallagern und von Elektropalettenbahnen anliegen, wodurch
die gesamte Einrichtung zu den Hängebahnen
bzw. Laufschienen geführt
wird. Durch die Lagerung dieser Laufräder und seitlichen Führungsrollen
wird gewährleistet,
dass die gesamte Einrichtung dem Verlauf der Hängebahnen bzw. der Laufschienen
angepasst wird. Somit stellen Bögen
oder Weichen, aber auch Höhendifferenzen
keine Hindernisse dar, da über
diese Führungselemente
die gesamte Einrichtung sich den tatsächlichen Bahnverläufen anpasst.
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Die
zum Einsatz kommenden Reinigungselemente sind Bürsten, die zum einen als Rundbürsten ausgebildet
sind, in dem jeweiligen Bürstengehäuse gelagert
und über
den zugeordneten Bürstenantrieb in
eine rotative Umlaufbewegung versetzt werden.
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In
einem bevorzugten Ausführungsform
werden die eingesetzten Bürsten
paarweise im Bürstengehäuse angeordnet,
wobei beide Bürsten über einen
Antrieb angetrieben werden und die Bürsten gegensätzlich umlaufen.
Dies wird dadurch realisiert, dass der Bürstenantrieb auf eines der
Zahnräder
einwirkt, die mit den Bürsten
verbunden sind.
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Zu
dieser bevorzugten Ausführung
gehört auch,
dass die Bürsten
in einem Gehäuse
untergebracht und das Gehäuse
einschließlich
der gelagerten Bürsten
und der Bürstenentriebe
schwenkbar zum Trag- und Fahrrahmen der Einrichtung angeordnet sind.
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So
gehört
auch zur Erfindung, dass in Abhängigkeit
des Verlaufes der Laufschienen der Bediengeräte und der Elektroplattenbahnen
das Bürstengehäuse gleichfalls
schwenkbar am Trag- und Fahrrahmen gelagert und in seiner Ausbildung
mehrteilig gestaltet ist.
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Die
zum Einsatz kommenden Bürsten
sind jeweils in einem Bürstengehäuse untergebracht,
wobei die einzelnen Bürstengehäuse mit
Zuluft- und Abluftanschlüssen
ausgerüstet
sind, an denen flexible Zu- bzw. Ableitungen für die Zuführung von Luft und deren Ableitung
anschließbar
sind.
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Im
jeweiligen Bürstengehäuse vorgesehene Gebläseeinrichtungen
unterstützen
den bzw. die Reinigungsprozesse, da sie einmal den lose auf den Schleifleitungen
aufliegenden Staub abpusten und dann absaugen und zum anderen die
Verunreinigungen, die mittels der Bürsten von den Schleifleitungen abgetragen
werden, aus dem jeweiligen Bürstengehäuse abfördern.
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Die
Vorteile der geschaffenen Einrichtung liegen darin, dass diese Einrichtung
selbstfahrend ist, deren Geschwindigkeit den jeweiligen Bedingungen anpassbar
ist, indem der Fahrantrieb steuer- und regelbar ist, die vorgesehenen
Luftzuführ-
und -abführleitungen
sichern eine störungsfreie
Zuführung
der Zuluft und der Abluft mit den von den Schleifleitungen entfernten
Staub- bzw. Verunreinigungspartikeln, ohne dass die Umwelt hier
störend
beeinflusst wird.
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Die
Kastenbauweise des Trag- und Stützrahmens
sichert ferner die Variierbarkeit der gesamten Einrichtung zu den
unterschiedlichen Anwendungsfällen.
Die Einrichtung wird dabei im spannungslosen Zustand auf die zu
reinigende Anlage verbracht, und deren Energieversorgung erfolgt über entspechende gesonderte
Zuleitungen, so dass ein eventueller Spannungsüberschlag zwischen den Schleifleitungen
vermieden wird. Die vorgesehenen Steuereinheiten sichern ferner,
dass die Einrichtung sowohl vorwärts
als auch rückwärts fahren
kann und gleichfalls verschiedene Bürstengeschwindigkeiten und Bürstendrehrichtungen
einstellbar sind, was abhängig
ist vom Verschmutzungsgrad der jeweiligen Anlage.
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Im
Normalfall sind in den Bürstengehäusen handelsübliche Staubsaugergebläse vorgesehen, mittels
denen ein Aufwirbeln der losen Verunreinigungen, welche sich auf
oder auch hinter den Schleifleitungen befinden, erfolgt. Einsetzbar
sind aber auch Presslufteinsätze
oder auch Turbinengebläse,
um die Prozesse des Aufwirbelns und des Absaugens der Dreckpartikel
positiv zu unterstützen.
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Der
Reinigungsvorgang, insbesondere das Lösen der auf den Schleifleitungen
fest aufsitzenden Verunreinigungen, wird erfindungsgemäß dadurch unterstützt, dass
der Motor des Bürstenantriebes
frequenzgeregelt ist, somit über
die Bürstenrotation
gewisse Resonanzen auf die zu reinigenden Schleifleitungen übertragen
werden, welche sozusagen ausgeklopft werden. Gleichfalls hat dies
zur Folge, dass der Kohlenstaub, welcher sich hinter den Verbindern und
Grenzstücken
von Schleifleitungen angesammelt hat, viel besser herausgebürstet werden
kann, weil auch dieser Staub in Schwingungen versetzt wird und somit
aus unzugänglichen
Stellen weitestgehend geschüttelt
wird.
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Die
zum Einsatz kommenden Bürsten
sind als Nockenbürsten
ausgebildet, und das Bürstenmaterial
enthält
einen gewissen Schleifmittelanteil, um zusätzliche Wirkungen auf festsitzende
Verunreinigungen zu erzielen, was den gesamten Reinigungsvorgang
positiv beeinflusst.
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Mit
nachfolgendem Ausführungsbeispiel
soll die Erfindung näher
erläutert
werden.
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Die
dazugehörige
Zeichnung zeigt in
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1:
die Ausbildung der Einrichtung und deren Anordnung zu Laufschienen
in einer prinziphaften Darstellung
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2:
eine Draufsicht nach 1
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3:
eine Draufsicht auf das Bürstengehäuse mit
einer im Bürstengehäuse gelagerten
Bürste
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4:
eine Ansicht nach 3
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5:
das Bürstengehäuse mit
Antrieb
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6:
eine Anordnung von zwei Bürsten
im Bürstengehäuse
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7:
die Einrichtung zum Reinigen von Schleifleitungen für den Einsatz
an Hängebahnen
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8:
eine weitere Ausbildung der Einrichtung nach 7
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9:
die Ausbildung eines mehrteiligen Bürstengehäuses beim Einsatz am Innenbogen
von gekrümmt
verlaufenden Laufschienen
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10:
die Ausbildung eines mehrteiligen Bürstengehäuses beim Einsatz am Außenbogen
von gekrümmt
verlaufenden Laufschienen.
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Der
Grundaufbau der Einrichtung zum Reinigen von Schleifleitungen und
dessen Anordnung zu Laufschienen 4 ergibt sich unmittelbar
aus der Darstellung nach den 1 und 2,
welche prinziphafte Darstellungen der Einrichtung zum Reinigen zeigen.
Der Trag- und Stützrahmen 1 besteht
dabei in üblicher
Weise aus profilierten Leichtbauelementen, die zueinander gefügt sind,
somit den Trag- und Stützrahmmen 1 herausbilden,
welcher Träger
der funktionswesentlichen Elemente ist. So ist der Trag- und Stützrahmen 1 mit
Lauf- und Stützrädern 3 ausgebildet,
mittels denen die gesamte Einrichtung auf Laufschienen 4 aufgesetzt
und auf diesen verfahrbar ist. Vorgesehene Führungsrollen sichern den exakten
Verlauf der gesamten Einrichtung zu den Laufschienen 4 und
zu den an den Laufschienen 4 befestigten Schleifleitungen 6.
Der zur Steuerung der gesamten Einrichtung erforderliche Schaltkasten 7 ist gleichfalls
am Trag- und Stützrahmen 1 befestigt,
an dem gleichfalls Bürstenreinigungseinheiten
angeordnet sind. Diese Bürstenreinigungseinheiten
bestehen aus einem Bürstengehäuse 10,
in dem die Bürsten 16,
ob als Einzelbürste
oder als Bürstenpaar,
angeordnet sind und jedes einzelne Bürstengehäuse 10 mit einem Bürstenantrieb 5 ausgerüstet ist.
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Die
Bürstengehäuse 10 sind
dabei an den Eckpunkten des Trag- und Stützrahmens 1 schwenkbar
gelagert, so dass damit gesichert wird, dass die Bürsten 16 im
Bürstengehäuse 10 sich
genau der Lage und Führung
der auf den Laufschienen 4 angeordneten Schleifleitungen 6 anpassen.
Die Schwenkbarkeit der einzelnen Bürstengehäuse 1Q in den verschiedensten
Richtungen ist in der Zeichnung nach 2 mit der
Bezugszahl 9 dargestellt. Diese Schwenkbarkeit der einzelnen
Bürstengehäuse 10 gewährleistet
auch, dass diese Einrichtung in ihrer Kompaktheit auch in Elektropalettenbahnen
zum Einsatz kommen kann, welche mit sogenannten Quatroweichen ausgebildet
sind, die Fahrtrichtungsänderungen
der gesamten Einrichtung um 90° erfordern. Dabei
bedarf es keiner Umrüstung
der Einrichtung, sondern die schwenkbare Lagerung der Bürstengehäuse 10 gewährleistet,
dass diese zu den Richtungen der Laufschienen 4 geschwenkt
und somit zu den reinigenden Schleifleitungen 6 positioniert
werden. Die gesamte Reinigungseinrichtung wird bei diesem Anwendungsfall
so zu der Weiche positioniert, dass beim Betätigen der Weiche die schwenkbar
gelagerten Bürstengehäuse 10 gleichfalls
geschwenkt werden und dabei die Position zu den jeweiligen Laufschienen 4 einnehmen.
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Wie
bereits ausgeführt,
können
im jeweiligen Bürstengehäuse 10 ein
oder auch zwei Bürsten 16 angeordnet
sein, welche über
den Bürstenantrieb 5, bestehend
aus einem frequenzgeregelten Antriebsmotor 19, einer Kupplung
und Wellenlagerung 20 sowie aus im Zahnradkasten 21 angeordneten
Zahnrädern 23 besteht.
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Die
Anordnung und Lagerung einer Bürste 16 ist
in den 3 und 4 gezeigt, aus denen sich ergibt,
dass das Bürstengehäuse 10 bogenförmig ausgebildet
ist, sich somit der Struktur der Bürsten 16 anpasst,
was inbesondere für
die strömungstechnischen
Abläufe
positiv ist. Das Bürstengehäuse 10 ist dabei
mit einer Wellendurchführung 12 und
mit Befestigungsbohrungen 11 ausgebildet, mittels denen zum
einen die Bürsten 16 geführt und
zum anderen befestigt werden. Das Bürstengehäuse 10 ist ferner mit
einem Zuluftanschluss 13, einem Absauganschluss 15 ausgerüstet und
besitzt Blasluftdüsen 14, über die
zusätzlich
Luft in das Bürstengehäuse 10 eingetragen
wird, die den Reinigungsprozess positiv unterstützt. Diese eingeblasene Luft
wird über
den Absaugraum 18 und den Absauganschluss 15 aus dem
Bürstengehäuse 10 abtransportiert.
Das Bürstengehäuse 10 ist
ferner mit Führungsrollen 17 ausgebildet,
die an den jeweiligen Laufschienen 4 anliegen, so dass
das Bürstengehäuse 10 zu
den Laufschienen 4 und den damit zu reinigenden Schleifleitungen 6 positioniert
ist.
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Die
zum Einsatz kommenden Bürsten 16 sind
als Nockenbürsten
ausgebildet, so dass diese bei ihrem Einsatz nicht vollflächig auf
den zu reinigenden Schleifleitungen 6 aufliegen, sondern
halt nur mit ihrem äußeren Umfang
der herausgebildeten Nocken und durch diese Ausbildung der Bürsten 16 umfängliche
Freiräume
entstehen, über
die die abgetragenen Schmutzteilchen und der Staub gut abgesaugt und
abtransportiert werden können.
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Die
Effektivität
des Reinigungsprozesses wird wesentlich erhöht, wenn in den einzelnen Bürstengehäusen 10 zwei
Bürsten 16 paarweise
eingesetzt werden, wobei die Bürsten 16 gegenläufig, somit
gegeneinander, umlaufen gemäß dem dargestellten
Umlaufsinn 22 nach 6.
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Die
Anordnung und Lagerung der Bürsten 16 eines
Bürstenpaares
entspricht dem einer einzelnen Bürste 16,
wobei auf den Wellen der Bürsten 16 Zahnräder 23 angeordnet
sind, die über
den frequenzgeregelten Motor 19 in Drehbewegung gesetzt werden
und die Gegenläufigkeit
der Bürsten 16 bewirken.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Reinigungseinrichtung ergibt sich aus der 7,
welche den Einsatz in einer Elektrohängebahn zeigt. Auch bei dieser
Ausführungsform
sind die funktionsbestimmenden Elemente im oder am Trag- oder Stützrahmen 1 angeordnet,
wobei die Einrichtung über
die Lauf- und Stützräder 3 auf
der Laufschiene 4 der Elektrohängebahn aufliegt und der Fahrantrieb 2 mit einem
Führungsarm 24 ausgebildet
ist, dem endseitig eine Laufrolle 25 sowie seitliche Führungsrollen 17 zugeordnet
sind, so dass bei der Längsbewegung der
gesamten Einrichtung gewährleistet
wird, dass diese dem Verlauf und der Richtung der Laufschienen 4 folgt.
Die Bürstengehäuse 10 sind
frontseitig der Laufschiene 4 vorgesehen, so dass im Bürsten gehäuse 10 angeordneten
Bürsten 16 unmittelbar auf
die Schleifleitungen 6 einwirken. Die Bürstengehäuse 10 können sowohl
mit einer als auch mit zwei Bürsten 16 bestückt sein,
wie bereits beschrieben. Dies betrifft sowohl den Antrieb der gesamten
Einrichtung als auch den Antrieb der Bürsten 16 und deren
Drehrichtungen. Die für
diese Vorgänge
notwendigen Steuer- und Regeleinheiten sind im Schaltschrank 7 untergebracht. Über ein
externes Bedienpult besteht die Möglichkeit, die gesamte Einrichtung in
Funktion zu setzen und entsprechend den vorherrschenden Betriebsbedingungen
zu regeln und anzusteuern.
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Die
Energiezuführung
zum Schaltkasten 7 erfolgt über eine gesondere Elektrozuführungsleitung,
welche der Einfachheit halber nicht näher dargestellt ist. Diese
Elektrozuführungsleitung
ist als sogenannte Schleppleitung ausgebildet und vorgesehene Auf-/Abwickeleinheiten
sichern, dass diese Elektrozuführungsleitung
nicht durch äußere Einflüsse beschädigt wird.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform
ist in der 8 gezeigt, welche sich auf den
Einsatz der Einrichtung zum Reinigen von Schleifleitungen für Regalbediengeräte 36 bezieht,
wie sie in Hochregallagern und anderen Einrichtungen zum Einsatz
kommen. Der Trag- und Stützrahmen 1 besteht
auch bei dieser Ausführung,
wie nach 1, aus profilierten Stäben, die
als Längs-
und Querstäbe
sowie als Senkrechtstäbe
zueinander gefügt
und befestigt sind. An dem Trag- und Stützrahmen 1 sind sowohl der
Fahrantrieb 2, der Schaltkasten 7, als auch das oder
die Bürstengehäuse 10 mit
ihren Bürstenantrieben 5 befestigt.
Dies in der Art und Weise, dass der Fahrantrieb 2 über sein
Lauf- und Stützrad 3 auf
der Laufschiene 26 aufliegt und auf dieser längsverfahrbar
ist, wobei die Laufschiene 26 selbst in Flurebene 27 befestigt
ist.
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In
diesem Bereich sind gleichfalls an dem Trag- und Stützrahmen 1 Führungsrollen
vorgesehen, die seitlich an der Laufschiene 26 anliegen
und somit sichern, dass bei der Fahrbewegung der gesamten Einrichtung
diese dem Verlauf der Laufschiene 26 folgt. Der Laufschiene 26 gegenüber und
zur Flurebene 27 befestigt, verlaufen die an entsprechenden
Führungen
befestigten Schleifleitungen 6 von Regalbediengeräten 36,
zu denen das bzw. die Bürstengehäuse 10 mit
ihren Bürstenantrieben 5 positioniert
werden.
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Diese
Ausführung
der Einrichtung verdeutlicht, dass auch größere Abstände zwischen den Schleifleitungen 6 von
Regalbediengeräten 36 zu
der Laufschiene 26 von Regalbediengeräten 36 keine Hindernisse
für einen
funktionellen Einsatz der geschaffenen Einrichtung darstellen. Bei
diesem Anwendungsfall erhält
die Einrichtung eine Stützführung 28,
die unmittelbar am Trag- und Stützrahmen 1 befestigt
und ferner zur Flurebene 27 mit einem Stützrad 29 ausgebildet
ist. Auf der gegenüberliegenden
Seite ist die Stützführung 28 mit
einen Höhenverstellung 30 ausgebildet,
welche in bevorzugter Ausführung
als Getriebemotor gestaltet ist. Über diese Stützführung 28 und
das zugeordnete Stützrad 29 wird
zum einen gesichert, dass die gesamte Einrichtung eine zusätzliche
Stützung
und Führung
erhält und
zum anderen wird gewährleistet,
dass Höhendifferenzen
in Flurebene 27 ausgeglichen werden können, ohne dass es zu Funktionsstörungen der
gesamten Einrichtung kommt, da der Fahrantrieb 2 mit seinem
zugeordneten Lauf- und Stützrad 3 auf
der Laufschiene 26 ohne Beeinträchtigungen verfahrbar ist und
so die gesamte Einrichtung an den zu reinigenden Schleifleitungen 6 von
Regalbediengeräten 36 entlangführt.
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Vorhandene
Unebenheiten werden über
eine Messeinrichtung 33 erfasst, die aus zwei Mikrotastern
besteht, die über
ein Gestänge 32 zum
Trag- und Stützrahmen 1 befestigt
sind, wobei das Gestänge 32 mit
einem kleinen Laufrad 31 ausgebildet ist, welches bei Fahrbewegung
der gesamten Einrichtung auf der Flurebene 27 entlanggleitet
bzw. -rollt und jede Höhenveränderung
auf die Messeinrichtung 33 überträgt. Die vorgesehenen Mikrotaster
nehmen diese Höhenveränderungen
auf und steuern den Getriebemotor der Höhenverstellung 30 an,
welcher eine in der Stützführung 28 vorgesehene
Gewindespindel in Drehbewegung setzt, wodurch sich vertikale Verstellungen
der Stützführung 28 ergeben,
die auf das Stützrad 29 übertragen
werden.
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Es
besteht somit ein funktioneller Zusammenhang zwischen den Höhenveränderungen
in Flurebene 27 zur vertikalen Verstellung des auf Flurebene 27 laufenden
Stützrades 29 der
Stützführung 28.
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Wird
z. B. der obere Mikrotaster der Messeinrichtung 33 betätigt, weil
sich der Boden in Flurebene 27 in bezug zur Laufschiene 26 senkt,
so wird das Stützrad 29 mittels
der vom Getriebemotor angetriebenen Spindel ausgefahren, bis der
Mikrotaster seine Nulllage erreicht, und der Getriebemotor wird ausgeschaltet.
Treten demgegenüber
Erhebungen in Flurebene 27 in bezug auf die Laufschiene 26 auf, schaltet
der untere Mikrotaster der Messeinrichtung 33 und setzt
den Getriebemotor der Höhenverstellung 30 in
entgegengesetzter Umlaufrichtung in Betrieb. Dadurch wird das Stützrad 29 eingefahren,
bis der Getriebemotor ausgeschaltet wird, was in analoger Weise
wie beim Ausfahren der Gewindespindel erfolgt. So ist gewährleistet,
dass das bzw. die Bürstengehäuse 10 immer
in Höhe
der zu reinigenden Schleifleitungen 6 positioniert und
zu diesen ohne Funktionsbeeinträchtigung
verfahrbar ist/sind.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Einrichtung zum Reinigen von Schleifleitungen, hier beim Einsatz
der gesamten Einrichtung an gekrümmt
verlaufenden Laufschienen 4, sind die einzelnen Bürstengehäuse 10 am
Trag- und Stützrahmen 1 gleichfalls
schwenkbar gelagert, wobei die Bürstengehäuse 10 mehrteilig
ausgebildet sind. Dies in der Form, dass das Bürstengehäuse 10 aus drei Teilen
besteht, so dem Mittelteil des Bürstengehäuses 10,
dem über
Gelenkpunkte 35 Gehäuseseitenteile 34 zugeordnet
sind.
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Das
jeweilige Bürstengehäuse 10 als
auch die Gehäuseseitenteile 34 sind
mit Führungsrollen 17 ausgebildet,
die unmittelbar am Außen-
und Innenradius der jeweiligen Laufschiene anliegen und somit gewährleistet
wird, dass die Gehäuseteile
sich dem Verlauf der Laufschienen 4 und somit den daran
befestigten und zu reinigenden Schleifleitungen 6 anpassen.
Dadurch wird auch gesichert, dass die zugeleitete Luft unmittelbar
im Bereich der zu reinigenden Schleifleitungen 6 wirksam
wird und die Abluft mit den Schmutzteilen und dem Staub kontrolliert über den
am jeweiligen Bürstengehäuse 10 vorgesehenen Absauganschluss 15 abgeführt werden.
Vorgesehene Abdichtungen an den Bürstengehäusen 10 und den Gehäuseseitenteilen 34 dichten
die vorhandenen Spalte zwischen den Gehäuseteilen und den jeweiligen
Laufschienen ab.